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Dach D3 - Frilo

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Nachweis gegen Windsog<br />

DIN 1055-4:1986<br />

Das Programm führt den Nachweis gegen Windsog gemäß DIN 1055 T4 3.3 in<br />

verschiedenen Teilbereichen, welche die unterschiedlichen Sogspitzen repräsentieren, für<br />

die links- und rechtsseitige Windanströmung bis zu einem <strong>Dach</strong>neigungswinkel von 45 Grad.<br />

Die Windsogspitzen werden vereinfachend zusammen mit der luvseitigen Windsoglast als<br />

ein zusammengehöriger Lastfall angesetzt. Die leeseitige Windsoglast und die<br />

Windunterströmungen werden als getrennte Lastfälle betrachtet.<br />

Nicht berücksichtigt werden giebelseitige Windanströmung, Windunterströmungen bei<br />

giebelseitigen <strong>Dach</strong>überständen, Windinnendrücke bei offenen Gebäuden und feldweise<br />

Windlastannahmen.<br />

Vor allem bei flachen Dächern können an den Schnittkanten von <strong>Dach</strong> und Wandflächen<br />

Sogspitzen auftreten, die eine Verankerung des <strong>Dach</strong>es gegen Abheben erfordern.<br />

Für die Verankerung von Bauteilen gegen Windsogspitzen gilt nach DIN 1055 T4 3.3:<br />

Werden Sogspitzen beim Sognachweis berücksichtigt, so darf der Tragsicherheitsnachweis<br />

nach der Gleichung<br />

FTrag<br />

SG<strong>Dach</strong><br />

,<br />

≥11 , ⋅SSog −<br />

13 ,<br />

11 ,<br />

geführt werden.<br />

Dabei sind<br />

FTrag größte vom Verbindungsmittel aufnehmbare Kraft<br />

SSog Auflagerlastanteil aus Wind mit Berücksichtigung der Windsogspitzen<br />

SG,<strong>Dach</strong> Auflagerlastanteil aus Eigenlast des trockenen <strong>Dach</strong>es. Hierbei ist mit dem<br />

unteren Rechenwert nach DIN 1055 T1 zu rechnen. Falls kein unterer<br />

Grenzwert bekannt ist, darf mit dem 0,8-fachen Rechenwert gerechnet werden.<br />

Bei dem Ansatz der erhöhten Sogbeiwerte muss zwischen verschiedenen Bereichen im<br />

<strong>Dach</strong>grundriss unterschieden werden. Das Programm untersucht in Abhängigkeit der<br />

Neigung bis zu 4 Schnitte (siehe Skizze unten).<br />

Bei <strong>Dach</strong>überständen muss außerdem die luv- und leeseitige Unterströmung angesetzt<br />

werden. Eine mögliche giebelseitige Windunterströmung wird vom Programm NICHT<br />

berücksichtigt, Windinnendrücke bei offenen Gebäuden werden ebenfalls nicht.<br />

Die Windsogspitzen werden zusammen mit der luvseitigen Windsoglast als ein Lastfall<br />

angesetzt. Eine lastfallweise Unterscheidung der einzelnen Sogspitzen, bzw. ein feldweiser<br />

Ansatz der Windsoglasten erfolgt nicht.<br />

Die Norm regelt nur die Anströmungswinkel zwischen 0 und 45 Grad. Die Anströmung an die<br />

Giebelseite (90 Grad) ist mit dem Ansatz nach DIN 1055 T4 3.3 nicht abgedeckt! Das<br />

Programm setzt nur den Windsog gemäß DIN für die Winkel zwischen 0 und 45 Grad an!<br />

Es werden die minimalen vertikalen und die dazugehörigen horizontalen Auflagerkräfte für<br />

das Trockengewicht und die Windlasten inklusive der Windsogspitzen unter den oben<br />

genannten Bedingungen ermittelt.<br />

Aufgrund der Unwägbarkeiten durch die oben ausgeführten Vereinfachungen sollten die<br />

Verankerungsmittel nicht bis zur Grenze ausgenutzt werden!<br />

Die Bestimmung der cp-Beiwerte erfolgt nach den Tabellen 12 und 13 von Abschnitt 6.1.3:<br />

Für Neigungen zwischen 0° und 45°:<br />

Sogbeiwerte<br />

<strong>Dach</strong>neigungswinkel im Eckbereich cpE im Randbereich cpR<br />

> 35° 0,6<br />

35° >= > 25° 1,8 1,1<br />

25° >= > 0° 3,2 1,8<br />

<strong>Dach</strong> - <strong>D3</strong> 27

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