Merkblatt Jugendliche im Gastgewerbe - GastroSuisse
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IV.Beschäftigung von <strong>Jugendliche</strong>n mit gefährlichen Arbeiten<br />
1. Für alle <strong>Jugendliche</strong>n bis vollendetem 18. Altersjahr:<br />
Die Beschäftigung mit gefährlichen Arbeiten ist ausserhalb der beruflichen Grundbildung grundsätzlich<br />
verboten.<br />
Als gefährlich gelten alle Arbeiten, die ihrer Natur nach oder aufgrund der Umstände, unter denen sie<br />
verrichtet werden, die Gesundheit, die Ausbildung und die Sicherheit der <strong>Jugendliche</strong>n sowie deren<br />
physische und psychische Entwicklung beeinträchtigen können.<br />
Welche Arbeiten darunter fallen, ist in der neuen EVD-Verordnung über gefährliche Arbeiten für <strong>Jugendliche</strong><br />
aufgeführt.<br />
2. Ab vollendetem 16. Altersjahr:<br />
Das Bundesamt für Berufsbildung und Technologie kann mit Zust<strong>im</strong>mung des SECO die regelmässige<br />
Beschäftigung mit gefährlichen Arbeiten ausnahmsweise ohne Bewilligung in den Berufsbildungsverordnungen<br />
vorsehen, sofern dies für das Erreichen der Ziele der beruflichen Grundbildung oder von<br />
behördlich anerkannten Kursen unentbehrlich ist.<br />
Im Einzelfall kann mit entsprechender Bewilligung des SECO die Beschäftigung mit gefährlichen<br />
Arbeiten in anderen beruflichen Grundbildungen erlaubt werden, wenn die Beschäftigung mit gefährlichen<br />
Arbeiten für das Erreichen der Ziele der beruflichen Grundbildung oder von behördlich anerkannten<br />
Kursen unentbehrlich ist.<br />
Telefonische Auskünfte zu weiteren Fragen zum Thema Beschäftigung von <strong>Jugendliche</strong>n <strong>im</strong> <strong>Gastgewerbe</strong><br />
erhalten Mitglieder von <strong>GastroSuisse</strong> in der unentgeltlichen Rechtsauskunft, jeweils von<br />
Montag bis Donnerstag von 09.30 Uhr bis 11.30 Uhr und von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr unter:<br />
Telefon 0848 377 111, Fax 0848 377 112 oder E-Mail info@gastrosuisse.ch.<br />
Dieses <strong>Merkblatt</strong> wurde mit aller Sorgfalt erstellt und enthält Antworten auf die dem Rechtsdienst<br />
<strong>GastroSuisse</strong> <strong>im</strong> Zusammenhang mit dem Thema Beschäftigung von <strong>Jugendliche</strong>n <strong>im</strong> <strong>Gastgewerbe</strong> am<br />
häufigsten gestellten Fragen. Dennoch sind die Aussagen generell und ersetzen nie eine Beratung <strong>im</strong><br />
Einzelfall.<br />
© Rechtsdienst <strong>GastroSuisse</strong>, August 2008