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Bedingungen - Formulare-ssl.de

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Kun<strong>de</strong>ninformation<br />

Nachfolgend wollen wir Ihnen wesentliche Informationen zum Vertragsverhältnis geben, die für alle bei uns abgeschlossenen Verträge von<br />

Be<strong>de</strong>utung sind. Da es sich um einen Überblick han<strong>de</strong>lt, sind die Regelungen nicht abschließend. Bitte beachten Sie daher auch die benannten<br />

Verweise.<br />

1. I<strong>de</strong>ntität und ladungsfähige Anschrift <strong>de</strong>s Versicherers<br />

Grun<strong>de</strong>igentümer-Versicherung<br />

Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit<br />

(nachfolgen<strong>de</strong> Abkürzung „GEV“)<br />

Große Bäckerstr. 7<br />

20095 Hamburg<br />

Firmensitz: Hamburg<br />

Han<strong>de</strong>lsregister Amtsgericht Hamburg: B 13 103<br />

Vorstand: Heinz Walter Berens (Vors.), Rüdiger Buyten<br />

Vorsitzen<strong>de</strong>r <strong>de</strong>s Aufsichtsrats: Wilfried Krauth<br />

Vertreten durch<br />

ConceptIF Pro GmbH, in Vollmacht für <strong>de</strong>n Versicherer (nachfolgen<strong>de</strong><br />

Abkürzung „ConceptIF“)<br />

Friedrich-Ebert-Damm 160 a, 22047 Hamburg,<br />

Tel: 040-69 63-55-440, Fax – 109, pro@conceptif.<strong>de</strong><br />

2. Eine Vertretung außerhalb <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>srepublik Deutschland<br />

ist nicht vorhan<strong>de</strong>n.<br />

3. Ladungsfähige Anschrift und gesetzliche Vertretung<br />

Die GEV wird vertreten durch <strong>de</strong>n Vorstand unter <strong>de</strong>r o. g. Anschrift<br />

(Ziff. 1).<br />

4. Aufsichtsbehör<strong>de</strong><br />

Die GEV betreibt vorwiegend Erstversicherungsgeschäft im Inland.<br />

Weitere Geschäftsbereiche sind in <strong>de</strong>r Satzung ausgewiesen.<br />

Zuständige Aufsichtsbehör<strong>de</strong> ist die<br />

Bun<strong>de</strong>sanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BAFin)<br />

- Sektor Versicherungsaufsicht -<br />

Graurheindorfer Str. 108<br />

53117 Bonn<br />

5. Regelungen zum Garantiefonds sind nicht anzuwen<strong>de</strong>n.<br />

6. Merkmale <strong>de</strong>r Versicherungsleistung:<br />

Die für Ihren Vertrag gelten<strong>de</strong>n Allgemeinen Versicherungsbedingungen,<br />

Beson<strong>de</strong>ren <strong>Bedingungen</strong> und weiteren Vereinbarungen<br />

(u. a., Produktinformationsblatt, Merkblatt zur Datenverarbeitung)<br />

sind in unserem Angebot und/o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>m Versicherungsschein genau<br />

benannt. Bitte prüfen Sie, ob diese Unterlagen vollständig <strong>de</strong>m<br />

Angebot beigefügt sind und Sie somit rechtzeitig davon Kenntnis<br />

nehmen konnten. Die Versicherungsleistung ergibt sich aus <strong>de</strong>m<br />

Versicherungsschein und <strong>de</strong>n weiter genannten Vertragsbestimmungen.<br />

Einen Überblick über die Vertragsleistung fin<strong>de</strong>n Sie zu<br />

je<strong>de</strong>m Produkt im Produktinformationsblatt. Sofern im Versicherungsschein<br />

vom Antrag abgewichen wur<strong>de</strong>, ist dies durch Hervorhebung<br />

kenntlich gemacht wor<strong>de</strong>n. Die Abweichungen gelten als<br />

genehmigt, wenn ihnen nicht binnen eines Monats ab Zugang <strong>de</strong>s<br />

Versicherungsscheines in Textform unter <strong>de</strong>r in Ziff. 1 benannten<br />

Anschrift <strong>de</strong>r ConceptIF wi<strong>de</strong>rsprochen wird.<br />

7. Gesamtpreis <strong>de</strong>r Versicherung:<br />

Den Gesamtpreis <strong>de</strong>r Versicherung einschließlich aller Steuern und<br />

sonstigen Preisbestandteile entnehmen Sie bitte unserem Angebot<br />

und <strong>de</strong>r Tarifinformation sowie später <strong>de</strong>m Versicherungsschein.<br />

8. Zusätzlich anfallen<strong>de</strong> Kosten:<br />

Gebühren und Kosten für die Aufnahme <strong>de</strong>s Antrages wer<strong>de</strong>n nicht<br />

erhoben – außer Mahngebühren sowie Kosten bei Nichteinlösung<br />

im Rahmen eines Lastschriftverfahrens und ggf. Ausfertigungsgebühren.<br />

Sofern Zusatzleistungen außerhalb <strong>de</strong>r normalen Vertragsverwaltung<br />

in Anspruch genommen wer<strong>de</strong>n, richten sich die Gebühren<br />

nach <strong>de</strong>r jeweils aktuellen Gebührentabelle.<br />

9. Prämie:<br />

Der im Versicherungsschein ausgewiesene erste Beitrag ist<br />

unverzüglich nach Ablauf <strong>de</strong>r Wi<strong>de</strong>rrufsfrist gem. Ziff. 13 zu zahlen.<br />

Bei Lastschrifteinzug ziehen wir <strong>de</strong>n Betrag erst nach dieser Frist<br />

ein. Bitte <strong>de</strong>nken Sie an die rechtzeitige Beitragszahlung, weil <strong>de</strong>r<br />

Versicherer im Falle eines Zahlungsverzuges nach § 37 Versicherungsvertragsgesetz<br />

(VVG) zum Rücktritt berechtigt und im Versicherungsfall<br />

leistungsfrei sein kann. Wegen <strong>de</strong>r weiteren Einzelheiten<br />

zur Prämienzahlung lesen Sie bitte die Regelung im Gesetz und<br />

in <strong>de</strong>n Vertragsbedingungen. Die Lastschriftermächtigung wird mit<br />

Antragsunterzeichnung erklärt, wenn dort die Kontodaten vollständig<br />

eingetragen sind. Abweichen<strong>de</strong> Erklärungen sind in einer geson<strong>de</strong>rten<br />

Lastschriftermächtigung vorzunehmen.<br />

10. Gültigkeitsdauer von Angeboten:<br />

Soweit im Angebot o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>n Vertragsbestimmungen nichts<br />

Abweichen<strong>de</strong>s geregelt ist, halten wir uns für höchstens einen<br />

Monat an ein Angebot gebun<strong>de</strong>n.<br />

11. Risikohinweise für Finanzdienstleistungen<br />

Bitte beachten Sie bei Produkten mit Finanzdienstleistungen, dass<br />

diese wegen <strong>de</strong>r speziellen Risikogestaltung marktüblichen<br />

Schwankungen unterliegen, auf die <strong>de</strong>r Versicherer keinen Einfluss<br />

hat. In <strong>de</strong>r Vergangenheit erwirtschaftete Beträge sind daher kein<br />

Indikator für künftige Erträge. Einzelheiten entnehmen Sie bitte <strong>de</strong>m<br />

Produktinformationsblatt.<br />

12. Zustan<strong>de</strong>kommen <strong>de</strong>s Vertrages:<br />

Der Versicherungsvertrag kommt durch Übersendung eines Versicherungsscheines<br />

mit <strong>de</strong>m Inhalt <strong>de</strong>s Versicherungsscheines nach<br />

schriftlicher Antragstellung (Antragsmo<strong>de</strong>ll) zustan<strong>de</strong>. Die Vertragsinformationen<br />

nach § 7 VVG müssen jeweils rechtzeitig vor<br />

Vertragserklärung vorliegen, falls darauf nicht ausdrücklich verzichtet<br />

wur<strong>de</strong>.<br />

Der Versicherungsschutz beginnt mit <strong>de</strong>r Einlösung <strong>de</strong>s Versicherungsscheins<br />

(rechtzeitiger Zahlung <strong>de</strong>s ersten Beitrags nach Ziff.<br />

9), jedoch nicht vor <strong>de</strong>m darin benannten Vertragsbeginn. In <strong>de</strong>r<br />

Elementar<strong>de</strong>ckung mit einer Wartezeit von 7 Tagen ab Vertragsbeginn.<br />

Wird <strong>de</strong>r erste Beitrag erst nach diesem Zeitpunkt eingefor<strong>de</strong>rt,<br />

dann aber unverzüglich gezahlt, so beginnt <strong>de</strong>r Versicherungsschutz<br />

zu <strong>de</strong>m benannten Vertragsbeginn. Sollte aufgrund<br />

einer Gesetzesän<strong>de</strong>rung o<strong>de</strong>r Än<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>r Rechtsprechung eine<br />

Anpassung <strong>de</strong>r Vertragsbedingungen erfor<strong>de</strong>rlich wer<strong>de</strong>n, wird<br />

diese wirksam, wenn Sie <strong>de</strong>n Vertrag nach Zugang <strong>de</strong>s begrün<strong>de</strong>ten<br />

Än<strong>de</strong>rungsvorschlages <strong>de</strong>s Versicherers durch Prämienfortzahlung<br />

o<strong>de</strong>r durch die wi<strong>de</strong>rspruchslose Hinnahme <strong>de</strong>r Belastung<br />

Ihres Kontos durch Lastschrift auf Grund einer Einzugsermächtigung<br />

einverständlich fortsetzen. Voraussetzung ist, dass die Än<strong>de</strong>rung<br />

für Sie zumutbar ist, Sie auf die Rechtswirkung ausdrücklich<br />

vorher hingewiesen und Ihnen das Recht zum Wi<strong>de</strong>rspruch eingeräumt<br />

wur<strong>de</strong>n.<br />

13. Wi<strong>de</strong>rrufsrecht:<br />

Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne<br />

Angabe von Grün<strong>de</strong>n in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) wi<strong>de</strong>rrufen.<br />

Diese Frist beginnt, nach<strong>de</strong>m Sie <strong>de</strong>n Versicherungsschein, die<br />

Vertragsbestimmungen einschließlich <strong>de</strong>r Allgemeinen Versiche-

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