Bedingungen - Formulare-ssl.de
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A01-06.2013/01<br />
Eingeschlossen sind abweichend von Ziff. 1.1 AHB<br />
CIF 2012 – auch ohne dass ein Gewässerscha<strong>de</strong>n<br />
droht o<strong>de</strong>r eintritt – Schä<strong>de</strong>n an unbeweglichen Sachen<br />
<strong>de</strong>s Versicherungsnehmers, die dadurch verursacht<br />
wer<strong>de</strong>n, dass die gewässerschädlichen<br />
Stoffe bestimmungswidrig aus <strong>de</strong>r Anlage [gemäß<br />
Ziff. 7.1 (1)] ausgetreten sind. Der Versicherer ersetzt<br />
die Aufwendungen zur Wie<strong>de</strong>rherstellung <strong>de</strong>s<br />
Zustands, wie er vor Eintritt <strong>de</strong>s Scha<strong>de</strong>ns bestand.<br />
Eintreten<strong>de</strong> Wertverbesserungen sind abzuziehen.<br />
Ausgeschlossen bleiben Schä<strong>de</strong>n an <strong>de</strong>r Anlage<br />
[gemäß Ziff. 7.1 (1)] selbst. Von je<strong>de</strong>m Scha<strong>de</strong>n hat<br />
<strong>de</strong>r Versicherungsnehmer 250,– € selbst zu tragen.***<br />
8. Beson<strong>de</strong>re Vertragsformen<br />
8.1 Single-Versicherung<br />
Sofern ein Single-Tarif vereinbart ist, gilt Folgen<strong>de</strong>s:<br />
(1) Der Versicherungsschutz bezieht sich ausschließlich<br />
auf die persönliche gesetzliche<br />
Haftpflicht <strong>de</strong>s Versicherungsnehmers als Einzelperson.<br />
(2) Die Bestimmungen über mitversicherte Personen<br />
gemäß Ziff. 1.1, 2.1, 2.3 und 4.5 haben für<br />
diesen Vertrag keine Gültigkeit.<br />
(3) Än<strong>de</strong>rungen <strong>de</strong>s Familienstan<strong>de</strong>s sind <strong>de</strong>m<br />
Versicherer mitzuteilen. Es gelten die Bestimmungen<br />
über die Erhöhung und Erweiterung<br />
von versicherten Risiken gemäß Ziff. 3.1 (2)<br />
und 13 AHB CIF 2012.<br />
8.2 Senioren-Versicherung<br />
Sofern <strong>de</strong>r Senioren-Tarif vereinbart ist, gilt Folgen<strong>de</strong>s:<br />
(1) Der Versicherungsschutz bezieht sich ausschließlich<br />
auf die persönliche gesetzliche<br />
Haftpflicht <strong>de</strong>s Versicherungsnehmers sowie<br />
<strong>de</strong>s Ehegatten, eingetragenen Lebenspartners*<br />
o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>s in häuslicher Gemeinschaft mit <strong>de</strong>m<br />
Versicherungsnehmer leben<strong>de</strong>n Partners einer<br />
nichtehelichen Lebensgemeinschaft.<br />
(2) Die Bestimmungen über weitere mitversicherte<br />
Personen gemäß Ziff. 1.1, 2.1 (2) bis (5), 2.3<br />
und 2.1 (6) (in Bezug auf die Kin<strong>de</strong>r <strong>de</strong>s Partners)<br />
haben für diesen Vertrag keine Gültigkeit.<br />
(3) Än<strong>de</strong>rungen <strong>de</strong>s Familienstan<strong>de</strong>s sind <strong>de</strong>m<br />
Versicherer mitzuteilen. Es gelten die Bestim-<br />
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mungen über die Erhöhung und Erweiterung<br />
von versicherten Risiken gemäß Ziff. 3.1 (2)<br />
und 13 AHB CIF 2012.<br />
9. Anpassung <strong>de</strong>r Prämie<br />
Abweichend von Ziff. 15 AHB CIF 2012 gelten für die<br />
Prämienanpassung folgen<strong>de</strong> Bestimmungen:<br />
9.1. Grundsatz<br />
Die Prämien wer<strong>de</strong>n unter Berücksichtigung von<br />
Scha<strong>de</strong>naufwand, Kosten (insbeson<strong>de</strong>re Scha<strong>de</strong>nregulierungskosten,<br />
Rückversicherungsprämien,<br />
Verwaltungskosten, Feuerschutzsteuer, Provisionen)<br />
und Gewinnansatz kalkuliert<br />
9.2 Prämienanpassungsklausel<br />
(1) Der Versicherer ist berechtigt, die Kalkulation<br />
für bestehen<strong>de</strong> Verträge jährlich zu überprüfen.<br />
Dabei ist außer <strong>de</strong>r bisherigen Scha<strong>de</strong>nentwicklung<br />
einer ausreichend großen Zahl von<br />
Risiken, die die gleichen Tarifmerkmale aufweisen,<br />
auch die voraussichtliche künftige Scha<strong>de</strong>n-<br />
und Kostenentwicklung <strong>de</strong>s Versicherers<br />
zu berücksichtigen. Dabei sind die anerkannten<br />
Grundsätze <strong>de</strong>r Versicherungsmathematik anzuwen<strong>de</strong>n.<br />
Die sich aufgrund <strong>de</strong>r Neukalkulation<br />
ergeben<strong>de</strong>n Prämienanpassungen gelten ab<br />
Beginn <strong>de</strong>s nächsten Versicherungsjahres für<br />
bestehen<strong>de</strong> Verträge.<br />
(2) Die Prämien dürfen nach <strong>de</strong>r Anpassung nicht<br />
höher sein, als die Prämien für neu abzuschließen<strong>de</strong><br />
Verträge, sofern diese Tarife die gleichen<br />
Tarifmerkmale sowie <strong>de</strong>n gleichen Deckungsumfang<br />
aufweisen.<br />
(3) Die Prämienanpassungen, die sich aus <strong>de</strong>r<br />
Neukalkulation ergeben, wer<strong>de</strong>n <strong>de</strong>m Versicherungsnehmer<br />
spätestens einen Monat vor Inkrafttreten<br />
mitgeteilt.<br />
(4) Der Versicherungsnehmer hat im Falle einer<br />
sich hieraus ergebenen Prämienerhöhung das<br />
Recht <strong>de</strong>n Versicherungsvertrag mit sofortiger<br />
Wirkung, frühestens jedoch zum Zeitpunkt <strong>de</strong>s<br />
Wirksamwer<strong>de</strong>ns <strong>de</strong>r Erhöhung zu kündigen.<br />
Die Kündigung muss innerhalb eines Monats<br />
nach Eingang <strong>de</strong>r Mitteilung über die Prämienerhöhung<br />
erfolgen.<br />
* Eingetragener Lebenspartner ist <strong>de</strong>rjenige, <strong>de</strong>r in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft im Sinne <strong>de</strong>s Lebenspartnerschaftsgesetzes<br />
o<strong>de</strong>r einer vergleichbaren<br />
Partnerschaft nach <strong>de</strong>m Recht an<strong>de</strong>rer Staaten lebt.<br />
** Europa be<strong>de</strong>utet: Europa im geografischen Sinn (zuzüglich Kanarische Inseln, Azoren, Ma<strong>de</strong>ira).<br />
*** Die genannten Selbstbehalte wer<strong>de</strong>n neben an<strong>de</strong>ren vertraglichen Selbstbehalten angewandt.