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A01-06.2013/01<br />

träge (laufen<strong>de</strong> Beiträge) entrichtet wer<strong>de</strong>n. Die<br />

Versicherungsperio<strong>de</strong> umfasst bei unterjähriger<br />

Beitragszahlung entsprechend <strong>de</strong>r Zahlungsweise<br />

einen Monat, ein Vierteljahr bzw. ein halbes<br />

Jahr.<br />

8.3 Der in Rechnung gestellte Beitrag enthält die<br />

Versicherungssteuer, die <strong>de</strong>r Versicherungsnehmer<br />

in <strong>de</strong>r jeweils vom Gesetz bestimmten<br />

Höhe zu entrichten hat.<br />

9 Zahlung und Folgen verspäteter Zahlung/erster<br />

o<strong>de</strong>r einmaliger Beitrag<br />

9.1 Der erste o<strong>de</strong>r einmalige Beitrag wird unverzüglich<br />

nach Ablauf von zwei Wochen nach Zugang<br />

<strong>de</strong>s Versicherungsscheins fällig.<br />

9.2 Zahlt <strong>de</strong>r Versicherungsnehmer <strong>de</strong>n ersten o<strong>de</strong>r<br />

einmaligen Beitrag nicht rechtzeitig, son<strong>de</strong>rn zu<br />

einem späteren Zeitpunkt, beginnt <strong>de</strong>r Versicherungsschutz<br />

erst ab diesem Zeitpunkt. Das gilt<br />

nicht, wenn <strong>de</strong>r Versicherungsnehmer nachweist,<br />

dass er die Nichtzahlung nicht zu vertreten<br />

hat. Für Versicherungsfälle, die bis zur Zahlung<br />

<strong>de</strong>s Beitrags eintreten, ist <strong>de</strong>r Versicherer<br />

nur dann nicht zur Leistung verpflichtet, wenn er<br />

<strong>de</strong>n Versicherungsnehmer durch geson<strong>de</strong>rte<br />

Mitteilung in Textform o<strong>de</strong>r durch einen auffälligen<br />

Hinweis im Versicherungsschein auf diese<br />

Rechtsfolge <strong>de</strong>r Nichtzahlung <strong>de</strong>s Beitrags aufmerksam<br />

gemacht hat.<br />

9.3 Zahlt <strong>de</strong>r Versicherungsnehmer <strong>de</strong>n ersten o<strong>de</strong>r<br />

einmaligen Beitrag nicht rechtzeitig, kann <strong>de</strong>r<br />

Versicherer vom Vertrag zurücktreten, solange<br />

<strong>de</strong>r Beitrag nicht gezahlt ist. Der Versicherer<br />

kann nicht zurücktreten, wenn <strong>de</strong>r Versicherungsnehmer<br />

nachweist, dass er die Nichtzahlung<br />

nicht zu vertreten hat.<br />

10 Zahlung und Folgen verspäteter Zahlung / Folgebeitrag<br />

10.1 Die Folgebeiträge sind, soweit nicht etwas an<strong>de</strong>res<br />

bestimmt ist, am Monatsersten <strong>de</strong>s vereinbarten<br />

Beitragszeitraums fällig.<br />

Die Zahlung gilt als rechtzeitig, wenn sie zu <strong>de</strong>m<br />

im Versicherungsschein o<strong>de</strong>r in <strong>de</strong>r Beitragsrechnung<br />

angegebenen Zeitpunkt erfolgt.<br />

10.2 Wird ein Folgebeitrag nicht rechtzeitig gezahlt,<br />

gerät <strong>de</strong>r Versicherungsnehmer ohne Mahnung<br />

in Verzug, es sei <strong>de</strong>nn, dass er die verspätete<br />

Zahlung nicht zu vertreten hat.<br />

Der Versicherer ist berechtigt, Ersatz <strong>de</strong>s ihm<br />

durch <strong>de</strong>n Verzug entstan<strong>de</strong>nen Scha<strong>de</strong>ns zu<br />

verlangen.<br />

Wird ein Folgebeitrag nicht rechtzeitig gezahlt,<br />

kann <strong>de</strong>r Versicherer <strong>de</strong>m Versicherungsnehmer<br />

auf <strong>de</strong>ssen Kosten in Textform eine Zahlungsfrist<br />

bestimmen, die min<strong>de</strong>stens zwei Wochen<br />

betragen muss. Die Bestimmung ist nur wirksam,<br />

wenn sie die rückständigen Beträge <strong>de</strong>s<br />

Beitrags, Zinsen und Kosten im Einzelnen beziffert<br />

und die Rechtsfolgen angibt, die nach <strong>de</strong>n<br />

Ziff. 10.3 und 10.4 mit <strong>de</strong>m Fristablauf verbun<strong>de</strong>n<br />

sind.<br />

- 14 -<br />

10.3 Ist <strong>de</strong>r Versicherungsnehmer nach Ablauf dieser<br />

Zahlungsfrist noch mit <strong>de</strong>r Zahlung in Verzug,<br />

besteht ab diesem Zeitpunkt bis zur Zahlung<br />

kein Versicherungsschutz, wenn er mit <strong>de</strong>r Zahlungsauffor<strong>de</strong>rung<br />

nach Ziff. 10.2 Abs. 3 darauf<br />

hingewiesen wur<strong>de</strong>.<br />

10.4 Ist <strong>de</strong>r Versicherungsnehmer nach Ablauf dieser<br />

Zahlungsfrist noch mit <strong>de</strong>r Zahlung in Verzug,<br />

kann <strong>de</strong>r Versicherer <strong>de</strong>n Vertrag ohne Einhaltung<br />

einer Frist kündigen, wenn er <strong>de</strong>n Versicherungsnehmer<br />

mit <strong>de</strong>r Zahlungsauffor<strong>de</strong>rung<br />

nach Ziff. 10.2 Abs. 3 darauf hingewiesen hat.<br />

Hat <strong>de</strong>r Versicherer gekündigt, und zahlt <strong>de</strong>r<br />

Versicherungsnehmer danach innerhalb eines<br />

Monats <strong>de</strong>n angemahnten Betrag, besteht <strong>de</strong>r<br />

Vertrag fort. Für Versicherungsfälle, die zwischen<br />

<strong>de</strong>m Zugang <strong>de</strong>r Kündigung und <strong>de</strong>r Zahlung<br />

eingetreten sind, besteht jedoch kein Versicherungsschutz.<br />

Die Leistungsfreiheit <strong>de</strong>s Versicherers<br />

nach Ziff. 10.3. bleibt unberührt.<br />

11 Rechtzeitigkeit <strong>de</strong>r Zahlung bei Lastschriftermächtigung<br />

Ist die Einziehung <strong>de</strong>s Beitrags von einem Konto vereinbart,<br />

gilt die Zahlung als rechtzeitig, wenn <strong>de</strong>r Beitrag<br />

zum Fälligkeitstag eingezogen wer<strong>de</strong>n kann und<br />

<strong>de</strong>r Versicherungsnehmer einer berechtigten Einziehung<br />

nicht wi<strong>de</strong>rspricht.<br />

Konnte <strong>de</strong>r fällige Beitrag ohne Verschul<strong>de</strong>n <strong>de</strong>s Versicherungsnehmers<br />

vom Versicherer nicht eingezogen<br />

wer<strong>de</strong>n, ist die Zahlung auch dann noch rechtzeitig,<br />

wenn sie unverzüglich nach einer in Textform abgegebenen<br />

Zahlungsauffor<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>s Versicherers erfolgt.<br />

Kann <strong>de</strong>r fällige Beitrag nicht eingezogen wer<strong>de</strong>n, weil<br />

<strong>de</strong>r Versicherungsnehmer die Einzugsermächtigung<br />

wi<strong>de</strong>rrufen hat, o<strong>de</strong>r hat <strong>de</strong>r Versicherungsnehmer aus<br />

an<strong>de</strong>ren Grün<strong>de</strong>n zu vertreten, dass <strong>de</strong>r Beitrag nicht<br />

eingezogen wer<strong>de</strong>n kann, ist <strong>de</strong>r Versicherer berechtigt,<br />

künftig Zahlung außerhalb <strong>de</strong>s Lastschriftverfahrens<br />

zu verlangen. Der Versicherungsnehmer ist zur<br />

Übermittlung <strong>de</strong>s Beitrags erst verpflichtet, wenn er<br />

vom Versicherer hierzu in Textform aufgefor<strong>de</strong>rt wor<strong>de</strong>n<br />

ist.<br />

12 Teilzahlung und Folgen bei verspäteter Zahlung<br />

Gestrichen<br />

13 Beitragsregulierung<br />

13.1 Der Versicherungsnehmer hat nach Auffor<strong>de</strong>rung<br />

mitzuteilen, ob und welche Än<strong>de</strong>rungen <strong>de</strong>s<br />

versicherten Risikos gegenüber <strong>de</strong>n früheren<br />

Angaben eingetreten sind. Diese Auffor<strong>de</strong>rung<br />

kann auch durch einen Hinweis auf <strong>de</strong>r Beitragsrechnung<br />

erfolgen. Die Angaben sind innerhalb<br />

eines Monats nach Zugang <strong>de</strong>r Auffor<strong>de</strong>rung zu<br />

machen und auf Wunsch <strong>de</strong>s Versicherers<br />

nachzuweisen. Bei unrichtigen Angaben zum<br />

Nachteil <strong>de</strong>s Versicherers kann dieser vom Versicherungsnehmer<br />

eine Vertragsstrafe in dreifacher<br />

Höhe <strong>de</strong>s festgestellten Beitragsunterschie<strong>de</strong>s<br />

verlangen. Dies gilt nicht, wenn <strong>de</strong>r

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