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Ausgabe 1 - Fachschaft Raumplanung

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(STEP 05) im Rahmen einer Evaluation. Das Konzept besteht einerseits aus einer<br />

jährlichen Reflexion der Entwicklungen in der Stadtentwicklungsplanung im Rahmen<br />

einer STEP-Aktionswoche, auf der jeden Tag eines der im STEP 05 definierten<br />

Handlungsfelder im Mittelpunkt steht. Andererseits gibt es verschiedene<br />

partizipative Elemente, die den Prozess kontinuierlich begleiten: qualitative und<br />

intensive Partizipation in den Zielgebieten des STEP 05, ExpertInnenworkshops,<br />

Internetauftritt www.step-im-dialog.at, Publikationen insbesondere zur fundierten<br />

Ergebnissicherung sowie Ausstellungen evtl. in Verbindung mit kleineren<br />

Veranstaltungen für bestimmte Zielgruppen in der Wiener Planungswerkstatt. Für<br />

die Realisierung dieses Konzepts ist die Einrichtung einer Koordinationsstelle für<br />

Partizipation auf allen Planungsebenen in der Verwaltung sowie eines Projekt- und<br />

Prozessmanagements für den STEP erforderlich. Darüber hinaus unterstützt eine<br />

Neugliederung des STEP in Form eines eher thematischen Teils „Strategische<br />

Entwicklung“ und eines eher räumlichen Teils „Räumliche Entwicklung“ die<br />

Vorgehensweise im Rahmen des Konzepts.<br />

Betreuung: Jens Dangschat<br />

Thomas Rockenschaub t_rockenschaub@hotmail.com<br />

NATURGEFAHREN UND RAUMORDNUNG – FOLGEN DER<br />

NATURKATASTROPHEN IN DER RAUMPLANUNG<br />

Überblick über die Vorgehensweise in den Bundesländern Oberösterreich,<br />

Niederösterreich, Salzburg und Steiermark<br />

<strong>Raumplanung</strong> und Raumordnung haben den Lebensraum der Menschen zu gliedern<br />

und dessen Entwicklung zu gestalten. Der Mensch – selbst Teil der Natur – ist in<br />

seiner Existenz und in seinen Tätigkeiten seit Urzeiten von gefährlichen<br />

Naturereignissen bedroht. Diesem Umstand wird insofern Rechnung getragen, als<br />

gesetzliche Regelwerke entworfen wurden, die dem Schutz von Menschenleben,<br />

Siedlungen und Infrastruktur dienen. Das Wissen um die Charakteristika<br />

unterschiedlicher Naturgefahren und der damit befassten Gesetze ist unabdingbar,<br />

für die weitere Auseinandersetzung mit diesem Thema.<br />

Auf der Basis von Erfahrungswerten und wissenschaftlichen Untersuchungen wird in<br />

der Praxis das Risikopotential der verschiedenen Arten von Naturgefahren durch<br />

Experten errechnet und infolge dessen werden im Bereich der Raumordnung und<br />

Bauordnung Widmungs- und Nutzungseinschränkungen erlassen. Ein zu kurzer<br />

Erfahrungshorizont, die hohe Dynamik der Naturprozesse, beschränkte finanzielle<br />

Mittel und die gesellschaftliche Entwicklung führen dazu, dass Planung im<br />

Allgemeinen und die <strong>Raumplanung</strong> im Speziellen im Vorfeld keinen 100%igen<br />

Schutz gewährleisten können. So werden auch in Österreich nach größeren<br />

AUSGABE 01 / 2007 St.u St.u.P. St.u St.u.P.<br />

.P.i.D. .P. .D. 019

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