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Bedingungen - Formulare-ssl.de

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ungsbedingungen, die weiteren Informationen gemäß § 7 Abs. 1<br />

und 2 <strong>de</strong>s Versicherungsvertragsgesetzes in Verbindung mit <strong>de</strong>n §§<br />

1 bis 4 <strong>de</strong>r VVG-Informationspflichtenverordnung und diese Belehrung<br />

jeweils in Textform erhalten haben, im elektronischen Geschäftsverkehr<br />

jedoch nicht vor Erfüllung unserer Pflichten gemäß §<br />

312e Abs. 1 Satz 1 <strong>de</strong>s Bürgerlichen Gesetzbuchs in Verbindung<br />

mit Artikel 246 § 3 <strong>de</strong>s Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen<br />

Gesetzbuche. Zur Wahrung <strong>de</strong>r Wi<strong>de</strong>rrufsfrist genügt die rechtzeitige<br />

Absendung <strong>de</strong>s Wi<strong>de</strong>rrufs. Der Wi<strong>de</strong>rruf ist zu richten an die<br />

ConceptIF (Anschrift siehe Ziff. 1).<br />

Wi<strong>de</strong>rrufsfolgen:<br />

Im Falle eines wirksamen Wi<strong>de</strong>rrufs en<strong>de</strong>t <strong>de</strong>r Versicherungsschutz,<br />

und wir erstatten Ihnen <strong>de</strong>n auf die Zeit nach Zugang <strong>de</strong>s<br />

Wi<strong>de</strong>rrufs entfallen<strong>de</strong>n Teil <strong>de</strong>r Prämien, wenn Sie zugestimmt<br />

haben, dass <strong>de</strong>r Versicherungsschutz vor <strong>de</strong>m En<strong>de</strong> <strong>de</strong>r Wi<strong>de</strong>rrufsfrist<br />

beginnt. Den Teil <strong>de</strong>r Prämie, <strong>de</strong>r auf die Zeit bis zum<br />

Zugang <strong>de</strong>s Wi<strong>de</strong>rrufs entfällt, dürfen wir in diesem Fall einbehalten;<br />

dabei han<strong>de</strong>lt es sich um einen Betrag in Höhe von 1/360 <strong>de</strong>r<br />

Jahresprämie multipliziert mit <strong>de</strong>r Anzahl <strong>de</strong>r Tage, an <strong>de</strong>nen Versicherungsschutz<br />

bestan<strong>de</strong>n hat. Die Erstattung zurückzuzahlen<strong>de</strong>r<br />

Beiträge erfolgt unverzüglich, spätestens 30 Tage nach Zugang <strong>de</strong>s<br />

Wi<strong>de</strong>rrufs. Beginnt <strong>de</strong>r Versicherungsschutz nicht vor <strong>de</strong>m En<strong>de</strong><br />

<strong>de</strong>r Wi<strong>de</strong>rrufsfrist, hat <strong>de</strong>r wirksame Wi<strong>de</strong>rruf zur Folge, dass empfangene<br />

Leistungen zurückzugewähren und gezogene Nutzen (z.<br />

B. Zinsen) herauszugeben sind.<br />

Haben Sie Ihr Wi<strong>de</strong>rrufsrecht wirksam ausgeübt, sind Sie auch an<br />

einen mit <strong>de</strong>m Versicherungsvertrag zusammenhängen<strong>de</strong>n Vertrag<br />

nicht mehr gebun<strong>de</strong>n. Ein zusammenhängen<strong>de</strong>r Vertrag liegt vor,<br />

wenn er einen Bezug zu <strong>de</strong>m wi<strong>de</strong>rrufenen Vertrag aufweist und<br />

eine Dienstleistung <strong>de</strong>s Versicherers o<strong>de</strong>r eines Dritten auf <strong>de</strong>r<br />

Grundlage einer Vereinbarung zwischen <strong>de</strong>m Dritten und <strong>de</strong>m<br />

Versicherer betrifft. Eine Vertragsstrafe darf we<strong>de</strong>r vereinbart noch<br />

verlangt wer<strong>de</strong>n<br />

Beson<strong>de</strong>re Hinweise:<br />

Ihr Wi<strong>de</strong>rrufsrecht erlischt, wenn <strong>de</strong>r Vertrag auf Ihren ausdrücklichen<br />

Wunsch sowohl von Ihnen als auch von uns vollständig erfüllt<br />

ist, bevor Sie Ihr Wi<strong>de</strong>rrufsrecht ausgeübt haben.<br />

En<strong>de</strong> <strong>de</strong>r Wi<strong>de</strong>rrufsbelehrung<br />

14. Laufzeit:<br />

Über die Laufzeit <strong>de</strong>s Vertrages gibt Ihnen unser Angebot bzw. <strong>de</strong>r<br />

Versicherungsschein Auskunft.<br />

15. Vertragsbeendigung:<br />

Der Vertrag ist zunächst für die dokumentierte Zeit abgeschlossen.<br />

Das Versicherungsverhältnis verlängert sich stillschweigend von<br />

Jahr zu Jahr, wenn nicht drei Monate vor <strong>de</strong>m jeweiligen Ablauf <strong>de</strong>r<br />

an<strong>de</strong>ren Partei eine Kündigung in Textform zugegangen ist. Bei<br />

einer Vertragsdauer von mehr als drei Jahren kann zum En<strong>de</strong> <strong>de</strong>s<br />

dritten o<strong>de</strong>r je<strong>de</strong>s darauf folgen<strong>de</strong>n Jahres unter Einhaltung einer<br />

Frist von drei Monaten gekündigt wer<strong>de</strong>n. Abweichen<strong>de</strong> Regelungen<br />

können sich aus <strong>de</strong>n Vertragsbedingungen zu <strong>de</strong>n einzelnen<br />

Produkten ergeben (siehe Produktinformationsblatt).<br />

16. entfällt<br />

17. Anwendbares Recht, zuständiges Gericht:<br />

Auf die vorvertragliche Beziehung und <strong>de</strong>n Vertrag fin<strong>de</strong>t <strong>de</strong>utsches<br />

Recht Anwendung. Für Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit<br />

<strong>de</strong>m Versicherungsvertrag sind örtlich sowohl die Gerichte in Hamburg<br />

als auch die Gerichte an Ihrem Wohnsitz/ gewöhnlichen Aufenthaltsort<br />

zuständig. Für Klagen gegen Sie sind nur die Gerichte<br />

an Ihrem Wohnsitz/gewöhnlichen Aufenthaltsort zuständig. Gemäß<br />

§ 215 Abs. 3 VVG kann eine abweichen<strong>de</strong> Vereinbarung getroffen<br />

wer<strong>de</strong>n.<br />

18. Vertragssprache:<br />

Für <strong>de</strong>n Vertrag einschließlich Vorabinformationen und für die<br />

Kommunikation während <strong>de</strong>r Laufzeit <strong>de</strong>s Vertrages kommt die<br />

<strong>de</strong>utsche Sprache zur Anwendung.<br />

19. Beschwer<strong>de</strong>verfahren:<br />

Im Falle einer Reklamation können Sie sich an <strong>de</strong>n zuständigen<br />

Abteilungsleiter o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>n Vorstand <strong>de</strong>r GEV wen<strong>de</strong>n und eine<br />

kostenfreie Überprüfung veranlassen. Sie erhalten innerhalb von 14<br />

Tagen eine schriftliche Stellungnahme, falls nicht abgeholfen wer<strong>de</strong>n<br />

kann. Die GEV bietet auf ihrer Homepage weitere Schlichtungsmöglichkeiten<br />

an. Unser Unternehmen ist Mitglied im Verein<br />

Versicherungsombudsmann e. V. Damit ist für Sie als beson<strong>de</strong>rer<br />

Service die Möglichkeit eröffnet, <strong>de</strong>n unabhängigen und neutralen<br />

Ombudsmann in Anspruch zu nehmen, wenn Sie mit einer Entscheidung<br />

von uns einmal nicht einverstan<strong>de</strong>n sein sollten. Sie<br />

müssten die Beschwer<strong>de</strong> innerhalb von acht Wochen ab Erhalt<br />

unserer Entscheidung dort einreichen. Ihre Möglichkeit, <strong>de</strong>n<br />

Rechtsweg zu beschreiten, bleibt hiervon unberührt. Das Verfahren<br />

ist für Sie kostenfrei.<br />

Versicherungsombudsmann e. V.<br />

Postfach 080632, 10006 Berlin<br />

Tel.: 01804-224424, Fax: 01804-224425<br />

E-Mail: beschwer<strong>de</strong>@versicherungsombudsmann.<strong>de</strong><br />

20. Beschwer<strong>de</strong>n bei <strong>de</strong>r Aufsichtsbehör<strong>de</strong>:<br />

Neben <strong>de</strong>n in Ziff. 19 genannten Beschwer<strong>de</strong>- o<strong>de</strong>r Schlichtungsverfahren<br />

besteht auch die Möglichkeit <strong>de</strong>r Beschwer<strong>de</strong> bei <strong>de</strong>r<br />

unter Ziff. 4 genannten Aufsichtsbehör<strong>de</strong>.<br />

21. Anzeige- und Mitteilungspflichten:<br />

Bitte beantworten Sie die Fragen in Antrags- und weiteren Vertrags-<br />

und Scha<strong>de</strong>nformularen vollständig und richtig. Striche, sonstige<br />

Zeichen o<strong>de</strong>r Nichtbeantwortung gelten als Verneinung. Die Verletzung<br />

<strong>de</strong>r vorvertraglichen Anzeigepflicht sowie weiterer Obliegenheiten<br />

kann <strong>de</strong>n Versicherer berechtigen, (je nach Verschul<strong>de</strong>n)<br />

vom Vertrag zurückzutreten, ihn zu kündigen o<strong>de</strong>r anzupassen,<br />

was unter Umstän<strong>de</strong>n zur Leistungsfreiheit <strong>de</strong>s Versicherers (auch<br />

für bereits eingetretene Versicherungsfälle) führen kann. Bitte<br />

beachten Sie dazu auch die Regelungen in <strong>de</strong>n Allgemeinen und<br />

Beson<strong>de</strong>ren Versicherungsbedingungen.<br />

22. Beson<strong>de</strong>re Vereinbarungen:<br />

Der Versicherungsnehmer wird mit <strong>de</strong>m Abschluss <strong>de</strong>s Vertrages<br />

Mitglied <strong>de</strong>r Grun<strong>de</strong>igentümer-Versicherung VVaG. Nebenabre<strong>de</strong>n<br />

und Deckungszusagen sind nur mit schriftlicher Zustimmung <strong>de</strong>r<br />

Grun<strong>de</strong>igentümer-Versicherung VVaG wirksam.<br />

23. Datenschutzklausel:<br />

Mit <strong>de</strong>m Vertragsschluss willigen Sie auch in die für die Vertragsverwaltung<br />

und Scha<strong>de</strong>nbearbeitung notwendige Speicherung und<br />

Übermittlung <strong>de</strong>r überlassenen Personen- und Sachdaten bei <strong>de</strong>r<br />

GEV und ConceptIF ein. Einzelheiten dazu und zu Ihren gesetzlichen<br />

Rechten sind im Merkblatt zur Datenverarbeitung geregelt.<br />

24. Originalunterlagen:<br />

Die eingereichten Unterlagen archivieren wir elektronisch und<br />

vernichten <strong>de</strong>shalb die Originalbelege spätestens 8 Wochen nach<br />

Einsendung unter Beachtung <strong>de</strong>r datenschutzrechtlichen Bestimmungen.<br />

Zur Vorlage beim Finanzamt kann eine Bestätigung erteilt wer<strong>de</strong>n,<br />

die die Übereinstimmung <strong>de</strong>s gespeicherten Dokumentes mit <strong>de</strong>m<br />

vorgelegten Original erklärt.

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