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Bedingungen - Formulare-ssl.de

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A01-06.2013/01<br />

1.5 aus <strong>de</strong>m Besitz und Gebrauch von Fahrrä<strong>de</strong>rn,<br />

auch nichtversicherungspflichtigen Elektrofahrrä<strong>de</strong>rn;<br />

1.6 aus <strong>de</strong>r Ausübung von Sport, ausgenommen ist eine<br />

jagdliche Betätigung und die Teilnahme an Pfer<strong>de</strong>-,<br />

Rad- o<strong>de</strong>r Kraftfahrzeug-Rennen sowie die<br />

Vorbereitung hierzu (Training);<br />

1.7 aus <strong>de</strong>m erlaubten privaten Besitz und Gebrauch von<br />

Hieb-, Stoß- und Schusswaffen sowie Munition und<br />

Geschossen, nicht jedoch zu Jagdzwecken o<strong>de</strong>r zu<br />

strafbaren Handlungen;<br />

1.8 als Halter o<strong>de</strong>r Hüter von zahmen Haustieren, gezähmten<br />

Kleintieren und Bienen, nicht jedoch von<br />

Hun<strong>de</strong>n, Rin<strong>de</strong>rn, Pfer<strong>de</strong>n, sonstigen Reit- und<br />

Zugtieren, wil<strong>de</strong>n Tieren sowie von Tieren, die zu<br />

gewerblichen o<strong>de</strong>r landwirtschaftlichen Zwecken<br />

gehalten wer<strong>de</strong>n.<br />

Eingeschlossen ist die gesetzliche Haftpflicht <strong>de</strong>s<br />

Versicherungsnehmers<br />

(1) als nicht gewerbsmäßiger Hüter frem<strong>de</strong>r Hun<strong>de</strong> o<strong>de</strong>r<br />

Pfer<strong>de</strong>;<br />

(2) als Reiter bei <strong>de</strong>r Benutzung frem<strong>de</strong>r Pfer<strong>de</strong>;<br />

(3) als Fahrer bei <strong>de</strong>r Benutzung frem<strong>de</strong>r Fuhrwerke<br />

zu privaten Zwecken;<br />

(4) als Halter von Blin<strong>de</strong>n- und Behin<strong>de</strong>rtenbegleithun<strong>de</strong>n,<br />

soweit Versicherungsschutz nicht über<br />

eine Tierhalterhaftpflichtversicherung besteht.<br />

Nicht versichert sind Haftpflichtansprüche <strong>de</strong>r Tierhalter<br />

o<strong>de</strong>r -eigentümer sowie Fuhrwerkseigentümer,<br />

es sei <strong>de</strong>nn, es han<strong>de</strong>lt sich um Personenschä<strong>de</strong>n;<br />

1.9 als Tagesmutter/Tageseltern. Versichert ist die gesetzliche<br />

Haftpflicht aus <strong>de</strong>r Tätigkeit als Tagesmutter<br />

(Tageseltern), aus <strong>de</strong>r Beaufsichtigung von bis<br />

zu sechs zur Betreuung übernommenen min<strong>de</strong>rjährigen<br />

Kin<strong>de</strong>rn. Versicherungsschutz besteht auch<br />

dann, wenn es sich dabei um eine berufliche Tätigkeit<br />

han<strong>de</strong>lt.<br />

Nicht versichert ist jedoch die Ausübung dieser Tätigkeit<br />

in Betrieben und Institutionen, z. B. Kin<strong>de</strong>rgärten,<br />

Kin<strong>de</strong>rhorten o<strong>de</strong>r Kin<strong>de</strong>rtagesstätten. Mitversichert<br />

ist die gleichartige gesetzliche Haftpflicht <strong>de</strong>r<br />

Tageskin<strong>de</strong>r während <strong>de</strong>r Obhut bei <strong>de</strong>n Tageseltern.<br />

Erlangen die versicherte Person o<strong>de</strong>r das Tageskind<br />

Versicherungsschutz aus einem an<strong>de</strong>ren<br />

frem<strong>de</strong>n Haftpflichtversicherungsvertrag, so entfällt<br />

insoweit <strong>de</strong>r Versicherungsschutz aus diesem Vertrag.<br />

Zeigt <strong>de</strong>r Versicherungsnehmer <strong>de</strong>n Versicherungsfall<br />

zur Regulierung zu diesem Vertrag an, so<br />

erfolgt eine Vorleistung im Rahmen <strong>de</strong>r getroffenen<br />

Vereinbarungen.<br />

Eingeschlossen sind – in teilweiser Abän<strong>de</strong>rung<br />

von Ziff. 7.4 und 7.5 AHB CIF 2012 – auch Haftpflichtansprüche<br />

– <strong>de</strong>r Tageskin<strong>de</strong>r untereinan<strong>de</strong>r (sofern es sich<br />

nicht um Geschwister han<strong>de</strong>lt)<br />

– sowie <strong>de</strong>r Tageskin<strong>de</strong>r gegenüber <strong>de</strong>n Tageseltern<br />

und <strong>de</strong>ren eigenen Kin<strong>de</strong>rn wegen Personenschä<strong>de</strong>n;<br />

1.10 aus <strong>de</strong>r Teilnahme an fachpraktischem Unterricht,<br />

z. B. Laborarbeiten, an einer Fach-, Gesamt- bzw.<br />

Hochschule o<strong>de</strong>r Universität. Mitversichert ist die<br />

gesetzliche Haftpflicht wegen Schä<strong>de</strong>n an Laborgeräten<br />

(auch Maschinen) <strong>de</strong>r Fach-, Gesamt- bzw.<br />

Hochschule o<strong>de</strong>r Universität;<br />

- 21 -<br />

1.11 aus <strong>de</strong>r Teilnahme an Betriebspraktika und Ferienjobs.<br />

Der Ausschluss gemäß Ziff. 1 dieser <strong>Bedingungen</strong><br />

(Gefahren eines Betriebes o<strong>de</strong>r Berufes)<br />

bleibt bestehen.<br />

2. Haftpflicht für Familie und Haushalt<br />

Mitversichert ist<br />

2.1 die gleichartige gesetzliche Haftpflicht<br />

(1) <strong>de</strong>s Ehegatten und eingetragenen Lebenspartners*<br />

<strong>de</strong>s Versicherungsnehmers;<br />

(2) ihrer unverheirateten und nicht in einer eingetragenen<br />

Lebenspartnerschaft* leben<strong>de</strong>n Kin<strong>de</strong>r<br />

(auch Stief-, Adoptiv- und Pflegekin<strong>de</strong>r), bei<br />

volljährigen Kin<strong>de</strong>rn jedoch nur, solange sie<br />

sich noch in einer Schul- o<strong>de</strong>r sich unmittelbar<br />

anschließen<strong>de</strong>n Berufsausbildung befin<strong>de</strong>n (berufliche<br />

Erstausbildung – Lehre und/o<strong>de</strong>r Studium<br />

– auch Bachelor und unmittelbar angeschlossene<br />

Master-Studiengänge –, nicht Referendarzeit,<br />

Fortbildungsmaßnahmen und dgl.).<br />

Bei Ableistung <strong>de</strong>s Grundwehrdienstes, <strong>de</strong>s<br />

freiwilligen Wehrdienstes, <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>sfreiwilligendienstes<br />

o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>s freiwilligen sozialen Jahres<br />

vor, während o<strong>de</strong>r im Anschluss an die Berufsausbildung<br />

bleibt <strong>de</strong>r Versicherungsschutz<br />

bestehen. Während einer Wartezeit/Arbeitslosigkeit<br />

von bis zu einem Jahr zwischen<br />

Schulabschluss und Beginn einer Ausbildung<br />

o<strong>de</strong>r eines Wehrdienstes bleibt <strong>de</strong>r<br />

Versicherungsschutz bestehen;<br />

(3) <strong>de</strong>r in häuslicher Gemeinschaft leben<strong>de</strong>n unverheirateten<br />

und nicht in einer eingetragenen<br />

Lebenspartnerschaft* leben<strong>de</strong>n Kin<strong>de</strong>r (auch<br />

Stief-, Adoptiv- und Pflegekin<strong>de</strong>r) mit geistiger<br />

Behin<strong>de</strong>rung;<br />

(4) aller unverheirateten und alleinstehen<strong>de</strong>n sowie<br />

nicht in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft*<br />

leben<strong>de</strong>n Verwandten <strong>de</strong>s Versicherungsnehmers<br />

o<strong>de</strong>r (Ehe-)Partners, die mit <strong>de</strong>m<br />

Versicherungsnehmer in häuslicher Gemeinschaft<br />

leben und dort polizeilich gemel<strong>de</strong>t sind.<br />

Haftpflichtansprüche dieser Personen gegen<br />

<strong>de</strong>n Versicherungsnehmer sind ausgeschlossen.<br />

Mitversichert sind jedoch etwaige übergangsfähige<br />

Regressansprüche von Sozialversicherungsträgern,<br />

Sozialhilfeträgern, privaten<br />

Krankenversicherungsträgern, öffentlichen und<br />

privaten Arbeitgebern wegen Personenschä<strong>de</strong>n;<br />

(5) <strong>de</strong>r min<strong>de</strong>rjährigen Personen, die sich vorübergehend<br />

– längstens ein Jahr – im Haushalt <strong>de</strong>s<br />

Versicherungsnehmers aufhalten (z. B. Au-pair,<br />

Austauschschüler), soweit nicht an<strong>de</strong>rweitig<br />

Versicherungsschutz besteht;<br />

(6) im Falle ausdrücklicher Vereinbarung gemäß<br />

<strong>de</strong>n nachfolgen<strong>de</strong>n Voraussetzungen – <strong>de</strong>r in<br />

häuslicher Gemeinschaft mit <strong>de</strong>m Versicherungsnehmer<br />

leben<strong>de</strong> Partner einer nichtehelichen<br />

Lebensgemeinschaft und <strong>de</strong>ssen Kin<strong>de</strong>r,<br />

diese entsprechend Ziff. 2.1 (2) und (3):<br />

a) Der Versicherungsnehmer und <strong>de</strong>r mitversicherte<br />

Partner müssen unverheiratet sein.<br />

b) Der mitversicherte Partner muss in <strong>de</strong>r Police<br />

namentlich benannt wer<strong>de</strong>n.<br />

c) Haftpflichtansprüche <strong>de</strong>s Partners und <strong>de</strong>ssen<br />

Kin<strong>de</strong>r gegen <strong>de</strong>n Versicherungsneh-

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