Bedingungen - Formulare-ssl.de
Bedingungen - Formulare-ssl.de
Bedingungen - Formulare-ssl.de
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
A01-06.2013/01<br />
mer sind ausgeschlossen. Mitversichert<br />
sind jedoch etwaige übergangsfähige Regressansprüche<br />
von Sozialversicherungsträgern,<br />
Sozialhilfeträgern, privaten Krankenversicherungsträgern,<br />
öffentlichen und<br />
privaten Arbeitgebern wegen Personenschä<strong>de</strong>n.<br />
d) Die Mitversicherung für <strong>de</strong>n Partner und<br />
<strong>de</strong>ssen Kin<strong>de</strong>r, die nicht auch die Kin<strong>de</strong>r<br />
<strong>de</strong>s Versicherungsnehmers sind, en<strong>de</strong>t mit<br />
<strong>de</strong>r Aufhebung <strong>de</strong>r häuslichen Gemeinschaft<br />
zwischen <strong>de</strong>m Versicherungsnehmer<br />
und <strong>de</strong>m Partner.<br />
e) Im Falle <strong>de</strong>s To<strong>de</strong>s <strong>de</strong>s Versicherungsnehmers<br />
gilt für <strong>de</strong>n überleben<strong>de</strong>n Partner<br />
und <strong>de</strong>ssen Kin<strong>de</strong>r Ziff. 4.5 sinngemäß.<br />
Entfallen die Voraussetzungen für die Mitversicherung<br />
nach Ziff. (1) bis (6), weil<br />
– <strong>de</strong>r Versicherungsnehmer verstorben ist,<br />
– die Ehe rechtskräftig geschie<strong>de</strong>n wur<strong>de</strong>,<br />
– die häusliche Gemeinschaft been<strong>de</strong>t wur<strong>de</strong><br />
o<strong>de</strong>r<br />
– Kin<strong>de</strong>r volljährig wur<strong>de</strong>n, geheiratet o<strong>de</strong>r ihre<br />
Ausbildung been<strong>de</strong>t haben,<br />
so besteht Nachversicherungsschutz bis zur nächsten<br />
Beitragshauptfälligkeit, min<strong>de</strong>stens aber für 6<br />
Monate. Wird bis dahin kein neuer Versicherungsschutz<br />
beantragt, entfällt die Nachversicherung<br />
rückwirkend;<br />
2.2 die gesetzliche Haftpflicht <strong>de</strong>r im Haushalt <strong>de</strong>s Versicherungsnehmers<br />
beschäftigten Personen gegenüber<br />
Dritten aus dieser Tätigkeit. Das Gleiche<br />
gilt für Personen, die aus Arbeitsvertrag o<strong>de</strong>r gefälligkeitshalber<br />
Wohnung, Haus und Garten betreuen<br />
o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>n Streudienst versehen. Ausgeschlossen<br />
sind Haftpflichtansprüche aus Personenschä<strong>de</strong>n,<br />
bei <strong>de</strong>nen es sich um Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten<br />
im Betrieb <strong>de</strong>s Versicherungsnehmers<br />
gemäß <strong>de</strong>m Sozialgesetzbuch VII han<strong>de</strong>lt;<br />
2.3 als beson<strong>de</strong>re Leistung für Schä<strong>de</strong>n durch mitversicherte,<br />
jedoch nicht <strong>de</strong>liktfähige Kin<strong>de</strong>r: Der Versicherer<br />
wird sich nicht auf eine Deliktunfähigkeit von<br />
Kin<strong>de</strong>rn nach § 828 Absatz 1 und 2 BGB berufen,<br />
soweit dies <strong>de</strong>r Versicherungsnehmer wünscht und<br />
ein an<strong>de</strong>rer Versicherer (z. B. Sozialversicherungsträger,<br />
Kaskoversicherer) nicht leistungspflichtig ist. Der<br />
Versicherer behält sich Rückgriffsansprüche (Regresse)<br />
wegen seiner Aufwendungen gegen scha<strong>de</strong>nersatzpflichtige<br />
Dritte (z. B. Aufsichtspflichtige), soweit<br />
sie nicht Versicherte dieses Vertrages sind, vor. Die<br />
Höchstersatzleistung <strong>de</strong>s Versicherers für <strong>de</strong>rartige<br />
Schä<strong>de</strong>n beträgt 6.000,– € je Versicherungsfall. Der<br />
Versicherungsnehmer hat von <strong>de</strong>rartigen Schä<strong>de</strong>n<br />
150,– € selbst zu tragen.***<br />
3. Kraft-, Luft- und Wasserfahrzeuge<br />
3.1 Nicht versichert ist die gesetzliche Haftpflicht <strong>de</strong>s<br />
Eigentümers, Besitzers, Halters o<strong>de</strong>r Führers eines<br />
Kraft-, Luft-, Wasserfahrzeugs o<strong>de</strong>r Kraftfahrzeuganhängers<br />
wegen Schä<strong>de</strong>n, die durch <strong>de</strong>n Gebrauch<br />
<strong>de</strong>s Fahrzeuges verursacht wer<strong>de</strong>n.<br />
3.2 Versichert ist jedoch die Haftpflicht wegen Schä<strong>de</strong>n,<br />
die verursacht wer<strong>de</strong>n durch <strong>de</strong>n Gebrauch<br />
von<br />
(1) a) nur auf nicht öffentlichen Wegen und Plätzen<br />
verkehren<strong>de</strong>n Kfz und Anhängern ohne<br />
- 22 -<br />
Rücksicht auf eine Höchstgeschwindigkeit;<br />
b) Kraftfahrzeugen mit nicht mehr als 6 km/h<br />
Höchstgeschwindigkeit;<br />
c) selbstfahren<strong>de</strong>n Arbeitsmaschinen mit nicht<br />
mehr als 20 km/h Höchstgeschwindigkeit;<br />
d) nicht versicherungspflichtigen Anhängern.<br />
Hierfür gilt: Für diese Kfz gelten nicht die Ausschlüsse<br />
in Ziff. 3.1 (2) AHB CIF 2012 und in<br />
Ziff. 4.3 (1) AHB CIF 2012. Das Fahrzeug darf<br />
nur von einem berechtigten Fahrer gebraucht<br />
wer<strong>de</strong>n. Berechtigter Fahrer ist, wer das Fahrzeug<br />
mit Wissen und Willen <strong>de</strong>s Verfügungsberechtigten<br />
gebrauchen darf. Der Versicherungsnehmer<br />
ist verpflichtet, dafür zu sorgen,<br />
dass das Fahrzeug nicht von einem unberechtigten<br />
Fahrer gebraucht wird. Der Fahrer <strong>de</strong>s<br />
Fahrzeugs darf das Fahrzeug auf öffentlichen<br />
Wegen o<strong>de</strong>r Plätzen nur mit <strong>de</strong>r erfor<strong>de</strong>rlichen<br />
Fahrerlaubnis benutzen. Der Versicherungsnehmer<br />
ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass<br />
das Fahrzeug nicht von einem Fahrer benutzt<br />
wird, <strong>de</strong>r nicht die erfor<strong>de</strong>rliche Fahrerlaubnis<br />
hat;<br />
(2) Flugmo<strong>de</strong>llen, unbemannten Ballonen und Drachen,<br />
– die we<strong>de</strong>r durch Motoren o<strong>de</strong>r Treibsätze angetrieben<br />
wer<strong>de</strong>n und<br />
– <strong>de</strong>ren Fluggewicht 5 kg nicht übersteigt;<br />
(3) Wassersportfahrzeugen, ausgenommen eigene<br />
Segelboote und eigene o<strong>de</strong>r frem<strong>de</strong> Wassersportfahrzeuge<br />
mit Motoren – auch Hilfs- o<strong>de</strong>r<br />
Außenbordmotoren – o<strong>de</strong>r Treibsätzen. Mitversichert<br />
ist auch die gesetzliche Haftpflicht <strong>de</strong>s<br />
Versicherungsnehmers und <strong>de</strong>r durch diesen<br />
Vertrag privathaftpflichtversicherten Personen<br />
aus <strong>de</strong>m Halten, Besitz und Gebrauch von Kite-<br />
und Windsurfbrettern. Mitversichert ist auch<br />
<strong>de</strong>r gelegentliche Gebrauch von frem<strong>de</strong>n Wassersportfahrzeugen<br />
mit Motoren, soweit für das<br />
Führen keine behördliche Erlaubnis erfor<strong>de</strong>rlich<br />
ist;<br />
(4) ferngelenkten Land- und Wasser-Mo<strong>de</strong>llfahrzeugen.<br />
4. Deckungserweiterungen<br />
4.1 Elektronischer Datenaustausch/Internetnutzung<br />
(1) Eingeschlossen ist – insoweit abweichend von<br />
Ziff. 7.15 AHB CIF 2012 – die gesetzliche Haftpflicht<br />
<strong>de</strong>s Versicherungsnehmers wegen<br />
Schä<strong>de</strong>n aus <strong>de</strong>m Austausch, <strong>de</strong>r Übermittlung<br />
und <strong>de</strong>r Bereitstellung elektronischer Daten, z.<br />
B. im Internet, per E-Mail o<strong>de</strong>r mittels Datenträger,<br />
soweit es sich han<strong>de</strong>lt um<br />
a) Löschung, Unterdrückung, Unbrauchbarmachung<br />
o<strong>de</strong>r Verän<strong>de</strong>rung von Daten<br />
(Datenverän<strong>de</strong>rung) bei Dritten durch<br />
Computer-Viren und/o<strong>de</strong>r an<strong>de</strong>re Schadprogramme;<br />
b) Datenverän<strong>de</strong>rung aus sonstigen Grün<strong>de</strong>n<br />
sowie <strong>de</strong>r Nichterfassung und fehlerhaften<br />
Speicherung von Daten bei Dritten und<br />
zwar wegen<br />
– sich daraus ergeben<strong>de</strong>r Personen- und<br />
Sachschä<strong>de</strong>n, nicht jedoch weitere Datenverän<strong>de</strong>rungen<br />
sowie<br />
– <strong>de</strong>r Kosten zur Wie<strong>de</strong>rherstellung <strong>de</strong>r