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Merkblatt zur Datenverarbeitung und Einwilligungserklärung<br />

nach <strong>de</strong>m Bun<strong>de</strong>sdatenschutzgesetz (BDSG)<br />

Einwilligungserklärung<br />

Ich willige ein, dass die ConceptIF Pro GmbH und ConceptIF AG<br />

und ConceptIF Pool GmbH (im folgen<strong>de</strong>n „ConceptIF“) im erfor<strong>de</strong>rlichen<br />

Umfang Daten, die sich aus <strong>de</strong>n Antragsunterlagen o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r<br />

Vertragsdurchführung (Beiträge, Versicherungsfälle, Risiko-/Vertragsän<strong>de</strong>rungen)<br />

ergeben, an die Grun<strong>de</strong>igentümer-Versicherung<br />

VVaG (im folgen<strong>de</strong>n „GEV“) als risikotragen<strong>de</strong>n Versicherer und<br />

Rückversicherer zur Beurteilung <strong>de</strong>s Risikos und zur Abwicklung<br />

<strong>de</strong>r Rückversicherung sowie zur Beurteilung <strong>de</strong>s Risikos und <strong>de</strong>r<br />

Ansprüche an an<strong>de</strong>re Versicherer und/o<strong>de</strong>r an <strong>de</strong>n Gesamtverband<br />

<strong>de</strong>r Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) zur Weitergabe<br />

dieser Daten an an<strong>de</strong>re Versicherer übermittelt. Diese Einwilligung<br />

gilt auch unabhängig vom Zustan<strong>de</strong>kommen <strong>de</strong>s Vertrages sowie<br />

für entsprechen<strong>de</strong> Prüfungen bei an<strong>de</strong>rweitig beantragten (Versicherungs-)<br />

Verträgen und bei künftigen Anträgen. Es besteht<br />

grundsätzlich Einverständnis, dass die Kommunikation auch über<br />

die bekannt gegebenen Email-Adressen in Textform erfolgt, soweit<br />

nicht für einzelne Vorgänge die Schriftform vorgeschrieben o<strong>de</strong>r<br />

vereinbart ist. Anhänge sind in <strong>de</strong>n üblichen Formaten (z.B. Word,<br />

PDF, JPEG, Text) beizufügen. Eine Verän<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>r mitgeteilten<br />

Email- o<strong>de</strong>r Web-adressen, wird unverzüglich bekannt gegeben,<br />

ebenso wer<strong>de</strong>n Störungen <strong>de</strong>r Kommunikation jeweils mitgeteilt. Ich<br />

willige ferner ein, dass die ConceptIF und die GEV meine allgemeinen<br />

Antrags-, Vertrags- und Leistungsdaten in Datensammlungen<br />

führen und, sofern ein Vermittler beteiligt ist, an diesen weitergibt,<br />

soweit dies <strong>de</strong>r ordnungsgemäßen Durchführung meiner Versicherungsangelegenheiten<br />

dient. Gesundheitsdaten dürfen nur an<br />

Personen- und Rückversicherer übermittelt wer<strong>de</strong>n; an Vermittler<br />

dürfen sie nur weitergegeben wer<strong>de</strong>n, soweit es zur Vertragsgestaltung<br />

erfor<strong>de</strong>rlich ist. Von meinen nachfolgend weiter geregelten<br />

Rechten habe ich rechtzeitig vor <strong>de</strong>r Unterzeichnung <strong>de</strong>s Antrages<br />

und <strong>de</strong>r Einwilligungserklärung Kenntnis nehmen können.<br />

Informationen zur Datenverarbeitung<br />

Versicherungsgesellschaften und für sie Versicherungsgeschäfte<br />

abwickeln<strong>de</strong> Unternehmen, wie die ConceptIF, können heute ihre<br />

Aufgaben nur noch mit Hilfe <strong>de</strong>r elektronischen Datenverarbeitung<br />

(EDV) erfüllen. Nur so lassen sich Vertragsverhältnisse korrekt,<br />

schnell und wirtschaftlich abwickeln; auch bietet die EDV einen<br />

besseren Schutz <strong>de</strong>r Versichertengemeinschaft vor missbräuchlichen<br />

Handlungen als die bisherigen manuellen Verfahren. Die<br />

Verarbeitung <strong>de</strong>r uns bekannt gegebenen Daten zu Ihrer Person<br />

wird durch das Bun<strong>de</strong>sdatenschutzgesetz (BDSG) geregelt. Danach<br />

ist die Datenverarbeitung und -nutzung zulässig, wenn das<br />

BDSG o<strong>de</strong>r eine an<strong>de</strong>re Rechtsvorschrift sie erlaubt o<strong>de</strong>r wenn <strong>de</strong>r<br />

Betroffene eingewilligt hat. Das BDSG erlaubt eine Datenverarbeitung<br />

und -nutzung stets, wenn dies im Rahmen <strong>de</strong>r Zweckbestimmung<br />

eines Vertragsverhältnisses o<strong>de</strong>r vertragsähnlichen Vertrauensverhältnisses<br />

geschieht o<strong>de</strong>r soweit es zur Wahrung berechtigter<br />

Interessen <strong>de</strong>r speichern<strong>de</strong>n Stelle erfor<strong>de</strong>rlich ist und kein<br />

Grund zu <strong>de</strong>r Annahme besteht, dass das schutzwürdige Interesse<br />

<strong>de</strong>s Betroffenen an <strong>de</strong>m Ausschluss <strong>de</strong>r Verarbeitung o<strong>de</strong>r Nutzung<br />

überwiegt. Unabhängig von dieser im Einzelfall vorzunehmen<strong>de</strong>n<br />

Interessenabwägung und im Hinblick auf eine sichere Rechtsgrundlage<br />

für die Datenverarbeitung ist in Ihren Versicherungsantrag eine<br />

Einwilligungserklärung nach <strong>de</strong>m BDSG aufgenommen wor<strong>de</strong>n.<br />

Diese gilt über die Beendigung <strong>de</strong>s Versicherungsvertrages hinaus,<br />

en<strong>de</strong>t jedoch – außer in <strong>de</strong>r Lebens- und Unfallversicherung –<br />

schon mit Ablehnung <strong>de</strong>s Antrags o<strong>de</strong>r durch Ihren je<strong>de</strong>rzeit möglichen<br />

Wi<strong>de</strong>rruf. Wird die Einwilligungserklärung bei Antragstellung<br />

ganz o<strong>de</strong>r teilweise gestrichen, kommt es u. U. nicht zu einem<br />

Vertragsabschluss. Trotz Wi<strong>de</strong>rruf o<strong>de</strong>r ganz bzw. teilweise gestrichener<br />

Einwilligungserklärung kann eine Datenverarbeitung und -<br />

nutzung in <strong>de</strong>m begrenzten gesetzlich zulässigen Rahmen, wie in<br />

<strong>de</strong>r Vormerkung beschrieben, erfolgen.<br />

1. Datenspeicherung bei ConceptIF und <strong>de</strong>r GEV<br />

ConceptIF und die GEV speichern Daten, die für <strong>de</strong>n Versicherungsvertrag<br />

notwendig sind. Das sind zunächst Ihre Angaben im<br />

Antrag (Antragsdaten). Weiter wer<strong>de</strong>n zum Vertrag versicherungstechnische<br />

Daten wie Kun<strong>de</strong>nnummer (Partnernummer), Versicherungssumme,<br />

Versicherungsdauer, Beitrag, Bankverbindung sowie<br />

erfor<strong>de</strong>rlichenfalls die Angaben eines Dritten, z. B. eines Vermittlers,<br />

eines Sachverständigen o<strong>de</strong>r eines Arztes, geführt (Vertragsdaten).<br />

Bei einem Versicherungsfall speichern ConceptIF und die<br />

GEV Ihre Angaben zum Scha<strong>de</strong>n und ggf. auch Angaben von<br />

Dritten, wie z. B. <strong>de</strong>n vom Arzt ermittelten Grad <strong>de</strong>r Berufsunfähigkeit,<br />

die Feststellung Ihrer Reparaturwerkstatt über einen Kfz-<br />

Totalscha<strong>de</strong>n o<strong>de</strong>r bei Ablauf einer Lebensversicherung <strong>de</strong>n Auszahlungsbetrag<br />

(Leistungsdaten).<br />

2. Datenübermittlung an Rückversicherer<br />

Im Interesse seiner Versicherungsnehmer wird ein Versicherer stets<br />

auf einen Ausgleich <strong>de</strong>r von ihm übernommenen Risiken achten.<br />

Deshalb geben wir in vielen Fällen einen Teil <strong>de</strong>r Risiken an Rückversicherer<br />

im In- und Ausland ab. Diese Rückversicherer benötigen<br />

ebenfalls entsprechen<strong>de</strong> versicherungstechnische Angaben<br />

von uns, wie Versicherungsnummer, Beitrag, Art <strong>de</strong>s Versicherungsschutzes<br />

und <strong>de</strong>s Risikos und Risikozuschlags sowie im<br />

Einzelfall auch Ihre Personalien. Soweit Rückversicherer bei <strong>de</strong>r<br />

Risiko- und Scha<strong>de</strong>nbeurteilung mitwirken, wer<strong>de</strong>n Ihnen auch die<br />

dafür erfor<strong>de</strong>rlichen Unterlagen zur Verfügung gestellt. In einigen<br />

Fällen bedienen sich die Rückversicherer weiterer Rückversicherer,<br />

<strong>de</strong>nen sie ebenfalls entsprechen<strong>de</strong> Daten übergeben.<br />

3. Datenübermittlung an an<strong>de</strong>re Versicherer<br />

Nach <strong>de</strong>m Versicherungsvertragsgesetz hat <strong>de</strong>r Versicherte bei<br />

Antragstellung, je<strong>de</strong>r Vertragsän<strong>de</strong>rung und im Scha<strong>de</strong>nfall <strong>de</strong>m<br />

Versicherer alle für die Einschätzung <strong>de</strong>s Wagnisses und die Scha<strong>de</strong>nabwicklung<br />

wichtigen Umstän<strong>de</strong> anzugeben. Hierzu gehören z.<br />

B. frühere Krankheiten und Versicherungsfälle o<strong>de</strong>r Mitteilungen<br />

über gleichartige an<strong>de</strong>re Versicherungen (beantragte, bestehen<strong>de</strong>,<br />

abgelehnte o<strong>de</strong>r gekündigte). Um Versicherungsmissbrauch zu<br />

verhin<strong>de</strong>rn, eventuelle Wi<strong>de</strong>rsprüche in <strong>de</strong>n Angaben <strong>de</strong>s Versicherten<br />

aufzuklären o<strong>de</strong>r um Lücken bei <strong>de</strong>n Feststellungen zum<br />

entstan<strong>de</strong>nen Scha<strong>de</strong>n zu schließen, kann es erfor<strong>de</strong>rlich sein,<br />

an<strong>de</strong>re Versicherer um Auskunft zu bitten o<strong>de</strong>r entsprechen<strong>de</strong><br />

Auskünfte auf Anfragen zu erteilen. Auch sonst bedarf es in bestimmten<br />

Fällen (Doppelversicherungen, gesetzlicher For<strong>de</strong>rungsübergang<br />

sowie bei Teilungsabkommen) eines Austauschs von<br />

personenbezogenen Daten unter <strong>de</strong>n Versicherern. Dabei wer<strong>de</strong>n

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