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Magazin 2009 - Frankfurter Presseclub

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studio“ produziert und sind mittlerweile sogar als Hörbuch<br />

erschienen. So entstanden gleich nach dem Ende von Krieg<br />

und Nazizeit Sendeformate, die teilweise bis heute ihren<br />

festen Platz im Programm des Hessischen Rundfunks behalten<br />

haben. 1945 gab es vor allem drängende Alltagsfragen<br />

wie Bezugsscheinvergabe, Lebensmittel- und Brennstoff -<br />

zuteilungen oder Informationen zur Wohnungsversorgung,<br />

über die es zu informieren galt, damit begann am 1. Juli<br />

1945 die „Umschau zwischen Rhein und Main sowie benachbarten<br />

Gebieten“, die spätere „Rundschau aus dem Hessenland“.<br />

1948 kamen Sendungen wie „Rund um Kassel“ und<br />

der regelmäßige Bericht „Aus der Landeshauptstadt“ hinzu.<br />

Auch das Unterhaltungsprogramm von „Radio Frankfurt“<br />

war höchst erfolgreich und brachte Stars des späteren Fernsehens<br />

wie Hans-Joachim Kulenkampff und Peter Frankenfeld<br />

hervor. Geradezu Kultstatus besaß jedoch die „Familie<br />

Hesselbach“, deren prototypisches Leben sich bis 1967 in<br />

77 Rundfunk- und 51 Fernsehfolgen vor den begeistert lauschenden<br />

Hessen abspielte.<br />

Eine Anstalt öffentlichen Rechts<br />

Die Wiederkehr eines staatlich kontrollierten Rundfunks<br />

nach Weimarer Vorbild, wie sich Hans Bredow, bis 1933<br />

Rundfunkkommissar des Reichspostministers, und Kurt<br />

Magnus, vor ’33 Geschäftsführer der Reichs-Rundfunk-Gesellschaft<br />

(RRG) und nach dem Krieg Ministerialdirektor im<br />

hessischen Wirtschaftsministerium, den künftigen Landes-<br />

66 FPC-<strong>Magazin</strong> <strong>2009</strong><br />

Einer der amerikanischen<br />

Kontrolloffiziere<br />

bei der Arbeit<br />

im Funkhaus<br />

sender vorstellten, kam für die Amerikaner nicht infrage. Der<br />

amerikanische Militärgouverneur, General Lucius D. Clay,<br />

stellte dies im Herbst 1947 ausdrücklich fest, und sein Stellvertreter,<br />

Generalmajor George P. Hays, forderte die Landesregierungen<br />

der amerikanischen Besatzungszone auf, bis<br />

März 1948 Rundfunkgesetze zu erlassen, welche die Bildung<br />

unabhängiger Rundfunkanstalten ermöglichten. Nachdem<br />

ein erster Entwurf keine Mehrheit im hessischen Kabinett<br />

fand, wurde eine Sonderkommission eingesetzt, der auch<br />

Bredow und Magnus angehörten. Der Kommission gelang es<br />

innerhalb einer Woche, den Gesetzentwurf so weit zu überarbeiten,<br />

dass er bereits am 7. August 1948 dem Hessischen<br />

Landtag zur ersten Lesung vorgelegt werden konnte. Man<br />

hatte erkannt, dass die Amerikaner wegen des Missbrauchs<br />

des Rundfunks während der Nazizeit auf absoluter Staatsferne<br />

bestanden, und beabsichtigte daher, den neuen Rundfunk<br />

als „Anstalt des öffentlichen Rechts“ zu organisieren. Der<br />

Rundfunk sollte „Sache der Allgemeinheit“ sein. Um dies zu<br />

gewährleisten, war ein Rundfunkrat vorgesehen, der sich aus<br />

Vertretern der Universitäten, Kirchen, Gewerkschaften und<br />

anderer gesellschaftlicher Gruppen sowie einem Vertreter<br />

der Landesregierung zusammensetzen sollte. Dem Rund -<br />

funk rat oblag die Ernennung, Überwachung und Abberufung<br />

des Intendanten sowie die Genehmigung des Rundfunketats.<br />

Die eigentliche Leitung und Verwaltung des Senders lag in<br />

der Verantwortung des Intendanten. Ihm stand der Verwaltungsrat<br />

zur Seite, der in der Art eines Aufsichtsrats einer

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