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A01-06.2013/01<br />

schädigung o<strong>de</strong>r Vernichtung <strong>de</strong>r Sache o<strong>de</strong>r<br />

Leistung führt.<br />

Dieser Ausschluss fin<strong>de</strong>t auch dann Anwendung,<br />

wenn Dritte im Auftrag o<strong>de</strong>r für Rechnung<br />

<strong>de</strong>s Versicherungsnehmers die Herstellung o<strong>de</strong>r<br />

Lieferung <strong>de</strong>r Sachen o<strong>de</strong>r die Arbeiten o<strong>de</strong>r<br />

sonstigen Leistungen übernommen haben.<br />

7.9 Haftpflichtansprüche aus im Ausland vorkommen<strong>de</strong>n<br />

Scha<strong>de</strong>nereignissen; Ansprüche aus §<br />

110 Sozialgesetzbuch VII sind jedoch mitversichert.<br />

7.10 (a) Ansprüche, die gegen <strong>de</strong>n Versicherungsnehmer<br />

wegen Umweltschä<strong>de</strong>n gemäß Umweltscha<strong>de</strong>nsgesetz<br />

o<strong>de</strong>r an<strong>de</strong>ren auf <strong>de</strong>r EU-<br />

Umwelthaftungsrichtlinie (2004/35/EG) basieren<strong>de</strong>n<br />

nationalen Umsetzungsgesetzen geltend<br />

gemacht wer<strong>de</strong>n. Dies gilt auch dann, wenn <strong>de</strong>r<br />

Versicherungsnehmer von einem Dritten aufgrund<br />

gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen<br />

Inhalts auf Erstattung <strong>de</strong>r durch<br />

solche Umweltschä<strong>de</strong>n entstan<strong>de</strong>nen Kosten in<br />

Anspruch genommen wird.<br />

Der Versicherungsschutz bleibt aber für solche<br />

Ansprüche erhalten, die auch ohne Bestehen<br />

<strong>de</strong>s Umweltscha<strong>de</strong>nsgesetzes o<strong>de</strong>r an<strong>de</strong>rer auf<br />

<strong>de</strong>r EU-Umwelthaftungsrichtlinie (2004/35/EG)<br />

basieren<strong>de</strong>r nationaler Umsetzungsgesetze bereits<br />

aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen<br />

privatrechtlichen Inhalts gegen <strong>de</strong>n<br />

Versicherungsnehmer geltend gemacht wer<strong>de</strong>n<br />

könnten.<br />

Dieser Ausschluss gilt nicht im Rahmen <strong>de</strong>r Versicherung<br />

privater Haftpflichtrisiken.<br />

7.10 (b) Haftpflichtansprüche wegen Schä<strong>de</strong>n durch<br />

Umwelteinwirkung.<br />

Dieser Ausschluss gilt nicht<br />

(1) im Rahmen <strong>de</strong>r Versicherung privater Haftpflichtrisiken<br />

o<strong>de</strong>r<br />

(2) für Schä<strong>de</strong>n, die durch vom Versicherungsnehmer<br />

hergestellte o<strong>de</strong>r gelieferte Erzeugnisse<br />

(auch Abfälle), durch Arbeiten o<strong>de</strong>r<br />

sonstige Leistungen nach Ausführung <strong>de</strong>r<br />

Leistung o<strong>de</strong>r nach Abschluss <strong>de</strong>r Arbeiten<br />

entstehen (Produkthaftpflicht).<br />

Kein Versicherungsschutz besteht jedoch für<br />

Schä<strong>de</strong>n durch Umwelteinwirkung, die aus<br />

<strong>de</strong>r Planung, Herstellung, Lieferung, Montage,<br />

Demontage, Instandhaltung o<strong>de</strong>r Wartung<br />

von<br />

- Anlagen, die bestimmt sind, gewässerschädliche<br />

Stoffe herzustellen, zu verarbeiten,<br />

zu lagern, abzulagern, zu beför<strong>de</strong>rn<br />

o<strong>de</strong>r wegzuleiten (WHG-Anlagen);<br />

- Anlagen gem. Anhang 1 o<strong>de</strong>r 2 zum Umwelthaftungsgesetz<br />

(UmweltHG-Anlagen);<br />

- Anlagen, die nach <strong>de</strong>m Umweltschutz dienen<strong>de</strong>n<br />

Bestimmungen einer Genehmigungs-<br />

o<strong>de</strong>r Anzeigepflicht unterliegen;<br />

- Abwasseranlagen<br />

o<strong>de</strong>r Teilen resultieren, die ersichtlich für<br />

solche Anlagen bestimmt sind.<br />

7.11 Haftpflichtansprüche wegen Schä<strong>de</strong>n, die auf<br />

Asbest, asbesthaltige Substanzen o<strong>de</strong>r Erzeugnisse<br />

zurückzuführen sind.<br />

- 13 -<br />

7.12 Haftpflichtansprüche wegen Schä<strong>de</strong>n, die in<br />

unmittelbarem o<strong>de</strong>r mittelbarem Zusammenhang<br />

stehen mit energiereichen ionisieren<strong>de</strong>n Strahlen<br />

(z.B. Strahlen von radioaktiven Stoffen o<strong>de</strong>r<br />

Röntgenstrahlen).<br />

7.13 Haftpflichtansprüche wegen Schä<strong>de</strong>n, die zurückzuführen<br />

sind auf<br />

(1) gentechnische Arbeiten,<br />

(2) gentechnisch verän<strong>de</strong>rte Organismen<br />

(GVO),<br />

(3) Erzeugnisse, die<br />

- Bestandteile aus GVO enthalten,<br />

- aus o<strong>de</strong>r mit Hilfe von GVO hergestellt<br />

wur<strong>de</strong>n.<br />

7.14 Haftpflichtansprüche aus Sachschä<strong>de</strong>n, welche<br />

entstehen durch<br />

(1) Abwässer, soweit es sich nicht um häusliche<br />

Abwässer han<strong>de</strong>lt,<br />

(2) Senkungen von Grundstücken o<strong>de</strong>r Erdrutschungen,<br />

(3) Überschwemmungen stehen<strong>de</strong>r o<strong>de</strong>r fließen<strong>de</strong>r<br />

Gewässer.<br />

7.15 Haftpflichtansprüche wegen Schä<strong>de</strong>n aus <strong>de</strong>m<br />

Austausch, <strong>de</strong>r Übermittlung und <strong>de</strong>r Bereitstellung<br />

elektronischer Daten, soweit es sich han<strong>de</strong>lt<br />

um Schä<strong>de</strong>n aus<br />

(1) Löschung, Unterdrückung, Unbrauchbarmachung<br />

o<strong>de</strong>r Verän<strong>de</strong>rung von Daten,<br />

(2) Nichterfassen o<strong>de</strong>r fehlerhaftem Speichern<br />

von Daten,<br />

(3) Störung <strong>de</strong>s Zugangs zum elektronischen<br />

Datenaustausch,<br />

(4) Übermittlung vertraulicher Daten o<strong>de</strong>r Informationen.<br />

7.16 Haftpflichtansprüche wegen Schä<strong>de</strong>n aus Persönlichkeits-<br />

o<strong>de</strong>r Namensrechtsverletzungen.<br />

7.17 Haftpflichtansprüche wegen Schä<strong>de</strong>n aus Anfeindung,<br />

Schikane, Belästigung, Ungleichbehandlung<br />

o<strong>de</strong>r sonstigen Diskriminierungen.<br />

7.18 Haftpflichtansprüche wegen Personenschä<strong>de</strong>n,<br />

die aus <strong>de</strong>r Übertragung einer Krankheit <strong>de</strong>s<br />

Versicherungsnehmers resultieren. Das Gleiche<br />

gilt für Sachschä<strong>de</strong>n, die durch Krankheit <strong>de</strong>r<br />

<strong>de</strong>m Versicherungsnehmer gehören<strong>de</strong>n, von ihm<br />

gehaltenen o<strong>de</strong>r veräußerten Tiere entstan<strong>de</strong>n<br />

sind. In bei<strong>de</strong>n Fällen besteht Versicherungsschutz,<br />

wenn <strong>de</strong>r Versicherungsnehmer beweist,<br />

dass er we<strong>de</strong>r vorsätzlich noch grob fahrlässig<br />

gehan<strong>de</strong>lt hat.<br />

Beginn <strong>de</strong>s Versicherungsschutzes / Beitragszahlung<br />

8 Beginn <strong>de</strong>s Versicherungsschutzes, Beitrag und<br />

Versicherungssteuer<br />

8.1 Der Versicherungsschutz beginnt zu <strong>de</strong>m im<br />

Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt,<br />

wenn <strong>de</strong>r Versicherungsnehmer <strong>de</strong>n ersten o<strong>de</strong>r<br />

einmaligen Beitrag rechtzeitig im Sinne von Ziff.<br />

9.1 zahlt.<br />

8.2 Die Beiträge können je nach Vereinbarung in einem<br />

einzigen Betrag (Einmalbeitrag), durch Monats-,<br />

Vierteljahres-, Halbjahres- o<strong>de</strong>r Jahresbei-

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