BauR 6.6 1 Richtlinie über brandschutztechnische Anforderungen ...
BauR 6.6 1 Richtlinie über brandschutztechnische Anforderungen ...
BauR 6.6 1 Richtlinie über brandschutztechnische Anforderungen ...
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
Bild 3.2: notwendiger Flur belüftet<br />
f notwendiger Flur<br />
e,g,h, j von f und untereinander brandschutztechnisch getrennte Bereiche<br />
– – Leitung ohne Feuerwiderstandsfähigkeit<br />
— Leitung mit Feuerwiderstandsfähigkeit; in Fluren mit feuerhemmenden Wänden siehe bei Stahlblechleitungen<br />
Abschnitt 4 der <strong>Richtlinie</strong> 1)<br />
Zuluft- /Abluftöffnung<br />
Brandschutzklappe<br />
Unterdecke mit Feuerwiderstandsfähigkeit bei Beanspruchung von oben und unten; die Unterdecke<br />
schließt die Leitung vollständig gegen das Innere des Brandabschnittes bzw. Rettungsweges ab<br />
Brandschutzklappe zum Einbau in feuerwiderstandsfähige Unterdecken<br />
1) Die Feuerwiderstandsfähigkeit der Leitungen muss auch in den Durchdringungen der Decken oder Wände gegeben sein.<br />
<strong>BauR</strong> <strong>6.6</strong><br />
Version 03/2007<br />
Vorschriftensammlung der Gewerbeaufsicht Baden-Württemberg 17