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Download Ausgabe 1/2013 - Gemeinde Friedberg

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Amtliche Mitteilung Nr. 1/13 | Jänner <strong>2013</strong><br />

Zugestellt durch Post.at<br />

<strong>Friedberg</strong>er<br />

<strong>Gemeinde</strong>nachrichten<br />

<strong>Gemeinde</strong>ball am 9. Februar<br />

Kabarett Martina Schwarzmann<br />

Hundeabgabeordnung<br />

Vermietung <strong>Gemeinde</strong>wohnung<br />

<strong>Friedberg</strong>er<br />

gemeindeball<br />

09|02|<strong>2013</strong><br />

20 Uhr | gh Stögerer<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat der Stadtgemeinde <strong>Friedberg</strong> ladet die Bevölkerung zum<br />

1. <strong>Friedberg</strong>er <strong>Gemeinde</strong>ball im Gasthof Stögerer, am 9. Februar recht herzlich ein.<br />

Für musikalische Unterhaltung sorgt die Musikgruppe „Steirergrün“. Vorverkauskarten sind im<br />

Stadtamt <strong>Friedberg</strong>, bei den <strong>Gemeinde</strong>räten und in der Trafik Gressenbauer erhältlich.<br />

Gratis-Shuttelbus ab 1.00 Uhr.<br />

Stadtgemeinde <strong>Friedberg</strong>, Hauptplatz 20, A-8240 <strong>Friedberg</strong><br />

T: 03339 25 110-0 F: DW 20 E: stadtgemeinde@friedberg.at


2<br />

Kabarett<br />

08|02|<strong>2013</strong><br />

19.30 Uhr<br />

Mehrzwecksaal<br />

hs <strong>Friedberg</strong><br />

booking: südpolentertainment | tel. +49 (0) 89 55 05 477 00 | info@suedpolmusic.de | www.suedpolmusic.de<br />

designed byhuckleberryking<br />

designed byhuckleberryking<br />

Preisträgerin Salzburger Stier <strong>2013</strong><br />

booking: südpolentertainment | tel. +49 (0) 89 55 05 477 00 | info@suedpolmusic.de | www.suedpolmusic.de<br />

www.martina-schwarzmann.de<br />

Karten: VVK: € 18, AK € 20<br />

Volksbank Süd-Oststeiermark samt Bankstellen, Stadtgemeinde<br />

<strong>Friedberg</strong>; Info: kubits-friedberg@gmx.at, 0664/811 71 39<br />

GmbH<br />

zugestellt durch Post.at<br />

Plaudereien mit schwarzem Humor,<br />

Gedichte und Lieder mit Biss:<br />

die Kabarettistin Martina Schwarzmann<br />

am Freitag, den 8. Februar <strong>2013</strong><br />

in der HS <strong>Friedberg</strong>!<br />

<strong>Friedberg</strong>er <strong>Gemeinde</strong>nachrichten<br />

Hundeabgabeordnung<br />

Verpflichtende Anmeldung<br />

Ihres Hundes<br />

Wir weisen Sie darauf hin, dass jeder im <strong>Gemeinde</strong>gebiet<br />

gehaltene Hund, der über drei Monate alt ist,<br />

vom Hundehalter binnen vier Wochen im Stadtamt<br />

anzumelden ist. Gemäß neuer Hundeabgabeordnung<br />

brauchen wir folgende Daten und Unterlagen für die<br />

Anmeldung Ihres Hundes:<br />

• Name, Hauptwohnsitz und Geburtsdatum<br />

der Halterin/des Halters,<br />

• Rasse, Geschlecht, Geburtsdatum<br />

(zumindest Geburtsjahr) des Hundes,<br />

• Microchipnummer<br />

• Registernummer des Stammdatensatzes<br />

gem. § 24a Abs. 5 Tierschutzgesetz<br />

• Hundekundenachweis (sofern erforderlich) 1<br />

• Nachweis einer Haftpflichtversicherung 2<br />

Formulare auf www.friedberg.at<br />

1 Halter von Hunden, die bereits über einen Zeitraum von<br />

durchgehend mindestens fünf Jahren einen Hund angemeldet<br />

haben, müssen den Hundekundenachweis nicht<br />

vorlegen.<br />

Weiters sind Personen, die die Absolvierung eines Kurses<br />

„Begleithund I oder II“ oder einen übergeordneten Kurs<br />

nachweisen können sowie Personen mit einem abgeschlossenen<br />

Veterinärmedizin- oder Zoologiestudium und Personen,<br />

die die Prüfung zum tierschutzqualifizierten HundetrainerIn<br />

absolviert haben, von der Verpflichtung einen<br />

Hundekundenachweis vorzulegen ausgenommen.<br />

Eine entsprechende 4-stündige Ausbildung wird von den<br />

AmtstierärztInnen angeboten.<br />

Wird der Hundekundenachweis nicht vorgelegt, obwohl<br />

Sie dazu verpflichtet sind, erhöht sich die Hundeabgabe<br />

auf das Zweifache (Euro 120,00).<br />

2 HundehalterInnen sind zum Abschluss einer Haftpflichtversicherung<br />

für den Hund über eine Mindestdeckungssumme<br />

in der Höhe von Euro 725.000,00 verpflichtet.<br />

Diese Haftpflichtversicherung kann auch im Rahmen einer<br />

Haushalts- oder Jagdhaftpflichtversicherung gegeben<br />

sein.


Nr. 1/13 | Jänner <strong>2013</strong><br />

Falls Sie Ihren Hund noch nicht angemeldet haben, fordern wir Sie auf, dies dringend ehestmöglich nachzuholen. Wer der<br />

Meldepflicht nicht nachkommt wird von der Bezirksverwaltungsbehörde mit einer Geldstrafe bis zu Euro 2.000,00 bestraft.<br />

Höhe der Hundeabgabe<br />

Am 3. Juli 2012 wurde vom Landtag Steiermark das Steiermärkische Hundeabgabegesetz <strong>2013</strong> beschlossen. Aus diesem<br />

Grund hat der <strong>Gemeinde</strong>rat der Stadtgemeinde <strong>Friedberg</strong> eine neue Hundeabgabeordnung beschlossen. Die Hundeabgabeordung<br />

kann auf der Homepage eingesehen werden. www.friedberg.at<br />

Die Hundeabgabe beträgt pro Hund und Jahr Euro 60,00.<br />

Eine Ermäßigung in der Höhe von 50 % (Euro 30,00) kann über Antrag im Stadtamt<br />

gewährt werden, wenn eine der folgenden Voraussetzungen zutrifft:<br />

• Hunde, die ständig zur Bewachung von land- und forstwirtschaftlichen oder gewerblichen Betrieben und Gebäuden, die<br />

vom nächstbewohnten Gebäude mehr als 50 m entfernt sind erforderlich sind.<br />

• Hunde, die nach ihrer Art und Ausbildung von ihrem Besitzer zur Ausübung seines Berufs oder Erwerbs benötigt werden.<br />

• Jagdhunde, die von InhaberInnen oder PächterInnen von Revieren oder JagdverwalterInnen gehalten werden oder im<br />

Rahmen der von der Steirischen Landesjägerschaft eingerichteten Jagdgebrauchshundestationen verwendet werden.<br />

• Hundezüchter, wird unter bestimmten Bedingungen eine Ermäßigung um Euro 30,00 gewährt<br />

(bitte im Stadtamt hinterfragen).<br />

• Hunde, mit denen nachweislich ein Kurs „Begleithund I oder II“ oder ein anderer übergeordneter Kurs absolviert wurde.<br />

Eine Befreiung von der Hundeabgabe kann nur über Antrag für folgende Hunde<br />

gewährt werden:<br />

• Diensthunde öffentlicher Wachen<br />

• Diensthunde des beeideten Forst- und Jagdschutzpersonals<br />

• Speziell ausgebildete Hunde (z.B. Blindenhunde, Therapiehunde etc.)<br />

• Hunde eines konzessionierten Bewachungsunternehmens<br />

• Hunde in behördlich bewilligten Tierheimen<br />

Falls Ihr Hund aus einem der oben angeführten Gründen von der Hundeabgabe befreit ist bzw. eine Ermäßigung berücksichtigt<br />

werden kann, müssen Sie bis zum 28. Februar im Stadtamt einen diesbezüglichen Antrag stellen. Im Falle eines verspäteten<br />

Antrages ist die Hundeabgabe in voller Höhe (Euro 60,00) zu entrichten.<br />

Fälligkeit Hundeabgabe<br />

Die Hundeabgabe wäre vom Abgabepflichtigen selbst zu<br />

berechnen und bis zum 15. April ohne weitere Aufforderung<br />

zu entrichten. Wir werden jedoch auch in Zukunft in<br />

gewohnter Form die Vorschreibungen erstellen und Ihnen<br />

termingerecht zuschicken.<br />

Sämtliche Halter von Hunden, die bereits bei uns gemeldet<br />

sind, werden in einem gesonderten Schreiben nochmals informiert.<br />

Aufgrund mehrfacher Beschwerden machen wir alle Hundehalter nochmals darauf aufmerksam, dass Hunde so zu beaufsichtigen<br />

und zu verwahren sind, dass andere Personen weder gefährdet noch unzumutbar belästigt werden. Die Hunde sind an<br />

öffentlichen Plätzen ausnahmslos an der Leine zu führen oder mit einem um den Fang geschlossenen Maulkorb zu versehen.<br />

Weiters hat der Hundehalter dafür zu sorgen, dass öffentliche Plätze nicht verunreinigt werden. Verwaltungsübertretungen<br />

werden von der Bezirksverwaltungsbehörde mit einer Geldstrafe von bis zu Euro 2.000,00 bestraft.<br />

3


4<br />

Vermietung <strong>Gemeinde</strong>wohnung<br />

<strong>Friedberg</strong>er <strong>Gemeinde</strong>nachrichten<br />

Die Stadtgemeinde <strong>Friedberg</strong> schreibt die Vermietung der <strong>Gemeinde</strong>wohnung Nr. 6 im Dachgeschoss des<br />

Wohnhauses <strong>Friedberg</strong>, Hauptplatz Nr. 5 Stiege 2, öffentlich aus.<br />

Die Wohnung besteht aus folgenden Räumen:<br />

Wohnküche 9,76 m2 Kochnische 4,63 m²<br />

Zimmer 14,06 m²<br />

Abstellraum 2,15m²<br />

Bad 3,00 m²<br />

WC 1,76 m²<br />

Flur 6,77 m²<br />

Gesamtausmaß 42,13 m²<br />

Es besteht eine Hauszentralheizung.<br />

Die Vermietung der Wohnung erfolgt per 1. März <strong>2013</strong>.<br />

Der Mietzins setzt sich derzeit wie folgt zusammen:<br />

Miete € 200,96<br />

10 % MWST. € 20,10<br />

Summe € 221,06<br />

zuzüglich aconto Betriebskosten € 42,00<br />

zuzüglich aconto Heizkosten € 43,00<br />

Gesamt monatlich € 306,06<br />

Eine Kaution von 3 Monatsmieten ist bei Bezug der Wohnung in bar zu erlegen.<br />

Die Mieter können je nach Einkommen um die Gewährung einer Wohnbeihilfe beim Land Steiermark ansuchen.<br />

Die Abrechnung der Heiz- und Betriebskosten erfolgt jährlich nach dem tatsächlichen Verbrauch.<br />

Schriftliche Bewerbungen mit Angabe des Familienstandes, der Familienmitglieder, der Dringlichkeit und Bedürftigkeit<br />

der Wohnungsanmietung sind bis spätestens<br />

an die Stadtgemeinde <strong>Friedberg</strong> zu senden.<br />

Neuer Begräbnistermin<br />

Ab sofort wird der Termin für die Begräbnisse um eine 1/2<br />

Stunde vorverlegt, die Einsegnung bzw. auch das Requiem<br />

findet um 14.00 Uhr statt.<br />

mit folgenden<br />

Einrichtungsgegenständen:<br />

Montag, 4. Februar <strong>2013</strong> um 12.00 Uhr<br />

1 Badezimmreinrichtung komplett mit Badewanne,<br />

Waschbecken und Spiegel<br />

1 WC komplett<br />

1 Elektrospeicher für Warmwasssererzeugung<br />

Der Heizwärmebedarf gemäß<br />

Energieausweis beträgt:<br />

Der Gesamtenergieeffizienz-<br />

Faktor des Gebäudes beträgt:<br />

92,37 kWh/m²a<br />

0,92<br />

Der Mietzins wird wertgesichert nach dem Verbraucherpreisindex.<br />

Impressum: <strong>Friedberg</strong>er <strong>Gemeinde</strong>nachrichten, Eigentümer,<br />

Herausgeber und Verleger: Stadtgemeinde <strong>Friedberg</strong>;<br />

Für den Inhalt verantwortlich: Bgm. Karl Mathä<br />

Gestaltung: Bgm. Karl Mathä, Helmut Riegler, Ewald Grill, Hermann<br />

Jahrmann, Julia Gressenbauer, Bettina Kogler, Karin Hofer

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