Vorstandsarbeit im Kleingartenwesen mit Verantwortung und ...
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Landesverband Niedersächsischer Gartenfre<strong>und</strong>e e.V.<br />
<strong>Vorstandsarbeit</strong> <strong>im</strong> <strong>Kleingartenwesen</strong> -Mit <strong>Verantwortung</strong> <strong>und</strong> Augenmaß<br />
Rücklagenbildung<br />
Folgende Rücklagen sind u.a. zulässig:<br />
Zweckerfüllungs-/Projektrücklage<br />
Freie Rücklage <strong>im</strong><br />
wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb<br />
Betriebs<strong>mit</strong>telrücklage<br />
Freie Rücklage nach § 58 Nr. 7a AO<br />
LNG – Schriftenreihe Heft 21 - 43 -<br />
Seit 1.1.2000 dürfen 1/3<br />
des Überschusses aus<br />
dem Bereich der Vermögensverwaltung<br />
<strong>und</strong><br />
darüberhinaus 10% der<br />
sonstigen zeitnah zu<br />
verwendenden Mittel<br />
angespart werden;<br />
bis 31.12.1999: 1/4 des<br />
Überschusses aus Vermögensverwaltung.<br />
Rücklagenbildung nach § 58 Nr. 7a AO<br />
Ideeller Bereich 10% der Bruttoeinnahmen<br />
Vermögensverwaltung 1/3 des Überschusses<br />
Zweckbetrieb 10% des Überschusses<br />
Wirtschaftlicher<br />
Geschäftsbetrieb 10% des Gewinns