Informationen zur Abschlussprüfung 2013 - FOS-Friedberg
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Betriebswirtschaftslehre mit Rechnungswesen:<br />
Für die Prüfung im Fach BwR wird der Industriekontenrahmen (IKR) als Hilfsmittel gestellt. Bitte nach<br />
der Prüfung in die Arbeit einlegen. Eigene Kontenrahmen sind nicht zugelassen. Auch die Merkhilfe<br />
BWR wird gestellt, diese ist ebenfalls nach der Prüfung in die Arbeit einzulegen.<br />
Prüfungspapier:<br />
Für alle Prüfungsteilnehmer wird Papier für Konzept und Reinschrift von der Schule bereitgestellt.<br />
Bitte bringen Sie kein eigenes Papier mit. Alle Blätter, auch Konzeptblätter, müssen am Ende der<br />
Prüfung in den Mantelbogen eingelegt und abgegeben werden. Die Angaben und möglicherweise<br />
vorhandene Hinweisblätter sind gesondert abzugeben. Denken Sie daran, jedes beschriebene<br />
Blatt mit Ihrem Namen und Ihrer Klasse zu beschriften.<br />
8. Hinweise <strong>zur</strong> Bearbeitung der Aufgaben:<br />
Verwenden Sie keinen Korrekturlack oder Tintentod; Fehler werden durchgestrichen und die neue<br />
Ausführung daneben geschrieben (Im Fach Deutsch durch Fußnoten). Es darf auch kein Rotstift,<br />
Grünstift oder Bleistift (außer für die Erstellung von Graphen in Mathematik, Physik und BwR) verwendet<br />
werden. Bedenken Sie, dass bei der Bewertung der Leistungen auch auf saubere und deutliche<br />
Schrift sowie eine übersichtliche Darstellung geachtet wird.<br />
Wenn aus einer Vorlage Aufgaben auszuwählen sind, erfolgt die Auswahl durch Streichung der<br />
nicht zu bearbeitenden Aufgaben vor Beginn der Bearbeitung, gemeinsam und unter Anleitung<br />
der Lehrkraft. Bitte beachten Sie diese Angaben genau. Falsch ausgewählte Aufgaben müssen mit<br />
Note 6 (0 Punkte) bewertet werden.<br />
9. Verlassen des Prüfungsraumes:<br />
Das Verlassen des Prüfungsraumes für den Gang <strong>zur</strong> Toilette ist während der Prüfung nur mit Erlaubnis<br />
einer Aufsicht führenden Lehrkraft möglich. Melden Sie sich bitte und warten Sie, bis Sie zum Verlassen<br />
des Platzes aufgefordert werden. Während der ersten Stunde und der letzten halben Stunde<br />
der Prüfung darf der Prüfungsraum nicht verlassen werden!<br />
Ergebnisse der Prüfung<br />
10. Notenbekanntgabe:<br />
Zu den festgesetzten Terminen können Sie Ihre Jahresfortgangsnoten bzw. die Noten der schriftlichen<br />
Prüfung erfahren. Wenn Sie nicht anwesend sind, haben Sie die Folgen, z. B. eine versäumte<br />
Meldung <strong>zur</strong> mündlichen Prüfung, selbst zu tragen. Anderen Personen können Ihre Noten nur mitgeteilt<br />
werden, wenn sie eine schriftliche Vollmacht vorgelegen können.<br />
11. Mündliche Prüfung (nicht im Fach Englisch):<br />
Die Schulordnung enthält vor allem in den §§ 65 und 67 FOBOSO Bestimmungen <strong>zur</strong> mündlichen<br />
Prüfung.<br />
Nach § 65 Abs. 2 Satz 1 können Sie sich freiwillig zu einer mündlichen Prüfung melden<br />
in einem Fach der schriftlichen Prüfung (außer Englisch)<br />
und zusätzlich zu einer mündlichen Prüfung in einem Pflichtfach des laufenden Schuljahres<br />
(außer Französisch/Spanisch) ohne schriftliche Prüfung, wenn die Leistungen mit der Jahresfortgangsnote<br />
5 oder 6 bewertet worden sind (weniger als 4 Punkte),<br />
weitere Regelungen siehe § 65, folgende Sätze.<br />
Beachten Sie die Anmeldetermine. Spätere Meldungen können nicht angenommen werden. Melden<br />
Sie sich schriftlich mit den Formblättern zu den jeweiligen mündlichen Prüfungen an.<br />
Nach § 65 Abs. 3 Satz 1 kann der Prüfungsausschuss festlegen, dass Sie sich unter bestimmten Bedingungen<br />
(z.B. Notendiskrepanz) in einem Fach der mündlichen Prüfung unterziehen müssen.<br />
Die Termine der mündlichen Prüfung werden rechtzeitig ausgehängt (siehe Terminplan). Informieren<br />
Sie sich über Ihren Termin vor Ort, eine telefonische Auskunft kann nicht erfolgen.<br />
Die Dauer der mündlichen Prüfung beträgt im Allgemeinen 20 Minuten.<br />
Prüfungsstoff ist der gesamte Stoff der 11. , 12. und ggf. 13. Jahrgangsstufe.<br />
In § 67 wird die Bewertung der einzelnen Leistungen geregelt. Wichtige Bestimmungen sind:<br />
Bei der Bildung der Prüfungsnote werden die Leistungen in der schriftlichen Prüfung und in<br />
der mündlichen Prüfung im Verhältnis 2:1 gewertet.<br />
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