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Vorstandsarbeit im Kleingartenwesen mit Verantwortung und ...

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Landesverband Niedersächsischer Gartenfre<strong>und</strong>e e.V.<br />

<strong>Vorstandsarbeit</strong> <strong>im</strong> <strong>Kleingartenwesen</strong> -Mit <strong>Verantwortung</strong> <strong>und</strong> Augenmaß<br />

(2) Ist ein Vorstand nach Absatz 1 Satz 1<br />

einem anderen zum Ersatz eines in<br />

Wahrnehmung seiner Vorstandspflichten<br />

verursachten Schadens verpflichtet, so<br />

kann er von dem Verein die Befreiung<br />

von der Verbindlichkeit verlangen. Satz 1<br />

gilt nicht, wenn der Schaden vorsätzlich<br />

oder grob fahrlässig verursacht wurde.<br />

Bedeutung der Entlastung für die Haftung<br />

des ehrenamtlich tätigen Vorstands<br />

1. Jederzeitige Transparenz seiner Tätigkeit –<br />

Protokolle von Mitgliederversammlungen sind<br />

den Mitgliedern zur Einsicht zu geben, wann<br />

<strong>im</strong>mer sie wollen<br />

2. Rechenschaftsbericht auf der Mitgliederversammlung<br />

- alles vortragen<br />

- nur über das Berichtete kann entlastend<br />

abgest<strong>im</strong>mt werden<br />

- Kenntnis/Verständnis der Mitglieder<br />

3. Entlastung – Befreiung von der Haftung<br />

dem Verein gegenüber<br />

Lösung Unglück be<strong>im</strong> Sommerfest<br />

• Verein haftet<br />

1. dem Gast<br />

2. dem Gartenfre<strong>und</strong>, der die Fritten bestellt<br />

hat<br />

3. Alfred, dem Zibinnew das Bein verbrüht<br />

hat<br />

• Vorstand haftet persönlich<br />

wenn er wusste, dass Zibinnew unzuverlässig<br />

ist <strong>und</strong> bei einer derartigen Arbeit<br />

zu viel trinkt<br />

• Zibinnew haftet<br />

1. dem Gast<br />

2. dem Gartenfre<strong>und</strong><br />

3. Alfred<br />

• Bedeutung der Haftpflichtversicherungen<br />

Verkehrssicherungspflicht<br />

• Gr<strong>und</strong>satz:<br />

Aufgr<strong>und</strong> einer Verkehrssicherungspflicht<br />

hat derjenige, der eine Gefahrenquelle<br />

eröffnet oder in seinem Herrschaftsbereich<br />

unterhält dafür Sorge zu tragen,<br />

dass Dritte, die <strong>mit</strong> dieser Gefahrenquelle<br />

in Berührung kommen nicht geschädigt<br />

werden.<br />

LNG – Schriftenreihe Heft 21 - 31 -<br />

• Einschränkung:<br />

Eine Verkehrssicherungspflicht, die jede<br />

denkbare Schädigung eines Dritten ausschließt,<br />

ist nicht erreichbar. Es genügen<br />

diejenigen Vorkehrungen, die nach den<br />

konkreten Umständen zur Beseitigung<br />

der Gefahr erforderlich <strong>und</strong> zumutbar<br />

sind. Erforderlich sind diejenigen Maßnahmen,<br />

die ein umseitig <strong>und</strong> verständiger,<br />

in vernünftigen Grenzen vorsichtiger<br />

Mensch für notwendig <strong>und</strong> ausreichend<br />

hält, um die Gefahr von Dritten abzuwenden<br />

(so BGH NJW-RR 03,1459).<br />

• Einzelfallbeurteilung<br />

Verkehrssicherungspflicht I<br />

• Schnee- <strong>und</strong> Eisbeseitigung<br />

Am nördlichen Ausgang der Kleingartenanlage<br />

befindet sich das Vereinshe<strong>im</strong>, das auch<br />

<strong>im</strong> Winter bei Schnee <strong>und</strong> Eis geöffnet ist.<br />

Durch die Anlage selbst führt ein Weg bis<br />

zum südlichen Ausgang, der ständig genutzt<br />

wird, auch von Passanten, die den Weg durch<br />

die Kleingartenanlage als Abkürzung nutzen.<br />

1. Muss nur bis zum Eingang des Vereinshe<strong>im</strong>es<br />

Schnee <strong>und</strong> Eis geräumt werden?<br />

2. Wer muss räumen, wer haftet wenn<br />

einer stürzt <strong>und</strong> sich verletzt?<br />

3. An allen Eingängen zur Kleingartenanlage<br />

stehen Schilder <strong>mit</strong> der Aufschrift:<br />

Betreten auf eigene Gefahr, kein Winterdienst.<br />

Entlasten die Schilder?<br />

Inhalt <strong>und</strong> Umfang richten sich nach den<br />

Umständen des Einzelfalles<br />

• Örtliche Verhältnisse<br />

• Art <strong>und</strong> Wichtigkeit<br />

• Stärke des Verkehrs <strong>und</strong> die Zumutbarkeit,<br />

insb. die Leistungsfähigkeit des<br />

Streupflichtigen<br />

1. Bis zum Vereinshe<strong>im</strong>, Rest je nach<br />

Umständen<br />

2. Verein ist verantwortlich, für ihn der<br />

Vorstand<br />

- kann auf den Vereinswirt übertragen<br />

- auch andere Gartenfre<strong>und</strong>e können da<strong>mit</strong><br />

beauftragt werden<br />

- Räumungsdienst beschäftigen<br />

3. Schilder helfen nicht, weil da<strong>mit</strong> kein<br />

wirksamer Gewährleistungsausschluss

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