Bedingungen - Formulare-ssl.de
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ungsbedingungen, die weiteren Informationen gemäß § 7 Abs. 1<br />
und 2 <strong>de</strong>s Versicherungsvertragsgesetzes in Verbindung mit <strong>de</strong>n §§<br />
1 bis 4 <strong>de</strong>r VVG-Informationspflichtenverordnung und diese Belehrung<br />
jeweils in Textform erhalten haben, im elektronischen Geschäftsverkehr<br />
jedoch nicht vor Erfüllung unserer Pflichten gemäß §<br />
312e Abs. 1 Satz 1 <strong>de</strong>s Bürgerlichen Gesetzbuchs in Verbindung<br />
mit Artikel 246 § 3 <strong>de</strong>s Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen<br />
Gesetzbuche. Zur Wahrung <strong>de</strong>r Wi<strong>de</strong>rrufsfrist genügt die rechtzeitige<br />
Absendung <strong>de</strong>s Wi<strong>de</strong>rrufs. Der Wi<strong>de</strong>rruf ist zu richten an die<br />
ConceptIF (Anschrift siehe Ziff. 1).<br />
Wi<strong>de</strong>rrufsfolgen:<br />
Im Falle eines wirksamen Wi<strong>de</strong>rrufs en<strong>de</strong>t <strong>de</strong>r Versicherungsschutz,<br />
und wir erstatten Ihnen <strong>de</strong>n auf die Zeit nach Zugang <strong>de</strong>s<br />
Wi<strong>de</strong>rrufs entfallen<strong>de</strong>n Teil <strong>de</strong>r Prämien, wenn Sie zugestimmt<br />
haben, dass <strong>de</strong>r Versicherungsschutz vor <strong>de</strong>m En<strong>de</strong> <strong>de</strong>r Wi<strong>de</strong>rrufsfrist<br />
beginnt. Den Teil <strong>de</strong>r Prämie, <strong>de</strong>r auf die Zeit bis zum<br />
Zugang <strong>de</strong>s Wi<strong>de</strong>rrufs entfällt, dürfen wir in diesem Fall einbehalten;<br />
dabei han<strong>de</strong>lt es sich um einen Betrag in Höhe von 1/360 <strong>de</strong>r<br />
Jahresprämie multipliziert mit <strong>de</strong>r Anzahl <strong>de</strong>r Tage, an <strong>de</strong>nen Versicherungsschutz<br />
bestan<strong>de</strong>n hat. Die Erstattung zurückzuzahlen<strong>de</strong>r<br />
Beiträge erfolgt unverzüglich, spätestens 30 Tage nach Zugang <strong>de</strong>s<br />
Wi<strong>de</strong>rrufs. Beginnt <strong>de</strong>r Versicherungsschutz nicht vor <strong>de</strong>m En<strong>de</strong><br />
<strong>de</strong>r Wi<strong>de</strong>rrufsfrist, hat <strong>de</strong>r wirksame Wi<strong>de</strong>rruf zur Folge, dass empfangene<br />
Leistungen zurückzugewähren und gezogene Nutzen (z.<br />
B. Zinsen) herauszugeben sind.<br />
Haben Sie Ihr Wi<strong>de</strong>rrufsrecht wirksam ausgeübt, sind Sie auch an<br />
einen mit <strong>de</strong>m Versicherungsvertrag zusammenhängen<strong>de</strong>n Vertrag<br />
nicht mehr gebun<strong>de</strong>n. Ein zusammenhängen<strong>de</strong>r Vertrag liegt vor,<br />
wenn er einen Bezug zu <strong>de</strong>m wi<strong>de</strong>rrufenen Vertrag aufweist und<br />
eine Dienstleistung <strong>de</strong>s Versicherers o<strong>de</strong>r eines Dritten auf <strong>de</strong>r<br />
Grundlage einer Vereinbarung zwischen <strong>de</strong>m Dritten und <strong>de</strong>m<br />
Versicherer betrifft. Eine Vertragsstrafe darf we<strong>de</strong>r vereinbart noch<br />
verlangt wer<strong>de</strong>n<br />
Beson<strong>de</strong>re Hinweise:<br />
Ihr Wi<strong>de</strong>rrufsrecht erlischt, wenn <strong>de</strong>r Vertrag auf Ihren ausdrücklichen<br />
Wunsch sowohl von Ihnen als auch von uns vollständig erfüllt<br />
ist, bevor Sie Ihr Wi<strong>de</strong>rrufsrecht ausgeübt haben.<br />
En<strong>de</strong> <strong>de</strong>r Wi<strong>de</strong>rrufsbelehrung<br />
14. Laufzeit:<br />
Über die Laufzeit <strong>de</strong>s Vertrages gibt Ihnen unser Angebot bzw. <strong>de</strong>r<br />
Versicherungsschein Auskunft.<br />
15. Vertragsbeendigung:<br />
Der Vertrag ist zunächst für die dokumentierte Zeit abgeschlossen.<br />
Das Versicherungsverhältnis verlängert sich stillschweigend von<br />
Jahr zu Jahr, wenn nicht drei Monate vor <strong>de</strong>m jeweiligen Ablauf <strong>de</strong>r<br />
an<strong>de</strong>ren Partei eine Kündigung in Textform zugegangen ist. Bei<br />
einer Vertragsdauer von mehr als drei Jahren kann zum En<strong>de</strong> <strong>de</strong>s<br />
dritten o<strong>de</strong>r je<strong>de</strong>s darauf folgen<strong>de</strong>n Jahres unter Einhaltung einer<br />
Frist von drei Monaten gekündigt wer<strong>de</strong>n. Abweichen<strong>de</strong> Regelungen<br />
können sich aus <strong>de</strong>n Vertragsbedingungen zu <strong>de</strong>n einzelnen<br />
Produkten ergeben (siehe Produktinformationsblatt).<br />
16. entfällt<br />
17. Anwendbares Recht, zuständiges Gericht:<br />
Auf die vorvertragliche Beziehung und <strong>de</strong>n Vertrag fin<strong>de</strong>t <strong>de</strong>utsches<br />
Recht Anwendung. Für Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit<br />
<strong>de</strong>m Versicherungsvertrag sind örtlich sowohl die Gerichte in Hamburg<br />
als auch die Gerichte an Ihrem Wohnsitz/ gewöhnlichen Aufenthaltsort<br />
zuständig. Für Klagen gegen Sie sind nur die Gerichte<br />
an Ihrem Wohnsitz/gewöhnlichen Aufenthaltsort zuständig. Gemäß<br />
§ 215 Abs. 3 VVG kann eine abweichen<strong>de</strong> Vereinbarung getroffen<br />
wer<strong>de</strong>n.<br />
18. Vertragssprache:<br />
Für <strong>de</strong>n Vertrag einschließlich Vorabinformationen und für die<br />
Kommunikation während <strong>de</strong>r Laufzeit <strong>de</strong>s Vertrages kommt die<br />
<strong>de</strong>utsche Sprache zur Anwendung.<br />
19. Beschwer<strong>de</strong>verfahren:<br />
Im Falle einer Reklamation können Sie sich an <strong>de</strong>n zuständigen<br />
Abteilungsleiter o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>n Vorstand <strong>de</strong>r GEV wen<strong>de</strong>n und eine<br />
kostenfreie Überprüfung veranlassen. Sie erhalten innerhalb von 14<br />
Tagen eine schriftliche Stellungnahme, falls nicht abgeholfen wer<strong>de</strong>n<br />
kann. Die GEV bietet auf ihrer Homepage weitere Schlichtungsmöglichkeiten<br />
an. Unser Unternehmen ist Mitglied im Verein<br />
Versicherungsombudsmann e. V. Damit ist für Sie als beson<strong>de</strong>rer<br />
Service die Möglichkeit eröffnet, <strong>de</strong>n unabhängigen und neutralen<br />
Ombudsmann in Anspruch zu nehmen, wenn Sie mit einer Entscheidung<br />
von uns einmal nicht einverstan<strong>de</strong>n sein sollten. Sie<br />
müssten die Beschwer<strong>de</strong> innerhalb von acht Wochen ab Erhalt<br />
unserer Entscheidung dort einreichen. Ihre Möglichkeit, <strong>de</strong>n<br />
Rechtsweg zu beschreiten, bleibt hiervon unberührt. Das Verfahren<br />
ist für Sie kostenfrei.<br />
Versicherungsombudsmann e. V.<br />
Postfach 080632, 10006 Berlin<br />
Tel.: 01804-224424, Fax: 01804-224425<br />
E-Mail: beschwer<strong>de</strong>@versicherungsombudsmann.<strong>de</strong><br />
20. Beschwer<strong>de</strong>n bei <strong>de</strong>r Aufsichtsbehör<strong>de</strong>:<br />
Neben <strong>de</strong>n in Ziff. 19 genannten Beschwer<strong>de</strong>- o<strong>de</strong>r Schlichtungsverfahren<br />
besteht auch die Möglichkeit <strong>de</strong>r Beschwer<strong>de</strong> bei <strong>de</strong>r<br />
unter Ziff. 4 genannten Aufsichtsbehör<strong>de</strong>.<br />
21. Anzeige- und Mitteilungspflichten:<br />
Bitte beantworten Sie die Fragen in Antrags- und weiteren Vertrags-<br />
und Scha<strong>de</strong>nformularen vollständig und richtig. Striche, sonstige<br />
Zeichen o<strong>de</strong>r Nichtbeantwortung gelten als Verneinung. Die Verletzung<br />
<strong>de</strong>r vorvertraglichen Anzeigepflicht sowie weiterer Obliegenheiten<br />
kann <strong>de</strong>n Versicherer berechtigen, (je nach Verschul<strong>de</strong>n)<br />
vom Vertrag zurückzutreten, ihn zu kündigen o<strong>de</strong>r anzupassen,<br />
was unter Umstän<strong>de</strong>n zur Leistungsfreiheit <strong>de</strong>s Versicherers (auch<br />
für bereits eingetretene Versicherungsfälle) führen kann. Bitte<br />
beachten Sie dazu auch die Regelungen in <strong>de</strong>n Allgemeinen und<br />
Beson<strong>de</strong>ren Versicherungsbedingungen.<br />
22. Beson<strong>de</strong>re Vereinbarungen:<br />
Der Versicherungsnehmer wird mit <strong>de</strong>m Abschluss <strong>de</strong>s Vertrages<br />
Mitglied <strong>de</strong>r Grun<strong>de</strong>igentümer-Versicherung VVaG. Nebenabre<strong>de</strong>n<br />
und Deckungszusagen sind nur mit schriftlicher Zustimmung <strong>de</strong>r<br />
Grun<strong>de</strong>igentümer-Versicherung VVaG wirksam.<br />
23. Datenschutzklausel:<br />
Mit <strong>de</strong>m Vertragsschluss willigen Sie auch in die für die Vertragsverwaltung<br />
und Scha<strong>de</strong>nbearbeitung notwendige Speicherung und<br />
Übermittlung <strong>de</strong>r überlassenen Personen- und Sachdaten bei <strong>de</strong>r<br />
GEV und ConceptIF ein. Einzelheiten dazu und zu Ihren gesetzlichen<br />
Rechten sind im Merkblatt zur Datenverarbeitung geregelt.<br />
24. Originalunterlagen:<br />
Die eingereichten Unterlagen archivieren wir elektronisch und<br />
vernichten <strong>de</strong>shalb die Originalbelege spätestens 8 Wochen nach<br />
Einsendung unter Beachtung <strong>de</strong>r datenschutzrechtlichen Bestimmungen.<br />
Zur Vorlage beim Finanzamt kann eine Bestätigung erteilt wer<strong>de</strong>n,<br />
die die Übereinstimmung <strong>de</strong>s gespeicherten Dokumentes mit <strong>de</strong>m<br />
vorgelegten Original erklärt.