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Bedingungen - Formulare-ssl.de

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A01-06.2013/01<br />

b) Schä<strong>de</strong>n an Heizungs-, Maschinen-, Kessel-<br />

und Warmwasserbereitungsanlagen sowie<br />

an Elektro- und Gasgeräten und allen sich<br />

daraus ergeben<strong>de</strong>n Vermögensschä<strong>de</strong>n;<br />

c) Glasschä<strong>de</strong>n, soweit sich <strong>de</strong>r Versicherungsnehmer<br />

hiergegen beson<strong>de</strong>rs versichern<br />

kann;<br />

d) Schä<strong>de</strong>n infolge von Schimmelbildung.<br />

(3) Ausgeschlossen sind ferner die unter <strong>de</strong>n Regressverzicht<br />

nach <strong>de</strong>m Abkommen <strong>de</strong>r Feuerversicherer<br />

bei übergreifen<strong>de</strong>n Versicherungsfällen<br />

fallen<strong>de</strong>n Rückgriffsansprüche. Auf<br />

Wunsch wird <strong>de</strong>m Versicherungsnehmer <strong>de</strong>r<br />

Wortlaut <strong>de</strong>s Feuerregressverzichtsabkommens<br />

ausgehändigt.<br />

4.4 Schä<strong>de</strong>n an gemieteten Sachen<br />

(1) Eingeschlossen ist – in Ergänzung von Ziff. 2.2.<br />

AHB CIF 2012 und abweichend von Ziff. 7.6<br />

AHB CIF 2012 – die gesetzliche Haftpflicht <strong>de</strong>s<br />

Versicherungsnehmers aus <strong>de</strong>r Beschädigung,<br />

<strong>de</strong>r Vernichtung o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>m Verlust von frem<strong>de</strong>n<br />

Sachen, auch wenn diese zu privaten Zwecken<br />

gemietet, gepachtet, geliehen wur<strong>de</strong>n o<strong>de</strong>r Gegenstand<br />

eines beson<strong>de</strong>ren Verwahrungsvertrages<br />

sind. Darunter fallen auch Schä<strong>de</strong>n am<br />

Inventar in gemieteten Ferienwohnungen und -<br />

häusern sowie Hotelzimmern.<br />

(2) Ausgeschlossen bleiben:<br />

a) Schä<strong>de</strong>n an Sachen, die <strong>de</strong>m Beruf o<strong>de</strong>r<br />

Gewerbe <strong>de</strong>r versicherten Personen dienen;<br />

b) Schä<strong>de</strong>n durch Abnutzung, Verschleiß und<br />

übermäßige Beanspruchung;<br />

c) Schä<strong>de</strong>n an Schmuck- und Wertsachen,<br />

auch Verlust von Geld, Urkun<strong>de</strong>n und<br />

Wertpapieren;<br />

d) Vermögensfolgeschä<strong>de</strong>n;<br />

e) Schä<strong>de</strong>n an Land-, Luft- und Wasserfahrzeugen.<br />

(3) Die Höchstersatzleistung beträgt innerhalb <strong>de</strong>r<br />

Versicherungssumme für Sachschä<strong>de</strong>n 6.000,–<br />

€ je Versicherungsfall. Der Versicherungsnehmer<br />

hat von Schä<strong>de</strong>n gemäß Ziff. 4.4 (1) 250,–<br />

€ selbst zu tragen.***<br />

4.5 Fortbestehen <strong>de</strong>s Vertrages<br />

Für <strong>de</strong>n mitversicherten Ehegatten und eingetragenen<br />

Lebenspartner* <strong>de</strong>s Versicherungsnehmers<br />

und/o<strong>de</strong>r unverheiratete und nicht in einer eingetragenen<br />

Lebenspartnerschaft* leben<strong>de</strong> Kin<strong>de</strong>r <strong>de</strong>s<br />

Versicherungsnehmers besteht <strong>de</strong>r bedingungsgemäße<br />

Versicherungsschutz im Falle <strong>de</strong>s To<strong>de</strong>s <strong>de</strong>s<br />

Versicherungsnehmers bis zum nächsten Beitragsfälligkeitstermin<br />

fort. Wird die nächste Beitragsrechnung<br />

durch <strong>de</strong>n überleben<strong>de</strong>n Ehegatten o<strong>de</strong>r<br />

eingetragenen Lebenspartner* eingelöst, so wird<br />

dieser Versicherungsnehmer.<br />

4.6 Schlüsselverlustrisiko<br />

Eingeschlossen ist – in Ergänzung von Ziff. 2.2<br />

AHB CIF 2012 und abweichend von Ziff. 7.6 AHB<br />

CIF 2012 – die gesetzliche Haftpflicht <strong>de</strong>s Versicherungsnehmers<br />

aus <strong>de</strong>m Abhan<strong>de</strong>nkommen von<br />

(1) frem<strong>de</strong>n, privaten Haus- und Wohnungsschlüsseln<br />

(auch General-/Hauptschlüssel für eine zentrale<br />

Schließanlage),<br />

(2) Türschlüsseln, die <strong>de</strong>m Versicherungsnehmer<br />

im Rahmen seiner beruflichen, dienstlichen o-<br />

- 24 -<br />

<strong>de</strong>r ehrenamtlichen Tätigkeit überlassen wur<strong>de</strong>n,<br />

die sich rechtmäßig im Gewahrsam <strong>de</strong>s<br />

Versicherten befun<strong>de</strong>n haben.<br />

Co<strong>de</strong>karten wer<strong>de</strong>n Schlüsseln gleichgesetzt. Der<br />

Versicherungsschutz beschränkt sich auf gesetzliche<br />

Haftpflichtansprüche wegen <strong>de</strong>r Kosten für die<br />

notwendige Auswechselung von Schlössern und<br />

Schließanlagen sowie für die vorübergehen<strong>de</strong>n Sicherungsmaßnahmen<br />

(Notschloss) und – falls erfor<strong>de</strong>rlich<br />

– einen Objektschutz bis zu 14 Tagen,<br />

gerechnet ab <strong>de</strong>m Zeitpunkt, an welchem <strong>de</strong>r Verlust<br />

<strong>de</strong>s Schlüssels festgestellt wur<strong>de</strong>. Ausgeschlossen<br />

bleiben<br />

– Haftpflichtansprüche aus Folgeschä<strong>de</strong>n eines<br />

Schlüsselverlustes (z. B. wegen Einbruchs);<br />

– die Haftung aus <strong>de</strong>m Verlust von Tresor- und<br />

Möbelschlüsseln sowie sonstigen Schlüsseln zu<br />

beweglichen Sachen;<br />

– bei Wohnungseigentümern die Kosten für die<br />

Auswechselung <strong>de</strong>r im Son<strong>de</strong>reigentum stehen<strong>de</strong>n<br />

Schlösser (Eigenscha<strong>de</strong>n). Die Leistungspflicht<br />

erstreckt sich auch nicht auf <strong>de</strong>n Miteigentumsanteil<br />

an <strong>de</strong>m gemeinschaftlichen Eigentum.<br />

Die Höchstersatzleistung beträgt innerhalb <strong>de</strong>r Versicherungssumme<br />

für Sachschä<strong>de</strong>n 10.000,– € je<br />

Versicherungsfall. Der Versicherungsnehmer hat<br />

von Schä<strong>de</strong>n gemäß Ziff. 4.6 250,– € selbst zu tragen.***<br />

4.7 Schä<strong>de</strong>n bei Gefälligkeiten<br />

Verursacht eine versicherte Person einen Sachscha<strong>de</strong>n<br />

bei privater unentgeltlicher Hilfeleistung für<br />

Dritte, wird sich <strong>de</strong>r Versicherer nicht auf einen<br />

eventuellen stillschweigen<strong>de</strong>n Haftungsverzicht<br />

(Gefälligkeitshaftung) berufen, soweit dies <strong>de</strong>r Versicherungsnehmer<br />

wünscht und ein an<strong>de</strong>rer Versicherer<br />

nicht leistungspflichtig ist.<br />

Regressansprüche gegenüber scha<strong>de</strong>nersatzpflichtigen<br />

Dritten wegen seiner Aufwendungen behält<br />

sich <strong>de</strong>r Versicherer ausdrücklich vor, sofern die<br />

Dritten nicht Versicherte dieses Vertrages sind.<br />

Soweit es sich bei <strong>de</strong>r unentgeltlichen Hilfeleistung<br />

nicht um das private Hüten eines Hauses o<strong>de</strong>r einer<br />

Wohnung han<strong>de</strong>lt, beträgt die Höchstersatzleistung<br />

je Scha<strong>de</strong>nereignis 6.000,– € und <strong>de</strong>r Versicherungsnehmer<br />

hat 250,– € selbst zu tragen.***<br />

4.8 For<strong>de</strong>rungsausfall<strong>de</strong>ckung<br />

(1) Gegenstand <strong>de</strong>r For<strong>de</strong>rungsausfall<strong>de</strong>ckung<br />

a) Versicherungsschutz besteht für <strong>de</strong>n Fall,<br />

dass <strong>de</strong>r Versicherungsnehmer o<strong>de</strong>r eine<br />

gemäß Ziff. 2.1 mitversicherte Person während<br />

<strong>de</strong>r Wirksamkeit <strong>de</strong>r Versicherung von<br />

einem Dritten geschädigt wird (Versicherungsfall)<br />

und <strong>de</strong>r wegen dieses Scha<strong>de</strong>nereignisses<br />

in Anspruch genommene Dritte<br />

seiner Scha<strong>de</strong>nersatzverpflichtung ganz<br />

o<strong>de</strong>r teilweise nicht nachkommen kann,<br />

weil die Zahlungs- o<strong>de</strong>r Leistungsunfähigkeit<br />

<strong>de</strong>s scha<strong>de</strong>nersatzpflichtigen Dritten<br />

festgestellt wor<strong>de</strong>n ist und die Durchsetzung<br />

<strong>de</strong>r For<strong>de</strong>rung gegen ihn gescheitert<br />

ist.<br />

Ein Scha<strong>de</strong>nereignis ist ein Ereignis, das<br />

einen Personen-, Sach- o<strong>de</strong>r daraus resultieren<strong>de</strong>n<br />

Vermögensscha<strong>de</strong>n zur Folge hat<br />

und für <strong>de</strong>n <strong>de</strong>r Dritte aufgrund gesetzlicher<br />

Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen

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