Bedingungen - Formulare-ssl.de
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A01-06.2013/01<br />
(Umweltscha<strong>de</strong>n-Basis<strong>de</strong>ckung).<br />
(2) Versichert sind For<strong>de</strong>rungen, die im Inland erhoben<br />
bzw. vor einem <strong>de</strong>utschen Gericht verhan<strong>de</strong>lt<br />
wer<strong>de</strong>n. Mitversichert sind die Scha<strong>de</strong>nersatz-<br />
o<strong>de</strong>r Entschädigungszahlung selbst<br />
sowie die zur Abwehr erfor<strong>de</strong>rlichen Gerichts-<br />
und Anwaltskosten und die auf Veranlassung<br />
durch <strong>de</strong>n Versicherer entstan<strong>de</strong>nen weiteren<br />
Verfahrenskosten.<br />
(3) Der Versicherungsschutz ist für sämtliche Versicherungsfälle<br />
eines Jahres beschränkt auf<br />
100.000,– €. Es gilt ein Selbstbehalt von<br />
1.000,– € pro Scha<strong>de</strong>nfall.***<br />
Abweichen<strong>de</strong> Regelungen können im Versicherungsschein<br />
getroffen wer<strong>de</strong>n.<br />
(4) Ausgenommen bleiben Ansprüche, für die Versicherungsschutz<br />
nach Ziff. 7, nach <strong>de</strong>n <strong>Bedingungen</strong><br />
zur Gewässerscha<strong>de</strong>nhaftpflichtversicherung<br />
(Anlagenrisiko) o<strong>de</strong>r im Rahmen einer<br />
betrieblichen Versicherung besteht; dort ausgeschlossene<br />
Tatbestän<strong>de</strong> bleiben auch nach<br />
dieser Regelung ausgeschlossen. Ausgeschlossen<br />
sind Schä<strong>de</strong>n an eigenen, gemieteten,<br />
gepachteten o<strong>de</strong>r sonst vertraglich in Besitz<br />
genommenen Grundstücken einschließlich<br />
<strong>de</strong>r Gewässer und dortiger Biodiversität.<br />
(5) Versicherungsschutz besteht für Handlungen<br />
o<strong>de</strong>r Zustän<strong>de</strong>, die während <strong>de</strong>r Vertragslaufzeit<br />
eingetreten sind, bzw. für Ansprüche, die<br />
binnen eines Jahres nach Vertragsen<strong>de</strong> erhoben<br />
wur<strong>de</strong>n.<br />
(6) Die Regelung nach Ziff. 4.10 kann ohne Aufhebung<br />
<strong>de</strong>s Hauptvertrages von bei<strong>de</strong>n Vertragspartnern<br />
ohne Angabe von Grün<strong>de</strong>n mit textlicher<br />
Erklärung unter Einhaltung einer Frist von<br />
einem Monat gekündigt wer<strong>de</strong>n. Der an<strong>de</strong>re<br />
Vertragspartner ist in diesem Fall berechtigt, die<br />
Aufhebung <strong>de</strong>s Hauptvertrages zum selben<br />
Zeitpunkt zu verlangen.<br />
4.11 Summen- und Bedingungsdifferenz<strong>de</strong>ckung<br />
Beantragt ein Kun<strong>de</strong> <strong>de</strong>r ConceptIF Anschlussversicherungsschutz<br />
für die Haftpflichtversicherung,<br />
und besteht zu diesem Zeitpunkt noch ein an<strong>de</strong>rweitiger<br />
gültiger auslaufen<strong>de</strong>r Haftpflichtversicherungsvertrag,<br />
so besteht eine Summen- und Bedingungsdifferenz<strong>de</strong>ckung<br />
unter folgen<strong>de</strong>n Voraussetzungen<br />
und <strong>Bedingungen</strong>:<br />
Soweit <strong>de</strong>r beantragte Versicherungsschutz <strong>de</strong>s<br />
künftigen Vertrages über <strong>de</strong>n <strong>de</strong>r an<strong>de</strong>ren noch bestehen<strong>de</strong>n<br />
Haftpflichtversicherung hinausgeht, gewährt<br />
<strong>de</strong>r Versicherer <strong>de</strong>m Versicherungsnehmer<br />
Differenz<strong>de</strong>ckung für solche Ereignisse, die zukünftig<br />
über <strong>de</strong>n Anschlussversicherungsschutz ge<strong>de</strong>ckt<br />
wären.<br />
1. Eine Leistung aus <strong>de</strong>r Summen- und Bedingungsdifferenz<strong>de</strong>ckung<br />
erfolgt im Anschluss an<br />
die an<strong>de</strong>rweitig bestehen<strong>de</strong> Haftpflichtversicherung.<br />
2. Deckung aus bestehen<strong>de</strong>n Haftpflichtversicherungen<br />
geht ausnahmslos diesem Vertrag vor.<br />
3. Dabei bil<strong>de</strong>n die in diesem Differenzvertrag<br />
vereinbarten Selbstbeteiligungen und die hier<br />
genannten <strong>Bedingungen</strong> <strong>de</strong>n Rahmen für<br />
gleichartige Leistungen aus allen Versicherungsverträgen<br />
zusammen.<br />
4. Leistet <strong>de</strong>r Versicherer aus einer an<strong>de</strong>ren Haftpflichtversicherung<br />
nicht, weil <strong>de</strong>r Versiche-<br />
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rungsnehmer mit <strong>de</strong>r Zahlung <strong>de</strong>s Beitrages im<br />
Verzug war o<strong>de</strong>r eine Obliegenheit verletzt<br />
wur<strong>de</strong>, so wird dadurch <strong>de</strong>r Umfang <strong>de</strong>r Bedingungsdifferenz<strong>de</strong>ckung<br />
nicht vergrößert.<br />
Der Versicherungsschutz für die Summen- und Bedingungsdifferenz<strong>de</strong>ckung<br />
gilt längstens für 12 Monate<br />
ab Antragseingang und en<strong>de</strong>t automatisch mit<br />
<strong>de</strong>m Beginn <strong>de</strong>s endgültigen Versicherungsvertrages.<br />
Er entfällt rückwirkend ab Beginn, wenn <strong>de</strong>r<br />
endgültige Vertrag nicht zustan<strong>de</strong> kommt. Bei<strong>de</strong><br />
Vertragsparteien haben das Recht, die Summen-<br />
und Bedingungsdifferenz<strong>de</strong>ckung während <strong>de</strong>r<br />
Laufzeit mit Monatsfrist zu kündigen.<br />
Sollte <strong>de</strong>r Anschlussversicherungsschutz nicht zustan<strong>de</strong><br />
kommen, so kann <strong>de</strong>r Differenzbeitrag für<br />
<strong>de</strong>n Zeitraum <strong>de</strong>s Differenzversicherungsschutzes<br />
p.r.t. auf Basis <strong>de</strong>s nicht zustan<strong>de</strong> gekommenen<br />
Anschlussvertrages erhoben wer<strong>de</strong>n.<br />
Bei Eintritt eines Versicherungsfalles hat <strong>de</strong>r Versicherungsnehmer<br />
unverzüglich<br />
1. <strong>de</strong>n Versicherungsfall <strong>de</strong>m Versicherer anzuzeigen,<br />
sofern bereits für <strong>de</strong>n Versicherungsnehmer<br />
erkennbar ist, dass <strong>de</strong>r an<strong>de</strong>rweitige<br />
Versicherer nicht o<strong>de</strong>r teilweise leistet,<br />
2. <strong>de</strong>n Versicherungsfall <strong>de</strong>m Versicherer spätestens<br />
dann anzuzeigen, wenn <strong>de</strong>r an<strong>de</strong>rweitige<br />
Versicherer <strong>de</strong>n Versicherungsschutz ganz o<strong>de</strong>r<br />
teilweise versagt hat.<br />
Der Versicherungsnehmer hat im Übrigen je<strong>de</strong> zumutbare<br />
Untersuchung über Ursachen und Höhe<br />
<strong>de</strong>s Scha<strong>de</strong>ns und über <strong>de</strong>n Umfang <strong>de</strong>r Entschädigungspflicht<br />
zu gestatten, je<strong>de</strong> hierzu dienliche<br />
Auskunft und Vollmacht zu erteilen o<strong>de</strong>r erteilen zu<br />
lassen und Belege beizubringen. Das gilt auch und<br />
insbeson<strong>de</strong>re für Nachweise und Leistungen an<strong>de</strong>rer<br />
Versicherer.<br />
5. Mitversicherung von Vermögensschä<strong>de</strong>n<br />
5.1 Mitversichert ist im Rahmen <strong>de</strong>s Vertrages die gesetzliche<br />
Haftpflicht wegen Vermögensschä<strong>de</strong>n im<br />
Sinne <strong>de</strong>r Ziff. 2.1 AHB CIF 2012 wegen Versicherungsfällen,<br />
die während <strong>de</strong>r Wirksamkeit <strong>de</strong>r Versicherung<br />
eingetreten sind.<br />
5.2 Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schä<strong>de</strong>n<br />
(1) durch vom Versicherungsnehmer (o<strong>de</strong>r in seinem<br />
Auftrag o<strong>de</strong>r für seine Rechnung von Dritten)<br />
hergestellte o<strong>de</strong>r gelieferte Sachen, erbrachte<br />
Arbeiten o<strong>de</strong>r sonstige Leistungen;<br />
(2) aus planen<strong>de</strong>r, beraten<strong>de</strong>r, bau- o<strong>de</strong>r montageleiten<strong>de</strong>r,<br />
prüfen<strong>de</strong>r o<strong>de</strong>r gutachterlicher Tätigkeit;<br />
(3) aus Ratschlägen, Empfehlungen o<strong>de</strong>r Weisungen<br />
an wirtschaftlich verbun<strong>de</strong>ne Unternehmen;<br />
(4) aus Vermittlungsgeschäften aller Art;<br />
(5) aus Auskunftserteilung, Übersetzung sowie<br />
Reiseveranstaltung;<br />
(6) aus Anlage-, Kredit-, Versicherungs-, Grundstücks-,<br />
Leasing- o<strong>de</strong>r ähnlichen wirtschaftlichen<br />
Geschäften, aus Zahlungsvorgängen aller<br />
Art, aus Kassenführung sowie aus Untreue o<strong>de</strong>r<br />
Unterschlagung;<br />
(7) aus Rationalisierung und Automatisierung;<br />
(8) aus <strong>de</strong>r Verletzung von gewerblichen Schutzrechten<br />
und Urheberrechten sowie <strong>de</strong>s Kartell-<br />
o<strong>de</strong>r Wettbewerbsrechts;<br />
(9) aus <strong>de</strong>r Nichteinhaltung von Fristen, Terminen,