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Bedingungen - Formulare-ssl.de

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A01-06.2013/01<br />

(Umweltscha<strong>de</strong>n-Basis<strong>de</strong>ckung).<br />

(2) Versichert sind For<strong>de</strong>rungen, die im Inland erhoben<br />

bzw. vor einem <strong>de</strong>utschen Gericht verhan<strong>de</strong>lt<br />

wer<strong>de</strong>n. Mitversichert sind die Scha<strong>de</strong>nersatz-<br />

o<strong>de</strong>r Entschädigungszahlung selbst<br />

sowie die zur Abwehr erfor<strong>de</strong>rlichen Gerichts-<br />

und Anwaltskosten und die auf Veranlassung<br />

durch <strong>de</strong>n Versicherer entstan<strong>de</strong>nen weiteren<br />

Verfahrenskosten.<br />

(3) Der Versicherungsschutz ist für sämtliche Versicherungsfälle<br />

eines Jahres beschränkt auf<br />

100.000,– €. Es gilt ein Selbstbehalt von<br />

1.000,– € pro Scha<strong>de</strong>nfall.***<br />

Abweichen<strong>de</strong> Regelungen können im Versicherungsschein<br />

getroffen wer<strong>de</strong>n.<br />

(4) Ausgenommen bleiben Ansprüche, für die Versicherungsschutz<br />

nach Ziff. 7, nach <strong>de</strong>n <strong>Bedingungen</strong><br />

zur Gewässerscha<strong>de</strong>nhaftpflichtversicherung<br />

(Anlagenrisiko) o<strong>de</strong>r im Rahmen einer<br />

betrieblichen Versicherung besteht; dort ausgeschlossene<br />

Tatbestän<strong>de</strong> bleiben auch nach<br />

dieser Regelung ausgeschlossen. Ausgeschlossen<br />

sind Schä<strong>de</strong>n an eigenen, gemieteten,<br />

gepachteten o<strong>de</strong>r sonst vertraglich in Besitz<br />

genommenen Grundstücken einschließlich<br />

<strong>de</strong>r Gewässer und dortiger Biodiversität.<br />

(5) Versicherungsschutz besteht für Handlungen<br />

o<strong>de</strong>r Zustän<strong>de</strong>, die während <strong>de</strong>r Vertragslaufzeit<br />

eingetreten sind, bzw. für Ansprüche, die<br />

binnen eines Jahres nach Vertragsen<strong>de</strong> erhoben<br />

wur<strong>de</strong>n.<br />

(6) Die Regelung nach Ziff. 4.10 kann ohne Aufhebung<br />

<strong>de</strong>s Hauptvertrages von bei<strong>de</strong>n Vertragspartnern<br />

ohne Angabe von Grün<strong>de</strong>n mit textlicher<br />

Erklärung unter Einhaltung einer Frist von<br />

einem Monat gekündigt wer<strong>de</strong>n. Der an<strong>de</strong>re<br />

Vertragspartner ist in diesem Fall berechtigt, die<br />

Aufhebung <strong>de</strong>s Hauptvertrages zum selben<br />

Zeitpunkt zu verlangen.<br />

4.11 Summen- und Bedingungsdifferenz<strong>de</strong>ckung<br />

Beantragt ein Kun<strong>de</strong> <strong>de</strong>r ConceptIF Anschlussversicherungsschutz<br />

für die Haftpflichtversicherung,<br />

und besteht zu diesem Zeitpunkt noch ein an<strong>de</strong>rweitiger<br />

gültiger auslaufen<strong>de</strong>r Haftpflichtversicherungsvertrag,<br />

so besteht eine Summen- und Bedingungsdifferenz<strong>de</strong>ckung<br />

unter folgen<strong>de</strong>n Voraussetzungen<br />

und <strong>Bedingungen</strong>:<br />

Soweit <strong>de</strong>r beantragte Versicherungsschutz <strong>de</strong>s<br />

künftigen Vertrages über <strong>de</strong>n <strong>de</strong>r an<strong>de</strong>ren noch bestehen<strong>de</strong>n<br />

Haftpflichtversicherung hinausgeht, gewährt<br />

<strong>de</strong>r Versicherer <strong>de</strong>m Versicherungsnehmer<br />

Differenz<strong>de</strong>ckung für solche Ereignisse, die zukünftig<br />

über <strong>de</strong>n Anschlussversicherungsschutz ge<strong>de</strong>ckt<br />

wären.<br />

1. Eine Leistung aus <strong>de</strong>r Summen- und Bedingungsdifferenz<strong>de</strong>ckung<br />

erfolgt im Anschluss an<br />

die an<strong>de</strong>rweitig bestehen<strong>de</strong> Haftpflichtversicherung.<br />

2. Deckung aus bestehen<strong>de</strong>n Haftpflichtversicherungen<br />

geht ausnahmslos diesem Vertrag vor.<br />

3. Dabei bil<strong>de</strong>n die in diesem Differenzvertrag<br />

vereinbarten Selbstbeteiligungen und die hier<br />

genannten <strong>Bedingungen</strong> <strong>de</strong>n Rahmen für<br />

gleichartige Leistungen aus allen Versicherungsverträgen<br />

zusammen.<br />

4. Leistet <strong>de</strong>r Versicherer aus einer an<strong>de</strong>ren Haftpflichtversicherung<br />

nicht, weil <strong>de</strong>r Versiche-<br />

- 26 -<br />

rungsnehmer mit <strong>de</strong>r Zahlung <strong>de</strong>s Beitrages im<br />

Verzug war o<strong>de</strong>r eine Obliegenheit verletzt<br />

wur<strong>de</strong>, so wird dadurch <strong>de</strong>r Umfang <strong>de</strong>r Bedingungsdifferenz<strong>de</strong>ckung<br />

nicht vergrößert.<br />

Der Versicherungsschutz für die Summen- und Bedingungsdifferenz<strong>de</strong>ckung<br />

gilt längstens für 12 Monate<br />

ab Antragseingang und en<strong>de</strong>t automatisch mit<br />

<strong>de</strong>m Beginn <strong>de</strong>s endgültigen Versicherungsvertrages.<br />

Er entfällt rückwirkend ab Beginn, wenn <strong>de</strong>r<br />

endgültige Vertrag nicht zustan<strong>de</strong> kommt. Bei<strong>de</strong><br />

Vertragsparteien haben das Recht, die Summen-<br />

und Bedingungsdifferenz<strong>de</strong>ckung während <strong>de</strong>r<br />

Laufzeit mit Monatsfrist zu kündigen.<br />

Sollte <strong>de</strong>r Anschlussversicherungsschutz nicht zustan<strong>de</strong><br />

kommen, so kann <strong>de</strong>r Differenzbeitrag für<br />

<strong>de</strong>n Zeitraum <strong>de</strong>s Differenzversicherungsschutzes<br />

p.r.t. auf Basis <strong>de</strong>s nicht zustan<strong>de</strong> gekommenen<br />

Anschlussvertrages erhoben wer<strong>de</strong>n.<br />

Bei Eintritt eines Versicherungsfalles hat <strong>de</strong>r Versicherungsnehmer<br />

unverzüglich<br />

1. <strong>de</strong>n Versicherungsfall <strong>de</strong>m Versicherer anzuzeigen,<br />

sofern bereits für <strong>de</strong>n Versicherungsnehmer<br />

erkennbar ist, dass <strong>de</strong>r an<strong>de</strong>rweitige<br />

Versicherer nicht o<strong>de</strong>r teilweise leistet,<br />

2. <strong>de</strong>n Versicherungsfall <strong>de</strong>m Versicherer spätestens<br />

dann anzuzeigen, wenn <strong>de</strong>r an<strong>de</strong>rweitige<br />

Versicherer <strong>de</strong>n Versicherungsschutz ganz o<strong>de</strong>r<br />

teilweise versagt hat.<br />

Der Versicherungsnehmer hat im Übrigen je<strong>de</strong> zumutbare<br />

Untersuchung über Ursachen und Höhe<br />

<strong>de</strong>s Scha<strong>de</strong>ns und über <strong>de</strong>n Umfang <strong>de</strong>r Entschädigungspflicht<br />

zu gestatten, je<strong>de</strong> hierzu dienliche<br />

Auskunft und Vollmacht zu erteilen o<strong>de</strong>r erteilen zu<br />

lassen und Belege beizubringen. Das gilt auch und<br />

insbeson<strong>de</strong>re für Nachweise und Leistungen an<strong>de</strong>rer<br />

Versicherer.<br />

5. Mitversicherung von Vermögensschä<strong>de</strong>n<br />

5.1 Mitversichert ist im Rahmen <strong>de</strong>s Vertrages die gesetzliche<br />

Haftpflicht wegen Vermögensschä<strong>de</strong>n im<br />

Sinne <strong>de</strong>r Ziff. 2.1 AHB CIF 2012 wegen Versicherungsfällen,<br />

die während <strong>de</strong>r Wirksamkeit <strong>de</strong>r Versicherung<br />

eingetreten sind.<br />

5.2 Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schä<strong>de</strong>n<br />

(1) durch vom Versicherungsnehmer (o<strong>de</strong>r in seinem<br />

Auftrag o<strong>de</strong>r für seine Rechnung von Dritten)<br />

hergestellte o<strong>de</strong>r gelieferte Sachen, erbrachte<br />

Arbeiten o<strong>de</strong>r sonstige Leistungen;<br />

(2) aus planen<strong>de</strong>r, beraten<strong>de</strong>r, bau- o<strong>de</strong>r montageleiten<strong>de</strong>r,<br />

prüfen<strong>de</strong>r o<strong>de</strong>r gutachterlicher Tätigkeit;<br />

(3) aus Ratschlägen, Empfehlungen o<strong>de</strong>r Weisungen<br />

an wirtschaftlich verbun<strong>de</strong>ne Unternehmen;<br />

(4) aus Vermittlungsgeschäften aller Art;<br />

(5) aus Auskunftserteilung, Übersetzung sowie<br />

Reiseveranstaltung;<br />

(6) aus Anlage-, Kredit-, Versicherungs-, Grundstücks-,<br />

Leasing- o<strong>de</strong>r ähnlichen wirtschaftlichen<br />

Geschäften, aus Zahlungsvorgängen aller<br />

Art, aus Kassenführung sowie aus Untreue o<strong>de</strong>r<br />

Unterschlagung;<br />

(7) aus Rationalisierung und Automatisierung;<br />

(8) aus <strong>de</strong>r Verletzung von gewerblichen Schutzrechten<br />

und Urheberrechten sowie <strong>de</strong>s Kartell-<br />

o<strong>de</strong>r Wettbewerbsrechts;<br />

(9) aus <strong>de</strong>r Nichteinhaltung von Fristen, Terminen,

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