Bedingungen - Formulare-ssl.de
Bedingungen - Formulare-ssl.de
Bedingungen - Formulare-ssl.de
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
A01-06.2013/01<br />
b) Schä<strong>de</strong>n an Heizungs-, Maschinen-, Kessel-<br />
und Warmwasserbereitungsanlagen sowie<br />
an Elektro- und Gasgeräten und allen sich<br />
daraus ergeben<strong>de</strong>n Vermögensschä<strong>de</strong>n;<br />
c) Glasschä<strong>de</strong>n, soweit sich <strong>de</strong>r Versicherungsnehmer<br />
hiergegen beson<strong>de</strong>rs versichern<br />
kann;<br />
d) Schä<strong>de</strong>n infolge von Schimmelbildung.<br />
(3) Ausgeschlossen sind ferner die unter <strong>de</strong>n Regressverzicht<br />
nach <strong>de</strong>m Abkommen <strong>de</strong>r Feuerversicherer<br />
bei übergreifen<strong>de</strong>n Versicherungsfällen<br />
fallen<strong>de</strong>n Rückgriffsansprüche. Auf<br />
Wunsch wird <strong>de</strong>m Versicherungsnehmer <strong>de</strong>r<br />
Wortlaut <strong>de</strong>s Feuerregressverzichtsabkommens<br />
ausgehändigt.<br />
4.4 Schä<strong>de</strong>n an gemieteten Sachen<br />
(1) Eingeschlossen ist – in Ergänzung von Ziff. 2.2.<br />
AHB CIF 2012 und abweichend von Ziff. 7.6<br />
AHB CIF 2012 – die gesetzliche Haftpflicht <strong>de</strong>s<br />
Versicherungsnehmers aus <strong>de</strong>r Beschädigung,<br />
<strong>de</strong>r Vernichtung o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>m Verlust von frem<strong>de</strong>n<br />
Sachen, auch wenn diese zu privaten Zwecken<br />
gemietet, gepachtet, geliehen wur<strong>de</strong>n o<strong>de</strong>r Gegenstand<br />
eines beson<strong>de</strong>ren Verwahrungsvertrages<br />
sind. Darunter fallen auch Schä<strong>de</strong>n am<br />
Inventar in gemieteten Ferienwohnungen und -<br />
häusern sowie Hotelzimmern.<br />
(2) Ausgeschlossen bleiben:<br />
a) Schä<strong>de</strong>n an Sachen, die <strong>de</strong>m Beruf o<strong>de</strong>r<br />
Gewerbe <strong>de</strong>r versicherten Personen dienen;<br />
b) Schä<strong>de</strong>n durch Abnutzung, Verschleiß und<br />
übermäßige Beanspruchung;<br />
c) Schä<strong>de</strong>n an Schmuck- und Wertsachen,<br />
auch Verlust von Geld, Urkun<strong>de</strong>n und<br />
Wertpapieren;<br />
d) Vermögensfolgeschä<strong>de</strong>n;<br />
e) Schä<strong>de</strong>n an Land-, Luft- und Wasserfahrzeugen.<br />
(3) Die Höchstersatzleistung beträgt innerhalb <strong>de</strong>r<br />
Versicherungssumme für Sachschä<strong>de</strong>n 6.000,–<br />
€ je Versicherungsfall. Der Versicherungsnehmer<br />
hat von Schä<strong>de</strong>n gemäß Ziff. 4.4 (1) 250,–<br />
€ selbst zu tragen.***<br />
4.5 Fortbestehen <strong>de</strong>s Vertrages<br />
Für <strong>de</strong>n mitversicherten Ehegatten und eingetragenen<br />
Lebenspartner* <strong>de</strong>s Versicherungsnehmers<br />
und/o<strong>de</strong>r unverheiratete und nicht in einer eingetragenen<br />
Lebenspartnerschaft* leben<strong>de</strong> Kin<strong>de</strong>r <strong>de</strong>s<br />
Versicherungsnehmers besteht <strong>de</strong>r bedingungsgemäße<br />
Versicherungsschutz im Falle <strong>de</strong>s To<strong>de</strong>s <strong>de</strong>s<br />
Versicherungsnehmers bis zum nächsten Beitragsfälligkeitstermin<br />
fort. Wird die nächste Beitragsrechnung<br />
durch <strong>de</strong>n überleben<strong>de</strong>n Ehegatten o<strong>de</strong>r<br />
eingetragenen Lebenspartner* eingelöst, so wird<br />
dieser Versicherungsnehmer.<br />
4.6 Schlüsselverlustrisiko<br />
Eingeschlossen ist – in Ergänzung von Ziff. 2.2<br />
AHB CIF 2012 und abweichend von Ziff. 7.6 AHB<br />
CIF 2012 – die gesetzliche Haftpflicht <strong>de</strong>s Versicherungsnehmers<br />
aus <strong>de</strong>m Abhan<strong>de</strong>nkommen von<br />
(1) frem<strong>de</strong>n, privaten Haus- und Wohnungsschlüsseln<br />
(auch General-/Hauptschlüssel für eine zentrale<br />
Schließanlage),<br />
(2) Türschlüsseln, die <strong>de</strong>m Versicherungsnehmer<br />
im Rahmen seiner beruflichen, dienstlichen o-<br />
- 24 -<br />
<strong>de</strong>r ehrenamtlichen Tätigkeit überlassen wur<strong>de</strong>n,<br />
die sich rechtmäßig im Gewahrsam <strong>de</strong>s<br />
Versicherten befun<strong>de</strong>n haben.<br />
Co<strong>de</strong>karten wer<strong>de</strong>n Schlüsseln gleichgesetzt. Der<br />
Versicherungsschutz beschränkt sich auf gesetzliche<br />
Haftpflichtansprüche wegen <strong>de</strong>r Kosten für die<br />
notwendige Auswechselung von Schlössern und<br />
Schließanlagen sowie für die vorübergehen<strong>de</strong>n Sicherungsmaßnahmen<br />
(Notschloss) und – falls erfor<strong>de</strong>rlich<br />
– einen Objektschutz bis zu 14 Tagen,<br />
gerechnet ab <strong>de</strong>m Zeitpunkt, an welchem <strong>de</strong>r Verlust<br />
<strong>de</strong>s Schlüssels festgestellt wur<strong>de</strong>. Ausgeschlossen<br />
bleiben<br />
– Haftpflichtansprüche aus Folgeschä<strong>de</strong>n eines<br />
Schlüsselverlustes (z. B. wegen Einbruchs);<br />
– die Haftung aus <strong>de</strong>m Verlust von Tresor- und<br />
Möbelschlüsseln sowie sonstigen Schlüsseln zu<br />
beweglichen Sachen;<br />
– bei Wohnungseigentümern die Kosten für die<br />
Auswechselung <strong>de</strong>r im Son<strong>de</strong>reigentum stehen<strong>de</strong>n<br />
Schlösser (Eigenscha<strong>de</strong>n). Die Leistungspflicht<br />
erstreckt sich auch nicht auf <strong>de</strong>n Miteigentumsanteil<br />
an <strong>de</strong>m gemeinschaftlichen Eigentum.<br />
Die Höchstersatzleistung beträgt innerhalb <strong>de</strong>r Versicherungssumme<br />
für Sachschä<strong>de</strong>n 10.000,– € je<br />
Versicherungsfall. Der Versicherungsnehmer hat<br />
von Schä<strong>de</strong>n gemäß Ziff. 4.6 250,– € selbst zu tragen.***<br />
4.7 Schä<strong>de</strong>n bei Gefälligkeiten<br />
Verursacht eine versicherte Person einen Sachscha<strong>de</strong>n<br />
bei privater unentgeltlicher Hilfeleistung für<br />
Dritte, wird sich <strong>de</strong>r Versicherer nicht auf einen<br />
eventuellen stillschweigen<strong>de</strong>n Haftungsverzicht<br />
(Gefälligkeitshaftung) berufen, soweit dies <strong>de</strong>r Versicherungsnehmer<br />
wünscht und ein an<strong>de</strong>rer Versicherer<br />
nicht leistungspflichtig ist.<br />
Regressansprüche gegenüber scha<strong>de</strong>nersatzpflichtigen<br />
Dritten wegen seiner Aufwendungen behält<br />
sich <strong>de</strong>r Versicherer ausdrücklich vor, sofern die<br />
Dritten nicht Versicherte dieses Vertrages sind.<br />
Soweit es sich bei <strong>de</strong>r unentgeltlichen Hilfeleistung<br />
nicht um das private Hüten eines Hauses o<strong>de</strong>r einer<br />
Wohnung han<strong>de</strong>lt, beträgt die Höchstersatzleistung<br />
je Scha<strong>de</strong>nereignis 6.000,– € und <strong>de</strong>r Versicherungsnehmer<br />
hat 250,– € selbst zu tragen.***<br />
4.8 For<strong>de</strong>rungsausfall<strong>de</strong>ckung<br />
(1) Gegenstand <strong>de</strong>r For<strong>de</strong>rungsausfall<strong>de</strong>ckung<br />
a) Versicherungsschutz besteht für <strong>de</strong>n Fall,<br />
dass <strong>de</strong>r Versicherungsnehmer o<strong>de</strong>r eine<br />
gemäß Ziff. 2.1 mitversicherte Person während<br />
<strong>de</strong>r Wirksamkeit <strong>de</strong>r Versicherung von<br />
einem Dritten geschädigt wird (Versicherungsfall)<br />
und <strong>de</strong>r wegen dieses Scha<strong>de</strong>nereignisses<br />
in Anspruch genommene Dritte<br />
seiner Scha<strong>de</strong>nersatzverpflichtung ganz<br />
o<strong>de</strong>r teilweise nicht nachkommen kann,<br />
weil die Zahlungs- o<strong>de</strong>r Leistungsunfähigkeit<br />
<strong>de</strong>s scha<strong>de</strong>nersatzpflichtigen Dritten<br />
festgestellt wor<strong>de</strong>n ist und die Durchsetzung<br />
<strong>de</strong>r For<strong>de</strong>rung gegen ihn gescheitert<br />
ist.<br />
Ein Scha<strong>de</strong>nereignis ist ein Ereignis, das<br />
einen Personen-, Sach- o<strong>de</strong>r daraus resultieren<strong>de</strong>n<br />
Vermögensscha<strong>de</strong>n zur Folge hat<br />
und für <strong>de</strong>n <strong>de</strong>r Dritte aufgrund gesetzlicher<br />
Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen