Bedingungen - Formulare-ssl.de
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Merkblatt zur Datenverarbeitung und Einwilligungserklärung<br />
nach <strong>de</strong>m Bun<strong>de</strong>sdatenschutzgesetz (BDSG)<br />
Einwilligungserklärung<br />
Ich willige ein, dass die ConceptIF Pro GmbH und ConceptIF AG<br />
und ConceptIF Pool GmbH (im folgen<strong>de</strong>n „ConceptIF“) im erfor<strong>de</strong>rlichen<br />
Umfang Daten, die sich aus <strong>de</strong>n Antragsunterlagen o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r<br />
Vertragsdurchführung (Beiträge, Versicherungsfälle, Risiko-/Vertragsän<strong>de</strong>rungen)<br />
ergeben, an die Grun<strong>de</strong>igentümer-Versicherung<br />
VVaG (im folgen<strong>de</strong>n „GEV“) als risikotragen<strong>de</strong>n Versicherer und<br />
Rückversicherer zur Beurteilung <strong>de</strong>s Risikos und zur Abwicklung<br />
<strong>de</strong>r Rückversicherung sowie zur Beurteilung <strong>de</strong>s Risikos und <strong>de</strong>r<br />
Ansprüche an an<strong>de</strong>re Versicherer und/o<strong>de</strong>r an <strong>de</strong>n Gesamtverband<br />
<strong>de</strong>r Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) zur Weitergabe<br />
dieser Daten an an<strong>de</strong>re Versicherer übermittelt. Diese Einwilligung<br />
gilt auch unabhängig vom Zustan<strong>de</strong>kommen <strong>de</strong>s Vertrages sowie<br />
für entsprechen<strong>de</strong> Prüfungen bei an<strong>de</strong>rweitig beantragten (Versicherungs-)<br />
Verträgen und bei künftigen Anträgen. Es besteht<br />
grundsätzlich Einverständnis, dass die Kommunikation auch über<br />
die bekannt gegebenen Email-Adressen in Textform erfolgt, soweit<br />
nicht für einzelne Vorgänge die Schriftform vorgeschrieben o<strong>de</strong>r<br />
vereinbart ist. Anhänge sind in <strong>de</strong>n üblichen Formaten (z.B. Word,<br />
PDF, JPEG, Text) beizufügen. Eine Verän<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>r mitgeteilten<br />
Email- o<strong>de</strong>r Web-adressen, wird unverzüglich bekannt gegeben,<br />
ebenso wer<strong>de</strong>n Störungen <strong>de</strong>r Kommunikation jeweils mitgeteilt. Ich<br />
willige ferner ein, dass die ConceptIF und die GEV meine allgemeinen<br />
Antrags-, Vertrags- und Leistungsdaten in Datensammlungen<br />
führen und, sofern ein Vermittler beteiligt ist, an diesen weitergibt,<br />
soweit dies <strong>de</strong>r ordnungsgemäßen Durchführung meiner Versicherungsangelegenheiten<br />
dient. Gesundheitsdaten dürfen nur an<br />
Personen- und Rückversicherer übermittelt wer<strong>de</strong>n; an Vermittler<br />
dürfen sie nur weitergegeben wer<strong>de</strong>n, soweit es zur Vertragsgestaltung<br />
erfor<strong>de</strong>rlich ist. Von meinen nachfolgend weiter geregelten<br />
Rechten habe ich rechtzeitig vor <strong>de</strong>r Unterzeichnung <strong>de</strong>s Antrages<br />
und <strong>de</strong>r Einwilligungserklärung Kenntnis nehmen können.<br />
Informationen zur Datenverarbeitung<br />
Versicherungsgesellschaften und für sie Versicherungsgeschäfte<br />
abwickeln<strong>de</strong> Unternehmen, wie die ConceptIF, können heute ihre<br />
Aufgaben nur noch mit Hilfe <strong>de</strong>r elektronischen Datenverarbeitung<br />
(EDV) erfüllen. Nur so lassen sich Vertragsverhältnisse korrekt,<br />
schnell und wirtschaftlich abwickeln; auch bietet die EDV einen<br />
besseren Schutz <strong>de</strong>r Versichertengemeinschaft vor missbräuchlichen<br />
Handlungen als die bisherigen manuellen Verfahren. Die<br />
Verarbeitung <strong>de</strong>r uns bekannt gegebenen Daten zu Ihrer Person<br />
wird durch das Bun<strong>de</strong>sdatenschutzgesetz (BDSG) geregelt. Danach<br />
ist die Datenverarbeitung und -nutzung zulässig, wenn das<br />
BDSG o<strong>de</strong>r eine an<strong>de</strong>re Rechtsvorschrift sie erlaubt o<strong>de</strong>r wenn <strong>de</strong>r<br />
Betroffene eingewilligt hat. Das BDSG erlaubt eine Datenverarbeitung<br />
und -nutzung stets, wenn dies im Rahmen <strong>de</strong>r Zweckbestimmung<br />
eines Vertragsverhältnisses o<strong>de</strong>r vertragsähnlichen Vertrauensverhältnisses<br />
geschieht o<strong>de</strong>r soweit es zur Wahrung berechtigter<br />
Interessen <strong>de</strong>r speichern<strong>de</strong>n Stelle erfor<strong>de</strong>rlich ist und kein<br />
Grund zu <strong>de</strong>r Annahme besteht, dass das schutzwürdige Interesse<br />
<strong>de</strong>s Betroffenen an <strong>de</strong>m Ausschluss <strong>de</strong>r Verarbeitung o<strong>de</strong>r Nutzung<br />
überwiegt. Unabhängig von dieser im Einzelfall vorzunehmen<strong>de</strong>n<br />
Interessenabwägung und im Hinblick auf eine sichere Rechtsgrundlage<br />
für die Datenverarbeitung ist in Ihren Versicherungsantrag eine<br />
Einwilligungserklärung nach <strong>de</strong>m BDSG aufgenommen wor<strong>de</strong>n.<br />
Diese gilt über die Beendigung <strong>de</strong>s Versicherungsvertrages hinaus,<br />
en<strong>de</strong>t jedoch – außer in <strong>de</strong>r Lebens- und Unfallversicherung –<br />
schon mit Ablehnung <strong>de</strong>s Antrags o<strong>de</strong>r durch Ihren je<strong>de</strong>rzeit möglichen<br />
Wi<strong>de</strong>rruf. Wird die Einwilligungserklärung bei Antragstellung<br />
ganz o<strong>de</strong>r teilweise gestrichen, kommt es u. U. nicht zu einem<br />
Vertragsabschluss. Trotz Wi<strong>de</strong>rruf o<strong>de</strong>r ganz bzw. teilweise gestrichener<br />
Einwilligungserklärung kann eine Datenverarbeitung und -<br />
nutzung in <strong>de</strong>m begrenzten gesetzlich zulässigen Rahmen, wie in<br />
<strong>de</strong>r Vormerkung beschrieben, erfolgen.<br />
1. Datenspeicherung bei ConceptIF und <strong>de</strong>r GEV<br />
ConceptIF und die GEV speichern Daten, die für <strong>de</strong>n Versicherungsvertrag<br />
notwendig sind. Das sind zunächst Ihre Angaben im<br />
Antrag (Antragsdaten). Weiter wer<strong>de</strong>n zum Vertrag versicherungstechnische<br />
Daten wie Kun<strong>de</strong>nnummer (Partnernummer), Versicherungssumme,<br />
Versicherungsdauer, Beitrag, Bankverbindung sowie<br />
erfor<strong>de</strong>rlichenfalls die Angaben eines Dritten, z. B. eines Vermittlers,<br />
eines Sachverständigen o<strong>de</strong>r eines Arztes, geführt (Vertragsdaten).<br />
Bei einem Versicherungsfall speichern ConceptIF und die<br />
GEV Ihre Angaben zum Scha<strong>de</strong>n und ggf. auch Angaben von<br />
Dritten, wie z. B. <strong>de</strong>n vom Arzt ermittelten Grad <strong>de</strong>r Berufsunfähigkeit,<br />
die Feststellung Ihrer Reparaturwerkstatt über einen Kfz-<br />
Totalscha<strong>de</strong>n o<strong>de</strong>r bei Ablauf einer Lebensversicherung <strong>de</strong>n Auszahlungsbetrag<br />
(Leistungsdaten).<br />
2. Datenübermittlung an Rückversicherer<br />
Im Interesse seiner Versicherungsnehmer wird ein Versicherer stets<br />
auf einen Ausgleich <strong>de</strong>r von ihm übernommenen Risiken achten.<br />
Deshalb geben wir in vielen Fällen einen Teil <strong>de</strong>r Risiken an Rückversicherer<br />
im In- und Ausland ab. Diese Rückversicherer benötigen<br />
ebenfalls entsprechen<strong>de</strong> versicherungstechnische Angaben<br />
von uns, wie Versicherungsnummer, Beitrag, Art <strong>de</strong>s Versicherungsschutzes<br />
und <strong>de</strong>s Risikos und Risikozuschlags sowie im<br />
Einzelfall auch Ihre Personalien. Soweit Rückversicherer bei <strong>de</strong>r<br />
Risiko- und Scha<strong>de</strong>nbeurteilung mitwirken, wer<strong>de</strong>n Ihnen auch die<br />
dafür erfor<strong>de</strong>rlichen Unterlagen zur Verfügung gestellt. In einigen<br />
Fällen bedienen sich die Rückversicherer weiterer Rückversicherer,<br />
<strong>de</strong>nen sie ebenfalls entsprechen<strong>de</strong> Daten übergeben.<br />
3. Datenübermittlung an an<strong>de</strong>re Versicherer<br />
Nach <strong>de</strong>m Versicherungsvertragsgesetz hat <strong>de</strong>r Versicherte bei<br />
Antragstellung, je<strong>de</strong>r Vertragsän<strong>de</strong>rung und im Scha<strong>de</strong>nfall <strong>de</strong>m<br />
Versicherer alle für die Einschätzung <strong>de</strong>s Wagnisses und die Scha<strong>de</strong>nabwicklung<br />
wichtigen Umstän<strong>de</strong> anzugeben. Hierzu gehören z.<br />
B. frühere Krankheiten und Versicherungsfälle o<strong>de</strong>r Mitteilungen<br />
über gleichartige an<strong>de</strong>re Versicherungen (beantragte, bestehen<strong>de</strong>,<br />
abgelehnte o<strong>de</strong>r gekündigte). Um Versicherungsmissbrauch zu<br />
verhin<strong>de</strong>rn, eventuelle Wi<strong>de</strong>rsprüche in <strong>de</strong>n Angaben <strong>de</strong>s Versicherten<br />
aufzuklären o<strong>de</strong>r um Lücken bei <strong>de</strong>n Feststellungen zum<br />
entstan<strong>de</strong>nen Scha<strong>de</strong>n zu schließen, kann es erfor<strong>de</strong>rlich sein,<br />
an<strong>de</strong>re Versicherer um Auskunft zu bitten o<strong>de</strong>r entsprechen<strong>de</strong><br />
Auskünfte auf Anfragen zu erteilen. Auch sonst bedarf es in bestimmten<br />
Fällen (Doppelversicherungen, gesetzlicher For<strong>de</strong>rungsübergang<br />
sowie bei Teilungsabkommen) eines Austauschs von<br />
personenbezogenen Daten unter <strong>de</strong>n Versicherern. Dabei wer<strong>de</strong>n