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A01-06.2013/01<br />

mer sind ausgeschlossen. Mitversichert<br />

sind jedoch etwaige übergangsfähige Regressansprüche<br />

von Sozialversicherungsträgern,<br />

Sozialhilfeträgern, privaten Krankenversicherungsträgern,<br />

öffentlichen und<br />

privaten Arbeitgebern wegen Personenschä<strong>de</strong>n.<br />

d) Die Mitversicherung für <strong>de</strong>n Partner und<br />

<strong>de</strong>ssen Kin<strong>de</strong>r, die nicht auch die Kin<strong>de</strong>r<br />

<strong>de</strong>s Versicherungsnehmers sind, en<strong>de</strong>t mit<br />

<strong>de</strong>r Aufhebung <strong>de</strong>r häuslichen Gemeinschaft<br />

zwischen <strong>de</strong>m Versicherungsnehmer<br />

und <strong>de</strong>m Partner.<br />

e) Im Falle <strong>de</strong>s To<strong>de</strong>s <strong>de</strong>s Versicherungsnehmers<br />

gilt für <strong>de</strong>n überleben<strong>de</strong>n Partner<br />

und <strong>de</strong>ssen Kin<strong>de</strong>r Ziff. 4.5 sinngemäß.<br />

Entfallen die Voraussetzungen für die Mitversicherung<br />

nach Ziff. (1) bis (6), weil<br />

– <strong>de</strong>r Versicherungsnehmer verstorben ist,<br />

– die Ehe rechtskräftig geschie<strong>de</strong>n wur<strong>de</strong>,<br />

– die häusliche Gemeinschaft been<strong>de</strong>t wur<strong>de</strong><br />

o<strong>de</strong>r<br />

– Kin<strong>de</strong>r volljährig wur<strong>de</strong>n, geheiratet o<strong>de</strong>r ihre<br />

Ausbildung been<strong>de</strong>t haben,<br />

so besteht Nachversicherungsschutz bis zur nächsten<br />

Beitragshauptfälligkeit, min<strong>de</strong>stens aber für 6<br />

Monate. Wird bis dahin kein neuer Versicherungsschutz<br />

beantragt, entfällt die Nachversicherung<br />

rückwirkend;<br />

2.2 die gesetzliche Haftpflicht <strong>de</strong>r im Haushalt <strong>de</strong>s Versicherungsnehmers<br />

beschäftigten Personen gegenüber<br />

Dritten aus dieser Tätigkeit. Das Gleiche<br />

gilt für Personen, die aus Arbeitsvertrag o<strong>de</strong>r gefälligkeitshalber<br />

Wohnung, Haus und Garten betreuen<br />

o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>n Streudienst versehen. Ausgeschlossen<br />

sind Haftpflichtansprüche aus Personenschä<strong>de</strong>n,<br />

bei <strong>de</strong>nen es sich um Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten<br />

im Betrieb <strong>de</strong>s Versicherungsnehmers<br />

gemäß <strong>de</strong>m Sozialgesetzbuch VII han<strong>de</strong>lt;<br />

2.3 als beson<strong>de</strong>re Leistung für Schä<strong>de</strong>n durch mitversicherte,<br />

jedoch nicht <strong>de</strong>liktfähige Kin<strong>de</strong>r: Der Versicherer<br />

wird sich nicht auf eine Deliktunfähigkeit von<br />

Kin<strong>de</strong>rn nach § 828 Absatz 1 und 2 BGB berufen,<br />

soweit dies <strong>de</strong>r Versicherungsnehmer wünscht und<br />

ein an<strong>de</strong>rer Versicherer (z. B. Sozialversicherungsträger,<br />

Kaskoversicherer) nicht leistungspflichtig ist. Der<br />

Versicherer behält sich Rückgriffsansprüche (Regresse)<br />

wegen seiner Aufwendungen gegen scha<strong>de</strong>nersatzpflichtige<br />

Dritte (z. B. Aufsichtspflichtige), soweit<br />

sie nicht Versicherte dieses Vertrages sind, vor. Die<br />

Höchstersatzleistung <strong>de</strong>s Versicherers für <strong>de</strong>rartige<br />

Schä<strong>de</strong>n beträgt 6.000,– € je Versicherungsfall. Der<br />

Versicherungsnehmer hat von <strong>de</strong>rartigen Schä<strong>de</strong>n<br />

150,– € selbst zu tragen.***<br />

3. Kraft-, Luft- und Wasserfahrzeuge<br />

3.1 Nicht versichert ist die gesetzliche Haftpflicht <strong>de</strong>s<br />

Eigentümers, Besitzers, Halters o<strong>de</strong>r Führers eines<br />

Kraft-, Luft-, Wasserfahrzeugs o<strong>de</strong>r Kraftfahrzeuganhängers<br />

wegen Schä<strong>de</strong>n, die durch <strong>de</strong>n Gebrauch<br />

<strong>de</strong>s Fahrzeuges verursacht wer<strong>de</strong>n.<br />

3.2 Versichert ist jedoch die Haftpflicht wegen Schä<strong>de</strong>n,<br />

die verursacht wer<strong>de</strong>n durch <strong>de</strong>n Gebrauch<br />

von<br />

(1) a) nur auf nicht öffentlichen Wegen und Plätzen<br />

verkehren<strong>de</strong>n Kfz und Anhängern ohne<br />

- 22 -<br />

Rücksicht auf eine Höchstgeschwindigkeit;<br />

b) Kraftfahrzeugen mit nicht mehr als 6 km/h<br />

Höchstgeschwindigkeit;<br />

c) selbstfahren<strong>de</strong>n Arbeitsmaschinen mit nicht<br />

mehr als 20 km/h Höchstgeschwindigkeit;<br />

d) nicht versicherungspflichtigen Anhängern.<br />

Hierfür gilt: Für diese Kfz gelten nicht die Ausschlüsse<br />

in Ziff. 3.1 (2) AHB CIF 2012 und in<br />

Ziff. 4.3 (1) AHB CIF 2012. Das Fahrzeug darf<br />

nur von einem berechtigten Fahrer gebraucht<br />

wer<strong>de</strong>n. Berechtigter Fahrer ist, wer das Fahrzeug<br />

mit Wissen und Willen <strong>de</strong>s Verfügungsberechtigten<br />

gebrauchen darf. Der Versicherungsnehmer<br />

ist verpflichtet, dafür zu sorgen,<br />

dass das Fahrzeug nicht von einem unberechtigten<br />

Fahrer gebraucht wird. Der Fahrer <strong>de</strong>s<br />

Fahrzeugs darf das Fahrzeug auf öffentlichen<br />

Wegen o<strong>de</strong>r Plätzen nur mit <strong>de</strong>r erfor<strong>de</strong>rlichen<br />

Fahrerlaubnis benutzen. Der Versicherungsnehmer<br />

ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass<br />

das Fahrzeug nicht von einem Fahrer benutzt<br />

wird, <strong>de</strong>r nicht die erfor<strong>de</strong>rliche Fahrerlaubnis<br />

hat;<br />

(2) Flugmo<strong>de</strong>llen, unbemannten Ballonen und Drachen,<br />

– die we<strong>de</strong>r durch Motoren o<strong>de</strong>r Treibsätze angetrieben<br />

wer<strong>de</strong>n und<br />

– <strong>de</strong>ren Fluggewicht 5 kg nicht übersteigt;<br />

(3) Wassersportfahrzeugen, ausgenommen eigene<br />

Segelboote und eigene o<strong>de</strong>r frem<strong>de</strong> Wassersportfahrzeuge<br />

mit Motoren – auch Hilfs- o<strong>de</strong>r<br />

Außenbordmotoren – o<strong>de</strong>r Treibsätzen. Mitversichert<br />

ist auch die gesetzliche Haftpflicht <strong>de</strong>s<br />

Versicherungsnehmers und <strong>de</strong>r durch diesen<br />

Vertrag privathaftpflichtversicherten Personen<br />

aus <strong>de</strong>m Halten, Besitz und Gebrauch von Kite-<br />

und Windsurfbrettern. Mitversichert ist auch<br />

<strong>de</strong>r gelegentliche Gebrauch von frem<strong>de</strong>n Wassersportfahrzeugen<br />

mit Motoren, soweit für das<br />

Führen keine behördliche Erlaubnis erfor<strong>de</strong>rlich<br />

ist;<br />

(4) ferngelenkten Land- und Wasser-Mo<strong>de</strong>llfahrzeugen.<br />

4. Deckungserweiterungen<br />

4.1 Elektronischer Datenaustausch/Internetnutzung<br />

(1) Eingeschlossen ist – insoweit abweichend von<br />

Ziff. 7.15 AHB CIF 2012 – die gesetzliche Haftpflicht<br />

<strong>de</strong>s Versicherungsnehmers wegen<br />

Schä<strong>de</strong>n aus <strong>de</strong>m Austausch, <strong>de</strong>r Übermittlung<br />

und <strong>de</strong>r Bereitstellung elektronischer Daten, z.<br />

B. im Internet, per E-Mail o<strong>de</strong>r mittels Datenträger,<br />

soweit es sich han<strong>de</strong>lt um<br />

a) Löschung, Unterdrückung, Unbrauchbarmachung<br />

o<strong>de</strong>r Verän<strong>de</strong>rung von Daten<br />

(Datenverän<strong>de</strong>rung) bei Dritten durch<br />

Computer-Viren und/o<strong>de</strong>r an<strong>de</strong>re Schadprogramme;<br />

b) Datenverän<strong>de</strong>rung aus sonstigen Grün<strong>de</strong>n<br />

sowie <strong>de</strong>r Nichterfassung und fehlerhaften<br />

Speicherung von Daten bei Dritten und<br />

zwar wegen<br />

– sich daraus ergeben<strong>de</strong>r Personen- und<br />

Sachschä<strong>de</strong>n, nicht jedoch weitere Datenverän<strong>de</strong>rungen<br />

sowie<br />

– <strong>de</strong>r Kosten zur Wie<strong>de</strong>rherstellung <strong>de</strong>r

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