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A01-06.2013/01<br />

4.3 Die Regelung <strong>de</strong>r Vorsorgeversicherung gilt<br />

nicht für Risiken<br />

(1) aus <strong>de</strong>m Eigentum, Besitz, Halten o<strong>de</strong>r Führen<br />

eines Kraft-, Luft- o<strong>de</strong>r Wasserfahrzeugs,<br />

soweit diese Fahrzeuge <strong>de</strong>r Zulassungs-,<br />

Führerschein- o<strong>de</strong>r Versicherungspflicht<br />

unterliegen;<br />

(2) aus <strong>de</strong>m Eigentum, Besitz, Betrieb o<strong>de</strong>r<br />

Führen von Bahnen;<br />

(3) die <strong>de</strong>r Versicherungs- o<strong>de</strong>r Deckungsvorsorgepflicht<br />

unterliegen;<br />

(4) die kürzer als ein Jahr bestehen wer<strong>de</strong>n und<br />

<strong>de</strong>shalb im Rahmen von kurzfristigen Versicherungsverträgen<br />

zu versichern sind.<br />

5 Leistungen <strong>de</strong>r Versicherung<br />

5.1 Der Versicherungsschutz umfasst die Prüfung<br />

<strong>de</strong>r Haftpflichtfrage, die Abwehr unberechtigter<br />

Scha<strong>de</strong>nsersatzansprüche und die Freistellung<br />

<strong>de</strong>s Versicherungsnehmers von berechtigten<br />

Scha<strong>de</strong>nsersatzverpflichtungen.<br />

Berechtigt sind Scha<strong>de</strong>nsersatzverpflichtungen<br />

dann, wenn <strong>de</strong>r Versicherungsnehmer aufgrund<br />

Gesetzes, rechtskräftigen Urteils, Anerkenntnisses<br />

o<strong>de</strong>r Vergleiches zur Entschädigung verpflichtet<br />

ist und <strong>de</strong>r Versicherer hierdurch gebun<strong>de</strong>n<br />

ist. Anerkenntnisse und Vergleiche, die<br />

vom Versicherungsnehmer ohne Zustimmung<br />

<strong>de</strong>s Versicherers abgegeben o<strong>de</strong>r geschlossen<br />

wor<strong>de</strong>n sind, bin<strong>de</strong>n <strong>de</strong>n Versicherer nur, soweit<br />

<strong>de</strong>r Anspruch auch ohne Anerkenntnis o<strong>de</strong>r Vergleich<br />

bestan<strong>de</strong>n hätte.<br />

Ist die Scha<strong>de</strong>nsersatzverpflichtung <strong>de</strong>s Versicherungsnehmers<br />

mit bin<strong>de</strong>n<strong>de</strong>r Wirkung für <strong>de</strong>n<br />

Versicherer festgestellt, hat <strong>de</strong>r Versicherer <strong>de</strong>n<br />

Versicherungsnehmer binnen zwei Wochen vom<br />

Anspruch <strong>de</strong>s Dritten freizustellen.<br />

5.2 Der Versicherer ist bevollmächtigt, alle ihm zur<br />

Abwicklung <strong>de</strong>s Scha<strong>de</strong>ns o<strong>de</strong>r Abwehr <strong>de</strong>r<br />

Scha<strong>de</strong>nsersatzansprüche zweckmäßig erscheinen<strong>de</strong>n<br />

Erklärungen im Namen <strong>de</strong>s Versicherungsnehmers<br />

abzugeben.<br />

Kommt es in einem Versicherungsfall zu einem<br />

Rechtsstreit über Scha<strong>de</strong>nsersatzansprüche gegen<br />

<strong>de</strong>n Versicherungsnehmer, ist <strong>de</strong>r Versicherer<br />

zur Prozessführung bevollmächtigt. Er führt<br />

<strong>de</strong>n Rechtsstreit im Namen <strong>de</strong>s Versicherungsnehmers<br />

auf seine Kosten.<br />

5.3 Wird in einem Strafverfahren wegen eines<br />

Scha<strong>de</strong>nsereignisses, das einen unter <strong>de</strong>n Versicherungsschutz<br />

fallen<strong>de</strong>n Haftpflichtanspruch<br />

zur Folge haben kann, die Bestellung eines Verteidigers<br />

für <strong>de</strong>n Versicherungsnehmer von <strong>de</strong>m<br />

Versicherer gewünscht o<strong>de</strong>r genehmigt, so trägt<br />

<strong>de</strong>r Versicherer die gebührenordnungsmäßigen<br />

o<strong>de</strong>r die mit ihm beson<strong>de</strong>rs vereinbarten höheren<br />

Kosten <strong>de</strong>s Verteidigers.<br />

5.4 Erlangt <strong>de</strong>r Versicherungsnehmer o<strong>de</strong>r ein Mitversicherter<br />

das Recht, die Aufhebung o<strong>de</strong>r<br />

Min<strong>de</strong>rung einer zu zahlen<strong>de</strong>n Rente zu for<strong>de</strong>rn,<br />

so ist <strong>de</strong>r Versicherer zur Ausübung dieses<br />

Rechts bevollmächtigt.<br />

6 Begrenzung <strong>de</strong>r Leistungen<br />

- 11 -<br />

6.1 Die Entschädigungsleistung <strong>de</strong>s Versicherers ist<br />

bei je<strong>de</strong>m Versicherungsfall auf die vereinbarten<br />

Versicherungssummen begrenzt. Dies gilt auch<br />

dann, wenn sich <strong>de</strong>r Versicherungsschutz auf<br />

mehrere entschädigungspflichtige Personen erstreckt.<br />

6.2 Sofern nicht etwas an<strong>de</strong>res vereinbart wur<strong>de</strong>,<br />

sind die Entschädigungsleistungen <strong>de</strong>s Versicherers<br />

für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres<br />

auf das zweifache <strong>de</strong>r vereinbarten<br />

Versicherungssummen begrenzt.<br />

6.3 Mehrere während <strong>de</strong>r Wirksamkeit <strong>de</strong>r Versicherung<br />

eintreten<strong>de</strong> Versicherungsfälle gelten als<br />

ein Versicherungsfall, <strong>de</strong>r im Zeitpunkt <strong>de</strong>s ersten<br />

dieser Versicherungsfälle eingetreten ist,<br />

wenn diese<br />

- auf <strong>de</strong>rselben Ursache,<br />

- auf gleichen Ursachen mit innerem, insbeson<strong>de</strong>re<br />

sachlichem und zeitlichem, Zusammenhang<br />

o<strong>de</strong>r<br />

- auf <strong>de</strong>r Lieferung von Waren mit gleichen<br />

Mängeln<br />

beruhen.<br />

6.4 Falls beson<strong>de</strong>rs vereinbart, beteiligt sich <strong>de</strong>r<br />

Versicherungsnehmer bei je<strong>de</strong>m Versicherungsfall<br />

mit einem im Versicherungsschein festgelegten<br />

Betrag an <strong>de</strong>r Scha<strong>de</strong>nsersatzleistung<br />

(Selbstbehalt). Soweit nicht etwas an<strong>de</strong>res vereinbart<br />

wur<strong>de</strong>, ist <strong>de</strong>r Versicherer auch in diesen<br />

Fällen zur Abwehr unberechtigter Scha<strong>de</strong>nsersatzansprüche<br />

verpflichtet.<br />

6.5 Die Aufwendungen <strong>de</strong>s Versicherers für Kosten<br />

wer<strong>de</strong>n nicht auf die Versicherungssummen angerechnet.<br />

6.6 Übersteigen die begrün<strong>de</strong>ten Haftpflichtansprüche<br />

aus einem Versicherungsfall die Versicherungssumme,<br />

trägt <strong>de</strong>r Versicherer die Prozesskosten<br />

im Verhältnis <strong>de</strong>r Versicherungssumme<br />

zur Gesamthöhe dieser Ansprüche.<br />

6.7 Hat <strong>de</strong>r Versicherungsnehmer an <strong>de</strong>n Geschädigten<br />

Rentenzahlungen zu leisten und übersteigt<br />

<strong>de</strong>r Kapitalwert <strong>de</strong>r Rente die Versicherungssumme<br />

o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>n nach Abzug etwaiger<br />

sonstiger Leistungen aus <strong>de</strong>m Versicherungsfall<br />

noch verbleiben<strong>de</strong>n Restbetrag <strong>de</strong>r Versicherungssumme,<br />

so wird die zu leisten<strong>de</strong> Rente nur<br />

im Verhältnis <strong>de</strong>r Versicherungssumme bzw. ihres<br />

Restbetrages zum Kapitalwert <strong>de</strong>r Rente<br />

vom Versicherer erstattet.<br />

Für die Berechnung <strong>de</strong>s Rentenwertes gilt die<br />

entsprechen<strong>de</strong> Vorschrift <strong>de</strong>r Verordnung über<br />

<strong>de</strong>n Versicherungsschutz in <strong>de</strong>r Kraftfahrzeug-<br />

Haftpflichtversicherung in <strong>de</strong>r jeweils gültigen<br />

Fassung zum Zeitpunkt <strong>de</strong>s Versicherungsfalles.<br />

Bei <strong>de</strong>r Berechnung <strong>de</strong>s Betrages, mit <strong>de</strong>m sich<br />

<strong>de</strong>r Versicherungsnehmer an laufen<strong>de</strong>n Rentenzahlungen<br />

beteiligen muss, wenn <strong>de</strong>r Kapitalwert<br />

<strong>de</strong>r Rente die Versicherungssumme o<strong>de</strong>r<br />

die nach Abzug sonstiger Leistungen verbleiben<strong>de</strong><br />

Restversicherungssumme übersteigt,<br />

wer<strong>de</strong>n die sonstigen Leistungen mit ihrem vollen<br />

Betrag von <strong>de</strong>r Versicherungssumme abgesetzt.

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