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Bedingungen - Formulare-ssl.de

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A01-06.2013/01<br />

Obliegenheiten <strong>de</strong>s Versicherungsnehmers<br />

23 Vorvertragliche Anzeigepflichten <strong>de</strong>s Versicherungsnehmers<br />

23.1 Vollständigkeit und Richtigkeit von Angaben<br />

über gefahrerhebliche Umstän<strong>de</strong><br />

Der Versicherungsnehmer hat bis zur Abgabe<br />

seiner Vertragserklärung <strong>de</strong>m Versicherer alle<br />

ihm bekannten Gefahrumstän<strong>de</strong> anzuzeigen,<br />

nach <strong>de</strong>nen <strong>de</strong>r Versicherer in Textform gefragt<br />

hat und die für <strong>de</strong>n Entschluss <strong>de</strong>s Versicherers<br />

erheblich sind, <strong>de</strong>n Vertrag mit <strong>de</strong>m vereinbarten<br />

Inhalt zu schließen. Der Versicherungsnehmer<br />

ist auch insoweit zur Anzeige verpflichtet, als<br />

nach seiner Vertragserklärung, aber vor Vertragsannahme<br />

<strong>de</strong>r Versicherer in Textform Fragen<br />

im Sinne <strong>de</strong>s Satzes 1 stellt.<br />

Gefahrerheblich sind die Umstän<strong>de</strong>, die geeignet<br />

sind, auf <strong>de</strong>n Entschluss <strong>de</strong>s Versicherers Einfluss<br />

auszuüben, <strong>de</strong>n Vertrag überhaupt o<strong>de</strong>r mit<br />

<strong>de</strong>m vereinbarten Inhalt abzuschließen.<br />

Wird <strong>de</strong>r Vertrag von einem Vertreter <strong>de</strong>s Versicherungsnehmers<br />

geschlossen und kennt dieser<br />

<strong>de</strong>n gefahrerheblichen Umstand, muss sich <strong>de</strong>r<br />

Versicherungsnehmer so behan<strong>de</strong>ln lassen, als<br />

habe er selbst davon Kenntnis gehabt o<strong>de</strong>r dies<br />

arglistig verschwiegen.<br />

23.2 Rücktritt<br />

(1) Unvollständige und unrichtige Angaben zu<br />

<strong>de</strong>n gefahrerheblichen Umstän<strong>de</strong>n berechtigen<br />

<strong>de</strong>n Versicherer, vom Versicherungsvertrag<br />

zurückzutreten.<br />

(2) Der Versicherer hat kein Rücktrittsrecht,<br />

wenn <strong>de</strong>r Versicherungsnehmer nachweist,<br />

dass er o<strong>de</strong>r sein Vertreter die unrichtigen<br />

o<strong>de</strong>r unvollständigen Angaben we<strong>de</strong>r vorsätzlich<br />

noch grob fahrlässig gemacht hat.<br />

Das Rücktrittsrecht <strong>de</strong>s Versicherers wegen<br />

grob fahrlässiger Verletzung <strong>de</strong>r Anzeigepflicht<br />

besteht nicht, wenn <strong>de</strong>r Versicherungsnehmer<br />

nachweist, dass <strong>de</strong>r Versicherer<br />

<strong>de</strong>n Vertrag auch bei Kenntnis <strong>de</strong>r nicht<br />

angezeigten Umstän<strong>de</strong>, wenn auch zu an<strong>de</strong>ren<br />

<strong>Bedingungen</strong>, geschlossen hätte.<br />

(3) Im Fall <strong>de</strong>s Rücktritts besteht kein Versicherungsschutz.<br />

Tritt <strong>de</strong>r Versicherer nach Eintritt <strong>de</strong>s Versicherungsfalls<br />

zurück, darf er <strong>de</strong>n Versicherungsschutz<br />

nicht versagen, wenn <strong>de</strong>r Versicherungsnehmer<br />

nachweist, dass <strong>de</strong>r unvollständig<br />

o<strong>de</strong>r unrichtig angezeigte Umstand<br />

we<strong>de</strong>r für <strong>de</strong>n Eintritt <strong>de</strong>s Versicherungsfalls<br />

noch für die Feststellung o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>n<br />

Umfang <strong>de</strong>r Leistung ursächlich war. Auch in<br />

diesem Fall besteht aber kein Versicherungsschutz,<br />

wenn <strong>de</strong>r Versicherungsnehmer<br />

die Anzeigepflicht arglistig verletzt hat.<br />

Dem Versicherer steht <strong>de</strong>r Teil <strong>de</strong>s Beitrages<br />

zu, <strong>de</strong>r <strong>de</strong>r bis zum Wirksamwer<strong>de</strong>n <strong>de</strong>r<br />

Rücktrittserklärung abgelaufenen Vertragszeit<br />

entspricht.<br />

23.3 Beitragsän<strong>de</strong>rung o<strong>de</strong>r Kündigungsrecht<br />

Ist das Rücktrittsrecht <strong>de</strong>s Versicherers ausgeschlossen,<br />

weil die Verletzung einer Anzeige-<br />

- 17 -<br />

pflicht we<strong>de</strong>r auf Vorsatz noch auf grober Fahrlässigkeit<br />

beruhte, kann <strong>de</strong>r Versicherer <strong>de</strong>n<br />

Vertrag unter Einhaltung einer Frist von einem<br />

Monat in Schriftform kündigen.<br />

Das Kündigungsrecht ist ausgeschlossen, wenn<br />

<strong>de</strong>r Versicherungsnehmer nachweist, dass <strong>de</strong>r<br />

Versicherer <strong>de</strong>n Vertrag auch bei Kenntnis <strong>de</strong>r<br />

nicht angezeigten Umstän<strong>de</strong>, wenn auch zu an<strong>de</strong>ren<br />

<strong>Bedingungen</strong>, geschlossen hätte.<br />

Kann <strong>de</strong>r Versicherer nicht zurücktreten o<strong>de</strong>r<br />

kündigen, weil er <strong>de</strong>n Vertrag auch bei Kenntnis<br />

<strong>de</strong>r nicht angezeigten Umstän<strong>de</strong>, aber zu an<strong>de</strong>ren<br />

<strong>Bedingungen</strong>, geschlossen hätte, wer<strong>de</strong>n die<br />

an<strong>de</strong>ren <strong>Bedingungen</strong> auf Verlangen <strong>de</strong>s Versicherers<br />

rückwirkend Vertragsbestandteil. Hat <strong>de</strong>r<br />

Versicherungsnehmer die Pflichtverletzung nicht<br />

zu vertreten, wer<strong>de</strong>n die an<strong>de</strong>ren <strong>Bedingungen</strong><br />

ab <strong>de</strong>r laufen<strong>de</strong>n Versicherungsperio<strong>de</strong> Vertragsbestandteil.<br />

Erhöht sich durch die Vertragsanpassung <strong>de</strong>r<br />

Beitrag um mehr als 10% o<strong>de</strong>r schließt <strong>de</strong>r Versicherer<br />

die Gefahrabsicherung für <strong>de</strong>n nicht angezeigten<br />

Umstand aus, kann <strong>de</strong>r Versicherungsnehmer<br />

<strong>de</strong>n Vertrag innerhalb eines Monats<br />

nach Zugang <strong>de</strong>r Mitteilung <strong>de</strong>s Versicherers<br />

fristlos kündigen.<br />

Der Versicherer muss die ihm nach Ziff. 23.2<br />

und 23.3 zustehen<strong>de</strong>n Rechte innerhalb eines<br />

Monats schriftlich geltend machen. Die Frist beginnt<br />

mit <strong>de</strong>m Zeitpunkt, zu <strong>de</strong>m er von <strong>de</strong>r Verletzung<br />

<strong>de</strong>r Anzeigepflicht, die das von ihm geltend<br />

gemachte Recht begrün<strong>de</strong>t, Kenntnis erlangt.<br />

Er hat die Umstän<strong>de</strong> anzugeben, auf die<br />

er seine Erklärung stützt; er darf nachträglich<br />

weitere Umstän<strong>de</strong> zur Begründung seiner Erklärung<br />

abgeben, wenn für diese die Monatsfrist<br />

nicht verstrichen ist.<br />

Dem Versicherer stehen die Rechte nach <strong>de</strong>n<br />

Ziff. 23.2 und 23.3 nur zu, wenn er <strong>de</strong>n Versicherungsnehmer<br />

durch geson<strong>de</strong>rte Mitteilung in<br />

Textform auf die Folgen einer Anzeigepflichtverletzung<br />

hingewiesen hat.<br />

Der Versicherer kann sich auf die in <strong>de</strong>n Ziff.<br />

23.2 und 23.3 genannten Rechte nicht berufen,<br />

wenn er <strong>de</strong>n nicht angezeigten Gefahrumstand<br />

o<strong>de</strong>r die Unrichtigkeit <strong>de</strong>r Anzeige kannte<br />

23.4 Anfechtung<br />

Das Recht <strong>de</strong>s Versicherers, <strong>de</strong>n Vertrag wegen<br />

arglistiger Täuschung anzufechten, bleibt unberührt.<br />

Im Fall <strong>de</strong>r Anfechtung steht <strong>de</strong>m Versicherer<br />

<strong>de</strong>r Teil <strong>de</strong>s Beitrages zu, <strong>de</strong>r <strong>de</strong>r bis zum<br />

Wirksamwer<strong>de</strong>n <strong>de</strong>r Anfechtungserklärung abgelaufenen<br />

Vertragszeit entspricht.<br />

24 Obliegenheiten vor Eintritt <strong>de</strong>s Versicherungsfalles<br />

Beson<strong>de</strong>rs gefahrdrohen<strong>de</strong> Umstän<strong>de</strong> hat <strong>de</strong>r Versicherungsnehmer<br />

auf Verlangen <strong>de</strong>s Versicherers innerhalb<br />

angemessener Frist zu beseitigen. Dies gilt<br />

nicht, soweit die Beseitigung unter Abwägung <strong>de</strong>r bei<strong>de</strong>rseitigen<br />

Interessen unzumutbar ist. Ein Umstand,<br />

<strong>de</strong>r zu einem Scha<strong>de</strong>n geführt hat, gilt ohne weiteres<br />

als beson<strong>de</strong>rs gefahrdrohend.

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