Bedingungen - Formulare-ssl.de
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A01-06.2013/01<br />
Beson<strong>de</strong>re <strong>Bedingungen</strong> für die Privathaftpflichtversicherung –<br />
ConceptIF Classic (BB PHV CIF Classic 2012)<br />
(Stand: 01.01.2013)<br />
Die folgen<strong>de</strong>n Erweiterungen <strong>de</strong>s Versicherungsschutzes gelten nachrangig, soweit <strong>de</strong>r Versicherungsnehmer o<strong>de</strong>r die<br />
versicherte Person Leistungen bereits aus einem an<strong>de</strong>ren Versicherungsvertrag beanspruchen kann.<br />
Soweit nicht im Versicherungsvertrag etwas an<strong>de</strong>res vereinbart wur<strong>de</strong>, gilt Folgen<strong>de</strong>s:<br />
1. Privathaftpflicht<br />
Versichert ist im Rahmen <strong>de</strong>r Allgemeinen <strong>Bedingungen</strong><br />
für die Haftpflichtversicherung (AHB CIF 2012) und <strong>de</strong>r<br />
nachstehen<strong>de</strong>n beson<strong>de</strong>ren <strong>Bedingungen</strong> die gesetzliche<br />
Haftpflicht <strong>de</strong>s Versicherungsnehmers aus <strong>de</strong>n Gefahren<br />
<strong>de</strong>s täglichen Lebens als Privatperson und nicht aus <strong>de</strong>n<br />
Gefahren eines Betriebes o<strong>de</strong>r Berufes. Nicht versichert ist<br />
die gesetzliche Haftpflicht <strong>de</strong>s Versicherungsnehmers aus<br />
(1) <strong>de</strong>n Gefahren eines Dienstes, Amtes, einer verantwortlichen<br />
Betätigung in Vereinigungen aller Art<br />
(2) o<strong>de</strong>r einer ungewöhnlichen und gefährlichen Beschäftigung.<br />
Insbeson<strong>de</strong>re ist versichert die gesetzliche Haftpflicht <strong>de</strong>s<br />
Versicherungsnehmers<br />
1.1 als Familien- und Haushaltsvorstand (z. B. aus <strong>de</strong>r<br />
Aufsichtspflicht über Min<strong>de</strong>rjährige);<br />
1.2 als Dienstherr <strong>de</strong>r in seinem Haushalt tätigen Personen;<br />
1.3 aus <strong>de</strong>n Gefahren einer nichtverantwortlichen ehrenamtlichen<br />
Tätigkeit o<strong>de</strong>r Freiwilligenarbeit aufgrund<br />
eines sozialen unentgeltlichen Engagements;<br />
1.4 als Inhaber<br />
(1) einer o<strong>de</strong>r mehrerer im Inland gelegener Wohnungen<br />
(bei Wohnungseigentum als Son<strong>de</strong>reigentümer),<br />
einschließlich Ferienwohnung. Bei<br />
Son<strong>de</strong>reigentümern sind versichert Haftpflichtansprüche<br />
<strong>de</strong>r Gemeinschaft <strong>de</strong>r Wohnungseigentümer<br />
wegen Beschädigung <strong>de</strong>s Gemeinschaftseigentums.<br />
Die Leistungspflicht erstreckt<br />
sich jedoch nicht auf <strong>de</strong>n Miteigentumsanteil an<br />
<strong>de</strong>m gemeinschaftlichen Eigentum;<br />
(2) eines im Inland gelegenen 1-4-Familienhauses<br />
ohne Gewerbebetriebe sowie als Miteigentümer<br />
<strong>de</strong>r zu einem 1-4-Familienhaus ohne Gewerbebetriebe<br />
gehören<strong>de</strong>n Gemeinschaftsanlagen;<br />
(3) eines im Inland gelegenen Wochenend-<br />
/Ferienhauses, sofern sie vom Versicherungsnehmer<br />
ausschließlich zu Wohnzwecken verwen<strong>de</strong>t<br />
wer<strong>de</strong>n, einschließlich <strong>de</strong>r zugehörigen<br />
Garagen und Gärten sowie eines Schrebergartens<br />
(4) eines im Inland gelegenen unbebauten Grundstückes<br />
bis zu einer Gesamtfläche von 500 m².<br />
Hierbei ist mitversichert die gesetzliche Haftpflicht<br />
– aus <strong>de</strong>r Verletzung von Pflichten, die <strong>de</strong>m Versicherungsnehmer<br />
in <strong>de</strong>n oben genannten Eigen-<br />
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schaften obliegen (z. B. bauliche Instandhaltung,<br />
Beleuchtung, Reinigung, Streuen und Schneeräumen<br />
auf Gehwegen);<br />
– aus <strong>de</strong>r Vermietung von nicht mehr als drei einzeln<br />
vermieteten Wohnräumen; nicht jedoch von Räumen<br />
zu gewerblichen Zwecken und Garagen.<br />
Wer<strong>de</strong>n mehr als drei Räume einzeln vermietet,<br />
entfällt die Mitversicherung. Es gelten dann die<br />
Bestimmungen über die Vorsorgeversicherung<br />
(Ziff. 4 AHB CIF 2012);<br />
– aus <strong>de</strong>r Vermietung von nicht mehr als drei Wohnungen<br />
(sowie <strong>de</strong>r dazugehörigen Garagen) in einem<br />
1–4-Familienhaus, in <strong>de</strong>m <strong>de</strong>r Versicherungsnehmer<br />
selbst eine Wohnung bewohnt;<br />
– aus <strong>de</strong>r Vermietung einer im Inland gelegenen<br />
Wohnung (Eigentumswohnung, Ferienwohnung).<br />
Die Regelungen in Ziff. 1.4 (1) Sätze 2 und 3 gelten<br />
analog;<br />
– als Bauherr o<strong>de</strong>r Unternehmer von Bauarbeiten<br />
(Neubauten, Umbauten, Reparaturen, Abbruch-,<br />
Grabearbeiten) bis zu einer Bausumme von<br />
100.000,– € je Bauvorhaben. Voraussetzung für<br />
<strong>de</strong>n Versicherungsschutz ist, dass Planung, Bauleitung<br />
und Bauausführung an Dritte vergeben<br />
sind. Dabei kann ein Teil <strong>de</strong>r Bauarbeiten bis zu<br />
50 % <strong>de</strong>r Bausumme in Eigenleistung durchgeführt<br />
wer<strong>de</strong>n. Mitversichert ist die persönliche gesetzliche<br />
Haftpflicht <strong>de</strong>r vom Versicherungsnehmer<br />
zur Mithilfe eingesetzten und ordnungsgemäß<br />
zur gesetzlichen Unfallversicherung angemel<strong>de</strong>ten<br />
Personen für Schä<strong>de</strong>n, die sie in Ausübung<br />
dieser Verrichtungen Dritten verursachen.<br />
Ansprüche dieser Personen gegen die nach Ziff.<br />
2 versicherten Personen sind abweichend von<br />
Ziff. 7.5 AHB CIF 2012 mitversichert. Ausgeschlossen<br />
sind Schä<strong>de</strong>n aus <strong>de</strong>m Verän<strong>de</strong>rn <strong>de</strong>r<br />
Grundwasserverhältnisse. Bis zu einer Bausumme<br />
von 50.000,– € besteht auch Versicherungsschutz,<br />
wenn die Bauarbeiten in eigener Regie<br />
durchgeführt wer<strong>de</strong>n. Wenn eine <strong>de</strong>r vorgenannten<br />
Bausummen überschritten wird, entfällt die entsprechen<strong>de</strong><br />
Mitversicherung. Es gelten dann die<br />
Bestimmungen über die Vorsorgeversicherung (Ziff.<br />
4 AHB CIF 2012);<br />
– als früherer Besitzer aus § 836 Abs. 2 BGB, wenn<br />
die Versicherung bis zum Besitzwechsel bestand;<br />
– <strong>de</strong>r Insolvenzverwalter und Zwangsverwalter in<br />
dieser Eigenschaft;