Bedingungen - Formulare-ssl.de
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Kun<strong>de</strong>ninformationen und<br />
Versicherungsbedingungen<br />
für Ihre<br />
ConceptIF<br />
Privathaftpflichtversicherung
Sehr geehrte Kundin,<br />
sehr geehrter Kun<strong>de</strong>,<br />
Ihr Interesse an unseren Produkten freut uns sehr.<br />
Die Basis unseres gegenseitigen Vertrages bil<strong>de</strong>n die<br />
• Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Haftpflichtversicherung (AHB CIF 2012)<br />
• Beson<strong>de</strong>ren <strong>Bedingungen</strong> zur ConceptIF Privathaftpflichtversicherung (BB PHV CIF Classic 2012)<br />
• sowie die gesetzlichen Bestimmungen.<br />
Der vereinbarte Versicherungsschutz sowie die dazugehörigen Versicherungsbedingungen sind im<br />
Versicherungsschein beschrieben.<br />
Soweit wir in <strong>de</strong>n Versicherungsunterlagen die männliche Form <strong>de</strong>r Bezeichnung (z. B.<br />
Versicherungsnehmer, Ehegatte) verwen<strong>de</strong>n, ist dabei auch immer die weibliche Bezeichnung<br />
gemeint.<br />
Bei allen Fragen zum Produkt steht Ihnen auch Ihr Vermittler gerne zur Verfügung.<br />
Ihre<br />
ConceptIF Pro GmbH (Assekura<strong>de</strong>ur)<br />
Grun<strong>de</strong>igentümer-Versicherung VVaG (Versicherer)<br />
Inhaltsverzeichnis<br />
Produktinformationsblatt S. 3<br />
Kun<strong>de</strong>ninformation S. 7<br />
Allgemeine Versicherungsbedingungen (AHB CIF 2012) S. 9<br />
Beson<strong>de</strong>re <strong>Bedingungen</strong> (BB PHV CIF Classic 2012) S. 20<br />
Satzung S. 29<br />
Merkblatt zur Datenverarbeitung S. 32
Produktinformationsblatt für die Privathaftpflichtversicherung<br />
A. Allgemeine Produktinformationen<br />
Mit <strong>de</strong>n nachfolgen<strong>de</strong>n Informationen möchten wir Ihnen einen ersten Überblick über die Ihnen angebotene Versicherung geben.<br />
Diese Informationen sind jedoch nicht abschließend. Der vollständige Vertragsinhalt ergibt sich aus <strong>de</strong>m Antrag, <strong>de</strong>m<br />
Versicherungsschein und <strong>de</strong>n beigefügten Versicherungsbedingungen. Bitte lesen Sie daher die gesamten Vertragsbestimmungen<br />
sorgfältig.<br />
1. Welche Art <strong>de</strong>r Versicherung bieten wir Ihnen an?<br />
Wir bieten Ihnen eine Privathaftpflichtversicherung an.<br />
Grundlage sind die beigefügten Allgemeinen <strong>Bedingungen</strong><br />
für die Haftpflichtversicherung (AHB CIF 2012) sowie alle<br />
weiteren im Antrag genannten Beson<strong>de</strong>ren <strong>Bedingungen</strong><br />
(BB PHV CIF Classic/Comfort/Complete 2012 je nach<br />
Produktvariante) und Vereinbarungen.<br />
2. Welche Risiken sind versichert, welche sind nicht<br />
versichert?<br />
Die Privathaftpflichtversicherung versichert Sie gegen<br />
Schä<strong>de</strong>n aus <strong>de</strong>n Gefahren <strong>de</strong>s täglichen Lebens, für die<br />
Sie verantwortlich sind und an<strong>de</strong>ren daher Ersatz leisten<br />
müssen. In diesem Zusammenhang regulieren wir nicht<br />
nur <strong>de</strong>n Scha<strong>de</strong>n, son<strong>de</strong>rn prüfen auch, ob und in welcher<br />
Höhe eine Verpflichtung zum Scha<strong>de</strong>nsersatz besteht,<br />
wehren unbegrün<strong>de</strong>te Scha<strong>de</strong>nsersatzansprüche ab und<br />
bieten damit auch Rechtsschutz bei unberechtigten Haftungsansprüchen.<br />
a) Was wird vom Versicherungsschutz umfasst?<br />
Die Privathaftpflichtversicherung umfasst die wesentlichen<br />
Bereiche Ihres Privatlebens. So <strong>de</strong>ckt sie beispielsweise<br />
Ihre Haftungsrisiken im Straßenverkehr außerhalb <strong>de</strong>s Kfz,<br />
im Sport einschließlich <strong>de</strong>r Schä<strong>de</strong>n durch kleine Wasserfahrzeuge,<br />
wie Ru<strong>de</strong>rboote, Kanus, Pad<strong>de</strong>lboote, o<strong>de</strong>r<br />
durch kleine zahme Haustiere, soweit sie nicht durch eine<br />
Tierhalterhaftpflicht geson<strong>de</strong>rt zu versichern sind. Gleichermaßen<br />
sind Sie in Ihrem häuslichen Rahmen geschützt<br />
bei Schä<strong>de</strong>n, die von <strong>de</strong>r Wohnung o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>m Haus ausgehen,<br />
in <strong>de</strong>m Sie wohnen – egal, ob Sie Mieter o<strong>de</strong>r<br />
Eigentümer sind. Dies gilt auch für kleinere Bauvorhaben,<br />
bei <strong>de</strong>nen Sie als Bauherr für entstehen<strong>de</strong> Schä<strong>de</strong>n haften.<br />
Die Privathaftpflichtversicherung gilt weltweit. Wer im<br />
Urlaub, im Ferienhaus o<strong>de</strong>r während eines vorübergehen<strong>de</strong>n<br />
Auslandsaufenthalts von bis zu einem Jahr einen<br />
Haftpflichtscha<strong>de</strong>n verursacht, ist geschützt. Bei längerer<br />
Abwesenheit müssen gegebenenfalls beson<strong>de</strong>re Vereinbarungen<br />
mit <strong>de</strong>m Haftpflichtversicherer getroffen wer<strong>de</strong>n.<br />
Einzelheiten entnehmen Sie bitte <strong>de</strong>n BB PHV CIF Classic/Comfort/Complete<br />
2012.<br />
b) Wer ist mitversichert?<br />
Ihr Versicherungsschutz kann sich auch auf weitere Personen<br />
Ihres Umfelds erstrecken. So sind zum einen auch<br />
die Schä<strong>de</strong>n abge<strong>de</strong>ckt, die infolge einer Verletzung Ihrer<br />
Aufsichtspflicht über Familienmitglie<strong>de</strong>r o<strong>de</strong>r Personal<br />
entstehen. Gleiches gilt für Ihre Haushalts- und Gartenhilfen<br />
o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>n Babysitter, sofern sie bei <strong>de</strong>r Ausübung ihrer<br />
Tätigkeit einen Scha<strong>de</strong>n verursachen. Zum an<strong>de</strong>ren können<br />
aber, je nach Tarifvariante, auch Ihre Familien- und<br />
- 3 -<br />
Haushaltsmitglie<strong>de</strong>r unmittelbar mitversichert wer<strong>de</strong>n. So<br />
können Ehepartner, vertraglich benannte Lebenspartner<br />
und Kin<strong>de</strong>r bis zum Abschluss <strong>de</strong>r Berufsausbildung bzw.<br />
bis zur Heirat in <strong>de</strong>n Vertrag einbezogen wer<strong>de</strong>n. Der<br />
Versicherungsschutz besteht über <strong>de</strong>n Tod hinaus bis zur<br />
nächsten Prämienfälligkeit. Zahlt <strong>de</strong>r überleben<strong>de</strong> Ehepartner<br />
die nächste Prämie, wird er automatisch Vertragspartner<br />
und führt <strong>de</strong>n bestehen<strong>de</strong>n Versicherungsvertrag<br />
weiter. Einzelheiten entnehmen Sie bitte <strong>de</strong>n BB PHV CIF<br />
Classic/Comfort/Complete 2012.<br />
Die Einschränkung <strong>de</strong>s Versicherungsschutzes entnehmen<br />
Sie bitte <strong>de</strong>n Ausführungen in Ziffer 4 dieses Produktinformationsblattes.<br />
3. Wie hoch ist Ihr Beitrag, wann müssen Sie ihn bezahlen<br />
und was passiert, wenn Sie nicht o<strong>de</strong>r verspätet<br />
zahlen?<br />
Die Höhe Ihres Beitrages ist abhängig vom konkret gewählten<br />
Versicherungsschutz und <strong>de</strong>r Art <strong>de</strong>r Zahlweise.<br />
Einzelheiten hierzu fin<strong>de</strong>n Sie in Ihrem Antrag unter Zahlweise<br />
und Laufzeit. Beachten Sie aber bitte, dass Sie<br />
endgültige Angaben erst Ihrem Versicherungsschein<br />
entnehmen können. In Ihrem Antrag bzw. Angebot sowie<br />
in Teil C dieses Produktinformationsblattes fin<strong>de</strong>n Sie<br />
Informationen darüber, für welchen Zeitraum und in welcher<br />
Höhe Sie Ihren Beitrag zahlen müssen. Da Sie uns<br />
eine Lastschriftermächtigung erteilen, ziehen wir <strong>de</strong>n<br />
ersten Beitrag nach Versand <strong>de</strong>s Versicherungsscheins<br />
ein; Ihr Wi<strong>de</strong>rrufsrecht bleibt hiervon selbstverständlich<br />
unberührt. Bitte sorgen Sie rechtzeitig für ausreichen<strong>de</strong><br />
Deckung auf Ihrem Konto. Wenn Sie <strong>de</strong>n ersten o<strong>de</strong>r<br />
einmaligen Beitrag schuldhaft nicht rechtzeitig zahlen,<br />
können wir so lange vom Vertrag zurücktreten, wie Sie<br />
nicht zahlen. Auch <strong>de</strong>r Versicherungsschutz beginnt erst<br />
mit <strong>de</strong>m Eingang <strong>de</strong>r verspäteten Zahlung bei uns. Wenn<br />
Sie einen Folgebeitrag nicht rechtzeitig zahlen, for<strong>de</strong>rn wir<br />
Sie auf, <strong>de</strong>n rückständigen Beitrag innerhalb einer Frist<br />
von min<strong>de</strong>stens 2 Wochen zu zahlen. Nach Ablauf dieser<br />
Zahlungsfrist entfällt Ihr Versicherungsschutz und wir<br />
kündigen <strong>de</strong>n Vertrag. Einzelheiten entnehmen Sie bitte<br />
Ihrem Antrag und <strong>de</strong>n Ziffern 9 bis 11 <strong>de</strong>r beigefügten AHB<br />
CIF 2012.<br />
4. Welche Leistungen sind ausgeschlossen?<br />
Wir können nicht alle <strong>de</strong>nkbaren Fälle versichern, <strong>de</strong>nn<br />
sonst müssten wir einen unangemessen hohen Beitrag<br />
verlangen. Deshalb haben wir einige Fälle aus <strong>de</strong>m Versicherungsschutz<br />
herausgenommen.<br />
Nicht versichert sind insbeson<strong>de</strong>re alle Schä<strong>de</strong>n, die aus<br />
vorsätzlicher Handlung hervorgehen, Ihnen gegenüber<br />
durch Angehörige bzw. Mitversicherte entstehen o<strong>de</strong>r beim<br />
Gebrauch eines Kraft-, Luftfahrzeugs o<strong>de</strong>r Kraftfahrzeuganhängers<br />
verursacht wur<strong>de</strong>n. Es können darüber hinaus
auch solche Schä<strong>de</strong>n nicht reguliert wer<strong>de</strong>n, die entstehen<br />
bei Gefahren aus Betrieb und Beruf o<strong>de</strong>r Gefahren eines<br />
Dienstes, Amtes o<strong>de</strong>r einer verantwortlichen Betätigung in<br />
einer Vereinigung aller Art sowie Schä<strong>de</strong>n durch ungewöhnliche<br />
o<strong>de</strong>r gefährliche Beschäftigung.<br />
Diese Aufzählung ist nicht abschließend. Einzelheiten<br />
und eine vollständige Aufzählung <strong>de</strong>r Ausschlussgrün<strong>de</strong><br />
entnehmen Sie bitte <strong>de</strong>n BB PHV CIF Classic/Comfort/Complete<br />
2012 und Ziffer 7 <strong>de</strong>r beigefügten AHB CIF<br />
2012.<br />
Welche Pflichten haben Sie ...<br />
5. ... bei Vertragsschluss und welche Folgen können<br />
Verletzungen dieser Pflichten haben?<br />
Damit wir Ihren Antrag ordnungsgemäß prüfen können,<br />
müssen Sie die im Antragsformular enthaltenen Fragen<br />
unbedingt wahrheitsgemäß und vollständig beantworten.<br />
Beachten Sie die benannten Verpflichtungen mit Sorgfalt.<br />
Ihre Nichtbeachtung kann schwerwiegen<strong>de</strong> Konsequenzen<br />
für Sie haben. Je nach Art <strong>de</strong>r Pflichtverletzung können<br />
Sie Ihren Versicherungsschutz ganz o<strong>de</strong>r teilweise verlieren.<br />
Unter Umstän<strong>de</strong>n können wir uns auch vorzeitig vom<br />
Vertrag lösen. Einzelheiten entnehmen Sie bitte Ziffer 23<br />
<strong>de</strong>r beigefügten AHB CIF 2012.<br />
6. ... während <strong>de</strong>r Laufzeit <strong>de</strong>s Vertrages und welche<br />
Folgen können Verletzungen dieser Pflichten haben?<br />
Immer einmal im Jahr bekommen Sie Gelegenheit, mitzuteilen,<br />
ob und welche Än<strong>de</strong>rungen Ihres Risikos gegenüber<br />
<strong>de</strong>n bisherigen Angaben eingetreten sind. So kann<br />
<strong>de</strong>r Versicherungsschutz <strong>de</strong>n zwischenzeitlichen Verän<strong>de</strong>rungen<br />
angepasst wer<strong>de</strong>n. Eine Auffor<strong>de</strong>rung dazu kann<br />
auch durch einen Hinweis auf <strong>de</strong>r Beitragsrechnung erfolgen.<br />
Auch ist es <strong>de</strong>nkbar, dass Sie während <strong>de</strong>s Vertrages<br />
zur Beseitigung beson<strong>de</strong>rer gefahrdrohen<strong>de</strong>r Umstän<strong>de</strong><br />
von uns aufgefor<strong>de</strong>rt wer<strong>de</strong>n, soweit Ihnen eine vorsorgliche<br />
Scha<strong>de</strong>nsvermeidung zumutbar ist.<br />
Bei <strong>de</strong>r Verletzung <strong>de</strong>r benannten Pflichten kann <strong>de</strong>r<br />
Versicherer nachträglich eine Beitragserhöhung geltend<br />
machen.<br />
Darüber hinaus weisen wir auf die in Ziffer 5 beschriebenen<br />
Rechtsfolgen einer Verletzung <strong>de</strong>r genannten Pflichten<br />
ausdrücklich hin. Einzelheiten entnehmen Sie bitte <strong>de</strong>n<br />
Ziffern 13.1 und 24 <strong>de</strong>r beigefügten AHB CIF 2012.<br />
7. ... wenn ein Scha<strong>de</strong>n eingetreten ist und welche<br />
Folgen können Verletzungen dieser Pflichten haben?<br />
- 4 -<br />
Vor allem muss uns je<strong>de</strong>r Versicherungsfall unverzüglich<br />
angezeigt wer<strong>de</strong>n, auch wenn gegen Sie noch keine<br />
Scha<strong>de</strong>nsersatzansprüche geltend gemacht wor<strong>de</strong>n sind.<br />
Darüber hinaus sind Sie beispielsweise verpflichtet, so<br />
weit wie möglich <strong>de</strong>n Scha<strong>de</strong>n abzuwen<strong>de</strong>n bzw. zu min<strong>de</strong>rn<br />
und uns durch wahrheitsgemäße Scha<strong>de</strong>nsberichte<br />
bei <strong>de</strong>r Scha<strong>de</strong>nsermittlung und -regulierung zu unterstützen.<br />
Dies umfasst auch die Übermittlung angefor<strong>de</strong>rter<br />
Schriftstücke sowie die umgehen<strong>de</strong> Mitteilung aller gerichtlichen<br />
o<strong>de</strong>r behördlichen Verfahren, die im Zusammenhang<br />
mit <strong>de</strong>m Scha<strong>de</strong>n gegen Sie erhoben wer<strong>de</strong>n (z. B.<br />
Mahnverfahren, staatsanwaltliches Verfahren, Klage und<br />
Anklage, Streitverkündung), gegen die Sie auch ohne<br />
beson<strong>de</strong>re Auffor<strong>de</strong>rung fristgerecht Rechtsmittel einlegen<br />
sollen. Der Prozess wird dann durch uns als Ihr Vertreter<br />
geführt und die Kosten übernommen, wobei Sie <strong>de</strong>m durch<br />
<strong>de</strong>n Versicherer eingeschalteten Anwalt alle erfor<strong>de</strong>rlichen<br />
Auskünfte erteilen und die angefor<strong>de</strong>rten Unterlagen zur<br />
Verfügung stellen. Auf die in Ziffer 5 beschriebenen<br />
Rechtsfolgen einer Verletzung <strong>de</strong>r benannten Pflichten<br />
weisen wir ausdrücklich hin. Einzelheiten entnehmen Sie<br />
bitte <strong>de</strong>n Ziffern 25 und 26 <strong>de</strong>r beigefügten AHB CIF 2012.<br />
8. Wann beginnt und en<strong>de</strong>t Ihr Versicherungsschutz?<br />
Der Versicherungsschutz beginnt zum im Versicherungsschein<br />
angegebenen Zeitpunkt, wenn die Zahlung <strong>de</strong>s<br />
Beitrags rechtzeitig erfolgt. Den bei Erteilung dieses Blattes<br />
zugrun<strong>de</strong> gelegten Zeitpunkt entnehmen Sie bitte<br />
Ihrem Antrag bzw. Angebot. Dort fin<strong>de</strong>n Sie auch Hinweise<br />
auf Vertragslaufzeit und –en<strong>de</strong>.<br />
Hat Ihr Vertrag eine Laufzeit von min<strong>de</strong>stens einem Jahr,<br />
verlängert er sich automatisch um jeweils ein weiteres<br />
Jahr, wenn Sie o<strong>de</strong>r wir <strong>de</strong>n Vertrag nicht spätestens drei<br />
Monate vor <strong>de</strong>m En<strong>de</strong> <strong>de</strong>r Vertragslaufzeit kündigen. Hat<br />
Ihr Vertrag eine Laufzeit von mehr als drei Jahren, können<br />
Sie diesen schon zum Ablauf <strong>de</strong>s dritten o<strong>de</strong>r je<strong>de</strong>s darauf<br />
folgen<strong>de</strong>n Jahres kündigen. Beachten Sie auch hierbei,<br />
dass uns Ihre Kündigung drei Monate vor Ablauf Ihrer<br />
Vertragslaufzeit zugehen muss. Einzelheiten entnehmen<br />
Sie bitte <strong>de</strong>n Ziffern 8 und 26 <strong>de</strong>r beigefügten AHB CIF<br />
2012.<br />
9. Wie können Sie Ihren Vertrag been<strong>de</strong>n?<br />
Neben <strong>de</strong>n unter Ziffer 8 dieses Blattes beschriebenen<br />
Kündigungsmöglichkeiten zum Ablauf <strong>de</strong>s Vertrages bestehen<br />
weitere Kündigungsrechte beispielsweise durch<br />
endgültiges Wegfallen Ihres Versicherungsrisikos – etwa<br />
durch Umzug ins Ausland – o<strong>de</strong>r durch Eintritt <strong>de</strong>s Versicherungsfalls<br />
ergeben. Einzelheiten entnehmen Sie bitte<br />
<strong>de</strong>n Ziffern 18 bis 21 <strong>de</strong>r beigefügten AHB CIF 2012.
B. Leistungsübersicht*<br />
Deckungssummen Classic Comfort Complete<br />
Personen- / Sach- und Vermögensschä<strong>de</strong>n 10 Mio. € 10 Mio. € 15 Mio. €<br />
Mietsachschä<strong>de</strong>n 10 Mio. € 10 Mio. € 15 Mio. €<br />
Maximierung p.a. 2-fach 2-fach 2-fach<br />
For<strong>de</strong>rungsausfall-Deckung<br />
- 5 -<br />
<br />
SB: 2.000 €<br />
<br />
SB: 1.000 €<br />
<br />
SB: 1.000 €<br />
Summen- und Bedingungsdifferenz<strong>de</strong>ckung bis 12 Monate bis 12 Monate bis 12 Monate<br />
Leistungsgarantie gegenüber <strong>de</strong>n GDV-<br />
Musterbedingungen<br />
Leistungsgarantie gegenüber <strong>de</strong>n Empfehlungen <strong>de</strong>s<br />
Arbeitskreises Beratungsprozesse<br />
Künftige Bedingungsverbesserungen (sofern ohne<br />
Beitragsanpassung) gelten automatisch<br />
Versicherter Personenkreis<br />
Unverheiratete min<strong>de</strong>rjährige Kin<strong>de</strong>r, (auch Stief-,<br />
Adoptiv-, Pflegekin<strong>de</strong>r)**<br />
Unverheiratete volljährige Kin<strong>de</strong>r während Schul- u.<br />
Berufs-Erstausbildung, Wehrdienst, freiwilligem sozialen<br />
Jahr**<br />
Schä<strong>de</strong>n durch nicht <strong>de</strong>liktfähige Kin<strong>de</strong>r**<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
bis 6.000 €<br />
SB:150 €<br />
bis 10.000 € bis 10.000 €<br />
In häuslicher Gemeinschaft leben<strong>de</strong>r alleinstehen<strong>de</strong>r<br />
Verwandter <strong>de</strong>s Versicherungsnehmers**<br />
<br />
Hausangestellte <strong>de</strong>s Versicherungsnehmers im Rahmen<br />
ihrer Tätigkeit<br />
<br />
Regressansprüche von Sozialversicherungsträgern <br />
Versicherte Tätigkeiten<br />
Ehrenamtliche Tätigkeit (nicht verantwortlich) <br />
Vormundschaftlich bestellte Betreuung <br />
Gefälligkeitsschä<strong>de</strong>n / unentgeltliche Hilfeleistung<br />
bis 6.000 €<br />
SB: 250 €<br />
bis 10.000 €<br />
SB: 250 €<br />
bis 10.000 €<br />
SB: 250 €<br />
Teilnahme an fachpraktischem Unterricht (Laborarbeiten) <br />
Teilnahme an Betriebspraktika <br />
Tätigkeit als Tageseltern (auch gegen Entgeld) bis 6 Kin<strong>de</strong>r bis 6 Kin<strong>de</strong>r bis 6 Kin<strong>de</strong>r<br />
Fortbewegung<br />
Aktive Teilnahme als Privatperson an Radrennen <br />
Besitz und Gebrauch von…<br />
…Fahrrä<strong>de</strong>rn <br />
…nicht versicherungspflichtigen Elektrofahrrä<strong>de</strong>rn <br />
…Ferngelenkten Mo<strong>de</strong>llfahrzeugen <br />
…Wind- und Kitesurfbrettern <br />
…Flugmo<strong>de</strong>llen ohne Motoren o<strong>de</strong>r Treibsätze bis 5 kg bis 5 kg bis 5 kg<br />
Geliehene Segelboote <br />
Eigene Motorboote (ohne behördliche Erlaubnis) <br />
Geliehene Motorboote (ohne behördliche Erlaubnis) <br />
Schlüsselverlustrisiko<br />
Frem<strong>de</strong> private Haus- und Wohnungsschlüssel<br />
Frem<strong>de</strong> berufliche Schlüssel<br />
Ehrenamtliche Schlüssel<br />
bis 10.000 €<br />
SB: 250 €<br />
bis 10.000 €<br />
SB: 250 €<br />
bis 10.000 €<br />
SB: 250 €<br />
bis 30.000 € bis 30.000 €<br />
bis 30.000 € bis 30.000 €<br />
bis 30.000 € bis 30.000 €
Wohnen Classic Comfort Complete<br />
Selbst genutztes Wohnhaus <strong>de</strong>s Versicherungsnehmers<br />
mit max. 4 Wohneinheiten<br />
- 6 -<br />
<br />
Selbst bewohnte Eigentumswohnung <br />
Eigengenutztes Ferienhaus /-wohnung im Inland <br />
Eigengenutztes Ferienhaus /-wohnung im europäischen<br />
Ausland<br />
Photovoltaik-/Solarstromanlagen<br />
(Verkehrssicherungspflicht) auf <strong>de</strong>n o.g. Gebäu<strong>de</strong>n<br />
<br />
bis 10 kWp bis 10 kWp<br />
Vermietung von Eigentumswohnungen im Inland 1 Wohnung <br />
Vermietung von Ferienwohnungen im Inland 1 Wohnung <br />
Vermietung Ferienwohnungen/-haus innerhalb Europas <br />
Unbebautes Grundstück bis 500 m² bis 1.500 m² bis 1.500 m²<br />
Häusliche Abwässer <br />
Elektronischer Datenaustausch / Internetnutzung bis 3 Mio. € <br />
Beschädigung von Inventar in Ferienunterkünften<br />
Bauherren-Risiko (max. 50 % Eigenleistung)<br />
bis Bausummenhöhe<br />
Abwässerschä<strong>de</strong>n aus Kleingebin<strong>de</strong>n bis je 50 Liter<br />
einzeln und 500 Liter insgesamt<br />
bis 6.000 €<br />
SB: 250 €<br />
bis 10.000 €<br />
SB: 150 €<br />
bis 10.000 €<br />
SB: 150 €<br />
100.000 € 150.000 € 150.000 €<br />
<br />
Gewässerscha<strong>de</strong>nrisiko eines Keller-Öltanks bis 5.000 Liter bis 10.000 Liter bis 10.000 Liter<br />
Weitere Einschlüsse<br />
Vorübergehen<strong>de</strong>r Auslandsaufenthalt<br />
a) innerhalb Europas, b) außerhalb Europas<br />
Geliehene, gemietete und gepachtete Sachen<br />
a) unbegrenzt<br />
b) bis 2 Jahre<br />
bis 6.000 €<br />
SB: 250 €<br />
a) unbegrenzt<br />
b) bis 5 Jahre<br />
bis 10.000 €<br />
SB: 150 €<br />
a) unbegrenzt<br />
b) bis 5 Jahre<br />
bis 10.000 €<br />
SB: 150 €<br />
Hüten frem<strong>de</strong>r Hun<strong>de</strong> o<strong>de</strong>r Pfer<strong>de</strong> (nicht gewerblich) <br />
Reiten frem<strong>de</strong>r Pfer<strong>de</strong> (nicht gewerblich) <br />
* Auszug aus <strong>de</strong>n Versicherungsbedingungen. Maßgeblich sind grundsätzlich die Versicherungsbedingungen<br />
** Nur in <strong>de</strong>r Familienhaftpflicht<br />
C. Tarifinformationen<br />
Zahlweise: jährlich, halbjährlich, vierteljährlich, monatlich. Min<strong>de</strong>strate je Zahlweise: 10,- €<br />
Rabatte: Selbstbeteiligung je Scha<strong>de</strong>nfall von 250,- € = 20% Rabatt<br />
Beiträge: Bei <strong>de</strong>n nachfolgen<strong>de</strong>n Prämien han<strong>de</strong>lt es sich um Nettojahresprämien.<br />
Bitte berücksichtigen Sie die Min<strong>de</strong>stprämien sowie die <strong>de</strong>rzeit gültige Versicherungsteuer von z.Z. 19 %.<br />
Classic Comfort Complete<br />
Familien 47,80 € 57,80 € 67,20 €<br />
Singles (ohne Kind/-er) 39,90 € 45,80 € 51,90 €<br />
Senioren (ab 60 J.) 36,80 € 42,90 € 49,90 €<br />
Wir haben uns bemüht, die wichtigsten Bestimmungen Ihres Versicherungsvertrages zu erläutern. Vielleicht sind noch Fragen<br />
offen geblieben, die Sie persönlich betreffen. Bitte sprechen Sie hierüber mit Ihrem Versicherungsvermittler, <strong>de</strong>r Sie gerne<br />
beraten wird.
Kun<strong>de</strong>ninformation<br />
Nachfolgend wollen wir Ihnen wesentliche Informationen zum Vertragsverhältnis geben, die für alle bei uns abgeschlossenen Verträge von<br />
Be<strong>de</strong>utung sind. Da es sich um einen Überblick han<strong>de</strong>lt, sind die Regelungen nicht abschließend. Bitte beachten Sie daher auch die benannten<br />
Verweise.<br />
1. I<strong>de</strong>ntität und ladungsfähige Anschrift <strong>de</strong>s Versicherers<br />
Grun<strong>de</strong>igentümer-Versicherung<br />
Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit<br />
(nachfolgen<strong>de</strong> Abkürzung „GEV“)<br />
Große Bäckerstr. 7<br />
20095 Hamburg<br />
Firmensitz: Hamburg<br />
Han<strong>de</strong>lsregister Amtsgericht Hamburg: B 13 103<br />
Vorstand: Heinz Walter Berens (Vors.), Rüdiger Buyten<br />
Vorsitzen<strong>de</strong>r <strong>de</strong>s Aufsichtsrats: Wilfried Krauth<br />
Vertreten durch<br />
ConceptIF Pro GmbH, in Vollmacht für <strong>de</strong>n Versicherer (nachfolgen<strong>de</strong><br />
Abkürzung „ConceptIF“)<br />
Friedrich-Ebert-Damm 160 a, 22047 Hamburg,<br />
Tel: 040-69 63-55-440, Fax – 109, pro@conceptif.<strong>de</strong><br />
2. Eine Vertretung außerhalb <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>srepublik Deutschland<br />
ist nicht vorhan<strong>de</strong>n.<br />
3. Ladungsfähige Anschrift und gesetzliche Vertretung<br />
Die GEV wird vertreten durch <strong>de</strong>n Vorstand unter <strong>de</strong>r o. g. Anschrift<br />
(Ziff. 1).<br />
4. Aufsichtsbehör<strong>de</strong><br />
Die GEV betreibt vorwiegend Erstversicherungsgeschäft im Inland.<br />
Weitere Geschäftsbereiche sind in <strong>de</strong>r Satzung ausgewiesen.<br />
Zuständige Aufsichtsbehör<strong>de</strong> ist die<br />
Bun<strong>de</strong>sanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BAFin)<br />
- Sektor Versicherungsaufsicht -<br />
Graurheindorfer Str. 108<br />
53117 Bonn<br />
5. Regelungen zum Garantiefonds sind nicht anzuwen<strong>de</strong>n.<br />
6. Merkmale <strong>de</strong>r Versicherungsleistung:<br />
Die für Ihren Vertrag gelten<strong>de</strong>n Allgemeinen Versicherungsbedingungen,<br />
Beson<strong>de</strong>ren <strong>Bedingungen</strong> und weiteren Vereinbarungen<br />
(u. a., Produktinformationsblatt, Merkblatt zur Datenverarbeitung)<br />
sind in unserem Angebot und/o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>m Versicherungsschein genau<br />
benannt. Bitte prüfen Sie, ob diese Unterlagen vollständig <strong>de</strong>m<br />
Angebot beigefügt sind und Sie somit rechtzeitig davon Kenntnis<br />
nehmen konnten. Die Versicherungsleistung ergibt sich aus <strong>de</strong>m<br />
Versicherungsschein und <strong>de</strong>n weiter genannten Vertragsbestimmungen.<br />
Einen Überblick über die Vertragsleistung fin<strong>de</strong>n Sie zu<br />
je<strong>de</strong>m Produkt im Produktinformationsblatt. Sofern im Versicherungsschein<br />
vom Antrag abgewichen wur<strong>de</strong>, ist dies durch Hervorhebung<br />
kenntlich gemacht wor<strong>de</strong>n. Die Abweichungen gelten als<br />
genehmigt, wenn ihnen nicht binnen eines Monats ab Zugang <strong>de</strong>s<br />
Versicherungsscheines in Textform unter <strong>de</strong>r in Ziff. 1 benannten<br />
Anschrift <strong>de</strong>r ConceptIF wi<strong>de</strong>rsprochen wird.<br />
7. Gesamtpreis <strong>de</strong>r Versicherung:<br />
Den Gesamtpreis <strong>de</strong>r Versicherung einschließlich aller Steuern und<br />
sonstigen Preisbestandteile entnehmen Sie bitte unserem Angebot<br />
und <strong>de</strong>r Tarifinformation sowie später <strong>de</strong>m Versicherungsschein.<br />
8. Zusätzlich anfallen<strong>de</strong> Kosten:<br />
Gebühren und Kosten für die Aufnahme <strong>de</strong>s Antrages wer<strong>de</strong>n nicht<br />
erhoben – außer Mahngebühren sowie Kosten bei Nichteinlösung<br />
im Rahmen eines Lastschriftverfahrens und ggf. Ausfertigungsgebühren.<br />
Sofern Zusatzleistungen außerhalb <strong>de</strong>r normalen Vertragsverwaltung<br />
in Anspruch genommen wer<strong>de</strong>n, richten sich die Gebühren<br />
nach <strong>de</strong>r jeweils aktuellen Gebührentabelle.<br />
9. Prämie:<br />
Der im Versicherungsschein ausgewiesene erste Beitrag ist<br />
unverzüglich nach Ablauf <strong>de</strong>r Wi<strong>de</strong>rrufsfrist gem. Ziff. 13 zu zahlen.<br />
Bei Lastschrifteinzug ziehen wir <strong>de</strong>n Betrag erst nach dieser Frist<br />
ein. Bitte <strong>de</strong>nken Sie an die rechtzeitige Beitragszahlung, weil <strong>de</strong>r<br />
Versicherer im Falle eines Zahlungsverzuges nach § 37 Versicherungsvertragsgesetz<br />
(VVG) zum Rücktritt berechtigt und im Versicherungsfall<br />
leistungsfrei sein kann. Wegen <strong>de</strong>r weiteren Einzelheiten<br />
zur Prämienzahlung lesen Sie bitte die Regelung im Gesetz und<br />
in <strong>de</strong>n Vertragsbedingungen. Die Lastschriftermächtigung wird mit<br />
Antragsunterzeichnung erklärt, wenn dort die Kontodaten vollständig<br />
eingetragen sind. Abweichen<strong>de</strong> Erklärungen sind in einer geson<strong>de</strong>rten<br />
Lastschriftermächtigung vorzunehmen.<br />
10. Gültigkeitsdauer von Angeboten:<br />
Soweit im Angebot o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>n Vertragsbestimmungen nichts<br />
Abweichen<strong>de</strong>s geregelt ist, halten wir uns für höchstens einen<br />
Monat an ein Angebot gebun<strong>de</strong>n.<br />
11. Risikohinweise für Finanzdienstleistungen<br />
Bitte beachten Sie bei Produkten mit Finanzdienstleistungen, dass<br />
diese wegen <strong>de</strong>r speziellen Risikogestaltung marktüblichen<br />
Schwankungen unterliegen, auf die <strong>de</strong>r Versicherer keinen Einfluss<br />
hat. In <strong>de</strong>r Vergangenheit erwirtschaftete Beträge sind daher kein<br />
Indikator für künftige Erträge. Einzelheiten entnehmen Sie bitte <strong>de</strong>m<br />
Produktinformationsblatt.<br />
12. Zustan<strong>de</strong>kommen <strong>de</strong>s Vertrages:<br />
Der Versicherungsvertrag kommt durch Übersendung eines Versicherungsscheines<br />
mit <strong>de</strong>m Inhalt <strong>de</strong>s Versicherungsscheines nach<br />
schriftlicher Antragstellung (Antragsmo<strong>de</strong>ll) zustan<strong>de</strong>. Die Vertragsinformationen<br />
nach § 7 VVG müssen jeweils rechtzeitig vor<br />
Vertragserklärung vorliegen, falls darauf nicht ausdrücklich verzichtet<br />
wur<strong>de</strong>.<br />
Der Versicherungsschutz beginnt mit <strong>de</strong>r Einlösung <strong>de</strong>s Versicherungsscheins<br />
(rechtzeitiger Zahlung <strong>de</strong>s ersten Beitrags nach Ziff.<br />
9), jedoch nicht vor <strong>de</strong>m darin benannten Vertragsbeginn. In <strong>de</strong>r<br />
Elementar<strong>de</strong>ckung mit einer Wartezeit von 7 Tagen ab Vertragsbeginn.<br />
Wird <strong>de</strong>r erste Beitrag erst nach diesem Zeitpunkt eingefor<strong>de</strong>rt,<br />
dann aber unverzüglich gezahlt, so beginnt <strong>de</strong>r Versicherungsschutz<br />
zu <strong>de</strong>m benannten Vertragsbeginn. Sollte aufgrund<br />
einer Gesetzesän<strong>de</strong>rung o<strong>de</strong>r Än<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>r Rechtsprechung eine<br />
Anpassung <strong>de</strong>r Vertragsbedingungen erfor<strong>de</strong>rlich wer<strong>de</strong>n, wird<br />
diese wirksam, wenn Sie <strong>de</strong>n Vertrag nach Zugang <strong>de</strong>s begrün<strong>de</strong>ten<br />
Än<strong>de</strong>rungsvorschlages <strong>de</strong>s Versicherers durch Prämienfortzahlung<br />
o<strong>de</strong>r durch die wi<strong>de</strong>rspruchslose Hinnahme <strong>de</strong>r Belastung<br />
Ihres Kontos durch Lastschrift auf Grund einer Einzugsermächtigung<br />
einverständlich fortsetzen. Voraussetzung ist, dass die Än<strong>de</strong>rung<br />
für Sie zumutbar ist, Sie auf die Rechtswirkung ausdrücklich<br />
vorher hingewiesen und Ihnen das Recht zum Wi<strong>de</strong>rspruch eingeräumt<br />
wur<strong>de</strong>n.<br />
13. Wi<strong>de</strong>rrufsrecht:<br />
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne<br />
Angabe von Grün<strong>de</strong>n in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) wi<strong>de</strong>rrufen.<br />
Diese Frist beginnt, nach<strong>de</strong>m Sie <strong>de</strong>n Versicherungsschein, die<br />
Vertragsbestimmungen einschließlich <strong>de</strong>r Allgemeinen Versiche-
ungsbedingungen, die weiteren Informationen gemäß § 7 Abs. 1<br />
und 2 <strong>de</strong>s Versicherungsvertragsgesetzes in Verbindung mit <strong>de</strong>n §§<br />
1 bis 4 <strong>de</strong>r VVG-Informationspflichtenverordnung und diese Belehrung<br />
jeweils in Textform erhalten haben, im elektronischen Geschäftsverkehr<br />
jedoch nicht vor Erfüllung unserer Pflichten gemäß §<br />
312e Abs. 1 Satz 1 <strong>de</strong>s Bürgerlichen Gesetzbuchs in Verbindung<br />
mit Artikel 246 § 3 <strong>de</strong>s Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen<br />
Gesetzbuche. Zur Wahrung <strong>de</strong>r Wi<strong>de</strong>rrufsfrist genügt die rechtzeitige<br />
Absendung <strong>de</strong>s Wi<strong>de</strong>rrufs. Der Wi<strong>de</strong>rruf ist zu richten an die<br />
ConceptIF (Anschrift siehe Ziff. 1).<br />
Wi<strong>de</strong>rrufsfolgen:<br />
Im Falle eines wirksamen Wi<strong>de</strong>rrufs en<strong>de</strong>t <strong>de</strong>r Versicherungsschutz,<br />
und wir erstatten Ihnen <strong>de</strong>n auf die Zeit nach Zugang <strong>de</strong>s<br />
Wi<strong>de</strong>rrufs entfallen<strong>de</strong>n Teil <strong>de</strong>r Prämien, wenn Sie zugestimmt<br />
haben, dass <strong>de</strong>r Versicherungsschutz vor <strong>de</strong>m En<strong>de</strong> <strong>de</strong>r Wi<strong>de</strong>rrufsfrist<br />
beginnt. Den Teil <strong>de</strong>r Prämie, <strong>de</strong>r auf die Zeit bis zum<br />
Zugang <strong>de</strong>s Wi<strong>de</strong>rrufs entfällt, dürfen wir in diesem Fall einbehalten;<br />
dabei han<strong>de</strong>lt es sich um einen Betrag in Höhe von 1/360 <strong>de</strong>r<br />
Jahresprämie multipliziert mit <strong>de</strong>r Anzahl <strong>de</strong>r Tage, an <strong>de</strong>nen Versicherungsschutz<br />
bestan<strong>de</strong>n hat. Die Erstattung zurückzuzahlen<strong>de</strong>r<br />
Beiträge erfolgt unverzüglich, spätestens 30 Tage nach Zugang <strong>de</strong>s<br />
Wi<strong>de</strong>rrufs. Beginnt <strong>de</strong>r Versicherungsschutz nicht vor <strong>de</strong>m En<strong>de</strong><br />
<strong>de</strong>r Wi<strong>de</strong>rrufsfrist, hat <strong>de</strong>r wirksame Wi<strong>de</strong>rruf zur Folge, dass empfangene<br />
Leistungen zurückzugewähren und gezogene Nutzen (z.<br />
B. Zinsen) herauszugeben sind.<br />
Haben Sie Ihr Wi<strong>de</strong>rrufsrecht wirksam ausgeübt, sind Sie auch an<br />
einen mit <strong>de</strong>m Versicherungsvertrag zusammenhängen<strong>de</strong>n Vertrag<br />
nicht mehr gebun<strong>de</strong>n. Ein zusammenhängen<strong>de</strong>r Vertrag liegt vor,<br />
wenn er einen Bezug zu <strong>de</strong>m wi<strong>de</strong>rrufenen Vertrag aufweist und<br />
eine Dienstleistung <strong>de</strong>s Versicherers o<strong>de</strong>r eines Dritten auf <strong>de</strong>r<br />
Grundlage einer Vereinbarung zwischen <strong>de</strong>m Dritten und <strong>de</strong>m<br />
Versicherer betrifft. Eine Vertragsstrafe darf we<strong>de</strong>r vereinbart noch<br />
verlangt wer<strong>de</strong>n<br />
Beson<strong>de</strong>re Hinweise:<br />
Ihr Wi<strong>de</strong>rrufsrecht erlischt, wenn <strong>de</strong>r Vertrag auf Ihren ausdrücklichen<br />
Wunsch sowohl von Ihnen als auch von uns vollständig erfüllt<br />
ist, bevor Sie Ihr Wi<strong>de</strong>rrufsrecht ausgeübt haben.<br />
En<strong>de</strong> <strong>de</strong>r Wi<strong>de</strong>rrufsbelehrung<br />
14. Laufzeit:<br />
Über die Laufzeit <strong>de</strong>s Vertrages gibt Ihnen unser Angebot bzw. <strong>de</strong>r<br />
Versicherungsschein Auskunft.<br />
15. Vertragsbeendigung:<br />
Der Vertrag ist zunächst für die dokumentierte Zeit abgeschlossen.<br />
Das Versicherungsverhältnis verlängert sich stillschweigend von<br />
Jahr zu Jahr, wenn nicht drei Monate vor <strong>de</strong>m jeweiligen Ablauf <strong>de</strong>r<br />
an<strong>de</strong>ren Partei eine Kündigung in Textform zugegangen ist. Bei<br />
einer Vertragsdauer von mehr als drei Jahren kann zum En<strong>de</strong> <strong>de</strong>s<br />
dritten o<strong>de</strong>r je<strong>de</strong>s darauf folgen<strong>de</strong>n Jahres unter Einhaltung einer<br />
Frist von drei Monaten gekündigt wer<strong>de</strong>n. Abweichen<strong>de</strong> Regelungen<br />
können sich aus <strong>de</strong>n Vertragsbedingungen zu <strong>de</strong>n einzelnen<br />
Produkten ergeben (siehe Produktinformationsblatt).<br />
16. entfällt<br />
17. Anwendbares Recht, zuständiges Gericht:<br />
Auf die vorvertragliche Beziehung und <strong>de</strong>n Vertrag fin<strong>de</strong>t <strong>de</strong>utsches<br />
Recht Anwendung. Für Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit<br />
<strong>de</strong>m Versicherungsvertrag sind örtlich sowohl die Gerichte in Hamburg<br />
als auch die Gerichte an Ihrem Wohnsitz/ gewöhnlichen Aufenthaltsort<br />
zuständig. Für Klagen gegen Sie sind nur die Gerichte<br />
an Ihrem Wohnsitz/gewöhnlichen Aufenthaltsort zuständig. Gemäß<br />
§ 215 Abs. 3 VVG kann eine abweichen<strong>de</strong> Vereinbarung getroffen<br />
wer<strong>de</strong>n.<br />
18. Vertragssprache:<br />
Für <strong>de</strong>n Vertrag einschließlich Vorabinformationen und für die<br />
Kommunikation während <strong>de</strong>r Laufzeit <strong>de</strong>s Vertrages kommt die<br />
<strong>de</strong>utsche Sprache zur Anwendung.<br />
19. Beschwer<strong>de</strong>verfahren:<br />
Im Falle einer Reklamation können Sie sich an <strong>de</strong>n zuständigen<br />
Abteilungsleiter o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>n Vorstand <strong>de</strong>r GEV wen<strong>de</strong>n und eine<br />
kostenfreie Überprüfung veranlassen. Sie erhalten innerhalb von 14<br />
Tagen eine schriftliche Stellungnahme, falls nicht abgeholfen wer<strong>de</strong>n<br />
kann. Die GEV bietet auf ihrer Homepage weitere Schlichtungsmöglichkeiten<br />
an. Unser Unternehmen ist Mitglied im Verein<br />
Versicherungsombudsmann e. V. Damit ist für Sie als beson<strong>de</strong>rer<br />
Service die Möglichkeit eröffnet, <strong>de</strong>n unabhängigen und neutralen<br />
Ombudsmann in Anspruch zu nehmen, wenn Sie mit einer Entscheidung<br />
von uns einmal nicht einverstan<strong>de</strong>n sein sollten. Sie<br />
müssten die Beschwer<strong>de</strong> innerhalb von acht Wochen ab Erhalt<br />
unserer Entscheidung dort einreichen. Ihre Möglichkeit, <strong>de</strong>n<br />
Rechtsweg zu beschreiten, bleibt hiervon unberührt. Das Verfahren<br />
ist für Sie kostenfrei.<br />
Versicherungsombudsmann e. V.<br />
Postfach 080632, 10006 Berlin<br />
Tel.: 01804-224424, Fax: 01804-224425<br />
E-Mail: beschwer<strong>de</strong>@versicherungsombudsmann.<strong>de</strong><br />
20. Beschwer<strong>de</strong>n bei <strong>de</strong>r Aufsichtsbehör<strong>de</strong>:<br />
Neben <strong>de</strong>n in Ziff. 19 genannten Beschwer<strong>de</strong>- o<strong>de</strong>r Schlichtungsverfahren<br />
besteht auch die Möglichkeit <strong>de</strong>r Beschwer<strong>de</strong> bei <strong>de</strong>r<br />
unter Ziff. 4 genannten Aufsichtsbehör<strong>de</strong>.<br />
21. Anzeige- und Mitteilungspflichten:<br />
Bitte beantworten Sie die Fragen in Antrags- und weiteren Vertrags-<br />
und Scha<strong>de</strong>nformularen vollständig und richtig. Striche, sonstige<br />
Zeichen o<strong>de</strong>r Nichtbeantwortung gelten als Verneinung. Die Verletzung<br />
<strong>de</strong>r vorvertraglichen Anzeigepflicht sowie weiterer Obliegenheiten<br />
kann <strong>de</strong>n Versicherer berechtigen, (je nach Verschul<strong>de</strong>n)<br />
vom Vertrag zurückzutreten, ihn zu kündigen o<strong>de</strong>r anzupassen,<br />
was unter Umstän<strong>de</strong>n zur Leistungsfreiheit <strong>de</strong>s Versicherers (auch<br />
für bereits eingetretene Versicherungsfälle) führen kann. Bitte<br />
beachten Sie dazu auch die Regelungen in <strong>de</strong>n Allgemeinen und<br />
Beson<strong>de</strong>ren Versicherungsbedingungen.<br />
22. Beson<strong>de</strong>re Vereinbarungen:<br />
Der Versicherungsnehmer wird mit <strong>de</strong>m Abschluss <strong>de</strong>s Vertrages<br />
Mitglied <strong>de</strong>r Grun<strong>de</strong>igentümer-Versicherung VVaG. Nebenabre<strong>de</strong>n<br />
und Deckungszusagen sind nur mit schriftlicher Zustimmung <strong>de</strong>r<br />
Grun<strong>de</strong>igentümer-Versicherung VVaG wirksam.<br />
23. Datenschutzklausel:<br />
Mit <strong>de</strong>m Vertragsschluss willigen Sie auch in die für die Vertragsverwaltung<br />
und Scha<strong>de</strong>nbearbeitung notwendige Speicherung und<br />
Übermittlung <strong>de</strong>r überlassenen Personen- und Sachdaten bei <strong>de</strong>r<br />
GEV und ConceptIF ein. Einzelheiten dazu und zu Ihren gesetzlichen<br />
Rechten sind im Merkblatt zur Datenverarbeitung geregelt.<br />
24. Originalunterlagen:<br />
Die eingereichten Unterlagen archivieren wir elektronisch und<br />
vernichten <strong>de</strong>shalb die Originalbelege spätestens 8 Wochen nach<br />
Einsendung unter Beachtung <strong>de</strong>r datenschutzrechtlichen Bestimmungen.<br />
Zur Vorlage beim Finanzamt kann eine Bestätigung erteilt wer<strong>de</strong>n,<br />
die die Übereinstimmung <strong>de</strong>s gespeicherten Dokumentes mit <strong>de</strong>m<br />
vorgelegten Original erklärt.
A01-06.2013/01<br />
Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Haftpflichtversicherung<br />
(AHB CIF 2012)<br />
Umfang <strong>de</strong>s Versicherungsschutzes<br />
1 Gegenstand <strong>de</strong>r Versicherung, Versicherungsfall<br />
2 Vermögensschä<strong>de</strong>n, Abhan<strong>de</strong>nkommen von Sachen<br />
3 Versichertes Risiko<br />
4 Vorsorgeversicherung<br />
5 Leistungen <strong>de</strong>r Versicherung<br />
6 Begrenzung <strong>de</strong>r Leistungen<br />
7 Ausschlüsse<br />
(Stand: April 2012)<br />
Beginn <strong>de</strong>s Versicherungsschutzes/Beitragszahlung<br />
8 Beginn <strong>de</strong>s Versicherungsschutzes<br />
9 Zahlung und Folgen verspäteter Zahlung/erster o<strong>de</strong>r einmaliger Beitrag<br />
10 Zahlung und Folgen verspäteter Zahlung/Folgebeitrag<br />
11 Rechtzeitigkeit <strong>de</strong>r Zahlung bei Lastschriftermächtigung<br />
12 Teilzahlung und Folgen bei verspäteter Zahlung<br />
13 Beitragsregulierung<br />
14 Beitrag bei vorzeitiger Vertragsbeendigung<br />
15 Beitragsangleichung<br />
Dauer und En<strong>de</strong> <strong>de</strong>s Vertrages/Kündigung<br />
16 Dauer und En<strong>de</strong> <strong>de</strong>s Vertrages<br />
17 Wegfall <strong>de</strong>s versicherten Risikos<br />
18 Kündigung nach Beitragsangleichung<br />
19 Kündigung nach Versicherungsfall<br />
20 Kündigung nach Veräußerung versicherter Unternehmen<br />
21 Kündigung nach Risikoerhöhung aufgrund Än<strong>de</strong>rung o<strong>de</strong>r Erlass von Rechtsvorschriften<br />
22 Mehrfachversicherung<br />
Obliegenheiten <strong>de</strong>s Versicherungsnehmers<br />
23 Vorvertragliche Anzeigepflichten <strong>de</strong>s Versicherungsnehmers<br />
24 Obliegenheiten vor Eintritt <strong>de</strong>s Versicherungsfalles<br />
25 Obliegenheiten nach Eintritt <strong>de</strong>s Versicherungsfalles<br />
26 Rechtsfolgen bei Verletzung von Obliegenheiten<br />
Weitere Bestimmungen<br />
27 Mitversicherte Personen<br />
28 Abtretungsverbot<br />
29 Anzeigen, Willenserklärungen, Anschriftenän<strong>de</strong>rung<br />
30 Verjährung<br />
31 Zuständiges Gericht<br />
32 Anzuwen<strong>de</strong>n<strong>de</strong>s Recht<br />
33 Begriffsbestimmung<br />
- 9 -
A01-06.2013/01<br />
Umfang <strong>de</strong>s Versicherungsschutzes<br />
1 Gegenstand <strong>de</strong>r Versicherung, Versicherungsfall<br />
1.1 Versicherungsschutz besteht im Rahmen <strong>de</strong>s<br />
versicherten Risikos für <strong>de</strong>n Fall, dass <strong>de</strong>r Versicherungsnehmer<br />
wegen eines während <strong>de</strong>r<br />
Wirksamkeit <strong>de</strong>r Versicherung eingetretenen<br />
Scha<strong>de</strong>nereignisses (Versicherungsfall), das einen<br />
Personen-, Sach- o<strong>de</strong>r sich daraus ergeben<strong>de</strong>n<br />
Vermögensscha<strong>de</strong>n zur Folge hatte,<br />
aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen<br />
privatrechtlichen Inhalts von einem Dritten auf<br />
Scha<strong>de</strong>nsersatz in Anspruch genommen wird.<br />
Scha<strong>de</strong>nereignis ist das Ereignis, als <strong>de</strong>ssen<br />
Folge die Schädigung <strong>de</strong>s Dritten unmittelbar<br />
entstan<strong>de</strong>n ist. Auf <strong>de</strong>n Zeitpunkt <strong>de</strong>r Scha<strong>de</strong>nverursachung,<br />
die zum Scha<strong>de</strong>nereignis geführt<br />
hat, kommt es nicht an.<br />
1.2 Kein Versicherungsschutz besteht für Ansprüche,<br />
auch wenn es sich um gesetzliche Ansprüche<br />
han<strong>de</strong>lt,<br />
(1) auf Erfüllung von Verträgen, Nacherfüllung,<br />
aus Selbstvornahme, Rücktritt, Min<strong>de</strong>rung,<br />
auf Scha<strong>de</strong>nsersatz statt <strong>de</strong>r Leistung;<br />
(2) wegen Schä<strong>de</strong>n, die verursacht wer<strong>de</strong>n, um<br />
die Nacherfüllung durchführen zu können;<br />
(3) wegen <strong>de</strong>s Ausfalls <strong>de</strong>r Nutzung <strong>de</strong>s Vertragsgegenstan<strong>de</strong>s<br />
o<strong>de</strong>r wegen <strong>de</strong>s Ausbleibens<br />
<strong>de</strong>s mit <strong>de</strong>r Vertragsleistung geschul<strong>de</strong>ten<br />
Erfolges;<br />
(4) auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen im<br />
Vertrauen auf ordnungsgemäße Vertragserfüllung;<br />
(5) auf Ersatz von Vermögensschä<strong>de</strong>n wegen<br />
Verzögerung <strong>de</strong>r Leistung;<br />
(6) wegen an<strong>de</strong>rer an die Stelle <strong>de</strong>r Erfüllung<br />
treten<strong>de</strong>r Ersatzleistungen.<br />
1.3 Es besteht – unbescha<strong>de</strong>t <strong>de</strong>r übrigen Vertragsbestimmungen<br />
– Versicherungsschutz nur, soweit<br />
und solange <strong>de</strong>m keine auf die Vertragsparteien<br />
direkt anwendbaren Wirtschafts-, Han<strong>de</strong>ls-<br />
o<strong>de</strong>r Finanzsanktionen bzw. Embargos <strong>de</strong>r Europäischen<br />
Union o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>srepublik<br />
Deutschland entgegenstehen.<br />
Dies gilt auch für Wirtschafts-, Han<strong>de</strong>ls- o<strong>de</strong>r Finanzsanktionen<br />
bzw. Embargos, die durch die<br />
Vereinigten Staaten von Amerika in Hinblick auf<br />
<strong>de</strong>n Iran erlassen wer<strong>de</strong>n, soweit <strong>de</strong>m nicht europäische<br />
o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>utsche Rechtsvorschriften<br />
entgegenstehen.<br />
2 Vermögensscha<strong>de</strong>n, Abhan<strong>de</strong>nkommen von Sachen<br />
Dieser Versicherungsschutz kann durch beson<strong>de</strong>re<br />
Vereinbarung erweitert wer<strong>de</strong>n auf die gesetzliche<br />
Haftpflicht privatrechtlichen Inhalts <strong>de</strong>s Versicherungsnehmers<br />
wegen<br />
2.1 Vermögensschä<strong>de</strong>n, die we<strong>de</strong>r durch Personen-<br />
noch durch Sachschä<strong>de</strong>n entstan<strong>de</strong>n sind;<br />
2.2 Schä<strong>de</strong>n durch Abhan<strong>de</strong>nkommen von Sachen;<br />
hierauf fin<strong>de</strong>n dann die Bestimmungen über<br />
Sachschä<strong>de</strong>n Anwendung.<br />
- 10 -<br />
3 Versichertes Risiko<br />
3.1 Der Versicherungsschutz umfasst die gesetzliche<br />
Haftpflicht<br />
(1) aus <strong>de</strong>n im Versicherungsschein und seinen<br />
Nachträgen angegebenen Risiken <strong>de</strong>s<br />
Versicherungsnehmers,<br />
(2) aus Erhöhungen o<strong>de</strong>r Erweiterungen <strong>de</strong>r<br />
im Versicherungsschein und seinen Nachträgen<br />
angegebenen Risiken. Dies gilt<br />
nicht für Risiken aus <strong>de</strong>m Halten o<strong>de</strong>r Gebrauch<br />
von versicherungspflichtigen Kraft-,<br />
Luft- o<strong>de</strong>r Wasserfahrzeugen sowie für<br />
sonstige Risiken, die <strong>de</strong>r Versicherungs-<br />
o<strong>de</strong>r Deckungsvorsorgepflicht unterliegen,<br />
(3) aus Risiken, die für <strong>de</strong>n Versicherungsnehmer<br />
nach Abschluss <strong>de</strong>r Versicherung<br />
neu entstehen (Vorsorgeversicherung) und<br />
die in Ziff. 4 näher geregelt sind.<br />
3.2 Der Versicherungsschutz erstreckt sich auch<br />
auf Erhöhungen <strong>de</strong>s versicherten Risikos<br />
durch Än<strong>de</strong>rung bestehen<strong>de</strong>r o<strong>de</strong>r Erlass neuer<br />
Rechtsvorschriften. Der Versicherer kann<br />
<strong>de</strong>n Vertrag jedoch unter <strong>de</strong>n Voraussetzungen<br />
von Ziff. 21 kündigen.<br />
4 Vorsorgeversicherung<br />
4.1 Risiken, die nach Abschluss <strong>de</strong>s Versicherungsvertrages<br />
neu entstehen, sind im Rahmen <strong>de</strong>s<br />
bestehen<strong>de</strong>n Vertrages sofort versichert.<br />
(1) Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet,<br />
nach Auffor<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>s Versicherers je<strong>de</strong>s<br />
neue Risiko innerhalb eines Monats anzuzeigen.<br />
Die Auffor<strong>de</strong>rung kann auch mit <strong>de</strong>r<br />
Beitragsrechnung erfolgen.<br />
Unterlässt <strong>de</strong>r Versicherungsnehmer die<br />
rechtzeitige Anzeige, entfällt <strong>de</strong>r Versicherungsschutz<br />
für das neue Risiko rückwirkend<br />
ab <strong>de</strong>ssen Entstehung.<br />
Tritt <strong>de</strong>r Versicherungsfall ein, bevor das<br />
neue Risiko angezeigt wur<strong>de</strong>, so hat <strong>de</strong>r<br />
Versicherungsnehmer zu beweisen, dass<br />
das neue Risiko erst nach Abschluss <strong>de</strong>r<br />
Versicherung und zu einem Zeitpunkt hinzugekommen<br />
ist, zu <strong>de</strong>m die Anzeigefrist noch<br />
nicht verstrichen war.<br />
(2) Der Versicherer ist berechtigt, für das neue<br />
Risiko einen angemessenen Beitrag zu verlangen.<br />
Kommt eine Einigung über die Höhe<br />
<strong>de</strong>s Beitrags innerhalb einer Frist von einem<br />
Monat nach Eingang <strong>de</strong>r Anzeige nicht zustan<strong>de</strong>,<br />
entfällt <strong>de</strong>r Versicherungsschutz für<br />
das neue Risiko rückwirkend ab <strong>de</strong>ssen Entstehung.<br />
4.2 Der Versicherungsschutz für neue Risiken ist<br />
von ihrer Entstehung bis zur Einigung im Sinne<br />
von Ziff. 4.1 (2) auf <strong>de</strong>n Betrag von 250.000,- €<br />
für Personenschä<strong>de</strong>n und 75.000,- € für Sachschä<strong>de</strong>n<br />
und – soweit vereinbart – 25.000,- € für<br />
Vermögensschä<strong>de</strong>n begrenzt, sofern nicht im<br />
Versicherungsschein geringere Versicherungssummen<br />
festgesetzt sind.
A01-06.2013/01<br />
4.3 Die Regelung <strong>de</strong>r Vorsorgeversicherung gilt<br />
nicht für Risiken<br />
(1) aus <strong>de</strong>m Eigentum, Besitz, Halten o<strong>de</strong>r Führen<br />
eines Kraft-, Luft- o<strong>de</strong>r Wasserfahrzeugs,<br />
soweit diese Fahrzeuge <strong>de</strong>r Zulassungs-,<br />
Führerschein- o<strong>de</strong>r Versicherungspflicht<br />
unterliegen;<br />
(2) aus <strong>de</strong>m Eigentum, Besitz, Betrieb o<strong>de</strong>r<br />
Führen von Bahnen;<br />
(3) die <strong>de</strong>r Versicherungs- o<strong>de</strong>r Deckungsvorsorgepflicht<br />
unterliegen;<br />
(4) die kürzer als ein Jahr bestehen wer<strong>de</strong>n und<br />
<strong>de</strong>shalb im Rahmen von kurzfristigen Versicherungsverträgen<br />
zu versichern sind.<br />
5 Leistungen <strong>de</strong>r Versicherung<br />
5.1 Der Versicherungsschutz umfasst die Prüfung<br />
<strong>de</strong>r Haftpflichtfrage, die Abwehr unberechtigter<br />
Scha<strong>de</strong>nsersatzansprüche und die Freistellung<br />
<strong>de</strong>s Versicherungsnehmers von berechtigten<br />
Scha<strong>de</strong>nsersatzverpflichtungen.<br />
Berechtigt sind Scha<strong>de</strong>nsersatzverpflichtungen<br />
dann, wenn <strong>de</strong>r Versicherungsnehmer aufgrund<br />
Gesetzes, rechtskräftigen Urteils, Anerkenntnisses<br />
o<strong>de</strong>r Vergleiches zur Entschädigung verpflichtet<br />
ist und <strong>de</strong>r Versicherer hierdurch gebun<strong>de</strong>n<br />
ist. Anerkenntnisse und Vergleiche, die<br />
vom Versicherungsnehmer ohne Zustimmung<br />
<strong>de</strong>s Versicherers abgegeben o<strong>de</strong>r geschlossen<br />
wor<strong>de</strong>n sind, bin<strong>de</strong>n <strong>de</strong>n Versicherer nur, soweit<br />
<strong>de</strong>r Anspruch auch ohne Anerkenntnis o<strong>de</strong>r Vergleich<br />
bestan<strong>de</strong>n hätte.<br />
Ist die Scha<strong>de</strong>nsersatzverpflichtung <strong>de</strong>s Versicherungsnehmers<br />
mit bin<strong>de</strong>n<strong>de</strong>r Wirkung für <strong>de</strong>n<br />
Versicherer festgestellt, hat <strong>de</strong>r Versicherer <strong>de</strong>n<br />
Versicherungsnehmer binnen zwei Wochen vom<br />
Anspruch <strong>de</strong>s Dritten freizustellen.<br />
5.2 Der Versicherer ist bevollmächtigt, alle ihm zur<br />
Abwicklung <strong>de</strong>s Scha<strong>de</strong>ns o<strong>de</strong>r Abwehr <strong>de</strong>r<br />
Scha<strong>de</strong>nsersatzansprüche zweckmäßig erscheinen<strong>de</strong>n<br />
Erklärungen im Namen <strong>de</strong>s Versicherungsnehmers<br />
abzugeben.<br />
Kommt es in einem Versicherungsfall zu einem<br />
Rechtsstreit über Scha<strong>de</strong>nsersatzansprüche gegen<br />
<strong>de</strong>n Versicherungsnehmer, ist <strong>de</strong>r Versicherer<br />
zur Prozessführung bevollmächtigt. Er führt<br />
<strong>de</strong>n Rechtsstreit im Namen <strong>de</strong>s Versicherungsnehmers<br />
auf seine Kosten.<br />
5.3 Wird in einem Strafverfahren wegen eines<br />
Scha<strong>de</strong>nsereignisses, das einen unter <strong>de</strong>n Versicherungsschutz<br />
fallen<strong>de</strong>n Haftpflichtanspruch<br />
zur Folge haben kann, die Bestellung eines Verteidigers<br />
für <strong>de</strong>n Versicherungsnehmer von <strong>de</strong>m<br />
Versicherer gewünscht o<strong>de</strong>r genehmigt, so trägt<br />
<strong>de</strong>r Versicherer die gebührenordnungsmäßigen<br />
o<strong>de</strong>r die mit ihm beson<strong>de</strong>rs vereinbarten höheren<br />
Kosten <strong>de</strong>s Verteidigers.<br />
5.4 Erlangt <strong>de</strong>r Versicherungsnehmer o<strong>de</strong>r ein Mitversicherter<br />
das Recht, die Aufhebung o<strong>de</strong>r<br />
Min<strong>de</strong>rung einer zu zahlen<strong>de</strong>n Rente zu for<strong>de</strong>rn,<br />
so ist <strong>de</strong>r Versicherer zur Ausübung dieses<br />
Rechts bevollmächtigt.<br />
6 Begrenzung <strong>de</strong>r Leistungen<br />
- 11 -<br />
6.1 Die Entschädigungsleistung <strong>de</strong>s Versicherers ist<br />
bei je<strong>de</strong>m Versicherungsfall auf die vereinbarten<br />
Versicherungssummen begrenzt. Dies gilt auch<br />
dann, wenn sich <strong>de</strong>r Versicherungsschutz auf<br />
mehrere entschädigungspflichtige Personen erstreckt.<br />
6.2 Sofern nicht etwas an<strong>de</strong>res vereinbart wur<strong>de</strong>,<br />
sind die Entschädigungsleistungen <strong>de</strong>s Versicherers<br />
für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres<br />
auf das zweifache <strong>de</strong>r vereinbarten<br />
Versicherungssummen begrenzt.<br />
6.3 Mehrere während <strong>de</strong>r Wirksamkeit <strong>de</strong>r Versicherung<br />
eintreten<strong>de</strong> Versicherungsfälle gelten als<br />
ein Versicherungsfall, <strong>de</strong>r im Zeitpunkt <strong>de</strong>s ersten<br />
dieser Versicherungsfälle eingetreten ist,<br />
wenn diese<br />
- auf <strong>de</strong>rselben Ursache,<br />
- auf gleichen Ursachen mit innerem, insbeson<strong>de</strong>re<br />
sachlichem und zeitlichem, Zusammenhang<br />
o<strong>de</strong>r<br />
- auf <strong>de</strong>r Lieferung von Waren mit gleichen<br />
Mängeln<br />
beruhen.<br />
6.4 Falls beson<strong>de</strong>rs vereinbart, beteiligt sich <strong>de</strong>r<br />
Versicherungsnehmer bei je<strong>de</strong>m Versicherungsfall<br />
mit einem im Versicherungsschein festgelegten<br />
Betrag an <strong>de</strong>r Scha<strong>de</strong>nsersatzleistung<br />
(Selbstbehalt). Soweit nicht etwas an<strong>de</strong>res vereinbart<br />
wur<strong>de</strong>, ist <strong>de</strong>r Versicherer auch in diesen<br />
Fällen zur Abwehr unberechtigter Scha<strong>de</strong>nsersatzansprüche<br />
verpflichtet.<br />
6.5 Die Aufwendungen <strong>de</strong>s Versicherers für Kosten<br />
wer<strong>de</strong>n nicht auf die Versicherungssummen angerechnet.<br />
6.6 Übersteigen die begrün<strong>de</strong>ten Haftpflichtansprüche<br />
aus einem Versicherungsfall die Versicherungssumme,<br />
trägt <strong>de</strong>r Versicherer die Prozesskosten<br />
im Verhältnis <strong>de</strong>r Versicherungssumme<br />
zur Gesamthöhe dieser Ansprüche.<br />
6.7 Hat <strong>de</strong>r Versicherungsnehmer an <strong>de</strong>n Geschädigten<br />
Rentenzahlungen zu leisten und übersteigt<br />
<strong>de</strong>r Kapitalwert <strong>de</strong>r Rente die Versicherungssumme<br />
o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>n nach Abzug etwaiger<br />
sonstiger Leistungen aus <strong>de</strong>m Versicherungsfall<br />
noch verbleiben<strong>de</strong>n Restbetrag <strong>de</strong>r Versicherungssumme,<br />
so wird die zu leisten<strong>de</strong> Rente nur<br />
im Verhältnis <strong>de</strong>r Versicherungssumme bzw. ihres<br />
Restbetrages zum Kapitalwert <strong>de</strong>r Rente<br />
vom Versicherer erstattet.<br />
Für die Berechnung <strong>de</strong>s Rentenwertes gilt die<br />
entsprechen<strong>de</strong> Vorschrift <strong>de</strong>r Verordnung über<br />
<strong>de</strong>n Versicherungsschutz in <strong>de</strong>r Kraftfahrzeug-<br />
Haftpflichtversicherung in <strong>de</strong>r jeweils gültigen<br />
Fassung zum Zeitpunkt <strong>de</strong>s Versicherungsfalles.<br />
Bei <strong>de</strong>r Berechnung <strong>de</strong>s Betrages, mit <strong>de</strong>m sich<br />
<strong>de</strong>r Versicherungsnehmer an laufen<strong>de</strong>n Rentenzahlungen<br />
beteiligen muss, wenn <strong>de</strong>r Kapitalwert<br />
<strong>de</strong>r Rente die Versicherungssumme o<strong>de</strong>r<br />
die nach Abzug sonstiger Leistungen verbleiben<strong>de</strong><br />
Restversicherungssumme übersteigt,<br />
wer<strong>de</strong>n die sonstigen Leistungen mit ihrem vollen<br />
Betrag von <strong>de</strong>r Versicherungssumme abgesetzt.
A01-06.2013/01<br />
6.8 Falls die von <strong>de</strong>m Versicherer verlangte Erledigung<br />
eines Haftpflichtanspruchs durch Anerkenntnis,<br />
Befriedigung o<strong>de</strong>r Vergleich am Verhalten<br />
<strong>de</strong>s Versicherungsnehmers scheitert, hat<br />
<strong>de</strong>r Versicherer für <strong>de</strong>n von <strong>de</strong>r Weigerung an<br />
entstehen<strong>de</strong>n Mehraufwand an Entschädigungsleistung,<br />
Zinsen und Kosten nicht aufzukommen.<br />
7 Ausschlüsse<br />
Falls im Versicherungsschein o<strong>de</strong>r seinen Nachträgen<br />
nicht ausdrücklich etwas an<strong>de</strong>res bestimmt ist, sind<br />
von <strong>de</strong>r Versicherung ausgeschlossen:<br />
7.1 Versicherungsansprüche aller Personen, die <strong>de</strong>n<br />
Scha<strong>de</strong>n vorsätzlich herbeigeführt haben.<br />
7.2 Versicherungsansprüche aller Personen, die <strong>de</strong>n<br />
Scha<strong>de</strong>n dadurch verursacht haben, dass sie in<br />
Kenntnis von <strong>de</strong>ren Mangelhaftigkeit o<strong>de</strong>r<br />
Schädlichkeit<br />
- Erzeugnisse in <strong>de</strong>n Verkehr gebracht o<strong>de</strong>r<br />
- Arbeiten o<strong>de</strong>r sonstige Leistungen erbracht<br />
haben.<br />
7.3 Haftpflichtansprüche, soweit sie auf Grund Vertrags<br />
o<strong>de</strong>r Zusagen über <strong>de</strong>n Umfang <strong>de</strong>r gesetzlichen<br />
Haftflicht <strong>de</strong>s Versicherungsnehmers<br />
hinausgehen.<br />
7.4 Haftpflichtansprüche<br />
(1) <strong>de</strong>s Versicherungsnehmers selbst o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r<br />
in Ziff. 7.5 benannten Personen gegen die<br />
Mitversicherten,<br />
(2) zwischen mehreren Versicherungsnehmern<br />
<strong>de</strong>sselben Versicherungsvertrages,<br />
(3) zwischen mehreren Mitversicherten <strong>de</strong>sselben<br />
Versicherungsvertrages.<br />
7.5 Haftpflichtansprüche gegen <strong>de</strong>n Versicherungsnehmer<br />
(1) aus Scha<strong>de</strong>nfällen seiner Angehörigen, die<br />
mit ihm in häuslicher Gemeinschaft leben<br />
o<strong>de</strong>r die zu <strong>de</strong>n im Versicherungsvertrag<br />
mitversicherten Personen gehören;<br />
Als Angehörige gelten Ehegatten, Lebenspartner<br />
im Sinne <strong>de</strong>s Lebenspartnerschaftsgesetzes<br />
o<strong>de</strong>r vergleichbarer Partnerschaften<br />
nach <strong>de</strong>m Recht an<strong>de</strong>rer Staaten, Eltern<br />
und Kin<strong>de</strong>r, Adoptiveltern und -kin<strong>de</strong>r,<br />
Schwiegereltern und -kin<strong>de</strong>r, Stiefeltern und<br />
-kin<strong>de</strong>r, Großeltern und Enkel, Geschwister<br />
sowie Pflegeeltern und -kin<strong>de</strong>r (Personen,<br />
die durch ein familienähnliches, auf längere<br />
Dauer angelegtes Verhältnis wie Eltern und<br />
Kin<strong>de</strong>r miteinan<strong>de</strong>r verbun<strong>de</strong>n sind).<br />
(2) von seinen gesetzlichen Vertretern o<strong>de</strong>r Betreuern,<br />
wenn <strong>de</strong>r Versicherungsnehmer eine<br />
geschäftsunfähige, beschränkt geschäftsfähige<br />
o<strong>de</strong>r betreute Person ist;<br />
(3) von seinen gesetzlichen Vertretern, wenn<br />
<strong>de</strong>r Versicherungsnehmer eine juristische<br />
Person <strong>de</strong>s privaten o<strong>de</strong>r öffentlichen<br />
Rechts o<strong>de</strong>r ein nicht rechtsfähiger Verein<br />
ist;<br />
(4) von seinen unbeschränkt persönlich haften<strong>de</strong>n<br />
Gesellschaftern, wenn <strong>de</strong>r Versicherungsnehmer<br />
eine Offene Han<strong>de</strong>lsgesellschaft,<br />
Kommanditgesellschaft o<strong>de</strong>r Gesellschaft<br />
bürgerlichen Rechts ist;<br />
- 12 -<br />
(5) von seinen Partnern, wenn <strong>de</strong>r Versicherungsnehmer<br />
eine eingetragene Partnerschaftsgesellschaft<br />
ist;<br />
(6) von seinen Liquidatoren, Zwangs- und Insolvenzverwaltern;<br />
zu Ziff. 7.4 und Ziff. 7.5:<br />
Die Ausschlüsse unter Ziff. 7.4 und Ziff. 7.5 (2) bis (6)<br />
erstrecken sich auch auf Haftpflichtansprüche von Angehörigen<br />
<strong>de</strong>r dort genannten Personen, die mit diesen<br />
in häuslicher Gemeinschaft leben.<br />
7.6 Haftpflichtansprüche wegen Schä<strong>de</strong>n an frem<strong>de</strong>n<br />
Sachen und allen sich daraus ergeben<strong>de</strong>n<br />
Vermögensschä<strong>de</strong>n, wenn <strong>de</strong>r Versicherungsnehmer<br />
diese Sachen gemietet, geleast, gepachtet,<br />
geliehen, durch verbotene Eigenmacht<br />
erlangt hat o<strong>de</strong>r sie Gegenstand eines beson<strong>de</strong>ren<br />
Verwahrungsvertrages sind.<br />
7.7 Haftpflichtansprüche wegen Schä<strong>de</strong>n an frem<strong>de</strong>n<br />
Sachen und allen sich daraus ergeben<strong>de</strong>n<br />
Vermögensschä<strong>de</strong>n, wenn<br />
(1) die Schä<strong>de</strong>n durch eine gewerbliche o<strong>de</strong>r<br />
berufliche Tätigkeit <strong>de</strong>s Versicherungsnehmer<br />
an diesen Sachen (Bearbeitung, Reparatur,<br />
Beför<strong>de</strong>rung, Prüfung und dgl.) entstan<strong>de</strong>n<br />
sind; bei unbeweglichen Sachen gilt<br />
dieser Ausschluss nur insoweit, als diese<br />
Sachen o<strong>de</strong>r Teile von ihnen unmittelbar von<br />
<strong>de</strong>r Tätigkeit betroffen waren;<br />
(2) die Schä<strong>de</strong>n dadurch entstan<strong>de</strong>n sind, dass<br />
<strong>de</strong>r Versicherungsnehmer diese Sachen zur<br />
Durchführung seiner gewerblichen o<strong>de</strong>r beruflichen<br />
Tätigkeiten (als Werkzeug, Hilfsmittel,<br />
Materialablagefläche und dgl.) benutzt<br />
hat; bei unbeweglichen Sachen gilt dieser<br />
Ausschluss nur insoweit, als diese Sachen<br />
o<strong>de</strong>r Teile von ihnen unmittelbar von <strong>de</strong>r<br />
Benutzung betroffen waren;<br />
(3) die Schä<strong>de</strong>n durch eine gewerbliche o<strong>de</strong>r<br />
berufliche Tätigkeit <strong>de</strong>s Versicherungsnehmer<br />
entstan<strong>de</strong>n sind und sich diese Sachen<br />
o<strong>de</strong>r - sofern es sich um unbewegliche Sachen<br />
han<strong>de</strong>lt - <strong>de</strong>ren Teile im unmittelbaren<br />
Einwirkungsbereich <strong>de</strong>r Tätigkeit befun<strong>de</strong>n<br />
haben; dieser Ausschluss gilt nicht, wenn<br />
<strong>de</strong>r Versicherungsnehmer beweist, dass er<br />
zum Zeitpunkt <strong>de</strong>r Tätigkeit offensichtlich<br />
notwendige Schutzvorkehrungen zur Vermeidung<br />
von Schä<strong>de</strong>n getroffen hatte.<br />
zu Ziff. 7.6 und Ziff. 7.7:<br />
Sind die Voraussetzungen <strong>de</strong>r Ausschlüsse in Ziff. 7.6<br />
und Ziff. 7.7 in <strong>de</strong>r Person von Angestellten, Arbeitern,<br />
Bediensteten, Bevollmächtigten o<strong>de</strong>r Beauftragten <strong>de</strong>s<br />
Versicherungsnehmers gegeben, so entfällt gleichfalls<br />
<strong>de</strong>r Versicherungsschutz, und zwar sowohl für <strong>de</strong>n<br />
Versicherungsnehmer als auch für die durch <strong>de</strong>n Versicherungsvertrag<br />
etwa mitversicherten Personen.<br />
7.8 Haftpflichtansprüche wegen Schä<strong>de</strong>n an vom<br />
Versicherungsnehmer hergestellten o<strong>de</strong>r gelieferten<br />
Sachen, Arbeiten o<strong>de</strong>r sonstigen Leistungen<br />
infolge einer in <strong>de</strong>r Herstellung, Lieferung<br />
o<strong>de</strong>r Leistung liegen<strong>de</strong>n Ursache und alle sich<br />
daraus ergeben<strong>de</strong>n Vermögensschä<strong>de</strong>n. Dies<br />
gilt auch dann, wenn die Scha<strong>de</strong>nursache in einem<br />
mangelhaften Einzelteil <strong>de</strong>r Sache o<strong>de</strong>r in<br />
einer mangelhaften Teilleistung liegt und zur Be-
A01-06.2013/01<br />
schädigung o<strong>de</strong>r Vernichtung <strong>de</strong>r Sache o<strong>de</strong>r<br />
Leistung führt.<br />
Dieser Ausschluss fin<strong>de</strong>t auch dann Anwendung,<br />
wenn Dritte im Auftrag o<strong>de</strong>r für Rechnung<br />
<strong>de</strong>s Versicherungsnehmers die Herstellung o<strong>de</strong>r<br />
Lieferung <strong>de</strong>r Sachen o<strong>de</strong>r die Arbeiten o<strong>de</strong>r<br />
sonstigen Leistungen übernommen haben.<br />
7.9 Haftpflichtansprüche aus im Ausland vorkommen<strong>de</strong>n<br />
Scha<strong>de</strong>nereignissen; Ansprüche aus §<br />
110 Sozialgesetzbuch VII sind jedoch mitversichert.<br />
7.10 (a) Ansprüche, die gegen <strong>de</strong>n Versicherungsnehmer<br />
wegen Umweltschä<strong>de</strong>n gemäß Umweltscha<strong>de</strong>nsgesetz<br />
o<strong>de</strong>r an<strong>de</strong>ren auf <strong>de</strong>r EU-<br />
Umwelthaftungsrichtlinie (2004/35/EG) basieren<strong>de</strong>n<br />
nationalen Umsetzungsgesetzen geltend<br />
gemacht wer<strong>de</strong>n. Dies gilt auch dann, wenn <strong>de</strong>r<br />
Versicherungsnehmer von einem Dritten aufgrund<br />
gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen<br />
Inhalts auf Erstattung <strong>de</strong>r durch<br />
solche Umweltschä<strong>de</strong>n entstan<strong>de</strong>nen Kosten in<br />
Anspruch genommen wird.<br />
Der Versicherungsschutz bleibt aber für solche<br />
Ansprüche erhalten, die auch ohne Bestehen<br />
<strong>de</strong>s Umweltscha<strong>de</strong>nsgesetzes o<strong>de</strong>r an<strong>de</strong>rer auf<br />
<strong>de</strong>r EU-Umwelthaftungsrichtlinie (2004/35/EG)<br />
basieren<strong>de</strong>r nationaler Umsetzungsgesetze bereits<br />
aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen<br />
privatrechtlichen Inhalts gegen <strong>de</strong>n<br />
Versicherungsnehmer geltend gemacht wer<strong>de</strong>n<br />
könnten.<br />
Dieser Ausschluss gilt nicht im Rahmen <strong>de</strong>r Versicherung<br />
privater Haftpflichtrisiken.<br />
7.10 (b) Haftpflichtansprüche wegen Schä<strong>de</strong>n durch<br />
Umwelteinwirkung.<br />
Dieser Ausschluss gilt nicht<br />
(1) im Rahmen <strong>de</strong>r Versicherung privater Haftpflichtrisiken<br />
o<strong>de</strong>r<br />
(2) für Schä<strong>de</strong>n, die durch vom Versicherungsnehmer<br />
hergestellte o<strong>de</strong>r gelieferte Erzeugnisse<br />
(auch Abfälle), durch Arbeiten o<strong>de</strong>r<br />
sonstige Leistungen nach Ausführung <strong>de</strong>r<br />
Leistung o<strong>de</strong>r nach Abschluss <strong>de</strong>r Arbeiten<br />
entstehen (Produkthaftpflicht).<br />
Kein Versicherungsschutz besteht jedoch für<br />
Schä<strong>de</strong>n durch Umwelteinwirkung, die aus<br />
<strong>de</strong>r Planung, Herstellung, Lieferung, Montage,<br />
Demontage, Instandhaltung o<strong>de</strong>r Wartung<br />
von<br />
- Anlagen, die bestimmt sind, gewässerschädliche<br />
Stoffe herzustellen, zu verarbeiten,<br />
zu lagern, abzulagern, zu beför<strong>de</strong>rn<br />
o<strong>de</strong>r wegzuleiten (WHG-Anlagen);<br />
- Anlagen gem. Anhang 1 o<strong>de</strong>r 2 zum Umwelthaftungsgesetz<br />
(UmweltHG-Anlagen);<br />
- Anlagen, die nach <strong>de</strong>m Umweltschutz dienen<strong>de</strong>n<br />
Bestimmungen einer Genehmigungs-<br />
o<strong>de</strong>r Anzeigepflicht unterliegen;<br />
- Abwasseranlagen<br />
o<strong>de</strong>r Teilen resultieren, die ersichtlich für<br />
solche Anlagen bestimmt sind.<br />
7.11 Haftpflichtansprüche wegen Schä<strong>de</strong>n, die auf<br />
Asbest, asbesthaltige Substanzen o<strong>de</strong>r Erzeugnisse<br />
zurückzuführen sind.<br />
- 13 -<br />
7.12 Haftpflichtansprüche wegen Schä<strong>de</strong>n, die in<br />
unmittelbarem o<strong>de</strong>r mittelbarem Zusammenhang<br />
stehen mit energiereichen ionisieren<strong>de</strong>n Strahlen<br />
(z.B. Strahlen von radioaktiven Stoffen o<strong>de</strong>r<br />
Röntgenstrahlen).<br />
7.13 Haftpflichtansprüche wegen Schä<strong>de</strong>n, die zurückzuführen<br />
sind auf<br />
(1) gentechnische Arbeiten,<br />
(2) gentechnisch verän<strong>de</strong>rte Organismen<br />
(GVO),<br />
(3) Erzeugnisse, die<br />
- Bestandteile aus GVO enthalten,<br />
- aus o<strong>de</strong>r mit Hilfe von GVO hergestellt<br />
wur<strong>de</strong>n.<br />
7.14 Haftpflichtansprüche aus Sachschä<strong>de</strong>n, welche<br />
entstehen durch<br />
(1) Abwässer, soweit es sich nicht um häusliche<br />
Abwässer han<strong>de</strong>lt,<br />
(2) Senkungen von Grundstücken o<strong>de</strong>r Erdrutschungen,<br />
(3) Überschwemmungen stehen<strong>de</strong>r o<strong>de</strong>r fließen<strong>de</strong>r<br />
Gewässer.<br />
7.15 Haftpflichtansprüche wegen Schä<strong>de</strong>n aus <strong>de</strong>m<br />
Austausch, <strong>de</strong>r Übermittlung und <strong>de</strong>r Bereitstellung<br />
elektronischer Daten, soweit es sich han<strong>de</strong>lt<br />
um Schä<strong>de</strong>n aus<br />
(1) Löschung, Unterdrückung, Unbrauchbarmachung<br />
o<strong>de</strong>r Verän<strong>de</strong>rung von Daten,<br />
(2) Nichterfassen o<strong>de</strong>r fehlerhaftem Speichern<br />
von Daten,<br />
(3) Störung <strong>de</strong>s Zugangs zum elektronischen<br />
Datenaustausch,<br />
(4) Übermittlung vertraulicher Daten o<strong>de</strong>r Informationen.<br />
7.16 Haftpflichtansprüche wegen Schä<strong>de</strong>n aus Persönlichkeits-<br />
o<strong>de</strong>r Namensrechtsverletzungen.<br />
7.17 Haftpflichtansprüche wegen Schä<strong>de</strong>n aus Anfeindung,<br />
Schikane, Belästigung, Ungleichbehandlung<br />
o<strong>de</strong>r sonstigen Diskriminierungen.<br />
7.18 Haftpflichtansprüche wegen Personenschä<strong>de</strong>n,<br />
die aus <strong>de</strong>r Übertragung einer Krankheit <strong>de</strong>s<br />
Versicherungsnehmers resultieren. Das Gleiche<br />
gilt für Sachschä<strong>de</strong>n, die durch Krankheit <strong>de</strong>r<br />
<strong>de</strong>m Versicherungsnehmer gehören<strong>de</strong>n, von ihm<br />
gehaltenen o<strong>de</strong>r veräußerten Tiere entstan<strong>de</strong>n<br />
sind. In bei<strong>de</strong>n Fällen besteht Versicherungsschutz,<br />
wenn <strong>de</strong>r Versicherungsnehmer beweist,<br />
dass er we<strong>de</strong>r vorsätzlich noch grob fahrlässig<br />
gehan<strong>de</strong>lt hat.<br />
Beginn <strong>de</strong>s Versicherungsschutzes / Beitragszahlung<br />
8 Beginn <strong>de</strong>s Versicherungsschutzes, Beitrag und<br />
Versicherungssteuer<br />
8.1 Der Versicherungsschutz beginnt zu <strong>de</strong>m im<br />
Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt,<br />
wenn <strong>de</strong>r Versicherungsnehmer <strong>de</strong>n ersten o<strong>de</strong>r<br />
einmaligen Beitrag rechtzeitig im Sinne von Ziff.<br />
9.1 zahlt.<br />
8.2 Die Beiträge können je nach Vereinbarung in einem<br />
einzigen Betrag (Einmalbeitrag), durch Monats-,<br />
Vierteljahres-, Halbjahres- o<strong>de</strong>r Jahresbei-
A01-06.2013/01<br />
träge (laufen<strong>de</strong> Beiträge) entrichtet wer<strong>de</strong>n. Die<br />
Versicherungsperio<strong>de</strong> umfasst bei unterjähriger<br />
Beitragszahlung entsprechend <strong>de</strong>r Zahlungsweise<br />
einen Monat, ein Vierteljahr bzw. ein halbes<br />
Jahr.<br />
8.3 Der in Rechnung gestellte Beitrag enthält die<br />
Versicherungssteuer, die <strong>de</strong>r Versicherungsnehmer<br />
in <strong>de</strong>r jeweils vom Gesetz bestimmten<br />
Höhe zu entrichten hat.<br />
9 Zahlung und Folgen verspäteter Zahlung/erster<br />
o<strong>de</strong>r einmaliger Beitrag<br />
9.1 Der erste o<strong>de</strong>r einmalige Beitrag wird unverzüglich<br />
nach Ablauf von zwei Wochen nach Zugang<br />
<strong>de</strong>s Versicherungsscheins fällig.<br />
9.2 Zahlt <strong>de</strong>r Versicherungsnehmer <strong>de</strong>n ersten o<strong>de</strong>r<br />
einmaligen Beitrag nicht rechtzeitig, son<strong>de</strong>rn zu<br />
einem späteren Zeitpunkt, beginnt <strong>de</strong>r Versicherungsschutz<br />
erst ab diesem Zeitpunkt. Das gilt<br />
nicht, wenn <strong>de</strong>r Versicherungsnehmer nachweist,<br />
dass er die Nichtzahlung nicht zu vertreten<br />
hat. Für Versicherungsfälle, die bis zur Zahlung<br />
<strong>de</strong>s Beitrags eintreten, ist <strong>de</strong>r Versicherer<br />
nur dann nicht zur Leistung verpflichtet, wenn er<br />
<strong>de</strong>n Versicherungsnehmer durch geson<strong>de</strong>rte<br />
Mitteilung in Textform o<strong>de</strong>r durch einen auffälligen<br />
Hinweis im Versicherungsschein auf diese<br />
Rechtsfolge <strong>de</strong>r Nichtzahlung <strong>de</strong>s Beitrags aufmerksam<br />
gemacht hat.<br />
9.3 Zahlt <strong>de</strong>r Versicherungsnehmer <strong>de</strong>n ersten o<strong>de</strong>r<br />
einmaligen Beitrag nicht rechtzeitig, kann <strong>de</strong>r<br />
Versicherer vom Vertrag zurücktreten, solange<br />
<strong>de</strong>r Beitrag nicht gezahlt ist. Der Versicherer<br />
kann nicht zurücktreten, wenn <strong>de</strong>r Versicherungsnehmer<br />
nachweist, dass er die Nichtzahlung<br />
nicht zu vertreten hat.<br />
10 Zahlung und Folgen verspäteter Zahlung / Folgebeitrag<br />
10.1 Die Folgebeiträge sind, soweit nicht etwas an<strong>de</strong>res<br />
bestimmt ist, am Monatsersten <strong>de</strong>s vereinbarten<br />
Beitragszeitraums fällig.<br />
Die Zahlung gilt als rechtzeitig, wenn sie zu <strong>de</strong>m<br />
im Versicherungsschein o<strong>de</strong>r in <strong>de</strong>r Beitragsrechnung<br />
angegebenen Zeitpunkt erfolgt.<br />
10.2 Wird ein Folgebeitrag nicht rechtzeitig gezahlt,<br />
gerät <strong>de</strong>r Versicherungsnehmer ohne Mahnung<br />
in Verzug, es sei <strong>de</strong>nn, dass er die verspätete<br />
Zahlung nicht zu vertreten hat.<br />
Der Versicherer ist berechtigt, Ersatz <strong>de</strong>s ihm<br />
durch <strong>de</strong>n Verzug entstan<strong>de</strong>nen Scha<strong>de</strong>ns zu<br />
verlangen.<br />
Wird ein Folgebeitrag nicht rechtzeitig gezahlt,<br />
kann <strong>de</strong>r Versicherer <strong>de</strong>m Versicherungsnehmer<br />
auf <strong>de</strong>ssen Kosten in Textform eine Zahlungsfrist<br />
bestimmen, die min<strong>de</strong>stens zwei Wochen<br />
betragen muss. Die Bestimmung ist nur wirksam,<br />
wenn sie die rückständigen Beträge <strong>de</strong>s<br />
Beitrags, Zinsen und Kosten im Einzelnen beziffert<br />
und die Rechtsfolgen angibt, die nach <strong>de</strong>n<br />
Ziff. 10.3 und 10.4 mit <strong>de</strong>m Fristablauf verbun<strong>de</strong>n<br />
sind.<br />
- 14 -<br />
10.3 Ist <strong>de</strong>r Versicherungsnehmer nach Ablauf dieser<br />
Zahlungsfrist noch mit <strong>de</strong>r Zahlung in Verzug,<br />
besteht ab diesem Zeitpunkt bis zur Zahlung<br />
kein Versicherungsschutz, wenn er mit <strong>de</strong>r Zahlungsauffor<strong>de</strong>rung<br />
nach Ziff. 10.2 Abs. 3 darauf<br />
hingewiesen wur<strong>de</strong>.<br />
10.4 Ist <strong>de</strong>r Versicherungsnehmer nach Ablauf dieser<br />
Zahlungsfrist noch mit <strong>de</strong>r Zahlung in Verzug,<br />
kann <strong>de</strong>r Versicherer <strong>de</strong>n Vertrag ohne Einhaltung<br />
einer Frist kündigen, wenn er <strong>de</strong>n Versicherungsnehmer<br />
mit <strong>de</strong>r Zahlungsauffor<strong>de</strong>rung<br />
nach Ziff. 10.2 Abs. 3 darauf hingewiesen hat.<br />
Hat <strong>de</strong>r Versicherer gekündigt, und zahlt <strong>de</strong>r<br />
Versicherungsnehmer danach innerhalb eines<br />
Monats <strong>de</strong>n angemahnten Betrag, besteht <strong>de</strong>r<br />
Vertrag fort. Für Versicherungsfälle, die zwischen<br />
<strong>de</strong>m Zugang <strong>de</strong>r Kündigung und <strong>de</strong>r Zahlung<br />
eingetreten sind, besteht jedoch kein Versicherungsschutz.<br />
Die Leistungsfreiheit <strong>de</strong>s Versicherers<br />
nach Ziff. 10.3. bleibt unberührt.<br />
11 Rechtzeitigkeit <strong>de</strong>r Zahlung bei Lastschriftermächtigung<br />
Ist die Einziehung <strong>de</strong>s Beitrags von einem Konto vereinbart,<br />
gilt die Zahlung als rechtzeitig, wenn <strong>de</strong>r Beitrag<br />
zum Fälligkeitstag eingezogen wer<strong>de</strong>n kann und<br />
<strong>de</strong>r Versicherungsnehmer einer berechtigten Einziehung<br />
nicht wi<strong>de</strong>rspricht.<br />
Konnte <strong>de</strong>r fällige Beitrag ohne Verschul<strong>de</strong>n <strong>de</strong>s Versicherungsnehmers<br />
vom Versicherer nicht eingezogen<br />
wer<strong>de</strong>n, ist die Zahlung auch dann noch rechtzeitig,<br />
wenn sie unverzüglich nach einer in Textform abgegebenen<br />
Zahlungsauffor<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>s Versicherers erfolgt.<br />
Kann <strong>de</strong>r fällige Beitrag nicht eingezogen wer<strong>de</strong>n, weil<br />
<strong>de</strong>r Versicherungsnehmer die Einzugsermächtigung<br />
wi<strong>de</strong>rrufen hat, o<strong>de</strong>r hat <strong>de</strong>r Versicherungsnehmer aus<br />
an<strong>de</strong>ren Grün<strong>de</strong>n zu vertreten, dass <strong>de</strong>r Beitrag nicht<br />
eingezogen wer<strong>de</strong>n kann, ist <strong>de</strong>r Versicherer berechtigt,<br />
künftig Zahlung außerhalb <strong>de</strong>s Lastschriftverfahrens<br />
zu verlangen. Der Versicherungsnehmer ist zur<br />
Übermittlung <strong>de</strong>s Beitrags erst verpflichtet, wenn er<br />
vom Versicherer hierzu in Textform aufgefor<strong>de</strong>rt wor<strong>de</strong>n<br />
ist.<br />
12 Teilzahlung und Folgen bei verspäteter Zahlung<br />
Gestrichen<br />
13 Beitragsregulierung<br />
13.1 Der Versicherungsnehmer hat nach Auffor<strong>de</strong>rung<br />
mitzuteilen, ob und welche Än<strong>de</strong>rungen <strong>de</strong>s<br />
versicherten Risikos gegenüber <strong>de</strong>n früheren<br />
Angaben eingetreten sind. Diese Auffor<strong>de</strong>rung<br />
kann auch durch einen Hinweis auf <strong>de</strong>r Beitragsrechnung<br />
erfolgen. Die Angaben sind innerhalb<br />
eines Monats nach Zugang <strong>de</strong>r Auffor<strong>de</strong>rung zu<br />
machen und auf Wunsch <strong>de</strong>s Versicherers<br />
nachzuweisen. Bei unrichtigen Angaben zum<br />
Nachteil <strong>de</strong>s Versicherers kann dieser vom Versicherungsnehmer<br />
eine Vertragsstrafe in dreifacher<br />
Höhe <strong>de</strong>s festgestellten Beitragsunterschie<strong>de</strong>s<br />
verlangen. Dies gilt nicht, wenn <strong>de</strong>r
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Versicherungsnehmer beweist, dass ihn an <strong>de</strong>r<br />
Unrichtigkeit <strong>de</strong>r Angaben kein Verschul<strong>de</strong>n trifft.<br />
13.2 Aufgrund <strong>de</strong>r Än<strong>de</strong>rungsmitteilung <strong>de</strong>s Versicherungsnehmers<br />
o<strong>de</strong>r sonstiger Feststellungen<br />
wird <strong>de</strong>r Beitrag ab <strong>de</strong>m Zeitpunkt <strong>de</strong>r Verän<strong>de</strong>rung<br />
berichtigt (Beitragsregulierung), beim Wegfall<br />
versicherter Risiken jedoch erst ab <strong>de</strong>m Zeitpunkt<br />
<strong>de</strong>s Eingangs <strong>de</strong>r Mitteilung beim Versicherer.<br />
Der vertraglich vereinbarte Min<strong>de</strong>stbeitrag<br />
darf dadurch nicht unterschritten wer<strong>de</strong>n. Alle<br />
entsprechend Ziff. 15.1 nach <strong>de</strong>m Versicherungsabschluss<br />
eingetretenen Erhöhungen und<br />
Ermäßigungen <strong>de</strong>s Min<strong>de</strong>stbeitrags wer<strong>de</strong>n berücksichtigt.<br />
13.3 Unterlässt <strong>de</strong>r Versicherungsnehmer die rechtzeitige<br />
Mitteilung, kann <strong>de</strong>r Versicherer für <strong>de</strong>n<br />
Zeitraum, für <strong>de</strong>n die Angaben zu machen waren,<br />
eine Nachzahlung in Höhe <strong>de</strong>s für diesen<br />
Zeitraum bereits in Rechnung gestellten Beitrages<br />
verlangen. Wer<strong>de</strong>n die Angaben nachträglich<br />
gemacht, fin<strong>de</strong>t eine Beitragsregulierung<br />
statt. Ein vom Versicherungsnehmer zu viel gezahlter<br />
Beitrag wird nur zurückerstattet, wenn die<br />
Angaben innerhalb von zwei Monaten nach Zugang<br />
<strong>de</strong>r Mitteilung <strong>de</strong>s erhöhten Beitrages erfolgten.<br />
13.4 Die vorstehen<strong>de</strong>n Bestimmungen fin<strong>de</strong>n auch<br />
Anwendung auf Versicherungen mit Beitragsvorauszahlung<br />
für mehrere Jahre.<br />
14 Beitrag bei vorzeitiger Vertragsbeendigung<br />
Bei vorzeitiger Beendigung <strong>de</strong>s Vertrages hat <strong>de</strong>r Versicherer,<br />
soweit durch Gesetz nicht etwas an<strong>de</strong>res bestimmt<br />
ist, nur Anspruch auf <strong>de</strong>n Teil <strong>de</strong>s Beitrages,<br />
<strong>de</strong>r <strong>de</strong>m Zeitraum entspricht, in <strong>de</strong>m Versicherungsschutz<br />
bestan<strong>de</strong>n hat.<br />
15 Beitragsangleichung<br />
15.1 Die Versicherungsbeiträge unterliegen <strong>de</strong>r Beitragsangleichung.<br />
Soweit die Beiträge nach<br />
Lohn-, Bau- o<strong>de</strong>r Umsatzsumme berechnet wer<strong>de</strong>n,<br />
fin<strong>de</strong>t keine Beitragsangleichung statt. Min<strong>de</strong>stbeiträge<br />
unterliegen unabhängig von <strong>de</strong>r Art<br />
<strong>de</strong>r Beitragsberechnung <strong>de</strong>r Beitragsangleichung.<br />
Sie wird jeweils ab Beginn <strong>de</strong>sjenigen<br />
Versicherungsjahres wirksam, das ab <strong>de</strong>m 1. Juli<br />
beginnt.<br />
15.2 Ein unabhängiger Treuhän<strong>de</strong>r ermittelt jährlich<br />
mit Wirkung für die Beiträge <strong>de</strong>r ab <strong>de</strong>m 1. Juli<br />
beginnen<strong>de</strong>n Versicherungsjahre, um welchen<br />
Prozentsatz sich im vergangenen Kalen<strong>de</strong>rjahr<br />
<strong>de</strong>r Durchschnitt <strong>de</strong>r Scha<strong>de</strong>nzahlungen aller<br />
zum Betrieb <strong>de</strong>r Allgemeinen Haftpflichtversicherung<br />
zugelassenen Versicherer gegenüber <strong>de</strong>m<br />
vorvergangenen Jahr erhöht o<strong>de</strong>r vermin<strong>de</strong>rt<br />
hat. Den ermittelten Prozentsatz run<strong>de</strong>t er auf<br />
die nächst niedrigere, durch fünf teilbare ganze<br />
Zahl ab. Als Scha<strong>de</strong>nzahlungen gelten dabei<br />
auch die speziell durch <strong>de</strong>n einzelnen Scha<strong>de</strong>nfall<br />
veranlassten Ausgaben für die Ermittlung<br />
von Grund und Höhe <strong>de</strong>r Versicherungsleistungen.<br />
- 15 -<br />
Durchschnitt <strong>de</strong>r Scha<strong>de</strong>nzahlungen eines Kalen<strong>de</strong>rjahres<br />
ist die Summe <strong>de</strong>r in diesem Jahr<br />
geleisteten Scha<strong>de</strong>nzahlungen geteilt durch die<br />
Anzahl <strong>de</strong>r im gleichen Zeitraum neu angemel<strong>de</strong>ten<br />
Scha<strong>de</strong>nfälle.<br />
15.3 Im Falle einer Erhöhung ist <strong>de</strong>r Versicherer berechtigt,<br />
im Falle einer Vermin<strong>de</strong>rung verpflichtet,<br />
die Folgebeiträge um <strong>de</strong>n sich aus Ziff. 15.2<br />
ergeben<strong>de</strong>n Prozentsatz zu verän<strong>de</strong>rn (Beitragsangleichung).<br />
Der verän<strong>de</strong>rte Folgebeitrag<br />
wird <strong>de</strong>m Versicherungsnehmer mit <strong>de</strong>r Beitragsrechnung<br />
bekannt gegeben.<br />
Hat sich <strong>de</strong>r Durchschnitt <strong>de</strong>r Scha<strong>de</strong>nzahlungen<br />
<strong>de</strong>s Versicherers in je<strong>de</strong>m <strong>de</strong>r letzten fünf<br />
Kalen<strong>de</strong>rjahre um einen geringeren Prozentsatz<br />
als <strong>de</strong>njenigen erhöht, <strong>de</strong>n <strong>de</strong>r Treuhän<strong>de</strong>r jeweils<br />
für diese Jahre nach Ziff. 15.2 ermittelt hat,<br />
so darf <strong>de</strong>r Versicherer die Folgebeiträge nur um<br />
<strong>de</strong>n Prozentsatz erhöhen, um <strong>de</strong>n sich <strong>de</strong>r<br />
Durchschnitt seiner Scha<strong>de</strong>nzahlungen nach<br />
seinen unternehmenseigenen Zahlen im letzten<br />
Kalen<strong>de</strong>rjahr erhöht hat; diese Erhöhung darf<br />
diejenige nicht überschreiten, die sich nach <strong>de</strong>m<br />
vorstehen<strong>de</strong>n Absatz ergeben wür<strong>de</strong>.<br />
15.4 Liegt die Verän<strong>de</strong>rung nach Ziff. 15.2 o<strong>de</strong>r 15.3<br />
unter 5 Prozent, entfällt eine Beitragsangleichung.<br />
Diese Verän<strong>de</strong>rung ist jedoch in <strong>de</strong>n folgen<strong>de</strong>n<br />
Jahren zu berücksichtigen.<br />
Dauer und En<strong>de</strong> <strong>de</strong>s Vertrages / Kündigung<br />
16 Dauer und En<strong>de</strong> <strong>de</strong>s Vertrages<br />
16.1 Der Vertrag ist für die im Versicherungsschein<br />
angegebene Zeit abgeschlossen.<br />
16.2 Bei einer Vertragsdauer von min<strong>de</strong>stens einem<br />
Jahr verlängert sich <strong>de</strong>r Vertrag um jeweils ein<br />
Jahr, wenn nicht <strong>de</strong>m Vertragspartner spätestens<br />
drei Monate vor <strong>de</strong>m Ablauf <strong>de</strong>r jeweiligen<br />
Vertragsdauer eine Kündigung zugegangen ist.<br />
16.3 Bei einer Vertragsdauer von weniger als einem<br />
Jahr en<strong>de</strong>t <strong>de</strong>r Vertrag, ohne dass es einer Kündigung<br />
bedarf, zum vorgesehenen Zeitpunkt.<br />
16.4 Bei einer Vertragsdauer von mehr als drei Jahren<br />
kann <strong>de</strong>r Versicherungsnehmer <strong>de</strong>n Vertrag<br />
zum Ablauf <strong>de</strong>s dritten Jahres o<strong>de</strong>r je<strong>de</strong>s darauf<br />
folgen<strong>de</strong>n Jahres kündigen; die Kündigung muss<br />
<strong>de</strong>m Versicherer spätestens drei Monate vor<br />
<strong>de</strong>m Ablauf <strong>de</strong>s jeweiligen Jahres zugegangen<br />
sein.<br />
17 Wegfall <strong>de</strong>s versicherten Risikos<br />
Wenn versicherte Risiken vollständig und dauerhaft<br />
wegfallen, so erlischt die Versicherung bezüglich dieser<br />
Risiken. Dem Versicherer steht <strong>de</strong>r Beitrag zu, <strong>de</strong>n<br />
er hätte erheben können, wenn die Versicherung dieser<br />
Risiken nur bis zu <strong>de</strong>m Zeitpunkt beantragt wor<strong>de</strong>n<br />
wäre, zu <strong>de</strong>m er vom Wegfall Kenntnis erlangt.<br />
18 Kündigung nach Beitragsangleichung<br />
Erhöht sich <strong>de</strong>r Beitrag aufgrund <strong>de</strong>r Beitragsangleichung<br />
gemäß Ziff. 15.3, ohne dass sich <strong>de</strong>r Umfang<br />
<strong>de</strong>s Versicherungsschutzes än<strong>de</strong>rt, kann <strong>de</strong>r Versiche-
A01-06.2013/01<br />
rungsnehmer <strong>de</strong>n Versicherungsvertrag innerhalb eines<br />
Monats nach Zugang <strong>de</strong>r Mitteilung <strong>de</strong>s Versicherers<br />
mit sofortiger Wirkung, frühestens jedoch zu <strong>de</strong>m<br />
Zeitpunkt kündigen, in <strong>de</strong>m die Beitragserhöhung wirksam<br />
wer<strong>de</strong>n sollte.<br />
Der Versicherer hat <strong>de</strong>n Versicherungsnehmer in <strong>de</strong>r<br />
Mitteilung auf das Kündigungsrecht hinzuweisen. Die<br />
Mitteilung muss <strong>de</strong>m Versicherungsnehmer spätestens<br />
einen Monat vor <strong>de</strong>m Wirksamwer<strong>de</strong>n <strong>de</strong>r Beitragserhöhung<br />
zugehen.<br />
Eine Erhöhung <strong>de</strong>r Versicherungssteuer begrün<strong>de</strong>t<br />
kein Kündigungsrecht.<br />
19 Kündigung nach Versicherungsfall<br />
19.1 Das Versicherungsverhältnis kann gekündigt<br />
wer<strong>de</strong>n, wenn<br />
- vom Versicherer eine Scha<strong>de</strong>nsersatzzahlung<br />
geleistet wur<strong>de</strong> o<strong>de</strong>r<br />
- <strong>de</strong>m Versicherungsnehmer eine Klage über<br />
einen unter <strong>de</strong>n Versicherungsschutz fallen<strong>de</strong>n<br />
Haftpflichtanspruch gerichtlich zugestellt<br />
wird.<br />
Die Kündigung muss <strong>de</strong>m Vertragspartner in<br />
Schriftform spätestens einen Monat nach <strong>de</strong>r<br />
Scha<strong>de</strong>nsersatzzahlung o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Zustellung <strong>de</strong>r<br />
Klage zugegangen sein.<br />
19.2 Kündigt <strong>de</strong>r Versicherungsnehmer, wird seine<br />
Kündigung sofort nach ihrem Zugang beim Versicherer<br />
wirksam. Der Versicherungsnehmer<br />
kann jedoch bestimmen, dass die Kündigung zu<br />
einem späteren Zeitpunkt, spätestens jedoch<br />
zum Ablauf <strong>de</strong>s jeweiligen Versicherungsjahres,<br />
wirksam wird.<br />
Eine Kündigung <strong>de</strong>s Versicherers wird einen<br />
Monat nach ihrem Zugang beim Versicherungsnehmer<br />
wirksam.<br />
20 Kündigung nach Veräußerung versicherter Unternehmen<br />
20.1 Wird ein Unternehmen, für das eine Haftpflichtversicherung<br />
besteht, an einen Dritten veräußert,<br />
tritt dieser an Stelle <strong>de</strong>s Versicherungsnehmers<br />
in die während <strong>de</strong>r Dauer seines Eigentums<br />
sich aus <strong>de</strong>m Versicherungsverhältnis<br />
ergeben<strong>de</strong>n Rechte und Pflichten ein.<br />
Dies gilt auch, wenn ein Unternehmen aufgrund<br />
eines Nießbrauchs, eines Pachtvertrages o<strong>de</strong>r<br />
eines ähnlichen Verhältnisses von einem Dritten<br />
übernommen wird.<br />
20.2 Das Versicherungsverhältnis kann in diesem<br />
Falle<br />
- durch <strong>de</strong>n Versicherer <strong>de</strong>m Dritten gegenüber<br />
mit einer Frist von einem Monat,<br />
- durch <strong>de</strong>n Dritten <strong>de</strong>m Versicherer gegenüber<br />
mit sofortiger Wirkung o<strong>de</strong>r zu je<strong>de</strong>m späterem<br />
Zeitpunkt, spätestens jedoch zum Ablauf <strong>de</strong>s<br />
jeweiligen Versicherungsjahres in Schriftform<br />
gekündigt wer<strong>de</strong>n.<br />
20.3 Das Kündigungsrecht erlischt, wenn<br />
- <strong>de</strong>r Versicherer es nicht innerhalb eines Monats<br />
von <strong>de</strong>m Zeitpunkt an ausübt, in welchem<br />
er vom Übergang auf <strong>de</strong>n Dritten Kenntnis erlangt;<br />
- 16 -<br />
- <strong>de</strong>r Dritte es nicht innerhalb eines Monats<br />
nach <strong>de</strong>m Übergang ausübt, wobei das Kündigungsrecht<br />
bis zum Ablauf eines Monats von<br />
<strong>de</strong>m Zeitpunkt an bestehen bleibt, in <strong>de</strong>m <strong>de</strong>r<br />
Dritte von <strong>de</strong>r Versicherung Kenntnis erlangt.<br />
20.4 Erfolgt <strong>de</strong>r Übergang auf <strong>de</strong>n Dritten während<br />
einer laufen<strong>de</strong>n Versicherungsperio<strong>de</strong> und wird<br />
das Versicherungsverhältnis nicht gekündigt,<br />
haften <strong>de</strong>r bisherige Versicherungsnehmer und<br />
<strong>de</strong>r Dritte für <strong>de</strong>n Versicherungsbeitrag dieser<br />
Perio<strong>de</strong> als Gesamtschuldner.<br />
20.5 Der Übergang eines Unternehmens ist <strong>de</strong>m Versicherer<br />
durch <strong>de</strong>n bisherigen Versicherungsnehmer<br />
o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>n Dritten unverzüglich anzuzeigen.<br />
Bei einer schuldhaften Verletzung <strong>de</strong>r Anzeigepflicht<br />
besteht kein Versicherungsschutz, wenn<br />
<strong>de</strong>r Versicherungsfall später als einen Monat<br />
nach <strong>de</strong>m Zeitpunkt eintritt, in <strong>de</strong>m die Anzeige<br />
<strong>de</strong>m Versicherer hätte zugehen müssen, und <strong>de</strong>r<br />
Versicherer <strong>de</strong>n mit <strong>de</strong>m Veräußerer bestehen<strong>de</strong>n<br />
Vertrag mit <strong>de</strong>m Erwerber nicht geschlossen<br />
hätte.<br />
Der Versicherungsschutz lebt wie<strong>de</strong>r auf und<br />
besteht für alle Versicherungsfälle, die frühestens<br />
einen Monat nach <strong>de</strong>m Zeitpunkt eintreten,<br />
in <strong>de</strong>m <strong>de</strong>r Versicherer von <strong>de</strong>r Veräußerung<br />
Kenntnis erlangt. Dies gilt nur, wenn <strong>de</strong>r Versicherer<br />
in diesem Monat von seinem Kündigungsrecht<br />
keinen Gebrauch gemacht hat.<br />
Der Versicherungsschutz fällt trotz Verletzung<br />
<strong>de</strong>r Anzeigepflicht nicht weg, wenn <strong>de</strong>m Versicherer<br />
die Veräußerung in <strong>de</strong>m Zeitpunkt bekannt<br />
war, in <strong>de</strong>m ihm die Anzeige hätte zugehen<br />
müssen.<br />
21 Kündigung nach Risikoerhöhung aufgrund Än<strong>de</strong>rung<br />
o<strong>de</strong>r Erlass von Rechtsvorschriften<br />
Bei Erhöhungen <strong>de</strong>s versicherten Risikos durch Än<strong>de</strong>rung<br />
bestehen<strong>de</strong>r o<strong>de</strong>r Erlass neuer Rechtsvorschriften<br />
ist <strong>de</strong>r Versicherer berechtigt, das Versicherungsverhältnis<br />
unter Einhaltung einer Frist von einem Monat<br />
zu kündigen. Das Kündigungsrecht erlischt, wenn<br />
es nicht innerhalb eines Monats von <strong>de</strong>m Zeitpunkt an<br />
ausgeübt wird, in welchem <strong>de</strong>r Versicherer von <strong>de</strong>r Erhöhung<br />
Kenntnis erlangt hat.<br />
22 Mehrfachversicherung<br />
22.1 Eine Mehrfachversicherung liegt vor, wenn das<br />
Risiko in mehreren Versicherungsverträgen versichert<br />
ist.<br />
22.2 Wenn die Mehrfachversicherung zustan<strong>de</strong> gekommen<br />
ist, ohne dass <strong>de</strong>r Versicherungsnehmer<br />
dies wusste, kann er die Aufhebung <strong>de</strong>s<br />
später geschlossenen Vertrages verlangen.<br />
22.3 Das Recht auf Aufhebung erlischt, wenn <strong>de</strong>r<br />
Versicherungsnehmer es nicht innerhalb eines<br />
Monats geltend macht, nach<strong>de</strong>m er von <strong>de</strong>r<br />
Mehrfachversicherung Kenntnis erlangt hat. Die<br />
Aufhebung wird zu <strong>de</strong>m Zeitpunkt wirksam, zu<br />
<strong>de</strong>m die Erklärung, mit <strong>de</strong>r sie verlangt wird,<br />
<strong>de</strong>m Versicherer zugeht.
A01-06.2013/01<br />
Obliegenheiten <strong>de</strong>s Versicherungsnehmers<br />
23 Vorvertragliche Anzeigepflichten <strong>de</strong>s Versicherungsnehmers<br />
23.1 Vollständigkeit und Richtigkeit von Angaben<br />
über gefahrerhebliche Umstän<strong>de</strong><br />
Der Versicherungsnehmer hat bis zur Abgabe<br />
seiner Vertragserklärung <strong>de</strong>m Versicherer alle<br />
ihm bekannten Gefahrumstän<strong>de</strong> anzuzeigen,<br />
nach <strong>de</strong>nen <strong>de</strong>r Versicherer in Textform gefragt<br />
hat und die für <strong>de</strong>n Entschluss <strong>de</strong>s Versicherers<br />
erheblich sind, <strong>de</strong>n Vertrag mit <strong>de</strong>m vereinbarten<br />
Inhalt zu schließen. Der Versicherungsnehmer<br />
ist auch insoweit zur Anzeige verpflichtet, als<br />
nach seiner Vertragserklärung, aber vor Vertragsannahme<br />
<strong>de</strong>r Versicherer in Textform Fragen<br />
im Sinne <strong>de</strong>s Satzes 1 stellt.<br />
Gefahrerheblich sind die Umstän<strong>de</strong>, die geeignet<br />
sind, auf <strong>de</strong>n Entschluss <strong>de</strong>s Versicherers Einfluss<br />
auszuüben, <strong>de</strong>n Vertrag überhaupt o<strong>de</strong>r mit<br />
<strong>de</strong>m vereinbarten Inhalt abzuschließen.<br />
Wird <strong>de</strong>r Vertrag von einem Vertreter <strong>de</strong>s Versicherungsnehmers<br />
geschlossen und kennt dieser<br />
<strong>de</strong>n gefahrerheblichen Umstand, muss sich <strong>de</strong>r<br />
Versicherungsnehmer so behan<strong>de</strong>ln lassen, als<br />
habe er selbst davon Kenntnis gehabt o<strong>de</strong>r dies<br />
arglistig verschwiegen.<br />
23.2 Rücktritt<br />
(1) Unvollständige und unrichtige Angaben zu<br />
<strong>de</strong>n gefahrerheblichen Umstän<strong>de</strong>n berechtigen<br />
<strong>de</strong>n Versicherer, vom Versicherungsvertrag<br />
zurückzutreten.<br />
(2) Der Versicherer hat kein Rücktrittsrecht,<br />
wenn <strong>de</strong>r Versicherungsnehmer nachweist,<br />
dass er o<strong>de</strong>r sein Vertreter die unrichtigen<br />
o<strong>de</strong>r unvollständigen Angaben we<strong>de</strong>r vorsätzlich<br />
noch grob fahrlässig gemacht hat.<br />
Das Rücktrittsrecht <strong>de</strong>s Versicherers wegen<br />
grob fahrlässiger Verletzung <strong>de</strong>r Anzeigepflicht<br />
besteht nicht, wenn <strong>de</strong>r Versicherungsnehmer<br />
nachweist, dass <strong>de</strong>r Versicherer<br />
<strong>de</strong>n Vertrag auch bei Kenntnis <strong>de</strong>r nicht<br />
angezeigten Umstän<strong>de</strong>, wenn auch zu an<strong>de</strong>ren<br />
<strong>Bedingungen</strong>, geschlossen hätte.<br />
(3) Im Fall <strong>de</strong>s Rücktritts besteht kein Versicherungsschutz.<br />
Tritt <strong>de</strong>r Versicherer nach Eintritt <strong>de</strong>s Versicherungsfalls<br />
zurück, darf er <strong>de</strong>n Versicherungsschutz<br />
nicht versagen, wenn <strong>de</strong>r Versicherungsnehmer<br />
nachweist, dass <strong>de</strong>r unvollständig<br />
o<strong>de</strong>r unrichtig angezeigte Umstand<br />
we<strong>de</strong>r für <strong>de</strong>n Eintritt <strong>de</strong>s Versicherungsfalls<br />
noch für die Feststellung o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>n<br />
Umfang <strong>de</strong>r Leistung ursächlich war. Auch in<br />
diesem Fall besteht aber kein Versicherungsschutz,<br />
wenn <strong>de</strong>r Versicherungsnehmer<br />
die Anzeigepflicht arglistig verletzt hat.<br />
Dem Versicherer steht <strong>de</strong>r Teil <strong>de</strong>s Beitrages<br />
zu, <strong>de</strong>r <strong>de</strong>r bis zum Wirksamwer<strong>de</strong>n <strong>de</strong>r<br />
Rücktrittserklärung abgelaufenen Vertragszeit<br />
entspricht.<br />
23.3 Beitragsän<strong>de</strong>rung o<strong>de</strong>r Kündigungsrecht<br />
Ist das Rücktrittsrecht <strong>de</strong>s Versicherers ausgeschlossen,<br />
weil die Verletzung einer Anzeige-<br />
- 17 -<br />
pflicht we<strong>de</strong>r auf Vorsatz noch auf grober Fahrlässigkeit<br />
beruhte, kann <strong>de</strong>r Versicherer <strong>de</strong>n<br />
Vertrag unter Einhaltung einer Frist von einem<br />
Monat in Schriftform kündigen.<br />
Das Kündigungsrecht ist ausgeschlossen, wenn<br />
<strong>de</strong>r Versicherungsnehmer nachweist, dass <strong>de</strong>r<br />
Versicherer <strong>de</strong>n Vertrag auch bei Kenntnis <strong>de</strong>r<br />
nicht angezeigten Umstän<strong>de</strong>, wenn auch zu an<strong>de</strong>ren<br />
<strong>Bedingungen</strong>, geschlossen hätte.<br />
Kann <strong>de</strong>r Versicherer nicht zurücktreten o<strong>de</strong>r<br />
kündigen, weil er <strong>de</strong>n Vertrag auch bei Kenntnis<br />
<strong>de</strong>r nicht angezeigten Umstän<strong>de</strong>, aber zu an<strong>de</strong>ren<br />
<strong>Bedingungen</strong>, geschlossen hätte, wer<strong>de</strong>n die<br />
an<strong>de</strong>ren <strong>Bedingungen</strong> auf Verlangen <strong>de</strong>s Versicherers<br />
rückwirkend Vertragsbestandteil. Hat <strong>de</strong>r<br />
Versicherungsnehmer die Pflichtverletzung nicht<br />
zu vertreten, wer<strong>de</strong>n die an<strong>de</strong>ren <strong>Bedingungen</strong><br />
ab <strong>de</strong>r laufen<strong>de</strong>n Versicherungsperio<strong>de</strong> Vertragsbestandteil.<br />
Erhöht sich durch die Vertragsanpassung <strong>de</strong>r<br />
Beitrag um mehr als 10% o<strong>de</strong>r schließt <strong>de</strong>r Versicherer<br />
die Gefahrabsicherung für <strong>de</strong>n nicht angezeigten<br />
Umstand aus, kann <strong>de</strong>r Versicherungsnehmer<br />
<strong>de</strong>n Vertrag innerhalb eines Monats<br />
nach Zugang <strong>de</strong>r Mitteilung <strong>de</strong>s Versicherers<br />
fristlos kündigen.<br />
Der Versicherer muss die ihm nach Ziff. 23.2<br />
und 23.3 zustehen<strong>de</strong>n Rechte innerhalb eines<br />
Monats schriftlich geltend machen. Die Frist beginnt<br />
mit <strong>de</strong>m Zeitpunkt, zu <strong>de</strong>m er von <strong>de</strong>r Verletzung<br />
<strong>de</strong>r Anzeigepflicht, die das von ihm geltend<br />
gemachte Recht begrün<strong>de</strong>t, Kenntnis erlangt.<br />
Er hat die Umstän<strong>de</strong> anzugeben, auf die<br />
er seine Erklärung stützt; er darf nachträglich<br />
weitere Umstän<strong>de</strong> zur Begründung seiner Erklärung<br />
abgeben, wenn für diese die Monatsfrist<br />
nicht verstrichen ist.<br />
Dem Versicherer stehen die Rechte nach <strong>de</strong>n<br />
Ziff. 23.2 und 23.3 nur zu, wenn er <strong>de</strong>n Versicherungsnehmer<br />
durch geson<strong>de</strong>rte Mitteilung in<br />
Textform auf die Folgen einer Anzeigepflichtverletzung<br />
hingewiesen hat.<br />
Der Versicherer kann sich auf die in <strong>de</strong>n Ziff.<br />
23.2 und 23.3 genannten Rechte nicht berufen,<br />
wenn er <strong>de</strong>n nicht angezeigten Gefahrumstand<br />
o<strong>de</strong>r die Unrichtigkeit <strong>de</strong>r Anzeige kannte<br />
23.4 Anfechtung<br />
Das Recht <strong>de</strong>s Versicherers, <strong>de</strong>n Vertrag wegen<br />
arglistiger Täuschung anzufechten, bleibt unberührt.<br />
Im Fall <strong>de</strong>r Anfechtung steht <strong>de</strong>m Versicherer<br />
<strong>de</strong>r Teil <strong>de</strong>s Beitrages zu, <strong>de</strong>r <strong>de</strong>r bis zum<br />
Wirksamwer<strong>de</strong>n <strong>de</strong>r Anfechtungserklärung abgelaufenen<br />
Vertragszeit entspricht.<br />
24 Obliegenheiten vor Eintritt <strong>de</strong>s Versicherungsfalles<br />
Beson<strong>de</strong>rs gefahrdrohen<strong>de</strong> Umstän<strong>de</strong> hat <strong>de</strong>r Versicherungsnehmer<br />
auf Verlangen <strong>de</strong>s Versicherers innerhalb<br />
angemessener Frist zu beseitigen. Dies gilt<br />
nicht, soweit die Beseitigung unter Abwägung <strong>de</strong>r bei<strong>de</strong>rseitigen<br />
Interessen unzumutbar ist. Ein Umstand,<br />
<strong>de</strong>r zu einem Scha<strong>de</strong>n geführt hat, gilt ohne weiteres<br />
als beson<strong>de</strong>rs gefahrdrohend.
A01-06.2013/01<br />
25 Obliegenheiten nach Eintritt <strong>de</strong>s Versicherungsfalles<br />
25.1 Je<strong>de</strong>r Versicherungsfall ist, auch wenn noch keine<br />
Scha<strong>de</strong>nsersatzansprüche erhoben wor<strong>de</strong>n<br />
sind, <strong>de</strong>m Versicherer innerhalb einer Woche<br />
anzuzeigen. Das Gleiche gilt, wenn gegen <strong>de</strong>n<br />
Versicherungsnehmer Haftpflichtansprüche geltend<br />
gemacht wer<strong>de</strong>n.<br />
25.2 Der Versicherungsnehmer muss nach Möglichkeit<br />
für die Abwendung und Min<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>s<br />
Scha<strong>de</strong>ns sorgen. Weisungen <strong>de</strong>s Versicherers<br />
sind dabei zu befolgen, soweit es für <strong>de</strong>n Versicherungsnehmer<br />
zumutbar ist. Er hat <strong>de</strong>m Versicherer<br />
ausführliche und wahrheitsgemäße<br />
Scha<strong>de</strong>nberichte zu erstatten und ihn bei <strong>de</strong>r<br />
Scha<strong>de</strong>nermittlung und -regulierung zu unterstützen.<br />
Alle Umstän<strong>de</strong>, die nach Ansicht <strong>de</strong>s<br />
Versicherers für die Bearbeitung <strong>de</strong>s Scha<strong>de</strong>ns<br />
wichtig sind, müssen mitgeteilt sowie alle dafür<br />
angefor<strong>de</strong>rten Schriftstücke übersandt wer<strong>de</strong>n.<br />
25.3 Wird gegen <strong>de</strong>n Versicherungsnehmer ein<br />
staatsanwaltschaftliches, behördliches o<strong>de</strong>r gerichtliches<br />
Verfahren eingeleitet, ein Mahnbescheid<br />
erlassen o<strong>de</strong>r ihm gerichtlich <strong>de</strong>r Streit<br />
verkün<strong>de</strong>t, hat er dies unverzüglich anzuzeigen.<br />
25.4 Gegen einen Mahnbescheid o<strong>de</strong>r eine Verfügung<br />
von Verwaltungsbehör<strong>de</strong>n auf Scha<strong>de</strong>nsersatz<br />
muss <strong>de</strong>r Versicherungsnehmer fristgemäß<br />
Wi<strong>de</strong>rspruch o<strong>de</strong>r die sonst erfor<strong>de</strong>rlichen<br />
Rechtsbehelfe einlegen. Einer Weisung <strong>de</strong>s<br />
Versicherers bedarf es nicht.<br />
25.5 Wird gegen <strong>de</strong>n Versicherungsnehmer ein Haftpflichtanspruch<br />
gerichtlich geltend gemacht, hat<br />
er die Führung <strong>de</strong>s Verfahrens <strong>de</strong>m Versicherer<br />
zu überlassen. Der Versicherer beauftragt im<br />
Namen <strong>de</strong>s Versicherungsnehmers einen<br />
Rechtsanwalt. Der Versicherungsnehmer muss<br />
<strong>de</strong>m Rechtsanwalt Vollmacht sowie alle erfor<strong>de</strong>rlichen<br />
Auskünfte erteilen und die angefor<strong>de</strong>rten<br />
Unterlagen zur Verfügung stellen.<br />
26 Rechtsfolgen bei Verletzung von Obliegenheiten<br />
26.1 Verletzt <strong>de</strong>r Versicherungsnehmer eine Obliegenheit<br />
aus diesem Vertrag, die er vor Eintritt<br />
<strong>de</strong>s Versicherungsfalles zu erfüllen hat, kann <strong>de</strong>r<br />
Versicherer <strong>de</strong>n Vertrag innerhalb eines Monats<br />
ab Kenntnis von <strong>de</strong>r Obliegenheitsverletzung<br />
fristlos kündigen. Der Versicherer hat kein Kündigungsrecht,<br />
wenn <strong>de</strong>r Versicherungsnehmer<br />
nachweist, dass die Obliegenheitsverletzung<br />
we<strong>de</strong>r auf Vorsatz noch auf grober Fahrlässigkeit<br />
beruhte.<br />
26.2 Wird eine Obliegenheit aus diesem Vertrag vorsätzlich<br />
verletzt, verliert <strong>de</strong>r Versicherungsnehmer<br />
seinen Versicherungsschutz. Bei grob fahrlässiger<br />
Verletzung einer Obliegenheit ist <strong>de</strong>r<br />
Versicherer berechtigt, seine Leistung in einem<br />
<strong>de</strong>r Schwere <strong>de</strong>s Verschul<strong>de</strong>ns <strong>de</strong>s Versicherungsnehmers<br />
entsprechen<strong>de</strong>n Verhältnis zu<br />
kürzen.<br />
Der vollständige o<strong>de</strong>r teilweise Wegfall <strong>de</strong>s Versicherungsschutzes<br />
hat bei Verletzung einer<br />
nach Eintritt <strong>de</strong>s Versicherungsfalls bestehen<strong>de</strong>n<br />
- 18 -<br />
Auskunfts- o<strong>de</strong>r Aufklärungsobliegenheit zur Voraussetzung,<br />
dass <strong>de</strong>r Versicherer <strong>de</strong>n Versicherungsnehmer<br />
durch geson<strong>de</strong>rte Mitteilung in<br />
Textform auf diese Rechtsfolge hingewiesen hat.<br />
Weist <strong>de</strong>r Versicherungsnehmer nach, dass er<br />
die Obliegenheit nicht grob fahrlässig verletzt<br />
hat, bleibt <strong>de</strong>r Versicherungsschutz bestehen.<br />
Der Versicherungsschutz bleibt auch bestehen,<br />
wenn <strong>de</strong>r Versicherungsnehmer nachweist, dass<br />
die Verletzung <strong>de</strong>r Obliegenheit we<strong>de</strong>r für <strong>de</strong>n<br />
Eintritt o<strong>de</strong>r die Feststellung <strong>de</strong>s Versicherungsfalls<br />
noch für die Feststellung o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>n Umfang<br />
<strong>de</strong>r <strong>de</strong>m Versicherer obliegen<strong>de</strong>n Leistung ursächlich<br />
war. Das gilt nicht, wenn <strong>de</strong>r Versicherungsnehmer<br />
die Obliegenheit arglistig verletzt<br />
hat.<br />
Die vorstehen<strong>de</strong>n Bestimmungen gelten unabhängig<br />
davon, ob <strong>de</strong>r Versicherer ein ihm nach<br />
Ziff. 26.1 zustehen<strong>de</strong>s Kündigungsrecht ausübt.<br />
Weitere Bestimmungen<br />
27 Mitversicherte Person<br />
27.1 Erstreckt sich die Versicherung auch auf Haftpflichtansprüche<br />
gegen an<strong>de</strong>re Personen als<br />
<strong>de</strong>n Versicherungsnehmer selbst, sind alle für<br />
ihn gelten<strong>de</strong>n Bestimmungen auf die Mitversicherten<br />
entsprechend anzuwen<strong>de</strong>n.<br />
Die Bestimmungen über die Vorsorgeversicherung<br />
(Ziff. 4.) gelten nicht, wenn das neue Risiko<br />
nur in <strong>de</strong>r Person eines Mitversicherten entsteht.<br />
27.2 Die Ausübung <strong>de</strong>r Rechte aus <strong>de</strong>m Versicherungsvertrag<br />
steht ausschließlich <strong>de</strong>m Versicherungsnehmer<br />
zu. Er ist neben <strong>de</strong>n Mitversicherten<br />
für die Erfüllung <strong>de</strong>r Obliegenheiten verantwortlich.<br />
28 Abtretungsverbot<br />
Der Freistellungsanspruch darf vor seiner endgültigen<br />
Feststellung ohne Zustimmung <strong>de</strong>s Versicherers we<strong>de</strong>r<br />
abgetreten noch verpfän<strong>de</strong>t wer<strong>de</strong>n. Eine Abtretung<br />
an <strong>de</strong>n geschädigten Dritten ist zulässig.<br />
29 Anzeigen, Willenserklärungen, Anschriftenän<strong>de</strong>rung<br />
29.1 Alle für <strong>de</strong>n Versicherer bestimmten Anzeigen<br />
und Erklärungen sollen an die Hauptverwaltung<br />
<strong>de</strong>s Versicherers o<strong>de</strong>r an die im Versicherungsschein<br />
o<strong>de</strong>r in <strong>de</strong>ssen Nachträgen als zuständig<br />
bezeichnete Geschäftsstelle gerichtet wer<strong>de</strong>n.<br />
29.2 Hat <strong>de</strong>r Versicherungsnehmer eine Än<strong>de</strong>rung<br />
seiner Anschrift <strong>de</strong>m Versicherer nicht mitgeteilt,<br />
genügt für eine Willenserklärung, die <strong>de</strong>m Versicherungsnehmer<br />
gegenüber abzugeben ist, die<br />
Absendung eines eingeschriebenen Briefes an<br />
die letzte <strong>de</strong>m Versicherer bekannte Anschrift.<br />
Die Erklärung gilt drei Tage nach <strong>de</strong>r Absendung<br />
<strong>de</strong>s Briefes als zugegangen. Dies gilt entsprechend<br />
für <strong>de</strong>n Fall einer Namensän<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>s<br />
Versicherungsnehmers.<br />
29.3 Hat <strong>de</strong>r Versicherungsnehmer die Versicherung<br />
für seinen Gewerbebetrieb abgeschlossen, fin-
A01-06.2013/01<br />
30 Verjährung<br />
<strong>de</strong>n bei einer Verlegung <strong>de</strong>r gewerblichen Nie<strong>de</strong>rlassung<br />
die Bestimmungen <strong>de</strong>r Ziff. 29.2 entsprechen<strong>de</strong><br />
Anwendung.<br />
30.1 Die Ansprüche aus <strong>de</strong>m Versicherungsvertrag<br />
verjähren in drei Jahren. Die Fristberechnung<br />
richtet sich nach <strong>de</strong>n allgemeinen Vorschriften<br />
<strong>de</strong>s Bürgerlichen Gesetzbuches.<br />
30.2 Ist ein Anspruch aus <strong>de</strong>m Versicherungsvertrag<br />
bei <strong>de</strong>m Versicherer angemel<strong>de</strong>t wor<strong>de</strong>n, ist die<br />
Verjährung von <strong>de</strong>r Anmeldung bis zu <strong>de</strong>m Zeitpunkt<br />
gehemmt, zu <strong>de</strong>m die Entscheidung <strong>de</strong>s<br />
Versicherers <strong>de</strong>m Anspruchsteller in Textform<br />
zugeht.<br />
31 Zuständiges Gericht<br />
31.1 Für Klagen aus <strong>de</strong>m Versicherungsvertrag gegen<br />
<strong>de</strong>n Versicherer bestimmt sich die gerichtliche<br />
Zuständigkeit nach <strong>de</strong>m Sitz <strong>de</strong>s Versicherers<br />
o<strong>de</strong>r seiner für <strong>de</strong>n Versicherungsvertrag<br />
zuständigen Nie<strong>de</strong>rlassung.<br />
Ist <strong>de</strong>r Versicherungsnehmer eine natürliche<br />
Person, ist auch das Gericht örtlich zuständig, in<br />
<strong>de</strong>ssen Bezirk <strong>de</strong>r Versicherungsnehmer zur Zeit<br />
<strong>de</strong>r Klageerhebung seinen Wohnsitz o<strong>de</strong>r, in<br />
Ermangelung eines solchen, seinen gewöhnlichen<br />
Aufenthalt hat.<br />
31.2 Ist <strong>de</strong>r Versicherungsnehmer eine natürliche<br />
Person, müssen Klagen aus <strong>de</strong>m Versicherungsvertrag<br />
gegen ihn bei <strong>de</strong>m Gericht erhoben<br />
- 19 -<br />
wer<strong>de</strong>n, das für seinen Wohnsitz o<strong>de</strong>r, in Ermangelung<br />
eines solchen, <strong>de</strong>n Ort seines gewöhnlichen<br />
Aufenthalts zuständig ist. Ist <strong>de</strong>r<br />
Versicherungsnehmer eine juristische Person,<br />
bestimmt sich das zuständige Gericht auch nach<br />
<strong>de</strong>m Sitz o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Nie<strong>de</strong>rlassung <strong>de</strong>s Versicherungsnehmers.<br />
Das gleiche gilt, wenn <strong>de</strong>r Versicherungsnehmer<br />
eine Offene Han<strong>de</strong>lsgesellschaft,<br />
Kommanditgesellschaft, Gesellschaft<br />
bürgerlichen Rechts o<strong>de</strong>r eine eingetragene<br />
Partnerschaftsgesellschaft ist.<br />
31.3 Sind <strong>de</strong>r Wohnsitz o<strong>de</strong>r gewöhnliche Aufenthalt<br />
im Zeitpunkt <strong>de</strong>r Klageerhebung nicht bekannt,<br />
bestimmt sich die gerichtliche Zuständigkeit für<br />
Klagen aus <strong>de</strong>m Versicherungsvertrag gegen<br />
<strong>de</strong>n Versicherungsnehmer nach <strong>de</strong>m Sitz <strong>de</strong>s<br />
Versicherers o<strong>de</strong>r seiner für <strong>de</strong>n Versicherungsvertrag<br />
zuständigen Nie<strong>de</strong>rlassung.<br />
32 Anzuwen<strong>de</strong>n<strong>de</strong>s Recht<br />
Für diesen Vertrag gilt <strong>de</strong>utsches Recht.<br />
33 Begriffsbestimmung<br />
Versicherungsjahr:<br />
Das Versicherungsjahr erstreckt sich über einen Zeitraum<br />
von zwölf Monaten. Besteht die vereinbarte Vertragsdauer<br />
jedoch nicht aus ganzen Jahren, wird das<br />
erste Versicherungsjahr entsprechend verkürzt. Die<br />
folgen<strong>de</strong>n Versicherungsjahre bis zum vereinbarten<br />
Vertragsablauf sind jeweils ganze Jahre.
A01-06.2013/01<br />
Beson<strong>de</strong>re <strong>Bedingungen</strong> für die Privathaftpflichtversicherung –<br />
ConceptIF Classic (BB PHV CIF Classic 2012)<br />
(Stand: 01.01.2013)<br />
Die folgen<strong>de</strong>n Erweiterungen <strong>de</strong>s Versicherungsschutzes gelten nachrangig, soweit <strong>de</strong>r Versicherungsnehmer o<strong>de</strong>r die<br />
versicherte Person Leistungen bereits aus einem an<strong>de</strong>ren Versicherungsvertrag beanspruchen kann.<br />
Soweit nicht im Versicherungsvertrag etwas an<strong>de</strong>res vereinbart wur<strong>de</strong>, gilt Folgen<strong>de</strong>s:<br />
1. Privathaftpflicht<br />
Versichert ist im Rahmen <strong>de</strong>r Allgemeinen <strong>Bedingungen</strong><br />
für die Haftpflichtversicherung (AHB CIF 2012) und <strong>de</strong>r<br />
nachstehen<strong>de</strong>n beson<strong>de</strong>ren <strong>Bedingungen</strong> die gesetzliche<br />
Haftpflicht <strong>de</strong>s Versicherungsnehmers aus <strong>de</strong>n Gefahren<br />
<strong>de</strong>s täglichen Lebens als Privatperson und nicht aus <strong>de</strong>n<br />
Gefahren eines Betriebes o<strong>de</strong>r Berufes. Nicht versichert ist<br />
die gesetzliche Haftpflicht <strong>de</strong>s Versicherungsnehmers aus<br />
(1) <strong>de</strong>n Gefahren eines Dienstes, Amtes, einer verantwortlichen<br />
Betätigung in Vereinigungen aller Art<br />
(2) o<strong>de</strong>r einer ungewöhnlichen und gefährlichen Beschäftigung.<br />
Insbeson<strong>de</strong>re ist versichert die gesetzliche Haftpflicht <strong>de</strong>s<br />
Versicherungsnehmers<br />
1.1 als Familien- und Haushaltsvorstand (z. B. aus <strong>de</strong>r<br />
Aufsichtspflicht über Min<strong>de</strong>rjährige);<br />
1.2 als Dienstherr <strong>de</strong>r in seinem Haushalt tätigen Personen;<br />
1.3 aus <strong>de</strong>n Gefahren einer nichtverantwortlichen ehrenamtlichen<br />
Tätigkeit o<strong>de</strong>r Freiwilligenarbeit aufgrund<br />
eines sozialen unentgeltlichen Engagements;<br />
1.4 als Inhaber<br />
(1) einer o<strong>de</strong>r mehrerer im Inland gelegener Wohnungen<br />
(bei Wohnungseigentum als Son<strong>de</strong>reigentümer),<br />
einschließlich Ferienwohnung. Bei<br />
Son<strong>de</strong>reigentümern sind versichert Haftpflichtansprüche<br />
<strong>de</strong>r Gemeinschaft <strong>de</strong>r Wohnungseigentümer<br />
wegen Beschädigung <strong>de</strong>s Gemeinschaftseigentums.<br />
Die Leistungspflicht erstreckt<br />
sich jedoch nicht auf <strong>de</strong>n Miteigentumsanteil an<br />
<strong>de</strong>m gemeinschaftlichen Eigentum;<br />
(2) eines im Inland gelegenen 1-4-Familienhauses<br />
ohne Gewerbebetriebe sowie als Miteigentümer<br />
<strong>de</strong>r zu einem 1-4-Familienhaus ohne Gewerbebetriebe<br />
gehören<strong>de</strong>n Gemeinschaftsanlagen;<br />
(3) eines im Inland gelegenen Wochenend-<br />
/Ferienhauses, sofern sie vom Versicherungsnehmer<br />
ausschließlich zu Wohnzwecken verwen<strong>de</strong>t<br />
wer<strong>de</strong>n, einschließlich <strong>de</strong>r zugehörigen<br />
Garagen und Gärten sowie eines Schrebergartens<br />
(4) eines im Inland gelegenen unbebauten Grundstückes<br />
bis zu einer Gesamtfläche von 500 m².<br />
Hierbei ist mitversichert die gesetzliche Haftpflicht<br />
– aus <strong>de</strong>r Verletzung von Pflichten, die <strong>de</strong>m Versicherungsnehmer<br />
in <strong>de</strong>n oben genannten Eigen-<br />
- 20 -<br />
schaften obliegen (z. B. bauliche Instandhaltung,<br />
Beleuchtung, Reinigung, Streuen und Schneeräumen<br />
auf Gehwegen);<br />
– aus <strong>de</strong>r Vermietung von nicht mehr als drei einzeln<br />
vermieteten Wohnräumen; nicht jedoch von Räumen<br />
zu gewerblichen Zwecken und Garagen.<br />
Wer<strong>de</strong>n mehr als drei Räume einzeln vermietet,<br />
entfällt die Mitversicherung. Es gelten dann die<br />
Bestimmungen über die Vorsorgeversicherung<br />
(Ziff. 4 AHB CIF 2012);<br />
– aus <strong>de</strong>r Vermietung von nicht mehr als drei Wohnungen<br />
(sowie <strong>de</strong>r dazugehörigen Garagen) in einem<br />
1–4-Familienhaus, in <strong>de</strong>m <strong>de</strong>r Versicherungsnehmer<br />
selbst eine Wohnung bewohnt;<br />
– aus <strong>de</strong>r Vermietung einer im Inland gelegenen<br />
Wohnung (Eigentumswohnung, Ferienwohnung).<br />
Die Regelungen in Ziff. 1.4 (1) Sätze 2 und 3 gelten<br />
analog;<br />
– als Bauherr o<strong>de</strong>r Unternehmer von Bauarbeiten<br />
(Neubauten, Umbauten, Reparaturen, Abbruch-,<br />
Grabearbeiten) bis zu einer Bausumme von<br />
100.000,– € je Bauvorhaben. Voraussetzung für<br />
<strong>de</strong>n Versicherungsschutz ist, dass Planung, Bauleitung<br />
und Bauausführung an Dritte vergeben<br />
sind. Dabei kann ein Teil <strong>de</strong>r Bauarbeiten bis zu<br />
50 % <strong>de</strong>r Bausumme in Eigenleistung durchgeführt<br />
wer<strong>de</strong>n. Mitversichert ist die persönliche gesetzliche<br />
Haftpflicht <strong>de</strong>r vom Versicherungsnehmer<br />
zur Mithilfe eingesetzten und ordnungsgemäß<br />
zur gesetzlichen Unfallversicherung angemel<strong>de</strong>ten<br />
Personen für Schä<strong>de</strong>n, die sie in Ausübung<br />
dieser Verrichtungen Dritten verursachen.<br />
Ansprüche dieser Personen gegen die nach Ziff.<br />
2 versicherten Personen sind abweichend von<br />
Ziff. 7.5 AHB CIF 2012 mitversichert. Ausgeschlossen<br />
sind Schä<strong>de</strong>n aus <strong>de</strong>m Verän<strong>de</strong>rn <strong>de</strong>r<br />
Grundwasserverhältnisse. Bis zu einer Bausumme<br />
von 50.000,– € besteht auch Versicherungsschutz,<br />
wenn die Bauarbeiten in eigener Regie<br />
durchgeführt wer<strong>de</strong>n. Wenn eine <strong>de</strong>r vorgenannten<br />
Bausummen überschritten wird, entfällt die entsprechen<strong>de</strong><br />
Mitversicherung. Es gelten dann die<br />
Bestimmungen über die Vorsorgeversicherung (Ziff.<br />
4 AHB CIF 2012);<br />
– als früherer Besitzer aus § 836 Abs. 2 BGB, wenn<br />
die Versicherung bis zum Besitzwechsel bestand;<br />
– <strong>de</strong>r Insolvenzverwalter und Zwangsverwalter in<br />
dieser Eigenschaft;
A01-06.2013/01<br />
1.5 aus <strong>de</strong>m Besitz und Gebrauch von Fahrrä<strong>de</strong>rn,<br />
auch nichtversicherungspflichtigen Elektrofahrrä<strong>de</strong>rn;<br />
1.6 aus <strong>de</strong>r Ausübung von Sport, ausgenommen ist eine<br />
jagdliche Betätigung und die Teilnahme an Pfer<strong>de</strong>-,<br />
Rad- o<strong>de</strong>r Kraftfahrzeug-Rennen sowie die<br />
Vorbereitung hierzu (Training);<br />
1.7 aus <strong>de</strong>m erlaubten privaten Besitz und Gebrauch von<br />
Hieb-, Stoß- und Schusswaffen sowie Munition und<br />
Geschossen, nicht jedoch zu Jagdzwecken o<strong>de</strong>r zu<br />
strafbaren Handlungen;<br />
1.8 als Halter o<strong>de</strong>r Hüter von zahmen Haustieren, gezähmten<br />
Kleintieren und Bienen, nicht jedoch von<br />
Hun<strong>de</strong>n, Rin<strong>de</strong>rn, Pfer<strong>de</strong>n, sonstigen Reit- und<br />
Zugtieren, wil<strong>de</strong>n Tieren sowie von Tieren, die zu<br />
gewerblichen o<strong>de</strong>r landwirtschaftlichen Zwecken<br />
gehalten wer<strong>de</strong>n.<br />
Eingeschlossen ist die gesetzliche Haftpflicht <strong>de</strong>s<br />
Versicherungsnehmers<br />
(1) als nicht gewerbsmäßiger Hüter frem<strong>de</strong>r Hun<strong>de</strong> o<strong>de</strong>r<br />
Pfer<strong>de</strong>;<br />
(2) als Reiter bei <strong>de</strong>r Benutzung frem<strong>de</strong>r Pfer<strong>de</strong>;<br />
(3) als Fahrer bei <strong>de</strong>r Benutzung frem<strong>de</strong>r Fuhrwerke<br />
zu privaten Zwecken;<br />
(4) als Halter von Blin<strong>de</strong>n- und Behin<strong>de</strong>rtenbegleithun<strong>de</strong>n,<br />
soweit Versicherungsschutz nicht über<br />
eine Tierhalterhaftpflichtversicherung besteht.<br />
Nicht versichert sind Haftpflichtansprüche <strong>de</strong>r Tierhalter<br />
o<strong>de</strong>r -eigentümer sowie Fuhrwerkseigentümer,<br />
es sei <strong>de</strong>nn, es han<strong>de</strong>lt sich um Personenschä<strong>de</strong>n;<br />
1.9 als Tagesmutter/Tageseltern. Versichert ist die gesetzliche<br />
Haftpflicht aus <strong>de</strong>r Tätigkeit als Tagesmutter<br />
(Tageseltern), aus <strong>de</strong>r Beaufsichtigung von bis<br />
zu sechs zur Betreuung übernommenen min<strong>de</strong>rjährigen<br />
Kin<strong>de</strong>rn. Versicherungsschutz besteht auch<br />
dann, wenn es sich dabei um eine berufliche Tätigkeit<br />
han<strong>de</strong>lt.<br />
Nicht versichert ist jedoch die Ausübung dieser Tätigkeit<br />
in Betrieben und Institutionen, z. B. Kin<strong>de</strong>rgärten,<br />
Kin<strong>de</strong>rhorten o<strong>de</strong>r Kin<strong>de</strong>rtagesstätten. Mitversichert<br />
ist die gleichartige gesetzliche Haftpflicht <strong>de</strong>r<br />
Tageskin<strong>de</strong>r während <strong>de</strong>r Obhut bei <strong>de</strong>n Tageseltern.<br />
Erlangen die versicherte Person o<strong>de</strong>r das Tageskind<br />
Versicherungsschutz aus einem an<strong>de</strong>ren<br />
frem<strong>de</strong>n Haftpflichtversicherungsvertrag, so entfällt<br />
insoweit <strong>de</strong>r Versicherungsschutz aus diesem Vertrag.<br />
Zeigt <strong>de</strong>r Versicherungsnehmer <strong>de</strong>n Versicherungsfall<br />
zur Regulierung zu diesem Vertrag an, so<br />
erfolgt eine Vorleistung im Rahmen <strong>de</strong>r getroffenen<br />
Vereinbarungen.<br />
Eingeschlossen sind – in teilweiser Abän<strong>de</strong>rung<br />
von Ziff. 7.4 und 7.5 AHB CIF 2012 – auch Haftpflichtansprüche<br />
– <strong>de</strong>r Tageskin<strong>de</strong>r untereinan<strong>de</strong>r (sofern es sich<br />
nicht um Geschwister han<strong>de</strong>lt)<br />
– sowie <strong>de</strong>r Tageskin<strong>de</strong>r gegenüber <strong>de</strong>n Tageseltern<br />
und <strong>de</strong>ren eigenen Kin<strong>de</strong>rn wegen Personenschä<strong>de</strong>n;<br />
1.10 aus <strong>de</strong>r Teilnahme an fachpraktischem Unterricht,<br />
z. B. Laborarbeiten, an einer Fach-, Gesamt- bzw.<br />
Hochschule o<strong>de</strong>r Universität. Mitversichert ist die<br />
gesetzliche Haftpflicht wegen Schä<strong>de</strong>n an Laborgeräten<br />
(auch Maschinen) <strong>de</strong>r Fach-, Gesamt- bzw.<br />
Hochschule o<strong>de</strong>r Universität;<br />
- 21 -<br />
1.11 aus <strong>de</strong>r Teilnahme an Betriebspraktika und Ferienjobs.<br />
Der Ausschluss gemäß Ziff. 1 dieser <strong>Bedingungen</strong><br />
(Gefahren eines Betriebes o<strong>de</strong>r Berufes)<br />
bleibt bestehen.<br />
2. Haftpflicht für Familie und Haushalt<br />
Mitversichert ist<br />
2.1 die gleichartige gesetzliche Haftpflicht<br />
(1) <strong>de</strong>s Ehegatten und eingetragenen Lebenspartners*<br />
<strong>de</strong>s Versicherungsnehmers;<br />
(2) ihrer unverheirateten und nicht in einer eingetragenen<br />
Lebenspartnerschaft* leben<strong>de</strong>n Kin<strong>de</strong>r<br />
(auch Stief-, Adoptiv- und Pflegekin<strong>de</strong>r), bei<br />
volljährigen Kin<strong>de</strong>rn jedoch nur, solange sie<br />
sich noch in einer Schul- o<strong>de</strong>r sich unmittelbar<br />
anschließen<strong>de</strong>n Berufsausbildung befin<strong>de</strong>n (berufliche<br />
Erstausbildung – Lehre und/o<strong>de</strong>r Studium<br />
– auch Bachelor und unmittelbar angeschlossene<br />
Master-Studiengänge –, nicht Referendarzeit,<br />
Fortbildungsmaßnahmen und dgl.).<br />
Bei Ableistung <strong>de</strong>s Grundwehrdienstes, <strong>de</strong>s<br />
freiwilligen Wehrdienstes, <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>sfreiwilligendienstes<br />
o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>s freiwilligen sozialen Jahres<br />
vor, während o<strong>de</strong>r im Anschluss an die Berufsausbildung<br />
bleibt <strong>de</strong>r Versicherungsschutz<br />
bestehen. Während einer Wartezeit/Arbeitslosigkeit<br />
von bis zu einem Jahr zwischen<br />
Schulabschluss und Beginn einer Ausbildung<br />
o<strong>de</strong>r eines Wehrdienstes bleibt <strong>de</strong>r<br />
Versicherungsschutz bestehen;<br />
(3) <strong>de</strong>r in häuslicher Gemeinschaft leben<strong>de</strong>n unverheirateten<br />
und nicht in einer eingetragenen<br />
Lebenspartnerschaft* leben<strong>de</strong>n Kin<strong>de</strong>r (auch<br />
Stief-, Adoptiv- und Pflegekin<strong>de</strong>r) mit geistiger<br />
Behin<strong>de</strong>rung;<br />
(4) aller unverheirateten und alleinstehen<strong>de</strong>n sowie<br />
nicht in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft*<br />
leben<strong>de</strong>n Verwandten <strong>de</strong>s Versicherungsnehmers<br />
o<strong>de</strong>r (Ehe-)Partners, die mit <strong>de</strong>m<br />
Versicherungsnehmer in häuslicher Gemeinschaft<br />
leben und dort polizeilich gemel<strong>de</strong>t sind.<br />
Haftpflichtansprüche dieser Personen gegen<br />
<strong>de</strong>n Versicherungsnehmer sind ausgeschlossen.<br />
Mitversichert sind jedoch etwaige übergangsfähige<br />
Regressansprüche von Sozialversicherungsträgern,<br />
Sozialhilfeträgern, privaten<br />
Krankenversicherungsträgern, öffentlichen und<br />
privaten Arbeitgebern wegen Personenschä<strong>de</strong>n;<br />
(5) <strong>de</strong>r min<strong>de</strong>rjährigen Personen, die sich vorübergehend<br />
– längstens ein Jahr – im Haushalt <strong>de</strong>s<br />
Versicherungsnehmers aufhalten (z. B. Au-pair,<br />
Austauschschüler), soweit nicht an<strong>de</strong>rweitig<br />
Versicherungsschutz besteht;<br />
(6) im Falle ausdrücklicher Vereinbarung gemäß<br />
<strong>de</strong>n nachfolgen<strong>de</strong>n Voraussetzungen – <strong>de</strong>r in<br />
häuslicher Gemeinschaft mit <strong>de</strong>m Versicherungsnehmer<br />
leben<strong>de</strong> Partner einer nichtehelichen<br />
Lebensgemeinschaft und <strong>de</strong>ssen Kin<strong>de</strong>r,<br />
diese entsprechend Ziff. 2.1 (2) und (3):<br />
a) Der Versicherungsnehmer und <strong>de</strong>r mitversicherte<br />
Partner müssen unverheiratet sein.<br />
b) Der mitversicherte Partner muss in <strong>de</strong>r Police<br />
namentlich benannt wer<strong>de</strong>n.<br />
c) Haftpflichtansprüche <strong>de</strong>s Partners und <strong>de</strong>ssen<br />
Kin<strong>de</strong>r gegen <strong>de</strong>n Versicherungsneh-
A01-06.2013/01<br />
mer sind ausgeschlossen. Mitversichert<br />
sind jedoch etwaige übergangsfähige Regressansprüche<br />
von Sozialversicherungsträgern,<br />
Sozialhilfeträgern, privaten Krankenversicherungsträgern,<br />
öffentlichen und<br />
privaten Arbeitgebern wegen Personenschä<strong>de</strong>n.<br />
d) Die Mitversicherung für <strong>de</strong>n Partner und<br />
<strong>de</strong>ssen Kin<strong>de</strong>r, die nicht auch die Kin<strong>de</strong>r<br />
<strong>de</strong>s Versicherungsnehmers sind, en<strong>de</strong>t mit<br />
<strong>de</strong>r Aufhebung <strong>de</strong>r häuslichen Gemeinschaft<br />
zwischen <strong>de</strong>m Versicherungsnehmer<br />
und <strong>de</strong>m Partner.<br />
e) Im Falle <strong>de</strong>s To<strong>de</strong>s <strong>de</strong>s Versicherungsnehmers<br />
gilt für <strong>de</strong>n überleben<strong>de</strong>n Partner<br />
und <strong>de</strong>ssen Kin<strong>de</strong>r Ziff. 4.5 sinngemäß.<br />
Entfallen die Voraussetzungen für die Mitversicherung<br />
nach Ziff. (1) bis (6), weil<br />
– <strong>de</strong>r Versicherungsnehmer verstorben ist,<br />
– die Ehe rechtskräftig geschie<strong>de</strong>n wur<strong>de</strong>,<br />
– die häusliche Gemeinschaft been<strong>de</strong>t wur<strong>de</strong><br />
o<strong>de</strong>r<br />
– Kin<strong>de</strong>r volljährig wur<strong>de</strong>n, geheiratet o<strong>de</strong>r ihre<br />
Ausbildung been<strong>de</strong>t haben,<br />
so besteht Nachversicherungsschutz bis zur nächsten<br />
Beitragshauptfälligkeit, min<strong>de</strong>stens aber für 6<br />
Monate. Wird bis dahin kein neuer Versicherungsschutz<br />
beantragt, entfällt die Nachversicherung<br />
rückwirkend;<br />
2.2 die gesetzliche Haftpflicht <strong>de</strong>r im Haushalt <strong>de</strong>s Versicherungsnehmers<br />
beschäftigten Personen gegenüber<br />
Dritten aus dieser Tätigkeit. Das Gleiche<br />
gilt für Personen, die aus Arbeitsvertrag o<strong>de</strong>r gefälligkeitshalber<br />
Wohnung, Haus und Garten betreuen<br />
o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>n Streudienst versehen. Ausgeschlossen<br />
sind Haftpflichtansprüche aus Personenschä<strong>de</strong>n,<br />
bei <strong>de</strong>nen es sich um Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten<br />
im Betrieb <strong>de</strong>s Versicherungsnehmers<br />
gemäß <strong>de</strong>m Sozialgesetzbuch VII han<strong>de</strong>lt;<br />
2.3 als beson<strong>de</strong>re Leistung für Schä<strong>de</strong>n durch mitversicherte,<br />
jedoch nicht <strong>de</strong>liktfähige Kin<strong>de</strong>r: Der Versicherer<br />
wird sich nicht auf eine Deliktunfähigkeit von<br />
Kin<strong>de</strong>rn nach § 828 Absatz 1 und 2 BGB berufen,<br />
soweit dies <strong>de</strong>r Versicherungsnehmer wünscht und<br />
ein an<strong>de</strong>rer Versicherer (z. B. Sozialversicherungsträger,<br />
Kaskoversicherer) nicht leistungspflichtig ist. Der<br />
Versicherer behält sich Rückgriffsansprüche (Regresse)<br />
wegen seiner Aufwendungen gegen scha<strong>de</strong>nersatzpflichtige<br />
Dritte (z. B. Aufsichtspflichtige), soweit<br />
sie nicht Versicherte dieses Vertrages sind, vor. Die<br />
Höchstersatzleistung <strong>de</strong>s Versicherers für <strong>de</strong>rartige<br />
Schä<strong>de</strong>n beträgt 6.000,– € je Versicherungsfall. Der<br />
Versicherungsnehmer hat von <strong>de</strong>rartigen Schä<strong>de</strong>n<br />
150,– € selbst zu tragen.***<br />
3. Kraft-, Luft- und Wasserfahrzeuge<br />
3.1 Nicht versichert ist die gesetzliche Haftpflicht <strong>de</strong>s<br />
Eigentümers, Besitzers, Halters o<strong>de</strong>r Führers eines<br />
Kraft-, Luft-, Wasserfahrzeugs o<strong>de</strong>r Kraftfahrzeuganhängers<br />
wegen Schä<strong>de</strong>n, die durch <strong>de</strong>n Gebrauch<br />
<strong>de</strong>s Fahrzeuges verursacht wer<strong>de</strong>n.<br />
3.2 Versichert ist jedoch die Haftpflicht wegen Schä<strong>de</strong>n,<br />
die verursacht wer<strong>de</strong>n durch <strong>de</strong>n Gebrauch<br />
von<br />
(1) a) nur auf nicht öffentlichen Wegen und Plätzen<br />
verkehren<strong>de</strong>n Kfz und Anhängern ohne<br />
- 22 -<br />
Rücksicht auf eine Höchstgeschwindigkeit;<br />
b) Kraftfahrzeugen mit nicht mehr als 6 km/h<br />
Höchstgeschwindigkeit;<br />
c) selbstfahren<strong>de</strong>n Arbeitsmaschinen mit nicht<br />
mehr als 20 km/h Höchstgeschwindigkeit;<br />
d) nicht versicherungspflichtigen Anhängern.<br />
Hierfür gilt: Für diese Kfz gelten nicht die Ausschlüsse<br />
in Ziff. 3.1 (2) AHB CIF 2012 und in<br />
Ziff. 4.3 (1) AHB CIF 2012. Das Fahrzeug darf<br />
nur von einem berechtigten Fahrer gebraucht<br />
wer<strong>de</strong>n. Berechtigter Fahrer ist, wer das Fahrzeug<br />
mit Wissen und Willen <strong>de</strong>s Verfügungsberechtigten<br />
gebrauchen darf. Der Versicherungsnehmer<br />
ist verpflichtet, dafür zu sorgen,<br />
dass das Fahrzeug nicht von einem unberechtigten<br />
Fahrer gebraucht wird. Der Fahrer <strong>de</strong>s<br />
Fahrzeugs darf das Fahrzeug auf öffentlichen<br />
Wegen o<strong>de</strong>r Plätzen nur mit <strong>de</strong>r erfor<strong>de</strong>rlichen<br />
Fahrerlaubnis benutzen. Der Versicherungsnehmer<br />
ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass<br />
das Fahrzeug nicht von einem Fahrer benutzt<br />
wird, <strong>de</strong>r nicht die erfor<strong>de</strong>rliche Fahrerlaubnis<br />
hat;<br />
(2) Flugmo<strong>de</strong>llen, unbemannten Ballonen und Drachen,<br />
– die we<strong>de</strong>r durch Motoren o<strong>de</strong>r Treibsätze angetrieben<br />
wer<strong>de</strong>n und<br />
– <strong>de</strong>ren Fluggewicht 5 kg nicht übersteigt;<br />
(3) Wassersportfahrzeugen, ausgenommen eigene<br />
Segelboote und eigene o<strong>de</strong>r frem<strong>de</strong> Wassersportfahrzeuge<br />
mit Motoren – auch Hilfs- o<strong>de</strong>r<br />
Außenbordmotoren – o<strong>de</strong>r Treibsätzen. Mitversichert<br />
ist auch die gesetzliche Haftpflicht <strong>de</strong>s<br />
Versicherungsnehmers und <strong>de</strong>r durch diesen<br />
Vertrag privathaftpflichtversicherten Personen<br />
aus <strong>de</strong>m Halten, Besitz und Gebrauch von Kite-<br />
und Windsurfbrettern. Mitversichert ist auch<br />
<strong>de</strong>r gelegentliche Gebrauch von frem<strong>de</strong>n Wassersportfahrzeugen<br />
mit Motoren, soweit für das<br />
Führen keine behördliche Erlaubnis erfor<strong>de</strong>rlich<br />
ist;<br />
(4) ferngelenkten Land- und Wasser-Mo<strong>de</strong>llfahrzeugen.<br />
4. Deckungserweiterungen<br />
4.1 Elektronischer Datenaustausch/Internetnutzung<br />
(1) Eingeschlossen ist – insoweit abweichend von<br />
Ziff. 7.15 AHB CIF 2012 – die gesetzliche Haftpflicht<br />
<strong>de</strong>s Versicherungsnehmers wegen<br />
Schä<strong>de</strong>n aus <strong>de</strong>m Austausch, <strong>de</strong>r Übermittlung<br />
und <strong>de</strong>r Bereitstellung elektronischer Daten, z.<br />
B. im Internet, per E-Mail o<strong>de</strong>r mittels Datenträger,<br />
soweit es sich han<strong>de</strong>lt um<br />
a) Löschung, Unterdrückung, Unbrauchbarmachung<br />
o<strong>de</strong>r Verän<strong>de</strong>rung von Daten<br />
(Datenverän<strong>de</strong>rung) bei Dritten durch<br />
Computer-Viren und/o<strong>de</strong>r an<strong>de</strong>re Schadprogramme;<br />
b) Datenverän<strong>de</strong>rung aus sonstigen Grün<strong>de</strong>n<br />
sowie <strong>de</strong>r Nichterfassung und fehlerhaften<br />
Speicherung von Daten bei Dritten und<br />
zwar wegen<br />
– sich daraus ergeben<strong>de</strong>r Personen- und<br />
Sachschä<strong>de</strong>n, nicht jedoch weitere Datenverän<strong>de</strong>rungen<br />
sowie<br />
– <strong>de</strong>r Kosten zur Wie<strong>de</strong>rherstellung <strong>de</strong>r
A01-06.2013/01<br />
verän<strong>de</strong>rten Daten bzw. Erfassung/korrekter<br />
Speicherung nicht o<strong>de</strong>r<br />
fehlerhaft erfasster Daten;<br />
c) Störung <strong>de</strong>s Zugangs Dritter zum elektronischen<br />
Datenaustausch.<br />
Für Ziff. 4.1 (1) a) bis 4.1 (1) c) gilt:<br />
Dem Versicherungsnehmer obliegt es, dass<br />
seine auszutauschen<strong>de</strong>n, zu übermitteln<strong>de</strong>n,<br />
bereitgestellten Daten durch Sicherheitsmaßnahmen<br />
und/o<strong>de</strong>r -techniken (z. B. Virenscanner,<br />
Firewall) gesichert o<strong>de</strong>r geprüft wer<strong>de</strong>n<br />
bzw. wor<strong>de</strong>n sind, die <strong>de</strong>m Stand <strong>de</strong>r Technik<br />
entsprechen. Diese Maßnahmen können auch<br />
durch Dritte erfolgen. Verletzt <strong>de</strong>r Versicherungsnehmer<br />
diese Obliegenheit, so gilt Ziff. 26<br />
AHB CIF 2012 (Rechtsfolgen bei Verletzung<br />
von Obliegenheiten).<br />
(2) Im Rahmen <strong>de</strong>r im Versicherungsschein und<br />
seinen Nachträgen ausgewiesenen Versicherungssummen<br />
beträgt die Versicherungssumme<br />
3.000.000,– €.<br />
Abweichend von Ziff. 6.2 AHB CIF 2012 stellt<br />
diese zugleich die Höchstersatzleistung für alle<br />
Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres<br />
dar. Mehrere während <strong>de</strong>r Wirksamkeit <strong>de</strong>r<br />
Versicherung eintreten<strong>de</strong> Versicherungsfälle<br />
gelten als ein Versicherungsfall, <strong>de</strong>r im Zeitpunkt<br />
<strong>de</strong>s ersten dieser Versicherungsfälle eingetreten<br />
ist, wenn diese<br />
– auf <strong>de</strong>rselben Ursache,<br />
– auf gleichen Ursachen mit innerem, insbeson<strong>de</strong>re<br />
sachlichem und zeitlichem Zusammenhang<br />
o<strong>de</strong>r<br />
– auf <strong>de</strong>m Austausch, <strong>de</strong>r Übermittlung und Bereitstellung<br />
elektronischer Daten mit gleichen<br />
Mängeln beruhen. Ziff. 6.3 AHB CIF 2012<br />
wird gestrichen.<br />
(3) Versicherungsschutz besteht – insoweit abweichend<br />
von Ziff. 7.9 AHB CIF 2012 – für Versicherungsfälle<br />
im Ausland. Dies gilt jedoch nur,<br />
soweit die versicherten Haftpflichtansprüche in<br />
europäischen Staaten und nach <strong>de</strong>m Recht europäischer<br />
Staaten geltend gemacht wer<strong>de</strong>n.<br />
(4) Nicht versichert sind Ansprüche aus nachfolgend<br />
genannten Tätigkeiten und Leistungen:<br />
– Software-Erstellung, -Han<strong>de</strong>l, -Implementierung,<br />
-Pflege;<br />
– IT-Beratung, -Analyse, -Organisation, -Einweisung,<br />
-Schulung;<br />
– Netzwerkplanung, -installation, -integration, -<br />
betrieb, -wartung, -pflege;<br />
– Bereithaltung frem<strong>de</strong>r Inhalte, z. B. Access-,<br />
Host-, Full-Service-Providing;<br />
– Betrieb von Datenbanken.<br />
(5) Ausgeschlossen vom Versicherungsschutz sind<br />
Ansprüche<br />
a) wegen Schä<strong>de</strong>n, die dadurch entstehen,<br />
dass <strong>de</strong>r Versicherungsnehmer bewusst<br />
– unbefugt in frem<strong>de</strong> Datenverarbeitungssysteme/Datennetze<br />
eingreift (z. B. Hacker-Attacken,<br />
Denial of Service Attacks);<br />
– Software einsetzt, die geeignet ist, die<br />
Datenordnung zu zerstören o<strong>de</strong>r zu verän<strong>de</strong>rn<br />
(z. B. Software-Viren, Trojanische<br />
Pfer<strong>de</strong>);<br />
b) die in engem Zusammenhang stehen mit<br />
– massenhaft versandten, vom Empfänger<br />
- 23 -<br />
ungewollten elektronisch übertragenen<br />
Informationen (z. B. Spamming);<br />
– Dateien (z. B. Cookies), mit <strong>de</strong>nen wi<strong>de</strong>rrechtlich<br />
bestimmte Informationen über<br />
Internetnutzer gesammelt wer<strong>de</strong>n sollen;<br />
c) gegen <strong>de</strong>n Versicherungsnehmer o<strong>de</strong>r je<strong>de</strong>n<br />
Mitversicherten, soweit diese <strong>de</strong>n<br />
Scha<strong>de</strong>n durch bewusstes Abweichen von<br />
gesetzlichen o<strong>de</strong>r behördlichen Vorschriften<br />
(z. B. Teilnahme an rechtswidrigen Online-<br />
Tauschbörsen) o<strong>de</strong>r durch sonstige bewusste<br />
Pflichtverletzungen herbeigeführt<br />
haben.<br />
4.2 Auslandsschä<strong>de</strong>n<br />
(1) Für unbegrenzte Auslandsaufenthalte innerhalb<br />
Europas** und sonstige vorübergehen<strong>de</strong> Auslandsaufenthalte<br />
bis zu zwei Jahren gilt:<br />
a) Eingeschlossen ist – abweichend von Ziff.<br />
7.9 AHB CIF 2012 – die gesetzliche Haftpflicht<br />
aus im Ausland vorkommen<strong>de</strong>n Versicherungsfällen.<br />
b) Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht<br />
aus <strong>de</strong>r vorübergehen<strong>de</strong>n Benutzung o<strong>de</strong>r<br />
Anmietung (nicht <strong>de</strong>m Eigentum) von im<br />
Ausland gelegenen Wohnungen und Häusern<br />
gem. Ziff. 1.4 (1) bis (3).<br />
c) Die Leistungen <strong>de</strong>s Versicherers erfolgen in<br />
Euro. Soweit <strong>de</strong>r Zahlungsort außerhalb <strong>de</strong>r<br />
Staaten, die <strong>de</strong>r Europäischen Währungsunion<br />
angehören, liegt, gelten die Verpflichtungen<br />
<strong>de</strong>s Versicherers mit <strong>de</strong>m Zeitpunkt<br />
als erfüllt, in <strong>de</strong>m <strong>de</strong>r Euro Betrag bei einem<br />
in <strong>de</strong>r Europäischen Währungsunion<br />
gelegenen Geldinstitut angewiesen ist.<br />
(2) Hat <strong>de</strong>r Versicherungsnehmer bei einem nach<br />
diesem Vertrag ge<strong>de</strong>ckten Versicherungsfall innerhalb<br />
Europas** durch behördliche Anordnung<br />
eine Kaution zur Sicherstellung von Leistungen<br />
auf Grund seiner gesetzlichen Haftpflicht,<br />
mit Ausnahme von Verkehrs<strong>de</strong>likten, die<br />
durch Kraftfahrzeuge verursacht wer<strong>de</strong>n, zu<br />
hinterlegen, stellt <strong>de</strong>r Versicherer <strong>de</strong>m Versicherungsnehmer<br />
<strong>de</strong>n erfor<strong>de</strong>rlichen Betrag bis<br />
zu einer Höhe von 30.000,– € zur Verfügung.<br />
Der Kautionsbetrag wird auf eine vom Versicherer<br />
zu leisten<strong>de</strong> Scha<strong>de</strong>nersatzleistung angerechnet.<br />
Ist die Kaution höher als <strong>de</strong>r zu leisten<strong>de</strong><br />
Scha<strong>de</strong>nersatz, so ist <strong>de</strong>r Versicherungsnehmer<br />
verpflichtet, <strong>de</strong>n Differenzbetrag<br />
zurückzuzahlen. Das Gleiche gilt, wenn die<br />
Kaution als Strafe, Geldbuße o<strong>de</strong>r für die<br />
Durchsetzung nicht versicherter Scha<strong>de</strong>nersatzfor<strong>de</strong>rungen<br />
einbehalten wird o<strong>de</strong>r die Kaution<br />
verfallen ist. Die Regelung gemäß (1) c) gilt<br />
analog.<br />
4.3 Schä<strong>de</strong>n an gemieteten Räumen<br />
(1) Eingeschlossen ist – abweichend von Ziff. 7.6<br />
AHB CIF 2012 – die gesetzliche Haftpflicht aus<br />
<strong>de</strong>r Beschädigung von Wohnräumen und sonstigen<br />
zu privaten Zwecken gemieteten Räumen<br />
in Gebäu<strong>de</strong>n und alle sich daraus ergeben<strong>de</strong>n<br />
Vermögensschä<strong>de</strong>n.<br />
(2) Ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche wegen<br />
a) Abnutzung, Verschleiß und übermäßiger<br />
Beanspruchung;
A01-06.2013/01<br />
b) Schä<strong>de</strong>n an Heizungs-, Maschinen-, Kessel-<br />
und Warmwasserbereitungsanlagen sowie<br />
an Elektro- und Gasgeräten und allen sich<br />
daraus ergeben<strong>de</strong>n Vermögensschä<strong>de</strong>n;<br />
c) Glasschä<strong>de</strong>n, soweit sich <strong>de</strong>r Versicherungsnehmer<br />
hiergegen beson<strong>de</strong>rs versichern<br />
kann;<br />
d) Schä<strong>de</strong>n infolge von Schimmelbildung.<br />
(3) Ausgeschlossen sind ferner die unter <strong>de</strong>n Regressverzicht<br />
nach <strong>de</strong>m Abkommen <strong>de</strong>r Feuerversicherer<br />
bei übergreifen<strong>de</strong>n Versicherungsfällen<br />
fallen<strong>de</strong>n Rückgriffsansprüche. Auf<br />
Wunsch wird <strong>de</strong>m Versicherungsnehmer <strong>de</strong>r<br />
Wortlaut <strong>de</strong>s Feuerregressverzichtsabkommens<br />
ausgehändigt.<br />
4.4 Schä<strong>de</strong>n an gemieteten Sachen<br />
(1) Eingeschlossen ist – in Ergänzung von Ziff. 2.2.<br />
AHB CIF 2012 und abweichend von Ziff. 7.6<br />
AHB CIF 2012 – die gesetzliche Haftpflicht <strong>de</strong>s<br />
Versicherungsnehmers aus <strong>de</strong>r Beschädigung,<br />
<strong>de</strong>r Vernichtung o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>m Verlust von frem<strong>de</strong>n<br />
Sachen, auch wenn diese zu privaten Zwecken<br />
gemietet, gepachtet, geliehen wur<strong>de</strong>n o<strong>de</strong>r Gegenstand<br />
eines beson<strong>de</strong>ren Verwahrungsvertrages<br />
sind. Darunter fallen auch Schä<strong>de</strong>n am<br />
Inventar in gemieteten Ferienwohnungen und -<br />
häusern sowie Hotelzimmern.<br />
(2) Ausgeschlossen bleiben:<br />
a) Schä<strong>de</strong>n an Sachen, die <strong>de</strong>m Beruf o<strong>de</strong>r<br />
Gewerbe <strong>de</strong>r versicherten Personen dienen;<br />
b) Schä<strong>de</strong>n durch Abnutzung, Verschleiß und<br />
übermäßige Beanspruchung;<br />
c) Schä<strong>de</strong>n an Schmuck- und Wertsachen,<br />
auch Verlust von Geld, Urkun<strong>de</strong>n und<br />
Wertpapieren;<br />
d) Vermögensfolgeschä<strong>de</strong>n;<br />
e) Schä<strong>de</strong>n an Land-, Luft- und Wasserfahrzeugen.<br />
(3) Die Höchstersatzleistung beträgt innerhalb <strong>de</strong>r<br />
Versicherungssumme für Sachschä<strong>de</strong>n 6.000,–<br />
€ je Versicherungsfall. Der Versicherungsnehmer<br />
hat von Schä<strong>de</strong>n gemäß Ziff. 4.4 (1) 250,–<br />
€ selbst zu tragen.***<br />
4.5 Fortbestehen <strong>de</strong>s Vertrages<br />
Für <strong>de</strong>n mitversicherten Ehegatten und eingetragenen<br />
Lebenspartner* <strong>de</strong>s Versicherungsnehmers<br />
und/o<strong>de</strong>r unverheiratete und nicht in einer eingetragenen<br />
Lebenspartnerschaft* leben<strong>de</strong> Kin<strong>de</strong>r <strong>de</strong>s<br />
Versicherungsnehmers besteht <strong>de</strong>r bedingungsgemäße<br />
Versicherungsschutz im Falle <strong>de</strong>s To<strong>de</strong>s <strong>de</strong>s<br />
Versicherungsnehmers bis zum nächsten Beitragsfälligkeitstermin<br />
fort. Wird die nächste Beitragsrechnung<br />
durch <strong>de</strong>n überleben<strong>de</strong>n Ehegatten o<strong>de</strong>r<br />
eingetragenen Lebenspartner* eingelöst, so wird<br />
dieser Versicherungsnehmer.<br />
4.6 Schlüsselverlustrisiko<br />
Eingeschlossen ist – in Ergänzung von Ziff. 2.2<br />
AHB CIF 2012 und abweichend von Ziff. 7.6 AHB<br />
CIF 2012 – die gesetzliche Haftpflicht <strong>de</strong>s Versicherungsnehmers<br />
aus <strong>de</strong>m Abhan<strong>de</strong>nkommen von<br />
(1) frem<strong>de</strong>n, privaten Haus- und Wohnungsschlüsseln<br />
(auch General-/Hauptschlüssel für eine zentrale<br />
Schließanlage),<br />
(2) Türschlüsseln, die <strong>de</strong>m Versicherungsnehmer<br />
im Rahmen seiner beruflichen, dienstlichen o-<br />
- 24 -<br />
<strong>de</strong>r ehrenamtlichen Tätigkeit überlassen wur<strong>de</strong>n,<br />
die sich rechtmäßig im Gewahrsam <strong>de</strong>s<br />
Versicherten befun<strong>de</strong>n haben.<br />
Co<strong>de</strong>karten wer<strong>de</strong>n Schlüsseln gleichgesetzt. Der<br />
Versicherungsschutz beschränkt sich auf gesetzliche<br />
Haftpflichtansprüche wegen <strong>de</strong>r Kosten für die<br />
notwendige Auswechselung von Schlössern und<br />
Schließanlagen sowie für die vorübergehen<strong>de</strong>n Sicherungsmaßnahmen<br />
(Notschloss) und – falls erfor<strong>de</strong>rlich<br />
– einen Objektschutz bis zu 14 Tagen,<br />
gerechnet ab <strong>de</strong>m Zeitpunkt, an welchem <strong>de</strong>r Verlust<br />
<strong>de</strong>s Schlüssels festgestellt wur<strong>de</strong>. Ausgeschlossen<br />
bleiben<br />
– Haftpflichtansprüche aus Folgeschä<strong>de</strong>n eines<br />
Schlüsselverlustes (z. B. wegen Einbruchs);<br />
– die Haftung aus <strong>de</strong>m Verlust von Tresor- und<br />
Möbelschlüsseln sowie sonstigen Schlüsseln zu<br />
beweglichen Sachen;<br />
– bei Wohnungseigentümern die Kosten für die<br />
Auswechselung <strong>de</strong>r im Son<strong>de</strong>reigentum stehen<strong>de</strong>n<br />
Schlösser (Eigenscha<strong>de</strong>n). Die Leistungspflicht<br />
erstreckt sich auch nicht auf <strong>de</strong>n Miteigentumsanteil<br />
an <strong>de</strong>m gemeinschaftlichen Eigentum.<br />
Die Höchstersatzleistung beträgt innerhalb <strong>de</strong>r Versicherungssumme<br />
für Sachschä<strong>de</strong>n 10.000,– € je<br />
Versicherungsfall. Der Versicherungsnehmer hat<br />
von Schä<strong>de</strong>n gemäß Ziff. 4.6 250,– € selbst zu tragen.***<br />
4.7 Schä<strong>de</strong>n bei Gefälligkeiten<br />
Verursacht eine versicherte Person einen Sachscha<strong>de</strong>n<br />
bei privater unentgeltlicher Hilfeleistung für<br />
Dritte, wird sich <strong>de</strong>r Versicherer nicht auf einen<br />
eventuellen stillschweigen<strong>de</strong>n Haftungsverzicht<br />
(Gefälligkeitshaftung) berufen, soweit dies <strong>de</strong>r Versicherungsnehmer<br />
wünscht und ein an<strong>de</strong>rer Versicherer<br />
nicht leistungspflichtig ist.<br />
Regressansprüche gegenüber scha<strong>de</strong>nersatzpflichtigen<br />
Dritten wegen seiner Aufwendungen behält<br />
sich <strong>de</strong>r Versicherer ausdrücklich vor, sofern die<br />
Dritten nicht Versicherte dieses Vertrages sind.<br />
Soweit es sich bei <strong>de</strong>r unentgeltlichen Hilfeleistung<br />
nicht um das private Hüten eines Hauses o<strong>de</strong>r einer<br />
Wohnung han<strong>de</strong>lt, beträgt die Höchstersatzleistung<br />
je Scha<strong>de</strong>nereignis 6.000,– € und <strong>de</strong>r Versicherungsnehmer<br />
hat 250,– € selbst zu tragen.***<br />
4.8 For<strong>de</strong>rungsausfall<strong>de</strong>ckung<br />
(1) Gegenstand <strong>de</strong>r For<strong>de</strong>rungsausfall<strong>de</strong>ckung<br />
a) Versicherungsschutz besteht für <strong>de</strong>n Fall,<br />
dass <strong>de</strong>r Versicherungsnehmer o<strong>de</strong>r eine<br />
gemäß Ziff. 2.1 mitversicherte Person während<br />
<strong>de</strong>r Wirksamkeit <strong>de</strong>r Versicherung von<br />
einem Dritten geschädigt wird (Versicherungsfall)<br />
und <strong>de</strong>r wegen dieses Scha<strong>de</strong>nereignisses<br />
in Anspruch genommene Dritte<br />
seiner Scha<strong>de</strong>nersatzverpflichtung ganz<br />
o<strong>de</strong>r teilweise nicht nachkommen kann,<br />
weil die Zahlungs- o<strong>de</strong>r Leistungsunfähigkeit<br />
<strong>de</strong>s scha<strong>de</strong>nersatzpflichtigen Dritten<br />
festgestellt wor<strong>de</strong>n ist und die Durchsetzung<br />
<strong>de</strong>r For<strong>de</strong>rung gegen ihn gescheitert<br />
ist.<br />
Ein Scha<strong>de</strong>nereignis ist ein Ereignis, das<br />
einen Personen-, Sach- o<strong>de</strong>r daraus resultieren<strong>de</strong>n<br />
Vermögensscha<strong>de</strong>n zur Folge hat<br />
und für <strong>de</strong>n <strong>de</strong>r Dritte aufgrund gesetzlicher<br />
Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen
A01-06.2013/01<br />
Inhalts zum Scha<strong>de</strong>nersatz verpflichtet ist<br />
(schädigen<strong>de</strong>r Dritter).<br />
b) Der Versicherer ist in <strong>de</strong>m Umfang leistungspflichtig,<br />
in <strong>de</strong>m <strong>de</strong>r scha<strong>de</strong>nersatzpflichtige<br />
Dritte Versicherungsschutz im<br />
Rahmen und Umfang <strong>de</strong>r Privathaftpflichtversicherung<br />
<strong>de</strong>s Versicherungsnehmers<br />
hätte. Daher fin<strong>de</strong>n im Rahmen <strong>de</strong>r For<strong>de</strong>rungsausfall<strong>de</strong>ckung<br />
für die Person <strong>de</strong>s<br />
Schädigers auch die Risikobeschreibungen<br />
und Ausschlüsse Anwendung, die für <strong>de</strong>n<br />
Versicherungsnehmer gelten. So besteht<br />
insbeson<strong>de</strong>re kein Versicherungsschutz,<br />
wenn <strong>de</strong>r Schädiger <strong>de</strong>n Scha<strong>de</strong>n im Rahmen<br />
seiner beruflichen o<strong>de</strong>r gewerblichen<br />
Tätigkeit verursacht hat o<strong>de</strong>r wenn <strong>de</strong>r<br />
Schädiger <strong>de</strong>n Versicherungsfall vorsätzlich<br />
herbeigeführt hat.<br />
Mitversichert sind in Abän<strong>de</strong>rung von Ziff. 1.8<br />
gesetzliche Haftpflichtansprüche gegen Dritte<br />
aus <strong>de</strong>r Eigenschaft <strong>de</strong>s Schädigers als privater<br />
Halter eines Hun<strong>de</strong>s o<strong>de</strong>r Pfer<strong>de</strong>s.<br />
(2) Leistungsvoraussetzungen<br />
Der Versicherer ist gegenüber <strong>de</strong>m Versicherungsnehmer<br />
o<strong>de</strong>r einer gemäß Ziff. 2.1 mitversicherten<br />
Person leistungspflichtig, wenn<br />
a) die For<strong>de</strong>rung durch ein rechtskräftiges Urteil<br />
o<strong>de</strong>r einen vollstreckbaren Vergleich vor<br />
einem or<strong>de</strong>ntlichen Gericht in <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>srepublik<br />
Deutschland o<strong>de</strong>r einem an<strong>de</strong>ren<br />
Mitgliedsstaat <strong>de</strong>r Europäischen Union, <strong>de</strong>r<br />
Schweiz, Norwegens, Island und Liechtenstein<br />
festgestellt wor<strong>de</strong>n ist. Anerkenntnis-,<br />
Versäumnisurteile und gerichtliche Vergleiche<br />
sowie vergleichbare Titel <strong>de</strong>r vorgenannten<br />
Län<strong>de</strong>r bin<strong>de</strong>n <strong>de</strong>n Versicherer<br />
nur, soweit <strong>de</strong>r Anspruch auch ohne einen<br />
dieser Titel bestan<strong>de</strong>n hätte,<br />
b) <strong>de</strong>r schädigen<strong>de</strong> Dritte zahlungs- o<strong>de</strong>r leistungsunfähig<br />
ist. Dies ist <strong>de</strong>r Fall, wenn <strong>de</strong>r<br />
Versicherungsnehmer o<strong>de</strong>r eine mitversicherte<br />
Person nachweist, dass<br />
– eine Zwangsvollstreckung nicht zur vollen<br />
Befriedigung geführt hat,<br />
– eine Zwangsvollstreckung aussichtslos<br />
erscheint, da <strong>de</strong>r scha<strong>de</strong>nersatzpflichtige<br />
Dritte in <strong>de</strong>n letzten drei Jahren die ei<strong>de</strong>sstattliche<br />
Versicherung über seine<br />
Vermögensverhältnisse abgegeben hat<br />
o<strong>de</strong>r<br />
– ein gegen <strong>de</strong>n scha<strong>de</strong>nersatzpflichtigen<br />
Dritten durchgeführtes Insolvenzverfahren<br />
nicht zur vollen Befriedigung geführt<br />
hat o<strong>de</strong>r ein solches Verfahren mangels<br />
Masse abgelehnt wur<strong>de</strong>,<br />
und<br />
c) an <strong>de</strong>n Versicherer die Ansprüche gegen<br />
<strong>de</strong>n scha<strong>de</strong>nersatzpflichtigen Dritten in Höhe<br />
<strong>de</strong>r Versicherungsleistung abgetreten<br />
wer<strong>de</strong>n und die vollstreckbare Ausfertigung<br />
<strong>de</strong>s Urteils o<strong>de</strong>r Vergleichs ausgehändigt<br />
wird. Der Versicherungsnehmer hat an <strong>de</strong>r<br />
Umschreibung <strong>de</strong>s Titels auf <strong>de</strong>n Versicherer<br />
mitzuwirken.<br />
(3) Umfang <strong>de</strong>r For<strong>de</strong>rungsausfall<strong>de</strong>ckung<br />
a) Die Entschädigungsleistung <strong>de</strong>s Versicherers<br />
ist, sofern nicht an<strong>de</strong>rs vereinbart, bei<br />
- 25 -<br />
je<strong>de</strong>m Versicherungsfall auf die Deckungssummen<br />
dieser Privathaftpflichtversicherung<br />
begrenzt. Dies gilt auch dann, wenn<br />
sich <strong>de</strong>r Versicherungsschutz auf mehrere<br />
entschädigungspflichtige Personen erstreckt.<br />
Von je<strong>de</strong>r Entschädigung wird zusätzlich<br />
ein Selbstbehalt von 2.000,- € abgezogen.***<br />
b) Dem scha<strong>de</strong>nersatzpflichtigen Dritten stehen<br />
keine Rechte aus diesem Vertrag zu.<br />
(4) Räumlicher Geltungsbereich<br />
Versicherungsschutz besteht – abweichend von<br />
Ziff. 4.2 – für Scha<strong>de</strong>nersatzansprüche aufgrund<br />
gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen<br />
Inhalts anlä<strong>ssl</strong>ich von Scha<strong>de</strong>nereignissen,<br />
die in einem Mitgliedsstaat <strong>de</strong>r Europäischen<br />
Union, <strong>de</strong>r Schweiz, Norwegens, Island<br />
o<strong>de</strong>r Liechtenstein eintreten.<br />
(5) Ausschlüsse<br />
a) Nicht versichert sind Ansprüche wegen<br />
Schä<strong>de</strong>n an<br />
– Kraft-, Kraftfahrzeuganhänger, Luft- und<br />
Wasserfahrzeugen;<br />
– Immobilien;<br />
– Tieren;<br />
– Sachen, die ganz o<strong>de</strong>r teilweise <strong>de</strong>m Bereich<br />
eines Betriebes, Gewerbes, Berufes,<br />
Dienstes o<strong>de</strong>r Amtes <strong>de</strong>s Versicherungsnehmers<br />
o<strong>de</strong>r einer mitversicherten<br />
Person zuzurechnen sind.<br />
b) Der Versicherer leistet keine Entschädigung<br />
für<br />
– Verzugszinsen, Vertragsstrafen, Kosten<br />
<strong>de</strong>r Rechtsverfolgung;<br />
– For<strong>de</strong>rungen aufgrund eines gesetzlichen<br />
o<strong>de</strong>r vertraglichen For<strong>de</strong>rungsübergangs;<br />
– Ansprüche, soweit sie darauf beruhen,<br />
dass berechtigte Einwendungen o<strong>de</strong>r<br />
begrün<strong>de</strong>te Rechtsmittel nicht o<strong>de</strong>r<br />
nicht rechtzeitig vorgebracht o<strong>de</strong>r eingelegt<br />
wur<strong>de</strong>n;<br />
– Ansprüche aus Schä<strong>de</strong>n, zu <strong>de</strong>ren Ersatz<br />
– ein an<strong>de</strong>rer Versicherer Leistungen zu<br />
erbringen hat (z.B. <strong>de</strong>r Scha<strong>de</strong>nsversicherer<br />
<strong>de</strong>s Versicherungsnehmers) o<strong>de</strong>r<br />
– ein Sozialversicherungsträger o<strong>de</strong>r Sozialleistungsträger<br />
Leistungen zu erbringen<br />
hat, auch nicht, soweit es sich<br />
um Rückgriffs, Beteiligungsansprüche<br />
o<strong>de</strong>r ähnliche von Dritten han<strong>de</strong>lt.<br />
4.9 Vorsorgeversicherung<br />
In Erweiterung von Ziff. 4.2 AHB CIF 2012 gelten<br />
für die Vorsorgeversicherung die Deckungssummen<br />
von 5.000.000,– € pauschal für Personen- und Sachschä<strong>de</strong>n<br />
sowie 100.000,– € für Vermögensschä<strong>de</strong>n.<br />
4.10 Umweltschä<strong>de</strong>n<br />
(1) In Ergänzung zu Ziff. 1.1 AHB CIF 2012 wer<strong>de</strong>n<br />
im Rahmen <strong>de</strong>r Ziff. 1 und 2 BB öffentlichrechtliche<br />
Scha<strong>de</strong>nersatzansprüche gegen die<br />
dort genannten Personen nach <strong>de</strong>m Umweltscha<strong>de</strong>ngesetz<br />
(USG) wie folgt versichert:<br />
– Schä<strong>de</strong>n an frem<strong>de</strong>n Bö<strong>de</strong>n,<br />
– Schä<strong>de</strong>n an frem<strong>de</strong>n Gewässern,<br />
– Biodiversität auf frem<strong>de</strong>n Grundstücken
A01-06.2013/01<br />
(Umweltscha<strong>de</strong>n-Basis<strong>de</strong>ckung).<br />
(2) Versichert sind For<strong>de</strong>rungen, die im Inland erhoben<br />
bzw. vor einem <strong>de</strong>utschen Gericht verhan<strong>de</strong>lt<br />
wer<strong>de</strong>n. Mitversichert sind die Scha<strong>de</strong>nersatz-<br />
o<strong>de</strong>r Entschädigungszahlung selbst<br />
sowie die zur Abwehr erfor<strong>de</strong>rlichen Gerichts-<br />
und Anwaltskosten und die auf Veranlassung<br />
durch <strong>de</strong>n Versicherer entstan<strong>de</strong>nen weiteren<br />
Verfahrenskosten.<br />
(3) Der Versicherungsschutz ist für sämtliche Versicherungsfälle<br />
eines Jahres beschränkt auf<br />
100.000,– €. Es gilt ein Selbstbehalt von<br />
1.000,– € pro Scha<strong>de</strong>nfall.***<br />
Abweichen<strong>de</strong> Regelungen können im Versicherungsschein<br />
getroffen wer<strong>de</strong>n.<br />
(4) Ausgenommen bleiben Ansprüche, für die Versicherungsschutz<br />
nach Ziff. 7, nach <strong>de</strong>n <strong>Bedingungen</strong><br />
zur Gewässerscha<strong>de</strong>nhaftpflichtversicherung<br />
(Anlagenrisiko) o<strong>de</strong>r im Rahmen einer<br />
betrieblichen Versicherung besteht; dort ausgeschlossene<br />
Tatbestän<strong>de</strong> bleiben auch nach<br />
dieser Regelung ausgeschlossen. Ausgeschlossen<br />
sind Schä<strong>de</strong>n an eigenen, gemieteten,<br />
gepachteten o<strong>de</strong>r sonst vertraglich in Besitz<br />
genommenen Grundstücken einschließlich<br />
<strong>de</strong>r Gewässer und dortiger Biodiversität.<br />
(5) Versicherungsschutz besteht für Handlungen<br />
o<strong>de</strong>r Zustän<strong>de</strong>, die während <strong>de</strong>r Vertragslaufzeit<br />
eingetreten sind, bzw. für Ansprüche, die<br />
binnen eines Jahres nach Vertragsen<strong>de</strong> erhoben<br />
wur<strong>de</strong>n.<br />
(6) Die Regelung nach Ziff. 4.10 kann ohne Aufhebung<br />
<strong>de</strong>s Hauptvertrages von bei<strong>de</strong>n Vertragspartnern<br />
ohne Angabe von Grün<strong>de</strong>n mit textlicher<br />
Erklärung unter Einhaltung einer Frist von<br />
einem Monat gekündigt wer<strong>de</strong>n. Der an<strong>de</strong>re<br />
Vertragspartner ist in diesem Fall berechtigt, die<br />
Aufhebung <strong>de</strong>s Hauptvertrages zum selben<br />
Zeitpunkt zu verlangen.<br />
4.11 Summen- und Bedingungsdifferenz<strong>de</strong>ckung<br />
Beantragt ein Kun<strong>de</strong> <strong>de</strong>r ConceptIF Anschlussversicherungsschutz<br />
für die Haftpflichtversicherung,<br />
und besteht zu diesem Zeitpunkt noch ein an<strong>de</strong>rweitiger<br />
gültiger auslaufen<strong>de</strong>r Haftpflichtversicherungsvertrag,<br />
so besteht eine Summen- und Bedingungsdifferenz<strong>de</strong>ckung<br />
unter folgen<strong>de</strong>n Voraussetzungen<br />
und <strong>Bedingungen</strong>:<br />
Soweit <strong>de</strong>r beantragte Versicherungsschutz <strong>de</strong>s<br />
künftigen Vertrages über <strong>de</strong>n <strong>de</strong>r an<strong>de</strong>ren noch bestehen<strong>de</strong>n<br />
Haftpflichtversicherung hinausgeht, gewährt<br />
<strong>de</strong>r Versicherer <strong>de</strong>m Versicherungsnehmer<br />
Differenz<strong>de</strong>ckung für solche Ereignisse, die zukünftig<br />
über <strong>de</strong>n Anschlussversicherungsschutz ge<strong>de</strong>ckt<br />
wären.<br />
1. Eine Leistung aus <strong>de</strong>r Summen- und Bedingungsdifferenz<strong>de</strong>ckung<br />
erfolgt im Anschluss an<br />
die an<strong>de</strong>rweitig bestehen<strong>de</strong> Haftpflichtversicherung.<br />
2. Deckung aus bestehen<strong>de</strong>n Haftpflichtversicherungen<br />
geht ausnahmslos diesem Vertrag vor.<br />
3. Dabei bil<strong>de</strong>n die in diesem Differenzvertrag<br />
vereinbarten Selbstbeteiligungen und die hier<br />
genannten <strong>Bedingungen</strong> <strong>de</strong>n Rahmen für<br />
gleichartige Leistungen aus allen Versicherungsverträgen<br />
zusammen.<br />
4. Leistet <strong>de</strong>r Versicherer aus einer an<strong>de</strong>ren Haftpflichtversicherung<br />
nicht, weil <strong>de</strong>r Versiche-<br />
- 26 -<br />
rungsnehmer mit <strong>de</strong>r Zahlung <strong>de</strong>s Beitrages im<br />
Verzug war o<strong>de</strong>r eine Obliegenheit verletzt<br />
wur<strong>de</strong>, so wird dadurch <strong>de</strong>r Umfang <strong>de</strong>r Bedingungsdifferenz<strong>de</strong>ckung<br />
nicht vergrößert.<br />
Der Versicherungsschutz für die Summen- und Bedingungsdifferenz<strong>de</strong>ckung<br />
gilt längstens für 12 Monate<br />
ab Antragseingang und en<strong>de</strong>t automatisch mit<br />
<strong>de</strong>m Beginn <strong>de</strong>s endgültigen Versicherungsvertrages.<br />
Er entfällt rückwirkend ab Beginn, wenn <strong>de</strong>r<br />
endgültige Vertrag nicht zustan<strong>de</strong> kommt. Bei<strong>de</strong><br />
Vertragsparteien haben das Recht, die Summen-<br />
und Bedingungsdifferenz<strong>de</strong>ckung während <strong>de</strong>r<br />
Laufzeit mit Monatsfrist zu kündigen.<br />
Sollte <strong>de</strong>r Anschlussversicherungsschutz nicht zustan<strong>de</strong><br />
kommen, so kann <strong>de</strong>r Differenzbeitrag für<br />
<strong>de</strong>n Zeitraum <strong>de</strong>s Differenzversicherungsschutzes<br />
p.r.t. auf Basis <strong>de</strong>s nicht zustan<strong>de</strong> gekommenen<br />
Anschlussvertrages erhoben wer<strong>de</strong>n.<br />
Bei Eintritt eines Versicherungsfalles hat <strong>de</strong>r Versicherungsnehmer<br />
unverzüglich<br />
1. <strong>de</strong>n Versicherungsfall <strong>de</strong>m Versicherer anzuzeigen,<br />
sofern bereits für <strong>de</strong>n Versicherungsnehmer<br />
erkennbar ist, dass <strong>de</strong>r an<strong>de</strong>rweitige<br />
Versicherer nicht o<strong>de</strong>r teilweise leistet,<br />
2. <strong>de</strong>n Versicherungsfall <strong>de</strong>m Versicherer spätestens<br />
dann anzuzeigen, wenn <strong>de</strong>r an<strong>de</strong>rweitige<br />
Versicherer <strong>de</strong>n Versicherungsschutz ganz o<strong>de</strong>r<br />
teilweise versagt hat.<br />
Der Versicherungsnehmer hat im Übrigen je<strong>de</strong> zumutbare<br />
Untersuchung über Ursachen und Höhe<br />
<strong>de</strong>s Scha<strong>de</strong>ns und über <strong>de</strong>n Umfang <strong>de</strong>r Entschädigungspflicht<br />
zu gestatten, je<strong>de</strong> hierzu dienliche<br />
Auskunft und Vollmacht zu erteilen o<strong>de</strong>r erteilen zu<br />
lassen und Belege beizubringen. Das gilt auch und<br />
insbeson<strong>de</strong>re für Nachweise und Leistungen an<strong>de</strong>rer<br />
Versicherer.<br />
5. Mitversicherung von Vermögensschä<strong>de</strong>n<br />
5.1 Mitversichert ist im Rahmen <strong>de</strong>s Vertrages die gesetzliche<br />
Haftpflicht wegen Vermögensschä<strong>de</strong>n im<br />
Sinne <strong>de</strong>r Ziff. 2.1 AHB CIF 2012 wegen Versicherungsfällen,<br />
die während <strong>de</strong>r Wirksamkeit <strong>de</strong>r Versicherung<br />
eingetreten sind.<br />
5.2 Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schä<strong>de</strong>n<br />
(1) durch vom Versicherungsnehmer (o<strong>de</strong>r in seinem<br />
Auftrag o<strong>de</strong>r für seine Rechnung von Dritten)<br />
hergestellte o<strong>de</strong>r gelieferte Sachen, erbrachte<br />
Arbeiten o<strong>de</strong>r sonstige Leistungen;<br />
(2) aus planen<strong>de</strong>r, beraten<strong>de</strong>r, bau- o<strong>de</strong>r montageleiten<strong>de</strong>r,<br />
prüfen<strong>de</strong>r o<strong>de</strong>r gutachterlicher Tätigkeit;<br />
(3) aus Ratschlägen, Empfehlungen o<strong>de</strong>r Weisungen<br />
an wirtschaftlich verbun<strong>de</strong>ne Unternehmen;<br />
(4) aus Vermittlungsgeschäften aller Art;<br />
(5) aus Auskunftserteilung, Übersetzung sowie<br />
Reiseveranstaltung;<br />
(6) aus Anlage-, Kredit-, Versicherungs-, Grundstücks-,<br />
Leasing- o<strong>de</strong>r ähnlichen wirtschaftlichen<br />
Geschäften, aus Zahlungsvorgängen aller<br />
Art, aus Kassenführung sowie aus Untreue o<strong>de</strong>r<br />
Unterschlagung;<br />
(7) aus Rationalisierung und Automatisierung;<br />
(8) aus <strong>de</strong>r Verletzung von gewerblichen Schutzrechten<br />
und Urheberrechten sowie <strong>de</strong>s Kartell-<br />
o<strong>de</strong>r Wettbewerbsrechts;<br />
(9) aus <strong>de</strong>r Nichteinhaltung von Fristen, Terminen,
A01-06.2013/01<br />
Vor- und Kostenanschlägen;<br />
(10) aus Pflichtverletzungen, die mit <strong>de</strong>r Tätigkeit als<br />
ehemalige o<strong>de</strong>r gegenwärtige Mitglie<strong>de</strong>r von<br />
Vorstand, Geschäftsführung, Aufsichtsrat, Beirat<br />
o<strong>de</strong>r an<strong>de</strong>rer vergleichbarer Leitungs- o<strong>de</strong>r<br />
Aufsichtsgremien/Organe im Zusammenhang<br />
stehen;<br />
(11) aus bewusstem Abweichen von gesetzlichen<br />
o<strong>de</strong>r behördlichen Vorschriften, von Anweisungen<br />
o<strong>de</strong>r <strong>Bedingungen</strong> <strong>de</strong>s Auftraggebers o<strong>de</strong>r<br />
aus sonstiger bewusster Pflichtverletzung;<br />
(12) aus <strong>de</strong>m Abhan<strong>de</strong>nkommen von Sachen, auch<br />
z. B. von Geld, Wertpapieren und Wertsachen;<br />
(13) aus Schä<strong>de</strong>n durch ständige Emissionen (z. B.<br />
Geräusche, Gerüche, Erschütterungen).<br />
6. Leistungsgarantie und Geltung von Leistungsverbesserungen<br />
(1) Der Versicherer garantiert, dass die dieser Privathaftpflichtversicherung<br />
zugrun<strong>de</strong> liegen<strong>de</strong>n Allgemeinen<br />
<strong>Bedingungen</strong> für die Haftpflichtversicherung (AHB<br />
CIF 2012) und beson<strong>de</strong>ren <strong>Bedingungen</strong> für die Privathaftpflichtversicherung<br />
(BB PHV CIF Classic 2012,<br />
Stand 01.01.2013) ausschließlich zum Vorteil <strong>de</strong>r<br />
Versicherungsnehmer von <strong>de</strong>n durch <strong>de</strong>n Gesamtverband<br />
<strong>de</strong>r Versicherungswirtschaft (GDV) empfohlenen<br />
<strong>Bedingungen</strong> (AHB, Stand: April 2012) und<br />
Mustertarifstrukturen (Muster-Bedingungsstruktur,<br />
Allgemeiner Teil, Stand: 13.04.2011) sowie <strong>de</strong>n Empfehlungen<br />
<strong>de</strong>s Arbeitskreises Beratungsprozesse (Risikoanalyse<br />
private Haftpflichtrisiken, Stand<br />
17.02.2010) zum jeweils aktuellen Stand abweichen.<br />
(2) In die Allgemeinen Vertragsbedingungen o<strong>de</strong>r die<br />
Beson<strong>de</strong>ren <strong>Bedingungen</strong> für das jeweilige Produkt<br />
aufgenommene spätere Leistungsverbesserungen<br />
gelten automatisch für <strong>de</strong>n Bestand, sofern die Leistungserweiterung<br />
nicht mit einer Beitragserhöhung<br />
verbun<strong>de</strong>n war.<br />
7. Gewässerschä<strong>de</strong>n<br />
7.1 Gegenstand <strong>de</strong>r Versicherung<br />
(1) Versichert ist die Haftpflicht <strong>de</strong>s Versicherungsnehmers<br />
– als Inhaber eines oberirdischen, im Keller <strong>de</strong>s<br />
von <strong>de</strong>m Versicherungsnehmer ständig bewohnten<br />
Gebäu<strong>de</strong>s gemäß Postanschrift befindlichen<br />
Heizöltanks bis zu einem Gesamtfassungsvermögen<br />
von bis zu 5.000 Liter;<br />
– als Inhaber von Kleingebin<strong>de</strong>n bis 50 l/kg je<br />
Einzelgebin<strong>de</strong> und mit einem Gesamtfassungsvermögen<br />
<strong>de</strong>r vorhan<strong>de</strong>nen Behälter<br />
bis 500 l/kg;<br />
– als Privatperson gemäß Ziff. 1–2 mit Ausnahme<br />
<strong>de</strong>s Risikos als Inhaber von Anlagen<br />
zur Lagerung von gewässerschädlichen Stoffen<br />
und aus <strong>de</strong>r Verwendung dieser gelagerten<br />
Stoffe für unmittelbare o<strong>de</strong>r mittelbare<br />
Folgen (Personen-, Sach- und Vermögensschä<strong>de</strong>n)<br />
von Verän<strong>de</strong>rungen <strong>de</strong>r physikalischen,<br />
chemischen o<strong>de</strong>r biologischen Beschaffenheit<br />
eines Gewässers einschließlich<br />
<strong>de</strong>s Grundwassers (Gewässerscha<strong>de</strong>n).<br />
(2) Soweit im Versicherungsschein und seinen<br />
Nachträgen sowie im Folgen<strong>de</strong>n nichts an<strong>de</strong>res<br />
bestimmt ist, fin<strong>de</strong>n die Allgemeinen <strong>Bedingungen</strong><br />
für die Haftpflichtversicherung (AHB CIF<br />
- 27 -<br />
2012) Anwendung.<br />
(3) Mitversichert sind die Personen, die <strong>de</strong>r Versicherungsnehmer<br />
durch Arbeitsvertrag mit <strong>de</strong>r<br />
Verwaltung, Reinigung, Beleuchtung und sonstigen<br />
Betreuung <strong>de</strong>r Grundstücke beauftragt hat<br />
für <strong>de</strong>n Fall, dass sie aus Anlass dieser Verrichtung<br />
in Anspruch genommen wer<strong>de</strong>n. Ausgeschlossen<br />
sind Haftpflichtansprüche aus Personenschä<strong>de</strong>n,<br />
bei <strong>de</strong>nen es sich um Arbeitsunfälle<br />
und Berufskrankheiten im Betrieb <strong>de</strong>s<br />
Versicherungsnehmers gemäß <strong>de</strong>m Sozialgesetzbuch<br />
VII han<strong>de</strong>lt. Das Gleiche gilt für solche<br />
Dienstunfälle gemäß <strong>de</strong>n beamtenrechtlichen<br />
Vorschriften, die in Ausübung o<strong>de</strong>r infolge <strong>de</strong>s<br />
Dienstes Angehörigen <strong>de</strong>rselben Dienststelle<br />
zugefügt wer<strong>de</strong>n.<br />
7.2 Versicherungsleistungen<br />
Der Versicherungsschutz wird im Rahmen einer<br />
Einheitsversicherungssumme (gleichgültig, ob Personen-,<br />
Sach- o<strong>de</strong>r Vermögensschä<strong>de</strong>n) bis maximal<br />
3.000.000,– € je Versicherungsfall gewährt.<br />
7.3 Rettungskosten<br />
(1) Aufwendungen, auch erfolglose, die <strong>de</strong>r Versicherungsnehmer<br />
im Versicherungsfall zur Abwendung<br />
o<strong>de</strong>r Min<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>s Scha<strong>de</strong>ns für<br />
geboten halten durfte (Rettungskosten), soweit<br />
außergerichtliche Gutachterkosten, wer<strong>de</strong>n vom<br />
Versicherer insoweit übernommen, als sie zusammen<br />
mit <strong>de</strong>r Entschädigungsleistung die<br />
Einheitsversicherungssumme nicht übersteigen.<br />
Für Gerichts- und Anwaltskosten bleibt es bei<br />
<strong>de</strong>r Regelung <strong>de</strong>r Allgemeinen <strong>Bedingungen</strong> für<br />
die Haftpflichtversicherung (AHB CIF 2012).<br />
(2) Auf Weisung <strong>de</strong>s Versicherers aufgewen<strong>de</strong>te<br />
Rettungs- und außergerichtliche Gutachterkosten<br />
sind auch insoweit zu ersetzen, als sie zusammen<br />
mit <strong>de</strong>r Entschädigung die Einheitsversicherungssumme<br />
übersteigen. Eine Billigung<br />
<strong>de</strong>s Versicherers von Maßnahmen <strong>de</strong>s<br />
Versicherungsnehmers o<strong>de</strong>r Dritter zur Abwendung<br />
o<strong>de</strong>r Min<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>s Scha<strong>de</strong>ns gilt nicht<br />
als Weisung <strong>de</strong>s Versicherers.<br />
7.4 Vorsätzliche Verstöße<br />
Ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche gegen<br />
die Personen (Versicherungsnehmer o<strong>de</strong>r je<strong>de</strong>n<br />
Mitversicherten), die <strong>de</strong>n Scha<strong>de</strong>n durch vorsätzliches<br />
Abweichen von <strong>de</strong>m Gewässerschutz dienen<strong>de</strong>n<br />
Gesetzen, Verordnungen, an <strong>de</strong>n Versicherungsnehmer<br />
gerichteten behördlichen Anordnungen<br />
o<strong>de</strong>r Verfügungen herbeigeführt haben.<br />
7.5 Vorsorgeversicherung<br />
Die Bestimmungen <strong>de</strong>r Ziff. 3.1 (3) und 4 AHB CIF<br />
2012 – Vorsorgeversicherung – fin<strong>de</strong>n keine Anwendung.<br />
7.6 Gemeingefahren<br />
Ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche wegen<br />
Schä<strong>de</strong>n, die unmittelbar o<strong>de</strong>r mittelbar auf<br />
Kriegsereignissen, an<strong>de</strong>ren feindseligen Handlungen,<br />
Aufruhr, inneren Unruhen, Generalstreik (in<br />
<strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>srepublik o<strong>de</strong>r in einem Bun<strong>de</strong>sland) o<strong>de</strong>r<br />
unmittelbar auf Verfügungen o<strong>de</strong>r Maßnahmen<br />
von hoher Hand beruhen. Das Gleiche gilt für<br />
Schä<strong>de</strong>n durch höhere Gewalt, soweit sich elementare<br />
Naturkräfte ausgewirkt haben.<br />
7.7 Eingeschlossene Schä<strong>de</strong>n
A01-06.2013/01<br />
Eingeschlossen sind abweichend von Ziff. 1.1 AHB<br />
CIF 2012 – auch ohne dass ein Gewässerscha<strong>de</strong>n<br />
droht o<strong>de</strong>r eintritt – Schä<strong>de</strong>n an unbeweglichen Sachen<br />
<strong>de</strong>s Versicherungsnehmers, die dadurch verursacht<br />
wer<strong>de</strong>n, dass die gewässerschädlichen<br />
Stoffe bestimmungswidrig aus <strong>de</strong>r Anlage [gemäß<br />
Ziff. 7.1 (1)] ausgetreten sind. Der Versicherer ersetzt<br />
die Aufwendungen zur Wie<strong>de</strong>rherstellung <strong>de</strong>s<br />
Zustands, wie er vor Eintritt <strong>de</strong>s Scha<strong>de</strong>ns bestand.<br />
Eintreten<strong>de</strong> Wertverbesserungen sind abzuziehen.<br />
Ausgeschlossen bleiben Schä<strong>de</strong>n an <strong>de</strong>r Anlage<br />
[gemäß Ziff. 7.1 (1)] selbst. Von je<strong>de</strong>m Scha<strong>de</strong>n hat<br />
<strong>de</strong>r Versicherungsnehmer 250,– € selbst zu tragen.***<br />
8. Beson<strong>de</strong>re Vertragsformen<br />
8.1 Single-Versicherung<br />
Sofern ein Single-Tarif vereinbart ist, gilt Folgen<strong>de</strong>s:<br />
(1) Der Versicherungsschutz bezieht sich ausschließlich<br />
auf die persönliche gesetzliche<br />
Haftpflicht <strong>de</strong>s Versicherungsnehmers als Einzelperson.<br />
(2) Die Bestimmungen über mitversicherte Personen<br />
gemäß Ziff. 1.1, 2.1, 2.3 und 4.5 haben für<br />
diesen Vertrag keine Gültigkeit.<br />
(3) Än<strong>de</strong>rungen <strong>de</strong>s Familienstan<strong>de</strong>s sind <strong>de</strong>m<br />
Versicherer mitzuteilen. Es gelten die Bestimmungen<br />
über die Erhöhung und Erweiterung<br />
von versicherten Risiken gemäß Ziff. 3.1 (2)<br />
und 13 AHB CIF 2012.<br />
8.2 Senioren-Versicherung<br />
Sofern <strong>de</strong>r Senioren-Tarif vereinbart ist, gilt Folgen<strong>de</strong>s:<br />
(1) Der Versicherungsschutz bezieht sich ausschließlich<br />
auf die persönliche gesetzliche<br />
Haftpflicht <strong>de</strong>s Versicherungsnehmers sowie<br />
<strong>de</strong>s Ehegatten, eingetragenen Lebenspartners*<br />
o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>s in häuslicher Gemeinschaft mit <strong>de</strong>m<br />
Versicherungsnehmer leben<strong>de</strong>n Partners einer<br />
nichtehelichen Lebensgemeinschaft.<br />
(2) Die Bestimmungen über weitere mitversicherte<br />
Personen gemäß Ziff. 1.1, 2.1 (2) bis (5), 2.3<br />
und 2.1 (6) (in Bezug auf die Kin<strong>de</strong>r <strong>de</strong>s Partners)<br />
haben für diesen Vertrag keine Gültigkeit.<br />
(3) Än<strong>de</strong>rungen <strong>de</strong>s Familienstan<strong>de</strong>s sind <strong>de</strong>m<br />
Versicherer mitzuteilen. Es gelten die Bestim-<br />
- 28 -<br />
mungen über die Erhöhung und Erweiterung<br />
von versicherten Risiken gemäß Ziff. 3.1 (2)<br />
und 13 AHB CIF 2012.<br />
9. Anpassung <strong>de</strong>r Prämie<br />
Abweichend von Ziff. 15 AHB CIF 2012 gelten für die<br />
Prämienanpassung folgen<strong>de</strong> Bestimmungen:<br />
9.1. Grundsatz<br />
Die Prämien wer<strong>de</strong>n unter Berücksichtigung von<br />
Scha<strong>de</strong>naufwand, Kosten (insbeson<strong>de</strong>re Scha<strong>de</strong>nregulierungskosten,<br />
Rückversicherungsprämien,<br />
Verwaltungskosten, Feuerschutzsteuer, Provisionen)<br />
und Gewinnansatz kalkuliert<br />
9.2 Prämienanpassungsklausel<br />
(1) Der Versicherer ist berechtigt, die Kalkulation<br />
für bestehen<strong>de</strong> Verträge jährlich zu überprüfen.<br />
Dabei ist außer <strong>de</strong>r bisherigen Scha<strong>de</strong>nentwicklung<br />
einer ausreichend großen Zahl von<br />
Risiken, die die gleichen Tarifmerkmale aufweisen,<br />
auch die voraussichtliche künftige Scha<strong>de</strong>n-<br />
und Kostenentwicklung <strong>de</strong>s Versicherers<br />
zu berücksichtigen. Dabei sind die anerkannten<br />
Grundsätze <strong>de</strong>r Versicherungsmathematik anzuwen<strong>de</strong>n.<br />
Die sich aufgrund <strong>de</strong>r Neukalkulation<br />
ergeben<strong>de</strong>n Prämienanpassungen gelten ab<br />
Beginn <strong>de</strong>s nächsten Versicherungsjahres für<br />
bestehen<strong>de</strong> Verträge.<br />
(2) Die Prämien dürfen nach <strong>de</strong>r Anpassung nicht<br />
höher sein, als die Prämien für neu abzuschließen<strong>de</strong><br />
Verträge, sofern diese Tarife die gleichen<br />
Tarifmerkmale sowie <strong>de</strong>n gleichen Deckungsumfang<br />
aufweisen.<br />
(3) Die Prämienanpassungen, die sich aus <strong>de</strong>r<br />
Neukalkulation ergeben, wer<strong>de</strong>n <strong>de</strong>m Versicherungsnehmer<br />
spätestens einen Monat vor Inkrafttreten<br />
mitgeteilt.<br />
(4) Der Versicherungsnehmer hat im Falle einer<br />
sich hieraus ergebenen Prämienerhöhung das<br />
Recht <strong>de</strong>n Versicherungsvertrag mit sofortiger<br />
Wirkung, frühestens jedoch zum Zeitpunkt <strong>de</strong>s<br />
Wirksamwer<strong>de</strong>ns <strong>de</strong>r Erhöhung zu kündigen.<br />
Die Kündigung muss innerhalb eines Monats<br />
nach Eingang <strong>de</strong>r Mitteilung über die Prämienerhöhung<br />
erfolgen.<br />
* Eingetragener Lebenspartner ist <strong>de</strong>rjenige, <strong>de</strong>r in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft im Sinne <strong>de</strong>s Lebenspartnerschaftsgesetzes<br />
o<strong>de</strong>r einer vergleichbaren<br />
Partnerschaft nach <strong>de</strong>m Recht an<strong>de</strong>rer Staaten lebt.<br />
** Europa be<strong>de</strong>utet: Europa im geografischen Sinn (zuzüglich Kanarische Inseln, Azoren, Ma<strong>de</strong>ira).<br />
*** Die genannten Selbstbehalte wer<strong>de</strong>n neben an<strong>de</strong>ren vertraglichen Selbstbehalten angewandt.
B-20/01-0613<br />
Satzung<br />
I. Allgemeines<br />
§ 1 Firma, Sitz, Geschäftsgebiet<br />
1. Der im Jahre 1891 gegrün<strong>de</strong>te Verein ist ein Versicherungsverein<br />
auf Gegenseitigkeit im Sinne <strong>de</strong>s Gesetzes über die Beauf sichtigung<br />
<strong>de</strong>r Versicherungsunternehmen (Versicherungsaufsichtsgesetz<br />
-VAG).<br />
2. Der Name lautet: GRUNDEIGENTÜMER-VERSICHERUNG<br />
Ver siche rungsverein auf Gegenseitigkeit<br />
3. Der Sitz <strong>de</strong>s Vereins ist Hamburg.<br />
4. Geschäftsgebiet <strong>de</strong>s Vereins ist das In- und Ausland.<br />
§ 2 Zweck<br />
1. Der Verein gewährt seinen Mitglie<strong>de</strong>rn nach Maßgabe <strong>de</strong>r Satzung<br />
und seiner allgemeinen Versicherungsbedingungen Versiche<br />
rungsschutz in <strong>de</strong>r Haftpflicht-, Unfall- und Sach ver sicherung<br />
sowie <strong>de</strong>r Miet kautionsver siche rung.<br />
2. Der Verein kann Versicherungsverträge, Bausparverträge und<br />
sonstige Verträge, die mit <strong>de</strong>m Versicherungsgeschäft in un -<br />
mittelbarem Zusammenhang stehen, vermitteln.<br />
3. Der Verein kann aktives und passives Rückversicherungsgeschäft<br />
betreiben.<br />
4. Der Verein darf Versicherungsverträge auch gegen festen Beitrag<br />
abschließen, ohne dass die Versicherungsnehmer dieser<br />
Versicherungsverträge Mitglie<strong>de</strong>r <strong>de</strong>s Vereins wer<strong>de</strong>n. Solche<br />
Versicherungen dürfen 20% <strong>de</strong>r Beitragseinnahmen aus <strong>de</strong>n<br />
Mitglie<strong>de</strong>rversicherungen nicht überschreiten.<br />
§ 3 Bekanntmachungen<br />
Die Bekanntmachungen <strong>de</strong>s Vereins erfolgen im elektronischen Bun<strong>de</strong>sanzeiger.<br />
II. Mitgliedschaft<br />
§ 4 Beginn <strong>de</strong>r Mitgliedschaft<br />
1. Mitglie<strong>de</strong>r <strong>de</strong>s Vereins können natürliche und juristische Personen<br />
wer<strong>de</strong>n, die im Geschäftsgebiet <strong>de</strong>s Vereins ihren Wohnsitz<br />
o<strong>de</strong>r Sitz haben o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>ren zu versichern<strong>de</strong> Sachen im<br />
Ge schäftsgebiet gelegen sind.<br />
2. Die Mitgliedschaft beginnt mit <strong>de</strong>m Abschluss <strong>de</strong>s Versicherungs<br />
vertrages. Jedoch können alle Rechte erst nach Beginn<br />
<strong>de</strong>s Versicherungsschutzes ausgeübt wer<strong>de</strong>n.<br />
3. Bei Abschluss eines Versicherungsvertrages für frem<strong>de</strong> Rechnung<br />
wird nur <strong>de</strong>r Versicherungsnehmer Mitglied; es müssen<br />
aber auch bei <strong>de</strong>m Versicherten die Voraussetzungen <strong>de</strong>s Abs. 1<br />
vorliegen.<br />
§ 5 Beendigung <strong>de</strong>r Mitgliedschaft<br />
Die Mitgliedschaft erlischt mit <strong>de</strong>r Beendigung <strong>de</strong>s Versiche rungsver<br />
trages. Mit <strong>de</strong>r Beendigung <strong>de</strong>r Mitgliedschaft verlieren die ausschei<strong>de</strong>n<strong>de</strong>n<br />
Mitglie<strong>de</strong>r alle auf <strong>de</strong>r Mitgliedschaft beruhen<strong>de</strong>n<br />
Rechte.<br />
III. Organe <strong>de</strong>s Vereins<br />
§ 6 Vorstand<br />
1. Der Vorstand wird für die Dauer von bis zu fünf Jahren vom<br />
Auf sichts rat bestellt. Er besteht aus min<strong>de</strong>stens zwei Personen.<br />
Für <strong>de</strong>n Fall <strong>de</strong>r Verhin<strong>de</strong>rung o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>s Fehlens eines Vorstandsmitglie<strong>de</strong>s<br />
kann <strong>de</strong>r Aufsichtsrat aus seiner Mitte für längstens<br />
ein Jahr ein stellvertreten<strong>de</strong>s Vorstandsmitglied bestellen.<br />
2. Dem Vorstand obliegt die Geschäftsführung <strong>de</strong>s Vereins. Seine<br />
Beschlüsse fasst er mit Stimmenmehrheit.<br />
3. Der Verein wird gesetzlich vertreten durch zwei Vorstands mitglie<strong>de</strong>r<br />
gemeinsam o<strong>de</strong>r durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam<br />
mit einem Prokuristen.<br />
Durch Aufsichtsratsbeschluss können einzelne o<strong>de</strong>r alle Vorstands<br />
mitglie<strong>de</strong>r von <strong>de</strong>m Verbot befreit wer<strong>de</strong>n, die Gesellschaft<br />
auch bei solchen Rechtsgeschäften zu vertreten, die sie<br />
mit einem von ihnen vertretenen Dritten abschließen (teilweise<br />
Befreiung von <strong>de</strong>n Beschränkungen <strong>de</strong>s § 181 BGB im Rahmen<br />
<strong>de</strong>s § 112 AktG).<br />
Stellvertreten<strong>de</strong> Vorstandsmitglie<strong>de</strong>r stehen hinsichtlich <strong>de</strong>r<br />
Vertretungsmacht or<strong>de</strong>ntlichen Vorstandsmitglie<strong>de</strong>rn gleich.<br />
4. Der Aufsichtsrat kann ein Vorstandsmitglied zum Vorsitzen<strong>de</strong>n<br />
<strong>de</strong>s Vorstan<strong>de</strong>s ernennen.<br />
§ 7 Aufsichtsrat<br />
1. Der Aufsichtsrat besteht aus sechs Personen, die von <strong>de</strong>r<br />
Haupt versammlung für die Zeit bis zur Beendigung <strong>de</strong>rjenigen<br />
Haupt versammlung gewählt wer<strong>de</strong>n, die über die Entlastung<br />
für das zweite Geschäftsjahr nach <strong>de</strong>r jeweiligen Wahl<br />
beschließt, wo bei das Geschäftsjahr <strong>de</strong>r Wahl nicht mitgezählt<br />
wird. Wählbar ist je<strong>de</strong> natürliche Person, die das 70. Lebensjahr<br />
noch nicht vollen<strong>de</strong>t hat, und – abgesehen von be son<strong>de</strong>ren<br />
Fällen, über die von <strong>de</strong>r Hauptversammlung Be schluss zu<br />
fassen ist – we<strong>de</strong>r an <strong>de</strong>r Verwaltung noch an <strong>de</strong>r Vertretung<br />
eines an<strong>de</strong>ren Versicherungsunternehmens beteiligt ist. Eine<br />
mehrfache Wie<strong>de</strong>rwahl ist zulässig.<br />
2. Für je<strong>de</strong>s Aufsichtsratsmitglied kann die Hauptversammlung<br />
ein Ersatzmitglied wählen. Schei<strong>de</strong>t das Aufsichtsratsmitglied,<br />
für das ein Ersatzmitglied gewählt wur<strong>de</strong>, vor Ablauf seiner<br />
Amtszeit aus, so tritt das Ersatzmitglied für <strong>de</strong>n Ausgeschie<strong>de</strong>nen<br />
in <strong>de</strong>n Aufsichtsrat ein und gehört diesem für <strong>de</strong>n Rest <strong>de</strong>r<br />
Amtsdauer <strong>de</strong>s Vorgängers an.<br />
3. Schei<strong>de</strong>n Aufsichtsratsmitglie<strong>de</strong>r vor Ablauf ihrer Amtsdauer<br />
aus, so bedarf es <strong>de</strong>r Einberufung einer außeror<strong>de</strong>ntlichen<br />
Haupt versammlung zur Vornahme <strong>de</strong>r Ersatzwahl nur dann,<br />
wenn weniger als drei Aufsichtsratsmitglie<strong>de</strong>r vorhan<strong>de</strong>n sind.<br />
Die Amtsdauer <strong>de</strong>r Ersatzmitglie<strong>de</strong>r währt so lange, wie das<br />
Amt <strong>de</strong>r Ausgeschie<strong>de</strong>nen gewährt hätte, an <strong>de</strong>ren Stelle sie<br />
getreten sind.<br />
4. Der Aufsichtsrat wählt jeweils in <strong>de</strong>r ersten auf die Hauptversammlung<br />
folgen<strong>de</strong>n Aufsichtsratssitzung aus seiner Mitte<br />
einen Vorsitzen<strong>de</strong>n und min<strong>de</strong>stens einen Stellvertreter.<br />
5. Der Aufsichtsrat hat im Kalen<strong>de</strong>rhalbjahr min<strong>de</strong>stens zwei Sitzungen<br />
abzuhalten, wobei er beschließen kann, daß nur eine<br />
Sitzung im Kalen<strong>de</strong>rhalbjahr abzuhalten ist.<br />
6. Zu <strong>de</strong>n Sitzungen <strong>de</strong>s Aufsichtsrates lädt <strong>de</strong>r Vorsitzen<strong>de</strong> o<strong>de</strong>r<br />
sein Stellvertreter in <strong>de</strong>r Regel min<strong>de</strong>stens eine Woche vorher<br />
– schriftlich, fernmündlich, in elektronischer o<strong>de</strong>r an<strong>de</strong>ren vergleichbaren<br />
Formen und unter Mitteilung <strong>de</strong>r Tagesordnung,<br />
<strong>de</strong>r Zeit und <strong>de</strong>s Ortes – ein. Außer<strong>de</strong>m können zwei Aufsichtsratsmitglie<strong>de</strong>r<br />
o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Vorstand unter Angabe <strong>de</strong>r Grün<strong>de</strong><br />
verlangen, dass <strong>de</strong>r Vorsitzen<strong>de</strong> unverzüglich <strong>de</strong>n Aufsichtsrat<br />
einberuft. In diesem Falle muss die Sitzung binnen vierzehn<br />
Tagen nach <strong>de</strong>m Verlangen einberufen wer<strong>de</strong>n.<br />
7. Beschlüsse <strong>de</strong>s Aufsichtsrates wer<strong>de</strong>n in Sitzungen gefasst.<br />
Die Beschlussfassung durch schriftliche, fernmündliche, elektronische<br />
o<strong>de</strong>r an<strong>de</strong>re vergleichbare Formen <strong>de</strong>r Stimmabgabe<br />
ist zulässig, wenn <strong>de</strong>r Vorsitzen<strong>de</strong> <strong>de</strong>s Aufsichtsrates o<strong>de</strong>r im<br />
Falle seiner Verhin<strong>de</strong>rung ein Stellvertreter dies für <strong>de</strong>n Ein zelfall<br />
bestimmt. Geht bei <strong>de</strong>n Beschlussfassungen nicht binnen<br />
einer in <strong>de</strong>m Beschlussvorschlag genannten Frist von min<strong>de</strong>stens<br />
einer Woche eine Stimmabgabe bei <strong>de</strong>m Verein ein, gilt<br />
die Stimme als Enthaltung. Der Aufsichtsrat ist beschlussfähig,<br />
wenn min<strong>de</strong>stens drei Mitglie<strong>de</strong>r, darunter <strong>de</strong>r Vorsitzen<strong>de</strong><br />
o<strong>de</strong>r sein Stellvertreter, anwesend sind. Der Aufsichtsrat fasst<br />
seine Beschlüsse mit einfacher Mehrheit. Bei Stimmengleichheit<br />
gibt die Stimme <strong>de</strong>s Vorsitzen<strong>de</strong>n o<strong>de</strong>r seines Stellvertreters<br />
<strong>de</strong>n Ausschlag; im Falle <strong>de</strong>r Stimmengleichheit bei einer Wahl<br />
entschei<strong>de</strong>t das Los.<br />
8. Über die Beschlüsse <strong>de</strong>s Aufsichtsrates ist eine Nie<strong>de</strong>rschrift<br />
an zufertigen. Die Nie<strong>de</strong>rschrift ist von <strong>de</strong>m Vorsitzen<strong>de</strong>n o<strong>de</strong>r<br />
im Falle seiner Verhin<strong>de</strong>rung von einem seiner Stellvertreter zu<br />
unterzeichnen.<br />
9. Der Aufsichtsrat kann Mitglie<strong>de</strong>r <strong>de</strong>s Vorstan<strong>de</strong>s zu seinen<br />
Sitzungen hinzuziehen. Der Vorstand kann seine Zuziehung<br />
und Anhörung in <strong>de</strong>n Sitzungen <strong>de</strong>s Aufsichtsrates verlangen.
10. Der Aufsichtsrat hat neben <strong>de</strong>n ihm durch Gesetz und Satzung<br />
zugewiesenen Aufgaben, darunter <strong>de</strong>rjenigen <strong>de</strong>r allgemeinen<br />
Beaufsichtigung <strong>de</strong>r Geschäftsführung <strong>de</strong>s Vorstan<strong>de</strong>s, insbeson<strong>de</strong>re<br />
die folgen<strong>de</strong>n Rechte und Pflichten:<br />
a. die Bestellung <strong>de</strong>r Vorstandsmitglie<strong>de</strong>r, ihre Abberufung,<br />
Abschluss und Beendigung <strong>de</strong>r Anstellungsverträge mit<br />
ihnen,<br />
b. die Zustimmung zur Erteilung von Prokuren,<br />
c. die Zustimmung zum Erwerb und zur Veräußerung von<br />
Grundstücken o<strong>de</strong>r grundstücksgleichen Rechten,<br />
d. die Zustimmung zur Beleihung von Grundstücken o<strong>de</strong>r<br />
grundstücksgleichen Rechten,<br />
e. die Zustimmung zur Anlegung von Vermögenswerten über<br />
1.000.000,– 2,<br />
f. die Zustimmung zur Einführung o<strong>de</strong>r Än<strong>de</strong>rung von Versicherungsbedingungen<br />
nach § 15,<br />
g. die alljährliche Bestimmung <strong>de</strong>s Wirtschaftsprüfers,<br />
h. die Prüfung und Billigung <strong>de</strong>s Jahresabschlusses und <strong>de</strong>s<br />
Geschäftsberichtes.<br />
11. Die Mitglie<strong>de</strong>r <strong>de</strong>s Aufsichtsrates erhalten für je<strong>de</strong>s Geschäftsjahr<br />
eine nach Ablauf <strong>de</strong>s Geschäftsjahres zahlbare Vergütung,<br />
<strong>de</strong>ren Höhe von <strong>de</strong>r Hauptversammlung bestimmt wird.<br />
§ 8 Versammlung <strong>de</strong>r Mitglie<strong>de</strong>rvertreter, Hauptversammlung<br />
1. Oberste Vertretung <strong>de</strong>s Vereins ist die Versammlung <strong>de</strong>r Mitglie<strong>de</strong>rvertreter<br />
(Hauptversammlung). Diese vertritt als obers -<br />
tes Organ <strong>de</strong>s Vereins die Gesamtheit <strong>de</strong>r Mitglie<strong>de</strong>r.<br />
2. Die Hauptversammlung setzt sich aus höchstens 51 Vertretern<br />
<strong>de</strong>r Mitglie<strong>de</strong>r zusammen. Die Vertreter <strong>de</strong>r Mitglie<strong>de</strong>r wer<strong>de</strong>n<br />
von <strong>de</strong>r Hauptversammlung gewählt. Als Vertreter <strong>de</strong>r Mitglie<strong>de</strong>r<br />
ist je<strong>de</strong>s Mitglied wählbar, das das 70. Lebensjahr noch<br />
nicht vollen<strong>de</strong>t hat, we<strong>de</strong>r Angestellter noch Vertreter <strong>de</strong>s Vereins<br />
ist und – abgesehen von beson<strong>de</strong>ren Fällen, über die von<br />
<strong>de</strong>r Hauptversammlung Beschluss zu fassen ist – we<strong>de</strong>r an <strong>de</strong>r<br />
Verwaltung noch an <strong>de</strong>r Vertretung eines an<strong>de</strong>ren Versicherungsunternehmens<br />
beteiligt ist. Eine Stellvertretung in <strong>de</strong>r Hauptversammlung<br />
ist nur durch einen an<strong>de</strong>ren Mitglie<strong>de</strong>rvertreter<br />
zulässig; jedoch kann ein Mitglie<strong>de</strong>rvertreter höchstens einen<br />
an <strong>de</strong>r Teilnahme Verhin<strong>de</strong>rten vertreten.<br />
3. Die Wahlen erfolgen in offener Abstimmung durch Handzeichen,<br />
es sei <strong>de</strong>nn, dass mehr als drei auf <strong>de</strong>r Hauptversammlung<br />
anwesen<strong>de</strong> Mitglie<strong>de</strong>rvertreter eine geheime Abstimmung<br />
durch Stimmzettel beantragen. Entfällt bei einer Wahl auf mehrere<br />
Personen die gleiche Stimmenzahl, erfolgt ein weiterer<br />
Wahlgang für diese Personen, danach entschei<strong>de</strong>t das Los.<br />
4. Die Amtszeit <strong>de</strong>r Mitglie<strong>de</strong>rvertreter läuft jeweils drei Jahre.<br />
Sie beginnt mit Ablauf <strong>de</strong>r Hauptversammlung, in welcher die<br />
Wahl erfolgt ist. Jährlich schei<strong>de</strong>t min<strong>de</strong>stens ein Drittel <strong>de</strong>r<br />
Mitglie<strong>de</strong>rvertreter mit Ablauf <strong>de</strong>r Hauptversammlung aus und<br />
kann durch Zuwahl ersetzt wer<strong>de</strong>n. Ist bei keinem Mitglie<strong>de</strong>rvertreter<br />
die satzungsgemäße Amtsdauer abgelaufen, so schei<strong>de</strong>t<br />
<strong>de</strong>r Mitglie<strong>de</strong>rvertreter aus, <strong>de</strong>r am längsten im Amte ist;<br />
unter mehreren entschei<strong>de</strong>t das Los. Eine mehrfache Wie<strong>de</strong>rwahl<br />
ist zulässig.<br />
5. Schei<strong>de</strong>n Mitglie<strong>de</strong>rvertreter vorzeitig – beispielsweise durch<br />
freiwilligen Austritt – aus, so kann die nächste Hauptversammlung<br />
Ersatzmitglie<strong>de</strong>rvertreter wählen. Die Amtszeit <strong>de</strong>r Ersatzmitglie<br />
<strong>de</strong>r währt so lange, wie das Amt <strong>de</strong>r Ausgeschie<strong>de</strong>nen ge -<br />
währt hätte, an <strong>de</strong>ren Stelle sie getreten sind.<br />
6. Mitglie<strong>de</strong>rvertreter können wegen grober Verletzung ihrer<br />
Pflichten o<strong>de</strong>r aus einem an<strong>de</strong>ren wichtigen Grun<strong>de</strong> – beispielsweise<br />
bei Insolvenz <strong>de</strong>s Mitglie<strong>de</strong>rvertreters o<strong>de</strong>r Beteiligung<br />
an <strong>de</strong>r Verwaltung o<strong>de</strong>r Vertretung eines an<strong>de</strong>ren Versiche<br />
rungsunternehmens – von <strong>de</strong>r Hauptversammlung mit<br />
einer Mehrheit von zwei Dritteln <strong>de</strong>r abgegebenen Stimmen<br />
abgewählt wer<strong>de</strong>n.<br />
7. Die Mitglie<strong>de</strong>rvertreter erhalten für ihre Tätigkeit keine Vergütung,<br />
jedoch wer<strong>de</strong>n notwendige Auslagen ersetzt, z.B. für die<br />
Teilnahme an <strong>de</strong>r Hauptversammlung im Rahmen <strong>de</strong>r steuerlich<br />
zulässigen Höchstbeträge.<br />
8. Verhandlungen und Beschlüsse <strong>de</strong>r Mitglie<strong>de</strong>rvertreter erfolgen<br />
in or<strong>de</strong>ntlichen und außeror<strong>de</strong>ntlichen Hauptversammlungen.<br />
An <strong>de</strong>n Hauptversammlungen nehmen die Mitglie<strong>de</strong>r <strong>de</strong>s<br />
Vorstan<strong>de</strong>s und <strong>de</strong>s Aufsichtsrates mit beraten<strong>de</strong>r Stimme teil.<br />
9. Die Hauptversammlung wird vom Vorstand schriftlich unter<br />
Angabe <strong>de</strong>r Zeit, <strong>de</strong>s Ortes und <strong>de</strong>r Tagesordnung einberufen.<br />
Im Übrigen gelten die Bestimmungen <strong>de</strong>r §§ 121 ff. <strong>de</strong>s Aktiengesetzes.<br />
10. Zur Beschlussfähigkeit <strong>de</strong>r Hauptversammlung ist die Anwesenheit<br />
bzw. Vertretung gemäß § 8 Ziff. 2 von min<strong>de</strong>stens einem<br />
Drittel <strong>de</strong>r Mitglie<strong>de</strong>rvertreter erfor<strong>de</strong>rlich. Ist eine Hauptversamm<br />
lung nicht beschlussfähig, so kann eine neue Hauptversamm<br />
lung auch bei Anwesenheit von weniger als einem Drittel<br />
<strong>de</strong>r Mitglie<strong>de</strong>rvertretung über Gegenstän<strong>de</strong> <strong>de</strong>r gleichen Tagesordnung<br />
Beschluss fassen, wenn in <strong>de</strong>r Einladung zu <strong>de</strong>r neuen<br />
Hauptversammlung hierauf beson<strong>de</strong>rs hingewiesen ist.<br />
11. Soweit nach <strong>de</strong>m Versicherungsaufsichtsgesetz Vorschriften<br />
<strong>de</strong>s Aktiengesetzes über die Min<strong>de</strong>rheitenrechte entsprechend<br />
gelten, tritt an die Stelle <strong>de</strong>s zehnten bzw. zwanzigsten Teils<br />
<strong>de</strong>s Grundkapitals eine Min<strong>de</strong>rheit von einem Zehntel bzw.<br />
einem Zwanzigstel <strong>de</strong>r in <strong>de</strong>r Hauptversammlung anwesen<strong>de</strong>n<br />
Mitglie<strong>de</strong>rvertreter.<br />
12. Die Vereinsmitglie<strong>de</strong>r können Vorschläge für Wahlen, die in <strong>de</strong>r<br />
Hauptversammlung anstehen, und Anträge, die nicht Fragen<br />
<strong>de</strong>r Geschäftsführung betreffen, zur Beschlussfassung durch<br />
die Hauptversammlung beim Vorstand einbringen und ein Vereinsmitglied,<br />
welches kein Mitglie<strong>de</strong>rvertreter ist, zur Begründung<br />
in die Hauptversammlung entsen<strong>de</strong>n, wenn diese Vorschlä<br />
ge o<strong>de</strong>r Anträge von min<strong>de</strong>stens fünfzig Vereinsmitglie<strong>de</strong>rn<br />
mit Angabe <strong>de</strong>r Anschriften und <strong>de</strong>r Nummern <strong>de</strong>r Versicherungs<br />
scheine unterzeichnet sind.<br />
13. Die Leitung <strong>de</strong>r Hauptversammlung obliegt <strong>de</strong>m Aufsichtsratsvorsitzen<strong>de</strong>n<br />
o<strong>de</strong>r einem seiner Stellvertreter o<strong>de</strong>r einem an -<br />
<strong>de</strong>ren Mitglied <strong>de</strong>s Aufsichtsrates. Für <strong>de</strong>n Fall, dass ein Mitglied<br />
<strong>de</strong>s Aufsichtsrates <strong>de</strong>n Vorsitz nicht übernimmt, wird <strong>de</strong>r<br />
Versammlungsleiter durch die Hauptversammlung unter Leitung<br />
<strong>de</strong>s ältesten anwesen<strong>de</strong>n Mitglie<strong>de</strong>rvertreters ge wählt.<br />
14. Die or<strong>de</strong>ntliche Hauptversammlung fin<strong>de</strong>t innerhalb <strong>de</strong>r ersten<br />
acht Monate <strong>de</strong>s Geschäftsjahres statt; sie beschließt insbeson<strong>de</strong>re<br />
über die Verwendung eines ausschüttungsfähigen<br />
Bilanz gewinns, über die Entlastung <strong>de</strong>s Vorstan<strong>de</strong>s und <strong>de</strong>s<br />
Aufsichtsrates sowie über die Wahl von Aufsichtsratsmitglie<strong>de</strong>rn<br />
und von Mitglie<strong>de</strong>rvertretern.<br />
15. Außeror<strong>de</strong>ntliche Hauptversammlungen sind einzuberufen,<br />
wenn <strong>de</strong>r Vorstand o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Aufsichtsrat dies im Interesse <strong>de</strong>s<br />
Vereins für erfor<strong>de</strong>rlich hält, o<strong>de</strong>r wenn min<strong>de</strong>stens fünf<br />
Mitglie<strong>de</strong>rvertreter dies schriftlich unter Angabe <strong>de</strong>s Zwecks<br />
und <strong>de</strong>r Grün<strong>de</strong> beim Vorstand beantragen.<br />
16. Über die Verhandlungen <strong>de</strong>r Hauptversammlung ist ein notarielles<br />
Protokoll aufzunehmen.<br />
IV. Vermögensverwaltung; Rechnungswesen<br />
§ 9 Geschäftsjahr<br />
Geschäftsjahr ist das Kalen<strong>de</strong>rjahr.<br />
§ 10 Ausgaben<strong>de</strong>ckung<br />
1. Zur Deckung <strong>de</strong>r Vereinsausgaben haben die Mitglie<strong>de</strong>r im Voraus<br />
Jahresbeiträge zu entrichten.<br />
2. Die Höhe <strong>de</strong>r Beiträge bestimmt <strong>de</strong>r Vorstand. Dabei ist <strong>de</strong>r<br />
Vorstand berechtigt, die Beiträge ohne Zustimmung <strong>de</strong>r betroffenen<br />
Mitglie<strong>de</strong>r auch für bestehen<strong>de</strong> Versicherungsverhältnisse<br />
zu erhöhen. Das Mitglied kann mit sofortiger Wirkung kündigen.<br />
Das Kündigungsrecht erlischt, wenn es nicht spätestens einen<br />
Monat, nach<strong>de</strong>m das Mitglied von <strong>de</strong>r Erhöhung Kenntnis erhalten<br />
hat, ausgeübt wird.<br />
§ 11 Verlustrücklage, Freie Rücklage,<br />
Rückstellung für Beitragsrückerstattung<br />
1. Zur Deckung eines außergewöhnlichen Verlustes aus <strong>de</strong>m Ge -<br />
schäftsbetrieb ist eine Verlustrücklage zu bil<strong>de</strong>n.<br />
2. Die Verlustrücklage muss <strong>de</strong>n Min<strong>de</strong>stbetrag von 1.500.000,– 2<br />
erreichen. Solange die Verlustrücklage <strong>de</strong>n Min<strong>de</strong>stbetrag noch<br />
nicht erreicht o<strong>de</strong>r nach Entnahme noch nicht wie<strong>de</strong>r erreicht hat,<br />
fließen ihr 5 % <strong>de</strong>r jährlichen Beitragseinnahmen und min <strong>de</strong>stens<br />
20 % <strong>de</strong>r Überschüsse zu. Entnahmen aus <strong>de</strong>r Verlust rück lage sind<br />
innerhalb eines Zeitraumes von fünf Jahren wie <strong>de</strong>r auszugleichen.<br />
3. Zuweisungen an die Verlustrücklage über <strong>de</strong>ren Min<strong>de</strong>stbetrag<br />
hinaus können vom Vorstand mit Zustimmung <strong>de</strong>s Auf sichtsrates<br />
mit <strong>de</strong>r Maßgabe vorgenommen wer<strong>de</strong>n, dass sie 75%<br />
<strong>de</strong>s Überschusses nicht überschreiten.<br />
4. Eine Entnahme aus <strong>de</strong>r Verlustrücklage ist erst dann zulässig,<br />
wenn diese drei Viertel ihres Min<strong>de</strong>stbetrages erreicht o<strong>de</strong>r<br />
nach Inanspruchnahme wie<strong>de</strong>r erreicht hat. Entnahmen vor<br />
<strong>de</strong>r Erreichung dieses Min<strong>de</strong>stsatzes sind nur in Ausnahmefällen<br />
möglich und bedürfen <strong>de</strong>r vorherigen Zustimmung <strong>de</strong>r Aufsichtsbehör<strong>de</strong>.<br />
5. Der Verein kann neben <strong>de</strong>r Verlustrücklage eine freie Rücklage<br />
bil<strong>de</strong>n.<br />
6. Die für die Ausschüttung an die Mitglie<strong>de</strong>r vorgesehenen Mittel<br />
sind einer Rückstellung zuzuweisen, die ausschließlich zur<br />
Beitragsrückerstattung verwen<strong>de</strong>t wer<strong>de</strong>n darf (Rückstellung<br />
für Beitragsrückerstattung).<br />
7. Für die Verwendung <strong>de</strong>s Jahresüberschusses gelten im Übrigen<br />
folgen<strong>de</strong> <strong>Bedingungen</strong>.<br />
Neben <strong>de</strong>r Zuweisung zur Verlustrücklage bestimmt <strong>de</strong>r Vor-
stand mit Zustimmung <strong>de</strong>s Aufsichtsrates, welcher Teil <strong>de</strong>s<br />
dann noch verbleiben<strong>de</strong>n Jahresüberschusses <strong>de</strong>r freien Rücklage<br />
und welcher Teil <strong>de</strong>r Rückstellung für Beitragsrückerstattung<br />
zuzuführen ist. Der Vorstand darf jedoch keine Beiträge in die<br />
freie Rücklage einstellen, wenn diese die Höhe <strong>de</strong>r Verlustrücklage<br />
bereits erreicht hat o<strong>de</strong>r soweit sie nach <strong>de</strong>r Einstellung<br />
die Verlustrücklage übersteigen wür<strong>de</strong>.<br />
8. Über die Verwendung <strong>de</strong>r Rückstellung für Beitragsrück erstattung,<br />
die Höhe <strong>de</strong>r Ausschüttung, <strong>de</strong>n Kreis <strong>de</strong>r an <strong>de</strong>r Ausschüt<br />
tung beteiligten Mitglie<strong>de</strong>r und das bei <strong>de</strong>r Ausschüttung<br />
anzuwen<strong>de</strong>n<strong>de</strong> Verfahren beschließt <strong>de</strong>r Vorstand mit<br />
Zustimmung <strong>de</strong>s Aufsichtsrates.<br />
9. Die Verteilung <strong>de</strong>r Beitragsrückerstattung, die abhängig ge -<br />
macht wer<strong>de</strong>n kann von einer bestimmten ununterbrochenen<br />
Laufzeit <strong>de</strong>s Versicherungsvertrages und vom Scha<strong>de</strong>nverlauf,<br />
erfolgt im Verhältnis <strong>de</strong>s Jahresbeitrages, <strong>de</strong>r bei Ausschüttung<br />
zu zahlen ist. Im Laufe <strong>de</strong>s Geschäftsjahres beigetretene o<strong>de</strong>r<br />
ausgeschie<strong>de</strong>ne Mitglie<strong>de</strong>r sind hierbei ausgeschlossen.<br />
10. Die Ausschüttung kann unterbleiben, wenn die Beitrags rückerstattung<br />
weniger als 10,– 2 o<strong>de</strong>r 10% <strong>de</strong>s Beitrages beträgt.<br />
§ 12 Nachschusspflicht<br />
Die Mitglie<strong>de</strong>r sind zu Nachschüssen nicht heranzuziehen. Versicherungsansprüche<br />
dürfen nicht gekürzt wer<strong>de</strong>n.<br />
§ 13 Vermögensanlage<br />
Das Vermögen <strong>de</strong>s Vereins ist nach <strong>de</strong>n gesetzlichen Bestimmungen<br />
und <strong>de</strong>n von <strong>de</strong>r Aufsichtsbehör<strong>de</strong> erlassenen Richtlinien anzulegen.<br />
§ 14 Rechnungslegung<br />
1. Der Vorstand hat nach Maßgabe <strong>de</strong>r gesetzlichen Bestimmungen<br />
und <strong>de</strong>r Richtlinien <strong>de</strong>r Aufsichtsbehör<strong>de</strong> Rechnung zu legen,<br />
namentlich <strong>de</strong>n Rechnungsabschluss und <strong>de</strong>n Geschäftsbericht<br />
aufzustellen. Ferner hat <strong>de</strong>r Vorstand nach Maßgabe <strong>de</strong>r ge -<br />
setzlichen Bestimmungen und <strong>de</strong>r Richtlinien <strong>de</strong>r Aufsichtsbehör<strong>de</strong><br />
einen Konzernabschluss sowie einen Konzern lage bericht<br />
zu erstellen.<br />
2. Auf Verlangen erhalten die Mitglie<strong>de</strong>r einen Abdruck <strong>de</strong>s Rechnungsabschlusses<br />
und <strong>de</strong>s Geschäftsberichtes sowie <strong>de</strong>s<br />
Konzernabschlusses nebst Konzernlagebericht.<br />
V. Än<strong>de</strong>rung; Auflösung<br />
§ 15 Einführung und Än<strong>de</strong>rungen allgemeiner<br />
Versicherungsbedingungen<br />
Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung <strong>de</strong>s Aufsichtsrates<br />
allgemeine Versicherungsbedingungen einzuführen o<strong>de</strong>r zu än -<br />
<strong>de</strong>rn. Davon unberührt bleiben bestehen<strong>de</strong> Versicherungsverhältnisse,<br />
es sei <strong>de</strong>nn, das Mitglied stimmt einer Än<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>s<br />
Versicherungsverhältnisses im Einzelfall zu.<br />
§ 16 Än<strong>de</strong>rungen <strong>de</strong>r Satzung<br />
1. Än<strong>de</strong>rungen <strong>de</strong>r Satzung können in einer Hauptversammlung<br />
auf Antrag <strong>de</strong>s Vorstands o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>s Aufsichtsrates o<strong>de</strong>r von<br />
min<strong>de</strong>stens neun Mitglie<strong>de</strong>rvertretern mit Zustimmung von<br />
min<strong>de</strong>stens drei Viertel <strong>de</strong>r anwesen<strong>de</strong>n bzw. gemäß § 8 Ziff. 2<br />
vertretenen Mitglie<strong>de</strong>rvertreter beschlossen wer<strong>de</strong>n. Diese Be -<br />
schlüsse haben, soweit sie §§ 11 und 12 <strong>de</strong>r Satzung – Rücklagenbildung,<br />
Nachschusspflicht usw. – und die Beitragszahlung<br />
betreffen, Wirkung auch für die bestehen<strong>de</strong>n Versicherungsverhältnisse.<br />
2. Zur Vornahme von Än<strong>de</strong>rungen <strong>de</strong>r Satzung, die nur die Fassung<br />
betreffen, ist <strong>de</strong>r Aufsichtsrat ermächtigt.<br />
3. Der Aufsichtsrat ist ferner ermächtigt, für <strong>de</strong>n Fall, dass die<br />
Aufsichtsbehör<strong>de</strong>, bevor sie <strong>de</strong>n Än<strong>de</strong>rungsbeschluss <strong>de</strong>r<br />
Hauptversammlung genehmigt, Än<strong>de</strong>rungen verlangt, <strong>de</strong>m zu<br />
entsprechen.<br />
4. Wer<strong>de</strong>n Satzungsän<strong>de</strong>rungen zu Ungunsten <strong>de</strong>r Mitglie<strong>de</strong>r<br />
vorgenommen, so kann das Mitglied kündigen, und zwar binnen<br />
eines Monats nach Bekanntmachung o<strong>de</strong>r nach Zugang<br />
<strong>de</strong>r Mitteilung von <strong>de</strong>r Än<strong>de</strong>rung. Die Kündigung gilt für <strong>de</strong>n<br />
Schluss <strong>de</strong>s auf die Bekanntmachung o<strong>de</strong>r auf die Mitteilung<br />
<strong>de</strong>r Än<strong>de</strong>rung folgen<strong>de</strong>n Monats. Das ausschei<strong>de</strong>n<strong>de</strong> Mitglied<br />
erhält <strong>de</strong>n nicht verbrauchten Anteil <strong>de</strong>s gezahlten Beitrages<br />
zurück. Kündigt das Mitglied nicht, so gelten Än<strong>de</strong>rungen <strong>de</strong>r<br />
Satzung auch für das bestehen<strong>de</strong> Versicherungsverhältnis.<br />
§ 17 Auflösung <strong>de</strong>s Vereins<br />
Die Auflösung <strong>de</strong>s Vereins o<strong>de</strong>r seine Verschmelzung mit<br />
einem an <strong>de</strong>ren Unternehmen kann auf Antrag <strong>de</strong>s Vorstan<strong>de</strong>s<br />
o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>s Auf sichtsrates nur in einer Hauptversammlung bei<br />
Anwesenheit bzw. Vertretung gemäß § 8 Ziff. 2 von min<strong>de</strong>stens<br />
drei Viertel <strong>de</strong>r Mit glie<strong>de</strong>rvertreter mit Zustimmung von<br />
min<strong>de</strong>stens vier Fünftel <strong>de</strong>r anwesen<strong>de</strong>n bzw. vertretenen<br />
Mitglie<strong>de</strong>rvertreter beschlossen wer<strong>de</strong>n, wenn dieser<br />
Tagesordnungspunkt in <strong>de</strong>r Einladung ausdrücklich angekündigt<br />
ist.<br />
Stand: 06. 2013
Merkblatt zur Datenverarbeitung und Einwilligungserklärung<br />
nach <strong>de</strong>m Bun<strong>de</strong>sdatenschutzgesetz (BDSG)<br />
Einwilligungserklärung<br />
Ich willige ein, dass die ConceptIF Pro GmbH und ConceptIF AG<br />
und ConceptIF Pool GmbH (im folgen<strong>de</strong>n „ConceptIF“) im erfor<strong>de</strong>rlichen<br />
Umfang Daten, die sich aus <strong>de</strong>n Antragsunterlagen o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r<br />
Vertragsdurchführung (Beiträge, Versicherungsfälle, Risiko-/Vertragsän<strong>de</strong>rungen)<br />
ergeben, an die Grun<strong>de</strong>igentümer-Versicherung<br />
VVaG (im folgen<strong>de</strong>n „GEV“) als risikotragen<strong>de</strong>n Versicherer und<br />
Rückversicherer zur Beurteilung <strong>de</strong>s Risikos und zur Abwicklung<br />
<strong>de</strong>r Rückversicherung sowie zur Beurteilung <strong>de</strong>s Risikos und <strong>de</strong>r<br />
Ansprüche an an<strong>de</strong>re Versicherer und/o<strong>de</strong>r an <strong>de</strong>n Gesamtverband<br />
<strong>de</strong>r Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) zur Weitergabe<br />
dieser Daten an an<strong>de</strong>re Versicherer übermittelt. Diese Einwilligung<br />
gilt auch unabhängig vom Zustan<strong>de</strong>kommen <strong>de</strong>s Vertrages sowie<br />
für entsprechen<strong>de</strong> Prüfungen bei an<strong>de</strong>rweitig beantragten (Versicherungs-)<br />
Verträgen und bei künftigen Anträgen. Es besteht<br />
grundsätzlich Einverständnis, dass die Kommunikation auch über<br />
die bekannt gegebenen Email-Adressen in Textform erfolgt, soweit<br />
nicht für einzelne Vorgänge die Schriftform vorgeschrieben o<strong>de</strong>r<br />
vereinbart ist. Anhänge sind in <strong>de</strong>n üblichen Formaten (z.B. Word,<br />
PDF, JPEG, Text) beizufügen. Eine Verän<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>r mitgeteilten<br />
Email- o<strong>de</strong>r Web-adressen, wird unverzüglich bekannt gegeben,<br />
ebenso wer<strong>de</strong>n Störungen <strong>de</strong>r Kommunikation jeweils mitgeteilt. Ich<br />
willige ferner ein, dass die ConceptIF und die GEV meine allgemeinen<br />
Antrags-, Vertrags- und Leistungsdaten in Datensammlungen<br />
führen und, sofern ein Vermittler beteiligt ist, an diesen weitergibt,<br />
soweit dies <strong>de</strong>r ordnungsgemäßen Durchführung meiner Versicherungsangelegenheiten<br />
dient. Gesundheitsdaten dürfen nur an<br />
Personen- und Rückversicherer übermittelt wer<strong>de</strong>n; an Vermittler<br />
dürfen sie nur weitergegeben wer<strong>de</strong>n, soweit es zur Vertragsgestaltung<br />
erfor<strong>de</strong>rlich ist. Von meinen nachfolgend weiter geregelten<br />
Rechten habe ich rechtzeitig vor <strong>de</strong>r Unterzeichnung <strong>de</strong>s Antrages<br />
und <strong>de</strong>r Einwilligungserklärung Kenntnis nehmen können.<br />
Informationen zur Datenverarbeitung<br />
Versicherungsgesellschaften und für sie Versicherungsgeschäfte<br />
abwickeln<strong>de</strong> Unternehmen, wie die ConceptIF, können heute ihre<br />
Aufgaben nur noch mit Hilfe <strong>de</strong>r elektronischen Datenverarbeitung<br />
(EDV) erfüllen. Nur so lassen sich Vertragsverhältnisse korrekt,<br />
schnell und wirtschaftlich abwickeln; auch bietet die EDV einen<br />
besseren Schutz <strong>de</strong>r Versichertengemeinschaft vor missbräuchlichen<br />
Handlungen als die bisherigen manuellen Verfahren. Die<br />
Verarbeitung <strong>de</strong>r uns bekannt gegebenen Daten zu Ihrer Person<br />
wird durch das Bun<strong>de</strong>sdatenschutzgesetz (BDSG) geregelt. Danach<br />
ist die Datenverarbeitung und -nutzung zulässig, wenn das<br />
BDSG o<strong>de</strong>r eine an<strong>de</strong>re Rechtsvorschrift sie erlaubt o<strong>de</strong>r wenn <strong>de</strong>r<br />
Betroffene eingewilligt hat. Das BDSG erlaubt eine Datenverarbeitung<br />
und -nutzung stets, wenn dies im Rahmen <strong>de</strong>r Zweckbestimmung<br />
eines Vertragsverhältnisses o<strong>de</strong>r vertragsähnlichen Vertrauensverhältnisses<br />
geschieht o<strong>de</strong>r soweit es zur Wahrung berechtigter<br />
Interessen <strong>de</strong>r speichern<strong>de</strong>n Stelle erfor<strong>de</strong>rlich ist und kein<br />
Grund zu <strong>de</strong>r Annahme besteht, dass das schutzwürdige Interesse<br />
<strong>de</strong>s Betroffenen an <strong>de</strong>m Ausschluss <strong>de</strong>r Verarbeitung o<strong>de</strong>r Nutzung<br />
überwiegt. Unabhängig von dieser im Einzelfall vorzunehmen<strong>de</strong>n<br />
Interessenabwägung und im Hinblick auf eine sichere Rechtsgrundlage<br />
für die Datenverarbeitung ist in Ihren Versicherungsantrag eine<br />
Einwilligungserklärung nach <strong>de</strong>m BDSG aufgenommen wor<strong>de</strong>n.<br />
Diese gilt über die Beendigung <strong>de</strong>s Versicherungsvertrages hinaus,<br />
en<strong>de</strong>t jedoch – außer in <strong>de</strong>r Lebens- und Unfallversicherung –<br />
schon mit Ablehnung <strong>de</strong>s Antrags o<strong>de</strong>r durch Ihren je<strong>de</strong>rzeit möglichen<br />
Wi<strong>de</strong>rruf. Wird die Einwilligungserklärung bei Antragstellung<br />
ganz o<strong>de</strong>r teilweise gestrichen, kommt es u. U. nicht zu einem<br />
Vertragsabschluss. Trotz Wi<strong>de</strong>rruf o<strong>de</strong>r ganz bzw. teilweise gestrichener<br />
Einwilligungserklärung kann eine Datenverarbeitung und -<br />
nutzung in <strong>de</strong>m begrenzten gesetzlich zulässigen Rahmen, wie in<br />
<strong>de</strong>r Vormerkung beschrieben, erfolgen.<br />
1. Datenspeicherung bei ConceptIF und <strong>de</strong>r GEV<br />
ConceptIF und die GEV speichern Daten, die für <strong>de</strong>n Versicherungsvertrag<br />
notwendig sind. Das sind zunächst Ihre Angaben im<br />
Antrag (Antragsdaten). Weiter wer<strong>de</strong>n zum Vertrag versicherungstechnische<br />
Daten wie Kun<strong>de</strong>nnummer (Partnernummer), Versicherungssumme,<br />
Versicherungsdauer, Beitrag, Bankverbindung sowie<br />
erfor<strong>de</strong>rlichenfalls die Angaben eines Dritten, z. B. eines Vermittlers,<br />
eines Sachverständigen o<strong>de</strong>r eines Arztes, geführt (Vertragsdaten).<br />
Bei einem Versicherungsfall speichern ConceptIF und die<br />
GEV Ihre Angaben zum Scha<strong>de</strong>n und ggf. auch Angaben von<br />
Dritten, wie z. B. <strong>de</strong>n vom Arzt ermittelten Grad <strong>de</strong>r Berufsunfähigkeit,<br />
die Feststellung Ihrer Reparaturwerkstatt über einen Kfz-<br />
Totalscha<strong>de</strong>n o<strong>de</strong>r bei Ablauf einer Lebensversicherung <strong>de</strong>n Auszahlungsbetrag<br />
(Leistungsdaten).<br />
2. Datenübermittlung an Rückversicherer<br />
Im Interesse seiner Versicherungsnehmer wird ein Versicherer stets<br />
auf einen Ausgleich <strong>de</strong>r von ihm übernommenen Risiken achten.<br />
Deshalb geben wir in vielen Fällen einen Teil <strong>de</strong>r Risiken an Rückversicherer<br />
im In- und Ausland ab. Diese Rückversicherer benötigen<br />
ebenfalls entsprechen<strong>de</strong> versicherungstechnische Angaben<br />
von uns, wie Versicherungsnummer, Beitrag, Art <strong>de</strong>s Versicherungsschutzes<br />
und <strong>de</strong>s Risikos und Risikozuschlags sowie im<br />
Einzelfall auch Ihre Personalien. Soweit Rückversicherer bei <strong>de</strong>r<br />
Risiko- und Scha<strong>de</strong>nbeurteilung mitwirken, wer<strong>de</strong>n Ihnen auch die<br />
dafür erfor<strong>de</strong>rlichen Unterlagen zur Verfügung gestellt. In einigen<br />
Fällen bedienen sich die Rückversicherer weiterer Rückversicherer,<br />
<strong>de</strong>nen sie ebenfalls entsprechen<strong>de</strong> Daten übergeben.<br />
3. Datenübermittlung an an<strong>de</strong>re Versicherer<br />
Nach <strong>de</strong>m Versicherungsvertragsgesetz hat <strong>de</strong>r Versicherte bei<br />
Antragstellung, je<strong>de</strong>r Vertragsän<strong>de</strong>rung und im Scha<strong>de</strong>nfall <strong>de</strong>m<br />
Versicherer alle für die Einschätzung <strong>de</strong>s Wagnisses und die Scha<strong>de</strong>nabwicklung<br />
wichtigen Umstän<strong>de</strong> anzugeben. Hierzu gehören z.<br />
B. frühere Krankheiten und Versicherungsfälle o<strong>de</strong>r Mitteilungen<br />
über gleichartige an<strong>de</strong>re Versicherungen (beantragte, bestehen<strong>de</strong>,<br />
abgelehnte o<strong>de</strong>r gekündigte). Um Versicherungsmissbrauch zu<br />
verhin<strong>de</strong>rn, eventuelle Wi<strong>de</strong>rsprüche in <strong>de</strong>n Angaben <strong>de</strong>s Versicherten<br />
aufzuklären o<strong>de</strong>r um Lücken bei <strong>de</strong>n Feststellungen zum<br />
entstan<strong>de</strong>nen Scha<strong>de</strong>n zu schließen, kann es erfor<strong>de</strong>rlich sein,<br />
an<strong>de</strong>re Versicherer um Auskunft zu bitten o<strong>de</strong>r entsprechen<strong>de</strong><br />
Auskünfte auf Anfragen zu erteilen. Auch sonst bedarf es in bestimmten<br />
Fällen (Doppelversicherungen, gesetzlicher For<strong>de</strong>rungsübergang<br />
sowie bei Teilungsabkommen) eines Austauschs von<br />
personenbezogenen Daten unter <strong>de</strong>n Versicherern. Dabei wer<strong>de</strong>n
Daten <strong>de</strong>s Betroffenen weitergegeben, wie Name und Anschrift,<br />
Kfz-Kennzeichen, Art <strong>de</strong>s Versicherungsschutzes und <strong>de</strong>s Risikos<br />
o<strong>de</strong>r Angaben zum Scha<strong>de</strong>n, wie Scha<strong>de</strong>nhöhe und Scha<strong>de</strong>ntag.<br />
4. Zentrale Hinweissysteme<br />
Bei Prüfung eines Antrags o<strong>de</strong>r eines Scha<strong>de</strong>ns kann es notwendig<br />
sein, zur Risikobeurteilung, zur weiteren Aufklärung <strong>de</strong>s Sachverhalts<br />
o<strong>de</strong>r zur Verhin<strong>de</strong>rung von Versicherungsmissbrauch Anfragen<br />
an <strong>de</strong>n zuständigen Fachverband bzw. an an<strong>de</strong>re Versicherer<br />
zu richten o<strong>de</strong>r auch entsprechen<strong>de</strong> Anfragen an<strong>de</strong>rer Versicherer<br />
zu beantworten. Dazu bestehen beim GDV und beim PKV-Verband<br />
zentrale Hinweissysteme. Die Aufnahme in diese Hinweissysteme<br />
und <strong>de</strong>ren Nutzung erfolgt lediglich zu Zwecken, die mit <strong>de</strong>m jeweiligen<br />
System verfolgt wer<strong>de</strong>n dürfen, also nur soweit bestimmte<br />
Voraussetzungen erfüllt sind.<br />
Beispiele:<br />
Allgemeine Haftpflichtversicherung – Registrierung von auffälligen<br />
Scha<strong>de</strong>nfällen sowie von Personen, bei <strong>de</strong>nen <strong>de</strong>r Verdacht<br />
<strong>de</strong>s Versicherungsmissbrauchs besteht. Zweck: Risikoprüfung,<br />
Scha<strong>de</strong>naufklärung und -verhütung.<br />
Sachversicherer – Aufnahme von Schä<strong>de</strong>n und Personen, wenn<br />
Brandstiftung vorliegt o<strong>de</strong>r wenn aufgrund <strong>de</strong>s Verdachts <strong>de</strong>s Versicherungsmissbrauchs<br />
<strong>de</strong>r Vertrag gekündigt wird und bestimmte<br />
Scha<strong>de</strong>nsummen erreicht sind. Zweck: Risikoprüfung, Scha<strong>de</strong>naufklärung,<br />
Verhin<strong>de</strong>rung weiteren Missbrauchs.<br />
Unfallversicherer – Meldung bei<br />
- erheblicher Verletzung <strong>de</strong>r vorvertraglichen Anzeigepflicht,<br />
- Leistungsablehnung wegen vorsätzlicher Obliegenheitsverletzung<br />
im Scha<strong>de</strong>nfall, wegen Vortäuschung eines Unfalls o<strong>de</strong>r<br />
von Unfallfolgen,<br />
- außeror<strong>de</strong>ntlicher Kündigung durch <strong>de</strong>n Versicherer nach Leistungserbringung<br />
o<strong>de</strong>r Klageerhebung auf Leistung.<br />
Zweck: Risikoprüfung und Auf<strong>de</strong>ckung von Versicherungsmissbrauch.<br />
5. Datenverarbeitung in und außerhalb <strong>de</strong>s Unternehmens<br />
Einzelne Versicherungsbranchen (z. B. Lebens-, Kranken-, Sachversicherungen)<br />
und an<strong>de</strong>re Finanzdienstleistungen (z. B. Kredite,<br />
Bausparen, Kapitalanlagen, Immobilien) wer<strong>de</strong>n durch rechtlich<br />
selbstständige Unternehmen betrieben. Um <strong>de</strong>n Kun<strong>de</strong>n einen<br />
umfassen<strong>de</strong>n Versicherungsschutz anbieten zu können, arbeiten<br />
die Unternehmen häufig in Unternehmensgruppen zusammen. Zur<br />
Kostenersparnis wer<strong>de</strong>n dabei einzelne Bereiche zentralisiert, wie<br />
das Inkasso o<strong>de</strong>r die Datenverarbeitung. So wird z. B. Ihre Adresse<br />
nur einmal gespeichert, auch wenn Sie Verträge mit verschie<strong>de</strong>nen<br />
Unternehmen <strong>de</strong>r Gruppe abschließen; und auch Ihre Versicherungsnummer,<br />
die Art <strong>de</strong>r Verträge, ggf. Ihr Geburtsdatum, Kontonummer<br />
und Bankleitzahl, d.h. Ihre allgemeinen Antrags-, Vertrags-<br />
und Leistungsdaten, wer<strong>de</strong>n in einer zentralen Datensammlung<br />
geführt.<br />
Dabei sind die sog. Partnerdaten (z. B. Name, Adresse, Kun<strong>de</strong>nnummer,<br />
Kontonummer, Bankleitzahl, bestehen<strong>de</strong> Verträge) von<br />
allen Unternehmen <strong>de</strong>r Gruppe abfragbar. Auf diese Weise kann<br />
eingehen<strong>de</strong> Post immer richtig zugeordnet und bei telefonischen<br />
Anfragen sofort <strong>de</strong>r zuständige Partner genannt wer<strong>de</strong>n. Auch<br />
Gel<strong>de</strong>ingänge können so in Zweifelsfällen ohne Rückfragen korrekt<br />
verbucht wer<strong>de</strong>n. Die übrigen allgemeinen Antrags-, Vertrags- und<br />
Leistungsdaten sind dagegen nur von <strong>de</strong>n Versicherungsunternehmen<br />
<strong>de</strong>r Gruppe abfragbar. Obwohl alle diese Daten nur zur Beratung<br />
und Betreuung <strong>de</strong>s jeweiligen Kun<strong>de</strong>n durch die einzelnen<br />
Unternehmen verwen<strong>de</strong>t wer<strong>de</strong>n, spricht das Gesetz auch hier von<br />
„Datenübermittlung“, bei <strong>de</strong>r die Vorschriften <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>sdatenschutzgesetzes<br />
zu beachten sind. Branchenspezifische Daten – wie<br />
z. B. Gesundheits- o<strong>de</strong>r Bonitätsdaten – bleiben dagegen unter<br />
ausschließlicher Verfügung <strong>de</strong>r jeweiligen Unternehmen.<br />
Die GEV kooperiert u. A. mit Servicegesellschaften, die beispielhaft<br />
die Durchführung von spartenbezogenen Assistanceleistungen<br />
zusammen mit verschie<strong>de</strong>nen Leistungserbringern organisieren,<br />
<strong>de</strong>nen zur Leistungsbearbeitung im erfor<strong>de</strong>rlichen Rahmen Vertragsdaten<br />
zur Verfügung gestellt wer<strong>de</strong>n.<br />
6. Umgang mit beson<strong>de</strong>ren Personendaten<br />
Sofern für <strong>de</strong>n abzuschließen<strong>de</strong>n Vertrag (z.B. in <strong>de</strong>r Unfallversicherung)<br />
eine Angabe über Ihren Gesundheitszustand erfor<strong>de</strong>rlich<br />
ist, überprüfen wir diese vor Vertragsschluss gemachten Angaben,<br />
soweit dies zur Beurteilung <strong>de</strong>r zu versichern<strong>de</strong>n Risiken erfor<strong>de</strong>rlich<br />
ist und Ihre Angaben dazu Anlass bieten. Daneben kann es zur<br />
Bewertung unserer Leistungspflicht ggf. auch in an<strong>de</strong>ren Versicherungssparten<br />
erfor<strong>de</strong>rlich sein, dass wir die Gesundheitsangaben<br />
prüfen, die sie zur Begründung von Ansprüchen machen o<strong>de</strong>r die<br />
sich aus eingereichten Unterlagen (z.B. Rechnungen, Verordnungen,<br />
Gutachten) o<strong>de</strong>r Mitteilungen eines Krankenhauses o<strong>de</strong>r von<br />
Angehörigen eines Heilberufes ergeben. Diese Überprüfung unter<br />
Einbeziehung von Gesundheitsdaten erfolgt nur, soweit hierzu ein<br />
Anlass besteht (z.B. bei Fragen zur Diagnose, <strong>de</strong>m Behandlungsverlauf<br />
o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Liquidation). Die Übermittlung und Erhebung dieser<br />
Daten setzt nach § 213 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) eine<br />
spezielle Erlaubnis <strong>de</strong>s Betroffenen (Schweigepflichtentbindung)<br />
voraus.<br />
Wortlaut <strong>de</strong>s § 213 VVG:<br />
(1) Die Erhebung personenbezogener Gesundheitsdaten durch<br />
<strong>de</strong>n Versicherer darf nur bei Ärzten, Krankenhäusern und<br />
sonstigen Krankenanstalten, Pflegeheimen und Pflegepersonen,<br />
an<strong>de</strong>ren Personenversicherern und gesetzlichen Krankenkassen<br />
sowie Berufsgenossenschaften und Behör<strong>de</strong>n erfolgen;<br />
sie ist nur zulässig, soweit die Kenntnis <strong>de</strong>r Daten für<br />
die Beurteilung <strong>de</strong>s zu versichern<strong>de</strong>n Risikos o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Leistungspflicht<br />
erfor<strong>de</strong>rlich ist und die betroffene Person eine Einwilligung<br />
erteilt hat.<br />
(2) Die nach Absatz 1 erfor<strong>de</strong>rliche Einwilligung kann vor Abgabe<br />
<strong>de</strong>r Vertragserklärung erteilt wer<strong>de</strong>n. Die betroffene Person ist<br />
vor einer Erhebung nach Absatz 1 zu unterrichten; sie kann <strong>de</strong>r<br />
Erhebung wi<strong>de</strong>rsprechen.<br />
(3) Die betroffenen Person kann je<strong>de</strong>rzeit verlangen, dass eine<br />
Erhebung von Daten nur erfolgt, wenn jeweils in die einzelne<br />
Erhebung eingewilligt wor<strong>de</strong>n ist.<br />
(4) Die betroffene Person ist auf diese Rechte hinzuweisen, auf<br />
das Wi<strong>de</strong>rspruchsrecht nach Absatz 2 bei <strong>de</strong>r Unterrichtung.<br />
Soweit dies nach <strong>de</strong>m Gesetz zulässig ist, wird die Einwilligung für<br />
die vorgenannte Personendatenbearbeitung ohne Einzelabfrage<br />
gem. § 213 Abs. 3 VVG erklärt, unter <strong>de</strong>m Vorbehalt, dass die<br />
Einwilligung sich nicht auf <strong>de</strong>n Leistungsfall erstreckt, auf einen<br />
Zeitraum von einem Jahr ab Antragsunterzeichnung befristet ist und<br />
je<strong>de</strong>rzeit in Textform wi<strong>de</strong>rrufbar ist. Damit soll <strong>de</strong>r zusätzliche<br />
Aufwand von Einzelabfragen vor je<strong>de</strong>r Datenerhebung bei <strong>de</strong>r<br />
üblichen Vertragsdurchführung vermie<strong>de</strong>n wer<strong>de</strong>n.<br />
Eine abweichen<strong>de</strong> Erklärung wird ggfs. mit <strong>de</strong>r <strong>de</strong>m Antrag ergänzend<br />
beigefügten Schweigepflichtenbindungsklausel erteilt.<br />
ConceptIF und die GEV haben die personenbezogenen Gesundheitsdaten<br />
durch eine strenge Zugriffskontrolle gesichert. Soweit<br />
dies technisch und organisatorisch möglich ist, wer<strong>de</strong>n beson<strong>de</strong>re<br />
Kun<strong>de</strong>nwünsche bezüglich <strong>de</strong>s Datenschutzes – insbeson<strong>de</strong>re zur<br />
Löschung und Weitergabebeschränkung – berücksichtigt. Sprechen<br />
Sie uns diesbezüglich gern an.<br />
7. Betreuung durch Versicherungsvermittler<br />
In Ihren Versicherungsangelegenheiten wer<strong>de</strong>n Sie durch einen<br />
unserer Vermittler betreut. Vermittler in diesem Sinn sind neben<br />
Einzelpersonen auch Vermittlungsgesellschaften. Um seine Aufgaben<br />
ordnungsgemäß erfüllen zu können, erhält <strong>de</strong>r Vermittler zu<br />
diesen Zwecken von uns die für die Betreuung und Beratung notwendigen<br />
Angaben aus Ihren Antrags-, Vertrags- und Leistungsdaten,<br />
z. B. Versicherungsnummer, Beiträge, Art <strong>de</strong>s Versicherungsschutzes<br />
und <strong>de</strong>s Risikos, Zahl <strong>de</strong>r Versicherungsfälle und Höhe
von Versicherungsleistungen. Ausschließlich zum Zweck von Vertragsanpassungen<br />
in <strong>de</strong>r Personenversicherung können an <strong>de</strong>n<br />
zuständigen Vermittler auch Gesundheitsdaten übermittelt wer<strong>de</strong>n.<br />
Unsere Vermittler verarbeiten und nutzen selbst diese personenbezogenen<br />
Daten im Rahmen <strong>de</strong>r genannten Beratung und Betreuung<br />
<strong>de</strong>s Kun<strong>de</strong>n. Auch wer<strong>de</strong>n Sie von uns über Än<strong>de</strong>rungen <strong>de</strong>r kun<strong>de</strong>nrelevanten<br />
Daten informiert. Je<strong>de</strong>r Vermittler ist gesetzlich und<br />
vertraglich verpflichtet, die Bestimmungen <strong>de</strong>s BDSG und seine<br />
beson<strong>de</strong>ren Verschwiegenheitspflichten (z. B. Berufsgeheimnis und<br />
Datengeheimnis) zu beachten.<br />
8. Weitere Auskünfte und Erläuterungen über Ihre Rechte<br />
Sie haben als Betroffener nach <strong>de</strong>m Bun<strong>de</strong>sdatenschutzgesetz<br />
neben <strong>de</strong>m eingangs erwähnten Wi<strong>de</strong>rrufsrecht ein Recht auf<br />
Auskunft sowie unter bestimmten Voraussetzungen ein Recht auf<br />
Berichtigung, Sperrung o<strong>de</strong>r Löschung Ihrer in einer Datei gespeicherten<br />
Daten. Wegen eventueller weiterer Auskünfte und Erläuterungen<br />
wen<strong>de</strong>n Sie sich bitte an <strong>de</strong>n betrieblichen Datenschutzbeauftragten<br />
mit <strong>de</strong>r in <strong>de</strong>r Kun<strong>de</strong>ninformation genannten Adresse.<br />
Richten Sie auch ein etwaiges Verlangen auf Auskunft, Berichtigung,<br />
Sperrung o<strong>de</strong>r Löschung wegen <strong>de</strong>r bei <strong>de</strong>n risikotragen<strong>de</strong>n<br />
Versicherer und Rückversicherer gespeicherten Daten stets dort<br />
hin.