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und Zahlungsbedingungen BigXtra Touristik AG ... - Tchibo Reisen

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Reise- <strong>und</strong> <strong>Zahlungsbedingungen</strong> <strong>BigXtra</strong> <strong>Touristik</strong> <strong>AG</strong>, Basel<br />

Für die Erbringung von Reiseleistungen durch die <strong>BigXtra</strong> <strong>Touristik</strong> <strong>AG</strong>, Basel gelten die nachfolgenden Allgemeinen<br />

Geschäftsbedingungen. Sie regeln das Rechtsverhältnis im Rahmen des Reisevertrags zwischen<br />

dem <strong>Reisen</strong>den <strong>und</strong> dem Reiseveranstalter.<br />

1. Zustandekommen des Reisevertrages<br />

2. Bezahlung <strong>und</strong> Reiseunterlagen<br />

3. Leistungen/Nebenabreden<br />

4. Ersatzperson<br />

5. Rücktritt vor Reisebeginn <strong>und</strong> Änderungen<br />

6. Rücktritt wegen Nichterreichens der Teilnehmerzahl<br />

7. Gewährleistung/Abhilfe<br />

8. Leistungsänderungen<br />

9. Haftungsbeschränkung/Verjährung<br />

10. Pass-, Visa- <strong>und</strong> Ges<strong>und</strong>heitsvorschriften, Informationen zum Luftfahrtunternehmen, Sonstiges<br />

11. Mitwirkungspflichten des <strong>Reisen</strong>den<br />

12. Reiseversicherung<br />

13. Unwirksamkeit einer Reisebedingung<br />

14. Allgemeine Bestimmungen<br />

1. Zustandekommen des Reisevertrages<br />

1.1. Nach der schriftlichen, mündlichen, fernmündlichen oder unter Zuhilfenahme von sonstigen<br />

Fernkommunikationsmitteln erfolgenden Anmeldung bei der <strong>BigXtra</strong> <strong>Touristik</strong> <strong>AG</strong> (nachfolgend VA genannt)<br />

kommt der Reisevertrag nach Massgabe der die Reiseleistung bestimmenden Reiseausschreibung<br />

nach Zugang der schriftlichen Reisebestätigung des VA beim Anmelder zustande. Reisemittler<br />

<strong>und</strong> Dritte sind nicht berechtigt, Bestätigungen im Namen des VA´s zu erklären.<br />

1.2. Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Ange-<br />

bot des VA´s vor. Der Reisevertrag kommt auf der Gr<strong>und</strong>lage dieses neuen Angebots zustande, wenn<br />

der <strong>Reisen</strong>de die Annahme ausdrücklich oder schlüssig – etwa durch Leistung einer Zahlung auf den<br />

Reisepreis oder durch Reiseantritt - erklärt.<br />

2. Bezahlung <strong>und</strong> Reiseunterlagen<br />

2.1. Nach Erhalt der schriftlichen Reisebestätigung des VA’s wird – soweit sich aus der Leistungsbeschreibung<br />

der konkret gebuchten Reise (z. B. <strong>Reisen</strong> mit Event/Eintrittskarten) keine abweichenden<br />

Konditionen ergeben – eine Anzahlung in Höhe von 20 % des Reisepreises, zzgl. evtl. Versicherungsprämien<br />

(vgl. Ziffer 12) sofort fällig. Der Restbetrag ist 30 Tage vor Reiseantritt ohne nochmalige<br />

Aufforderung fällig.<br />

1


Bei kurzfristigen Buchungen (ab 30 Tage vor Abreise) ist der gesamte Reisepreis, nach Erhalt der<br />

schriftlichen Reisebestätigung, sofort fällig.<br />

2.2. Die Reiseunterlagen werden Ihnen, nach vollständiger Bezahlung, direkt zugesendet. Sämtliche<br />

Zahlungen können mit befreiende Wirkung nur an den in der Reisebestätigung angegebenen VA gelei-<br />

stet werden.<br />

2.3. Befindet sich der <strong>Reisen</strong>de mit der An- oder Restzahlung in Verzug <strong>und</strong> leistet trotz nochmaliger<br />

Aufforderung <strong>und</strong> Nachfrist keine Zahlung, ist der VA berechtigt, vom Reisevertrag zurückzutreten<br />

<strong>und</strong> Schadensersatz gemäss Ziffer 5 zu verlangen.<br />

2.4. Sollte der Zeitraum zwischen Buchung bzw. Zahlungseingang <strong>und</strong> Abreise nicht ausreichen,<br />

um einen rechtzeitigen Zugang der Reiseunterlagen beim <strong>Reisen</strong>den durch postalischen Versand zu<br />

gewährleisten, ist der VA berechtigt, an ausgewählten Flughäfen eine Hinterlegung von Tickets oder<br />

sonstigen Reiseunterlagen zu veranlassen. Die hierfür durch den VA berechnete Gebühr in Höhe von<br />

Fr. 25.- pro Ticket bzw. Reiseunterlage hat der <strong>Reisen</strong>de zu tragen.<br />

2.5. Die <strong>BigXtra</strong> <strong>Touristik</strong> <strong>AG</strong> ist Teilnehmer am Garantiefond der Schweizer Reisebranche.<br />

3. Leistungen/Nebenabreden<br />

3.1. Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der zum Zeitpunkt der Buchung gül-<br />

tigen Leistungsbeschreibung (z. B. im Katalog, in der Anzeige beziehungsweise aus der Darstellung<br />

auf den veranstaltereigenen Websites im Internet) sowie aus den hierauf Bezug nehmenden Angaben<br />

in der Buchungsbestätigung des VAs. Leistungsbeschreibungen in Katalogen, Anzeigen oder auch<br />

Websites von Leistungsträgern wie Hotels sind für den VA nicht verbindlich.<br />

3.2. Reisemittler oder Dritte sind nicht berechtigt, Nebenabreden selbst zu bestätigen bzw. von der<br />

Reiseausschreibung <strong>und</strong> –bestätigung abweichende Zusicherungen im Namen des VA’s zu geben.<br />

Soweit eine ausdrückliche Bestätigung auf der Buchungsbestätigung des VA’s nicht erfolgt, sind Wün-<br />

sche auf der Buchungsanmeldung nur als unverbindlicher Wunsch anzusehen, für dessen Erbringung<br />

eine Gewährleistung nicht übernommen werden kann.<br />

4. Ersatzperson<br />

Der VA berechnet Fr. 50.- pro Person, wenn der <strong>Reisen</strong>de von den gesetzlichen Möglichkeiten Ge-<br />

brauch macht <strong>und</strong> eine Ersatzperson benennt. Soweit durch den Personenwechsel weitere Kosten<br />

seitens der Leistungsträger anfallen (z. B. für die Neuausstellung von Linienbeförderungsscheinen),<br />

werden diese weiterbelastet. Der ursprünglich gemeldete Teilnehmer <strong>und</strong> die Ersatzperson haften<br />

gesamtschuldnerisch für die Forderungen.<br />

2


5. Rücktritt vor Reisebeginn <strong>und</strong> Änderungen<br />

5.1. Der <strong>Reisen</strong>de ist jederzeit berechtigt, vor Reisebeginn vom Reisevertrag zurückzutreten. Mass-<br />

geblich ist der Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung beim VA. Der Rücktritt sollte dabei<br />

schriftlich unter Angabe der Buchungsnummer erklärt werden.<br />

5.2. Im Falle des Rücktritts vor Reisebeginn erhebt der VA eine angemessene Entschädigung (Storno-<br />

gebühr). Diese richtet sich, soweit nicht abweichend vereinbart, nach folgender Staffelung:<br />

bis 30 Tage vor Reiseantritt 20 %<br />

vom 29. bis 22. Tag vor Reiseantritt 25 %<br />

vom 21. bis 15. Tag vor Reiseantritt 30 %<br />

vom 14. bis 8. Tag vor Reiseantritt 50 %<br />

vom 7. bis 1. Tag vor Reiseantritt 75 %<br />

am Tag des Reiseantritts oder<br />

bei Nichterscheinen 95 %<br />

des Gesamtpreises.<br />

Nurflugtickets, <strong>Reisen</strong> mit Linienbeförderungsscheinen sowie Schiffsreisen:<br />

bis 120 Tage vor Reiseantritt 20 %<br />

bis 60 Tage vor Reiseantritt 30 %<br />

bis 30 Tage vor Reiseantritt 40 %<br />

bis 15 Tage vor Reiseantritt 65 %<br />

14 Tage bis 7 Tage vor Reiseantritt 85 %<br />

6 Tage bis 1 Tag 90 %<br />

am Tag des Reiseantritts oder<br />

bei Nichterscheinen 95 %<br />

des Gesamtpreises.<br />

Bei Stornierung sind bereits ausgehändigte Linienbeförderungsscheine, Hotelvoucher, Bahntickets<br />

oder ähnliches an den VA unverzüglich zurückzugeben, da andernfalls der volle Reisepreis berechnet<br />

wird.<br />

Die Stornokosten betragen in jedem Fall, unabhängig von der Reiseart, mindestens Fr. 130.- pro Bu-<br />

chung.<br />

5.3. Der Nachweis eines geringeren Schadens bleibt dem <strong>Reisen</strong>den unbenommen.<br />

5.4. Wir empfehlen den Abschluss einer Annullationskosten-Versicherung, welche die Stornogebühren<br />

im Rahmen der Versicherungsbedingungen übernehmen kann.<br />

5.5. Umbuchungen im Sinne nachträglicher Änderungen gebuchter Rieseleistungen sind gr<strong>und</strong>sätzlich<br />

ausgeschlossen. Das Rücktrittsrecht bleibt davon unberührt.<br />

3


6. Rücktritt wegen Nichterreichens der Teilnehmerzahl<br />

Bei Nichterreichen einer in der Leistungsbeschreibung festgesetzten Mindestteilnehmerzahl ist der<br />

VA berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Der Rücktritt kann spätestens 30 Tage vor Reiseantritt<br />

erklärt werden. Bereits geleistete Zahlungen werden unverzüglich zurückerstattet, sofern er nicht von<br />

einem Ersatzangebot Gebrauch macht.<br />

7. Gewährleistung/Abhilfe<br />

7.1. Sollte eine Reiseleistung nicht oder nicht vertragsgemäss erbracht werden, so ist der <strong>Reisen</strong>de<br />

verpflichtet, den Mangel anzuzeigen <strong>und</strong> Abhilfe innerhalb angemessener Frist zu verlangen. Gewähr-<br />

leistungsansprüche können nur anerkannt werden, soweit nicht eine Mängelanzeige schuldhaft unter-<br />

lassen wurde oder nicht gegenüber dem richtigen Anzeigeadressaten erfolgte (vgl. Ziffer 7.2.).<br />

7.2. Mängel sind bei Pauschalreisen gr<strong>und</strong>sätzlich der örtlichen Reiseleitung anzuzeigen. Eine Anzeige<br />

gegenüber dem Leistungsträger genügt hier in der Regel nicht. Bei <strong>Reisen</strong> mit individuellem Reise-<br />

verlauf (Flug & Mietwagen) sowie bei Städtereisen ohne örtliche Reiseleitung ist die Mängelanzeige<br />

hingegen gegenüber dem jeweiligen Leistungsträger, dessen Leistung durch einen Mangel betroffen<br />

ist, vorzunehmen. Die konkreten Kontaktinformationen sind den Reiseunterlagen zu entnehmen bzw.<br />

ggf. bei der Reiseleitung vor Ort zu erfragen.<br />

7.3. Bei eventuell auftretenden Leistungsstörun gen ist der <strong>Reisen</strong>de verpflichtet, im Rahmen der<br />

gesetzlichen Bestimmungen alles zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen <strong>und</strong> evtl.<br />

entstehenden Schaden gering zu halten. Sofern Gepäck bei Flugreisen verloren geht oder be schädigt<br />

wird, ist zwingend eine Scha dens an zeige (P.I.R.) an Ort <strong>und</strong> Stelle bei der durch führenden Fluggesell-<br />

schaft zu erstatten. In sonstigen Fällen ist die Reiseleitung zu verständi gen.<br />

7.4. Die Reiseleitung ist nicht befugt, Ansprüche gleich welcher Art anzuerkennen.<br />

7.5. Die Abtretung von Gewährleistungs oder Schadensersatzansprüchen sowie die gerichtliche<br />

Geltendmachung von Ansprüchen anderer <strong>Reisen</strong>den oder Reiseteilnehmern ist ausgeschlossen, es<br />

sei denn, der Abtretungsempfänger hat durch gesonderte Unterschrift bei der Buchung erklärt, auch<br />

für die vertraglichen Verpflichtungen derjenigen Personen selbst ein zu stehen, die die Rechte an ihn<br />

abgetreten haben.<br />

8. Leistungsänderungen<br />

Der VA ist berechtigt, einzelne Reiseleistungen zu ändern, soweit dies nach Vertragsschluss notwen-<br />

dig werden sollte, durch den VA nicht wider Treu <strong>und</strong> Glauben herbeigeführt wurde <strong>und</strong> die Ände-<br />

rungen/Abweichungen nicht erheblich sind bzw. den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht<br />

4


eeinträchtigen. Hiervon umfasst sind insbesondere zumutbare Änderungen von Flugleistungen.<br />

9. Haftungsbeschränkung/Verjährung<br />

9.1. Die vertragliche Haftung des VA’s aus dem Reisevertrag für Schäden durch den VA oder einen<br />

Leistungsträger, die nicht Körperschäden sind, ist insgesamt auf die Höhe des dreifachen Reisepreises<br />

beschränkt, soweit ein Schaden des <strong>Reisen</strong>den weder vorsätzlich noch grob fahrlässig durch den VA<br />

herbeigeführt wird.<br />

9.2. Für alle Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober<br />

Fahrlässigkeit beruhen, haftet der VA je <strong>Reisen</strong>dem <strong>und</strong> Reise bei Sachschäden bis höchstens Fr.<br />

6000.–. Wenn der Reisepreis pro Person Fr. 2000.– übersteigt, ist die Haftung auf die Höhe des drei-<br />

fachen Reisepreises beschränkt. Wir empfehlen, derartige Risiken durch eine Reiseunfall- <strong>und</strong> Reise-<br />

gepäckversicherung abzudecken.<br />

9.3. Die Geltendmachung von vertraglichen Minde rungs- <strong>und</strong> Schadenersatzansprüchen im Zusam-<br />

menhang mit den vom VA erbrachten Reiseleistungen muss innerhalb eines Monats nach der vertrag-<br />

lich vorgesehenen Beendigung der Reise gegenüber dem VA erfolgen. Eine fristgerechte Geltendma-<br />

chung gegenüber dem Reisemittler oder einem sonstigen Dritten ist nicht ausreichend.<br />

9.4. Schadensersatzforderungen, gleich aus welchem Rechtsgr<strong>und</strong>, verjähren innert einem Jahr. Die<br />

Verjährungsfrist beginnt an dem auf das Ende der gebuchten Reise folgenden Tag.<br />

werden.<br />

10. Pass-, Visa- <strong>und</strong> Ges<strong>und</strong>heitsvorschriften, Informationen zum Luftfahrtunternehmen, Sonstiges<br />

10.1. Der <strong>Reisen</strong>de ist im Hinblick auf die Einhaltung der einschlägigen Erfordernisse selbst verant-<br />

wortlich. Sämtliche Nachteile, die aus der Nichtbefolgung erwachsen, gehen zu Lasten des <strong>Reisen</strong>den,<br />

soweit er nicht durch den VA falsch informiert worden sein sollte. <strong>Reisen</strong>de ohne Schweizer Staats-<br />

bürgerschaft können die entsprechenden Informationen beim zuständigen Konsulat erfragen.<br />

10.2. Der VA ist verpflichtet, den <strong>Reisen</strong>den über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft für<br />

alle Beförderungsleistungen auf dem Hin- <strong>und</strong> Rückflug vor Vertragsschluss zu informieren, sofern<br />

die Fluggesellschaft bereits vor Vertragsschluss feststeht. Auf die Angaben der jeweiligen Leistungs-<br />

beschreibung über die eingesetzten Fluggesellschaften wird hiermit hingewiesen. Soweit die Flugge-<br />

sellschaft noch nicht feststeht, informiert der VA den <strong>Reisen</strong>den vor Vertragsschluss über die Gesell-<br />

schaft, die voraussichtlich den Flug durchführen wird. Sobald die Fluggesellschaft feststeht, stellt<br />

der Reiseveranstalter sicher, dass dem <strong>Reisen</strong>den die Informationen hierüber so rasch wie möglich<br />

zugehen. Dies gilt auch für jede etwaige Änderung bei den die Flugleistung ausführenden Fluggesell-<br />

schaften.<br />

10.3. Im Falle von altersabhängigen Reisepreisermässigungen ist für die Einhaltung der Altersgrenze<br />

5


der Tag des Reisebeginns massgeblich. Kosten, welche auf eine Falschauskunft des <strong>Reisen</strong>den zurück-<br />

zuführen sind, fallen diesem zur Last.<br />

xxx<br />

11. Mitwirkungspflichten des <strong>Reisen</strong>den<br />

11.1 Der <strong>Reisen</strong>de ist verpflichtet, die Angaben <strong>und</strong> Daten – insbesondere die Richtigkeit <strong>und</strong> Voll-<br />

ständigkeit der persönlichen Daten gemäss Ausweisdokument - der Buchungsbestätigung unverzüg-<br />

lich nach Zugang zu prüfen <strong>und</strong> eventuelle Abweichungen zur Reisebuchung oder Unrichtigkeiten dem<br />

VA zu melden.<br />

11.2. Der <strong>Reisen</strong>de hat die nach vollständiger Bezahlung ca. 2 Wochen vor Reiseantritt zugehen-<br />

den Reisedokumente auf deren Vollständigkeit zu prüfen. Sollten dem <strong>Reisen</strong>den bis spätestens 1<br />

Woche vor Abreise die Reiseunterlagen wie etwa Flugtickets oder Hotelvoucher wider Erwarten nicht<br />

oder nur unvollständig vorliegen, so hat er sich unverzüglich mit dem VA in Verbindung zu setzen.<br />

11.3. Der <strong>Reisen</strong>de ist verpflichtet, die ihm übersandten Reiseunterlagen unverzüglich nach Zugang<br />

zu prüfen <strong>und</strong> eventuelle Abweichungen zur Buchungsbestätigung zu melden.<br />

11.4. Bei den mit der Buchungsbestätigung bekannt gegebenen Reisezeiten für die gebuchten Reise-<br />

tage handelt es sich zunächst nur um voraussichtliche Reisezeiten. Die genauen Reisezeiten werden<br />

mit Übersendung der Reiseunterlagen bekannt gegeben. Sollte der <strong>Reisen</strong>de selbst oder über einen<br />

Reisemittler noch weitere Anschlussbeförderungen buchen, so hat der <strong>Reisen</strong>de diesen Umstand<br />

ebenso zu berücksichtigen wie jenen, dass es bei der Beförderung selbst immer zu Verzögerungen<br />

aus vielfachen Gründen kommen kann. Gegebenenfalls hat der <strong>Reisen</strong>de bei Buchung von Anschluss-<br />

beförderungen erst nachzufragen, ob die genauen Zeiten bereits bekannt sind. Der <strong>Reisen</strong>de hat bei<br />

der Buchung von Anschlussbeförderungen weiter auch ausreichende Zeitabstände für etwaige Ver-<br />

zögerungen bei der Beförderung zu berücksichtigen. Bei Buchung von Anschlussbeförderungen wird<br />

gr<strong>und</strong>sätzlich eine Tarifwahl, die kostengünstige Umbuchungen zulässt, empfohlen.<br />

11.5. Soweit auf dem Flugticket abweichende Flugzeiten genannt sind, gehen diese etwaigen Flug-<br />

zeiten aus der Buchungsbestätigung, die nur vorläufig sind, vor.<br />

11.6. Im Rahmen von Flugreisen haben sich <strong>Reisen</strong>de ca. 2 St<strong>und</strong>en vor dem planmässigen Abflug<br />

am Flughafen einzufinden.<br />

11.7. Der <strong>Reisen</strong>de hat sich über die konkreten Rückflugzeiten bis spätestens 24 St<strong>und</strong>en, jedoch<br />

frühestens 48 St<strong>und</strong>en vor planmässiger Rückreise bei der sich aus den Reiseunterlagen ergebenden<br />

Agentur vor Ort zu informieren.<br />

11.8. Der <strong>Reisen</strong>de stellt sicher, dass er unter den durch ihn bei Buchung angegebenen Kontaktdaten<br />

– insbesondere unter der angegebenen Telefonnummer in den letzten 3 Tagen vor Reisebeginn – re-<br />

gelmässig erreichbar ist.<br />

11.9. Es wird dringend empfohlen, Geld, Schmuck <strong>und</strong> sonstige Wertgegenstände auf das Notwendige<br />

6


zu beschränken <strong>und</strong> jedenfalls nicht mit dem Reisegepäck aufzugeben, sondern im Handgepäck mit<br />

sich zu führen.<br />

12. Reiseversicherung<br />

Bei Abschluss einer Reiseversicherung über den VA kommt das Versicherungsvertragsverhältnis<br />

ausschliesslich zwischen den K<strong>und</strong>en <strong>und</strong> der Versicherungsgesellschaft zustande. Der Versicherungs-<br />

vertrag kommt erst mit Zahlung der Versicherungsprämie zustande, die mir der Anzahlung auf den<br />

Reisepreis fällig ist. Es ist alleinige Obliegenheit des K<strong>und</strong>en, die sich aus dem Versicherungsvertrag<br />

ergebenden Pflichten einzuhalten <strong>und</strong> die Rechte hieraus gegenüber der Versicherung geltend zu ma-<br />

chen.<br />

13. Unwirksamkeit einer Reisebedingung<br />

Sollte eine der vorstehenden Reisebedingungen unwirksam bzw. unzulässig sein, so hat dies keine<br />

Auswirkung auf den Bestand der übrigen Reisebedingungen.<br />

14. Allgemeine Bestimmungen<br />

14.1. Die dem VA zur Vertragsdurchführung zur Verfügung gestellten personenbezogenen Daten<br />

werden nach den geltenden Datenschutzbestimmungen elektronisch verarbeitet <strong>und</strong> genutzt. Der<br />

betroffene kann der Nutzung oder Übermittlung seiner Daten zum Zwecke der Werbung, Markt- <strong>und</strong><br />

Meinungsforschung jederzeit durch Mitteilung an den Datenschutzbeauftragten unter der am Ende<br />

angegebenen Adresse des Reiseveranstalters widersprechen.<br />

14.2. Der Gerichtsstand für Klagen eines <strong>Reisen</strong>den gegenüber dem VA ist Basel. Falls unser Ver-<br />

tragspartner keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat bzw. falls der Wohnsitz oder der ge-<br />

wöhnliche Aufenthalt der zu verklagenden Partei bei Klageerhebung unbekannt ist oder nach Ver-<br />

tragsschluss aus dem Geltungsbereich dieses Gesetzes verlegt wurde oder falls unser Vertragspartner<br />

Kaufmann ist, wird als Gerichtsstand Basel vereinbart.<br />

Angaben zu Ihrem Vertragspartner:<br />

<strong>BigXtra</strong> <strong>Touristik</strong> <strong>AG</strong><br />

Euroairport<br />

Postfach 215<br />

7


CH-4030 Basel<br />

Tel: 0848 - 220 822 (Fr. 0.08/min. aus dem Festnetz)<br />

Täglich von 8.00 - 22.00 Uhr<br />

eMail: tchibo@bigxtra.ch<br />

Verwaltungsrat:<br />

Boris Raoul, Mathias Klein<br />

Direktorin:<br />

Verda Birinci<br />

Stand: Dezember 2007<br />

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