Bedingungen - Formulare-ssl.de
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A01-06.2013/01<br />
1.5 aus <strong>de</strong>m Besitz und Gebrauch von Fahrrä<strong>de</strong>rn,<br />
auch nichtversicherungspflichtigen Elektrofahrrä<strong>de</strong>rn;<br />
1.6 aus <strong>de</strong>r Ausübung von Sport, ausgenommen ist eine<br />
jagdliche Betätigung und die Teilnahme an Pfer<strong>de</strong>-,<br />
Rad- o<strong>de</strong>r Kraftfahrzeug-Rennen sowie die<br />
Vorbereitung hierzu (Training);<br />
1.7 aus <strong>de</strong>m erlaubten privaten Besitz und Gebrauch von<br />
Hieb-, Stoß- und Schusswaffen sowie Munition und<br />
Geschossen, nicht jedoch zu Jagdzwecken o<strong>de</strong>r zu<br />
strafbaren Handlungen;<br />
1.8 als Halter o<strong>de</strong>r Hüter von zahmen Haustieren, gezähmten<br />
Kleintieren und Bienen, nicht jedoch von<br />
Hun<strong>de</strong>n, Rin<strong>de</strong>rn, Pfer<strong>de</strong>n, sonstigen Reit- und<br />
Zugtieren, wil<strong>de</strong>n Tieren sowie von Tieren, die zu<br />
gewerblichen o<strong>de</strong>r landwirtschaftlichen Zwecken<br />
gehalten wer<strong>de</strong>n.<br />
Eingeschlossen ist die gesetzliche Haftpflicht <strong>de</strong>s<br />
Versicherungsnehmers<br />
(1) als nicht gewerbsmäßiger Hüter frem<strong>de</strong>r Hun<strong>de</strong> o<strong>de</strong>r<br />
Pfer<strong>de</strong>;<br />
(2) als Reiter bei <strong>de</strong>r Benutzung frem<strong>de</strong>r Pfer<strong>de</strong>;<br />
(3) als Fahrer bei <strong>de</strong>r Benutzung frem<strong>de</strong>r Fuhrwerke<br />
zu privaten Zwecken;<br />
(4) als Halter von Blin<strong>de</strong>n- und Behin<strong>de</strong>rtenbegleithun<strong>de</strong>n,<br />
soweit Versicherungsschutz nicht über<br />
eine Tierhalterhaftpflichtversicherung besteht.<br />
Nicht versichert sind Haftpflichtansprüche <strong>de</strong>r Tierhalter<br />
o<strong>de</strong>r -eigentümer sowie Fuhrwerkseigentümer,<br />
es sei <strong>de</strong>nn, es han<strong>de</strong>lt sich um Personenschä<strong>de</strong>n;<br />
1.9 als Tagesmutter/Tageseltern. Versichert ist die gesetzliche<br />
Haftpflicht aus <strong>de</strong>r Tätigkeit als Tagesmutter<br />
(Tageseltern), aus <strong>de</strong>r Beaufsichtigung von bis<br />
zu sechs zur Betreuung übernommenen min<strong>de</strong>rjährigen<br />
Kin<strong>de</strong>rn. Versicherungsschutz besteht auch<br />
dann, wenn es sich dabei um eine berufliche Tätigkeit<br />
han<strong>de</strong>lt.<br />
Nicht versichert ist jedoch die Ausübung dieser Tätigkeit<br />
in Betrieben und Institutionen, z. B. Kin<strong>de</strong>rgärten,<br />
Kin<strong>de</strong>rhorten o<strong>de</strong>r Kin<strong>de</strong>rtagesstätten. Mitversichert<br />
ist die gleichartige gesetzliche Haftpflicht <strong>de</strong>r<br />
Tageskin<strong>de</strong>r während <strong>de</strong>r Obhut bei <strong>de</strong>n Tageseltern.<br />
Erlangen die versicherte Person o<strong>de</strong>r das Tageskind<br />
Versicherungsschutz aus einem an<strong>de</strong>ren<br />
frem<strong>de</strong>n Haftpflichtversicherungsvertrag, so entfällt<br />
insoweit <strong>de</strong>r Versicherungsschutz aus diesem Vertrag.<br />
Zeigt <strong>de</strong>r Versicherungsnehmer <strong>de</strong>n Versicherungsfall<br />
zur Regulierung zu diesem Vertrag an, so<br />
erfolgt eine Vorleistung im Rahmen <strong>de</strong>r getroffenen<br />
Vereinbarungen.<br />
Eingeschlossen sind – in teilweiser Abän<strong>de</strong>rung<br />
von Ziff. 7.4 und 7.5 AHB CIF 2012 – auch Haftpflichtansprüche<br />
– <strong>de</strong>r Tageskin<strong>de</strong>r untereinan<strong>de</strong>r (sofern es sich<br />
nicht um Geschwister han<strong>de</strong>lt)<br />
– sowie <strong>de</strong>r Tageskin<strong>de</strong>r gegenüber <strong>de</strong>n Tageseltern<br />
und <strong>de</strong>ren eigenen Kin<strong>de</strong>rn wegen Personenschä<strong>de</strong>n;<br />
1.10 aus <strong>de</strong>r Teilnahme an fachpraktischem Unterricht,<br />
z. B. Laborarbeiten, an einer Fach-, Gesamt- bzw.<br />
Hochschule o<strong>de</strong>r Universität. Mitversichert ist die<br />
gesetzliche Haftpflicht wegen Schä<strong>de</strong>n an Laborgeräten<br />
(auch Maschinen) <strong>de</strong>r Fach-, Gesamt- bzw.<br />
Hochschule o<strong>de</strong>r Universität;<br />
- 21 -<br />
1.11 aus <strong>de</strong>r Teilnahme an Betriebspraktika und Ferienjobs.<br />
Der Ausschluss gemäß Ziff. 1 dieser <strong>Bedingungen</strong><br />
(Gefahren eines Betriebes o<strong>de</strong>r Berufes)<br />
bleibt bestehen.<br />
2. Haftpflicht für Familie und Haushalt<br />
Mitversichert ist<br />
2.1 die gleichartige gesetzliche Haftpflicht<br />
(1) <strong>de</strong>s Ehegatten und eingetragenen Lebenspartners*<br />
<strong>de</strong>s Versicherungsnehmers;<br />
(2) ihrer unverheirateten und nicht in einer eingetragenen<br />
Lebenspartnerschaft* leben<strong>de</strong>n Kin<strong>de</strong>r<br />
(auch Stief-, Adoptiv- und Pflegekin<strong>de</strong>r), bei<br />
volljährigen Kin<strong>de</strong>rn jedoch nur, solange sie<br />
sich noch in einer Schul- o<strong>de</strong>r sich unmittelbar<br />
anschließen<strong>de</strong>n Berufsausbildung befin<strong>de</strong>n (berufliche<br />
Erstausbildung – Lehre und/o<strong>de</strong>r Studium<br />
– auch Bachelor und unmittelbar angeschlossene<br />
Master-Studiengänge –, nicht Referendarzeit,<br />
Fortbildungsmaßnahmen und dgl.).<br />
Bei Ableistung <strong>de</strong>s Grundwehrdienstes, <strong>de</strong>s<br />
freiwilligen Wehrdienstes, <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>sfreiwilligendienstes<br />
o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>s freiwilligen sozialen Jahres<br />
vor, während o<strong>de</strong>r im Anschluss an die Berufsausbildung<br />
bleibt <strong>de</strong>r Versicherungsschutz<br />
bestehen. Während einer Wartezeit/Arbeitslosigkeit<br />
von bis zu einem Jahr zwischen<br />
Schulabschluss und Beginn einer Ausbildung<br />
o<strong>de</strong>r eines Wehrdienstes bleibt <strong>de</strong>r<br />
Versicherungsschutz bestehen;<br />
(3) <strong>de</strong>r in häuslicher Gemeinschaft leben<strong>de</strong>n unverheirateten<br />
und nicht in einer eingetragenen<br />
Lebenspartnerschaft* leben<strong>de</strong>n Kin<strong>de</strong>r (auch<br />
Stief-, Adoptiv- und Pflegekin<strong>de</strong>r) mit geistiger<br />
Behin<strong>de</strong>rung;<br />
(4) aller unverheirateten und alleinstehen<strong>de</strong>n sowie<br />
nicht in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft*<br />
leben<strong>de</strong>n Verwandten <strong>de</strong>s Versicherungsnehmers<br />
o<strong>de</strong>r (Ehe-)Partners, die mit <strong>de</strong>m<br />
Versicherungsnehmer in häuslicher Gemeinschaft<br />
leben und dort polizeilich gemel<strong>de</strong>t sind.<br />
Haftpflichtansprüche dieser Personen gegen<br />
<strong>de</strong>n Versicherungsnehmer sind ausgeschlossen.<br />
Mitversichert sind jedoch etwaige übergangsfähige<br />
Regressansprüche von Sozialversicherungsträgern,<br />
Sozialhilfeträgern, privaten<br />
Krankenversicherungsträgern, öffentlichen und<br />
privaten Arbeitgebern wegen Personenschä<strong>de</strong>n;<br />
(5) <strong>de</strong>r min<strong>de</strong>rjährigen Personen, die sich vorübergehend<br />
– längstens ein Jahr – im Haushalt <strong>de</strong>s<br />
Versicherungsnehmers aufhalten (z. B. Au-pair,<br />
Austauschschüler), soweit nicht an<strong>de</strong>rweitig<br />
Versicherungsschutz besteht;<br />
(6) im Falle ausdrücklicher Vereinbarung gemäß<br />
<strong>de</strong>n nachfolgen<strong>de</strong>n Voraussetzungen – <strong>de</strong>r in<br />
häuslicher Gemeinschaft mit <strong>de</strong>m Versicherungsnehmer<br />
leben<strong>de</strong> Partner einer nichtehelichen<br />
Lebensgemeinschaft und <strong>de</strong>ssen Kin<strong>de</strong>r,<br />
diese entsprechend Ziff. 2.1 (2) und (3):<br />
a) Der Versicherungsnehmer und <strong>de</strong>r mitversicherte<br />
Partner müssen unverheiratet sein.<br />
b) Der mitversicherte Partner muss in <strong>de</strong>r Police<br />
namentlich benannt wer<strong>de</strong>n.<br />
c) Haftpflichtansprüche <strong>de</strong>s Partners und <strong>de</strong>ssen<br />
Kin<strong>de</strong>r gegen <strong>de</strong>n Versicherungsneh-