Allgemeine Geschäftsbedingungen der GARVENS VESTA GmbH (kurz GV genannt) Für die Lieferungen und Leistungen gelten ausnahmslos, auch für weitere Geschäfte, die folgenden Bedingungen. Einkaufsbedingungen, die im Widerspruch zu den folgenden Bedingungen stehen, sind in vollem Umfang unwirksam, gleichgültig ob, wann und in welcher Form diese der GV zur Kenntnis gebracht wurden. Anders lautende Bedingungen haben nur dann Gültigkeit, wenn diese von der Geschäftsleitung der GV schriftlich bestätigt worden sind. Wenn auf einen Geschäftsfall die Bestimmungen des Konsumenten-Schutzgesetzes Anwendung finden, gelten in teilweiser Abänderung der vorliegenden Geschäftsbedingungen die zwingenden Bestimmungen des Konsumenten- Schutzgesetzes. Angebote, Auftragsbestätigung: Angebote verstehen sich freibleibend, wenn nicht ausdrücklich die Verbindlichkeit unter Nennung der Bindungsfrist zugesagt ist. Kostenvoranschläge sind unverbindlich. Abbildungen, Skizzen, Zeichnungen, Kostenaufstellungen, etc. sind nur dann verbindlich, wenn dies schriftlich vereinbart wird. Vom Schriftlichkeitsgebot kann nur schriftlich abgegangen werden. Mündliche Vereinbarungen sind nicht verbindlich. Der Auftrag kommt erst durch die schriftliche Auftragsbestätigung bzw. durch die Lieferung zustande. Dokumentationen, Zeichnungen und Schaltpläne: Sämtliche Dokumentationen, Zeichnungen und Schaltpläne sind geistiges Eigentum der GV oder ihrer Lieferanten und dürfen nicht ohne Zustimmung vervielfältigt oder weitergegeben werden. Die Produkt-, Installations-, Anschluss-, Bedienungsund Wartungsvorschriften sind zu beachten. Bei Nichtbeachtung erlischt die Gewährleistung. Preise: Wenn keine andere schriftliche Vereinbarung besteht, werden die am Tag der Lieferung geltenden Preise, laut gültiger Preisliste, verrechnet. Die Preise verstehen sich ohne Umsatzsteuer, gelten ab Lager, verpackt. In folgenden Fällen trägt der Kunde die weiteren Kosten, insbesondere für: Inbetriebnahme, Abänderungen von Liefer- und Leistungsvereinbarungen, egal aus welchem Grund sowie Stornierung. Zahlungen: Die vereinbarten Zahlungsmodalitäten sind einzuhalten. Es ist ausgeschlossen, Zahlungen auf Grund von eventuellen Gegenansprüchen, egal aus welchem Grund, zurückzuhalten. Kundendienstleistungen (GV) sind grundsätzlich, sofort nach erbrachter Leistung, ohne Abzug in bar, zu bezahlen. Wenn eine Kundendienstleistung (GV) ausnahmsweise nicht vor Ort verrechnet wird, ist die zugesandte Rechnung sofort nach Erhalt, ohne Abzug zu bezahlen. Geschäftsfälle die unter das Konsumentenschutzgesetz fallen, sind jedenfalls sofort bar zu bezahlen. Zahlungsverzug: Bei nicht Einhaltung von Zahlungsvereinbarungen ist GV berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu verrechnen. Zusätzlich entstehende Kosten jeder Art (Mahnspesen, Rechtsanwaltsinterventionen etc.), sind vom Kunden zu bezahlen. Zahlungen werden immer den ältesten Lieferungen bzw. Leistungen angerechnet. Sollte der Kunde zahlungsunfähig oder von Dritten in Exekution gezogen werden, so ist GV berechtigt, alle offenen Rechnungen sofort fällig zu stellen und jede weitere Lieferung einzustellen, unbeschadet sonstiger Rechte der GV. GV behält sich vor, eine Schadenersatzforderung wegen Nichterfüllung zu stellen. Gewährleistung: GV gewährleistet, dass geliefertes Gerät bzw. Ware frei von Material oder Fertigungsfehlern ist. Die Gewährleistung gilt unter der Voraussetzung, dass das Gerät bzw. die Ware gemäß den Bedienungsanleitungen/Datenblättern betrieben und gewartet wird. Gewährleistungsansprüche von Unternehmern sind unverzüglich nach Entdeckung des Mangels, spätestens innerhalb von maximal 24 Monaten ab Fakturendatum geltend zu machen. Der Kunde hat der GV für die Verbesserung bzw. den Austausch eine angemessene Frist zu gewähren. Für Unternehmergeschäfte gilt eine Frist von mindestens 90 Tagen. Bei Lieferung von Ersatzteilen verlängert sich die Frist nach Verbesserung nur für das jeweilige Ersatzteil, jedoch nicht für das gesamte Gerät. Unsere Gewährleistung umfasst nach unserer Wahl die kostenlose Reparatur oder den kostenlosen Ersatz der defekten Teile. Teile, die dem normalen Verschleiß unterliegen, fallen nicht unter die Gewährleistung. Weitere Ansprüche, egal auf welcher Rechtsgrundlage sind ausgeschlossen, soweit es sich nicht um ein Verbrauchergeschäft handelt. Alle Gewährleistungsansprüche sind hinfällig, wenn die Zahlungsbedingung nicht eingehalten wurde, oder der Kunde oder fremde Personen eingegriffen haben. Das Gerät und/oder die betroffenen Teile sind für die Reparatur oder Ersatz unverzüglich auf Kosten des Kunden (frei) an die nächste GV-Zweigstelle zu senden. Für Auswahl und Anwendung der gelieferten Waren ist der Kunde allein verantwortlich. Die Anwendungsberatung ist nur dann bindend, wenn diese durch GV selbst schriftlich bestätigt wird. Für Mängelfolgeschäden oder Gewinn- Entgang wegen eines Mangels wird, ausgenommen bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, nicht gehaftet. Eigentumsvorbehalt: Die gelieferten Waren bleiben bis zur Bezahlung aller aus der Geschäftsverbindung bestehenden, noch offenen Rechnungen Eigentum der GV -. Zahlungsverzug berechtigt die GV die Ware abzuholen. Im besonderen Fall behält sich GV vor, das Eigentumsrecht an der Ware kenntlich zu machen. Für Ware die durch den Kunden an Dritte geliefert wird, steht der GV der Anspruch auf Gegenleistung zu. Dafür tritt der Kunde schon jetzt seine Ansprüche gegen den Dritten mit sämtlichen Nebenrechten zahlungshalber an die GV ab, sodass bei Entstehung dieser Forderung es keiner weiteren rechtlichen Schritte bedarf. Die GV ist berechtigt, den Dritten von der Abtretung, zu benachrichtigen. Zahlungsverzug berechtigt die GV die Rückgabe der Ware und für noch zu liefernde Ware eine Vorauszahlung zu verlangen. Die GV behält sich das Recht vor, die Ware im Verzugsfall unter Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes selbst abzuholen, ohne dass dem Kunden/Endkunden daraus z.B. Ansprüche aus dem Titel der Besitzstörung oder Schadenersatz erwachsen. Lieferung: Lieferfristen beginnen erst nach endgültiger Klärung technischer und kaufmännischer Belange und Eingang eventueller vereinbarter An- oder Vorauszahlungen. Liefertermine sind keine Fixtermine. Bei Lieferverzug ist vom Kunden immer eine angemessene Nachfrist zu setzen. Ersatzansprüche bei Nichteinhaltung der Lieferfrist sind ausgeschlossen. Der Transport der Ware erfolgt, wenn nicht anders vereinbart, auf Kosten und Gefahr des Kunden. Gefahrenübernahme, Annahme: Die Verladung und der Versand erfolgen ab Werk auf Gefahr des Bestellers. Dies gilt auch für Teillieferungen. Bei Lieferungen durch die GV, erfolgt diese ebenfalls auf Gefahr des Bestellers. Wenn der Besteller eine Versicherung des Transports wünscht, so wird die Versicherung auf Kosten des Bestellers abgeschlossen. Warenrücknahme: GV ist zur Warenrücknahme grundsätzlich nicht verpflichtet. Ware wird – falls überhaupt - nur unbeschädigt, sauber, in der Originalverpackung und unter Vorlage der Rechnung zurückgenommen. Bei der Rücknahme von Ware wird eine Manipulationsgebühr von 25 % des Nettofakturenwertes der betreffenden Rechnung einbehalten. Konfektionierte (zugeschnittene bzw. speziell gefertigte) sowie auftragsbezogen bestellte Ware sowie Chemie, kann weder zurückgenommen noch gutgeschrieben werden. Stornierung: Stornierungen bereits erteilter Bestellungen können vom Kunden nur mit ausdrücklichem Einverständnis der GV erfolgen. Bei auftragsbezogen gefertigten oder zusammengebauten Waren ist eine Stornierung mangels weiterer Verwendbarkeit ausgeschlossen. Bei Lagerwaren kann die GV eine Stornogebühr verrechnen. Es gilt als vereinbart, dass diese bis zu 25% betragen kann. Inbetriebnahme (IBS) von Geräten: IBS von Geräten erfolgt in der Normalarbeitszeit gegen Verrechnung sofern nicht anders schriftlich vereinbart. Sollten bei IBS zusätzliche Leistungen, wie Überstunden, Installationen, etc., erbracht werden, so werden diese mit den dann aktuell gültigen Stundensätzen gesondert verrechnet. Rücknahme von Altgeräten bzw. von Elektrogeräten: Wir weisen auf die bestehende Elektroaltgeräteverordnung hin und behalten uns vor eine gesonderte schriftliche Vereinbarung mit unserem Partner zu treffen. Altteile: Ist bei der Bestellung nichts anderes schriftlich vereinbart worden, so verbleiben die alten Teile beim Kunden. Haftung/Schadenersatz: Schadensersatzansprüche des Kunden aus welchem Rechtsgrund immer, sind ausgeschlossen. Einen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit muss der Kunde beweisen. Gerichtsstand: Gerichtsstand ist das für den Sitz der GV örtlich zuständige österreichische Gericht. Verträge unterliegen österreichischem Recht. Für Lieferung und Zahlung gilt als Erfüllungsort der Sitz der GV, auch dann, wenn die Übergabe vereinbarungsgemäß an einem anderen Ort erfolgt. Zusätzliche Bedingungen für Reparaturen: Durch die Übergabe des Reparaturgegenstandes an die GV erkennt dessen Eigentümer bzw. Überbringer, in Folge der Kunde, die nachstehenden detaillierten Reparaturbedingungen an. Erteilung des Auftrages zur Überprüfung eines Gerätes bzw. zur Erstellung eines Kostenvoranschlages: Im Falle eines erteilten Reparaturauftrages werden die Kosten für die Befundung angerechnet. Die zwecks Abgabe des Kostenvoranschlages erbrachten Leistungen und Lieferungen werden auch dann berechnet, wenn es zu keiner Reparatur kommt. Der Kunde ist einverstanden, dass 8 Wochen nach erfolgtem Kostenvoranschlag, ohne Reparaturfreigabe entweder die kostenpflichtige Verschrottung des Gerätes oder die unfreie Rücksendung im zerlegten Zustand erfolgt. Die Verschrottung darf nur erfolgen, wenn die mit der Rücksendung verbundenen Kosten (einschließlich der erforderlichen Manipulation) nicht deutlich geringer sind als der aktuelle Wert des Gerätes. Bei Kauf eines Neugerätes werden die Überprüfungskosten nicht gutgeschrieben. Sollte es sich um einen Garantiefall handeln, werden die Überprüfungskosten, Reparaturkosten oder Austauschkosten nicht verrechnet. Kostenvoranschläge (Reparatur): Kostenvoranschläge sind nur bei schriftlicher Abgabe verbindlich. Sollten bei der Reparatur/Instandsetzung zusätzliche Arbeiten notwendig oder zweckmäßig erscheinen, so ist eine Überschreitung des Kostenvoranschlages um bis zu 15% ohne vorhergehende Verständigung des Kunden zulässig. Verzug (Reparatur): Bei Nichtabholung oder verweigerter Übernahme innerhalb der 8 Wochen Frist ab Abholverständigung oder Versandbereitschaft sind wir berechtigt, den Reparaturgegenstand auf Kosten und Gefahr des Kunden zu veräußern oder zu verschrotten, wenn die mit der Rücksendung verbundenen Kosten (einschließlich der erforderlichen Manipulation) nicht deutlich geringer sind als der aktuelle Wert des Gerätes. Gewährleistung (Reparatur): Schränkt der Kunde die von uns vorgeschlagene Reparatur ein, so werden alle Gewährleistungsansprüche damit einverständlich ausgeschlossen. Gewährleistung kann nicht übernommen werden, wenn auf Wunsch des Kunden Arbeiten außerhalb des Werkes durch Dritte zur Ausführung gelangen. Für behelfsmäßige Instandsetzungen, die über Aufforderung des Kunden entgegen der Empfehlung von GV vorgenommen werden, besteht keine Gewährleistung. Die Gewährleistung der GV beschränkt sich bei Unternehmergeschäften auf die Verpflichtung, den Mangel in seinen Arbeitsräumen in angemessener Frist zu beseitigen, jedoch haben wir das Recht, Gewährleitungsarbeiten auch in Räumen des Kunden durchzuführen. Die Gewährleistung für nicht selbst hergestellte Teile und Fremdleistungen beschränkt sich auf die dem Unternehmen gegen seine Lieferfirma zustehenden Ansprüche. In diesen Fällen gehen etwaige Ein- und Ausbaukosten nicht zu unseren Lasten. Schadenshaftung: Die unter obigen Voraussetzungen auftretende Haftung der GV beschränkt sich auf die Instandsetzung, oder falls dies unmöglich ist oder mit unverhältnismäßig hohen Kosten verbunden wäre, auf Rückgabe des nicht zu reparierenden Gegenstandes. Die GV ist nicht verpflichtet, einen darüber hinausgehenden Schaden, gleichgültig ob dieser mitteloder unmittelbar durch das schädigende Ergebnis verursacht wurde, zu ersetzten, ausgenommen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Die GV haftet nicht für Schäden, die trotz sachgemäßer Behandlung im Zuge der Reparatur auftreten. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen ersetzen sämtliche früheren mündlichen und schriftlichen Vereinbarungen. Wien Jänner 2013
Zentrale Wien Niederlassung Vitis Niederlassung Graz Niederlassung Klagenfurt Verkauf Oberösterreich Verkauf Tirol Verkauf Salzburg Verkauf Vorarlberg Vertrieb und Kundendienst Kundendienststützpunkte Verkauf u. KD Tirol Verkauf u. KD Vorarlberg Verkauf u. KD Oberösterreich Verkauf u. KD Salzburg Niederlassung Kärnten Kontakt Percostraße 26, A-1220 Wien, Tel.:01/250 90, Fax: 01/250 90-200, verkauf@garvensvesta.at / kundendienst@garvensvesta.at Werkstätte: Heinrich Szvasztics, Tel.: 01/250 90-171 Ziegelofenstraße 3, 3902 Vitis, Tel.: 02841/8606, Fax: 02841/8606-26, vitis@garvensvesta.at Ihr Außendienst: Josef Pichler 0676/838 15 628 Schaltschrankbau: Johann Fuchs 02841/8606-523 St. Peter Gürtel 4, 8042 Graz, Tel.: 0316/292509, Fax: 0316/262509-69 graz@garvensvesta.at Ihr Außendienst: Heinz Berger 0676/838 15 668 Schwendnergasse 4, 9020 Klagenfurt, Tel.: 0463/54749, Fax: 0463/516469 klagenfurt@garvensvesta.at Ihr Außendienst: Horst Wollina 0676/838 15 671 Ihr Außendienst: Heinz Haider 0676/838 15 641; Manfred Sandberger 0676/838 15 642 ooe@garvensvesta.at Ihr Außendienst: Lukas Lahartinger 0676/838 15 682 tirol@garvensvesta.at Ihr Außendienst: Leopold Augustin 0699/19149294 sbg@garvensvesta.at Ihr Außendienst: Herbert Leissing 0664/9724510 vbg@garvensvesta.at www.garvensvesta.at Niederlassung Waldviertel Zentrale Wien Niederlassung Steiermark