Muster Mindestentgelt in Stelleninseraten
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Rechtsservice<br />
Arbeit + Soziales<br />
Angabe des kollektivvertraglichen <strong>M<strong>in</strong>destentgelt</strong>s<br />
<strong>in</strong> Stellen<strong>in</strong>seraten ab 1.3.2011<br />
Wirtschaftskammer Steiermark<br />
Rechtsservice<br />
A-8021 Graz, Körblergasse 111 – 113<br />
Tel. (0316) 601-601, Fax (0316) 601-505<br />
Email: rechtsservice@wkstmk.at<br />
Web: http://wko.at/stmk/rs
<strong>Muster</strong>formular der Wirtschaftskammer Steiermark<br />
Angabe des kollektivvertraglichen <strong>M<strong>in</strong>destentgelt</strong>s <strong>in</strong> Stellen<strong>in</strong>seraten ab 1.3.2011<br />
Stand:11.2.2011<br />
Angabe des kollektivvertraglichen <strong>M<strong>in</strong>destentgelt</strong>s <strong>in</strong><br />
Stellen<strong>in</strong>seraten ab 1.3.2011<br />
Ab 1.3.2011 s<strong>in</strong>d alle Arbeitgeber (unabhängig von der Betriebsgröße) sowie<br />
private Arbeitsvermittler verpflichtet, <strong>in</strong> ihren Stellen<strong>in</strong>seraten das<br />
kollektivvertragliche <strong>M<strong>in</strong>destentgelt</strong> anzugeben und (wenn e<strong>in</strong>e solche<br />
besteht) auf die Bereitschaft<br />
zur Überzahlung h<strong>in</strong>zuweisen.<br />
Die Verpflichtung zur Angabe im Stellen<strong>in</strong>serat tritt mit 1. März 2011 <strong>in</strong> Kraft. Die<br />
Sanktionierung e<strong>in</strong>es Verstoßes gegen diese Verpflichtung erfolgt jedoch erst mit<br />
1. Jänner 2012. Ab 1.1.2012 erfolgt beim ersten Verstoß e<strong>in</strong>e Ermahnung durch<br />
die zuständige Bezirksverwaltungsbehörde. Im Wiederholungsfall ist die<br />
Verhängung e<strong>in</strong>er Verwaltungsstrafe bis zu 360 Euro vorgesehen.<br />
Antragsberechtigt s<strong>in</strong>d der Stellenwerber und die Gleichbehandlungsanwaltschaft.<br />
Die Strafe ist e<strong>in</strong>e Verwaltungsstrafe und wird von der Bezirksverwaltungsbehörde<br />
verhängt.<br />
Der geänderte Gesetzestext im Gleichbehandlungsgesetz lautet konkret wie folgt:<br />
§ 9 wird folgender Abs. 2 angefügt:<br />
„(2) Der/die Arbeitgeber/<strong>in</strong> oder private Arbeitsvermittler/<strong>in</strong> gemäß den §§ 2 ff des<br />
Arbeitsmarktförderungsgesetzes oder e<strong>in</strong>e mit der Arbeitsvermittlung betraute juristische<br />
Person öffentlichen Rechts ist verpflichtet, <strong>in</strong> der Ausschreibung das für den<br />
ausgeschriebenen Arbeitsplatz geltende kollektivvertragliche oder das durch Gesetz oder<br />
andere Normen der kollektiven Rechtsgestaltung geltende <strong>M<strong>in</strong>destentgelt</strong> anzugeben und<br />
auf die Bereitschaft zur Überzahlung h<strong>in</strong>zuweisen, wenn e<strong>in</strong>e solche besteht.“<br />
In Zusammenarbeit zwischen WK und BMASK wurde folgender erster Fragen-<br />
Antwortkatalog zur richtigen Gestaltung der „Inserate/Stellenausschreibungen mit<br />
KV-<strong>M<strong>in</strong>destentgelt</strong>angaben“ gemäß Gleichbehandlungsgesetz erarbeitet.<br />
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<strong>Muster</strong>formular der Wirtschaftskammer Steiermark<br />
Angabe des kollektivvertraglichen <strong>M<strong>in</strong>destentgelt</strong>s <strong>in</strong> Stellen<strong>in</strong>seraten ab 1.3.2011<br />
Stand:11.2.2011<br />
Fragen- Antwortkatalog zur richtigen Gestaltung der<br />
„Inserate/Stellenausschreibungen mit KV-<strong>M<strong>in</strong>destentgelt</strong>angaben“ gemäß<br />
Gleichbehandlungsgesetz:<br />
1. Frage: Wie schaut das ideale Inserat aus?<br />
Antwort: „Wir suchen MetallfacharbeiterIn zu Euro 1.792,38 monatlich“ (ist e<strong>in</strong>e<br />
Angabe aus der Industrie).<br />
2. Frage: Ist der Titel des Kollektivvertrages zu nennen, kann man Logos<br />
abdrucken lassen?<br />
Antwort: Die Angabe des KV-Titels, e<strong>in</strong>er Abkürzung oder e<strong>in</strong>es Logos ist e<strong>in</strong> PLUS.<br />
Es genügt der Lohn der entsprechenden Gruppe mit Erkennbarkeit der Zeite<strong>in</strong>heit<br />
von Stunde oder Woche oder Monat; ke<strong>in</strong>e anteiligen Sonderzahlungen –mit e<strong>in</strong>er<br />
Ausnahme: „Jahresgehalt mal 14“ ist so anzuführen, das ist die e<strong>in</strong>zige Erwähnung<br />
der Sonderzahlung.<br />
3. Frage: Erfolgen Ausschreibungen/Inserate grundsätzlich pro Arbeitsplatz?<br />
Antwort: Diese Ansicht ist richtig. (Außer mehrere Personen derselben<br />
Qualifikation werden gesucht).<br />
4. Frage: Ist die Angabe e<strong>in</strong>er konkreten Überzahlungshöhe <strong>in</strong> Euro oder <strong>in</strong> Prozent<br />
erlaubt?<br />
Antwort: Im S<strong>in</strong>ne des allgeme<strong>in</strong>en Günstigkeitspr<strong>in</strong>zips s<strong>in</strong>d diese Angaben<br />
erlaubt, sie s<strong>in</strong>d jedenfalls e<strong>in</strong> PLUS, das Gesetz verlangt nur die eventuelle<br />
Bereitschaft zur Überzahlung (Formulierungen dieser Art sollen nur nicht so<br />
gestaltet se<strong>in</strong>, dass sie e<strong>in</strong>er Auslobung im S<strong>in</strong>n des AGBG entsprechen, z.B. „wir<br />
bieten jedenfalls ….“).<br />
5. Frage: Dürfen Verhandlungsbandbreiten angegeben werden, zB zwischen Euro<br />
xxx und yyy?<br />
Antwort: Das ist gut möglich, solange e<strong>in</strong> Betrag jedenfalls KV-<br />
M<strong>in</strong>destgrundentgelt ist.<br />
6. Frage: „E<strong>in</strong> Inserat mit der Suche ab 10 Verwendungsgruppenjahren.“<br />
Antwort: Ist möglich, es muss aber dann das KV-<strong>M<strong>in</strong>destentgelt</strong> für exakt diese<br />
Gruppe angegeben werden, es genügt dann nicht die unterste Gruppe.<br />
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<strong>Muster</strong>formular der Wirtschaftskammer Steiermark<br />
Angabe des kollektivvertraglichen <strong>M<strong>in</strong>destentgelt</strong>s <strong>in</strong> Stellen<strong>in</strong>seraten ab 1.3.2011<br />
Stand:11.2.2011<br />
7. Frage: Können aus Stellen<strong>in</strong>seraten <strong>in</strong>dividuelle Ansprüche abgeleitet werden?<br />
Antwort: Grundsätzlich s<strong>in</strong>d Stellen<strong>in</strong>serate ke<strong>in</strong>e Auslobung gemäß AGBG,<br />
sondern e<strong>in</strong>e E<strong>in</strong>ladung zur Anbotsstellung (fixe Zusagen ausgenommen, vergleiche<br />
Punkt 4). Br<strong>in</strong>gt der Bewerber unter den Anforderungen liegende Qualifikationen<br />
mit und entspricht daher nicht der dem Entgelt im Inserat zugrundegelegten<br />
E<strong>in</strong>stufung, so ist e<strong>in</strong> unter dem <strong>in</strong> der Ausschreibung genanntes Entgelt zulässig,<br />
wenn sich der Arbeitgeber dennoch entschließt ihn aufzunehmen. Es empfiehlt<br />
sich <strong>in</strong> diesen Fällen e<strong>in</strong> Aktenvermerk im Personalakt (wegen sachlicher<br />
Rechtfertigung im S<strong>in</strong>ne des GlBG).<br />
8. Frage: Ist die Nennung von Logos oder allgeme<strong>in</strong>en Kommunikationssymbolen<br />
e<strong>in</strong>e Pflicht?<br />
Antwort: Das ist immer e<strong>in</strong> PLUS, es genügt die schlichte Entgeltangabe <strong>in</strong> Euro.<br />
9. Frage: Wie ist bei e<strong>in</strong>er „verdeckten Suche im Wege von<br />
Personalberatungsfirmen“ (Headhunter) vorzugehen?<br />
Antwort: Auch hier genügt die schlichte Angabe e<strong>in</strong>es kollektivvertraglichen<br />
Entgelts.<br />
10. Frage: Geht die Sanktion des Gleichbehandlungsgesetzes auf die Angaben der<br />
Ausschreibung oder auch auf den dah<strong>in</strong>terstehenden Arbeitsplatz?<br />
Antwort: Die Sanktionen beziehen sich nur auf das Vorhandense<strong>in</strong> der gesetzlichen<br />
M<strong>in</strong>destangabe beim Inserat/bei der Ausschreibung. E<strong>in</strong>e Angabe von mehr ist<br />
möglich. Bei Nichtangabe führt dies zur Strafe, die Falschangabe auch.<br />
11. Frage: Wie gehen Leas<strong>in</strong>g-Firmen bei der Personalsuche mit der Entgeltangabe<br />
um?<br />
Antwort: Hier ist zu differenzieren: Bei der sogenannten allgeme<strong>in</strong>en und<br />
e<strong>in</strong>fachen Suche genügt die „Angabe des Grundlohns“. Ist die Suche schon<br />
qualifiziert, d.h. das Inserat lässt erkennen, <strong>in</strong> welche Branche überlassen wird,<br />
dann bereits „Überlasser-Lohn“. Begründung: Der Aufbau des Kollektivvertrags der<br />
Überlasser-Branche.<br />
12. Frage: Wie weit ist der Begriff der „Ausschreibung“ zu verstehen?<br />
Antwort: Im weitesten S<strong>in</strong>ne ist jede Art von <strong>in</strong>terner und externer Publikmachung<br />
erfasst (Zeitungen, Internet, Schwarzes Brett…).<br />
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<strong>Muster</strong>formular der Wirtschaftskammer Steiermark<br />
Angabe des kollektivvertraglichen <strong>M<strong>in</strong>destentgelt</strong>s <strong>in</strong> Stellen<strong>in</strong>seraten ab 1.3.2011<br />
Stand:11.2.2011<br />
13. Frage: Wie ist mit den Schildern umzugehen „Wir stellen e<strong>in</strong> …“, die sehr oft<br />
vor Firmene<strong>in</strong>gängen zu sehen s<strong>in</strong>d?<br />
Antwort: Das s<strong>in</strong>d nur allgeme<strong>in</strong>e H<strong>in</strong>weise, im Personalbüro müssen aber dann die<br />
Unterlagen für e<strong>in</strong>e komplette Auskunft bereit liegen.<br />
14. Frage: Wie ist bei Auslandsbezug vorzugehen?<br />
Antwort: Das Ziel muss e<strong>in</strong> Arbeitsplatz im österreichischen Bundesgebiet se<strong>in</strong>,<br />
dann gilt wegen des Territorialitätspr<strong>in</strong>zips das GBG Neu.<br />
15. Frage: Wie ist mit „All-In“ vorzugehen?<br />
Antwort:“All-In“ ist e<strong>in</strong> Plus und ke<strong>in</strong>e M<strong>in</strong>destangabe.<br />
16. Frage: Ist im Inserat die Angabe e<strong>in</strong>es anerkannt transparenten <strong>in</strong>ternen<br />
Entgeltschemas erlaubt?<br />
Antwort: Ist das <strong>in</strong>terne Entgeltschema höher(was normalerweise der Fall se<strong>in</strong><br />
wird) als die zugehörige KV-Tabelle, dann ja.<br />
17. Frage: Wie ist bei e<strong>in</strong>er Annonce für mehrere Stellen vorzugehen?<br />
Antwort: Beziehen sich die Annoncen auf unterschiedliche Verwendungsgruppen<br />
oder Beschäftigungsgruppen, s<strong>in</strong>d die zugehörigen KV-<strong>M<strong>in</strong>destentgelt</strong>e anzugeben,<br />
gehören alle Stellen <strong>in</strong> e<strong>in</strong>e Verwendungsgruppe, genügt e<strong>in</strong> e<strong>in</strong>maliger H<strong>in</strong>weis.<br />
18. Frage: Wie ist bei e<strong>in</strong>er sogenannten „Interessentensuche“ –„Wir suchen<br />
MitarbeiterInnen“ vorzugehen?<br />
Antwort: Hier reicht die vorgesehene unterste KV-Gruppe mit dem H<strong>in</strong>weis „ab<br />
Euro xxx“.<br />
19. Frage: Wie ist allgeme<strong>in</strong>e Werbung zu verstehen – „Unser Betrieb <strong>in</strong>teressiert<br />
Sie? Dann bewerben Sie sich doch!?“<br />
Antwort: Das ist ke<strong>in</strong> Inserat oder e<strong>in</strong>e Ausschreibung im S<strong>in</strong>ne des Gesetzes; diese<br />
Werbemaßnahme ist OK.<br />
20. Frage: Suche von Lehrl<strong>in</strong>gen per Inserat.<br />
Antwort: Hier kommen die Angaben der „Lehrl<strong>in</strong>gsentschädigung“ zum Tragen.<br />
21. Frage: Wie ist bei E<strong>in</strong>ladungen zum „Kennenlernen“ vorzugehen – heute „Get<br />
together“ genannt?<br />
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<strong>Muster</strong>formular der Wirtschaftskammer Steiermark<br />
Angabe des kollektivvertraglichen <strong>M<strong>in</strong>destentgelt</strong>s <strong>in</strong> Stellen<strong>in</strong>seraten ab 1.3.2011<br />
Stand:11.2.2011<br />
Antwort: So etwas ist e<strong>in</strong>e Werbung ohne Pflicht von Angaben; stehen dah<strong>in</strong>ter<br />
aber erkennbar konkrete Arbeitsplätze, dann am Besten auch hier „ab“-Angaben.<br />
22. Frage: Wie ist bei Personen vorzugehen, die vom KV ausgenommen s<strong>in</strong>d (GF,<br />
freie DN, Vorstände)?<br />
Antwort: Ke<strong>in</strong>e Entgeltangabe notwendig. Wenn für das Unternehmen ke<strong>in</strong>e<br />
lohngestaltende Vorschrift (Gesetz, Kollektivvertrag, M<strong>in</strong>destlohntarif,<br />
Satzungserklärung oder echte Betriebsvere<strong>in</strong>barung [= Betriebsvere<strong>in</strong>barung, die<br />
auf kollektivvertraglicher Ermächtigung beruht]) gilt, dann besteht ke<strong>in</strong>e Pflicht<br />
zur Lohnangabe im Stellen<strong>in</strong>serat.<br />
23. Frage: Welche Angaben bei „freien DienstnehmerInnen“?<br />
Antwort: Ke<strong>in</strong>e Angaben nötig.<br />
24. Frage: Wie ist mit Zulagen umzugehen, personenbezogen und/oder<br />
Arbeitsschutz-technisch?<br />
Antwort: Zulagen, die „personenbezogen“ s<strong>in</strong>d, s<strong>in</strong>d <strong>in</strong> das anzugebende Entgelt<br />
e<strong>in</strong>zurechnen, zB Vorarbeiter, Kranführer oder Stapelführer.<br />
Arbeitstechnische Zulagen „SEG“ s<strong>in</strong>d nicht anzugeben, solange davon<br />
ausgegangen werden kann, dass ihr Anfall an den Arbeitsplätzen schwankend ist.<br />
25. Frage: Ist die Anmerkung „Vordienstzeiten werden angerechnet“ undbed<strong>in</strong>gt<br />
notwendig?<br />
Antwort: Dazu gibt es 2 Schienen. Der AMS-Bereich wird diesen Satz wegen der<br />
Zumutbarkeit von Jobzuweisungen anführen, normal <strong>in</strong> der Wirtschaft selbst ist es<br />
nicht nötig (dass e<strong>in</strong> KV e<strong>in</strong>gehalten wird, gilt als Grundsatzannahme).<br />
26. Frage: Wie steht das Bundesvergaberecht zu den Inseraten mit Entgelt des<br />
GBG?<br />
Antwort: Jede öffentliche Auftragsvergabe kann noch mehr Details verlangen,<br />
ke<strong>in</strong>e gegenseitige B<strong>in</strong>dungswirkung der Gesetze.<br />
27. Frage: Welche Angabe ist bei e<strong>in</strong>em Teilzeit-Job vorzunehmen?<br />
Antwort: Am Besten der Stundenlohn (ggf. vom Monatslohn herunter gebrochen)<br />
oder e<strong>in</strong>e „Ab“-Angabe.<br />
28. Frage: Unterliegt auch e<strong>in</strong>e gesuchte „ger<strong>in</strong>gfügige Beschäftigung“ dem neuen<br />
Gesetz?<br />
Antwort: Ja, Ger<strong>in</strong>gfügigkeit ist nicht ausgenommen.<br />
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<strong>Muster</strong>formular der Wirtschaftskammer Steiermark<br />
Angabe des kollektivvertraglichen <strong>M<strong>in</strong>destentgelt</strong>s <strong>in</strong> Stellen<strong>in</strong>seraten ab 1.3.2011<br />
Stand:11.2.2011<br />
29. Frage: Wie ist bei der Suche nach PraktikantInnen vorzugehen?<br />
Antwort: Das hängt von der Branche und dem jeweiligen Kollektivvertrag ab.<br />
30. Frage: Was ist bei den sogenannten „Chiffre-Inseraten“?<br />
Antwort: Hier wird wahrsche<strong>in</strong>lich erst durch Judikatur die Lösung gefunden<br />
werden können.<br />
31. Frage: S<strong>in</strong>d variable Entgeltbestandteile, Tr<strong>in</strong>kgelder anzuführen?<br />
Prämien? Sozialzulagen?<br />
Antwort: Ne<strong>in</strong>.<br />
32. Frage: Wie wird mit Änderungen der Lohnordnungen umgegangen (z.B. KV-<br />
Erhöhungen) im Zusammenhang mit bereits geschalteten Inseraten?<br />
Antwort: Die Richtigkeit zum Zeitpunkt der Schaltung ist entscheidend.<br />
33. Frage: Wie geht man mit Inseraten um, die vor dem 1.3.2011 geschalten<br />
wurden?<br />
Antwort: Für sie gilt die neue Ausschreibungs-Regelung noch nicht, auch wenn<br />
über den 1.3.2011 h<strong>in</strong>weg das Inserat geschaltet bleibt.<br />
34. Frage: Wie geht man mit neu zu schaffenden Bereichen um (z.B. bei<br />
Umstrukturierungen)?<br />
Antwort: Man muss sich überlegen, welche Qualifikation zum<strong>in</strong>dest gesucht wird.<br />
35. Frage: Wer muss ausweisen? Alle Unternehmen und Personalvermittler?<br />
Antwort: Die Verpflichtung trifft sowohl Arbeitgeber als auch Personalvermittler.<br />
Ausnahmen s<strong>in</strong>d nicht vorgesehen.<br />
36. Frage: Weitere <strong>Muster</strong>?<br />
Antwort: Jeweils vorausgesetzt der M<strong>in</strong>destbetrag liegt beim oder über dem<br />
kollektivvertraglichen <strong>M<strong>in</strong>destentgelt</strong>:<br />
„Verhandlungsbasis: Euro 1.500 brutto Monatsgehalt mit Bereitschaft zur<br />
Überzahlung“<br />
„Wir bieten Ihnen für die Position e<strong>in</strong> marktkonformes Bruttomonatsgehalt von<br />
Euro 2.500 – Euro 3.000 je nach konkreter Qualifikation“<br />
„Entgelt: XX Euro/Stunde, Überzahlung möglich.“<br />
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<strong>Muster</strong>formular der Wirtschaftskammer Steiermark<br />
Angabe des kollektivvertraglichen <strong>M<strong>in</strong>destentgelt</strong>s <strong>in</strong> Stellen<strong>in</strong>seraten ab 1.3.2011<br />
Stand:11.2.2011<br />
37. Frage: Ab welchem Datum muss Lohn <strong>in</strong> Inseraten ausgewiesen werden? Ab<br />
wann wird gestraft? Durch wen wird die E<strong>in</strong>haltung geprüft?<br />
Antwort: Die Verpflichtung zur Angabe im Stellen<strong>in</strong>serat tritt mit 1. März 2011 <strong>in</strong><br />
Kraft. Die Sanktionierung e<strong>in</strong>es Verstoßes gegen diese Verpflichtung erfolgt jedoch<br />
erst mit 1. Jänner 2012. Ab 1.1.20 12 erfolgt beim ersten Verstoß e<strong>in</strong>e<br />
Ermahnung durch die zuständige Bezirksverwaltungsbehörde. Im Wiederholungsfall<br />
ist die Verhängung e<strong>in</strong>er Verwaltungsstrafe bis zu 360 Euro vorgesehen.<br />
Antragsberechtigt s<strong>in</strong>d der Stellenwerber und die Gleichbehandlungsanwaltschaft.<br />
Die Strafe ist e<strong>in</strong>e Verwaltungsstrafe und wird von der Bezirksverwaltungsbehörde<br />
verhängt.<br />
38. Frage: Ändert die Novelle etwas daran, dass ke<strong>in</strong>e Verpflichtung des<br />
Arbeitgebers besteht e<strong>in</strong>e freie Stelle auszuschreiben?<br />
Antwort: Ne<strong>in</strong>. Arbeitgeber s<strong>in</strong>d nicht verpflichtet e<strong>in</strong>e Stelle auszuschreiben.<br />
39. Frage: Was waren die Motive des Gesetzgebers?<br />
Antwort: Die Angabe soll als Orientierung für den Bewerber und als<br />
Verhandlungsbasis dienen. Während Männer Großteils vor e<strong>in</strong>er Bewerbung<br />
Informationen über das zu erwartende Gehalt e<strong>in</strong>holen gilt das für Frauen nur<br />
m<strong>in</strong>oritär. Diese fehlende Information soll durch die Angabe ausgeglichen werden.<br />
E<strong>in</strong> Service der Wirtschaftkammer Steiermark<br />
Nachdruck, Vervielfältigung und Verbreitung jeglicher Art nur mit ausdrücklicher<br />
Zustimmung der Wirtschaftskammer Steiermark zulässig.<br />
Trotz sorgfältiger Bearbeitung wird für die Ausführungen ke<strong>in</strong>e Gewähr übernommen und<br />
e<strong>in</strong>e Haftung des Autors oder der Wirtschaftskammer Steiermark ausdrücklich<br />
ausgeschlossen.<br />
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