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Informationen zur Abschlussprüfung 2013 - FOS-Friedberg

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Betriebswirtschaftslehre mit Rechnungswesen:<br />

Für die Prüfung im Fach BwR wird der Industriekontenrahmen (IKR) als Hilfsmittel gestellt. Bitte nach<br />

der Prüfung in die Arbeit einlegen. Eigene Kontenrahmen sind nicht zugelassen. Auch die Merkhilfe<br />

BWR wird gestellt, diese ist ebenfalls nach der Prüfung in die Arbeit einzulegen.<br />

Prüfungspapier:<br />

Für alle Prüfungsteilnehmer wird Papier für Konzept und Reinschrift von der Schule bereitgestellt.<br />

Bitte bringen Sie kein eigenes Papier mit. Alle Blätter, auch Konzeptblätter, müssen am Ende der<br />

Prüfung in den Mantelbogen eingelegt und abgegeben werden. Die Angaben und möglicherweise<br />

vorhandene Hinweisblätter sind gesondert abzugeben. Denken Sie daran, jedes beschriebene<br />

Blatt mit Ihrem Namen und Ihrer Klasse zu beschriften.<br />

8. Hinweise <strong>zur</strong> Bearbeitung der Aufgaben:<br />

Verwenden Sie keinen Korrekturlack oder Tintentod; Fehler werden durchgestrichen und die neue<br />

Ausführung daneben geschrieben (Im Fach Deutsch durch Fußnoten). Es darf auch kein Rotstift,<br />

Grünstift oder Bleistift (außer für die Erstellung von Graphen in Mathematik, Physik und BwR) verwendet<br />

werden. Bedenken Sie, dass bei der Bewertung der Leistungen auch auf saubere und deutliche<br />

Schrift sowie eine übersichtliche Darstellung geachtet wird.<br />

Wenn aus einer Vorlage Aufgaben auszuwählen sind, erfolgt die Auswahl durch Streichung der<br />

nicht zu bearbeitenden Aufgaben vor Beginn der Bearbeitung, gemeinsam und unter Anleitung<br />

der Lehrkraft. Bitte beachten Sie diese Angaben genau. Falsch ausgewählte Aufgaben müssen mit<br />

Note 6 (0 Punkte) bewertet werden.<br />

9. Verlassen des Prüfungsraumes:<br />

Das Verlassen des Prüfungsraumes für den Gang <strong>zur</strong> Toilette ist während der Prüfung nur mit Erlaubnis<br />

einer Aufsicht führenden Lehrkraft möglich. Melden Sie sich bitte und warten Sie, bis Sie zum Verlassen<br />

des Platzes aufgefordert werden. Während der ersten Stunde und der letzten halben Stunde<br />

der Prüfung darf der Prüfungsraum nicht verlassen werden!<br />

Ergebnisse der Prüfung<br />

10. Notenbekanntgabe:<br />

Zu den festgesetzten Terminen können Sie Ihre Jahresfortgangsnoten bzw. die Noten der schriftlichen<br />

Prüfung erfahren. Wenn Sie nicht anwesend sind, haben Sie die Folgen, z. B. eine versäumte<br />

Meldung <strong>zur</strong> mündlichen Prüfung, selbst zu tragen. Anderen Personen können Ihre Noten nur mitgeteilt<br />

werden, wenn sie eine schriftliche Vollmacht vorgelegen können.<br />

11. Mündliche Prüfung (nicht im Fach Englisch):<br />

Die Schulordnung enthält vor allem in den §§ 65 und 67 FOBOSO Bestimmungen <strong>zur</strong> mündlichen<br />

Prüfung.<br />

Nach § 65 Abs. 2 Satz 1 können Sie sich freiwillig zu einer mündlichen Prüfung melden<br />

in einem Fach der schriftlichen Prüfung (außer Englisch)<br />

und zusätzlich zu einer mündlichen Prüfung in einem Pflichtfach des laufenden Schuljahres<br />

(außer Französisch/Spanisch) ohne schriftliche Prüfung, wenn die Leistungen mit der Jahresfortgangsnote<br />

5 oder 6 bewertet worden sind (weniger als 4 Punkte),<br />

weitere Regelungen siehe § 65, folgende Sätze.<br />

Beachten Sie die Anmeldetermine. Spätere Meldungen können nicht angenommen werden. Melden<br />

Sie sich schriftlich mit den Formblättern zu den jeweiligen mündlichen Prüfungen an.<br />

Nach § 65 Abs. 3 Satz 1 kann der Prüfungsausschuss festlegen, dass Sie sich unter bestimmten Bedingungen<br />

(z.B. Notendiskrepanz) in einem Fach der mündlichen Prüfung unterziehen müssen.<br />

Die Termine der mündlichen Prüfung werden rechtzeitig ausgehängt (siehe Terminplan). Informieren<br />

Sie sich über Ihren Termin vor Ort, eine telefonische Auskunft kann nicht erfolgen.<br />

Die Dauer der mündlichen Prüfung beträgt im Allgemeinen 20 Minuten.<br />

Prüfungsstoff ist der gesamte Stoff der 11. , 12. und ggf. 13. Jahrgangsstufe.<br />

In § 67 wird die Bewertung der einzelnen Leistungen geregelt. Wichtige Bestimmungen sind:<br />

Bei der Bildung der Prüfungsnote werden die Leistungen in der schriftlichen Prüfung und in<br />

der mündlichen Prüfung im Verhältnis 2:1 gewertet.<br />

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