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Vorstandsarbeit im Kleingartenwesen mit Verantwortung und ...

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Landesverband Niedersächsischer Gartenfre<strong>und</strong>e e.V.<br />

<strong>Vorstandsarbeit</strong> <strong>im</strong> <strong>Kleingartenwesen</strong> -Mit <strong>Verantwortung</strong> <strong>und</strong> Augenmaß<br />

umsatzsteuerfrei<br />

i.d.R.<br />

umsatzsteuerpflichtig<br />

<strong>mit</strong> 7%, falls nicht<br />

steuerfrei<br />

unternehmerisch<br />

nichtunternehmerisch<br />

Ideeller Bereich<br />

Mitgliedsbeiträge,<br />

Spenden, Zuschüsse<br />

Zweckbetrieb<br />

kleingärtnerische<br />

Veranstaltungen,<br />

genehmigte<br />

Lotterien <strong>und</strong><br />

Ausspielungen<br />

LNG – Schriftenreihe Heft 21 - 45 -<br />

Vermögensverwaltung<br />

Zinsen, langfristige<br />

Vermietung von Gr<strong>und</strong>besitz<br />

Wirtschaftlicher<br />

Geschäftsbetrieb<br />

Bewirtung, Werbeeinnahmen,<br />

Vereinsfeste,<br />

Altmaterialsammlung<br />

Nichterhebung der Umsatzsteuer<br />

Kleinunternehmerregelung<br />

Ein Verein braucht keine Umsatzsteuer zu zahlen, wenn die<br />

steuerpflichtigen Einnahmen einschließlich der darauf<br />

entfallenden Steuer aus seiner gesamten unternehmerischen<br />

Betätigung<br />

• <strong>im</strong> vorangegangenen Kalenderjahr 16.620 € (32.500 DM)<br />

nicht überstiegen haben <strong>und</strong><br />

• <strong>im</strong> laufenden Kalenderjahr voraussichtlich 50.000 €<br />

(100.000 DM) nicht übersteigen werden.<br />

i.d.R. steuerfrei,<br />

ansonsten<br />

umsatzsteuerpflichtig<br />

<strong>mit</strong> 7%<br />

umsatzsteuerpflichtig<br />

<strong>mit</strong> 19%<br />

Aktueller Hinweis: Durch das am 11.07.2003 vom B<strong>und</strong>esrat verabschiedete<br />

Kleinunternehmerfördergesetz wurde die Kleinunternehmergrenze zum 1.1.2003<br />

von 16.620 € auf 17.500 € angehoben.

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