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Vorstandsarbeit im Kleingartenwesen mit Verantwortung und ...

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Landesverband Niedersächsischer Gartenfre<strong>und</strong>e e.V.<br />

<strong>Vorstandsarbeit</strong> <strong>im</strong> <strong>Kleingartenwesen</strong> -Mit <strong>Verantwortung</strong> <strong>und</strong> Augenmaß<br />

Rücklagenbildung<br />

Folgende Rücklagen sind u.a. zulässig:<br />

Zweckerfüllungs-/Projektrücklage<br />

Freie Rücklage <strong>im</strong><br />

wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb<br />

Betriebs<strong>mit</strong>telrücklage<br />

Freie Rücklage nach § 58 Nr. 7a AO<br />

LNG – Schriftenreihe Heft 21 - 43 -<br />

Seit 1.1.2000 dürfen 1/3<br />

des Überschusses aus<br />

dem Bereich der Vermögensverwaltung<br />

<strong>und</strong><br />

darüberhinaus 10% der<br />

sonstigen zeitnah zu<br />

verwendenden Mittel<br />

angespart werden;<br />

bis 31.12.1999: 1/4 des<br />

Überschusses aus Vermögensverwaltung.<br />

Rücklagenbildung nach § 58 Nr. 7a AO<br />

Ideeller Bereich 10% der Bruttoeinnahmen<br />

Vermögensverwaltung 1/3 des Überschusses<br />

Zweckbetrieb 10% des Überschusses<br />

Wirtschaftlicher<br />

Geschäftsbetrieb 10% des Gewinns

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