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der neue VolvO FH16 - firmenflotte.at

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RECHTS-KOLUMNE<br />

Verkehrs- und Bußgeldrecht in Österreich und Deutschland<br />

TAGUNG<br />

RECHT l FUHRPARKMANAGEMENT<br />

Es gibt in Österreich und Deutschland einige übereinstimmende verkehrs- und bußgeldrechtliche, jedoch auch unterschiedliche Regelungen.<br />

Österreich Lkw-Fahrer, die in Österreich, das Mitglied <strong>der</strong><br />

Europäischen Union ist, mit einem Kraftfahrzeug unterwegs<br />

sind, dürfen nicht mehr als 0,5 Promille im Blut haben,<br />

um Ärger mit den Behörden zu vermeiden. Lkw-Fahrer,<br />

die nach österreichischem Recht ihren Lappen wegen<br />

Trunkenheit abgeben müssen, verlieren nicht gleichzeitig<br />

ihre Fahrerlaubnis. Dies bedeutet, dass nach Ablauf<br />

des Fahrverbots <strong>der</strong> Lkw-Fahrer seinen Führerschein<br />

autom<strong>at</strong>isch zurückbekommt. An<strong>der</strong>s stellt sich <strong>der</strong> Fall<br />

nur dann dar, wenn die Lenkberechtigung für mehr als<br />

18 Mon<strong>at</strong>e eingezogen wird. Darüber hinaus ist in Österreich<br />

gesetzlich verankert, dass die Behörde zunächst<br />

einmal den Ausgang des Verwaltungsstrafverfahrens (erste<br />

Behördeninstanz) abzuwarten h<strong>at</strong>, bevor eine Fahrerlaubnismaßnahme<br />

vollzogen werden darf. In Österreich<br />

ist auch ein lebenslanger Fahrerlaubnisentzug gesetzlich<br />

möglich. Ausländische Lkw-Fahrer, die innerhalb von zwei<br />

Jahren drei Verkehrssünden auf dem Sündenkonto haben,<br />

werden für mindestens drei Mon<strong>at</strong>e ihren Lappen<br />

verlieren. Zu den möglichen Verkehrssünden zählen folgende T<strong>at</strong>bestände:<br />

Vorfahrtsmissachtung o<strong>der</strong> eine Ampel wird bei Rot noch überquert, beziehungsweise<br />

eine Alkoholkonzentr<strong>at</strong>ion von beispielsweise 0,6 Promille.<br />

Der behördliche Weg zum Führerscheinentzug sieht wie folgt aus: Der erste<br />

Verkehrsverstoß führt zu einer „Registereintragung“. Bei weiteren Verstößen<br />

könnte sich <strong>der</strong> Fahrer einer Nachschulung unterziehen müssen. Denkbar<br />

ist auch, dass <strong>der</strong> Verkehrssün<strong>der</strong> ein Sicherheitstraining absolvieren<br />

muss. Lkw-Fahrer, die innerhalb von zwei Jahren drei Verkehrssünden auf<br />

dem Konto haben, werden für „mindestens“ drei Mon<strong>at</strong>e ihren Lappen verlieren.<br />

Eintragungen im österreichischen Sündenregister bleiben fünf Jahre<br />

bestehen, so § 31 Abs<strong>at</strong>z 2 Verwaltungsstrafgesetz. Grundsätzlich beträgt<br />

die Verjährungsfrist für Verkehrsverstöße sechs Mon<strong>at</strong>e. Bei Parkverstößen<br />

jedoch nach § 254 Abs<strong>at</strong>z 1 Ziffer 1 Finanzstrafgesetz ein Jahr. Sollte<br />

die Behörde diese Zeiträume verstreichen lassen, so kann <strong>der</strong> Lkw-Fahrer<br />

nicht mehr belangt werden.<br />

Deutschland Seit vielen Jahren gilt in Deutschland, dass bei einer Alkoholkonzentr<strong>at</strong>ion<br />

von mehr als 0,5 Promille <strong>der</strong> Führerschein des Lkw-Fahrers<br />

futsch ist. Unterhalb dieser Promillegrenze kann <strong>der</strong> Lkw-Fahrer jedoch bereits<br />

auch dann Ärger mit <strong>der</strong> Verkehrsbehörde bekommen, wenn er zwar<br />

beispielsweise nur 0,4 Promille im Blut h<strong>at</strong>, jedoch bei ihm gleichzeitig<br />

Fahrauffälligkeiten festgestellt werden. Dies könnten beispielsweise ge-<br />

TRAKTUELL-Rechtsexperte<br />

Eckhard Boecker ist Manager<br />

Claims & Administr<strong>at</strong>ion bei<br />

APL Logistics in Hamburg<br />

und für Vertrags-, Versicherungswesen,<br />

Transport- und<br />

Logistikrecht sowie Schadensmanagement<br />

zuständig<br />

fahrene Schlangenlinien sein. In einem solchen Fall könnte<br />

<strong>der</strong> Lkw-Fahrer ebenfalls Risiko laufen, seinen Führerschein<br />

zeitlich befristet zu verlieren. Darüber hi naus ist festzustellen,<br />

dass <strong>der</strong> Nachwuchsfahrer, <strong>der</strong> das 21. Lebensjahr<br />

noch nicht vollendet h<strong>at</strong>, auch die Finger von einem kleinen<br />

Feierabendbier lassen sollte. Denn für diese Gruppe gilt<br />

in Deutschland 0,0 Promille Alkohol im Blut. Zudem sollte<br />

<strong>der</strong> Lkw-Fahrer auch wissen, dass er auch dann seinen Führerschein<br />

verlieren könnte, wenn er alkoholisiert mit einem<br />

Fahrrad unterwegs ist. Dies gilt zumindest dann, wenn er<br />

mehr als 1,6 Promille im Blut hätte. Nach einem Urteil des<br />

Verwaltungsgerichts (VG) Mainz ist <strong>der</strong> Führerscheinentzug<br />

gegenüber einem Maler, <strong>der</strong> als Fußgänger im Straßenverkehr<br />

teilnimmt, ebenfalls möglich. Im vorliegenden Fall wurde<br />

ein Berufskraftfahrer mit 3,0 Promille im Blut erwischt,<br />

<strong>der</strong> zudem randalierte. Zur Begründung meinte das VG, dass<br />

es davon überzeugt sei, dass <strong>der</strong> Berufskraftfahrer das Lenken<br />

von Fahrzeugen sowie den Konsum von Alkoholika nicht<br />

sicher zu trennen vermöge (AZ: 3 L 823/12).<br />

Fazit An<strong>der</strong>e Län<strong>der</strong>, an<strong>der</strong>e Verkehrs- und Bußgeldregelungen. Dabei wird<br />

es auch noch mindestens 100 Jahre bleiben und die Europäische Union<br />

wird daran nichts än<strong>der</strong>n. Lkw-Fahrer, die sich stets vornehmen, die zulässige<br />

Geschwindigkeit einzuhalten sowie n<strong>at</strong>ürlich die Finger vom Alkohol<br />

zu lassen, wenn sie später noch Lkw fahren müssen, leisten den größten<br />

Beitrag, dass Regelverstöße vermieden werden. Empfehlenswert ist dieses<br />

Ziel auch deshalb, weil den Lkw-Fahrern letztlich keine Altern<strong>at</strong>ive zur Verfügung<br />

steht. Denn Vorsicht ist immer noch besser als Nachsicht. n<br />

Österreichische Transportsicherheitstage<br />

Die Österreichischen Transportsicherheitstage ermöglichen am 20.<br />

und 21. November im Austria Trend Eventhotel Pyramide in Vösendorf<br />

den Dialog über die wichtigen Neuerungen in <strong>der</strong> Ladungssicherung<br />

und Gefahrgutsicherheit zwischen Praktikern und Fachleuten <strong>der</strong><br />

Wirtschaft und Vertretern <strong>der</strong> Exekutive. Am 20. November liegt <strong>der</strong><br />

Schwerpunkt <strong>der</strong> Veranstaltungen auf dem Thema Ladungssicherung.<br />

Einen Tag später wird <strong>der</strong> Bereich Gefahrgut fokussiert.<br />

Anmeldung unter: www.gutwinski.<strong>at</strong>/index.php/transport<br />

11 | 2012 www.<strong>firmenflotte</strong>.<strong>at</strong> 45

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