Sonderbedingungen für den Sparverkehr ... - Förde Sparkasse

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27.10.2013 Aufrufe

Förde Sparkasse Sonderbedingungen für den Sparverkehr: Prämiensparen – flexibel 1. Sparurkunde Die Sparkasse erstellt bei Vertragsabschluss ein Loseblatt-Sparkassenbuch, das dem Kunden ausgehändigt wird. Der Kunde kann den jeweiligen Kontostand über das Kontoservice-Terminal oder im Internet abrufen. Die Sparkasse versendet einmal jährlich den Jahreskontoauszug. 2. Sparbeiträge Das Prämiensparen – flexibel ist ein Sparvertrag, auf den monatlich ein festgelegter Betrag (Sparbeitrag) per Lastschrift eingezahlt wird. Der Mindestsparbeitrag beträgt 25,00 EUR. Das erste Sparjahr beginnt mit Vertragsbeginn. Zusätzlich kann bei Vertragsbeginn eine Einmalzahlung ohne Prämienanspruch geleistet werden. Eine Herabsetzung der Sparbeiträge bis zum Mindestsparbeitrag ist möglich. Eine Erhöhung der Sparbeiträge ist ausgeschlossen, dies gilt auch dann, wenn der Sparbeitrag zuvor herab- gesetzt worden war. 3. Lastschrift Die monatlichen Einzahlungen werden per Lastschrift eingezogen. Die Ausführung der Lastschrift kann unterbleiben, wenn keine ausreichende Deckung auf dem Girokonto bei der Sparkasse vorhanden ist. Sofern die Lastschrift mangels Deckung nicht eingezogen werden konnte, ist die Sparkasse berechtigt, den Lastschrifteinzug zu löschen. Änderungen und Löschungen von Lastschrifteinzügen sind der Sparkasse spätestens 4 Werktage vor dem Ausführungstermin bekannt zu geben. Später eingehende Änderungswünsche können erst zum nächstmöglichen Ausführungstermin berücksichtigt werden. 4. Zinsen und Prämien Die Sparkasse zahlt für das jeweilige Gesamtguthaben variable Zinsen. Der jeweils gültige Zinssatz wird durch Aushang in den Geschäftsräumen der Sparkasse bekannt gegeben und kann im Internet abgerufen oder telefonisch erfragt werden. Die Sparkasse zahlt neben dem jeweils gültigen Zinssatz am Ende eines Kalenderjahres eine verzinsliche Prämie auf die vertragsgemäß geleisteten Sparbeiträge des jeweils ab- gelaufenen Sparjahres. Der Zinssatz des Prämiensparen- flexibel ergibt sich aus dem ermittelten Referenzzinssatz abzüglich eines Abzugsfaktors in Höhe von 2,25 Prozentpunkten. Die Anpassung des variablen Zinssatzes richtet sich nach der Veränderung des zugrunde liegenden Referenzzinssatzes. Referenzzinssatz Der Referenzzinssatz errechnet sich aus den Monatsdurchschnittssätzen des vor dem Überprüfungstermin liegenden Monats des 3-Monats- und des 12-Monats-EURIBOR sowie der Umlaufsrenditen der öffentlichen Pfandbriefe mit einer mittleren Restlaufzeit von über 4 bis einschließlich 5 und von über 9 bis einschließlich 10 Jahren. Dabei werden die jeweiligen Sätze wie folgt gewichtet: EURIBOR Dreimonatsgeld* mit 30% EURIBOR Zwölfmonatsgeld** mit 10% Umlaufsrendite öffentlicher Pfandbriefe mit einer mittleren Restlaufzeit von über 4 bis einschließlich 5 Jahren*** mit 50% Umlaufsrendite öffentlicher Pfandbriefe mit einer mittleren Restlaufzeit von über 9 bis einschließlich 10 Jahren**** mit 10% Quelle: Jeweils Veröffentlichungen der Deutschen Bundesbank unter www.bundesbank.de im Internet * Statistik/Zeitreihen-Datenbank/Zinssätze/Geldmarktsätze/Geldmarktsätze nach Monaten/Zeitreihe su0316 ** Statistik/Zeitreihen-Datenbank/Zinssätze/Geldmarktsätze/Geldmarktsätze nach Monaten/Zeitreihe su0343 *** Statistik/Zeitreihen-Datenbank/Kapitalmarkt/Umlaufsrenditen festverzinslicher Wertpapiere inländischer Emittenten/ Umlaufsrenditen nach Restlaufzeiten/Öffentliche Pfandbriefe (Monats- und Tageswerte)/Zeitreihe wx4265 **** Statistik/Zeitreihen-Datenbank/Kapitalmarkt/Umlaufsrenditen festverzinslicher Wertpapiere inländischer Emittenten/ Umlaufsrenditen nach Restlaufzeiten/Öffentliche Pfandbriefe (Monats- und Tageswerte)/Zeitreihe wx4271 Überprüfung/Anpassung Die Entwicklung des Referenzzinssatzes wird die Sparkasse regelmäßig zum dem Quartalsbeginn vorangehenden 15. bzw. dem darauffolgenden Bankarbeitstag überprüfen. Hat sich zu diesem Zeitpunkt der Referenzzinssatz um mindestens 0,25 Prozentpunkte gegenüber seinem maßgeblichen Wert bei Vertragsabschluss bzw. der letzten Zinsanpassung verändert, sinkt oder steigt der Basiszinssatz mit Wirkung zum 1. Bankarbeitstag des folgenden Quartals auf den Zinssatz des Referenzzinses abzüglich des Abzugsfaktors in Höhe von 2,25 Prozentpunkten. Der sich ergebende Wert wird kaufmännisch gerundet. Um einen nur auf die Zahlen 0 oder 5 endenden Zinssatz darstellen zu können, ergibt sich nach erfolgter kaufmännischer Rundung die 2. Nachkommastelle des Basiszinssatzes nach folgender Regel, wobei das Aufrunden auf die Zahl 0 die erste Nachkommastelle um ein Zehntel erhöht: 2. Nachkommastelle = 0 und 5: unverändert = 1 und 2: Abrundung auf 0 = 3 und 4: Aufrundung auf 5 = 6 und 7: Abrundung auf 5 = 8 und 9: Aufrundung auf 0

<strong>Förde</strong> <strong>Sparkasse</strong><br />

<strong>Sonderbedingungen</strong> <strong>für</strong> <strong>den</strong> <strong>Sparverkehr</strong>: Prämiensparen – flexibel<br />

1. Sparurkunde<br />

Die <strong>Sparkasse</strong> erstellt bei Vertragsabschluss ein Loseblatt-<strong>Sparkasse</strong>nbuch, das dem Kun<strong>den</strong> ausgehändigt<br />

wird. Der Kunde kann <strong>den</strong> jeweiligen Kontostand über das Kontoservice-Terminal oder im Internet<br />

abrufen. Die <strong>Sparkasse</strong> versendet einmal jährlich <strong>den</strong> Jahreskontoauszug.<br />

2. Sparbeiträge<br />

Das Prämiensparen – flexibel ist ein Sparvertrag, auf <strong>den</strong> monatlich ein festgelegter Betrag (Sparbeitrag)<br />

per Lastschrift eingezahlt wird. Der Mindestsparbeitrag beträgt 25,00 EUR. Das erste Sparjahr beginnt<br />

mit Vertragsbeginn. Zusätzlich kann bei Vertragsbeginn eine Einmalzahlung ohne Prämienanspruch<br />

geleistet wer<strong>den</strong>. Eine Herabsetzung der Sparbeiträge bis zum Mindestsparbeitrag ist möglich. Eine<br />

Erhöhung der Sparbeiträge ist ausgeschlossen, dies gilt auch dann, wenn der Sparbeitrag zuvor herab-<br />

gesetzt wor<strong>den</strong> war.<br />

3. Lastschrift<br />

Die monatlichen Einzahlungen wer<strong>den</strong> per Lastschrift eingezogen. Die Ausführung der Lastschrift kann<br />

unterbleiben, wenn keine ausreichende Deckung auf dem Girokonto bei der <strong>Sparkasse</strong> vorhan<strong>den</strong> ist.<br />

Sofern die Lastschrift mangels Deckung nicht eingezogen wer<strong>den</strong> konnte, ist die <strong>Sparkasse</strong> berechtigt,<br />

<strong>den</strong> Lastschrifteinzug zu löschen. Änderungen und Löschungen von Lastschrifteinzügen sind der<br />

<strong>Sparkasse</strong> spätestens 4 Werktage vor dem Ausführungstermin bekannt zu geben. Später eingehende<br />

Änderungswünsche können erst zum nächstmöglichen Ausführungstermin berücksichtigt wer<strong>den</strong>.<br />

4. Zinsen und Prämien<br />

Die <strong>Sparkasse</strong> zahlt <strong>für</strong> das jeweilige Gesamtguthaben variable Zinsen. Der jeweils gültige Zinssatz wird<br />

durch Aushang in <strong>den</strong> Geschäftsräumen der <strong>Sparkasse</strong> bekannt gegeben und kann im Internet abgerufen<br />

oder telefonisch erfragt wer<strong>den</strong>. Die <strong>Sparkasse</strong> zahlt neben dem jeweils gültigen Zinssatz am Ende eines<br />

Kalenderjahres eine verzinsliche Prämie auf die vertragsgemäß geleisteten Sparbeiträge des jeweils ab-<br />

gelaufenen Sparjahres.<br />

Der Zinssatz des Prämiensparen- flexibel ergibt sich aus dem ermittelten Referenzzinssatz abzüglich eines<br />

Abzugsfaktors in Höhe von 2,25 Prozentpunkten. Die Anpassung des variablen Zinssatzes richtet sich nach<br />

der Veränderung des zugrunde liegen<strong>den</strong> Referenzzinssatzes.<br />

Referenzzinssatz<br />

Der Referenzzinssatz errechnet sich aus <strong>den</strong> Monatsdurchschnittssätzen des vor dem Überprüfungstermin<br />

liegen<strong>den</strong> Monats des 3-Monats- und des 12-Monats-EURIBOR sowie der Umlaufsrenditen der öffentlichen<br />

Pfandbriefe mit einer mittleren Restlaufzeit von über 4 bis einschließlich 5 und von über 9 bis<br />

einschließlich 10 Jahren. Dabei wer<strong>den</strong> die jeweiligen Sätze wie folgt gewichtet:<br />

EURIBOR Dreimonatsgeld* mit 30%<br />

EURIBOR Zwölfmonatsgeld** mit 10%<br />

Umlaufsrendite öffentlicher Pfandbriefe mit einer mittleren<br />

Restlaufzeit von über 4 bis einschließlich 5 Jahren*** mit 50%<br />

Umlaufsrendite öffentlicher Pfandbriefe mit einer mittleren<br />

Restlaufzeit von über 9 bis einschließlich 10 Jahren**** mit 10%<br />

Quelle: Jeweils Veröffentlichungen der Deutschen Bundesbank unter www.bundesbank.de im Internet<br />

* Statistik/Zeitreihen-Datenbank/Zinssätze/Geldmarktsätze/Geldmarktsätze nach Monaten/Zeitreihe su0316<br />

** Statistik/Zeitreihen-Datenbank/Zinssätze/Geldmarktsätze/Geldmarktsätze nach Monaten/Zeitreihe su0343<br />

*** Statistik/Zeitreihen-Datenbank/Kapitalmarkt/Umlaufsrenditen festverzinslicher Wertpapiere inländischer Emittenten/<br />

Umlaufsrenditen nach Restlaufzeiten/Öffentliche Pfandbriefe (Monats- und Tageswerte)/Zeitreihe wx4265<br />

**** Statistik/Zeitreihen-Datenbank/Kapitalmarkt/Umlaufsrenditen festverzinslicher Wertpapiere inländischer Emittenten/<br />

Umlaufsrenditen nach Restlaufzeiten/Öffentliche Pfandbriefe (Monats- und Tageswerte)/Zeitreihe wx4271<br />

Überprüfung/Anpassung<br />

Die Entwicklung des Referenzzinssatzes wird die <strong>Sparkasse</strong> regelmäßig zum dem Quartalsbeginn<br />

vorangehen<strong>den</strong> 15. bzw. dem darauffolgen<strong>den</strong> Bankarbeitstag überprüfen. Hat sich zu diesem Zeitpunkt<br />

der Referenzzinssatz um mindestens 0,25 Prozentpunkte gegenüber seinem maßgeblichen Wert bei<br />

Vertragsabschluss bzw. der letzten Zinsanpassung verändert, sinkt oder steigt der Basiszinssatz mit<br />

Wirkung zum 1. Bankarbeitstag des folgen<strong>den</strong> Quartals auf <strong>den</strong> Zinssatz des Referenzzinses abzüglich des<br />

Abzugsfaktors in Höhe von 2,25 Prozentpunkten. Der sich ergebende Wert wird kaufmännisch gerundet.<br />

Um einen nur auf die Zahlen 0 oder 5 en<strong>den</strong><strong>den</strong> Zinssatz darstellen zu können, ergibt sich nach erfolgter<br />

kaufmännischer Rundung die 2. Nachkommastelle des Basiszinssatzes nach folgender Regel, wobei das<br />

Aufrun<strong>den</strong> auf die Zahl 0 die erste Nachkommastelle um ein Zehntel erhöht:<br />

2. Nachkommastelle = 0 und 5: unverändert<br />

= 1 und 2: Abrundung auf 0<br />

= 3 und 4: Aufrundung auf 5<br />

= 6 und 7: Abrundung auf 5<br />

= 8 und 9: Aufrundung auf 0


Veröffentlichung<br />

Der jeweils gültige Zinssatz des Prämiensparen- flexibel wird im Preisaushang sowie kostenfrei im Internet<br />

unter www.foerde-sparkasse.de bekannt gegeben. Des Weiteren wird der Sparer im Jahreskontoauszug<br />

über die im abgelaufenen Jahr vorgenommenen Zinsanpassungen informiert.<br />

5. Beendigung des Sparvertrages<br />

5.1 Verfügung nach Kündigung<br />

Es gilt eine dreimonatige Kündigungsfrist. Die Kündigung bewirkt, dass der Sparer innerhalb eines Monats<br />

nach Ablauf der Kündigungsfrist über <strong>den</strong> gekündigten Betrag vorschusszinsfrei verfügen kann. Macht der<br />

Sparer von diesem Recht ganz oder teilweise Gebrauch, wird der Vertrag damit insgesamt beendet. Ziffer<br />

4. der Bedingungen <strong>für</strong> <strong>den</strong> <strong>Sparverkehr</strong> (Kündigungsfreibetrag) findet keine Anwendung. Wird innerhalb<br />

eines Monats nach Ablauf der Kündigungsfrist über <strong>den</strong> gekündigten Betrag nicht verfügt, so wird der<br />

Vertrag zu <strong>den</strong> ursprünglichen Bedingungen fortgesetzt.<br />

5.2 Vorzeitige Verfügung über das Sparguthaben<br />

Wird das Sparguthaben ausnahmsweise ganz oder teilweise ohne Kündigung, also vorzeitig,<br />

zurückgezahlt, so bewirkt das die Beendigung des Sparvertrages. Das gilt auch <strong>für</strong> Verfügungen über<br />

kapitalisierte Zinsen/Prämien. Die Berechtigung der <strong>Sparkasse</strong> zur Berechnung eines Vorfälligkeitsentgelts<br />

oder von Vorschusszinsen bleibt unberührt.<br />

5.3 Nachholfrist<br />

Wer<strong>den</strong> die vereinbarten Sparbeiträge nicht rechtzeitig erbracht, können sie innerhalb von drei Monaten<br />

nach ihrer Fälligkeit, spätestens jedoch bis zum Ende des Sparjahres, nachgeholt wer<strong>den</strong>. Wenn der Sparer<br />

die vereinbarten laufen<strong>den</strong> Sparbeiträge auch dann nicht erbringt, wird der Sparvertrag beendet; weitere<br />

Einzahlungen sind dann nicht mehr möglich.<br />

5.4 Guthaben nach Beendigung des Vertrages<br />

Wird über das Sparguthaben nur teilweise verfügt, so wird das verbleibende Sparguthaben als Spareinlage<br />

mit dreimonatiger Kündigungsfrist weitergeführt. Das Gleiche gilt <strong>für</strong> das vorhan<strong>den</strong>e Sparguthaben nach<br />

einer Beendigung des Sparvertrages nach Ziffer 5.3, wenn der Sparer die vereinbarten laufen<strong>den</strong> Sparbeiträge<br />

nicht mehr erbringt.<br />

5.5 Prämie nach Beendigung des Vertrages<br />

Bei Beendigung des Sparvertrages durch Verfügung nach Ziffer 5.1 bzw. 5.2 entfällt der Anspruch auf die<br />

Prämie des jeweils laufen<strong>den</strong> Sparjahres.<br />

5.6 Laufzeit des Vertrages<br />

Die maximale Laufzeit des Vertrages beträgt 25 Jahre.<br />

6. Ergänzende Vereinbarungen<br />

6.1 Gläubiger<br />

Gläubiger der Spareinlage ist der Kontoinhaber.<br />

6.2 Einzelverfügungsberechtigung<br />

Sind mehrere Personen Kontoinhaber des bei der <strong>Sparkasse</strong> geführten Sparkontos, so ist jede von ihnen<br />

einzeln berechtigt, über das Kontoguthaben zu verfügen.<br />

6.3 Allgemeine Geschäftsbedingungen<br />

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass neben unseren derzeit gelten<strong>den</strong> Allgemeinen<br />

Geschäftsbedingungen (AGB) die Bedingungen <strong>für</strong> <strong>den</strong> <strong>Sparverkehr</strong> (einschließlich SB-<strong>Sparverkehr</strong>) und<br />

die <strong>Sonderbedingungen</strong> <strong>für</strong> <strong>den</strong> <strong>Sparverkehr</strong> Vertragsbestandteil sind.<br />

Die AGB , die Bedingungen <strong>für</strong> <strong>den</strong> <strong>Sparverkehr</strong> (einschließlich SB-<strong>Sparverkehr</strong>) und die<br />

<strong>Sonderbedingungen</strong> <strong>für</strong> <strong>den</strong> <strong>Sparverkehr</strong> liegen in <strong>den</strong> Kassenräumen zur Einsichtnahme aus oder können<br />

im Internet abgerufen wer<strong>den</strong>. Im Verhältnis zu <strong>den</strong> Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und <strong>den</strong><br />

Bedingungen <strong>für</strong> <strong>den</strong> <strong>Sparverkehr</strong> (einschließlich SB-<strong>Sparverkehr</strong>) gehen die <strong>Sonderbedingungen</strong> <strong>für</strong> <strong>den</strong><br />

<strong>Sparverkehr</strong> diesen vor.<br />

Stand: Oktober 2011

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