Download Ausgabe 1/2013 - Gemeinde Friedberg

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27.10.2013 Aufrufe

2 Kabarett 08|02|2013 19.30 Uhr Mehrzwecksaal hs Friedberg booking: südpolentertainment | tel. +49 (0) 89 55 05 477 00 | info@suedpolmusic.de | www.suedpolmusic.de designed byhuckleberryking designed byhuckleberryking Preisträgerin Salzburger Stier 2013 booking: südpolentertainment | tel. +49 (0) 89 55 05 477 00 | info@suedpolmusic.de | www.suedpolmusic.de www.martina-schwarzmann.de Karten: VVK: € 18, AK € 20 Volksbank Süd-Oststeiermark samt Bankstellen, Stadtgemeinde Friedberg; Info: kubits-friedberg@gmx.at, 0664/811 71 39 GmbH zugestellt durch Post.at Plaudereien mit schwarzem Humor, Gedichte und Lieder mit Biss: die Kabarettistin Martina Schwarzmann am Freitag, den 8. Februar 2013 in der HS Friedberg! Friedberger Gemeindenachrichten Hundeabgabeordnung Verpflichtende Anmeldung Ihres Hundes Wir weisen Sie darauf hin, dass jeder im Gemeindegebiet gehaltene Hund, der über drei Monate alt ist, vom Hundehalter binnen vier Wochen im Stadtamt anzumelden ist. Gemäß neuer Hundeabgabeordnung brauchen wir folgende Daten und Unterlagen für die Anmeldung Ihres Hundes: • Name, Hauptwohnsitz und Geburtsdatum der Halterin/des Halters, • Rasse, Geschlecht, Geburtsdatum (zumindest Geburtsjahr) des Hundes, • Microchipnummer • Registernummer des Stammdatensatzes gem. § 24a Abs. 5 Tierschutzgesetz • Hundekundenachweis (sofern erforderlich) 1 • Nachweis einer Haftpflichtversicherung 2 Formulare auf www.friedberg.at 1 Halter von Hunden, die bereits über einen Zeitraum von durchgehend mindestens fünf Jahren einen Hund angemeldet haben, müssen den Hundekundenachweis nicht vorlegen. Weiters sind Personen, die die Absolvierung eines Kurses „Begleithund I oder II“ oder einen übergeordneten Kurs nachweisen können sowie Personen mit einem abgeschlossenen Veterinärmedizin- oder Zoologiestudium und Personen, die die Prüfung zum tierschutzqualifizierten HundetrainerIn absolviert haben, von der Verpflichtung einen Hundekundenachweis vorzulegen ausgenommen. Eine entsprechende 4-stündige Ausbildung wird von den AmtstierärztInnen angeboten. Wird der Hundekundenachweis nicht vorgelegt, obwohl Sie dazu verpflichtet sind, erhöht sich die Hundeabgabe auf das Zweifache (Euro 120,00). 2 HundehalterInnen sind zum Abschluss einer Haftpflichtversicherung für den Hund über eine Mindestdeckungssumme in der Höhe von Euro 725.000,00 verpflichtet. Diese Haftpflichtversicherung kann auch im Rahmen einer Haushalts- oder Jagdhaftpflichtversicherung gegeben sein.

Nr. 1/13 | Jänner 2013 Falls Sie Ihren Hund noch nicht angemeldet haben, fordern wir Sie auf, dies dringend ehestmöglich nachzuholen. Wer der Meldepflicht nicht nachkommt wird von der Bezirksverwaltungsbehörde mit einer Geldstrafe bis zu Euro 2.000,00 bestraft. Höhe der Hundeabgabe Am 3. Juli 2012 wurde vom Landtag Steiermark das Steiermärkische Hundeabgabegesetz 2013 beschlossen. Aus diesem Grund hat der Gemeinderat der Stadtgemeinde Friedberg eine neue Hundeabgabeordnung beschlossen. Die Hundeabgabeordung kann auf der Homepage eingesehen werden. www.friedberg.at Die Hundeabgabe beträgt pro Hund und Jahr Euro 60,00. Eine Ermäßigung in der Höhe von 50 % (Euro 30,00) kann über Antrag im Stadtamt gewährt werden, wenn eine der folgenden Voraussetzungen zutrifft: • Hunde, die ständig zur Bewachung von land- und forstwirtschaftlichen oder gewerblichen Betrieben und Gebäuden, die vom nächstbewohnten Gebäude mehr als 50 m entfernt sind erforderlich sind. • Hunde, die nach ihrer Art und Ausbildung von ihrem Besitzer zur Ausübung seines Berufs oder Erwerbs benötigt werden. • Jagdhunde, die von InhaberInnen oder PächterInnen von Revieren oder JagdverwalterInnen gehalten werden oder im Rahmen der von der Steirischen Landesjägerschaft eingerichteten Jagdgebrauchshundestationen verwendet werden. • Hundezüchter, wird unter bestimmten Bedingungen eine Ermäßigung um Euro 30,00 gewährt (bitte im Stadtamt hinterfragen). • Hunde, mit denen nachweislich ein Kurs „Begleithund I oder II“ oder ein anderer übergeordneter Kurs absolviert wurde. Eine Befreiung von der Hundeabgabe kann nur über Antrag für folgende Hunde gewährt werden: • Diensthunde öffentlicher Wachen • Diensthunde des beeideten Forst- und Jagdschutzpersonals • Speziell ausgebildete Hunde (z.B. Blindenhunde, Therapiehunde etc.) • Hunde eines konzessionierten Bewachungsunternehmens • Hunde in behördlich bewilligten Tierheimen Falls Ihr Hund aus einem der oben angeführten Gründen von der Hundeabgabe befreit ist bzw. eine Ermäßigung berücksichtigt werden kann, müssen Sie bis zum 28. Februar im Stadtamt einen diesbezüglichen Antrag stellen. Im Falle eines verspäteten Antrages ist die Hundeabgabe in voller Höhe (Euro 60,00) zu entrichten. Fälligkeit Hundeabgabe Die Hundeabgabe wäre vom Abgabepflichtigen selbst zu berechnen und bis zum 15. April ohne weitere Aufforderung zu entrichten. Wir werden jedoch auch in Zukunft in gewohnter Form die Vorschreibungen erstellen und Ihnen termingerecht zuschicken. Sämtliche Halter von Hunden, die bereits bei uns gemeldet sind, werden in einem gesonderten Schreiben nochmals informiert. Aufgrund mehrfacher Beschwerden machen wir alle Hundehalter nochmals darauf aufmerksam, dass Hunde so zu beaufsichtigen und zu verwahren sind, dass andere Personen weder gefährdet noch unzumutbar belästigt werden. Die Hunde sind an öffentlichen Plätzen ausnahmslos an der Leine zu führen oder mit einem um den Fang geschlossenen Maulkorb zu versehen. Weiters hat der Hundehalter dafür zu sorgen, dass öffentliche Plätze nicht verunreinigt werden. Verwaltungsübertretungen werden von der Bezirksverwaltungsbehörde mit einer Geldstrafe von bis zu Euro 2.000,00 bestraft. 3

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Kabarett<br />

08|02|<strong>2013</strong><br />

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Mehrzwecksaal<br />

hs <strong>Friedberg</strong><br />

booking: südpolentertainment | tel. +49 (0) 89 55 05 477 00 | info@suedpolmusic.de | www.suedpolmusic.de<br />

designed byhuckleberryking<br />

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Preisträgerin Salzburger Stier <strong>2013</strong><br />

booking: südpolentertainment | tel. +49 (0) 89 55 05 477 00 | info@suedpolmusic.de | www.suedpolmusic.de<br />

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Karten: VVK: € 18, AK € 20<br />

Volksbank Süd-Oststeiermark samt Bankstellen, Stadtgemeinde<br />

<strong>Friedberg</strong>; Info: kubits-friedberg@gmx.at, 0664/811 71 39<br />

GmbH<br />

zugestellt durch Post.at<br />

Plaudereien mit schwarzem Humor,<br />

Gedichte und Lieder mit Biss:<br />

die Kabarettistin Martina Schwarzmann<br />

am Freitag, den 8. Februar <strong>2013</strong><br />

in der HS <strong>Friedberg</strong>!<br />

<strong>Friedberg</strong>er <strong>Gemeinde</strong>nachrichten<br />

Hundeabgabeordnung<br />

Verpflichtende Anmeldung<br />

Ihres Hundes<br />

Wir weisen Sie darauf hin, dass jeder im <strong>Gemeinde</strong>gebiet<br />

gehaltene Hund, der über drei Monate alt ist,<br />

vom Hundehalter binnen vier Wochen im Stadtamt<br />

anzumelden ist. Gemäß neuer Hundeabgabeordnung<br />

brauchen wir folgende Daten und Unterlagen für die<br />

Anmeldung Ihres Hundes:<br />

• Name, Hauptwohnsitz und Geburtsdatum<br />

der Halterin/des Halters,<br />

• Rasse, Geschlecht, Geburtsdatum<br />

(zumindest Geburtsjahr) des Hundes,<br />

• Microchipnummer<br />

• Registernummer des Stammdatensatzes<br />

gem. § 24a Abs. 5 Tierschutzgesetz<br />

• Hundekundenachweis (sofern erforderlich) 1<br />

• Nachweis einer Haftpflichtversicherung 2<br />

Formulare auf www.friedberg.at<br />

1 Halter von Hunden, die bereits über einen Zeitraum von<br />

durchgehend mindestens fünf Jahren einen Hund angemeldet<br />

haben, müssen den Hundekundenachweis nicht<br />

vorlegen.<br />

Weiters sind Personen, die die Absolvierung eines Kurses<br />

„Begleithund I oder II“ oder einen übergeordneten Kurs<br />

nachweisen können sowie Personen mit einem abgeschlossenen<br />

Veterinärmedizin- oder Zoologiestudium und Personen,<br />

die die Prüfung zum tierschutzqualifizierten HundetrainerIn<br />

absolviert haben, von der Verpflichtung einen<br />

Hundekundenachweis vorzulegen ausgenommen.<br />

Eine entsprechende 4-stündige Ausbildung wird von den<br />

AmtstierärztInnen angeboten.<br />

Wird der Hundekundenachweis nicht vorgelegt, obwohl<br />

Sie dazu verpflichtet sind, erhöht sich die Hundeabgabe<br />

auf das Zweifache (Euro 120,00).<br />

2 HundehalterInnen sind zum Abschluss einer Haftpflichtversicherung<br />

für den Hund über eine Mindestdeckungssumme<br />

in der Höhe von Euro 725.000,00 verpflichtet.<br />

Diese Haftpflichtversicherung kann auch im Rahmen einer<br />

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