Ausgabe 1 - Fachschaft Raumplanung
Ausgabe 1 - Fachschaft Raumplanung
Ausgabe 1 - Fachschaft Raumplanung
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
(STEP 05) im Rahmen einer Evaluation. Das Konzept besteht einerseits aus einer<br />
jährlichen Reflexion der Entwicklungen in der Stadtentwicklungsplanung im Rahmen<br />
einer STEP-Aktionswoche, auf der jeden Tag eines der im STEP 05 definierten<br />
Handlungsfelder im Mittelpunkt steht. Andererseits gibt es verschiedene<br />
partizipative Elemente, die den Prozess kontinuierlich begleiten: qualitative und<br />
intensive Partizipation in den Zielgebieten des STEP 05, ExpertInnenworkshops,<br />
Internetauftritt www.step-im-dialog.at, Publikationen insbesondere zur fundierten<br />
Ergebnissicherung sowie Ausstellungen evtl. in Verbindung mit kleineren<br />
Veranstaltungen für bestimmte Zielgruppen in der Wiener Planungswerkstatt. Für<br />
die Realisierung dieses Konzepts ist die Einrichtung einer Koordinationsstelle für<br />
Partizipation auf allen Planungsebenen in der Verwaltung sowie eines Projekt- und<br />
Prozessmanagements für den STEP erforderlich. Darüber hinaus unterstützt eine<br />
Neugliederung des STEP in Form eines eher thematischen Teils „Strategische<br />
Entwicklung“ und eines eher räumlichen Teils „Räumliche Entwicklung“ die<br />
Vorgehensweise im Rahmen des Konzepts.<br />
Betreuung: Jens Dangschat<br />
Thomas Rockenschaub t_rockenschaub@hotmail.com<br />
NATURGEFAHREN UND RAUMORDNUNG – FOLGEN DER<br />
NATURKATASTROPHEN IN DER RAUMPLANUNG<br />
Überblick über die Vorgehensweise in den Bundesländern Oberösterreich,<br />
Niederösterreich, Salzburg und Steiermark<br />
<strong>Raumplanung</strong> und Raumordnung haben den Lebensraum der Menschen zu gliedern<br />
und dessen Entwicklung zu gestalten. Der Mensch – selbst Teil der Natur – ist in<br />
seiner Existenz und in seinen Tätigkeiten seit Urzeiten von gefährlichen<br />
Naturereignissen bedroht. Diesem Umstand wird insofern Rechnung getragen, als<br />
gesetzliche Regelwerke entworfen wurden, die dem Schutz von Menschenleben,<br />
Siedlungen und Infrastruktur dienen. Das Wissen um die Charakteristika<br />
unterschiedlicher Naturgefahren und der damit befassten Gesetze ist unabdingbar,<br />
für die weitere Auseinandersetzung mit diesem Thema.<br />
Auf der Basis von Erfahrungswerten und wissenschaftlichen Untersuchungen wird in<br />
der Praxis das Risikopotential der verschiedenen Arten von Naturgefahren durch<br />
Experten errechnet und infolge dessen werden im Bereich der Raumordnung und<br />
Bauordnung Widmungs- und Nutzungseinschränkungen erlassen. Ein zu kurzer<br />
Erfahrungshorizont, die hohe Dynamik der Naturprozesse, beschränkte finanzielle<br />
Mittel und die gesellschaftliche Entwicklung führen dazu, dass Planung im<br />
Allgemeinen und die <strong>Raumplanung</strong> im Speziellen im Vorfeld keinen 100%igen<br />
Schutz gewährleisten können. So werden auch in Österreich nach größeren<br />
AUSGABE 01 / 2007 St.u St.u.P. St.u St.u.P.<br />
.P.i.D. .P. .D. 019