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Bedingungen - Formulare-ssl.de

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A01-06.2013/01<br />

Beson<strong>de</strong>re <strong>Bedingungen</strong> für die Privathaftpflichtversicherung –<br />

ConceptIF Classic (BB PHV CIF Classic 2012)<br />

(Stand: 01.01.2013)<br />

Die folgen<strong>de</strong>n Erweiterungen <strong>de</strong>s Versicherungsschutzes gelten nachrangig, soweit <strong>de</strong>r Versicherungsnehmer o<strong>de</strong>r die<br />

versicherte Person Leistungen bereits aus einem an<strong>de</strong>ren Versicherungsvertrag beanspruchen kann.<br />

Soweit nicht im Versicherungsvertrag etwas an<strong>de</strong>res vereinbart wur<strong>de</strong>, gilt Folgen<strong>de</strong>s:<br />

1. Privathaftpflicht<br />

Versichert ist im Rahmen <strong>de</strong>r Allgemeinen <strong>Bedingungen</strong><br />

für die Haftpflichtversicherung (AHB CIF 2012) und <strong>de</strong>r<br />

nachstehen<strong>de</strong>n beson<strong>de</strong>ren <strong>Bedingungen</strong> die gesetzliche<br />

Haftpflicht <strong>de</strong>s Versicherungsnehmers aus <strong>de</strong>n Gefahren<br />

<strong>de</strong>s täglichen Lebens als Privatperson und nicht aus <strong>de</strong>n<br />

Gefahren eines Betriebes o<strong>de</strong>r Berufes. Nicht versichert ist<br />

die gesetzliche Haftpflicht <strong>de</strong>s Versicherungsnehmers aus<br />

(1) <strong>de</strong>n Gefahren eines Dienstes, Amtes, einer verantwortlichen<br />

Betätigung in Vereinigungen aller Art<br />

(2) o<strong>de</strong>r einer ungewöhnlichen und gefährlichen Beschäftigung.<br />

Insbeson<strong>de</strong>re ist versichert die gesetzliche Haftpflicht <strong>de</strong>s<br />

Versicherungsnehmers<br />

1.1 als Familien- und Haushaltsvorstand (z. B. aus <strong>de</strong>r<br />

Aufsichtspflicht über Min<strong>de</strong>rjährige);<br />

1.2 als Dienstherr <strong>de</strong>r in seinem Haushalt tätigen Personen;<br />

1.3 aus <strong>de</strong>n Gefahren einer nichtverantwortlichen ehrenamtlichen<br />

Tätigkeit o<strong>de</strong>r Freiwilligenarbeit aufgrund<br />

eines sozialen unentgeltlichen Engagements;<br />

1.4 als Inhaber<br />

(1) einer o<strong>de</strong>r mehrerer im Inland gelegener Wohnungen<br />

(bei Wohnungseigentum als Son<strong>de</strong>reigentümer),<br />

einschließlich Ferienwohnung. Bei<br />

Son<strong>de</strong>reigentümern sind versichert Haftpflichtansprüche<br />

<strong>de</strong>r Gemeinschaft <strong>de</strong>r Wohnungseigentümer<br />

wegen Beschädigung <strong>de</strong>s Gemeinschaftseigentums.<br />

Die Leistungspflicht erstreckt<br />

sich jedoch nicht auf <strong>de</strong>n Miteigentumsanteil an<br />

<strong>de</strong>m gemeinschaftlichen Eigentum;<br />

(2) eines im Inland gelegenen 1-4-Familienhauses<br />

ohne Gewerbebetriebe sowie als Miteigentümer<br />

<strong>de</strong>r zu einem 1-4-Familienhaus ohne Gewerbebetriebe<br />

gehören<strong>de</strong>n Gemeinschaftsanlagen;<br />

(3) eines im Inland gelegenen Wochenend-<br />

/Ferienhauses, sofern sie vom Versicherungsnehmer<br />

ausschließlich zu Wohnzwecken verwen<strong>de</strong>t<br />

wer<strong>de</strong>n, einschließlich <strong>de</strong>r zugehörigen<br />

Garagen und Gärten sowie eines Schrebergartens<br />

(4) eines im Inland gelegenen unbebauten Grundstückes<br />

bis zu einer Gesamtfläche von 500 m².<br />

Hierbei ist mitversichert die gesetzliche Haftpflicht<br />

– aus <strong>de</strong>r Verletzung von Pflichten, die <strong>de</strong>m Versicherungsnehmer<br />

in <strong>de</strong>n oben genannten Eigen-<br />

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schaften obliegen (z. B. bauliche Instandhaltung,<br />

Beleuchtung, Reinigung, Streuen und Schneeräumen<br />

auf Gehwegen);<br />

– aus <strong>de</strong>r Vermietung von nicht mehr als drei einzeln<br />

vermieteten Wohnräumen; nicht jedoch von Räumen<br />

zu gewerblichen Zwecken und Garagen.<br />

Wer<strong>de</strong>n mehr als drei Räume einzeln vermietet,<br />

entfällt die Mitversicherung. Es gelten dann die<br />

Bestimmungen über die Vorsorgeversicherung<br />

(Ziff. 4 AHB CIF 2012);<br />

– aus <strong>de</strong>r Vermietung von nicht mehr als drei Wohnungen<br />

(sowie <strong>de</strong>r dazugehörigen Garagen) in einem<br />

1–4-Familienhaus, in <strong>de</strong>m <strong>de</strong>r Versicherungsnehmer<br />

selbst eine Wohnung bewohnt;<br />

– aus <strong>de</strong>r Vermietung einer im Inland gelegenen<br />

Wohnung (Eigentumswohnung, Ferienwohnung).<br />

Die Regelungen in Ziff. 1.4 (1) Sätze 2 und 3 gelten<br />

analog;<br />

– als Bauherr o<strong>de</strong>r Unternehmer von Bauarbeiten<br />

(Neubauten, Umbauten, Reparaturen, Abbruch-,<br />

Grabearbeiten) bis zu einer Bausumme von<br />

100.000,– € je Bauvorhaben. Voraussetzung für<br />

<strong>de</strong>n Versicherungsschutz ist, dass Planung, Bauleitung<br />

und Bauausführung an Dritte vergeben<br />

sind. Dabei kann ein Teil <strong>de</strong>r Bauarbeiten bis zu<br />

50 % <strong>de</strong>r Bausumme in Eigenleistung durchgeführt<br />

wer<strong>de</strong>n. Mitversichert ist die persönliche gesetzliche<br />

Haftpflicht <strong>de</strong>r vom Versicherungsnehmer<br />

zur Mithilfe eingesetzten und ordnungsgemäß<br />

zur gesetzlichen Unfallversicherung angemel<strong>de</strong>ten<br />

Personen für Schä<strong>de</strong>n, die sie in Ausübung<br />

dieser Verrichtungen Dritten verursachen.<br />

Ansprüche dieser Personen gegen die nach Ziff.<br />

2 versicherten Personen sind abweichend von<br />

Ziff. 7.5 AHB CIF 2012 mitversichert. Ausgeschlossen<br />

sind Schä<strong>de</strong>n aus <strong>de</strong>m Verän<strong>de</strong>rn <strong>de</strong>r<br />

Grundwasserverhältnisse. Bis zu einer Bausumme<br />

von 50.000,– € besteht auch Versicherungsschutz,<br />

wenn die Bauarbeiten in eigener Regie<br />

durchgeführt wer<strong>de</strong>n. Wenn eine <strong>de</strong>r vorgenannten<br />

Bausummen überschritten wird, entfällt die entsprechen<strong>de</strong><br />

Mitversicherung. Es gelten dann die<br />

Bestimmungen über die Vorsorgeversicherung (Ziff.<br />

4 AHB CIF 2012);<br />

– als früherer Besitzer aus § 836 Abs. 2 BGB, wenn<br />

die Versicherung bis zum Besitzwechsel bestand;<br />

– <strong>de</strong>r Insolvenzverwalter und Zwangsverwalter in<br />

dieser Eigenschaft;

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