Abpfiff - Deutscher Frauenrat
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Jede Unterschrift zählt<br />
Bundesweit wurden zwischen dem<br />
8. März und dem 31. Oktober 2006<br />
rund 180.000 Unterschriften für die<br />
politischen Forderungen der Kampagne<br />
gesammelt - darunter ca. 100.000 von<br />
katholischen Frauenverbänden. Diese<br />
teilten zwar das Anliegen, trugen aber<br />
folgende Sätze aus der Einleitung zum<br />
Forderungskatalog nicht mit:<br />
„Die bestehenden Rechte für Prostituierte<br />
müssen weiter ausgebaut werden. Sie<br />
müssen zu verbesserten Arbeitsbedingungen<br />
führen, die Selbstbestimmung<br />
der Prostituierten fördern und ihre<br />
gesellschaftliche Stigmatisierung vermeiden.<br />
Wir alle haben dafür Sorge zu<br />
tragen, dass die Menschenrechte von<br />
Prostituierten gewahrt werden und die<br />
Gesellschaft insgesamt und Freier im Besonderen<br />
ihnen mit Respekt begegnen.“<br />
Die katholischen Frauenverbände entwickelten<br />
daraufhin eigene Handzettel,<br />
übernahmen aber den Forderungskatolog<br />
in allen Teilen.<br />
Überall, wo Kampagne-AktivistInnen<br />
auftraten, überwogen die positiven<br />
Reaktionen auch bei Männern. Abwehr,<br />
dumme Sprüche oder Pöbeleien waren seltene Ausnahmen.<br />
Zahlreiche PassantInnen, auch ausländische<br />
Gäste, zeigten sich über das Thema bzw. über die<br />
Kampagne bereits aus den Medien informiert.<br />
Am 16.01.2006 nimmt Bundestagsvizepräsidentin<br />
Susanne Kastner alle Unterschriften für das Bundestagspräsidium<br />
entgegen.<br />
Menschenhandel<br />
Menschenhandel ist ein schweres Verbrechen, dem<br />
weltweit jährlich ca. 2,4 Millionen Frauen, Männer<br />
und Kinder zum Opfer fallen. Dies schätzt die Internationale<br />
Arbeitsorganisation (ILO) in einer 2005<br />
veröffentlichten Studie.* Die durch Menschenhandel<br />
erzielten Profite werden auf 32 Milliarden US-Dollar<br />
jährlich beziffert. Er macht einen bedeutenden Anteil<br />
des Organisierten Verbrechens aus und geht meist<br />
einher mit anderen schweren Straftaten.<br />
Im Jahr 2000 wurde in Palermo auf UN-Ebene die Vereinbarung<br />
zur „Verhinderung, Bekämpfung und Strafverfolgung<br />
insbesondere des Frauen- und Kinderhandels“<br />
beschlossen, kurz „Palermo-Protokoll“ genannt.<br />
Seitdem ist Menschenhandel international einheitlich<br />
definiert als Anwerbung, Beförderung, Verbringung,<br />
Beherbergung oder Empfang von Personen durch die<br />
Androhung oder Anwendung von Gewalt oder andere<br />
Formen der Nötigung, durch Entführung, Betrug oder<br />
Täuschung zum Zweck der Ausbeutung.<br />
In Deutschland ist Menschenhandel seit 2005 durch<br />
ein neues Gesetz den Straftaten gegen die persönliche<br />
Freiheit zugeordnet. Die strafrechtliche Definition<br />
von Menschenhandel wurde gemäß internationalen<br />
Vorgaben neu und umfassender als bisher geregelt:<br />
Der Paragraph 232 des Strafgesetzbuches (StGB) definiert<br />
den „Menschenhandel zum Zweck der sexuellen<br />
Ausbeutung“, §233 StGB den „Menschenhandel zum<br />
Zweck der Ausbeutung der Arbeitskraft“. Menschenhandel<br />
wird als Grundtatbestand mit Freiheitsstrafen<br />
von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft, als<br />
Qualifikationstatbestand (u. a. bei Kindern, schwerer<br />
körperlicher Misshandlung, gewerbs- oder bandenmäßigen<br />
Taten, bei Gewalt oder Drohung mit einem<br />
empfindlichen Übel oder List) mit Freiheitsstrafen von<br />
einem bis zu zehn Jahren. Wegen der Strafbarkeit von<br />
Menschenhandel ist es originäre Aufgabe und Pflicht<br />
der Strafverfolgungsbehörden (insbesondere der<br />
Polizei und Staatsanwaltschaft), Straftaten im Bereich<br />
Menschenhandel zu ermitteln und die TäterInnen<br />
anzuklagen.<br />
* ILO: Eine globale Allianz gegen Zwangsarbeit, Genf 2005<br />
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