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Gefahrenabwehrübungen 1 Allgemeines - Ludwigshafen - Basf

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BASF SE Standort <strong>Ludwigshafen</strong><br />

Allgemeine Regeln für Sicherheit,<br />

Gesundheits- und Umweltschutz<br />

<strong>Gefahrenabwehrübungen</strong><br />

Gefahrenabwehr<br />

9.4<br />

1 <strong>Allgemeines</strong><br />

Gemäß Richtlinie Nr. 1-2 hat der Betreiber einer Anlage oder Einrichtung dafür zu sorgen, dass in<br />

seinem Verantwortungsbereich Verhaltensregeln für den Notfall schriftlich festgelegt und regelmäßig<br />

geübt werden.<br />

Das Verhalten im Gefahr-, Alarm- oder Notfall sowie die durchzuführenden Maßnahmen sind in<br />

Betriebsanweisungen schriftlich festgelegt (s. Richtlinie Nr. 5-1). Bestandteile der Betriebsanweisungen<br />

sind z. B. auch Alarmpläne und Alarmordnungen, Flucht- und Rettungswegpläne sowie der<br />

Aushang „Sofortmaßnahmen bei Unfall- und Schadensereignissen" (s. Richtlinie Nr. 1-13). Bei der<br />

Erstellung der Betriebsanweisungen sind Gefahren, die vom eigenen Betrieb und von Nachbarbetrieben<br />

ausgehen können, zu berücksichtigen.<br />

Der Ablauf der Alarmierung ist im Alarmplan (s. Richtlinie Nr. 9-2) oder der Alarmordnung festgelegt.<br />

Für die Alarmierung werden von allen Betrieben einheitliche akustische Gefahrensignale verwendet<br />

(s. Richtlinie Nr. 9-1).<br />

Die Beschäftigten sind im Rahmen der vorgeschriebenen Unterweisungen gemäß<br />

Richtlinie Nr. 1-8 auch<br />

� über das Verhalten im Alarm-, Gefahr-, Not- oder Störfall,<br />

� über betriebliche Sicherheits- und Schutzeinrichtungen sowie<br />

� über Not-, Rettungs- und Gefahrenabwehrmaßnahmen<br />

zu unterrichten. Unterweisungen und Übungen sind schriftlich zu dokumentieren.<br />

Die Anlagen im Werk <strong>Ludwigshafen</strong> sind 3 Inspektionskategorien zugeordnet. Zur Inspektionskategorie<br />

I gehören die Anlagen mit Stoffmengen größer/gleich der Spalte 5 - Mengenschwelle des<br />

Anhangs I der Störfallverordnung, die gleichzeitig auch eine Anlagenbeschreibung mit Gefahrenanalyse<br />

zum Sicherheitsbericht haben müssen. Für diese Anlagen bestehen mehr Verpflichtungen<br />

als für Anlagen der Inspektionskategorien II oder III.<br />

Februar 2010 | Revision 3a Seite 1 von 7


Gefahrenabwehrübung<br />

Gefahrenabwehr<br />

9.4<br />

2 <strong>Gefahrenabwehrübungen</strong><br />

Es gibt 6 Typen von <strong>Gefahrenabwehrübungen</strong>, deren Häufigkeit z. T. durch gesetzliche und betriebliche<br />

Vorgaben festgelegt wird:<br />

Typ 1: Alarmieren, Einweisen, Meldepflicht im Betrieb (s. Richtlinien Nr. 1-13 und Nr. 5-10)<br />

Typ 2: Abfahren, Notabfahren der Anlage/des Betriebs (s. Richtlinie Nr. 5-1)<br />

Typ 3: Alarmübung (s. Richtlinien Nr. 9-1 und Nr. 9-2)<br />

Typ 4: Großschadensalarmübung (s. Richtlinie Nr. 9-3)<br />

Typ 5: Lenkungsausschussübung (s. Richtlinien Nr. 9-3 und Nr. 9-5)<br />

Typ 6: Räumungsübung (s. Richtlinie Nr. 1-13)<br />

2.1 Übung Typ 1: Alarmieren, Einweisen, Meldepflicht im Betrieb<br />

a) Terminplanung und Abwicklung<br />

� Werkfeuerwehr (GUS/F) mit Betrieb<br />

In Betrieben der Inspektionskategorien II und III, bei denen keine Typ 3 - Übung erforderlich ist,<br />

ist alle 3 Jahre eine Übung Typ 1 durchzuführen. In Betrieben der Inspektionskategorie I, in denen<br />

nach Absprache mit GUS/F keine Übung Typ 3 erforderlich ist, muss jährlich eine Übung<br />

Typ 1 durchgeführt werden.<br />

Abweichungen sind mit GUS/F abzustimmen.<br />

b) Teilnehmer<br />

� Betriebsleiter/Vertreter<br />

� Betriebs-/Schichtpersonal<br />

� Werkfeuerwehr (GUS/F) und Einsatzkräfte von anderen Einheiten als Gäste/Begleiter der Übung<br />

c) Ablauf<br />

� Auslösung eines Betriebs- oder Kleinalarms (s. Richtlinie Nr. 9-2) aufgrund eines fiktiven Schadensereignisses<br />

im Betrieb durch den Betriebsleiter/Vertreter<br />

� Überprüfung der technischen Alarmierungseinrichtungen im Betrieb<br />

(Jodelton, Typhon; s. Richtlinie Nr. 9-1)<br />

� Beobachtung des Verhaltens der Mitarbeiter bei<br />

– Alarmierung und Warnung des Betriebs durch Einsatzkräfte<br />

– Alarmdurchsage zur Räumung der Anlage oder von Gebäudeteilen durch einen Mitarbeiter<br />

des Betriebs<br />

– Absetzen eines Notrufs zur Feuerwehr (s. Richtlinie Nr. 1-13)<br />

Darstellung der fiktiven Schadenslage (Was ist wo passiert? Wie erreicht man diesen Ort?);<br />

Übernahme der Funktion des betrieblichen Einweisers.<br />

– Ausführung der festgelegten Maßnahmen für den Notfall gemäß Betriebsanweisung<br />

Werden diese vom Betriebs-/Fremdpersonal ordnungsgemäß ausgeführt?<br />

– Berücksichtigung der Gefahrstoffe im Betrieb gemäß Betriebsanweisung nach § 14 GefStoffV<br />

(s. Allgemeine Regel Nr. 5.5)<br />

Gefahren für Menschen und Umwelt, Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln, Verhalten im<br />

Gefahrfall, Erste-Hilfe-Maßnahmen usw.<br />

– Einsatz von persönlichen oder besonderen Schutzausrüstungen (s. Richtlinie Nr. 5-4 und<br />

Allgemeine Regel Nr. 5.10)<br />

Februar 2010 | Revision 3a Seite 2 von 7


Gefahrenabwehrübung<br />

� Vollzähligkeitskontrolle der Mitarbeiter und Betriebsfremden am Sammelplatz<br />

(s. Richtlinie Nr. 5-10)<br />

Gefahrenabwehr<br />

9.4<br />

� Abschlussbesprechung mit Beurteilung der Abläufe und Dokumentation erforderlicher Maßnahmen<br />

2.2 Übung Typ 2: Abfahren, Notabfahren der Anlage/des Betriebs<br />

a) Terminplanung und Abwicklung<br />

� Betrieb<br />

In Betrieben der Inspektionskategorie I ist mit den Schichten, die nicht an der jährlichen Typ 1<br />

oder Typ 3-Übung teilnehmen, jährlich eine Übung Typ 2 durchzuführen.<br />

Abweichungen sind mit GUS/F abzustimmen.<br />

b) Teilnehmer<br />

� Betriebsleiter/Vertreter<br />

� Betriebs-/Schichtpersonal mit Notabfahrpersonal<br />

� Mitarbeiter mit Betriebs-/Anlagenkenntnis<br />

c) Ablauf<br />

� Beobachtung des Verhaltens der Mitarbeiter bei<br />

– der Auslösung eines Alarms (Betriebs-, Klein- oder Großalarm; s. Richtlinie Nr. 9-2) durch den<br />

Betriebsleiter/Vertreter zur fiktiven Darstellung einer Abfahr- oder Notabfahrsituation der Anlage<br />

oder eines Teils der Anlage<br />

– den wichtigsten Kommunikations- und Koordinationsmaßnahmen während des Abfahrens der Anlage<br />

oder des Anlagenteils<br />

– der Umsetzung betrieblicher Notfallmaßnahmen während der Notabfahrsituation (organisatorische<br />

und technische Maßnahmen)<br />

� Beobachtung des Verhaltens des an den Notfallmaßnahmen nicht beteiligten Betriebs- und<br />

Fremdpersonals während der Notabfahrphase<br />

� Überprüfung aller Schutzmaßnahmen, die beim Abfahren der Anlage/des Teils der Anlage von<br />

den beteiligten Mitarbeitern getroffen werden<br />

� Festlegung von Maßnahmen zur Evakuierung der an den betrieblichen Notmaßnahmen beteiligten<br />

Mitarbeiter<br />

� Abschlussbesprechung mit Beurteilung der Abläufe und Dokumentation erforderlicher Maßnahmen<br />

Februar 2010 | Revision 3a Seite 3 von 7


Gefahrenabwehrübung<br />

2.3 Übung Typ 3: Alarmübung<br />

a) Terminplanung und Abwicklung<br />

Gefahrenabwehr<br />

9.4<br />

� Werkfeuerwehr (GUS/F) mit Betrieb<br />

In Betrieben der Inspektionskategorie I ist grundsätzlich jährlich eine Typ 3-Übung durchzuführen.<br />

In den übrigen Betrieben der Inspektionskategorien II und III ist alle 3 Jahre eine Typ<br />

3-Übung durchzuführen, sofern dies aus feuerwehrtechnischer Sicht erforderlich ist.<br />

Die Festlegung der Notwendigkeit erfolgt in Abstimmung mit GUS/F.<br />

b) Teilnehmer<br />

� Betriebsleiter/Vertreter<br />

� Betriebs-/Schichtpersonal<br />

� Werkfeuerwehr (GUS/F) mit maximal drei Staffeln<br />

� Rettungsdienst (GUA/D) mit einem Rettungswagen<br />

� evtl. Umweltüberwachung (GUU/LZ) mit Umweltmesswagen<br />

� Werkschutz (GUS/WWL) zur Verkehrsregelung<br />

� EO/P-Pressestelle<br />

c) Ablauf<br />

� Auslösung eines Kleinalarms durch den Betrieb<br />

Die Gefahrensituation beschränkt sich auf das Betriebsgelände oder einen Teil der Anlage. Alle<br />

beteiligten Einheiten arbeiten wie in Not- und Gefahrensituationen zusammen.<br />

� Übung des Betriebspersonals und der Einsatzkräfte:<br />

– Festlegung eines Szenarios gemeinsam mit Betrieb und anderen Teilnehmern (GUS/F,<br />

GUA/D), z. B. Störung der Anlage mit Brand oder Produktfreisetzung und/oder Menschenrettung<br />

– Durchführung von betrieblichen Maßnahmen zur unmittelbaren Gefahrenabwehr (Maßnahmen<br />

des Betriebspersonals nach den Übungen Typ 1 und 2)<br />

– Durchführung von Gefahrenabwehrmaßnahmen bei Brand, Explosion, Produktfreisetzung,<br />

Menschenrettung (GUS/F, GUA/D, GUU/LZ, GUS/WWL)<br />

– Durchführung von Maßnahmen zur Löschwasser- und Produktrückhaltung (GUS/F, GUU/LZ)<br />

– Unterstützung des Betriebs durch GUS/F bei besonderen Arbeiten unter Schutzausrüstung<br />

während der Notabfahrsituation<br />

� Überprüfung der bestehenden Alarmpläne durch die Feuerwehrleitstelle durch Betrieb und<br />

GUS/F<br />

� Formulierung einer ersten Pressemeldung durch EO/P mit Betrieb, GUS/F, GUA/D<br />

� Abschlussbesprechung<br />

– Betriebsleiter/Vertreter wertet die Gefahrenabwehrmaßnahmen des Betriebspersonals und der<br />

Einsatzkräfte (GUS/F, GUA/D, GUU/LZ, GUS/WWL, EO/P)<br />

– Einsatzleiter (GUS/F) wertet Maßnahmen von Einsatzkräften und Betriebspersonal<br />

Februar 2010 | Revision 3a Seite 4 von 7


Gefahrenabwehrübung<br />

2.4 Übung Typ 4: Großschadensalarmübung<br />

a) Terminplanung und Abwicklung<br />

� Werkfeuerwehr (GUS/F)<br />

b) Teilnehmer<br />

� Abteilungsleiter des betroffenen Betriebs<br />

� Betriebsleiter/Vertreter<br />

� Betriebs-/Schichtpersonal<br />

� GUS/F mit mindestens drei Staffeln und Sonderfahrzeugen<br />

� Technische Einsatzleitung (TEL)<br />

� GUA/D mit verfügbaren Rettungswagen, Notärzten und leitendem Notarzt<br />

� GUU/LZ mit Umweltmesswagen<br />

Gefahrenabwehr<br />

9.4<br />

� GUS/WWL mit Einsatzfahrzeugen zur weiträumigen Verkehrslenkung und Personenidentifizierung<br />

� eine Vielzahl von „Verletzten“ (Auszubildende als Statisten)<br />

� Ersthelfer, auch aus Nachbarbetrieben<br />

� Zentralabteilung Öffentlichkeitsarbeit und Marktkommunikation (ZOA) für interne und externe<br />

Pressearbeit<br />

c) Ablauf<br />

� Auslösung eines Klein- oder Großalarms durch den Betrieb<br />

Die Gefahrensituation kann sich je nach Szenario über das Betriebsgelände erstrecken. Eine<br />

Vielzahl von Verletzten ist möglich.<br />

� Übung des Betriebspersonals und der Einsatzkräfte<br />

– Festlegung eines Szenarios gemeinsam mit Betrieb und anderen Teilnehmern (GUS/F,<br />

GUA/D, GUU, GUS/WWL), z. B. Störung der Anlage mit Brand oder Produktfreisetzung<br />

und/oder Menschenrettung<br />

– Durchführung von betrieblichen Maßnahmen zur unmittelbaren Gefahrenabwehr (Maßnahmen<br />

des Betriebspersonals nach den Übungen Typ 1 und 2)<br />

– Information der Nachbarbetriebe durch GUS/F (Alarmzone [„Rote Zone“]; Alarmierung über<br />

das Zentrale Warnsystem [ZWS])<br />

– Durchführung von Gefahrenabwehrmaßnahmen (GUS/F, GUA/D, GUU/LZ, GUS/WWL)<br />

– Alarmierung von Ersthelfern aus Nachbarbetrieben über das ZWS (GUS/F)<br />

– Durchführung von Maßnahmen zur Löschwasser- und Produktrückhaltung (GUS/F)<br />

– Aufbau der Technischen Einsatzleitung (GUS/F)<br />

– Einrichtung einer Verletztensammelstelle (GUA/D)<br />

– Einsatz des leitenden Notarztes (GUA/D)<br />

– Versorgung und Abtransport der Verletzten (GUA/D)<br />

Februar 2010 | Revision 3a Seite 5 von 7


Gefahrenabwehrübung<br />

Gefahrenabwehr<br />

9.4<br />

� Überprüfung der Zusammenarbeit<br />

– innerhalb der Technischen Einsatzleitung (GUS/F, Betrieb, GUA/D, GUS/WWL, GUU/LZ,<br />

ZOA)<br />

– in der Verletztensammelstelle (GUA/D, Ersthelfer, GUS/WWL)<br />

– beim Transport von Verletzten (Betrieb, Ersthelfer, GUS/F, GUA)<br />

– beim Formulieren von Pressemeldungen durch ZOA mit Betrieb, GUS/F, GUU/LZ und GUA/D<br />

– bei der Identifikation von Verletzten durch GUS/WWL<br />

– zwischen Betrieb und GUS/F bei der Formulierung von Behördenmeldungen<br />

� Abschlussbesprechung<br />

– Erstellung des Protokolls<br />

– Wertung der Gefahrenabwehrmaßnahmen des Betriebspersonals und der Einsatzkräfte<br />

(GUS/F, GUA/D, GUU/LZ, GUS/WWL, Ersthelfer) durch<br />

o Betriebsleiter/Vertreter<br />

o Einsatzleiter (GUS/F)<br />

o Leitenden Notarzt (GUA/D)<br />

o Werkschutz (GUS/WWL)<br />

2.5 Übung Typ 5: Lenkungsausschussübung<br />

a) Terminplanung und Abwicklung<br />

� Werkfeuerwehr (GUS/F)<br />

b) Teilnehmer<br />

� Lenkungsausschuss Gefahrenabwehr (LAG) gemäß Großschadensalarmplan unter Beteiligung<br />

des Bereichsleiters<br />

� Technische Einsatzleitung der Werkfeuerwehr (TEL) unter Beteiligung des Abteilungs- oder Unterabteilungsleiters<br />

als Assistent des Bereichsleiters<br />

� Betriebsleitung zur Koordination betrieblicher Maßnahmen<br />

� Führungskraft der Unterabteilung zur Unterstützung der Einsatzleitung<br />

� Arbeitskreise zur Unterstützung des Lenkungsausschusses<br />

c) Ablauf<br />

� „Stabsbildung“ unter Einbeziehung des Betriebs, der Abteilung oder des Bereichs<br />

� Überprüfung der Kommunikation und Koordination zwischen LAG, TEL und AK's<br />

� Darstellung der im Realfall auftretenden Problemstellungen und deren Abhandlung<br />

� Abstimmung der kommunikationstechnischen Einrichtungen bei LAG, TEL und AK's<br />

� Erarbeitung von Stellungnahmen und Pressemeldungen im LAG<br />

� Übung der Kommunikation mit den verantwortlichen Behörden der Stadt und des Landes<br />

� Überprüfung der Einbeziehung interner BASF-Fachstellen, Arbeitskreise und Facheinheiten<br />

� Abschlussbesprechung mit Beurteilung der Abläufe und Dokumentation erforderlicher Maßnahmen<br />

Februar 2010 | Revision 3a Seite 6 von 7


Gefahrenabwehrübung<br />

2.6 Übung Typ 6: Räumungsübung<br />

a) Terminplanung und Abwicklung<br />

Gefahrenabwehr<br />

9.4<br />

� Werkfeuerwehr (GUS/F) mit Betrieb<br />

In Bauten ohne besonderes Gefahrenpotential, z. B. Bürogebäude oder Werkstätten mit mehr als<br />

50 Nutzern, werden Räumungsübungen durchgeführt, um die Beschäftigten mit Fluchtwegen und<br />

Sammelplätzen vertraut zu machen.<br />

In Labors, in denen keine Übungen Typ 1 durchgeführt werden, sowie in sämtlichen Hochhäusern,<br />

ist im Abstand von 3 Jahren eine Räumungsübung durchzuführen. In den übrigen Bürogebäuden,<br />

Werkstätten und Kontraktorenstützpunkten mit mehr als 50 Nutzern ist alle 5 Jahre eine<br />

Räumungsübung durchzuführen.<br />

Abweichungen sind mit GUS/F abzustimmen.<br />

b) Teilnehmer<br />

� Betriebsleiter/Vertreter<br />

� Betriebs-/Schichtpersonal<br />

� Beobachter GUS/F<br />

c) Ablauf<br />

� Absetzen eines Notrufs (s. Richtlinie Nr. 1-13) aufgrund eines fiktiven Schadensereignisses im<br />

Betrieb durch den Betriebsleiter/Vertreter<br />

� Überprüfung der technischen Alarmierungseinrichtungen im Betrieb (Jodelton, s. Richtlinie Nr. 9-<br />

1, ELA-Anlage)<br />

� Beobachtung des Verhaltens der Mitarbeiter bei<br />

– Alarmierung und Warnung des Betriebs durch Einsatzkräfte<br />

– Alarmdurchsagen zur Räumung des Gebäudes oder von Gebäudeteilen<br />

– Absetzen eines Notrufs zur Feuerwehr (s. Richtlinie Nr. 1-13)<br />

Darstellung der fiktiven Schadenslage (Was ist wo passiert? Wie erreicht man diesen Ort?);<br />

Übernahme der Funktion des Straßenpostens<br />

– Ausführung der festgelegten Maßnahmen für den Notfall gemäß Betriebsanweisung<br />

Werden diese vom Betriebs-/Fremdpersonal ordnungsgemäß ausgeführt?<br />

– Berücksichtigung der Gefahrstoffe im Betrieb gemäß Betriebsanweisung nach § 14 GefStoffV<br />

(s. Allgemeine Regel Nr. 5.5)<br />

Gefahren für Menschen und Umwelt, Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln, Verhalten im<br />

Gefahrfall, Erste-Hilfe-Maßnahmen usw.<br />

– Einsatz von persönlichen oder besonderen Schutzausrüstungen (s. Richtlinie Nr. 5-4 und Allgemeine<br />

Regel Nr. 5.10)<br />

� Anwesenheitskontrolle der Mitarbeiter und Betriebsfremden am Sammelplatz<br />

� Abschlussbesprechung mit Beurteilung der Abläufe und Dokumentation erforderlicher Maßnahmen<br />

Februar 2010 | Revision 3a Seite 7 von 7

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