Die Gothaer Unfallversicherung ... - Formulare-ssl.de
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114807 – 07.2010<br />
Kun<strong>de</strong>ninformationen und<br />
Versicherungsbedingungen<br />
<strong>Die</strong> <strong>Gothaer</strong><br />
<strong>Unfallversicherung</strong><br />
Stand: GUB 2010 – 07.2010
Sehr geehrte Kundin,<br />
sehr geehrter Kun<strong>de</strong>,<br />
2<br />
Ihr Interesse an unseren <strong>Gothaer</strong>-Produkten freut uns sehr.<br />
<strong>Die</strong> Basis unseres gegenseitigen Vertrages bil<strong>de</strong>n die<br />
<strong>Gothaer</strong> <strong>Unfallversicherung</strong>sbedingungen (GUB 2010),<br />
Beson<strong>de</strong>re Bedingungen für Concept IF – Concept I (CIFX001) –<br />
und soweit vereinbart<br />
Beson<strong>de</strong>re Bedingungen für Concept IF – Concept II (CIFT001) –<br />
die CIF-Deckung zu <strong>de</strong>n beson<strong>de</strong>ren Bedingungen für Concept IF – Concept II (CIFP001)<br />
Beson<strong>de</strong>re und Zusatzbedingungen<br />
Ferner gelten für unseren gegenseitigen Vertrag die gesetzlichen Bestimmungen <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>s-<br />
republik Deutschland!<br />
Der vereinbarte Versicherungsschutz sowie die dazugehörigen Versicherungsbedingungen sind<br />
im Versicherungsschein beschrieben.<br />
Soweit wir in <strong>de</strong>n Versicherungsunterlagen die männliche Form <strong>de</strong>r Bezeichnung<br />
(z. B. Versicherungsnehmer, Ehegatte) verwen<strong>de</strong>n, ist hiermit auch immer die weibliche<br />
Bezeichnung<br />
gemeint.<br />
Bei allen Fragen zum Produkt steht Ihnen auch Ihr Vermittler gerne zur Verfügung.<br />
Ihre<br />
<strong>Gothaer</strong> Allgemeine Versicherung AG<br />
Das Inhaltsverzeichnis<br />
Seite<br />
Produktinformationsblatt 3<br />
Allgemeine Kun<strong>de</strong>ninformationen 6<br />
<strong>Gothaer</strong> <strong>Unfallversicherung</strong>sbedingungen (GUB 2010) 8<br />
Beson<strong>de</strong>re Bedingungen und Zusatzbedingungen 23<br />
Beson<strong>de</strong>re Bedingungen für Concept IF 26<br />
– Concept I (CIFX001) – 26<br />
– Concept II (CIFT001) – 27<br />
CIF-Deckung (CIFP001) 30<br />
Anhang<br />
Information zu Ihren Extra-Services 38<br />
Merkblatt zur Datenverarbeitung 39
Produktinformationsblatt zur <strong>Gothaer</strong> <strong>Unfallversicherung</strong><br />
Vorbemerkung<br />
Art <strong>de</strong>r Versicherung/<br />
Versicherte Risiken/<br />
Risikoausschlüsse<br />
Beitrag, Fälligkeit und<br />
Zahlungszeitraum<br />
Beitragszahlung und Rechts-<br />
folgen bei verspäteten o<strong>de</strong>r<br />
unterbliebenen Zahlungen<br />
Leistungsausschlüsse<br />
Mit <strong>de</strong>m Produktinformationsblatt erhalten Sie einen kurzen Überblick über die <strong>Gothaer</strong> Unfallver-<br />
sicherung. Bitte beachten Sie: <strong>Die</strong>se Informationen sind nicht abschließend.<br />
Weitere wichtige Informationen entnehmen Sie bitte <strong>de</strong>n nachfolgen<strong>de</strong>n Unterlagen:<br />
Vorschlag zur <strong>Gothaer</strong> <strong>Unfallversicherung</strong><br />
Antrag zur <strong>Gothaer</strong> <strong>Unfallversicherung</strong><br />
Allgemeine Kun<strong>de</strong>ninformationen<br />
<strong>Gothaer</strong> <strong>Unfallversicherung</strong>sbedingungen (GUB 2010)<br />
Beson<strong>de</strong>re Bedingungen und Zusatzbedingungen (soweit Sie diese mit uns vereinbart haben)<br />
Merkblatt zur Datenverarbeitung<br />
<strong>Gothaer</strong> <strong>Unfallversicherung</strong><br />
Versichert sind Unfälle, die Ihnen o<strong>de</strong>r einer an<strong>de</strong>ren im Vorschlag o<strong>de</strong>r Antrag genannten versicherten<br />
P erson zustoßen. Soweit Sie nichts an<strong>de</strong>res mit uns vereinbaren, gilt <strong>de</strong>r Versicherungsschutz grundsätzlich<br />
für <strong>de</strong>n gesamten privaten und beruflichen Bereich (auch Sport- und Verkehrsunfälle), weltweit und<br />
rund um die Uhr, auch wenn Sie <strong>de</strong>n Unfall selbst verschul<strong>de</strong>t haben.<br />
Ein Unfall liegt etwa vor, wenn Sie o<strong>de</strong>r eine an<strong>de</strong>re im Vorschlag o<strong>de</strong>r Antrag genannte versicherte Person<br />
sich verletzen, weil Sie stolpern, ausrutschen, stürzen o<strong>de</strong>r sich sonst verletzen o<strong>de</strong>r von a n<strong>de</strong>ren verletzt<br />
wer<strong>de</strong>n. Keine Unfälle dagegen sind Krankheiten und Abnutzungserscheinungen<br />
(z. B. Rü ckenlei<strong>de</strong>n durch ständiges Sitzen, Schlaganfälle, Herzinfarkte). Einzelheiten entnehmen Sie bitte<br />
<strong>de</strong>r Ziffer 1 <strong>de</strong>r GUB 2010.<br />
<strong>Die</strong> <strong>Unfallversicherung</strong> ist eine Summenversicherung, d. h. wir zahlen Geldleistungen. Heilbehandlungskosten<br />
zahlen wir nicht, sie sind Gegenstand <strong>de</strong>r Krankenversicherung. Welche Leistungen wir zahlen,<br />
ergibt sich aus <strong>de</strong>n vereinbarten Leistungsarten, die Sie Ihrem Vorschlag o<strong>de</strong>r Antrag entnehmen können.<br />
Leistungsarten sind z. B. die Invaliditätsleistung, die Invaliditätsrente, die <strong>Gothaer</strong> K in<strong>de</strong>r-Rente, Leistungen<br />
bei Beeinträchtigung <strong>de</strong>r Arbeitsfähigkeit (Tagegeld), bei einem Krankenhausaufenthalt (Krankenhaustagegeld)<br />
o<strong>de</strong>r im To<strong>de</strong>sfall.<br />
Nachfolgend erläutern wir Ihnen beispielhaft die wichtigste Leistungsart, die Invaliditätsleistung:<br />
Wenn Sie durch einen Unfall dauerhafte Beeinträchtigungen erlei<strong>de</strong>n, also invali<strong>de</strong> wer<strong>de</strong>n (z. B. durch<br />
Bew egungseinschränkungen, Lähmungen o<strong>de</strong>r Amputationen), zahlen wir einen einmaligen Kapitalb etrag.<br />
<strong>Die</strong> Höhe <strong>de</strong>r Invaliditätsleistung richtet sich nach <strong>de</strong>r vereinbarten Versicherungssumme und <strong>de</strong>m Grad<br />
<strong>de</strong>r Beeinträchtigung. Einzelheiten entnehmen Sie bitte <strong>de</strong>r Ziffer 2.1 <strong>de</strong>r GUB 2010. Ihrem Vorschlag<br />
können Sie weitere Einzelheiten (z. B. die Versicherungssumme) entnehmen.<br />
<strong>Die</strong> Leistungen aus <strong>de</strong>r <strong>Unfallversicherung</strong> erhalten Sie unabhängig von und zusätzlich zu an<strong>de</strong>rweitigen<br />
Zahlungen, die Sie wegen <strong>de</strong>s Unfalls erhalten, z. B. von Ihrer Krankenversicherung, einer gegnerischen<br />
Haftpflichtversicherung, <strong>de</strong>r gesetzlichen <strong>Unfallversicherung</strong> o<strong>de</strong>r einer weiteren privaten <strong>Unfallversicherung</strong>.<br />
Zu zahlen<strong>de</strong>r Gesamt-Jahresbeitrag*<br />
Zahlweise jährlich 1/2-jährlich 1/4-jährlich monatlich<br />
Zu zahlen<strong>de</strong>r Gesamt-Jahresbeitrag gemäß Zahlweise*<br />
Erstmals zum Versicherungsbeginn<br />
Vertragsablauf<br />
* inkl. aller Zuschläge und Nachlässe sowie <strong>de</strong>r gesetzlichen Versicherungsteuer<br />
<strong>Die</strong> jeweiligen Fälligkeiten und <strong>de</strong>n Zahlungszeitraum entnehmen Sie ebenfalls <strong>de</strong>m Vorschlag. Weitere<br />
Einzelheiten entnehmen Sie <strong>de</strong>m Abschnitt Beginn <strong>de</strong>s Versicherungsschutzes / Beitragszahlung <strong>de</strong>r AHB.<br />
<strong>Die</strong> jeweiligen Fälligkeiten entnehmen Sie ebenfalls <strong>de</strong>m Vorschlag.<br />
Einzelheiten entnehmen Sie bitte <strong>de</strong>n Ziffern 12 und 13 <strong>de</strong>r <strong>Gothaer</strong> <strong>Unfallversicherung</strong>sbedingungen<br />
(GUB 2010).<br />
Ihre Zahlung <strong>de</strong>s Erst- o<strong>de</strong>r Einmalbeitrags gilt als rechtzeitig, wenn sie unverzüglich nach Ablauf von zwei<br />
Wochen nach Zugang <strong>de</strong>s Versicherungsscheins erfolgt. Zahlungen von Folgebeiträgen gelten als rechtzeitig,<br />
wenn sie jeweils zu <strong>de</strong>n im Versicherungsschein genannten Fälligkeiten geleistet wer<strong>de</strong>n.<br />
Sofern Sie uns eine Einzugsermächtigung (Lastschriftverfahren) erteilen, gilt Ihre Zahlung jeweils als rechtzeitig,<br />
wenn <strong>de</strong>r Beitrag zum angegebenen Fälligkeitstag von uns eingezogen wer<strong>de</strong>n kann und Sie <strong>de</strong>r<br />
berechtigten Einziehung nicht wi<strong>de</strong>rsprechen.<br />
Nicht rechtzeitige Zahlungen <strong>de</strong>s Erst- o<strong>de</strong>r Einmalbeitrages o<strong>de</strong>r eines Folgebeitrages kann zum Verlust <strong>de</strong>s<br />
Versicherungsschutzes führen.<br />
Weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte <strong>de</strong>r Ziffer 13 <strong>de</strong>r <strong>Gothaer</strong> <strong>Unfallversicherung</strong>sbedingungen<br />
(GUB 2010).<br />
Wir können nicht alle <strong>de</strong>nkbaren Fälle versichern, <strong>de</strong>nn sonst müssten wir einen unangemessen hohen<br />
B eitrag verlangen. Deshalb haben wir einige Fälle aus <strong>de</strong>m Versicherungsschutz <strong>de</strong>r <strong>Unfallversicherung</strong> herausgenommen.<br />
<strong>Die</strong> Risikoausschlüsse sind in <strong>de</strong>r Ziffer 4 <strong>de</strong>r <strong>Gothaer</strong> <strong>Unfallversicherung</strong>sbedingungen (GUB 2010) genannt.<br />
3
Pflichten (Obliegenheiten)<br />
Beginn und En<strong>de</strong> <strong>de</strong>s<br />
Versicherungsschutzes<br />
Hinweis zur Beendigung<br />
<strong>de</strong>s Vertrages<br />
4<br />
bei Vertragsschluss<br />
während <strong>de</strong>r Vertragslaufzeit<br />
bei Eintritt <strong>de</strong>s<br />
Versicherungsfalles<br />
Nicht versichert sind insbeson<strong>de</strong>re Unfälle<br />
durch Geistes- o<strong>de</strong>r Bewusstseinsstörungen<br />
die unmittelbar o<strong>de</strong>r mittelbar durch Kriegs- o<strong>de</strong>r Bürgerkriegsereignisse verursacht wer<strong>de</strong>n<br />
als Luftfahrzeugführer (auch Luftsportgeräteführer), soweit er nach <strong>de</strong>utschem Recht dafür eine Erlaubnis<br />
benötigt, sowie als sonstiges Besatzungsmitglied eines Luftfahrzeuges<br />
bei einer mit Hilfe eines Luftfahrzeuges auszuüben<strong>de</strong>n beruflichen Tätigkeit<br />
die <strong>de</strong>r versicherten Person dadurch zustoßen, dass sie sich als Fahrer, Beifahrer o<strong>de</strong>r Insasse eines<br />
Motorfahrzeuges an Fahrtveranstaltungen einschließlich <strong>de</strong>r dazugehörigen Übungsfahrten beteiligt, bei<br />
<strong>de</strong>nen es auf die Erzielung von Höchstgeschwindigkeiten ankommt<br />
Ferner fallen nicht unter <strong>de</strong>n Versicherungsschutz<br />
Krankhafte Störungen infolge psychischer Reaktionen, auch wenn diese durch einen Unfall verursacht<br />
wur<strong>de</strong>n<br />
<strong>Die</strong>se Aufzählung ist nicht abschließend. Einzelheiten und weitere Ausschlussgrün<strong>de</strong> entnehmen Sie bitte<br />
<strong>de</strong>r Ziffer 4 <strong>de</strong>r <strong>Gothaer</strong> <strong>Unfallversicherung</strong>sbedingungen (GUB 2010).<br />
Darüber hinaus müssen Sie mit Leistungskürzungen rechnen, soweit Vorschädigungen o<strong>de</strong>r Krankheiten an<br />
<strong>de</strong>n Unfallfolgen mitgewirkt haben.<br />
Hierzu machen wir auf die Ziffern 2.1.2.2.3 und 5 GUB 2010 aufmerksam.<br />
Bei <strong>de</strong>r Berechnung <strong>de</strong>s unfallbedingten Invaliditätsgra<strong>de</strong>s wird eine Vorinvalidität nach Ziffer 2.1.2.2.3<br />
GUB 2010 entsprechend berücksichtigt:<br />
– Soweit <strong>de</strong>r Unfall Körperteile o<strong>de</strong>r Sinnesorgane o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>ren Funktionen betrifft, die bereits vor <strong>de</strong>m Unfall<br />
dauernd beeinträchtigt waren, so wird die Vorinvalidität entsprechend von <strong>de</strong>r Gesamtinvalidität abge -<br />
zogen.<br />
Für die Mitwirkung von unfallunabhängigen Krankheiten o<strong>de</strong>r Gebrechen an <strong>de</strong>n Unfallfolgen gilt nach<br />
Ziffer 5 GUB 2010:<br />
– Haben an einer unfallbedingten Gesundheitsschädigung Krankheiten o<strong>de</strong>r Gebrechen zu min<strong>de</strong>stens 40 %<br />
mitgewirkt, wird die zu erbringen<strong>de</strong> Leistung entsprechend gekürzt.<br />
Bei Abschluss <strong>de</strong>s Versicherungsvertrages, während <strong>de</strong>r Vertragslaufzeit und bei Eintritt <strong>de</strong>s Versicherungsfalles<br />
sind bestimmte Pflichten zu erfüllen.<br />
Fahrlässige, grob fahrlässige o<strong>de</strong>r vorsätzliche Pflichtverletzungen können uns, je nach<strong>de</strong>m berechtigen,<br />
vom Vertrag zurückzutreten, <strong>de</strong>n Vertrag zu kündigen, die Leistungen zu kürzen bzw. ganz zu versagen o<strong>de</strong>r<br />
die Vertragsbestimmungen bzw. <strong>de</strong>n Beitrag anzupassen.<br />
Einige Beispiele nennen wir Ihnen in diesem Produktinformationsblatt.<br />
Weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte <strong>de</strong>n <strong>Gothaer</strong> <strong>Unfallversicherung</strong>sbedingungen (GUB 2010).<br />
Beantworten Sie bitte alle unsere im Antragsformular aufgeführten Fragen unbedingt wahrheitsgemäß und<br />
vollständig. Alle dort erwähnten Informationen sind wichtig, damit Sie <strong>de</strong>n richtigen Versicherungsschutz<br />
erhalten (siehe Ziffer 15.1 GUB 2010).<br />
Ihre Berufstätigkeit bzw. die Berufstätigkeit <strong>de</strong>r über <strong>de</strong>n Vertrag versicherten Personen hat unmittelbaren<br />
Einfluss auf das Unfallrisiko, <strong>de</strong>m Sie ausgesetzt sind. Wir berücksichtigen sie daher bei <strong>de</strong>r Bemessung <strong>de</strong>s<br />
Versicherungsbeitrages und <strong>de</strong>r Versicherungssummen. Einen Berufswechsel müssen sie uns <strong>de</strong>shalb so<br />
bald wie möglich anzeigen. Weitere Einzelheiten entnehmen sie bitte <strong>de</strong>r Ziffer 7 <strong>de</strong>r GUB 2010.<br />
Mel<strong>de</strong>n Sie umgehend je<strong>de</strong>s Unfallereignis, das einen Leistungsanspruch zur Folge haben könnte und<br />
suchen Sie einen Arzt auf. Wir sind über das <strong>Gothaer</strong> Scha<strong>de</strong>nService-Telefon 030 5508-81508 täglich<br />
24 Stun<strong>de</strong>n für Sie erreichbar.<br />
Schil<strong>de</strong>rn Sie genau die Umstän<strong>de</strong>, die zu <strong>de</strong>m Unfall geführt haben.<br />
Spezieller Hinweis zur To<strong>de</strong>sfallleistung<br />
Hat <strong>de</strong>r Unfall <strong>de</strong>n Tod zur Folge, so ist uns dies innerhalb von 48 Stun<strong>de</strong>n anzuzeigen, und zwar auch dann,<br />
wenn <strong>de</strong>r Unfall bereits gemel<strong>de</strong>t wur<strong>de</strong>. <strong>Die</strong> Mel<strong>de</strong>frist von 48 Stun<strong>de</strong>n gilt ab Kenntnisnahme. Auch diese<br />
Meldung hat über unser Servicetelefon 030 5508-81508 zu erfolgen.<br />
Der Versicherungsschutz beginnt mit <strong>de</strong>r Einlösung <strong>de</strong>s Versicherungsscheines durch Zahlung <strong>de</strong>s Beitrages,<br />
jedoch nicht vor <strong>de</strong>m vereinbarten Zeitpunkt.<br />
Beachten sie hierzu bitte auch <strong>de</strong>n Abschnitt „Beitragszahlung und Rechtsfolgen bei verspäteten o<strong>de</strong>r unterbliebenen<br />
Zahlungen“.<br />
Der Versicherungsschutz en<strong>de</strong>t mit Beendigung <strong>de</strong>s Versicherungsvertrages und in an<strong>de</strong>ren vertraglich o<strong>de</strong>r<br />
gesetzlich geregelten Fällen.<br />
Weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte <strong>de</strong>r Ziffer 12 <strong>de</strong>r <strong>Gothaer</strong> <strong>Unfallversicherung</strong>sbedingungen<br />
(GUB 2010).<br />
Der Vertrag en<strong>de</strong>t durch Kündigung o<strong>de</strong>r Risikofortfall und in weiteren vertraglich o<strong>de</strong>r gesetzlich genannten<br />
Fällen. Weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte <strong>de</strong>r Ziffer 12 <strong>de</strong>r <strong>Gothaer</strong> <strong>Unfallversicherung</strong>sbedingungen<br />
(GUB 2010).<br />
Bei Verträgen mit festem Vertragsablauf en<strong>de</strong>t <strong>de</strong>r Vertrag automatisch zum vereinbarten Zeitpunkt. Eine Kündigung<br />
ist nicht erfor<strong>de</strong>rlich.
Spezieller Hinweis zum Baustein<br />
CuraPlus (Hilfs- und Pflege-<br />
leistungen)<br />
Das Bezugsrecht<br />
Nicht versicherbare Personen<br />
<strong>Die</strong> Leistungen <strong>de</strong>s Bausteins CuraPlus können nur dann erbracht wer<strong>de</strong>n, solange die versicherte Person in<br />
ihrem häuslichen Umfeld hilfebedürftig ist. <strong>Die</strong> versicherte Person ist hilfebedurftig, wenn sie fur die Verrichtungen<br />
<strong>de</strong>s täglichen Lebens (An- und Ausklei<strong>de</strong>n, Nahrungsaufnahme, Körperpflege, Verrichtung <strong>de</strong>r Notdurft)<br />
überwiegend frem<strong>de</strong>r Hilfe bedarf. Liegt <strong>de</strong>r Zustand <strong>de</strong>r Hilfebedürftigkeit nicht mehr vor und wird<br />
eine Leistung aus <strong>de</strong>m Baustein CuraPlus erst zu einem Zeitpunkt geltend gemacht, zu <strong>de</strong>m die versicherte<br />
Person in diesem Sinne nicht mehr hilfebedürftig ist, so ist naturgemäß eine Leistung nicht mehr möglich.<br />
Ein finanzieller Ersatz für dann entgangene Leistungen wird nicht erbracht.<br />
Sofern Sie nichts an<strong>de</strong>res bestimmt haben, sind bei Unfalltod die gesetzlichen Erben bezugsberechtigt. Zur<br />
Festlegung eines Bezugsrechts ist die Unterschrift <strong>de</strong>r versicherten volljährigen Person erfor<strong>de</strong>rlich.<br />
In <strong>de</strong>r <strong>Unfallversicherung</strong> erbringen wir eine Leistung, wenn die Gesundheit <strong>de</strong>r versicherten Personen durch<br />
ein Unfallereignis beeinträchtigt wird.<br />
Bei Personen, die dauernd schwer- o<strong>de</strong>r schwerstpflegebedürftig im Sinne <strong>de</strong>r sozialen Pflegeversicherung<br />
sind, ist die Gesundheit allerdings bereits in einem Ausmaß beeinträchtigt, dass sich Gesundheitsbeeinträchtigungen,<br />
die durch einen Unfall neu entstehen, nicht mehr feststellen lassen.<br />
Dauernd Schwer- o<strong>de</strong>r Schwerstpflegebedürftige sind <strong>de</strong>shalb nicht versicherbar (Ziffer 6 GUB 2010).<br />
Tritt die Schwer- o<strong>de</strong>r Schwerstpflegebedürftigkeit während <strong>de</strong>r Vertragslaufzeit ein, so en<strong>de</strong>t fur die hiervon<br />
betroffene versicherte Person die <strong>Unfallversicherung</strong> (Eintritt <strong>de</strong>r Versicherungsunfähigkeit).<br />
Den Beitrag, <strong>de</strong>r über <strong>de</strong>n Zeitpunkt <strong>de</strong>s Eintrittes <strong>de</strong>r Versicherungsunfähigkeit hinaus gezahlt wor<strong>de</strong>n ist,<br />
erstatten wir Ihnen zurück.<br />
5
Allgemeine Kun<strong>de</strong>ninformationen<br />
Informationen zum Versicherer<br />
Ladungsfähige Anschrift<br />
Aufsichtsbehör<strong>de</strong><br />
Ansprechpartner zur außergerichtlichen<br />
Schlichtung<br />
6<br />
Gesellschaftsangaben<br />
(In<strong>de</strong>ntität <strong>de</strong>s Versicherers)<br />
Nie<strong>de</strong>rlassungen im<br />
Inland<br />
Nie<strong>de</strong>rlassungen im<br />
EU-Gebiet und<br />
dortige Vertreter<br />
Hauptgeschäftstätigkeit<br />
Beauftragter für die Anliegen<br />
<strong>de</strong>r Mitglie<strong>de</strong>r<br />
Versicherungsombudsmann<br />
<strong>Gothaer</strong> Allgemeine Versicherung AG<br />
Rechtsform Aktiengesellschaft<br />
Registergericht und Registernummer Amtsgericht Köln, HRB 21433<br />
Steuernummer 215 / 5887 / 0021<br />
Vorsitzen<strong>de</strong>r <strong>de</strong>s Aufsichtsrats Dr. Roland Schulz<br />
Vorstand Thomas Leicht, Vorsitzen<strong>de</strong>r<br />
Dr. Werner Görg<br />
Dr. Helmut Hofmeier<br />
Michael Kurtenbach<br />
Jürgen Meisch<br />
Dr. Hartmut Nickel-Waninger<br />
Oliver Schoeller<br />
Postanschrift 50598 Köln<br />
Hausanschrift <strong>Gothaer</strong> Allee 1<br />
50969 Köln<br />
<strong>Gothaer</strong> Allgemeine Versicherung AG Katharinenstr. 23 - 25 20457 Hamburg<br />
<strong>Gothaer</strong> Allgemeine Versicherung AG <strong>Gothaer</strong> Allee 1 50969 Köln<br />
<strong>Gothaer</strong> Allgemeine Versicherung AG Johannesstr. 39 - 45 70176 Stuttgart<br />
Frankreich<br />
<strong>Gothaer</strong> Allgemeine Versicherung AG 1 bis, rue <strong>de</strong> Bouxwiller F-67000 Strasbourg<br />
Hauptbevollmächtigter Clau<strong>de</strong> Ketterle<br />
Spanien<br />
<strong>Gothaer</strong> Allgemeine Versicherung AG Avenidas <strong>de</strong> Burgos, 109 E-28050 Madrid<br />
Hauptbevollmächtigter Michael Giesen<br />
Direkter und indirekter Betrieb <strong>de</strong>r Scha<strong>de</strong>n- und <strong>Unfallversicherung</strong> in allen Versicherungszweigen.<br />
Bun<strong>de</strong>sanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)<br />
Bereich Versicherungen<br />
Graurheindorfer Straße 108<br />
53117 Bonn<br />
Ihre individuelle, persönliche und kompetente Beratung ist unser Ziel.<br />
Sollten Sie <strong>de</strong>nnoch einmal nicht zufrie<strong>de</strong>n sein, wen<strong>de</strong>n Sie sich bitte an<br />
<strong>Gothaer</strong><br />
Beauftragter für die Anliegen <strong>de</strong>r Mitglie<strong>de</strong>r (BAM)<br />
50598 Köln<br />
o<strong>de</strong>r an die gesetzlich vorgesehene Schlichtungsstelle zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten:<br />
Versicherungsombudsmann e.V.<br />
Postfach 08 06 32<br />
10006 Berlin<br />
Internet: www.versicherungsombudsmann.<strong>de</strong><br />
Ihr Recht, unmittelbar <strong>de</strong>n Rechtsweg zu beschreiten, wird durch diese Einrichtungen nicht berührt.
Informationen zur<br />
Versicherungsleistung<br />
und zum Gesamtbeitrag<br />
Informationen zum Vertrag<br />
Gültigkeitsdauer von<br />
Vorschlägen und sonstigen<br />
vorvertraglichen Angaben<br />
Bin<strong>de</strong>frist<br />
Zustan<strong>de</strong>kommen <strong>de</strong>s<br />
Vertrages<br />
Wi<strong>de</strong>rrufsrecht<br />
<strong>Die</strong> wesentlichen Merkmale <strong>de</strong>r Versicherungsleistung, wie Art, Umfang, Fälligkeit und Erfüllung <strong>de</strong>r Versicherungsleistungen<br />
sowie <strong>de</strong>n Gesamtbeitrag (Gesamtpreis und eingerechnete Kosten) haben wir Ihnen<br />
bereits im Produktinformationsblatt bzw. Vorschlag zur <strong>Gothaer</strong> <strong>Unfallversicherung</strong> genannt.<br />
Grundsätzlich haben die Ihnen für <strong>de</strong>n Abschluss eines Versicherungsvertrages zur Verfügung gestellten<br />
Informationen eine befristete Gültigkeitsdauer. <strong>Die</strong>s gilt sowohl bei unverbindlichen Werbemaßnahmen<br />
(Broschüren, Annoncen, etc.) als auch bei Vorschlägen und sonstigen Preisangaben.<br />
Sofern in <strong>de</strong>n Unterlagen keine Gültigkeitsdauer angegeben ist, halten wir uns an die gemachten Angaben<br />
vier Wochen gebun<strong>de</strong>n. Danach unterbreiten wir Ihnen gerne einen neuen Vorschlag.<br />
Sie sind an Ihren Antrag auf Abschluss eines Versicherungsvertrages einen Monat gebun<strong>de</strong>n.<br />
Grundsätzlich kommt <strong>de</strong>r Versicherungsvertrag durch Ihre und unsere inhaltlich übereinstimmen<strong>de</strong>n Vertragserklärungen<br />
(Willenserklärungen) zustan<strong>de</strong>, wenn Sie Ihre Vertragserklärung nicht innerhalb von zwei<br />
Wochen wi<strong>de</strong>rrufen.<br />
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Grün<strong>de</strong>n in Textform (z. B. Brief,<br />
Telefax, E-Mail) wi<strong>de</strong>rrufen. <strong>Die</strong> Frist beginnt, nach<strong>de</strong>m Sie <strong>de</strong>n Versicherungsschein, die Vertragsbestimmungen<br />
einschließlich <strong>de</strong>r Allgemeinen Versicherungsbedingungen, die weiteren Informationen nach § 7 Abs. 1<br />
und 2 <strong>de</strong>s Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) in Verbindung mit <strong>de</strong>n §§ 1 bis 4 <strong>de</strong>r VVG-Informationspflichtenverordnung<br />
und diese Belehrung jeweils in Textform erhalten haben. Zur Wahrung <strong>de</strong>r Wi<strong>de</strong>rrufsfrist<br />
genügt die rechtzeitige Absendung <strong>de</strong>s Wi<strong>de</strong>rrufs. Der Wi<strong>de</strong>rruf ist zu richten an:<br />
<strong>Gothaer</strong> Allgemeine Versicherung AG, <strong>Gothaer</strong> Allee 1, 50969 Köln.<br />
– Wi<strong>de</strong>rrufsfolgen Im Falle eines wirksamen Wi<strong>de</strong>rrufs en<strong>de</strong>t <strong>de</strong>r Versicherungsschutz, und wir erstatten Ihnen <strong>de</strong>n auf die Zeit<br />
nach Zugang <strong>de</strong>s Wi<strong>de</strong>rrufs entfallen<strong>de</strong>n Teil <strong>de</strong>r Beiträge, wenn Sie zugestimmt haben, dass <strong>de</strong>r Versicherungsschutz<br />
vor <strong>de</strong>m En<strong>de</strong> <strong>de</strong>r Wi<strong>de</strong>rrufsfrist beginnt. Den Teil <strong>de</strong>s Beitrags, <strong>de</strong>r auf die Zeit bis zum Zugang<br />
<strong>de</strong>s Wi<strong>de</strong>rrufs entfällt, dürfen wir in diesem Fall einbehalten; dabei han<strong>de</strong>lt es sich pro Tag um einen Betrag<br />
in Höhe von 1/360 <strong>de</strong>s von Ihnen für ein Jahr zu zahlen<strong>de</strong>n Beitrags.<br />
<strong>Die</strong> Erstattung zurückzuzahlen<strong>de</strong>r Beiträge erfolgt unverzüglich, spätestens 30 Tage nach Zugang <strong>de</strong>s Wi<strong>de</strong>rrufs.<br />
Beginnt <strong>de</strong>r Versicherungsschutz nicht vor <strong>de</strong>m En<strong>de</strong> <strong>de</strong>r Wi<strong>de</strong>rrufsfrist, hat <strong>de</strong>r wirksame Wi<strong>de</strong>rruf zur Folge,<br />
dass empfangene Leistungen und gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben sind.<br />
– Beson<strong>de</strong>re Hinweise Ihr Wi<strong>de</strong>rrufsrecht erlischt, wenn <strong>de</strong>r Vertrag auf Ihren ausdrücklichen Wunsch sowohl von Ihnen als auch<br />
von uns vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Wi<strong>de</strong>rrufsrecht ausgeübt haben. Das Wi<strong>de</strong>rrufsrecht besteht<br />
nicht bei Verträgen mit einer Laufzeit von weniger als einem Monat. Soweit eine vorläufige Deckung erteilt<br />
wur<strong>de</strong>, en<strong>de</strong>t diese mit <strong>de</strong>m Zugang <strong>de</strong>s Wi<strong>de</strong>rrufs bei uns.<br />
Laufzeit <strong>de</strong>s Vertrages<br />
Beendigung <strong>de</strong>s Vertrages<br />
Vertragssprache<br />
Anwendbares Recht<br />
Gerichtsstand<br />
<strong>Die</strong> Vertragsdauer entnehmen Sie <strong>de</strong>m Produktinformationsblatt bzw. Vorschlag.<br />
Einzelheiten entnehmen Sie <strong>de</strong>m Produktinformationsblatt und <strong>de</strong>n Versicherungsbedingungen.<br />
Sämtliche das Vertragsverhältnis betreffen<strong>de</strong> Informationen und Kommunikation fin<strong>de</strong>n in <strong>de</strong>utscher Sprache<br />
statt. Im Einzelfall können an<strong>de</strong>re Vereinbarungen getroffen wer<strong>de</strong>n.<br />
Es gilt das Recht <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>srepublik Deutschland.<br />
Ansprüche gegen uns als Versicherer können Sie vor <strong>de</strong>m Gericht an Ihrem Wohnort bzw. gewöhnlichen Aufenthaltsort<br />
o<strong>de</strong>r vor <strong>de</strong>m Landgericht in Köln (Sitz <strong>de</strong>r Gesellschaft) geltend machen.<br />
7
<strong>Gothaer</strong> <strong>Unfallversicherung</strong>sbedingungen (GUB 2010)<br />
Sie als Versicherungsnehmer sind unser Vertragspartner. Versicherte Person können Sie o<strong>de</strong>r jemand an<strong>de</strong>rer sein. Wir als Versicherer erbringen<br />
die vertraglich vereinbarten Leistungen.<br />
Versicherungsumfang<br />
Der Leistungsfall<br />
<strong>Die</strong> Versicherungsdauer<br />
Der Versicherungsbeitrag<br />
Weitere Bestimmungen<br />
8<br />
1 Was ist versichert?<br />
2 Welche Leistungsarten können vereinbart wer<strong>de</strong>n?<br />
2.1 Invaliditätsleistung<br />
2.1.1 Voraussetzungen für die Leistung<br />
2.1.2 Art und Höhe <strong>de</strong>r Leistung<br />
2.2 Tagegeld<br />
2.2.1 Voraussetzungen für die Leistung<br />
2.2.2 Höhe und Dauer <strong>de</strong>r Leistung<br />
2.3 Krankenhaus-Tagegeld<br />
2.3.1 Voraussetzungen für die Leistung<br />
2.3.2 Höhe und Dauer <strong>de</strong>r Leistung<br />
2.4 Genesungsgeld<br />
2.4.1 Voraussetzungen für die Leistung<br />
2.4.2 Höhe und Dauer <strong>de</strong>r Leistung<br />
2.5 To<strong>de</strong>sfallleistung<br />
2.5.1 Voraussetzungen für die Leistung<br />
2.5.2 Höhe <strong>de</strong>r Leistung<br />
2.6 Bergungskosten<br />
2.7 Kosmetische Operationen<br />
3 Generell ohne Mehrbeitrag versicherte Leistungen<br />
3.1 Versorgung <strong>de</strong>s Partners<br />
3.2 Beitragsfreie Mitversicherung von Neugeborenen<br />
3.3 Rooming-In<br />
3.4 Kin<strong>de</strong>runfallversicherung und beitragsfreie Weiterführung bei Tod <strong>de</strong>s Versicherungsnehmers<br />
3.5 Doppelte To<strong>de</strong>sfallleistung bei Vollwaisen<br />
4 In welchen Fällen ist <strong>de</strong>r Versicherungsschutz ausgeschlossen?<br />
5 Welche Auswirkungen haben Krankheiten o<strong>de</strong>r Gebrechen <strong>de</strong>r versicherten Person?<br />
6 Nicht versicherbare Personen<br />
7 Was müssen Sie bei Än<strong>de</strong>rungen <strong>de</strong>r Berufstätigkeit o<strong>de</strong>r Beschäftigung beachten?<br />
8 Was gilt bei militärischen Einsätzen und bei Wehr-/ Zivildienst?<br />
9 Was müssen Sie nach einem Unfall beachten (Obliegenheiten)?<br />
10 Welche Folgen haben die Nichtbeachtung von Obliegenheiten und das Nichteinhalten bestimmter<br />
Fristen?<br />
11 Wann sind die Leistungen fällig?<br />
12 Wann beginnt und en<strong>de</strong>t <strong>de</strong>r Vertrag?<br />
13 Was müssen Sie bei <strong>de</strong>r Beitragszahlung beachten?<br />
Was geschieht, wenn Sie einen Beitrag nicht rechtzeitig bezahlen?<br />
13.1 Beitrag und Versicherungsteuer<br />
13.2 Zahlung und Folgen verspäteter Zahlung/Erster o<strong>de</strong>r einmaliger Beitrag<br />
13.3 Zahlung und Folgen verspäteter Zahlung/Folgebeitrag<br />
13.4 Rechtzeitigkeit <strong>de</strong>r Zahlung bei Lastschriftermächtigung<br />
13.5 Teilzahlung und Folgen bei verspäteter Zahlung<br />
13.6 Beitrag bei vorzeitiger Vertragsbeendigung<br />
13.7 Beitrag bei Ruhen <strong>de</strong>s Versicherungsschutzes gem. Ziffer 8.2 GUB 2010<br />
14 Wie sind die Rechtsverhältnisse <strong>de</strong>r am Vertrag beteiligten Personen zueinan<strong>de</strong>r?<br />
15 Was be<strong>de</strong>utet die vorvertragliche Anzeigepflicht?<br />
16 Wann verjähren die Ansprüche aus <strong>de</strong>m Vertrag?<br />
17 Welches Recht fin<strong>de</strong>t Anwendung und wo sind die Gerichtsstän<strong>de</strong>?<br />
18 Was müssen Sie uns sonst noch mitteilen, was müssen Sie dabei beachten?<br />
19 Umstellung <strong>de</strong>s Vertrags auf <strong>de</strong>n Seniorentarif
Versicherungsumfang<br />
1<br />
1.1<br />
Was ist versichert?<br />
1.2<br />
Wo und wann gilt <strong>de</strong>r<br />
Versicherungsschutz?<br />
1.3<br />
Was ist ein Unfall?<br />
1.4<br />
Welche Erweiterungen gelten<br />
darüber hinaus?<br />
Wir bieten Versicherungsschutz bei Unfällen, die <strong>de</strong>r versicherten Person während <strong>de</strong>r Wirksamkeit <strong>de</strong>s Vertrages<br />
zustoßen.<br />
Der Versicherungsschutz umfasst Unfälle in <strong>de</strong>r ganzen Welt. Wenn im Vertrag keine abweichen<strong>de</strong> Regelung<br />
getroffen wor<strong>de</strong>n ist, gilt er 24 – Stun<strong>de</strong>n rund um die Uhr und 365 Tage im Jahr.<br />
Ein Unfall liegt vor, wenn die versicherte Person durch ein plötzlich von außen auf ihren Körper wirken<strong>de</strong>s<br />
Ereignis (Unfallereignis) unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erlei<strong>de</strong>t. <strong>Die</strong> Unfreiwilligkeit wird bis zum<br />
Beweis <strong>de</strong>s Gegenteils vermutet.<br />
Gesundheitsschädigungen, die die versicherte Person bei <strong>de</strong>r rechtmäßigen Verteidigung o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Bemühung<br />
zur Rettung von Menschenleben o<strong>de</strong>r Sachen erlei<strong>de</strong>t, gelten als unfreiwillig und fallen somit unter <strong>de</strong>n<br />
Versicherungsschutz.<br />
Auch Erfrierungen, Sonnenbrän<strong>de</strong> und Sonnenstiche, die als Folge eines Unfalls im Sinne dieser Ziffer auf -<br />
treten, sind vom Versicherungsschutz erfasst.<br />
1.4.1 Als Unfall gilt auch, wenn durch eine erhöhte Kraftanstrengung an Gliedmaßen o<strong>de</strong>r Wirbelsäule<br />
– ein Gelenk verrenkt wird o<strong>de</strong>r<br />
– Muskeln, Sehnen, Bän<strong>de</strong>r o<strong>de</strong>r Kapseln gezerrt o<strong>de</strong>r zerrissen wer<strong>de</strong>n.<br />
1.4.2 Bei Gesundheitsschädigungen durch die Einwirkung ausströmen<strong>de</strong>r Gase o<strong>de</strong>r Dämpfe wird <strong>de</strong>r<br />
Begriff <strong>de</strong>r Plötzlichkeit auch dann angenommen, wenn beson<strong>de</strong>re Umstän<strong>de</strong> <strong>de</strong>n Versicherten dazu<br />
zwangen, sich diesen Einwirkungen mehrere Stun<strong>de</strong>n lang auszusetzen. Ausgeschlossen sind die<br />
durch <strong>de</strong>n Beruf an sich bedingten, insbeson<strong>de</strong>re auch die durch gewöhnliche Einatmung bei <strong>de</strong>r<br />
berufsmäßigen Beschäftigung mit Chemikalien allmählich zu Stan<strong>de</strong> kommen<strong>de</strong>n Schädigungen<br />
(Berufs- und Gewerbekrankheiten).<br />
1.4.3 Der Versicherungsschutz erstreckt sich auch auf tauchtypische Gesundheitsschä<strong>de</strong>n wie z.B. Caissonkrankheit<br />
o<strong>de</strong>r Trommelfellverletzung, ohne dass ein Unfallereignis, d.h. ein plötzlich von außen<br />
auf <strong>de</strong>n Körper wirken<strong>de</strong>s Ereignis, eingetreten sein muss. Als Unfälle gelten auch <strong>de</strong>r Ertrinkungsbzw.<br />
Erstickungstod unter Wasser.<br />
1.4.4 Der Versicherungsschutz erstreckt sich auch auf Infektionen, bei <strong>de</strong>nen aus <strong>de</strong>r Krankheitsgeschichte,<br />
<strong>de</strong>m Befund o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Natur <strong>de</strong>r Erkrankung hervorgeht, dass die Krankheitserreger durch eine<br />
Beschädigung <strong>de</strong>r Haut, wobei min<strong>de</strong>stens die äußere Hautschicht durchtrennt sein muss, o<strong>de</strong>r<br />
durch Einspritzen infektiöser Substanzen in Auge, Mund o<strong>de</strong>r Nase in <strong>de</strong>n Körper <strong>de</strong>r versicherten<br />
Person gelangt sind. Anhauchen, Anniesen o<strong>de</strong>r Anhusten erfüllen <strong>de</strong>n Tatbestand <strong>de</strong>s Einspritzens<br />
nicht.<br />
<strong>Die</strong> äußere Hautschicht wird z.B. durch einen Zeckenbiss durchtrennt. <strong>Die</strong> durch Zeckenbiss verursachten<br />
Infektionen wie Borreliose o<strong>de</strong>r FSME (Frühsommer Meningo-Enzephalitis) fallen somit ausdrücklich<br />
unter <strong>de</strong>n Versicherungsschutz.<br />
Es fallen auch folgen<strong>de</strong> Infektionskrankheiten unter <strong>de</strong>n Versicherungsschutz, bei <strong>de</strong>nen die Krankheitserreger<br />
ebenfalls durch eine Durchtrennung <strong>de</strong>r äußeren Hautschicht in <strong>de</strong>n Körper gelangen:<br />
Malaria, die durch einen Mückenstich übertragen wird.<br />
Fleckfieber, das durch <strong>de</strong>n Biss bzw. Stich von Läusen übertragen wird.<br />
Gelbfieber, das durch einen Mückenstich übertragen wird.<br />
Schlafkrankheit, wird durch <strong>de</strong>n Stich <strong>de</strong>r Tsetsefliege übertragen.<br />
Tetanus, <strong>de</strong>r durch das Eindringen von Fremdkörpern unter die Haut entsteht.<br />
Tularämie (Hasenpest), wird durch <strong>de</strong>n Biss von Zecken, <strong>de</strong>n Biss von Flöhen, <strong>de</strong>n Biss o<strong>de</strong>r das<br />
Kratzen von Hun<strong>de</strong>n und Katzen übertragen.<br />
<strong>Die</strong> vorgenannte Aufzählung von Infektionskrankheiten, die dadurch entstehen, dass die Krankheitserreger<br />
durch irgen<strong>de</strong>ine Beschädigung <strong>de</strong>r Haut, wobei min<strong>de</strong>stens die äußere Hautschicht durchtrennt<br />
sein muss, in <strong>de</strong>n Körper gelangt sind, ist nur beispielhaft und erhebt keinen Anspruch auf<br />
Vollständigkeit.<br />
Einer Infektion gleichgestellt sind Schutzimpfungen gegen Infektionen. <strong>Die</strong> Erweiterung <strong>de</strong>s Versicherungsschutzes<br />
auf durch Schutzimpfungen hervorgerufene Infektionen beschränkt sich auf die<br />
Leis tungsarten Invalidität und Tod gemäß <strong>de</strong>n Bestimmungen <strong>de</strong>r Ziffern 2.1 und 2.5 GUB 2010.<br />
Sie müssen uns das zur Infektion führen<strong>de</strong> Ereignis frühzeitig anzeigen.<br />
Der Zusammenhang zwischen <strong>de</strong>r erstmaligen Infektion durch einen Krankheitserreger und einer<br />
Invalidität ist von Ihnen durch einen ärztlichen Bericht, <strong>de</strong>r sich objektiv am Stand medizinischer<br />
Erkenntnisse orientiert und entsprechen<strong>de</strong> Laborbefun<strong>de</strong> enthält, nachzuweisen.<br />
Abweichend von Ziffer 9.1 GUB 2010 reicht es aus, wenn Sie <strong>de</strong>n Versicherer unverzüglich unterrichten,<br />
nach<strong>de</strong>m die erstmalige Infektion durch einen Arzt festgestellt wur<strong>de</strong>.<br />
Abweichend von Ziffer 2.1.1.1 GUB 2010 besteht auch dann noch Anspruch auf die Invaliditäts -<br />
leistung, wenn die infektionsbedingte Invalidität<br />
innerhalb von drei Jahren nach <strong>de</strong>m Unfall eingetreten ist und<br />
Innerhalb dieses Zeitraums von einem Arzt schriftlich festgestellt und von Ihnen innerhalb von<br />
weiteren drei Monaten bei uns schriftlich geltend gemacht wor<strong>de</strong>n ist.<br />
9
1.5<br />
Wichtiger Hinweis<br />
2<br />
Welche Leistungsarten können<br />
vereinbart wer<strong>de</strong>n?<br />
2.1<br />
Invaliditätsleistung<br />
10<br />
Abweichend von Ziffer 11.5 sind Sie und wir berechtigt, längstens bis zu 4 Jahren nach <strong>de</strong>r ärztlichen<br />
Feststellung <strong>de</strong>r erstmaligen Infektion, <strong>de</strong>n Grad <strong>de</strong>r Invalidität jährlich neu bemessen zu<br />
lassen. Bei Kin<strong>de</strong>rn bis zur Vollendung <strong>de</strong>s 14. Lebensjahres bleibt es bei <strong>de</strong>r Frist von 5 Jahren.<br />
1.4.5 Gesundheitsschädigungen durch Röntgen- o<strong>de</strong>r Laser- o<strong>de</strong>r Maserstrahlen, aber auch Gesundheitsschädigungen<br />
durch künstlich erzeugte ultraviolette Strahlen fallen unter <strong>de</strong>n Versicherungsschutz,<br />
soweit sich diese Gesundheitsschädigungen als Unfälle im Sinne <strong>de</strong>r Ziffer 1.3 GUB 2010 darstellen.<br />
Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen bleiben in diesem Zusammenhang Gesundheitsschädigungen,<br />
die sich als Folge regelmäßigen Hantierens mit strahlenerzeugen<strong>de</strong>n Geräten darstellen<br />
und Berufs- bzw. Gewerbekrankheiten sind.<br />
Ferner bleiben vom Versicherungsschutz Gesundheitsschädigungen durch an<strong>de</strong>re Strahlenarten und<br />
durch Kernenergie ausgeschlossen (Siehe Ziffer 4.2.5 GUB 2010).<br />
1.4.6 Mitversichert sind die Folgen von Lebensmittelvergiftungen.<br />
Auch mitversichert sind Vergiftungen bei Kin<strong>de</strong>rn bis 14 Jahren infolge Einnahme fester o<strong>de</strong>r flüssiger<br />
Stoffe durch <strong>de</strong>n Schlund. Auf die Ziffer 4.2.4 GUB 2010 weisen wir hin.<br />
Auf die Regelungen über die Ausschüsse vom Versicherungsschutz (Ziffer 4), Einschränkung <strong>de</strong>r Leistungen<br />
bei <strong>de</strong>r Mitwirkung von Krankheiten o<strong>de</strong>r Gebrechen <strong>de</strong>r versicherten Person an <strong>de</strong>n Unfallfolgen (Ziffer 5)<br />
sowie nicht versicherbare Personen (Ziffer 6) weisen wir Sie hin.<br />
<strong>Die</strong> Leistungsarten, die Sie vereinbaren können, wer<strong>de</strong>n im folgen<strong>de</strong>n o<strong>de</strong>r in zusätzlichen Bedingungen<br />
beschrieben. <strong>Die</strong> von Ihnen mit uns vereinbarten Leistungsarten und die Versicherungssummen ergeben sich<br />
aus <strong>de</strong>m Vertrag. Zusätzliche Leistungen, die Sie unter Ziffer 3 fin<strong>de</strong>n, sind generell mitversichert.<br />
2.1.1 Voraussetzungen für die Leistung<br />
2.1.1.1 <strong>Die</strong> versicherte Person ist durch <strong>de</strong>n Unfall in ihrer körperlichen o<strong>de</strong>r geistigen Leistungsfähigkeit<br />
dauerhaft beeinträchtigt (Invalidität). Eine Beeinträchtigung ist dauerhaft, wenn sie voraussichtlich<br />
länger als drei Jahre bestehen wird und eine Än<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>s Zustan<strong>de</strong>s nicht erwartet wer<strong>de</strong>n kann.<br />
<strong>Die</strong> Invalidität ist<br />
– innerhalb von 15 Monaten nach <strong>de</strong>m Unfall eingetreten und<br />
– innerhalb von 21 Monaten nach <strong>de</strong>m Unfall von einem Arzt schriftlich festgestellt und von Ihnen<br />
bei uns geltend gemacht wor<strong>de</strong>n.<br />
2.1.1.2 Kein Anspruch auf Invaliditätsleistung besteht, wenn die versicherte Person unfallbedingt innerhalb<br />
eines Jahres nach <strong>de</strong>m Unfall stirbt.<br />
2.1.2 Art und Höhe <strong>de</strong>r Leistung<br />
2.1.2.1 <strong>Die</strong> Invaliditätsleistung zahlen wir als Kapitalbetrag.<br />
2.1.2.2 Grundlage für die Berechnung <strong>de</strong>r Leistung sind die Versicherungssumme und <strong>de</strong>r Grad <strong>de</strong>r unfallbedingten<br />
Invalidität.<br />
2.1.2.2.1 Bei Verlust o<strong>de</strong>r völliger Funktionsunfähigkeit <strong>de</strong>r nachstehend genannten Körperteile und<br />
Sinnesorgane gelten ausschließlich, soweit nicht etwas an<strong>de</strong>res vereinbart ist, die folgen<strong>de</strong>n<br />
Invaliditätsgra<strong>de</strong>:<br />
a) bei Verlust o<strong>de</strong>r völliger Funktionsunfähigkeit<br />
eines Armes 70 %<br />
eines Armes bis oberhalb <strong>de</strong>s Ellenbogengelenkes 70 %<br />
eines Armes unterhalb <strong>de</strong>s Ellenbogengelenkes 70 %<br />
einer Hand 70 %<br />
eines Daumens 25 %<br />
eines Zeigefingers 16 %<br />
eines an<strong>de</strong>ren Fingers 10 %<br />
eines Beines über <strong>de</strong>r Mitte <strong>de</strong>s Oberschenkels 70 %<br />
eines Beines bis zur Mitte <strong>de</strong>s Oberschenkels 65 %<br />
eines Beines bis unterhalb <strong>de</strong>s Knies 55 %<br />
eines Beines bis zur Mitte <strong>de</strong>s Unterschenkels 50 %<br />
eines Fußes 50 %<br />
einer großen Zehe 8 %<br />
einer an<strong>de</strong>ren Zehe 3 %<br />
b) bei gänzlichem Verlust<br />
<strong>de</strong>r Sehkraft eines Auges 55 %<br />
<strong>de</strong>s Gehörs auf einem Ohr 35 %<br />
<strong>de</strong>s Geruchs 10 %<br />
<strong>de</strong>s Geschmacks 5 %<br />
c) bei vollständigem Verlust <strong>de</strong>r Stimme 40 %<br />
Nicht versichert ist <strong>de</strong>r Verlust von Stimme o<strong>de</strong>r Sprache, <strong>de</strong>ssen Ursache eine unfallbedingte<br />
psychische Traumatisierung im Sinne einer psychogenen Reaktion darstellt (siehe auch Ziffer<br />
4.2.1)<br />
Bei Teilverlust o<strong>de</strong>r teilweiser Funktionsbeeinträchtigung gilt <strong>de</strong>r entsprechen<strong>de</strong> Teil <strong>de</strong>s jeweiligen<br />
Prozentsatzes.
2.2<br />
Tagegeld<br />
2.3<br />
Krankenhaus-Tagegeld<br />
2.4<br />
Genesungsgeld<br />
2.5<br />
To<strong>de</strong>sfallleistung<br />
2.1.2.2.2 Für an<strong>de</strong>re Körperteile und Sinnesorgane bemisst sich <strong>de</strong>r Invaliditätsgrad danach, inwieweit<br />
die normale körperliche o<strong>de</strong>r geistige Leistungsfähigkeit insgesamt beeinträchtigt ist. Dabei<br />
sind ausschließlich medizinische Gesichtspunkte zu berücksichtigen.<br />
2.1.2.2.3 Waren betroffene Körperteile o<strong>de</strong>r Sinnesorgane o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>ren Funktion bereits vor <strong>de</strong>m Unfall<br />
dauernd beeinträchtigt, wird <strong>de</strong>r Invaliditätsgrad um die Vorinvalidität gemin<strong>de</strong>rt. <strong>Die</strong>se ist nach<br />
<strong>de</strong>n Ziffern 2.1.2.2.1 und 2.1.2.2.2 zu bemessen.<br />
2.1.2.2.4 Sind mehrere Körperteile o<strong>de</strong>r Sinnesorgane durch <strong>de</strong>n Unfall beeinträchtigt, wer<strong>de</strong>n die nach<br />
<strong>de</strong>n vorstehen<strong>de</strong>n Bestimmungen ermittelten Invaliditätsgra<strong>de</strong> zusammengerechnet. Mehr als<br />
100 % wer<strong>de</strong>n jedoch nicht berücksichtigt.<br />
2.1.2.3 Stirbt die versicherte Person<br />
aus unfallfrem<strong>de</strong>r Ursache innerhalb eines Jahres nach <strong>de</strong>m Unfall o<strong>de</strong>r<br />
gleichgültig, aus welcher Ursache, später als ein Jahr nach <strong>de</strong>m Unfall,<br />
und war ein Anspruch auf Invaliditätsleistung entstan<strong>de</strong>n, leisten wir nach <strong>de</strong>m Invaliditätsgrad,<br />
mit <strong>de</strong>m aufgrund <strong>de</strong>r zuletzt erhobenen ärztlichen Befun<strong>de</strong> zu rechnen gewesen wäre.<br />
2.2.1 Voraussetzungen für die Leistung<br />
<strong>Die</strong> versicherte Person ist unfallbedingt<br />
in <strong>de</strong>r Arbeitsfähigkeit beeinträchtigt und<br />
in ärztlicher Behandlung.<br />
Sofern die versicherte Person nach einem Unfall aus Pflichtgefühl ihrem Beruf soweit als möglich<br />
nachgeht, wird dies nicht zu ihren Ungunsten ausgelegt. Für die Bemessung <strong>de</strong>r Beeinträchtigung<br />
<strong>de</strong>r Arbeitsfähigkeit ist nur <strong>de</strong>r objektive ärztliche Befund maßgebend.<br />
2.2.2 Höhe und Dauer <strong>de</strong>r Leistung<br />
Das Tagegeld wird nach <strong>de</strong>r vereinbarten Versicherungssumme berechnet. Es wird nach <strong>de</strong>m<br />
festgestellten Grad <strong>de</strong>r Beeinträchtigung <strong>de</strong>r Berufstätigkeit o<strong>de</strong>r Beschäftigung abgestuft.<br />
Das Tagegeld wird für die Dauer <strong>de</strong>r ärztlichen Behandlung, längstens für ein Jahr, vom Unfalltag<br />
an gerechnet, gezahlt.<br />
2.3.1 Voraussetzungen für die Leistung<br />
<strong>Die</strong> versicherte Person befin<strong>de</strong>t sich wegen <strong>de</strong>s Unfalles in medizinisch notwendiger vollstationärer<br />
Heilbehandlung. Eine vollstationäre Heilbehandlung liegt bei einem min<strong>de</strong>stens 24-stündigen<br />
Krankenhausaufenthalt vor.<br />
Kuren sowie Aufenthalte in privaten Einrichtungen (Pensionen und Hotels) und Erholungsheimen<br />
gelten nicht als medizinisch notwendige Heilbehandlung. Erfolgt die Heilbehandlung<br />
jedoch in einem Institut, das sowohl <strong>de</strong>r Heilbehandlung als auch <strong>de</strong>r Rehabilitation dient, so<br />
entfällt <strong>de</strong>r Krankenhaus-Tagegeld-Anspruch zumin<strong>de</strong>st dann nicht, wenn es sich um eine Notfalleinweisung<br />
han<strong>de</strong>lt o<strong>de</strong>r die Krankenanstalt das einzige Versorgungskrankenhaus in <strong>de</strong>r<br />
Umgebung <strong>de</strong>s Wohnsitzes <strong>de</strong>s Versicherten ist.<br />
Krankenhaus-Tagegeld wird auch für eine unfallbedingte ambulant durchgeführte Operation<br />
gezahlt, soweit für diese Operation üblicherweise ein Krankenhausaufenthalt notwendig wäre.<br />
Den Nachweis darüber haben Sie als Versicherungsnehmer zu führen. Das vereinbarte Krankenhaus-Tagegeld<br />
wird in diesen Fällen für drei Tage gezahlt. Ein Anspruch auf ein versichertes<br />
Genesungsgeld im Sinne <strong>de</strong>r Ziffer 2.4.1 GUB 2010 entsteht hierdurch nicht.<br />
2.3.2 Höhe und Dauer <strong>de</strong>r Leistung<br />
Das Krankenhaus-Tagegeld wird in Höhe <strong>de</strong>r vereinbarten Versicherungssumme für je<strong>de</strong>n Kalen<strong>de</strong>rtag<br />
<strong>de</strong>r vollstationären Behandlung gezahlt, längstens jedoch für zwei Jahre, vom Unfalltag<br />
an gerechnet.<br />
Über das zweite Unfalljahr hinaus wird Krankenhaus-Tagegeld bezahlt, wenn <strong>de</strong>r Aufenthalt zur<br />
Entfernung <strong>de</strong>s eingebrachten Osteosynthesematerials dient.<br />
Bei unfallbedingtem vollstationärem Aufenthalt <strong>de</strong>r versicherten Person zur Kurzzeitpflege in<br />
einem Pflege- o<strong>de</strong>r Seniorenheim wird längstens bis zu einer Dauer von 60 Tagen 50 % <strong>de</strong>s versicherten<br />
Krankenhaus-Tagegel<strong>de</strong>s übernommen. <strong>Die</strong>se Regelung hat jedoch nur dann Gültigkeit,<br />
wenn <strong>de</strong>r vollstationäre Aufenthalt unmittelbar an einen unfallbedingten Krankenhausaufenthalt<br />
anschließt.<br />
2.4.1 Voraussetzungen für die Leistung<br />
<strong>Die</strong> versicherte Person ist aus <strong>de</strong>r vollstationären Behandlung entlassen wor<strong>de</strong>n und hatte<br />
Anspruch auf Krankenhaus-Tagegeld nach Ziffer 2.3.<br />
Ein Anspruch auf Genesungsgeld entsteht allerdings nur dann, wenn diese Leistung<br />
ausdrücklich vereinbart ist.<br />
2.4.2 Höhe und Dauer <strong>de</strong>r Leistung<br />
Das Genesungsgeld wird in Höhe <strong>de</strong>r für das Krankenhaus-Tagegeld vereinbarten Versicherungssumme<br />
für die gleiche Anzahl von Kalen<strong>de</strong>rtagen gezahlt, für die wir Krankenhaus-Tagegeld leisten,<br />
längstens für 100 Tage.<br />
2.5.1 Voraussetzungen für die Leistung<br />
<strong>Die</strong> versicherte Person ist infolge <strong>de</strong>s Unfalles innerhalb eines Jahres gestorben. Auf die beson<strong>de</strong>ren<br />
Pflichten nach Ziffer 9.5 weisen wir hin.<br />
2.5.2 Höhe <strong>de</strong>r Leistung<br />
<strong>Die</strong> To<strong>de</strong>sfallleistung wird in Höhe <strong>de</strong>r vereinbarten Versicherungssumme gezahlt.<br />
11
2.6<br />
Bergungskosten in <strong>de</strong>r <strong>Unfallversicherung</strong><br />
2.7<br />
Kosten für kosmetische<br />
Operationen in <strong>de</strong>r Unfall-<br />
Versicherung<br />
2.8<br />
Zahnbehandlungskosten nach<br />
einem Unfall<br />
3<br />
Welche Leistungen sind generell<br />
ohne Mehrbeitrag versichert?<br />
3.1<br />
Versorgung <strong>de</strong>s Partners<br />
3.2<br />
Beitragsfreie Mitversicherung<br />
von Neugeborenen<br />
12<br />
2.6.1 Hat die versicherte Person einen unter <strong>de</strong>n Versicherungsvertrag fallen<strong>de</strong>n Unfall erlitten, ersetzen<br />
wir bis zur Höhe von 10.000 EUR – soweit keine abweichen<strong>de</strong> Summe vereinbart ist – die entstan<strong>de</strong>nen<br />
notwendigen Kosten für:<br />
a) Such-, Rettungs- o<strong>de</strong>r Bergungseinsätze von öffentlich-rechtlich o<strong>de</strong>r privatrechtlich organisierten<br />
Rettungsdiensten, soweit hierfür üblicherweise Gebühren berechnet wer<strong>de</strong>n.<br />
b) Transport <strong>de</strong>s Verletzten in das nächste Krankenhaus o<strong>de</strong>r zu einer Spezialklinik, soweit medizinisch<br />
notwendig und ärztlich angeordnet.<br />
c) Mehraufwand bei <strong>de</strong>r Rückkehr <strong>de</strong>s Verletzten zu seinem ständigen Wohnsitz, soweit die Mehrkosten<br />
auf ärztliche Anordnungen zurückgehen o<strong>de</strong>r nach <strong>de</strong>r Verletzungsart unvermeidbar<br />
waren.<br />
d) Überführung zum letzten ständigen Wohnsitz im To<strong>de</strong>sfalle.<br />
e) die Heimfahrt – o<strong>de</strong>r Unterbringung <strong>de</strong>r mitreisen<strong>de</strong>n min<strong>de</strong>rjährigen Kin<strong>de</strong>r und <strong>de</strong>n mitreisen<strong>de</strong>n<br />
Partner <strong>de</strong>r versicherten Person, die nach einem Unfall im Ausland zusätzlich entstehen.<br />
2. Hat die versicherte Person für Kosten nach 2.6.1. a) einzustehen, obwohl sie keinen Unfall erlitten<br />
hatte, ein solcher aber unmittelbar drohte o<strong>de</strong>r nach <strong>de</strong>n konkreten Umstän<strong>de</strong>n zu vermuten war,<br />
sind wir ebenfalls ersatzpflichtig.<br />
3. Soweit ein an<strong>de</strong>rer Ersatzpflichtiger eintritt, kann <strong>de</strong>r Erstattungsanspruch gegen uns nur wegen <strong>de</strong>r<br />
restlichen Kosten geltend gemacht wer<strong>de</strong>n. Bestreitet ein an<strong>de</strong>rer Ersatzpflichtiger seine Leistungspflicht,<br />
können Sie sich unmittelbar an uns halten.<br />
4. Bestehen für <strong>de</strong>n Versicherten bei <strong>de</strong>r <strong>Gothaer</strong> Allgemeine Versicherung AG mehrere <strong>Unfallversicherung</strong>en,<br />
können die beitragsfrei mitversicherten Bergungskosten in Höhe von 10.000 EUR nur aus<br />
einem dieser Verträge verlangt wer<strong>de</strong>n.<br />
5. Der im Versicherungsschein festgelegte Höchstbetrag für <strong>de</strong>n Kostenersatz nimmt an einem für<br />
an<strong>de</strong>re Leistungsarten vereinbarten Zuwachs von Leistung und Beitrag nicht teil.<br />
1. Soweit keine abweichen<strong>de</strong> Summe vereinbart ist, gilt im Rahmen <strong>de</strong>r nachstehen<strong>de</strong>n Bedingungen<br />
eine Summe von 10.000 EUR versichert.<br />
2. Wird durch einen Unfall die Körperoberfläche <strong>de</strong>r versicherten Person <strong>de</strong>rart beschädigt o<strong>de</strong>r verformt,<br />
dass nach Abschluss <strong>de</strong>r Heilbehandlung das äußere Erscheinungsbild <strong>de</strong>r versicherten Person<br />
hierdurch dauernd beeinträchtigt ist und entschließt sich die versicherte Person, sich einer kosmetischen<br />
Operation zum Zwecke <strong>de</strong>r Beseitigung dieses Mangels zu unterziehen, so übernehmen<br />
wir die mit <strong>de</strong>r Operation und <strong>de</strong>r klinischen Behandlung im Zusammenhang stehen<strong>de</strong>n Kosten für<br />
Arzthonorare, Medikamente, Verbandszeug und sonstige ärztliche verordnete Hilfsmittel sowie die<br />
Kosten für die Unterbringung und Verpflegung in <strong>de</strong>r Klinik bis zur Höhe <strong>de</strong>r vereinbarten Versicherungssumme.<br />
3. <strong>Die</strong> Operation und die klinische Behandlung <strong>de</strong>r versicherten Person müssen bis zum Ablauf <strong>de</strong>s<br />
dritten Jahres nach <strong>de</strong>m Unfall erfolgt sein. Hat die versicherte Person bei Eintritt <strong>de</strong>s Unfalles das<br />
18. Lebensjahr noch nicht vollen<strong>de</strong>t, erfolgt ein Ersatz <strong>de</strong>r Kosten auch dann, wenn die Operation<br />
und die klinische Behandlung nicht innerhalb dieser Frist, aber vor Vollendung <strong>de</strong>s 21. Lebensjahres<br />
<strong>de</strong>r versicherten Person, durchgeführt wer<strong>de</strong>n.<br />
4. Ausgeschlossen vom Ersatz sind die Kosten für Nahrungs- und Genussmittel, für Ba<strong>de</strong>- und Erholungsreisen<br />
sowie für Krankenpflege, soweit nicht die Hinzuziehung von beruflichem Pflegepersonal<br />
ärztlich angeordnet wird.<br />
5. Soweit ein an<strong>de</strong>rer Ersatzpflichtiger eintritt, kann <strong>de</strong>r Erstattungsanspruch gegen uns nur wegen <strong>de</strong>r<br />
restlichen Kosten geltend gemacht wer<strong>de</strong>n. Bestreitet ein an<strong>de</strong>rer Ersatzpflichtiger seine Leistungspflicht,<br />
können Sie sich unmittelbar an uns halten.<br />
6. Bestehen für <strong>de</strong>n Versicherten bei <strong>de</strong>r <strong>Gothaer</strong> Allgemeine Versicherung AG mehrere <strong>Unfallversicherung</strong>en,<br />
können die beitragsfrei mitversicherten Kosten für kosmetische Operationen in Höhe von<br />
10.000 EUR nur aus einem dieser Verträge verlangt wer<strong>de</strong>n.<br />
7. Der im Versicherungsschein festgelegte Höchstbetrag für <strong>de</strong>n Kostenersatz nimmt an einem für<br />
an<strong>de</strong>re Leistungsarten vereinbarten Zuwachs von Leistung und Beitrag nicht teil.<br />
1. Im Rahmen <strong>de</strong>r für diesen Vertrag für die Leistung „Kosten für kosmetische Operationen in <strong>de</strong>r<br />
<strong>Unfallversicherung</strong>“ gelten<strong>de</strong>n Versicherungssumme, siehe hierzu die Ziffer 2.7.1, übernehmen wir<br />
Zahnbehandlungs- und Zahnersatzkosten, soweit es sich um <strong>de</strong>n unfallbedingten Verlust o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>n<br />
Teilverlust von natürlichen Schnei<strong>de</strong>- o<strong>de</strong>r Eckzähnen han<strong>de</strong>lt. Nicht übernommen wer<strong>de</strong>n insoweit<br />
die Kosten für die Beschädigung o<strong>de</strong>r Zerstörung von Zahnersatz (Brücken, Kronen, Stiftzähnen,<br />
Gebissen und Implantaten).<br />
2. Soweit ein an<strong>de</strong>rer Ersatzpflichtiger eintritt, kann <strong>de</strong>r Erstattungsanspruch gegen uns nur wegen <strong>de</strong>r<br />
restlichen Kosten geltend gemacht wer<strong>de</strong>n. Bestreitet ein an<strong>de</strong>rer Ersatzpflichtiger seine Leistungspflicht,<br />
können Sie sich unmittelbar an uns halten.<br />
Stirbt <strong>de</strong>r Versicherungsnehmer o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r mitversicherte Ehe-/Lebenspartner während <strong>de</strong>r Versicherungsdauer<br />
und war <strong>de</strong>r Vertrag bis zu diesem Zeitpunkt ungekündigt, so wird diese Versicherung ab <strong>de</strong>m<br />
To<strong>de</strong>stag mit <strong>de</strong>n zu diesem Zeitpunkt gelten<strong>de</strong>n Versicherungssummen bis zur nächsten Stammfälligkeit<br />
beitragsfrei weitergeführt. (Gilt nicht in <strong>de</strong>r Gruppen-<strong>Unfallversicherung</strong>).<br />
Ihre während <strong>de</strong>r Laufzeit <strong>de</strong>s Vertrages geborene Kin<strong>de</strong>r gelten beitragsfrei ab vollen<strong>de</strong>ter Geburt bis<br />
zur nächsten Stammfälligkeit mitversichert. <strong>Die</strong> Versicherungssumme beträgt 30.000 EUR für <strong>de</strong>n Invaliditätsfall.<br />
(Gilt nicht in <strong>de</strong>r Gruppen-<strong>Unfallversicherung</strong>).
3.3<br />
Rooming-in<br />
3.4<br />
Kin<strong>de</strong>runfallversicherung und<br />
beitragsfreie Weiterführung bei<br />
Tod <strong>de</strong>s Versicherungsnehmers<br />
3.5<br />
To<strong>de</strong>sfallleistung für Vollwaisen<br />
4<br />
In welchen Fällen ist <strong>de</strong>r Versicherungsschutz<br />
ausgeschlossen?<br />
Befin<strong>de</strong>t sich das versicherte Kind nach einem Unfall im Sinne <strong>de</strong>r Ziffer 1.3 GUB 2010, <strong>de</strong>r sich vor <strong>de</strong>r Vollendung<br />
<strong>de</strong>s 12. Lebensjahres ereignet hat, in medizinisch notwendiger vollstationärer Heilbehandlung und<br />
übernachtet ein Erziehungsberechtigter mit <strong>de</strong>m Kind im Krankenhaus (Rooming-in), so wird pro Übernachtung<br />
ein pauschaler Kostenzuschuss in folgen<strong>de</strong>r Höhe gezahlt:<br />
bis 10. Übernachtung: 30,00 EUR<br />
ab <strong>de</strong>r 11. Übernachtung: 15,00 EUR<br />
(Gilt nicht in <strong>de</strong>r Gruppen-<strong>Unfallversicherung</strong>).<br />
3.4.1 <strong>Die</strong> Versicherung wird zum vereinbarten Beitrag bis zum En<strong>de</strong> <strong>de</strong>s Versicherungsjahres fortgeführt,<br />
in <strong>de</strong>m das versicherte Kind das 18. Lebensjahr vollen<strong>de</strong>t. Damit en<strong>de</strong>t die Anwendung <strong>de</strong>s Tarifs für<br />
Kin<strong>de</strong>r und es ist <strong>de</strong>r Beitrag zu entrichten, <strong>de</strong>r sich aus <strong>de</strong>m zu diesem Zeitpunkt gültigen Tarif <strong>de</strong>s<br />
Versicherers für Erwachsene ergibt.<br />
3.4.2 Tritt nach Ablauf eines Monats ab Beginn <strong>de</strong>s Versicherungsjahres, für das gemäß Ziffer 3.4.1 <strong>de</strong>r<br />
erhöhte Beitrag zu entrichten ist, ein Versicherungsfall ein, ohne dass inzwischen eine Einigung über<br />
<strong>de</strong>n Mehrbeitrag erzielt wor<strong>de</strong>n ist, so bemessen sich unsere Leistungen nach <strong>de</strong>n im Verhältnis <strong>de</strong>s<br />
neuerdings erfor<strong>de</strong>rlichen zu <strong>de</strong>m bisherigen Beitrag herabgesetzten Versicherungssummen.<br />
3.4.3 In Ergänzung <strong>de</strong>r Ziffern 12.2 bis 12.3 <strong>de</strong>r <strong>Gothaer</strong> <strong>Unfallversicherung</strong>sbedingungen (GUB 2010)<br />
gilt folgen<strong>de</strong>s:<br />
a) Stirbt <strong>de</strong>r Versicherungsnehmer während <strong>de</strong>r Vertragsdauer, so wird die Versicherung im bisherigen<br />
Umfang ohne Rücksicht auf die vereinbarte Vertragsdauer bis zum Ablauf <strong>de</strong>s Versicherungsjahres<br />
beitragsfrei weitergeführt, in <strong>de</strong>m das versicherte Kind das 18. Lebensjahr vollen<strong>de</strong>t.<br />
b) Beim Ableben <strong>de</strong>s Versicherungsnehmers in unmittelbarem o<strong>de</strong>r mittelbarem Zusammenhang<br />
mit Kriegs- o<strong>de</strong>r Bürgerkriegsereignissen tritt Absatz a) außer Kraft.<br />
Der vorstehen<strong>de</strong> Satz gilt nicht für das unfallbedingte Ableben <strong>de</strong>s Versicherungsnehmers im<br />
Rahmen <strong>de</strong>r Frist von sieben Tagen gemäß Ziffer 4.1.3 Absatz 2 Satz 1 und 2.<br />
Ziffer 2.5 wird wie folgt erweitert:<br />
Besteht für bei<strong>de</strong> Elternteile <strong>Unfallversicherung</strong>sschutz im Rahmen einer <strong>Unfallversicherung</strong> auf Grundlage<br />
<strong>de</strong>r GUB 2010, und wer<strong>de</strong>n bei<strong>de</strong> versicherten Elternteile durch ein und dasselbe Unfallereignis getötet, so<br />
wird an die erb- o<strong>de</strong>r bezugsberechtigten min<strong>de</strong>rjährigen Kin<strong>de</strong>r das Doppelte <strong>de</strong>r je Elternteil vereinbarten<br />
To<strong>de</strong>sfallversicherungssumme ausgezahlt, höchstens jedoch 50.000 EUR je Elternteil.<br />
4.1 Kein Versicherungsschutz besteht für folgen<strong>de</strong> Unfälle:<br />
4.1.1 Unfälle <strong>de</strong>r versicherten Person durch Geistes- o<strong>de</strong>r Bewusstseinsstörungen sowie durch Schlaganfälle,<br />
epileptische Anfälle o<strong>de</strong>r an<strong>de</strong>re Krampfanfälle, die <strong>de</strong>n ganzen Körper <strong>de</strong>s Versicherten<br />
ergreifen. Versicherungsschutz besteht jedoch, wenn diese Störungen o<strong>de</strong>r Anfälle durch ein unter<br />
diesen Vertrag fallen<strong>de</strong>s Unfallereignis verursacht waren.<br />
Durch Trunkenheit verursachte Unfälle sind mitversichert. Beim Lenken von Kraftfahrzeugen jedoch<br />
nur dann, wenn <strong>de</strong>r Blutalkoholgehalt unter 1,1 Promille liegt.<br />
4.1.2 Unfälle, die <strong>de</strong>r versicherten Person dadurch zustoßen, dass sie vorsätzlich eine Straftat ausführt<br />
o<strong>de</strong>r versucht. Unfälle bei Raufhän<strong>de</strong>ln, inneren Unruhen und Schlägereien gelten dann als mitversichert,<br />
wenn die versicherte Person nicht <strong>de</strong>r Urheber war. Sie gelten ferner als mitversichert, wenn<br />
die versicherte Person in Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit in Raufhän<strong>de</strong>l, innere Unruhen und<br />
Schlägereien verwickelt war.<br />
4.1.3 Unfälle, die unmittelbar o<strong>de</strong>r mittelbar durch Kriegs- o<strong>de</strong>r Bürgerkriegsereignisse verursacht sind.<br />
Versicherungsschutz besteht jedoch, wenn die versicherte Person auf Reisen im Ausland überraschend<br />
von Kriegs- o<strong>de</strong>r Bürgerkriegsereignissen betroffen wird. <strong>Die</strong>ser Versicherungsschutz erlischt<br />
am En<strong>de</strong> <strong>de</strong>s siebten Tages nach Beginn eines Krieges o<strong>de</strong>r Bürgerkrieges auf <strong>de</strong>m Gebiet <strong>de</strong>s Staates,<br />
in <strong>de</strong>m sich die versicherte Person aufhält. <strong>Die</strong> Erweiterung gilt nicht bei Reisen in o<strong>de</strong>r durch<br />
Staaten, auf <strong>de</strong>ren Gebiet bereits Krieg o<strong>de</strong>r Bürgerkrieg herrscht. Sie gilt auch nicht für die aktive<br />
Teilnahme am Krieg o<strong>de</strong>r Bürgerkrieg sowie für Unfälle durch ABC-Waffen und im Zusammenhang<br />
mit einem Krieg o<strong>de</strong>r kriegsähnlichem Zustand zwischen <strong>de</strong>n Län<strong>de</strong>rn China, Deutschland, Frankreich,<br />
Großbritannien, Japan, Ru<strong>ssl</strong>and o<strong>de</strong>r USA.<br />
4.1.4 Unfälle <strong>de</strong>r versicherten Person<br />
als Luftfahrzeugführer (auch Luftsportgeräteführer), soweit er nach <strong>de</strong>utschem Recht dafür eine<br />
Erlaubnis benötigt, sowie als sonstiges Besatzungsmitglied eines Luftfahrzeuges;<br />
bei einer mit Hilfe eines Luftfahrzeuges auszuüben<strong>de</strong>n beruflichen Tätigkeit;<br />
bei <strong>de</strong>r Benutzung von Raumfahrzeugen.<br />
Versicherungsschutz besteht für die versicherte Person jedoch als Fluggast.<br />
Der Versicherungsschutz wird in diesem Fall nach <strong>de</strong>n im Rahmen <strong>de</strong>s Vertrages vereinbarten Leis -<br />
tungsarten und Versicherungssummen gewährt, höchstens jedoch nach folgen<strong>de</strong>n Versicherungs -<br />
summen:<br />
1.000.000 EUR für <strong>de</strong>n To<strong>de</strong>sfall<br />
2.000.000 EUR für <strong>de</strong>n Invaliditätsfall<br />
250 EUR für Tagegeld<br />
250 EUR für Krankenhaus-Tagegeld/Genesungsgeld<br />
30.000 EUR für Bergungskosten<br />
30.000 EUR für kosmetische Operationen<br />
13
5<br />
Welche Auswirkungen haben<br />
Krankheiten o<strong>de</strong>r Gebrechen <strong>de</strong>r<br />
versicherten Person?<br />
6<br />
Nicht versicherbare Personen<br />
7<br />
Was müssen Sie bei Än<strong>de</strong>rungen<br />
<strong>de</strong>r Berufstätigkeit o<strong>de</strong>r Beschäftigung<br />
beachten?<br />
14<br />
Bestehen für die versicherte Person bei <strong>de</strong>r „<strong>Gothaer</strong> Allgemeine Versicherung AG“ weitere <strong>Unfallversicherung</strong>en,<br />
so gelten diese Höchstbeträge auch als Höchstversicherungssummen für alle Ver -<br />
sicherungen insgesamt.<br />
Benutzen mehrere durch diesen Versicherungsvertrag versicherte Personen dasselbe Flugzeug und<br />
überschreiten die Versicherungssummen aus <strong>de</strong>m Vertrag für diese Personen insgesamt die Summe<br />
von<br />
10.000.000 EUR für <strong>de</strong>n To<strong>de</strong>sfall<br />
20.000.000 EUR für <strong>de</strong>n Invaliditätsfall<br />
2.500 EUR für Tagegeld<br />
2.500 EUR für Krankenhaus-Tagegeld/Genesungsgeld<br />
100.000 EUR für Bergungskosten<br />
100.000 EUR für kosmetische Operationen<br />
so müssen Sie uns min<strong>de</strong>stens drei Arbeitstage vor Antritt <strong>de</strong>r Flugreise verständigen. Haben wir<br />
keine Deckungszusage für Versicherungssummen erteilt, die die vorgenannten Beträge überschreiten,<br />
so gelten diese Beträge als gemeinsame Höchstversicherungssumme für alle Versicherten, die<br />
sich in <strong>de</strong>mselben Flugzeug befin<strong>de</strong>n, und die für die Einzelperson vereinbarten Versicherungssummen<br />
ermäßigen sich im entsprechen<strong>de</strong>n Verhältnis.<br />
4.1.5 Unfälle, die <strong>de</strong>r versicherten Person dadurch zustoßen, dass sie sich als Fahrer, Beifahrer o<strong>de</strong>r<br />
Insasse eines Motorfahrzeuges an Fahrtveranstaltungen einschließlich <strong>de</strong>r dazugehörigen Übungsfahrten<br />
beteiligt, bei <strong>de</strong>nen es auf die Erzielung von Höchstgeschwindigkeiten ankommt.<br />
Unfälle bei Fahrten, bei <strong>de</strong>nen es auf ein Erzielen einer Durchschnittsgeschwindigkeit ankommt<br />
(Fern-, Zuverlässigkeits-, Orientierungs- und Ballonverfolgungsfahrten) gelten nicht als Rennveranstaltung<br />
im Sinne dieser Bestimmung.<br />
4.2 Ausgeschlossen sind außer<strong>de</strong>m folgen<strong>de</strong> Beeinträchtigungen:<br />
4.2.1 Krankhafte Störungen infolge psychischer Reaktionen, auch wenn diese durch einen Unfall verursacht<br />
wur<strong>de</strong>n.<br />
4.2.2 Gesundheitsschädigungen durch Heilmaßnahmen o<strong>de</strong>r Eingriffe am Körper <strong>de</strong>r versicherten Person.<br />
Versicherungsschutz besteht jedoch, wenn die Heilmaßnahmen o<strong>de</strong>r Eingriffe durch einen unter diesen<br />
Vertrag fallen<strong>de</strong>n Unfall veranlasst waren.<br />
Schnei<strong>de</strong>n von Nägeln, Hühneraugen o<strong>de</strong>r Hornhaut gilt nicht als Heilmaßnahme o<strong>de</strong>r Eingriff im<br />
Sinne dieser Bestimmung.<br />
4.2.3 Infektionen, die nicht nach Ziffer 1.4.4 GUB 2010 versichert sind.<br />
4.2.4 Vergiftungen, die nicht nach Ziffer 1.4.6 GUB 2010 versichert sind.<br />
4.2.5 Unfälle durch Strahlen, die nicht nach Ziffer 1.4.5 GUB 2010 versichert sind. Ferner sind Unfälle ausgeschlossen,<br />
die unmittelbar o<strong>de</strong>r mittelbar durch Kernenergie verursacht sind.<br />
4.2.6 Schädigungen an Bandscheiben sowie Blutungen aus inneren Organen und Gehirnblutungen.<br />
Versicherungsschutz besteht jedoch bei Schädigungen an Bandscheiben dann, wenn neben <strong>de</strong>r<br />
Schädigungen <strong>de</strong>r Bandscheibe weitere Körperteile verletzt sind und ein unter diesen Vertrag fallen<strong>de</strong>s<br />
Unfallereignis nach Ziffer 1.3 die überwiegen<strong>de</strong> Ursache hierfür ist.<br />
Bei Blutungen aus inneren Organen und Gehirnblutungen besteht Versicherungsschutz jedoch dann,<br />
wenn ein unter diesen Vertrag fallen<strong>de</strong>s Unfallereignis nach Ziffer 1.3 die überwiegen<strong>de</strong> Ursache ist.<br />
4.2.7 Bauch- o<strong>de</strong>r Unterleibsbrüche<br />
Versicherungsschutz besteht jedoch, wenn <strong>de</strong>r Bauch- o<strong>de</strong>r Unterleibsbruch durch eine unter diesen<br />
Vertrag fallen<strong>de</strong> gewaltsame, von außen kommen<strong>de</strong>, direkte Einwirkung auf <strong>de</strong>n Bauch- und Unterleibsbereich<br />
verursacht wur<strong>de</strong> und diese Gewalteinwirkung durch medizinische Befun<strong>de</strong> belegt ist.<br />
Als Unfallversicherer leisten wir für Unfallfolgen. Haben Krankheiten o<strong>de</strong>r Gebrechen bei <strong>de</strong>r durch ein<br />
Unfallereignis verursachten Gesundheitsschädigung o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>ren Folgen mitgewirkt, min<strong>de</strong>rt sich<br />
– im Falle einer Invalidität <strong>de</strong>r Prozentsatz <strong>de</strong>s Invaliditätsgra<strong>de</strong>s,<br />
– im To<strong>de</strong>sfall und, soweit nichts an<strong>de</strong>res bestimmt ist, in allen an<strong>de</strong>ren Fällen die Leistung entsprechend<br />
<strong>de</strong>m Anteil <strong>de</strong>r Krankheit o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>s Gebrechens.<br />
Beträgt <strong>de</strong>r Mitwirkungsanteil weniger als 40 %, unterbleibt jedoch die Min<strong>de</strong>rung.<br />
<strong>Die</strong> Mitwirkung von Krankheiten o<strong>de</strong>r Gebrechen an <strong>de</strong>r Gesundheitsschädigung haben wir nachzuweisen.<br />
6.1 Nicht versicherbar und trotz Beitragszahlung nicht versichert sind dauernd Schwer- o<strong>de</strong>r Schwerstpflegebedürftige<br />
im Sinne <strong>de</strong>r sozialen Pflegeversicherung.<br />
<strong>Die</strong> versicherte Person ist schwerpflegebedürftig, sobald sie in die Pflegestufe II <strong>de</strong>r sozialen Pflegeversicherung<br />
eingestuft wird, sie ist schwerstpflegebedürftig, sobald sie in die Pflegestufe III <strong>de</strong>r<br />
sozialen Pflegeversicherung eingestuft wird.<br />
6.2 Der Versicherungsschutz erlischt, sobald die versicherte Person im Sinne von 6.1 nicht mehr ver -<br />
sicherbar ist. Gleichzeitig en<strong>de</strong>t die Versicherung.<br />
6.3 Den für nicht versicherbare Personen seit Eintritt <strong>de</strong>r Versicherungsunfähigkeit entrichteten Beitrag<br />
zahlen wir zurück.<br />
7.1 <strong>Die</strong> Höhe <strong>de</strong>r Versicherungssummen bzw. <strong>de</strong>s Beitrages hängt maßgeblich von <strong>de</strong>r Berufstätigkeit<br />
o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Beschäftigung und <strong>de</strong>m Alter <strong>de</strong>r versicherten Person ab. Grundlage für die Bemessung <strong>de</strong>r<br />
Versicherungssummen und Beiträge ist unser gelten<strong>de</strong>s Berufsgruppenverzeichnis und das Alter <strong>de</strong>r<br />
versicherten Person.
Im Rahmen unseres Tarifes unterschei<strong>de</strong>n wir 4 Gefahrengruppen. <strong>Die</strong> einzelne Gefahrengruppe ist<br />
dabei maßgeblich für die Höhe <strong>de</strong>s Beitrags.<br />
Bitte entnehmen Sie die einzelnen Gefahrengruppen nachfolgend:<br />
Gefahrengruppe A<br />
Alle weiblichen Personen unabhängig ihrer Berufstätigkeit.<br />
Männliche Personen ohne körperliche und ohne handwerkliche Berufstätigkeit. Dazu zählen auch<br />
Apotheker, Architekten, Ärzte (Tierärzte Gefahrengruppe B)<br />
Bauunternehmer (nicht körperlich mitarbeitend), Bühnenkünstler (Tänzer Gefahrengruppe B)<br />
Chemiker<br />
Filmkünstler (Tänzer Gefahrengruppe B), Friseure, Fußpfleger<br />
Handwerksmeister (nur Aufsicht führend), Hotelbesitzer<br />
Ingenieure (nur Aufsicht führend)<br />
Kosmetiker<br />
Lehrer (Tanz-, Turn-, Sportlehrer Gefahrengruppe B)<br />
Masseure<br />
Optiker<br />
Pensionsbesitzer, Pflegepersonal (nicht in Nervenheilanstalten)<br />
Rechtsanwälte, Richter, Notare<br />
Schnei<strong>de</strong>r<br />
Uhrmacher<br />
Zahnärzte<br />
Gefahrengruppe B<br />
Männliche Personen mit körperlicher o<strong>de</strong>r handwerklicher Berufstätigkeit, auch wenn diese nur<br />
gelegent lich ausgeübt wird. Dazu zählen auch<br />
Bedienungspersonal, Berufskraftfahrer, Berufssoldaten<br />
Gastwirte<br />
Handwerker (mitarbeitend), Handwerksmeister (mitarbeitend)<br />
Justizvollzugsdienst<br />
Küchenpersonal<br />
Landwirte, Lenker von Lastkraftwagen<br />
Pflegepersonal in Nervenheilanstalten, Polizeidienst<br />
Schausteller, Sportlehrer<br />
Tänzer, Tanzlehrer, Turnlehrer, Tierärzte<br />
Zeitsoldaten, Zolldienst<br />
Gefahrengruppe S<br />
Alle weiblichen und männlichen Personen ab <strong>de</strong>m vollen<strong>de</strong>ten 65. Lebensjahr.<br />
Gefahrengruppe Kin<strong>de</strong>r<br />
Kin<strong>de</strong>r und Jugendliche bis zum vollen<strong>de</strong>ten 18. Lebensjahr<br />
Bei <strong>de</strong>n unter <strong>de</strong>r Gefahrengruppe A und B aufgezählten Berufen han<strong>de</strong>lt es sich jeweils nur um eine<br />
beispielhafte Aufzählung, die keinen Anspruch auf Vollständigkeit erhebt.<br />
Unser vollständiges Berufsgruppenverzeichnis können Sie im Internet wie folgt abrufen:<br />
www.gothaer.<strong>de</strong>/Privatkun<strong>de</strong>n/Produkte von A bis Z/<strong>Unfallversicherung</strong>en/Risiko-Unfallversichrung/<br />
Details zur Risiko-<strong>Unfallversicherung</strong>/Was ist bei einem Wechsel <strong>de</strong>r Berufsgruppe zu be achten?<br />
Gerne übersen<strong>de</strong>n wir es Ihnen auch.<br />
Eine Än<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>r Berufstätigkeit o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Beschäftigung <strong>de</strong>r versicherten Person müssen Sie uns<br />
daher unverzüglich anzeigen.<br />
<strong>Die</strong> Ableistung von Pflichtwehrdienst, von Zivil- und Ersatzdienst sowie militärische Reserveübungen<br />
zählen nicht als Än<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>r Berufstätigkeit o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Beschäftigung.<br />
7.2 Errechnen sich durch die Berufsän<strong>de</strong>rung bei gleichbleiben<strong>de</strong>m Beitrag nach <strong>de</strong>m zu diesem Zeitpunkt<br />
gültigen Tarif höhere Versicherungssummen, so gelten diese, sobald uns Ihre Mitteilung über<br />
die Berufsän<strong>de</strong>rung zugeht, spätestens jedoch nach Ablauf eines Monats ab <strong>de</strong>r Än<strong>de</strong>rung. <strong>Die</strong> Er -<br />
höhung <strong>de</strong>r Versicherungssummen ist auf die Höchstversicherungssummen <strong>de</strong>s Tarifs begrenzt.<br />
Auf Ihren Wunsch führen wir <strong>de</strong>n Vertrag in einem solchen Fall mit <strong>de</strong>n bisherigen Versicherungssummen<br />
bei gesenktem Beitrag weiter. Den gesenkten Beitrag berechnen wir ab <strong>de</strong>m Zeitpunkt, zu <strong>de</strong>m<br />
uns Ihre Mitteilung zugeht.<br />
Ein solcher Fall liegt immer dann vor, wenn die versicherte Person von einer Berufstätigkeit, die <strong>de</strong>r<br />
Gefahrengruppe B zuzurechnen ist, in eine Berufstätigkeit wechselt, die <strong>de</strong>r Gefahrengruppe A zuzurechnen<br />
ist.<br />
7.3 Errechnen sich durch die Berufsän<strong>de</strong>rung bei gleichbleiben<strong>de</strong>m Beitrag nach <strong>de</strong>m zu diesem Zeitpunkt<br />
gültigen Tarif niedrigere Versicherungssummen, so gelten diese nach Ablauf von 2 Monaten<br />
ab <strong>de</strong>r Än<strong>de</strong>rung.<br />
Auf Ihren Wunsch führen wir <strong>de</strong>n Vertrag in einem solchen Fall mit <strong>de</strong>n bisherigen Versicherungssummen<br />
bei erhöhtem Beitrag weiter. Den erhöhten Beitrag berechnen wir nach Ablauf von 2 Monaten,<br />
gerechnet ab <strong>de</strong>m Zeitpunkt, ab <strong>de</strong>m die neue Berufstätigkeit aufgenommen wur<strong>de</strong>.<br />
Unterbleibt versehentlich die Anzeige über die Än<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>r Berufstätigkeit in <strong>de</strong>r vorgesehenen<br />
Frist, so bleibt <strong>de</strong>r Versicherungsschutz gleichfalls voll bestehen. <strong>Die</strong> Beitragsberechnung erfolgt<br />
nachträglich.<br />
Ein solcher Fall liegt immer dann vor, wenn die versicherte Person von einer Berufstätigkeit, die <strong>de</strong>r<br />
Gefahrengruppe A zuzurechnen ist, in eine Berufstätigkeit wechselt, die <strong>de</strong>r Gefahrengruppe B zuzurechnen<br />
ist.<br />
15
8<br />
Was gilt bei militärischen Ein -<br />
sätzen und bei Wehr-/Zivildienst?<br />
Der Leistungsfall<br />
9<br />
Was müssen Sie nach einem<br />
Unfall beachten?<br />
(Obliegenheiten)<br />
16<br />
7.4 Ergeben sich im Rahmen <strong>de</strong>r versicherten Tätigkeit ausnahmsweise Son<strong>de</strong>rgefahren, für die gemäß<br />
Ziffer 7.3 entwe<strong>de</strong>r niedrigere Versicherungssummen o<strong>de</strong>r aber höhere Beiträge zu berechnen<br />
wären, so unterbleibt eine solche Berechnung, wenn die Son<strong>de</strong>rgefahr nur kurzfristiger Natur – also<br />
kein Dauerzustand – ist.<br />
<strong>Die</strong> Berechnung gemäß Ziffer 7.3 unterbleibt auch dann, wenn die Son<strong>de</strong>rgefahr zwar in regelmäßigen<br />
Abstän<strong>de</strong>n ausgeübt wird, jedoch nur kurzfristig ist und eine grundsätzliche Än<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>r ver -<br />
sicherten Tätigkeit nicht beinhaltet.<br />
Eine in regelmäßigen Abstän<strong>de</strong>n ausgeübte Son<strong>de</strong>rgefahr ist uns mitzuteilen.<br />
7.5 Bieten wir für die neue Berufstätigkeit o<strong>de</strong>r Beschäftigung <strong>de</strong>r versicherten Person nach unseren<br />
Tarifen keinen Versicherungsschutz, so können wir <strong>de</strong>n Vertrag kündigen. <strong>Die</strong> Kündigung wird einen<br />
Monat nach Zugang wirksam.<br />
Unser Kündigungsrecht erlischt,<br />
– wenn wir es nicht innerhalb eines Monats von <strong>de</strong>m Zeitpunkt an ausüben, zu <strong>de</strong>m wir von <strong>de</strong>r<br />
Än<strong>de</strong>rung Kenntnis erlangt haben, o<strong>de</strong>r<br />
– wenn die versicherte Person ihre vorherige Berufstätigkeit o<strong>de</strong>r Beschäftigung wie<strong>de</strong>r aufgenommen<br />
hat.<br />
Haben Sie die Än<strong>de</strong>rungsanzeige nicht unverzüglich gemacht, so sind wir von <strong>de</strong>r Verpflichtung zur<br />
Leistung frei, wenn <strong>de</strong>r Unfall später als einen Monat nach <strong>de</strong>m Zeitpunkt eintritt, zu welchem uns<br />
die Anzeige hätte zugehen müssen.<br />
Bei grobfahrlässiger Verletzung Ihrer Pflicht zur unverzüglichen Anzeige sind wir berechtigt, unsere<br />
Leistung in einem <strong>de</strong>r Schwere Ihres Verschul<strong>de</strong>ns entsprechen<strong>de</strong>n Verhältnis zu kürzen. Weisen sie<br />
nach, dass Sie die Pflicht zur unverzüglichen Anzeige nicht grob fahrlässig verletzt haben, bleibt<br />
unsere Verpflichtung zur Leistung bestehen.<br />
Unsere Verpflichtung zur Leistung bleibt auch bestehen, wenn uns die neue Berufstätigkeit o<strong>de</strong>r<br />
Beschäftigung zu <strong>de</strong>m Zeitpunkt bekannt war, zu <strong>de</strong>m uns die Anzeige hätte zugehen müssen. Das<br />
gleiche gilt, wenn bei Eintritt <strong>de</strong>s Unfalles<br />
– die Frist für die Kündigung unsererseits abgelaufen und eine Kündigung nicht erfolgt ist o<strong>de</strong>r<br />
– wenn die neue Berufstätigkeit o<strong>de</strong>r Beschäftigung keinen Einfluss auf <strong>de</strong>n Eintritt <strong>de</strong>s Unfalles<br />
und auf <strong>de</strong>n Umfang <strong>de</strong>r von uns zu erbringen<strong>de</strong>n Leistung gehabt hat.<br />
Für die folgen<strong>de</strong>n Berufe bieten wir nach unseren Tarifen keinen Versicherungsschutz:<br />
Akrobaten, Feuerwerker, Sprengmeister, Berufs- o<strong>de</strong>r Vertragssportler, Kunstreiter, Tierbändiger,<br />
Berufstaucher, Rennreiter (Jockey), Personenschützer, Stuntmen.<br />
8.1 Leistet die versicherte Person <strong>Die</strong>nst in einer militärischen o<strong>de</strong>r ähnlichen Formation, besteht <strong>de</strong>r<br />
Versicherungsschutz weiter.<br />
Unfälle, die unmittelbar o<strong>de</strong>r mittelbar durch Kriegs- o<strong>de</strong>r Bürgerkriegsereignisse verursacht sind,<br />
bleiben vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.<br />
8.2 Der Versicherungsschutz ruht, sobald die versicherte Person <strong>Die</strong>nst in einer militärischen o<strong>de</strong>r ähnlichen<br />
Formation leistet, die an einem Krieg o<strong>de</strong>r kriegsmäßigen Einsatz zwischen <strong>de</strong>n Län<strong>de</strong>rn China,<br />
Deutschland, Frankreich, Großbritannien, Japan, Ru<strong>ssl</strong>and o<strong>de</strong>r USA beteiligt ist. Der Versicherungsschutz<br />
lebt wie<strong>de</strong>r auf, sobald uns Ihre Anzeige über die Beendigung <strong>de</strong>s <strong>Die</strong>nstes zugegangen<br />
ist.<br />
8.3 Leistet die versicherte Person Pflichtwehrdienst o<strong>de</strong>r Zivildienst o<strong>de</strong>r nimmt sie an militärischen<br />
Reserveübungen teil, ist eine Mitteilung nach Ziffer 7.1 nicht erfor<strong>de</strong>rlich.<br />
Beachten Sie bitte nach einem Unfall zunächst die Voraussetzungen <strong>de</strong>r vereinbarten Leistungsarten gem.<br />
Ziffer 2. Darüber hinaus benötigen wir Ihre Mitwirkung und die <strong>de</strong>r versicherten Personen, um unsere<br />
Leistung erbringen zu können (Obliegenheiten).<br />
9.1 Nach einem Unfall, <strong>de</strong>r voraussichtlich eine Leistungspflicht herbeiführt, müssen Sie o<strong>de</strong>r die ver -<br />
sicherte Person unverzüglich einen Arzt hinzuziehen, seine Anordnungen befolgen und uns unterrichten.<br />
Bei zunächst geringfügig erscheinen<strong>de</strong>n Unfallfolgen liegt keine Obliegenheitsverletzung vor, wenn<br />
<strong>de</strong>r Versicherte einen Arzt erst dann hinzuzieht, wenn <strong>de</strong>r wirkliche Umfang erkennbar wird.<br />
9.2 <strong>Die</strong> von uns übersandte Unfallanzeige müssen Sie o<strong>de</strong>r die versicherte Person wahrheitsgemäß ausfüllen<br />
und uns unverzüglich zurücksen<strong>de</strong>n; von uns darüber hinaus gefor<strong>de</strong>rte sachdienliche Auskünfte<br />
müssen in gleicher Weise erteilt wer<strong>de</strong>n.<br />
9.3 Wer<strong>de</strong>n Ärzte von uns beauftragt, muss sich die versicherte Person auch von diesen untersuchen<br />
lassen. <strong>Die</strong> notwendigen Kosten einschließlich eines dadurch entstan<strong>de</strong>nen Verdienstausfalles tragen<br />
wir.<br />
Wird bei Selbständigen <strong>de</strong>r Verdienstausfall nicht konkret nachgewiesen, so wird ein fester Betrag<br />
erstattet, <strong>de</strong>r 1/5‰ <strong>de</strong>r versicherten Invaliditätssumme, höchstens jedoch 200 EUR beträgt.<br />
9.4 <strong>Die</strong> Ärzte, die die versicherte Person – auch aus an<strong>de</strong>ren Anlässen – behan<strong>de</strong>lt o<strong>de</strong>r untersucht<br />
haben, an<strong>de</strong>re Versicherer, Versicherungsträger und Behör<strong>de</strong>n sind zu ermächtigen, alle erfor<strong>de</strong>rlichen<br />
Auskünfte zu erteilen.
10<br />
Welche Folgen haben die Nichtbeachtung<br />
von Obliegenheiten und<br />
das Nichteinhalten bestimmter<br />
Fristen?<br />
11<br />
Wann sind die Leistungen fällig?<br />
9.5 Hat <strong>de</strong>r Unfall <strong>de</strong>n Tod zur Folge, ist uns dies innerhalb von 48 Stun<strong>de</strong>n zu mel<strong>de</strong>n, auch wenn uns<br />
<strong>de</strong>r Unfall schon angezeigt war. <strong>Die</strong> Mel<strong>de</strong>frist beginnt erst, wenn <strong>de</strong>r Versicherungsnehmer, <strong>de</strong>ssen<br />
Erben o<strong>de</strong>r die bezugsberechtigten Personen Kenntnis von <strong>de</strong>m To<strong>de</strong> <strong>de</strong>s Versicherten und <strong>de</strong>r Möglichkeit<br />
einer Unfallursächlichkeit haben.<br />
Uns ist das Recht zu verschaffen, gegebenenfalls eine Obduktion durch einen von uns beauftragten<br />
Arzt vornehmen zu lassen.<br />
9.6 Für die Erfüllung von Obliegenheiten ist neben <strong>de</strong>m Versicherungsnehmer nach Maßgabe <strong>de</strong>s § 47<br />
VVG 2008 auch <strong>de</strong>r Versicherte verantwortlich. Insbeson<strong>de</strong>re für solche Obliegenheiten, die nur in<br />
seiner Person entstehen können (auch im Hinblick auf Ziffer 14 GUB 2010).<br />
Wird eine nach Eintritt <strong>de</strong>s Unfalles zu erfüllen<strong>de</strong> Obliegenheit (Ziffer 9) vorsätzlich verletzt, verlieren Sie<br />
Ihren Versicherungsschutz.<br />
Bei grobfahrlässiger Verletzung einer Obliegenheit sind wir berechtigt, unsere Leistung in einem <strong>de</strong>r Schwere<br />
Ihres Verschul<strong>de</strong>ns entsprechen<strong>de</strong>n Verhältnis zu kürzen. Weisen Sie nach, dass Sie die Obliegenheit nicht<br />
grob fahrlässig verletzt haben, bleibt <strong>de</strong>r Versicherungsschutz bestehen.<br />
Der Versicherungsschutz bleibt auch bestehen, wenn Sie nachweisen, dass die Verletzung <strong>de</strong>r Obliegenheit<br />
we<strong>de</strong>r für <strong>de</strong>n Eintritt o<strong>de</strong>r die Feststellung <strong>de</strong>s Versicherungsfalls noch für die Feststellung o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>n Umfang<br />
<strong>de</strong>r Leistung ursächlich war. Das gilt nicht, wenn Sie die Obliegenheit arglistig verletzt haben.<br />
Wer<strong>de</strong>n die zur Begründung von Invaliditätsansprüchen nach Ziffer 2.1.1.1<br />
– Eintritt einer dauern<strong>de</strong>n Beeinträchtigung <strong>de</strong>r körperlichen o<strong>de</strong>r geistigen Leistungsfähigkeit innerhalb<br />
eines Jahres nach <strong>de</strong>m Unfall, und<br />
– schriftliche Feststellung <strong>de</strong>r Invalidität durch einen Arzt innerhalb von 18 Monaten nach <strong>de</strong>m Unfall<br />
o<strong>de</strong>r zur Neubemessung <strong>de</strong>s Gra<strong>de</strong>s <strong>de</strong>r Invalidität nach Ziffer 11.5:<br />
– Feststellung <strong>de</strong>s neuen Gra<strong>de</strong>s <strong>de</strong>r Invalidität innerhalb von drei Jahren nach Eintritt <strong>de</strong>s Unfalles<br />
– Anspruchstellung spätestens 3 Monate vor Ablauf <strong>de</strong>r Frist<br />
vorgesehenen Fristen nicht eingehalten, so entfällt Ihr Leistungsanspruch, ohne dass es auf Ihr Verschul<strong>de</strong>n<br />
gemäß Abs. 1 ankommt.<br />
Unterbleibt versehentlich eine Anzeige bzw. die Erfüllung einer vertraglichen Obliegenheit, so beeinträchtigt<br />
das unsere Leistungspflicht nicht, wenn Sie bzw. die versicherte Person nachweisen, dass es sich hierbei nur<br />
um ein Versehen han<strong>de</strong>lt und Sie nach Erkennen die Anzeige unverzüglich nachgeholt bzw. die Obliegenheit<br />
unverzüglich erfüllt haben bzw. die versicherte Person dieses unternommen hat.<br />
11.1 Wir sind verpflichtet, innerhalb eines Monats – beim Invaliditätsanspruch innerhalb von drei Monaten<br />
– in Textform zu erklären, ob und in welchem Umfang wir einen Anspruch anerkennen.<br />
<strong>Die</strong> Fristen beginnen mit <strong>de</strong>m Eingang folgen<strong>de</strong>r Unterlagen:<br />
– Nachweis <strong>de</strong>s Unfallhergangs und <strong>de</strong>r Unfallfolgen<br />
– beim Invaliditätsanspruch zusätzlich <strong>de</strong>r Nachweis über <strong>de</strong>n Abschluss <strong>de</strong>s Heilverfahrens,<br />
soweit es für die Bemessung <strong>de</strong>r Invalidität notwendig ist.<br />
<strong>Die</strong> ärztlichen Gebühren, die Ihnen zur Begründung <strong>de</strong>s Leistungsanspruchs entstehen, übernehmen<br />
wir. Sonstige Kosten übernehmen wir nicht.<br />
11.2 Erkennen wir <strong>de</strong>n Anspruch an o<strong>de</strong>r haben wir uns mit Ihnen über Grund und Höhe geeinigt, leisten<br />
wir innerhalb von zwei Wochen.<br />
11.3 Steht die Leistungspflicht nur <strong>de</strong>m Grun<strong>de</strong> nach fest, zahlen wir – wenn Sie es verlangen – angemessene<br />
Vorschüsse.<br />
<strong>Die</strong> Vorschüsse wer<strong>de</strong>n auf die endgültig fällig wer<strong>de</strong>n<strong>de</strong> Leistung angerechnet.<br />
11.4 Bei schwerwiegen<strong>de</strong>n Unfallverletzungen zahlen wir Ihnen vor Abschluss <strong>de</strong>s Heilverfahrens einen<br />
sofortigen Vorschuss von min<strong>de</strong>stens 20 % <strong>de</strong>r Summe, die sich aus <strong>de</strong>r zu erwarten<strong>de</strong>n unfallbedingten<br />
dauern<strong>de</strong>n Beeinträchtigung <strong>de</strong>r körperlichen o<strong>de</strong>r geistigen Leistungsfähigkeit (Invalidität)<br />
errechnet. Besteht für die versicherte Person allerdings aufgrund <strong>de</strong>s Unfalls akute Lebensgefahr, so<br />
ist <strong>de</strong>r sofortige Vorschuss auf die vereinbarte Versicherungssumme für <strong>de</strong>n To<strong>de</strong>sfall begrenzt.<br />
Eine schwerwiegen<strong>de</strong> Unfallverletzung liegt immer in <strong>de</strong>n Fällen vor, in <strong>de</strong>nen <strong>de</strong>r zu erwarten<strong>de</strong><br />
Grad <strong>de</strong>r Invalidität min<strong>de</strong>stens 40 % beträgt.<br />
Dass eine unfallbedingte Invalidität verbleibt, muss von Ihnen durch Vorlage eines fachärztlichen<br />
Attestes nachgewiesen wer<strong>de</strong>n.<br />
Der von uns an Sie gezahlte sofortige Vorschuss bei schwerwiegen<strong>de</strong>n Unfallverletzungen wird auf<br />
die Zahlung <strong>de</strong>r endgültigen Invaliditätsleistung angerechnet.<br />
11.5 Sie und wir sind berechtigt, <strong>de</strong>n Grad <strong>de</strong>r Invalidität jährlich neu bemessen zu lassen. Ihnen steht<br />
das Recht längstens 3 Jahre nach Eintritt <strong>de</strong>s Unfalls zu, uns nur 2 Jahre. Bei Kin<strong>de</strong>rn bis zur Vollendung<br />
<strong>de</strong>s 14. Lebensjahres beträgt die Frist für Sie und uns 5 Jahre. <strong>Die</strong>ses Recht muss<br />
– von uns mit Abgabe einer Erklärung über unsere Leistungspflicht entsprechend Ziffer 11.1,<br />
– von Ihnen vor Ablauf dieser Frist ausgeübt wer<strong>de</strong>n.<br />
Ergibt die endgültige Bemessung eine höhere Invaliditätsleistung als wir sie bereits erbracht haben,<br />
so ist <strong>de</strong>r Mehrbetrag mit 5 % jährlich zu verzinsen.<br />
11.6 Zur Prüfung <strong>de</strong>r Voraussetzungen für <strong>de</strong>n Rentenbezug sind wir berechtigt, Lebensbescheinigungen<br />
anzufor<strong>de</strong>rn. Wird die Bescheinigung nicht unverzüglich übersandt, ruht die Rentenzahlung ab <strong>de</strong>r<br />
nächsten Fälligkeit.<br />
17
<strong>Die</strong> Versicherungsdauer<br />
12<br />
Wann beginnt und wann en<strong>de</strong>t <strong>de</strong>r<br />
Vertrag?<br />
Der Versicherungsbeitrag<br />
13<br />
Was müssen Sie bei <strong>de</strong>r Beitragszahlung<br />
beachten?<br />
Was geschieht, wenn Sie einen<br />
Beitrag nicht rechtzeitig zahlen?<br />
18<br />
12.1 Beginn <strong>de</strong>s Versicherungsschutzes<br />
Der Versicherungsschutz beginnt zu <strong>de</strong>m im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt, wenn Sie<br />
<strong>de</strong>n ersten o<strong>de</strong>r einmaligen Beitrag rechtzeitig im Sinne von Ziffer 13.2 zahlen.<br />
12.2 Dauer und En<strong>de</strong> <strong>de</strong>s Vertrages<br />
Der Vertrag ist für die im Versicherungsschein angegebene Zeit abgeschlossen.<br />
Bei einer Vertragsdauer von min<strong>de</strong>stens einem Jahr verlängert sich <strong>de</strong>r Vertrag um jeweils ein Jahr,<br />
wenn nicht Ihnen o<strong>de</strong>r uns spätestens drei Monate vor <strong>de</strong>m Ablauf <strong>de</strong>s jeweiligen Versicherungs -<br />
jahres eine Kündigung zugegangen ist.<br />
Bei einer Vertragsdauer von weniger als einem Jahr en<strong>de</strong>t <strong>de</strong>r Vertrag, ohne dass es einer Kündigung<br />
bedarf, zum vorgesehenen Zeitpunkt.<br />
Bei einer Vertragsdauer von mehr als drei Jahren kann <strong>de</strong>r Vertrag schon zum Ablauf <strong>de</strong>s dritten<br />
Jahres o<strong>de</strong>r je<strong>de</strong>s darauffolgen<strong>de</strong>n Jahres gekündigt wer<strong>de</strong>n; die Kündigung muss Ihnen o<strong>de</strong>r uns<br />
spätestens drei Monate vor <strong>de</strong>m Ablauf <strong>de</strong>s jeweiligen Versicherungsjahres zugegangen sein.<br />
12.3 Kündigung nach Versicherungsfall<br />
Den Vertrag können Sie o<strong>de</strong>r wir durch schriftliche Kündigung been<strong>de</strong>n, wenn wir eine Leistung<br />
erbracht o<strong>de</strong>r Sie gegen uns Klage auf eine Leistung erhoben haben.<br />
<strong>Die</strong> Kündigung muss Ihnen o<strong>de</strong>r uns spätestens einen Monat nach Leistung o<strong>de</strong>r – im Falle eines<br />
Rechtsstreits – nach Klagerücknahme, Anerkenntnis, Vergleich o<strong>de</strong>r Rechtskraft <strong>de</strong>s Urteils in<br />
Schriftform zugegangen sein.<br />
Kündigen Sie, wird Ihre Kündigung sofort nach ihrem Zugang bei uns wirksam. Sie können jedoch<br />
bestimmen, dass die Kündigung zu einem späteren Zeitpunkt, spätestens jedoch zum En<strong>de</strong> <strong>de</strong>s laufen<strong>de</strong>n<br />
Versicherungsjahres, wirksam wird.<br />
Eine Kündigung durch uns wird einen Monat nach ihrem Zugang bei Ihnen wirksam.<br />
Wird <strong>de</strong>r Vertrag gekündigt, haben wir nur Anspruch auf <strong>de</strong>n Teil <strong>de</strong>s Beitrags, <strong>de</strong>r <strong>de</strong>r abgelaufenen<br />
Vertragszeit entspricht.<br />
13.1 Beitrag und Versicherungsteuer<br />
Der in Rechnung gestellte Beitrag enthält die Versicherungsteuer, die Sie in <strong>de</strong>r jeweils vom Gesetz<br />
bestimmten Höhe zu entrichten haben.<br />
13.2 Zahlung und Folgen verspäteter Zahlung/Erster o<strong>de</strong>r einmaliger Beitrag<br />
13.2.1 Fälligkeit und Rechtzeitigkeit <strong>de</strong>r Zahlung<br />
Der erste o<strong>de</strong>r einmalige Beitrag wird – wenn nichts an<strong>de</strong>res vereinbart ist – unverzüglich nach<br />
Ablauf von zwei Wochen nach Zugang <strong>de</strong>s Versicherungsscheins fällig.<br />
Ist die Zahlung <strong>de</strong>s Jahresbeitrags in Raten vereinbart, gilt als erster Beitrag nur die erste Rate <strong>de</strong>s<br />
ersten Jahresbeitrages.<br />
13.2.2 Späterer Beginn <strong>de</strong>s Versicherungsschutzes<br />
Zahlen Sie <strong>de</strong>n ersten o<strong>de</strong>r einmaligen Beitrag nicht rechtzeitig, son<strong>de</strong>rn zu einem späteren Zeitpunkt,<br />
beginnt <strong>de</strong>r Versicherungsschutz erst ab diesem Zeitpunkt, sofern Sie durch geson<strong>de</strong>rte Mitteilung<br />
in Textform o<strong>de</strong>r durch einen auffälligen Hinweis im Versicherungsschein auf diese Rechtsfolge<br />
aufmerksam gemacht wur<strong>de</strong>n. Das gilt nicht, wenn Sie die Nichtzahlung nicht zu vertreten<br />
haben.<br />
13.2.3 Rücktritt<br />
Zahlen Sie <strong>de</strong>n ersten o<strong>de</strong>r einmaligen Beitrag nicht rechtzeitig, können wir vom Vertrag zurücktreten,<br />
solange <strong>de</strong>r Beitrag nicht gezahlt ist. Wir können nicht zurücktreten, wenn Sie die Nichtzahlung<br />
nicht zu vertreten haben.<br />
13.3 Zahlung und Folgen verspäteter Zahlung/Folgebeitrag<br />
13.3.1 Fälligkeit und Rechtzeitigkeit <strong>de</strong>r Zahlung<br />
13.3.2 Verzug<br />
<strong>Die</strong> Folgebeiträge wer<strong>de</strong>n zu <strong>de</strong>m jeweils vereinbarten Zeitpunkt fällig, sofern nicht etwas an<strong>de</strong>res<br />
vereinbart wur<strong>de</strong>.<br />
Wird <strong>de</strong>r Folgebeitrag nicht rechtzeitig gezahlt, geraten Sie ohne Mahnung in Verzug, es sei <strong>de</strong>nn,<br />
dass Sie die verspätete Zahlung nicht zu vertreten haben.<br />
Wir wer<strong>de</strong>n Sie auf Ihre Kosten in Textform zur Zahlung auffor<strong>de</strong>rn und Ihnen eine Zahlungsfrist von<br />
min<strong>de</strong>stens zwei Wochen setzen. <strong>Die</strong>se Fristsetzung ist nur wirksam, wenn wir darin die rückständigen<br />
Beträge <strong>de</strong>s Beitrags sowie die Zinsen und Kosten im Einzelnen beziffern und die Rechtsfolgen<br />
angeben, die nach <strong>de</strong>n Ziffern 13.3.3 und 13.3.4 mit <strong>de</strong>m Fristablauf verbun<strong>de</strong>n sind.<br />
Wir sind berechtigt, Ersatz <strong>de</strong>s uns durch <strong>de</strong>n Verzug entstan<strong>de</strong>nen Scha<strong>de</strong>ns zu verlangen.<br />
13.3.3 Kein Versicherungsschutz<br />
Sind Sie nach Ablauf dieser Zahlungsfrist noch mit <strong>de</strong>r Zahlung in Verzug, besteht ab diesem Zeitpunkt<br />
bis zur Zahlung kein Versicherungsschutz, wenn Sie mit <strong>de</strong>r Zahlungsauffor<strong>de</strong>rung nach Ziffer<br />
13.3.2 Abs. 2 darauf hingewiesen wur<strong>de</strong>n.
Weitere Bestimmungen<br />
14<br />
Wie sind die Rechtsverhältnisse<br />
<strong>de</strong>r am Vertrag beteiligten Personen<br />
zueinan<strong>de</strong>r?<br />
15<br />
Was be<strong>de</strong>utet die vorvertragliche<br />
Anzeigepflicht?<br />
13.3.4 Kündigung<br />
Sind Sie nach Ablauf dieser Zahlungsfrist noch mit <strong>de</strong>r Zahlung in Verzug, können wir <strong>de</strong>n Vertrag<br />
ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn wir Sie mit <strong>de</strong>r Zahlungsauffor<strong>de</strong>rung nach Ziffer<br />
13.3.2 Abs. 2 darauf hingewiesen haben.<br />
Haben wir gekündigt, und zahlen Sie danach innerhalb eines Monats <strong>de</strong>n angemahnten Beitrag,<br />
besteht <strong>de</strong>r Vertrag fort. Für Versicherungsfälle, die zwischen <strong>de</strong>m Zugang <strong>de</strong>r Kündigung und <strong>de</strong>r<br />
Zahlung eingetreten sind, besteht jedoch kein Versicherungsschutz.<br />
13.4 Rechtzeitigkeit <strong>de</strong>r Zahlung bei Lastschriftermächtigung<br />
Ist die Einziehung <strong>de</strong>s Beitrages von einem Konto vereinbart, gilt die Zahlung als rechtzeitig, wenn<br />
<strong>de</strong>r Beitrag zu <strong>de</strong>m im Versicherungsschein angegebenen Fälligkeitstag eingezogen wer<strong>de</strong>n kann<br />
und Sie einer berechtigten Einziehung nicht wi<strong>de</strong>rsprechen.<br />
Konnte <strong>de</strong>r fällige Beitrag ohne Ihr Verschul<strong>de</strong>n von uns nicht eingezogen wer<strong>de</strong>n, ist die Zahlung<br />
auch dann noch rechtzeitig, wenn sie unverzüglich nach unserer Zahlungsauffor<strong>de</strong>rung erfolgt.<br />
Kann <strong>de</strong>r fällige Beitrag nicht eingezogen wer<strong>de</strong>n, weil Sie die Einzugsermächtigung wi<strong>de</strong>rrufen<br />
haben, o<strong>de</strong>r haben Sie aus an<strong>de</strong>ren Grün<strong>de</strong>n zu vertreten, dass <strong>de</strong>r Beitrag nicht eingezogen<br />
wer<strong>de</strong>n kann, sind wir berechtigt, künftig Zahlung außerhalb <strong>de</strong>s Lastschriftverfahrens zu verlangen.<br />
Sie sind zur Übermittlung <strong>de</strong>s Beitrags erst verpflichtet, wenn Sie von uns hierzu in Textform<br />
aufgefor<strong>de</strong>rt wor<strong>de</strong>n sind.<br />
13.5 Teilzahlung und Folgen bei verspäteter Zahlung<br />
Ist die Zahlung <strong>de</strong>s Jahresbeitrages in Raten vereinbart, sind die noch ausstehen<strong>de</strong>n Raten sofort<br />
fällig, wenn Sie mit <strong>de</strong>r Zahlung einer Rate in Verzug sind.<br />
Ferner können wir für die Zukunft jährliche Beitragszahlung verlangen.<br />
13.6 Beitrag bei vorzeitiger Vertragsbeendigung<br />
Bei vorzeitiger Beendigung <strong>de</strong>s Vertrages haben wir, soweit nicht etwas an<strong>de</strong>res bestimmt ist, nur<br />
Anspruch auf <strong>de</strong>n Teil <strong>de</strong>s Beitrages, <strong>de</strong>r <strong>de</strong>m Zeitraum entspricht, in <strong>de</strong>m Versicherungsschutz<br />
bestan<strong>de</strong>n hat.<br />
13.7 Beitrag bei Ruhen <strong>de</strong>s Versicherungsschutzes gem. Ziffer 8.2<br />
Im Krieg o<strong>de</strong>r im kriegsmäßigen Einsatz wird die Pflicht Beiträge zu zahlen unterbrochen. Für diesen<br />
Zeitraum gezahlte Beiträge wer<strong>de</strong>n auf die spätere Versicherungszeit angerechnet o<strong>de</strong>r – falls das<br />
Versicherungsverhältnis vorzeitig been<strong>de</strong>t wird – erstattet.<br />
14.1 Fremdversicherung<br />
14.1.1 Ist die Versicherung gegen Unfälle abgeschlossen, die einem an<strong>de</strong>ren zustoßen (Fremdversicherung),<br />
steht die Ausübung <strong>de</strong>r Rechte aus <strong>de</strong>m Vertrag nicht <strong>de</strong>r versicherten Person, son<strong>de</strong>rn Ihnen<br />
zu. Sie sind neben <strong>de</strong>r versicherten Person für die Erfüllung <strong>de</strong>r Obliegenheiten verantwortlich.<br />
14.1.2 Fremdversicherung kann von Ihnen für Rechnung <strong>de</strong>r versicherten Person abgeschlossen sein<br />
(Fremdversicherung für frem<strong>de</strong> Rechnung). Haben Sie eine Fremdversicherung für frem<strong>de</strong> Rechnung<br />
geschlossen, so steht nach einem Unfallereignis die Leistung nicht Ihnen son<strong>de</strong>rn <strong>de</strong>r versicherten<br />
Person zu. Sie können bestimmen, ob Sie die Leistung selbst an die versicherte Person leiten<br />
wollen o<strong>de</strong>r ob wir dieses für Sie übernehmen.<br />
14.1.3 <strong>Die</strong> Fremdversicherung kann von Ihnen auch für eigene Rechnung abgeschlossen wer<strong>de</strong>n (Fremdversicherung<br />
für eigene Rechnung). Haben Sie eine Fremdversicherung für eigene Rechnung abgeschlossen,<br />
so steht nach einem Unfallereignis die Leistung Ihnen zu. <strong>Die</strong> Fremdversicherung für<br />
eigene Rechnung ist nur dann wirksam, wenn die versicherte Person ihre schriftliche Einwilligung<br />
gegeben hat.<br />
Wir sind bei <strong>de</strong>r Fremdversicherung für eigene Rechnung von <strong>de</strong>r Leistung frei, wenn Sie <strong>de</strong>n Unfall<br />
<strong>de</strong>r versicherten Person durch eine wi<strong>de</strong>rrechtliche Handlung herbeigeführt haben.<br />
14.2 Alle für Sie gelten<strong>de</strong>n Bestimmungen sind auf Ihren Rechtsnachfolger und sonstige Anspruchsteller<br />
entsprechend anzuwen<strong>de</strong>n.<br />
14.3 <strong>Die</strong> Versicherungsansprüche können vor Fälligkeit ohne unsere Zustimmung we<strong>de</strong>r übertragen noch<br />
verpfän<strong>de</strong>t wer<strong>de</strong>n.<br />
14.4 Bezüglich <strong>de</strong>r Erfüllung von Obliegenheiten weisen wir auf die Ziffer 9.6 hin.<br />
15.1 Vollständigkeit und Richtigkeit von Angaben über gefahrerhebliche Umstän<strong>de</strong><br />
Sie haben uns bis zur Abgabe Ihrer Vertragserklärung alle Ihnen bekannten Gefahrumstän<strong>de</strong> in Textform<br />
anzuzeigen, nach <strong>de</strong>nen wir Sie in Textform gefragt haben und die für unseren Entschluss<br />
erheblich sind, <strong>de</strong>n Vertrag mit <strong>de</strong>m vereinbarten Inhalt zu schließen. Sie sind auch insoweit zur<br />
Anzeige verpflichtet, als wir nach Ihrer Vertragserklärung, aber vor unserer Vertragsannahme Fragen<br />
im Sinne <strong>de</strong>s Satz 1 in Textform stellen. Gefahrerheblich sind die Umstän<strong>de</strong>, die geeignet sind, auf<br />
unseren Entschluss Einfluss auszuüben, <strong>de</strong>n Vertrag überhaupt o<strong>de</strong>r mit <strong>de</strong>m vereinbarten Inhalt<br />
abzuschließen. Ein Umstand, nach <strong>de</strong>m wir ausdrücklich und schriftlich gefragt haben, gilt im Zweifel<br />
als gefahrerheblich.<br />
<strong>Die</strong> versicherte Person ist neben Ihnen für wahrheitsgemäße und vollständige Anzeige <strong>de</strong>r gefahr -<br />
erheblichen Umstän<strong>de</strong> und die Beantwortung <strong>de</strong>r an sie gestellten Fragen verantwortlich.<br />
Wird <strong>de</strong>r Vertag von Ihrem Vertreter o<strong>de</strong>r einem Vertreter ohne Vertretungsvollmacht geschlossen<br />
und kennt dieser <strong>de</strong>n gefahrerheblichen Umstand, müssen Sie sich so behan<strong>de</strong>ln lassen, als hätten<br />
Sie selbst davon Kenntnis gehabt o<strong>de</strong>r dies arglistig verschwiegen.<br />
19
20<br />
15.2 Rücktritt<br />
15.2.1 Voraussetzungen und Ausübung <strong>de</strong>s Rücktritts<br />
Unvollständige und unrichtige Angaben zu <strong>de</strong>n gefahrerheblichen Umstän<strong>de</strong>n berechtigen uns, vom<br />
Versicherungsvertrag zurückzutreten.<br />
<strong>Die</strong>s gilt nur, wenn wir Sie durch geson<strong>de</strong>rte Mitteilung in Textform auf die Folgen einer Anzeigepflichtverletzung<br />
hingewiesen haben.<br />
Innerhalb <strong>de</strong>r Monatsfrist dürfen wir auch nachträglich weitere Umstän<strong>de</strong> zur Begründung unserer<br />
Erklärung angeben. <strong>Die</strong> Frist beginnt mit <strong>de</strong>m Zeitpunkt, in <strong>de</strong>m wir von <strong>de</strong>r Verletzung <strong>de</strong>r Anzeigepflicht<br />
Kenntnis erlangen. Der Rücktritt erfolgt durch Erklärung Ihnen gegenüber.<br />
15.2.2 Ausschluss <strong>de</strong>s Rücktrittsrechts<br />
Wir können uns auf unser Rücktrittsrecht nicht berufen, wenn wir <strong>de</strong>n nicht angezeigten Gefahrumstand<br />
o<strong>de</strong>r die Unrichtigkeit <strong>de</strong>r Anzeige kannten.<br />
Wir haben kein Rücktrittsrecht, wenn Sie nachweisen, dass Sie o<strong>de</strong>r Ihr Vertreter die unrichtigen<br />
o<strong>de</strong>r unvollständigen Angaben we<strong>de</strong>r vorsätzlich noch grob fahrlässig gemacht haben.Unser Rükktrittsrecht<br />
wegen grob fahrlässiger Verletzung <strong>de</strong>r Anzeigepflicht besteht nicht, wenn Sie nachweisen,<br />
dass wir <strong>de</strong>n Vertrag auch bei Kenntnis <strong>de</strong>r nicht angezeigten Umstän<strong>de</strong>, wenn auch zu an<strong>de</strong>ren<br />
Bedingungen, geschlossen hätten.<br />
15.2.3 Folgen <strong>de</strong>s Rücktritts<br />
Im Fall <strong>de</strong>s Rücktritts besteht kein Versicherungsschutz.<br />
Treten wir nach Eintritt <strong>de</strong>s Versicherungsfalls zurück, dürfen wir <strong>de</strong>n Versicherungsschutz nicht versagen,<br />
wenn Sie nachweisen, dass <strong>de</strong>r unvollständig o<strong>de</strong>r unrichtig angezeigte Umstand we<strong>de</strong>r für<br />
<strong>de</strong>n Eintritt <strong>de</strong>s Versicherungsfalls noch für die Feststellung o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>n Umfang <strong>de</strong>r Leistung ursächlich<br />
war. Auch in diesem Fall besteht aber kein Versicherungsschutz, wenn Sie die Anzeigepflicht<br />
arglistig verletzt haben.<br />
Uns steht <strong>de</strong>r Teil <strong>de</strong>s Beitrages zu, <strong>de</strong>r <strong>de</strong>r bis zum Wirksamwer<strong>de</strong>n <strong>de</strong>r Rücktrittserklärung abgelaufenen<br />
Vertragszeit entspricht.<br />
15.3 Kündigung o<strong>de</strong>r rückwirken<strong>de</strong> Vertragsanpassung<br />
Ist unser Rücktrittsrecht ausgeschlossen, weil Ihre Verletzung einer Anzeigepflicht we<strong>de</strong>r auf<br />
Vorsatz noch auf grober Fahrlässigkeit beruhte, können wir <strong>de</strong>n Versicherungsvertrag unter<br />
Einhaltung einer Frist von einem Monat schriftlich kündigen.<br />
<strong>Die</strong>s gilt nur, wenn wir Sie durch geson<strong>de</strong>rte Mitteilung in Textform auf die Folgen einer Anzeigepflichtverletzung<br />
hingewiesen haben.<br />
Dabei haben wir die Umstän<strong>de</strong> anzugeben, auf die wir unsere Erklärung stützen. Innerhalb <strong>de</strong>r<br />
Monatsfrist dürfen wir auch nachträglich weitere Umstän<strong>de</strong> zur Begründung unserer Erklärung<br />
abgeben. <strong>Die</strong> Frist beginnt mit <strong>de</strong>m Zeitpunkt, zu <strong>de</strong>m wir von <strong>de</strong>r Verletzung Ihrer Anzeigepflicht<br />
Kenntnis erlangt haben.<br />
Wir können uns auf unser Kündigungsrecht wegen Anzeigepflichtverletzung nicht berufen, wenn wir<br />
<strong>de</strong>n nicht angezeigten Gefahrumstand o<strong>de</strong>r die Unrichtigkeit <strong>de</strong>r Anzeige kannten.<br />
Das Kündigungsrecht ist auch ausgeschlossen, wenn Sie nachweisen, dass wir <strong>de</strong>n Vertrag auch bei<br />
Kenntnis <strong>de</strong>r nicht angezeigten Umstän<strong>de</strong>, wenn auch zu an<strong>de</strong>ren Bedingungen, geschlossen<br />
hätten.<br />
Können wir nicht zurücktreten o<strong>de</strong>r kündigen, weil wir <strong>de</strong>n Vertrag auch bei Kenntnis <strong>de</strong>r nicht angezeigten<br />
Umstän<strong>de</strong>, aber zu an<strong>de</strong>ren Bedingungen geschlossen hätten, wer<strong>de</strong>n die an<strong>de</strong>ren Bedingungen<br />
auf unser Verlangen rückwirkend Vertragsbestandteil. Haben Sie die Pflichtverletzung nicht<br />
zu vertreten, wer<strong>de</strong>n die an<strong>de</strong>ren Bedingungen ab <strong>de</strong>r laufen<strong>de</strong>n Versicherungsperio<strong>de</strong> Vertragsbestandteil.<br />
<strong>Die</strong>s gilt nur, wenn wir Sie durch geson<strong>de</strong>rte Mitteilung in Textform auf die Folgen einer Anzeigepflichtverletzung<br />
hingewiesen haben.<br />
Wir müssen die Vertragsanpassung innerhalb eines Monats schriftlich geltend machen. Dabei<br />
haben wir die Umstän<strong>de</strong> anzugeben, auf die wir unsere Erklärung stützen. Innerhalb <strong>de</strong>r Monatsfrist<br />
dürfen wir auch nachträglich weitere Umstän<strong>de</strong> zur Begründung unserer Erklärung abgeben. <strong>Die</strong> Frist<br />
beginnt mit <strong>de</strong>m Zeitpunkt, zu <strong>de</strong>m wir von <strong>de</strong>r Verletzung <strong>de</strong>r Anzeigepflicht, die uns zur Vertragsanpassung<br />
berechtigt, Kenntnis erlangen.<br />
Wir können uns auf eine Vertragsanpassung nicht berufen, wenn wir <strong>de</strong>n nicht angezeigten Gefahrumstand<br />
o<strong>de</strong>r die Unrichtigkeit <strong>de</strong>r Anzeige kannten.<br />
Erhöht sich durch die Vertragsanpassung <strong>de</strong>r Beitrag um mehr als 10 % o<strong>de</strong>r schließen wir die<br />
Gefahrabsicherung für <strong>de</strong>n nicht angezeigten Umstand aus, können Sie <strong>de</strong>n Vertrag innerhalb eines<br />
Monats nach Zugang unserer Mitteilung fristlos kündigen.<br />
15.4 Anfechtung<br />
Unser Recht, <strong>de</strong>n Vertrag wegen arglistiger Täuschung über Gefahrumstän<strong>de</strong> anzufechten, bleibt<br />
unberührt. Im Fall <strong>de</strong>r Anfechtung steht uns <strong>de</strong>r Teil <strong>de</strong>s Beitrags zu, <strong>de</strong>r <strong>de</strong>r bis zum Wirksamwer<strong>de</strong>n<br />
<strong>de</strong>r Anfechtungserklärung abgelaufenen Vertragszeit entspricht.
16<br />
Wann verjähren die Ansprüche<br />
aus <strong>de</strong>m Vertrag?<br />
17<br />
Welches Recht fin<strong>de</strong>t Anwendung?<br />
Wo sind die Gerichtsstän<strong>de</strong>?<br />
18<br />
Was müssen Sie uns sonst noch<br />
mitteilen, was müssen Sie dabei<br />
beachten?<br />
19<br />
Umstellung <strong>de</strong>s Vertrags auf <strong>de</strong>n<br />
Seniorentarif<br />
16.1 <strong>Die</strong> Ansprüche aus <strong>de</strong>m Versicherungsvertrag verjähren in drei Jahren. <strong>Die</strong> Frist beginnt mit <strong>de</strong>m<br />
Schluss <strong>de</strong>s Jahres, in <strong>de</strong>m <strong>de</strong>r Anspruch entstan<strong>de</strong>n ist und Sie von <strong>de</strong>n Ihren / wir <strong>de</strong>n unseren<br />
Anspruch begrün<strong>de</strong>n<strong>de</strong>n Umstän<strong>de</strong>n Kenntnis erlangen o<strong>de</strong>r ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen<br />
müssten (§§ 195, 199 Bürgerliches Gesetzbuch [BGB]). Ohne Rücksicht auf die Kenntnis o<strong>de</strong>r grob<br />
fahrlässige Unkenntnis verjähren die Ansprüche in je<strong>de</strong>m Fall in zehn Jahren von ihrer Entstehung<br />
an.<br />
16.2 Haben Sie einen Anspruch aus <strong>de</strong>m Versicherungsvertrag bei uns angemel<strong>de</strong>t, ist die Verjährung bis<br />
zu <strong>de</strong>m Zeitpunkt gehemmt, zu <strong>de</strong>m Ihnen unsere Entscheidung in Textform zugeht.<br />
17.1 Auf das Versicherungsverhältnis fin<strong>de</strong>t das Recht <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>srepublik Deutschland Anwendung.<br />
17.2 Für Klagen aus <strong>de</strong>m Versicherungsvertrag gegen uns bestimmt sich die gerichtliche Zuständigkeit<br />
nach unserem Sitz. Örtlich zuständig ist auch das Gericht, in <strong>de</strong>ssen Bezirk Sie zur Zeit <strong>de</strong>r Klage -<br />
erhebung Ihren Wohnsitz o<strong>de</strong>r, in Ermangelung eines solchen, Ihren gewöhnlichen Aufenthalt<br />
haben.<br />
17.3 Wir können Klagen gegen Sie bei <strong>de</strong>m für Ihren Wohnsitz zuständigen Gericht erheben o<strong>de</strong>r, in<br />
Ermangelung eines solchen, bei <strong>de</strong>m Gericht <strong>de</strong>s Ortes, an <strong>de</strong>m Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt<br />
haben.<br />
Soweit es sich bei <strong>de</strong>m Vertrag um eine betriebliche Versicherung han<strong>de</strong>lt, können wir unsere<br />
Ansprüche auch bei <strong>de</strong>m für <strong>de</strong>n Sitz o<strong>de</strong>r die Nie<strong>de</strong>rlassung <strong>de</strong>s Gewerbebetriebes zuständigen<br />
Gericht geltend machen.<br />
18.1 Alle für uns bestimmten Anzeigen und Erklärungen müssen Sie in Textform abgeben. Sie sollen an<br />
unsere Hauptverwaltung o<strong>de</strong>r an die im Versicherungsschein o<strong>de</strong>r in <strong>de</strong>ssen Nachträgen als zuständig<br />
bezeichnete Geschäftsstelle gerichtet wer<strong>de</strong>n.<br />
18.2 Haben Sie uns eine Än<strong>de</strong>rung Ihrer Anschrift nicht mitgeteilt, genügt für eine Willenserklärung, die<br />
Ihnen gegenüber abzugeben ist, die Absendung eines eingeschriebenen Briefes an die letzte uns<br />
bekannte Anschrift. <strong>Die</strong> Erklärung gilt drei Tage nach <strong>de</strong>r Absendung <strong>de</strong>s Briefes als zugegangen.<br />
<strong>Die</strong>s gilt entsprechend für <strong>de</strong>n Fall einer Än<strong>de</strong>rung Ihres Namens.<br />
18.3 Haben Sie die Versicherung für Ihren Gewerbebetrieb abgeschlossen, fin<strong>de</strong>n bei einer Verlegung <strong>de</strong>s<br />
Gewerbebetriebes die Bestimmungen von Ziffer 18.2 entsprechen<strong>de</strong> Anwendung.<br />
18.4 Wird <strong>de</strong>r Versicherungsvertrag durch einen Makler betreut, ist dieser bevollmächtigt, Anzeigen und<br />
Willenserklärungen <strong>de</strong>s Versicherungsnehmers entgegenzunehmen. Er ist durch <strong>de</strong>n Maklervertrag<br />
verpflichtet, diese unverzüglich an <strong>de</strong>n Versicherer weiterzuleiten.<br />
19.1 <strong>Die</strong> Versicherung wird zum vereinbarten Beitrag bis zum En<strong>de</strong> <strong>de</strong>s Versicherungsjahres fortgeführt,<br />
in <strong>de</strong>m die versicherte Person das 65. Lebensjahr vollen<strong>de</strong>t. Ab <strong>de</strong>m dann folgen<strong>de</strong>n Versicherungsjahr<br />
ist <strong>de</strong>r Beitrag zu entrichten, <strong>de</strong>r sich aus <strong>de</strong>m zu diesem Zeitpunkt gültigen Tarif <strong>de</strong>r <strong>Gothaer</strong><br />
für Senioren (Gefahrengruppe S) ergibt.<br />
Sie wer<strong>de</strong>n von uns spätestens einen Monat vor <strong>de</strong>m En<strong>de</strong> <strong>de</strong>s Versicherungsjahres, in <strong>de</strong>m die<br />
versicherte Person das 65. Lebensjahr vollen<strong>de</strong>t, über <strong>de</strong>n verän<strong>de</strong>rten Beitrag unterrichtet. Über<br />
die Vertragsän<strong>de</strong>rung erhalten Sie einen Nachtrag zum Versicherungsschein.<br />
Im Falle <strong>de</strong>r Beitragserhöhung können Sie <strong>de</strong>n Vertrag kündigen. Ihre Kündigung muss uns spätestens<br />
einen Monat nach Erhalt <strong>de</strong>s Nachtrags zugehen. <strong>Die</strong> Kündigung muss in Textform erfolgen.<br />
Sie wird zu <strong>de</strong>m Zeitpunkt wirksam, an <strong>de</strong>m die Beitragserhöhung in Kraft treten wür<strong>de</strong>.<br />
Auf das Kündigungsrecht wer<strong>de</strong>n wir Sie in <strong>de</strong>m Nachtrag noch einmal hinweisen.<br />
19.2 Nach <strong>de</strong>r bedingungsgemäßen Umstellung <strong>de</strong>s Vertrags auf <strong>de</strong>n Tarif <strong>de</strong>r <strong>Gothaer</strong> für Senioren im<br />
Sinne <strong>de</strong>r Ziffer 19.1, bieten wir im Rahmen folgen<strong>de</strong>r Leistungsarten und Produkte keinen Ver -<br />
sicherungsschutz mehr für:<br />
Invalidität mit progressiver Invaliditätsstaffel (Progression 350 %) im Sinne <strong>de</strong>r Beson<strong>de</strong>ren<br />
Bedingungen für die <strong>Unfallversicherung</strong> mit progressiver Invaliditätsstaffel (Progression 350 %)<br />
[Nr. 62]<br />
Invalidität mit verbesserter Glie<strong>de</strong>rtaxe für Ärzte <strong>de</strong>r Humanmedizin im Sinne <strong>de</strong>r Beson<strong>de</strong>ren<br />
Bedingungen für die Invaliditätsleistung mit verbesserter Glie<strong>de</strong>rtaxe für Ärzte <strong>de</strong>r Human -<br />
medizin (UIVGT) [Nr. 72]<br />
Invalidität mit verbesserter Glie<strong>de</strong>rtaxe für Ärzte <strong>de</strong>r Humanmedizin im Sinne <strong>de</strong>r Beson<strong>de</strong>ren<br />
Bedingungen für die Invaliditätsleistung mit verbesserter Glie<strong>de</strong>rtaxe für Ärzte <strong>de</strong>r Human -<br />
medizin (UIVGT) [Nr. 72] in Verbindung mit <strong>de</strong>r progressiven Invaliditätsstaffel (Progression<br />
350 %) im Sinne <strong>de</strong>r Beson<strong>de</strong>ren Bedingungen für die <strong>Unfallversicherung</strong> mit progressiver<br />
Invaliditätsstaffel (Progression 350 %) [Nr. 62]<br />
Invalidität mit progressiver Invaliditätsstaffel (Progression 600 %) im Sinne <strong>de</strong>r Beson<strong>de</strong>ren<br />
Bedingungen für die <strong>Unfallversicherung</strong> mit progressiver Invaliditätsstaffel (Progression 600 %)<br />
[Nr. 82]<br />
die Invaliditätsrente bis 65 im Sinne <strong>de</strong>r Beson<strong>de</strong>ren Bedingungen für die Invaliditätsrente bis<br />
65 (Nr. 97)<br />
<strong>Die</strong> Versicherungssumme, die zum En<strong>de</strong> <strong>de</strong>s Versicherungsjahres, in <strong>de</strong>m die versicherte Person das<br />
65. Lebensjahr vollen<strong>de</strong>t hat, für eine <strong>de</strong>r folgen<strong>de</strong>n versicherten Leistungsarten<br />
Invalidität mit progressiver Invaliditätsstaffel (Progression 350 %) im Sinne <strong>de</strong>r Beson<strong>de</strong>ren<br />
Bedingungen für die <strong>Unfallversicherung</strong> mit progressiver Invaliditätsstaffel (Progression 350 %)<br />
[Nr. 62]<br />
21
22<br />
Invalidität mit verbesserter Glie<strong>de</strong>rtaxe für Ärzte <strong>de</strong>r Humanmedizin im Sinne <strong>de</strong>r Beson<strong>de</strong>ren<br />
Bedingungen für die Invaliditätsleistung mit verbesserter Glie<strong>de</strong>rtaxe für Ärzte <strong>de</strong>r Human -<br />
medizin (UIVGT) [Nr. 72]<br />
Invalidität mit verbesserter Glie<strong>de</strong>rtaxe für Ärzte <strong>de</strong>r Humanmedizin im Sinne <strong>de</strong>r Beson<strong>de</strong>ren<br />
Bedingungen für die Invaliditätsleistung mit verbesserter Glie<strong>de</strong>rtaxe für Ärzte <strong>de</strong>r Human -<br />
medizin (UIVGT) [Nr. 72] in Verbindung mit <strong>de</strong>r progressiven Invaliditätsstaffel (Progression<br />
350 %) im Sinne <strong>de</strong>r Beson<strong>de</strong>ren Bedingungen für die <strong>Unfallversicherung</strong> mit progressiver<br />
Invaliditätsstaffel (Progression 350 %) [Nr. 62]<br />
Invalidität mit progressiver Invaliditätsstaffel (Progression 600 %) im Sinne <strong>de</strong>r Beson<strong>de</strong>ren<br />
Bedingungen für die <strong>Unfallversicherung</strong> mit progressiver Invaliditätsstaffel (Progression 600 %)<br />
[Nr. 82]<br />
gültig ist, wird dann als Versicherungssumme für eine einfache, lineare Invaliditätsleistung im Sinne<br />
<strong>de</strong>r Ziffer 2.1 dieser Bedingungen übernommen.<br />
Hierzu ein Beispiel:<br />
Für die versicherte Person ist eine Invalidität mit progressiver Invaliditätsstaffel (Progression 350 %)<br />
vereinbart. <strong>Die</strong> zum En<strong>de</strong> <strong>de</strong>s Versicherungsjahres, in <strong>de</strong>m die versicherte Person das 65. Lebensjahr<br />
vollen<strong>de</strong>t hat, gelten<strong>de</strong> Basis-Versicherungssumme beträgt 100.000 EUR. <strong>Die</strong> Leistung bei Voll -<br />
invalidität (Invaliditätsgrad von 100 %) beträgt <strong>de</strong>mzufolge 350.000 EUR.<br />
<strong>Die</strong> Basis-Versicherungssumme von 100.000 EUR wird als Versicherungssumme einer einfachen,<br />
linearen Invalidität im Sinne <strong>de</strong>r Ziffer 2.1 dieser Bedingungen übernommen. <strong>Die</strong> vereinbarte<br />
Progression von 350 % entfällt. <strong>Die</strong> Leistung bei Vollinvalidität (Invaliditätsgrad von 100 %) beträgt<br />
<strong>de</strong>mzufolge 100.000 EUR.<br />
Ist die Leistungsart<br />
Invaliditätsrente bis 65 im Sinne <strong>de</strong>r Beson<strong>de</strong>ren Bedingungen für die Invaliditätsrente bis 65<br />
(Nr. 97)<br />
Vertragsbestandteil, so wird eine Invaliditätsversicherungssumme für eine einfache, lineare Invalidität<br />
im Sinne <strong>de</strong>r Ziffer 2.1 dieser Bedingungen aus <strong>de</strong>m Jahresbeitrag, ohne Ratenzahlungszuschlag<br />
und gesetzlicher Versicherungsteuer errechnet. <strong>Die</strong> errechnete Versicherungssumme dient <strong>de</strong>r<br />
Erhöhung <strong>de</strong>r Versicherungssumme, die für eine einfache, lineare Invalidität im Sinne <strong>de</strong>r Ziffer 2.1<br />
dieser Bedingungen bereits Vertragsbestandteil ist. Ist eine einfache, lineare Invalidität im Sinne <strong>de</strong>r<br />
Ziffer 2.1 dieser Bedingungen kein Vertragsbestandteil, so wird sie es, mit <strong>de</strong>r aus <strong>de</strong>m Jahresbeitrag,<br />
ohne Ratenzahlungszuschlag und gesetzlicher Versicherungsteuer, errechneten Versicherungssumme.<br />
Auch hierzu ein Beispiel:<br />
Für die versicherte Person ist eine monatliche Invaliditätsrente bis 65 in Höhe von 1.000 EUR vereinbart.<br />
Der Jahresbeitrag beträgt, ohne eventuelle Ratenzuschläge und ohne gesetzliche Versicherungsteuer,<br />
52,00 EUR.<br />
Der angenommene Beitragssatz für die einfache, lineare Invalidität im Sinne <strong>de</strong>r Ziffer 2.1 dieser<br />
Bedingungen beträgt für die Gefahrengruppe Senioren (S) in diesem Beispiel 0,95 ‰ (je 1.000 EUR<br />
Versicherungssumme).<br />
<strong>Die</strong> Versicherungssumme errechnet sich wie folgt:<br />
52,00 EUR / 0,95 ‰ = 54.737 EUR<br />
Für die übrigen Leistungsarten<br />
To<strong>de</strong>sfallleistung<br />
Unfallkrankenhaustagegeld<br />
Genesungsgeld<br />
gelten die Versicherungssummen, die zum En<strong>de</strong> <strong>de</strong>s Versicherungsjahres, in <strong>de</strong>m die versicherte<br />
Person das 65. Lebensjahr vollen<strong>de</strong>t, gültig sind, fort.<br />
Ist die <strong>Gothaer</strong> UnfallTop 2010 vereinbart, so gilt aufgrund <strong>de</strong>r Tatsache, dass diese nach <strong>de</strong>r<br />
Umstellung auf <strong>de</strong>n Seniorentarif entfällt, für die Leistungsarten<br />
Bergungskosten<br />
Kosten für kosmetische Operationen in <strong>de</strong>r <strong>Unfallversicherung</strong><br />
nach <strong>de</strong>r Umstellung eine beitragsfreie Versicherungssumme in Höhe von jeweils 10.000 EUR.<br />
Gleiches gilt, wenn neben <strong>de</strong>r <strong>Gothaer</strong> UnfallTop 2010 zusätzlich auch die PlusDeckung zur <strong>Gothaer</strong><br />
UnfallTop 2010 vereinbart ist.
Beson<strong>de</strong>re Bedingungen und Zusatzbedingungen<br />
Nr. 50<br />
Zusatzbedingungen für die<br />
Gruppen-<strong>Unfallversicherung</strong><br />
Nr. 51 (U 2080)<br />
Beson<strong>de</strong>re Bedingungen für die<br />
Unfall-Versicherung mit planmäßiger<br />
Erhöhung (5 o<strong>de</strong>r 10 %) von<br />
Leistung und Beitrag<br />
<strong>Die</strong> Beson<strong>de</strong>ren Bedingungen und Zusatzbedingungen zu <strong>de</strong>n <strong>Gothaer</strong> <strong>Unfallversicherung</strong>sbedingungen<br />
(GUB 2010) wer<strong>de</strong>n nur dann Vertragsgrundlage, wenn Sie sie vereinbart haben. <strong>Die</strong>s geht aus <strong>de</strong>m von<br />
Ihnen gestellten Antrag und aus <strong>de</strong>m Versicherungsschein hervor.<br />
§ 1<br />
Bestimmungen für Versicherungen ohne Namensangabe<br />
(1) <strong>Die</strong> zu versichern<strong>de</strong>n Personen sind so zu bezeichnen, dass bei Eintritt <strong>de</strong>s Versicherungsfalls ein Zweifel<br />
über die Zugehörigkeit zu <strong>de</strong>m versicherten Personenkreis nicht entstehen kann.<br />
(2) Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, geordnete Personal-, Lohn- o<strong>de</strong>r Mitglie<strong>de</strong>rlisten zu führen und<br />
auf Verlangen <strong>de</strong>n von <strong>de</strong>m Versicherer beauftragten Organen Einsicht in diese zu gestatten.<br />
(3) Der Versicherer for<strong>de</strong>rt <strong>de</strong>n Versicherungsnehmer jeweils am Schluss <strong>de</strong>s Zeitabschnitts, auf welchen <strong>de</strong>r<br />
Jahresbeitrag anteilig entrichtet wird, auf, die Zahl <strong>de</strong>r in diesem Zeitabschnitt versichert gewesenen Personen<br />
anzugeben. <strong>Die</strong>se Angabe hat nach Monaten und nach <strong>de</strong>m höchsten Stan<strong>de</strong> je<strong>de</strong>s Monats zu<br />
erfolgen. Eine Durchschnittsberechnung ist nicht zulässig.<br />
(4) Aufgrund <strong>de</strong>r festgestellten Kopfzahl <strong>de</strong>r Versicherten erfolgt die Berechnung <strong>de</strong>s jeweiligen Beitrags. Ist<br />
für <strong>de</strong>n verflossenen Zeitabschnitt ein zu hoher o<strong>de</strong>r zu niedriger Beitrag gezahlt wor<strong>de</strong>n, so ist <strong>de</strong>r entsprechen<strong>de</strong><br />
Betrag im ersteren Falle von <strong>de</strong>m Versicherer zurückzuerstatten, im letzteren Falle vom Versicherungsnehmer<br />
nachzuzahlen.<br />
(5) Unterlässt <strong>de</strong>r Versicherungsnehmer die Angaben <strong>de</strong>r Personenzahl innerhalb eines Monats nach Empfang<br />
<strong>de</strong>r Auffor<strong>de</strong>rung, so ist <strong>de</strong>r Versicherer berechtigt, <strong>de</strong>n Beitrag unter Zugrun<strong>de</strong>legung <strong>de</strong>r zuletzt<br />
angegebenen Personenhöchstzahl zu for<strong>de</strong>rn. Dem Versicherungsnehmer ist jedoch das Recht vorbehalten,<br />
im Laufe <strong>de</strong>s neuen Zeitabschnitts die richtige Personenzahl nachzuweisen. Ist diese Zahl geringer<br />
als die bei <strong>de</strong>r Beitragsberechnung angenommene, so ist <strong>de</strong>r zuviel gezahlte Beitrag <strong>de</strong>m Versicherungsnehmer<br />
zurückzuerstatten. Ist die Zahl höher, so ist <strong>de</strong>r Mehrbeitrag nachzuzahlen.<br />
§ 2<br />
Bestimmungen für Versicherungen mit Namensangabe<br />
(1) Aus <strong>de</strong>r Versicherung ausschei<strong>de</strong>n<strong>de</strong> Personen sind ab- und an <strong>de</strong>ren Stelle treten<strong>de</strong> anzumel<strong>de</strong>n. <strong>Die</strong>se<br />
gelten von <strong>de</strong>r Absendung <strong>de</strong>r Anmeldung als versichert.<br />
(2) Außer<strong>de</strong>m können noch nicht versicherte Personen je<strong>de</strong>rzeit zur Versicherung angemel<strong>de</strong>t wer<strong>de</strong>n, wenn<br />
Beruf o<strong>de</strong>r Beschäftigung die gleichen sind, wie die <strong>de</strong>r bereits versicherten Personen. Sie gelten von<br />
<strong>de</strong>r Absendung <strong>de</strong>r Anmeldung an zu <strong>de</strong>nselben Beträgen versichert wie diese.<br />
(3) Personen in an<strong>de</strong>ren Berufen o<strong>de</strong>r mit an<strong>de</strong>rer Beschäftigung gelten erst nach Vereinbarung <strong>de</strong>r Versicherungssummen<br />
und <strong>de</strong>s Beitrages als versichert.<br />
(4) Der Versicherer hat das Recht, die Versicherung <strong>de</strong>s Einzelnen ohne Angabe von Grün<strong>de</strong>n abzulehnen.<br />
Für <strong>de</strong>n Fall <strong>de</strong>r Ablehnung schei<strong>de</strong>t <strong>de</strong>r Betreffen<strong>de</strong> einen Monat nach <strong>de</strong>m Tage <strong>de</strong>r Ablehnung aus <strong>de</strong>r<br />
Versicherung aus. Als Beitrag ist für ihn nur <strong>de</strong>r auf die tatsächliche Versicherungsdauer entfallen<strong>de</strong> Teil<br />
zu zahlen.<br />
§ 3<br />
Vertragsdauer (Zusatz zu Ziffer 12 GUB 2010)<br />
(1) Der Versicherungsvertrag en<strong>de</strong>t, wenn <strong>de</strong>r Betrieb o<strong>de</strong>r die Vereinigung aufgelöst wird.<br />
(2) Der Versicherungsschutz <strong>de</strong>s einzelnen Versicherten erlischt:<br />
a) wenn er aus <strong>de</strong>m <strong>Die</strong>nstverhältnis <strong>de</strong>s Versicherungsnehmers o<strong>de</strong>r aus <strong>de</strong>r Vereinigung ausschei<strong>de</strong>t,<br />
b) wenn <strong>de</strong>r Versicherte eine neue Beschäftigung aufnimmt, für die vereinbarungsgemäß keine Unfall-<br />
Versicherung vorgesehen ist,<br />
c) wenn bei einem Unfall eine Invalidität erstmalig festgestellt ist (Ziffer 12 GUB 2010) und <strong>de</strong>r Versicherer<br />
mit Frist von einem Monat nach erstmaliger Feststellung durch eingeschriebenen Brief darauf<br />
hingewiesen hat, dass <strong>de</strong>r Versicherungsschutz einen Monat nach Eingang dieses Schreibens<br />
erlischt. Unterbleibt <strong>de</strong>r Hinweis <strong>de</strong>s Versicherers innerhalb <strong>de</strong>r Monatsfrist, so besteht <strong>de</strong>r Versicherungsschutz<br />
weiter.<br />
1. <strong>Die</strong> Versicherungssummen wer<strong>de</strong>n jährlich um jeweils . . . Prozent erhöht. Dabei wer<strong>de</strong>n die Versicherungssummen<br />
für <strong>de</strong>n Invaliditäts- und To<strong>de</strong>sfall auf volle 1.000 EUR, für Tagegeld und Krankenhaustagegeld<br />
auf 1,00 EUR aufgerun<strong>de</strong>t.<br />
<strong>Die</strong> Versicherungssummen für die Leistungsarten Invaliditätsrente, <strong>Gothaer</strong> Kin<strong>de</strong>r-Rente, Bergungs-<br />
kosten, kosmetische Operationen sowie die Versicherungssummen im Rahmen <strong>de</strong>r <strong>Gothaer</strong> UnfallTop<br />
und im Rahmen <strong>de</strong>r PlusDeckung zur <strong>Gothaer</strong> UnfallTop bleiben<br />
von <strong>de</strong>r Erhöhung ausgeschlossen. Der Beitrag erhöht sich im gleichen Verhältnis wie die Versicherungssummen.<br />
2. <strong>Die</strong> Erhöhung <strong>de</strong>r Versicherungssummen erfolgt jeweils zum Beginn <strong>de</strong>s Versicherungsjahres, und zwar<br />
erstmals zum Beginn <strong>de</strong>s zweiten Versicherungsjahres.<br />
3. Der Versicherungsnehmer wird über die erhöhten Versicherungssummen unterrichtet, spätestens mit <strong>de</strong>r<br />
Auffor<strong>de</strong>rung zur Zahlung <strong>de</strong>s neuen Beitrages. Über die neuen Versicherungssummen erhält er einen<br />
Nachtrag.<br />
23
Nr. 55 (U 2081)<br />
Beson<strong>de</strong>re Bedingungen für die<br />
Unfall-Versicherung mit Zuwachs<br />
von Leistung und Beitrag<br />
(min<strong>de</strong>stens 5 %, höchstens 8 %)<br />
Nr. 62 (U 2074)<br />
Beson<strong>de</strong>re Bedingungen für<br />
die <strong>Unfallversicherung</strong> mit<br />
progressiver I nvaliditätsstaffel<br />
(Progression 350 %)<br />
Nr. 69 (U 2076)<br />
Beson<strong>de</strong>re Bedingungen für<br />
das Tagegeld Spezial<br />
24<br />
4. Der Versicherungsnehmer kann die Vereinbarung über die Erhöhung je<strong>de</strong>rzeit zum En<strong>de</strong> <strong>de</strong>s Versicherungsjahres<br />
wi<strong>de</strong>rrufen, spätestens jedoch sechs Wochen nach Unterrichtung über die Erhöhung gemäß<br />
Nummer 3. Der Versicherungsnehmer ist auf <strong>de</strong>n Fristablauf hinzuweisen. Der Wi<strong>de</strong>rruf ist schriftlich an<br />
die Hauptverwaltung <strong>de</strong>s Versicherers o<strong>de</strong>r an die im Versicherungsschein o<strong>de</strong>r in <strong>de</strong>ssen Nachträgen<br />
als zuständig bezeichnete Stelle zu richten. Auf Antrag <strong>de</strong>s Versicherungsnehmers wird die Versicherung<br />
wie<strong>de</strong>r mit Zuwachs von Leistung und Beitrag fortgeführt.<br />
5. Der Versicherer kann die nächstfällige o<strong>de</strong>r alle weiteren Erhöhungen von Versicherungssummen und<br />
Beiträgen mit einer Frist von drei Monaten vor Ablauf <strong>de</strong>s Versicherungsjahres schriftlich wi<strong>de</strong>rrufen.<br />
1. <strong>Die</strong> Versicherungssummen wer<strong>de</strong>n jeweils um <strong>de</strong>n Prozentsatz erhöht, um <strong>de</strong>n <strong>de</strong>r Höchstbeitrag zur<br />
gesetzlichen Rentenversicherung <strong>de</strong>r Angestellten angehoben wird, min<strong>de</strong>stens jedoch um 5 %, höchs-<br />
tens aber um 8 %. Dabei wer<strong>de</strong>n die Versicherungssummen für <strong>de</strong>n Invaliditäts- und To<strong>de</strong>sfall auf volle<br />
1.000 EUR, für Tagegeld und Krankenhaustagegeld auf 1,00 EUR aufgerun<strong>de</strong>t. <strong>Die</strong> Versicherungssummen<br />
für die Leistungsarten Invaliditätsrente, <strong>Gothaer</strong> Kin<strong>de</strong>r-Rente, Bergungskosten, kosmetische<br />
O perationen sowie die Versicherungssummen im Rahmen <strong>de</strong>r <strong>Gothaer</strong> UnfallTop und im Rahmen <strong>de</strong>r<br />
PlusDeckung zur <strong>Gothaer</strong> UnfallTop bleiben von <strong>de</strong>r Erhöhung<br />
ausgeschlossen. Der Beitrag erhöht sich im gleichen Verhältnis wie die Versicherungssummen.<br />
2. <strong>Die</strong> Erhöhung <strong>de</strong>r Versicherungssummen erfolgt jeweils zu <strong>de</strong>m Beginn <strong>de</strong>s Versicherungsjahres, <strong>de</strong>r<br />
<strong>de</strong>m Stichtag <strong>de</strong>r Anhebung <strong>de</strong>s Höchstbeitrages zur gesetzlichen Rentenversicherung <strong>de</strong>r Angestellten<br />
folgt o<strong>de</strong>r mit ihm übereinstimmt.<br />
3. Der Versicherungsnehmer wird über die erhöhten Versicherungssummen unterrichtet, spätestens mit <strong>de</strong>r<br />
Auffor<strong>de</strong>rung zur Zahlung <strong>de</strong>s neuen Beitrags. Über die neuen Versicherungssummen erhält er einen<br />
Nachtrag.<br />
4. Der Versicherungsnehmer kann die Vereinbarung über die Erhöhung je<strong>de</strong>rzeit zum En<strong>de</strong> <strong>de</strong>s Versicherungsjahres<br />
wi<strong>de</strong>rrufen, spätestens jedoch sechs Wochen nach Unterrichtung über die Erhöhung gemäß<br />
Nummer 3. Der Versicherungsnehmer ist auf <strong>de</strong>n Fristablauf hinzuweisen. Der Wi<strong>de</strong>rruf ist schriftlich an<br />
die Hauptverwaltung <strong>de</strong>s Versicherers o<strong>de</strong>r an die im Versicherungsschein o<strong>de</strong>r in <strong>de</strong>ssen Nachträgen<br />
als zuständig bezeichnete Stelle zu richten. Auf Antrag <strong>de</strong>s Versicherungsnehmers wird die Versicherung<br />
wie<strong>de</strong>r mit Zuwachs von Leistung und Beitrag fortgeführt.<br />
5. Der Versicherer kann die nächstfällige o<strong>de</strong>r alle weiteren Erhöhungen von Versicherungssummen und<br />
Beiträgen mit einer Frist von drei Monaten vor Ablauf <strong>de</strong>s Versicherungsjahres schriftlich wi<strong>de</strong>rrufen.<br />
Ziffer 2.1 <strong>de</strong>r <strong>Gothaer</strong> <strong>Unfallversicherung</strong>sbedingungen (GUB 2010) wird wie folgt erweitert:<br />
Führt ein Unfall nach <strong>de</strong>n Bemessungsgrundsätzen <strong>de</strong>r Ziffern 2.1.2.2.1 und 2.1.2.2.3 zu einer dauern<strong>de</strong>n<br />
Beeinträchtigung <strong>de</strong>r körperlichen o<strong>de</strong>r geistigen Leistungsfähigkeit, wer<strong>de</strong>n <strong>de</strong>r Berechnung <strong>de</strong>r Invaliditätsleistung<br />
folgen<strong>de</strong> Versicherungssummen zugrun<strong>de</strong> gelegt:<br />
a) für <strong>de</strong>n 25 Prozent nicht übersteigen<strong>de</strong>n Teil <strong>de</strong>s Invaliditätsgra<strong>de</strong>s die im Versicherungsschein festgelegte<br />
Invaliditätssumme,<br />
b) für <strong>de</strong>n 25 Prozent, nicht aber 50 Prozent übersteigen<strong>de</strong>n Teil <strong>de</strong>s Invaliditätsgra<strong>de</strong>s die dreifache Invaliditätssumme,<br />
c) für <strong>de</strong>n 50 Prozent übersteigen<strong>de</strong>n Teil <strong>de</strong>s Invaliditätsgra<strong>de</strong>s die fünffache Invaliditätssumme.<br />
Verlauf <strong>de</strong>r Progressionsstaffel<br />
von auf von auf von auf von auf von auf von auf<br />
in % in % in % in % in % in %<br />
26 28 39 67 52 110 65 175 78 240 91 305<br />
27 31 40 70 53 115 66 180 79 245 92 310<br />
28 34 41 73 54 120 67 185 80 250 93 315<br />
29 37 42 76 55 125 68 190 81 255 94 320<br />
30 40 43 79 56 130 69 195 82 260 95 325<br />
31 43 44 82 57 135 70 200 83 265 96 330<br />
32 46 45 85 58 140 71 205 84 270 97 335<br />
33 49 46 88 59 145 72 210 85 275 98 340<br />
34 52 47 91 60 150 73 215 86 280 99 345<br />
35 55 48 94 61 155 74 220 87 285 100 350<br />
36 58 49 97 62 160 75 225 88 290<br />
37 61 50 100 63 165 76 230 89 295<br />
38 64 51 105 64 170 77 235 90 300<br />
Ziffer 2 <strong>de</strong>r <strong>Gothaer</strong> <strong>Unfallversicherung</strong>sbedingungen (GUB 2010) wird wie folgt erweitert:<br />
1. Führt ein Unfall zu einer Leistungsunfähigkeit, so wird ab <strong>de</strong>m 15. Tag für die Dauer <strong>de</strong>r durch ein ärzt-<br />
liches Attest nachgewiesenen Leistungsunfähigkeit Tagegeld gezahlt, unabhängig von sonstigen eventuellen<br />
an<strong>de</strong>ren Leistungsansprüchen und <strong>de</strong>ren Voraussetzungen. <strong>Die</strong> Entscheidung über eine Leis-<br />
tungsunfähigkeit richtet sich nach <strong>de</strong>r Berufstätigkeit o<strong>de</strong>r Beschäftigung <strong>de</strong>s Versicherten.<br />
2. Das Tagegeld wird längstens für 6 Monate, vom Unfalltage an gerechnet, gezahlt.
Nr. 72 (U 2084)<br />
Beson<strong>de</strong>re Bedingungen für die<br />
Invaliditätsleistung mit verbesserter<br />
Glie<strong>de</strong>rtaxe für Ärzte <strong>de</strong>r<br />
Humanmedizin (UIVGT)<br />
Nr. 80<br />
Beson<strong>de</strong>re Bedingungen für die<br />
Gruppen-<strong>Unfallversicherung</strong> mit<br />
Direktanspruch <strong>de</strong>r versicherten<br />
Person<br />
Nr. 82 (U 2075)<br />
Beson<strong>de</strong>re Bedingungen für<br />
die <strong>Unfallversicherung</strong> mit<br />
progressiver Invaliditätsstaffel<br />
(Progression 600 %)<br />
In Abän<strong>de</strong>rung von Ziffer 2.1.2.2.1 <strong>de</strong>r <strong>Gothaer</strong> <strong>Unfallversicherung</strong>sbedingungen (GUB 2010) gelten als feste<br />
Invaliditätsgra<strong>de</strong> – unter Ausschluss <strong>de</strong>s Nachweises einer höheren o<strong>de</strong>r geringeren Invalidität – bei Verlust<br />
o<strong>de</strong>r völliger Funktionsunfähigkeit<br />
a) eines Armes o<strong>de</strong>r einer Hand 100 %<br />
eines Daumens o<strong>de</strong>r Zeigefingers 60 %<br />
eines an<strong>de</strong>ren Fingers 20 %<br />
b) eines Beines o<strong>de</strong>r Fußes 70 %<br />
einer großen Zehe 8 %<br />
einer an<strong>de</strong>ren Zehe 3 %<br />
c) eines Auges 80 %<br />
<strong>de</strong>s Gehörs auf bei<strong>de</strong>n Ohren 70 %<br />
1. <strong>Die</strong> versicherte Person kann Leistungen aus <strong>de</strong>r <strong>Unfallversicherung</strong> ohne Zustimmung <strong>de</strong>s Versicherungsnehmers<br />
unmittelbar beim Versicherer geltend machen. Der Versicherer leistet direkt an die versicherte<br />
Person.<br />
2. Der Versicherungsnehmer informiert je<strong>de</strong> versicherte Person über <strong>de</strong>n im Rahmen dieses Vertrages<br />
bestehen<strong>de</strong>n Versicherungsschutz und über diese Vereinbarung.<br />
Ziffer 2.1 <strong>de</strong>r <strong>Gothaer</strong> <strong>Unfallversicherung</strong>sbedingungen (GUB 2008) wird wie folgt erweitert:<br />
Führt ein Unfall nach <strong>de</strong>n Bemessungsgrundsätzen <strong>de</strong>r Ziffern 2.1.2.2.1 und 2.1.2.2.3 zu einer dauern<strong>de</strong>n<br />
Beeinträchtigung <strong>de</strong>r körperlichen o<strong>de</strong>r geistigen Leistungsfähigkeit, wer<strong>de</strong>n <strong>de</strong>r Berechnung <strong>de</strong>r Invaliditätsleistung<br />
folgen<strong>de</strong> Versicherungssummen zugrun<strong>de</strong> gelegt:<br />
a) für <strong>de</strong>n 25 Prozent nicht übersteigen<strong>de</strong>n Teil <strong>de</strong>s Invaliditätsgra<strong>de</strong>s die im Versicherungsschein festgelegte<br />
Invaliditätssumme,<br />
b) für <strong>de</strong>n 25 Prozent, nicht aber 50 Prozent übersteigen<strong>de</strong>n Teil <strong>de</strong>s Invaliditätsgra<strong>de</strong>s die vierfache Invaliditätssumme,<br />
c) für <strong>de</strong>n 50 Prozent , nicht aber 75 Prozent übersteigen<strong>de</strong>n Teil <strong>de</strong>s Invaliditätsgra<strong>de</strong>s die achtfache Invaliditätssumme,<br />
d) für <strong>de</strong>n 75 Prozent übersteigen<strong>de</strong>n Teil <strong>de</strong>s Invaliditätsgra<strong>de</strong>s die elffache Invaliditätssumme.<br />
Verlauf <strong>de</strong>r Progressionsstaffel<br />
von auf von auf von auf von auf von auf von auf von auf von auf<br />
in % in % in % in % in % in % in % in %<br />
26 29 36 69 46 109 56 173 66 253 76 336 86 446 96 556<br />
27 33 37 73 47 113 57 181 67 261 77 347 87 457 97 567<br />
28 37 38 77 48 117 58 189 68 269 78 358 88 468 98 578<br />
29 41 39 81 49 121 59 197 69 277 79 369 89 479 99 589<br />
30 45 40 85 50 125 60 205 70 285 80 380 90 490 100 600<br />
31 49 41 89 51 133 61 213 71 293 81 391 91 501<br />
32 53 42 93 52 141 62 221 72 301 82 402 92 512<br />
33 57 43 97 53 149 63 229 73 309 83 413 93 523<br />
34 61 44 101 54 157 64 237 74 317 84 424 94 534<br />
35 65 45 105 55 165 65 245 75 325 85 435 95 545<br />
25
Beson<strong>de</strong>re Bedingungen für ConceptIF - Concept I (CIFX001) - zu <strong>de</strong>n GUB 2010<br />
<strong>Die</strong> Beson<strong>de</strong>ren Bedingungen für ConceptIF - Concept I (CIFX001) - zu <strong>de</strong>n GUB 2010 wer<strong>de</strong>n nur dann Vertragsgrundlage, wenn Sie sie vereinbart<br />
haben. <strong>Die</strong>s geht aus <strong>de</strong>m von Ihnen gestellten Antrag und aus <strong>de</strong>m Versicherungsschein hervor.<br />
<strong>Die</strong> Beson<strong>de</strong>ren Bedingungen ConceptIF - Concept I (CIFX001) - zu <strong>de</strong>n GUB 2010 gehen <strong>de</strong>n <strong>Gothaer</strong> <strong>Unfallversicherung</strong>sbedingungen<br />
(GUB 2010) vor.<br />
Beson<strong>de</strong>re Glie<strong>de</strong>rtaxe<br />
Reha-Beihilfe<br />
Haushaltshilfegeld<br />
Behin<strong>de</strong>rungsbedingte<br />
Mehraufwendungen<br />
26<br />
In teilweiser Abän<strong>de</strong>rung von Ziffer 2.1.2.2.1 GUB 2010 wer<strong>de</strong>n folgen<strong>de</strong> Invaliditätsgra<strong>de</strong> angenommen:<br />
bei vollständigem Verlust <strong>de</strong>r Stimme 80 %<br />
Nicht versichert ist <strong>de</strong>r Verlust von Stimme o<strong>de</strong>r Sprache, <strong>de</strong>ssen Ursache eine unfallbedingte psychische<br />
Traumatisierung im Sinne einer psychogenen Reaktion darstellt (siehe auch Ziffer 4.2.1 GUB 2010). Unter<br />
<strong>de</strong>n Versicherungsschutz fällt <strong>de</strong>r Stimmverlust also nur, wenn eine unfallbedingte organische Verletzung die<br />
Ursache ist.<br />
<strong>Die</strong> Ziffer 2 GUB 2010 wird wie folgt erweitert:<br />
<strong>Die</strong> versicherte Person hat nach einem unter <strong>de</strong>n Vertrag fallen<strong>de</strong>n leistungspflichtigen Unfall im Sinne <strong>de</strong>r<br />
Ziffer 1.3 GUB 2010 wegen <strong>de</strong>r durch das Unfallereignis hervorgerufenen Gesundheitsschädigung o<strong>de</strong>r<br />
<strong>de</strong>ren Folgen innerhalb von<br />
3 Jahren, vom Unfalltag an gerechnet, für einen zusammenhängen<strong>de</strong>n Zeitraum von min<strong>de</strong>stens 3 Wochen<br />
eine stationär durchgeführte medizinisch notwendige Reha-Maßnahme durchgeführt.<br />
<strong>Die</strong>se Voraussetzungen wer<strong>de</strong>n von Ihnen durch einen objektiven, am Stand medizinischer Erkenntnisse<br />
orientierten, ärztlichen Bericht nachgewiesen. <strong>Die</strong> Reha-Beihilfe wird einmal je Unfall gezahlt. Je Kalen<strong>de</strong>rtag<br />
<strong>de</strong>r stationär durchgeführten medizinisch notwendigen Reha-Maßnahme wird maximal ein Betrag von 50 EUR<br />
gezahlt, insgesamt ist die Leistung auf 500 EUR begrenzt. Dabei wird Ziffer 5 <strong>de</strong>r GUB 2010 berücksichtigt.<br />
<strong>Die</strong> Reha-Beihilfe nimmt nicht an einer gegebenenfalls für an<strong>de</strong>re Leistungsarten vereinbarten Erhöhung<br />
bzw. einem gegebenenfalls vereinbarten Zuwachs von Leistung und Beitrag teil. Bestehen für <strong>de</strong>n Versicherten<br />
bei <strong>de</strong>r <strong>Gothaer</strong> Allgemeine Versicherung AG mehrere <strong>Unfallversicherung</strong>en, so kann die Reha-Beihilfe<br />
nur aus einem dieser Verträge verlangt wer<strong>de</strong>n.<br />
<strong>Die</strong> Ziffer 2 GUB 2010 wird wie folgt erweitert:<br />
Wir übernehmen nachgewiesene Kosten für eine Haushaltshilfe, wenn<br />
– sich die <strong>de</strong>n Haushalt versorgen<strong>de</strong> o<strong>de</strong>r mitversorgen<strong>de</strong> versicherte Person wegen eines Unfalls im Sinne<br />
<strong>de</strong>r Ziffer<br />
1.3 GUB 2010, in medizinisch notwendiger vollstationärer Heilbehandlung befin<strong>de</strong>t, und<br />
– im Haushalt dieser versicherten Person min<strong>de</strong>stens ein im Verhältnis zu ihr unterhaltsberechtigtes Kind<br />
von unter<br />
15 Jahren zu versorgen ist.<br />
<strong>Die</strong> Kostenübernahme beträgt bis zu 50 EUR je Tag vollstationären Aufenthalts, höchstens jedoch insgesamt<br />
500 EUR je Unfallereignis. <strong>Die</strong> medizinische Notwendigkeit <strong>de</strong>s vollstationären Aufenthalts aufgrund eines<br />
Unfallereignisses ist durch ein ärztliches Attest nachzuweisen.<br />
Soweit ein an<strong>de</strong>rer Ersatzpflichtiger eintritt, können Sie <strong>de</strong>n Erstattungsanspruch gegen uns nur wegen <strong>de</strong>r<br />
restlichen Kosten geltend machen. Bestreitet ein an<strong>de</strong>rer Ersatzpflichtiger seine Leistungspflicht, so können<br />
Sie sich unmittelbar an uns halten.<br />
Bestehen für die betroffene versicherte Person bei unserer Gesellschaft noch weitere <strong>Unfallversicherung</strong>sverträge,<br />
so kann die Leistung nur aus einem dieser Verträge erbracht wer<strong>de</strong>n. Der oben genannte Höchstbetrag<br />
für <strong>de</strong>n Kostenersatz nimmt an einem für an<strong>de</strong>re Leistungsarten vereinbarten Zuwachs von Leistung und Beitrag<br />
nicht teil.<br />
<strong>Die</strong> Ziffer 2 GUB 2010 wird wie folgt erweitert:<br />
Hat ein Unfallereignis im Sinne <strong>de</strong>r Ziffer 1.3 <strong>de</strong>r GUB 2010 zu einem Invaliditätsgrad von min<strong>de</strong>stens 50 %<br />
nach <strong>de</strong>n Ziffern 2.1.1., 2.1.2.1 und 2.1.2.2 GUB 2010 geführt, so übernehmen wir bis zur Höhe von 2.500<br />
EUR die erfor<strong>de</strong>rlichen Kosten für<br />
– <strong>de</strong>n behin<strong>de</strong>rtengerechten Umbau <strong>de</strong>s PKW <strong>de</strong>r versicherten Person und<br />
– <strong>de</strong>n behin<strong>de</strong>rtengerechten Umbau <strong>de</strong>r Wohnung <strong>de</strong>r versicherten Person o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>n Umzug in eine behin<strong>de</strong>rtengerechte<br />
Wohnung<br />
– Prothesen und Hilfsmittel<br />
– Maßnahmen zur beruflichen Umschulung, sofern diese Maßnahme ausschließlich auf die durch <strong>de</strong>n<br />
Unfall eingetretene Invalidität zurückzuführen ist.<br />
<strong>Die</strong> Leistung wird nur bei entsprechen<strong>de</strong>m Nachweis <strong>de</strong>r medizinischen Notwendigkeit erbracht.<br />
Soweit ein an<strong>de</strong>rer Ersatzpflichtiger eintritt, so können Sie <strong>de</strong>n Erstattungsanspruch gegen uns nur wegen<br />
<strong>de</strong>r restlichen Kosten geltend machen. Bestreitet ein an<strong>de</strong>rer Ersatzpflichtiger seine Leistungspflicht, so<br />
können Sie sich unmittelbar an uns halten.<br />
Bestehen für die betroffene versicherte Person bei unserer Gesellschaft noch weitere <strong>Unfallversicherung</strong>s -<br />
verträge, so kann die Leistung nur aus einem dieser Verträge erbracht wer<strong>de</strong>n.<br />
Der oben genannte Höchstbetrag für <strong>de</strong>n Kostenersatz nimmt an einem für an<strong>de</strong>re Leistungsarten vereinbarten<br />
Zuwachs von Leistung und Beitrag nicht teil.
Bewusstseins störungen<br />
durch Medikamente<br />
Vergiftungen<br />
In teilweiser Abän<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>r Ziffer 4.1.1 GUB 2010 gilt:<br />
Unfälle infolge von Bewusstseinsstörungen, soweit diese durch die Einnahme ärztlich verordneter Medikamente<br />
verursacht wer<strong>de</strong>n, gelten als mitversichert.<br />
In teilweiser Abän<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>r Ziffer 4.2.4 GUB 2010 gilt:<br />
Vergiftungen, die infolge versehentlicher Einnahme von für Personen schädlichen Stoffen, die irrtümlich für<br />
Nahrungsmittel gehalten wor<strong>de</strong>n sind, entstehen, gelten als mitversichert.<br />
Beson<strong>de</strong>re Bedingungen für ConceptIF - Concept II (CIFT001) - zu <strong>de</strong>n GUB 2010<br />
<strong>Die</strong> Beson<strong>de</strong>ren Bedingungen für ConceptIF - Concept II (CIFT001) - zu <strong>de</strong>n GUB 2010 wer<strong>de</strong>n nur dann Vertragsgrundlage, wenn Sie sie vereinbart<br />
haben. <strong>Die</strong>s geht aus <strong>de</strong>m von Ihnen gestellten Antrag und aus <strong>de</strong>m Versicherungsschein hervor.<br />
<strong>Die</strong> Beson<strong>de</strong>ren Bedingungen ConceptIF - Concept II (CIFT001) - zu <strong>de</strong>n GUB 2010 gehen <strong>de</strong>n <strong>Gothaer</strong> <strong>Unfallversicherung</strong>sbedingungen<br />
(GUB 2010) vor.<br />
Tauchtypische<br />
Gesundheitsschä<strong>de</strong>n<br />
Versicherung beson<strong>de</strong>rer<br />
Infektionskrankheiten<br />
(IMMUN-Klausel)<br />
Beson<strong>de</strong>re Glie<strong>de</strong>rtaxe<br />
Ziffer 1.4.3 <strong>de</strong>r GUB 2010 wird wie folgt erweitert:<br />
Hat die versicherte Person während eines Tauchvorgangs eine tauchtypische Gesundheitsschädigung erlitten,<br />
so übernehmen wir die Kosten für eine Dekompressionskammer im Rahmen <strong>de</strong>r gemäß Ziffer 2.6 <strong>de</strong>r<br />
GUB 2010 versicherten Bergungskosten bis zu einer Höhe von 2.500 EUR.<br />
Soweit ein an<strong>de</strong>rer Ersatzpflichtiger eintritt, so können Sie <strong>de</strong>n Erstattungsanspruch gegen uns nur wegen<br />
<strong>de</strong>r restlichen Kosten geltend machen. Bestreitet ein an<strong>de</strong>rer Ersatzpflichtiger seine Leistungspflicht, so<br />
können Sie sich unmittelbar an uns halten.<br />
Bestehen für die betroffene versicherte Person bei unserer Gesellschaft noch weitere <strong>Unfallversicherung</strong>sverträge,<br />
so kann die Leistung nur aus einem dieser Verträge erbracht wer<strong>de</strong>n.<br />
Ziffer 1.4.4 <strong>de</strong>r GUB 2010 wird um folgen<strong>de</strong> Krankheiten erweitert, ohne dass hier die äußere Hautschicht<br />
beschädigt sein muss bzw. die Erreger in Auge, Mund o<strong>de</strong>r Nase eingedrungen sein müssen:<br />
Brucellose (Maltafieber), Cholera, Diphterie, Echinokokkose (Fuchsbandwurm), epi<strong>de</strong>mische Kin<strong>de</strong>rlähmung<br />
(Poliomyelitis), Hirnhautentzündung (Meningitis), Keuchhusten, Lepra, Masern, Mumps, Pest, Röteln<br />
In teilweiser Abän<strong>de</strong>rung von Ziffer 2.1.2.2.1 GUB 2010 wer<strong>de</strong>n folgen<strong>de</strong> Invaliditätsgra<strong>de</strong> angenommen:<br />
a) bei Verlust o<strong>de</strong>r völliger Funktionsunfähigkeit<br />
eines Armes 75 %<br />
eines Armes bis oberhalb <strong>de</strong>s Ellenbogengelenkes 70 %<br />
eines Armes unterhalb <strong>de</strong>s Ellenbogengelenkes 70 %<br />
einer Hand 70 %<br />
eines Daumens 25 %<br />
eines Zeigefingers 16 %<br />
eines an<strong>de</strong>ren Fingers 10 %<br />
eines Beines über <strong>de</strong>r Mitte <strong>de</strong>s Oberschenkels 75 %<br />
eines Beines bis zur Mitte <strong>de</strong>s Oberschenkels 70 %<br />
eines Beines bis unterhalb <strong>de</strong>s Knies 60 %<br />
eines Beines bis zur Mitte <strong>de</strong>s Unterschenkels 55 %<br />
eines Fußes 50 %<br />
einer großen Zehe 15 %<br />
einer an<strong>de</strong>ren Zehe 5 %<br />
b) bei gänzlichem Verlust <strong>de</strong>r Sehkraft eines Auges 60 %<br />
sofern die Sehkraft auf <strong>de</strong>m an<strong>de</strong>ren Auge bei Eintritt <strong>de</strong>s Unfallereignisses bereits<br />
vollständig verloren war 70 %<br />
bei gänzlichem Verlust <strong>de</strong>s Gehörs auf einem Ohr 40 %<br />
sofern das Gehör auf <strong>de</strong>m an<strong>de</strong>ren Ohr bei Eintritt <strong>de</strong>s Unfallereignisses bereits vollständig<br />
verloren war 50 %<br />
<strong>de</strong>s Geruchs 15 %<br />
<strong>de</strong>s Geschmacks 10 %<br />
c) bei vollständigem Verlust <strong>de</strong>r Stimme 100 %<br />
Nicht versichert ist <strong>de</strong>r Verlust von Stimme o<strong>de</strong>r Sprache, <strong>de</strong>ssen Ursache eine unfallbedingte<br />
psychische Traumatisierung im Sinne einer psychogenen Reaktion darstellt<br />
(siehe auch Ziffer 4.2.1 GUB 2010). Unter <strong>de</strong>n Versicherungsschutz fällt <strong>de</strong>r Stimmverlust<br />
also nur, wenn eine unfallbedingte organische Verletzung die Ursache ist.<br />
27
Gipsgeld<br />
Verlängerte Zahlung<br />
Krankenhaustagegeld<br />
Doppeltes Krankenhaus- Tagegeld<br />
im Ausland<br />
Eigenbehaltskosten bei vollstationärem<br />
Krankenhaus aufenthalt<br />
Verlängerte Zahlung<br />
Genesungsgeld<br />
Verlängerte Zahlung<br />
Genesungsgeld<br />
Kosten für kosmetische Operationen<br />
in <strong>de</strong>r <strong>Unfallversicherung</strong><br />
Reha-Beihilfe<br />
Haushaltshilfegeld<br />
28<br />
Ziffer 2.3.1 Absatz 3 GUB 2010 wird wie folgt erweitert:<br />
Das vereinbarte Krankenhaus-Tagegeld wird auch für eine unfallbedingte ambulant durchgeführte Eingipsung<br />
eines Knochenbruchs für 3 Tage gezahlt.<br />
Gleiches gilt, wenn <strong>de</strong>r Knochenbruch <strong>de</strong>r versicherten Person nur geschient o<strong>de</strong>r ihr <strong>de</strong>swegen ein Harto<strong>de</strong>r<br />
Kunstschaumverband angelegt wird.<br />
Abweichend zu Ziffer 2.3.2 GUB 2010 wird das Krankenhaus-Tagegeld in Höhe <strong>de</strong>r vereinbarten Versicherungssumme<br />
für je<strong>de</strong>n Kalen<strong>de</strong>rtag <strong>de</strong>r vollstationären Behandlung gezahlt, längstens jedoch für drei Jahre,<br />
vom Unfalltag an gerechnet.<br />
Über das dritte Unfalljahr hinaus wird Krankenhaus-Tagegeld bezahlt, wenn <strong>de</strong>r Aufenthalt zur Entfernung<br />
<strong>de</strong>s eingebrachten Osteosynthesematerials dient.<br />
Ist im Vertrag ein Krankenhaus-Tagegeld versichert, so wird Ziffer 2.3.2 <strong>de</strong>r GUB 2010 wie folgt erweitert:<br />
Ereignet sich ein Unfall im Sinne <strong>de</strong>r Ziffer 1.3 <strong>de</strong>r GUB 2010 im Ausland, so zahlen wir für die Dauer eines<br />
medizinisch notwendigen vollstationären Krankenhausaufenthalts in <strong>de</strong>m betreffen<strong>de</strong>n Land, höchstens<br />
jedoch für 21 Tage, <strong>de</strong>n doppelten Satz <strong>de</strong>s für die betroffene versicherte Person vereinbarten Krankenhaus-<br />
Tagegel<strong>de</strong>s.<br />
Als Ausland gilt je<strong>de</strong>s Land außerhalb Deutschlands, in welchem die betroffene versicherte Person keinen<br />
ständigen Wohnsitz unterhält.<br />
Ist Genesungsgeld im Sinne <strong>de</strong>r Ziffer 2.4 GUB 2010 vereinbart, so wird nur das einfache Genesungsgeld<br />
ausgezahlt.<br />
Ist im Vertrag ein Krankenhaus-Tagegeld in einer Höhe von min<strong>de</strong>stens 20 EUR versichert, so wird Ziffer<br />
2.3.2 <strong>de</strong>r GUB 2010 wie folgt erweitert:<br />
Befin<strong>de</strong>t sich die versicherte Person wegen eines Unfalls in medizinisch notwendiger vollstationärer Heilbehandlung,<br />
erstatten wir zusätzlich zum vereinbarten Krankenhaus-Tagegeld die Eigenbehaltskosten für <strong>de</strong>n<br />
Krankenhausaufenthalt bis zur Höhe von 10 EUR je Tag, maximal für die Dauer von 28 Tagen. Voraussetzung<br />
für die Leistung ist ein entsprechen<strong>de</strong>r Nachweis über die tatsächlich entstan<strong>de</strong>nen Kosten.<br />
Soweit ein an<strong>de</strong>rer Ersatzpflichtiger eintritt, können Sie <strong>de</strong>n Erstattungsanspruch gegen uns nur wegen <strong>de</strong>r<br />
restlichen Kosten geltend machen. Bestreitet ein an<strong>de</strong>rer Ersatzpflichtiger seine Leistungspflicht, so können<br />
Sie sich unmittelbar an uns halten.<br />
Bestehen für die betroffene versicherte Person bei unserer Gesellschaft noch weitere <strong>Unfallversicherung</strong>sverträge,<br />
so kann die Leistung nur aus einem dieser Verträge erbracht wer<strong>de</strong>n. Der oben genannte Höchstbetrag<br />
für <strong>de</strong>n Kostenersatz nimmt an einem für an<strong>de</strong>re Leistungsarten vereinbarten Zuwachs von Leistung und Beitrag<br />
nicht teil.<br />
Ziffer 2.4.2 GUB 2010 wird wie folgt erweitert:<br />
Das Genesungsgeld wird in Höhe <strong>de</strong>r für das Krankenhaus-Tagegeld vereinbarten Versicherungssumme für<br />
die gleiche Anzahl von Kalen<strong>de</strong>rtagen gezahlt, für die wir Krankenhaus-Tagegeld leisten, längstens für 500<br />
Tage.<br />
Abweichend von Ziffer 2.6.1 GUB 2010 beträgt die versicherte Summe 20.000 EUR.<br />
Abweichend von Ziffer 2.7.1 GUB 2010 beträgt die versicherte Summe 20.000 EUR.<br />
<strong>Die</strong> Ziffer 2 GUB 2010 wird wie folgt erweitert:<br />
<strong>Die</strong> versicherte Person hat nach einem unter <strong>de</strong>n Vertrag fallen<strong>de</strong>n leistungspflichtigen Unfall im Sinne <strong>de</strong>r<br />
Ziffer 1.3 GUB 2010 wegen <strong>de</strong>r durch das Unfallereignis hervorgerufenen Gesundheitsschädigung o<strong>de</strong>r<br />
<strong>de</strong>ren Folgen innerhalb von<br />
3 Jahren, vom Unfalltag an gerechnet, für einen zusammenhängen<strong>de</strong>n Zeitraum von min<strong>de</strong>stens 3 Wochen<br />
eine stationär durchgeführte medizinisch notwendige Reha-Maßnahme durchgeführt.<br />
<strong>Die</strong>se Voraussetzungen wer<strong>de</strong>n von Ihnen durch einen objektiven, am Stand medizinischer Erkenntnisse orientierten,<br />
ärztlichen Bericht nachgewiesen. <strong>Die</strong> Reha-Beihilfe wird einmal je Unfall gezahlt. Je Kalen<strong>de</strong>rtag<br />
<strong>de</strong>r stationär durchgeführten medizinisch notwendigen Reha-Maßnahme wird maximal ein Betrag von 50 EUR<br />
gezahlt, insgesamt ist die Leistung auf 2.500 EUR begrenzt. Dabei wird Ziffer 5 <strong>de</strong>r GUB 2010 berücksichtigt.<br />
<strong>Die</strong> Reha-Beihilfe nimmt nicht an einer gegebenenfalls für an<strong>de</strong>re Leistungsarten vereinbarten Erhöhung<br />
bzw. einem gegebenenfalls vereinbarten Zuwachs von Leistung und Beitrag teil. Bestehen für <strong>de</strong>n Versicherten<br />
bei <strong>de</strong>r <strong>Gothaer</strong> Allgemeine Versicherung AG mehrere <strong>Unfallversicherung</strong>en, so kann die Reha-Beihilfe<br />
nur aus einem dieser Verträge verlangt wer<strong>de</strong>n.<br />
<strong>Die</strong> Ziffer 2 GUB 2010 wird wie folgt erweitert:<br />
Wir übernehmen nachgewiesene Kosten für eine Haushaltshilfe, wenn<br />
– sich die <strong>de</strong>n Haushalt versorgen<strong>de</strong> o<strong>de</strong>r mitversorgen<strong>de</strong> versicherte Person wegen eines Unfalls im Sinne<br />
<strong>de</strong>r Ziffer 1.3 GUB 2010, in medizinisch notwendiger vollstationärer Heilbehandlung befin<strong>de</strong>t, und
Behin<strong>de</strong>rungsbedingte<br />
Mehraufwendungen<br />
Psychologische Soforthilfe nach<br />
räuberischem Überfall/ Geiselnahme<br />
Bewusstseins störungen durch<br />
Medikamente<br />
Bewusstseinsstörungen durch<br />
Herzinfarkt o<strong>de</strong>r Schlaganfall<br />
Erweitertes Kriegsrisiko<br />
Vergiftungen<br />
Krankheiten und Gebrechen<br />
Ruheversicherung bei Arbeitslosigkeit<br />
– im Haushalt dieser versicherten Person min<strong>de</strong>stens ein im Verhältnis zu ihr unterhaltsberechtigtes Kind<br />
von unter 15 Jahren zu versorgen ist.<br />
<strong>Die</strong> Kostenübernahme beträgt bis zu 50 EUR je Tag vollstationären Aufenthalts, höchstens jedoch insgesamt<br />
1.000 EUR je Unfallereignis. <strong>Die</strong> medizinische Notwendigkeit <strong>de</strong>s vollstationären Aufenthalts aufgrund eines<br />
Unfallereignisses ist durch ein ärztliches Attest nachzuweisen.<br />
Soweit ein an<strong>de</strong>rer Ersatzpflichtiger eintritt, können Sie <strong>de</strong>n Erstattungsanspruch gegen uns nur wegen <strong>de</strong>r<br />
restlichen Kosten geltend machen. Bestreitet ein an<strong>de</strong>rer Ersatzpflichtiger seine Leistungspflicht, so können<br />
Sie sich unmittelbar an uns halten.<br />
Bestehen für die betroffene versicherte Person bei unserer Gesellschaft noch weitere <strong>Unfallversicherung</strong>sverträge,<br />
so kann die Leistung nur aus einem dieser Verträge erbracht wer<strong>de</strong>n. Der oben genannte Höchstbetrag<br />
für <strong>de</strong>n Kostenersatz nimmt an einem für an<strong>de</strong>re Leistungsarten vereinbarten Zuwachs von Leistung und Beitrag<br />
nicht teil.<br />
<strong>Die</strong> Ziffer 2 GUB 2010 wird wie folgt erweitert:<br />
Hat ein Unfallereignis im Sinne <strong>de</strong>r Ziffer 1.3 <strong>de</strong>r GUB 2010 zu einem Invaliditätsgrad von min<strong>de</strong>stens 50 %<br />
nach <strong>de</strong>n Ziffern 2.1.1., 2.1.2.1 und 2.1.2.2 GUB 2010 geführt, so übernehmen wir bis zur Höhe von<br />
10.000 EUR die erfor<strong>de</strong>rlichen Kosten für<br />
– <strong>de</strong>n behin<strong>de</strong>rtengerechten Umbau <strong>de</strong>s PKW <strong>de</strong>r versicherten Person und<br />
– <strong>de</strong>n behin<strong>de</strong>rtengerechten Umbau <strong>de</strong>r Wohnung <strong>de</strong>r versicherten Person o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>n Umzug in eine behin<strong>de</strong>rtengerechte<br />
Wohnung<br />
– Prothesen und Hilfsmittel<br />
– Maßnahmen zur beruflichen Umschulung, sofern diese Maßnahme ausschließlich auf die durch <strong>de</strong>n<br />
Unfall eingetretene Invalidität zurückzuführen ist.<br />
<strong>Die</strong> Leistung wird nur bei entsprechen<strong>de</strong>m Nachweis <strong>de</strong>r medizinischen Notwendigkeit erbracht.<br />
Soweit ein an<strong>de</strong>rer Ersatzpflichtiger eintritt, so können Sie <strong>de</strong>n Erstattungsanspruch gegen uns nur wegen<br />
<strong>de</strong>r restlichen Kosten geltend machen. Bestreitet ein an<strong>de</strong>rer Ersatzpflichtiger seine Leistungspflicht, so können<br />
Sie sich unmittelbar an uns halten.<br />
Bestehen für die betroffene versicherte Person bei unserer Gesellschaft noch weitere <strong>Unfallversicherung</strong>sverträge,<br />
so kann die Leistung nur aus einem dieser Verträge erbracht wer<strong>de</strong>n.<br />
Der oben genannte Höchstbetrag für <strong>de</strong>n Kostenersatz nimmt an einem für an<strong>de</strong>re Leistungsarten vereinbarten<br />
Zuwachs von Leistung und Beitrag nicht teil.<br />
<strong>Die</strong> Ziffer 2 GUB 2010 wird wie folgt erweitert:<br />
Der Versicherungsschutz erstreckt sich auch auf psychologische Soforthilfe für die versicherte Person unmittelbar<br />
nach einem räuberischen Überfall o<strong>de</strong>r nach einer Geiselnahme, <strong>de</strong>ren Opfer sie gewor<strong>de</strong>n ist. Ersetzt<br />
wer<strong>de</strong>n die Kosten für die ersten 10 Sitzungen nach <strong>de</strong>m Überfall bzw. <strong>de</strong>r Geiselnahme.<br />
In teilweiser Abän<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>r Ziffer 4.1.1 GUB 2010 gilt:<br />
Unfälle infolge von Bewusstseinsstörungen, soweit diese durch die Einnahme ärztlich verordneter Medikamente<br />
verursacht wer<strong>de</strong>n, gelten als mitversichert.<br />
In teilweiser Abän<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>r Ziffer 4.1.1 GUB 2010 gilt:<br />
Unfälle infolge von Bewusstseinsstörungen, soweit diese durch Schlaganfälle, Herzinfarkt, epileptische<br />
Anfälle o<strong>de</strong>r an<strong>de</strong>re Krampfanfälle, die <strong>de</strong>n ganzen Körper <strong>de</strong>s Versicherten ergreifen, verursacht wer<strong>de</strong>n,<br />
gelten als mitversichert.<br />
<strong>Die</strong> genannten Erkrankungen selbst sind nicht vom Versicherungsschutz erfasst.<br />
Ziffer 4.1.3 GUB 2010 wird wie folgt erweitert:<br />
Wir gewähren Ihnen Versicherungsschutz bis zu 14 Tagen. Unter <strong>de</strong>n Versicherungsschutz fallen auch Unfälle<br />
durch Terroranschläge in ursächlichem Zusammenhang mit einem Krieg o<strong>de</strong>r Bürgerkrieg, die auf <strong>de</strong>n Territorien<br />
<strong>de</strong>r Staaten ausgeübt wer<strong>de</strong>n, in <strong>de</strong>nen keine Kriegshandlungen stattfin<strong>de</strong>n.<br />
In teilweiser Abän<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>r Ziffer 4.2.4 GUB 2010 gilt:<br />
Vergiftungen, die infolge versehentlicher Einnahme von für Personen schädlichen Stoffen, die irrtümlich für<br />
Nahrungsmittel gehalten wor<strong>de</strong>n sind, entstehen, gelten als mitversichert.<br />
Abweichend von Ziffer 5 GUB 2010 unterbleibt die Min<strong>de</strong>rung bei Mitwirkung von Krankheiten und Gebrechen<br />
an <strong>de</strong>r verursachten Gesundheitsschädigung, wenn <strong>de</strong>r Mitwirkungsanteil weniger als 50 % beträgt.<br />
Wird <strong>de</strong>r Versicherungsnehmer während <strong>de</strong>r Laufzeit <strong>de</strong>s Vertrages ohne eigenes Verschul<strong>de</strong>n arbeitslos,<br />
kann die Versicherung auf Antrag <strong>de</strong>s Versicherungsnehmers für die Dauer <strong>de</strong>r Arbeitslosigkeit, längstens für<br />
2 Jahre, ruhend gestellt wer<strong>de</strong>n. Während <strong>de</strong>s Ruhens <strong>de</strong>r Versicherung sind keine Beiträge zu entrichten und<br />
es besteht kein Versicherungsschutz. Sowohl <strong>de</strong>r Beginn, als auch das En<strong>de</strong> <strong>de</strong>r Ruhe und damit das Wie<strong>de</strong>raufleben<br />
<strong>de</strong>s Vertrages und <strong>de</strong>s Versicherungsschutzes, müssen durch uns schriftlich bestätigt wer<strong>de</strong>n.<br />
Voraussetzung für die Ruheversicherung ist, dass uns ein entsprechen<strong>de</strong>r Nachweis für die Arbeitslosigkeit<br />
(z.B. Bescheid <strong>de</strong>s Arbeitsamtes) vorgelegt wird.<br />
29
CIF-Deckung für ConceptIF - (CIFP001) - zu <strong>de</strong>n GUB 2010<br />
<strong>Die</strong> CIF-Deckung zu <strong>de</strong>n Beson<strong>de</strong>ren Bedingungen für ConceptIF - Concept II (CIFT001) - zu <strong>de</strong>n GUB 2010 wird nur dann Vertragsgrundlage, wenn<br />
Sie sie geson<strong>de</strong>rt vereinbart haben. <strong>Die</strong>s geht aus <strong>de</strong>m von Ihnen gestellten Antrag und aus <strong>de</strong>m Versicherungsschein hervor.<br />
<strong>Die</strong> CIF-Deckung zu <strong>de</strong>n Beson<strong>de</strong>ren Bedingungen für ConceptIF - Concept II (CIFT001) - zu <strong>de</strong>n GUB 2010 geht <strong>de</strong>n <strong>Gothaer</strong> <strong>Unfallversicherung</strong>sbedingungen<br />
(GUB 2010) und <strong>de</strong>n Beson<strong>de</strong>ren Bedingungen für ConceptIF - Concept II (CIFT001) - zu <strong>de</strong>n GUB 2010 vor.<br />
Eigenbewegungen<br />
Beson<strong>de</strong>re Glie<strong>de</strong>rtaxe<br />
Bergungskosten in <strong>de</strong>r<br />
<strong>Unfallversicherung</strong><br />
Kosten für kosmetische Operationen<br />
in <strong>de</strong>r <strong>Unfallversicherung</strong><br />
Haushaltshilfegeld<br />
30<br />
Ziffer 1.4.1 GUB 2010 wird wie folgt abgeän<strong>de</strong>rt und erweitert:<br />
Als Unfall gilt auch, wenn durch eine Eigenbewegung <strong>de</strong>r versicherten Person an Gliedmaßen o<strong>de</strong>r Wirbel -<br />
säule<br />
– ein Gelenk verrenkt wird,<br />
– Muskeln, Sehnen, Bän<strong>de</strong>r o<strong>de</strong>r Kapseln gezerrt o<strong>de</strong>r zerrissen wer<strong>de</strong>n,<br />
– Menisken o<strong>de</strong>r sonstige Knorpel geschädigt wer<strong>de</strong>n,<br />
– Knochenbrüche entstehen.<br />
Ausgeschlossen bleiben Bandscheibenschä<strong>de</strong>n sowie Bauch- und Unterleibsbrüche.<br />
In teilweiser Abän<strong>de</strong>rung von Ziffer 2.1.2.2.1 GUB 2010 wer<strong>de</strong>n folgen<strong>de</strong> Invaliditätsgra<strong>de</strong> angenommen:<br />
a) bei Verlust o<strong>de</strong>r völliger Funktionsunfähigkeit<br />
eines Armes 80 %<br />
eines Armes bis oberhalb <strong>de</strong>s Ellenbogengelenkes 75 %<br />
eines Armes unterhalb <strong>de</strong>s Ellenbogengelenkes 70 %<br />
einer Hand 70 %<br />
eines Daumens 30 %<br />
eines Zeigefingers 16 %<br />
eines an<strong>de</strong>ren Fingers 10 %<br />
eines Beines über <strong>de</strong>r Mitte <strong>de</strong>s Oberschenkels 80 %<br />
eines Beines bis zur Mitte <strong>de</strong>s Oberschenkels 70 %<br />
eines Beines bis unterhalb <strong>de</strong>s Knies 60 %<br />
eines Beines bis zur Mitte <strong>de</strong>s Unterschenkels 55 %<br />
eines Fußes 50 %<br />
einer großen Zehe 10 %<br />
einer an<strong>de</strong>ren Zehe 3 %<br />
b) bei gänzlichem Verlust <strong>de</strong>r Sehkraft eines Auges 60 %<br />
sofern die Sehkraft auf <strong>de</strong>m an<strong>de</strong>ren Auge bei Eintritt <strong>de</strong>s Unfallereignisses bereits<br />
vollständig verloren war 100 %<br />
bei gänzlichem Verlust <strong>de</strong>s Gehörs auf einem Ohr 40 %<br />
sofern das Gehör auf <strong>de</strong>m an<strong>de</strong>ren Ohr bei Eintritt <strong>de</strong>s Unfallereignisses bereits vollständig<br />
verloren war 80 %<br />
<strong>de</strong>s Geruchs 15 %<br />
<strong>de</strong>s Geschmacks 15 %<br />
c) bei vollständigem Verlust <strong>de</strong>r Stimme 100 %<br />
Nicht versichert ist <strong>de</strong>r Verlust von Stimme o<strong>de</strong>r Sprache, <strong>de</strong>ssen Ursache eine unfallbedingte<br />
psychische Traumatisierung im Sinne einer psychogenen Reaktion darstellt (siehe auch<br />
Ziffer 4.2.1 GUB 2010). Unter <strong>de</strong>n Versicherungsschutz fällt <strong>de</strong>r Stimmverlust also nur, wenn eine<br />
unfallbedingte organische Verletzung die Ursache ist.<br />
Abweichend von Ziffer 2.6.1 GUB 2010 beträgt die versicherte Summe 30.000 EUR.<br />
Abweichend von Ziffer 2.7.1 GUB 2010 beträgt die versicherte Summe 30.000 EUR.<br />
<strong>Die</strong> Ziffer 2 GUB 2010 wird wie folgt erweitert:<br />
Wir übernehmen nachgewiesene Kosten für eine Haushaltshilfe, wenn<br />
– sich die <strong>de</strong>n Haushalt versorgen<strong>de</strong> o<strong>de</strong>r mitversorgen<strong>de</strong> versicherte Person wegen eines Unfalls im Sinne<br />
<strong>de</strong>r Ziffer 1.3 GUB 2010, in medizinisch notwendiger vollstationärer Heilbehandlung befin<strong>de</strong>t, und<br />
– im Haushalt dieser versicherten Person min<strong>de</strong>stens ein im Verhältnis zu ihr unterhaltsberechtigtes Kind<br />
von unter 15 Jahren zu versorgen ist.<br />
<strong>Die</strong> Kostenübernahme beträgt bis zu 50 EUR je Tag vollstationären Aufenthalts, höchstens jedoch insgesamt<br />
2.500 EUR je Unfallereignis. <strong>Die</strong> medizinische Notwendigkeit <strong>de</strong>s vollstationären Aufenthalts aufgrund eines<br />
Unfallereignisses ist durch ein ärztliches Attest nachzuweisen.
Vorschu<strong>ssl</strong>eistung<br />
Soweit ein an<strong>de</strong>rer Ersatzpflichtiger eintritt, können Sie <strong>de</strong>n Erstattungsanspruch gegen uns nur wegen <strong>de</strong>r<br />
restlichen Kosten geltend machen. Bestreitet ein an<strong>de</strong>rer Ersatzpflichtiger seine Leistungspflicht, so können<br />
Sie sich unmittelbar an uns halten.<br />
Bestehen für die betroffene versicherte Person bei unserer Gesellschaft noch weitere <strong>Unfallversicherung</strong>sverträge,<br />
so kann die Leistung nur aus einem dieser Verträge erbracht wer<strong>de</strong>n. Der oben genannte Höchstbetrag<br />
für <strong>de</strong>n Kostenersatz nimmt an einem für an<strong>de</strong>re Leistungsarten vereinbarten Zuwachs von Leistung und Beitrag<br />
nicht teil.<br />
In teilweiser Abän<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>r Ziffer 11.4 GUB 2010 gilt:<br />
Bei schwerwiegen<strong>de</strong>n Unfallverletzungen zahlen wir Ihnen vor Abschluss <strong>de</strong>s Heilverfahrens einen sofortigen<br />
Vorschuss von min<strong>de</strong>stens 30 % <strong>de</strong>r Summe, die sich aus <strong>de</strong>r zu erwarten<strong>de</strong>n unfallbedingten dauern<strong>de</strong>n<br />
Beeinträchtigung <strong>de</strong>r körperlichen o<strong>de</strong>r geistigen Leistungsfähigkeit (Invalidität) errechnet.<br />
Nr. 95<br />
Beson<strong>de</strong>re Versicherungsbedingungen für <strong>de</strong>n Baustein CuraPlus<br />
<strong>Die</strong> „Beson<strong>de</strong>ren Versicherungsbedingungen für <strong>de</strong>n Baustein CuraPlus“ gelten nur dann als Vertragsgrundlage, wenn Sie diese vereinbart<br />
haben. <strong>Die</strong>s geht aus <strong>de</strong>m von Ihnen gestellten Antrag und aus <strong>de</strong>m Versicherungsschein hervor.<br />
<strong>Die</strong> „Beson<strong>de</strong>ren Versicherungsbedingungen für <strong>de</strong>n Baustein CuraPlus“ ergänzen die <strong>Gothaer</strong> <strong>Unfallversicherung</strong>sbedingungen (GUB 2010).<br />
Der Versicherungsumfang<br />
Organisation und Übernahme<br />
von Hilfeleistungen<br />
Voraussetzungen für die Leistung<br />
Dauer <strong>de</strong>r Leistungen<br />
Umfang <strong>de</strong>r Leistung<br />
Erstgespräch<br />
Hausnotrufdienst<br />
<strong>Die</strong> nachfolgen<strong>de</strong>n Leistungen wer<strong>de</strong>n durch einen von uns beauftragten <strong>Die</strong>nstleister erbracht. <strong>Die</strong> Kosten<br />
tragen wir.<br />
<strong>Die</strong> versicherte Person hat einen Unfall im Sinne <strong>de</strong>r Ziffer 1.3 <strong>de</strong>r GUB 2010 erlitten und ist aufgrund <strong>de</strong>s<br />
Unfalls hilfebedürftig. <strong>Die</strong> versicherte Person ist hilfebedürftig, wenn sie für die Verrichtung <strong>de</strong>s täglichen<br />
Lebens (An- und Ausklei<strong>de</strong>n, Nahrungsaufnahme, Körperpflege, Verrichtung <strong>de</strong>r Notdurft) überwiegend frem<strong>de</strong>r<br />
Hilfe bedarf. Der konkrete Hilfebedarf wird im Rahmen eines persönlichen Gesprächs durch <strong>de</strong>n <strong>Die</strong>nstleister<br />
vor Ort festgestellt. Der Hilfebedarf muss auf <strong>de</strong>n Unfall zurückzuführen sein. <strong>Die</strong> Kostenübernahme<br />
gilt nur für <strong>Die</strong>nstleister, die von uns beauftragt wer<strong>de</strong>n. <strong>Die</strong> Auswahl <strong>de</strong>r <strong>Die</strong>nstleister erfolgt durch uns.<br />
<strong>Die</strong> Leistungen wer<strong>de</strong>n ausschließlich innerhalb <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>srepublik Deutschland erbracht. Hält sich die versicherte<br />
Person im Ausland auf, können für die Zeit <strong>de</strong>s Auslandsaufenthalts die Leistungen nicht beansprucht<br />
wer<strong>de</strong>n.<br />
<strong>Die</strong> Hilfeleistungen wer<strong>de</strong>n für die Dauer <strong>de</strong>r Hilfsbedürftigkeit erbracht, längstens jedoch für 6 Monate. Der<br />
Anspruch entsteht nach Abschluss <strong>de</strong>r ärztlichen Akut- bzw. Anschlussbehandlung. <strong>Die</strong>s gilt nicht für die<br />
Organisation von Vermittlungsleistungen. <strong>Die</strong>ser Anspruch entsteht bereits mit Eintritt <strong>de</strong>s Unfalls.<br />
Je nach Umfang <strong>de</strong>r Hilfsbedürftigkeit wer<strong>de</strong>n für die Zeit von bis zu 6 Monaten, bei <strong>de</strong>r Rehaassistance bis<br />
zu 12 Monaten, folgen<strong>de</strong> Leistungen durch einen <strong>Die</strong>nstleister erbracht:<br />
– Erstgespräch<br />
– Hausnotrufdienst<br />
– Mahlzeitendienst<br />
– Wohnungsreinigung<br />
– Besorgungen und Einkäufe<br />
– Waschen und Pflege <strong>de</strong>r Wäsche und Kleidung<br />
– Begleitung bei Arzt- o<strong>de</strong>r Behör<strong>de</strong>ngängen<br />
– Fahrdienst zu Ärzten o<strong>de</strong>r Behör<strong>de</strong>n<br />
– Fahrdienst zu Krankengymnastik o<strong>de</strong>r zu Therapien<br />
– Pflegeschulung für Angehörige<br />
– Grundpflege<br />
– Pflegeberatung<br />
– 24-Stun<strong>de</strong>n-Pflegenotruf mit Fahrtkosten<br />
– Vermittlung von Pflegehilfsmitteln<br />
– Tag- und Nachtwache<br />
– Vermittlung einer Tierbetreuung<br />
– Vermittlung <strong>de</strong>s Umbaus von Kraftfahrzeugen<br />
– Vermittlung <strong>de</strong>s Umbaus <strong>de</strong>r Wohnung<br />
– Versorgung von Angehörigen <strong>de</strong>r versicherten Person<br />
– Reha-Assistance<br />
<strong>Die</strong> einzelne Leistung wird nachfolgend beschrieben.<br />
Der <strong>Die</strong>nstleister führt mit <strong>de</strong>r versicherten Person bzw. ihren Angehörigen und bei Bedarf in Abstimmung mit<br />
<strong>de</strong>m behan<strong>de</strong>ln<strong>de</strong>n Arzt ein telefonisches Erstgespräch zur Feststellung <strong>de</strong>r Hilfs- o<strong>de</strong>r Pflegebedürftigkeit.<br />
Der versicherten Person wird bei Bedarf eine Hausnotrufanlage mit einem Funkfinger o<strong>de</strong>r einem Funkarmband<br />
zur Verfügung gestellt und in <strong>de</strong>r Wohnung <strong>de</strong>r versicherten Person installiert, sofern die erfor<strong>de</strong>rlichen<br />
technischen Voraussetzungen (entsprechen<strong>de</strong>r Strom- und Telefonanschluss) hierfür in <strong>de</strong>r Wohnung vorhan<strong>de</strong>n<br />
sind.<br />
31
Nr. 96<br />
Beson<strong>de</strong>re Bedingungen für die lebenslange Invaliditätsrente<br />
1. Führt ein bedingungsgemäßer Unfall nach <strong>de</strong>n Ziffern 2.1.1, 2.1.2.1 und 2.1.2.2 GUB 2010 zu einem<br />
Invaliditätsgrad von min<strong>de</strong>stens 50 %, zahlt <strong>de</strong>r Versicherer die vereinbarte lebenslange Rente. Der sich<br />
durch eine vertraglich vereinbarte Progressionsstaffel ergeben<strong>de</strong> Invaliditätsgrad muss insoweit unberücksichtigt<br />
bleiben. Ebenso muss insoweit unberücksichtigt bleiben ein sich durch die „Beson<strong>de</strong>ren<br />
Bedingungen für die Invaliditätsleistung mit verbesserter Glie<strong>de</strong>rtaxe für Ärzte <strong>de</strong>r Humanmedizin<br />
(UIVGT) [Nr. 72]“ ergeben<strong>de</strong>r Invaliditätsgrad. <strong>Die</strong> garantierte Höhe <strong>de</strong>r monatlich zu zahlen<strong>de</strong>n Rente<br />
geht aus <strong>de</strong>m Antrag und <strong>de</strong>m Versicherungsschein hervor. Sie erhöht sich ab <strong>de</strong>m Versicherungsbeginn<br />
jährlich um 1 % bis zum Eintritt <strong>de</strong>s Versicherungsfalles. Sie wird rückwirkend ab Beginn <strong>de</strong>s Monats,<br />
<strong>de</strong>r <strong>de</strong>m Unfallereignis folgt, gezahlt. <strong>Die</strong> Zahlung erfolgt bis zum En<strong>de</strong> <strong>de</strong>s Monats<br />
in <strong>de</strong>m eine Neufestsetzung <strong>de</strong>s Invaliditätsgra<strong>de</strong>s nach Ziffer 11.5 GUB 2010 ergibt, dass <strong>de</strong>r Invaliditätsgrad<br />
unter 50 % gesunken ist. Eine Rückfor<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>r bereits erbrachten Rentenleistungen<br />
erfolgt nicht;<br />
in <strong>de</strong>m <strong>de</strong>r Versicherte stirbt.<br />
2. Tritt <strong>de</strong>r Tod unfallbedingt innerhalb <strong>de</strong>s ersten Jahres nach <strong>de</strong>m Unfallereignis ein, so besteht kein<br />
Anspruch auf Rentenzahlung. Bereits erbrachte Rentenleistungen können zurückgefor<strong>de</strong>rt wer<strong>de</strong>n. Beim<br />
Tod aus unfallfrem<strong>de</strong>r Ursache zahlt <strong>de</strong>r Versicherer die vereinbarte Rente bis zum Ablauf einer fünfjährigen<br />
Rentengarantiezeit an die Erben o<strong>de</strong>r an die ihm als Bezugsberechtigte benannte Person. <strong>Die</strong> Rentengarantiezeit<br />
beginnt mit <strong>de</strong>m Entstehen <strong>de</strong>r Rentenleistungspflicht <strong>de</strong>s Versicherers.<br />
3. Rentenleistungen aus <strong>de</strong>m Versicherungsvertrag erbringt <strong>de</strong>r Versicherer gegen Vorlage eines amtlichen<br />
Zeugnisses über <strong>de</strong>n Tag <strong>de</strong>r Geburt <strong>de</strong>s Versicherten. Der Versicherer kann einmal im Jahr einen amtlichen<br />
Nachweis darüber verlangen, dass <strong>de</strong>r Versicherte noch lebt. <strong>Die</strong> mit <strong>de</strong>m Nachweis verbun<strong>de</strong>nen<br />
Kosten gehen zu Lasten <strong>de</strong>s Versicherungsnehmers.<br />
4. <strong>Die</strong>se Leistungsart bleibt von <strong>de</strong>r Zuwachsplanvereinbarung (Zuwachs von Leistung und Beitrag) ausgeschlossen.<br />
5. Sind die Voraussetzungen von Ziffer 1 Satz 1 für die Zahlung <strong>de</strong>r lebenslangen Invaliditätsrente erfüllt,<br />
so wird diese Leistungsart aus <strong>de</strong>m Vertrag genommen. Der Anteil <strong>de</strong>s für diese Leistungsart gezahlten<br />
Beitrages, <strong>de</strong>r auf <strong>de</strong>n Zeitraum entfällt, welcher auf die Herausnahme folgt, wird erstattet.<br />
Nr. 97<br />
Beson<strong>de</strong>re Bedingungen für die Invaliditätsrente bis 65<br />
36<br />
1. Führt ein bedingungsgemäßer Unfall nach <strong>de</strong>n Ziffern 2.1.1, 2.1.2.1 und 2.1.2.2 GUB 2010 zu einem<br />
Invaliditätsgrad von min<strong>de</strong>stens 50 %, zahlt <strong>de</strong>r Versicherer die vereinbarte Rente bis zur Vollendung<br />
<strong>de</strong>s 65. Lebensjahres. Der sich durch eine vertraglich vereinbarte Progressionsstaffel ergeben<strong>de</strong> Invaliditätsgrad<br />
muss insoweit unberücksichtigt bleiben. Ebenso muss insoweit unberücksichtigt bleiben ein<br />
sich durch die „Beson<strong>de</strong>ren Bedingungen für die Invaliditätsleistung mit verbesserter Glie<strong>de</strong>rtaxe für<br />
Ärzte <strong>de</strong>r Humanmedizin (UIVGT) [Nr. 72]“ ergeben<strong>de</strong>r Invaliditätsgrad.<br />
<strong>Die</strong> garantierte Höhe <strong>de</strong>r monatlich zu zahlen<strong>de</strong>n Rente geht aus <strong>de</strong>m Antrag und <strong>de</strong>m Versicherungsschein<br />
hervor. Sie erhöht sich ab <strong>de</strong>m Versicherungsbeginn jährlich um 1 % bis zum Eintritt <strong>de</strong>s Versicherungsfalles.<br />
Sie wird rückwirkend ab Beginn <strong>de</strong>s Monats, <strong>de</strong>r <strong>de</strong>m Unfallereignis folgt, gezahlt. <strong>Die</strong><br />
Zahlung erfolgt bis zum En<strong>de</strong> <strong>de</strong>s Monats<br />
in <strong>de</strong>m eine Neufestsetzung <strong>de</strong>s Invaliditätsgra<strong>de</strong>s nach Ziffer 11.5 GUB 2010 ergibt, dass <strong>de</strong>r Invaliditätsgrad<br />
unter 50 % gesunken ist. Eine Rückfor<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>r bereits erbrachten Rentenleistungen<br />
erfolgt nicht;<br />
in <strong>de</strong>m <strong>de</strong>r Versicherte stirbt.<br />
2. Tritt <strong>de</strong>r Tod unfallbedingt innerhalb <strong>de</strong>s ersten Jahres nach <strong>de</strong>m Unfallereignis ein, so besteht kein<br />
Anspruch auf Rentenzahlung. Bereits erbrachte Rentenleistungen können zurückgefor<strong>de</strong>rt wer<strong>de</strong>n. Beim<br />
Tod aus unfallfrem<strong>de</strong>r Ursache zahlt <strong>de</strong>r Versicherer die vereinbarte Rente bis zum Ablauf einer fünfjährigen<br />
Rentengarantiezeit an die Erben o<strong>de</strong>r an die ihm als Bezugsberechtigte benannte Person. <strong>Die</strong> Rentengarantiezeit<br />
beginnt mit <strong>de</strong>m Entstehen <strong>de</strong>r Rentenleistungspflicht <strong>de</strong>s Versicherers.<br />
3. Rentenleistungen aus <strong>de</strong>m Versicherungsvertrag erbringt <strong>de</strong>r Versicherer gegen Vorlage eines amtlichen<br />
Zeugnisses über <strong>de</strong>n Tag <strong>de</strong>r Geburt <strong>de</strong>s Versicherten. Der Versicherer kann einmal im Jahr einen amtlichen<br />
Nachweis darüber verlangen, dass <strong>de</strong>r Versicherte noch lebt. <strong>Die</strong> mit <strong>de</strong>m Nachweis verbun<strong>de</strong>nen<br />
Kosten gehen zu Lasten <strong>de</strong>s Versicherungsnehmers.<br />
4. <strong>Die</strong>se Leistungsart bleibt von <strong>de</strong>r Zuwachsplanvereinbarung (Zuwachs von Leistung und Beitrag) ausgeschlossen.<br />
5. Sind die Voraussetzungen von Ziffer 1 Satz 1 für die Zahlung <strong>de</strong>r Invaliditätsrente bis 65 erfüllt, so wird<br />
diese Leistungsart aus <strong>de</strong>m Vertrag genommen. Der Anteil <strong>de</strong>s für diese Leistungsart gezahlten Beitrages,<br />
<strong>de</strong>r auf <strong>de</strong>n Zeitraum entfällt, welcher auf die Herausnahme folgt, wird erstattet.<br />
6. Grundsätzlich gelten auch für die <strong>Gothaer</strong> Invaliditätsrente bis 65 die Bestimmungen <strong>de</strong>r Ziffer 12 GUB<br />
2010. Der Versicherungsschutz im Rahmen dieser Beson<strong>de</strong>ren Versicherungsbedingungen en<strong>de</strong>t aber<br />
spätestens und ohne dass es einer Kündigung bedarf, zum En<strong>de</strong> <strong>de</strong>s Versicherungsjahres, in <strong>de</strong>m die<br />
versicherte Person das 65. Lebensjahr vollen<strong>de</strong>t.
Zu diesem Zeitpunkt wird eine Invaliditätsversicherungssumme im Sinne <strong>de</strong>r Ziffer 2.1 GUB 2010 aus<br />
<strong>de</strong>m Jahresbeitrag, <strong>de</strong>r für die Invaliditätsrente bis 65 gezahlt wor<strong>de</strong>n ist, ohne Ratenzahlungszuschlag<br />
und Versicherungsteuer errechnet. <strong>Die</strong> sich ergeben<strong>de</strong> Summe wird dann Vertragsbestandteil. Grundlage<br />
<strong>de</strong>r Berechnung ist <strong>de</strong>r zu diesem Zeitpunkt gültige Tarif <strong>de</strong>r <strong>Gothaer</strong> Allgemeine Versicherung AG für die<br />
Einzel-<strong>Unfallversicherung</strong>.<br />
Sollte zu diesem Zeitpunkt für die versicherte Person im Vertrag bereits eine Invaliditätsversicherungssumme<br />
gemäß Ziffer 2.1 GUB 2010 vereinbart sein, so wird diese Invaliditätsversicherungssumme um<br />
die Invaliditätsversicherungssumme erhöht, die sich aus <strong>de</strong>m Jahresbeitrag, <strong>de</strong>r für die Invaliditätsrente<br />
bis 65 gezahlt wor<strong>de</strong>n ist, ohne Ratenzuschlag und Versicherungsteuer errechnet (Erhöhungssumme).<br />
Nimmt die bereits vor diesem Zeitpunkt im Vertrag vereinbarte Invaliditätsversicherungssumme gemäß<br />
Ziffer 2.1 GUB 2010 an einer Zuwachsplanvereinbarung im Sinne <strong>de</strong>r „Beson<strong>de</strong>ren Bedingungen für die<br />
<strong>Unfallversicherung</strong> mit planmäßiger Erhöhung von Leistung und Beitrag (Nr. 51)“ o<strong>de</strong>r im Sinne <strong>de</strong>r<br />
„Beson<strong>de</strong>ren Bedingungen für die <strong>Unfallversicherung</strong> mit Zuwachs von Leistung und Beitrag (Nr. 55)“<br />
teil, so gilt diese Zuwachsplanvereinbarung auch für die Erhöhungssumme.<br />
Nr. 98<br />
Beson<strong>de</strong>re Bedingungen für die Integralfranchise zur<br />
Senioren-<strong>Unfallversicherung</strong><br />
Führt ein Unfall im Sinne <strong>de</strong>r Ziffern 1.3 bzw. 1.4 <strong>de</strong>r <strong>Gothaer</strong> <strong>Unfallversicherung</strong>sbedingungen (GUB 2010)<br />
nach <strong>de</strong>r Ziffer 2.1 GUB 2010 unter Berücksichtigung <strong>de</strong>r Ziffer 5 GUB 2010 zu einem Invaliditätsgrad von<br />
weniger als 26 %, so besteht kein Anspruch auf die Invaliditätsleistung.<br />
Ergibt sich ein Invaliditätsgrad von min<strong>de</strong>stens 26 %, so besteht ein Anspruch in Höhe <strong>de</strong>r sich ergeben<strong>de</strong>n<br />
Gesamtinvalidität.<br />
37
Information zu Ihren Extra-Services<br />
Als Kun<strong>de</strong> <strong>de</strong>r <strong>Gothaer</strong> profitieren Sie von zahlreichen Informations- und Soforthilfeleistungen rund um die Themen Auto, Reise sowie Haus und<br />
Wohnung. Das <strong>Gothaer</strong> Service-Telefon 0800 4464000 steht Ihnen hierfür an allen Tagen <strong>de</strong>s Jahres rund um die Uhr zur Verfügung.<br />
<strong>Die</strong> im Folgen<strong>de</strong>n aufgeführten Extra-Services für unterwegs und für Ihr Zuhause sind kostenfrei für Sie.<br />
Extra-Services<br />
für unterwegs<br />
Extra-Services<br />
für Ihr Zuhause<br />
38<br />
Unterwegs und auf Reisen kann viel passieren. Und das nicht nur mit <strong>de</strong>m Auto. So individuell, wie es Ihre<br />
Situation erfor<strong>de</strong>rt, versuchen wir auch, Ihnen zu helfen - schnell und zuverlässig. Hier einige Beispiele:<br />
Services bei Fahrzeug-Ausfall<br />
Damit Sie weiter kommen, wenn Sie einmal liegen bleiben – wir helfen Ihnen:<br />
Vermitteln von Pannenhilfs-, Abschlepp- und Bergungsdiensten<br />
Nennen von KFZ-Werkstätten<br />
Organisieren <strong>de</strong>s KFZ-Rücktransports (inkl. Pick-up-Service)<br />
Traveller-Services<br />
Damit Sie Ihre schönsten Wochen im Jahr sicher genießen können – wir helfen Ihnen:<br />
Telefonische Dolmetscherdienste<br />
Telefonische Reiseberatung (Impf-, Gesundheits-, Devisen- und Aufenthaltsbestimmungen)<br />
Nennen und Vermitteln von Hotelunterkünften, Mietwagenstationen, Dolmetschern und Rechtsanwälten<br />
im In- und Ausland<br />
Organisieren einer (vorzeitigen Heim- bzw. verspäteten An-)Reise<br />
Nennen und Einschalten von Botschaften und Konsulaten bei Notfällen im Ausland<br />
Hilfe bei <strong>de</strong>r Ersatzbeschaffung von Pässen, Führerschein etc. und bei <strong>de</strong>r Kreditkartensperrung<br />
Gesundheits-Services<br />
Damit Sie gut versorgt sind – wir helfen Ihnen:<br />
Nennen von qualifizierten Ärzten und Krankenhäusern im In- und Ausland, Rehakliniken etc.<br />
Gespräche vermitteln zwischen behan<strong>de</strong>ln<strong>de</strong>m Arzt und Hausarzt<br />
Besorgen und Versen<strong>de</strong>n von lebenswichtigen Medikamenten, Brillen und medizinischen Hilfsmitteln<br />
Organisieren von Überführungen und Bestattungen, inkl. Abwickeln aller Formalitäten im Ausland<br />
<strong>Die</strong> Kosten für die vermittelten Leistungen wie z. B. Medikamente o<strong>de</strong>r Bahnfahrkarten wer<strong>de</strong>n nicht übernommen.<br />
Sie haben sich ausgesperrt? O<strong>de</strong>r brauchen Sie einfach für eine Renovierung einen Handwerker?<br />
Es gibt viele Situationen, bei <strong>de</strong>nen wir Sie unterstützen können – schnell und qualifiziert.<br />
Handwerker-Services<br />
Wir vermitteln Ihnen:<br />
Dach<strong>de</strong>cker<br />
Elektro-, Gas- und Wasserinstallateur<br />
Gebäu<strong>de</strong>reiniger<br />
Glaser<br />
Maler<br />
Maurer<br />
Rundfunk- und Fernsehtechniker<br />
Raumausstatter<br />
Tischler<br />
<strong>Die</strong>nstleister-Services<br />
Wir vermitteln Ihnen:<br />
Brand- und Wasserreinigung<br />
Experten für Alarmanlagen und Stahlschränke<br />
Haushüter<br />
Hotel<br />
Reinigung/Reparatur von Orientteppichen, Gemäl<strong>de</strong>n und Antiquitäten<br />
Sachverständige<br />
Schlüsseldienst<br />
Spedition und Möbelpacker<br />
Wach- und Sicherheitsdienst<br />
<strong>Die</strong> Kosten für die jeweiligen Handwerker und <strong>Die</strong>nstleister wer<strong>de</strong>n übernommen, wenn ein Anspruch auf<br />
Leistungen im Scha<strong>de</strong>nfall besteht.
Merkblatt zur Datenverarbeitung<br />
Vorbemerkung<br />
Einwilligungserklärung<br />
Schweigepflicht -<br />
entbindungserklärung<br />
Beispiele für die Daten -<br />
verarbeitung und -nutzung<br />
1.<br />
Datenspeicherung bei Ihrem<br />
Versicherer<br />
2.<br />
Datenübermittlung an<br />
Rückversicherer<br />
3.<br />
Datenübermittlung an an<strong>de</strong>re<br />
Versicherer<br />
4.<br />
Zentrale Hinweissysteme <strong>de</strong>r<br />
Fachverbän<strong>de</strong><br />
Versicherungen können heute ihre Aufgaben nur noch mit Hilfe <strong>de</strong>r elektronischen Datenverarbeitung (EDV)<br />
erfüllen. Nur so lassen sich Vertragsverhältnisse korrekt, schnell und wirtschaftlich abwickeln; auch bietet<br />
die EDV einen besseren Schutz <strong>de</strong>r Versichertengemeinschaft vor missbräuchlichen Handlungen als die bisherigen<br />
manuellen Verfahren. <strong>Die</strong> Verarbeitung <strong>de</strong>r uns bekannt gegebenen Daten zu Ihrer Person wur<strong>de</strong><br />
durch das Bun<strong>de</strong>sdatenschutzgesetz (BDSG) geregelt. Danach ist die Datenverarbeitung und -nutzung zulässig,<br />
wenn das BDSG o<strong>de</strong>r eine an<strong>de</strong>re Rechtsvorschrift sie erlaubt o<strong>de</strong>r wenn <strong>de</strong>r Betroffene eingewilligt hat.<br />
Das BDSG erlaubt die Datenverarbeitung und -nutzung stets, wenn dies im Rahmen <strong>de</strong>r Zweckbestimmung<br />
eines Vertragsverhältnisses o<strong>de</strong>r vertragsähnlichen Vertrauensverhältnisses geschieht o<strong>de</strong>r soweit es zur<br />
Wahrung berechtigter Interessen <strong>de</strong>r speichern<strong>de</strong>n Stelle erfor<strong>de</strong>rlich ist und kein Grund zu <strong>de</strong>r Annahme<br />
besteht, dass das schutzwürdige Interesse <strong>de</strong>s Betroffenen an <strong>de</strong>m Ausschluss <strong>de</strong>r Verarbeitung o<strong>de</strong>r Nutzung<br />
überwiegt.<br />
Unabhängig von dieser im Einzelfall vorzunehmen<strong>de</strong>n Interessenabwägung und im Hinblick auf eine sichere<br />
Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung ist in Ihren Versicherungsantrag eine Einwilligungserklärung nach<br />
<strong>de</strong>m BDSG aufgenommen wor<strong>de</strong>n. <strong>Die</strong>se gilt über die Beendigung <strong>de</strong>s Versicherungsvertrages hinaus, en<strong>de</strong>t<br />
jedoch – außer in <strong>de</strong>r Lebens-, Kranken- und <strong>Unfallversicherung</strong> – schon mit Ablehnung <strong>de</strong>s Antrags o<strong>de</strong>r<br />
durch Ihren je<strong>de</strong>rzeit möglichen Wi<strong>de</strong>rruf.<br />
Wird die Einwilligungserklärung bei Antragstellung ganz o<strong>de</strong>r teilweise gestrichen, kommt es u.U. nicht zu<br />
einem Vertragsabschluss. Trotz Wi<strong>de</strong>rrufs o<strong>de</strong>r ganz bzw. teilweise gestrichener Einwilligungserklärung kann<br />
eine Datenverarbeitung und -nutzung in <strong>de</strong>m begrenzten gesetzlich zulässigen Rahmen wie in <strong>de</strong>r Vorbemerkung<br />
beschrieben erfolgen.<br />
Daneben setzt auch die Übermittlung von Daten, die wie beispielsweise bei einem Arzt, einem Berufsgeheimnis<br />
unterliegen, eine spezielle Erlaubnis <strong>de</strong>s Betroffenen (Schweigepflichtentbindung) voraus. In <strong>de</strong>r<br />
Lebens-, Kranken- und <strong>Unfallversicherung</strong> (Personenversicherung) ist daher im Antrag auch eine Schweigepflichtentbindungsklausel<br />
enthalten.<br />
Im folgen<strong>de</strong>n wollen wir Ihnen einige wesentliche Beispiele für die Datenverarbeitung und Datennutzung<br />
nennen.<br />
Wir speichern Daten, die für <strong>de</strong>n Versicherungsvertrag notwendig sind.<br />
Das sind zunächst Ihre Angaben im Antrag (Antragsdaten). Weiter wer<strong>de</strong>n zum Vertrag versicherungstechnische<br />
Daten wie z.B. Versicherungsnummer (Partnernummer), Versicherungssumme, Versicherungsdauer, Beitrag,<br />
Bankverbindung sowie erfor<strong>de</strong>rlichenfalls die Angaben eines Dritten, z.B. eines Vermittlers, eines Sachverständigen<br />
o<strong>de</strong>r eines Arztes, geführt (Vertragsdaten).<br />
Bei einem Versicherungsfall speichern wir entsprechend <strong>de</strong>r Vertragsart Angaben zum Scha<strong>de</strong>n und ggf. auch<br />
Angaben von Dritten, wie z.B. <strong>de</strong>n vom Arzt ermittelten Grad <strong>de</strong>r Berufsunfähigkeit, die Feststellung Ihrer<br />
Reparaturwerkstatt über einen Kfz-Totalscha<strong>de</strong>n o<strong>de</strong>r bei Ablauf einer Lebensversicherung <strong>de</strong>n Auszahlungsbetrag<br />
(Leistungsdaten).<br />
Im Interesse unserer Versicherungsnehmer achten wir wie alle Versicherer stets auf einen Ausgleich <strong>de</strong>r von<br />
uns übernommenen Risiken. Deshalb geben wir in vielen Fällen einen Teil <strong>de</strong>r Risiken an Rückversicherer im<br />
In- und Ausland ab. <strong>Die</strong>se Rückversicherer benötigen ebenfalls entsprechen<strong>de</strong> versicherungstechnische<br />
Angaben von uns, wie Versicherungsnummer, Beitrag, Art <strong>de</strong>s Versicherungsschutzes und <strong>de</strong>s Risikos und<br />
Risikozuschlags sowie im Einzelfall auch Ihre Personalien. Soweit Rückversicherer bei <strong>de</strong>r Risiko- und Scha<strong>de</strong>nbeurteilung<br />
mitwirken, wer<strong>de</strong>n ihnen auch die dafür erfor<strong>de</strong>rlichen Unterlagen zur Verfügung gestellt.<br />
In einigen Fällen bedienen sich die Rückversicherer weiterer Rückversicherer, <strong>de</strong>nen ebenfalls entsprechen<strong>de</strong><br />
Daten übergeben wer<strong>de</strong>n.<br />
Nach <strong>de</strong>m Versicherungsvertragsgesetz (VVG) hat <strong>de</strong>r Versicherte bei Antragstellung, je<strong>de</strong>r Vertragsän<strong>de</strong>rung<br />
und im Scha<strong>de</strong>nfall <strong>de</strong>m Versicherer alle für die Einschätzung <strong>de</strong>s Wagnisses und für die Scha<strong>de</strong>nabwicklung<br />
wichtigen Umstän<strong>de</strong> anzugeben. Hierzu gehören z.B. frühere Krankheiten und Versicherungsfälle o<strong>de</strong>r Mitteilungen<br />
über gleichartige an<strong>de</strong>re Versicherungen (beantragte, bestehen<strong>de</strong>, abgelehnte o<strong>de</strong>r gekündigte).<br />
Um Versicherungsmissbrauch zu verhin<strong>de</strong>rn, eventuelle Wi<strong>de</strong>rsprüche in <strong>de</strong>n Angaben <strong>de</strong>s Versicherten aufzuklären<br />
o<strong>de</strong>r um Lücken bei <strong>de</strong>n Feststellungen zum entstan<strong>de</strong>nen Scha<strong>de</strong>n zu schließen, kann es erfor<strong>de</strong>rlich<br />
sein, an<strong>de</strong>re Versicherer um Auskunft zu bitten o<strong>de</strong>r entsprechen<strong>de</strong> Auskünfte auf Anfragen zu erteilen.<br />
Auch sonst bedarf es in bestimmten Fällen (§ 59 VVG Doppelversicherungen, § 67 VVG gesetzlicher For<strong>de</strong>rungsübergang<br />
sowie bei Teilungsabkommen) eines Austausches von personenbezogenen Daten unter <strong>de</strong>n<br />
Versicherern. Dabei wer<strong>de</strong>n Daten <strong>de</strong>s Betroffenen weitergegeben, wie z.B. Name und Anschrift, Kfz-Kenn -<br />
zeichen, Art <strong>de</strong>s Versicherungsschutzes und <strong>de</strong>s Risikos o<strong>de</strong>r Angaben zum Scha<strong>de</strong>n, wie Scha<strong>de</strong>nhöhe und<br />
Scha<strong>de</strong>ntag.<br />
Bei Prüfung eines Antrags o<strong>de</strong>r eines Scha<strong>de</strong>ns kann es notwendig sein, zur Risikobeurteilung, zur weiteren<br />
Aufklärung <strong>de</strong>s Sachverhalts o<strong>de</strong>r zur Verhin<strong>de</strong>rung von Versicherungsmissbrauch Anfragen an <strong>de</strong>n zuständigen<br />
Fachverband bzw. an an<strong>de</strong>re Versicherer zu richten o<strong>de</strong>r auch entsprechen<strong>de</strong> Anfragen an<strong>de</strong>rer Versicherer<br />
zu beantworten.<br />
Dazu bestehen bei <strong>de</strong>n Fachverbän<strong>de</strong>n zentrale Hinweissysteme bzw. wer<strong>de</strong>n zentrale Datensammlungen<br />
geführt.<br />
39
5.<br />
Datenverarbeitung inner- und<br />
außerhalb <strong>de</strong>r Unternehmensgruppe<br />
40<br />
Solche Hinweissysteme gibt es z.B. beim Gesamtverband <strong>de</strong>r Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. und<br />
<strong>de</strong>m Verband <strong>de</strong>r privaten Krankenversicherung e.V. <strong>Die</strong> Aufnahme in diese Hinweissysteme und <strong>de</strong>ren Nutzung<br />
erfolgen lediglich zu Zwecken, die mit <strong>de</strong>m jeweiligen System verfolgt wer<strong>de</strong>n dürfen, also nur soweit<br />
bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.<br />
Beispiele:<br />
Kfz-Versicherer:<br />
Registrierung von auffälligen Scha<strong>de</strong>nfällen, Kfz-<strong>Die</strong>bstählen sowie von Personen, bei <strong>de</strong>nen <strong>de</strong>r Verdacht<br />
<strong>de</strong>s Versicherungsmissbrauchs besteht.<br />
Zweck: Risikoprüfung, Scha<strong>de</strong>naufklärung und -verhütung.<br />
Lebensversicherer/Krankenversicherer:<br />
Aufnahme von Son<strong>de</strong>rrisiken, z.B. Ablehnung <strong>de</strong>s Risikos bzw. Annahme mit Beitragszuschlag<br />
aus versicherungsmedizinischen Grün<strong>de</strong>n,<br />
auf Grund <strong>de</strong>r Auskünfte an<strong>de</strong>rer Versicherer,<br />
wegen verweigerter Nachuntersuchung.<br />
Aufhebung <strong>de</strong>s Vertrages durch Rücktritt o<strong>de</strong>r Anfechtung seitens <strong>de</strong>s Versicherers, Ablehnung <strong>de</strong>s Vertrages<br />
seitens <strong>de</strong>s Versicherungsnehmers wegen gefor<strong>de</strong>rter Beitragszuschläge.<br />
Zweck: Risikoprüfung.<br />
Unfallversicherer:<br />
Meldung bei<br />
erheblicher Verletzung <strong>de</strong>r vorvertraglichen Anzeigepflicht,<br />
Leistungsablehnung wegen vorsätzlicher Obliegenheitsverletzung im Scha<strong>de</strong>nfall, wegen Vortäuschung<br />
eines Unfalls o<strong>de</strong>r von Unfallfolgen,<br />
außeror<strong>de</strong>ntlicher Kündigung durch <strong>de</strong>n Versicherer nach Leistungserbringung o<strong>de</strong>r Klageerhebung auf<br />
Leis tung.<br />
Zweck: Risikoprüfung und Auf<strong>de</strong>ckung von Versicherungsmissbrauch.<br />
Sachversicherer:<br />
Aufnahme von Schä<strong>de</strong>n und Personen, wenn Brandstiftung vorliegt o<strong>de</strong>r wenn auf Grund <strong>de</strong>s Verdachts <strong>de</strong>s<br />
Versicherungsmissbrauchs <strong>de</strong>r Vertrag gekündigt wird und bestimmte Scha<strong>de</strong>nsummen erreicht sind.<br />
Zweck: Risikoprüfung, Scha<strong>de</strong>naufklärung, Verhin<strong>de</strong>rung weiteren Missbrauchs.<br />
Transportversicherer:<br />
Aufnahme von auffälligen (Verdacht <strong>de</strong>s Versicherungsmissbrauchs) Scha<strong>de</strong>nfällen, insbeson<strong>de</strong>re in <strong>de</strong>r<br />
Reisegepäck-Versicherung.<br />
Zweck: Scha<strong>de</strong>naufklärung und Verhin<strong>de</strong>rung von Versicherungsmissbrauch.<br />
Zum Schutz <strong>de</strong>r Versicherten wer<strong>de</strong>n einzelne Versicherungsbranchen (z.B. Kranken-, Lebens- und Sachversicherung)<br />
durch rechtlich selbstständige Unternehmen betrieben.<br />
Um <strong>de</strong>n Kun<strong>de</strong>n einen umfassen<strong>de</strong>n Versicherungsschutz anbieten zu können, arbeiten die Unternehmen<br />
häufig in Unternehmensgruppen zusammen. Zur Kostenersparnis wer<strong>de</strong>n dabei einzelne Bereiche zentralisiert,<br />
wie das Inkasso o<strong>de</strong>r die Datenverarbeitung. So wird z.B. Ihre Adresse nur einmal gespeichert, auch<br />
wenn Sie Verträge mit verschie<strong>de</strong>nen Unternehmen <strong>de</strong>r Gruppe abschließen; auch Ihre Versicherungsnummer,<br />
die Art <strong>de</strong>r Verträge, ggf. Ihr Geburtsdatum, Kontonummer und Bankleitzahl, d.h. Ihre allgemeinen<br />
Antrags-, Vertrags- und Leistungsdaten, wer<strong>de</strong>n in einer zentralen Datensammlung geführt.<br />
Dabei sind die sog. Partnerdaten (z.B. Name, Adresse, Kun<strong>de</strong>nnummer, Kontonummer, Bankleitzahl, bestehen<strong>de</strong><br />
Verträge) von allen Unternehmen <strong>de</strong>r Gruppe abfragbar. Auf diese Weise kann eingehen<strong>de</strong> Post<br />
immer richtig zugeordnet und bei telefonischen Anfragen sofort <strong>de</strong>r zuständige Partner genannt wer<strong>de</strong>n.<br />
Auch Gel<strong>de</strong>ingänge können so in Zweifelsfällen ohne Rückfragen korrekt verbucht wer<strong>de</strong>n. Im Rahmen <strong>de</strong>r<br />
<strong>de</strong>m Bun<strong>de</strong>saufsichtsamt für das Finanzwesen vorgelegten o<strong>de</strong>r von ihm genehmigten Funktionsausglie<strong>de</strong>rungen<br />
kann diese zentrale Datensammlung auch durch beson<strong>de</strong>rs auf die Einhaltung <strong>de</strong>r Schweigepflicht<br />
und <strong>de</strong>s Datenschutzes verpflichtete Dritte erfolgen.<br />
<strong>Die</strong> übrigen allgemeinen Antrags-, Vertrags- und Leistungsdaten sind dagegen nur von <strong>de</strong>n Versicherungsunternehmen<br />
<strong>de</strong>r Gruppe abfragbar.<br />
Obwohl alle diese Daten nur zur Beratung und Betreuung <strong>de</strong>s jeweiligen Kun<strong>de</strong>n durch die einzelnen Unternehmen<br />
verwen<strong>de</strong>t wer<strong>de</strong>n, spricht das Gesetz auch hier von „Datenübermittlung“, bei <strong>de</strong>r die Vorschriften<br />
<strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>sdatenschutzgesetzes zu beachten sind. Branchenspezifische Daten – wie z.B. Gesundheits- o<strong>de</strong>r<br />
Bonitätsdaten – bleiben dagegen unter ausschließlicher Verfügung <strong>de</strong>s jeweiligen Unternehmens.<br />
Unserem Konzern gehören <strong>de</strong>rzeit folgen<strong>de</strong> Unternehmen an:<br />
<strong>Gothaer</strong> Versicherungsbank VVaG, Köln<br />
<strong>Gothaer</strong> Allgemeine Versicherung AG, Köln<br />
<strong>Gothaer</strong> Lebensversicherung AG, Köln<br />
<strong>Gothaer</strong> Krankenversicherung AG, Köln<br />
<strong>Gothaer</strong> Asset Management AG, Köln<br />
Asstel Lebensversicherung AG, Köln<br />
Asstel Sachversicherung AG, Köln<br />
CG Car Garantie Versicherungs-AG, Freiburg<br />
GSC – <strong>Gothaer</strong> Scha<strong>de</strong>n-Service-Center GmbH, Berlin<br />
GKC – <strong>Gothaer</strong> Kun<strong>de</strong>n-Service-Center GmbH, Köln
6.<br />
Betreuung durch<br />
Versicherungsvermittler<br />
7.<br />
Weitere Auskünfte und<br />
Erläuterungen über Ihre Rechte<br />
Daneben arbeiten unsere Versicherungsunternehmen und Vermittler zur umfassen<strong>de</strong>n Beratung und Betreuung<br />
<strong>de</strong>r Kun<strong>de</strong>n im Bereich Finanzdienstleistungen (z.B. Kredite, Bausparverträge, Kapitalanlagen, Immobilien)<br />
auch mit Kreditinstituten, Bausparkassen, Kapitalanlage- und Immobiliengesellschaften außerhalb <strong>de</strong>r<br />
Gruppe zusammen, wobei die Zusammenarbeit in <strong>de</strong>r gegenseitigen Vermittlung <strong>de</strong>r jeweiligen Produkte und<br />
<strong>de</strong>r weiteren Betreuung <strong>de</strong>r so gewonnenen Kun<strong>de</strong>n besteht. Zur Zeit kooperieren wir mit:<br />
Aachener Bausparkasse AG, Aachen<br />
Lan<strong>de</strong>sbank Berlin AG, Berlin<br />
ROLAND-Rechtsschutz-Versicherungs-AG, Köln<br />
Spezieller Hinweis zur <strong>Gothaer</strong> <strong>Unfallversicherung</strong><br />
Sollte Ihre <strong>Unfallversicherung</strong> die „PlusDeckung zur <strong>Gothaer</strong> UnfallTop“ beinhalten,<br />
so haben Sie bei Vorliegen <strong>de</strong>r Voraussetzungen Anspruch auf Rehaassistance. <strong>Die</strong> Leistungen <strong>de</strong>r<br />
Rehaassistance wer<strong>de</strong>n nicht von uns, <strong>de</strong>r <strong>Gothaer</strong> Allgemeine Versicherung AG, son<strong>de</strong>rn von <strong>de</strong>r<br />
REHAaktiv Darr GmbH, Jena<br />
erbracht.<br />
Damit die REHAaktiv Darr GmbH die versprochenen Leistungen erbringen kann, ist es im Leistungsfall erfor<strong>de</strong>rlich,<br />
Ihre Adressdaten und Daten Ihres Unfalls an sie weiterzugeben.<br />
Sollte Ihre <strong>Unfallversicherung</strong> <strong>de</strong>n „Baustein CuraPlus“ beinhalten, so haben Sie bei Vorliegen <strong>de</strong>r Voraussetzungen<br />
Anspruch auf die Erbringung von Hilfs- und Pflegeleistungen. <strong>Die</strong>se Hilfs- und Pflegeleistungen wer<strong>de</strong>n<br />
nicht von uns son<strong>de</strong>rn von <strong>de</strong>r<br />
Malteser Hilfsdienst gGmbH, Köln<br />
erbracht.<br />
Damit die Malteser Hilfsdienst gGmbH die versprochenen Leistungen erbringen kann, ist es im Leistungsfall<br />
erfor<strong>de</strong>rlich, Ihre Adressdaten und Daten Ihres Unfalls an sie weiterzugeben.<br />
In Ihren Versicherungsangelegenheiten (sowie im Rahmen <strong>de</strong>s sonstigen <strong>Die</strong>nstleistungsangebots unserer<br />
Unternehmensgruppe bzw. unserer Kooperationspartner) wer<strong>de</strong>n Sie durch einen unserer Vermittler betreut,<br />
<strong>de</strong>r Sie mit Ihrer Einwilligung auch in sonstigen Finanzdienstleistungen berät. Vermittler in diesem Sinne sind<br />
neben Einzelpersonen auch Vermittlungsgesellschaften (sowie im Rahmen <strong>de</strong>r Zusammenarbeit bei Finanzdienstleistungen<br />
auch Kreditinstitute, Bausparkassen, Kapitalanlage- und Immobiliengesellschaften u.a.).<br />
Um seine Aufgaben ordnungsgemäß erfüllen zu können, erhält <strong>de</strong>r Vermittler von uns die für Ihre Betreuung<br />
und Beratung notwendigen Angaben aus Ihren Antrags-, Vertrags- und Leistungsdaten. Das sind beispielsweise<br />
Versicherungsnummer, Beiträge, Art <strong>de</strong>s Versicherungsschutzes und <strong>de</strong>s Risikos, Zahl <strong>de</strong>r Versicherungsfälle<br />
und Höhe von Versicherungsleistungen (sowie von unseren Partnerunternehmen Angaben über<br />
an<strong>de</strong>re Finanzdienstleistungen wie z.B. Abschluss und Stand Ihres Bausparvertrages). In <strong>de</strong>r Personenversicherung<br />
können ausschließlich zum Zweck von Vertragsanpassungen an <strong>de</strong>n zuständigen Vermittler auch<br />
Gesundheitsdaten übermittelt wer<strong>de</strong>n.<br />
Unsere Vermittler verarbeiten und nutzen diese personenbezogenen Daten im Rahmen <strong>de</strong>r genannten Beratung<br />
und Betreuung unserer Kun<strong>de</strong>n. Wir informieren unsere Vermittler über Än<strong>de</strong>rungen von kun<strong>de</strong>nrelevanten<br />
Daten. Je<strong>de</strong>r Vermittler ist vertraglich und gesetzlich dazu verpflichtet, die Bestimmungen <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>sdatenschutzgesetzes<br />
und seine beson<strong>de</strong>re Schweigepflicht (z.B. Berufsgeheimnis und Datengeheimnis) zu<br />
beachten.<br />
Wir teilen Ihnen <strong>de</strong>n Vermittler, <strong>de</strong>r für Ihre Betreuung zuständig ist, mit. Wenn seine Tätigkeit für uns en<strong>de</strong>t,<br />
regeln wir Ihre Betreuung neu und informieren Sie darüber.<br />
Sie haben als Betroffener nach <strong>de</strong>m Bun<strong>de</strong>sdatenschutzgesetz neben <strong>de</strong>m eingangs erwähnten Wi<strong>de</strong>rspruchsrecht<br />
ein Recht auf Auskunft sowie unter bestimmten Voraussetzungen ein Recht auf Berichtigung,<br />
Sperrung o<strong>de</strong>r Löschung Ihrer gespeicherten Daten.<br />
Wegen eventueller weiterer Auskünfte o<strong>de</strong>r Erläuterungen wen<strong>de</strong>n Sie sich bitte an <strong>de</strong>n betrieblichen Datenschutzbeauftragten<br />
Ihres Versicherers. Richten Sie auch ein etwaiges Verlangen auf Auskunft, Berichtigung,<br />
Sperrung o<strong>de</strong>r Löschung wegen <strong>de</strong>r beim Rückversicherer gespeicherten Daten stets an uns.<br />
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<strong>Gothaer</strong><br />
Allgemeine Versicherung AG<br />
Hauptverwaltung<br />
<strong>Gothaer</strong> Allee 1<br />
50969 Köln<br />
Telefon 0221 308-00<br />
www.gothaer.<strong>de</strong>