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Kun<strong>de</strong>ninformationen und<br />

Versicherungsbedingungen<br />

für Ihre<br />

ConceptIF<br />

Privathaftpflichtversicherung


Sehr geehrte Kundin,<br />

sehr geehrter Kun<strong>de</strong>,<br />

Ihr Interesse an unseren Produkten freut uns sehr.<br />

Die Basis unseres gegenseitigen Vertrages bil<strong>de</strong>n die<br />

• Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Haftpflichtversicherung (AHB CIF 2012)<br />

• Beson<strong>de</strong>ren <strong>Bedingungen</strong> zur ConceptIF Privathaftpflichtversicherung (BB PHV CIF Classic 2012)<br />

• sowie die gesetzlichen Bestimmungen.<br />

Der vereinbarte Versicherungsschutz sowie die dazugehörigen Versicherungsbedingungen sind im<br />

Versicherungsschein beschrieben.<br />

Soweit wir in <strong>de</strong>n Versicherungsunterlagen die männliche Form <strong>de</strong>r Bezeichnung (z. B.<br />

Versicherungsnehmer, Ehegatte) verwen<strong>de</strong>n, ist dabei auch immer die weibliche Bezeichnung<br />

gemeint.<br />

Bei allen Fragen zum Produkt steht Ihnen auch Ihr Vermittler gerne zur Verfügung.<br />

Ihre<br />

ConceptIF Pro GmbH (Assekura<strong>de</strong>ur)<br />

Grun<strong>de</strong>igentümer-Versicherung VVaG (Versicherer)<br />

Inhaltsverzeichnis<br />

Produktinformationsblatt S. 3<br />

Kun<strong>de</strong>ninformation S. 7<br />

Allgemeine Versicherungsbedingungen (AHB CIF 2012) S. 9<br />

Beson<strong>de</strong>re <strong>Bedingungen</strong> (BB PHV CIF Classic 2012) S. 20<br />

Satzung S. 29<br />

Merkblatt zur Datenverarbeitung S. 32


Produktinformationsblatt für die Privathaftpflichtversicherung<br />

A. Allgemeine Produktinformationen<br />

Mit <strong>de</strong>n nachfolgen<strong>de</strong>n Informationen möchten wir Ihnen einen ersten Überblick über die Ihnen angebotene Versicherung geben.<br />

Diese Informationen sind jedoch nicht abschließend. Der vollständige Vertragsinhalt ergibt sich aus <strong>de</strong>m Antrag, <strong>de</strong>m<br />

Versicherungsschein und <strong>de</strong>n beigefügten Versicherungsbedingungen. Bitte lesen Sie daher die gesamten Vertragsbestimmungen<br />

sorgfältig.<br />

1. Welche Art <strong>de</strong>r Versicherung bieten wir Ihnen an?<br />

Wir bieten Ihnen eine Privathaftpflichtversicherung an.<br />

Grundlage sind die beigefügten Allgemeinen <strong>Bedingungen</strong><br />

für die Haftpflichtversicherung (AHB CIF 2012) sowie alle<br />

weiteren im Antrag genannten Beson<strong>de</strong>ren <strong>Bedingungen</strong><br />

(BB PHV CIF Classic/Comfort/Complete 2012 je nach<br />

Produktvariante) und Vereinbarungen.<br />

2. Welche Risiken sind versichert, welche sind nicht<br />

versichert?<br />

Die Privathaftpflichtversicherung versichert Sie gegen<br />

Schä<strong>de</strong>n aus <strong>de</strong>n Gefahren <strong>de</strong>s täglichen Lebens, für die<br />

Sie verantwortlich sind und an<strong>de</strong>ren daher Ersatz leisten<br />

müssen. In diesem Zusammenhang regulieren wir nicht<br />

nur <strong>de</strong>n Scha<strong>de</strong>n, son<strong>de</strong>rn prüfen auch, ob und in welcher<br />

Höhe eine Verpflichtung zum Scha<strong>de</strong>nsersatz besteht,<br />

wehren unbegrün<strong>de</strong>te Scha<strong>de</strong>nsersatzansprüche ab und<br />

bieten damit auch Rechtsschutz bei unberechtigten Haftungsansprüchen.<br />

a) Was wird vom Versicherungsschutz umfasst?<br />

Die Privathaftpflichtversicherung umfasst die wesentlichen<br />

Bereiche Ihres Privatlebens. So <strong>de</strong>ckt sie beispielsweise<br />

Ihre Haftungsrisiken im Straßenverkehr außerhalb <strong>de</strong>s Kfz,<br />

im Sport einschließlich <strong>de</strong>r Schä<strong>de</strong>n durch kleine Wasserfahrzeuge,<br />

wie Ru<strong>de</strong>rboote, Kanus, Pad<strong>de</strong>lboote, o<strong>de</strong>r<br />

durch kleine zahme Haustiere, soweit sie nicht durch eine<br />

Tierhalterhaftpflicht geson<strong>de</strong>rt zu versichern sind. Gleichermaßen<br />

sind Sie in Ihrem häuslichen Rahmen geschützt<br />

bei Schä<strong>de</strong>n, die von <strong>de</strong>r Wohnung o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>m Haus ausgehen,<br />

in <strong>de</strong>m Sie wohnen – egal, ob Sie Mieter o<strong>de</strong>r<br />

Eigentümer sind. Dies gilt auch für kleinere Bauvorhaben,<br />

bei <strong>de</strong>nen Sie als Bauherr für entstehen<strong>de</strong> Schä<strong>de</strong>n haften.<br />

Die Privathaftpflichtversicherung gilt weltweit. Wer im<br />

Urlaub, im Ferienhaus o<strong>de</strong>r während eines vorübergehen<strong>de</strong>n<br />

Auslandsaufenthalts von bis zu einem Jahr einen<br />

Haftpflichtscha<strong>de</strong>n verursacht, ist geschützt. Bei längerer<br />

Abwesenheit müssen gegebenenfalls beson<strong>de</strong>re Vereinbarungen<br />

mit <strong>de</strong>m Haftpflichtversicherer getroffen wer<strong>de</strong>n.<br />

Einzelheiten entnehmen Sie bitte <strong>de</strong>n BB PHV CIF Classic/Comfort/Complete<br />

2012.<br />

b) Wer ist mitversichert?<br />

Ihr Versicherungsschutz kann sich auch auf weitere Personen<br />

Ihres Umfelds erstrecken. So sind zum einen auch<br />

die Schä<strong>de</strong>n abge<strong>de</strong>ckt, die infolge einer Verletzung Ihrer<br />

Aufsichtspflicht über Familienmitglie<strong>de</strong>r o<strong>de</strong>r Personal<br />

entstehen. Gleiches gilt für Ihre Haushalts- und Gartenhilfen<br />

o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>n Babysitter, sofern sie bei <strong>de</strong>r Ausübung ihrer<br />

Tätigkeit einen Scha<strong>de</strong>n verursachen. Zum an<strong>de</strong>ren können<br />

aber, je nach Tarifvariante, auch Ihre Familien- und<br />

- 3 -<br />

Haushaltsmitglie<strong>de</strong>r unmittelbar mitversichert wer<strong>de</strong>n. So<br />

können Ehepartner, vertraglich benannte Lebenspartner<br />

und Kin<strong>de</strong>r bis zum Abschluss <strong>de</strong>r Berufsausbildung bzw.<br />

bis zur Heirat in <strong>de</strong>n Vertrag einbezogen wer<strong>de</strong>n. Der<br />

Versicherungsschutz besteht über <strong>de</strong>n Tod hinaus bis zur<br />

nächsten Prämienfälligkeit. Zahlt <strong>de</strong>r überleben<strong>de</strong> Ehepartner<br />

die nächste Prämie, wird er automatisch Vertragspartner<br />

und führt <strong>de</strong>n bestehen<strong>de</strong>n Versicherungsvertrag<br />

weiter. Einzelheiten entnehmen Sie bitte <strong>de</strong>n BB PHV CIF<br />

Classic/Comfort/Complete 2012.<br />

Die Einschränkung <strong>de</strong>s Versicherungsschutzes entnehmen<br />

Sie bitte <strong>de</strong>n Ausführungen in Ziffer 4 dieses Produktinformationsblattes.<br />

3. Wie hoch ist Ihr Beitrag, wann müssen Sie ihn bezahlen<br />

und was passiert, wenn Sie nicht o<strong>de</strong>r verspätet<br />

zahlen?<br />

Die Höhe Ihres Beitrages ist abhängig vom konkret gewählten<br />

Versicherungsschutz und <strong>de</strong>r Art <strong>de</strong>r Zahlweise.<br />

Einzelheiten hierzu fin<strong>de</strong>n Sie in Ihrem Antrag unter Zahlweise<br />

und Laufzeit. Beachten Sie aber bitte, dass Sie<br />

endgültige Angaben erst Ihrem Versicherungsschein<br />

entnehmen können. In Ihrem Antrag bzw. Angebot sowie<br />

in Teil C dieses Produktinformationsblattes fin<strong>de</strong>n Sie<br />

Informationen darüber, für welchen Zeitraum und in welcher<br />

Höhe Sie Ihren Beitrag zahlen müssen. Da Sie uns<br />

eine Lastschriftermächtigung erteilen, ziehen wir <strong>de</strong>n<br />

ersten Beitrag nach Versand <strong>de</strong>s Versicherungsscheins<br />

ein; Ihr Wi<strong>de</strong>rrufsrecht bleibt hiervon selbstverständlich<br />

unberührt. Bitte sorgen Sie rechtzeitig für ausreichen<strong>de</strong><br />

Deckung auf Ihrem Konto. Wenn Sie <strong>de</strong>n ersten o<strong>de</strong>r<br />

einmaligen Beitrag schuldhaft nicht rechtzeitig zahlen,<br />

können wir so lange vom Vertrag zurücktreten, wie Sie<br />

nicht zahlen. Auch <strong>de</strong>r Versicherungsschutz beginnt erst<br />

mit <strong>de</strong>m Eingang <strong>de</strong>r verspäteten Zahlung bei uns. Wenn<br />

Sie einen Folgebeitrag nicht rechtzeitig zahlen, for<strong>de</strong>rn wir<br />

Sie auf, <strong>de</strong>n rückständigen Beitrag innerhalb einer Frist<br />

von min<strong>de</strong>stens 2 Wochen zu zahlen. Nach Ablauf dieser<br />

Zahlungsfrist entfällt Ihr Versicherungsschutz und wir<br />

kündigen <strong>de</strong>n Vertrag. Einzelheiten entnehmen Sie bitte<br />

Ihrem Antrag und <strong>de</strong>n Ziffern 9 bis 11 <strong>de</strong>r beigefügten AHB<br />

CIF 2012.<br />

4. Welche Leistungen sind ausgeschlossen?<br />

Wir können nicht alle <strong>de</strong>nkbaren Fälle versichern, <strong>de</strong>nn<br />

sonst müssten wir einen unangemessen hohen Beitrag<br />

verlangen. Deshalb haben wir einige Fälle aus <strong>de</strong>m Versicherungsschutz<br />

herausgenommen.<br />

Nicht versichert sind insbeson<strong>de</strong>re alle Schä<strong>de</strong>n, die aus<br />

vorsätzlicher Handlung hervorgehen, Ihnen gegenüber<br />

durch Angehörige bzw. Mitversicherte entstehen o<strong>de</strong>r beim<br />

Gebrauch eines Kraft-, Luftfahrzeugs o<strong>de</strong>r Kraftfahrzeuganhängers<br />

verursacht wur<strong>de</strong>n. Es können darüber hinaus


auch solche Schä<strong>de</strong>n nicht reguliert wer<strong>de</strong>n, die entstehen<br />

bei Gefahren aus Betrieb und Beruf o<strong>de</strong>r Gefahren eines<br />

Dienstes, Amtes o<strong>de</strong>r einer verantwortlichen Betätigung in<br />

einer Vereinigung aller Art sowie Schä<strong>de</strong>n durch ungewöhnliche<br />

o<strong>de</strong>r gefährliche Beschäftigung.<br />

Diese Aufzählung ist nicht abschließend. Einzelheiten<br />

und eine vollständige Aufzählung <strong>de</strong>r Ausschlussgrün<strong>de</strong><br />

entnehmen Sie bitte <strong>de</strong>n BB PHV CIF Classic/Comfort/Complete<br />

2012 und Ziffer 7 <strong>de</strong>r beigefügten AHB CIF<br />

2012.<br />

Welche Pflichten haben Sie ...<br />

5. ... bei Vertragsschluss und welche Folgen können<br />

Verletzungen dieser Pflichten haben?<br />

Damit wir Ihren Antrag ordnungsgemäß prüfen können,<br />

müssen Sie die im Antragsformular enthaltenen Fragen<br />

unbedingt wahrheitsgemäß und vollständig beantworten.<br />

Beachten Sie die benannten Verpflichtungen mit Sorgfalt.<br />

Ihre Nichtbeachtung kann schwerwiegen<strong>de</strong> Konsequenzen<br />

für Sie haben. Je nach Art <strong>de</strong>r Pflichtverletzung können<br />

Sie Ihren Versicherungsschutz ganz o<strong>de</strong>r teilweise verlieren.<br />

Unter Umstän<strong>de</strong>n können wir uns auch vorzeitig vom<br />

Vertrag lösen. Einzelheiten entnehmen Sie bitte Ziffer 23<br />

<strong>de</strong>r beigefügten AHB CIF 2012.<br />

6. ... während <strong>de</strong>r Laufzeit <strong>de</strong>s Vertrages und welche<br />

Folgen können Verletzungen dieser Pflichten haben?<br />

Immer einmal im Jahr bekommen Sie Gelegenheit, mitzuteilen,<br />

ob und welche Än<strong>de</strong>rungen Ihres Risikos gegenüber<br />

<strong>de</strong>n bisherigen Angaben eingetreten sind. So kann<br />

<strong>de</strong>r Versicherungsschutz <strong>de</strong>n zwischenzeitlichen Verän<strong>de</strong>rungen<br />

angepasst wer<strong>de</strong>n. Eine Auffor<strong>de</strong>rung dazu kann<br />

auch durch einen Hinweis auf <strong>de</strong>r Beitragsrechnung erfolgen.<br />

Auch ist es <strong>de</strong>nkbar, dass Sie während <strong>de</strong>s Vertrages<br />

zur Beseitigung beson<strong>de</strong>rer gefahrdrohen<strong>de</strong>r Umstän<strong>de</strong><br />

von uns aufgefor<strong>de</strong>rt wer<strong>de</strong>n, soweit Ihnen eine vorsorgliche<br />

Scha<strong>de</strong>nsvermeidung zumutbar ist.<br />

Bei <strong>de</strong>r Verletzung <strong>de</strong>r benannten Pflichten kann <strong>de</strong>r<br />

Versicherer nachträglich eine Beitragserhöhung geltend<br />

machen.<br />

Darüber hinaus weisen wir auf die in Ziffer 5 beschriebenen<br />

Rechtsfolgen einer Verletzung <strong>de</strong>r genannten Pflichten<br />

ausdrücklich hin. Einzelheiten entnehmen Sie bitte <strong>de</strong>n<br />

Ziffern 13.1 und 24 <strong>de</strong>r beigefügten AHB CIF 2012.<br />

7. ... wenn ein Scha<strong>de</strong>n eingetreten ist und welche<br />

Folgen können Verletzungen dieser Pflichten haben?<br />

- 4 -<br />

Vor allem muss uns je<strong>de</strong>r Versicherungsfall unverzüglich<br />

angezeigt wer<strong>de</strong>n, auch wenn gegen Sie noch keine<br />

Scha<strong>de</strong>nsersatzansprüche geltend gemacht wor<strong>de</strong>n sind.<br />

Darüber hinaus sind Sie beispielsweise verpflichtet, so<br />

weit wie möglich <strong>de</strong>n Scha<strong>de</strong>n abzuwen<strong>de</strong>n bzw. zu min<strong>de</strong>rn<br />

und uns durch wahrheitsgemäße Scha<strong>de</strong>nsberichte<br />

bei <strong>de</strong>r Scha<strong>de</strong>nsermittlung und -regulierung zu unterstützen.<br />

Dies umfasst auch die Übermittlung angefor<strong>de</strong>rter<br />

Schriftstücke sowie die umgehen<strong>de</strong> Mitteilung aller gerichtlichen<br />

o<strong>de</strong>r behördlichen Verfahren, die im Zusammenhang<br />

mit <strong>de</strong>m Scha<strong>de</strong>n gegen Sie erhoben wer<strong>de</strong>n (z. B.<br />

Mahnverfahren, staatsanwaltliches Verfahren, Klage und<br />

Anklage, Streitverkündung), gegen die Sie auch ohne<br />

beson<strong>de</strong>re Auffor<strong>de</strong>rung fristgerecht Rechtsmittel einlegen<br />

sollen. Der Prozess wird dann durch uns als Ihr Vertreter<br />

geführt und die Kosten übernommen, wobei Sie <strong>de</strong>m durch<br />

<strong>de</strong>n Versicherer eingeschalteten Anwalt alle erfor<strong>de</strong>rlichen<br />

Auskünfte erteilen und die angefor<strong>de</strong>rten Unterlagen zur<br />

Verfügung stellen. Auf die in Ziffer 5 beschriebenen<br />

Rechtsfolgen einer Verletzung <strong>de</strong>r benannten Pflichten<br />

weisen wir ausdrücklich hin. Einzelheiten entnehmen Sie<br />

bitte <strong>de</strong>n Ziffern 25 und 26 <strong>de</strong>r beigefügten AHB CIF 2012.<br />

8. Wann beginnt und en<strong>de</strong>t Ihr Versicherungsschutz?<br />

Der Versicherungsschutz beginnt zum im Versicherungsschein<br />

angegebenen Zeitpunkt, wenn die Zahlung <strong>de</strong>s<br />

Beitrags rechtzeitig erfolgt. Den bei Erteilung dieses Blattes<br />

zugrun<strong>de</strong> gelegten Zeitpunkt entnehmen Sie bitte<br />

Ihrem Antrag bzw. Angebot. Dort fin<strong>de</strong>n Sie auch Hinweise<br />

auf Vertragslaufzeit und –en<strong>de</strong>.<br />

Hat Ihr Vertrag eine Laufzeit von min<strong>de</strong>stens einem Jahr,<br />

verlängert er sich automatisch um jeweils ein weiteres<br />

Jahr, wenn Sie o<strong>de</strong>r wir <strong>de</strong>n Vertrag nicht spätestens drei<br />

Monate vor <strong>de</strong>m En<strong>de</strong> <strong>de</strong>r Vertragslaufzeit kündigen. Hat<br />

Ihr Vertrag eine Laufzeit von mehr als drei Jahren, können<br />

Sie diesen schon zum Ablauf <strong>de</strong>s dritten o<strong>de</strong>r je<strong>de</strong>s darauf<br />

folgen<strong>de</strong>n Jahres kündigen. Beachten Sie auch hierbei,<br />

dass uns Ihre Kündigung drei Monate vor Ablauf Ihrer<br />

Vertragslaufzeit zugehen muss. Einzelheiten entnehmen<br />

Sie bitte <strong>de</strong>n Ziffern 8 und 26 <strong>de</strong>r beigefügten AHB CIF<br />

2012.<br />

9. Wie können Sie Ihren Vertrag been<strong>de</strong>n?<br />

Neben <strong>de</strong>n unter Ziffer 8 dieses Blattes beschriebenen<br />

Kündigungsmöglichkeiten zum Ablauf <strong>de</strong>s Vertrages bestehen<br />

weitere Kündigungsrechte beispielsweise durch<br />

endgültiges Wegfallen Ihres Versicherungsrisikos – etwa<br />

durch Umzug ins Ausland – o<strong>de</strong>r durch Eintritt <strong>de</strong>s Versicherungsfalls<br />

ergeben. Einzelheiten entnehmen Sie bitte<br />

<strong>de</strong>n Ziffern 18 bis 21 <strong>de</strong>r beigefügten AHB CIF 2012.


B. Leistungsübersicht*<br />

Deckungssummen Classic Comfort Complete<br />

Personen- / Sach- und Vermögensschä<strong>de</strong>n 10 Mio. € 10 Mio. € 15 Mio. €<br />

Mietsachschä<strong>de</strong>n 10 Mio. € 10 Mio. € 15 Mio. €<br />

Maximierung p.a. 2-fach 2-fach 2-fach<br />

For<strong>de</strong>rungsausfall-Deckung<br />

- 5 -<br />

<br />

SB: 2.000 €<br />

<br />

SB: 1.000 €<br />

<br />

SB: 1.000 €<br />

Summen- und Bedingungsdifferenz<strong>de</strong>ckung bis 12 Monate bis 12 Monate bis 12 Monate<br />

Leistungsgarantie gegenüber <strong>de</strong>n GDV-<br />

Musterbedingungen<br />

Leistungsgarantie gegenüber <strong>de</strong>n Empfehlungen <strong>de</strong>s<br />

Arbeitskreises Beratungsprozesse<br />

Künftige Bedingungsverbesserungen (sofern ohne<br />

Beitragsanpassung) gelten automatisch<br />

Versicherter Personenkreis<br />

Unverheiratete min<strong>de</strong>rjährige Kin<strong>de</strong>r, (auch Stief-,<br />

Adoptiv-, Pflegekin<strong>de</strong>r)**<br />

Unverheiratete volljährige Kin<strong>de</strong>r während Schul- u.<br />

Berufs-Erstausbildung, Wehrdienst, freiwilligem sozialen<br />

Jahr**<br />

Schä<strong>de</strong>n durch nicht <strong>de</strong>liktfähige Kin<strong>de</strong>r**<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

bis 6.000 €<br />

SB:150 €<br />

bis 10.000 € bis 10.000 €<br />

In häuslicher Gemeinschaft leben<strong>de</strong>r alleinstehen<strong>de</strong>r<br />

Verwandter <strong>de</strong>s Versicherungsnehmers**<br />

<br />

Hausangestellte <strong>de</strong>s Versicherungsnehmers im Rahmen<br />

ihrer Tätigkeit<br />

<br />

Regressansprüche von Sozialversicherungsträgern <br />

Versicherte Tätigkeiten<br />

Ehrenamtliche Tätigkeit (nicht verantwortlich) <br />

Vormundschaftlich bestellte Betreuung <br />

Gefälligkeitsschä<strong>de</strong>n / unentgeltliche Hilfeleistung<br />

bis 6.000 €<br />

SB: 250 €<br />

bis 10.000 €<br />

SB: 250 €<br />

bis 10.000 €<br />

SB: 250 €<br />

Teilnahme an fachpraktischem Unterricht (Laborarbeiten) <br />

Teilnahme an Betriebspraktika <br />

Tätigkeit als Tageseltern (auch gegen Entgeld) bis 6 Kin<strong>de</strong>r bis 6 Kin<strong>de</strong>r bis 6 Kin<strong>de</strong>r<br />

Fortbewegung<br />

Aktive Teilnahme als Privatperson an Radrennen <br />

Besitz und Gebrauch von…<br />

…Fahrrä<strong>de</strong>rn <br />

…nicht versicherungspflichtigen Elektrofahrrä<strong>de</strong>rn <br />

…Ferngelenkten Mo<strong>de</strong>llfahrzeugen <br />

…Wind- und Kitesurfbrettern <br />

…Flugmo<strong>de</strong>llen ohne Motoren o<strong>de</strong>r Treibsätze bis 5 kg bis 5 kg bis 5 kg<br />

Geliehene Segelboote <br />

Eigene Motorboote (ohne behördliche Erlaubnis) <br />

Geliehene Motorboote (ohne behördliche Erlaubnis) <br />

Schlüsselverlustrisiko<br />

Frem<strong>de</strong> private Haus- und Wohnungsschlüssel<br />

Frem<strong>de</strong> berufliche Schlüssel<br />

Ehrenamtliche Schlüssel<br />

bis 10.000 €<br />

SB: 250 €<br />

bis 10.000 €<br />

SB: 250 €<br />

bis 10.000 €<br />

SB: 250 €<br />

bis 30.000 € bis 30.000 €<br />

bis 30.000 € bis 30.000 €<br />

bis 30.000 € bis 30.000 €


Wohnen Classic Comfort Complete<br />

Selbst genutztes Wohnhaus <strong>de</strong>s Versicherungsnehmers<br />

mit max. 4 Wohneinheiten<br />

- 6 -<br />

<br />

Selbst bewohnte Eigentumswohnung <br />

Eigengenutztes Ferienhaus /-wohnung im Inland <br />

Eigengenutztes Ferienhaus /-wohnung im europäischen<br />

Ausland<br />

Photovoltaik-/Solarstromanlagen<br />

(Verkehrssicherungspflicht) auf <strong>de</strong>n o.g. Gebäu<strong>de</strong>n<br />

<br />

bis 10 kWp bis 10 kWp<br />

Vermietung von Eigentumswohnungen im Inland 1 Wohnung <br />

Vermietung von Ferienwohnungen im Inland 1 Wohnung <br />

Vermietung Ferienwohnungen/-haus innerhalb Europas <br />

Unbebautes Grundstück bis 500 m² bis 1.500 m² bis 1.500 m²<br />

Häusliche Abwässer <br />

Elektronischer Datenaustausch / Internetnutzung bis 3 Mio. € <br />

Beschädigung von Inventar in Ferienunterkünften<br />

Bauherren-Risiko (max. 50 % Eigenleistung)<br />

bis Bausummenhöhe<br />

Abwässerschä<strong>de</strong>n aus Kleingebin<strong>de</strong>n bis je 50 Liter<br />

einzeln und 500 Liter insgesamt<br />

bis 6.000 €<br />

SB: 250 €<br />

bis 10.000 €<br />

SB: 150 €<br />

bis 10.000 €<br />

SB: 150 €<br />

100.000 € 150.000 € 150.000 €<br />

<br />

Gewässerscha<strong>de</strong>nrisiko eines Keller-Öltanks bis 5.000 Liter bis 10.000 Liter bis 10.000 Liter<br />

Weitere Einschlüsse<br />

Vorübergehen<strong>de</strong>r Auslandsaufenthalt<br />

a) innerhalb Europas, b) außerhalb Europas<br />

Geliehene, gemietete und gepachtete Sachen<br />

a) unbegrenzt<br />

b) bis 2 Jahre<br />

bis 6.000 €<br />

SB: 250 €<br />

a) unbegrenzt<br />

b) bis 5 Jahre<br />

bis 10.000 €<br />

SB: 150 €<br />

a) unbegrenzt<br />

b) bis 5 Jahre<br />

bis 10.000 €<br />

SB: 150 €<br />

Hüten frem<strong>de</strong>r Hun<strong>de</strong> o<strong>de</strong>r Pfer<strong>de</strong> (nicht gewerblich) <br />

Reiten frem<strong>de</strong>r Pfer<strong>de</strong> (nicht gewerblich) <br />

* Auszug aus <strong>de</strong>n Versicherungsbedingungen. Maßgeblich sind grundsätzlich die Versicherungsbedingungen<br />

** Nur in <strong>de</strong>r Familienhaftpflicht<br />

C. Tarifinformationen<br />

Zahlweise: jährlich, halbjährlich, vierteljährlich, monatlich. Min<strong>de</strong>strate je Zahlweise: 10,- €<br />

Rabatte: Selbstbeteiligung je Scha<strong>de</strong>nfall von 250,- € = 20% Rabatt<br />

Beiträge: Bei <strong>de</strong>n nachfolgen<strong>de</strong>n Prämien han<strong>de</strong>lt es sich um Nettojahresprämien.<br />

Bitte berücksichtigen Sie die Min<strong>de</strong>stprämien sowie die <strong>de</strong>rzeit gültige Versicherungsteuer von z.Z. 19 %.<br />

Classic Comfort Complete<br />

Familien 47,80 € 57,80 € 67,20 €<br />

Singles (ohne Kind/-er) 39,90 € 45,80 € 51,90 €<br />

Senioren (ab 60 J.) 36,80 € 42,90 € 49,90 €<br />

Wir haben uns bemüht, die wichtigsten Bestimmungen Ihres Versicherungsvertrages zu erläutern. Vielleicht sind noch Fragen<br />

offen geblieben, die Sie persönlich betreffen. Bitte sprechen Sie hierüber mit Ihrem Versicherungsvermittler, <strong>de</strong>r Sie gerne<br />

beraten wird.


Kun<strong>de</strong>ninformation<br />

Nachfolgend wollen wir Ihnen wesentliche Informationen zum Vertragsverhältnis geben, die für alle bei uns abgeschlossenen Verträge von<br />

Be<strong>de</strong>utung sind. Da es sich um einen Überblick han<strong>de</strong>lt, sind die Regelungen nicht abschließend. Bitte beachten Sie daher auch die benannten<br />

Verweise.<br />

1. I<strong>de</strong>ntität und ladungsfähige Anschrift <strong>de</strong>s Versicherers<br />

Grun<strong>de</strong>igentümer-Versicherung<br />

Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit<br />

(nachfolgen<strong>de</strong> Abkürzung „GEV“)<br />

Große Bäckerstr. 7<br />

20095 Hamburg<br />

Firmensitz: Hamburg<br />

Han<strong>de</strong>lsregister Amtsgericht Hamburg: B 13 103<br />

Vorstand: Heinz Walter Berens (Vors.), Rüdiger Buyten<br />

Vorsitzen<strong>de</strong>r <strong>de</strong>s Aufsichtsrats: Wilfried Krauth<br />

Vertreten durch<br />

ConceptIF Pro GmbH, in Vollmacht für <strong>de</strong>n Versicherer (nachfolgen<strong>de</strong><br />

Abkürzung „ConceptIF“)<br />

Friedrich-Ebert-Damm 160 a, 22047 Hamburg,<br />

Tel: 040-69 63-55-440, Fax – 109, pro@conceptif.<strong>de</strong><br />

2. Eine Vertretung außerhalb <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>srepublik Deutschland<br />

ist nicht vorhan<strong>de</strong>n.<br />

3. Ladungsfähige Anschrift und gesetzliche Vertretung<br />

Die GEV wird vertreten durch <strong>de</strong>n Vorstand unter <strong>de</strong>r o. g. Anschrift<br />

(Ziff. 1).<br />

4. Aufsichtsbehör<strong>de</strong><br />

Die GEV betreibt vorwiegend Erstversicherungsgeschäft im Inland.<br />

Weitere Geschäftsbereiche sind in <strong>de</strong>r Satzung ausgewiesen.<br />

Zuständige Aufsichtsbehör<strong>de</strong> ist die<br />

Bun<strong>de</strong>sanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BAFin)<br />

- Sektor Versicherungsaufsicht -<br />

Graurheindorfer Str. 108<br />

53117 Bonn<br />

5. Regelungen zum Garantiefonds sind nicht anzuwen<strong>de</strong>n.<br />

6. Merkmale <strong>de</strong>r Versicherungsleistung:<br />

Die für Ihren Vertrag gelten<strong>de</strong>n Allgemeinen Versicherungsbedingungen,<br />

Beson<strong>de</strong>ren <strong>Bedingungen</strong> und weiteren Vereinbarungen<br />

(u. a., Produktinformationsblatt, Merkblatt zur Datenverarbeitung)<br />

sind in unserem Angebot und/o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>m Versicherungsschein genau<br />

benannt. Bitte prüfen Sie, ob diese Unterlagen vollständig <strong>de</strong>m<br />

Angebot beigefügt sind und Sie somit rechtzeitig davon Kenntnis<br />

nehmen konnten. Die Versicherungsleistung ergibt sich aus <strong>de</strong>m<br />

Versicherungsschein und <strong>de</strong>n weiter genannten Vertragsbestimmungen.<br />

Einen Überblick über die Vertragsleistung fin<strong>de</strong>n Sie zu<br />

je<strong>de</strong>m Produkt im Produktinformationsblatt. Sofern im Versicherungsschein<br />

vom Antrag abgewichen wur<strong>de</strong>, ist dies durch Hervorhebung<br />

kenntlich gemacht wor<strong>de</strong>n. Die Abweichungen gelten als<br />

genehmigt, wenn ihnen nicht binnen eines Monats ab Zugang <strong>de</strong>s<br />

Versicherungsscheines in Textform unter <strong>de</strong>r in Ziff. 1 benannten<br />

Anschrift <strong>de</strong>r ConceptIF wi<strong>de</strong>rsprochen wird.<br />

7. Gesamtpreis <strong>de</strong>r Versicherung:<br />

Den Gesamtpreis <strong>de</strong>r Versicherung einschließlich aller Steuern und<br />

sonstigen Preisbestandteile entnehmen Sie bitte unserem Angebot<br />

und <strong>de</strong>r Tarifinformation sowie später <strong>de</strong>m Versicherungsschein.<br />

8. Zusätzlich anfallen<strong>de</strong> Kosten:<br />

Gebühren und Kosten für die Aufnahme <strong>de</strong>s Antrages wer<strong>de</strong>n nicht<br />

erhoben – außer Mahngebühren sowie Kosten bei Nichteinlösung<br />

im Rahmen eines Lastschriftverfahrens und ggf. Ausfertigungsgebühren.<br />

Sofern Zusatzleistungen außerhalb <strong>de</strong>r normalen Vertragsverwaltung<br />

in Anspruch genommen wer<strong>de</strong>n, richten sich die Gebühren<br />

nach <strong>de</strong>r jeweils aktuellen Gebührentabelle.<br />

9. Prämie:<br />

Der im Versicherungsschein ausgewiesene erste Beitrag ist<br />

unverzüglich nach Ablauf <strong>de</strong>r Wi<strong>de</strong>rrufsfrist gem. Ziff. 13 zu zahlen.<br />

Bei Lastschrifteinzug ziehen wir <strong>de</strong>n Betrag erst nach dieser Frist<br />

ein. Bitte <strong>de</strong>nken Sie an die rechtzeitige Beitragszahlung, weil <strong>de</strong>r<br />

Versicherer im Falle eines Zahlungsverzuges nach § 37 Versicherungsvertragsgesetz<br />

(VVG) zum Rücktritt berechtigt und im Versicherungsfall<br />

leistungsfrei sein kann. Wegen <strong>de</strong>r weiteren Einzelheiten<br />

zur Prämienzahlung lesen Sie bitte die Regelung im Gesetz und<br />

in <strong>de</strong>n Vertragsbedingungen. Die Lastschriftermächtigung wird mit<br />

Antragsunterzeichnung erklärt, wenn dort die Kontodaten vollständig<br />

eingetragen sind. Abweichen<strong>de</strong> Erklärungen sind in einer geson<strong>de</strong>rten<br />

Lastschriftermächtigung vorzunehmen.<br />

10. Gültigkeitsdauer von Angeboten:<br />

Soweit im Angebot o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>n Vertragsbestimmungen nichts<br />

Abweichen<strong>de</strong>s geregelt ist, halten wir uns für höchstens einen<br />

Monat an ein Angebot gebun<strong>de</strong>n.<br />

11. Risikohinweise für Finanzdienstleistungen<br />

Bitte beachten Sie bei Produkten mit Finanzdienstleistungen, dass<br />

diese wegen <strong>de</strong>r speziellen Risikogestaltung marktüblichen<br />

Schwankungen unterliegen, auf die <strong>de</strong>r Versicherer keinen Einfluss<br />

hat. In <strong>de</strong>r Vergangenheit erwirtschaftete Beträge sind daher kein<br />

Indikator für künftige Erträge. Einzelheiten entnehmen Sie bitte <strong>de</strong>m<br />

Produktinformationsblatt.<br />

12. Zustan<strong>de</strong>kommen <strong>de</strong>s Vertrages:<br />

Der Versicherungsvertrag kommt durch Übersendung eines Versicherungsscheines<br />

mit <strong>de</strong>m Inhalt <strong>de</strong>s Versicherungsscheines nach<br />

schriftlicher Antragstellung (Antragsmo<strong>de</strong>ll) zustan<strong>de</strong>. Die Vertragsinformationen<br />

nach § 7 VVG müssen jeweils rechtzeitig vor<br />

Vertragserklärung vorliegen, falls darauf nicht ausdrücklich verzichtet<br />

wur<strong>de</strong>.<br />

Der Versicherungsschutz beginnt mit <strong>de</strong>r Einlösung <strong>de</strong>s Versicherungsscheins<br />

(rechtzeitiger Zahlung <strong>de</strong>s ersten Beitrags nach Ziff.<br />

9), jedoch nicht vor <strong>de</strong>m darin benannten Vertragsbeginn. In <strong>de</strong>r<br />

Elementar<strong>de</strong>ckung mit einer Wartezeit von 7 Tagen ab Vertragsbeginn.<br />

Wird <strong>de</strong>r erste Beitrag erst nach diesem Zeitpunkt eingefor<strong>de</strong>rt,<br />

dann aber unverzüglich gezahlt, so beginnt <strong>de</strong>r Versicherungsschutz<br />

zu <strong>de</strong>m benannten Vertragsbeginn. Sollte aufgrund<br />

einer Gesetzesän<strong>de</strong>rung o<strong>de</strong>r Än<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>r Rechtsprechung eine<br />

Anpassung <strong>de</strong>r Vertragsbedingungen erfor<strong>de</strong>rlich wer<strong>de</strong>n, wird<br />

diese wirksam, wenn Sie <strong>de</strong>n Vertrag nach Zugang <strong>de</strong>s begrün<strong>de</strong>ten<br />

Än<strong>de</strong>rungsvorschlages <strong>de</strong>s Versicherers durch Prämienfortzahlung<br />

o<strong>de</strong>r durch die wi<strong>de</strong>rspruchslose Hinnahme <strong>de</strong>r Belastung<br />

Ihres Kontos durch Lastschrift auf Grund einer Einzugsermächtigung<br />

einverständlich fortsetzen. Voraussetzung ist, dass die Än<strong>de</strong>rung<br />

für Sie zumutbar ist, Sie auf die Rechtswirkung ausdrücklich<br />

vorher hingewiesen und Ihnen das Recht zum Wi<strong>de</strong>rspruch eingeräumt<br />

wur<strong>de</strong>n.<br />

13. Wi<strong>de</strong>rrufsrecht:<br />

Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne<br />

Angabe von Grün<strong>de</strong>n in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) wi<strong>de</strong>rrufen.<br />

Diese Frist beginnt, nach<strong>de</strong>m Sie <strong>de</strong>n Versicherungsschein, die<br />

Vertragsbestimmungen einschließlich <strong>de</strong>r Allgemeinen Versiche-


ungsbedingungen, die weiteren Informationen gemäß § 7 Abs. 1<br />

und 2 <strong>de</strong>s Versicherungsvertragsgesetzes in Verbindung mit <strong>de</strong>n §§<br />

1 bis 4 <strong>de</strong>r VVG-Informationspflichtenverordnung und diese Belehrung<br />

jeweils in Textform erhalten haben, im elektronischen Geschäftsverkehr<br />

jedoch nicht vor Erfüllung unserer Pflichten gemäß §<br />

312e Abs. 1 Satz 1 <strong>de</strong>s Bürgerlichen Gesetzbuchs in Verbindung<br />

mit Artikel 246 § 3 <strong>de</strong>s Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen<br />

Gesetzbuche. Zur Wahrung <strong>de</strong>r Wi<strong>de</strong>rrufsfrist genügt die rechtzeitige<br />

Absendung <strong>de</strong>s Wi<strong>de</strong>rrufs. Der Wi<strong>de</strong>rruf ist zu richten an die<br />

ConceptIF (Anschrift siehe Ziff. 1).<br />

Wi<strong>de</strong>rrufsfolgen:<br />

Im Falle eines wirksamen Wi<strong>de</strong>rrufs en<strong>de</strong>t <strong>de</strong>r Versicherungsschutz,<br />

und wir erstatten Ihnen <strong>de</strong>n auf die Zeit nach Zugang <strong>de</strong>s<br />

Wi<strong>de</strong>rrufs entfallen<strong>de</strong>n Teil <strong>de</strong>r Prämien, wenn Sie zugestimmt<br />

haben, dass <strong>de</strong>r Versicherungsschutz vor <strong>de</strong>m En<strong>de</strong> <strong>de</strong>r Wi<strong>de</strong>rrufsfrist<br />

beginnt. Den Teil <strong>de</strong>r Prämie, <strong>de</strong>r auf die Zeit bis zum<br />

Zugang <strong>de</strong>s Wi<strong>de</strong>rrufs entfällt, dürfen wir in diesem Fall einbehalten;<br />

dabei han<strong>de</strong>lt es sich um einen Betrag in Höhe von 1/360 <strong>de</strong>r<br />

Jahresprämie multipliziert mit <strong>de</strong>r Anzahl <strong>de</strong>r Tage, an <strong>de</strong>nen Versicherungsschutz<br />

bestan<strong>de</strong>n hat. Die Erstattung zurückzuzahlen<strong>de</strong>r<br />

Beiträge erfolgt unverzüglich, spätestens 30 Tage nach Zugang <strong>de</strong>s<br />

Wi<strong>de</strong>rrufs. Beginnt <strong>de</strong>r Versicherungsschutz nicht vor <strong>de</strong>m En<strong>de</strong><br />

<strong>de</strong>r Wi<strong>de</strong>rrufsfrist, hat <strong>de</strong>r wirksame Wi<strong>de</strong>rruf zur Folge, dass empfangene<br />

Leistungen zurückzugewähren und gezogene Nutzen (z.<br />

B. Zinsen) herauszugeben sind.<br />

Haben Sie Ihr Wi<strong>de</strong>rrufsrecht wirksam ausgeübt, sind Sie auch an<br />

einen mit <strong>de</strong>m Versicherungsvertrag zusammenhängen<strong>de</strong>n Vertrag<br />

nicht mehr gebun<strong>de</strong>n. Ein zusammenhängen<strong>de</strong>r Vertrag liegt vor,<br />

wenn er einen Bezug zu <strong>de</strong>m wi<strong>de</strong>rrufenen Vertrag aufweist und<br />

eine Dienstleistung <strong>de</strong>s Versicherers o<strong>de</strong>r eines Dritten auf <strong>de</strong>r<br />

Grundlage einer Vereinbarung zwischen <strong>de</strong>m Dritten und <strong>de</strong>m<br />

Versicherer betrifft. Eine Vertragsstrafe darf we<strong>de</strong>r vereinbart noch<br />

verlangt wer<strong>de</strong>n<br />

Beson<strong>de</strong>re Hinweise:<br />

Ihr Wi<strong>de</strong>rrufsrecht erlischt, wenn <strong>de</strong>r Vertrag auf Ihren ausdrücklichen<br />

Wunsch sowohl von Ihnen als auch von uns vollständig erfüllt<br />

ist, bevor Sie Ihr Wi<strong>de</strong>rrufsrecht ausgeübt haben.<br />

En<strong>de</strong> <strong>de</strong>r Wi<strong>de</strong>rrufsbelehrung<br />

14. Laufzeit:<br />

Über die Laufzeit <strong>de</strong>s Vertrages gibt Ihnen unser Angebot bzw. <strong>de</strong>r<br />

Versicherungsschein Auskunft.<br />

15. Vertragsbeendigung:<br />

Der Vertrag ist zunächst für die dokumentierte Zeit abgeschlossen.<br />

Das Versicherungsverhältnis verlängert sich stillschweigend von<br />

Jahr zu Jahr, wenn nicht drei Monate vor <strong>de</strong>m jeweiligen Ablauf <strong>de</strong>r<br />

an<strong>de</strong>ren Partei eine Kündigung in Textform zugegangen ist. Bei<br />

einer Vertragsdauer von mehr als drei Jahren kann zum En<strong>de</strong> <strong>de</strong>s<br />

dritten o<strong>de</strong>r je<strong>de</strong>s darauf folgen<strong>de</strong>n Jahres unter Einhaltung einer<br />

Frist von drei Monaten gekündigt wer<strong>de</strong>n. Abweichen<strong>de</strong> Regelungen<br />

können sich aus <strong>de</strong>n Vertragsbedingungen zu <strong>de</strong>n einzelnen<br />

Produkten ergeben (siehe Produktinformationsblatt).<br />

16. entfällt<br />

17. Anwendbares Recht, zuständiges Gericht:<br />

Auf die vorvertragliche Beziehung und <strong>de</strong>n Vertrag fin<strong>de</strong>t <strong>de</strong>utsches<br />

Recht Anwendung. Für Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit<br />

<strong>de</strong>m Versicherungsvertrag sind örtlich sowohl die Gerichte in Hamburg<br />

als auch die Gerichte an Ihrem Wohnsitz/ gewöhnlichen Aufenthaltsort<br />

zuständig. Für Klagen gegen Sie sind nur die Gerichte<br />

an Ihrem Wohnsitz/gewöhnlichen Aufenthaltsort zuständig. Gemäß<br />

§ 215 Abs. 3 VVG kann eine abweichen<strong>de</strong> Vereinbarung getroffen<br />

wer<strong>de</strong>n.<br />

18. Vertragssprache:<br />

Für <strong>de</strong>n Vertrag einschließlich Vorabinformationen und für die<br />

Kommunikation während <strong>de</strong>r Laufzeit <strong>de</strong>s Vertrages kommt die<br />

<strong>de</strong>utsche Sprache zur Anwendung.<br />

19. Beschwer<strong>de</strong>verfahren:<br />

Im Falle einer Reklamation können Sie sich an <strong>de</strong>n zuständigen<br />

Abteilungsleiter o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>n Vorstand <strong>de</strong>r GEV wen<strong>de</strong>n und eine<br />

kostenfreie Überprüfung veranlassen. Sie erhalten innerhalb von 14<br />

Tagen eine schriftliche Stellungnahme, falls nicht abgeholfen wer<strong>de</strong>n<br />

kann. Die GEV bietet auf ihrer Homepage weitere Schlichtungsmöglichkeiten<br />

an. Unser Unternehmen ist Mitglied im Verein<br />

Versicherungsombudsmann e. V. Damit ist für Sie als beson<strong>de</strong>rer<br />

Service die Möglichkeit eröffnet, <strong>de</strong>n unabhängigen und neutralen<br />

Ombudsmann in Anspruch zu nehmen, wenn Sie mit einer Entscheidung<br />

von uns einmal nicht einverstan<strong>de</strong>n sein sollten. Sie<br />

müssten die Beschwer<strong>de</strong> innerhalb von acht Wochen ab Erhalt<br />

unserer Entscheidung dort einreichen. Ihre Möglichkeit, <strong>de</strong>n<br />

Rechtsweg zu beschreiten, bleibt hiervon unberührt. Das Verfahren<br />

ist für Sie kostenfrei.<br />

Versicherungsombudsmann e. V.<br />

Postfach 080632, 10006 Berlin<br />

Tel.: 01804-224424, Fax: 01804-224425<br />

E-Mail: beschwer<strong>de</strong>@versicherungsombudsmann.<strong>de</strong><br />

20. Beschwer<strong>de</strong>n bei <strong>de</strong>r Aufsichtsbehör<strong>de</strong>:<br />

Neben <strong>de</strong>n in Ziff. 19 genannten Beschwer<strong>de</strong>- o<strong>de</strong>r Schlichtungsverfahren<br />

besteht auch die Möglichkeit <strong>de</strong>r Beschwer<strong>de</strong> bei <strong>de</strong>r<br />

unter Ziff. 4 genannten Aufsichtsbehör<strong>de</strong>.<br />

21. Anzeige- und Mitteilungspflichten:<br />

Bitte beantworten Sie die Fragen in Antrags- und weiteren Vertrags-<br />

und Scha<strong>de</strong>nformularen vollständig und richtig. Striche, sonstige<br />

Zeichen o<strong>de</strong>r Nichtbeantwortung gelten als Verneinung. Die Verletzung<br />

<strong>de</strong>r vorvertraglichen Anzeigepflicht sowie weiterer Obliegenheiten<br />

kann <strong>de</strong>n Versicherer berechtigen, (je nach Verschul<strong>de</strong>n)<br />

vom Vertrag zurückzutreten, ihn zu kündigen o<strong>de</strong>r anzupassen,<br />

was unter Umstän<strong>de</strong>n zur Leistungsfreiheit <strong>de</strong>s Versicherers (auch<br />

für bereits eingetretene Versicherungsfälle) führen kann. Bitte<br />

beachten Sie dazu auch die Regelungen in <strong>de</strong>n Allgemeinen und<br />

Beson<strong>de</strong>ren Versicherungsbedingungen.<br />

22. Beson<strong>de</strong>re Vereinbarungen:<br />

Der Versicherungsnehmer wird mit <strong>de</strong>m Abschluss <strong>de</strong>s Vertrages<br />

Mitglied <strong>de</strong>r Grun<strong>de</strong>igentümer-Versicherung VVaG. Nebenabre<strong>de</strong>n<br />

und Deckungszusagen sind nur mit schriftlicher Zustimmung <strong>de</strong>r<br />

Grun<strong>de</strong>igentümer-Versicherung VVaG wirksam.<br />

23. Datenschutzklausel:<br />

Mit <strong>de</strong>m Vertragsschluss willigen Sie auch in die für die Vertragsverwaltung<br />

und Scha<strong>de</strong>nbearbeitung notwendige Speicherung und<br />

Übermittlung <strong>de</strong>r überlassenen Personen- und Sachdaten bei <strong>de</strong>r<br />

GEV und ConceptIF ein. Einzelheiten dazu und zu Ihren gesetzlichen<br />

Rechten sind im Merkblatt zur Datenverarbeitung geregelt.<br />

24. Originalunterlagen:<br />

Die eingereichten Unterlagen archivieren wir elektronisch und<br />

vernichten <strong>de</strong>shalb die Originalbelege spätestens 8 Wochen nach<br />

Einsendung unter Beachtung <strong>de</strong>r datenschutzrechtlichen Bestimmungen.<br />

Zur Vorlage beim Finanzamt kann eine Bestätigung erteilt wer<strong>de</strong>n,<br />

die die Übereinstimmung <strong>de</strong>s gespeicherten Dokumentes mit <strong>de</strong>m<br />

vorgelegten Original erklärt.


A01-06.2013/01<br />

Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Haftpflichtversicherung<br />

(AHB CIF 2012)<br />

Umfang <strong>de</strong>s Versicherungsschutzes<br />

1 Gegenstand <strong>de</strong>r Versicherung, Versicherungsfall<br />

2 Vermögensschä<strong>de</strong>n, Abhan<strong>de</strong>nkommen von Sachen<br />

3 Versichertes Risiko<br />

4 Vorsorgeversicherung<br />

5 Leistungen <strong>de</strong>r Versicherung<br />

6 Begrenzung <strong>de</strong>r Leistungen<br />

7 Ausschlüsse<br />

(Stand: April 2012)<br />

Beginn <strong>de</strong>s Versicherungsschutzes/Beitragszahlung<br />

8 Beginn <strong>de</strong>s Versicherungsschutzes<br />

9 Zahlung und Folgen verspäteter Zahlung/erster o<strong>de</strong>r einmaliger Beitrag<br />

10 Zahlung und Folgen verspäteter Zahlung/Folgebeitrag<br />

11 Rechtzeitigkeit <strong>de</strong>r Zahlung bei Lastschriftermächtigung<br />

12 Teilzahlung und Folgen bei verspäteter Zahlung<br />

13 Beitragsregulierung<br />

14 Beitrag bei vorzeitiger Vertragsbeendigung<br />

15 Beitragsangleichung<br />

Dauer und En<strong>de</strong> <strong>de</strong>s Vertrages/Kündigung<br />

16 Dauer und En<strong>de</strong> <strong>de</strong>s Vertrages<br />

17 Wegfall <strong>de</strong>s versicherten Risikos<br />

18 Kündigung nach Beitragsangleichung<br />

19 Kündigung nach Versicherungsfall<br />

20 Kündigung nach Veräußerung versicherter Unternehmen<br />

21 Kündigung nach Risikoerhöhung aufgrund Än<strong>de</strong>rung o<strong>de</strong>r Erlass von Rechtsvorschriften<br />

22 Mehrfachversicherung<br />

Obliegenheiten <strong>de</strong>s Versicherungsnehmers<br />

23 Vorvertragliche Anzeigepflichten <strong>de</strong>s Versicherungsnehmers<br />

24 Obliegenheiten vor Eintritt <strong>de</strong>s Versicherungsfalles<br />

25 Obliegenheiten nach Eintritt <strong>de</strong>s Versicherungsfalles<br />

26 Rechtsfolgen bei Verletzung von Obliegenheiten<br />

Weitere Bestimmungen<br />

27 Mitversicherte Personen<br />

28 Abtretungsverbot<br />

29 Anzeigen, Willenserklärungen, Anschriftenän<strong>de</strong>rung<br />

30 Verjährung<br />

31 Zuständiges Gericht<br />

32 Anzuwen<strong>de</strong>n<strong>de</strong>s Recht<br />

33 Begriffsbestimmung<br />

- 9 -


A01-06.2013/01<br />

Umfang <strong>de</strong>s Versicherungsschutzes<br />

1 Gegenstand <strong>de</strong>r Versicherung, Versicherungsfall<br />

1.1 Versicherungsschutz besteht im Rahmen <strong>de</strong>s<br />

versicherten Risikos für <strong>de</strong>n Fall, dass <strong>de</strong>r Versicherungsnehmer<br />

wegen eines während <strong>de</strong>r<br />

Wirksamkeit <strong>de</strong>r Versicherung eingetretenen<br />

Scha<strong>de</strong>nereignisses (Versicherungsfall), das einen<br />

Personen-, Sach- o<strong>de</strong>r sich daraus ergeben<strong>de</strong>n<br />

Vermögensscha<strong>de</strong>n zur Folge hatte,<br />

aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen<br />

privatrechtlichen Inhalts von einem Dritten auf<br />

Scha<strong>de</strong>nsersatz in Anspruch genommen wird.<br />

Scha<strong>de</strong>nereignis ist das Ereignis, als <strong>de</strong>ssen<br />

Folge die Schädigung <strong>de</strong>s Dritten unmittelbar<br />

entstan<strong>de</strong>n ist. Auf <strong>de</strong>n Zeitpunkt <strong>de</strong>r Scha<strong>de</strong>nverursachung,<br />

die zum Scha<strong>de</strong>nereignis geführt<br />

hat, kommt es nicht an.<br />

1.2 Kein Versicherungsschutz besteht für Ansprüche,<br />

auch wenn es sich um gesetzliche Ansprüche<br />

han<strong>de</strong>lt,<br />

(1) auf Erfüllung von Verträgen, Nacherfüllung,<br />

aus Selbstvornahme, Rücktritt, Min<strong>de</strong>rung,<br />

auf Scha<strong>de</strong>nsersatz statt <strong>de</strong>r Leistung;<br />

(2) wegen Schä<strong>de</strong>n, die verursacht wer<strong>de</strong>n, um<br />

die Nacherfüllung durchführen zu können;<br />

(3) wegen <strong>de</strong>s Ausfalls <strong>de</strong>r Nutzung <strong>de</strong>s Vertragsgegenstan<strong>de</strong>s<br />

o<strong>de</strong>r wegen <strong>de</strong>s Ausbleibens<br />

<strong>de</strong>s mit <strong>de</strong>r Vertragsleistung geschul<strong>de</strong>ten<br />

Erfolges;<br />

(4) auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen im<br />

Vertrauen auf ordnungsgemäße Vertragserfüllung;<br />

(5) auf Ersatz von Vermögensschä<strong>de</strong>n wegen<br />

Verzögerung <strong>de</strong>r Leistung;<br />

(6) wegen an<strong>de</strong>rer an die Stelle <strong>de</strong>r Erfüllung<br />

treten<strong>de</strong>r Ersatzleistungen.<br />

1.3 Es besteht – unbescha<strong>de</strong>t <strong>de</strong>r übrigen Vertragsbestimmungen<br />

– Versicherungsschutz nur, soweit<br />

und solange <strong>de</strong>m keine auf die Vertragsparteien<br />

direkt anwendbaren Wirtschafts-, Han<strong>de</strong>ls-<br />

o<strong>de</strong>r Finanzsanktionen bzw. Embargos <strong>de</strong>r Europäischen<br />

Union o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>srepublik<br />

Deutschland entgegenstehen.<br />

Dies gilt auch für Wirtschafts-, Han<strong>de</strong>ls- o<strong>de</strong>r Finanzsanktionen<br />

bzw. Embargos, die durch die<br />

Vereinigten Staaten von Amerika in Hinblick auf<br />

<strong>de</strong>n Iran erlassen wer<strong>de</strong>n, soweit <strong>de</strong>m nicht europäische<br />

o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>utsche Rechtsvorschriften<br />

entgegenstehen.<br />

2 Vermögensscha<strong>de</strong>n, Abhan<strong>de</strong>nkommen von Sachen<br />

Dieser Versicherungsschutz kann durch beson<strong>de</strong>re<br />

Vereinbarung erweitert wer<strong>de</strong>n auf die gesetzliche<br />

Haftpflicht privatrechtlichen Inhalts <strong>de</strong>s Versicherungsnehmers<br />

wegen<br />

2.1 Vermögensschä<strong>de</strong>n, die we<strong>de</strong>r durch Personen-<br />

noch durch Sachschä<strong>de</strong>n entstan<strong>de</strong>n sind;<br />

2.2 Schä<strong>de</strong>n durch Abhan<strong>de</strong>nkommen von Sachen;<br />

hierauf fin<strong>de</strong>n dann die Bestimmungen über<br />

Sachschä<strong>de</strong>n Anwendung.<br />

- 10 -<br />

3 Versichertes Risiko<br />

3.1 Der Versicherungsschutz umfasst die gesetzliche<br />

Haftpflicht<br />

(1) aus <strong>de</strong>n im Versicherungsschein und seinen<br />

Nachträgen angegebenen Risiken <strong>de</strong>s<br />

Versicherungsnehmers,<br />

(2) aus Erhöhungen o<strong>de</strong>r Erweiterungen <strong>de</strong>r<br />

im Versicherungsschein und seinen Nachträgen<br />

angegebenen Risiken. Dies gilt<br />

nicht für Risiken aus <strong>de</strong>m Halten o<strong>de</strong>r Gebrauch<br />

von versicherungspflichtigen Kraft-,<br />

Luft- o<strong>de</strong>r Wasserfahrzeugen sowie für<br />

sonstige Risiken, die <strong>de</strong>r Versicherungs-<br />

o<strong>de</strong>r Deckungsvorsorgepflicht unterliegen,<br />

(3) aus Risiken, die für <strong>de</strong>n Versicherungsnehmer<br />

nach Abschluss <strong>de</strong>r Versicherung<br />

neu entstehen (Vorsorgeversicherung) und<br />

die in Ziff. 4 näher geregelt sind.<br />

3.2 Der Versicherungsschutz erstreckt sich auch<br />

auf Erhöhungen <strong>de</strong>s versicherten Risikos<br />

durch Än<strong>de</strong>rung bestehen<strong>de</strong>r o<strong>de</strong>r Erlass neuer<br />

Rechtsvorschriften. Der Versicherer kann<br />

<strong>de</strong>n Vertrag jedoch unter <strong>de</strong>n Voraussetzungen<br />

von Ziff. 21 kündigen.<br />

4 Vorsorgeversicherung<br />

4.1 Risiken, die nach Abschluss <strong>de</strong>s Versicherungsvertrages<br />

neu entstehen, sind im Rahmen <strong>de</strong>s<br />

bestehen<strong>de</strong>n Vertrages sofort versichert.<br />

(1) Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet,<br />

nach Auffor<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>s Versicherers je<strong>de</strong>s<br />

neue Risiko innerhalb eines Monats anzuzeigen.<br />

Die Auffor<strong>de</strong>rung kann auch mit <strong>de</strong>r<br />

Beitragsrechnung erfolgen.<br />

Unterlässt <strong>de</strong>r Versicherungsnehmer die<br />

rechtzeitige Anzeige, entfällt <strong>de</strong>r Versicherungsschutz<br />

für das neue Risiko rückwirkend<br />

ab <strong>de</strong>ssen Entstehung.<br />

Tritt <strong>de</strong>r Versicherungsfall ein, bevor das<br />

neue Risiko angezeigt wur<strong>de</strong>, so hat <strong>de</strong>r<br />

Versicherungsnehmer zu beweisen, dass<br />

das neue Risiko erst nach Abschluss <strong>de</strong>r<br />

Versicherung und zu einem Zeitpunkt hinzugekommen<br />

ist, zu <strong>de</strong>m die Anzeigefrist noch<br />

nicht verstrichen war.<br />

(2) Der Versicherer ist berechtigt, für das neue<br />

Risiko einen angemessenen Beitrag zu verlangen.<br />

Kommt eine Einigung über die Höhe<br />

<strong>de</strong>s Beitrags innerhalb einer Frist von einem<br />

Monat nach Eingang <strong>de</strong>r Anzeige nicht zustan<strong>de</strong>,<br />

entfällt <strong>de</strong>r Versicherungsschutz für<br />

das neue Risiko rückwirkend ab <strong>de</strong>ssen Entstehung.<br />

4.2 Der Versicherungsschutz für neue Risiken ist<br />

von ihrer Entstehung bis zur Einigung im Sinne<br />

von Ziff. 4.1 (2) auf <strong>de</strong>n Betrag von 250.000,- €<br />

für Personenschä<strong>de</strong>n und 75.000,- € für Sachschä<strong>de</strong>n<br />

und – soweit vereinbart – 25.000,- € für<br />

Vermögensschä<strong>de</strong>n begrenzt, sofern nicht im<br />

Versicherungsschein geringere Versicherungssummen<br />

festgesetzt sind.


A01-06.2013/01<br />

4.3 Die Regelung <strong>de</strong>r Vorsorgeversicherung gilt<br />

nicht für Risiken<br />

(1) aus <strong>de</strong>m Eigentum, Besitz, Halten o<strong>de</strong>r Führen<br />

eines Kraft-, Luft- o<strong>de</strong>r Wasserfahrzeugs,<br />

soweit diese Fahrzeuge <strong>de</strong>r Zulassungs-,<br />

Führerschein- o<strong>de</strong>r Versicherungspflicht<br />

unterliegen;<br />

(2) aus <strong>de</strong>m Eigentum, Besitz, Betrieb o<strong>de</strong>r<br />

Führen von Bahnen;<br />

(3) die <strong>de</strong>r Versicherungs- o<strong>de</strong>r Deckungsvorsorgepflicht<br />

unterliegen;<br />

(4) die kürzer als ein Jahr bestehen wer<strong>de</strong>n und<br />

<strong>de</strong>shalb im Rahmen von kurzfristigen Versicherungsverträgen<br />

zu versichern sind.<br />

5 Leistungen <strong>de</strong>r Versicherung<br />

5.1 Der Versicherungsschutz umfasst die Prüfung<br />

<strong>de</strong>r Haftpflichtfrage, die Abwehr unberechtigter<br />

Scha<strong>de</strong>nsersatzansprüche und die Freistellung<br />

<strong>de</strong>s Versicherungsnehmers von berechtigten<br />

Scha<strong>de</strong>nsersatzverpflichtungen.<br />

Berechtigt sind Scha<strong>de</strong>nsersatzverpflichtungen<br />

dann, wenn <strong>de</strong>r Versicherungsnehmer aufgrund<br />

Gesetzes, rechtskräftigen Urteils, Anerkenntnisses<br />

o<strong>de</strong>r Vergleiches zur Entschädigung verpflichtet<br />

ist und <strong>de</strong>r Versicherer hierdurch gebun<strong>de</strong>n<br />

ist. Anerkenntnisse und Vergleiche, die<br />

vom Versicherungsnehmer ohne Zustimmung<br />

<strong>de</strong>s Versicherers abgegeben o<strong>de</strong>r geschlossen<br />

wor<strong>de</strong>n sind, bin<strong>de</strong>n <strong>de</strong>n Versicherer nur, soweit<br />

<strong>de</strong>r Anspruch auch ohne Anerkenntnis o<strong>de</strong>r Vergleich<br />

bestan<strong>de</strong>n hätte.<br />

Ist die Scha<strong>de</strong>nsersatzverpflichtung <strong>de</strong>s Versicherungsnehmers<br />

mit bin<strong>de</strong>n<strong>de</strong>r Wirkung für <strong>de</strong>n<br />

Versicherer festgestellt, hat <strong>de</strong>r Versicherer <strong>de</strong>n<br />

Versicherungsnehmer binnen zwei Wochen vom<br />

Anspruch <strong>de</strong>s Dritten freizustellen.<br />

5.2 Der Versicherer ist bevollmächtigt, alle ihm zur<br />

Abwicklung <strong>de</strong>s Scha<strong>de</strong>ns o<strong>de</strong>r Abwehr <strong>de</strong>r<br />

Scha<strong>de</strong>nsersatzansprüche zweckmäßig erscheinen<strong>de</strong>n<br />

Erklärungen im Namen <strong>de</strong>s Versicherungsnehmers<br />

abzugeben.<br />

Kommt es in einem Versicherungsfall zu einem<br />

Rechtsstreit über Scha<strong>de</strong>nsersatzansprüche gegen<br />

<strong>de</strong>n Versicherungsnehmer, ist <strong>de</strong>r Versicherer<br />

zur Prozessführung bevollmächtigt. Er führt<br />

<strong>de</strong>n Rechtsstreit im Namen <strong>de</strong>s Versicherungsnehmers<br />

auf seine Kosten.<br />

5.3 Wird in einem Strafverfahren wegen eines<br />

Scha<strong>de</strong>nsereignisses, das einen unter <strong>de</strong>n Versicherungsschutz<br />

fallen<strong>de</strong>n Haftpflichtanspruch<br />

zur Folge haben kann, die Bestellung eines Verteidigers<br />

für <strong>de</strong>n Versicherungsnehmer von <strong>de</strong>m<br />

Versicherer gewünscht o<strong>de</strong>r genehmigt, so trägt<br />

<strong>de</strong>r Versicherer die gebührenordnungsmäßigen<br />

o<strong>de</strong>r die mit ihm beson<strong>de</strong>rs vereinbarten höheren<br />

Kosten <strong>de</strong>s Verteidigers.<br />

5.4 Erlangt <strong>de</strong>r Versicherungsnehmer o<strong>de</strong>r ein Mitversicherter<br />

das Recht, die Aufhebung o<strong>de</strong>r<br />

Min<strong>de</strong>rung einer zu zahlen<strong>de</strong>n Rente zu for<strong>de</strong>rn,<br />

so ist <strong>de</strong>r Versicherer zur Ausübung dieses<br />

Rechts bevollmächtigt.<br />

6 Begrenzung <strong>de</strong>r Leistungen<br />

- 11 -<br />

6.1 Die Entschädigungsleistung <strong>de</strong>s Versicherers ist<br />

bei je<strong>de</strong>m Versicherungsfall auf die vereinbarten<br />

Versicherungssummen begrenzt. Dies gilt auch<br />

dann, wenn sich <strong>de</strong>r Versicherungsschutz auf<br />

mehrere entschädigungspflichtige Personen erstreckt.<br />

6.2 Sofern nicht etwas an<strong>de</strong>res vereinbart wur<strong>de</strong>,<br />

sind die Entschädigungsleistungen <strong>de</strong>s Versicherers<br />

für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres<br />

auf das zweifache <strong>de</strong>r vereinbarten<br />

Versicherungssummen begrenzt.<br />

6.3 Mehrere während <strong>de</strong>r Wirksamkeit <strong>de</strong>r Versicherung<br />

eintreten<strong>de</strong> Versicherungsfälle gelten als<br />

ein Versicherungsfall, <strong>de</strong>r im Zeitpunkt <strong>de</strong>s ersten<br />

dieser Versicherungsfälle eingetreten ist,<br />

wenn diese<br />

- auf <strong>de</strong>rselben Ursache,<br />

- auf gleichen Ursachen mit innerem, insbeson<strong>de</strong>re<br />

sachlichem und zeitlichem, Zusammenhang<br />

o<strong>de</strong>r<br />

- auf <strong>de</strong>r Lieferung von Waren mit gleichen<br />

Mängeln<br />

beruhen.<br />

6.4 Falls beson<strong>de</strong>rs vereinbart, beteiligt sich <strong>de</strong>r<br />

Versicherungsnehmer bei je<strong>de</strong>m Versicherungsfall<br />

mit einem im Versicherungsschein festgelegten<br />

Betrag an <strong>de</strong>r Scha<strong>de</strong>nsersatzleistung<br />

(Selbstbehalt). Soweit nicht etwas an<strong>de</strong>res vereinbart<br />

wur<strong>de</strong>, ist <strong>de</strong>r Versicherer auch in diesen<br />

Fällen zur Abwehr unberechtigter Scha<strong>de</strong>nsersatzansprüche<br />

verpflichtet.<br />

6.5 Die Aufwendungen <strong>de</strong>s Versicherers für Kosten<br />

wer<strong>de</strong>n nicht auf die Versicherungssummen angerechnet.<br />

6.6 Übersteigen die begrün<strong>de</strong>ten Haftpflichtansprüche<br />

aus einem Versicherungsfall die Versicherungssumme,<br />

trägt <strong>de</strong>r Versicherer die Prozesskosten<br />

im Verhältnis <strong>de</strong>r Versicherungssumme<br />

zur Gesamthöhe dieser Ansprüche.<br />

6.7 Hat <strong>de</strong>r Versicherungsnehmer an <strong>de</strong>n Geschädigten<br />

Rentenzahlungen zu leisten und übersteigt<br />

<strong>de</strong>r Kapitalwert <strong>de</strong>r Rente die Versicherungssumme<br />

o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>n nach Abzug etwaiger<br />

sonstiger Leistungen aus <strong>de</strong>m Versicherungsfall<br />

noch verbleiben<strong>de</strong>n Restbetrag <strong>de</strong>r Versicherungssumme,<br />

so wird die zu leisten<strong>de</strong> Rente nur<br />

im Verhältnis <strong>de</strong>r Versicherungssumme bzw. ihres<br />

Restbetrages zum Kapitalwert <strong>de</strong>r Rente<br />

vom Versicherer erstattet.<br />

Für die Berechnung <strong>de</strong>s Rentenwertes gilt die<br />

entsprechen<strong>de</strong> Vorschrift <strong>de</strong>r Verordnung über<br />

<strong>de</strong>n Versicherungsschutz in <strong>de</strong>r Kraftfahrzeug-<br />

Haftpflichtversicherung in <strong>de</strong>r jeweils gültigen<br />

Fassung zum Zeitpunkt <strong>de</strong>s Versicherungsfalles.<br />

Bei <strong>de</strong>r Berechnung <strong>de</strong>s Betrages, mit <strong>de</strong>m sich<br />

<strong>de</strong>r Versicherungsnehmer an laufen<strong>de</strong>n Rentenzahlungen<br />

beteiligen muss, wenn <strong>de</strong>r Kapitalwert<br />

<strong>de</strong>r Rente die Versicherungssumme o<strong>de</strong>r<br />

die nach Abzug sonstiger Leistungen verbleiben<strong>de</strong><br />

Restversicherungssumme übersteigt,<br />

wer<strong>de</strong>n die sonstigen Leistungen mit ihrem vollen<br />

Betrag von <strong>de</strong>r Versicherungssumme abgesetzt.


A01-06.2013/01<br />

6.8 Falls die von <strong>de</strong>m Versicherer verlangte Erledigung<br />

eines Haftpflichtanspruchs durch Anerkenntnis,<br />

Befriedigung o<strong>de</strong>r Vergleich am Verhalten<br />

<strong>de</strong>s Versicherungsnehmers scheitert, hat<br />

<strong>de</strong>r Versicherer für <strong>de</strong>n von <strong>de</strong>r Weigerung an<br />

entstehen<strong>de</strong>n Mehraufwand an Entschädigungsleistung,<br />

Zinsen und Kosten nicht aufzukommen.<br />

7 Ausschlüsse<br />

Falls im Versicherungsschein o<strong>de</strong>r seinen Nachträgen<br />

nicht ausdrücklich etwas an<strong>de</strong>res bestimmt ist, sind<br />

von <strong>de</strong>r Versicherung ausgeschlossen:<br />

7.1 Versicherungsansprüche aller Personen, die <strong>de</strong>n<br />

Scha<strong>de</strong>n vorsätzlich herbeigeführt haben.<br />

7.2 Versicherungsansprüche aller Personen, die <strong>de</strong>n<br />

Scha<strong>de</strong>n dadurch verursacht haben, dass sie in<br />

Kenntnis von <strong>de</strong>ren Mangelhaftigkeit o<strong>de</strong>r<br />

Schädlichkeit<br />

- Erzeugnisse in <strong>de</strong>n Verkehr gebracht o<strong>de</strong>r<br />

- Arbeiten o<strong>de</strong>r sonstige Leistungen erbracht<br />

haben.<br />

7.3 Haftpflichtansprüche, soweit sie auf Grund Vertrags<br />

o<strong>de</strong>r Zusagen über <strong>de</strong>n Umfang <strong>de</strong>r gesetzlichen<br />

Haftflicht <strong>de</strong>s Versicherungsnehmers<br />

hinausgehen.<br />

7.4 Haftpflichtansprüche<br />

(1) <strong>de</strong>s Versicherungsnehmers selbst o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r<br />

in Ziff. 7.5 benannten Personen gegen die<br />

Mitversicherten,<br />

(2) zwischen mehreren Versicherungsnehmern<br />

<strong>de</strong>sselben Versicherungsvertrages,<br />

(3) zwischen mehreren Mitversicherten <strong>de</strong>sselben<br />

Versicherungsvertrages.<br />

7.5 Haftpflichtansprüche gegen <strong>de</strong>n Versicherungsnehmer<br />

(1) aus Scha<strong>de</strong>nfällen seiner Angehörigen, die<br />

mit ihm in häuslicher Gemeinschaft leben<br />

o<strong>de</strong>r die zu <strong>de</strong>n im Versicherungsvertrag<br />

mitversicherten Personen gehören;<br />

Als Angehörige gelten Ehegatten, Lebenspartner<br />

im Sinne <strong>de</strong>s Lebenspartnerschaftsgesetzes<br />

o<strong>de</strong>r vergleichbarer Partnerschaften<br />

nach <strong>de</strong>m Recht an<strong>de</strong>rer Staaten, Eltern<br />

und Kin<strong>de</strong>r, Adoptiveltern und -kin<strong>de</strong>r,<br />

Schwiegereltern und -kin<strong>de</strong>r, Stiefeltern und<br />

-kin<strong>de</strong>r, Großeltern und Enkel, Geschwister<br />

sowie Pflegeeltern und -kin<strong>de</strong>r (Personen,<br />

die durch ein familienähnliches, auf längere<br />

Dauer angelegtes Verhältnis wie Eltern und<br />

Kin<strong>de</strong>r miteinan<strong>de</strong>r verbun<strong>de</strong>n sind).<br />

(2) von seinen gesetzlichen Vertretern o<strong>de</strong>r Betreuern,<br />

wenn <strong>de</strong>r Versicherungsnehmer eine<br />

geschäftsunfähige, beschränkt geschäftsfähige<br />

o<strong>de</strong>r betreute Person ist;<br />

(3) von seinen gesetzlichen Vertretern, wenn<br />

<strong>de</strong>r Versicherungsnehmer eine juristische<br />

Person <strong>de</strong>s privaten o<strong>de</strong>r öffentlichen<br />

Rechts o<strong>de</strong>r ein nicht rechtsfähiger Verein<br />

ist;<br />

(4) von seinen unbeschränkt persönlich haften<strong>de</strong>n<br />

Gesellschaftern, wenn <strong>de</strong>r Versicherungsnehmer<br />

eine Offene Han<strong>de</strong>lsgesellschaft,<br />

Kommanditgesellschaft o<strong>de</strong>r Gesellschaft<br />

bürgerlichen Rechts ist;<br />

- 12 -<br />

(5) von seinen Partnern, wenn <strong>de</strong>r Versicherungsnehmer<br />

eine eingetragene Partnerschaftsgesellschaft<br />

ist;<br />

(6) von seinen Liquidatoren, Zwangs- und Insolvenzverwaltern;<br />

zu Ziff. 7.4 und Ziff. 7.5:<br />

Die Ausschlüsse unter Ziff. 7.4 und Ziff. 7.5 (2) bis (6)<br />

erstrecken sich auch auf Haftpflichtansprüche von Angehörigen<br />

<strong>de</strong>r dort genannten Personen, die mit diesen<br />

in häuslicher Gemeinschaft leben.<br />

7.6 Haftpflichtansprüche wegen Schä<strong>de</strong>n an frem<strong>de</strong>n<br />

Sachen und allen sich daraus ergeben<strong>de</strong>n<br />

Vermögensschä<strong>de</strong>n, wenn <strong>de</strong>r Versicherungsnehmer<br />

diese Sachen gemietet, geleast, gepachtet,<br />

geliehen, durch verbotene Eigenmacht<br />

erlangt hat o<strong>de</strong>r sie Gegenstand eines beson<strong>de</strong>ren<br />

Verwahrungsvertrages sind.<br />

7.7 Haftpflichtansprüche wegen Schä<strong>de</strong>n an frem<strong>de</strong>n<br />

Sachen und allen sich daraus ergeben<strong>de</strong>n<br />

Vermögensschä<strong>de</strong>n, wenn<br />

(1) die Schä<strong>de</strong>n durch eine gewerbliche o<strong>de</strong>r<br />

berufliche Tätigkeit <strong>de</strong>s Versicherungsnehmer<br />

an diesen Sachen (Bearbeitung, Reparatur,<br />

Beför<strong>de</strong>rung, Prüfung und dgl.) entstan<strong>de</strong>n<br />

sind; bei unbeweglichen Sachen gilt<br />

dieser Ausschluss nur insoweit, als diese<br />

Sachen o<strong>de</strong>r Teile von ihnen unmittelbar von<br />

<strong>de</strong>r Tätigkeit betroffen waren;<br />

(2) die Schä<strong>de</strong>n dadurch entstan<strong>de</strong>n sind, dass<br />

<strong>de</strong>r Versicherungsnehmer diese Sachen zur<br />

Durchführung seiner gewerblichen o<strong>de</strong>r beruflichen<br />

Tätigkeiten (als Werkzeug, Hilfsmittel,<br />

Materialablagefläche und dgl.) benutzt<br />

hat; bei unbeweglichen Sachen gilt dieser<br />

Ausschluss nur insoweit, als diese Sachen<br />

o<strong>de</strong>r Teile von ihnen unmittelbar von <strong>de</strong>r<br />

Benutzung betroffen waren;<br />

(3) die Schä<strong>de</strong>n durch eine gewerbliche o<strong>de</strong>r<br />

berufliche Tätigkeit <strong>de</strong>s Versicherungsnehmer<br />

entstan<strong>de</strong>n sind und sich diese Sachen<br />

o<strong>de</strong>r - sofern es sich um unbewegliche Sachen<br />

han<strong>de</strong>lt - <strong>de</strong>ren Teile im unmittelbaren<br />

Einwirkungsbereich <strong>de</strong>r Tätigkeit befun<strong>de</strong>n<br />

haben; dieser Ausschluss gilt nicht, wenn<br />

<strong>de</strong>r Versicherungsnehmer beweist, dass er<br />

zum Zeitpunkt <strong>de</strong>r Tätigkeit offensichtlich<br />

notwendige Schutzvorkehrungen zur Vermeidung<br />

von Schä<strong>de</strong>n getroffen hatte.<br />

zu Ziff. 7.6 und Ziff. 7.7:<br />

Sind die Voraussetzungen <strong>de</strong>r Ausschlüsse in Ziff. 7.6<br />

und Ziff. 7.7 in <strong>de</strong>r Person von Angestellten, Arbeitern,<br />

Bediensteten, Bevollmächtigten o<strong>de</strong>r Beauftragten <strong>de</strong>s<br />

Versicherungsnehmers gegeben, so entfällt gleichfalls<br />

<strong>de</strong>r Versicherungsschutz, und zwar sowohl für <strong>de</strong>n<br />

Versicherungsnehmer als auch für die durch <strong>de</strong>n Versicherungsvertrag<br />

etwa mitversicherten Personen.<br />

7.8 Haftpflichtansprüche wegen Schä<strong>de</strong>n an vom<br />

Versicherungsnehmer hergestellten o<strong>de</strong>r gelieferten<br />

Sachen, Arbeiten o<strong>de</strong>r sonstigen Leistungen<br />

infolge einer in <strong>de</strong>r Herstellung, Lieferung<br />

o<strong>de</strong>r Leistung liegen<strong>de</strong>n Ursache und alle sich<br />

daraus ergeben<strong>de</strong>n Vermögensschä<strong>de</strong>n. Dies<br />

gilt auch dann, wenn die Scha<strong>de</strong>nursache in einem<br />

mangelhaften Einzelteil <strong>de</strong>r Sache o<strong>de</strong>r in<br />

einer mangelhaften Teilleistung liegt und zur Be-


A01-06.2013/01<br />

schädigung o<strong>de</strong>r Vernichtung <strong>de</strong>r Sache o<strong>de</strong>r<br />

Leistung führt.<br />

Dieser Ausschluss fin<strong>de</strong>t auch dann Anwendung,<br />

wenn Dritte im Auftrag o<strong>de</strong>r für Rechnung<br />

<strong>de</strong>s Versicherungsnehmers die Herstellung o<strong>de</strong>r<br />

Lieferung <strong>de</strong>r Sachen o<strong>de</strong>r die Arbeiten o<strong>de</strong>r<br />

sonstigen Leistungen übernommen haben.<br />

7.9 Haftpflichtansprüche aus im Ausland vorkommen<strong>de</strong>n<br />

Scha<strong>de</strong>nereignissen; Ansprüche aus §<br />

110 Sozialgesetzbuch VII sind jedoch mitversichert.<br />

7.10 (a) Ansprüche, die gegen <strong>de</strong>n Versicherungsnehmer<br />

wegen Umweltschä<strong>de</strong>n gemäß Umweltscha<strong>de</strong>nsgesetz<br />

o<strong>de</strong>r an<strong>de</strong>ren auf <strong>de</strong>r EU-<br />

Umwelthaftungsrichtlinie (2004/35/EG) basieren<strong>de</strong>n<br />

nationalen Umsetzungsgesetzen geltend<br />

gemacht wer<strong>de</strong>n. Dies gilt auch dann, wenn <strong>de</strong>r<br />

Versicherungsnehmer von einem Dritten aufgrund<br />

gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen<br />

Inhalts auf Erstattung <strong>de</strong>r durch<br />

solche Umweltschä<strong>de</strong>n entstan<strong>de</strong>nen Kosten in<br />

Anspruch genommen wird.<br />

Der Versicherungsschutz bleibt aber für solche<br />

Ansprüche erhalten, die auch ohne Bestehen<br />

<strong>de</strong>s Umweltscha<strong>de</strong>nsgesetzes o<strong>de</strong>r an<strong>de</strong>rer auf<br />

<strong>de</strong>r EU-Umwelthaftungsrichtlinie (2004/35/EG)<br />

basieren<strong>de</strong>r nationaler Umsetzungsgesetze bereits<br />

aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen<br />

privatrechtlichen Inhalts gegen <strong>de</strong>n<br />

Versicherungsnehmer geltend gemacht wer<strong>de</strong>n<br />

könnten.<br />

Dieser Ausschluss gilt nicht im Rahmen <strong>de</strong>r Versicherung<br />

privater Haftpflichtrisiken.<br />

7.10 (b) Haftpflichtansprüche wegen Schä<strong>de</strong>n durch<br />

Umwelteinwirkung.<br />

Dieser Ausschluss gilt nicht<br />

(1) im Rahmen <strong>de</strong>r Versicherung privater Haftpflichtrisiken<br />

o<strong>de</strong>r<br />

(2) für Schä<strong>de</strong>n, die durch vom Versicherungsnehmer<br />

hergestellte o<strong>de</strong>r gelieferte Erzeugnisse<br />

(auch Abfälle), durch Arbeiten o<strong>de</strong>r<br />

sonstige Leistungen nach Ausführung <strong>de</strong>r<br />

Leistung o<strong>de</strong>r nach Abschluss <strong>de</strong>r Arbeiten<br />

entstehen (Produkthaftpflicht).<br />

Kein Versicherungsschutz besteht jedoch für<br />

Schä<strong>de</strong>n durch Umwelteinwirkung, die aus<br />

<strong>de</strong>r Planung, Herstellung, Lieferung, Montage,<br />

Demontage, Instandhaltung o<strong>de</strong>r Wartung<br />

von<br />

- Anlagen, die bestimmt sind, gewässerschädliche<br />

Stoffe herzustellen, zu verarbeiten,<br />

zu lagern, abzulagern, zu beför<strong>de</strong>rn<br />

o<strong>de</strong>r wegzuleiten (WHG-Anlagen);<br />

- Anlagen gem. Anhang 1 o<strong>de</strong>r 2 zum Umwelthaftungsgesetz<br />

(UmweltHG-Anlagen);<br />

- Anlagen, die nach <strong>de</strong>m Umweltschutz dienen<strong>de</strong>n<br />

Bestimmungen einer Genehmigungs-<br />

o<strong>de</strong>r Anzeigepflicht unterliegen;<br />

- Abwasseranlagen<br />

o<strong>de</strong>r Teilen resultieren, die ersichtlich für<br />

solche Anlagen bestimmt sind.<br />

7.11 Haftpflichtansprüche wegen Schä<strong>de</strong>n, die auf<br />

Asbest, asbesthaltige Substanzen o<strong>de</strong>r Erzeugnisse<br />

zurückzuführen sind.<br />

- 13 -<br />

7.12 Haftpflichtansprüche wegen Schä<strong>de</strong>n, die in<br />

unmittelbarem o<strong>de</strong>r mittelbarem Zusammenhang<br />

stehen mit energiereichen ionisieren<strong>de</strong>n Strahlen<br />

(z.B. Strahlen von radioaktiven Stoffen o<strong>de</strong>r<br />

Röntgenstrahlen).<br />

7.13 Haftpflichtansprüche wegen Schä<strong>de</strong>n, die zurückzuführen<br />

sind auf<br />

(1) gentechnische Arbeiten,<br />

(2) gentechnisch verän<strong>de</strong>rte Organismen<br />

(GVO),<br />

(3) Erzeugnisse, die<br />

- Bestandteile aus GVO enthalten,<br />

- aus o<strong>de</strong>r mit Hilfe von GVO hergestellt<br />

wur<strong>de</strong>n.<br />

7.14 Haftpflichtansprüche aus Sachschä<strong>de</strong>n, welche<br />

entstehen durch<br />

(1) Abwässer, soweit es sich nicht um häusliche<br />

Abwässer han<strong>de</strong>lt,<br />

(2) Senkungen von Grundstücken o<strong>de</strong>r Erdrutschungen,<br />

(3) Überschwemmungen stehen<strong>de</strong>r o<strong>de</strong>r fließen<strong>de</strong>r<br />

Gewässer.<br />

7.15 Haftpflichtansprüche wegen Schä<strong>de</strong>n aus <strong>de</strong>m<br />

Austausch, <strong>de</strong>r Übermittlung und <strong>de</strong>r Bereitstellung<br />

elektronischer Daten, soweit es sich han<strong>de</strong>lt<br />

um Schä<strong>de</strong>n aus<br />

(1) Löschung, Unterdrückung, Unbrauchbarmachung<br />

o<strong>de</strong>r Verän<strong>de</strong>rung von Daten,<br />

(2) Nichterfassen o<strong>de</strong>r fehlerhaftem Speichern<br />

von Daten,<br />

(3) Störung <strong>de</strong>s Zugangs zum elektronischen<br />

Datenaustausch,<br />

(4) Übermittlung vertraulicher Daten o<strong>de</strong>r Informationen.<br />

7.16 Haftpflichtansprüche wegen Schä<strong>de</strong>n aus Persönlichkeits-<br />

o<strong>de</strong>r Namensrechtsverletzungen.<br />

7.17 Haftpflichtansprüche wegen Schä<strong>de</strong>n aus Anfeindung,<br />

Schikane, Belästigung, Ungleichbehandlung<br />

o<strong>de</strong>r sonstigen Diskriminierungen.<br />

7.18 Haftpflichtansprüche wegen Personenschä<strong>de</strong>n,<br />

die aus <strong>de</strong>r Übertragung einer Krankheit <strong>de</strong>s<br />

Versicherungsnehmers resultieren. Das Gleiche<br />

gilt für Sachschä<strong>de</strong>n, die durch Krankheit <strong>de</strong>r<br />

<strong>de</strong>m Versicherungsnehmer gehören<strong>de</strong>n, von ihm<br />

gehaltenen o<strong>de</strong>r veräußerten Tiere entstan<strong>de</strong>n<br />

sind. In bei<strong>de</strong>n Fällen besteht Versicherungsschutz,<br />

wenn <strong>de</strong>r Versicherungsnehmer beweist,<br />

dass er we<strong>de</strong>r vorsätzlich noch grob fahrlässig<br />

gehan<strong>de</strong>lt hat.<br />

Beginn <strong>de</strong>s Versicherungsschutzes / Beitragszahlung<br />

8 Beginn <strong>de</strong>s Versicherungsschutzes, Beitrag und<br />

Versicherungssteuer<br />

8.1 Der Versicherungsschutz beginnt zu <strong>de</strong>m im<br />

Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt,<br />

wenn <strong>de</strong>r Versicherungsnehmer <strong>de</strong>n ersten o<strong>de</strong>r<br />

einmaligen Beitrag rechtzeitig im Sinne von Ziff.<br />

9.1 zahlt.<br />

8.2 Die Beiträge können je nach Vereinbarung in einem<br />

einzigen Betrag (Einmalbeitrag), durch Monats-,<br />

Vierteljahres-, Halbjahres- o<strong>de</strong>r Jahresbei-


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träge (laufen<strong>de</strong> Beiträge) entrichtet wer<strong>de</strong>n. Die<br />

Versicherungsperio<strong>de</strong> umfasst bei unterjähriger<br />

Beitragszahlung entsprechend <strong>de</strong>r Zahlungsweise<br />

einen Monat, ein Vierteljahr bzw. ein halbes<br />

Jahr.<br />

8.3 Der in Rechnung gestellte Beitrag enthält die<br />

Versicherungssteuer, die <strong>de</strong>r Versicherungsnehmer<br />

in <strong>de</strong>r jeweils vom Gesetz bestimmten<br />

Höhe zu entrichten hat.<br />

9 Zahlung und Folgen verspäteter Zahlung/erster<br />

o<strong>de</strong>r einmaliger Beitrag<br />

9.1 Der erste o<strong>de</strong>r einmalige Beitrag wird unverzüglich<br />

nach Ablauf von zwei Wochen nach Zugang<br />

<strong>de</strong>s Versicherungsscheins fällig.<br />

9.2 Zahlt <strong>de</strong>r Versicherungsnehmer <strong>de</strong>n ersten o<strong>de</strong>r<br />

einmaligen Beitrag nicht rechtzeitig, son<strong>de</strong>rn zu<br />

einem späteren Zeitpunkt, beginnt <strong>de</strong>r Versicherungsschutz<br />

erst ab diesem Zeitpunkt. Das gilt<br />

nicht, wenn <strong>de</strong>r Versicherungsnehmer nachweist,<br />

dass er die Nichtzahlung nicht zu vertreten<br />

hat. Für Versicherungsfälle, die bis zur Zahlung<br />

<strong>de</strong>s Beitrags eintreten, ist <strong>de</strong>r Versicherer<br />

nur dann nicht zur Leistung verpflichtet, wenn er<br />

<strong>de</strong>n Versicherungsnehmer durch geson<strong>de</strong>rte<br />

Mitteilung in Textform o<strong>de</strong>r durch einen auffälligen<br />

Hinweis im Versicherungsschein auf diese<br />

Rechtsfolge <strong>de</strong>r Nichtzahlung <strong>de</strong>s Beitrags aufmerksam<br />

gemacht hat.<br />

9.3 Zahlt <strong>de</strong>r Versicherungsnehmer <strong>de</strong>n ersten o<strong>de</strong>r<br />

einmaligen Beitrag nicht rechtzeitig, kann <strong>de</strong>r<br />

Versicherer vom Vertrag zurücktreten, solange<br />

<strong>de</strong>r Beitrag nicht gezahlt ist. Der Versicherer<br />

kann nicht zurücktreten, wenn <strong>de</strong>r Versicherungsnehmer<br />

nachweist, dass er die Nichtzahlung<br />

nicht zu vertreten hat.<br />

10 Zahlung und Folgen verspäteter Zahlung / Folgebeitrag<br />

10.1 Die Folgebeiträge sind, soweit nicht etwas an<strong>de</strong>res<br />

bestimmt ist, am Monatsersten <strong>de</strong>s vereinbarten<br />

Beitragszeitraums fällig.<br />

Die Zahlung gilt als rechtzeitig, wenn sie zu <strong>de</strong>m<br />

im Versicherungsschein o<strong>de</strong>r in <strong>de</strong>r Beitragsrechnung<br />

angegebenen Zeitpunkt erfolgt.<br />

10.2 Wird ein Folgebeitrag nicht rechtzeitig gezahlt,<br />

gerät <strong>de</strong>r Versicherungsnehmer ohne Mahnung<br />

in Verzug, es sei <strong>de</strong>nn, dass er die verspätete<br />

Zahlung nicht zu vertreten hat.<br />

Der Versicherer ist berechtigt, Ersatz <strong>de</strong>s ihm<br />

durch <strong>de</strong>n Verzug entstan<strong>de</strong>nen Scha<strong>de</strong>ns zu<br />

verlangen.<br />

Wird ein Folgebeitrag nicht rechtzeitig gezahlt,<br />

kann <strong>de</strong>r Versicherer <strong>de</strong>m Versicherungsnehmer<br />

auf <strong>de</strong>ssen Kosten in Textform eine Zahlungsfrist<br />

bestimmen, die min<strong>de</strong>stens zwei Wochen<br />

betragen muss. Die Bestimmung ist nur wirksam,<br />

wenn sie die rückständigen Beträge <strong>de</strong>s<br />

Beitrags, Zinsen und Kosten im Einzelnen beziffert<br />

und die Rechtsfolgen angibt, die nach <strong>de</strong>n<br />

Ziff. 10.3 und 10.4 mit <strong>de</strong>m Fristablauf verbun<strong>de</strong>n<br />

sind.<br />

- 14 -<br />

10.3 Ist <strong>de</strong>r Versicherungsnehmer nach Ablauf dieser<br />

Zahlungsfrist noch mit <strong>de</strong>r Zahlung in Verzug,<br />

besteht ab diesem Zeitpunkt bis zur Zahlung<br />

kein Versicherungsschutz, wenn er mit <strong>de</strong>r Zahlungsauffor<strong>de</strong>rung<br />

nach Ziff. 10.2 Abs. 3 darauf<br />

hingewiesen wur<strong>de</strong>.<br />

10.4 Ist <strong>de</strong>r Versicherungsnehmer nach Ablauf dieser<br />

Zahlungsfrist noch mit <strong>de</strong>r Zahlung in Verzug,<br />

kann <strong>de</strong>r Versicherer <strong>de</strong>n Vertrag ohne Einhaltung<br />

einer Frist kündigen, wenn er <strong>de</strong>n Versicherungsnehmer<br />

mit <strong>de</strong>r Zahlungsauffor<strong>de</strong>rung<br />

nach Ziff. 10.2 Abs. 3 darauf hingewiesen hat.<br />

Hat <strong>de</strong>r Versicherer gekündigt, und zahlt <strong>de</strong>r<br />

Versicherungsnehmer danach innerhalb eines<br />

Monats <strong>de</strong>n angemahnten Betrag, besteht <strong>de</strong>r<br />

Vertrag fort. Für Versicherungsfälle, die zwischen<br />

<strong>de</strong>m Zugang <strong>de</strong>r Kündigung und <strong>de</strong>r Zahlung<br />

eingetreten sind, besteht jedoch kein Versicherungsschutz.<br />

Die Leistungsfreiheit <strong>de</strong>s Versicherers<br />

nach Ziff. 10.3. bleibt unberührt.<br />

11 Rechtzeitigkeit <strong>de</strong>r Zahlung bei Lastschriftermächtigung<br />

Ist die Einziehung <strong>de</strong>s Beitrags von einem Konto vereinbart,<br />

gilt die Zahlung als rechtzeitig, wenn <strong>de</strong>r Beitrag<br />

zum Fälligkeitstag eingezogen wer<strong>de</strong>n kann und<br />

<strong>de</strong>r Versicherungsnehmer einer berechtigten Einziehung<br />

nicht wi<strong>de</strong>rspricht.<br />

Konnte <strong>de</strong>r fällige Beitrag ohne Verschul<strong>de</strong>n <strong>de</strong>s Versicherungsnehmers<br />

vom Versicherer nicht eingezogen<br />

wer<strong>de</strong>n, ist die Zahlung auch dann noch rechtzeitig,<br />

wenn sie unverzüglich nach einer in Textform abgegebenen<br />

Zahlungsauffor<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>s Versicherers erfolgt.<br />

Kann <strong>de</strong>r fällige Beitrag nicht eingezogen wer<strong>de</strong>n, weil<br />

<strong>de</strong>r Versicherungsnehmer die Einzugsermächtigung<br />

wi<strong>de</strong>rrufen hat, o<strong>de</strong>r hat <strong>de</strong>r Versicherungsnehmer aus<br />

an<strong>de</strong>ren Grün<strong>de</strong>n zu vertreten, dass <strong>de</strong>r Beitrag nicht<br />

eingezogen wer<strong>de</strong>n kann, ist <strong>de</strong>r Versicherer berechtigt,<br />

künftig Zahlung außerhalb <strong>de</strong>s Lastschriftverfahrens<br />

zu verlangen. Der Versicherungsnehmer ist zur<br />

Übermittlung <strong>de</strong>s Beitrags erst verpflichtet, wenn er<br />

vom Versicherer hierzu in Textform aufgefor<strong>de</strong>rt wor<strong>de</strong>n<br />

ist.<br />

12 Teilzahlung und Folgen bei verspäteter Zahlung<br />

Gestrichen<br />

13 Beitragsregulierung<br />

13.1 Der Versicherungsnehmer hat nach Auffor<strong>de</strong>rung<br />

mitzuteilen, ob und welche Än<strong>de</strong>rungen <strong>de</strong>s<br />

versicherten Risikos gegenüber <strong>de</strong>n früheren<br />

Angaben eingetreten sind. Diese Auffor<strong>de</strong>rung<br />

kann auch durch einen Hinweis auf <strong>de</strong>r Beitragsrechnung<br />

erfolgen. Die Angaben sind innerhalb<br />

eines Monats nach Zugang <strong>de</strong>r Auffor<strong>de</strong>rung zu<br />

machen und auf Wunsch <strong>de</strong>s Versicherers<br />

nachzuweisen. Bei unrichtigen Angaben zum<br />

Nachteil <strong>de</strong>s Versicherers kann dieser vom Versicherungsnehmer<br />

eine Vertragsstrafe in dreifacher<br />

Höhe <strong>de</strong>s festgestellten Beitragsunterschie<strong>de</strong>s<br />

verlangen. Dies gilt nicht, wenn <strong>de</strong>r


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Versicherungsnehmer beweist, dass ihn an <strong>de</strong>r<br />

Unrichtigkeit <strong>de</strong>r Angaben kein Verschul<strong>de</strong>n trifft.<br />

13.2 Aufgrund <strong>de</strong>r Än<strong>de</strong>rungsmitteilung <strong>de</strong>s Versicherungsnehmers<br />

o<strong>de</strong>r sonstiger Feststellungen<br />

wird <strong>de</strong>r Beitrag ab <strong>de</strong>m Zeitpunkt <strong>de</strong>r Verän<strong>de</strong>rung<br />

berichtigt (Beitragsregulierung), beim Wegfall<br />

versicherter Risiken jedoch erst ab <strong>de</strong>m Zeitpunkt<br />

<strong>de</strong>s Eingangs <strong>de</strong>r Mitteilung beim Versicherer.<br />

Der vertraglich vereinbarte Min<strong>de</strong>stbeitrag<br />

darf dadurch nicht unterschritten wer<strong>de</strong>n. Alle<br />

entsprechend Ziff. 15.1 nach <strong>de</strong>m Versicherungsabschluss<br />

eingetretenen Erhöhungen und<br />

Ermäßigungen <strong>de</strong>s Min<strong>de</strong>stbeitrags wer<strong>de</strong>n berücksichtigt.<br />

13.3 Unterlässt <strong>de</strong>r Versicherungsnehmer die rechtzeitige<br />

Mitteilung, kann <strong>de</strong>r Versicherer für <strong>de</strong>n<br />

Zeitraum, für <strong>de</strong>n die Angaben zu machen waren,<br />

eine Nachzahlung in Höhe <strong>de</strong>s für diesen<br />

Zeitraum bereits in Rechnung gestellten Beitrages<br />

verlangen. Wer<strong>de</strong>n die Angaben nachträglich<br />

gemacht, fin<strong>de</strong>t eine Beitragsregulierung<br />

statt. Ein vom Versicherungsnehmer zu viel gezahlter<br />

Beitrag wird nur zurückerstattet, wenn die<br />

Angaben innerhalb von zwei Monaten nach Zugang<br />

<strong>de</strong>r Mitteilung <strong>de</strong>s erhöhten Beitrages erfolgten.<br />

13.4 Die vorstehen<strong>de</strong>n Bestimmungen fin<strong>de</strong>n auch<br />

Anwendung auf Versicherungen mit Beitragsvorauszahlung<br />

für mehrere Jahre.<br />

14 Beitrag bei vorzeitiger Vertragsbeendigung<br />

Bei vorzeitiger Beendigung <strong>de</strong>s Vertrages hat <strong>de</strong>r Versicherer,<br />

soweit durch Gesetz nicht etwas an<strong>de</strong>res bestimmt<br />

ist, nur Anspruch auf <strong>de</strong>n Teil <strong>de</strong>s Beitrages,<br />

<strong>de</strong>r <strong>de</strong>m Zeitraum entspricht, in <strong>de</strong>m Versicherungsschutz<br />

bestan<strong>de</strong>n hat.<br />

15 Beitragsangleichung<br />

15.1 Die Versicherungsbeiträge unterliegen <strong>de</strong>r Beitragsangleichung.<br />

Soweit die Beiträge nach<br />

Lohn-, Bau- o<strong>de</strong>r Umsatzsumme berechnet wer<strong>de</strong>n,<br />

fin<strong>de</strong>t keine Beitragsangleichung statt. Min<strong>de</strong>stbeiträge<br />

unterliegen unabhängig von <strong>de</strong>r Art<br />

<strong>de</strong>r Beitragsberechnung <strong>de</strong>r Beitragsangleichung.<br />

Sie wird jeweils ab Beginn <strong>de</strong>sjenigen<br />

Versicherungsjahres wirksam, das ab <strong>de</strong>m 1. Juli<br />

beginnt.<br />

15.2 Ein unabhängiger Treuhän<strong>de</strong>r ermittelt jährlich<br />

mit Wirkung für die Beiträge <strong>de</strong>r ab <strong>de</strong>m 1. Juli<br />

beginnen<strong>de</strong>n Versicherungsjahre, um welchen<br />

Prozentsatz sich im vergangenen Kalen<strong>de</strong>rjahr<br />

<strong>de</strong>r Durchschnitt <strong>de</strong>r Scha<strong>de</strong>nzahlungen aller<br />

zum Betrieb <strong>de</strong>r Allgemeinen Haftpflichtversicherung<br />

zugelassenen Versicherer gegenüber <strong>de</strong>m<br />

vorvergangenen Jahr erhöht o<strong>de</strong>r vermin<strong>de</strong>rt<br />

hat. Den ermittelten Prozentsatz run<strong>de</strong>t er auf<br />

die nächst niedrigere, durch fünf teilbare ganze<br />

Zahl ab. Als Scha<strong>de</strong>nzahlungen gelten dabei<br />

auch die speziell durch <strong>de</strong>n einzelnen Scha<strong>de</strong>nfall<br />

veranlassten Ausgaben für die Ermittlung<br />

von Grund und Höhe <strong>de</strong>r Versicherungsleistungen.<br />

- 15 -<br />

Durchschnitt <strong>de</strong>r Scha<strong>de</strong>nzahlungen eines Kalen<strong>de</strong>rjahres<br />

ist die Summe <strong>de</strong>r in diesem Jahr<br />

geleisteten Scha<strong>de</strong>nzahlungen geteilt durch die<br />

Anzahl <strong>de</strong>r im gleichen Zeitraum neu angemel<strong>de</strong>ten<br />

Scha<strong>de</strong>nfälle.<br />

15.3 Im Falle einer Erhöhung ist <strong>de</strong>r Versicherer berechtigt,<br />

im Falle einer Vermin<strong>de</strong>rung verpflichtet,<br />

die Folgebeiträge um <strong>de</strong>n sich aus Ziff. 15.2<br />

ergeben<strong>de</strong>n Prozentsatz zu verän<strong>de</strong>rn (Beitragsangleichung).<br />

Der verän<strong>de</strong>rte Folgebeitrag<br />

wird <strong>de</strong>m Versicherungsnehmer mit <strong>de</strong>r Beitragsrechnung<br />

bekannt gegeben.<br />

Hat sich <strong>de</strong>r Durchschnitt <strong>de</strong>r Scha<strong>de</strong>nzahlungen<br />

<strong>de</strong>s Versicherers in je<strong>de</strong>m <strong>de</strong>r letzten fünf<br />

Kalen<strong>de</strong>rjahre um einen geringeren Prozentsatz<br />

als <strong>de</strong>njenigen erhöht, <strong>de</strong>n <strong>de</strong>r Treuhän<strong>de</strong>r jeweils<br />

für diese Jahre nach Ziff. 15.2 ermittelt hat,<br />

so darf <strong>de</strong>r Versicherer die Folgebeiträge nur um<br />

<strong>de</strong>n Prozentsatz erhöhen, um <strong>de</strong>n sich <strong>de</strong>r<br />

Durchschnitt seiner Scha<strong>de</strong>nzahlungen nach<br />

seinen unternehmenseigenen Zahlen im letzten<br />

Kalen<strong>de</strong>rjahr erhöht hat; diese Erhöhung darf<br />

diejenige nicht überschreiten, die sich nach <strong>de</strong>m<br />

vorstehen<strong>de</strong>n Absatz ergeben wür<strong>de</strong>.<br />

15.4 Liegt die Verän<strong>de</strong>rung nach Ziff. 15.2 o<strong>de</strong>r 15.3<br />

unter 5 Prozent, entfällt eine Beitragsangleichung.<br />

Diese Verän<strong>de</strong>rung ist jedoch in <strong>de</strong>n folgen<strong>de</strong>n<br />

Jahren zu berücksichtigen.<br />

Dauer und En<strong>de</strong> <strong>de</strong>s Vertrages / Kündigung<br />

16 Dauer und En<strong>de</strong> <strong>de</strong>s Vertrages<br />

16.1 Der Vertrag ist für die im Versicherungsschein<br />

angegebene Zeit abgeschlossen.<br />

16.2 Bei einer Vertragsdauer von min<strong>de</strong>stens einem<br />

Jahr verlängert sich <strong>de</strong>r Vertrag um jeweils ein<br />

Jahr, wenn nicht <strong>de</strong>m Vertragspartner spätestens<br />

drei Monate vor <strong>de</strong>m Ablauf <strong>de</strong>r jeweiligen<br />

Vertragsdauer eine Kündigung zugegangen ist.<br />

16.3 Bei einer Vertragsdauer von weniger als einem<br />

Jahr en<strong>de</strong>t <strong>de</strong>r Vertrag, ohne dass es einer Kündigung<br />

bedarf, zum vorgesehenen Zeitpunkt.<br />

16.4 Bei einer Vertragsdauer von mehr als drei Jahren<br />

kann <strong>de</strong>r Versicherungsnehmer <strong>de</strong>n Vertrag<br />

zum Ablauf <strong>de</strong>s dritten Jahres o<strong>de</strong>r je<strong>de</strong>s darauf<br />

folgen<strong>de</strong>n Jahres kündigen; die Kündigung muss<br />

<strong>de</strong>m Versicherer spätestens drei Monate vor<br />

<strong>de</strong>m Ablauf <strong>de</strong>s jeweiligen Jahres zugegangen<br />

sein.<br />

17 Wegfall <strong>de</strong>s versicherten Risikos<br />

Wenn versicherte Risiken vollständig und dauerhaft<br />

wegfallen, so erlischt die Versicherung bezüglich dieser<br />

Risiken. Dem Versicherer steht <strong>de</strong>r Beitrag zu, <strong>de</strong>n<br />

er hätte erheben können, wenn die Versicherung dieser<br />

Risiken nur bis zu <strong>de</strong>m Zeitpunkt beantragt wor<strong>de</strong>n<br />

wäre, zu <strong>de</strong>m er vom Wegfall Kenntnis erlangt.<br />

18 Kündigung nach Beitragsangleichung<br />

Erhöht sich <strong>de</strong>r Beitrag aufgrund <strong>de</strong>r Beitragsangleichung<br />

gemäß Ziff. 15.3, ohne dass sich <strong>de</strong>r Umfang<br />

<strong>de</strong>s Versicherungsschutzes än<strong>de</strong>rt, kann <strong>de</strong>r Versiche-


A01-06.2013/01<br />

rungsnehmer <strong>de</strong>n Versicherungsvertrag innerhalb eines<br />

Monats nach Zugang <strong>de</strong>r Mitteilung <strong>de</strong>s Versicherers<br />

mit sofortiger Wirkung, frühestens jedoch zu <strong>de</strong>m<br />

Zeitpunkt kündigen, in <strong>de</strong>m die Beitragserhöhung wirksam<br />

wer<strong>de</strong>n sollte.<br />

Der Versicherer hat <strong>de</strong>n Versicherungsnehmer in <strong>de</strong>r<br />

Mitteilung auf das Kündigungsrecht hinzuweisen. Die<br />

Mitteilung muss <strong>de</strong>m Versicherungsnehmer spätestens<br />

einen Monat vor <strong>de</strong>m Wirksamwer<strong>de</strong>n <strong>de</strong>r Beitragserhöhung<br />

zugehen.<br />

Eine Erhöhung <strong>de</strong>r Versicherungssteuer begrün<strong>de</strong>t<br />

kein Kündigungsrecht.<br />

19 Kündigung nach Versicherungsfall<br />

19.1 Das Versicherungsverhältnis kann gekündigt<br />

wer<strong>de</strong>n, wenn<br />

- vom Versicherer eine Scha<strong>de</strong>nsersatzzahlung<br />

geleistet wur<strong>de</strong> o<strong>de</strong>r<br />

- <strong>de</strong>m Versicherungsnehmer eine Klage über<br />

einen unter <strong>de</strong>n Versicherungsschutz fallen<strong>de</strong>n<br />

Haftpflichtanspruch gerichtlich zugestellt<br />

wird.<br />

Die Kündigung muss <strong>de</strong>m Vertragspartner in<br />

Schriftform spätestens einen Monat nach <strong>de</strong>r<br />

Scha<strong>de</strong>nsersatzzahlung o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Zustellung <strong>de</strong>r<br />

Klage zugegangen sein.<br />

19.2 Kündigt <strong>de</strong>r Versicherungsnehmer, wird seine<br />

Kündigung sofort nach ihrem Zugang beim Versicherer<br />

wirksam. Der Versicherungsnehmer<br />

kann jedoch bestimmen, dass die Kündigung zu<br />

einem späteren Zeitpunkt, spätestens jedoch<br />

zum Ablauf <strong>de</strong>s jeweiligen Versicherungsjahres,<br />

wirksam wird.<br />

Eine Kündigung <strong>de</strong>s Versicherers wird einen<br />

Monat nach ihrem Zugang beim Versicherungsnehmer<br />

wirksam.<br />

20 Kündigung nach Veräußerung versicherter Unternehmen<br />

20.1 Wird ein Unternehmen, für das eine Haftpflichtversicherung<br />

besteht, an einen Dritten veräußert,<br />

tritt dieser an Stelle <strong>de</strong>s Versicherungsnehmers<br />

in die während <strong>de</strong>r Dauer seines Eigentums<br />

sich aus <strong>de</strong>m Versicherungsverhältnis<br />

ergeben<strong>de</strong>n Rechte und Pflichten ein.<br />

Dies gilt auch, wenn ein Unternehmen aufgrund<br />

eines Nießbrauchs, eines Pachtvertrages o<strong>de</strong>r<br />

eines ähnlichen Verhältnisses von einem Dritten<br />

übernommen wird.<br />

20.2 Das Versicherungsverhältnis kann in diesem<br />

Falle<br />

- durch <strong>de</strong>n Versicherer <strong>de</strong>m Dritten gegenüber<br />

mit einer Frist von einem Monat,<br />

- durch <strong>de</strong>n Dritten <strong>de</strong>m Versicherer gegenüber<br />

mit sofortiger Wirkung o<strong>de</strong>r zu je<strong>de</strong>m späterem<br />

Zeitpunkt, spätestens jedoch zum Ablauf <strong>de</strong>s<br />

jeweiligen Versicherungsjahres in Schriftform<br />

gekündigt wer<strong>de</strong>n.<br />

20.3 Das Kündigungsrecht erlischt, wenn<br />

- <strong>de</strong>r Versicherer es nicht innerhalb eines Monats<br />

von <strong>de</strong>m Zeitpunkt an ausübt, in welchem<br />

er vom Übergang auf <strong>de</strong>n Dritten Kenntnis erlangt;<br />

- 16 -<br />

- <strong>de</strong>r Dritte es nicht innerhalb eines Monats<br />

nach <strong>de</strong>m Übergang ausübt, wobei das Kündigungsrecht<br />

bis zum Ablauf eines Monats von<br />

<strong>de</strong>m Zeitpunkt an bestehen bleibt, in <strong>de</strong>m <strong>de</strong>r<br />

Dritte von <strong>de</strong>r Versicherung Kenntnis erlangt.<br />

20.4 Erfolgt <strong>de</strong>r Übergang auf <strong>de</strong>n Dritten während<br />

einer laufen<strong>de</strong>n Versicherungsperio<strong>de</strong> und wird<br />

das Versicherungsverhältnis nicht gekündigt,<br />

haften <strong>de</strong>r bisherige Versicherungsnehmer und<br />

<strong>de</strong>r Dritte für <strong>de</strong>n Versicherungsbeitrag dieser<br />

Perio<strong>de</strong> als Gesamtschuldner.<br />

20.5 Der Übergang eines Unternehmens ist <strong>de</strong>m Versicherer<br />

durch <strong>de</strong>n bisherigen Versicherungsnehmer<br />

o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>n Dritten unverzüglich anzuzeigen.<br />

Bei einer schuldhaften Verletzung <strong>de</strong>r Anzeigepflicht<br />

besteht kein Versicherungsschutz, wenn<br />

<strong>de</strong>r Versicherungsfall später als einen Monat<br />

nach <strong>de</strong>m Zeitpunkt eintritt, in <strong>de</strong>m die Anzeige<br />

<strong>de</strong>m Versicherer hätte zugehen müssen, und <strong>de</strong>r<br />

Versicherer <strong>de</strong>n mit <strong>de</strong>m Veräußerer bestehen<strong>de</strong>n<br />

Vertrag mit <strong>de</strong>m Erwerber nicht geschlossen<br />

hätte.<br />

Der Versicherungsschutz lebt wie<strong>de</strong>r auf und<br />

besteht für alle Versicherungsfälle, die frühestens<br />

einen Monat nach <strong>de</strong>m Zeitpunkt eintreten,<br />

in <strong>de</strong>m <strong>de</strong>r Versicherer von <strong>de</strong>r Veräußerung<br />

Kenntnis erlangt. Dies gilt nur, wenn <strong>de</strong>r Versicherer<br />

in diesem Monat von seinem Kündigungsrecht<br />

keinen Gebrauch gemacht hat.<br />

Der Versicherungsschutz fällt trotz Verletzung<br />

<strong>de</strong>r Anzeigepflicht nicht weg, wenn <strong>de</strong>m Versicherer<br />

die Veräußerung in <strong>de</strong>m Zeitpunkt bekannt<br />

war, in <strong>de</strong>m ihm die Anzeige hätte zugehen<br />

müssen.<br />

21 Kündigung nach Risikoerhöhung aufgrund Än<strong>de</strong>rung<br />

o<strong>de</strong>r Erlass von Rechtsvorschriften<br />

Bei Erhöhungen <strong>de</strong>s versicherten Risikos durch Än<strong>de</strong>rung<br />

bestehen<strong>de</strong>r o<strong>de</strong>r Erlass neuer Rechtsvorschriften<br />

ist <strong>de</strong>r Versicherer berechtigt, das Versicherungsverhältnis<br />

unter Einhaltung einer Frist von einem Monat<br />

zu kündigen. Das Kündigungsrecht erlischt, wenn<br />

es nicht innerhalb eines Monats von <strong>de</strong>m Zeitpunkt an<br />

ausgeübt wird, in welchem <strong>de</strong>r Versicherer von <strong>de</strong>r Erhöhung<br />

Kenntnis erlangt hat.<br />

22 Mehrfachversicherung<br />

22.1 Eine Mehrfachversicherung liegt vor, wenn das<br />

Risiko in mehreren Versicherungsverträgen versichert<br />

ist.<br />

22.2 Wenn die Mehrfachversicherung zustan<strong>de</strong> gekommen<br />

ist, ohne dass <strong>de</strong>r Versicherungsnehmer<br />

dies wusste, kann er die Aufhebung <strong>de</strong>s<br />

später geschlossenen Vertrages verlangen.<br />

22.3 Das Recht auf Aufhebung erlischt, wenn <strong>de</strong>r<br />

Versicherungsnehmer es nicht innerhalb eines<br />

Monats geltend macht, nach<strong>de</strong>m er von <strong>de</strong>r<br />

Mehrfachversicherung Kenntnis erlangt hat. Die<br />

Aufhebung wird zu <strong>de</strong>m Zeitpunkt wirksam, zu<br />

<strong>de</strong>m die Erklärung, mit <strong>de</strong>r sie verlangt wird,<br />

<strong>de</strong>m Versicherer zugeht.


A01-06.2013/01<br />

Obliegenheiten <strong>de</strong>s Versicherungsnehmers<br />

23 Vorvertragliche Anzeigepflichten <strong>de</strong>s Versicherungsnehmers<br />

23.1 Vollständigkeit und Richtigkeit von Angaben<br />

über gefahrerhebliche Umstän<strong>de</strong><br />

Der Versicherungsnehmer hat bis zur Abgabe<br />

seiner Vertragserklärung <strong>de</strong>m Versicherer alle<br />

ihm bekannten Gefahrumstän<strong>de</strong> anzuzeigen,<br />

nach <strong>de</strong>nen <strong>de</strong>r Versicherer in Textform gefragt<br />

hat und die für <strong>de</strong>n Entschluss <strong>de</strong>s Versicherers<br />

erheblich sind, <strong>de</strong>n Vertrag mit <strong>de</strong>m vereinbarten<br />

Inhalt zu schließen. Der Versicherungsnehmer<br />

ist auch insoweit zur Anzeige verpflichtet, als<br />

nach seiner Vertragserklärung, aber vor Vertragsannahme<br />

<strong>de</strong>r Versicherer in Textform Fragen<br />

im Sinne <strong>de</strong>s Satzes 1 stellt.<br />

Gefahrerheblich sind die Umstän<strong>de</strong>, die geeignet<br />

sind, auf <strong>de</strong>n Entschluss <strong>de</strong>s Versicherers Einfluss<br />

auszuüben, <strong>de</strong>n Vertrag überhaupt o<strong>de</strong>r mit<br />

<strong>de</strong>m vereinbarten Inhalt abzuschließen.<br />

Wird <strong>de</strong>r Vertrag von einem Vertreter <strong>de</strong>s Versicherungsnehmers<br />

geschlossen und kennt dieser<br />

<strong>de</strong>n gefahrerheblichen Umstand, muss sich <strong>de</strong>r<br />

Versicherungsnehmer so behan<strong>de</strong>ln lassen, als<br />

habe er selbst davon Kenntnis gehabt o<strong>de</strong>r dies<br />

arglistig verschwiegen.<br />

23.2 Rücktritt<br />

(1) Unvollständige und unrichtige Angaben zu<br />

<strong>de</strong>n gefahrerheblichen Umstän<strong>de</strong>n berechtigen<br />

<strong>de</strong>n Versicherer, vom Versicherungsvertrag<br />

zurückzutreten.<br />

(2) Der Versicherer hat kein Rücktrittsrecht,<br />

wenn <strong>de</strong>r Versicherungsnehmer nachweist,<br />

dass er o<strong>de</strong>r sein Vertreter die unrichtigen<br />

o<strong>de</strong>r unvollständigen Angaben we<strong>de</strong>r vorsätzlich<br />

noch grob fahrlässig gemacht hat.<br />

Das Rücktrittsrecht <strong>de</strong>s Versicherers wegen<br />

grob fahrlässiger Verletzung <strong>de</strong>r Anzeigepflicht<br />

besteht nicht, wenn <strong>de</strong>r Versicherungsnehmer<br />

nachweist, dass <strong>de</strong>r Versicherer<br />

<strong>de</strong>n Vertrag auch bei Kenntnis <strong>de</strong>r nicht<br />

angezeigten Umstän<strong>de</strong>, wenn auch zu an<strong>de</strong>ren<br />

<strong>Bedingungen</strong>, geschlossen hätte.<br />

(3) Im Fall <strong>de</strong>s Rücktritts besteht kein Versicherungsschutz.<br />

Tritt <strong>de</strong>r Versicherer nach Eintritt <strong>de</strong>s Versicherungsfalls<br />

zurück, darf er <strong>de</strong>n Versicherungsschutz<br />

nicht versagen, wenn <strong>de</strong>r Versicherungsnehmer<br />

nachweist, dass <strong>de</strong>r unvollständig<br />

o<strong>de</strong>r unrichtig angezeigte Umstand<br />

we<strong>de</strong>r für <strong>de</strong>n Eintritt <strong>de</strong>s Versicherungsfalls<br />

noch für die Feststellung o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>n<br />

Umfang <strong>de</strong>r Leistung ursächlich war. Auch in<br />

diesem Fall besteht aber kein Versicherungsschutz,<br />

wenn <strong>de</strong>r Versicherungsnehmer<br />

die Anzeigepflicht arglistig verletzt hat.<br />

Dem Versicherer steht <strong>de</strong>r Teil <strong>de</strong>s Beitrages<br />

zu, <strong>de</strong>r <strong>de</strong>r bis zum Wirksamwer<strong>de</strong>n <strong>de</strong>r<br />

Rücktrittserklärung abgelaufenen Vertragszeit<br />

entspricht.<br />

23.3 Beitragsän<strong>de</strong>rung o<strong>de</strong>r Kündigungsrecht<br />

Ist das Rücktrittsrecht <strong>de</strong>s Versicherers ausgeschlossen,<br />

weil die Verletzung einer Anzeige-<br />

- 17 -<br />

pflicht we<strong>de</strong>r auf Vorsatz noch auf grober Fahrlässigkeit<br />

beruhte, kann <strong>de</strong>r Versicherer <strong>de</strong>n<br />

Vertrag unter Einhaltung einer Frist von einem<br />

Monat in Schriftform kündigen.<br />

Das Kündigungsrecht ist ausgeschlossen, wenn<br />

<strong>de</strong>r Versicherungsnehmer nachweist, dass <strong>de</strong>r<br />

Versicherer <strong>de</strong>n Vertrag auch bei Kenntnis <strong>de</strong>r<br />

nicht angezeigten Umstän<strong>de</strong>, wenn auch zu an<strong>de</strong>ren<br />

<strong>Bedingungen</strong>, geschlossen hätte.<br />

Kann <strong>de</strong>r Versicherer nicht zurücktreten o<strong>de</strong>r<br />

kündigen, weil er <strong>de</strong>n Vertrag auch bei Kenntnis<br />

<strong>de</strong>r nicht angezeigten Umstän<strong>de</strong>, aber zu an<strong>de</strong>ren<br />

<strong>Bedingungen</strong>, geschlossen hätte, wer<strong>de</strong>n die<br />

an<strong>de</strong>ren <strong>Bedingungen</strong> auf Verlangen <strong>de</strong>s Versicherers<br />

rückwirkend Vertragsbestandteil. Hat <strong>de</strong>r<br />

Versicherungsnehmer die Pflichtverletzung nicht<br />

zu vertreten, wer<strong>de</strong>n die an<strong>de</strong>ren <strong>Bedingungen</strong><br />

ab <strong>de</strong>r laufen<strong>de</strong>n Versicherungsperio<strong>de</strong> Vertragsbestandteil.<br />

Erhöht sich durch die Vertragsanpassung <strong>de</strong>r<br />

Beitrag um mehr als 10% o<strong>de</strong>r schließt <strong>de</strong>r Versicherer<br />

die Gefahrabsicherung für <strong>de</strong>n nicht angezeigten<br />

Umstand aus, kann <strong>de</strong>r Versicherungsnehmer<br />

<strong>de</strong>n Vertrag innerhalb eines Monats<br />

nach Zugang <strong>de</strong>r Mitteilung <strong>de</strong>s Versicherers<br />

fristlos kündigen.<br />

Der Versicherer muss die ihm nach Ziff. 23.2<br />

und 23.3 zustehen<strong>de</strong>n Rechte innerhalb eines<br />

Monats schriftlich geltend machen. Die Frist beginnt<br />

mit <strong>de</strong>m Zeitpunkt, zu <strong>de</strong>m er von <strong>de</strong>r Verletzung<br />

<strong>de</strong>r Anzeigepflicht, die das von ihm geltend<br />

gemachte Recht begrün<strong>de</strong>t, Kenntnis erlangt.<br />

Er hat die Umstän<strong>de</strong> anzugeben, auf die<br />

er seine Erklärung stützt; er darf nachträglich<br />

weitere Umstän<strong>de</strong> zur Begründung seiner Erklärung<br />

abgeben, wenn für diese die Monatsfrist<br />

nicht verstrichen ist.<br />

Dem Versicherer stehen die Rechte nach <strong>de</strong>n<br />

Ziff. 23.2 und 23.3 nur zu, wenn er <strong>de</strong>n Versicherungsnehmer<br />

durch geson<strong>de</strong>rte Mitteilung in<br />

Textform auf die Folgen einer Anzeigepflichtverletzung<br />

hingewiesen hat.<br />

Der Versicherer kann sich auf die in <strong>de</strong>n Ziff.<br />

23.2 und 23.3 genannten Rechte nicht berufen,<br />

wenn er <strong>de</strong>n nicht angezeigten Gefahrumstand<br />

o<strong>de</strong>r die Unrichtigkeit <strong>de</strong>r Anzeige kannte<br />

23.4 Anfechtung<br />

Das Recht <strong>de</strong>s Versicherers, <strong>de</strong>n Vertrag wegen<br />

arglistiger Täuschung anzufechten, bleibt unberührt.<br />

Im Fall <strong>de</strong>r Anfechtung steht <strong>de</strong>m Versicherer<br />

<strong>de</strong>r Teil <strong>de</strong>s Beitrages zu, <strong>de</strong>r <strong>de</strong>r bis zum<br />

Wirksamwer<strong>de</strong>n <strong>de</strong>r Anfechtungserklärung abgelaufenen<br />

Vertragszeit entspricht.<br />

24 Obliegenheiten vor Eintritt <strong>de</strong>s Versicherungsfalles<br />

Beson<strong>de</strong>rs gefahrdrohen<strong>de</strong> Umstän<strong>de</strong> hat <strong>de</strong>r Versicherungsnehmer<br />

auf Verlangen <strong>de</strong>s Versicherers innerhalb<br />

angemessener Frist zu beseitigen. Dies gilt<br />

nicht, soweit die Beseitigung unter Abwägung <strong>de</strong>r bei<strong>de</strong>rseitigen<br />

Interessen unzumutbar ist. Ein Umstand,<br />

<strong>de</strong>r zu einem Scha<strong>de</strong>n geführt hat, gilt ohne weiteres<br />

als beson<strong>de</strong>rs gefahrdrohend.


A01-06.2013/01<br />

25 Obliegenheiten nach Eintritt <strong>de</strong>s Versicherungsfalles<br />

25.1 Je<strong>de</strong>r Versicherungsfall ist, auch wenn noch keine<br />

Scha<strong>de</strong>nsersatzansprüche erhoben wor<strong>de</strong>n<br />

sind, <strong>de</strong>m Versicherer innerhalb einer Woche<br />

anzuzeigen. Das Gleiche gilt, wenn gegen <strong>de</strong>n<br />

Versicherungsnehmer Haftpflichtansprüche geltend<br />

gemacht wer<strong>de</strong>n.<br />

25.2 Der Versicherungsnehmer muss nach Möglichkeit<br />

für die Abwendung und Min<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>s<br />

Scha<strong>de</strong>ns sorgen. Weisungen <strong>de</strong>s Versicherers<br />

sind dabei zu befolgen, soweit es für <strong>de</strong>n Versicherungsnehmer<br />

zumutbar ist. Er hat <strong>de</strong>m Versicherer<br />

ausführliche und wahrheitsgemäße<br />

Scha<strong>de</strong>nberichte zu erstatten und ihn bei <strong>de</strong>r<br />

Scha<strong>de</strong>nermittlung und -regulierung zu unterstützen.<br />

Alle Umstän<strong>de</strong>, die nach Ansicht <strong>de</strong>s<br />

Versicherers für die Bearbeitung <strong>de</strong>s Scha<strong>de</strong>ns<br />

wichtig sind, müssen mitgeteilt sowie alle dafür<br />

angefor<strong>de</strong>rten Schriftstücke übersandt wer<strong>de</strong>n.<br />

25.3 Wird gegen <strong>de</strong>n Versicherungsnehmer ein<br />

staatsanwaltschaftliches, behördliches o<strong>de</strong>r gerichtliches<br />

Verfahren eingeleitet, ein Mahnbescheid<br />

erlassen o<strong>de</strong>r ihm gerichtlich <strong>de</strong>r Streit<br />

verkün<strong>de</strong>t, hat er dies unverzüglich anzuzeigen.<br />

25.4 Gegen einen Mahnbescheid o<strong>de</strong>r eine Verfügung<br />

von Verwaltungsbehör<strong>de</strong>n auf Scha<strong>de</strong>nsersatz<br />

muss <strong>de</strong>r Versicherungsnehmer fristgemäß<br />

Wi<strong>de</strong>rspruch o<strong>de</strong>r die sonst erfor<strong>de</strong>rlichen<br />

Rechtsbehelfe einlegen. Einer Weisung <strong>de</strong>s<br />

Versicherers bedarf es nicht.<br />

25.5 Wird gegen <strong>de</strong>n Versicherungsnehmer ein Haftpflichtanspruch<br />

gerichtlich geltend gemacht, hat<br />

er die Führung <strong>de</strong>s Verfahrens <strong>de</strong>m Versicherer<br />

zu überlassen. Der Versicherer beauftragt im<br />

Namen <strong>de</strong>s Versicherungsnehmers einen<br />

Rechtsanwalt. Der Versicherungsnehmer muss<br />

<strong>de</strong>m Rechtsanwalt Vollmacht sowie alle erfor<strong>de</strong>rlichen<br />

Auskünfte erteilen und die angefor<strong>de</strong>rten<br />

Unterlagen zur Verfügung stellen.<br />

26 Rechtsfolgen bei Verletzung von Obliegenheiten<br />

26.1 Verletzt <strong>de</strong>r Versicherungsnehmer eine Obliegenheit<br />

aus diesem Vertrag, die er vor Eintritt<br />

<strong>de</strong>s Versicherungsfalles zu erfüllen hat, kann <strong>de</strong>r<br />

Versicherer <strong>de</strong>n Vertrag innerhalb eines Monats<br />

ab Kenntnis von <strong>de</strong>r Obliegenheitsverletzung<br />

fristlos kündigen. Der Versicherer hat kein Kündigungsrecht,<br />

wenn <strong>de</strong>r Versicherungsnehmer<br />

nachweist, dass die Obliegenheitsverletzung<br />

we<strong>de</strong>r auf Vorsatz noch auf grober Fahrlässigkeit<br />

beruhte.<br />

26.2 Wird eine Obliegenheit aus diesem Vertrag vorsätzlich<br />

verletzt, verliert <strong>de</strong>r Versicherungsnehmer<br />

seinen Versicherungsschutz. Bei grob fahrlässiger<br />

Verletzung einer Obliegenheit ist <strong>de</strong>r<br />

Versicherer berechtigt, seine Leistung in einem<br />

<strong>de</strong>r Schwere <strong>de</strong>s Verschul<strong>de</strong>ns <strong>de</strong>s Versicherungsnehmers<br />

entsprechen<strong>de</strong>n Verhältnis zu<br />

kürzen.<br />

Der vollständige o<strong>de</strong>r teilweise Wegfall <strong>de</strong>s Versicherungsschutzes<br />

hat bei Verletzung einer<br />

nach Eintritt <strong>de</strong>s Versicherungsfalls bestehen<strong>de</strong>n<br />

- 18 -<br />

Auskunfts- o<strong>de</strong>r Aufklärungsobliegenheit zur Voraussetzung,<br />

dass <strong>de</strong>r Versicherer <strong>de</strong>n Versicherungsnehmer<br />

durch geson<strong>de</strong>rte Mitteilung in<br />

Textform auf diese Rechtsfolge hingewiesen hat.<br />

Weist <strong>de</strong>r Versicherungsnehmer nach, dass er<br />

die Obliegenheit nicht grob fahrlässig verletzt<br />

hat, bleibt <strong>de</strong>r Versicherungsschutz bestehen.<br />

Der Versicherungsschutz bleibt auch bestehen,<br />

wenn <strong>de</strong>r Versicherungsnehmer nachweist, dass<br />

die Verletzung <strong>de</strong>r Obliegenheit we<strong>de</strong>r für <strong>de</strong>n<br />

Eintritt o<strong>de</strong>r die Feststellung <strong>de</strong>s Versicherungsfalls<br />

noch für die Feststellung o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>n Umfang<br />

<strong>de</strong>r <strong>de</strong>m Versicherer obliegen<strong>de</strong>n Leistung ursächlich<br />

war. Das gilt nicht, wenn <strong>de</strong>r Versicherungsnehmer<br />

die Obliegenheit arglistig verletzt<br />

hat.<br />

Die vorstehen<strong>de</strong>n Bestimmungen gelten unabhängig<br />

davon, ob <strong>de</strong>r Versicherer ein ihm nach<br />

Ziff. 26.1 zustehen<strong>de</strong>s Kündigungsrecht ausübt.<br />

Weitere Bestimmungen<br />

27 Mitversicherte Person<br />

27.1 Erstreckt sich die Versicherung auch auf Haftpflichtansprüche<br />

gegen an<strong>de</strong>re Personen als<br />

<strong>de</strong>n Versicherungsnehmer selbst, sind alle für<br />

ihn gelten<strong>de</strong>n Bestimmungen auf die Mitversicherten<br />

entsprechend anzuwen<strong>de</strong>n.<br />

Die Bestimmungen über die Vorsorgeversicherung<br />

(Ziff. 4.) gelten nicht, wenn das neue Risiko<br />

nur in <strong>de</strong>r Person eines Mitversicherten entsteht.<br />

27.2 Die Ausübung <strong>de</strong>r Rechte aus <strong>de</strong>m Versicherungsvertrag<br />

steht ausschließlich <strong>de</strong>m Versicherungsnehmer<br />

zu. Er ist neben <strong>de</strong>n Mitversicherten<br />

für die Erfüllung <strong>de</strong>r Obliegenheiten verantwortlich.<br />

28 Abtretungsverbot<br />

Der Freistellungsanspruch darf vor seiner endgültigen<br />

Feststellung ohne Zustimmung <strong>de</strong>s Versicherers we<strong>de</strong>r<br />

abgetreten noch verpfän<strong>de</strong>t wer<strong>de</strong>n. Eine Abtretung<br />

an <strong>de</strong>n geschädigten Dritten ist zulässig.<br />

29 Anzeigen, Willenserklärungen, Anschriftenän<strong>de</strong>rung<br />

29.1 Alle für <strong>de</strong>n Versicherer bestimmten Anzeigen<br />

und Erklärungen sollen an die Hauptverwaltung<br />

<strong>de</strong>s Versicherers o<strong>de</strong>r an die im Versicherungsschein<br />

o<strong>de</strong>r in <strong>de</strong>ssen Nachträgen als zuständig<br />

bezeichnete Geschäftsstelle gerichtet wer<strong>de</strong>n.<br />

29.2 Hat <strong>de</strong>r Versicherungsnehmer eine Än<strong>de</strong>rung<br />

seiner Anschrift <strong>de</strong>m Versicherer nicht mitgeteilt,<br />

genügt für eine Willenserklärung, die <strong>de</strong>m Versicherungsnehmer<br />

gegenüber abzugeben ist, die<br />

Absendung eines eingeschriebenen Briefes an<br />

die letzte <strong>de</strong>m Versicherer bekannte Anschrift.<br />

Die Erklärung gilt drei Tage nach <strong>de</strong>r Absendung<br />

<strong>de</strong>s Briefes als zugegangen. Dies gilt entsprechend<br />

für <strong>de</strong>n Fall einer Namensän<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>s<br />

Versicherungsnehmers.<br />

29.3 Hat <strong>de</strong>r Versicherungsnehmer die Versicherung<br />

für seinen Gewerbebetrieb abgeschlossen, fin-


A01-06.2013/01<br />

30 Verjährung<br />

<strong>de</strong>n bei einer Verlegung <strong>de</strong>r gewerblichen Nie<strong>de</strong>rlassung<br />

die Bestimmungen <strong>de</strong>r Ziff. 29.2 entsprechen<strong>de</strong><br />

Anwendung.<br />

30.1 Die Ansprüche aus <strong>de</strong>m Versicherungsvertrag<br />

verjähren in drei Jahren. Die Fristberechnung<br />

richtet sich nach <strong>de</strong>n allgemeinen Vorschriften<br />

<strong>de</strong>s Bürgerlichen Gesetzbuches.<br />

30.2 Ist ein Anspruch aus <strong>de</strong>m Versicherungsvertrag<br />

bei <strong>de</strong>m Versicherer angemel<strong>de</strong>t wor<strong>de</strong>n, ist die<br />

Verjährung von <strong>de</strong>r Anmeldung bis zu <strong>de</strong>m Zeitpunkt<br />

gehemmt, zu <strong>de</strong>m die Entscheidung <strong>de</strong>s<br />

Versicherers <strong>de</strong>m Anspruchsteller in Textform<br />

zugeht.<br />

31 Zuständiges Gericht<br />

31.1 Für Klagen aus <strong>de</strong>m Versicherungsvertrag gegen<br />

<strong>de</strong>n Versicherer bestimmt sich die gerichtliche<br />

Zuständigkeit nach <strong>de</strong>m Sitz <strong>de</strong>s Versicherers<br />

o<strong>de</strong>r seiner für <strong>de</strong>n Versicherungsvertrag<br />

zuständigen Nie<strong>de</strong>rlassung.<br />

Ist <strong>de</strong>r Versicherungsnehmer eine natürliche<br />

Person, ist auch das Gericht örtlich zuständig, in<br />

<strong>de</strong>ssen Bezirk <strong>de</strong>r Versicherungsnehmer zur Zeit<br />

<strong>de</strong>r Klageerhebung seinen Wohnsitz o<strong>de</strong>r, in<br />

Ermangelung eines solchen, seinen gewöhnlichen<br />

Aufenthalt hat.<br />

31.2 Ist <strong>de</strong>r Versicherungsnehmer eine natürliche<br />

Person, müssen Klagen aus <strong>de</strong>m Versicherungsvertrag<br />

gegen ihn bei <strong>de</strong>m Gericht erhoben<br />

- 19 -<br />

wer<strong>de</strong>n, das für seinen Wohnsitz o<strong>de</strong>r, in Ermangelung<br />

eines solchen, <strong>de</strong>n Ort seines gewöhnlichen<br />

Aufenthalts zuständig ist. Ist <strong>de</strong>r<br />

Versicherungsnehmer eine juristische Person,<br />

bestimmt sich das zuständige Gericht auch nach<br />

<strong>de</strong>m Sitz o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Nie<strong>de</strong>rlassung <strong>de</strong>s Versicherungsnehmers.<br />

Das gleiche gilt, wenn <strong>de</strong>r Versicherungsnehmer<br />

eine Offene Han<strong>de</strong>lsgesellschaft,<br />

Kommanditgesellschaft, Gesellschaft<br />

bürgerlichen Rechts o<strong>de</strong>r eine eingetragene<br />

Partnerschaftsgesellschaft ist.<br />

31.3 Sind <strong>de</strong>r Wohnsitz o<strong>de</strong>r gewöhnliche Aufenthalt<br />

im Zeitpunkt <strong>de</strong>r Klageerhebung nicht bekannt,<br />

bestimmt sich die gerichtliche Zuständigkeit für<br />

Klagen aus <strong>de</strong>m Versicherungsvertrag gegen<br />

<strong>de</strong>n Versicherungsnehmer nach <strong>de</strong>m Sitz <strong>de</strong>s<br />

Versicherers o<strong>de</strong>r seiner für <strong>de</strong>n Versicherungsvertrag<br />

zuständigen Nie<strong>de</strong>rlassung.<br />

32 Anzuwen<strong>de</strong>n<strong>de</strong>s Recht<br />

Für diesen Vertrag gilt <strong>de</strong>utsches Recht.<br />

33 Begriffsbestimmung<br />

Versicherungsjahr:<br />

Das Versicherungsjahr erstreckt sich über einen Zeitraum<br />

von zwölf Monaten. Besteht die vereinbarte Vertragsdauer<br />

jedoch nicht aus ganzen Jahren, wird das<br />

erste Versicherungsjahr entsprechend verkürzt. Die<br />

folgen<strong>de</strong>n Versicherungsjahre bis zum vereinbarten<br />

Vertragsablauf sind jeweils ganze Jahre.


A01-06.2013/01<br />

Beson<strong>de</strong>re <strong>Bedingungen</strong> für die Privathaftpflichtversicherung –<br />

ConceptIF Classic (BB PHV CIF Classic 2012)<br />

(Stand: 01.01.2013)<br />

Die folgen<strong>de</strong>n Erweiterungen <strong>de</strong>s Versicherungsschutzes gelten nachrangig, soweit <strong>de</strong>r Versicherungsnehmer o<strong>de</strong>r die<br />

versicherte Person Leistungen bereits aus einem an<strong>de</strong>ren Versicherungsvertrag beanspruchen kann.<br />

Soweit nicht im Versicherungsvertrag etwas an<strong>de</strong>res vereinbart wur<strong>de</strong>, gilt Folgen<strong>de</strong>s:<br />

1. Privathaftpflicht<br />

Versichert ist im Rahmen <strong>de</strong>r Allgemeinen <strong>Bedingungen</strong><br />

für die Haftpflichtversicherung (AHB CIF 2012) und <strong>de</strong>r<br />

nachstehen<strong>de</strong>n beson<strong>de</strong>ren <strong>Bedingungen</strong> die gesetzliche<br />

Haftpflicht <strong>de</strong>s Versicherungsnehmers aus <strong>de</strong>n Gefahren<br />

<strong>de</strong>s täglichen Lebens als Privatperson und nicht aus <strong>de</strong>n<br />

Gefahren eines Betriebes o<strong>de</strong>r Berufes. Nicht versichert ist<br />

die gesetzliche Haftpflicht <strong>de</strong>s Versicherungsnehmers aus<br />

(1) <strong>de</strong>n Gefahren eines Dienstes, Amtes, einer verantwortlichen<br />

Betätigung in Vereinigungen aller Art<br />

(2) o<strong>de</strong>r einer ungewöhnlichen und gefährlichen Beschäftigung.<br />

Insbeson<strong>de</strong>re ist versichert die gesetzliche Haftpflicht <strong>de</strong>s<br />

Versicherungsnehmers<br />

1.1 als Familien- und Haushaltsvorstand (z. B. aus <strong>de</strong>r<br />

Aufsichtspflicht über Min<strong>de</strong>rjährige);<br />

1.2 als Dienstherr <strong>de</strong>r in seinem Haushalt tätigen Personen;<br />

1.3 aus <strong>de</strong>n Gefahren einer nichtverantwortlichen ehrenamtlichen<br />

Tätigkeit o<strong>de</strong>r Freiwilligenarbeit aufgrund<br />

eines sozialen unentgeltlichen Engagements;<br />

1.4 als Inhaber<br />

(1) einer o<strong>de</strong>r mehrerer im Inland gelegener Wohnungen<br />

(bei Wohnungseigentum als Son<strong>de</strong>reigentümer),<br />

einschließlich Ferienwohnung. Bei<br />

Son<strong>de</strong>reigentümern sind versichert Haftpflichtansprüche<br />

<strong>de</strong>r Gemeinschaft <strong>de</strong>r Wohnungseigentümer<br />

wegen Beschädigung <strong>de</strong>s Gemeinschaftseigentums.<br />

Die Leistungspflicht erstreckt<br />

sich jedoch nicht auf <strong>de</strong>n Miteigentumsanteil an<br />

<strong>de</strong>m gemeinschaftlichen Eigentum;<br />

(2) eines im Inland gelegenen 1-4-Familienhauses<br />

ohne Gewerbebetriebe sowie als Miteigentümer<br />

<strong>de</strong>r zu einem 1-4-Familienhaus ohne Gewerbebetriebe<br />

gehören<strong>de</strong>n Gemeinschaftsanlagen;<br />

(3) eines im Inland gelegenen Wochenend-<br />

/Ferienhauses, sofern sie vom Versicherungsnehmer<br />

ausschließlich zu Wohnzwecken verwen<strong>de</strong>t<br />

wer<strong>de</strong>n, einschließlich <strong>de</strong>r zugehörigen<br />

Garagen und Gärten sowie eines Schrebergartens<br />

(4) eines im Inland gelegenen unbebauten Grundstückes<br />

bis zu einer Gesamtfläche von 500 m².<br />

Hierbei ist mitversichert die gesetzliche Haftpflicht<br />

– aus <strong>de</strong>r Verletzung von Pflichten, die <strong>de</strong>m Versicherungsnehmer<br />

in <strong>de</strong>n oben genannten Eigen-<br />

- 20 -<br />

schaften obliegen (z. B. bauliche Instandhaltung,<br />

Beleuchtung, Reinigung, Streuen und Schneeräumen<br />

auf Gehwegen);<br />

– aus <strong>de</strong>r Vermietung von nicht mehr als drei einzeln<br />

vermieteten Wohnräumen; nicht jedoch von Räumen<br />

zu gewerblichen Zwecken und Garagen.<br />

Wer<strong>de</strong>n mehr als drei Räume einzeln vermietet,<br />

entfällt die Mitversicherung. Es gelten dann die<br />

Bestimmungen über die Vorsorgeversicherung<br />

(Ziff. 4 AHB CIF 2012);<br />

– aus <strong>de</strong>r Vermietung von nicht mehr als drei Wohnungen<br />

(sowie <strong>de</strong>r dazugehörigen Garagen) in einem<br />

1–4-Familienhaus, in <strong>de</strong>m <strong>de</strong>r Versicherungsnehmer<br />

selbst eine Wohnung bewohnt;<br />

– aus <strong>de</strong>r Vermietung einer im Inland gelegenen<br />

Wohnung (Eigentumswohnung, Ferienwohnung).<br />

Die Regelungen in Ziff. 1.4 (1) Sätze 2 und 3 gelten<br />

analog;<br />

– als Bauherr o<strong>de</strong>r Unternehmer von Bauarbeiten<br />

(Neubauten, Umbauten, Reparaturen, Abbruch-,<br />

Grabearbeiten) bis zu einer Bausumme von<br />

100.000,– € je Bauvorhaben. Voraussetzung für<br />

<strong>de</strong>n Versicherungsschutz ist, dass Planung, Bauleitung<br />

und Bauausführung an Dritte vergeben<br />

sind. Dabei kann ein Teil <strong>de</strong>r Bauarbeiten bis zu<br />

50 % <strong>de</strong>r Bausumme in Eigenleistung durchgeführt<br />

wer<strong>de</strong>n. Mitversichert ist die persönliche gesetzliche<br />

Haftpflicht <strong>de</strong>r vom Versicherungsnehmer<br />

zur Mithilfe eingesetzten und ordnungsgemäß<br />

zur gesetzlichen Unfallversicherung angemel<strong>de</strong>ten<br />

Personen für Schä<strong>de</strong>n, die sie in Ausübung<br />

dieser Verrichtungen Dritten verursachen.<br />

Ansprüche dieser Personen gegen die nach Ziff.<br />

2 versicherten Personen sind abweichend von<br />

Ziff. 7.5 AHB CIF 2012 mitversichert. Ausgeschlossen<br />

sind Schä<strong>de</strong>n aus <strong>de</strong>m Verän<strong>de</strong>rn <strong>de</strong>r<br />

Grundwasserverhältnisse. Bis zu einer Bausumme<br />

von 50.000,– € besteht auch Versicherungsschutz,<br />

wenn die Bauarbeiten in eigener Regie<br />

durchgeführt wer<strong>de</strong>n. Wenn eine <strong>de</strong>r vorgenannten<br />

Bausummen überschritten wird, entfällt die entsprechen<strong>de</strong><br />

Mitversicherung. Es gelten dann die<br />

Bestimmungen über die Vorsorgeversicherung (Ziff.<br />

4 AHB CIF 2012);<br />

– als früherer Besitzer aus § 836 Abs. 2 BGB, wenn<br />

die Versicherung bis zum Besitzwechsel bestand;<br />

– <strong>de</strong>r Insolvenzverwalter und Zwangsverwalter in<br />

dieser Eigenschaft;


A01-06.2013/01<br />

1.5 aus <strong>de</strong>m Besitz und Gebrauch von Fahrrä<strong>de</strong>rn,<br />

auch nichtversicherungspflichtigen Elektrofahrrä<strong>de</strong>rn;<br />

1.6 aus <strong>de</strong>r Ausübung von Sport, ausgenommen ist eine<br />

jagdliche Betätigung und die Teilnahme an Pfer<strong>de</strong>-,<br />

Rad- o<strong>de</strong>r Kraftfahrzeug-Rennen sowie die<br />

Vorbereitung hierzu (Training);<br />

1.7 aus <strong>de</strong>m erlaubten privaten Besitz und Gebrauch von<br />

Hieb-, Stoß- und Schusswaffen sowie Munition und<br />

Geschossen, nicht jedoch zu Jagdzwecken o<strong>de</strong>r zu<br />

strafbaren Handlungen;<br />

1.8 als Halter o<strong>de</strong>r Hüter von zahmen Haustieren, gezähmten<br />

Kleintieren und Bienen, nicht jedoch von<br />

Hun<strong>de</strong>n, Rin<strong>de</strong>rn, Pfer<strong>de</strong>n, sonstigen Reit- und<br />

Zugtieren, wil<strong>de</strong>n Tieren sowie von Tieren, die zu<br />

gewerblichen o<strong>de</strong>r landwirtschaftlichen Zwecken<br />

gehalten wer<strong>de</strong>n.<br />

Eingeschlossen ist die gesetzliche Haftpflicht <strong>de</strong>s<br />

Versicherungsnehmers<br />

(1) als nicht gewerbsmäßiger Hüter frem<strong>de</strong>r Hun<strong>de</strong> o<strong>de</strong>r<br />

Pfer<strong>de</strong>;<br />

(2) als Reiter bei <strong>de</strong>r Benutzung frem<strong>de</strong>r Pfer<strong>de</strong>;<br />

(3) als Fahrer bei <strong>de</strong>r Benutzung frem<strong>de</strong>r Fuhrwerke<br />

zu privaten Zwecken;<br />

(4) als Halter von Blin<strong>de</strong>n- und Behin<strong>de</strong>rtenbegleithun<strong>de</strong>n,<br />

soweit Versicherungsschutz nicht über<br />

eine Tierhalterhaftpflichtversicherung besteht.<br />

Nicht versichert sind Haftpflichtansprüche <strong>de</strong>r Tierhalter<br />

o<strong>de</strong>r -eigentümer sowie Fuhrwerkseigentümer,<br />

es sei <strong>de</strong>nn, es han<strong>de</strong>lt sich um Personenschä<strong>de</strong>n;<br />

1.9 als Tagesmutter/Tageseltern. Versichert ist die gesetzliche<br />

Haftpflicht aus <strong>de</strong>r Tätigkeit als Tagesmutter<br />

(Tageseltern), aus <strong>de</strong>r Beaufsichtigung von bis<br />

zu sechs zur Betreuung übernommenen min<strong>de</strong>rjährigen<br />

Kin<strong>de</strong>rn. Versicherungsschutz besteht auch<br />

dann, wenn es sich dabei um eine berufliche Tätigkeit<br />

han<strong>de</strong>lt.<br />

Nicht versichert ist jedoch die Ausübung dieser Tätigkeit<br />

in Betrieben und Institutionen, z. B. Kin<strong>de</strong>rgärten,<br />

Kin<strong>de</strong>rhorten o<strong>de</strong>r Kin<strong>de</strong>rtagesstätten. Mitversichert<br />

ist die gleichartige gesetzliche Haftpflicht <strong>de</strong>r<br />

Tageskin<strong>de</strong>r während <strong>de</strong>r Obhut bei <strong>de</strong>n Tageseltern.<br />

Erlangen die versicherte Person o<strong>de</strong>r das Tageskind<br />

Versicherungsschutz aus einem an<strong>de</strong>ren<br />

frem<strong>de</strong>n Haftpflichtversicherungsvertrag, so entfällt<br />

insoweit <strong>de</strong>r Versicherungsschutz aus diesem Vertrag.<br />

Zeigt <strong>de</strong>r Versicherungsnehmer <strong>de</strong>n Versicherungsfall<br />

zur Regulierung zu diesem Vertrag an, so<br />

erfolgt eine Vorleistung im Rahmen <strong>de</strong>r getroffenen<br />

Vereinbarungen.<br />

Eingeschlossen sind – in teilweiser Abän<strong>de</strong>rung<br />

von Ziff. 7.4 und 7.5 AHB CIF 2012 – auch Haftpflichtansprüche<br />

– <strong>de</strong>r Tageskin<strong>de</strong>r untereinan<strong>de</strong>r (sofern es sich<br />

nicht um Geschwister han<strong>de</strong>lt)<br />

– sowie <strong>de</strong>r Tageskin<strong>de</strong>r gegenüber <strong>de</strong>n Tageseltern<br />

und <strong>de</strong>ren eigenen Kin<strong>de</strong>rn wegen Personenschä<strong>de</strong>n;<br />

1.10 aus <strong>de</strong>r Teilnahme an fachpraktischem Unterricht,<br />

z. B. Laborarbeiten, an einer Fach-, Gesamt- bzw.<br />

Hochschule o<strong>de</strong>r Universität. Mitversichert ist die<br />

gesetzliche Haftpflicht wegen Schä<strong>de</strong>n an Laborgeräten<br />

(auch Maschinen) <strong>de</strong>r Fach-, Gesamt- bzw.<br />

Hochschule o<strong>de</strong>r Universität;<br />

- 21 -<br />

1.11 aus <strong>de</strong>r Teilnahme an Betriebspraktika und Ferienjobs.<br />

Der Ausschluss gemäß Ziff. 1 dieser <strong>Bedingungen</strong><br />

(Gefahren eines Betriebes o<strong>de</strong>r Berufes)<br />

bleibt bestehen.<br />

2. Haftpflicht für Familie und Haushalt<br />

Mitversichert ist<br />

2.1 die gleichartige gesetzliche Haftpflicht<br />

(1) <strong>de</strong>s Ehegatten und eingetragenen Lebenspartners*<br />

<strong>de</strong>s Versicherungsnehmers;<br />

(2) ihrer unverheirateten und nicht in einer eingetragenen<br />

Lebenspartnerschaft* leben<strong>de</strong>n Kin<strong>de</strong>r<br />

(auch Stief-, Adoptiv- und Pflegekin<strong>de</strong>r), bei<br />

volljährigen Kin<strong>de</strong>rn jedoch nur, solange sie<br />

sich noch in einer Schul- o<strong>de</strong>r sich unmittelbar<br />

anschließen<strong>de</strong>n Berufsausbildung befin<strong>de</strong>n (berufliche<br />

Erstausbildung – Lehre und/o<strong>de</strong>r Studium<br />

– auch Bachelor und unmittelbar angeschlossene<br />

Master-Studiengänge –, nicht Referendarzeit,<br />

Fortbildungsmaßnahmen und dgl.).<br />

Bei Ableistung <strong>de</strong>s Grundwehrdienstes, <strong>de</strong>s<br />

freiwilligen Wehrdienstes, <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>sfreiwilligendienstes<br />

o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>s freiwilligen sozialen Jahres<br />

vor, während o<strong>de</strong>r im Anschluss an die Berufsausbildung<br />

bleibt <strong>de</strong>r Versicherungsschutz<br />

bestehen. Während einer Wartezeit/Arbeitslosigkeit<br />

von bis zu einem Jahr zwischen<br />

Schulabschluss und Beginn einer Ausbildung<br />

o<strong>de</strong>r eines Wehrdienstes bleibt <strong>de</strong>r<br />

Versicherungsschutz bestehen;<br />

(3) <strong>de</strong>r in häuslicher Gemeinschaft leben<strong>de</strong>n unverheirateten<br />

und nicht in einer eingetragenen<br />

Lebenspartnerschaft* leben<strong>de</strong>n Kin<strong>de</strong>r (auch<br />

Stief-, Adoptiv- und Pflegekin<strong>de</strong>r) mit geistiger<br />

Behin<strong>de</strong>rung;<br />

(4) aller unverheirateten und alleinstehen<strong>de</strong>n sowie<br />

nicht in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft*<br />

leben<strong>de</strong>n Verwandten <strong>de</strong>s Versicherungsnehmers<br />

o<strong>de</strong>r (Ehe-)Partners, die mit <strong>de</strong>m<br />

Versicherungsnehmer in häuslicher Gemeinschaft<br />

leben und dort polizeilich gemel<strong>de</strong>t sind.<br />

Haftpflichtansprüche dieser Personen gegen<br />

<strong>de</strong>n Versicherungsnehmer sind ausgeschlossen.<br />

Mitversichert sind jedoch etwaige übergangsfähige<br />

Regressansprüche von Sozialversicherungsträgern,<br />

Sozialhilfeträgern, privaten<br />

Krankenversicherungsträgern, öffentlichen und<br />

privaten Arbeitgebern wegen Personenschä<strong>de</strong>n;<br />

(5) <strong>de</strong>r min<strong>de</strong>rjährigen Personen, die sich vorübergehend<br />

– längstens ein Jahr – im Haushalt <strong>de</strong>s<br />

Versicherungsnehmers aufhalten (z. B. Au-pair,<br />

Austauschschüler), soweit nicht an<strong>de</strong>rweitig<br />

Versicherungsschutz besteht;<br />

(6) im Falle ausdrücklicher Vereinbarung gemäß<br />

<strong>de</strong>n nachfolgen<strong>de</strong>n Voraussetzungen – <strong>de</strong>r in<br />

häuslicher Gemeinschaft mit <strong>de</strong>m Versicherungsnehmer<br />

leben<strong>de</strong> Partner einer nichtehelichen<br />

Lebensgemeinschaft und <strong>de</strong>ssen Kin<strong>de</strong>r,<br />

diese entsprechend Ziff. 2.1 (2) und (3):<br />

a) Der Versicherungsnehmer und <strong>de</strong>r mitversicherte<br />

Partner müssen unverheiratet sein.<br />

b) Der mitversicherte Partner muss in <strong>de</strong>r Police<br />

namentlich benannt wer<strong>de</strong>n.<br />

c) Haftpflichtansprüche <strong>de</strong>s Partners und <strong>de</strong>ssen<br />

Kin<strong>de</strong>r gegen <strong>de</strong>n Versicherungsneh-


A01-06.2013/01<br />

mer sind ausgeschlossen. Mitversichert<br />

sind jedoch etwaige übergangsfähige Regressansprüche<br />

von Sozialversicherungsträgern,<br />

Sozialhilfeträgern, privaten Krankenversicherungsträgern,<br />

öffentlichen und<br />

privaten Arbeitgebern wegen Personenschä<strong>de</strong>n.<br />

d) Die Mitversicherung für <strong>de</strong>n Partner und<br />

<strong>de</strong>ssen Kin<strong>de</strong>r, die nicht auch die Kin<strong>de</strong>r<br />

<strong>de</strong>s Versicherungsnehmers sind, en<strong>de</strong>t mit<br />

<strong>de</strong>r Aufhebung <strong>de</strong>r häuslichen Gemeinschaft<br />

zwischen <strong>de</strong>m Versicherungsnehmer<br />

und <strong>de</strong>m Partner.<br />

e) Im Falle <strong>de</strong>s To<strong>de</strong>s <strong>de</strong>s Versicherungsnehmers<br />

gilt für <strong>de</strong>n überleben<strong>de</strong>n Partner<br />

und <strong>de</strong>ssen Kin<strong>de</strong>r Ziff. 4.5 sinngemäß.<br />

Entfallen die Voraussetzungen für die Mitversicherung<br />

nach Ziff. (1) bis (6), weil<br />

– <strong>de</strong>r Versicherungsnehmer verstorben ist,<br />

– die Ehe rechtskräftig geschie<strong>de</strong>n wur<strong>de</strong>,<br />

– die häusliche Gemeinschaft been<strong>de</strong>t wur<strong>de</strong><br />

o<strong>de</strong>r<br />

– Kin<strong>de</strong>r volljährig wur<strong>de</strong>n, geheiratet o<strong>de</strong>r ihre<br />

Ausbildung been<strong>de</strong>t haben,<br />

so besteht Nachversicherungsschutz bis zur nächsten<br />

Beitragshauptfälligkeit, min<strong>de</strong>stens aber für 6<br />

Monate. Wird bis dahin kein neuer Versicherungsschutz<br />

beantragt, entfällt die Nachversicherung<br />

rückwirkend;<br />

2.2 die gesetzliche Haftpflicht <strong>de</strong>r im Haushalt <strong>de</strong>s Versicherungsnehmers<br />

beschäftigten Personen gegenüber<br />

Dritten aus dieser Tätigkeit. Das Gleiche<br />

gilt für Personen, die aus Arbeitsvertrag o<strong>de</strong>r gefälligkeitshalber<br />

Wohnung, Haus und Garten betreuen<br />

o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>n Streudienst versehen. Ausgeschlossen<br />

sind Haftpflichtansprüche aus Personenschä<strong>de</strong>n,<br />

bei <strong>de</strong>nen es sich um Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten<br />

im Betrieb <strong>de</strong>s Versicherungsnehmers<br />

gemäß <strong>de</strong>m Sozialgesetzbuch VII han<strong>de</strong>lt;<br />

2.3 als beson<strong>de</strong>re Leistung für Schä<strong>de</strong>n durch mitversicherte,<br />

jedoch nicht <strong>de</strong>liktfähige Kin<strong>de</strong>r: Der Versicherer<br />

wird sich nicht auf eine Deliktunfähigkeit von<br />

Kin<strong>de</strong>rn nach § 828 Absatz 1 und 2 BGB berufen,<br />

soweit dies <strong>de</strong>r Versicherungsnehmer wünscht und<br />

ein an<strong>de</strong>rer Versicherer (z. B. Sozialversicherungsträger,<br />

Kaskoversicherer) nicht leistungspflichtig ist. Der<br />

Versicherer behält sich Rückgriffsansprüche (Regresse)<br />

wegen seiner Aufwendungen gegen scha<strong>de</strong>nersatzpflichtige<br />

Dritte (z. B. Aufsichtspflichtige), soweit<br />

sie nicht Versicherte dieses Vertrages sind, vor. Die<br />

Höchstersatzleistung <strong>de</strong>s Versicherers für <strong>de</strong>rartige<br />

Schä<strong>de</strong>n beträgt 6.000,– € je Versicherungsfall. Der<br />

Versicherungsnehmer hat von <strong>de</strong>rartigen Schä<strong>de</strong>n<br />

150,– € selbst zu tragen.***<br />

3. Kraft-, Luft- und Wasserfahrzeuge<br />

3.1 Nicht versichert ist die gesetzliche Haftpflicht <strong>de</strong>s<br />

Eigentümers, Besitzers, Halters o<strong>de</strong>r Führers eines<br />

Kraft-, Luft-, Wasserfahrzeugs o<strong>de</strong>r Kraftfahrzeuganhängers<br />

wegen Schä<strong>de</strong>n, die durch <strong>de</strong>n Gebrauch<br />

<strong>de</strong>s Fahrzeuges verursacht wer<strong>de</strong>n.<br />

3.2 Versichert ist jedoch die Haftpflicht wegen Schä<strong>de</strong>n,<br />

die verursacht wer<strong>de</strong>n durch <strong>de</strong>n Gebrauch<br />

von<br />

(1) a) nur auf nicht öffentlichen Wegen und Plätzen<br />

verkehren<strong>de</strong>n Kfz und Anhängern ohne<br />

- 22 -<br />

Rücksicht auf eine Höchstgeschwindigkeit;<br />

b) Kraftfahrzeugen mit nicht mehr als 6 km/h<br />

Höchstgeschwindigkeit;<br />

c) selbstfahren<strong>de</strong>n Arbeitsmaschinen mit nicht<br />

mehr als 20 km/h Höchstgeschwindigkeit;<br />

d) nicht versicherungspflichtigen Anhängern.<br />

Hierfür gilt: Für diese Kfz gelten nicht die Ausschlüsse<br />

in Ziff. 3.1 (2) AHB CIF 2012 und in<br />

Ziff. 4.3 (1) AHB CIF 2012. Das Fahrzeug darf<br />

nur von einem berechtigten Fahrer gebraucht<br />

wer<strong>de</strong>n. Berechtigter Fahrer ist, wer das Fahrzeug<br />

mit Wissen und Willen <strong>de</strong>s Verfügungsberechtigten<br />

gebrauchen darf. Der Versicherungsnehmer<br />

ist verpflichtet, dafür zu sorgen,<br />

dass das Fahrzeug nicht von einem unberechtigten<br />

Fahrer gebraucht wird. Der Fahrer <strong>de</strong>s<br />

Fahrzeugs darf das Fahrzeug auf öffentlichen<br />

Wegen o<strong>de</strong>r Plätzen nur mit <strong>de</strong>r erfor<strong>de</strong>rlichen<br />

Fahrerlaubnis benutzen. Der Versicherungsnehmer<br />

ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass<br />

das Fahrzeug nicht von einem Fahrer benutzt<br />

wird, <strong>de</strong>r nicht die erfor<strong>de</strong>rliche Fahrerlaubnis<br />

hat;<br />

(2) Flugmo<strong>de</strong>llen, unbemannten Ballonen und Drachen,<br />

– die we<strong>de</strong>r durch Motoren o<strong>de</strong>r Treibsätze angetrieben<br />

wer<strong>de</strong>n und<br />

– <strong>de</strong>ren Fluggewicht 5 kg nicht übersteigt;<br />

(3) Wassersportfahrzeugen, ausgenommen eigene<br />

Segelboote und eigene o<strong>de</strong>r frem<strong>de</strong> Wassersportfahrzeuge<br />

mit Motoren – auch Hilfs- o<strong>de</strong>r<br />

Außenbordmotoren – o<strong>de</strong>r Treibsätzen. Mitversichert<br />

ist auch die gesetzliche Haftpflicht <strong>de</strong>s<br />

Versicherungsnehmers und <strong>de</strong>r durch diesen<br />

Vertrag privathaftpflichtversicherten Personen<br />

aus <strong>de</strong>m Halten, Besitz und Gebrauch von Kite-<br />

und Windsurfbrettern. Mitversichert ist auch<br />

<strong>de</strong>r gelegentliche Gebrauch von frem<strong>de</strong>n Wassersportfahrzeugen<br />

mit Motoren, soweit für das<br />

Führen keine behördliche Erlaubnis erfor<strong>de</strong>rlich<br />

ist;<br />

(4) ferngelenkten Land- und Wasser-Mo<strong>de</strong>llfahrzeugen.<br />

4. Deckungserweiterungen<br />

4.1 Elektronischer Datenaustausch/Internetnutzung<br />

(1) Eingeschlossen ist – insoweit abweichend von<br />

Ziff. 7.15 AHB CIF 2012 – die gesetzliche Haftpflicht<br />

<strong>de</strong>s Versicherungsnehmers wegen<br />

Schä<strong>de</strong>n aus <strong>de</strong>m Austausch, <strong>de</strong>r Übermittlung<br />

und <strong>de</strong>r Bereitstellung elektronischer Daten, z.<br />

B. im Internet, per E-Mail o<strong>de</strong>r mittels Datenträger,<br />

soweit es sich han<strong>de</strong>lt um<br />

a) Löschung, Unterdrückung, Unbrauchbarmachung<br />

o<strong>de</strong>r Verän<strong>de</strong>rung von Daten<br />

(Datenverän<strong>de</strong>rung) bei Dritten durch<br />

Computer-Viren und/o<strong>de</strong>r an<strong>de</strong>re Schadprogramme;<br />

b) Datenverän<strong>de</strong>rung aus sonstigen Grün<strong>de</strong>n<br />

sowie <strong>de</strong>r Nichterfassung und fehlerhaften<br />

Speicherung von Daten bei Dritten und<br />

zwar wegen<br />

– sich daraus ergeben<strong>de</strong>r Personen- und<br />

Sachschä<strong>de</strong>n, nicht jedoch weitere Datenverän<strong>de</strong>rungen<br />

sowie<br />

– <strong>de</strong>r Kosten zur Wie<strong>de</strong>rherstellung <strong>de</strong>r


A01-06.2013/01<br />

verän<strong>de</strong>rten Daten bzw. Erfassung/korrekter<br />

Speicherung nicht o<strong>de</strong>r<br />

fehlerhaft erfasster Daten;<br />

c) Störung <strong>de</strong>s Zugangs Dritter zum elektronischen<br />

Datenaustausch.<br />

Für Ziff. 4.1 (1) a) bis 4.1 (1) c) gilt:<br />

Dem Versicherungsnehmer obliegt es, dass<br />

seine auszutauschen<strong>de</strong>n, zu übermitteln<strong>de</strong>n,<br />

bereitgestellten Daten durch Sicherheitsmaßnahmen<br />

und/o<strong>de</strong>r -techniken (z. B. Virenscanner,<br />

Firewall) gesichert o<strong>de</strong>r geprüft wer<strong>de</strong>n<br />

bzw. wor<strong>de</strong>n sind, die <strong>de</strong>m Stand <strong>de</strong>r Technik<br />

entsprechen. Diese Maßnahmen können auch<br />

durch Dritte erfolgen. Verletzt <strong>de</strong>r Versicherungsnehmer<br />

diese Obliegenheit, so gilt Ziff. 26<br />

AHB CIF 2012 (Rechtsfolgen bei Verletzung<br />

von Obliegenheiten).<br />

(2) Im Rahmen <strong>de</strong>r im Versicherungsschein und<br />

seinen Nachträgen ausgewiesenen Versicherungssummen<br />

beträgt die Versicherungssumme<br />

3.000.000,– €.<br />

Abweichend von Ziff. 6.2 AHB CIF 2012 stellt<br />

diese zugleich die Höchstersatzleistung für alle<br />

Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres<br />

dar. Mehrere während <strong>de</strong>r Wirksamkeit <strong>de</strong>r<br />

Versicherung eintreten<strong>de</strong> Versicherungsfälle<br />

gelten als ein Versicherungsfall, <strong>de</strong>r im Zeitpunkt<br />

<strong>de</strong>s ersten dieser Versicherungsfälle eingetreten<br />

ist, wenn diese<br />

– auf <strong>de</strong>rselben Ursache,<br />

– auf gleichen Ursachen mit innerem, insbeson<strong>de</strong>re<br />

sachlichem und zeitlichem Zusammenhang<br />

o<strong>de</strong>r<br />

– auf <strong>de</strong>m Austausch, <strong>de</strong>r Übermittlung und Bereitstellung<br />

elektronischer Daten mit gleichen<br />

Mängeln beruhen. Ziff. 6.3 AHB CIF 2012<br />

wird gestrichen.<br />

(3) Versicherungsschutz besteht – insoweit abweichend<br />

von Ziff. 7.9 AHB CIF 2012 – für Versicherungsfälle<br />

im Ausland. Dies gilt jedoch nur,<br />

soweit die versicherten Haftpflichtansprüche in<br />

europäischen Staaten und nach <strong>de</strong>m Recht europäischer<br />

Staaten geltend gemacht wer<strong>de</strong>n.<br />

(4) Nicht versichert sind Ansprüche aus nachfolgend<br />

genannten Tätigkeiten und Leistungen:<br />

– Software-Erstellung, -Han<strong>de</strong>l, -Implementierung,<br />

-Pflege;<br />

– IT-Beratung, -Analyse, -Organisation, -Einweisung,<br />

-Schulung;<br />

– Netzwerkplanung, -installation, -integration, -<br />

betrieb, -wartung, -pflege;<br />

– Bereithaltung frem<strong>de</strong>r Inhalte, z. B. Access-,<br />

Host-, Full-Service-Providing;<br />

– Betrieb von Datenbanken.<br />

(5) Ausgeschlossen vom Versicherungsschutz sind<br />

Ansprüche<br />

a) wegen Schä<strong>de</strong>n, die dadurch entstehen,<br />

dass <strong>de</strong>r Versicherungsnehmer bewusst<br />

– unbefugt in frem<strong>de</strong> Datenverarbeitungssysteme/Datennetze<br />

eingreift (z. B. Hacker-Attacken,<br />

Denial of Service Attacks);<br />

– Software einsetzt, die geeignet ist, die<br />

Datenordnung zu zerstören o<strong>de</strong>r zu verän<strong>de</strong>rn<br />

(z. B. Software-Viren, Trojanische<br />

Pfer<strong>de</strong>);<br />

b) die in engem Zusammenhang stehen mit<br />

– massenhaft versandten, vom Empfänger<br />

- 23 -<br />

ungewollten elektronisch übertragenen<br />

Informationen (z. B. Spamming);<br />

– Dateien (z. B. Cookies), mit <strong>de</strong>nen wi<strong>de</strong>rrechtlich<br />

bestimmte Informationen über<br />

Internetnutzer gesammelt wer<strong>de</strong>n sollen;<br />

c) gegen <strong>de</strong>n Versicherungsnehmer o<strong>de</strong>r je<strong>de</strong>n<br />

Mitversicherten, soweit diese <strong>de</strong>n<br />

Scha<strong>de</strong>n durch bewusstes Abweichen von<br />

gesetzlichen o<strong>de</strong>r behördlichen Vorschriften<br />

(z. B. Teilnahme an rechtswidrigen Online-<br />

Tauschbörsen) o<strong>de</strong>r durch sonstige bewusste<br />

Pflichtverletzungen herbeigeführt<br />

haben.<br />

4.2 Auslandsschä<strong>de</strong>n<br />

(1) Für unbegrenzte Auslandsaufenthalte innerhalb<br />

Europas** und sonstige vorübergehen<strong>de</strong> Auslandsaufenthalte<br />

bis zu zwei Jahren gilt:<br />

a) Eingeschlossen ist – abweichend von Ziff.<br />

7.9 AHB CIF 2012 – die gesetzliche Haftpflicht<br />

aus im Ausland vorkommen<strong>de</strong>n Versicherungsfällen.<br />

b) Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht<br />

aus <strong>de</strong>r vorübergehen<strong>de</strong>n Benutzung o<strong>de</strong>r<br />

Anmietung (nicht <strong>de</strong>m Eigentum) von im<br />

Ausland gelegenen Wohnungen und Häusern<br />

gem. Ziff. 1.4 (1) bis (3).<br />

c) Die Leistungen <strong>de</strong>s Versicherers erfolgen in<br />

Euro. Soweit <strong>de</strong>r Zahlungsort außerhalb <strong>de</strong>r<br />

Staaten, die <strong>de</strong>r Europäischen Währungsunion<br />

angehören, liegt, gelten die Verpflichtungen<br />

<strong>de</strong>s Versicherers mit <strong>de</strong>m Zeitpunkt<br />

als erfüllt, in <strong>de</strong>m <strong>de</strong>r Euro Betrag bei einem<br />

in <strong>de</strong>r Europäischen Währungsunion<br />

gelegenen Geldinstitut angewiesen ist.<br />

(2) Hat <strong>de</strong>r Versicherungsnehmer bei einem nach<br />

diesem Vertrag ge<strong>de</strong>ckten Versicherungsfall innerhalb<br />

Europas** durch behördliche Anordnung<br />

eine Kaution zur Sicherstellung von Leistungen<br />

auf Grund seiner gesetzlichen Haftpflicht,<br />

mit Ausnahme von Verkehrs<strong>de</strong>likten, die<br />

durch Kraftfahrzeuge verursacht wer<strong>de</strong>n, zu<br />

hinterlegen, stellt <strong>de</strong>r Versicherer <strong>de</strong>m Versicherungsnehmer<br />

<strong>de</strong>n erfor<strong>de</strong>rlichen Betrag bis<br />

zu einer Höhe von 30.000,– € zur Verfügung.<br />

Der Kautionsbetrag wird auf eine vom Versicherer<br />

zu leisten<strong>de</strong> Scha<strong>de</strong>nersatzleistung angerechnet.<br />

Ist die Kaution höher als <strong>de</strong>r zu leisten<strong>de</strong><br />

Scha<strong>de</strong>nersatz, so ist <strong>de</strong>r Versicherungsnehmer<br />

verpflichtet, <strong>de</strong>n Differenzbetrag<br />

zurückzuzahlen. Das Gleiche gilt, wenn die<br />

Kaution als Strafe, Geldbuße o<strong>de</strong>r für die<br />

Durchsetzung nicht versicherter Scha<strong>de</strong>nersatzfor<strong>de</strong>rungen<br />

einbehalten wird o<strong>de</strong>r die Kaution<br />

verfallen ist. Die Regelung gemäß (1) c) gilt<br />

analog.<br />

4.3 Schä<strong>de</strong>n an gemieteten Räumen<br />

(1) Eingeschlossen ist – abweichend von Ziff. 7.6<br />

AHB CIF 2012 – die gesetzliche Haftpflicht aus<br />

<strong>de</strong>r Beschädigung von Wohnräumen und sonstigen<br />

zu privaten Zwecken gemieteten Räumen<br />

in Gebäu<strong>de</strong>n und alle sich daraus ergeben<strong>de</strong>n<br />

Vermögensschä<strong>de</strong>n.<br />

(2) Ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche wegen<br />

a) Abnutzung, Verschleiß und übermäßiger<br />

Beanspruchung;


A01-06.2013/01<br />

b) Schä<strong>de</strong>n an Heizungs-, Maschinen-, Kessel-<br />

und Warmwasserbereitungsanlagen sowie<br />

an Elektro- und Gasgeräten und allen sich<br />

daraus ergeben<strong>de</strong>n Vermögensschä<strong>de</strong>n;<br />

c) Glasschä<strong>de</strong>n, soweit sich <strong>de</strong>r Versicherungsnehmer<br />

hiergegen beson<strong>de</strong>rs versichern<br />

kann;<br />

d) Schä<strong>de</strong>n infolge von Schimmelbildung.<br />

(3) Ausgeschlossen sind ferner die unter <strong>de</strong>n Regressverzicht<br />

nach <strong>de</strong>m Abkommen <strong>de</strong>r Feuerversicherer<br />

bei übergreifen<strong>de</strong>n Versicherungsfällen<br />

fallen<strong>de</strong>n Rückgriffsansprüche. Auf<br />

Wunsch wird <strong>de</strong>m Versicherungsnehmer <strong>de</strong>r<br />

Wortlaut <strong>de</strong>s Feuerregressverzichtsabkommens<br />

ausgehändigt.<br />

4.4 Schä<strong>de</strong>n an gemieteten Sachen<br />

(1) Eingeschlossen ist – in Ergänzung von Ziff. 2.2.<br />

AHB CIF 2012 und abweichend von Ziff. 7.6<br />

AHB CIF 2012 – die gesetzliche Haftpflicht <strong>de</strong>s<br />

Versicherungsnehmers aus <strong>de</strong>r Beschädigung,<br />

<strong>de</strong>r Vernichtung o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>m Verlust von frem<strong>de</strong>n<br />

Sachen, auch wenn diese zu privaten Zwecken<br />

gemietet, gepachtet, geliehen wur<strong>de</strong>n o<strong>de</strong>r Gegenstand<br />

eines beson<strong>de</strong>ren Verwahrungsvertrages<br />

sind. Darunter fallen auch Schä<strong>de</strong>n am<br />

Inventar in gemieteten Ferienwohnungen und -<br />

häusern sowie Hotelzimmern.<br />

(2) Ausgeschlossen bleiben:<br />

a) Schä<strong>de</strong>n an Sachen, die <strong>de</strong>m Beruf o<strong>de</strong>r<br />

Gewerbe <strong>de</strong>r versicherten Personen dienen;<br />

b) Schä<strong>de</strong>n durch Abnutzung, Verschleiß und<br />

übermäßige Beanspruchung;<br />

c) Schä<strong>de</strong>n an Schmuck- und Wertsachen,<br />

auch Verlust von Geld, Urkun<strong>de</strong>n und<br />

Wertpapieren;<br />

d) Vermögensfolgeschä<strong>de</strong>n;<br />

e) Schä<strong>de</strong>n an Land-, Luft- und Wasserfahrzeugen.<br />

(3) Die Höchstersatzleistung beträgt innerhalb <strong>de</strong>r<br />

Versicherungssumme für Sachschä<strong>de</strong>n 6.000,–<br />

€ je Versicherungsfall. Der Versicherungsnehmer<br />

hat von Schä<strong>de</strong>n gemäß Ziff. 4.4 (1) 250,–<br />

€ selbst zu tragen.***<br />

4.5 Fortbestehen <strong>de</strong>s Vertrages<br />

Für <strong>de</strong>n mitversicherten Ehegatten und eingetragenen<br />

Lebenspartner* <strong>de</strong>s Versicherungsnehmers<br />

und/o<strong>de</strong>r unverheiratete und nicht in einer eingetragenen<br />

Lebenspartnerschaft* leben<strong>de</strong> Kin<strong>de</strong>r <strong>de</strong>s<br />

Versicherungsnehmers besteht <strong>de</strong>r bedingungsgemäße<br />

Versicherungsschutz im Falle <strong>de</strong>s To<strong>de</strong>s <strong>de</strong>s<br />

Versicherungsnehmers bis zum nächsten Beitragsfälligkeitstermin<br />

fort. Wird die nächste Beitragsrechnung<br />

durch <strong>de</strong>n überleben<strong>de</strong>n Ehegatten o<strong>de</strong>r<br />

eingetragenen Lebenspartner* eingelöst, so wird<br />

dieser Versicherungsnehmer.<br />

4.6 Schlüsselverlustrisiko<br />

Eingeschlossen ist – in Ergänzung von Ziff. 2.2<br />

AHB CIF 2012 und abweichend von Ziff. 7.6 AHB<br />

CIF 2012 – die gesetzliche Haftpflicht <strong>de</strong>s Versicherungsnehmers<br />

aus <strong>de</strong>m Abhan<strong>de</strong>nkommen von<br />

(1) frem<strong>de</strong>n, privaten Haus- und Wohnungsschlüsseln<br />

(auch General-/Hauptschlüssel für eine zentrale<br />

Schließanlage),<br />

(2) Türschlüsseln, die <strong>de</strong>m Versicherungsnehmer<br />

im Rahmen seiner beruflichen, dienstlichen o-<br />

- 24 -<br />

<strong>de</strong>r ehrenamtlichen Tätigkeit überlassen wur<strong>de</strong>n,<br />

die sich rechtmäßig im Gewahrsam <strong>de</strong>s<br />

Versicherten befun<strong>de</strong>n haben.<br />

Co<strong>de</strong>karten wer<strong>de</strong>n Schlüsseln gleichgesetzt. Der<br />

Versicherungsschutz beschränkt sich auf gesetzliche<br />

Haftpflichtansprüche wegen <strong>de</strong>r Kosten für die<br />

notwendige Auswechselung von Schlössern und<br />

Schließanlagen sowie für die vorübergehen<strong>de</strong>n Sicherungsmaßnahmen<br />

(Notschloss) und – falls erfor<strong>de</strong>rlich<br />

– einen Objektschutz bis zu 14 Tagen,<br />

gerechnet ab <strong>de</strong>m Zeitpunkt, an welchem <strong>de</strong>r Verlust<br />

<strong>de</strong>s Schlüssels festgestellt wur<strong>de</strong>. Ausgeschlossen<br />

bleiben<br />

– Haftpflichtansprüche aus Folgeschä<strong>de</strong>n eines<br />

Schlüsselverlustes (z. B. wegen Einbruchs);<br />

– die Haftung aus <strong>de</strong>m Verlust von Tresor- und<br />

Möbelschlüsseln sowie sonstigen Schlüsseln zu<br />

beweglichen Sachen;<br />

– bei Wohnungseigentümern die Kosten für die<br />

Auswechselung <strong>de</strong>r im Son<strong>de</strong>reigentum stehen<strong>de</strong>n<br />

Schlösser (Eigenscha<strong>de</strong>n). Die Leistungspflicht<br />

erstreckt sich auch nicht auf <strong>de</strong>n Miteigentumsanteil<br />

an <strong>de</strong>m gemeinschaftlichen Eigentum.<br />

Die Höchstersatzleistung beträgt innerhalb <strong>de</strong>r Versicherungssumme<br />

für Sachschä<strong>de</strong>n 10.000,– € je<br />

Versicherungsfall. Der Versicherungsnehmer hat<br />

von Schä<strong>de</strong>n gemäß Ziff. 4.6 250,– € selbst zu tragen.***<br />

4.7 Schä<strong>de</strong>n bei Gefälligkeiten<br />

Verursacht eine versicherte Person einen Sachscha<strong>de</strong>n<br />

bei privater unentgeltlicher Hilfeleistung für<br />

Dritte, wird sich <strong>de</strong>r Versicherer nicht auf einen<br />

eventuellen stillschweigen<strong>de</strong>n Haftungsverzicht<br />

(Gefälligkeitshaftung) berufen, soweit dies <strong>de</strong>r Versicherungsnehmer<br />

wünscht und ein an<strong>de</strong>rer Versicherer<br />

nicht leistungspflichtig ist.<br />

Regressansprüche gegenüber scha<strong>de</strong>nersatzpflichtigen<br />

Dritten wegen seiner Aufwendungen behält<br />

sich <strong>de</strong>r Versicherer ausdrücklich vor, sofern die<br />

Dritten nicht Versicherte dieses Vertrages sind.<br />

Soweit es sich bei <strong>de</strong>r unentgeltlichen Hilfeleistung<br />

nicht um das private Hüten eines Hauses o<strong>de</strong>r einer<br />

Wohnung han<strong>de</strong>lt, beträgt die Höchstersatzleistung<br />

je Scha<strong>de</strong>nereignis 6.000,– € und <strong>de</strong>r Versicherungsnehmer<br />

hat 250,– € selbst zu tragen.***<br />

4.8 For<strong>de</strong>rungsausfall<strong>de</strong>ckung<br />

(1) Gegenstand <strong>de</strong>r For<strong>de</strong>rungsausfall<strong>de</strong>ckung<br />

a) Versicherungsschutz besteht für <strong>de</strong>n Fall,<br />

dass <strong>de</strong>r Versicherungsnehmer o<strong>de</strong>r eine<br />

gemäß Ziff. 2.1 mitversicherte Person während<br />

<strong>de</strong>r Wirksamkeit <strong>de</strong>r Versicherung von<br />

einem Dritten geschädigt wird (Versicherungsfall)<br />

und <strong>de</strong>r wegen dieses Scha<strong>de</strong>nereignisses<br />

in Anspruch genommene Dritte<br />

seiner Scha<strong>de</strong>nersatzverpflichtung ganz<br />

o<strong>de</strong>r teilweise nicht nachkommen kann,<br />

weil die Zahlungs- o<strong>de</strong>r Leistungsunfähigkeit<br />

<strong>de</strong>s scha<strong>de</strong>nersatzpflichtigen Dritten<br />

festgestellt wor<strong>de</strong>n ist und die Durchsetzung<br />

<strong>de</strong>r For<strong>de</strong>rung gegen ihn gescheitert<br />

ist.<br />

Ein Scha<strong>de</strong>nereignis ist ein Ereignis, das<br />

einen Personen-, Sach- o<strong>de</strong>r daraus resultieren<strong>de</strong>n<br />

Vermögensscha<strong>de</strong>n zur Folge hat<br />

und für <strong>de</strong>n <strong>de</strong>r Dritte aufgrund gesetzlicher<br />

Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen


A01-06.2013/01<br />

Inhalts zum Scha<strong>de</strong>nersatz verpflichtet ist<br />

(schädigen<strong>de</strong>r Dritter).<br />

b) Der Versicherer ist in <strong>de</strong>m Umfang leistungspflichtig,<br />

in <strong>de</strong>m <strong>de</strong>r scha<strong>de</strong>nersatzpflichtige<br />

Dritte Versicherungsschutz im<br />

Rahmen und Umfang <strong>de</strong>r Privathaftpflichtversicherung<br />

<strong>de</strong>s Versicherungsnehmers<br />

hätte. Daher fin<strong>de</strong>n im Rahmen <strong>de</strong>r For<strong>de</strong>rungsausfall<strong>de</strong>ckung<br />

für die Person <strong>de</strong>s<br />

Schädigers auch die Risikobeschreibungen<br />

und Ausschlüsse Anwendung, die für <strong>de</strong>n<br />

Versicherungsnehmer gelten. So besteht<br />

insbeson<strong>de</strong>re kein Versicherungsschutz,<br />

wenn <strong>de</strong>r Schädiger <strong>de</strong>n Scha<strong>de</strong>n im Rahmen<br />

seiner beruflichen o<strong>de</strong>r gewerblichen<br />

Tätigkeit verursacht hat o<strong>de</strong>r wenn <strong>de</strong>r<br />

Schädiger <strong>de</strong>n Versicherungsfall vorsätzlich<br />

herbeigeführt hat.<br />

Mitversichert sind in Abän<strong>de</strong>rung von Ziff. 1.8<br />

gesetzliche Haftpflichtansprüche gegen Dritte<br />

aus <strong>de</strong>r Eigenschaft <strong>de</strong>s Schädigers als privater<br />

Halter eines Hun<strong>de</strong>s o<strong>de</strong>r Pfer<strong>de</strong>s.<br />

(2) Leistungsvoraussetzungen<br />

Der Versicherer ist gegenüber <strong>de</strong>m Versicherungsnehmer<br />

o<strong>de</strong>r einer gemäß Ziff. 2.1 mitversicherten<br />

Person leistungspflichtig, wenn<br />

a) die For<strong>de</strong>rung durch ein rechtskräftiges Urteil<br />

o<strong>de</strong>r einen vollstreckbaren Vergleich vor<br />

einem or<strong>de</strong>ntlichen Gericht in <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>srepublik<br />

Deutschland o<strong>de</strong>r einem an<strong>de</strong>ren<br />

Mitgliedsstaat <strong>de</strong>r Europäischen Union, <strong>de</strong>r<br />

Schweiz, Norwegens, Island und Liechtenstein<br />

festgestellt wor<strong>de</strong>n ist. Anerkenntnis-,<br />

Versäumnisurteile und gerichtliche Vergleiche<br />

sowie vergleichbare Titel <strong>de</strong>r vorgenannten<br />

Län<strong>de</strong>r bin<strong>de</strong>n <strong>de</strong>n Versicherer<br />

nur, soweit <strong>de</strong>r Anspruch auch ohne einen<br />

dieser Titel bestan<strong>de</strong>n hätte,<br />

b) <strong>de</strong>r schädigen<strong>de</strong> Dritte zahlungs- o<strong>de</strong>r leistungsunfähig<br />

ist. Dies ist <strong>de</strong>r Fall, wenn <strong>de</strong>r<br />

Versicherungsnehmer o<strong>de</strong>r eine mitversicherte<br />

Person nachweist, dass<br />

– eine Zwangsvollstreckung nicht zur vollen<br />

Befriedigung geführt hat,<br />

– eine Zwangsvollstreckung aussichtslos<br />

erscheint, da <strong>de</strong>r scha<strong>de</strong>nersatzpflichtige<br />

Dritte in <strong>de</strong>n letzten drei Jahren die ei<strong>de</strong>sstattliche<br />

Versicherung über seine<br />

Vermögensverhältnisse abgegeben hat<br />

o<strong>de</strong>r<br />

– ein gegen <strong>de</strong>n scha<strong>de</strong>nersatzpflichtigen<br />

Dritten durchgeführtes Insolvenzverfahren<br />

nicht zur vollen Befriedigung geführt<br />

hat o<strong>de</strong>r ein solches Verfahren mangels<br />

Masse abgelehnt wur<strong>de</strong>,<br />

und<br />

c) an <strong>de</strong>n Versicherer die Ansprüche gegen<br />

<strong>de</strong>n scha<strong>de</strong>nersatzpflichtigen Dritten in Höhe<br />

<strong>de</strong>r Versicherungsleistung abgetreten<br />

wer<strong>de</strong>n und die vollstreckbare Ausfertigung<br />

<strong>de</strong>s Urteils o<strong>de</strong>r Vergleichs ausgehändigt<br />

wird. Der Versicherungsnehmer hat an <strong>de</strong>r<br />

Umschreibung <strong>de</strong>s Titels auf <strong>de</strong>n Versicherer<br />

mitzuwirken.<br />

(3) Umfang <strong>de</strong>r For<strong>de</strong>rungsausfall<strong>de</strong>ckung<br />

a) Die Entschädigungsleistung <strong>de</strong>s Versicherers<br />

ist, sofern nicht an<strong>de</strong>rs vereinbart, bei<br />

- 25 -<br />

je<strong>de</strong>m Versicherungsfall auf die Deckungssummen<br />

dieser Privathaftpflichtversicherung<br />

begrenzt. Dies gilt auch dann, wenn<br />

sich <strong>de</strong>r Versicherungsschutz auf mehrere<br />

entschädigungspflichtige Personen erstreckt.<br />

Von je<strong>de</strong>r Entschädigung wird zusätzlich<br />

ein Selbstbehalt von 2.000,- € abgezogen.***<br />

b) Dem scha<strong>de</strong>nersatzpflichtigen Dritten stehen<br />

keine Rechte aus diesem Vertrag zu.<br />

(4) Räumlicher Geltungsbereich<br />

Versicherungsschutz besteht – abweichend von<br />

Ziff. 4.2 – für Scha<strong>de</strong>nersatzansprüche aufgrund<br />

gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen<br />

Inhalts anlä<strong>ssl</strong>ich von Scha<strong>de</strong>nereignissen,<br />

die in einem Mitgliedsstaat <strong>de</strong>r Europäischen<br />

Union, <strong>de</strong>r Schweiz, Norwegens, Island<br />

o<strong>de</strong>r Liechtenstein eintreten.<br />

(5) Ausschlüsse<br />

a) Nicht versichert sind Ansprüche wegen<br />

Schä<strong>de</strong>n an<br />

– Kraft-, Kraftfahrzeuganhänger, Luft- und<br />

Wasserfahrzeugen;<br />

– Immobilien;<br />

– Tieren;<br />

– Sachen, die ganz o<strong>de</strong>r teilweise <strong>de</strong>m Bereich<br />

eines Betriebes, Gewerbes, Berufes,<br />

Dienstes o<strong>de</strong>r Amtes <strong>de</strong>s Versicherungsnehmers<br />

o<strong>de</strong>r einer mitversicherten<br />

Person zuzurechnen sind.<br />

b) Der Versicherer leistet keine Entschädigung<br />

für<br />

– Verzugszinsen, Vertragsstrafen, Kosten<br />

<strong>de</strong>r Rechtsverfolgung;<br />

– For<strong>de</strong>rungen aufgrund eines gesetzlichen<br />

o<strong>de</strong>r vertraglichen For<strong>de</strong>rungsübergangs;<br />

– Ansprüche, soweit sie darauf beruhen,<br />

dass berechtigte Einwendungen o<strong>de</strong>r<br />

begrün<strong>de</strong>te Rechtsmittel nicht o<strong>de</strong>r<br />

nicht rechtzeitig vorgebracht o<strong>de</strong>r eingelegt<br />

wur<strong>de</strong>n;<br />

– Ansprüche aus Schä<strong>de</strong>n, zu <strong>de</strong>ren Ersatz<br />

– ein an<strong>de</strong>rer Versicherer Leistungen zu<br />

erbringen hat (z.B. <strong>de</strong>r Scha<strong>de</strong>nsversicherer<br />

<strong>de</strong>s Versicherungsnehmers) o<strong>de</strong>r<br />

– ein Sozialversicherungsträger o<strong>de</strong>r Sozialleistungsträger<br />

Leistungen zu erbringen<br />

hat, auch nicht, soweit es sich<br />

um Rückgriffs, Beteiligungsansprüche<br />

o<strong>de</strong>r ähnliche von Dritten han<strong>de</strong>lt.<br />

4.9 Vorsorgeversicherung<br />

In Erweiterung von Ziff. 4.2 AHB CIF 2012 gelten<br />

für die Vorsorgeversicherung die Deckungssummen<br />

von 5.000.000,– € pauschal für Personen- und Sachschä<strong>de</strong>n<br />

sowie 100.000,– € für Vermögensschä<strong>de</strong>n.<br />

4.10 Umweltschä<strong>de</strong>n<br />

(1) In Ergänzung zu Ziff. 1.1 AHB CIF 2012 wer<strong>de</strong>n<br />

im Rahmen <strong>de</strong>r Ziff. 1 und 2 BB öffentlichrechtliche<br />

Scha<strong>de</strong>nersatzansprüche gegen die<br />

dort genannten Personen nach <strong>de</strong>m Umweltscha<strong>de</strong>ngesetz<br />

(USG) wie folgt versichert:<br />

– Schä<strong>de</strong>n an frem<strong>de</strong>n Bö<strong>de</strong>n,<br />

– Schä<strong>de</strong>n an frem<strong>de</strong>n Gewässern,<br />

– Biodiversität auf frem<strong>de</strong>n Grundstücken


A01-06.2013/01<br />

(Umweltscha<strong>de</strong>n-Basis<strong>de</strong>ckung).<br />

(2) Versichert sind For<strong>de</strong>rungen, die im Inland erhoben<br />

bzw. vor einem <strong>de</strong>utschen Gericht verhan<strong>de</strong>lt<br />

wer<strong>de</strong>n. Mitversichert sind die Scha<strong>de</strong>nersatz-<br />

o<strong>de</strong>r Entschädigungszahlung selbst<br />

sowie die zur Abwehr erfor<strong>de</strong>rlichen Gerichts-<br />

und Anwaltskosten und die auf Veranlassung<br />

durch <strong>de</strong>n Versicherer entstan<strong>de</strong>nen weiteren<br />

Verfahrenskosten.<br />

(3) Der Versicherungsschutz ist für sämtliche Versicherungsfälle<br />

eines Jahres beschränkt auf<br />

100.000,– €. Es gilt ein Selbstbehalt von<br />

1.000,– € pro Scha<strong>de</strong>nfall.***<br />

Abweichen<strong>de</strong> Regelungen können im Versicherungsschein<br />

getroffen wer<strong>de</strong>n.<br />

(4) Ausgenommen bleiben Ansprüche, für die Versicherungsschutz<br />

nach Ziff. 7, nach <strong>de</strong>n <strong>Bedingungen</strong><br />

zur Gewässerscha<strong>de</strong>nhaftpflichtversicherung<br />

(Anlagenrisiko) o<strong>de</strong>r im Rahmen einer<br />

betrieblichen Versicherung besteht; dort ausgeschlossene<br />

Tatbestän<strong>de</strong> bleiben auch nach<br />

dieser Regelung ausgeschlossen. Ausgeschlossen<br />

sind Schä<strong>de</strong>n an eigenen, gemieteten,<br />

gepachteten o<strong>de</strong>r sonst vertraglich in Besitz<br />

genommenen Grundstücken einschließlich<br />

<strong>de</strong>r Gewässer und dortiger Biodiversität.<br />

(5) Versicherungsschutz besteht für Handlungen<br />

o<strong>de</strong>r Zustän<strong>de</strong>, die während <strong>de</strong>r Vertragslaufzeit<br />

eingetreten sind, bzw. für Ansprüche, die<br />

binnen eines Jahres nach Vertragsen<strong>de</strong> erhoben<br />

wur<strong>de</strong>n.<br />

(6) Die Regelung nach Ziff. 4.10 kann ohne Aufhebung<br />

<strong>de</strong>s Hauptvertrages von bei<strong>de</strong>n Vertragspartnern<br />

ohne Angabe von Grün<strong>de</strong>n mit textlicher<br />

Erklärung unter Einhaltung einer Frist von<br />

einem Monat gekündigt wer<strong>de</strong>n. Der an<strong>de</strong>re<br />

Vertragspartner ist in diesem Fall berechtigt, die<br />

Aufhebung <strong>de</strong>s Hauptvertrages zum selben<br />

Zeitpunkt zu verlangen.<br />

4.11 Summen- und Bedingungsdifferenz<strong>de</strong>ckung<br />

Beantragt ein Kun<strong>de</strong> <strong>de</strong>r ConceptIF Anschlussversicherungsschutz<br />

für die Haftpflichtversicherung,<br />

und besteht zu diesem Zeitpunkt noch ein an<strong>de</strong>rweitiger<br />

gültiger auslaufen<strong>de</strong>r Haftpflichtversicherungsvertrag,<br />

so besteht eine Summen- und Bedingungsdifferenz<strong>de</strong>ckung<br />

unter folgen<strong>de</strong>n Voraussetzungen<br />

und <strong>Bedingungen</strong>:<br />

Soweit <strong>de</strong>r beantragte Versicherungsschutz <strong>de</strong>s<br />

künftigen Vertrages über <strong>de</strong>n <strong>de</strong>r an<strong>de</strong>ren noch bestehen<strong>de</strong>n<br />

Haftpflichtversicherung hinausgeht, gewährt<br />

<strong>de</strong>r Versicherer <strong>de</strong>m Versicherungsnehmer<br />

Differenz<strong>de</strong>ckung für solche Ereignisse, die zukünftig<br />

über <strong>de</strong>n Anschlussversicherungsschutz ge<strong>de</strong>ckt<br />

wären.<br />

1. Eine Leistung aus <strong>de</strong>r Summen- und Bedingungsdifferenz<strong>de</strong>ckung<br />

erfolgt im Anschluss an<br />

die an<strong>de</strong>rweitig bestehen<strong>de</strong> Haftpflichtversicherung.<br />

2. Deckung aus bestehen<strong>de</strong>n Haftpflichtversicherungen<br />

geht ausnahmslos diesem Vertrag vor.<br />

3. Dabei bil<strong>de</strong>n die in diesem Differenzvertrag<br />

vereinbarten Selbstbeteiligungen und die hier<br />

genannten <strong>Bedingungen</strong> <strong>de</strong>n Rahmen für<br />

gleichartige Leistungen aus allen Versicherungsverträgen<br />

zusammen.<br />

4. Leistet <strong>de</strong>r Versicherer aus einer an<strong>de</strong>ren Haftpflichtversicherung<br />

nicht, weil <strong>de</strong>r Versiche-<br />

- 26 -<br />

rungsnehmer mit <strong>de</strong>r Zahlung <strong>de</strong>s Beitrages im<br />

Verzug war o<strong>de</strong>r eine Obliegenheit verletzt<br />

wur<strong>de</strong>, so wird dadurch <strong>de</strong>r Umfang <strong>de</strong>r Bedingungsdifferenz<strong>de</strong>ckung<br />

nicht vergrößert.<br />

Der Versicherungsschutz für die Summen- und Bedingungsdifferenz<strong>de</strong>ckung<br />

gilt längstens für 12 Monate<br />

ab Antragseingang und en<strong>de</strong>t automatisch mit<br />

<strong>de</strong>m Beginn <strong>de</strong>s endgültigen Versicherungsvertrages.<br />

Er entfällt rückwirkend ab Beginn, wenn <strong>de</strong>r<br />

endgültige Vertrag nicht zustan<strong>de</strong> kommt. Bei<strong>de</strong><br />

Vertragsparteien haben das Recht, die Summen-<br />

und Bedingungsdifferenz<strong>de</strong>ckung während <strong>de</strong>r<br />

Laufzeit mit Monatsfrist zu kündigen.<br />

Sollte <strong>de</strong>r Anschlussversicherungsschutz nicht zustan<strong>de</strong><br />

kommen, so kann <strong>de</strong>r Differenzbeitrag für<br />

<strong>de</strong>n Zeitraum <strong>de</strong>s Differenzversicherungsschutzes<br />

p.r.t. auf Basis <strong>de</strong>s nicht zustan<strong>de</strong> gekommenen<br />

Anschlussvertrages erhoben wer<strong>de</strong>n.<br />

Bei Eintritt eines Versicherungsfalles hat <strong>de</strong>r Versicherungsnehmer<br />

unverzüglich<br />

1. <strong>de</strong>n Versicherungsfall <strong>de</strong>m Versicherer anzuzeigen,<br />

sofern bereits für <strong>de</strong>n Versicherungsnehmer<br />

erkennbar ist, dass <strong>de</strong>r an<strong>de</strong>rweitige<br />

Versicherer nicht o<strong>de</strong>r teilweise leistet,<br />

2. <strong>de</strong>n Versicherungsfall <strong>de</strong>m Versicherer spätestens<br />

dann anzuzeigen, wenn <strong>de</strong>r an<strong>de</strong>rweitige<br />

Versicherer <strong>de</strong>n Versicherungsschutz ganz o<strong>de</strong>r<br />

teilweise versagt hat.<br />

Der Versicherungsnehmer hat im Übrigen je<strong>de</strong> zumutbare<br />

Untersuchung über Ursachen und Höhe<br />

<strong>de</strong>s Scha<strong>de</strong>ns und über <strong>de</strong>n Umfang <strong>de</strong>r Entschädigungspflicht<br />

zu gestatten, je<strong>de</strong> hierzu dienliche<br />

Auskunft und Vollmacht zu erteilen o<strong>de</strong>r erteilen zu<br />

lassen und Belege beizubringen. Das gilt auch und<br />

insbeson<strong>de</strong>re für Nachweise und Leistungen an<strong>de</strong>rer<br />

Versicherer.<br />

5. Mitversicherung von Vermögensschä<strong>de</strong>n<br />

5.1 Mitversichert ist im Rahmen <strong>de</strong>s Vertrages die gesetzliche<br />

Haftpflicht wegen Vermögensschä<strong>de</strong>n im<br />

Sinne <strong>de</strong>r Ziff. 2.1 AHB CIF 2012 wegen Versicherungsfällen,<br />

die während <strong>de</strong>r Wirksamkeit <strong>de</strong>r Versicherung<br />

eingetreten sind.<br />

5.2 Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schä<strong>de</strong>n<br />

(1) durch vom Versicherungsnehmer (o<strong>de</strong>r in seinem<br />

Auftrag o<strong>de</strong>r für seine Rechnung von Dritten)<br />

hergestellte o<strong>de</strong>r gelieferte Sachen, erbrachte<br />

Arbeiten o<strong>de</strong>r sonstige Leistungen;<br />

(2) aus planen<strong>de</strong>r, beraten<strong>de</strong>r, bau- o<strong>de</strong>r montageleiten<strong>de</strong>r,<br />

prüfen<strong>de</strong>r o<strong>de</strong>r gutachterlicher Tätigkeit;<br />

(3) aus Ratschlägen, Empfehlungen o<strong>de</strong>r Weisungen<br />

an wirtschaftlich verbun<strong>de</strong>ne Unternehmen;<br />

(4) aus Vermittlungsgeschäften aller Art;<br />

(5) aus Auskunftserteilung, Übersetzung sowie<br />

Reiseveranstaltung;<br />

(6) aus Anlage-, Kredit-, Versicherungs-, Grundstücks-,<br />

Leasing- o<strong>de</strong>r ähnlichen wirtschaftlichen<br />

Geschäften, aus Zahlungsvorgängen aller<br />

Art, aus Kassenführung sowie aus Untreue o<strong>de</strong>r<br />

Unterschlagung;<br />

(7) aus Rationalisierung und Automatisierung;<br />

(8) aus <strong>de</strong>r Verletzung von gewerblichen Schutzrechten<br />

und Urheberrechten sowie <strong>de</strong>s Kartell-<br />

o<strong>de</strong>r Wettbewerbsrechts;<br />

(9) aus <strong>de</strong>r Nichteinhaltung von Fristen, Terminen,


A01-06.2013/01<br />

Vor- und Kostenanschlägen;<br />

(10) aus Pflichtverletzungen, die mit <strong>de</strong>r Tätigkeit als<br />

ehemalige o<strong>de</strong>r gegenwärtige Mitglie<strong>de</strong>r von<br />

Vorstand, Geschäftsführung, Aufsichtsrat, Beirat<br />

o<strong>de</strong>r an<strong>de</strong>rer vergleichbarer Leitungs- o<strong>de</strong>r<br />

Aufsichtsgremien/Organe im Zusammenhang<br />

stehen;<br />

(11) aus bewusstem Abweichen von gesetzlichen<br />

o<strong>de</strong>r behördlichen Vorschriften, von Anweisungen<br />

o<strong>de</strong>r <strong>Bedingungen</strong> <strong>de</strong>s Auftraggebers o<strong>de</strong>r<br />

aus sonstiger bewusster Pflichtverletzung;<br />

(12) aus <strong>de</strong>m Abhan<strong>de</strong>nkommen von Sachen, auch<br />

z. B. von Geld, Wertpapieren und Wertsachen;<br />

(13) aus Schä<strong>de</strong>n durch ständige Emissionen (z. B.<br />

Geräusche, Gerüche, Erschütterungen).<br />

6. Leistungsgarantie und Geltung von Leistungsverbesserungen<br />

(1) Der Versicherer garantiert, dass die dieser Privathaftpflichtversicherung<br />

zugrun<strong>de</strong> liegen<strong>de</strong>n Allgemeinen<br />

<strong>Bedingungen</strong> für die Haftpflichtversicherung (AHB<br />

CIF 2012) und beson<strong>de</strong>ren <strong>Bedingungen</strong> für die Privathaftpflichtversicherung<br />

(BB PHV CIF Classic 2012,<br />

Stand 01.01.2013) ausschließlich zum Vorteil <strong>de</strong>r<br />

Versicherungsnehmer von <strong>de</strong>n durch <strong>de</strong>n Gesamtverband<br />

<strong>de</strong>r Versicherungswirtschaft (GDV) empfohlenen<br />

<strong>Bedingungen</strong> (AHB, Stand: April 2012) und<br />

Mustertarifstrukturen (Muster-Bedingungsstruktur,<br />

Allgemeiner Teil, Stand: 13.04.2011) sowie <strong>de</strong>n Empfehlungen<br />

<strong>de</strong>s Arbeitskreises Beratungsprozesse (Risikoanalyse<br />

private Haftpflichtrisiken, Stand<br />

17.02.2010) zum jeweils aktuellen Stand abweichen.<br />

(2) In die Allgemeinen Vertragsbedingungen o<strong>de</strong>r die<br />

Beson<strong>de</strong>ren <strong>Bedingungen</strong> für das jeweilige Produkt<br />

aufgenommene spätere Leistungsverbesserungen<br />

gelten automatisch für <strong>de</strong>n Bestand, sofern die Leistungserweiterung<br />

nicht mit einer Beitragserhöhung<br />

verbun<strong>de</strong>n war.<br />

7. Gewässerschä<strong>de</strong>n<br />

7.1 Gegenstand <strong>de</strong>r Versicherung<br />

(1) Versichert ist die Haftpflicht <strong>de</strong>s Versicherungsnehmers<br />

– als Inhaber eines oberirdischen, im Keller <strong>de</strong>s<br />

von <strong>de</strong>m Versicherungsnehmer ständig bewohnten<br />

Gebäu<strong>de</strong>s gemäß Postanschrift befindlichen<br />

Heizöltanks bis zu einem Gesamtfassungsvermögen<br />

von bis zu 5.000 Liter;<br />

– als Inhaber von Kleingebin<strong>de</strong>n bis 50 l/kg je<br />

Einzelgebin<strong>de</strong> und mit einem Gesamtfassungsvermögen<br />

<strong>de</strong>r vorhan<strong>de</strong>nen Behälter<br />

bis 500 l/kg;<br />

– als Privatperson gemäß Ziff. 1–2 mit Ausnahme<br />

<strong>de</strong>s Risikos als Inhaber von Anlagen<br />

zur Lagerung von gewässerschädlichen Stoffen<br />

und aus <strong>de</strong>r Verwendung dieser gelagerten<br />

Stoffe für unmittelbare o<strong>de</strong>r mittelbare<br />

Folgen (Personen-, Sach- und Vermögensschä<strong>de</strong>n)<br />

von Verän<strong>de</strong>rungen <strong>de</strong>r physikalischen,<br />

chemischen o<strong>de</strong>r biologischen Beschaffenheit<br />

eines Gewässers einschließlich<br />

<strong>de</strong>s Grundwassers (Gewässerscha<strong>de</strong>n).<br />

(2) Soweit im Versicherungsschein und seinen<br />

Nachträgen sowie im Folgen<strong>de</strong>n nichts an<strong>de</strong>res<br />

bestimmt ist, fin<strong>de</strong>n die Allgemeinen <strong>Bedingungen</strong><br />

für die Haftpflichtversicherung (AHB CIF<br />

- 27 -<br />

2012) Anwendung.<br />

(3) Mitversichert sind die Personen, die <strong>de</strong>r Versicherungsnehmer<br />

durch Arbeitsvertrag mit <strong>de</strong>r<br />

Verwaltung, Reinigung, Beleuchtung und sonstigen<br />

Betreuung <strong>de</strong>r Grundstücke beauftragt hat<br />

für <strong>de</strong>n Fall, dass sie aus Anlass dieser Verrichtung<br />

in Anspruch genommen wer<strong>de</strong>n. Ausgeschlossen<br />

sind Haftpflichtansprüche aus Personenschä<strong>de</strong>n,<br />

bei <strong>de</strong>nen es sich um Arbeitsunfälle<br />

und Berufskrankheiten im Betrieb <strong>de</strong>s<br />

Versicherungsnehmers gemäß <strong>de</strong>m Sozialgesetzbuch<br />

VII han<strong>de</strong>lt. Das Gleiche gilt für solche<br />

Dienstunfälle gemäß <strong>de</strong>n beamtenrechtlichen<br />

Vorschriften, die in Ausübung o<strong>de</strong>r infolge <strong>de</strong>s<br />

Dienstes Angehörigen <strong>de</strong>rselben Dienststelle<br />

zugefügt wer<strong>de</strong>n.<br />

7.2 Versicherungsleistungen<br />

Der Versicherungsschutz wird im Rahmen einer<br />

Einheitsversicherungssumme (gleichgültig, ob Personen-,<br />

Sach- o<strong>de</strong>r Vermögensschä<strong>de</strong>n) bis maximal<br />

3.000.000,– € je Versicherungsfall gewährt.<br />

7.3 Rettungskosten<br />

(1) Aufwendungen, auch erfolglose, die <strong>de</strong>r Versicherungsnehmer<br />

im Versicherungsfall zur Abwendung<br />

o<strong>de</strong>r Min<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>s Scha<strong>de</strong>ns für<br />

geboten halten durfte (Rettungskosten), soweit<br />

außergerichtliche Gutachterkosten, wer<strong>de</strong>n vom<br />

Versicherer insoweit übernommen, als sie zusammen<br />

mit <strong>de</strong>r Entschädigungsleistung die<br />

Einheitsversicherungssumme nicht übersteigen.<br />

Für Gerichts- und Anwaltskosten bleibt es bei<br />

<strong>de</strong>r Regelung <strong>de</strong>r Allgemeinen <strong>Bedingungen</strong> für<br />

die Haftpflichtversicherung (AHB CIF 2012).<br />

(2) Auf Weisung <strong>de</strong>s Versicherers aufgewen<strong>de</strong>te<br />

Rettungs- und außergerichtliche Gutachterkosten<br />

sind auch insoweit zu ersetzen, als sie zusammen<br />

mit <strong>de</strong>r Entschädigung die Einheitsversicherungssumme<br />

übersteigen. Eine Billigung<br />

<strong>de</strong>s Versicherers von Maßnahmen <strong>de</strong>s<br />

Versicherungsnehmers o<strong>de</strong>r Dritter zur Abwendung<br />

o<strong>de</strong>r Min<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>s Scha<strong>de</strong>ns gilt nicht<br />

als Weisung <strong>de</strong>s Versicherers.<br />

7.4 Vorsätzliche Verstöße<br />

Ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche gegen<br />

die Personen (Versicherungsnehmer o<strong>de</strong>r je<strong>de</strong>n<br />

Mitversicherten), die <strong>de</strong>n Scha<strong>de</strong>n durch vorsätzliches<br />

Abweichen von <strong>de</strong>m Gewässerschutz dienen<strong>de</strong>n<br />

Gesetzen, Verordnungen, an <strong>de</strong>n Versicherungsnehmer<br />

gerichteten behördlichen Anordnungen<br />

o<strong>de</strong>r Verfügungen herbeigeführt haben.<br />

7.5 Vorsorgeversicherung<br />

Die Bestimmungen <strong>de</strong>r Ziff. 3.1 (3) und 4 AHB CIF<br />

2012 – Vorsorgeversicherung – fin<strong>de</strong>n keine Anwendung.<br />

7.6 Gemeingefahren<br />

Ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche wegen<br />

Schä<strong>de</strong>n, die unmittelbar o<strong>de</strong>r mittelbar auf<br />

Kriegsereignissen, an<strong>de</strong>ren feindseligen Handlungen,<br />

Aufruhr, inneren Unruhen, Generalstreik (in<br />

<strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>srepublik o<strong>de</strong>r in einem Bun<strong>de</strong>sland) o<strong>de</strong>r<br />

unmittelbar auf Verfügungen o<strong>de</strong>r Maßnahmen<br />

von hoher Hand beruhen. Das Gleiche gilt für<br />

Schä<strong>de</strong>n durch höhere Gewalt, soweit sich elementare<br />

Naturkräfte ausgewirkt haben.<br />

7.7 Eingeschlossene Schä<strong>de</strong>n


A01-06.2013/01<br />

Eingeschlossen sind abweichend von Ziff. 1.1 AHB<br />

CIF 2012 – auch ohne dass ein Gewässerscha<strong>de</strong>n<br />

droht o<strong>de</strong>r eintritt – Schä<strong>de</strong>n an unbeweglichen Sachen<br />

<strong>de</strong>s Versicherungsnehmers, die dadurch verursacht<br />

wer<strong>de</strong>n, dass die gewässerschädlichen<br />

Stoffe bestimmungswidrig aus <strong>de</strong>r Anlage [gemäß<br />

Ziff. 7.1 (1)] ausgetreten sind. Der Versicherer ersetzt<br />

die Aufwendungen zur Wie<strong>de</strong>rherstellung <strong>de</strong>s<br />

Zustands, wie er vor Eintritt <strong>de</strong>s Scha<strong>de</strong>ns bestand.<br />

Eintreten<strong>de</strong> Wertverbesserungen sind abzuziehen.<br />

Ausgeschlossen bleiben Schä<strong>de</strong>n an <strong>de</strong>r Anlage<br />

[gemäß Ziff. 7.1 (1)] selbst. Von je<strong>de</strong>m Scha<strong>de</strong>n hat<br />

<strong>de</strong>r Versicherungsnehmer 250,– € selbst zu tragen.***<br />

8. Beson<strong>de</strong>re Vertragsformen<br />

8.1 Single-Versicherung<br />

Sofern ein Single-Tarif vereinbart ist, gilt Folgen<strong>de</strong>s:<br />

(1) Der Versicherungsschutz bezieht sich ausschließlich<br />

auf die persönliche gesetzliche<br />

Haftpflicht <strong>de</strong>s Versicherungsnehmers als Einzelperson.<br />

(2) Die Bestimmungen über mitversicherte Personen<br />

gemäß Ziff. 1.1, 2.1, 2.3 und 4.5 haben für<br />

diesen Vertrag keine Gültigkeit.<br />

(3) Än<strong>de</strong>rungen <strong>de</strong>s Familienstan<strong>de</strong>s sind <strong>de</strong>m<br />

Versicherer mitzuteilen. Es gelten die Bestimmungen<br />

über die Erhöhung und Erweiterung<br />

von versicherten Risiken gemäß Ziff. 3.1 (2)<br />

und 13 AHB CIF 2012.<br />

8.2 Senioren-Versicherung<br />

Sofern <strong>de</strong>r Senioren-Tarif vereinbart ist, gilt Folgen<strong>de</strong>s:<br />

(1) Der Versicherungsschutz bezieht sich ausschließlich<br />

auf die persönliche gesetzliche<br />

Haftpflicht <strong>de</strong>s Versicherungsnehmers sowie<br />

<strong>de</strong>s Ehegatten, eingetragenen Lebenspartners*<br />

o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>s in häuslicher Gemeinschaft mit <strong>de</strong>m<br />

Versicherungsnehmer leben<strong>de</strong>n Partners einer<br />

nichtehelichen Lebensgemeinschaft.<br />

(2) Die Bestimmungen über weitere mitversicherte<br />

Personen gemäß Ziff. 1.1, 2.1 (2) bis (5), 2.3<br />

und 2.1 (6) (in Bezug auf die Kin<strong>de</strong>r <strong>de</strong>s Partners)<br />

haben für diesen Vertrag keine Gültigkeit.<br />

(3) Än<strong>de</strong>rungen <strong>de</strong>s Familienstan<strong>de</strong>s sind <strong>de</strong>m<br />

Versicherer mitzuteilen. Es gelten die Bestim-<br />

- 28 -<br />

mungen über die Erhöhung und Erweiterung<br />

von versicherten Risiken gemäß Ziff. 3.1 (2)<br />

und 13 AHB CIF 2012.<br />

9. Anpassung <strong>de</strong>r Prämie<br />

Abweichend von Ziff. 15 AHB CIF 2012 gelten für die<br />

Prämienanpassung folgen<strong>de</strong> Bestimmungen:<br />

9.1. Grundsatz<br />

Die Prämien wer<strong>de</strong>n unter Berücksichtigung von<br />

Scha<strong>de</strong>naufwand, Kosten (insbeson<strong>de</strong>re Scha<strong>de</strong>nregulierungskosten,<br />

Rückversicherungsprämien,<br />

Verwaltungskosten, Feuerschutzsteuer, Provisionen)<br />

und Gewinnansatz kalkuliert<br />

9.2 Prämienanpassungsklausel<br />

(1) Der Versicherer ist berechtigt, die Kalkulation<br />

für bestehen<strong>de</strong> Verträge jährlich zu überprüfen.<br />

Dabei ist außer <strong>de</strong>r bisherigen Scha<strong>de</strong>nentwicklung<br />

einer ausreichend großen Zahl von<br />

Risiken, die die gleichen Tarifmerkmale aufweisen,<br />

auch die voraussichtliche künftige Scha<strong>de</strong>n-<br />

und Kostenentwicklung <strong>de</strong>s Versicherers<br />

zu berücksichtigen. Dabei sind die anerkannten<br />

Grundsätze <strong>de</strong>r Versicherungsmathematik anzuwen<strong>de</strong>n.<br />

Die sich aufgrund <strong>de</strong>r Neukalkulation<br />

ergeben<strong>de</strong>n Prämienanpassungen gelten ab<br />

Beginn <strong>de</strong>s nächsten Versicherungsjahres für<br />

bestehen<strong>de</strong> Verträge.<br />

(2) Die Prämien dürfen nach <strong>de</strong>r Anpassung nicht<br />

höher sein, als die Prämien für neu abzuschließen<strong>de</strong><br />

Verträge, sofern diese Tarife die gleichen<br />

Tarifmerkmale sowie <strong>de</strong>n gleichen Deckungsumfang<br />

aufweisen.<br />

(3) Die Prämienanpassungen, die sich aus <strong>de</strong>r<br />

Neukalkulation ergeben, wer<strong>de</strong>n <strong>de</strong>m Versicherungsnehmer<br />

spätestens einen Monat vor Inkrafttreten<br />

mitgeteilt.<br />

(4) Der Versicherungsnehmer hat im Falle einer<br />

sich hieraus ergebenen Prämienerhöhung das<br />

Recht <strong>de</strong>n Versicherungsvertrag mit sofortiger<br />

Wirkung, frühestens jedoch zum Zeitpunkt <strong>de</strong>s<br />

Wirksamwer<strong>de</strong>ns <strong>de</strong>r Erhöhung zu kündigen.<br />

Die Kündigung muss innerhalb eines Monats<br />

nach Eingang <strong>de</strong>r Mitteilung über die Prämienerhöhung<br />

erfolgen.<br />

* Eingetragener Lebenspartner ist <strong>de</strong>rjenige, <strong>de</strong>r in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft im Sinne <strong>de</strong>s Lebenspartnerschaftsgesetzes<br />

o<strong>de</strong>r einer vergleichbaren<br />

Partnerschaft nach <strong>de</strong>m Recht an<strong>de</strong>rer Staaten lebt.<br />

** Europa be<strong>de</strong>utet: Europa im geografischen Sinn (zuzüglich Kanarische Inseln, Azoren, Ma<strong>de</strong>ira).<br />

*** Die genannten Selbstbehalte wer<strong>de</strong>n neben an<strong>de</strong>ren vertraglichen Selbstbehalten angewandt.


B-20/01-0613<br />

Satzung<br />

I. Allgemeines<br />

§ 1 Firma, Sitz, Geschäftsgebiet<br />

1. Der im Jahre 1891 gegrün<strong>de</strong>te Verein ist ein Versicherungsverein<br />

auf Gegenseitigkeit im Sinne <strong>de</strong>s Gesetzes über die Beauf sichtigung<br />

<strong>de</strong>r Versicherungsunternehmen (Versicherungsaufsichtsgesetz<br />

-VAG).<br />

2. Der Name lautet: GRUNDEIGENTÜMER-VERSICHERUNG<br />

Ver siche rungsverein auf Gegenseitigkeit<br />

3. Der Sitz <strong>de</strong>s Vereins ist Hamburg.<br />

4. Geschäftsgebiet <strong>de</strong>s Vereins ist das In- und Ausland.<br />

§ 2 Zweck<br />

1. Der Verein gewährt seinen Mitglie<strong>de</strong>rn nach Maßgabe <strong>de</strong>r Satzung<br />

und seiner allgemeinen Versicherungsbedingungen Versiche<br />

rungsschutz in <strong>de</strong>r Haftpflicht-, Unfall- und Sach ver sicherung<br />

sowie <strong>de</strong>r Miet kautionsver siche rung.<br />

2. Der Verein kann Versicherungsverträge, Bausparverträge und<br />

sonstige Verträge, die mit <strong>de</strong>m Versicherungsgeschäft in un -<br />

mittelbarem Zusammenhang stehen, vermitteln.<br />

3. Der Verein kann aktives und passives Rückversicherungsgeschäft<br />

betreiben.<br />

4. Der Verein darf Versicherungsverträge auch gegen festen Beitrag<br />

abschließen, ohne dass die Versicherungsnehmer dieser<br />

Versicherungsverträge Mitglie<strong>de</strong>r <strong>de</strong>s Vereins wer<strong>de</strong>n. Solche<br />

Versicherungen dürfen 20% <strong>de</strong>r Beitragseinnahmen aus <strong>de</strong>n<br />

Mitglie<strong>de</strong>rversicherungen nicht überschreiten.<br />

§ 3 Bekanntmachungen<br />

Die Bekanntmachungen <strong>de</strong>s Vereins erfolgen im elektronischen Bun<strong>de</strong>sanzeiger.<br />

II. Mitgliedschaft<br />

§ 4 Beginn <strong>de</strong>r Mitgliedschaft<br />

1. Mitglie<strong>de</strong>r <strong>de</strong>s Vereins können natürliche und juristische Personen<br />

wer<strong>de</strong>n, die im Geschäftsgebiet <strong>de</strong>s Vereins ihren Wohnsitz<br />

o<strong>de</strong>r Sitz haben o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>ren zu versichern<strong>de</strong> Sachen im<br />

Ge schäftsgebiet gelegen sind.<br />

2. Die Mitgliedschaft beginnt mit <strong>de</strong>m Abschluss <strong>de</strong>s Versicherungs<br />

vertrages. Jedoch können alle Rechte erst nach Beginn<br />

<strong>de</strong>s Versicherungsschutzes ausgeübt wer<strong>de</strong>n.<br />

3. Bei Abschluss eines Versicherungsvertrages für frem<strong>de</strong> Rechnung<br />

wird nur <strong>de</strong>r Versicherungsnehmer Mitglied; es müssen<br />

aber auch bei <strong>de</strong>m Versicherten die Voraussetzungen <strong>de</strong>s Abs. 1<br />

vorliegen.<br />

§ 5 Beendigung <strong>de</strong>r Mitgliedschaft<br />

Die Mitgliedschaft erlischt mit <strong>de</strong>r Beendigung <strong>de</strong>s Versiche rungsver<br />

trages. Mit <strong>de</strong>r Beendigung <strong>de</strong>r Mitgliedschaft verlieren die ausschei<strong>de</strong>n<strong>de</strong>n<br />

Mitglie<strong>de</strong>r alle auf <strong>de</strong>r Mitgliedschaft beruhen<strong>de</strong>n<br />

Rechte.<br />

III. Organe <strong>de</strong>s Vereins<br />

§ 6 Vorstand<br />

1. Der Vorstand wird für die Dauer von bis zu fünf Jahren vom<br />

Auf sichts rat bestellt. Er besteht aus min<strong>de</strong>stens zwei Personen.<br />

Für <strong>de</strong>n Fall <strong>de</strong>r Verhin<strong>de</strong>rung o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>s Fehlens eines Vorstandsmitglie<strong>de</strong>s<br />

kann <strong>de</strong>r Aufsichtsrat aus seiner Mitte für längstens<br />

ein Jahr ein stellvertreten<strong>de</strong>s Vorstandsmitglied bestellen.<br />

2. Dem Vorstand obliegt die Geschäftsführung <strong>de</strong>s Vereins. Seine<br />

Beschlüsse fasst er mit Stimmenmehrheit.<br />

3. Der Verein wird gesetzlich vertreten durch zwei Vorstands mitglie<strong>de</strong>r<br />

gemeinsam o<strong>de</strong>r durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam<br />

mit einem Prokuristen.<br />

Durch Aufsichtsratsbeschluss können einzelne o<strong>de</strong>r alle Vorstands<br />

mitglie<strong>de</strong>r von <strong>de</strong>m Verbot befreit wer<strong>de</strong>n, die Gesellschaft<br />

auch bei solchen Rechtsgeschäften zu vertreten, die sie<br />

mit einem von ihnen vertretenen Dritten abschließen (teilweise<br />

Befreiung von <strong>de</strong>n Beschränkungen <strong>de</strong>s § 181 BGB im Rahmen<br />

<strong>de</strong>s § 112 AktG).<br />

Stellvertreten<strong>de</strong> Vorstandsmitglie<strong>de</strong>r stehen hinsichtlich <strong>de</strong>r<br />

Vertretungsmacht or<strong>de</strong>ntlichen Vorstandsmitglie<strong>de</strong>rn gleich.<br />

4. Der Aufsichtsrat kann ein Vorstandsmitglied zum Vorsitzen<strong>de</strong>n<br />

<strong>de</strong>s Vorstan<strong>de</strong>s ernennen.<br />

§ 7 Aufsichtsrat<br />

1. Der Aufsichtsrat besteht aus sechs Personen, die von <strong>de</strong>r<br />

Haupt versammlung für die Zeit bis zur Beendigung <strong>de</strong>rjenigen<br />

Haupt versammlung gewählt wer<strong>de</strong>n, die über die Entlastung<br />

für das zweite Geschäftsjahr nach <strong>de</strong>r jeweiligen Wahl<br />

beschließt, wo bei das Geschäftsjahr <strong>de</strong>r Wahl nicht mitgezählt<br />

wird. Wählbar ist je<strong>de</strong> natürliche Person, die das 70. Lebensjahr<br />

noch nicht vollen<strong>de</strong>t hat, und – abgesehen von be son<strong>de</strong>ren<br />

Fällen, über die von <strong>de</strong>r Hauptversammlung Be schluss zu<br />

fassen ist – we<strong>de</strong>r an <strong>de</strong>r Verwaltung noch an <strong>de</strong>r Vertretung<br />

eines an<strong>de</strong>ren Versicherungsunternehmens beteiligt ist. Eine<br />

mehrfache Wie<strong>de</strong>rwahl ist zulässig.<br />

2. Für je<strong>de</strong>s Aufsichtsratsmitglied kann die Hauptversammlung<br />

ein Ersatzmitglied wählen. Schei<strong>de</strong>t das Aufsichtsratsmitglied,<br />

für das ein Ersatzmitglied gewählt wur<strong>de</strong>, vor Ablauf seiner<br />

Amtszeit aus, so tritt das Ersatzmitglied für <strong>de</strong>n Ausgeschie<strong>de</strong>nen<br />

in <strong>de</strong>n Aufsichtsrat ein und gehört diesem für <strong>de</strong>n Rest <strong>de</strong>r<br />

Amtsdauer <strong>de</strong>s Vorgängers an.<br />

3. Schei<strong>de</strong>n Aufsichtsratsmitglie<strong>de</strong>r vor Ablauf ihrer Amtsdauer<br />

aus, so bedarf es <strong>de</strong>r Einberufung einer außeror<strong>de</strong>ntlichen<br />

Haupt versammlung zur Vornahme <strong>de</strong>r Ersatzwahl nur dann,<br />

wenn weniger als drei Aufsichtsratsmitglie<strong>de</strong>r vorhan<strong>de</strong>n sind.<br />

Die Amtsdauer <strong>de</strong>r Ersatzmitglie<strong>de</strong>r währt so lange, wie das<br />

Amt <strong>de</strong>r Ausgeschie<strong>de</strong>nen gewährt hätte, an <strong>de</strong>ren Stelle sie<br />

getreten sind.<br />

4. Der Aufsichtsrat wählt jeweils in <strong>de</strong>r ersten auf die Hauptversammlung<br />

folgen<strong>de</strong>n Aufsichtsratssitzung aus seiner Mitte<br />

einen Vorsitzen<strong>de</strong>n und min<strong>de</strong>stens einen Stellvertreter.<br />

5. Der Aufsichtsrat hat im Kalen<strong>de</strong>rhalbjahr min<strong>de</strong>stens zwei Sitzungen<br />

abzuhalten, wobei er beschließen kann, daß nur eine<br />

Sitzung im Kalen<strong>de</strong>rhalbjahr abzuhalten ist.<br />

6. Zu <strong>de</strong>n Sitzungen <strong>de</strong>s Aufsichtsrates lädt <strong>de</strong>r Vorsitzen<strong>de</strong> o<strong>de</strong>r<br />

sein Stellvertreter in <strong>de</strong>r Regel min<strong>de</strong>stens eine Woche vorher<br />

– schriftlich, fernmündlich, in elektronischer o<strong>de</strong>r an<strong>de</strong>ren vergleichbaren<br />

Formen und unter Mitteilung <strong>de</strong>r Tagesordnung,<br />

<strong>de</strong>r Zeit und <strong>de</strong>s Ortes – ein. Außer<strong>de</strong>m können zwei Aufsichtsratsmitglie<strong>de</strong>r<br />

o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Vorstand unter Angabe <strong>de</strong>r Grün<strong>de</strong><br />

verlangen, dass <strong>de</strong>r Vorsitzen<strong>de</strong> unverzüglich <strong>de</strong>n Aufsichtsrat<br />

einberuft. In diesem Falle muss die Sitzung binnen vierzehn<br />

Tagen nach <strong>de</strong>m Verlangen einberufen wer<strong>de</strong>n.<br />

7. Beschlüsse <strong>de</strong>s Aufsichtsrates wer<strong>de</strong>n in Sitzungen gefasst.<br />

Die Beschlussfassung durch schriftliche, fernmündliche, elektronische<br />

o<strong>de</strong>r an<strong>de</strong>re vergleichbare Formen <strong>de</strong>r Stimmabgabe<br />

ist zulässig, wenn <strong>de</strong>r Vorsitzen<strong>de</strong> <strong>de</strong>s Aufsichtsrates o<strong>de</strong>r im<br />

Falle seiner Verhin<strong>de</strong>rung ein Stellvertreter dies für <strong>de</strong>n Ein zelfall<br />

bestimmt. Geht bei <strong>de</strong>n Beschlussfassungen nicht binnen<br />

einer in <strong>de</strong>m Beschlussvorschlag genannten Frist von min<strong>de</strong>stens<br />

einer Woche eine Stimmabgabe bei <strong>de</strong>m Verein ein, gilt<br />

die Stimme als Enthaltung. Der Aufsichtsrat ist beschlussfähig,<br />

wenn min<strong>de</strong>stens drei Mitglie<strong>de</strong>r, darunter <strong>de</strong>r Vorsitzen<strong>de</strong><br />

o<strong>de</strong>r sein Stellvertreter, anwesend sind. Der Aufsichtsrat fasst<br />

seine Beschlüsse mit einfacher Mehrheit. Bei Stimmengleichheit<br />

gibt die Stimme <strong>de</strong>s Vorsitzen<strong>de</strong>n o<strong>de</strong>r seines Stellvertreters<br />

<strong>de</strong>n Ausschlag; im Falle <strong>de</strong>r Stimmengleichheit bei einer Wahl<br />

entschei<strong>de</strong>t das Los.<br />

8. Über die Beschlüsse <strong>de</strong>s Aufsichtsrates ist eine Nie<strong>de</strong>rschrift<br />

an zufertigen. Die Nie<strong>de</strong>rschrift ist von <strong>de</strong>m Vorsitzen<strong>de</strong>n o<strong>de</strong>r<br />

im Falle seiner Verhin<strong>de</strong>rung von einem seiner Stellvertreter zu<br />

unterzeichnen.<br />

9. Der Aufsichtsrat kann Mitglie<strong>de</strong>r <strong>de</strong>s Vorstan<strong>de</strong>s zu seinen<br />

Sitzungen hinzuziehen. Der Vorstand kann seine Zuziehung<br />

und Anhörung in <strong>de</strong>n Sitzungen <strong>de</strong>s Aufsichtsrates verlangen.


10. Der Aufsichtsrat hat neben <strong>de</strong>n ihm durch Gesetz und Satzung<br />

zugewiesenen Aufgaben, darunter <strong>de</strong>rjenigen <strong>de</strong>r allgemeinen<br />

Beaufsichtigung <strong>de</strong>r Geschäftsführung <strong>de</strong>s Vorstan<strong>de</strong>s, insbeson<strong>de</strong>re<br />

die folgen<strong>de</strong>n Rechte und Pflichten:<br />

a. die Bestellung <strong>de</strong>r Vorstandsmitglie<strong>de</strong>r, ihre Abberufung,<br />

Abschluss und Beendigung <strong>de</strong>r Anstellungsverträge mit<br />

ihnen,<br />

b. die Zustimmung zur Erteilung von Prokuren,<br />

c. die Zustimmung zum Erwerb und zur Veräußerung von<br />

Grundstücken o<strong>de</strong>r grundstücksgleichen Rechten,<br />

d. die Zustimmung zur Beleihung von Grundstücken o<strong>de</strong>r<br />

grundstücksgleichen Rechten,<br />

e. die Zustimmung zur Anlegung von Vermögenswerten über<br />

1.000.000,– 2,<br />

f. die Zustimmung zur Einführung o<strong>de</strong>r Än<strong>de</strong>rung von Versicherungsbedingungen<br />

nach § 15,<br />

g. die alljährliche Bestimmung <strong>de</strong>s Wirtschaftsprüfers,<br />

h. die Prüfung und Billigung <strong>de</strong>s Jahresabschlusses und <strong>de</strong>s<br />

Geschäftsberichtes.<br />

11. Die Mitglie<strong>de</strong>r <strong>de</strong>s Aufsichtsrates erhalten für je<strong>de</strong>s Geschäftsjahr<br />

eine nach Ablauf <strong>de</strong>s Geschäftsjahres zahlbare Vergütung,<br />

<strong>de</strong>ren Höhe von <strong>de</strong>r Hauptversammlung bestimmt wird.<br />

§ 8 Versammlung <strong>de</strong>r Mitglie<strong>de</strong>rvertreter, Hauptversammlung<br />

1. Oberste Vertretung <strong>de</strong>s Vereins ist die Versammlung <strong>de</strong>r Mitglie<strong>de</strong>rvertreter<br />

(Hauptversammlung). Diese vertritt als obers -<br />

tes Organ <strong>de</strong>s Vereins die Gesamtheit <strong>de</strong>r Mitglie<strong>de</strong>r.<br />

2. Die Hauptversammlung setzt sich aus höchstens 51 Vertretern<br />

<strong>de</strong>r Mitglie<strong>de</strong>r zusammen. Die Vertreter <strong>de</strong>r Mitglie<strong>de</strong>r wer<strong>de</strong>n<br />

von <strong>de</strong>r Hauptversammlung gewählt. Als Vertreter <strong>de</strong>r Mitglie<strong>de</strong>r<br />

ist je<strong>de</strong>s Mitglied wählbar, das das 70. Lebensjahr noch<br />

nicht vollen<strong>de</strong>t hat, we<strong>de</strong>r Angestellter noch Vertreter <strong>de</strong>s Vereins<br />

ist und – abgesehen von beson<strong>de</strong>ren Fällen, über die von<br />

<strong>de</strong>r Hauptversammlung Beschluss zu fassen ist – we<strong>de</strong>r an <strong>de</strong>r<br />

Verwaltung noch an <strong>de</strong>r Vertretung eines an<strong>de</strong>ren Versicherungsunternehmens<br />

beteiligt ist. Eine Stellvertretung in <strong>de</strong>r Hauptversammlung<br />

ist nur durch einen an<strong>de</strong>ren Mitglie<strong>de</strong>rvertreter<br />

zulässig; jedoch kann ein Mitglie<strong>de</strong>rvertreter höchstens einen<br />

an <strong>de</strong>r Teilnahme Verhin<strong>de</strong>rten vertreten.<br />

3. Die Wahlen erfolgen in offener Abstimmung durch Handzeichen,<br />

es sei <strong>de</strong>nn, dass mehr als drei auf <strong>de</strong>r Hauptversammlung<br />

anwesen<strong>de</strong> Mitglie<strong>de</strong>rvertreter eine geheime Abstimmung<br />

durch Stimmzettel beantragen. Entfällt bei einer Wahl auf mehrere<br />

Personen die gleiche Stimmenzahl, erfolgt ein weiterer<br />

Wahlgang für diese Personen, danach entschei<strong>de</strong>t das Los.<br />

4. Die Amtszeit <strong>de</strong>r Mitglie<strong>de</strong>rvertreter läuft jeweils drei Jahre.<br />

Sie beginnt mit Ablauf <strong>de</strong>r Hauptversammlung, in welcher die<br />

Wahl erfolgt ist. Jährlich schei<strong>de</strong>t min<strong>de</strong>stens ein Drittel <strong>de</strong>r<br />

Mitglie<strong>de</strong>rvertreter mit Ablauf <strong>de</strong>r Hauptversammlung aus und<br />

kann durch Zuwahl ersetzt wer<strong>de</strong>n. Ist bei keinem Mitglie<strong>de</strong>rvertreter<br />

die satzungsgemäße Amtsdauer abgelaufen, so schei<strong>de</strong>t<br />

<strong>de</strong>r Mitglie<strong>de</strong>rvertreter aus, <strong>de</strong>r am längsten im Amte ist;<br />

unter mehreren entschei<strong>de</strong>t das Los. Eine mehrfache Wie<strong>de</strong>rwahl<br />

ist zulässig.<br />

5. Schei<strong>de</strong>n Mitglie<strong>de</strong>rvertreter vorzeitig – beispielsweise durch<br />

freiwilligen Austritt – aus, so kann die nächste Hauptversammlung<br />

Ersatzmitglie<strong>de</strong>rvertreter wählen. Die Amtszeit <strong>de</strong>r Ersatzmitglie<br />

<strong>de</strong>r währt so lange, wie das Amt <strong>de</strong>r Ausgeschie<strong>de</strong>nen ge -<br />

währt hätte, an <strong>de</strong>ren Stelle sie getreten sind.<br />

6. Mitglie<strong>de</strong>rvertreter können wegen grober Verletzung ihrer<br />

Pflichten o<strong>de</strong>r aus einem an<strong>de</strong>ren wichtigen Grun<strong>de</strong> – beispielsweise<br />

bei Insolvenz <strong>de</strong>s Mitglie<strong>de</strong>rvertreters o<strong>de</strong>r Beteiligung<br />

an <strong>de</strong>r Verwaltung o<strong>de</strong>r Vertretung eines an<strong>de</strong>ren Versiche<br />

rungsunternehmens – von <strong>de</strong>r Hauptversammlung mit<br />

einer Mehrheit von zwei Dritteln <strong>de</strong>r abgegebenen Stimmen<br />

abgewählt wer<strong>de</strong>n.<br />

7. Die Mitglie<strong>de</strong>rvertreter erhalten für ihre Tätigkeit keine Vergütung,<br />

jedoch wer<strong>de</strong>n notwendige Auslagen ersetzt, z.B. für die<br />

Teilnahme an <strong>de</strong>r Hauptversammlung im Rahmen <strong>de</strong>r steuerlich<br />

zulässigen Höchstbeträge.<br />

8. Verhandlungen und Beschlüsse <strong>de</strong>r Mitglie<strong>de</strong>rvertreter erfolgen<br />

in or<strong>de</strong>ntlichen und außeror<strong>de</strong>ntlichen Hauptversammlungen.<br />

An <strong>de</strong>n Hauptversammlungen nehmen die Mitglie<strong>de</strong>r <strong>de</strong>s<br />

Vorstan<strong>de</strong>s und <strong>de</strong>s Aufsichtsrates mit beraten<strong>de</strong>r Stimme teil.<br />

9. Die Hauptversammlung wird vom Vorstand schriftlich unter<br />

Angabe <strong>de</strong>r Zeit, <strong>de</strong>s Ortes und <strong>de</strong>r Tagesordnung einberufen.<br />

Im Übrigen gelten die Bestimmungen <strong>de</strong>r §§ 121 ff. <strong>de</strong>s Aktiengesetzes.<br />

10. Zur Beschlussfähigkeit <strong>de</strong>r Hauptversammlung ist die Anwesenheit<br />

bzw. Vertretung gemäß § 8 Ziff. 2 von min<strong>de</strong>stens einem<br />

Drittel <strong>de</strong>r Mitglie<strong>de</strong>rvertreter erfor<strong>de</strong>rlich. Ist eine Hauptversamm<br />

lung nicht beschlussfähig, so kann eine neue Hauptversamm<br />

lung auch bei Anwesenheit von weniger als einem Drittel<br />

<strong>de</strong>r Mitglie<strong>de</strong>rvertretung über Gegenstän<strong>de</strong> <strong>de</strong>r gleichen Tagesordnung<br />

Beschluss fassen, wenn in <strong>de</strong>r Einladung zu <strong>de</strong>r neuen<br />

Hauptversammlung hierauf beson<strong>de</strong>rs hingewiesen ist.<br />

11. Soweit nach <strong>de</strong>m Versicherungsaufsichtsgesetz Vorschriften<br />

<strong>de</strong>s Aktiengesetzes über die Min<strong>de</strong>rheitenrechte entsprechend<br />

gelten, tritt an die Stelle <strong>de</strong>s zehnten bzw. zwanzigsten Teils<br />

<strong>de</strong>s Grundkapitals eine Min<strong>de</strong>rheit von einem Zehntel bzw.<br />

einem Zwanzigstel <strong>de</strong>r in <strong>de</strong>r Hauptversammlung anwesen<strong>de</strong>n<br />

Mitglie<strong>de</strong>rvertreter.<br />

12. Die Vereinsmitglie<strong>de</strong>r können Vorschläge für Wahlen, die in <strong>de</strong>r<br />

Hauptversammlung anstehen, und Anträge, die nicht Fragen<br />

<strong>de</strong>r Geschäftsführung betreffen, zur Beschlussfassung durch<br />

die Hauptversammlung beim Vorstand einbringen und ein Vereinsmitglied,<br />

welches kein Mitglie<strong>de</strong>rvertreter ist, zur Begründung<br />

in die Hauptversammlung entsen<strong>de</strong>n, wenn diese Vorschlä<br />

ge o<strong>de</strong>r Anträge von min<strong>de</strong>stens fünfzig Vereinsmitglie<strong>de</strong>rn<br />

mit Angabe <strong>de</strong>r Anschriften und <strong>de</strong>r Nummern <strong>de</strong>r Versicherungs<br />

scheine unterzeichnet sind.<br />

13. Die Leitung <strong>de</strong>r Hauptversammlung obliegt <strong>de</strong>m Aufsichtsratsvorsitzen<strong>de</strong>n<br />

o<strong>de</strong>r einem seiner Stellvertreter o<strong>de</strong>r einem an -<br />

<strong>de</strong>ren Mitglied <strong>de</strong>s Aufsichtsrates. Für <strong>de</strong>n Fall, dass ein Mitglied<br />

<strong>de</strong>s Aufsichtsrates <strong>de</strong>n Vorsitz nicht übernimmt, wird <strong>de</strong>r<br />

Versammlungsleiter durch die Hauptversammlung unter Leitung<br />

<strong>de</strong>s ältesten anwesen<strong>de</strong>n Mitglie<strong>de</strong>rvertreters ge wählt.<br />

14. Die or<strong>de</strong>ntliche Hauptversammlung fin<strong>de</strong>t innerhalb <strong>de</strong>r ersten<br />

acht Monate <strong>de</strong>s Geschäftsjahres statt; sie beschließt insbeson<strong>de</strong>re<br />

über die Verwendung eines ausschüttungsfähigen<br />

Bilanz gewinns, über die Entlastung <strong>de</strong>s Vorstan<strong>de</strong>s und <strong>de</strong>s<br />

Aufsichtsrates sowie über die Wahl von Aufsichtsratsmitglie<strong>de</strong>rn<br />

und von Mitglie<strong>de</strong>rvertretern.<br />

15. Außeror<strong>de</strong>ntliche Hauptversammlungen sind einzuberufen,<br />

wenn <strong>de</strong>r Vorstand o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Aufsichtsrat dies im Interesse <strong>de</strong>s<br />

Vereins für erfor<strong>de</strong>rlich hält, o<strong>de</strong>r wenn min<strong>de</strong>stens fünf<br />

Mitglie<strong>de</strong>rvertreter dies schriftlich unter Angabe <strong>de</strong>s Zwecks<br />

und <strong>de</strong>r Grün<strong>de</strong> beim Vorstand beantragen.<br />

16. Über die Verhandlungen <strong>de</strong>r Hauptversammlung ist ein notarielles<br />

Protokoll aufzunehmen.<br />

IV. Vermögensverwaltung; Rechnungswesen<br />

§ 9 Geschäftsjahr<br />

Geschäftsjahr ist das Kalen<strong>de</strong>rjahr.<br />

§ 10 Ausgaben<strong>de</strong>ckung<br />

1. Zur Deckung <strong>de</strong>r Vereinsausgaben haben die Mitglie<strong>de</strong>r im Voraus<br />

Jahresbeiträge zu entrichten.<br />

2. Die Höhe <strong>de</strong>r Beiträge bestimmt <strong>de</strong>r Vorstand. Dabei ist <strong>de</strong>r<br />

Vorstand berechtigt, die Beiträge ohne Zustimmung <strong>de</strong>r betroffenen<br />

Mitglie<strong>de</strong>r auch für bestehen<strong>de</strong> Versicherungsverhältnisse<br />

zu erhöhen. Das Mitglied kann mit sofortiger Wirkung kündigen.<br />

Das Kündigungsrecht erlischt, wenn es nicht spätestens einen<br />

Monat, nach<strong>de</strong>m das Mitglied von <strong>de</strong>r Erhöhung Kenntnis erhalten<br />

hat, ausgeübt wird.<br />

§ 11 Verlustrücklage, Freie Rücklage,<br />

Rückstellung für Beitragsrückerstattung<br />

1. Zur Deckung eines außergewöhnlichen Verlustes aus <strong>de</strong>m Ge -<br />

schäftsbetrieb ist eine Verlustrücklage zu bil<strong>de</strong>n.<br />

2. Die Verlustrücklage muss <strong>de</strong>n Min<strong>de</strong>stbetrag von 1.500.000,– 2<br />

erreichen. Solange die Verlustrücklage <strong>de</strong>n Min<strong>de</strong>stbetrag noch<br />

nicht erreicht o<strong>de</strong>r nach Entnahme noch nicht wie<strong>de</strong>r erreicht hat,<br />

fließen ihr 5 % <strong>de</strong>r jährlichen Beitragseinnahmen und min <strong>de</strong>stens<br />

20 % <strong>de</strong>r Überschüsse zu. Entnahmen aus <strong>de</strong>r Verlust rück lage sind<br />

innerhalb eines Zeitraumes von fünf Jahren wie <strong>de</strong>r auszugleichen.<br />

3. Zuweisungen an die Verlustrücklage über <strong>de</strong>ren Min<strong>de</strong>stbetrag<br />

hinaus können vom Vorstand mit Zustimmung <strong>de</strong>s Auf sichtsrates<br />

mit <strong>de</strong>r Maßgabe vorgenommen wer<strong>de</strong>n, dass sie 75%<br />

<strong>de</strong>s Überschusses nicht überschreiten.<br />

4. Eine Entnahme aus <strong>de</strong>r Verlustrücklage ist erst dann zulässig,<br />

wenn diese drei Viertel ihres Min<strong>de</strong>stbetrages erreicht o<strong>de</strong>r<br />

nach Inanspruchnahme wie<strong>de</strong>r erreicht hat. Entnahmen vor<br />

<strong>de</strong>r Erreichung dieses Min<strong>de</strong>stsatzes sind nur in Ausnahmefällen<br />

möglich und bedürfen <strong>de</strong>r vorherigen Zustimmung <strong>de</strong>r Aufsichtsbehör<strong>de</strong>.<br />

5. Der Verein kann neben <strong>de</strong>r Verlustrücklage eine freie Rücklage<br />

bil<strong>de</strong>n.<br />

6. Die für die Ausschüttung an die Mitglie<strong>de</strong>r vorgesehenen Mittel<br />

sind einer Rückstellung zuzuweisen, die ausschließlich zur<br />

Beitragsrückerstattung verwen<strong>de</strong>t wer<strong>de</strong>n darf (Rückstellung<br />

für Beitragsrückerstattung).<br />

7. Für die Verwendung <strong>de</strong>s Jahresüberschusses gelten im Übrigen<br />

folgen<strong>de</strong> <strong>Bedingungen</strong>.<br />

Neben <strong>de</strong>r Zuweisung zur Verlustrücklage bestimmt <strong>de</strong>r Vor-


stand mit Zustimmung <strong>de</strong>s Aufsichtsrates, welcher Teil <strong>de</strong>s<br />

dann noch verbleiben<strong>de</strong>n Jahresüberschusses <strong>de</strong>r freien Rücklage<br />

und welcher Teil <strong>de</strong>r Rückstellung für Beitragsrückerstattung<br />

zuzuführen ist. Der Vorstand darf jedoch keine Beiträge in die<br />

freie Rücklage einstellen, wenn diese die Höhe <strong>de</strong>r Verlustrücklage<br />

bereits erreicht hat o<strong>de</strong>r soweit sie nach <strong>de</strong>r Einstellung<br />

die Verlustrücklage übersteigen wür<strong>de</strong>.<br />

8. Über die Verwendung <strong>de</strong>r Rückstellung für Beitragsrück erstattung,<br />

die Höhe <strong>de</strong>r Ausschüttung, <strong>de</strong>n Kreis <strong>de</strong>r an <strong>de</strong>r Ausschüt<br />

tung beteiligten Mitglie<strong>de</strong>r und das bei <strong>de</strong>r Ausschüttung<br />

anzuwen<strong>de</strong>n<strong>de</strong> Verfahren beschließt <strong>de</strong>r Vorstand mit<br />

Zustimmung <strong>de</strong>s Aufsichtsrates.<br />

9. Die Verteilung <strong>de</strong>r Beitragsrückerstattung, die abhängig ge -<br />

macht wer<strong>de</strong>n kann von einer bestimmten ununterbrochenen<br />

Laufzeit <strong>de</strong>s Versicherungsvertrages und vom Scha<strong>de</strong>nverlauf,<br />

erfolgt im Verhältnis <strong>de</strong>s Jahresbeitrages, <strong>de</strong>r bei Ausschüttung<br />

zu zahlen ist. Im Laufe <strong>de</strong>s Geschäftsjahres beigetretene o<strong>de</strong>r<br />

ausgeschie<strong>de</strong>ne Mitglie<strong>de</strong>r sind hierbei ausgeschlossen.<br />

10. Die Ausschüttung kann unterbleiben, wenn die Beitrags rückerstattung<br />

weniger als 10,– 2 o<strong>de</strong>r 10% <strong>de</strong>s Beitrages beträgt.<br />

§ 12 Nachschusspflicht<br />

Die Mitglie<strong>de</strong>r sind zu Nachschüssen nicht heranzuziehen. Versicherungsansprüche<br />

dürfen nicht gekürzt wer<strong>de</strong>n.<br />

§ 13 Vermögensanlage<br />

Das Vermögen <strong>de</strong>s Vereins ist nach <strong>de</strong>n gesetzlichen Bestimmungen<br />

und <strong>de</strong>n von <strong>de</strong>r Aufsichtsbehör<strong>de</strong> erlassenen Richtlinien anzulegen.<br />

§ 14 Rechnungslegung<br />

1. Der Vorstand hat nach Maßgabe <strong>de</strong>r gesetzlichen Bestimmungen<br />

und <strong>de</strong>r Richtlinien <strong>de</strong>r Aufsichtsbehör<strong>de</strong> Rechnung zu legen,<br />

namentlich <strong>de</strong>n Rechnungsabschluss und <strong>de</strong>n Geschäftsbericht<br />

aufzustellen. Ferner hat <strong>de</strong>r Vorstand nach Maßgabe <strong>de</strong>r ge -<br />

setzlichen Bestimmungen und <strong>de</strong>r Richtlinien <strong>de</strong>r Aufsichtsbehör<strong>de</strong><br />

einen Konzernabschluss sowie einen Konzern lage bericht<br />

zu erstellen.<br />

2. Auf Verlangen erhalten die Mitglie<strong>de</strong>r einen Abdruck <strong>de</strong>s Rechnungsabschlusses<br />

und <strong>de</strong>s Geschäftsberichtes sowie <strong>de</strong>s<br />

Konzernabschlusses nebst Konzernlagebericht.<br />

V. Än<strong>de</strong>rung; Auflösung<br />

§ 15 Einführung und Än<strong>de</strong>rungen allgemeiner<br />

Versicherungsbedingungen<br />

Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung <strong>de</strong>s Aufsichtsrates<br />

allgemeine Versicherungsbedingungen einzuführen o<strong>de</strong>r zu än -<br />

<strong>de</strong>rn. Davon unberührt bleiben bestehen<strong>de</strong> Versicherungsverhältnisse,<br />

es sei <strong>de</strong>nn, das Mitglied stimmt einer Än<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>s<br />

Versicherungsverhältnisses im Einzelfall zu.<br />

§ 16 Än<strong>de</strong>rungen <strong>de</strong>r Satzung<br />

1. Än<strong>de</strong>rungen <strong>de</strong>r Satzung können in einer Hauptversammlung<br />

auf Antrag <strong>de</strong>s Vorstands o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>s Aufsichtsrates o<strong>de</strong>r von<br />

min<strong>de</strong>stens neun Mitglie<strong>de</strong>rvertretern mit Zustimmung von<br />

min<strong>de</strong>stens drei Viertel <strong>de</strong>r anwesen<strong>de</strong>n bzw. gemäß § 8 Ziff. 2<br />

vertretenen Mitglie<strong>de</strong>rvertreter beschlossen wer<strong>de</strong>n. Diese Be -<br />

schlüsse haben, soweit sie §§ 11 und 12 <strong>de</strong>r Satzung – Rücklagenbildung,<br />

Nachschusspflicht usw. – und die Beitragszahlung<br />

betreffen, Wirkung auch für die bestehen<strong>de</strong>n Versicherungsverhältnisse.<br />

2. Zur Vornahme von Än<strong>de</strong>rungen <strong>de</strong>r Satzung, die nur die Fassung<br />

betreffen, ist <strong>de</strong>r Aufsichtsrat ermächtigt.<br />

3. Der Aufsichtsrat ist ferner ermächtigt, für <strong>de</strong>n Fall, dass die<br />

Aufsichtsbehör<strong>de</strong>, bevor sie <strong>de</strong>n Än<strong>de</strong>rungsbeschluss <strong>de</strong>r<br />

Hauptversammlung genehmigt, Än<strong>de</strong>rungen verlangt, <strong>de</strong>m zu<br />

entsprechen.<br />

4. Wer<strong>de</strong>n Satzungsän<strong>de</strong>rungen zu Ungunsten <strong>de</strong>r Mitglie<strong>de</strong>r<br />

vorgenommen, so kann das Mitglied kündigen, und zwar binnen<br />

eines Monats nach Bekanntmachung o<strong>de</strong>r nach Zugang<br />

<strong>de</strong>r Mitteilung von <strong>de</strong>r Än<strong>de</strong>rung. Die Kündigung gilt für <strong>de</strong>n<br />

Schluss <strong>de</strong>s auf die Bekanntmachung o<strong>de</strong>r auf die Mitteilung<br />

<strong>de</strong>r Än<strong>de</strong>rung folgen<strong>de</strong>n Monats. Das ausschei<strong>de</strong>n<strong>de</strong> Mitglied<br />

erhält <strong>de</strong>n nicht verbrauchten Anteil <strong>de</strong>s gezahlten Beitrages<br />

zurück. Kündigt das Mitglied nicht, so gelten Än<strong>de</strong>rungen <strong>de</strong>r<br />

Satzung auch für das bestehen<strong>de</strong> Versicherungsverhältnis.<br />

§ 17 Auflösung <strong>de</strong>s Vereins<br />

Die Auflösung <strong>de</strong>s Vereins o<strong>de</strong>r seine Verschmelzung mit<br />

einem an <strong>de</strong>ren Unternehmen kann auf Antrag <strong>de</strong>s Vorstan<strong>de</strong>s<br />

o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>s Auf sichtsrates nur in einer Hauptversammlung bei<br />

Anwesenheit bzw. Vertretung gemäß § 8 Ziff. 2 von min<strong>de</strong>stens<br />

drei Viertel <strong>de</strong>r Mit glie<strong>de</strong>rvertreter mit Zustimmung von<br />

min<strong>de</strong>stens vier Fünftel <strong>de</strong>r anwesen<strong>de</strong>n bzw. vertretenen<br />

Mitglie<strong>de</strong>rvertreter beschlossen wer<strong>de</strong>n, wenn dieser<br />

Tagesordnungspunkt in <strong>de</strong>r Einladung ausdrücklich angekündigt<br />

ist.<br />

Stand: 06. 2013


Merkblatt zur Datenverarbeitung und Einwilligungserklärung<br />

nach <strong>de</strong>m Bun<strong>de</strong>sdatenschutzgesetz (BDSG)<br />

Einwilligungserklärung<br />

Ich willige ein, dass die ConceptIF Pro GmbH und ConceptIF AG<br />

und ConceptIF Pool GmbH (im folgen<strong>de</strong>n „ConceptIF“) im erfor<strong>de</strong>rlichen<br />

Umfang Daten, die sich aus <strong>de</strong>n Antragsunterlagen o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r<br />

Vertragsdurchführung (Beiträge, Versicherungsfälle, Risiko-/Vertragsän<strong>de</strong>rungen)<br />

ergeben, an die Grun<strong>de</strong>igentümer-Versicherung<br />

VVaG (im folgen<strong>de</strong>n „GEV“) als risikotragen<strong>de</strong>n Versicherer und<br />

Rückversicherer zur Beurteilung <strong>de</strong>s Risikos und zur Abwicklung<br />

<strong>de</strong>r Rückversicherung sowie zur Beurteilung <strong>de</strong>s Risikos und <strong>de</strong>r<br />

Ansprüche an an<strong>de</strong>re Versicherer und/o<strong>de</strong>r an <strong>de</strong>n Gesamtverband<br />

<strong>de</strong>r Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) zur Weitergabe<br />

dieser Daten an an<strong>de</strong>re Versicherer übermittelt. Diese Einwilligung<br />

gilt auch unabhängig vom Zustan<strong>de</strong>kommen <strong>de</strong>s Vertrages sowie<br />

für entsprechen<strong>de</strong> Prüfungen bei an<strong>de</strong>rweitig beantragten (Versicherungs-)<br />

Verträgen und bei künftigen Anträgen. Es besteht<br />

grundsätzlich Einverständnis, dass die Kommunikation auch über<br />

die bekannt gegebenen Email-Adressen in Textform erfolgt, soweit<br />

nicht für einzelne Vorgänge die Schriftform vorgeschrieben o<strong>de</strong>r<br />

vereinbart ist. Anhänge sind in <strong>de</strong>n üblichen Formaten (z.B. Word,<br />

PDF, JPEG, Text) beizufügen. Eine Verän<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>r mitgeteilten<br />

Email- o<strong>de</strong>r Web-adressen, wird unverzüglich bekannt gegeben,<br />

ebenso wer<strong>de</strong>n Störungen <strong>de</strong>r Kommunikation jeweils mitgeteilt. Ich<br />

willige ferner ein, dass die ConceptIF und die GEV meine allgemeinen<br />

Antrags-, Vertrags- und Leistungsdaten in Datensammlungen<br />

führen und, sofern ein Vermittler beteiligt ist, an diesen weitergibt,<br />

soweit dies <strong>de</strong>r ordnungsgemäßen Durchführung meiner Versicherungsangelegenheiten<br />

dient. Gesundheitsdaten dürfen nur an<br />

Personen- und Rückversicherer übermittelt wer<strong>de</strong>n; an Vermittler<br />

dürfen sie nur weitergegeben wer<strong>de</strong>n, soweit es zur Vertragsgestaltung<br />

erfor<strong>de</strong>rlich ist. Von meinen nachfolgend weiter geregelten<br />

Rechten habe ich rechtzeitig vor <strong>de</strong>r Unterzeichnung <strong>de</strong>s Antrages<br />

und <strong>de</strong>r Einwilligungserklärung Kenntnis nehmen können.<br />

Informationen zur Datenverarbeitung<br />

Versicherungsgesellschaften und für sie Versicherungsgeschäfte<br />

abwickeln<strong>de</strong> Unternehmen, wie die ConceptIF, können heute ihre<br />

Aufgaben nur noch mit Hilfe <strong>de</strong>r elektronischen Datenverarbeitung<br />

(EDV) erfüllen. Nur so lassen sich Vertragsverhältnisse korrekt,<br />

schnell und wirtschaftlich abwickeln; auch bietet die EDV einen<br />

besseren Schutz <strong>de</strong>r Versichertengemeinschaft vor missbräuchlichen<br />

Handlungen als die bisherigen manuellen Verfahren. Die<br />

Verarbeitung <strong>de</strong>r uns bekannt gegebenen Daten zu Ihrer Person<br />

wird durch das Bun<strong>de</strong>sdatenschutzgesetz (BDSG) geregelt. Danach<br />

ist die Datenverarbeitung und -nutzung zulässig, wenn das<br />

BDSG o<strong>de</strong>r eine an<strong>de</strong>re Rechtsvorschrift sie erlaubt o<strong>de</strong>r wenn <strong>de</strong>r<br />

Betroffene eingewilligt hat. Das BDSG erlaubt eine Datenverarbeitung<br />

und -nutzung stets, wenn dies im Rahmen <strong>de</strong>r Zweckbestimmung<br />

eines Vertragsverhältnisses o<strong>de</strong>r vertragsähnlichen Vertrauensverhältnisses<br />

geschieht o<strong>de</strong>r soweit es zur Wahrung berechtigter<br />

Interessen <strong>de</strong>r speichern<strong>de</strong>n Stelle erfor<strong>de</strong>rlich ist und kein<br />

Grund zu <strong>de</strong>r Annahme besteht, dass das schutzwürdige Interesse<br />

<strong>de</strong>s Betroffenen an <strong>de</strong>m Ausschluss <strong>de</strong>r Verarbeitung o<strong>de</strong>r Nutzung<br />

überwiegt. Unabhängig von dieser im Einzelfall vorzunehmen<strong>de</strong>n<br />

Interessenabwägung und im Hinblick auf eine sichere Rechtsgrundlage<br />

für die Datenverarbeitung ist in Ihren Versicherungsantrag eine<br />

Einwilligungserklärung nach <strong>de</strong>m BDSG aufgenommen wor<strong>de</strong>n.<br />

Diese gilt über die Beendigung <strong>de</strong>s Versicherungsvertrages hinaus,<br />

en<strong>de</strong>t jedoch – außer in <strong>de</strong>r Lebens- und Unfallversicherung –<br />

schon mit Ablehnung <strong>de</strong>s Antrags o<strong>de</strong>r durch Ihren je<strong>de</strong>rzeit möglichen<br />

Wi<strong>de</strong>rruf. Wird die Einwilligungserklärung bei Antragstellung<br />

ganz o<strong>de</strong>r teilweise gestrichen, kommt es u. U. nicht zu einem<br />

Vertragsabschluss. Trotz Wi<strong>de</strong>rruf o<strong>de</strong>r ganz bzw. teilweise gestrichener<br />

Einwilligungserklärung kann eine Datenverarbeitung und -<br />

nutzung in <strong>de</strong>m begrenzten gesetzlich zulässigen Rahmen, wie in<br />

<strong>de</strong>r Vormerkung beschrieben, erfolgen.<br />

1. Datenspeicherung bei ConceptIF und <strong>de</strong>r GEV<br />

ConceptIF und die GEV speichern Daten, die für <strong>de</strong>n Versicherungsvertrag<br />

notwendig sind. Das sind zunächst Ihre Angaben im<br />

Antrag (Antragsdaten). Weiter wer<strong>de</strong>n zum Vertrag versicherungstechnische<br />

Daten wie Kun<strong>de</strong>nnummer (Partnernummer), Versicherungssumme,<br />

Versicherungsdauer, Beitrag, Bankverbindung sowie<br />

erfor<strong>de</strong>rlichenfalls die Angaben eines Dritten, z. B. eines Vermittlers,<br />

eines Sachverständigen o<strong>de</strong>r eines Arztes, geführt (Vertragsdaten).<br />

Bei einem Versicherungsfall speichern ConceptIF und die<br />

GEV Ihre Angaben zum Scha<strong>de</strong>n und ggf. auch Angaben von<br />

Dritten, wie z. B. <strong>de</strong>n vom Arzt ermittelten Grad <strong>de</strong>r Berufsunfähigkeit,<br />

die Feststellung Ihrer Reparaturwerkstatt über einen Kfz-<br />

Totalscha<strong>de</strong>n o<strong>de</strong>r bei Ablauf einer Lebensversicherung <strong>de</strong>n Auszahlungsbetrag<br />

(Leistungsdaten).<br />

2. Datenübermittlung an Rückversicherer<br />

Im Interesse seiner Versicherungsnehmer wird ein Versicherer stets<br />

auf einen Ausgleich <strong>de</strong>r von ihm übernommenen Risiken achten.<br />

Deshalb geben wir in vielen Fällen einen Teil <strong>de</strong>r Risiken an Rückversicherer<br />

im In- und Ausland ab. Diese Rückversicherer benötigen<br />

ebenfalls entsprechen<strong>de</strong> versicherungstechnische Angaben<br />

von uns, wie Versicherungsnummer, Beitrag, Art <strong>de</strong>s Versicherungsschutzes<br />

und <strong>de</strong>s Risikos und Risikozuschlags sowie im<br />

Einzelfall auch Ihre Personalien. Soweit Rückversicherer bei <strong>de</strong>r<br />

Risiko- und Scha<strong>de</strong>nbeurteilung mitwirken, wer<strong>de</strong>n Ihnen auch die<br />

dafür erfor<strong>de</strong>rlichen Unterlagen zur Verfügung gestellt. In einigen<br />

Fällen bedienen sich die Rückversicherer weiterer Rückversicherer,<br />

<strong>de</strong>nen sie ebenfalls entsprechen<strong>de</strong> Daten übergeben.<br />

3. Datenübermittlung an an<strong>de</strong>re Versicherer<br />

Nach <strong>de</strong>m Versicherungsvertragsgesetz hat <strong>de</strong>r Versicherte bei<br />

Antragstellung, je<strong>de</strong>r Vertragsän<strong>de</strong>rung und im Scha<strong>de</strong>nfall <strong>de</strong>m<br />

Versicherer alle für die Einschätzung <strong>de</strong>s Wagnisses und die Scha<strong>de</strong>nabwicklung<br />

wichtigen Umstän<strong>de</strong> anzugeben. Hierzu gehören z.<br />

B. frühere Krankheiten und Versicherungsfälle o<strong>de</strong>r Mitteilungen<br />

über gleichartige an<strong>de</strong>re Versicherungen (beantragte, bestehen<strong>de</strong>,<br />

abgelehnte o<strong>de</strong>r gekündigte). Um Versicherungsmissbrauch zu<br />

verhin<strong>de</strong>rn, eventuelle Wi<strong>de</strong>rsprüche in <strong>de</strong>n Angaben <strong>de</strong>s Versicherten<br />

aufzuklären o<strong>de</strong>r um Lücken bei <strong>de</strong>n Feststellungen zum<br />

entstan<strong>de</strong>nen Scha<strong>de</strong>n zu schließen, kann es erfor<strong>de</strong>rlich sein,<br />

an<strong>de</strong>re Versicherer um Auskunft zu bitten o<strong>de</strong>r entsprechen<strong>de</strong><br />

Auskünfte auf Anfragen zu erteilen. Auch sonst bedarf es in bestimmten<br />

Fällen (Doppelversicherungen, gesetzlicher For<strong>de</strong>rungsübergang<br />

sowie bei Teilungsabkommen) eines Austauschs von<br />

personenbezogenen Daten unter <strong>de</strong>n Versicherern. Dabei wer<strong>de</strong>n


Daten <strong>de</strong>s Betroffenen weitergegeben, wie Name und Anschrift,<br />

Kfz-Kennzeichen, Art <strong>de</strong>s Versicherungsschutzes und <strong>de</strong>s Risikos<br />

o<strong>de</strong>r Angaben zum Scha<strong>de</strong>n, wie Scha<strong>de</strong>nhöhe und Scha<strong>de</strong>ntag.<br />

4. Zentrale Hinweissysteme<br />

Bei Prüfung eines Antrags o<strong>de</strong>r eines Scha<strong>de</strong>ns kann es notwendig<br />

sein, zur Risikobeurteilung, zur weiteren Aufklärung <strong>de</strong>s Sachverhalts<br />

o<strong>de</strong>r zur Verhin<strong>de</strong>rung von Versicherungsmissbrauch Anfragen<br />

an <strong>de</strong>n zuständigen Fachverband bzw. an an<strong>de</strong>re Versicherer<br />

zu richten o<strong>de</strong>r auch entsprechen<strong>de</strong> Anfragen an<strong>de</strong>rer Versicherer<br />

zu beantworten. Dazu bestehen beim GDV und beim PKV-Verband<br />

zentrale Hinweissysteme. Die Aufnahme in diese Hinweissysteme<br />

und <strong>de</strong>ren Nutzung erfolgt lediglich zu Zwecken, die mit <strong>de</strong>m jeweiligen<br />

System verfolgt wer<strong>de</strong>n dürfen, also nur soweit bestimmte<br />

Voraussetzungen erfüllt sind.<br />

Beispiele:<br />

Allgemeine Haftpflichtversicherung – Registrierung von auffälligen<br />

Scha<strong>de</strong>nfällen sowie von Personen, bei <strong>de</strong>nen <strong>de</strong>r Verdacht<br />

<strong>de</strong>s Versicherungsmissbrauchs besteht. Zweck: Risikoprüfung,<br />

Scha<strong>de</strong>naufklärung und -verhütung.<br />

Sachversicherer – Aufnahme von Schä<strong>de</strong>n und Personen, wenn<br />

Brandstiftung vorliegt o<strong>de</strong>r wenn aufgrund <strong>de</strong>s Verdachts <strong>de</strong>s Versicherungsmissbrauchs<br />

<strong>de</strong>r Vertrag gekündigt wird und bestimmte<br />

Scha<strong>de</strong>nsummen erreicht sind. Zweck: Risikoprüfung, Scha<strong>de</strong>naufklärung,<br />

Verhin<strong>de</strong>rung weiteren Missbrauchs.<br />

Unfallversicherer – Meldung bei<br />

- erheblicher Verletzung <strong>de</strong>r vorvertraglichen Anzeigepflicht,<br />

- Leistungsablehnung wegen vorsätzlicher Obliegenheitsverletzung<br />

im Scha<strong>de</strong>nfall, wegen Vortäuschung eines Unfalls o<strong>de</strong>r<br />

von Unfallfolgen,<br />

- außeror<strong>de</strong>ntlicher Kündigung durch <strong>de</strong>n Versicherer nach Leistungserbringung<br />

o<strong>de</strong>r Klageerhebung auf Leistung.<br />

Zweck: Risikoprüfung und Auf<strong>de</strong>ckung von Versicherungsmissbrauch.<br />

5. Datenverarbeitung in und außerhalb <strong>de</strong>s Unternehmens<br />

Einzelne Versicherungsbranchen (z. B. Lebens-, Kranken-, Sachversicherungen)<br />

und an<strong>de</strong>re Finanzdienstleistungen (z. B. Kredite,<br />

Bausparen, Kapitalanlagen, Immobilien) wer<strong>de</strong>n durch rechtlich<br />

selbstständige Unternehmen betrieben. Um <strong>de</strong>n Kun<strong>de</strong>n einen<br />

umfassen<strong>de</strong>n Versicherungsschutz anbieten zu können, arbeiten<br />

die Unternehmen häufig in Unternehmensgruppen zusammen. Zur<br />

Kostenersparnis wer<strong>de</strong>n dabei einzelne Bereiche zentralisiert, wie<br />

das Inkasso o<strong>de</strong>r die Datenverarbeitung. So wird z. B. Ihre Adresse<br />

nur einmal gespeichert, auch wenn Sie Verträge mit verschie<strong>de</strong>nen<br />

Unternehmen <strong>de</strong>r Gruppe abschließen; und auch Ihre Versicherungsnummer,<br />

die Art <strong>de</strong>r Verträge, ggf. Ihr Geburtsdatum, Kontonummer<br />

und Bankleitzahl, d.h. Ihre allgemeinen Antrags-, Vertrags-<br />

und Leistungsdaten, wer<strong>de</strong>n in einer zentralen Datensammlung<br />

geführt.<br />

Dabei sind die sog. Partnerdaten (z. B. Name, Adresse, Kun<strong>de</strong>nnummer,<br />

Kontonummer, Bankleitzahl, bestehen<strong>de</strong> Verträge) von<br />

allen Unternehmen <strong>de</strong>r Gruppe abfragbar. Auf diese Weise kann<br />

eingehen<strong>de</strong> Post immer richtig zugeordnet und bei telefonischen<br />

Anfragen sofort <strong>de</strong>r zuständige Partner genannt wer<strong>de</strong>n. Auch<br />

Gel<strong>de</strong>ingänge können so in Zweifelsfällen ohne Rückfragen korrekt<br />

verbucht wer<strong>de</strong>n. Die übrigen allgemeinen Antrags-, Vertrags- und<br />

Leistungsdaten sind dagegen nur von <strong>de</strong>n Versicherungsunternehmen<br />

<strong>de</strong>r Gruppe abfragbar. Obwohl alle diese Daten nur zur Beratung<br />

und Betreuung <strong>de</strong>s jeweiligen Kun<strong>de</strong>n durch die einzelnen<br />

Unternehmen verwen<strong>de</strong>t wer<strong>de</strong>n, spricht das Gesetz auch hier von<br />

„Datenübermittlung“, bei <strong>de</strong>r die Vorschriften <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>sdatenschutzgesetzes<br />

zu beachten sind. Branchenspezifische Daten – wie<br />

z. B. Gesundheits- o<strong>de</strong>r Bonitätsdaten – bleiben dagegen unter<br />

ausschließlicher Verfügung <strong>de</strong>r jeweiligen Unternehmen.<br />

Die GEV kooperiert u. A. mit Servicegesellschaften, die beispielhaft<br />

die Durchführung von spartenbezogenen Assistanceleistungen<br />

zusammen mit verschie<strong>de</strong>nen Leistungserbringern organisieren,<br />

<strong>de</strong>nen zur Leistungsbearbeitung im erfor<strong>de</strong>rlichen Rahmen Vertragsdaten<br />

zur Verfügung gestellt wer<strong>de</strong>n.<br />

6. Umgang mit beson<strong>de</strong>ren Personendaten<br />

Sofern für <strong>de</strong>n abzuschließen<strong>de</strong>n Vertrag (z.B. in <strong>de</strong>r Unfallversicherung)<br />

eine Angabe über Ihren Gesundheitszustand erfor<strong>de</strong>rlich<br />

ist, überprüfen wir diese vor Vertragsschluss gemachten Angaben,<br />

soweit dies zur Beurteilung <strong>de</strong>r zu versichern<strong>de</strong>n Risiken erfor<strong>de</strong>rlich<br />

ist und Ihre Angaben dazu Anlass bieten. Daneben kann es zur<br />

Bewertung unserer Leistungspflicht ggf. auch in an<strong>de</strong>ren Versicherungssparten<br />

erfor<strong>de</strong>rlich sein, dass wir die Gesundheitsangaben<br />

prüfen, die sie zur Begründung von Ansprüchen machen o<strong>de</strong>r die<br />

sich aus eingereichten Unterlagen (z.B. Rechnungen, Verordnungen,<br />

Gutachten) o<strong>de</strong>r Mitteilungen eines Krankenhauses o<strong>de</strong>r von<br />

Angehörigen eines Heilberufes ergeben. Diese Überprüfung unter<br />

Einbeziehung von Gesundheitsdaten erfolgt nur, soweit hierzu ein<br />

Anlass besteht (z.B. bei Fragen zur Diagnose, <strong>de</strong>m Behandlungsverlauf<br />

o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Liquidation). Die Übermittlung und Erhebung dieser<br />

Daten setzt nach § 213 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) eine<br />

spezielle Erlaubnis <strong>de</strong>s Betroffenen (Schweigepflichtentbindung)<br />

voraus.<br />

Wortlaut <strong>de</strong>s § 213 VVG:<br />

(1) Die Erhebung personenbezogener Gesundheitsdaten durch<br />

<strong>de</strong>n Versicherer darf nur bei Ärzten, Krankenhäusern und<br />

sonstigen Krankenanstalten, Pflegeheimen und Pflegepersonen,<br />

an<strong>de</strong>ren Personenversicherern und gesetzlichen Krankenkassen<br />

sowie Berufsgenossenschaften und Behör<strong>de</strong>n erfolgen;<br />

sie ist nur zulässig, soweit die Kenntnis <strong>de</strong>r Daten für<br />

die Beurteilung <strong>de</strong>s zu versichern<strong>de</strong>n Risikos o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Leistungspflicht<br />

erfor<strong>de</strong>rlich ist und die betroffene Person eine Einwilligung<br />

erteilt hat.<br />

(2) Die nach Absatz 1 erfor<strong>de</strong>rliche Einwilligung kann vor Abgabe<br />

<strong>de</strong>r Vertragserklärung erteilt wer<strong>de</strong>n. Die betroffene Person ist<br />

vor einer Erhebung nach Absatz 1 zu unterrichten; sie kann <strong>de</strong>r<br />

Erhebung wi<strong>de</strong>rsprechen.<br />

(3) Die betroffenen Person kann je<strong>de</strong>rzeit verlangen, dass eine<br />

Erhebung von Daten nur erfolgt, wenn jeweils in die einzelne<br />

Erhebung eingewilligt wor<strong>de</strong>n ist.<br />

(4) Die betroffene Person ist auf diese Rechte hinzuweisen, auf<br />

das Wi<strong>de</strong>rspruchsrecht nach Absatz 2 bei <strong>de</strong>r Unterrichtung.<br />

Soweit dies nach <strong>de</strong>m Gesetz zulässig ist, wird die Einwilligung für<br />

die vorgenannte Personendatenbearbeitung ohne Einzelabfrage<br />

gem. § 213 Abs. 3 VVG erklärt, unter <strong>de</strong>m Vorbehalt, dass die<br />

Einwilligung sich nicht auf <strong>de</strong>n Leistungsfall erstreckt, auf einen<br />

Zeitraum von einem Jahr ab Antragsunterzeichnung befristet ist und<br />

je<strong>de</strong>rzeit in Textform wi<strong>de</strong>rrufbar ist. Damit soll <strong>de</strong>r zusätzliche<br />

Aufwand von Einzelabfragen vor je<strong>de</strong>r Datenerhebung bei <strong>de</strong>r<br />

üblichen Vertragsdurchführung vermie<strong>de</strong>n wer<strong>de</strong>n.<br />

Eine abweichen<strong>de</strong> Erklärung wird ggfs. mit <strong>de</strong>r <strong>de</strong>m Antrag ergänzend<br />

beigefügten Schweigepflichtenbindungsklausel erteilt.<br />

ConceptIF und die GEV haben die personenbezogenen Gesundheitsdaten<br />

durch eine strenge Zugriffskontrolle gesichert. Soweit<br />

dies technisch und organisatorisch möglich ist, wer<strong>de</strong>n beson<strong>de</strong>re<br />

Kun<strong>de</strong>nwünsche bezüglich <strong>de</strong>s Datenschutzes – insbeson<strong>de</strong>re zur<br />

Löschung und Weitergabebeschränkung – berücksichtigt. Sprechen<br />

Sie uns diesbezüglich gern an.<br />

7. Betreuung durch Versicherungsvermittler<br />

In Ihren Versicherungsangelegenheiten wer<strong>de</strong>n Sie durch einen<br />

unserer Vermittler betreut. Vermittler in diesem Sinn sind neben<br />

Einzelpersonen auch Vermittlungsgesellschaften. Um seine Aufgaben<br />

ordnungsgemäß erfüllen zu können, erhält <strong>de</strong>r Vermittler zu<br />

diesen Zwecken von uns die für die Betreuung und Beratung notwendigen<br />

Angaben aus Ihren Antrags-, Vertrags- und Leistungsdaten,<br />

z. B. Versicherungsnummer, Beiträge, Art <strong>de</strong>s Versicherungsschutzes<br />

und <strong>de</strong>s Risikos, Zahl <strong>de</strong>r Versicherungsfälle und Höhe


von Versicherungsleistungen. Ausschließlich zum Zweck von Vertragsanpassungen<br />

in <strong>de</strong>r Personenversicherung können an <strong>de</strong>n<br />

zuständigen Vermittler auch Gesundheitsdaten übermittelt wer<strong>de</strong>n.<br />

Unsere Vermittler verarbeiten und nutzen selbst diese personenbezogenen<br />

Daten im Rahmen <strong>de</strong>r genannten Beratung und Betreuung<br />

<strong>de</strong>s Kun<strong>de</strong>n. Auch wer<strong>de</strong>n Sie von uns über Än<strong>de</strong>rungen <strong>de</strong>r kun<strong>de</strong>nrelevanten<br />

Daten informiert. Je<strong>de</strong>r Vermittler ist gesetzlich und<br />

vertraglich verpflichtet, die Bestimmungen <strong>de</strong>s BDSG und seine<br />

beson<strong>de</strong>ren Verschwiegenheitspflichten (z. B. Berufsgeheimnis und<br />

Datengeheimnis) zu beachten.<br />

8. Weitere Auskünfte und Erläuterungen über Ihre Rechte<br />

Sie haben als Betroffener nach <strong>de</strong>m Bun<strong>de</strong>sdatenschutzgesetz<br />

neben <strong>de</strong>m eingangs erwähnten Wi<strong>de</strong>rrufsrecht ein Recht auf<br />

Auskunft sowie unter bestimmten Voraussetzungen ein Recht auf<br />

Berichtigung, Sperrung o<strong>de</strong>r Löschung Ihrer in einer Datei gespeicherten<br />

Daten. Wegen eventueller weiterer Auskünfte und Erläuterungen<br />

wen<strong>de</strong>n Sie sich bitte an <strong>de</strong>n betrieblichen Datenschutzbeauftragten<br />

mit <strong>de</strong>r in <strong>de</strong>r Kun<strong>de</strong>ninformation genannten Adresse.<br />

Richten Sie auch ein etwaiges Verlangen auf Auskunft, Berichtigung,<br />

Sperrung o<strong>de</strong>r Löschung wegen <strong>de</strong>r bei <strong>de</strong>n risikotragen<strong>de</strong>n<br />

Versicherer und Rückversicherer gespeicherten Daten stets dort<br />

hin.

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