Bedingungen - Formulare-ssl.de
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A01-06.2013/01<br />
träge (laufen<strong>de</strong> Beiträge) entrichtet wer<strong>de</strong>n. Die<br />
Versicherungsperio<strong>de</strong> umfasst bei unterjähriger<br />
Beitragszahlung entsprechend <strong>de</strong>r Zahlungsweise<br />
einen Monat, ein Vierteljahr bzw. ein halbes<br />
Jahr.<br />
8.3 Der in Rechnung gestellte Beitrag enthält die<br />
Versicherungssteuer, die <strong>de</strong>r Versicherungsnehmer<br />
in <strong>de</strong>r jeweils vom Gesetz bestimmten<br />
Höhe zu entrichten hat.<br />
9 Zahlung und Folgen verspäteter Zahlung/erster<br />
o<strong>de</strong>r einmaliger Beitrag<br />
9.1 Der erste o<strong>de</strong>r einmalige Beitrag wird unverzüglich<br />
nach Ablauf von zwei Wochen nach Zugang<br />
<strong>de</strong>s Versicherungsscheins fällig.<br />
9.2 Zahlt <strong>de</strong>r Versicherungsnehmer <strong>de</strong>n ersten o<strong>de</strong>r<br />
einmaligen Beitrag nicht rechtzeitig, son<strong>de</strong>rn zu<br />
einem späteren Zeitpunkt, beginnt <strong>de</strong>r Versicherungsschutz<br />
erst ab diesem Zeitpunkt. Das gilt<br />
nicht, wenn <strong>de</strong>r Versicherungsnehmer nachweist,<br />
dass er die Nichtzahlung nicht zu vertreten<br />
hat. Für Versicherungsfälle, die bis zur Zahlung<br />
<strong>de</strong>s Beitrags eintreten, ist <strong>de</strong>r Versicherer<br />
nur dann nicht zur Leistung verpflichtet, wenn er<br />
<strong>de</strong>n Versicherungsnehmer durch geson<strong>de</strong>rte<br />
Mitteilung in Textform o<strong>de</strong>r durch einen auffälligen<br />
Hinweis im Versicherungsschein auf diese<br />
Rechtsfolge <strong>de</strong>r Nichtzahlung <strong>de</strong>s Beitrags aufmerksam<br />
gemacht hat.<br />
9.3 Zahlt <strong>de</strong>r Versicherungsnehmer <strong>de</strong>n ersten o<strong>de</strong>r<br />
einmaligen Beitrag nicht rechtzeitig, kann <strong>de</strong>r<br />
Versicherer vom Vertrag zurücktreten, solange<br />
<strong>de</strong>r Beitrag nicht gezahlt ist. Der Versicherer<br />
kann nicht zurücktreten, wenn <strong>de</strong>r Versicherungsnehmer<br />
nachweist, dass er die Nichtzahlung<br />
nicht zu vertreten hat.<br />
10 Zahlung und Folgen verspäteter Zahlung / Folgebeitrag<br />
10.1 Die Folgebeiträge sind, soweit nicht etwas an<strong>de</strong>res<br />
bestimmt ist, am Monatsersten <strong>de</strong>s vereinbarten<br />
Beitragszeitraums fällig.<br />
Die Zahlung gilt als rechtzeitig, wenn sie zu <strong>de</strong>m<br />
im Versicherungsschein o<strong>de</strong>r in <strong>de</strong>r Beitragsrechnung<br />
angegebenen Zeitpunkt erfolgt.<br />
10.2 Wird ein Folgebeitrag nicht rechtzeitig gezahlt,<br />
gerät <strong>de</strong>r Versicherungsnehmer ohne Mahnung<br />
in Verzug, es sei <strong>de</strong>nn, dass er die verspätete<br />
Zahlung nicht zu vertreten hat.<br />
Der Versicherer ist berechtigt, Ersatz <strong>de</strong>s ihm<br />
durch <strong>de</strong>n Verzug entstan<strong>de</strong>nen Scha<strong>de</strong>ns zu<br />
verlangen.<br />
Wird ein Folgebeitrag nicht rechtzeitig gezahlt,<br />
kann <strong>de</strong>r Versicherer <strong>de</strong>m Versicherungsnehmer<br />
auf <strong>de</strong>ssen Kosten in Textform eine Zahlungsfrist<br />
bestimmen, die min<strong>de</strong>stens zwei Wochen<br />
betragen muss. Die Bestimmung ist nur wirksam,<br />
wenn sie die rückständigen Beträge <strong>de</strong>s<br />
Beitrags, Zinsen und Kosten im Einzelnen beziffert<br />
und die Rechtsfolgen angibt, die nach <strong>de</strong>n<br />
Ziff. 10.3 und 10.4 mit <strong>de</strong>m Fristablauf verbun<strong>de</strong>n<br />
sind.<br />
- 14 -<br />
10.3 Ist <strong>de</strong>r Versicherungsnehmer nach Ablauf dieser<br />
Zahlungsfrist noch mit <strong>de</strong>r Zahlung in Verzug,<br />
besteht ab diesem Zeitpunkt bis zur Zahlung<br />
kein Versicherungsschutz, wenn er mit <strong>de</strong>r Zahlungsauffor<strong>de</strong>rung<br />
nach Ziff. 10.2 Abs. 3 darauf<br />
hingewiesen wur<strong>de</strong>.<br />
10.4 Ist <strong>de</strong>r Versicherungsnehmer nach Ablauf dieser<br />
Zahlungsfrist noch mit <strong>de</strong>r Zahlung in Verzug,<br />
kann <strong>de</strong>r Versicherer <strong>de</strong>n Vertrag ohne Einhaltung<br />
einer Frist kündigen, wenn er <strong>de</strong>n Versicherungsnehmer<br />
mit <strong>de</strong>r Zahlungsauffor<strong>de</strong>rung<br />
nach Ziff. 10.2 Abs. 3 darauf hingewiesen hat.<br />
Hat <strong>de</strong>r Versicherer gekündigt, und zahlt <strong>de</strong>r<br />
Versicherungsnehmer danach innerhalb eines<br />
Monats <strong>de</strong>n angemahnten Betrag, besteht <strong>de</strong>r<br />
Vertrag fort. Für Versicherungsfälle, die zwischen<br />
<strong>de</strong>m Zugang <strong>de</strong>r Kündigung und <strong>de</strong>r Zahlung<br />
eingetreten sind, besteht jedoch kein Versicherungsschutz.<br />
Die Leistungsfreiheit <strong>de</strong>s Versicherers<br />
nach Ziff. 10.3. bleibt unberührt.<br />
11 Rechtzeitigkeit <strong>de</strong>r Zahlung bei Lastschriftermächtigung<br />
Ist die Einziehung <strong>de</strong>s Beitrags von einem Konto vereinbart,<br />
gilt die Zahlung als rechtzeitig, wenn <strong>de</strong>r Beitrag<br />
zum Fälligkeitstag eingezogen wer<strong>de</strong>n kann und<br />
<strong>de</strong>r Versicherungsnehmer einer berechtigten Einziehung<br />
nicht wi<strong>de</strong>rspricht.<br />
Konnte <strong>de</strong>r fällige Beitrag ohne Verschul<strong>de</strong>n <strong>de</strong>s Versicherungsnehmers<br />
vom Versicherer nicht eingezogen<br />
wer<strong>de</strong>n, ist die Zahlung auch dann noch rechtzeitig,<br />
wenn sie unverzüglich nach einer in Textform abgegebenen<br />
Zahlungsauffor<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>s Versicherers erfolgt.<br />
Kann <strong>de</strong>r fällige Beitrag nicht eingezogen wer<strong>de</strong>n, weil<br />
<strong>de</strong>r Versicherungsnehmer die Einzugsermächtigung<br />
wi<strong>de</strong>rrufen hat, o<strong>de</strong>r hat <strong>de</strong>r Versicherungsnehmer aus<br />
an<strong>de</strong>ren Grün<strong>de</strong>n zu vertreten, dass <strong>de</strong>r Beitrag nicht<br />
eingezogen wer<strong>de</strong>n kann, ist <strong>de</strong>r Versicherer berechtigt,<br />
künftig Zahlung außerhalb <strong>de</strong>s Lastschriftverfahrens<br />
zu verlangen. Der Versicherungsnehmer ist zur<br />
Übermittlung <strong>de</strong>s Beitrags erst verpflichtet, wenn er<br />
vom Versicherer hierzu in Textform aufgefor<strong>de</strong>rt wor<strong>de</strong>n<br />
ist.<br />
12 Teilzahlung und Folgen bei verspäteter Zahlung<br />
Gestrichen<br />
13 Beitragsregulierung<br />
13.1 Der Versicherungsnehmer hat nach Auffor<strong>de</strong>rung<br />
mitzuteilen, ob und welche Än<strong>de</strong>rungen <strong>de</strong>s<br />
versicherten Risikos gegenüber <strong>de</strong>n früheren<br />
Angaben eingetreten sind. Diese Auffor<strong>de</strong>rung<br />
kann auch durch einen Hinweis auf <strong>de</strong>r Beitragsrechnung<br />
erfolgen. Die Angaben sind innerhalb<br />
eines Monats nach Zugang <strong>de</strong>r Auffor<strong>de</strong>rung zu<br />
machen und auf Wunsch <strong>de</strong>s Versicherers<br />
nachzuweisen. Bei unrichtigen Angaben zum<br />
Nachteil <strong>de</strong>s Versicherers kann dieser vom Versicherungsnehmer<br />
eine Vertragsstrafe in dreifacher<br />
Höhe <strong>de</strong>s festgestellten Beitragsunterschie<strong>de</strong>s<br />
verlangen. Dies gilt nicht, wenn <strong>de</strong>r