Entschuldigungsmodus - FOS-Friedberg

Entschuldigungsmodus - FOS-Friedberg Entschuldigungsmodus - FOS-Friedberg

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86316 Friedberg, den 14.09.2006 Staatliche Fachoberschule Friedberg, Aichacher Straße 18, 86316 Friedberg Telefon (0821) 59747 7 Telefax (0821) 59747 922 Entschuldigungsmodus Das entscheidende Ziel beim Besuch der Fachoberschule Friedberg ist ein erfolgreicher Abschluss nach zwei Jahren. Das Fachabitur soll unsere Schülerinnen und Schüler optimal auf ein Studium an einer Hochschule vorbereiten, bzw. ein aussichtsreiches Sprungbrett für eine betriebliche Ausbildung bieten. Voraussetzung dazu ist von Schülerseite ein regelmäßiger und pünktlicher Schulbesuch sowie das Erledigen von Hausaufgaben und laufendes Training für das Fachabitur. Die Fachoberschule Friedberg nimmt ihren Bildungs- und Erziehungsauftrag ernst und kontrolliert den laut Schulordnung vorgeschriebenen laufenden Schulbesuch. Die ab dem Schuljahr 2006/2007 gültige neue Schulordnung für die Fach- und Berufsoberschulen (FOBOSO neu) beinhaltet u.a. neue gesetzliche Vorgaben und Konsequenzen für Schulversäumnisse. Bei Schulversäumnissen gelten an der Fachoberschule Friedberg grundsätzlich die nachfolgenden Entschuldigungsregelungen, die auf den Bestimmungen des Art. 56 Abs. 4 BayEUG und den §§ 17 bis 20, 30 und 43 FOBOSO beruhen. 1 Entschuldigung bei Fehlzeiten 1.1 Grundsatz der Schriftlichkeit Bei Fehlzeiten ab einer Schulstunde muss stets eine schriftliche Entschuldigung des Erziehungsberechtigten , bzw. des volljährigen Schülers vorgelegt werden. Die schriftliche Entschuldigung muss spätestens nach drei Schultagen in der Schule sein, bei mehr als drei Tagen Fehlzeit ist ein ärztliches Attest erforderlich. 1.2 Regelung für die 11. Klassen Grundsätzliche Anrufpflicht morgens bis 08.10 Uhr unter 0821 597477 oder 0821 59747 910 bei Fehlen in der Schulwoche und in der Praktikumswoche. In der FpA-Woche muss am ersten Fehltag bis 09.00 Uhr auch der Praktikumsbetrieb telefonisch verständigt werden. Die schriftliche Entschuldigung wird nach Rückkehr in die Schule selbstständig im Entschuldigungsordner abgeheftet und entsprechend dokumentiert. 1.3 Regelung für die 12. Klasssen Erziehung zur Selbstverantwortung und Selbstständigkeit: Anruf morgens bei Fehlzeit entfällt; selbstständige Dokumentation und Abheften der schriftlichen Entschuldigung wie bei den 11. Klassen. 1.4 Folgen von unentschuldigten Fehlzeiten Angekündigte schriftliche Leistungsnachweise wie Schulaufgaben und Kurzarbeiten sowie festgelegte Fachreferatstermine müssen bei Versäumnis durch Krankheit grundsätzlich binnen drei Tagen durch ein ärztliches Attest (brieflich oder Fax an Schule unter 0821 59747 922) entschuldigt werden. Das Original muss unbedingt vorliegen. E-mails werden nicht anerkannt. Die SchülerInnen haben dafür Sorge zu tragen, dass die Entschuldigung rechtzeitig im Sekretariat eintrifft. Ersatzprüfungen müssen grundsätzlich durch ein amtsärztliches Attest am selben Tag bis 13.00 Uhr durch ein Fax entschuldigt werden. Wird ein Leistungsnachweis versäumt und es liegt keine ausreichende Entschuldigung binnen drei Tagen vor, so wird dieser Leistungsnachweis mit der Note 6 (ungenügend) bewertet (§ 30 Abs. 4 FOBOSO).

86316 <strong>Friedberg</strong>, den 14.09.2006<br />

Staatliche Fachoberschule <strong>Friedberg</strong>, Aichacher Straße 18, 86316 <strong>Friedberg</strong> Telefon (0821) 59747 7<br />

Telefax (0821) 59747 922<br />

<strong>Entschuldigungsmodus</strong><br />

Das entscheidende Ziel beim Besuch der Fachoberschule <strong>Friedberg</strong> ist ein<br />

erfolgreicher Abschluss nach zwei Jahren. Das Fachabitur soll unsere Schülerinnen<br />

und Schüler optimal auf ein Studium an einer Hochschule vorbereiten, bzw. ein<br />

aussichtsreiches Sprungbrett für eine betriebliche Ausbildung bieten.<br />

Voraussetzung dazu ist von Schülerseite ein regelmäßiger und pünktlicher<br />

Schulbesuch sowie das Erledigen von Hausaufgaben und laufendes Training für das<br />

Fachabitur.<br />

Die Fachoberschule <strong>Friedberg</strong> nimmt ihren Bildungs- und Erziehungsauftrag ernst<br />

und kontrolliert den laut Schulordnung vorgeschriebenen laufenden Schulbesuch.<br />

Die ab dem Schuljahr 2006/2007 gültige neue Schulordnung für die Fach- und<br />

Berufsoberschulen (FOBOSO neu) beinhaltet u.a. neue gesetzliche Vorgaben und<br />

Konsequenzen für Schulversäumnisse.<br />

Bei Schulversäumnissen gelten an der Fachoberschule <strong>Friedberg</strong> grundsätzlich die<br />

nachfolgenden Entschuldigungsregelungen, die auf den Bestimmungen des<br />

Art. 56 Abs. 4 BayEUG und den §§ 17 bis 20, 30 und 43 FOBOSO beruhen.<br />

1 Entschuldigung bei Fehlzeiten<br />

1.1 Grundsatz der Schriftlichkeit<br />

Bei Fehlzeiten ab einer Schulstunde muss stets eine schriftliche<br />

Entschuldigung des Erziehungsberechtigten , bzw. des volljährigen<br />

Schülers vorgelegt werden.<br />

Die schriftliche Entschuldigung muss spätestens nach drei Schultagen in der<br />

Schule sein, bei mehr als drei Tagen Fehlzeit ist ein ärztliches Attest<br />

erforderlich.<br />

1.2 Regelung für die 11. Klassen<br />

Grundsätzliche Anrufpflicht morgens bis 08.10 Uhr unter 0821 597477<br />

oder 0821 59747 910 bei Fehlen in der Schulwoche und in der<br />

Praktikumswoche. In der FpA-Woche muss am ersten Fehltag bis 09.00 Uhr<br />

auch der Praktikumsbetrieb telefonisch verständigt werden.<br />

Die schriftliche Entschuldigung wird nach Rückkehr in die Schule selbstständig<br />

im Entschuldigungsordner abgeheftet und entsprechend dokumentiert.<br />

1.3 Regelung für die 12. Klasssen<br />

Erziehung zur Selbstverantwortung und Selbstständigkeit:<br />

Anruf morgens bei Fehlzeit entfällt; selbstständige Dokumentation und<br />

Abheften der schriftlichen Entschuldigung wie bei den 11. Klassen.<br />

1.4 Folgen von unentschuldigten Fehlzeiten<br />

Angekündigte schriftliche Leistungsnachweise wie Schulaufgaben und<br />

Kurzarbeiten sowie festgelegte Fachreferatstermine müssen bei Versäumnis<br />

durch Krankheit grundsätzlich binnen drei Tagen durch ein ärztliches Attest<br />

(brieflich oder Fax an Schule unter 0821 59747 922) entschuldigt werden.<br />

Das Original muss unbedingt vorliegen. E-mails werden nicht anerkannt. Die<br />

SchülerInnen haben dafür Sorge zu tragen, dass die Entschuldigung rechtzeitig<br />

im Sekretariat eintrifft.<br />

Ersatzprüfungen müssen grundsätzlich durch ein amtsärztliches Attest am<br />

selben Tag bis 13.00 Uhr durch ein Fax entschuldigt werden.<br />

Wird ein Leistungsnachweis versäumt und es liegt keine ausreichende<br />

Entschuldigung binnen drei Tagen vor, so wird dieser Leistungsnachweis mit<br />

der Note 6 (ungenügend) bewertet (§ 30 Abs. 4 FOBOSO).


1.5 Häufung von Fehlzeiten<br />

Bei mehr als 5 Fehltagen pro Schuljahr wird in der Regel ein Attestzwang<br />

verhängt. Diese Disziplinarmaßnahme gilt während der gesamten Schulzeit, d.h.<br />

wenn ein Attestzwang in der 11. Klasse verhängt wurde, gilt dieser weiter bis<br />

zum Ende des Schulbesuchs auch in den folgenden Klassen.<br />

1.6 Nacharbeit<br />

Bei häufigen Fehlzeiten oder Unpünktlichkeit können Schüler zur Nacharbeit<br />

am Nachmittag unter Aufsicht einer Lehrkraft verpflichtet werden.<br />

1.7 Fehlzeiten in der fachpraktischen Ausbildung<br />

Bei mehr als 15 Fehltagen im Praktikum entscheidet der Schulleiter über<br />

das Bestehen der 11. Klasse und das Vorrücken in die 12. Klasse.<br />

1.8 Zulassung zum Fachabitur<br />

Bei mehr als fünf unentschuldigten Fehltagen in der 12. Klasse erfolgt keine<br />

Zulassung zum Fachabitur.<br />

2 Beurlaubungen<br />

2.1 Beurlaubung nur durch Schulleitung<br />

Sollten SchülerInnen aus einem dringenden Grund vorhersehbar an der<br />

Unterrichtsteilnahme verhindert sein, so müssen sie sich vorher rechtzeitig im<br />

Direktorat beurlauben lassen (grünes Formular).<br />

Nach § 20 FOBOSO kann die Beurlaubung nur in dringenden Ausnahmefällen<br />

erteilt werden. Arzttermine, Behördengänge, usw. sollten in der<br />

unterrichtsfreien Zeit am Nachmittag wahrgenommen werden.<br />

Bei Erkrankung während des Schulbesuchs wird eine Beurlaubung nur nach<br />

Rücksprache mit und durch die Schulleitung gewährt.<br />

2.2 Leistungsnachweise bei Krankheit<br />

Sollten SchülerInnen erkrankt sein, können sie keinesfalls an schriftlichen<br />

Leistungsnachweisen teilnehmen und vorher oder anschließend im<br />

Unterricht fehlen. In diesem Fall erfolgt keine Beurlaubung; die SchülerInnen<br />

müssen nach dem MBS vom 16.05.1994 den ganzen Tag am Unterricht<br />

teilnehmen.<br />

3 Pünktlichkeit, regelmäßiger Schulbesuch und Hausaufgaben<br />

3.1 Pflichten des Schülers<br />

Pünktlichkeit bei Unterrichtsbeginn und nach den Pausen gehört nach<br />

§ 17 FOBOSO zu den Pflichten eines Fachoberschülers.<br />

Zuspätkommen stört den Unterricht und zieht nach Ermahnungen zwangsläufig<br />

Ordnungsmaßnahmen nach sich.<br />

Unregelmäßiger Schulbesuch gefährdet den Bildungs- und Erziehungsauftrag<br />

der Fachoberschule und schadet nicht nur den fehlenden SchülerInnen,<br />

sondern wirkt sich insgesamt negativ auf das Klassenklima aus.<br />

Die Erledigung von Hausaufgaben und regelmäßiges Training sind unbedingt<br />

notwendig, um das Fachabitur erfolgreich zu bestehen.<br />

Die Entscheidung auf die Fachoberschule <strong>Friedberg</strong> zu gehen ist eine freiwillige<br />

Entscheidung. Wir sind keine Regelschule, sondern ein praxisorientiertes<br />

Angebot der Sekundarstufe II zum Erlangen der Hochschulreife.<br />

Als SchülerInnen bei uns haben Sie mit der Fachoberschule <strong>Friedberg</strong> einen<br />

Vertrag geschlossen. Von der Schulseite aus werden Schulleitung, Lehrkräfte<br />

und Verwaltung alles tun, um alle unsere SchülerInnen zu einem erfolgreichen<br />

Fachabitur zu bringen.<br />

Von der Schülerseite erwarten wir dazu Motivation, Eigenverantwortung und ein<br />

entsprechendes zielstrebiges Verhalten unter Beachtung aller obiger<br />

Regelungen.<br />

Viel Erfolg beim Schulbesuch an der Fachoberschule <strong>Friedberg</strong>.<br />

Rainer Lipczinsky, StD<br />

Schulleiter

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