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Abpfiff - Deutscher Frauenrat

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Jede Unterschrift zählt<br />

Bundesweit wurden zwischen dem<br />

8. März und dem 31. Oktober 2006<br />

rund 180.000 Unterschriften für die<br />

politischen Forderungen der Kampagne<br />

gesammelt - darunter ca. 100.000 von<br />

katholischen Frauenverbänden. Diese<br />

teilten zwar das Anliegen, trugen aber<br />

folgende Sätze aus der Einleitung zum<br />

Forderungskatalog nicht mit:<br />

„Die bestehenden Rechte für Prostituierte<br />

müssen weiter ausgebaut werden. Sie<br />

müssen zu verbesserten Arbeitsbedingungen<br />

führen, die Selbstbestimmung<br />

der Prostituierten fördern und ihre<br />

gesellschaftliche Stigmatisierung vermeiden.<br />

Wir alle haben dafür Sorge zu<br />

tragen, dass die Menschenrechte von<br />

Prostituierten gewahrt werden und die<br />

Gesellschaft insgesamt und Freier im Besonderen<br />

ihnen mit Respekt begegnen.“<br />

Die katholischen Frauenverbände entwickelten<br />

daraufhin eigene Handzettel,<br />

übernahmen aber den Forderungskatolog<br />

in allen Teilen.<br />

Überall, wo Kampagne-AktivistInnen<br />

auftraten, überwogen die positiven<br />

Reaktionen auch bei Männern. Abwehr,<br />

dumme Sprüche oder Pöbeleien waren seltene Ausnahmen.<br />

Zahlreiche PassantInnen, auch ausländische<br />

Gäste, zeigten sich über das Thema bzw. über die<br />

Kampagne bereits aus den Medien informiert.<br />

Am 16.01.2006 nimmt Bundestagsvizepräsidentin<br />

Susanne Kastner alle Unterschriften für das Bundestagspräsidium<br />

entgegen.<br />

Menschenhandel<br />

Menschenhandel ist ein schweres Verbrechen, dem<br />

weltweit jährlich ca. 2,4 Millionen Frauen, Männer<br />

und Kinder zum Opfer fallen. Dies schätzt die Internationale<br />

Arbeitsorganisation (ILO) in einer 2005<br />

veröffentlichten Studie.* Die durch Menschenhandel<br />

erzielten Profite werden auf 32 Milliarden US-Dollar<br />

jährlich beziffert. Er macht einen bedeutenden Anteil<br />

des Organisierten Verbrechens aus und geht meist<br />

einher mit anderen schweren Straftaten.<br />

Im Jahr 2000 wurde in Palermo auf UN-Ebene die Vereinbarung<br />

zur „Verhinderung, Bekämpfung und Strafverfolgung<br />

insbesondere des Frauen- und Kinderhandels“<br />

beschlossen, kurz „Palermo-Protokoll“ genannt.<br />

Seitdem ist Menschenhandel international einheitlich<br />

definiert als Anwerbung, Beförderung, Verbringung,<br />

Beherbergung oder Empfang von Personen durch die<br />

Androhung oder Anwendung von Gewalt oder andere<br />

Formen der Nötigung, durch Entführung, Betrug oder<br />

Täuschung zum Zweck der Ausbeutung.<br />

In Deutschland ist Menschenhandel seit 2005 durch<br />

ein neues Gesetz den Straftaten gegen die persönliche<br />

Freiheit zugeordnet. Die strafrechtliche Definition<br />

von Menschenhandel wurde gemäß internationalen<br />

Vorgaben neu und umfassender als bisher geregelt:<br />

Der Paragraph 232 des Strafgesetzbuches (StGB) definiert<br />

den „Menschenhandel zum Zweck der sexuellen<br />

Ausbeutung“, §233 StGB den „Menschenhandel zum<br />

Zweck der Ausbeutung der Arbeitskraft“. Menschenhandel<br />

wird als Grundtatbestand mit Freiheitsstrafen<br />

von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft, als<br />

Qualifikationstatbestand (u. a. bei Kindern, schwerer<br />

körperlicher Misshandlung, gewerbs- oder bandenmäßigen<br />

Taten, bei Gewalt oder Drohung mit einem<br />

empfindlichen Übel oder List) mit Freiheitsstrafen von<br />

einem bis zu zehn Jahren. Wegen der Strafbarkeit von<br />

Menschenhandel ist es originäre Aufgabe und Pflicht<br />

der Strafverfolgungsbehörden (insbesondere der<br />

Polizei und Staatsanwaltschaft), Straftaten im Bereich<br />

Menschenhandel zu ermitteln und die TäterInnen<br />

anzuklagen.<br />

* ILO: Eine globale Allianz gegen Zwangsarbeit, Genf 2005<br />

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