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Die Gothaer Unfallversicherung ... - Formulare-ssl.de

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114807 – 07.2010<br />

Kun<strong>de</strong>ninformationen und<br />

Versicherungsbedingungen<br />

<strong>Die</strong> <strong>Gothaer</strong><br />

<strong>Unfallversicherung</strong><br />

Stand: GUB 2010 – 07.2010


Sehr geehrte Kundin,<br />

sehr geehrter Kun<strong>de</strong>,<br />

2<br />

Ihr Interesse an unseren <strong>Gothaer</strong>-Produkten freut uns sehr.<br />

<strong>Die</strong> Basis unseres gegenseitigen Vertrages bil<strong>de</strong>n die<br />

<strong>Gothaer</strong> <strong>Unfallversicherung</strong>sbedingungen (GUB 2010),<br />

Beson<strong>de</strong>re Bedingungen für Concept IF – Concept I (CIFX001) –<br />

und soweit vereinbart<br />

Beson<strong>de</strong>re Bedingungen für Concept IF – Concept II (CIFT001) –<br />

die CIF-Deckung zu <strong>de</strong>n beson<strong>de</strong>ren Bedingungen für Concept IF – Concept II (CIFP001)<br />

Beson<strong>de</strong>re und Zusatzbedingungen<br />

Ferner gelten für unseren gegenseitigen Vertrag die gesetzlichen Bestimmungen <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>s-<br />

republik Deutschland!<br />

Der vereinbarte Versicherungsschutz sowie die dazugehörigen Versicherungsbedingungen sind<br />

im Versicherungsschein beschrieben.<br />

Soweit wir in <strong>de</strong>n Versicherungsunterlagen die männliche Form <strong>de</strong>r Bezeichnung<br />

(z. B. Versicherungsnehmer, Ehegatte) verwen<strong>de</strong>n, ist hiermit auch immer die weibliche<br />

Bezeichnung<br />

gemeint.<br />

Bei allen Fragen zum Produkt steht Ihnen auch Ihr Vermittler gerne zur Verfügung.<br />

Ihre<br />

<strong>Gothaer</strong> Allgemeine Versicherung AG<br />

Das Inhaltsverzeichnis<br />

Seite<br />

Produktinformationsblatt 3<br />

Allgemeine Kun<strong>de</strong>ninformationen 6<br />

<strong>Gothaer</strong> <strong>Unfallversicherung</strong>sbedingungen (GUB 2010) 8<br />

Beson<strong>de</strong>re Bedingungen und Zusatzbedingungen 23<br />

Beson<strong>de</strong>re Bedingungen für Concept IF 26<br />

– Concept I (CIFX001) – 26<br />

– Concept II (CIFT001) – 27<br />

CIF-Deckung (CIFP001) 30<br />

Anhang<br />

Information zu Ihren Extra-Services 38<br />

Merkblatt zur Datenverarbeitung 39


Produktinformationsblatt zur <strong>Gothaer</strong> <strong>Unfallversicherung</strong><br />

Vorbemerkung<br />

Art <strong>de</strong>r Versicherung/<br />

Versicherte Risiken/<br />

Risikoausschlüsse<br />

Beitrag, Fälligkeit und<br />

Zahlungszeitraum<br />

Beitragszahlung und Rechts-<br />

folgen bei verspäteten o<strong>de</strong>r<br />

unterbliebenen Zahlungen<br />

Leistungsausschlüsse<br />

Mit <strong>de</strong>m Produktinformationsblatt erhalten Sie einen kurzen Überblick über die <strong>Gothaer</strong> Unfallver-<br />

sicherung. Bitte beachten Sie: <strong>Die</strong>se Informationen sind nicht abschließend.<br />

Weitere wichtige Informationen entnehmen Sie bitte <strong>de</strong>n nachfolgen<strong>de</strong>n Unterlagen:<br />

Vorschlag zur <strong>Gothaer</strong> <strong>Unfallversicherung</strong><br />

Antrag zur <strong>Gothaer</strong> <strong>Unfallversicherung</strong><br />

Allgemeine Kun<strong>de</strong>ninformationen<br />

<strong>Gothaer</strong> <strong>Unfallversicherung</strong>sbedingungen (GUB 2010)<br />

Beson<strong>de</strong>re Bedingungen und Zusatzbedingungen (soweit Sie diese mit uns vereinbart haben)<br />

Merkblatt zur Datenverarbeitung<br />

<strong>Gothaer</strong> <strong>Unfallversicherung</strong><br />

Versichert sind Unfälle, die Ihnen o<strong>de</strong>r einer an<strong>de</strong>ren im Vorschlag o<strong>de</strong>r Antrag genannten versicherten<br />

P erson zustoßen. Soweit Sie nichts an<strong>de</strong>res mit uns vereinbaren, gilt <strong>de</strong>r Versicherungsschutz grundsätzlich<br />

für <strong>de</strong>n gesamten privaten und beruflichen Bereich (auch Sport- und Verkehrsunfälle), weltweit und<br />

rund um die Uhr, auch wenn Sie <strong>de</strong>n Unfall selbst verschul<strong>de</strong>t haben.<br />

Ein Unfall liegt etwa vor, wenn Sie o<strong>de</strong>r eine an<strong>de</strong>re im Vorschlag o<strong>de</strong>r Antrag genannte versicherte Person<br />

sich verletzen, weil Sie stolpern, ausrutschen, stürzen o<strong>de</strong>r sich sonst verletzen o<strong>de</strong>r von a n<strong>de</strong>ren verletzt<br />

wer<strong>de</strong>n. Keine Unfälle dagegen sind Krankheiten und Abnutzungserscheinungen<br />

(z. B. Rü ckenlei<strong>de</strong>n durch ständiges Sitzen, Schlaganfälle, Herzinfarkte). Einzelheiten entnehmen Sie bitte<br />

<strong>de</strong>r Ziffer 1 <strong>de</strong>r GUB 2010.<br />

<strong>Die</strong> <strong>Unfallversicherung</strong> ist eine Summenversicherung, d. h. wir zahlen Geldleistungen. Heilbehandlungskosten<br />

zahlen wir nicht, sie sind Gegenstand <strong>de</strong>r Krankenversicherung. Welche Leistungen wir zahlen,<br />

ergibt sich aus <strong>de</strong>n vereinbarten Leistungsarten, die Sie Ihrem Vorschlag o<strong>de</strong>r Antrag entnehmen können.<br />

Leistungsarten sind z. B. die Invaliditätsleistung, die Invaliditätsrente, die <strong>Gothaer</strong> K in<strong>de</strong>r-Rente, Leistungen<br />

bei Beeinträchtigung <strong>de</strong>r Arbeitsfähigkeit (Tagegeld), bei einem Krankenhausaufenthalt (Krankenhaustagegeld)<br />

o<strong>de</strong>r im To<strong>de</strong>sfall.<br />

Nachfolgend erläutern wir Ihnen beispielhaft die wichtigste Leistungsart, die Invaliditätsleistung:<br />

Wenn Sie durch einen Unfall dauerhafte Beeinträchtigungen erlei<strong>de</strong>n, also invali<strong>de</strong> wer<strong>de</strong>n (z. B. durch<br />

Bew egungseinschränkungen, Lähmungen o<strong>de</strong>r Amputationen), zahlen wir einen einmaligen Kapitalb etrag.<br />

<strong>Die</strong> Höhe <strong>de</strong>r Invaliditätsleistung richtet sich nach <strong>de</strong>r vereinbarten Versicherungssumme und <strong>de</strong>m Grad<br />

<strong>de</strong>r Beeinträchtigung. Einzelheiten entnehmen Sie bitte <strong>de</strong>r Ziffer 2.1 <strong>de</strong>r GUB 2010. Ihrem Vorschlag<br />

können Sie weitere Einzelheiten (z. B. die Versicherungssumme) entnehmen.<br />

<strong>Die</strong> Leistungen aus <strong>de</strong>r <strong>Unfallversicherung</strong> erhalten Sie unabhängig von und zusätzlich zu an<strong>de</strong>rweitigen<br />

Zahlungen, die Sie wegen <strong>de</strong>s Unfalls erhalten, z. B. von Ihrer Krankenversicherung, einer gegnerischen<br />

Haftpflichtversicherung, <strong>de</strong>r gesetzlichen <strong>Unfallversicherung</strong> o<strong>de</strong>r einer weiteren privaten <strong>Unfallversicherung</strong>.<br />

Zu zahlen<strong>de</strong>r Gesamt-Jahresbeitrag*<br />

Zahlweise jährlich 1/2-jährlich 1/4-jährlich monatlich<br />

Zu zahlen<strong>de</strong>r Gesamt-Jahresbeitrag gemäß Zahlweise*<br />

Erstmals zum Versicherungsbeginn<br />

Vertragsablauf<br />

* inkl. aller Zuschläge und Nachlässe sowie <strong>de</strong>r gesetzlichen Versicherungsteuer<br />

<strong>Die</strong> jeweiligen Fälligkeiten und <strong>de</strong>n Zahlungszeitraum entnehmen Sie ebenfalls <strong>de</strong>m Vorschlag. Weitere<br />

Einzelheiten entnehmen Sie <strong>de</strong>m Abschnitt Beginn <strong>de</strong>s Versicherungsschutzes / Beitragszahlung <strong>de</strong>r AHB.<br />

<strong>Die</strong> jeweiligen Fälligkeiten entnehmen Sie ebenfalls <strong>de</strong>m Vorschlag.<br />

Einzelheiten entnehmen Sie bitte <strong>de</strong>n Ziffern 12 und 13 <strong>de</strong>r <strong>Gothaer</strong> <strong>Unfallversicherung</strong>sbedingungen<br />

(GUB 2010).<br />

Ihre Zahlung <strong>de</strong>s Erst- o<strong>de</strong>r Einmalbeitrags gilt als rechtzeitig, wenn sie unverzüglich nach Ablauf von zwei<br />

Wochen nach Zugang <strong>de</strong>s Versicherungsscheins erfolgt. Zahlungen von Folgebeiträgen gelten als rechtzeitig,<br />

wenn sie jeweils zu <strong>de</strong>n im Versicherungsschein genannten Fälligkeiten geleistet wer<strong>de</strong>n.<br />

Sofern Sie uns eine Einzugsermächtigung (Lastschriftverfahren) erteilen, gilt Ihre Zahlung jeweils als rechtzeitig,<br />

wenn <strong>de</strong>r Beitrag zum angegebenen Fälligkeitstag von uns eingezogen wer<strong>de</strong>n kann und Sie <strong>de</strong>r<br />

berechtigten Einziehung nicht wi<strong>de</strong>rsprechen.<br />

Nicht rechtzeitige Zahlungen <strong>de</strong>s Erst- o<strong>de</strong>r Einmalbeitrages o<strong>de</strong>r eines Folgebeitrages kann zum Verlust <strong>de</strong>s<br />

Versicherungsschutzes führen.<br />

Weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte <strong>de</strong>r Ziffer 13 <strong>de</strong>r <strong>Gothaer</strong> <strong>Unfallversicherung</strong>sbedingungen<br />

(GUB 2010).<br />

Wir können nicht alle <strong>de</strong>nkbaren Fälle versichern, <strong>de</strong>nn sonst müssten wir einen unangemessen hohen<br />

B eitrag verlangen. Deshalb haben wir einige Fälle aus <strong>de</strong>m Versicherungsschutz <strong>de</strong>r <strong>Unfallversicherung</strong> herausgenommen.<br />

<strong>Die</strong> Risikoausschlüsse sind in <strong>de</strong>r Ziffer 4 <strong>de</strong>r <strong>Gothaer</strong> <strong>Unfallversicherung</strong>sbedingungen (GUB 2010) genannt.<br />

3


Pflichten (Obliegenheiten)<br />

Beginn und En<strong>de</strong> <strong>de</strong>s<br />

Versicherungsschutzes<br />

Hinweis zur Beendigung<br />

<strong>de</strong>s Vertrages<br />

4<br />

bei Vertragsschluss<br />

während <strong>de</strong>r Vertragslaufzeit<br />

bei Eintritt <strong>de</strong>s<br />

Versicherungsfalles<br />

Nicht versichert sind insbeson<strong>de</strong>re Unfälle<br />

durch Geistes- o<strong>de</strong>r Bewusstseinsstörungen<br />

die unmittelbar o<strong>de</strong>r mittelbar durch Kriegs- o<strong>de</strong>r Bürgerkriegsereignisse verursacht wer<strong>de</strong>n<br />

als Luftfahrzeugführer (auch Luftsportgeräteführer), soweit er nach <strong>de</strong>utschem Recht dafür eine Erlaubnis<br />

benötigt, sowie als sonstiges Besatzungsmitglied eines Luftfahrzeuges<br />

bei einer mit Hilfe eines Luftfahrzeuges auszuüben<strong>de</strong>n beruflichen Tätigkeit<br />

die <strong>de</strong>r versicherten Person dadurch zustoßen, dass sie sich als Fahrer, Beifahrer o<strong>de</strong>r Insasse eines<br />

Motorfahrzeuges an Fahrtveranstaltungen einschließlich <strong>de</strong>r dazugehörigen Übungsfahrten beteiligt, bei<br />

<strong>de</strong>nen es auf die Erzielung von Höchstgeschwindigkeiten ankommt<br />

Ferner fallen nicht unter <strong>de</strong>n Versicherungsschutz<br />

Krankhafte Störungen infolge psychischer Reaktionen, auch wenn diese durch einen Unfall verursacht<br />

wur<strong>de</strong>n<br />

<strong>Die</strong>se Aufzählung ist nicht abschließend. Einzelheiten und weitere Ausschlussgrün<strong>de</strong> entnehmen Sie bitte<br />

<strong>de</strong>r Ziffer 4 <strong>de</strong>r <strong>Gothaer</strong> <strong>Unfallversicherung</strong>sbedingungen (GUB 2010).<br />

Darüber hinaus müssen Sie mit Leistungskürzungen rechnen, soweit Vorschädigungen o<strong>de</strong>r Krankheiten an<br />

<strong>de</strong>n Unfallfolgen mitgewirkt haben.<br />

Hierzu machen wir auf die Ziffern 2.1.2.2.3 und 5 GUB 2010 aufmerksam.<br />

Bei <strong>de</strong>r Berechnung <strong>de</strong>s unfallbedingten Invaliditätsgra<strong>de</strong>s wird eine Vorinvalidität nach Ziffer 2.1.2.2.3<br />

GUB 2010 entsprechend berücksichtigt:<br />

– Soweit <strong>de</strong>r Unfall Körperteile o<strong>de</strong>r Sinnesorgane o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>ren Funktionen betrifft, die bereits vor <strong>de</strong>m Unfall<br />

dauernd beeinträchtigt waren, so wird die Vorinvalidität entsprechend von <strong>de</strong>r Gesamtinvalidität abge -<br />

zogen.<br />

Für die Mitwirkung von unfallunabhängigen Krankheiten o<strong>de</strong>r Gebrechen an <strong>de</strong>n Unfallfolgen gilt nach<br />

Ziffer 5 GUB 2010:<br />

– Haben an einer unfallbedingten Gesundheitsschädigung Krankheiten o<strong>de</strong>r Gebrechen zu min<strong>de</strong>stens 40 %<br />

mitgewirkt, wird die zu erbringen<strong>de</strong> Leistung entsprechend gekürzt.<br />

Bei Abschluss <strong>de</strong>s Versicherungsvertrages, während <strong>de</strong>r Vertragslaufzeit und bei Eintritt <strong>de</strong>s Versicherungsfalles<br />

sind bestimmte Pflichten zu erfüllen.<br />

Fahrlässige, grob fahrlässige o<strong>de</strong>r vorsätzliche Pflichtverletzungen können uns, je nach<strong>de</strong>m berechtigen,<br />

vom Vertrag zurückzutreten, <strong>de</strong>n Vertrag zu kündigen, die Leistungen zu kürzen bzw. ganz zu versagen o<strong>de</strong>r<br />

die Vertragsbestimmungen bzw. <strong>de</strong>n Beitrag anzupassen.<br />

Einige Beispiele nennen wir Ihnen in diesem Produktinformationsblatt.<br />

Weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte <strong>de</strong>n <strong>Gothaer</strong> <strong>Unfallversicherung</strong>sbedingungen (GUB 2010).<br />

Beantworten Sie bitte alle unsere im Antragsformular aufgeführten Fragen unbedingt wahrheitsgemäß und<br />

vollständig. Alle dort erwähnten Informationen sind wichtig, damit Sie <strong>de</strong>n richtigen Versicherungsschutz<br />

erhalten (siehe Ziffer 15.1 GUB 2010).<br />

Ihre Berufstätigkeit bzw. die Berufstätigkeit <strong>de</strong>r über <strong>de</strong>n Vertrag versicherten Personen hat unmittelbaren<br />

Einfluss auf das Unfallrisiko, <strong>de</strong>m Sie ausgesetzt sind. Wir berücksichtigen sie daher bei <strong>de</strong>r Bemessung <strong>de</strong>s<br />

Versicherungsbeitrages und <strong>de</strong>r Versicherungssummen. Einen Berufswechsel müssen sie uns <strong>de</strong>shalb so<br />

bald wie möglich anzeigen. Weitere Einzelheiten entnehmen sie bitte <strong>de</strong>r Ziffer 7 <strong>de</strong>r GUB 2010.<br />

Mel<strong>de</strong>n Sie umgehend je<strong>de</strong>s Unfallereignis, das einen Leistungsanspruch zur Folge haben könnte und<br />

suchen Sie einen Arzt auf. Wir sind über das <strong>Gothaer</strong> Scha<strong>de</strong>nService-Telefon 030 5508-81508 täglich<br />

24 Stun<strong>de</strong>n für Sie erreichbar.<br />

Schil<strong>de</strong>rn Sie genau die Umstän<strong>de</strong>, die zu <strong>de</strong>m Unfall geführt haben.<br />

Spezieller Hinweis zur To<strong>de</strong>sfallleistung<br />

Hat <strong>de</strong>r Unfall <strong>de</strong>n Tod zur Folge, so ist uns dies innerhalb von 48 Stun<strong>de</strong>n anzuzeigen, und zwar auch dann,<br />

wenn <strong>de</strong>r Unfall bereits gemel<strong>de</strong>t wur<strong>de</strong>. <strong>Die</strong> Mel<strong>de</strong>frist von 48 Stun<strong>de</strong>n gilt ab Kenntnisnahme. Auch diese<br />

Meldung hat über unser Servicetelefon 030 5508-81508 zu erfolgen.<br />

Der Versicherungsschutz beginnt mit <strong>de</strong>r Einlösung <strong>de</strong>s Versicherungsscheines durch Zahlung <strong>de</strong>s Beitrages,<br />

jedoch nicht vor <strong>de</strong>m vereinbarten Zeitpunkt.<br />

Beachten sie hierzu bitte auch <strong>de</strong>n Abschnitt „Beitragszahlung und Rechtsfolgen bei verspäteten o<strong>de</strong>r unterbliebenen<br />

Zahlungen“.<br />

Der Versicherungsschutz en<strong>de</strong>t mit Beendigung <strong>de</strong>s Versicherungsvertrages und in an<strong>de</strong>ren vertraglich o<strong>de</strong>r<br />

gesetzlich geregelten Fällen.<br />

Weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte <strong>de</strong>r Ziffer 12 <strong>de</strong>r <strong>Gothaer</strong> <strong>Unfallversicherung</strong>sbedingungen<br />

(GUB 2010).<br />

Der Vertrag en<strong>de</strong>t durch Kündigung o<strong>de</strong>r Risikofortfall und in weiteren vertraglich o<strong>de</strong>r gesetzlich genannten<br />

Fällen. Weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte <strong>de</strong>r Ziffer 12 <strong>de</strong>r <strong>Gothaer</strong> <strong>Unfallversicherung</strong>sbedingungen<br />

(GUB 2010).<br />

Bei Verträgen mit festem Vertragsablauf en<strong>de</strong>t <strong>de</strong>r Vertrag automatisch zum vereinbarten Zeitpunkt. Eine Kündigung<br />

ist nicht erfor<strong>de</strong>rlich.


Spezieller Hinweis zum Baustein<br />

CuraPlus (Hilfs- und Pflege-<br />

leistungen)<br />

Das Bezugsrecht<br />

Nicht versicherbare Personen<br />

<strong>Die</strong> Leistungen <strong>de</strong>s Bausteins CuraPlus können nur dann erbracht wer<strong>de</strong>n, solange die versicherte Person in<br />

ihrem häuslichen Umfeld hilfebedürftig ist. <strong>Die</strong> versicherte Person ist hilfebedurftig, wenn sie fur die Verrichtungen<br />

<strong>de</strong>s täglichen Lebens (An- und Ausklei<strong>de</strong>n, Nahrungsaufnahme, Körperpflege, Verrichtung <strong>de</strong>r Notdurft)<br />

überwiegend frem<strong>de</strong>r Hilfe bedarf. Liegt <strong>de</strong>r Zustand <strong>de</strong>r Hilfebedürftigkeit nicht mehr vor und wird<br />

eine Leistung aus <strong>de</strong>m Baustein CuraPlus erst zu einem Zeitpunkt geltend gemacht, zu <strong>de</strong>m die versicherte<br />

Person in diesem Sinne nicht mehr hilfebedürftig ist, so ist naturgemäß eine Leistung nicht mehr möglich.<br />

Ein finanzieller Ersatz für dann entgangene Leistungen wird nicht erbracht.<br />

Sofern Sie nichts an<strong>de</strong>res bestimmt haben, sind bei Unfalltod die gesetzlichen Erben bezugsberechtigt. Zur<br />

Festlegung eines Bezugsrechts ist die Unterschrift <strong>de</strong>r versicherten volljährigen Person erfor<strong>de</strong>rlich.<br />

In <strong>de</strong>r <strong>Unfallversicherung</strong> erbringen wir eine Leistung, wenn die Gesundheit <strong>de</strong>r versicherten Personen durch<br />

ein Unfallereignis beeinträchtigt wird.<br />

Bei Personen, die dauernd schwer- o<strong>de</strong>r schwerstpflegebedürftig im Sinne <strong>de</strong>r sozialen Pflegeversicherung<br />

sind, ist die Gesundheit allerdings bereits in einem Ausmaß beeinträchtigt, dass sich Gesundheitsbeeinträchtigungen,<br />

die durch einen Unfall neu entstehen, nicht mehr feststellen lassen.<br />

Dauernd Schwer- o<strong>de</strong>r Schwerstpflegebedürftige sind <strong>de</strong>shalb nicht versicherbar (Ziffer 6 GUB 2010).<br />

Tritt die Schwer- o<strong>de</strong>r Schwerstpflegebedürftigkeit während <strong>de</strong>r Vertragslaufzeit ein, so en<strong>de</strong>t fur die hiervon<br />

betroffene versicherte Person die <strong>Unfallversicherung</strong> (Eintritt <strong>de</strong>r Versicherungsunfähigkeit).<br />

Den Beitrag, <strong>de</strong>r über <strong>de</strong>n Zeitpunkt <strong>de</strong>s Eintrittes <strong>de</strong>r Versicherungsunfähigkeit hinaus gezahlt wor<strong>de</strong>n ist,<br />

erstatten wir Ihnen zurück.<br />

5


Allgemeine Kun<strong>de</strong>ninformationen<br />

Informationen zum Versicherer<br />

Ladungsfähige Anschrift<br />

Aufsichtsbehör<strong>de</strong><br />

Ansprechpartner zur außergerichtlichen<br />

Schlichtung<br />

6<br />

Gesellschaftsangaben<br />

(In<strong>de</strong>ntität <strong>de</strong>s Versicherers)<br />

Nie<strong>de</strong>rlassungen im<br />

Inland<br />

Nie<strong>de</strong>rlassungen im<br />

EU-Gebiet und<br />

dortige Vertreter<br />

Hauptgeschäftstätigkeit<br />

Beauftragter für die Anliegen<br />

<strong>de</strong>r Mitglie<strong>de</strong>r<br />

Versicherungsombudsmann<br />

<strong>Gothaer</strong> Allgemeine Versicherung AG<br />

Rechtsform Aktiengesellschaft<br />

Registergericht und Registernummer Amtsgericht Köln, HRB 21433<br />

Steuernummer 215 / 5887 / 0021<br />

Vorsitzen<strong>de</strong>r <strong>de</strong>s Aufsichtsrats Dr. Roland Schulz<br />

Vorstand Thomas Leicht, Vorsitzen<strong>de</strong>r<br />

Dr. Werner Görg<br />

Dr. Helmut Hofmeier<br />

Michael Kurtenbach<br />

Jürgen Meisch<br />

Dr. Hartmut Nickel-Waninger<br />

Oliver Schoeller<br />

Postanschrift 50598 Köln<br />

Hausanschrift <strong>Gothaer</strong> Allee 1<br />

50969 Köln<br />

<strong>Gothaer</strong> Allgemeine Versicherung AG Katharinenstr. 23 - 25 20457 Hamburg<br />

<strong>Gothaer</strong> Allgemeine Versicherung AG <strong>Gothaer</strong> Allee 1 50969 Köln<br />

<strong>Gothaer</strong> Allgemeine Versicherung AG Johannesstr. 39 - 45 70176 Stuttgart<br />

Frankreich<br />

<strong>Gothaer</strong> Allgemeine Versicherung AG 1 bis, rue <strong>de</strong> Bouxwiller F-67000 Strasbourg<br />

Hauptbevollmächtigter Clau<strong>de</strong> Ketterle<br />

Spanien<br />

<strong>Gothaer</strong> Allgemeine Versicherung AG Avenidas <strong>de</strong> Burgos, 109 E-28050 Madrid<br />

Hauptbevollmächtigter Michael Giesen<br />

Direkter und indirekter Betrieb <strong>de</strong>r Scha<strong>de</strong>n- und <strong>Unfallversicherung</strong> in allen Versicherungszweigen.<br />

Bun<strong>de</strong>sanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)<br />

Bereich Versicherungen<br />

Graurheindorfer Straße 108<br />

53117 Bonn<br />

Ihre individuelle, persönliche und kompetente Beratung ist unser Ziel.<br />

Sollten Sie <strong>de</strong>nnoch einmal nicht zufrie<strong>de</strong>n sein, wen<strong>de</strong>n Sie sich bitte an<br />

<strong>Gothaer</strong><br />

Beauftragter für die Anliegen <strong>de</strong>r Mitglie<strong>de</strong>r (BAM)<br />

50598 Köln<br />

o<strong>de</strong>r an die gesetzlich vorgesehene Schlichtungsstelle zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten:<br />

Versicherungsombudsmann e.V.<br />

Postfach 08 06 32<br />

10006 Berlin<br />

Internet: www.versicherungsombudsmann.<strong>de</strong><br />

Ihr Recht, unmittelbar <strong>de</strong>n Rechtsweg zu beschreiten, wird durch diese Einrichtungen nicht berührt.


Informationen zur<br />

Versicherungsleistung<br />

und zum Gesamtbeitrag<br />

Informationen zum Vertrag<br />

Gültigkeitsdauer von<br />

Vorschlägen und sonstigen<br />

vorvertraglichen Angaben<br />

Bin<strong>de</strong>frist<br />

Zustan<strong>de</strong>kommen <strong>de</strong>s<br />

Vertrages<br />

Wi<strong>de</strong>rrufsrecht<br />

<strong>Die</strong> wesentlichen Merkmale <strong>de</strong>r Versicherungsleistung, wie Art, Umfang, Fälligkeit und Erfüllung <strong>de</strong>r Versicherungsleistungen<br />

sowie <strong>de</strong>n Gesamtbeitrag (Gesamtpreis und eingerechnete Kosten) haben wir Ihnen<br />

bereits im Produktinformationsblatt bzw. Vorschlag zur <strong>Gothaer</strong> <strong>Unfallversicherung</strong> genannt.<br />

Grundsätzlich haben die Ihnen für <strong>de</strong>n Abschluss eines Versicherungsvertrages zur Verfügung gestellten<br />

Informationen eine befristete Gültigkeitsdauer. <strong>Die</strong>s gilt sowohl bei unverbindlichen Werbemaßnahmen<br />

(Broschüren, Annoncen, etc.) als auch bei Vorschlägen und sonstigen Preisangaben.<br />

Sofern in <strong>de</strong>n Unterlagen keine Gültigkeitsdauer angegeben ist, halten wir uns an die gemachten Angaben<br />

vier Wochen gebun<strong>de</strong>n. Danach unterbreiten wir Ihnen gerne einen neuen Vorschlag.<br />

Sie sind an Ihren Antrag auf Abschluss eines Versicherungsvertrages einen Monat gebun<strong>de</strong>n.<br />

Grundsätzlich kommt <strong>de</strong>r Versicherungsvertrag durch Ihre und unsere inhaltlich übereinstimmen<strong>de</strong>n Vertragserklärungen<br />

(Willenserklärungen) zustan<strong>de</strong>, wenn Sie Ihre Vertragserklärung nicht innerhalb von zwei<br />

Wochen wi<strong>de</strong>rrufen.<br />

Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Grün<strong>de</strong>n in Textform (z. B. Brief,<br />

Telefax, E-Mail) wi<strong>de</strong>rrufen. <strong>Die</strong> Frist beginnt, nach<strong>de</strong>m Sie <strong>de</strong>n Versicherungsschein, die Vertragsbestimmungen<br />

einschließlich <strong>de</strong>r Allgemeinen Versicherungsbedingungen, die weiteren Informationen nach § 7 Abs. 1<br />

und 2 <strong>de</strong>s Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) in Verbindung mit <strong>de</strong>n §§ 1 bis 4 <strong>de</strong>r VVG-Informationspflichtenverordnung<br />

und diese Belehrung jeweils in Textform erhalten haben. Zur Wahrung <strong>de</strong>r Wi<strong>de</strong>rrufsfrist<br />

genügt die rechtzeitige Absendung <strong>de</strong>s Wi<strong>de</strong>rrufs. Der Wi<strong>de</strong>rruf ist zu richten an:<br />

<strong>Gothaer</strong> Allgemeine Versicherung AG, <strong>Gothaer</strong> Allee 1, 50969 Köln.<br />

– Wi<strong>de</strong>rrufsfolgen Im Falle eines wirksamen Wi<strong>de</strong>rrufs en<strong>de</strong>t <strong>de</strong>r Versicherungsschutz, und wir erstatten Ihnen <strong>de</strong>n auf die Zeit<br />

nach Zugang <strong>de</strong>s Wi<strong>de</strong>rrufs entfallen<strong>de</strong>n Teil <strong>de</strong>r Beiträge, wenn Sie zugestimmt haben, dass <strong>de</strong>r Versicherungsschutz<br />

vor <strong>de</strong>m En<strong>de</strong> <strong>de</strong>r Wi<strong>de</strong>rrufsfrist beginnt. Den Teil <strong>de</strong>s Beitrags, <strong>de</strong>r auf die Zeit bis zum Zugang<br />

<strong>de</strong>s Wi<strong>de</strong>rrufs entfällt, dürfen wir in diesem Fall einbehalten; dabei han<strong>de</strong>lt es sich pro Tag um einen Betrag<br />

in Höhe von 1/360 <strong>de</strong>s von Ihnen für ein Jahr zu zahlen<strong>de</strong>n Beitrags.<br />

<strong>Die</strong> Erstattung zurückzuzahlen<strong>de</strong>r Beiträge erfolgt unverzüglich, spätestens 30 Tage nach Zugang <strong>de</strong>s Wi<strong>de</strong>rrufs.<br />

Beginnt <strong>de</strong>r Versicherungsschutz nicht vor <strong>de</strong>m En<strong>de</strong> <strong>de</strong>r Wi<strong>de</strong>rrufsfrist, hat <strong>de</strong>r wirksame Wi<strong>de</strong>rruf zur Folge,<br />

dass empfangene Leistungen und gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben sind.<br />

– Beson<strong>de</strong>re Hinweise Ihr Wi<strong>de</strong>rrufsrecht erlischt, wenn <strong>de</strong>r Vertrag auf Ihren ausdrücklichen Wunsch sowohl von Ihnen als auch<br />

von uns vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Wi<strong>de</strong>rrufsrecht ausgeübt haben. Das Wi<strong>de</strong>rrufsrecht besteht<br />

nicht bei Verträgen mit einer Laufzeit von weniger als einem Monat. Soweit eine vorläufige Deckung erteilt<br />

wur<strong>de</strong>, en<strong>de</strong>t diese mit <strong>de</strong>m Zugang <strong>de</strong>s Wi<strong>de</strong>rrufs bei uns.<br />

Laufzeit <strong>de</strong>s Vertrages<br />

Beendigung <strong>de</strong>s Vertrages<br />

Vertragssprache<br />

Anwendbares Recht<br />

Gerichtsstand<br />

<strong>Die</strong> Vertragsdauer entnehmen Sie <strong>de</strong>m Produktinformationsblatt bzw. Vorschlag.<br />

Einzelheiten entnehmen Sie <strong>de</strong>m Produktinformationsblatt und <strong>de</strong>n Versicherungsbedingungen.<br />

Sämtliche das Vertragsverhältnis betreffen<strong>de</strong> Informationen und Kommunikation fin<strong>de</strong>n in <strong>de</strong>utscher Sprache<br />

statt. Im Einzelfall können an<strong>de</strong>re Vereinbarungen getroffen wer<strong>de</strong>n.<br />

Es gilt das Recht <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>srepublik Deutschland.<br />

Ansprüche gegen uns als Versicherer können Sie vor <strong>de</strong>m Gericht an Ihrem Wohnort bzw. gewöhnlichen Aufenthaltsort<br />

o<strong>de</strong>r vor <strong>de</strong>m Landgericht in Köln (Sitz <strong>de</strong>r Gesellschaft) geltend machen.<br />

7


<strong>Gothaer</strong> <strong>Unfallversicherung</strong>sbedingungen (GUB 2010)<br />

Sie als Versicherungsnehmer sind unser Vertragspartner. Versicherte Person können Sie o<strong>de</strong>r jemand an<strong>de</strong>rer sein. Wir als Versicherer erbringen<br />

die vertraglich vereinbarten Leistungen.<br />

Versicherungsumfang<br />

Der Leistungsfall<br />

<strong>Die</strong> Versicherungsdauer<br />

Der Versicherungsbeitrag<br />

Weitere Bestimmungen<br />

8<br />

1 Was ist versichert?<br />

2 Welche Leistungsarten können vereinbart wer<strong>de</strong>n?<br />

2.1 Invaliditätsleistung<br />

2.1.1 Voraussetzungen für die Leistung<br />

2.1.2 Art und Höhe <strong>de</strong>r Leistung<br />

2.2 Tagegeld<br />

2.2.1 Voraussetzungen für die Leistung<br />

2.2.2 Höhe und Dauer <strong>de</strong>r Leistung<br />

2.3 Krankenhaus-Tagegeld<br />

2.3.1 Voraussetzungen für die Leistung<br />

2.3.2 Höhe und Dauer <strong>de</strong>r Leistung<br />

2.4 Genesungsgeld<br />

2.4.1 Voraussetzungen für die Leistung<br />

2.4.2 Höhe und Dauer <strong>de</strong>r Leistung<br />

2.5 To<strong>de</strong>sfallleistung<br />

2.5.1 Voraussetzungen für die Leistung<br />

2.5.2 Höhe <strong>de</strong>r Leistung<br />

2.6 Bergungskosten<br />

2.7 Kosmetische Operationen<br />

3 Generell ohne Mehrbeitrag versicherte Leistungen<br />

3.1 Versorgung <strong>de</strong>s Partners<br />

3.2 Beitragsfreie Mitversicherung von Neugeborenen<br />

3.3 Rooming-In<br />

3.4 Kin<strong>de</strong>runfallversicherung und beitragsfreie Weiterführung bei Tod <strong>de</strong>s Versicherungsnehmers<br />

3.5 Doppelte To<strong>de</strong>sfallleistung bei Vollwaisen<br />

4 In welchen Fällen ist <strong>de</strong>r Versicherungsschutz ausgeschlossen?<br />

5 Welche Auswirkungen haben Krankheiten o<strong>de</strong>r Gebrechen <strong>de</strong>r versicherten Person?<br />

6 Nicht versicherbare Personen<br />

7 Was müssen Sie bei Än<strong>de</strong>rungen <strong>de</strong>r Berufstätigkeit o<strong>de</strong>r Beschäftigung beachten?<br />

8 Was gilt bei militärischen Einsätzen und bei Wehr-/ Zivildienst?<br />

9 Was müssen Sie nach einem Unfall beachten (Obliegenheiten)?<br />

10 Welche Folgen haben die Nichtbeachtung von Obliegenheiten und das Nichteinhalten bestimmter<br />

Fristen?<br />

11 Wann sind die Leistungen fällig?<br />

12 Wann beginnt und en<strong>de</strong>t <strong>de</strong>r Vertrag?<br />

13 Was müssen Sie bei <strong>de</strong>r Beitragszahlung beachten?<br />

Was geschieht, wenn Sie einen Beitrag nicht rechtzeitig bezahlen?<br />

13.1 Beitrag und Versicherungsteuer<br />

13.2 Zahlung und Folgen verspäteter Zahlung/Erster o<strong>de</strong>r einmaliger Beitrag<br />

13.3 Zahlung und Folgen verspäteter Zahlung/Folgebeitrag<br />

13.4 Rechtzeitigkeit <strong>de</strong>r Zahlung bei Lastschriftermächtigung<br />

13.5 Teilzahlung und Folgen bei verspäteter Zahlung<br />

13.6 Beitrag bei vorzeitiger Vertragsbeendigung<br />

13.7 Beitrag bei Ruhen <strong>de</strong>s Versicherungsschutzes gem. Ziffer 8.2 GUB 2010<br />

14 Wie sind die Rechtsverhältnisse <strong>de</strong>r am Vertrag beteiligten Personen zueinan<strong>de</strong>r?<br />

15 Was be<strong>de</strong>utet die vorvertragliche Anzeigepflicht?<br />

16 Wann verjähren die Ansprüche aus <strong>de</strong>m Vertrag?<br />

17 Welches Recht fin<strong>de</strong>t Anwendung und wo sind die Gerichtsstän<strong>de</strong>?<br />

18 Was müssen Sie uns sonst noch mitteilen, was müssen Sie dabei beachten?<br />

19 Umstellung <strong>de</strong>s Vertrags auf <strong>de</strong>n Seniorentarif


Versicherungsumfang<br />

1<br />

1.1<br />

Was ist versichert?<br />

1.2<br />

Wo und wann gilt <strong>de</strong>r<br />

Versicherungsschutz?<br />

1.3<br />

Was ist ein Unfall?<br />

1.4<br />

Welche Erweiterungen gelten<br />

darüber hinaus?<br />

Wir bieten Versicherungsschutz bei Unfällen, die <strong>de</strong>r versicherten Person während <strong>de</strong>r Wirksamkeit <strong>de</strong>s Vertrages<br />

zustoßen.<br />

Der Versicherungsschutz umfasst Unfälle in <strong>de</strong>r ganzen Welt. Wenn im Vertrag keine abweichen<strong>de</strong> Regelung<br />

getroffen wor<strong>de</strong>n ist, gilt er 24 – Stun<strong>de</strong>n rund um die Uhr und 365 Tage im Jahr.<br />

Ein Unfall liegt vor, wenn die versicherte Person durch ein plötzlich von außen auf ihren Körper wirken<strong>de</strong>s<br />

Ereignis (Unfallereignis) unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erlei<strong>de</strong>t. <strong>Die</strong> Unfreiwilligkeit wird bis zum<br />

Beweis <strong>de</strong>s Gegenteils vermutet.<br />

Gesundheitsschädigungen, die die versicherte Person bei <strong>de</strong>r rechtmäßigen Verteidigung o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Bemühung<br />

zur Rettung von Menschenleben o<strong>de</strong>r Sachen erlei<strong>de</strong>t, gelten als unfreiwillig und fallen somit unter <strong>de</strong>n<br />

Versicherungsschutz.<br />

Auch Erfrierungen, Sonnenbrän<strong>de</strong> und Sonnenstiche, die als Folge eines Unfalls im Sinne dieser Ziffer auf -<br />

treten, sind vom Versicherungsschutz erfasst.<br />

1.4.1 Als Unfall gilt auch, wenn durch eine erhöhte Kraftanstrengung an Gliedmaßen o<strong>de</strong>r Wirbelsäule<br />

– ein Gelenk verrenkt wird o<strong>de</strong>r<br />

– Muskeln, Sehnen, Bän<strong>de</strong>r o<strong>de</strong>r Kapseln gezerrt o<strong>de</strong>r zerrissen wer<strong>de</strong>n.<br />

1.4.2 Bei Gesundheitsschädigungen durch die Einwirkung ausströmen<strong>de</strong>r Gase o<strong>de</strong>r Dämpfe wird <strong>de</strong>r<br />

Begriff <strong>de</strong>r Plötzlichkeit auch dann angenommen, wenn beson<strong>de</strong>re Umstän<strong>de</strong> <strong>de</strong>n Versicherten dazu<br />

zwangen, sich diesen Einwirkungen mehrere Stun<strong>de</strong>n lang auszusetzen. Ausgeschlossen sind die<br />

durch <strong>de</strong>n Beruf an sich bedingten, insbeson<strong>de</strong>re auch die durch gewöhnliche Einatmung bei <strong>de</strong>r<br />

berufsmäßigen Beschäftigung mit Chemikalien allmählich zu Stan<strong>de</strong> kommen<strong>de</strong>n Schädigungen<br />

(Berufs- und Gewerbekrankheiten).<br />

1.4.3 Der Versicherungsschutz erstreckt sich auch auf tauchtypische Gesundheitsschä<strong>de</strong>n wie z.B. Caissonkrankheit<br />

o<strong>de</strong>r Trommelfellverletzung, ohne dass ein Unfallereignis, d.h. ein plötzlich von außen<br />

auf <strong>de</strong>n Körper wirken<strong>de</strong>s Ereignis, eingetreten sein muss. Als Unfälle gelten auch <strong>de</strong>r Ertrinkungsbzw.<br />

Erstickungstod unter Wasser.<br />

1.4.4 Der Versicherungsschutz erstreckt sich auch auf Infektionen, bei <strong>de</strong>nen aus <strong>de</strong>r Krankheitsgeschichte,<br />

<strong>de</strong>m Befund o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Natur <strong>de</strong>r Erkrankung hervorgeht, dass die Krankheitserreger durch eine<br />

Beschädigung <strong>de</strong>r Haut, wobei min<strong>de</strong>stens die äußere Hautschicht durchtrennt sein muss, o<strong>de</strong>r<br />

durch Einspritzen infektiöser Substanzen in Auge, Mund o<strong>de</strong>r Nase in <strong>de</strong>n Körper <strong>de</strong>r versicherten<br />

Person gelangt sind. Anhauchen, Anniesen o<strong>de</strong>r Anhusten erfüllen <strong>de</strong>n Tatbestand <strong>de</strong>s Einspritzens<br />

nicht.<br />

<strong>Die</strong> äußere Hautschicht wird z.B. durch einen Zeckenbiss durchtrennt. <strong>Die</strong> durch Zeckenbiss verursachten<br />

Infektionen wie Borreliose o<strong>de</strong>r FSME (Frühsommer Meningo-Enzephalitis) fallen somit ausdrücklich<br />

unter <strong>de</strong>n Versicherungsschutz.<br />

Es fallen auch folgen<strong>de</strong> Infektionskrankheiten unter <strong>de</strong>n Versicherungsschutz, bei <strong>de</strong>nen die Krankheitserreger<br />

ebenfalls durch eine Durchtrennung <strong>de</strong>r äußeren Hautschicht in <strong>de</strong>n Körper gelangen:<br />

Malaria, die durch einen Mückenstich übertragen wird.<br />

Fleckfieber, das durch <strong>de</strong>n Biss bzw. Stich von Läusen übertragen wird.<br />

Gelbfieber, das durch einen Mückenstich übertragen wird.<br />

Schlafkrankheit, wird durch <strong>de</strong>n Stich <strong>de</strong>r Tsetsefliege übertragen.<br />

Tetanus, <strong>de</strong>r durch das Eindringen von Fremdkörpern unter die Haut entsteht.<br />

Tularämie (Hasenpest), wird durch <strong>de</strong>n Biss von Zecken, <strong>de</strong>n Biss von Flöhen, <strong>de</strong>n Biss o<strong>de</strong>r das<br />

Kratzen von Hun<strong>de</strong>n und Katzen übertragen.<br />

<strong>Die</strong> vorgenannte Aufzählung von Infektionskrankheiten, die dadurch entstehen, dass die Krankheitserreger<br />

durch irgen<strong>de</strong>ine Beschädigung <strong>de</strong>r Haut, wobei min<strong>de</strong>stens die äußere Hautschicht durchtrennt<br />

sein muss, in <strong>de</strong>n Körper gelangt sind, ist nur beispielhaft und erhebt keinen Anspruch auf<br />

Vollständigkeit.<br />

Einer Infektion gleichgestellt sind Schutzimpfungen gegen Infektionen. <strong>Die</strong> Erweiterung <strong>de</strong>s Versicherungsschutzes<br />

auf durch Schutzimpfungen hervorgerufene Infektionen beschränkt sich auf die<br />

Leis tungsarten Invalidität und Tod gemäß <strong>de</strong>n Bestimmungen <strong>de</strong>r Ziffern 2.1 und 2.5 GUB 2010.<br />

Sie müssen uns das zur Infektion führen<strong>de</strong> Ereignis frühzeitig anzeigen.<br />

Der Zusammenhang zwischen <strong>de</strong>r erstmaligen Infektion durch einen Krankheitserreger und einer<br />

Invalidität ist von Ihnen durch einen ärztlichen Bericht, <strong>de</strong>r sich objektiv am Stand medizinischer<br />

Erkenntnisse orientiert und entsprechen<strong>de</strong> Laborbefun<strong>de</strong> enthält, nachzuweisen.<br />

Abweichend von Ziffer 9.1 GUB 2010 reicht es aus, wenn Sie <strong>de</strong>n Versicherer unverzüglich unterrichten,<br />

nach<strong>de</strong>m die erstmalige Infektion durch einen Arzt festgestellt wur<strong>de</strong>.<br />

Abweichend von Ziffer 2.1.1.1 GUB 2010 besteht auch dann noch Anspruch auf die Invaliditäts -<br />

leistung, wenn die infektionsbedingte Invalidität<br />

innerhalb von drei Jahren nach <strong>de</strong>m Unfall eingetreten ist und<br />

Innerhalb dieses Zeitraums von einem Arzt schriftlich festgestellt und von Ihnen innerhalb von<br />

weiteren drei Monaten bei uns schriftlich geltend gemacht wor<strong>de</strong>n ist.<br />

9


1.5<br />

Wichtiger Hinweis<br />

2<br />

Welche Leistungsarten können<br />

vereinbart wer<strong>de</strong>n?<br />

2.1<br />

Invaliditätsleistung<br />

10<br />

Abweichend von Ziffer 11.5 sind Sie und wir berechtigt, längstens bis zu 4 Jahren nach <strong>de</strong>r ärztlichen<br />

Feststellung <strong>de</strong>r erstmaligen Infektion, <strong>de</strong>n Grad <strong>de</strong>r Invalidität jährlich neu bemessen zu<br />

lassen. Bei Kin<strong>de</strong>rn bis zur Vollendung <strong>de</strong>s 14. Lebensjahres bleibt es bei <strong>de</strong>r Frist von 5 Jahren.<br />

1.4.5 Gesundheitsschädigungen durch Röntgen- o<strong>de</strong>r Laser- o<strong>de</strong>r Maserstrahlen, aber auch Gesundheitsschädigungen<br />

durch künstlich erzeugte ultraviolette Strahlen fallen unter <strong>de</strong>n Versicherungsschutz,<br />

soweit sich diese Gesundheitsschädigungen als Unfälle im Sinne <strong>de</strong>r Ziffer 1.3 GUB 2010 darstellen.<br />

Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen bleiben in diesem Zusammenhang Gesundheitsschädigungen,<br />

die sich als Folge regelmäßigen Hantierens mit strahlenerzeugen<strong>de</strong>n Geräten darstellen<br />

und Berufs- bzw. Gewerbekrankheiten sind.<br />

Ferner bleiben vom Versicherungsschutz Gesundheitsschädigungen durch an<strong>de</strong>re Strahlenarten und<br />

durch Kernenergie ausgeschlossen (Siehe Ziffer 4.2.5 GUB 2010).<br />

1.4.6 Mitversichert sind die Folgen von Lebensmittelvergiftungen.<br />

Auch mitversichert sind Vergiftungen bei Kin<strong>de</strong>rn bis 14 Jahren infolge Einnahme fester o<strong>de</strong>r flüssiger<br />

Stoffe durch <strong>de</strong>n Schlund. Auf die Ziffer 4.2.4 GUB 2010 weisen wir hin.<br />

Auf die Regelungen über die Ausschüsse vom Versicherungsschutz (Ziffer 4), Einschränkung <strong>de</strong>r Leistungen<br />

bei <strong>de</strong>r Mitwirkung von Krankheiten o<strong>de</strong>r Gebrechen <strong>de</strong>r versicherten Person an <strong>de</strong>n Unfallfolgen (Ziffer 5)<br />

sowie nicht versicherbare Personen (Ziffer 6) weisen wir Sie hin.<br />

<strong>Die</strong> Leistungsarten, die Sie vereinbaren können, wer<strong>de</strong>n im folgen<strong>de</strong>n o<strong>de</strong>r in zusätzlichen Bedingungen<br />

beschrieben. <strong>Die</strong> von Ihnen mit uns vereinbarten Leistungsarten und die Versicherungssummen ergeben sich<br />

aus <strong>de</strong>m Vertrag. Zusätzliche Leistungen, die Sie unter Ziffer 3 fin<strong>de</strong>n, sind generell mitversichert.<br />

2.1.1 Voraussetzungen für die Leistung<br />

2.1.1.1 <strong>Die</strong> versicherte Person ist durch <strong>de</strong>n Unfall in ihrer körperlichen o<strong>de</strong>r geistigen Leistungsfähigkeit<br />

dauerhaft beeinträchtigt (Invalidität). Eine Beeinträchtigung ist dauerhaft, wenn sie voraussichtlich<br />

länger als drei Jahre bestehen wird und eine Än<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>s Zustan<strong>de</strong>s nicht erwartet wer<strong>de</strong>n kann.<br />

<strong>Die</strong> Invalidität ist<br />

– innerhalb von 15 Monaten nach <strong>de</strong>m Unfall eingetreten und<br />

– innerhalb von 21 Monaten nach <strong>de</strong>m Unfall von einem Arzt schriftlich festgestellt und von Ihnen<br />

bei uns geltend gemacht wor<strong>de</strong>n.<br />

2.1.1.2 Kein Anspruch auf Invaliditätsleistung besteht, wenn die versicherte Person unfallbedingt innerhalb<br />

eines Jahres nach <strong>de</strong>m Unfall stirbt.<br />

2.1.2 Art und Höhe <strong>de</strong>r Leistung<br />

2.1.2.1 <strong>Die</strong> Invaliditätsleistung zahlen wir als Kapitalbetrag.<br />

2.1.2.2 Grundlage für die Berechnung <strong>de</strong>r Leistung sind die Versicherungssumme und <strong>de</strong>r Grad <strong>de</strong>r unfallbedingten<br />

Invalidität.<br />

2.1.2.2.1 Bei Verlust o<strong>de</strong>r völliger Funktionsunfähigkeit <strong>de</strong>r nachstehend genannten Körperteile und<br />

Sinnesorgane gelten ausschließlich, soweit nicht etwas an<strong>de</strong>res vereinbart ist, die folgen<strong>de</strong>n<br />

Invaliditätsgra<strong>de</strong>:<br />

a) bei Verlust o<strong>de</strong>r völliger Funktionsunfähigkeit<br />

eines Armes 70 %<br />

eines Armes bis oberhalb <strong>de</strong>s Ellenbogengelenkes 70 %<br />

eines Armes unterhalb <strong>de</strong>s Ellenbogengelenkes 70 %<br />

einer Hand 70 %<br />

eines Daumens 25 %<br />

eines Zeigefingers 16 %<br />

eines an<strong>de</strong>ren Fingers 10 %<br />

eines Beines über <strong>de</strong>r Mitte <strong>de</strong>s Oberschenkels 70 %<br />

eines Beines bis zur Mitte <strong>de</strong>s Oberschenkels 65 %<br />

eines Beines bis unterhalb <strong>de</strong>s Knies 55 %<br />

eines Beines bis zur Mitte <strong>de</strong>s Unterschenkels 50 %<br />

eines Fußes 50 %<br />

einer großen Zehe 8 %<br />

einer an<strong>de</strong>ren Zehe 3 %<br />

b) bei gänzlichem Verlust<br />

<strong>de</strong>r Sehkraft eines Auges 55 %<br />

<strong>de</strong>s Gehörs auf einem Ohr 35 %<br />

<strong>de</strong>s Geruchs 10 %<br />

<strong>de</strong>s Geschmacks 5 %<br />

c) bei vollständigem Verlust <strong>de</strong>r Stimme 40 %<br />

Nicht versichert ist <strong>de</strong>r Verlust von Stimme o<strong>de</strong>r Sprache, <strong>de</strong>ssen Ursache eine unfallbedingte<br />

psychische Traumatisierung im Sinne einer psychogenen Reaktion darstellt (siehe auch Ziffer<br />

4.2.1)<br />

Bei Teilverlust o<strong>de</strong>r teilweiser Funktionsbeeinträchtigung gilt <strong>de</strong>r entsprechen<strong>de</strong> Teil <strong>de</strong>s jeweiligen<br />

Prozentsatzes.


2.2<br />

Tagegeld<br />

2.3<br />

Krankenhaus-Tagegeld<br />

2.4<br />

Genesungsgeld<br />

2.5<br />

To<strong>de</strong>sfallleistung<br />

2.1.2.2.2 Für an<strong>de</strong>re Körperteile und Sinnesorgane bemisst sich <strong>de</strong>r Invaliditätsgrad danach, inwieweit<br />

die normale körperliche o<strong>de</strong>r geistige Leistungsfähigkeit insgesamt beeinträchtigt ist. Dabei<br />

sind ausschließlich medizinische Gesichtspunkte zu berücksichtigen.<br />

2.1.2.2.3 Waren betroffene Körperteile o<strong>de</strong>r Sinnesorgane o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>ren Funktion bereits vor <strong>de</strong>m Unfall<br />

dauernd beeinträchtigt, wird <strong>de</strong>r Invaliditätsgrad um die Vorinvalidität gemin<strong>de</strong>rt. <strong>Die</strong>se ist nach<br />

<strong>de</strong>n Ziffern 2.1.2.2.1 und 2.1.2.2.2 zu bemessen.<br />

2.1.2.2.4 Sind mehrere Körperteile o<strong>de</strong>r Sinnesorgane durch <strong>de</strong>n Unfall beeinträchtigt, wer<strong>de</strong>n die nach<br />

<strong>de</strong>n vorstehen<strong>de</strong>n Bestimmungen ermittelten Invaliditätsgra<strong>de</strong> zusammengerechnet. Mehr als<br />

100 % wer<strong>de</strong>n jedoch nicht berücksichtigt.<br />

2.1.2.3 Stirbt die versicherte Person<br />

aus unfallfrem<strong>de</strong>r Ursache innerhalb eines Jahres nach <strong>de</strong>m Unfall o<strong>de</strong>r<br />

gleichgültig, aus welcher Ursache, später als ein Jahr nach <strong>de</strong>m Unfall,<br />

und war ein Anspruch auf Invaliditätsleistung entstan<strong>de</strong>n, leisten wir nach <strong>de</strong>m Invaliditätsgrad,<br />

mit <strong>de</strong>m aufgrund <strong>de</strong>r zuletzt erhobenen ärztlichen Befun<strong>de</strong> zu rechnen gewesen wäre.<br />

2.2.1 Voraussetzungen für die Leistung<br />

<strong>Die</strong> versicherte Person ist unfallbedingt<br />

in <strong>de</strong>r Arbeitsfähigkeit beeinträchtigt und<br />

in ärztlicher Behandlung.<br />

Sofern die versicherte Person nach einem Unfall aus Pflichtgefühl ihrem Beruf soweit als möglich<br />

nachgeht, wird dies nicht zu ihren Ungunsten ausgelegt. Für die Bemessung <strong>de</strong>r Beeinträchtigung<br />

<strong>de</strong>r Arbeitsfähigkeit ist nur <strong>de</strong>r objektive ärztliche Befund maßgebend.<br />

2.2.2 Höhe und Dauer <strong>de</strong>r Leistung<br />

Das Tagegeld wird nach <strong>de</strong>r vereinbarten Versicherungssumme berechnet. Es wird nach <strong>de</strong>m<br />

festgestellten Grad <strong>de</strong>r Beeinträchtigung <strong>de</strong>r Berufstätigkeit o<strong>de</strong>r Beschäftigung abgestuft.<br />

Das Tagegeld wird für die Dauer <strong>de</strong>r ärztlichen Behandlung, längstens für ein Jahr, vom Unfalltag<br />

an gerechnet, gezahlt.<br />

2.3.1 Voraussetzungen für die Leistung<br />

<strong>Die</strong> versicherte Person befin<strong>de</strong>t sich wegen <strong>de</strong>s Unfalles in medizinisch notwendiger vollstationärer<br />

Heilbehandlung. Eine vollstationäre Heilbehandlung liegt bei einem min<strong>de</strong>stens 24-stündigen<br />

Krankenhausaufenthalt vor.<br />

Kuren sowie Aufenthalte in privaten Einrichtungen (Pensionen und Hotels) und Erholungsheimen<br />

gelten nicht als medizinisch notwendige Heilbehandlung. Erfolgt die Heilbehandlung<br />

jedoch in einem Institut, das sowohl <strong>de</strong>r Heilbehandlung als auch <strong>de</strong>r Rehabilitation dient, so<br />

entfällt <strong>de</strong>r Krankenhaus-Tagegeld-Anspruch zumin<strong>de</strong>st dann nicht, wenn es sich um eine Notfalleinweisung<br />

han<strong>de</strong>lt o<strong>de</strong>r die Krankenanstalt das einzige Versorgungskrankenhaus in <strong>de</strong>r<br />

Umgebung <strong>de</strong>s Wohnsitzes <strong>de</strong>s Versicherten ist.<br />

Krankenhaus-Tagegeld wird auch für eine unfallbedingte ambulant durchgeführte Operation<br />

gezahlt, soweit für diese Operation üblicherweise ein Krankenhausaufenthalt notwendig wäre.<br />

Den Nachweis darüber haben Sie als Versicherungsnehmer zu führen. Das vereinbarte Krankenhaus-Tagegeld<br />

wird in diesen Fällen für drei Tage gezahlt. Ein Anspruch auf ein versichertes<br />

Genesungsgeld im Sinne <strong>de</strong>r Ziffer 2.4.1 GUB 2010 entsteht hierdurch nicht.<br />

2.3.2 Höhe und Dauer <strong>de</strong>r Leistung<br />

Das Krankenhaus-Tagegeld wird in Höhe <strong>de</strong>r vereinbarten Versicherungssumme für je<strong>de</strong>n Kalen<strong>de</strong>rtag<br />

<strong>de</strong>r vollstationären Behandlung gezahlt, längstens jedoch für zwei Jahre, vom Unfalltag<br />

an gerechnet.<br />

Über das zweite Unfalljahr hinaus wird Krankenhaus-Tagegeld bezahlt, wenn <strong>de</strong>r Aufenthalt zur<br />

Entfernung <strong>de</strong>s eingebrachten Osteosynthesematerials dient.<br />

Bei unfallbedingtem vollstationärem Aufenthalt <strong>de</strong>r versicherten Person zur Kurzzeitpflege in<br />

einem Pflege- o<strong>de</strong>r Seniorenheim wird längstens bis zu einer Dauer von 60 Tagen 50 % <strong>de</strong>s versicherten<br />

Krankenhaus-Tagegel<strong>de</strong>s übernommen. <strong>Die</strong>se Regelung hat jedoch nur dann Gültigkeit,<br />

wenn <strong>de</strong>r vollstationäre Aufenthalt unmittelbar an einen unfallbedingten Krankenhausaufenthalt<br />

anschließt.<br />

2.4.1 Voraussetzungen für die Leistung<br />

<strong>Die</strong> versicherte Person ist aus <strong>de</strong>r vollstationären Behandlung entlassen wor<strong>de</strong>n und hatte<br />

Anspruch auf Krankenhaus-Tagegeld nach Ziffer 2.3.<br />

Ein Anspruch auf Genesungsgeld entsteht allerdings nur dann, wenn diese Leistung<br />

ausdrücklich vereinbart ist.<br />

2.4.2 Höhe und Dauer <strong>de</strong>r Leistung<br />

Das Genesungsgeld wird in Höhe <strong>de</strong>r für das Krankenhaus-Tagegeld vereinbarten Versicherungssumme<br />

für die gleiche Anzahl von Kalen<strong>de</strong>rtagen gezahlt, für die wir Krankenhaus-Tagegeld leisten,<br />

längstens für 100 Tage.<br />

2.5.1 Voraussetzungen für die Leistung<br />

<strong>Die</strong> versicherte Person ist infolge <strong>de</strong>s Unfalles innerhalb eines Jahres gestorben. Auf die beson<strong>de</strong>ren<br />

Pflichten nach Ziffer 9.5 weisen wir hin.<br />

2.5.2 Höhe <strong>de</strong>r Leistung<br />

<strong>Die</strong> To<strong>de</strong>sfallleistung wird in Höhe <strong>de</strong>r vereinbarten Versicherungssumme gezahlt.<br />

11


2.6<br />

Bergungskosten in <strong>de</strong>r <strong>Unfallversicherung</strong><br />

2.7<br />

Kosten für kosmetische<br />

Operationen in <strong>de</strong>r Unfall-<br />

Versicherung<br />

2.8<br />

Zahnbehandlungskosten nach<br />

einem Unfall<br />

3<br />

Welche Leistungen sind generell<br />

ohne Mehrbeitrag versichert?<br />

3.1<br />

Versorgung <strong>de</strong>s Partners<br />

3.2<br />

Beitragsfreie Mitversicherung<br />

von Neugeborenen<br />

12<br />

2.6.1 Hat die versicherte Person einen unter <strong>de</strong>n Versicherungsvertrag fallen<strong>de</strong>n Unfall erlitten, ersetzen<br />

wir bis zur Höhe von 10.000 EUR – soweit keine abweichen<strong>de</strong> Summe vereinbart ist – die entstan<strong>de</strong>nen<br />

notwendigen Kosten für:<br />

a) Such-, Rettungs- o<strong>de</strong>r Bergungseinsätze von öffentlich-rechtlich o<strong>de</strong>r privatrechtlich organisierten<br />

Rettungsdiensten, soweit hierfür üblicherweise Gebühren berechnet wer<strong>de</strong>n.<br />

b) Transport <strong>de</strong>s Verletzten in das nächste Krankenhaus o<strong>de</strong>r zu einer Spezialklinik, soweit medizinisch<br />

notwendig und ärztlich angeordnet.<br />

c) Mehraufwand bei <strong>de</strong>r Rückkehr <strong>de</strong>s Verletzten zu seinem ständigen Wohnsitz, soweit die Mehrkosten<br />

auf ärztliche Anordnungen zurückgehen o<strong>de</strong>r nach <strong>de</strong>r Verletzungsart unvermeidbar<br />

waren.<br />

d) Überführung zum letzten ständigen Wohnsitz im To<strong>de</strong>sfalle.<br />

e) die Heimfahrt – o<strong>de</strong>r Unterbringung <strong>de</strong>r mitreisen<strong>de</strong>n min<strong>de</strong>rjährigen Kin<strong>de</strong>r und <strong>de</strong>n mitreisen<strong>de</strong>n<br />

Partner <strong>de</strong>r versicherten Person, die nach einem Unfall im Ausland zusätzlich entstehen.<br />

2. Hat die versicherte Person für Kosten nach 2.6.1. a) einzustehen, obwohl sie keinen Unfall erlitten<br />

hatte, ein solcher aber unmittelbar drohte o<strong>de</strong>r nach <strong>de</strong>n konkreten Umstän<strong>de</strong>n zu vermuten war,<br />

sind wir ebenfalls ersatzpflichtig.<br />

3. Soweit ein an<strong>de</strong>rer Ersatzpflichtiger eintritt, kann <strong>de</strong>r Erstattungsanspruch gegen uns nur wegen <strong>de</strong>r<br />

restlichen Kosten geltend gemacht wer<strong>de</strong>n. Bestreitet ein an<strong>de</strong>rer Ersatzpflichtiger seine Leistungspflicht,<br />

können Sie sich unmittelbar an uns halten.<br />

4. Bestehen für <strong>de</strong>n Versicherten bei <strong>de</strong>r <strong>Gothaer</strong> Allgemeine Versicherung AG mehrere <strong>Unfallversicherung</strong>en,<br />

können die beitragsfrei mitversicherten Bergungskosten in Höhe von 10.000 EUR nur aus<br />

einem dieser Verträge verlangt wer<strong>de</strong>n.<br />

5. Der im Versicherungsschein festgelegte Höchstbetrag für <strong>de</strong>n Kostenersatz nimmt an einem für<br />

an<strong>de</strong>re Leistungsarten vereinbarten Zuwachs von Leistung und Beitrag nicht teil.<br />

1. Soweit keine abweichen<strong>de</strong> Summe vereinbart ist, gilt im Rahmen <strong>de</strong>r nachstehen<strong>de</strong>n Bedingungen<br />

eine Summe von 10.000 EUR versichert.<br />

2. Wird durch einen Unfall die Körperoberfläche <strong>de</strong>r versicherten Person <strong>de</strong>rart beschädigt o<strong>de</strong>r verformt,<br />

dass nach Abschluss <strong>de</strong>r Heilbehandlung das äußere Erscheinungsbild <strong>de</strong>r versicherten Person<br />

hierdurch dauernd beeinträchtigt ist und entschließt sich die versicherte Person, sich einer kosmetischen<br />

Operation zum Zwecke <strong>de</strong>r Beseitigung dieses Mangels zu unterziehen, so übernehmen<br />

wir die mit <strong>de</strong>r Operation und <strong>de</strong>r klinischen Behandlung im Zusammenhang stehen<strong>de</strong>n Kosten für<br />

Arzthonorare, Medikamente, Verbandszeug und sonstige ärztliche verordnete Hilfsmittel sowie die<br />

Kosten für die Unterbringung und Verpflegung in <strong>de</strong>r Klinik bis zur Höhe <strong>de</strong>r vereinbarten Versicherungssumme.<br />

3. <strong>Die</strong> Operation und die klinische Behandlung <strong>de</strong>r versicherten Person müssen bis zum Ablauf <strong>de</strong>s<br />

dritten Jahres nach <strong>de</strong>m Unfall erfolgt sein. Hat die versicherte Person bei Eintritt <strong>de</strong>s Unfalles das<br />

18. Lebensjahr noch nicht vollen<strong>de</strong>t, erfolgt ein Ersatz <strong>de</strong>r Kosten auch dann, wenn die Operation<br />

und die klinische Behandlung nicht innerhalb dieser Frist, aber vor Vollendung <strong>de</strong>s 21. Lebensjahres<br />

<strong>de</strong>r versicherten Person, durchgeführt wer<strong>de</strong>n.<br />

4. Ausgeschlossen vom Ersatz sind die Kosten für Nahrungs- und Genussmittel, für Ba<strong>de</strong>- und Erholungsreisen<br />

sowie für Krankenpflege, soweit nicht die Hinzuziehung von beruflichem Pflegepersonal<br />

ärztlich angeordnet wird.<br />

5. Soweit ein an<strong>de</strong>rer Ersatzpflichtiger eintritt, kann <strong>de</strong>r Erstattungsanspruch gegen uns nur wegen <strong>de</strong>r<br />

restlichen Kosten geltend gemacht wer<strong>de</strong>n. Bestreitet ein an<strong>de</strong>rer Ersatzpflichtiger seine Leistungspflicht,<br />

können Sie sich unmittelbar an uns halten.<br />

6. Bestehen für <strong>de</strong>n Versicherten bei <strong>de</strong>r <strong>Gothaer</strong> Allgemeine Versicherung AG mehrere <strong>Unfallversicherung</strong>en,<br />

können die beitragsfrei mitversicherten Kosten für kosmetische Operationen in Höhe von<br />

10.000 EUR nur aus einem dieser Verträge verlangt wer<strong>de</strong>n.<br />

7. Der im Versicherungsschein festgelegte Höchstbetrag für <strong>de</strong>n Kostenersatz nimmt an einem für<br />

an<strong>de</strong>re Leistungsarten vereinbarten Zuwachs von Leistung und Beitrag nicht teil.<br />

1. Im Rahmen <strong>de</strong>r für diesen Vertrag für die Leistung „Kosten für kosmetische Operationen in <strong>de</strong>r<br />

<strong>Unfallversicherung</strong>“ gelten<strong>de</strong>n Versicherungssumme, siehe hierzu die Ziffer 2.7.1, übernehmen wir<br />

Zahnbehandlungs- und Zahnersatzkosten, soweit es sich um <strong>de</strong>n unfallbedingten Verlust o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>n<br />

Teilverlust von natürlichen Schnei<strong>de</strong>- o<strong>de</strong>r Eckzähnen han<strong>de</strong>lt. Nicht übernommen wer<strong>de</strong>n insoweit<br />

die Kosten für die Beschädigung o<strong>de</strong>r Zerstörung von Zahnersatz (Brücken, Kronen, Stiftzähnen,<br />

Gebissen und Implantaten).<br />

2. Soweit ein an<strong>de</strong>rer Ersatzpflichtiger eintritt, kann <strong>de</strong>r Erstattungsanspruch gegen uns nur wegen <strong>de</strong>r<br />

restlichen Kosten geltend gemacht wer<strong>de</strong>n. Bestreitet ein an<strong>de</strong>rer Ersatzpflichtiger seine Leistungspflicht,<br />

können Sie sich unmittelbar an uns halten.<br />

Stirbt <strong>de</strong>r Versicherungsnehmer o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r mitversicherte Ehe-/Lebenspartner während <strong>de</strong>r Versicherungsdauer<br />

und war <strong>de</strong>r Vertrag bis zu diesem Zeitpunkt ungekündigt, so wird diese Versicherung ab <strong>de</strong>m<br />

To<strong>de</strong>stag mit <strong>de</strong>n zu diesem Zeitpunkt gelten<strong>de</strong>n Versicherungssummen bis zur nächsten Stammfälligkeit<br />

beitragsfrei weitergeführt. (Gilt nicht in <strong>de</strong>r Gruppen-<strong>Unfallversicherung</strong>).<br />

Ihre während <strong>de</strong>r Laufzeit <strong>de</strong>s Vertrages geborene Kin<strong>de</strong>r gelten beitragsfrei ab vollen<strong>de</strong>ter Geburt bis<br />

zur nächsten Stammfälligkeit mitversichert. <strong>Die</strong> Versicherungssumme beträgt 30.000 EUR für <strong>de</strong>n Invaliditätsfall.<br />

(Gilt nicht in <strong>de</strong>r Gruppen-<strong>Unfallversicherung</strong>).


3.3<br />

Rooming-in<br />

3.4<br />

Kin<strong>de</strong>runfallversicherung und<br />

beitragsfreie Weiterführung bei<br />

Tod <strong>de</strong>s Versicherungsnehmers<br />

3.5<br />

To<strong>de</strong>sfallleistung für Vollwaisen<br />

4<br />

In welchen Fällen ist <strong>de</strong>r Versicherungsschutz<br />

ausgeschlossen?<br />

Befin<strong>de</strong>t sich das versicherte Kind nach einem Unfall im Sinne <strong>de</strong>r Ziffer 1.3 GUB 2010, <strong>de</strong>r sich vor <strong>de</strong>r Vollendung<br />

<strong>de</strong>s 12. Lebensjahres ereignet hat, in medizinisch notwendiger vollstationärer Heilbehandlung und<br />

übernachtet ein Erziehungsberechtigter mit <strong>de</strong>m Kind im Krankenhaus (Rooming-in), so wird pro Übernachtung<br />

ein pauschaler Kostenzuschuss in folgen<strong>de</strong>r Höhe gezahlt:<br />

bis 10. Übernachtung: 30,00 EUR<br />

ab <strong>de</strong>r 11. Übernachtung: 15,00 EUR<br />

(Gilt nicht in <strong>de</strong>r Gruppen-<strong>Unfallversicherung</strong>).<br />

3.4.1 <strong>Die</strong> Versicherung wird zum vereinbarten Beitrag bis zum En<strong>de</strong> <strong>de</strong>s Versicherungsjahres fortgeführt,<br />

in <strong>de</strong>m das versicherte Kind das 18. Lebensjahr vollen<strong>de</strong>t. Damit en<strong>de</strong>t die Anwendung <strong>de</strong>s Tarifs für<br />

Kin<strong>de</strong>r und es ist <strong>de</strong>r Beitrag zu entrichten, <strong>de</strong>r sich aus <strong>de</strong>m zu diesem Zeitpunkt gültigen Tarif <strong>de</strong>s<br />

Versicherers für Erwachsene ergibt.<br />

3.4.2 Tritt nach Ablauf eines Monats ab Beginn <strong>de</strong>s Versicherungsjahres, für das gemäß Ziffer 3.4.1 <strong>de</strong>r<br />

erhöhte Beitrag zu entrichten ist, ein Versicherungsfall ein, ohne dass inzwischen eine Einigung über<br />

<strong>de</strong>n Mehrbeitrag erzielt wor<strong>de</strong>n ist, so bemessen sich unsere Leistungen nach <strong>de</strong>n im Verhältnis <strong>de</strong>s<br />

neuerdings erfor<strong>de</strong>rlichen zu <strong>de</strong>m bisherigen Beitrag herabgesetzten Versicherungssummen.<br />

3.4.3 In Ergänzung <strong>de</strong>r Ziffern 12.2 bis 12.3 <strong>de</strong>r <strong>Gothaer</strong> <strong>Unfallversicherung</strong>sbedingungen (GUB 2010)<br />

gilt folgen<strong>de</strong>s:<br />

a) Stirbt <strong>de</strong>r Versicherungsnehmer während <strong>de</strong>r Vertragsdauer, so wird die Versicherung im bisherigen<br />

Umfang ohne Rücksicht auf die vereinbarte Vertragsdauer bis zum Ablauf <strong>de</strong>s Versicherungsjahres<br />

beitragsfrei weitergeführt, in <strong>de</strong>m das versicherte Kind das 18. Lebensjahr vollen<strong>de</strong>t.<br />

b) Beim Ableben <strong>de</strong>s Versicherungsnehmers in unmittelbarem o<strong>de</strong>r mittelbarem Zusammenhang<br />

mit Kriegs- o<strong>de</strong>r Bürgerkriegsereignissen tritt Absatz a) außer Kraft.<br />

Der vorstehen<strong>de</strong> Satz gilt nicht für das unfallbedingte Ableben <strong>de</strong>s Versicherungsnehmers im<br />

Rahmen <strong>de</strong>r Frist von sieben Tagen gemäß Ziffer 4.1.3 Absatz 2 Satz 1 und 2.<br />

Ziffer 2.5 wird wie folgt erweitert:<br />

Besteht für bei<strong>de</strong> Elternteile <strong>Unfallversicherung</strong>sschutz im Rahmen einer <strong>Unfallversicherung</strong> auf Grundlage<br />

<strong>de</strong>r GUB 2010, und wer<strong>de</strong>n bei<strong>de</strong> versicherten Elternteile durch ein und dasselbe Unfallereignis getötet, so<br />

wird an die erb- o<strong>de</strong>r bezugsberechtigten min<strong>de</strong>rjährigen Kin<strong>de</strong>r das Doppelte <strong>de</strong>r je Elternteil vereinbarten<br />

To<strong>de</strong>sfallversicherungssumme ausgezahlt, höchstens jedoch 50.000 EUR je Elternteil.<br />

4.1 Kein Versicherungsschutz besteht für folgen<strong>de</strong> Unfälle:<br />

4.1.1 Unfälle <strong>de</strong>r versicherten Person durch Geistes- o<strong>de</strong>r Bewusstseinsstörungen sowie durch Schlaganfälle,<br />

epileptische Anfälle o<strong>de</strong>r an<strong>de</strong>re Krampfanfälle, die <strong>de</strong>n ganzen Körper <strong>de</strong>s Versicherten<br />

ergreifen. Versicherungsschutz besteht jedoch, wenn diese Störungen o<strong>de</strong>r Anfälle durch ein unter<br />

diesen Vertrag fallen<strong>de</strong>s Unfallereignis verursacht waren.<br />

Durch Trunkenheit verursachte Unfälle sind mitversichert. Beim Lenken von Kraftfahrzeugen jedoch<br />

nur dann, wenn <strong>de</strong>r Blutalkoholgehalt unter 1,1 Promille liegt.<br />

4.1.2 Unfälle, die <strong>de</strong>r versicherten Person dadurch zustoßen, dass sie vorsätzlich eine Straftat ausführt<br />

o<strong>de</strong>r versucht. Unfälle bei Raufhän<strong>de</strong>ln, inneren Unruhen und Schlägereien gelten dann als mitversichert,<br />

wenn die versicherte Person nicht <strong>de</strong>r Urheber war. Sie gelten ferner als mitversichert, wenn<br />

die versicherte Person in Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit in Raufhän<strong>de</strong>l, innere Unruhen und<br />

Schlägereien verwickelt war.<br />

4.1.3 Unfälle, die unmittelbar o<strong>de</strong>r mittelbar durch Kriegs- o<strong>de</strong>r Bürgerkriegsereignisse verursacht sind.<br />

Versicherungsschutz besteht jedoch, wenn die versicherte Person auf Reisen im Ausland überraschend<br />

von Kriegs- o<strong>de</strong>r Bürgerkriegsereignissen betroffen wird. <strong>Die</strong>ser Versicherungsschutz erlischt<br />

am En<strong>de</strong> <strong>de</strong>s siebten Tages nach Beginn eines Krieges o<strong>de</strong>r Bürgerkrieges auf <strong>de</strong>m Gebiet <strong>de</strong>s Staates,<br />

in <strong>de</strong>m sich die versicherte Person aufhält. <strong>Die</strong> Erweiterung gilt nicht bei Reisen in o<strong>de</strong>r durch<br />

Staaten, auf <strong>de</strong>ren Gebiet bereits Krieg o<strong>de</strong>r Bürgerkrieg herrscht. Sie gilt auch nicht für die aktive<br />

Teilnahme am Krieg o<strong>de</strong>r Bürgerkrieg sowie für Unfälle durch ABC-Waffen und im Zusammenhang<br />

mit einem Krieg o<strong>de</strong>r kriegsähnlichem Zustand zwischen <strong>de</strong>n Län<strong>de</strong>rn China, Deutschland, Frankreich,<br />

Großbritannien, Japan, Ru<strong>ssl</strong>and o<strong>de</strong>r USA.<br />

4.1.4 Unfälle <strong>de</strong>r versicherten Person<br />

als Luftfahrzeugführer (auch Luftsportgeräteführer), soweit er nach <strong>de</strong>utschem Recht dafür eine<br />

Erlaubnis benötigt, sowie als sonstiges Besatzungsmitglied eines Luftfahrzeuges;<br />

bei einer mit Hilfe eines Luftfahrzeuges auszuüben<strong>de</strong>n beruflichen Tätigkeit;<br />

bei <strong>de</strong>r Benutzung von Raumfahrzeugen.<br />

Versicherungsschutz besteht für die versicherte Person jedoch als Fluggast.<br />

Der Versicherungsschutz wird in diesem Fall nach <strong>de</strong>n im Rahmen <strong>de</strong>s Vertrages vereinbarten Leis -<br />

tungsarten und Versicherungssummen gewährt, höchstens jedoch nach folgen<strong>de</strong>n Versicherungs -<br />

summen:<br />

1.000.000 EUR für <strong>de</strong>n To<strong>de</strong>sfall<br />

2.000.000 EUR für <strong>de</strong>n Invaliditätsfall<br />

250 EUR für Tagegeld<br />

250 EUR für Krankenhaus-Tagegeld/Genesungsgeld<br />

30.000 EUR für Bergungskosten<br />

30.000 EUR für kosmetische Operationen<br />

13


5<br />

Welche Auswirkungen haben<br />

Krankheiten o<strong>de</strong>r Gebrechen <strong>de</strong>r<br />

versicherten Person?<br />

6<br />

Nicht versicherbare Personen<br />

7<br />

Was müssen Sie bei Än<strong>de</strong>rungen<br />

<strong>de</strong>r Berufstätigkeit o<strong>de</strong>r Beschäftigung<br />

beachten?<br />

14<br />

Bestehen für die versicherte Person bei <strong>de</strong>r „<strong>Gothaer</strong> Allgemeine Versicherung AG“ weitere <strong>Unfallversicherung</strong>en,<br />

so gelten diese Höchstbeträge auch als Höchstversicherungssummen für alle Ver -<br />

sicherungen insgesamt.<br />

Benutzen mehrere durch diesen Versicherungsvertrag versicherte Personen dasselbe Flugzeug und<br />

überschreiten die Versicherungssummen aus <strong>de</strong>m Vertrag für diese Personen insgesamt die Summe<br />

von<br />

10.000.000 EUR für <strong>de</strong>n To<strong>de</strong>sfall<br />

20.000.000 EUR für <strong>de</strong>n Invaliditätsfall<br />

2.500 EUR für Tagegeld<br />

2.500 EUR für Krankenhaus-Tagegeld/Genesungsgeld<br />

100.000 EUR für Bergungskosten<br />

100.000 EUR für kosmetische Operationen<br />

so müssen Sie uns min<strong>de</strong>stens drei Arbeitstage vor Antritt <strong>de</strong>r Flugreise verständigen. Haben wir<br />

keine Deckungszusage für Versicherungssummen erteilt, die die vorgenannten Beträge überschreiten,<br />

so gelten diese Beträge als gemeinsame Höchstversicherungssumme für alle Versicherten, die<br />

sich in <strong>de</strong>mselben Flugzeug befin<strong>de</strong>n, und die für die Einzelperson vereinbarten Versicherungssummen<br />

ermäßigen sich im entsprechen<strong>de</strong>n Verhältnis.<br />

4.1.5 Unfälle, die <strong>de</strong>r versicherten Person dadurch zustoßen, dass sie sich als Fahrer, Beifahrer o<strong>de</strong>r<br />

Insasse eines Motorfahrzeuges an Fahrtveranstaltungen einschließlich <strong>de</strong>r dazugehörigen Übungsfahrten<br />

beteiligt, bei <strong>de</strong>nen es auf die Erzielung von Höchstgeschwindigkeiten ankommt.<br />

Unfälle bei Fahrten, bei <strong>de</strong>nen es auf ein Erzielen einer Durchschnittsgeschwindigkeit ankommt<br />

(Fern-, Zuverlässigkeits-, Orientierungs- und Ballonverfolgungsfahrten) gelten nicht als Rennveranstaltung<br />

im Sinne dieser Bestimmung.<br />

4.2 Ausgeschlossen sind außer<strong>de</strong>m folgen<strong>de</strong> Beeinträchtigungen:<br />

4.2.1 Krankhafte Störungen infolge psychischer Reaktionen, auch wenn diese durch einen Unfall verursacht<br />

wur<strong>de</strong>n.<br />

4.2.2 Gesundheitsschädigungen durch Heilmaßnahmen o<strong>de</strong>r Eingriffe am Körper <strong>de</strong>r versicherten Person.<br />

Versicherungsschutz besteht jedoch, wenn die Heilmaßnahmen o<strong>de</strong>r Eingriffe durch einen unter diesen<br />

Vertrag fallen<strong>de</strong>n Unfall veranlasst waren.<br />

Schnei<strong>de</strong>n von Nägeln, Hühneraugen o<strong>de</strong>r Hornhaut gilt nicht als Heilmaßnahme o<strong>de</strong>r Eingriff im<br />

Sinne dieser Bestimmung.<br />

4.2.3 Infektionen, die nicht nach Ziffer 1.4.4 GUB 2010 versichert sind.<br />

4.2.4 Vergiftungen, die nicht nach Ziffer 1.4.6 GUB 2010 versichert sind.<br />

4.2.5 Unfälle durch Strahlen, die nicht nach Ziffer 1.4.5 GUB 2010 versichert sind. Ferner sind Unfälle ausgeschlossen,<br />

die unmittelbar o<strong>de</strong>r mittelbar durch Kernenergie verursacht sind.<br />

4.2.6 Schädigungen an Bandscheiben sowie Blutungen aus inneren Organen und Gehirnblutungen.<br />

Versicherungsschutz besteht jedoch bei Schädigungen an Bandscheiben dann, wenn neben <strong>de</strong>r<br />

Schädigungen <strong>de</strong>r Bandscheibe weitere Körperteile verletzt sind und ein unter diesen Vertrag fallen<strong>de</strong>s<br />

Unfallereignis nach Ziffer 1.3 die überwiegen<strong>de</strong> Ursache hierfür ist.<br />

Bei Blutungen aus inneren Organen und Gehirnblutungen besteht Versicherungsschutz jedoch dann,<br />

wenn ein unter diesen Vertrag fallen<strong>de</strong>s Unfallereignis nach Ziffer 1.3 die überwiegen<strong>de</strong> Ursache ist.<br />

4.2.7 Bauch- o<strong>de</strong>r Unterleibsbrüche<br />

Versicherungsschutz besteht jedoch, wenn <strong>de</strong>r Bauch- o<strong>de</strong>r Unterleibsbruch durch eine unter diesen<br />

Vertrag fallen<strong>de</strong> gewaltsame, von außen kommen<strong>de</strong>, direkte Einwirkung auf <strong>de</strong>n Bauch- und Unterleibsbereich<br />

verursacht wur<strong>de</strong> und diese Gewalteinwirkung durch medizinische Befun<strong>de</strong> belegt ist.<br />

Als Unfallversicherer leisten wir für Unfallfolgen. Haben Krankheiten o<strong>de</strong>r Gebrechen bei <strong>de</strong>r durch ein<br />

Unfallereignis verursachten Gesundheitsschädigung o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>ren Folgen mitgewirkt, min<strong>de</strong>rt sich<br />

– im Falle einer Invalidität <strong>de</strong>r Prozentsatz <strong>de</strong>s Invaliditätsgra<strong>de</strong>s,<br />

– im To<strong>de</strong>sfall und, soweit nichts an<strong>de</strong>res bestimmt ist, in allen an<strong>de</strong>ren Fällen die Leistung entsprechend<br />

<strong>de</strong>m Anteil <strong>de</strong>r Krankheit o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>s Gebrechens.<br />

Beträgt <strong>de</strong>r Mitwirkungsanteil weniger als 40 %, unterbleibt jedoch die Min<strong>de</strong>rung.<br />

<strong>Die</strong> Mitwirkung von Krankheiten o<strong>de</strong>r Gebrechen an <strong>de</strong>r Gesundheitsschädigung haben wir nachzuweisen.<br />

6.1 Nicht versicherbar und trotz Beitragszahlung nicht versichert sind dauernd Schwer- o<strong>de</strong>r Schwerstpflegebedürftige<br />

im Sinne <strong>de</strong>r sozialen Pflegeversicherung.<br />

<strong>Die</strong> versicherte Person ist schwerpflegebedürftig, sobald sie in die Pflegestufe II <strong>de</strong>r sozialen Pflegeversicherung<br />

eingestuft wird, sie ist schwerstpflegebedürftig, sobald sie in die Pflegestufe III <strong>de</strong>r<br />

sozialen Pflegeversicherung eingestuft wird.<br />

6.2 Der Versicherungsschutz erlischt, sobald die versicherte Person im Sinne von 6.1 nicht mehr ver -<br />

sicherbar ist. Gleichzeitig en<strong>de</strong>t die Versicherung.<br />

6.3 Den für nicht versicherbare Personen seit Eintritt <strong>de</strong>r Versicherungsunfähigkeit entrichteten Beitrag<br />

zahlen wir zurück.<br />

7.1 <strong>Die</strong> Höhe <strong>de</strong>r Versicherungssummen bzw. <strong>de</strong>s Beitrages hängt maßgeblich von <strong>de</strong>r Berufstätigkeit<br />

o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Beschäftigung und <strong>de</strong>m Alter <strong>de</strong>r versicherten Person ab. Grundlage für die Bemessung <strong>de</strong>r<br />

Versicherungssummen und Beiträge ist unser gelten<strong>de</strong>s Berufsgruppenverzeichnis und das Alter <strong>de</strong>r<br />

versicherten Person.


Im Rahmen unseres Tarifes unterschei<strong>de</strong>n wir 4 Gefahrengruppen. <strong>Die</strong> einzelne Gefahrengruppe ist<br />

dabei maßgeblich für die Höhe <strong>de</strong>s Beitrags.<br />

Bitte entnehmen Sie die einzelnen Gefahrengruppen nachfolgend:<br />

Gefahrengruppe A<br />

Alle weiblichen Personen unabhängig ihrer Berufstätigkeit.<br />

Männliche Personen ohne körperliche und ohne handwerkliche Berufstätigkeit. Dazu zählen auch<br />

Apotheker, Architekten, Ärzte (Tierärzte Gefahrengruppe B)<br />

Bauunternehmer (nicht körperlich mitarbeitend), Bühnenkünstler (Tänzer Gefahrengruppe B)<br />

Chemiker<br />

Filmkünstler (Tänzer Gefahrengruppe B), Friseure, Fußpfleger<br />

Handwerksmeister (nur Aufsicht führend), Hotelbesitzer<br />

Ingenieure (nur Aufsicht führend)<br />

Kosmetiker<br />

Lehrer (Tanz-, Turn-, Sportlehrer Gefahrengruppe B)<br />

Masseure<br />

Optiker<br />

Pensionsbesitzer, Pflegepersonal (nicht in Nervenheilanstalten)<br />

Rechtsanwälte, Richter, Notare<br />

Schnei<strong>de</strong>r<br />

Uhrmacher<br />

Zahnärzte<br />

Gefahrengruppe B<br />

Männliche Personen mit körperlicher o<strong>de</strong>r handwerklicher Berufstätigkeit, auch wenn diese nur<br />

gelegent lich ausgeübt wird. Dazu zählen auch<br />

Bedienungspersonal, Berufskraftfahrer, Berufssoldaten<br />

Gastwirte<br />

Handwerker (mitarbeitend), Handwerksmeister (mitarbeitend)<br />

Justizvollzugsdienst<br />

Küchenpersonal<br />

Landwirte, Lenker von Lastkraftwagen<br />

Pflegepersonal in Nervenheilanstalten, Polizeidienst<br />

Schausteller, Sportlehrer<br />

Tänzer, Tanzlehrer, Turnlehrer, Tierärzte<br />

Zeitsoldaten, Zolldienst<br />

Gefahrengruppe S<br />

Alle weiblichen und männlichen Personen ab <strong>de</strong>m vollen<strong>de</strong>ten 65. Lebensjahr.<br />

Gefahrengruppe Kin<strong>de</strong>r<br />

Kin<strong>de</strong>r und Jugendliche bis zum vollen<strong>de</strong>ten 18. Lebensjahr<br />

Bei <strong>de</strong>n unter <strong>de</strong>r Gefahrengruppe A und B aufgezählten Berufen han<strong>de</strong>lt es sich jeweils nur um eine<br />

beispielhafte Aufzählung, die keinen Anspruch auf Vollständigkeit erhebt.<br />

Unser vollständiges Berufsgruppenverzeichnis können Sie im Internet wie folgt abrufen:<br />

www.gothaer.<strong>de</strong>/Privatkun<strong>de</strong>n/Produkte von A bis Z/<strong>Unfallversicherung</strong>en/Risiko-Unfallversichrung/<br />

Details zur Risiko-<strong>Unfallversicherung</strong>/Was ist bei einem Wechsel <strong>de</strong>r Berufsgruppe zu be achten?<br />

Gerne übersen<strong>de</strong>n wir es Ihnen auch.<br />

Eine Än<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>r Berufstätigkeit o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Beschäftigung <strong>de</strong>r versicherten Person müssen Sie uns<br />

daher unverzüglich anzeigen.<br />

<strong>Die</strong> Ableistung von Pflichtwehrdienst, von Zivil- und Ersatzdienst sowie militärische Reserveübungen<br />

zählen nicht als Än<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>r Berufstätigkeit o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Beschäftigung.<br />

7.2 Errechnen sich durch die Berufsän<strong>de</strong>rung bei gleichbleiben<strong>de</strong>m Beitrag nach <strong>de</strong>m zu diesem Zeitpunkt<br />

gültigen Tarif höhere Versicherungssummen, so gelten diese, sobald uns Ihre Mitteilung über<br />

die Berufsän<strong>de</strong>rung zugeht, spätestens jedoch nach Ablauf eines Monats ab <strong>de</strong>r Än<strong>de</strong>rung. <strong>Die</strong> Er -<br />

höhung <strong>de</strong>r Versicherungssummen ist auf die Höchstversicherungssummen <strong>de</strong>s Tarifs begrenzt.<br />

Auf Ihren Wunsch führen wir <strong>de</strong>n Vertrag in einem solchen Fall mit <strong>de</strong>n bisherigen Versicherungssummen<br />

bei gesenktem Beitrag weiter. Den gesenkten Beitrag berechnen wir ab <strong>de</strong>m Zeitpunkt, zu <strong>de</strong>m<br />

uns Ihre Mitteilung zugeht.<br />

Ein solcher Fall liegt immer dann vor, wenn die versicherte Person von einer Berufstätigkeit, die <strong>de</strong>r<br />

Gefahrengruppe B zuzurechnen ist, in eine Berufstätigkeit wechselt, die <strong>de</strong>r Gefahrengruppe A zuzurechnen<br />

ist.<br />

7.3 Errechnen sich durch die Berufsän<strong>de</strong>rung bei gleichbleiben<strong>de</strong>m Beitrag nach <strong>de</strong>m zu diesem Zeitpunkt<br />

gültigen Tarif niedrigere Versicherungssummen, so gelten diese nach Ablauf von 2 Monaten<br />

ab <strong>de</strong>r Än<strong>de</strong>rung.<br />

Auf Ihren Wunsch führen wir <strong>de</strong>n Vertrag in einem solchen Fall mit <strong>de</strong>n bisherigen Versicherungssummen<br />

bei erhöhtem Beitrag weiter. Den erhöhten Beitrag berechnen wir nach Ablauf von 2 Monaten,<br />

gerechnet ab <strong>de</strong>m Zeitpunkt, ab <strong>de</strong>m die neue Berufstätigkeit aufgenommen wur<strong>de</strong>.<br />

Unterbleibt versehentlich die Anzeige über die Än<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>r Berufstätigkeit in <strong>de</strong>r vorgesehenen<br />

Frist, so bleibt <strong>de</strong>r Versicherungsschutz gleichfalls voll bestehen. <strong>Die</strong> Beitragsberechnung erfolgt<br />

nachträglich.<br />

Ein solcher Fall liegt immer dann vor, wenn die versicherte Person von einer Berufstätigkeit, die <strong>de</strong>r<br />

Gefahrengruppe A zuzurechnen ist, in eine Berufstätigkeit wechselt, die <strong>de</strong>r Gefahrengruppe B zuzurechnen<br />

ist.<br />

15


8<br />

Was gilt bei militärischen Ein -<br />

sätzen und bei Wehr-/Zivildienst?<br />

Der Leistungsfall<br />

9<br />

Was müssen Sie nach einem<br />

Unfall beachten?<br />

(Obliegenheiten)<br />

16<br />

7.4 Ergeben sich im Rahmen <strong>de</strong>r versicherten Tätigkeit ausnahmsweise Son<strong>de</strong>rgefahren, für die gemäß<br />

Ziffer 7.3 entwe<strong>de</strong>r niedrigere Versicherungssummen o<strong>de</strong>r aber höhere Beiträge zu berechnen<br />

wären, so unterbleibt eine solche Berechnung, wenn die Son<strong>de</strong>rgefahr nur kurzfristiger Natur – also<br />

kein Dauerzustand – ist.<br />

<strong>Die</strong> Berechnung gemäß Ziffer 7.3 unterbleibt auch dann, wenn die Son<strong>de</strong>rgefahr zwar in regelmäßigen<br />

Abstän<strong>de</strong>n ausgeübt wird, jedoch nur kurzfristig ist und eine grundsätzliche Än<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>r ver -<br />

sicherten Tätigkeit nicht beinhaltet.<br />

Eine in regelmäßigen Abstän<strong>de</strong>n ausgeübte Son<strong>de</strong>rgefahr ist uns mitzuteilen.<br />

7.5 Bieten wir für die neue Berufstätigkeit o<strong>de</strong>r Beschäftigung <strong>de</strong>r versicherten Person nach unseren<br />

Tarifen keinen Versicherungsschutz, so können wir <strong>de</strong>n Vertrag kündigen. <strong>Die</strong> Kündigung wird einen<br />

Monat nach Zugang wirksam.<br />

Unser Kündigungsrecht erlischt,<br />

– wenn wir es nicht innerhalb eines Monats von <strong>de</strong>m Zeitpunkt an ausüben, zu <strong>de</strong>m wir von <strong>de</strong>r<br />

Än<strong>de</strong>rung Kenntnis erlangt haben, o<strong>de</strong>r<br />

– wenn die versicherte Person ihre vorherige Berufstätigkeit o<strong>de</strong>r Beschäftigung wie<strong>de</strong>r aufgenommen<br />

hat.<br />

Haben Sie die Än<strong>de</strong>rungsanzeige nicht unverzüglich gemacht, so sind wir von <strong>de</strong>r Verpflichtung zur<br />

Leistung frei, wenn <strong>de</strong>r Unfall später als einen Monat nach <strong>de</strong>m Zeitpunkt eintritt, zu welchem uns<br />

die Anzeige hätte zugehen müssen.<br />

Bei grobfahrlässiger Verletzung Ihrer Pflicht zur unverzüglichen Anzeige sind wir berechtigt, unsere<br />

Leistung in einem <strong>de</strong>r Schwere Ihres Verschul<strong>de</strong>ns entsprechen<strong>de</strong>n Verhältnis zu kürzen. Weisen sie<br />

nach, dass Sie die Pflicht zur unverzüglichen Anzeige nicht grob fahrlässig verletzt haben, bleibt<br />

unsere Verpflichtung zur Leistung bestehen.<br />

Unsere Verpflichtung zur Leistung bleibt auch bestehen, wenn uns die neue Berufstätigkeit o<strong>de</strong>r<br />

Beschäftigung zu <strong>de</strong>m Zeitpunkt bekannt war, zu <strong>de</strong>m uns die Anzeige hätte zugehen müssen. Das<br />

gleiche gilt, wenn bei Eintritt <strong>de</strong>s Unfalles<br />

– die Frist für die Kündigung unsererseits abgelaufen und eine Kündigung nicht erfolgt ist o<strong>de</strong>r<br />

– wenn die neue Berufstätigkeit o<strong>de</strong>r Beschäftigung keinen Einfluss auf <strong>de</strong>n Eintritt <strong>de</strong>s Unfalles<br />

und auf <strong>de</strong>n Umfang <strong>de</strong>r von uns zu erbringen<strong>de</strong>n Leistung gehabt hat.<br />

Für die folgen<strong>de</strong>n Berufe bieten wir nach unseren Tarifen keinen Versicherungsschutz:<br />

Akrobaten, Feuerwerker, Sprengmeister, Berufs- o<strong>de</strong>r Vertragssportler, Kunstreiter, Tierbändiger,<br />

Berufstaucher, Rennreiter (Jockey), Personenschützer, Stuntmen.<br />

8.1 Leistet die versicherte Person <strong>Die</strong>nst in einer militärischen o<strong>de</strong>r ähnlichen Formation, besteht <strong>de</strong>r<br />

Versicherungsschutz weiter.<br />

Unfälle, die unmittelbar o<strong>de</strong>r mittelbar durch Kriegs- o<strong>de</strong>r Bürgerkriegsereignisse verursacht sind,<br />

bleiben vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.<br />

8.2 Der Versicherungsschutz ruht, sobald die versicherte Person <strong>Die</strong>nst in einer militärischen o<strong>de</strong>r ähnlichen<br />

Formation leistet, die an einem Krieg o<strong>de</strong>r kriegsmäßigen Einsatz zwischen <strong>de</strong>n Län<strong>de</strong>rn China,<br />

Deutschland, Frankreich, Großbritannien, Japan, Ru<strong>ssl</strong>and o<strong>de</strong>r USA beteiligt ist. Der Versicherungsschutz<br />

lebt wie<strong>de</strong>r auf, sobald uns Ihre Anzeige über die Beendigung <strong>de</strong>s <strong>Die</strong>nstes zugegangen<br />

ist.<br />

8.3 Leistet die versicherte Person Pflichtwehrdienst o<strong>de</strong>r Zivildienst o<strong>de</strong>r nimmt sie an militärischen<br />

Reserveübungen teil, ist eine Mitteilung nach Ziffer 7.1 nicht erfor<strong>de</strong>rlich.<br />

Beachten Sie bitte nach einem Unfall zunächst die Voraussetzungen <strong>de</strong>r vereinbarten Leistungsarten gem.<br />

Ziffer 2. Darüber hinaus benötigen wir Ihre Mitwirkung und die <strong>de</strong>r versicherten Personen, um unsere<br />

Leistung erbringen zu können (Obliegenheiten).<br />

9.1 Nach einem Unfall, <strong>de</strong>r voraussichtlich eine Leistungspflicht herbeiführt, müssen Sie o<strong>de</strong>r die ver -<br />

sicherte Person unverzüglich einen Arzt hinzuziehen, seine Anordnungen befolgen und uns unterrichten.<br />

Bei zunächst geringfügig erscheinen<strong>de</strong>n Unfallfolgen liegt keine Obliegenheitsverletzung vor, wenn<br />

<strong>de</strong>r Versicherte einen Arzt erst dann hinzuzieht, wenn <strong>de</strong>r wirkliche Umfang erkennbar wird.<br />

9.2 <strong>Die</strong> von uns übersandte Unfallanzeige müssen Sie o<strong>de</strong>r die versicherte Person wahrheitsgemäß ausfüllen<br />

und uns unverzüglich zurücksen<strong>de</strong>n; von uns darüber hinaus gefor<strong>de</strong>rte sachdienliche Auskünfte<br />

müssen in gleicher Weise erteilt wer<strong>de</strong>n.<br />

9.3 Wer<strong>de</strong>n Ärzte von uns beauftragt, muss sich die versicherte Person auch von diesen untersuchen<br />

lassen. <strong>Die</strong> notwendigen Kosten einschließlich eines dadurch entstan<strong>de</strong>nen Verdienstausfalles tragen<br />

wir.<br />

Wird bei Selbständigen <strong>de</strong>r Verdienstausfall nicht konkret nachgewiesen, so wird ein fester Betrag<br />

erstattet, <strong>de</strong>r 1/5‰ <strong>de</strong>r versicherten Invaliditätssumme, höchstens jedoch 200 EUR beträgt.<br />

9.4 <strong>Die</strong> Ärzte, die die versicherte Person – auch aus an<strong>de</strong>ren Anlässen – behan<strong>de</strong>lt o<strong>de</strong>r untersucht<br />

haben, an<strong>de</strong>re Versicherer, Versicherungsträger und Behör<strong>de</strong>n sind zu ermächtigen, alle erfor<strong>de</strong>rlichen<br />

Auskünfte zu erteilen.


10<br />

Welche Folgen haben die Nichtbeachtung<br />

von Obliegenheiten und<br />

das Nichteinhalten bestimmter<br />

Fristen?<br />

11<br />

Wann sind die Leistungen fällig?<br />

9.5 Hat <strong>de</strong>r Unfall <strong>de</strong>n Tod zur Folge, ist uns dies innerhalb von 48 Stun<strong>de</strong>n zu mel<strong>de</strong>n, auch wenn uns<br />

<strong>de</strong>r Unfall schon angezeigt war. <strong>Die</strong> Mel<strong>de</strong>frist beginnt erst, wenn <strong>de</strong>r Versicherungsnehmer, <strong>de</strong>ssen<br />

Erben o<strong>de</strong>r die bezugsberechtigten Personen Kenntnis von <strong>de</strong>m To<strong>de</strong> <strong>de</strong>s Versicherten und <strong>de</strong>r Möglichkeit<br />

einer Unfallursächlichkeit haben.<br />

Uns ist das Recht zu verschaffen, gegebenenfalls eine Obduktion durch einen von uns beauftragten<br />

Arzt vornehmen zu lassen.<br />

9.6 Für die Erfüllung von Obliegenheiten ist neben <strong>de</strong>m Versicherungsnehmer nach Maßgabe <strong>de</strong>s § 47<br />

VVG 2008 auch <strong>de</strong>r Versicherte verantwortlich. Insbeson<strong>de</strong>re für solche Obliegenheiten, die nur in<br />

seiner Person entstehen können (auch im Hinblick auf Ziffer 14 GUB 2010).<br />

Wird eine nach Eintritt <strong>de</strong>s Unfalles zu erfüllen<strong>de</strong> Obliegenheit (Ziffer 9) vorsätzlich verletzt, verlieren Sie<br />

Ihren Versicherungsschutz.<br />

Bei grobfahrlässiger Verletzung einer Obliegenheit sind wir berechtigt, unsere Leistung in einem <strong>de</strong>r Schwere<br />

Ihres Verschul<strong>de</strong>ns entsprechen<strong>de</strong>n Verhältnis zu kürzen. Weisen Sie nach, dass Sie die Obliegenheit nicht<br />

grob fahrlässig verletzt haben, bleibt <strong>de</strong>r Versicherungsschutz bestehen.<br />

Der Versicherungsschutz bleibt auch bestehen, wenn Sie nachweisen, dass die Verletzung <strong>de</strong>r Obliegenheit<br />

we<strong>de</strong>r für <strong>de</strong>n Eintritt o<strong>de</strong>r die Feststellung <strong>de</strong>s Versicherungsfalls noch für die Feststellung o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>n Umfang<br />

<strong>de</strong>r Leistung ursächlich war. Das gilt nicht, wenn Sie die Obliegenheit arglistig verletzt haben.<br />

Wer<strong>de</strong>n die zur Begründung von Invaliditätsansprüchen nach Ziffer 2.1.1.1<br />

– Eintritt einer dauern<strong>de</strong>n Beeinträchtigung <strong>de</strong>r körperlichen o<strong>de</strong>r geistigen Leistungsfähigkeit innerhalb<br />

eines Jahres nach <strong>de</strong>m Unfall, und<br />

– schriftliche Feststellung <strong>de</strong>r Invalidität durch einen Arzt innerhalb von 18 Monaten nach <strong>de</strong>m Unfall<br />

o<strong>de</strong>r zur Neubemessung <strong>de</strong>s Gra<strong>de</strong>s <strong>de</strong>r Invalidität nach Ziffer 11.5:<br />

– Feststellung <strong>de</strong>s neuen Gra<strong>de</strong>s <strong>de</strong>r Invalidität innerhalb von drei Jahren nach Eintritt <strong>de</strong>s Unfalles<br />

– Anspruchstellung spätestens 3 Monate vor Ablauf <strong>de</strong>r Frist<br />

vorgesehenen Fristen nicht eingehalten, so entfällt Ihr Leistungsanspruch, ohne dass es auf Ihr Verschul<strong>de</strong>n<br />

gemäß Abs. 1 ankommt.<br />

Unterbleibt versehentlich eine Anzeige bzw. die Erfüllung einer vertraglichen Obliegenheit, so beeinträchtigt<br />

das unsere Leistungspflicht nicht, wenn Sie bzw. die versicherte Person nachweisen, dass es sich hierbei nur<br />

um ein Versehen han<strong>de</strong>lt und Sie nach Erkennen die Anzeige unverzüglich nachgeholt bzw. die Obliegenheit<br />

unverzüglich erfüllt haben bzw. die versicherte Person dieses unternommen hat.<br />

11.1 Wir sind verpflichtet, innerhalb eines Monats – beim Invaliditätsanspruch innerhalb von drei Monaten<br />

– in Textform zu erklären, ob und in welchem Umfang wir einen Anspruch anerkennen.<br />

<strong>Die</strong> Fristen beginnen mit <strong>de</strong>m Eingang folgen<strong>de</strong>r Unterlagen:<br />

– Nachweis <strong>de</strong>s Unfallhergangs und <strong>de</strong>r Unfallfolgen<br />

– beim Invaliditätsanspruch zusätzlich <strong>de</strong>r Nachweis über <strong>de</strong>n Abschluss <strong>de</strong>s Heilverfahrens,<br />

soweit es für die Bemessung <strong>de</strong>r Invalidität notwendig ist.<br />

<strong>Die</strong> ärztlichen Gebühren, die Ihnen zur Begründung <strong>de</strong>s Leistungsanspruchs entstehen, übernehmen<br />

wir. Sonstige Kosten übernehmen wir nicht.<br />

11.2 Erkennen wir <strong>de</strong>n Anspruch an o<strong>de</strong>r haben wir uns mit Ihnen über Grund und Höhe geeinigt, leisten<br />

wir innerhalb von zwei Wochen.<br />

11.3 Steht die Leistungspflicht nur <strong>de</strong>m Grun<strong>de</strong> nach fest, zahlen wir – wenn Sie es verlangen – angemessene<br />

Vorschüsse.<br />

<strong>Die</strong> Vorschüsse wer<strong>de</strong>n auf die endgültig fällig wer<strong>de</strong>n<strong>de</strong> Leistung angerechnet.<br />

11.4 Bei schwerwiegen<strong>de</strong>n Unfallverletzungen zahlen wir Ihnen vor Abschluss <strong>de</strong>s Heilverfahrens einen<br />

sofortigen Vorschuss von min<strong>de</strong>stens 20 % <strong>de</strong>r Summe, die sich aus <strong>de</strong>r zu erwarten<strong>de</strong>n unfallbedingten<br />

dauern<strong>de</strong>n Beeinträchtigung <strong>de</strong>r körperlichen o<strong>de</strong>r geistigen Leistungsfähigkeit (Invalidität)<br />

errechnet. Besteht für die versicherte Person allerdings aufgrund <strong>de</strong>s Unfalls akute Lebensgefahr, so<br />

ist <strong>de</strong>r sofortige Vorschuss auf die vereinbarte Versicherungssumme für <strong>de</strong>n To<strong>de</strong>sfall begrenzt.<br />

Eine schwerwiegen<strong>de</strong> Unfallverletzung liegt immer in <strong>de</strong>n Fällen vor, in <strong>de</strong>nen <strong>de</strong>r zu erwarten<strong>de</strong><br />

Grad <strong>de</strong>r Invalidität min<strong>de</strong>stens 40 % beträgt.<br />

Dass eine unfallbedingte Invalidität verbleibt, muss von Ihnen durch Vorlage eines fachärztlichen<br />

Attestes nachgewiesen wer<strong>de</strong>n.<br />

Der von uns an Sie gezahlte sofortige Vorschuss bei schwerwiegen<strong>de</strong>n Unfallverletzungen wird auf<br />

die Zahlung <strong>de</strong>r endgültigen Invaliditätsleistung angerechnet.<br />

11.5 Sie und wir sind berechtigt, <strong>de</strong>n Grad <strong>de</strong>r Invalidität jährlich neu bemessen zu lassen. Ihnen steht<br />

das Recht längstens 3 Jahre nach Eintritt <strong>de</strong>s Unfalls zu, uns nur 2 Jahre. Bei Kin<strong>de</strong>rn bis zur Vollendung<br />

<strong>de</strong>s 14. Lebensjahres beträgt die Frist für Sie und uns 5 Jahre. <strong>Die</strong>ses Recht muss<br />

– von uns mit Abgabe einer Erklärung über unsere Leistungspflicht entsprechend Ziffer 11.1,<br />

– von Ihnen vor Ablauf dieser Frist ausgeübt wer<strong>de</strong>n.<br />

Ergibt die endgültige Bemessung eine höhere Invaliditätsleistung als wir sie bereits erbracht haben,<br />

so ist <strong>de</strong>r Mehrbetrag mit 5 % jährlich zu verzinsen.<br />

11.6 Zur Prüfung <strong>de</strong>r Voraussetzungen für <strong>de</strong>n Rentenbezug sind wir berechtigt, Lebensbescheinigungen<br />

anzufor<strong>de</strong>rn. Wird die Bescheinigung nicht unverzüglich übersandt, ruht die Rentenzahlung ab <strong>de</strong>r<br />

nächsten Fälligkeit.<br />

17


<strong>Die</strong> Versicherungsdauer<br />

12<br />

Wann beginnt und wann en<strong>de</strong>t <strong>de</strong>r<br />

Vertrag?<br />

Der Versicherungsbeitrag<br />

13<br />

Was müssen Sie bei <strong>de</strong>r Beitragszahlung<br />

beachten?<br />

Was geschieht, wenn Sie einen<br />

Beitrag nicht rechtzeitig zahlen?<br />

18<br />

12.1 Beginn <strong>de</strong>s Versicherungsschutzes<br />

Der Versicherungsschutz beginnt zu <strong>de</strong>m im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt, wenn Sie<br />

<strong>de</strong>n ersten o<strong>de</strong>r einmaligen Beitrag rechtzeitig im Sinne von Ziffer 13.2 zahlen.<br />

12.2 Dauer und En<strong>de</strong> <strong>de</strong>s Vertrages<br />

Der Vertrag ist für die im Versicherungsschein angegebene Zeit abgeschlossen.<br />

Bei einer Vertragsdauer von min<strong>de</strong>stens einem Jahr verlängert sich <strong>de</strong>r Vertrag um jeweils ein Jahr,<br />

wenn nicht Ihnen o<strong>de</strong>r uns spätestens drei Monate vor <strong>de</strong>m Ablauf <strong>de</strong>s jeweiligen Versicherungs -<br />

jahres eine Kündigung zugegangen ist.<br />

Bei einer Vertragsdauer von weniger als einem Jahr en<strong>de</strong>t <strong>de</strong>r Vertrag, ohne dass es einer Kündigung<br />

bedarf, zum vorgesehenen Zeitpunkt.<br />

Bei einer Vertragsdauer von mehr als drei Jahren kann <strong>de</strong>r Vertrag schon zum Ablauf <strong>de</strong>s dritten<br />

Jahres o<strong>de</strong>r je<strong>de</strong>s darauffolgen<strong>de</strong>n Jahres gekündigt wer<strong>de</strong>n; die Kündigung muss Ihnen o<strong>de</strong>r uns<br />

spätestens drei Monate vor <strong>de</strong>m Ablauf <strong>de</strong>s jeweiligen Versicherungsjahres zugegangen sein.<br />

12.3 Kündigung nach Versicherungsfall<br />

Den Vertrag können Sie o<strong>de</strong>r wir durch schriftliche Kündigung been<strong>de</strong>n, wenn wir eine Leistung<br />

erbracht o<strong>de</strong>r Sie gegen uns Klage auf eine Leistung erhoben haben.<br />

<strong>Die</strong> Kündigung muss Ihnen o<strong>de</strong>r uns spätestens einen Monat nach Leistung o<strong>de</strong>r – im Falle eines<br />

Rechtsstreits – nach Klagerücknahme, Anerkenntnis, Vergleich o<strong>de</strong>r Rechtskraft <strong>de</strong>s Urteils in<br />

Schriftform zugegangen sein.<br />

Kündigen Sie, wird Ihre Kündigung sofort nach ihrem Zugang bei uns wirksam. Sie können jedoch<br />

bestimmen, dass die Kündigung zu einem späteren Zeitpunkt, spätestens jedoch zum En<strong>de</strong> <strong>de</strong>s laufen<strong>de</strong>n<br />

Versicherungsjahres, wirksam wird.<br />

Eine Kündigung durch uns wird einen Monat nach ihrem Zugang bei Ihnen wirksam.<br />

Wird <strong>de</strong>r Vertrag gekündigt, haben wir nur Anspruch auf <strong>de</strong>n Teil <strong>de</strong>s Beitrags, <strong>de</strong>r <strong>de</strong>r abgelaufenen<br />

Vertragszeit entspricht.<br />

13.1 Beitrag und Versicherungsteuer<br />

Der in Rechnung gestellte Beitrag enthält die Versicherungsteuer, die Sie in <strong>de</strong>r jeweils vom Gesetz<br />

bestimmten Höhe zu entrichten haben.<br />

13.2 Zahlung und Folgen verspäteter Zahlung/Erster o<strong>de</strong>r einmaliger Beitrag<br />

13.2.1 Fälligkeit und Rechtzeitigkeit <strong>de</strong>r Zahlung<br />

Der erste o<strong>de</strong>r einmalige Beitrag wird – wenn nichts an<strong>de</strong>res vereinbart ist – unverzüglich nach<br />

Ablauf von zwei Wochen nach Zugang <strong>de</strong>s Versicherungsscheins fällig.<br />

Ist die Zahlung <strong>de</strong>s Jahresbeitrags in Raten vereinbart, gilt als erster Beitrag nur die erste Rate <strong>de</strong>s<br />

ersten Jahresbeitrages.<br />

13.2.2 Späterer Beginn <strong>de</strong>s Versicherungsschutzes<br />

Zahlen Sie <strong>de</strong>n ersten o<strong>de</strong>r einmaligen Beitrag nicht rechtzeitig, son<strong>de</strong>rn zu einem späteren Zeitpunkt,<br />

beginnt <strong>de</strong>r Versicherungsschutz erst ab diesem Zeitpunkt, sofern Sie durch geson<strong>de</strong>rte Mitteilung<br />

in Textform o<strong>de</strong>r durch einen auffälligen Hinweis im Versicherungsschein auf diese Rechtsfolge<br />

aufmerksam gemacht wur<strong>de</strong>n. Das gilt nicht, wenn Sie die Nichtzahlung nicht zu vertreten<br />

haben.<br />

13.2.3 Rücktritt<br />

Zahlen Sie <strong>de</strong>n ersten o<strong>de</strong>r einmaligen Beitrag nicht rechtzeitig, können wir vom Vertrag zurücktreten,<br />

solange <strong>de</strong>r Beitrag nicht gezahlt ist. Wir können nicht zurücktreten, wenn Sie die Nichtzahlung<br />

nicht zu vertreten haben.<br />

13.3 Zahlung und Folgen verspäteter Zahlung/Folgebeitrag<br />

13.3.1 Fälligkeit und Rechtzeitigkeit <strong>de</strong>r Zahlung<br />

13.3.2 Verzug<br />

<strong>Die</strong> Folgebeiträge wer<strong>de</strong>n zu <strong>de</strong>m jeweils vereinbarten Zeitpunkt fällig, sofern nicht etwas an<strong>de</strong>res<br />

vereinbart wur<strong>de</strong>.<br />

Wird <strong>de</strong>r Folgebeitrag nicht rechtzeitig gezahlt, geraten Sie ohne Mahnung in Verzug, es sei <strong>de</strong>nn,<br />

dass Sie die verspätete Zahlung nicht zu vertreten haben.<br />

Wir wer<strong>de</strong>n Sie auf Ihre Kosten in Textform zur Zahlung auffor<strong>de</strong>rn und Ihnen eine Zahlungsfrist von<br />

min<strong>de</strong>stens zwei Wochen setzen. <strong>Die</strong>se Fristsetzung ist nur wirksam, wenn wir darin die rückständigen<br />

Beträge <strong>de</strong>s Beitrags sowie die Zinsen und Kosten im Einzelnen beziffern und die Rechtsfolgen<br />

angeben, die nach <strong>de</strong>n Ziffern 13.3.3 und 13.3.4 mit <strong>de</strong>m Fristablauf verbun<strong>de</strong>n sind.<br />

Wir sind berechtigt, Ersatz <strong>de</strong>s uns durch <strong>de</strong>n Verzug entstan<strong>de</strong>nen Scha<strong>de</strong>ns zu verlangen.<br />

13.3.3 Kein Versicherungsschutz<br />

Sind Sie nach Ablauf dieser Zahlungsfrist noch mit <strong>de</strong>r Zahlung in Verzug, besteht ab diesem Zeitpunkt<br />

bis zur Zahlung kein Versicherungsschutz, wenn Sie mit <strong>de</strong>r Zahlungsauffor<strong>de</strong>rung nach Ziffer<br />

13.3.2 Abs. 2 darauf hingewiesen wur<strong>de</strong>n.


Weitere Bestimmungen<br />

14<br />

Wie sind die Rechtsverhältnisse<br />

<strong>de</strong>r am Vertrag beteiligten Personen<br />

zueinan<strong>de</strong>r?<br />

15<br />

Was be<strong>de</strong>utet die vorvertragliche<br />

Anzeigepflicht?<br />

13.3.4 Kündigung<br />

Sind Sie nach Ablauf dieser Zahlungsfrist noch mit <strong>de</strong>r Zahlung in Verzug, können wir <strong>de</strong>n Vertrag<br />

ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn wir Sie mit <strong>de</strong>r Zahlungsauffor<strong>de</strong>rung nach Ziffer<br />

13.3.2 Abs. 2 darauf hingewiesen haben.<br />

Haben wir gekündigt, und zahlen Sie danach innerhalb eines Monats <strong>de</strong>n angemahnten Beitrag,<br />

besteht <strong>de</strong>r Vertrag fort. Für Versicherungsfälle, die zwischen <strong>de</strong>m Zugang <strong>de</strong>r Kündigung und <strong>de</strong>r<br />

Zahlung eingetreten sind, besteht jedoch kein Versicherungsschutz.<br />

13.4 Rechtzeitigkeit <strong>de</strong>r Zahlung bei Lastschriftermächtigung<br />

Ist die Einziehung <strong>de</strong>s Beitrages von einem Konto vereinbart, gilt die Zahlung als rechtzeitig, wenn<br />

<strong>de</strong>r Beitrag zu <strong>de</strong>m im Versicherungsschein angegebenen Fälligkeitstag eingezogen wer<strong>de</strong>n kann<br />

und Sie einer berechtigten Einziehung nicht wi<strong>de</strong>rsprechen.<br />

Konnte <strong>de</strong>r fällige Beitrag ohne Ihr Verschul<strong>de</strong>n von uns nicht eingezogen wer<strong>de</strong>n, ist die Zahlung<br />

auch dann noch rechtzeitig, wenn sie unverzüglich nach unserer Zahlungsauffor<strong>de</strong>rung erfolgt.<br />

Kann <strong>de</strong>r fällige Beitrag nicht eingezogen wer<strong>de</strong>n, weil Sie die Einzugsermächtigung wi<strong>de</strong>rrufen<br />

haben, o<strong>de</strong>r haben Sie aus an<strong>de</strong>ren Grün<strong>de</strong>n zu vertreten, dass <strong>de</strong>r Beitrag nicht eingezogen<br />

wer<strong>de</strong>n kann, sind wir berechtigt, künftig Zahlung außerhalb <strong>de</strong>s Lastschriftverfahrens zu verlangen.<br />

Sie sind zur Übermittlung <strong>de</strong>s Beitrags erst verpflichtet, wenn Sie von uns hierzu in Textform<br />

aufgefor<strong>de</strong>rt wor<strong>de</strong>n sind.<br />

13.5 Teilzahlung und Folgen bei verspäteter Zahlung<br />

Ist die Zahlung <strong>de</strong>s Jahresbeitrages in Raten vereinbart, sind die noch ausstehen<strong>de</strong>n Raten sofort<br />

fällig, wenn Sie mit <strong>de</strong>r Zahlung einer Rate in Verzug sind.<br />

Ferner können wir für die Zukunft jährliche Beitragszahlung verlangen.<br />

13.6 Beitrag bei vorzeitiger Vertragsbeendigung<br />

Bei vorzeitiger Beendigung <strong>de</strong>s Vertrages haben wir, soweit nicht etwas an<strong>de</strong>res bestimmt ist, nur<br />

Anspruch auf <strong>de</strong>n Teil <strong>de</strong>s Beitrages, <strong>de</strong>r <strong>de</strong>m Zeitraum entspricht, in <strong>de</strong>m Versicherungsschutz<br />

bestan<strong>de</strong>n hat.<br />

13.7 Beitrag bei Ruhen <strong>de</strong>s Versicherungsschutzes gem. Ziffer 8.2<br />

Im Krieg o<strong>de</strong>r im kriegsmäßigen Einsatz wird die Pflicht Beiträge zu zahlen unterbrochen. Für diesen<br />

Zeitraum gezahlte Beiträge wer<strong>de</strong>n auf die spätere Versicherungszeit angerechnet o<strong>de</strong>r – falls das<br />

Versicherungsverhältnis vorzeitig been<strong>de</strong>t wird – erstattet.<br />

14.1 Fremdversicherung<br />

14.1.1 Ist die Versicherung gegen Unfälle abgeschlossen, die einem an<strong>de</strong>ren zustoßen (Fremdversicherung),<br />

steht die Ausübung <strong>de</strong>r Rechte aus <strong>de</strong>m Vertrag nicht <strong>de</strong>r versicherten Person, son<strong>de</strong>rn Ihnen<br />

zu. Sie sind neben <strong>de</strong>r versicherten Person für die Erfüllung <strong>de</strong>r Obliegenheiten verantwortlich.<br />

14.1.2 Fremdversicherung kann von Ihnen für Rechnung <strong>de</strong>r versicherten Person abgeschlossen sein<br />

(Fremdversicherung für frem<strong>de</strong> Rechnung). Haben Sie eine Fremdversicherung für frem<strong>de</strong> Rechnung<br />

geschlossen, so steht nach einem Unfallereignis die Leistung nicht Ihnen son<strong>de</strong>rn <strong>de</strong>r versicherten<br />

Person zu. Sie können bestimmen, ob Sie die Leistung selbst an die versicherte Person leiten<br />

wollen o<strong>de</strong>r ob wir dieses für Sie übernehmen.<br />

14.1.3 <strong>Die</strong> Fremdversicherung kann von Ihnen auch für eigene Rechnung abgeschlossen wer<strong>de</strong>n (Fremdversicherung<br />

für eigene Rechnung). Haben Sie eine Fremdversicherung für eigene Rechnung abgeschlossen,<br />

so steht nach einem Unfallereignis die Leistung Ihnen zu. <strong>Die</strong> Fremdversicherung für<br />

eigene Rechnung ist nur dann wirksam, wenn die versicherte Person ihre schriftliche Einwilligung<br />

gegeben hat.<br />

Wir sind bei <strong>de</strong>r Fremdversicherung für eigene Rechnung von <strong>de</strong>r Leistung frei, wenn Sie <strong>de</strong>n Unfall<br />

<strong>de</strong>r versicherten Person durch eine wi<strong>de</strong>rrechtliche Handlung herbeigeführt haben.<br />

14.2 Alle für Sie gelten<strong>de</strong>n Bestimmungen sind auf Ihren Rechtsnachfolger und sonstige Anspruchsteller<br />

entsprechend anzuwen<strong>de</strong>n.<br />

14.3 <strong>Die</strong> Versicherungsansprüche können vor Fälligkeit ohne unsere Zustimmung we<strong>de</strong>r übertragen noch<br />

verpfän<strong>de</strong>t wer<strong>de</strong>n.<br />

14.4 Bezüglich <strong>de</strong>r Erfüllung von Obliegenheiten weisen wir auf die Ziffer 9.6 hin.<br />

15.1 Vollständigkeit und Richtigkeit von Angaben über gefahrerhebliche Umstän<strong>de</strong><br />

Sie haben uns bis zur Abgabe Ihrer Vertragserklärung alle Ihnen bekannten Gefahrumstän<strong>de</strong> in Textform<br />

anzuzeigen, nach <strong>de</strong>nen wir Sie in Textform gefragt haben und die für unseren Entschluss<br />

erheblich sind, <strong>de</strong>n Vertrag mit <strong>de</strong>m vereinbarten Inhalt zu schließen. Sie sind auch insoweit zur<br />

Anzeige verpflichtet, als wir nach Ihrer Vertragserklärung, aber vor unserer Vertragsannahme Fragen<br />

im Sinne <strong>de</strong>s Satz 1 in Textform stellen. Gefahrerheblich sind die Umstän<strong>de</strong>, die geeignet sind, auf<br />

unseren Entschluss Einfluss auszuüben, <strong>de</strong>n Vertrag überhaupt o<strong>de</strong>r mit <strong>de</strong>m vereinbarten Inhalt<br />

abzuschließen. Ein Umstand, nach <strong>de</strong>m wir ausdrücklich und schriftlich gefragt haben, gilt im Zweifel<br />

als gefahrerheblich.<br />

<strong>Die</strong> versicherte Person ist neben Ihnen für wahrheitsgemäße und vollständige Anzeige <strong>de</strong>r gefahr -<br />

erheblichen Umstän<strong>de</strong> und die Beantwortung <strong>de</strong>r an sie gestellten Fragen verantwortlich.<br />

Wird <strong>de</strong>r Vertag von Ihrem Vertreter o<strong>de</strong>r einem Vertreter ohne Vertretungsvollmacht geschlossen<br />

und kennt dieser <strong>de</strong>n gefahrerheblichen Umstand, müssen Sie sich so behan<strong>de</strong>ln lassen, als hätten<br />

Sie selbst davon Kenntnis gehabt o<strong>de</strong>r dies arglistig verschwiegen.<br />

19


20<br />

15.2 Rücktritt<br />

15.2.1 Voraussetzungen und Ausübung <strong>de</strong>s Rücktritts<br />

Unvollständige und unrichtige Angaben zu <strong>de</strong>n gefahrerheblichen Umstän<strong>de</strong>n berechtigen uns, vom<br />

Versicherungsvertrag zurückzutreten.<br />

<strong>Die</strong>s gilt nur, wenn wir Sie durch geson<strong>de</strong>rte Mitteilung in Textform auf die Folgen einer Anzeigepflichtverletzung<br />

hingewiesen haben.<br />

Innerhalb <strong>de</strong>r Monatsfrist dürfen wir auch nachträglich weitere Umstän<strong>de</strong> zur Begründung unserer<br />

Erklärung angeben. <strong>Die</strong> Frist beginnt mit <strong>de</strong>m Zeitpunkt, in <strong>de</strong>m wir von <strong>de</strong>r Verletzung <strong>de</strong>r Anzeigepflicht<br />

Kenntnis erlangen. Der Rücktritt erfolgt durch Erklärung Ihnen gegenüber.<br />

15.2.2 Ausschluss <strong>de</strong>s Rücktrittsrechts<br />

Wir können uns auf unser Rücktrittsrecht nicht berufen, wenn wir <strong>de</strong>n nicht angezeigten Gefahrumstand<br />

o<strong>de</strong>r die Unrichtigkeit <strong>de</strong>r Anzeige kannten.<br />

Wir haben kein Rücktrittsrecht, wenn Sie nachweisen, dass Sie o<strong>de</strong>r Ihr Vertreter die unrichtigen<br />

o<strong>de</strong>r unvollständigen Angaben we<strong>de</strong>r vorsätzlich noch grob fahrlässig gemacht haben.Unser Rükktrittsrecht<br />

wegen grob fahrlässiger Verletzung <strong>de</strong>r Anzeigepflicht besteht nicht, wenn Sie nachweisen,<br />

dass wir <strong>de</strong>n Vertrag auch bei Kenntnis <strong>de</strong>r nicht angezeigten Umstän<strong>de</strong>, wenn auch zu an<strong>de</strong>ren<br />

Bedingungen, geschlossen hätten.<br />

15.2.3 Folgen <strong>de</strong>s Rücktritts<br />

Im Fall <strong>de</strong>s Rücktritts besteht kein Versicherungsschutz.<br />

Treten wir nach Eintritt <strong>de</strong>s Versicherungsfalls zurück, dürfen wir <strong>de</strong>n Versicherungsschutz nicht versagen,<br />

wenn Sie nachweisen, dass <strong>de</strong>r unvollständig o<strong>de</strong>r unrichtig angezeigte Umstand we<strong>de</strong>r für<br />

<strong>de</strong>n Eintritt <strong>de</strong>s Versicherungsfalls noch für die Feststellung o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>n Umfang <strong>de</strong>r Leistung ursächlich<br />

war. Auch in diesem Fall besteht aber kein Versicherungsschutz, wenn Sie die Anzeigepflicht<br />

arglistig verletzt haben.<br />

Uns steht <strong>de</strong>r Teil <strong>de</strong>s Beitrages zu, <strong>de</strong>r <strong>de</strong>r bis zum Wirksamwer<strong>de</strong>n <strong>de</strong>r Rücktrittserklärung abgelaufenen<br />

Vertragszeit entspricht.<br />

15.3 Kündigung o<strong>de</strong>r rückwirken<strong>de</strong> Vertragsanpassung<br />

Ist unser Rücktrittsrecht ausgeschlossen, weil Ihre Verletzung einer Anzeigepflicht we<strong>de</strong>r auf<br />

Vorsatz noch auf grober Fahrlässigkeit beruhte, können wir <strong>de</strong>n Versicherungsvertrag unter<br />

Einhaltung einer Frist von einem Monat schriftlich kündigen.<br />

<strong>Die</strong>s gilt nur, wenn wir Sie durch geson<strong>de</strong>rte Mitteilung in Textform auf die Folgen einer Anzeigepflichtverletzung<br />

hingewiesen haben.<br />

Dabei haben wir die Umstän<strong>de</strong> anzugeben, auf die wir unsere Erklärung stützen. Innerhalb <strong>de</strong>r<br />

Monatsfrist dürfen wir auch nachträglich weitere Umstän<strong>de</strong> zur Begründung unserer Erklärung<br />

abgeben. <strong>Die</strong> Frist beginnt mit <strong>de</strong>m Zeitpunkt, zu <strong>de</strong>m wir von <strong>de</strong>r Verletzung Ihrer Anzeigepflicht<br />

Kenntnis erlangt haben.<br />

Wir können uns auf unser Kündigungsrecht wegen Anzeigepflichtverletzung nicht berufen, wenn wir<br />

<strong>de</strong>n nicht angezeigten Gefahrumstand o<strong>de</strong>r die Unrichtigkeit <strong>de</strong>r Anzeige kannten.<br />

Das Kündigungsrecht ist auch ausgeschlossen, wenn Sie nachweisen, dass wir <strong>de</strong>n Vertrag auch bei<br />

Kenntnis <strong>de</strong>r nicht angezeigten Umstän<strong>de</strong>, wenn auch zu an<strong>de</strong>ren Bedingungen, geschlossen<br />

hätten.<br />

Können wir nicht zurücktreten o<strong>de</strong>r kündigen, weil wir <strong>de</strong>n Vertrag auch bei Kenntnis <strong>de</strong>r nicht angezeigten<br />

Umstän<strong>de</strong>, aber zu an<strong>de</strong>ren Bedingungen geschlossen hätten, wer<strong>de</strong>n die an<strong>de</strong>ren Bedingungen<br />

auf unser Verlangen rückwirkend Vertragsbestandteil. Haben Sie die Pflichtverletzung nicht<br />

zu vertreten, wer<strong>de</strong>n die an<strong>de</strong>ren Bedingungen ab <strong>de</strong>r laufen<strong>de</strong>n Versicherungsperio<strong>de</strong> Vertragsbestandteil.<br />

<strong>Die</strong>s gilt nur, wenn wir Sie durch geson<strong>de</strong>rte Mitteilung in Textform auf die Folgen einer Anzeigepflichtverletzung<br />

hingewiesen haben.<br />

Wir müssen die Vertragsanpassung innerhalb eines Monats schriftlich geltend machen. Dabei<br />

haben wir die Umstän<strong>de</strong> anzugeben, auf die wir unsere Erklärung stützen. Innerhalb <strong>de</strong>r Monatsfrist<br />

dürfen wir auch nachträglich weitere Umstän<strong>de</strong> zur Begründung unserer Erklärung abgeben. <strong>Die</strong> Frist<br />

beginnt mit <strong>de</strong>m Zeitpunkt, zu <strong>de</strong>m wir von <strong>de</strong>r Verletzung <strong>de</strong>r Anzeigepflicht, die uns zur Vertragsanpassung<br />

berechtigt, Kenntnis erlangen.<br />

Wir können uns auf eine Vertragsanpassung nicht berufen, wenn wir <strong>de</strong>n nicht angezeigten Gefahrumstand<br />

o<strong>de</strong>r die Unrichtigkeit <strong>de</strong>r Anzeige kannten.<br />

Erhöht sich durch die Vertragsanpassung <strong>de</strong>r Beitrag um mehr als 10 % o<strong>de</strong>r schließen wir die<br />

Gefahrabsicherung für <strong>de</strong>n nicht angezeigten Umstand aus, können Sie <strong>de</strong>n Vertrag innerhalb eines<br />

Monats nach Zugang unserer Mitteilung fristlos kündigen.<br />

15.4 Anfechtung<br />

Unser Recht, <strong>de</strong>n Vertrag wegen arglistiger Täuschung über Gefahrumstän<strong>de</strong> anzufechten, bleibt<br />

unberührt. Im Fall <strong>de</strong>r Anfechtung steht uns <strong>de</strong>r Teil <strong>de</strong>s Beitrags zu, <strong>de</strong>r <strong>de</strong>r bis zum Wirksamwer<strong>de</strong>n<br />

<strong>de</strong>r Anfechtungserklärung abgelaufenen Vertragszeit entspricht.


16<br />

Wann verjähren die Ansprüche<br />

aus <strong>de</strong>m Vertrag?<br />

17<br />

Welches Recht fin<strong>de</strong>t Anwendung?<br />

Wo sind die Gerichtsstän<strong>de</strong>?<br />

18<br />

Was müssen Sie uns sonst noch<br />

mitteilen, was müssen Sie dabei<br />

beachten?<br />

19<br />

Umstellung <strong>de</strong>s Vertrags auf <strong>de</strong>n<br />

Seniorentarif<br />

16.1 <strong>Die</strong> Ansprüche aus <strong>de</strong>m Versicherungsvertrag verjähren in drei Jahren. <strong>Die</strong> Frist beginnt mit <strong>de</strong>m<br />

Schluss <strong>de</strong>s Jahres, in <strong>de</strong>m <strong>de</strong>r Anspruch entstan<strong>de</strong>n ist und Sie von <strong>de</strong>n Ihren / wir <strong>de</strong>n unseren<br />

Anspruch begrün<strong>de</strong>n<strong>de</strong>n Umstän<strong>de</strong>n Kenntnis erlangen o<strong>de</strong>r ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen<br />

müssten (§§ 195, 199 Bürgerliches Gesetzbuch [BGB]). Ohne Rücksicht auf die Kenntnis o<strong>de</strong>r grob<br />

fahrlässige Unkenntnis verjähren die Ansprüche in je<strong>de</strong>m Fall in zehn Jahren von ihrer Entstehung<br />

an.<br />

16.2 Haben Sie einen Anspruch aus <strong>de</strong>m Versicherungsvertrag bei uns angemel<strong>de</strong>t, ist die Verjährung bis<br />

zu <strong>de</strong>m Zeitpunkt gehemmt, zu <strong>de</strong>m Ihnen unsere Entscheidung in Textform zugeht.<br />

17.1 Auf das Versicherungsverhältnis fin<strong>de</strong>t das Recht <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>srepublik Deutschland Anwendung.<br />

17.2 Für Klagen aus <strong>de</strong>m Versicherungsvertrag gegen uns bestimmt sich die gerichtliche Zuständigkeit<br />

nach unserem Sitz. Örtlich zuständig ist auch das Gericht, in <strong>de</strong>ssen Bezirk Sie zur Zeit <strong>de</strong>r Klage -<br />

erhebung Ihren Wohnsitz o<strong>de</strong>r, in Ermangelung eines solchen, Ihren gewöhnlichen Aufenthalt<br />

haben.<br />

17.3 Wir können Klagen gegen Sie bei <strong>de</strong>m für Ihren Wohnsitz zuständigen Gericht erheben o<strong>de</strong>r, in<br />

Ermangelung eines solchen, bei <strong>de</strong>m Gericht <strong>de</strong>s Ortes, an <strong>de</strong>m Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt<br />

haben.<br />

Soweit es sich bei <strong>de</strong>m Vertrag um eine betriebliche Versicherung han<strong>de</strong>lt, können wir unsere<br />

Ansprüche auch bei <strong>de</strong>m für <strong>de</strong>n Sitz o<strong>de</strong>r die Nie<strong>de</strong>rlassung <strong>de</strong>s Gewerbebetriebes zuständigen<br />

Gericht geltend machen.<br />

18.1 Alle für uns bestimmten Anzeigen und Erklärungen müssen Sie in Textform abgeben. Sie sollen an<br />

unsere Hauptverwaltung o<strong>de</strong>r an die im Versicherungsschein o<strong>de</strong>r in <strong>de</strong>ssen Nachträgen als zuständig<br />

bezeichnete Geschäftsstelle gerichtet wer<strong>de</strong>n.<br />

18.2 Haben Sie uns eine Än<strong>de</strong>rung Ihrer Anschrift nicht mitgeteilt, genügt für eine Willenserklärung, die<br />

Ihnen gegenüber abzugeben ist, die Absendung eines eingeschriebenen Briefes an die letzte uns<br />

bekannte Anschrift. <strong>Die</strong> Erklärung gilt drei Tage nach <strong>de</strong>r Absendung <strong>de</strong>s Briefes als zugegangen.<br />

<strong>Die</strong>s gilt entsprechend für <strong>de</strong>n Fall einer Än<strong>de</strong>rung Ihres Namens.<br />

18.3 Haben Sie die Versicherung für Ihren Gewerbebetrieb abgeschlossen, fin<strong>de</strong>n bei einer Verlegung <strong>de</strong>s<br />

Gewerbebetriebes die Bestimmungen von Ziffer 18.2 entsprechen<strong>de</strong> Anwendung.<br />

18.4 Wird <strong>de</strong>r Versicherungsvertrag durch einen Makler betreut, ist dieser bevollmächtigt, Anzeigen und<br />

Willenserklärungen <strong>de</strong>s Versicherungsnehmers entgegenzunehmen. Er ist durch <strong>de</strong>n Maklervertrag<br />

verpflichtet, diese unverzüglich an <strong>de</strong>n Versicherer weiterzuleiten.<br />

19.1 <strong>Die</strong> Versicherung wird zum vereinbarten Beitrag bis zum En<strong>de</strong> <strong>de</strong>s Versicherungsjahres fortgeführt,<br />

in <strong>de</strong>m die versicherte Person das 65. Lebensjahr vollen<strong>de</strong>t. Ab <strong>de</strong>m dann folgen<strong>de</strong>n Versicherungsjahr<br />

ist <strong>de</strong>r Beitrag zu entrichten, <strong>de</strong>r sich aus <strong>de</strong>m zu diesem Zeitpunkt gültigen Tarif <strong>de</strong>r <strong>Gothaer</strong><br />

für Senioren (Gefahrengruppe S) ergibt.<br />

Sie wer<strong>de</strong>n von uns spätestens einen Monat vor <strong>de</strong>m En<strong>de</strong> <strong>de</strong>s Versicherungsjahres, in <strong>de</strong>m die<br />

versicherte Person das 65. Lebensjahr vollen<strong>de</strong>t, über <strong>de</strong>n verän<strong>de</strong>rten Beitrag unterrichtet. Über<br />

die Vertragsän<strong>de</strong>rung erhalten Sie einen Nachtrag zum Versicherungsschein.<br />

Im Falle <strong>de</strong>r Beitragserhöhung können Sie <strong>de</strong>n Vertrag kündigen. Ihre Kündigung muss uns spätestens<br />

einen Monat nach Erhalt <strong>de</strong>s Nachtrags zugehen. <strong>Die</strong> Kündigung muss in Textform erfolgen.<br />

Sie wird zu <strong>de</strong>m Zeitpunkt wirksam, an <strong>de</strong>m die Beitragserhöhung in Kraft treten wür<strong>de</strong>.<br />

Auf das Kündigungsrecht wer<strong>de</strong>n wir Sie in <strong>de</strong>m Nachtrag noch einmal hinweisen.<br />

19.2 Nach <strong>de</strong>r bedingungsgemäßen Umstellung <strong>de</strong>s Vertrags auf <strong>de</strong>n Tarif <strong>de</strong>r <strong>Gothaer</strong> für Senioren im<br />

Sinne <strong>de</strong>r Ziffer 19.1, bieten wir im Rahmen folgen<strong>de</strong>r Leistungsarten und Produkte keinen Ver -<br />

sicherungsschutz mehr für:<br />

Invalidität mit progressiver Invaliditätsstaffel (Progression 350 %) im Sinne <strong>de</strong>r Beson<strong>de</strong>ren<br />

Bedingungen für die <strong>Unfallversicherung</strong> mit progressiver Invaliditätsstaffel (Progression 350 %)<br />

[Nr. 62]<br />

Invalidität mit verbesserter Glie<strong>de</strong>rtaxe für Ärzte <strong>de</strong>r Humanmedizin im Sinne <strong>de</strong>r Beson<strong>de</strong>ren<br />

Bedingungen für die Invaliditätsleistung mit verbesserter Glie<strong>de</strong>rtaxe für Ärzte <strong>de</strong>r Human -<br />

medizin (UIVGT) [Nr. 72]<br />

Invalidität mit verbesserter Glie<strong>de</strong>rtaxe für Ärzte <strong>de</strong>r Humanmedizin im Sinne <strong>de</strong>r Beson<strong>de</strong>ren<br />

Bedingungen für die Invaliditätsleistung mit verbesserter Glie<strong>de</strong>rtaxe für Ärzte <strong>de</strong>r Human -<br />

medizin (UIVGT) [Nr. 72] in Verbindung mit <strong>de</strong>r progressiven Invaliditätsstaffel (Progression<br />

350 %) im Sinne <strong>de</strong>r Beson<strong>de</strong>ren Bedingungen für die <strong>Unfallversicherung</strong> mit progressiver<br />

Invaliditätsstaffel (Progression 350 %) [Nr. 62]<br />

Invalidität mit progressiver Invaliditätsstaffel (Progression 600 %) im Sinne <strong>de</strong>r Beson<strong>de</strong>ren<br />

Bedingungen für die <strong>Unfallversicherung</strong> mit progressiver Invaliditätsstaffel (Progression 600 %)<br />

[Nr. 82]<br />

die Invaliditätsrente bis 65 im Sinne <strong>de</strong>r Beson<strong>de</strong>ren Bedingungen für die Invaliditätsrente bis<br />

65 (Nr. 97)<br />

<strong>Die</strong> Versicherungssumme, die zum En<strong>de</strong> <strong>de</strong>s Versicherungsjahres, in <strong>de</strong>m die versicherte Person das<br />

65. Lebensjahr vollen<strong>de</strong>t hat, für eine <strong>de</strong>r folgen<strong>de</strong>n versicherten Leistungsarten<br />

Invalidität mit progressiver Invaliditätsstaffel (Progression 350 %) im Sinne <strong>de</strong>r Beson<strong>de</strong>ren<br />

Bedingungen für die <strong>Unfallversicherung</strong> mit progressiver Invaliditätsstaffel (Progression 350 %)<br />

[Nr. 62]<br />

21


22<br />

Invalidität mit verbesserter Glie<strong>de</strong>rtaxe für Ärzte <strong>de</strong>r Humanmedizin im Sinne <strong>de</strong>r Beson<strong>de</strong>ren<br />

Bedingungen für die Invaliditätsleistung mit verbesserter Glie<strong>de</strong>rtaxe für Ärzte <strong>de</strong>r Human -<br />

medizin (UIVGT) [Nr. 72]<br />

Invalidität mit verbesserter Glie<strong>de</strong>rtaxe für Ärzte <strong>de</strong>r Humanmedizin im Sinne <strong>de</strong>r Beson<strong>de</strong>ren<br />

Bedingungen für die Invaliditätsleistung mit verbesserter Glie<strong>de</strong>rtaxe für Ärzte <strong>de</strong>r Human -<br />

medizin (UIVGT) [Nr. 72] in Verbindung mit <strong>de</strong>r progressiven Invaliditätsstaffel (Progression<br />

350 %) im Sinne <strong>de</strong>r Beson<strong>de</strong>ren Bedingungen für die <strong>Unfallversicherung</strong> mit progressiver<br />

Invaliditätsstaffel (Progression 350 %) [Nr. 62]<br />

Invalidität mit progressiver Invaliditätsstaffel (Progression 600 %) im Sinne <strong>de</strong>r Beson<strong>de</strong>ren<br />

Bedingungen für die <strong>Unfallversicherung</strong> mit progressiver Invaliditätsstaffel (Progression 600 %)<br />

[Nr. 82]<br />

gültig ist, wird dann als Versicherungssumme für eine einfache, lineare Invaliditätsleistung im Sinne<br />

<strong>de</strong>r Ziffer 2.1 dieser Bedingungen übernommen.<br />

Hierzu ein Beispiel:<br />

Für die versicherte Person ist eine Invalidität mit progressiver Invaliditätsstaffel (Progression 350 %)<br />

vereinbart. <strong>Die</strong> zum En<strong>de</strong> <strong>de</strong>s Versicherungsjahres, in <strong>de</strong>m die versicherte Person das 65. Lebensjahr<br />

vollen<strong>de</strong>t hat, gelten<strong>de</strong> Basis-Versicherungssumme beträgt 100.000 EUR. <strong>Die</strong> Leistung bei Voll -<br />

invalidität (Invaliditätsgrad von 100 %) beträgt <strong>de</strong>mzufolge 350.000 EUR.<br />

<strong>Die</strong> Basis-Versicherungssumme von 100.000 EUR wird als Versicherungssumme einer einfachen,<br />

linearen Invalidität im Sinne <strong>de</strong>r Ziffer 2.1 dieser Bedingungen übernommen. <strong>Die</strong> vereinbarte<br />

Progression von 350 % entfällt. <strong>Die</strong> Leistung bei Vollinvalidität (Invaliditätsgrad von 100 %) beträgt<br />

<strong>de</strong>mzufolge 100.000 EUR.<br />

Ist die Leistungsart<br />

Invaliditätsrente bis 65 im Sinne <strong>de</strong>r Beson<strong>de</strong>ren Bedingungen für die Invaliditätsrente bis 65<br />

(Nr. 97)<br />

Vertragsbestandteil, so wird eine Invaliditätsversicherungssumme für eine einfache, lineare Invalidität<br />

im Sinne <strong>de</strong>r Ziffer 2.1 dieser Bedingungen aus <strong>de</strong>m Jahresbeitrag, ohne Ratenzahlungszuschlag<br />

und gesetzlicher Versicherungsteuer errechnet. <strong>Die</strong> errechnete Versicherungssumme dient <strong>de</strong>r<br />

Erhöhung <strong>de</strong>r Versicherungssumme, die für eine einfache, lineare Invalidität im Sinne <strong>de</strong>r Ziffer 2.1<br />

dieser Bedingungen bereits Vertragsbestandteil ist. Ist eine einfache, lineare Invalidität im Sinne <strong>de</strong>r<br />

Ziffer 2.1 dieser Bedingungen kein Vertragsbestandteil, so wird sie es, mit <strong>de</strong>r aus <strong>de</strong>m Jahresbeitrag,<br />

ohne Ratenzahlungszuschlag und gesetzlicher Versicherungsteuer, errechneten Versicherungssumme.<br />

Auch hierzu ein Beispiel:<br />

Für die versicherte Person ist eine monatliche Invaliditätsrente bis 65 in Höhe von 1.000 EUR vereinbart.<br />

Der Jahresbeitrag beträgt, ohne eventuelle Ratenzuschläge und ohne gesetzliche Versicherungsteuer,<br />

52,00 EUR.<br />

Der angenommene Beitragssatz für die einfache, lineare Invalidität im Sinne <strong>de</strong>r Ziffer 2.1 dieser<br />

Bedingungen beträgt für die Gefahrengruppe Senioren (S) in diesem Beispiel 0,95 ‰ (je 1.000 EUR<br />

Versicherungssumme).<br />

<strong>Die</strong> Versicherungssumme errechnet sich wie folgt:<br />

52,00 EUR / 0,95 ‰ = 54.737 EUR<br />

Für die übrigen Leistungsarten<br />

To<strong>de</strong>sfallleistung<br />

Unfallkrankenhaustagegeld<br />

Genesungsgeld<br />

gelten die Versicherungssummen, die zum En<strong>de</strong> <strong>de</strong>s Versicherungsjahres, in <strong>de</strong>m die versicherte<br />

Person das 65. Lebensjahr vollen<strong>de</strong>t, gültig sind, fort.<br />

Ist die <strong>Gothaer</strong> UnfallTop 2010 vereinbart, so gilt aufgrund <strong>de</strong>r Tatsache, dass diese nach <strong>de</strong>r<br />

Umstellung auf <strong>de</strong>n Seniorentarif entfällt, für die Leistungsarten<br />

Bergungskosten<br />

Kosten für kosmetische Operationen in <strong>de</strong>r <strong>Unfallversicherung</strong><br />

nach <strong>de</strong>r Umstellung eine beitragsfreie Versicherungssumme in Höhe von jeweils 10.000 EUR.<br />

Gleiches gilt, wenn neben <strong>de</strong>r <strong>Gothaer</strong> UnfallTop 2010 zusätzlich auch die PlusDeckung zur <strong>Gothaer</strong><br />

UnfallTop 2010 vereinbart ist.


Beson<strong>de</strong>re Bedingungen und Zusatzbedingungen<br />

Nr. 50<br />

Zusatzbedingungen für die<br />

Gruppen-<strong>Unfallversicherung</strong><br />

Nr. 51 (U 2080)<br />

Beson<strong>de</strong>re Bedingungen für die<br />

Unfall-Versicherung mit planmäßiger<br />

Erhöhung (5 o<strong>de</strong>r 10 %) von<br />

Leistung und Beitrag<br />

<strong>Die</strong> Beson<strong>de</strong>ren Bedingungen und Zusatzbedingungen zu <strong>de</strong>n <strong>Gothaer</strong> <strong>Unfallversicherung</strong>sbedingungen<br />

(GUB 2010) wer<strong>de</strong>n nur dann Vertragsgrundlage, wenn Sie sie vereinbart haben. <strong>Die</strong>s geht aus <strong>de</strong>m von<br />

Ihnen gestellten Antrag und aus <strong>de</strong>m Versicherungsschein hervor.<br />

§ 1<br />

Bestimmungen für Versicherungen ohne Namensangabe<br />

(1) <strong>Die</strong> zu versichern<strong>de</strong>n Personen sind so zu bezeichnen, dass bei Eintritt <strong>de</strong>s Versicherungsfalls ein Zweifel<br />

über die Zugehörigkeit zu <strong>de</strong>m versicherten Personenkreis nicht entstehen kann.<br />

(2) Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, geordnete Personal-, Lohn- o<strong>de</strong>r Mitglie<strong>de</strong>rlisten zu führen und<br />

auf Verlangen <strong>de</strong>n von <strong>de</strong>m Versicherer beauftragten Organen Einsicht in diese zu gestatten.<br />

(3) Der Versicherer for<strong>de</strong>rt <strong>de</strong>n Versicherungsnehmer jeweils am Schluss <strong>de</strong>s Zeitabschnitts, auf welchen <strong>de</strong>r<br />

Jahresbeitrag anteilig entrichtet wird, auf, die Zahl <strong>de</strong>r in diesem Zeitabschnitt versichert gewesenen Personen<br />

anzugeben. <strong>Die</strong>se Angabe hat nach Monaten und nach <strong>de</strong>m höchsten Stan<strong>de</strong> je<strong>de</strong>s Monats zu<br />

erfolgen. Eine Durchschnittsberechnung ist nicht zulässig.<br />

(4) Aufgrund <strong>de</strong>r festgestellten Kopfzahl <strong>de</strong>r Versicherten erfolgt die Berechnung <strong>de</strong>s jeweiligen Beitrags. Ist<br />

für <strong>de</strong>n verflossenen Zeitabschnitt ein zu hoher o<strong>de</strong>r zu niedriger Beitrag gezahlt wor<strong>de</strong>n, so ist <strong>de</strong>r entsprechen<strong>de</strong><br />

Betrag im ersteren Falle von <strong>de</strong>m Versicherer zurückzuerstatten, im letzteren Falle vom Versicherungsnehmer<br />

nachzuzahlen.<br />

(5) Unterlässt <strong>de</strong>r Versicherungsnehmer die Angaben <strong>de</strong>r Personenzahl innerhalb eines Monats nach Empfang<br />

<strong>de</strong>r Auffor<strong>de</strong>rung, so ist <strong>de</strong>r Versicherer berechtigt, <strong>de</strong>n Beitrag unter Zugrun<strong>de</strong>legung <strong>de</strong>r zuletzt<br />

angegebenen Personenhöchstzahl zu for<strong>de</strong>rn. Dem Versicherungsnehmer ist jedoch das Recht vorbehalten,<br />

im Laufe <strong>de</strong>s neuen Zeitabschnitts die richtige Personenzahl nachzuweisen. Ist diese Zahl geringer<br />

als die bei <strong>de</strong>r Beitragsberechnung angenommene, so ist <strong>de</strong>r zuviel gezahlte Beitrag <strong>de</strong>m Versicherungsnehmer<br />

zurückzuerstatten. Ist die Zahl höher, so ist <strong>de</strong>r Mehrbeitrag nachzuzahlen.<br />

§ 2<br />

Bestimmungen für Versicherungen mit Namensangabe<br />

(1) Aus <strong>de</strong>r Versicherung ausschei<strong>de</strong>n<strong>de</strong> Personen sind ab- und an <strong>de</strong>ren Stelle treten<strong>de</strong> anzumel<strong>de</strong>n. <strong>Die</strong>se<br />

gelten von <strong>de</strong>r Absendung <strong>de</strong>r Anmeldung als versichert.<br />

(2) Außer<strong>de</strong>m können noch nicht versicherte Personen je<strong>de</strong>rzeit zur Versicherung angemel<strong>de</strong>t wer<strong>de</strong>n, wenn<br />

Beruf o<strong>de</strong>r Beschäftigung die gleichen sind, wie die <strong>de</strong>r bereits versicherten Personen. Sie gelten von<br />

<strong>de</strong>r Absendung <strong>de</strong>r Anmeldung an zu <strong>de</strong>nselben Beträgen versichert wie diese.<br />

(3) Personen in an<strong>de</strong>ren Berufen o<strong>de</strong>r mit an<strong>de</strong>rer Beschäftigung gelten erst nach Vereinbarung <strong>de</strong>r Versicherungssummen<br />

und <strong>de</strong>s Beitrages als versichert.<br />

(4) Der Versicherer hat das Recht, die Versicherung <strong>de</strong>s Einzelnen ohne Angabe von Grün<strong>de</strong>n abzulehnen.<br />

Für <strong>de</strong>n Fall <strong>de</strong>r Ablehnung schei<strong>de</strong>t <strong>de</strong>r Betreffen<strong>de</strong> einen Monat nach <strong>de</strong>m Tage <strong>de</strong>r Ablehnung aus <strong>de</strong>r<br />

Versicherung aus. Als Beitrag ist für ihn nur <strong>de</strong>r auf die tatsächliche Versicherungsdauer entfallen<strong>de</strong> Teil<br />

zu zahlen.<br />

§ 3<br />

Vertragsdauer (Zusatz zu Ziffer 12 GUB 2010)<br />

(1) Der Versicherungsvertrag en<strong>de</strong>t, wenn <strong>de</strong>r Betrieb o<strong>de</strong>r die Vereinigung aufgelöst wird.<br />

(2) Der Versicherungsschutz <strong>de</strong>s einzelnen Versicherten erlischt:<br />

a) wenn er aus <strong>de</strong>m <strong>Die</strong>nstverhältnis <strong>de</strong>s Versicherungsnehmers o<strong>de</strong>r aus <strong>de</strong>r Vereinigung ausschei<strong>de</strong>t,<br />

b) wenn <strong>de</strong>r Versicherte eine neue Beschäftigung aufnimmt, für die vereinbarungsgemäß keine Unfall-<br />

Versicherung vorgesehen ist,<br />

c) wenn bei einem Unfall eine Invalidität erstmalig festgestellt ist (Ziffer 12 GUB 2010) und <strong>de</strong>r Versicherer<br />

mit Frist von einem Monat nach erstmaliger Feststellung durch eingeschriebenen Brief darauf<br />

hingewiesen hat, dass <strong>de</strong>r Versicherungsschutz einen Monat nach Eingang dieses Schreibens<br />

erlischt. Unterbleibt <strong>de</strong>r Hinweis <strong>de</strong>s Versicherers innerhalb <strong>de</strong>r Monatsfrist, so besteht <strong>de</strong>r Versicherungsschutz<br />

weiter.<br />

1. <strong>Die</strong> Versicherungssummen wer<strong>de</strong>n jährlich um jeweils . . . Prozent erhöht. Dabei wer<strong>de</strong>n die Versicherungssummen<br />

für <strong>de</strong>n Invaliditäts- und To<strong>de</strong>sfall auf volle 1.000 EUR, für Tagegeld und Krankenhaustagegeld<br />

auf 1,00 EUR aufgerun<strong>de</strong>t.<br />

<strong>Die</strong> Versicherungssummen für die Leistungsarten Invaliditätsrente, <strong>Gothaer</strong> Kin<strong>de</strong>r-Rente, Bergungs-<br />

kosten, kosmetische Operationen sowie die Versicherungssummen im Rahmen <strong>de</strong>r <strong>Gothaer</strong> UnfallTop<br />

und im Rahmen <strong>de</strong>r PlusDeckung zur <strong>Gothaer</strong> UnfallTop bleiben<br />

von <strong>de</strong>r Erhöhung ausgeschlossen. Der Beitrag erhöht sich im gleichen Verhältnis wie die Versicherungssummen.<br />

2. <strong>Die</strong> Erhöhung <strong>de</strong>r Versicherungssummen erfolgt jeweils zum Beginn <strong>de</strong>s Versicherungsjahres, und zwar<br />

erstmals zum Beginn <strong>de</strong>s zweiten Versicherungsjahres.<br />

3. Der Versicherungsnehmer wird über die erhöhten Versicherungssummen unterrichtet, spätestens mit <strong>de</strong>r<br />

Auffor<strong>de</strong>rung zur Zahlung <strong>de</strong>s neuen Beitrages. Über die neuen Versicherungssummen erhält er einen<br />

Nachtrag.<br />

23


Nr. 55 (U 2081)<br />

Beson<strong>de</strong>re Bedingungen für die<br />

Unfall-Versicherung mit Zuwachs<br />

von Leistung und Beitrag<br />

(min<strong>de</strong>stens 5 %, höchstens 8 %)<br />

Nr. 62 (U 2074)<br />

Beson<strong>de</strong>re Bedingungen für<br />

die <strong>Unfallversicherung</strong> mit<br />

progressiver I nvaliditätsstaffel<br />

(Progression 350 %)<br />

Nr. 69 (U 2076)<br />

Beson<strong>de</strong>re Bedingungen für<br />

das Tagegeld Spezial<br />

24<br />

4. Der Versicherungsnehmer kann die Vereinbarung über die Erhöhung je<strong>de</strong>rzeit zum En<strong>de</strong> <strong>de</strong>s Versicherungsjahres<br />

wi<strong>de</strong>rrufen, spätestens jedoch sechs Wochen nach Unterrichtung über die Erhöhung gemäß<br />

Nummer 3. Der Versicherungsnehmer ist auf <strong>de</strong>n Fristablauf hinzuweisen. Der Wi<strong>de</strong>rruf ist schriftlich an<br />

die Hauptverwaltung <strong>de</strong>s Versicherers o<strong>de</strong>r an die im Versicherungsschein o<strong>de</strong>r in <strong>de</strong>ssen Nachträgen<br />

als zuständig bezeichnete Stelle zu richten. Auf Antrag <strong>de</strong>s Versicherungsnehmers wird die Versicherung<br />

wie<strong>de</strong>r mit Zuwachs von Leistung und Beitrag fortgeführt.<br />

5. Der Versicherer kann die nächstfällige o<strong>de</strong>r alle weiteren Erhöhungen von Versicherungssummen und<br />

Beiträgen mit einer Frist von drei Monaten vor Ablauf <strong>de</strong>s Versicherungsjahres schriftlich wi<strong>de</strong>rrufen.<br />

1. <strong>Die</strong> Versicherungssummen wer<strong>de</strong>n jeweils um <strong>de</strong>n Prozentsatz erhöht, um <strong>de</strong>n <strong>de</strong>r Höchstbeitrag zur<br />

gesetzlichen Rentenversicherung <strong>de</strong>r Angestellten angehoben wird, min<strong>de</strong>stens jedoch um 5 %, höchs-<br />

tens aber um 8 %. Dabei wer<strong>de</strong>n die Versicherungssummen für <strong>de</strong>n Invaliditäts- und To<strong>de</strong>sfall auf volle<br />

1.000 EUR, für Tagegeld und Krankenhaustagegeld auf 1,00 EUR aufgerun<strong>de</strong>t. <strong>Die</strong> Versicherungssummen<br />

für die Leistungsarten Invaliditätsrente, <strong>Gothaer</strong> Kin<strong>de</strong>r-Rente, Bergungskosten, kosmetische<br />

O perationen sowie die Versicherungssummen im Rahmen <strong>de</strong>r <strong>Gothaer</strong> UnfallTop und im Rahmen <strong>de</strong>r<br />

PlusDeckung zur <strong>Gothaer</strong> UnfallTop bleiben von <strong>de</strong>r Erhöhung<br />

ausgeschlossen. Der Beitrag erhöht sich im gleichen Verhältnis wie die Versicherungssummen.<br />

2. <strong>Die</strong> Erhöhung <strong>de</strong>r Versicherungssummen erfolgt jeweils zu <strong>de</strong>m Beginn <strong>de</strong>s Versicherungsjahres, <strong>de</strong>r<br />

<strong>de</strong>m Stichtag <strong>de</strong>r Anhebung <strong>de</strong>s Höchstbeitrages zur gesetzlichen Rentenversicherung <strong>de</strong>r Angestellten<br />

folgt o<strong>de</strong>r mit ihm übereinstimmt.<br />

3. Der Versicherungsnehmer wird über die erhöhten Versicherungssummen unterrichtet, spätestens mit <strong>de</strong>r<br />

Auffor<strong>de</strong>rung zur Zahlung <strong>de</strong>s neuen Beitrags. Über die neuen Versicherungssummen erhält er einen<br />

Nachtrag.<br />

4. Der Versicherungsnehmer kann die Vereinbarung über die Erhöhung je<strong>de</strong>rzeit zum En<strong>de</strong> <strong>de</strong>s Versicherungsjahres<br />

wi<strong>de</strong>rrufen, spätestens jedoch sechs Wochen nach Unterrichtung über die Erhöhung gemäß<br />

Nummer 3. Der Versicherungsnehmer ist auf <strong>de</strong>n Fristablauf hinzuweisen. Der Wi<strong>de</strong>rruf ist schriftlich an<br />

die Hauptverwaltung <strong>de</strong>s Versicherers o<strong>de</strong>r an die im Versicherungsschein o<strong>de</strong>r in <strong>de</strong>ssen Nachträgen<br />

als zuständig bezeichnete Stelle zu richten. Auf Antrag <strong>de</strong>s Versicherungsnehmers wird die Versicherung<br />

wie<strong>de</strong>r mit Zuwachs von Leistung und Beitrag fortgeführt.<br />

5. Der Versicherer kann die nächstfällige o<strong>de</strong>r alle weiteren Erhöhungen von Versicherungssummen und<br />

Beiträgen mit einer Frist von drei Monaten vor Ablauf <strong>de</strong>s Versicherungsjahres schriftlich wi<strong>de</strong>rrufen.<br />

Ziffer 2.1 <strong>de</strong>r <strong>Gothaer</strong> <strong>Unfallversicherung</strong>sbedingungen (GUB 2010) wird wie folgt erweitert:<br />

Führt ein Unfall nach <strong>de</strong>n Bemessungsgrundsätzen <strong>de</strong>r Ziffern 2.1.2.2.1 und 2.1.2.2.3 zu einer dauern<strong>de</strong>n<br />

Beeinträchtigung <strong>de</strong>r körperlichen o<strong>de</strong>r geistigen Leistungsfähigkeit, wer<strong>de</strong>n <strong>de</strong>r Berechnung <strong>de</strong>r Invaliditätsleistung<br />

folgen<strong>de</strong> Versicherungssummen zugrun<strong>de</strong> gelegt:<br />

a) für <strong>de</strong>n 25 Prozent nicht übersteigen<strong>de</strong>n Teil <strong>de</strong>s Invaliditätsgra<strong>de</strong>s die im Versicherungsschein festgelegte<br />

Invaliditätssumme,<br />

b) für <strong>de</strong>n 25 Prozent, nicht aber 50 Prozent übersteigen<strong>de</strong>n Teil <strong>de</strong>s Invaliditätsgra<strong>de</strong>s die dreifache Invaliditätssumme,<br />

c) für <strong>de</strong>n 50 Prozent übersteigen<strong>de</strong>n Teil <strong>de</strong>s Invaliditätsgra<strong>de</strong>s die fünffache Invaliditätssumme.<br />

Verlauf <strong>de</strong>r Progressionsstaffel<br />

von auf von auf von auf von auf von auf von auf<br />

in % in % in % in % in % in %<br />

26 28 39 67 52 110 65 175 78 240 91 305<br />

27 31 40 70 53 115 66 180 79 245 92 310<br />

28 34 41 73 54 120 67 185 80 250 93 315<br />

29 37 42 76 55 125 68 190 81 255 94 320<br />

30 40 43 79 56 130 69 195 82 260 95 325<br />

31 43 44 82 57 135 70 200 83 265 96 330<br />

32 46 45 85 58 140 71 205 84 270 97 335<br />

33 49 46 88 59 145 72 210 85 275 98 340<br />

34 52 47 91 60 150 73 215 86 280 99 345<br />

35 55 48 94 61 155 74 220 87 285 100 350<br />

36 58 49 97 62 160 75 225 88 290<br />

37 61 50 100 63 165 76 230 89 295<br />

38 64 51 105 64 170 77 235 90 300<br />

Ziffer 2 <strong>de</strong>r <strong>Gothaer</strong> <strong>Unfallversicherung</strong>sbedingungen (GUB 2010) wird wie folgt erweitert:<br />

1. Führt ein Unfall zu einer Leistungsunfähigkeit, so wird ab <strong>de</strong>m 15. Tag für die Dauer <strong>de</strong>r durch ein ärzt-<br />

liches Attest nachgewiesenen Leistungsunfähigkeit Tagegeld gezahlt, unabhängig von sonstigen eventuellen<br />

an<strong>de</strong>ren Leistungsansprüchen und <strong>de</strong>ren Voraussetzungen. <strong>Die</strong> Entscheidung über eine Leis-<br />

tungsunfähigkeit richtet sich nach <strong>de</strong>r Berufstätigkeit o<strong>de</strong>r Beschäftigung <strong>de</strong>s Versicherten.<br />

2. Das Tagegeld wird längstens für 6 Monate, vom Unfalltage an gerechnet, gezahlt.


Nr. 72 (U 2084)<br />

Beson<strong>de</strong>re Bedingungen für die<br />

Invaliditätsleistung mit verbesserter<br />

Glie<strong>de</strong>rtaxe für Ärzte <strong>de</strong>r<br />

Humanmedizin (UIVGT)<br />

Nr. 80<br />

Beson<strong>de</strong>re Bedingungen für die<br />

Gruppen-<strong>Unfallversicherung</strong> mit<br />

Direktanspruch <strong>de</strong>r versicherten<br />

Person<br />

Nr. 82 (U 2075)<br />

Beson<strong>de</strong>re Bedingungen für<br />

die <strong>Unfallversicherung</strong> mit<br />

progressiver Invaliditätsstaffel<br />

(Progression 600 %)<br />

In Abän<strong>de</strong>rung von Ziffer 2.1.2.2.1 <strong>de</strong>r <strong>Gothaer</strong> <strong>Unfallversicherung</strong>sbedingungen (GUB 2010) gelten als feste<br />

Invaliditätsgra<strong>de</strong> – unter Ausschluss <strong>de</strong>s Nachweises einer höheren o<strong>de</strong>r geringeren Invalidität – bei Verlust<br />

o<strong>de</strong>r völliger Funktionsunfähigkeit<br />

a) eines Armes o<strong>de</strong>r einer Hand 100 %<br />

eines Daumens o<strong>de</strong>r Zeigefingers 60 %<br />

eines an<strong>de</strong>ren Fingers 20 %<br />

b) eines Beines o<strong>de</strong>r Fußes 70 %<br />

einer großen Zehe 8 %<br />

einer an<strong>de</strong>ren Zehe 3 %<br />

c) eines Auges 80 %<br />

<strong>de</strong>s Gehörs auf bei<strong>de</strong>n Ohren 70 %<br />

1. <strong>Die</strong> versicherte Person kann Leistungen aus <strong>de</strong>r <strong>Unfallversicherung</strong> ohne Zustimmung <strong>de</strong>s Versicherungsnehmers<br />

unmittelbar beim Versicherer geltend machen. Der Versicherer leistet direkt an die versicherte<br />

Person.<br />

2. Der Versicherungsnehmer informiert je<strong>de</strong> versicherte Person über <strong>de</strong>n im Rahmen dieses Vertrages<br />

bestehen<strong>de</strong>n Versicherungsschutz und über diese Vereinbarung.<br />

Ziffer 2.1 <strong>de</strong>r <strong>Gothaer</strong> <strong>Unfallversicherung</strong>sbedingungen (GUB 2008) wird wie folgt erweitert:<br />

Führt ein Unfall nach <strong>de</strong>n Bemessungsgrundsätzen <strong>de</strong>r Ziffern 2.1.2.2.1 und 2.1.2.2.3 zu einer dauern<strong>de</strong>n<br />

Beeinträchtigung <strong>de</strong>r körperlichen o<strong>de</strong>r geistigen Leistungsfähigkeit, wer<strong>de</strong>n <strong>de</strong>r Berechnung <strong>de</strong>r Invaliditätsleistung<br />

folgen<strong>de</strong> Versicherungssummen zugrun<strong>de</strong> gelegt:<br />

a) für <strong>de</strong>n 25 Prozent nicht übersteigen<strong>de</strong>n Teil <strong>de</strong>s Invaliditätsgra<strong>de</strong>s die im Versicherungsschein festgelegte<br />

Invaliditätssumme,<br />

b) für <strong>de</strong>n 25 Prozent, nicht aber 50 Prozent übersteigen<strong>de</strong>n Teil <strong>de</strong>s Invaliditätsgra<strong>de</strong>s die vierfache Invaliditätssumme,<br />

c) für <strong>de</strong>n 50 Prozent , nicht aber 75 Prozent übersteigen<strong>de</strong>n Teil <strong>de</strong>s Invaliditätsgra<strong>de</strong>s die achtfache Invaliditätssumme,<br />

d) für <strong>de</strong>n 75 Prozent übersteigen<strong>de</strong>n Teil <strong>de</strong>s Invaliditätsgra<strong>de</strong>s die elffache Invaliditätssumme.<br />

Verlauf <strong>de</strong>r Progressionsstaffel<br />

von auf von auf von auf von auf von auf von auf von auf von auf<br />

in % in % in % in % in % in % in % in %<br />

26 29 36 69 46 109 56 173 66 253 76 336 86 446 96 556<br />

27 33 37 73 47 113 57 181 67 261 77 347 87 457 97 567<br />

28 37 38 77 48 117 58 189 68 269 78 358 88 468 98 578<br />

29 41 39 81 49 121 59 197 69 277 79 369 89 479 99 589<br />

30 45 40 85 50 125 60 205 70 285 80 380 90 490 100 600<br />

31 49 41 89 51 133 61 213 71 293 81 391 91 501<br />

32 53 42 93 52 141 62 221 72 301 82 402 92 512<br />

33 57 43 97 53 149 63 229 73 309 83 413 93 523<br />

34 61 44 101 54 157 64 237 74 317 84 424 94 534<br />

35 65 45 105 55 165 65 245 75 325 85 435 95 545<br />

25


Beson<strong>de</strong>re Bedingungen für ConceptIF - Concept I (CIFX001) - zu <strong>de</strong>n GUB 2010<br />

<strong>Die</strong> Beson<strong>de</strong>ren Bedingungen für ConceptIF - Concept I (CIFX001) - zu <strong>de</strong>n GUB 2010 wer<strong>de</strong>n nur dann Vertragsgrundlage, wenn Sie sie vereinbart<br />

haben. <strong>Die</strong>s geht aus <strong>de</strong>m von Ihnen gestellten Antrag und aus <strong>de</strong>m Versicherungsschein hervor.<br />

<strong>Die</strong> Beson<strong>de</strong>ren Bedingungen ConceptIF - Concept I (CIFX001) - zu <strong>de</strong>n GUB 2010 gehen <strong>de</strong>n <strong>Gothaer</strong> <strong>Unfallversicherung</strong>sbedingungen<br />

(GUB 2010) vor.<br />

Beson<strong>de</strong>re Glie<strong>de</strong>rtaxe<br />

Reha-Beihilfe<br />

Haushaltshilfegeld<br />

Behin<strong>de</strong>rungsbedingte<br />

Mehraufwendungen<br />

26<br />

In teilweiser Abän<strong>de</strong>rung von Ziffer 2.1.2.2.1 GUB 2010 wer<strong>de</strong>n folgen<strong>de</strong> Invaliditätsgra<strong>de</strong> angenommen:<br />

bei vollständigem Verlust <strong>de</strong>r Stimme 80 %<br />

Nicht versichert ist <strong>de</strong>r Verlust von Stimme o<strong>de</strong>r Sprache, <strong>de</strong>ssen Ursache eine unfallbedingte psychische<br />

Traumatisierung im Sinne einer psychogenen Reaktion darstellt (siehe auch Ziffer 4.2.1 GUB 2010). Unter<br />

<strong>de</strong>n Versicherungsschutz fällt <strong>de</strong>r Stimmverlust also nur, wenn eine unfallbedingte organische Verletzung die<br />

Ursache ist.<br />

<strong>Die</strong> Ziffer 2 GUB 2010 wird wie folgt erweitert:<br />

<strong>Die</strong> versicherte Person hat nach einem unter <strong>de</strong>n Vertrag fallen<strong>de</strong>n leistungspflichtigen Unfall im Sinne <strong>de</strong>r<br />

Ziffer 1.3 GUB 2010 wegen <strong>de</strong>r durch das Unfallereignis hervorgerufenen Gesundheitsschädigung o<strong>de</strong>r<br />

<strong>de</strong>ren Folgen innerhalb von<br />

3 Jahren, vom Unfalltag an gerechnet, für einen zusammenhängen<strong>de</strong>n Zeitraum von min<strong>de</strong>stens 3 Wochen<br />

eine stationär durchgeführte medizinisch notwendige Reha-Maßnahme durchgeführt.<br />

<strong>Die</strong>se Voraussetzungen wer<strong>de</strong>n von Ihnen durch einen objektiven, am Stand medizinischer Erkenntnisse<br />

orientierten, ärztlichen Bericht nachgewiesen. <strong>Die</strong> Reha-Beihilfe wird einmal je Unfall gezahlt. Je Kalen<strong>de</strong>rtag<br />

<strong>de</strong>r stationär durchgeführten medizinisch notwendigen Reha-Maßnahme wird maximal ein Betrag von 50 EUR<br />

gezahlt, insgesamt ist die Leistung auf 500 EUR begrenzt. Dabei wird Ziffer 5 <strong>de</strong>r GUB 2010 berücksichtigt.<br />

<strong>Die</strong> Reha-Beihilfe nimmt nicht an einer gegebenenfalls für an<strong>de</strong>re Leistungsarten vereinbarten Erhöhung<br />

bzw. einem gegebenenfalls vereinbarten Zuwachs von Leistung und Beitrag teil. Bestehen für <strong>de</strong>n Versicherten<br />

bei <strong>de</strong>r <strong>Gothaer</strong> Allgemeine Versicherung AG mehrere <strong>Unfallversicherung</strong>en, so kann die Reha-Beihilfe<br />

nur aus einem dieser Verträge verlangt wer<strong>de</strong>n.<br />

<strong>Die</strong> Ziffer 2 GUB 2010 wird wie folgt erweitert:<br />

Wir übernehmen nachgewiesene Kosten für eine Haushaltshilfe, wenn<br />

– sich die <strong>de</strong>n Haushalt versorgen<strong>de</strong> o<strong>de</strong>r mitversorgen<strong>de</strong> versicherte Person wegen eines Unfalls im Sinne<br />

<strong>de</strong>r Ziffer<br />

1.3 GUB 2010, in medizinisch notwendiger vollstationärer Heilbehandlung befin<strong>de</strong>t, und<br />

– im Haushalt dieser versicherten Person min<strong>de</strong>stens ein im Verhältnis zu ihr unterhaltsberechtigtes Kind<br />

von unter<br />

15 Jahren zu versorgen ist.<br />

<strong>Die</strong> Kostenübernahme beträgt bis zu 50 EUR je Tag vollstationären Aufenthalts, höchstens jedoch insgesamt<br />

500 EUR je Unfallereignis. <strong>Die</strong> medizinische Notwendigkeit <strong>de</strong>s vollstationären Aufenthalts aufgrund eines<br />

Unfallereignisses ist durch ein ärztliches Attest nachzuweisen.<br />

Soweit ein an<strong>de</strong>rer Ersatzpflichtiger eintritt, können Sie <strong>de</strong>n Erstattungsanspruch gegen uns nur wegen <strong>de</strong>r<br />

restlichen Kosten geltend machen. Bestreitet ein an<strong>de</strong>rer Ersatzpflichtiger seine Leistungspflicht, so können<br />

Sie sich unmittelbar an uns halten.<br />

Bestehen für die betroffene versicherte Person bei unserer Gesellschaft noch weitere <strong>Unfallversicherung</strong>sverträge,<br />

so kann die Leistung nur aus einem dieser Verträge erbracht wer<strong>de</strong>n. Der oben genannte Höchstbetrag<br />

für <strong>de</strong>n Kostenersatz nimmt an einem für an<strong>de</strong>re Leistungsarten vereinbarten Zuwachs von Leistung und Beitrag<br />

nicht teil.<br />

<strong>Die</strong> Ziffer 2 GUB 2010 wird wie folgt erweitert:<br />

Hat ein Unfallereignis im Sinne <strong>de</strong>r Ziffer 1.3 <strong>de</strong>r GUB 2010 zu einem Invaliditätsgrad von min<strong>de</strong>stens 50 %<br />

nach <strong>de</strong>n Ziffern 2.1.1., 2.1.2.1 und 2.1.2.2 GUB 2010 geführt, so übernehmen wir bis zur Höhe von 2.500<br />

EUR die erfor<strong>de</strong>rlichen Kosten für<br />

– <strong>de</strong>n behin<strong>de</strong>rtengerechten Umbau <strong>de</strong>s PKW <strong>de</strong>r versicherten Person und<br />

– <strong>de</strong>n behin<strong>de</strong>rtengerechten Umbau <strong>de</strong>r Wohnung <strong>de</strong>r versicherten Person o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>n Umzug in eine behin<strong>de</strong>rtengerechte<br />

Wohnung<br />

– Prothesen und Hilfsmittel<br />

– Maßnahmen zur beruflichen Umschulung, sofern diese Maßnahme ausschließlich auf die durch <strong>de</strong>n<br />

Unfall eingetretene Invalidität zurückzuführen ist.<br />

<strong>Die</strong> Leistung wird nur bei entsprechen<strong>de</strong>m Nachweis <strong>de</strong>r medizinischen Notwendigkeit erbracht.<br />

Soweit ein an<strong>de</strong>rer Ersatzpflichtiger eintritt, so können Sie <strong>de</strong>n Erstattungsanspruch gegen uns nur wegen<br />

<strong>de</strong>r restlichen Kosten geltend machen. Bestreitet ein an<strong>de</strong>rer Ersatzpflichtiger seine Leistungspflicht, so<br />

können Sie sich unmittelbar an uns halten.<br />

Bestehen für die betroffene versicherte Person bei unserer Gesellschaft noch weitere <strong>Unfallversicherung</strong>s -<br />

verträge, so kann die Leistung nur aus einem dieser Verträge erbracht wer<strong>de</strong>n.<br />

Der oben genannte Höchstbetrag für <strong>de</strong>n Kostenersatz nimmt an einem für an<strong>de</strong>re Leistungsarten vereinbarten<br />

Zuwachs von Leistung und Beitrag nicht teil.


Bewusstseins störungen<br />

durch Medikamente<br />

Vergiftungen<br />

In teilweiser Abän<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>r Ziffer 4.1.1 GUB 2010 gilt:<br />

Unfälle infolge von Bewusstseinsstörungen, soweit diese durch die Einnahme ärztlich verordneter Medikamente<br />

verursacht wer<strong>de</strong>n, gelten als mitversichert.<br />

In teilweiser Abän<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>r Ziffer 4.2.4 GUB 2010 gilt:<br />

Vergiftungen, die infolge versehentlicher Einnahme von für Personen schädlichen Stoffen, die irrtümlich für<br />

Nahrungsmittel gehalten wor<strong>de</strong>n sind, entstehen, gelten als mitversichert.<br />

Beson<strong>de</strong>re Bedingungen für ConceptIF - Concept II (CIFT001) - zu <strong>de</strong>n GUB 2010<br />

<strong>Die</strong> Beson<strong>de</strong>ren Bedingungen für ConceptIF - Concept II (CIFT001) - zu <strong>de</strong>n GUB 2010 wer<strong>de</strong>n nur dann Vertragsgrundlage, wenn Sie sie vereinbart<br />

haben. <strong>Die</strong>s geht aus <strong>de</strong>m von Ihnen gestellten Antrag und aus <strong>de</strong>m Versicherungsschein hervor.<br />

<strong>Die</strong> Beson<strong>de</strong>ren Bedingungen ConceptIF - Concept II (CIFT001) - zu <strong>de</strong>n GUB 2010 gehen <strong>de</strong>n <strong>Gothaer</strong> <strong>Unfallversicherung</strong>sbedingungen<br />

(GUB 2010) vor.<br />

Tauchtypische<br />

Gesundheitsschä<strong>de</strong>n<br />

Versicherung beson<strong>de</strong>rer<br />

Infektionskrankheiten<br />

(IMMUN-Klausel)<br />

Beson<strong>de</strong>re Glie<strong>de</strong>rtaxe<br />

Ziffer 1.4.3 <strong>de</strong>r GUB 2010 wird wie folgt erweitert:<br />

Hat die versicherte Person während eines Tauchvorgangs eine tauchtypische Gesundheitsschädigung erlitten,<br />

so übernehmen wir die Kosten für eine Dekompressionskammer im Rahmen <strong>de</strong>r gemäß Ziffer 2.6 <strong>de</strong>r<br />

GUB 2010 versicherten Bergungskosten bis zu einer Höhe von 2.500 EUR.<br />

Soweit ein an<strong>de</strong>rer Ersatzpflichtiger eintritt, so können Sie <strong>de</strong>n Erstattungsanspruch gegen uns nur wegen<br />

<strong>de</strong>r restlichen Kosten geltend machen. Bestreitet ein an<strong>de</strong>rer Ersatzpflichtiger seine Leistungspflicht, so<br />

können Sie sich unmittelbar an uns halten.<br />

Bestehen für die betroffene versicherte Person bei unserer Gesellschaft noch weitere <strong>Unfallversicherung</strong>sverträge,<br />

so kann die Leistung nur aus einem dieser Verträge erbracht wer<strong>de</strong>n.<br />

Ziffer 1.4.4 <strong>de</strong>r GUB 2010 wird um folgen<strong>de</strong> Krankheiten erweitert, ohne dass hier die äußere Hautschicht<br />

beschädigt sein muss bzw. die Erreger in Auge, Mund o<strong>de</strong>r Nase eingedrungen sein müssen:<br />

Brucellose (Maltafieber), Cholera, Diphterie, Echinokokkose (Fuchsbandwurm), epi<strong>de</strong>mische Kin<strong>de</strong>rlähmung<br />

(Poliomyelitis), Hirnhautentzündung (Meningitis), Keuchhusten, Lepra, Masern, Mumps, Pest, Röteln<br />

In teilweiser Abän<strong>de</strong>rung von Ziffer 2.1.2.2.1 GUB 2010 wer<strong>de</strong>n folgen<strong>de</strong> Invaliditätsgra<strong>de</strong> angenommen:<br />

a) bei Verlust o<strong>de</strong>r völliger Funktionsunfähigkeit<br />

eines Armes 75 %<br />

eines Armes bis oberhalb <strong>de</strong>s Ellenbogengelenkes 70 %<br />

eines Armes unterhalb <strong>de</strong>s Ellenbogengelenkes 70 %<br />

einer Hand 70 %<br />

eines Daumens 25 %<br />

eines Zeigefingers 16 %<br />

eines an<strong>de</strong>ren Fingers 10 %<br />

eines Beines über <strong>de</strong>r Mitte <strong>de</strong>s Oberschenkels 75 %<br />

eines Beines bis zur Mitte <strong>de</strong>s Oberschenkels 70 %<br />

eines Beines bis unterhalb <strong>de</strong>s Knies 60 %<br />

eines Beines bis zur Mitte <strong>de</strong>s Unterschenkels 55 %<br />

eines Fußes 50 %<br />

einer großen Zehe 15 %<br />

einer an<strong>de</strong>ren Zehe 5 %<br />

b) bei gänzlichem Verlust <strong>de</strong>r Sehkraft eines Auges 60 %<br />

sofern die Sehkraft auf <strong>de</strong>m an<strong>de</strong>ren Auge bei Eintritt <strong>de</strong>s Unfallereignisses bereits<br />

vollständig verloren war 70 %<br />

bei gänzlichem Verlust <strong>de</strong>s Gehörs auf einem Ohr 40 %<br />

sofern das Gehör auf <strong>de</strong>m an<strong>de</strong>ren Ohr bei Eintritt <strong>de</strong>s Unfallereignisses bereits vollständig<br />

verloren war 50 %<br />

<strong>de</strong>s Geruchs 15 %<br />

<strong>de</strong>s Geschmacks 10 %<br />

c) bei vollständigem Verlust <strong>de</strong>r Stimme 100 %<br />

Nicht versichert ist <strong>de</strong>r Verlust von Stimme o<strong>de</strong>r Sprache, <strong>de</strong>ssen Ursache eine unfallbedingte<br />

psychische Traumatisierung im Sinne einer psychogenen Reaktion darstellt<br />

(siehe auch Ziffer 4.2.1 GUB 2010). Unter <strong>de</strong>n Versicherungsschutz fällt <strong>de</strong>r Stimmverlust<br />

also nur, wenn eine unfallbedingte organische Verletzung die Ursache ist.<br />

27


Gipsgeld<br />

Verlängerte Zahlung<br />

Krankenhaustagegeld<br />

Doppeltes Krankenhaus- Tagegeld<br />

im Ausland<br />

Eigenbehaltskosten bei vollstationärem<br />

Krankenhaus aufenthalt<br />

Verlängerte Zahlung<br />

Genesungsgeld<br />

Verlängerte Zahlung<br />

Genesungsgeld<br />

Kosten für kosmetische Operationen<br />

in <strong>de</strong>r <strong>Unfallversicherung</strong><br />

Reha-Beihilfe<br />

Haushaltshilfegeld<br />

28<br />

Ziffer 2.3.1 Absatz 3 GUB 2010 wird wie folgt erweitert:<br />

Das vereinbarte Krankenhaus-Tagegeld wird auch für eine unfallbedingte ambulant durchgeführte Eingipsung<br />

eines Knochenbruchs für 3 Tage gezahlt.<br />

Gleiches gilt, wenn <strong>de</strong>r Knochenbruch <strong>de</strong>r versicherten Person nur geschient o<strong>de</strong>r ihr <strong>de</strong>swegen ein Harto<strong>de</strong>r<br />

Kunstschaumverband angelegt wird.<br />

Abweichend zu Ziffer 2.3.2 GUB 2010 wird das Krankenhaus-Tagegeld in Höhe <strong>de</strong>r vereinbarten Versicherungssumme<br />

für je<strong>de</strong>n Kalen<strong>de</strong>rtag <strong>de</strong>r vollstationären Behandlung gezahlt, längstens jedoch für drei Jahre,<br />

vom Unfalltag an gerechnet.<br />

Über das dritte Unfalljahr hinaus wird Krankenhaus-Tagegeld bezahlt, wenn <strong>de</strong>r Aufenthalt zur Entfernung<br />

<strong>de</strong>s eingebrachten Osteosynthesematerials dient.<br />

Ist im Vertrag ein Krankenhaus-Tagegeld versichert, so wird Ziffer 2.3.2 <strong>de</strong>r GUB 2010 wie folgt erweitert:<br />

Ereignet sich ein Unfall im Sinne <strong>de</strong>r Ziffer 1.3 <strong>de</strong>r GUB 2010 im Ausland, so zahlen wir für die Dauer eines<br />

medizinisch notwendigen vollstationären Krankenhausaufenthalts in <strong>de</strong>m betreffen<strong>de</strong>n Land, höchstens<br />

jedoch für 21 Tage, <strong>de</strong>n doppelten Satz <strong>de</strong>s für die betroffene versicherte Person vereinbarten Krankenhaus-<br />

Tagegel<strong>de</strong>s.<br />

Als Ausland gilt je<strong>de</strong>s Land außerhalb Deutschlands, in welchem die betroffene versicherte Person keinen<br />

ständigen Wohnsitz unterhält.<br />

Ist Genesungsgeld im Sinne <strong>de</strong>r Ziffer 2.4 GUB 2010 vereinbart, so wird nur das einfache Genesungsgeld<br />

ausgezahlt.<br />

Ist im Vertrag ein Krankenhaus-Tagegeld in einer Höhe von min<strong>de</strong>stens 20 EUR versichert, so wird Ziffer<br />

2.3.2 <strong>de</strong>r GUB 2010 wie folgt erweitert:<br />

Befin<strong>de</strong>t sich die versicherte Person wegen eines Unfalls in medizinisch notwendiger vollstationärer Heilbehandlung,<br />

erstatten wir zusätzlich zum vereinbarten Krankenhaus-Tagegeld die Eigenbehaltskosten für <strong>de</strong>n<br />

Krankenhausaufenthalt bis zur Höhe von 10 EUR je Tag, maximal für die Dauer von 28 Tagen. Voraussetzung<br />

für die Leistung ist ein entsprechen<strong>de</strong>r Nachweis über die tatsächlich entstan<strong>de</strong>nen Kosten.<br />

Soweit ein an<strong>de</strong>rer Ersatzpflichtiger eintritt, können Sie <strong>de</strong>n Erstattungsanspruch gegen uns nur wegen <strong>de</strong>r<br />

restlichen Kosten geltend machen. Bestreitet ein an<strong>de</strong>rer Ersatzpflichtiger seine Leistungspflicht, so können<br />

Sie sich unmittelbar an uns halten.<br />

Bestehen für die betroffene versicherte Person bei unserer Gesellschaft noch weitere <strong>Unfallversicherung</strong>sverträge,<br />

so kann die Leistung nur aus einem dieser Verträge erbracht wer<strong>de</strong>n. Der oben genannte Höchstbetrag<br />

für <strong>de</strong>n Kostenersatz nimmt an einem für an<strong>de</strong>re Leistungsarten vereinbarten Zuwachs von Leistung und Beitrag<br />

nicht teil.<br />

Ziffer 2.4.2 GUB 2010 wird wie folgt erweitert:<br />

Das Genesungsgeld wird in Höhe <strong>de</strong>r für das Krankenhaus-Tagegeld vereinbarten Versicherungssumme für<br />

die gleiche Anzahl von Kalen<strong>de</strong>rtagen gezahlt, für die wir Krankenhaus-Tagegeld leisten, längstens für 500<br />

Tage.<br />

Abweichend von Ziffer 2.6.1 GUB 2010 beträgt die versicherte Summe 20.000 EUR.<br />

Abweichend von Ziffer 2.7.1 GUB 2010 beträgt die versicherte Summe 20.000 EUR.<br />

<strong>Die</strong> Ziffer 2 GUB 2010 wird wie folgt erweitert:<br />

<strong>Die</strong> versicherte Person hat nach einem unter <strong>de</strong>n Vertrag fallen<strong>de</strong>n leistungspflichtigen Unfall im Sinne <strong>de</strong>r<br />

Ziffer 1.3 GUB 2010 wegen <strong>de</strong>r durch das Unfallereignis hervorgerufenen Gesundheitsschädigung o<strong>de</strong>r<br />

<strong>de</strong>ren Folgen innerhalb von<br />

3 Jahren, vom Unfalltag an gerechnet, für einen zusammenhängen<strong>de</strong>n Zeitraum von min<strong>de</strong>stens 3 Wochen<br />

eine stationär durchgeführte medizinisch notwendige Reha-Maßnahme durchgeführt.<br />

<strong>Die</strong>se Voraussetzungen wer<strong>de</strong>n von Ihnen durch einen objektiven, am Stand medizinischer Erkenntnisse orientierten,<br />

ärztlichen Bericht nachgewiesen. <strong>Die</strong> Reha-Beihilfe wird einmal je Unfall gezahlt. Je Kalen<strong>de</strong>rtag<br />

<strong>de</strong>r stationär durchgeführten medizinisch notwendigen Reha-Maßnahme wird maximal ein Betrag von 50 EUR<br />

gezahlt, insgesamt ist die Leistung auf 2.500 EUR begrenzt. Dabei wird Ziffer 5 <strong>de</strong>r GUB 2010 berücksichtigt.<br />

<strong>Die</strong> Reha-Beihilfe nimmt nicht an einer gegebenenfalls für an<strong>de</strong>re Leistungsarten vereinbarten Erhöhung<br />

bzw. einem gegebenenfalls vereinbarten Zuwachs von Leistung und Beitrag teil. Bestehen für <strong>de</strong>n Versicherten<br />

bei <strong>de</strong>r <strong>Gothaer</strong> Allgemeine Versicherung AG mehrere <strong>Unfallversicherung</strong>en, so kann die Reha-Beihilfe<br />

nur aus einem dieser Verträge verlangt wer<strong>de</strong>n.<br />

<strong>Die</strong> Ziffer 2 GUB 2010 wird wie folgt erweitert:<br />

Wir übernehmen nachgewiesene Kosten für eine Haushaltshilfe, wenn<br />

– sich die <strong>de</strong>n Haushalt versorgen<strong>de</strong> o<strong>de</strong>r mitversorgen<strong>de</strong> versicherte Person wegen eines Unfalls im Sinne<br />

<strong>de</strong>r Ziffer 1.3 GUB 2010, in medizinisch notwendiger vollstationärer Heilbehandlung befin<strong>de</strong>t, und


Behin<strong>de</strong>rungsbedingte<br />

Mehraufwendungen<br />

Psychologische Soforthilfe nach<br />

räuberischem Überfall/ Geiselnahme<br />

Bewusstseins störungen durch<br />

Medikamente<br />

Bewusstseinsstörungen durch<br />

Herzinfarkt o<strong>de</strong>r Schlaganfall<br />

Erweitertes Kriegsrisiko<br />

Vergiftungen<br />

Krankheiten und Gebrechen<br />

Ruheversicherung bei Arbeitslosigkeit<br />

– im Haushalt dieser versicherten Person min<strong>de</strong>stens ein im Verhältnis zu ihr unterhaltsberechtigtes Kind<br />

von unter 15 Jahren zu versorgen ist.<br />

<strong>Die</strong> Kostenübernahme beträgt bis zu 50 EUR je Tag vollstationären Aufenthalts, höchstens jedoch insgesamt<br />

1.000 EUR je Unfallereignis. <strong>Die</strong> medizinische Notwendigkeit <strong>de</strong>s vollstationären Aufenthalts aufgrund eines<br />

Unfallereignisses ist durch ein ärztliches Attest nachzuweisen.<br />

Soweit ein an<strong>de</strong>rer Ersatzpflichtiger eintritt, können Sie <strong>de</strong>n Erstattungsanspruch gegen uns nur wegen <strong>de</strong>r<br />

restlichen Kosten geltend machen. Bestreitet ein an<strong>de</strong>rer Ersatzpflichtiger seine Leistungspflicht, so können<br />

Sie sich unmittelbar an uns halten.<br />

Bestehen für die betroffene versicherte Person bei unserer Gesellschaft noch weitere <strong>Unfallversicherung</strong>sverträge,<br />

so kann die Leistung nur aus einem dieser Verträge erbracht wer<strong>de</strong>n. Der oben genannte Höchstbetrag<br />

für <strong>de</strong>n Kostenersatz nimmt an einem für an<strong>de</strong>re Leistungsarten vereinbarten Zuwachs von Leistung und Beitrag<br />

nicht teil.<br />

<strong>Die</strong> Ziffer 2 GUB 2010 wird wie folgt erweitert:<br />

Hat ein Unfallereignis im Sinne <strong>de</strong>r Ziffer 1.3 <strong>de</strong>r GUB 2010 zu einem Invaliditätsgrad von min<strong>de</strong>stens 50 %<br />

nach <strong>de</strong>n Ziffern 2.1.1., 2.1.2.1 und 2.1.2.2 GUB 2010 geführt, so übernehmen wir bis zur Höhe von<br />

10.000 EUR die erfor<strong>de</strong>rlichen Kosten für<br />

– <strong>de</strong>n behin<strong>de</strong>rtengerechten Umbau <strong>de</strong>s PKW <strong>de</strong>r versicherten Person und<br />

– <strong>de</strong>n behin<strong>de</strong>rtengerechten Umbau <strong>de</strong>r Wohnung <strong>de</strong>r versicherten Person o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>n Umzug in eine behin<strong>de</strong>rtengerechte<br />

Wohnung<br />

– Prothesen und Hilfsmittel<br />

– Maßnahmen zur beruflichen Umschulung, sofern diese Maßnahme ausschließlich auf die durch <strong>de</strong>n<br />

Unfall eingetretene Invalidität zurückzuführen ist.<br />

<strong>Die</strong> Leistung wird nur bei entsprechen<strong>de</strong>m Nachweis <strong>de</strong>r medizinischen Notwendigkeit erbracht.<br />

Soweit ein an<strong>de</strong>rer Ersatzpflichtiger eintritt, so können Sie <strong>de</strong>n Erstattungsanspruch gegen uns nur wegen<br />

<strong>de</strong>r restlichen Kosten geltend machen. Bestreitet ein an<strong>de</strong>rer Ersatzpflichtiger seine Leistungspflicht, so können<br />

Sie sich unmittelbar an uns halten.<br />

Bestehen für die betroffene versicherte Person bei unserer Gesellschaft noch weitere <strong>Unfallversicherung</strong>sverträge,<br />

so kann die Leistung nur aus einem dieser Verträge erbracht wer<strong>de</strong>n.<br />

Der oben genannte Höchstbetrag für <strong>de</strong>n Kostenersatz nimmt an einem für an<strong>de</strong>re Leistungsarten vereinbarten<br />

Zuwachs von Leistung und Beitrag nicht teil.<br />

<strong>Die</strong> Ziffer 2 GUB 2010 wird wie folgt erweitert:<br />

Der Versicherungsschutz erstreckt sich auch auf psychologische Soforthilfe für die versicherte Person unmittelbar<br />

nach einem räuberischen Überfall o<strong>de</strong>r nach einer Geiselnahme, <strong>de</strong>ren Opfer sie gewor<strong>de</strong>n ist. Ersetzt<br />

wer<strong>de</strong>n die Kosten für die ersten 10 Sitzungen nach <strong>de</strong>m Überfall bzw. <strong>de</strong>r Geiselnahme.<br />

In teilweiser Abän<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>r Ziffer 4.1.1 GUB 2010 gilt:<br />

Unfälle infolge von Bewusstseinsstörungen, soweit diese durch die Einnahme ärztlich verordneter Medikamente<br />

verursacht wer<strong>de</strong>n, gelten als mitversichert.<br />

In teilweiser Abän<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>r Ziffer 4.1.1 GUB 2010 gilt:<br />

Unfälle infolge von Bewusstseinsstörungen, soweit diese durch Schlaganfälle, Herzinfarkt, epileptische<br />

Anfälle o<strong>de</strong>r an<strong>de</strong>re Krampfanfälle, die <strong>de</strong>n ganzen Körper <strong>de</strong>s Versicherten ergreifen, verursacht wer<strong>de</strong>n,<br />

gelten als mitversichert.<br />

<strong>Die</strong> genannten Erkrankungen selbst sind nicht vom Versicherungsschutz erfasst.<br />

Ziffer 4.1.3 GUB 2010 wird wie folgt erweitert:<br />

Wir gewähren Ihnen Versicherungsschutz bis zu 14 Tagen. Unter <strong>de</strong>n Versicherungsschutz fallen auch Unfälle<br />

durch Terroranschläge in ursächlichem Zusammenhang mit einem Krieg o<strong>de</strong>r Bürgerkrieg, die auf <strong>de</strong>n Territorien<br />

<strong>de</strong>r Staaten ausgeübt wer<strong>de</strong>n, in <strong>de</strong>nen keine Kriegshandlungen stattfin<strong>de</strong>n.<br />

In teilweiser Abän<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>r Ziffer 4.2.4 GUB 2010 gilt:<br />

Vergiftungen, die infolge versehentlicher Einnahme von für Personen schädlichen Stoffen, die irrtümlich für<br />

Nahrungsmittel gehalten wor<strong>de</strong>n sind, entstehen, gelten als mitversichert.<br />

Abweichend von Ziffer 5 GUB 2010 unterbleibt die Min<strong>de</strong>rung bei Mitwirkung von Krankheiten und Gebrechen<br />

an <strong>de</strong>r verursachten Gesundheitsschädigung, wenn <strong>de</strong>r Mitwirkungsanteil weniger als 50 % beträgt.<br />

Wird <strong>de</strong>r Versicherungsnehmer während <strong>de</strong>r Laufzeit <strong>de</strong>s Vertrages ohne eigenes Verschul<strong>de</strong>n arbeitslos,<br />

kann die Versicherung auf Antrag <strong>de</strong>s Versicherungsnehmers für die Dauer <strong>de</strong>r Arbeitslosigkeit, längstens für<br />

2 Jahre, ruhend gestellt wer<strong>de</strong>n. Während <strong>de</strong>s Ruhens <strong>de</strong>r Versicherung sind keine Beiträge zu entrichten und<br />

es besteht kein Versicherungsschutz. Sowohl <strong>de</strong>r Beginn, als auch das En<strong>de</strong> <strong>de</strong>r Ruhe und damit das Wie<strong>de</strong>raufleben<br />

<strong>de</strong>s Vertrages und <strong>de</strong>s Versicherungsschutzes, müssen durch uns schriftlich bestätigt wer<strong>de</strong>n.<br />

Voraussetzung für die Ruheversicherung ist, dass uns ein entsprechen<strong>de</strong>r Nachweis für die Arbeitslosigkeit<br />

(z.B. Bescheid <strong>de</strong>s Arbeitsamtes) vorgelegt wird.<br />

29


CIF-Deckung für ConceptIF - (CIFP001) - zu <strong>de</strong>n GUB 2010<br />

<strong>Die</strong> CIF-Deckung zu <strong>de</strong>n Beson<strong>de</strong>ren Bedingungen für ConceptIF - Concept II (CIFT001) - zu <strong>de</strong>n GUB 2010 wird nur dann Vertragsgrundlage, wenn<br />

Sie sie geson<strong>de</strong>rt vereinbart haben. <strong>Die</strong>s geht aus <strong>de</strong>m von Ihnen gestellten Antrag und aus <strong>de</strong>m Versicherungsschein hervor.<br />

<strong>Die</strong> CIF-Deckung zu <strong>de</strong>n Beson<strong>de</strong>ren Bedingungen für ConceptIF - Concept II (CIFT001) - zu <strong>de</strong>n GUB 2010 geht <strong>de</strong>n <strong>Gothaer</strong> <strong>Unfallversicherung</strong>sbedingungen<br />

(GUB 2010) und <strong>de</strong>n Beson<strong>de</strong>ren Bedingungen für ConceptIF - Concept II (CIFT001) - zu <strong>de</strong>n GUB 2010 vor.<br />

Eigenbewegungen<br />

Beson<strong>de</strong>re Glie<strong>de</strong>rtaxe<br />

Bergungskosten in <strong>de</strong>r<br />

<strong>Unfallversicherung</strong><br />

Kosten für kosmetische Operationen<br />

in <strong>de</strong>r <strong>Unfallversicherung</strong><br />

Haushaltshilfegeld<br />

30<br />

Ziffer 1.4.1 GUB 2010 wird wie folgt abgeän<strong>de</strong>rt und erweitert:<br />

Als Unfall gilt auch, wenn durch eine Eigenbewegung <strong>de</strong>r versicherten Person an Gliedmaßen o<strong>de</strong>r Wirbel -<br />

säule<br />

– ein Gelenk verrenkt wird,<br />

– Muskeln, Sehnen, Bän<strong>de</strong>r o<strong>de</strong>r Kapseln gezerrt o<strong>de</strong>r zerrissen wer<strong>de</strong>n,<br />

– Menisken o<strong>de</strong>r sonstige Knorpel geschädigt wer<strong>de</strong>n,<br />

– Knochenbrüche entstehen.<br />

Ausgeschlossen bleiben Bandscheibenschä<strong>de</strong>n sowie Bauch- und Unterleibsbrüche.<br />

In teilweiser Abän<strong>de</strong>rung von Ziffer 2.1.2.2.1 GUB 2010 wer<strong>de</strong>n folgen<strong>de</strong> Invaliditätsgra<strong>de</strong> angenommen:<br />

a) bei Verlust o<strong>de</strong>r völliger Funktionsunfähigkeit<br />

eines Armes 80 %<br />

eines Armes bis oberhalb <strong>de</strong>s Ellenbogengelenkes 75 %<br />

eines Armes unterhalb <strong>de</strong>s Ellenbogengelenkes 70 %<br />

einer Hand 70 %<br />

eines Daumens 30 %<br />

eines Zeigefingers 16 %<br />

eines an<strong>de</strong>ren Fingers 10 %<br />

eines Beines über <strong>de</strong>r Mitte <strong>de</strong>s Oberschenkels 80 %<br />

eines Beines bis zur Mitte <strong>de</strong>s Oberschenkels 70 %<br />

eines Beines bis unterhalb <strong>de</strong>s Knies 60 %<br />

eines Beines bis zur Mitte <strong>de</strong>s Unterschenkels 55 %<br />

eines Fußes 50 %<br />

einer großen Zehe 10 %<br />

einer an<strong>de</strong>ren Zehe 3 %<br />

b) bei gänzlichem Verlust <strong>de</strong>r Sehkraft eines Auges 60 %<br />

sofern die Sehkraft auf <strong>de</strong>m an<strong>de</strong>ren Auge bei Eintritt <strong>de</strong>s Unfallereignisses bereits<br />

vollständig verloren war 100 %<br />

bei gänzlichem Verlust <strong>de</strong>s Gehörs auf einem Ohr 40 %<br />

sofern das Gehör auf <strong>de</strong>m an<strong>de</strong>ren Ohr bei Eintritt <strong>de</strong>s Unfallereignisses bereits vollständig<br />

verloren war 80 %<br />

<strong>de</strong>s Geruchs 15 %<br />

<strong>de</strong>s Geschmacks 15 %<br />

c) bei vollständigem Verlust <strong>de</strong>r Stimme 100 %<br />

Nicht versichert ist <strong>de</strong>r Verlust von Stimme o<strong>de</strong>r Sprache, <strong>de</strong>ssen Ursache eine unfallbedingte<br />

psychische Traumatisierung im Sinne einer psychogenen Reaktion darstellt (siehe auch<br />

Ziffer 4.2.1 GUB 2010). Unter <strong>de</strong>n Versicherungsschutz fällt <strong>de</strong>r Stimmverlust also nur, wenn eine<br />

unfallbedingte organische Verletzung die Ursache ist.<br />

Abweichend von Ziffer 2.6.1 GUB 2010 beträgt die versicherte Summe 30.000 EUR.<br />

Abweichend von Ziffer 2.7.1 GUB 2010 beträgt die versicherte Summe 30.000 EUR.<br />

<strong>Die</strong> Ziffer 2 GUB 2010 wird wie folgt erweitert:<br />

Wir übernehmen nachgewiesene Kosten für eine Haushaltshilfe, wenn<br />

– sich die <strong>de</strong>n Haushalt versorgen<strong>de</strong> o<strong>de</strong>r mitversorgen<strong>de</strong> versicherte Person wegen eines Unfalls im Sinne<br />

<strong>de</strong>r Ziffer 1.3 GUB 2010, in medizinisch notwendiger vollstationärer Heilbehandlung befin<strong>de</strong>t, und<br />

– im Haushalt dieser versicherten Person min<strong>de</strong>stens ein im Verhältnis zu ihr unterhaltsberechtigtes Kind<br />

von unter 15 Jahren zu versorgen ist.<br />

<strong>Die</strong> Kostenübernahme beträgt bis zu 50 EUR je Tag vollstationären Aufenthalts, höchstens jedoch insgesamt<br />

2.500 EUR je Unfallereignis. <strong>Die</strong> medizinische Notwendigkeit <strong>de</strong>s vollstationären Aufenthalts aufgrund eines<br />

Unfallereignisses ist durch ein ärztliches Attest nachzuweisen.


Vorschu<strong>ssl</strong>eistung<br />

Soweit ein an<strong>de</strong>rer Ersatzpflichtiger eintritt, können Sie <strong>de</strong>n Erstattungsanspruch gegen uns nur wegen <strong>de</strong>r<br />

restlichen Kosten geltend machen. Bestreitet ein an<strong>de</strong>rer Ersatzpflichtiger seine Leistungspflicht, so können<br />

Sie sich unmittelbar an uns halten.<br />

Bestehen für die betroffene versicherte Person bei unserer Gesellschaft noch weitere <strong>Unfallversicherung</strong>sverträge,<br />

so kann die Leistung nur aus einem dieser Verträge erbracht wer<strong>de</strong>n. Der oben genannte Höchstbetrag<br />

für <strong>de</strong>n Kostenersatz nimmt an einem für an<strong>de</strong>re Leistungsarten vereinbarten Zuwachs von Leistung und Beitrag<br />

nicht teil.<br />

In teilweiser Abän<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>r Ziffer 11.4 GUB 2010 gilt:<br />

Bei schwerwiegen<strong>de</strong>n Unfallverletzungen zahlen wir Ihnen vor Abschluss <strong>de</strong>s Heilverfahrens einen sofortigen<br />

Vorschuss von min<strong>de</strong>stens 30 % <strong>de</strong>r Summe, die sich aus <strong>de</strong>r zu erwarten<strong>de</strong>n unfallbedingten dauern<strong>de</strong>n<br />

Beeinträchtigung <strong>de</strong>r körperlichen o<strong>de</strong>r geistigen Leistungsfähigkeit (Invalidität) errechnet.<br />

Nr. 95<br />

Beson<strong>de</strong>re Versicherungsbedingungen für <strong>de</strong>n Baustein CuraPlus<br />

<strong>Die</strong> „Beson<strong>de</strong>ren Versicherungsbedingungen für <strong>de</strong>n Baustein CuraPlus“ gelten nur dann als Vertragsgrundlage, wenn Sie diese vereinbart<br />

haben. <strong>Die</strong>s geht aus <strong>de</strong>m von Ihnen gestellten Antrag und aus <strong>de</strong>m Versicherungsschein hervor.<br />

<strong>Die</strong> „Beson<strong>de</strong>ren Versicherungsbedingungen für <strong>de</strong>n Baustein CuraPlus“ ergänzen die <strong>Gothaer</strong> <strong>Unfallversicherung</strong>sbedingungen (GUB 2010).<br />

Der Versicherungsumfang<br />

Organisation und Übernahme<br />

von Hilfeleistungen<br />

Voraussetzungen für die Leistung<br />

Dauer <strong>de</strong>r Leistungen<br />

Umfang <strong>de</strong>r Leistung<br />

Erstgespräch<br />

Hausnotrufdienst<br />

<strong>Die</strong> nachfolgen<strong>de</strong>n Leistungen wer<strong>de</strong>n durch einen von uns beauftragten <strong>Die</strong>nstleister erbracht. <strong>Die</strong> Kosten<br />

tragen wir.<br />

<strong>Die</strong> versicherte Person hat einen Unfall im Sinne <strong>de</strong>r Ziffer 1.3 <strong>de</strong>r GUB 2010 erlitten und ist aufgrund <strong>de</strong>s<br />

Unfalls hilfebedürftig. <strong>Die</strong> versicherte Person ist hilfebedürftig, wenn sie für die Verrichtung <strong>de</strong>s täglichen<br />

Lebens (An- und Ausklei<strong>de</strong>n, Nahrungsaufnahme, Körperpflege, Verrichtung <strong>de</strong>r Notdurft) überwiegend frem<strong>de</strong>r<br />

Hilfe bedarf. Der konkrete Hilfebedarf wird im Rahmen eines persönlichen Gesprächs durch <strong>de</strong>n <strong>Die</strong>nstleister<br />

vor Ort festgestellt. Der Hilfebedarf muss auf <strong>de</strong>n Unfall zurückzuführen sein. <strong>Die</strong> Kostenübernahme<br />

gilt nur für <strong>Die</strong>nstleister, die von uns beauftragt wer<strong>de</strong>n. <strong>Die</strong> Auswahl <strong>de</strong>r <strong>Die</strong>nstleister erfolgt durch uns.<br />

<strong>Die</strong> Leistungen wer<strong>de</strong>n ausschließlich innerhalb <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>srepublik Deutschland erbracht. Hält sich die versicherte<br />

Person im Ausland auf, können für die Zeit <strong>de</strong>s Auslandsaufenthalts die Leistungen nicht beansprucht<br />

wer<strong>de</strong>n.<br />

<strong>Die</strong> Hilfeleistungen wer<strong>de</strong>n für die Dauer <strong>de</strong>r Hilfsbedürftigkeit erbracht, längstens jedoch für 6 Monate. Der<br />

Anspruch entsteht nach Abschluss <strong>de</strong>r ärztlichen Akut- bzw. Anschlussbehandlung. <strong>Die</strong>s gilt nicht für die<br />

Organisation von Vermittlungsleistungen. <strong>Die</strong>ser Anspruch entsteht bereits mit Eintritt <strong>de</strong>s Unfalls.<br />

Je nach Umfang <strong>de</strong>r Hilfsbedürftigkeit wer<strong>de</strong>n für die Zeit von bis zu 6 Monaten, bei <strong>de</strong>r Rehaassistance bis<br />

zu 12 Monaten, folgen<strong>de</strong> Leistungen durch einen <strong>Die</strong>nstleister erbracht:<br />

– Erstgespräch<br />

– Hausnotrufdienst<br />

– Mahlzeitendienst<br />

– Wohnungsreinigung<br />

– Besorgungen und Einkäufe<br />

– Waschen und Pflege <strong>de</strong>r Wäsche und Kleidung<br />

– Begleitung bei Arzt- o<strong>de</strong>r Behör<strong>de</strong>ngängen<br />

– Fahrdienst zu Ärzten o<strong>de</strong>r Behör<strong>de</strong>n<br />

– Fahrdienst zu Krankengymnastik o<strong>de</strong>r zu Therapien<br />

– Pflegeschulung für Angehörige<br />

– Grundpflege<br />

– Pflegeberatung<br />

– 24-Stun<strong>de</strong>n-Pflegenotruf mit Fahrtkosten<br />

– Vermittlung von Pflegehilfsmitteln<br />

– Tag- und Nachtwache<br />

– Vermittlung einer Tierbetreuung<br />

– Vermittlung <strong>de</strong>s Umbaus von Kraftfahrzeugen<br />

– Vermittlung <strong>de</strong>s Umbaus <strong>de</strong>r Wohnung<br />

– Versorgung von Angehörigen <strong>de</strong>r versicherten Person<br />

– Reha-Assistance<br />

<strong>Die</strong> einzelne Leistung wird nachfolgend beschrieben.<br />

Der <strong>Die</strong>nstleister führt mit <strong>de</strong>r versicherten Person bzw. ihren Angehörigen und bei Bedarf in Abstimmung mit<br />

<strong>de</strong>m behan<strong>de</strong>ln<strong>de</strong>n Arzt ein telefonisches Erstgespräch zur Feststellung <strong>de</strong>r Hilfs- o<strong>de</strong>r Pflegebedürftigkeit.<br />

Der versicherten Person wird bei Bedarf eine Hausnotrufanlage mit einem Funkfinger o<strong>de</strong>r einem Funkarmband<br />

zur Verfügung gestellt und in <strong>de</strong>r Wohnung <strong>de</strong>r versicherten Person installiert, sofern die erfor<strong>de</strong>rlichen<br />

technischen Voraussetzungen (entsprechen<strong>de</strong>r Strom- und Telefonanschluss) hierfür in <strong>de</strong>r Wohnung vorhan<strong>de</strong>n<br />

sind.<br />

31


Nr. 96<br />

Beson<strong>de</strong>re Bedingungen für die lebenslange Invaliditätsrente<br />

1. Führt ein bedingungsgemäßer Unfall nach <strong>de</strong>n Ziffern 2.1.1, 2.1.2.1 und 2.1.2.2 GUB 2010 zu einem<br />

Invaliditätsgrad von min<strong>de</strong>stens 50 %, zahlt <strong>de</strong>r Versicherer die vereinbarte lebenslange Rente. Der sich<br />

durch eine vertraglich vereinbarte Progressionsstaffel ergeben<strong>de</strong> Invaliditätsgrad muss insoweit unberücksichtigt<br />

bleiben. Ebenso muss insoweit unberücksichtigt bleiben ein sich durch die „Beson<strong>de</strong>ren<br />

Bedingungen für die Invaliditätsleistung mit verbesserter Glie<strong>de</strong>rtaxe für Ärzte <strong>de</strong>r Humanmedizin<br />

(UIVGT) [Nr. 72]“ ergeben<strong>de</strong>r Invaliditätsgrad. <strong>Die</strong> garantierte Höhe <strong>de</strong>r monatlich zu zahlen<strong>de</strong>n Rente<br />

geht aus <strong>de</strong>m Antrag und <strong>de</strong>m Versicherungsschein hervor. Sie erhöht sich ab <strong>de</strong>m Versicherungsbeginn<br />

jährlich um 1 % bis zum Eintritt <strong>de</strong>s Versicherungsfalles. Sie wird rückwirkend ab Beginn <strong>de</strong>s Monats,<br />

<strong>de</strong>r <strong>de</strong>m Unfallereignis folgt, gezahlt. <strong>Die</strong> Zahlung erfolgt bis zum En<strong>de</strong> <strong>de</strong>s Monats<br />

in <strong>de</strong>m eine Neufestsetzung <strong>de</strong>s Invaliditätsgra<strong>de</strong>s nach Ziffer 11.5 GUB 2010 ergibt, dass <strong>de</strong>r Invaliditätsgrad<br />

unter 50 % gesunken ist. Eine Rückfor<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>r bereits erbrachten Rentenleistungen<br />

erfolgt nicht;<br />

in <strong>de</strong>m <strong>de</strong>r Versicherte stirbt.<br />

2. Tritt <strong>de</strong>r Tod unfallbedingt innerhalb <strong>de</strong>s ersten Jahres nach <strong>de</strong>m Unfallereignis ein, so besteht kein<br />

Anspruch auf Rentenzahlung. Bereits erbrachte Rentenleistungen können zurückgefor<strong>de</strong>rt wer<strong>de</strong>n. Beim<br />

Tod aus unfallfrem<strong>de</strong>r Ursache zahlt <strong>de</strong>r Versicherer die vereinbarte Rente bis zum Ablauf einer fünfjährigen<br />

Rentengarantiezeit an die Erben o<strong>de</strong>r an die ihm als Bezugsberechtigte benannte Person. <strong>Die</strong> Rentengarantiezeit<br />

beginnt mit <strong>de</strong>m Entstehen <strong>de</strong>r Rentenleistungspflicht <strong>de</strong>s Versicherers.<br />

3. Rentenleistungen aus <strong>de</strong>m Versicherungsvertrag erbringt <strong>de</strong>r Versicherer gegen Vorlage eines amtlichen<br />

Zeugnisses über <strong>de</strong>n Tag <strong>de</strong>r Geburt <strong>de</strong>s Versicherten. Der Versicherer kann einmal im Jahr einen amtlichen<br />

Nachweis darüber verlangen, dass <strong>de</strong>r Versicherte noch lebt. <strong>Die</strong> mit <strong>de</strong>m Nachweis verbun<strong>de</strong>nen<br />

Kosten gehen zu Lasten <strong>de</strong>s Versicherungsnehmers.<br />

4. <strong>Die</strong>se Leistungsart bleibt von <strong>de</strong>r Zuwachsplanvereinbarung (Zuwachs von Leistung und Beitrag) ausgeschlossen.<br />

5. Sind die Voraussetzungen von Ziffer 1 Satz 1 für die Zahlung <strong>de</strong>r lebenslangen Invaliditätsrente erfüllt,<br />

so wird diese Leistungsart aus <strong>de</strong>m Vertrag genommen. Der Anteil <strong>de</strong>s für diese Leistungsart gezahlten<br />

Beitrages, <strong>de</strong>r auf <strong>de</strong>n Zeitraum entfällt, welcher auf die Herausnahme folgt, wird erstattet.<br />

Nr. 97<br />

Beson<strong>de</strong>re Bedingungen für die Invaliditätsrente bis 65<br />

36<br />

1. Führt ein bedingungsgemäßer Unfall nach <strong>de</strong>n Ziffern 2.1.1, 2.1.2.1 und 2.1.2.2 GUB 2010 zu einem<br />

Invaliditätsgrad von min<strong>de</strong>stens 50 %, zahlt <strong>de</strong>r Versicherer die vereinbarte Rente bis zur Vollendung<br />

<strong>de</strong>s 65. Lebensjahres. Der sich durch eine vertraglich vereinbarte Progressionsstaffel ergeben<strong>de</strong> Invaliditätsgrad<br />

muss insoweit unberücksichtigt bleiben. Ebenso muss insoweit unberücksichtigt bleiben ein<br />

sich durch die „Beson<strong>de</strong>ren Bedingungen für die Invaliditätsleistung mit verbesserter Glie<strong>de</strong>rtaxe für<br />

Ärzte <strong>de</strong>r Humanmedizin (UIVGT) [Nr. 72]“ ergeben<strong>de</strong>r Invaliditätsgrad.<br />

<strong>Die</strong> garantierte Höhe <strong>de</strong>r monatlich zu zahlen<strong>de</strong>n Rente geht aus <strong>de</strong>m Antrag und <strong>de</strong>m Versicherungsschein<br />

hervor. Sie erhöht sich ab <strong>de</strong>m Versicherungsbeginn jährlich um 1 % bis zum Eintritt <strong>de</strong>s Versicherungsfalles.<br />

Sie wird rückwirkend ab Beginn <strong>de</strong>s Monats, <strong>de</strong>r <strong>de</strong>m Unfallereignis folgt, gezahlt. <strong>Die</strong><br />

Zahlung erfolgt bis zum En<strong>de</strong> <strong>de</strong>s Monats<br />

in <strong>de</strong>m eine Neufestsetzung <strong>de</strong>s Invaliditätsgra<strong>de</strong>s nach Ziffer 11.5 GUB 2010 ergibt, dass <strong>de</strong>r Invaliditätsgrad<br />

unter 50 % gesunken ist. Eine Rückfor<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>r bereits erbrachten Rentenleistungen<br />

erfolgt nicht;<br />

in <strong>de</strong>m <strong>de</strong>r Versicherte stirbt.<br />

2. Tritt <strong>de</strong>r Tod unfallbedingt innerhalb <strong>de</strong>s ersten Jahres nach <strong>de</strong>m Unfallereignis ein, so besteht kein<br />

Anspruch auf Rentenzahlung. Bereits erbrachte Rentenleistungen können zurückgefor<strong>de</strong>rt wer<strong>de</strong>n. Beim<br />

Tod aus unfallfrem<strong>de</strong>r Ursache zahlt <strong>de</strong>r Versicherer die vereinbarte Rente bis zum Ablauf einer fünfjährigen<br />

Rentengarantiezeit an die Erben o<strong>de</strong>r an die ihm als Bezugsberechtigte benannte Person. <strong>Die</strong> Rentengarantiezeit<br />

beginnt mit <strong>de</strong>m Entstehen <strong>de</strong>r Rentenleistungspflicht <strong>de</strong>s Versicherers.<br />

3. Rentenleistungen aus <strong>de</strong>m Versicherungsvertrag erbringt <strong>de</strong>r Versicherer gegen Vorlage eines amtlichen<br />

Zeugnisses über <strong>de</strong>n Tag <strong>de</strong>r Geburt <strong>de</strong>s Versicherten. Der Versicherer kann einmal im Jahr einen amtlichen<br />

Nachweis darüber verlangen, dass <strong>de</strong>r Versicherte noch lebt. <strong>Die</strong> mit <strong>de</strong>m Nachweis verbun<strong>de</strong>nen<br />

Kosten gehen zu Lasten <strong>de</strong>s Versicherungsnehmers.<br />

4. <strong>Die</strong>se Leistungsart bleibt von <strong>de</strong>r Zuwachsplanvereinbarung (Zuwachs von Leistung und Beitrag) ausgeschlossen.<br />

5. Sind die Voraussetzungen von Ziffer 1 Satz 1 für die Zahlung <strong>de</strong>r Invaliditätsrente bis 65 erfüllt, so wird<br />

diese Leistungsart aus <strong>de</strong>m Vertrag genommen. Der Anteil <strong>de</strong>s für diese Leistungsart gezahlten Beitrages,<br />

<strong>de</strong>r auf <strong>de</strong>n Zeitraum entfällt, welcher auf die Herausnahme folgt, wird erstattet.<br />

6. Grundsätzlich gelten auch für die <strong>Gothaer</strong> Invaliditätsrente bis 65 die Bestimmungen <strong>de</strong>r Ziffer 12 GUB<br />

2010. Der Versicherungsschutz im Rahmen dieser Beson<strong>de</strong>ren Versicherungsbedingungen en<strong>de</strong>t aber<br />

spätestens und ohne dass es einer Kündigung bedarf, zum En<strong>de</strong> <strong>de</strong>s Versicherungsjahres, in <strong>de</strong>m die<br />

versicherte Person das 65. Lebensjahr vollen<strong>de</strong>t.


Zu diesem Zeitpunkt wird eine Invaliditätsversicherungssumme im Sinne <strong>de</strong>r Ziffer 2.1 GUB 2010 aus<br />

<strong>de</strong>m Jahresbeitrag, <strong>de</strong>r für die Invaliditätsrente bis 65 gezahlt wor<strong>de</strong>n ist, ohne Ratenzahlungszuschlag<br />

und Versicherungsteuer errechnet. <strong>Die</strong> sich ergeben<strong>de</strong> Summe wird dann Vertragsbestandteil. Grundlage<br />

<strong>de</strong>r Berechnung ist <strong>de</strong>r zu diesem Zeitpunkt gültige Tarif <strong>de</strong>r <strong>Gothaer</strong> Allgemeine Versicherung AG für die<br />

Einzel-<strong>Unfallversicherung</strong>.<br />

Sollte zu diesem Zeitpunkt für die versicherte Person im Vertrag bereits eine Invaliditätsversicherungssumme<br />

gemäß Ziffer 2.1 GUB 2010 vereinbart sein, so wird diese Invaliditätsversicherungssumme um<br />

die Invaliditätsversicherungssumme erhöht, die sich aus <strong>de</strong>m Jahresbeitrag, <strong>de</strong>r für die Invaliditätsrente<br />

bis 65 gezahlt wor<strong>de</strong>n ist, ohne Ratenzuschlag und Versicherungsteuer errechnet (Erhöhungssumme).<br />

Nimmt die bereits vor diesem Zeitpunkt im Vertrag vereinbarte Invaliditätsversicherungssumme gemäß<br />

Ziffer 2.1 GUB 2010 an einer Zuwachsplanvereinbarung im Sinne <strong>de</strong>r „Beson<strong>de</strong>ren Bedingungen für die<br />

<strong>Unfallversicherung</strong> mit planmäßiger Erhöhung von Leistung und Beitrag (Nr. 51)“ o<strong>de</strong>r im Sinne <strong>de</strong>r<br />

„Beson<strong>de</strong>ren Bedingungen für die <strong>Unfallversicherung</strong> mit Zuwachs von Leistung und Beitrag (Nr. 55)“<br />

teil, so gilt diese Zuwachsplanvereinbarung auch für die Erhöhungssumme.<br />

Nr. 98<br />

Beson<strong>de</strong>re Bedingungen für die Integralfranchise zur<br />

Senioren-<strong>Unfallversicherung</strong><br />

Führt ein Unfall im Sinne <strong>de</strong>r Ziffern 1.3 bzw. 1.4 <strong>de</strong>r <strong>Gothaer</strong> <strong>Unfallversicherung</strong>sbedingungen (GUB 2010)<br />

nach <strong>de</strong>r Ziffer 2.1 GUB 2010 unter Berücksichtigung <strong>de</strong>r Ziffer 5 GUB 2010 zu einem Invaliditätsgrad von<br />

weniger als 26 %, so besteht kein Anspruch auf die Invaliditätsleistung.<br />

Ergibt sich ein Invaliditätsgrad von min<strong>de</strong>stens 26 %, so besteht ein Anspruch in Höhe <strong>de</strong>r sich ergeben<strong>de</strong>n<br />

Gesamtinvalidität.<br />

37


Information zu Ihren Extra-Services<br />

Als Kun<strong>de</strong> <strong>de</strong>r <strong>Gothaer</strong> profitieren Sie von zahlreichen Informations- und Soforthilfeleistungen rund um die Themen Auto, Reise sowie Haus und<br />

Wohnung. Das <strong>Gothaer</strong> Service-Telefon 0800 4464000 steht Ihnen hierfür an allen Tagen <strong>de</strong>s Jahres rund um die Uhr zur Verfügung.<br />

<strong>Die</strong> im Folgen<strong>de</strong>n aufgeführten Extra-Services für unterwegs und für Ihr Zuhause sind kostenfrei für Sie.<br />

Extra-Services<br />

für unterwegs<br />

Extra-Services<br />

für Ihr Zuhause<br />

38<br />

Unterwegs und auf Reisen kann viel passieren. Und das nicht nur mit <strong>de</strong>m Auto. So individuell, wie es Ihre<br />

Situation erfor<strong>de</strong>rt, versuchen wir auch, Ihnen zu helfen - schnell und zuverlässig. Hier einige Beispiele:<br />

Services bei Fahrzeug-Ausfall<br />

Damit Sie weiter kommen, wenn Sie einmal liegen bleiben – wir helfen Ihnen:<br />

Vermitteln von Pannenhilfs-, Abschlepp- und Bergungsdiensten<br />

Nennen von KFZ-Werkstätten<br />

Organisieren <strong>de</strong>s KFZ-Rücktransports (inkl. Pick-up-Service)<br />

Traveller-Services<br />

Damit Sie Ihre schönsten Wochen im Jahr sicher genießen können – wir helfen Ihnen:<br />

Telefonische Dolmetscherdienste<br />

Telefonische Reiseberatung (Impf-, Gesundheits-, Devisen- und Aufenthaltsbestimmungen)<br />

Nennen und Vermitteln von Hotelunterkünften, Mietwagenstationen, Dolmetschern und Rechtsanwälten<br />

im In- und Ausland<br />

Organisieren einer (vorzeitigen Heim- bzw. verspäteten An-)Reise<br />

Nennen und Einschalten von Botschaften und Konsulaten bei Notfällen im Ausland<br />

Hilfe bei <strong>de</strong>r Ersatzbeschaffung von Pässen, Führerschein etc. und bei <strong>de</strong>r Kreditkartensperrung<br />

Gesundheits-Services<br />

Damit Sie gut versorgt sind – wir helfen Ihnen:<br />

Nennen von qualifizierten Ärzten und Krankenhäusern im In- und Ausland, Rehakliniken etc.<br />

Gespräche vermitteln zwischen behan<strong>de</strong>ln<strong>de</strong>m Arzt und Hausarzt<br />

Besorgen und Versen<strong>de</strong>n von lebenswichtigen Medikamenten, Brillen und medizinischen Hilfsmitteln<br />

Organisieren von Überführungen und Bestattungen, inkl. Abwickeln aller Formalitäten im Ausland<br />

<strong>Die</strong> Kosten für die vermittelten Leistungen wie z. B. Medikamente o<strong>de</strong>r Bahnfahrkarten wer<strong>de</strong>n nicht übernommen.<br />

Sie haben sich ausgesperrt? O<strong>de</strong>r brauchen Sie einfach für eine Renovierung einen Handwerker?<br />

Es gibt viele Situationen, bei <strong>de</strong>nen wir Sie unterstützen können – schnell und qualifiziert.<br />

Handwerker-Services<br />

Wir vermitteln Ihnen:<br />

Dach<strong>de</strong>cker<br />

Elektro-, Gas- und Wasserinstallateur<br />

Gebäu<strong>de</strong>reiniger<br />

Glaser<br />

Maler<br />

Maurer<br />

Rundfunk- und Fernsehtechniker<br />

Raumausstatter<br />

Tischler<br />

<strong>Die</strong>nstleister-Services<br />

Wir vermitteln Ihnen:<br />

Brand- und Wasserreinigung<br />

Experten für Alarmanlagen und Stahlschränke<br />

Haushüter<br />

Hotel<br />

Reinigung/Reparatur von Orientteppichen, Gemäl<strong>de</strong>n und Antiquitäten<br />

Sachverständige<br />

Schlüsseldienst<br />

Spedition und Möbelpacker<br />

Wach- und Sicherheitsdienst<br />

<strong>Die</strong> Kosten für die jeweiligen Handwerker und <strong>Die</strong>nstleister wer<strong>de</strong>n übernommen, wenn ein Anspruch auf<br />

Leistungen im Scha<strong>de</strong>nfall besteht.


Merkblatt zur Datenverarbeitung<br />

Vorbemerkung<br />

Einwilligungserklärung<br />

Schweigepflicht -<br />

entbindungserklärung<br />

Beispiele für die Daten -<br />

verarbeitung und -nutzung<br />

1.<br />

Datenspeicherung bei Ihrem<br />

Versicherer<br />

2.<br />

Datenübermittlung an<br />

Rückversicherer<br />

3.<br />

Datenübermittlung an an<strong>de</strong>re<br />

Versicherer<br />

4.<br />

Zentrale Hinweissysteme <strong>de</strong>r<br />

Fachverbän<strong>de</strong><br />

Versicherungen können heute ihre Aufgaben nur noch mit Hilfe <strong>de</strong>r elektronischen Datenverarbeitung (EDV)<br />

erfüllen. Nur so lassen sich Vertragsverhältnisse korrekt, schnell und wirtschaftlich abwickeln; auch bietet<br />

die EDV einen besseren Schutz <strong>de</strong>r Versichertengemeinschaft vor missbräuchlichen Handlungen als die bisherigen<br />

manuellen Verfahren. <strong>Die</strong> Verarbeitung <strong>de</strong>r uns bekannt gegebenen Daten zu Ihrer Person wur<strong>de</strong><br />

durch das Bun<strong>de</strong>sdatenschutzgesetz (BDSG) geregelt. Danach ist die Datenverarbeitung und -nutzung zulässig,<br />

wenn das BDSG o<strong>de</strong>r eine an<strong>de</strong>re Rechtsvorschrift sie erlaubt o<strong>de</strong>r wenn <strong>de</strong>r Betroffene eingewilligt hat.<br />

Das BDSG erlaubt die Datenverarbeitung und -nutzung stets, wenn dies im Rahmen <strong>de</strong>r Zweckbestimmung<br />

eines Vertragsverhältnisses o<strong>de</strong>r vertragsähnlichen Vertrauensverhältnisses geschieht o<strong>de</strong>r soweit es zur<br />

Wahrung berechtigter Interessen <strong>de</strong>r speichern<strong>de</strong>n Stelle erfor<strong>de</strong>rlich ist und kein Grund zu <strong>de</strong>r Annahme<br />

besteht, dass das schutzwürdige Interesse <strong>de</strong>s Betroffenen an <strong>de</strong>m Ausschluss <strong>de</strong>r Verarbeitung o<strong>de</strong>r Nutzung<br />

überwiegt.<br />

Unabhängig von dieser im Einzelfall vorzunehmen<strong>de</strong>n Interessenabwägung und im Hinblick auf eine sichere<br />

Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung ist in Ihren Versicherungsantrag eine Einwilligungserklärung nach<br />

<strong>de</strong>m BDSG aufgenommen wor<strong>de</strong>n. <strong>Die</strong>se gilt über die Beendigung <strong>de</strong>s Versicherungsvertrages hinaus, en<strong>de</strong>t<br />

jedoch – außer in <strong>de</strong>r Lebens-, Kranken- und <strong>Unfallversicherung</strong> – schon mit Ablehnung <strong>de</strong>s Antrags o<strong>de</strong>r<br />

durch Ihren je<strong>de</strong>rzeit möglichen Wi<strong>de</strong>rruf.<br />

Wird die Einwilligungserklärung bei Antragstellung ganz o<strong>de</strong>r teilweise gestrichen, kommt es u.U. nicht zu<br />

einem Vertragsabschluss. Trotz Wi<strong>de</strong>rrufs o<strong>de</strong>r ganz bzw. teilweise gestrichener Einwilligungserklärung kann<br />

eine Datenverarbeitung und -nutzung in <strong>de</strong>m begrenzten gesetzlich zulässigen Rahmen wie in <strong>de</strong>r Vorbemerkung<br />

beschrieben erfolgen.<br />

Daneben setzt auch die Übermittlung von Daten, die wie beispielsweise bei einem Arzt, einem Berufsgeheimnis<br />

unterliegen, eine spezielle Erlaubnis <strong>de</strong>s Betroffenen (Schweigepflichtentbindung) voraus. In <strong>de</strong>r<br />

Lebens-, Kranken- und <strong>Unfallversicherung</strong> (Personenversicherung) ist daher im Antrag auch eine Schweigepflichtentbindungsklausel<br />

enthalten.<br />

Im folgen<strong>de</strong>n wollen wir Ihnen einige wesentliche Beispiele für die Datenverarbeitung und Datennutzung<br />

nennen.<br />

Wir speichern Daten, die für <strong>de</strong>n Versicherungsvertrag notwendig sind.<br />

Das sind zunächst Ihre Angaben im Antrag (Antragsdaten). Weiter wer<strong>de</strong>n zum Vertrag versicherungstechnische<br />

Daten wie z.B. Versicherungsnummer (Partnernummer), Versicherungssumme, Versicherungsdauer, Beitrag,<br />

Bankverbindung sowie erfor<strong>de</strong>rlichenfalls die Angaben eines Dritten, z.B. eines Vermittlers, eines Sachverständigen<br />

o<strong>de</strong>r eines Arztes, geführt (Vertragsdaten).<br />

Bei einem Versicherungsfall speichern wir entsprechend <strong>de</strong>r Vertragsart Angaben zum Scha<strong>de</strong>n und ggf. auch<br />

Angaben von Dritten, wie z.B. <strong>de</strong>n vom Arzt ermittelten Grad <strong>de</strong>r Berufsunfähigkeit, die Feststellung Ihrer<br />

Reparaturwerkstatt über einen Kfz-Totalscha<strong>de</strong>n o<strong>de</strong>r bei Ablauf einer Lebensversicherung <strong>de</strong>n Auszahlungsbetrag<br />

(Leistungsdaten).<br />

Im Interesse unserer Versicherungsnehmer achten wir wie alle Versicherer stets auf einen Ausgleich <strong>de</strong>r von<br />

uns übernommenen Risiken. Deshalb geben wir in vielen Fällen einen Teil <strong>de</strong>r Risiken an Rückversicherer im<br />

In- und Ausland ab. <strong>Die</strong>se Rückversicherer benötigen ebenfalls entsprechen<strong>de</strong> versicherungstechnische<br />

Angaben von uns, wie Versicherungsnummer, Beitrag, Art <strong>de</strong>s Versicherungsschutzes und <strong>de</strong>s Risikos und<br />

Risikozuschlags sowie im Einzelfall auch Ihre Personalien. Soweit Rückversicherer bei <strong>de</strong>r Risiko- und Scha<strong>de</strong>nbeurteilung<br />

mitwirken, wer<strong>de</strong>n ihnen auch die dafür erfor<strong>de</strong>rlichen Unterlagen zur Verfügung gestellt.<br />

In einigen Fällen bedienen sich die Rückversicherer weiterer Rückversicherer, <strong>de</strong>nen ebenfalls entsprechen<strong>de</strong><br />

Daten übergeben wer<strong>de</strong>n.<br />

Nach <strong>de</strong>m Versicherungsvertragsgesetz (VVG) hat <strong>de</strong>r Versicherte bei Antragstellung, je<strong>de</strong>r Vertragsän<strong>de</strong>rung<br />

und im Scha<strong>de</strong>nfall <strong>de</strong>m Versicherer alle für die Einschätzung <strong>de</strong>s Wagnisses und für die Scha<strong>de</strong>nabwicklung<br />

wichtigen Umstän<strong>de</strong> anzugeben. Hierzu gehören z.B. frühere Krankheiten und Versicherungsfälle o<strong>de</strong>r Mitteilungen<br />

über gleichartige an<strong>de</strong>re Versicherungen (beantragte, bestehen<strong>de</strong>, abgelehnte o<strong>de</strong>r gekündigte).<br />

Um Versicherungsmissbrauch zu verhin<strong>de</strong>rn, eventuelle Wi<strong>de</strong>rsprüche in <strong>de</strong>n Angaben <strong>de</strong>s Versicherten aufzuklären<br />

o<strong>de</strong>r um Lücken bei <strong>de</strong>n Feststellungen zum entstan<strong>de</strong>nen Scha<strong>de</strong>n zu schließen, kann es erfor<strong>de</strong>rlich<br />

sein, an<strong>de</strong>re Versicherer um Auskunft zu bitten o<strong>de</strong>r entsprechen<strong>de</strong> Auskünfte auf Anfragen zu erteilen.<br />

Auch sonst bedarf es in bestimmten Fällen (§ 59 VVG Doppelversicherungen, § 67 VVG gesetzlicher For<strong>de</strong>rungsübergang<br />

sowie bei Teilungsabkommen) eines Austausches von personenbezogenen Daten unter <strong>de</strong>n<br />

Versicherern. Dabei wer<strong>de</strong>n Daten <strong>de</strong>s Betroffenen weitergegeben, wie z.B. Name und Anschrift, Kfz-Kenn -<br />

zeichen, Art <strong>de</strong>s Versicherungsschutzes und <strong>de</strong>s Risikos o<strong>de</strong>r Angaben zum Scha<strong>de</strong>n, wie Scha<strong>de</strong>nhöhe und<br />

Scha<strong>de</strong>ntag.<br />

Bei Prüfung eines Antrags o<strong>de</strong>r eines Scha<strong>de</strong>ns kann es notwendig sein, zur Risikobeurteilung, zur weiteren<br />

Aufklärung <strong>de</strong>s Sachverhalts o<strong>de</strong>r zur Verhin<strong>de</strong>rung von Versicherungsmissbrauch Anfragen an <strong>de</strong>n zuständigen<br />

Fachverband bzw. an an<strong>de</strong>re Versicherer zu richten o<strong>de</strong>r auch entsprechen<strong>de</strong> Anfragen an<strong>de</strong>rer Versicherer<br />

zu beantworten.<br />

Dazu bestehen bei <strong>de</strong>n Fachverbän<strong>de</strong>n zentrale Hinweissysteme bzw. wer<strong>de</strong>n zentrale Datensammlungen<br />

geführt.<br />

39


5.<br />

Datenverarbeitung inner- und<br />

außerhalb <strong>de</strong>r Unternehmensgruppe<br />

40<br />

Solche Hinweissysteme gibt es z.B. beim Gesamtverband <strong>de</strong>r Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. und<br />

<strong>de</strong>m Verband <strong>de</strong>r privaten Krankenversicherung e.V. <strong>Die</strong> Aufnahme in diese Hinweissysteme und <strong>de</strong>ren Nutzung<br />

erfolgen lediglich zu Zwecken, die mit <strong>de</strong>m jeweiligen System verfolgt wer<strong>de</strong>n dürfen, also nur soweit<br />

bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.<br />

Beispiele:<br />

Kfz-Versicherer:<br />

Registrierung von auffälligen Scha<strong>de</strong>nfällen, Kfz-<strong>Die</strong>bstählen sowie von Personen, bei <strong>de</strong>nen <strong>de</strong>r Verdacht<br />

<strong>de</strong>s Versicherungsmissbrauchs besteht.<br />

Zweck: Risikoprüfung, Scha<strong>de</strong>naufklärung und -verhütung.<br />

Lebensversicherer/Krankenversicherer:<br />

Aufnahme von Son<strong>de</strong>rrisiken, z.B. Ablehnung <strong>de</strong>s Risikos bzw. Annahme mit Beitragszuschlag<br />

aus versicherungsmedizinischen Grün<strong>de</strong>n,<br />

auf Grund <strong>de</strong>r Auskünfte an<strong>de</strong>rer Versicherer,<br />

wegen verweigerter Nachuntersuchung.<br />

Aufhebung <strong>de</strong>s Vertrages durch Rücktritt o<strong>de</strong>r Anfechtung seitens <strong>de</strong>s Versicherers, Ablehnung <strong>de</strong>s Vertrages<br />

seitens <strong>de</strong>s Versicherungsnehmers wegen gefor<strong>de</strong>rter Beitragszuschläge.<br />

Zweck: Risikoprüfung.<br />

Unfallversicherer:<br />

Meldung bei<br />

erheblicher Verletzung <strong>de</strong>r vorvertraglichen Anzeigepflicht,<br />

Leistungsablehnung wegen vorsätzlicher Obliegenheitsverletzung im Scha<strong>de</strong>nfall, wegen Vortäuschung<br />

eines Unfalls o<strong>de</strong>r von Unfallfolgen,<br />

außeror<strong>de</strong>ntlicher Kündigung durch <strong>de</strong>n Versicherer nach Leistungserbringung o<strong>de</strong>r Klageerhebung auf<br />

Leis tung.<br />

Zweck: Risikoprüfung und Auf<strong>de</strong>ckung von Versicherungsmissbrauch.<br />

Sachversicherer:<br />

Aufnahme von Schä<strong>de</strong>n und Personen, wenn Brandstiftung vorliegt o<strong>de</strong>r wenn auf Grund <strong>de</strong>s Verdachts <strong>de</strong>s<br />

Versicherungsmissbrauchs <strong>de</strong>r Vertrag gekündigt wird und bestimmte Scha<strong>de</strong>nsummen erreicht sind.<br />

Zweck: Risikoprüfung, Scha<strong>de</strong>naufklärung, Verhin<strong>de</strong>rung weiteren Missbrauchs.<br />

Transportversicherer:<br />

Aufnahme von auffälligen (Verdacht <strong>de</strong>s Versicherungsmissbrauchs) Scha<strong>de</strong>nfällen, insbeson<strong>de</strong>re in <strong>de</strong>r<br />

Reisegepäck-Versicherung.<br />

Zweck: Scha<strong>de</strong>naufklärung und Verhin<strong>de</strong>rung von Versicherungsmissbrauch.<br />

Zum Schutz <strong>de</strong>r Versicherten wer<strong>de</strong>n einzelne Versicherungsbranchen (z.B. Kranken-, Lebens- und Sachversicherung)<br />

durch rechtlich selbstständige Unternehmen betrieben.<br />

Um <strong>de</strong>n Kun<strong>de</strong>n einen umfassen<strong>de</strong>n Versicherungsschutz anbieten zu können, arbeiten die Unternehmen<br />

häufig in Unternehmensgruppen zusammen. Zur Kostenersparnis wer<strong>de</strong>n dabei einzelne Bereiche zentralisiert,<br />

wie das Inkasso o<strong>de</strong>r die Datenverarbeitung. So wird z.B. Ihre Adresse nur einmal gespeichert, auch<br />

wenn Sie Verträge mit verschie<strong>de</strong>nen Unternehmen <strong>de</strong>r Gruppe abschließen; auch Ihre Versicherungsnummer,<br />

die Art <strong>de</strong>r Verträge, ggf. Ihr Geburtsdatum, Kontonummer und Bankleitzahl, d.h. Ihre allgemeinen<br />

Antrags-, Vertrags- und Leistungsdaten, wer<strong>de</strong>n in einer zentralen Datensammlung geführt.<br />

Dabei sind die sog. Partnerdaten (z.B. Name, Adresse, Kun<strong>de</strong>nnummer, Kontonummer, Bankleitzahl, bestehen<strong>de</strong><br />

Verträge) von allen Unternehmen <strong>de</strong>r Gruppe abfragbar. Auf diese Weise kann eingehen<strong>de</strong> Post<br />

immer richtig zugeordnet und bei telefonischen Anfragen sofort <strong>de</strong>r zuständige Partner genannt wer<strong>de</strong>n.<br />

Auch Gel<strong>de</strong>ingänge können so in Zweifelsfällen ohne Rückfragen korrekt verbucht wer<strong>de</strong>n. Im Rahmen <strong>de</strong>r<br />

<strong>de</strong>m Bun<strong>de</strong>saufsichtsamt für das Finanzwesen vorgelegten o<strong>de</strong>r von ihm genehmigten Funktionsausglie<strong>de</strong>rungen<br />

kann diese zentrale Datensammlung auch durch beson<strong>de</strong>rs auf die Einhaltung <strong>de</strong>r Schweigepflicht<br />

und <strong>de</strong>s Datenschutzes verpflichtete Dritte erfolgen.<br />

<strong>Die</strong> übrigen allgemeinen Antrags-, Vertrags- und Leistungsdaten sind dagegen nur von <strong>de</strong>n Versicherungsunternehmen<br />

<strong>de</strong>r Gruppe abfragbar.<br />

Obwohl alle diese Daten nur zur Beratung und Betreuung <strong>de</strong>s jeweiligen Kun<strong>de</strong>n durch die einzelnen Unternehmen<br />

verwen<strong>de</strong>t wer<strong>de</strong>n, spricht das Gesetz auch hier von „Datenübermittlung“, bei <strong>de</strong>r die Vorschriften<br />

<strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>sdatenschutzgesetzes zu beachten sind. Branchenspezifische Daten – wie z.B. Gesundheits- o<strong>de</strong>r<br />

Bonitätsdaten – bleiben dagegen unter ausschließlicher Verfügung <strong>de</strong>s jeweiligen Unternehmens.<br />

Unserem Konzern gehören <strong>de</strong>rzeit folgen<strong>de</strong> Unternehmen an:<br />

<strong>Gothaer</strong> Versicherungsbank VVaG, Köln<br />

<strong>Gothaer</strong> Allgemeine Versicherung AG, Köln<br />

<strong>Gothaer</strong> Lebensversicherung AG, Köln<br />

<strong>Gothaer</strong> Krankenversicherung AG, Köln<br />

<strong>Gothaer</strong> Asset Management AG, Köln<br />

Asstel Lebensversicherung AG, Köln<br />

Asstel Sachversicherung AG, Köln<br />

CG Car Garantie Versicherungs-AG, Freiburg<br />

GSC – <strong>Gothaer</strong> Scha<strong>de</strong>n-Service-Center GmbH, Berlin<br />

GKC – <strong>Gothaer</strong> Kun<strong>de</strong>n-Service-Center GmbH, Köln


6.<br />

Betreuung durch<br />

Versicherungsvermittler<br />

7.<br />

Weitere Auskünfte und<br />

Erläuterungen über Ihre Rechte<br />

Daneben arbeiten unsere Versicherungsunternehmen und Vermittler zur umfassen<strong>de</strong>n Beratung und Betreuung<br />

<strong>de</strong>r Kun<strong>de</strong>n im Bereich Finanzdienstleistungen (z.B. Kredite, Bausparverträge, Kapitalanlagen, Immobilien)<br />

auch mit Kreditinstituten, Bausparkassen, Kapitalanlage- und Immobiliengesellschaften außerhalb <strong>de</strong>r<br />

Gruppe zusammen, wobei die Zusammenarbeit in <strong>de</strong>r gegenseitigen Vermittlung <strong>de</strong>r jeweiligen Produkte und<br />

<strong>de</strong>r weiteren Betreuung <strong>de</strong>r so gewonnenen Kun<strong>de</strong>n besteht. Zur Zeit kooperieren wir mit:<br />

Aachener Bausparkasse AG, Aachen<br />

Lan<strong>de</strong>sbank Berlin AG, Berlin<br />

ROLAND-Rechtsschutz-Versicherungs-AG, Köln<br />

Spezieller Hinweis zur <strong>Gothaer</strong> <strong>Unfallversicherung</strong><br />

Sollte Ihre <strong>Unfallversicherung</strong> die „PlusDeckung zur <strong>Gothaer</strong> UnfallTop“ beinhalten,<br />

so haben Sie bei Vorliegen <strong>de</strong>r Voraussetzungen Anspruch auf Rehaassistance. <strong>Die</strong> Leistungen <strong>de</strong>r<br />

Rehaassistance wer<strong>de</strong>n nicht von uns, <strong>de</strong>r <strong>Gothaer</strong> Allgemeine Versicherung AG, son<strong>de</strong>rn von <strong>de</strong>r<br />

REHAaktiv Darr GmbH, Jena<br />

erbracht.<br />

Damit die REHAaktiv Darr GmbH die versprochenen Leistungen erbringen kann, ist es im Leistungsfall erfor<strong>de</strong>rlich,<br />

Ihre Adressdaten und Daten Ihres Unfalls an sie weiterzugeben.<br />

Sollte Ihre <strong>Unfallversicherung</strong> <strong>de</strong>n „Baustein CuraPlus“ beinhalten, so haben Sie bei Vorliegen <strong>de</strong>r Voraussetzungen<br />

Anspruch auf die Erbringung von Hilfs- und Pflegeleistungen. <strong>Die</strong>se Hilfs- und Pflegeleistungen wer<strong>de</strong>n<br />

nicht von uns son<strong>de</strong>rn von <strong>de</strong>r<br />

Malteser Hilfsdienst gGmbH, Köln<br />

erbracht.<br />

Damit die Malteser Hilfsdienst gGmbH die versprochenen Leistungen erbringen kann, ist es im Leistungsfall<br />

erfor<strong>de</strong>rlich, Ihre Adressdaten und Daten Ihres Unfalls an sie weiterzugeben.<br />

In Ihren Versicherungsangelegenheiten (sowie im Rahmen <strong>de</strong>s sonstigen <strong>Die</strong>nstleistungsangebots unserer<br />

Unternehmensgruppe bzw. unserer Kooperationspartner) wer<strong>de</strong>n Sie durch einen unserer Vermittler betreut,<br />

<strong>de</strong>r Sie mit Ihrer Einwilligung auch in sonstigen Finanzdienstleistungen berät. Vermittler in diesem Sinne sind<br />

neben Einzelpersonen auch Vermittlungsgesellschaften (sowie im Rahmen <strong>de</strong>r Zusammenarbeit bei Finanzdienstleistungen<br />

auch Kreditinstitute, Bausparkassen, Kapitalanlage- und Immobiliengesellschaften u.a.).<br />

Um seine Aufgaben ordnungsgemäß erfüllen zu können, erhält <strong>de</strong>r Vermittler von uns die für Ihre Betreuung<br />

und Beratung notwendigen Angaben aus Ihren Antrags-, Vertrags- und Leistungsdaten. Das sind beispielsweise<br />

Versicherungsnummer, Beiträge, Art <strong>de</strong>s Versicherungsschutzes und <strong>de</strong>s Risikos, Zahl <strong>de</strong>r Versicherungsfälle<br />

und Höhe von Versicherungsleistungen (sowie von unseren Partnerunternehmen Angaben über<br />

an<strong>de</strong>re Finanzdienstleistungen wie z.B. Abschluss und Stand Ihres Bausparvertrages). In <strong>de</strong>r Personenversicherung<br />

können ausschließlich zum Zweck von Vertragsanpassungen an <strong>de</strong>n zuständigen Vermittler auch<br />

Gesundheitsdaten übermittelt wer<strong>de</strong>n.<br />

Unsere Vermittler verarbeiten und nutzen diese personenbezogenen Daten im Rahmen <strong>de</strong>r genannten Beratung<br />

und Betreuung unserer Kun<strong>de</strong>n. Wir informieren unsere Vermittler über Än<strong>de</strong>rungen von kun<strong>de</strong>nrelevanten<br />

Daten. Je<strong>de</strong>r Vermittler ist vertraglich und gesetzlich dazu verpflichtet, die Bestimmungen <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>sdatenschutzgesetzes<br />

und seine beson<strong>de</strong>re Schweigepflicht (z.B. Berufsgeheimnis und Datengeheimnis) zu<br />

beachten.<br />

Wir teilen Ihnen <strong>de</strong>n Vermittler, <strong>de</strong>r für Ihre Betreuung zuständig ist, mit. Wenn seine Tätigkeit für uns en<strong>de</strong>t,<br />

regeln wir Ihre Betreuung neu und informieren Sie darüber.<br />

Sie haben als Betroffener nach <strong>de</strong>m Bun<strong>de</strong>sdatenschutzgesetz neben <strong>de</strong>m eingangs erwähnten Wi<strong>de</strong>rspruchsrecht<br />

ein Recht auf Auskunft sowie unter bestimmten Voraussetzungen ein Recht auf Berichtigung,<br />

Sperrung o<strong>de</strong>r Löschung Ihrer gespeicherten Daten.<br />

Wegen eventueller weiterer Auskünfte o<strong>de</strong>r Erläuterungen wen<strong>de</strong>n Sie sich bitte an <strong>de</strong>n betrieblichen Datenschutzbeauftragten<br />

Ihres Versicherers. Richten Sie auch ein etwaiges Verlangen auf Auskunft, Berichtigung,<br />

Sperrung o<strong>de</strong>r Löschung wegen <strong>de</strong>r beim Rückversicherer gespeicherten Daten stets an uns.<br />

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<strong>Gothaer</strong><br />

Allgemeine Versicherung AG<br />

Hauptverwaltung<br />

<strong>Gothaer</strong> Allee 1<br />

50969 Köln<br />

Telefon 0221 308-00<br />

www.gothaer.<strong>de</strong>

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