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Vorstandsarbeit im Kleingartenwesen mit Verantwortung und ...

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Landesverband Niedersächsischer Gartenfre<strong>und</strong>e e.V.<br />

<strong>Vorstandsarbeit</strong> <strong>im</strong> <strong>Kleingartenwesen</strong> -Mit <strong>Verantwortung</strong> <strong>und</strong> Augenmaß<br />

ßung der Versammlung entfernt, so ist<br />

auch dies in der Niederschrift festzuhalten,<br />

- Eröffnung durch den Versammlungsleiter,<br />

- evtl. Wahl oder Bestellung des Protokollführers,<br />

- Feststellung der satzungsgemäßen Einberufung<br />

der Mitgliederversammlung unter<br />

Mitteilung der Tagesordnung oder aber<br />

die Mitteilung, dass dies nach der Satzung<br />

nicht erforderlich war,<br />

- Bekanntgabe der Tagesordnung,<br />

- evtl. Feststellung der Beschlussfähigkeit<br />

der Versammlung, falls die Satzung eine<br />

Mindestzahl erschienener Mitglieder verlangt,<br />

- Bericht des Vorstandsvorsitzenden,<br />

- Bericht des Schatzmeisters,<br />

- Bericht der Rechnungsprüfer,<br />

- Entlastung des Vorstandes <strong>und</strong> evtl. Geschäftsführer,<br />

- Wahl des Vorstandes unter Angabe wer in<br />

welches Amt <strong>mit</strong> welcher St<strong>im</strong>menanzahl<br />

gewählt wurde <strong>und</strong> ob das Amt angenommen<br />

wurde,<br />

- Anträge zur Satzungsänderung,<br />

- die zur Abst<strong>im</strong>mung gelangten Sachanträge<br />

<strong>und</strong> evtl. Verfahrensanträge <strong>mit</strong><br />

genauem Wortlaut,<br />

- die Art der Abst<strong>im</strong>mung,<br />

- die Art der St<strong>im</strong>menauszählung,<br />

- das Abst<strong>im</strong>mungsergebnis, aufgeschlüsselt<br />

nach Ja-St<strong>im</strong>men, Nein- St<strong>im</strong>men,<br />

St<strong>im</strong>menthaltungen, ungültigen St<strong>im</strong>men<br />

unter kurzer Begründung für das Nicht<strong>mit</strong>zählen,<br />

- evtl. Widersprüche zum verkündeten Abst<strong>im</strong>mungsergebnis,<br />

LNG – Schriftenreihe Heft 21 - 27 -<br />

- Schließung der Versammlung,<br />

- es folgen dann die Unterschriften des<br />

Versammlungsleiters <strong>und</strong> des Protokollführers,<br />

wobei erkennbar sein muss, wer<br />

in welcher Funktion unterschrieben hat.<br />

- Zeit der Niederschrift<br />

In der Regel können Protokolle nicht bereits<br />

in der Versammlung erstellt werden. Die<br />

Feststellungen werden entweder in einer<br />

Kurzschrift oder in einer Tonträgeraufzeichnung<br />

zunächst festgehalten <strong>und</strong> dann in<br />

Reinschrift übertragen. Solange eine solche<br />

nicht vorliegt, sind zwar etwa gefasste Beschlüsse<br />

existent, es fehlt aber ein urk<strong>und</strong>licher<br />

Nachweis.<br />

Etwa satzungsmäßig bestehende Klagefristen<br />

beginnen jedenfalls für ein an der Versammlung<br />

nicht teilnehmendes Mitglied so lange<br />

nicht zu laufen, solange das (endgültige) Versammlungsprotokoll<br />

demjenigen, der einen<br />

auf der Versammlung geschlossenen Beschluss<br />

anfechten möchte, nicht zur Verfügung<br />

steht.<br />

Das Protokoll sollte daher zeitnah erstellt<br />

werden.<br />

Jedes Mitglied hat das Recht ohne Nachweis<br />

eines berechtigten Interesses das Versammlungsprotokoll<br />

einzusehen. Ein Anspruch auf<br />

Über<strong>mit</strong>tlung einer Abschrift des Protokolls<br />

hat ein Mitglied allerdings nur dann, wenn in<br />

der Niederschrift ein eigener Redebeitrag des<br />

Anspruchstellers festgehalten worden ist. Im<br />

Übrigen besteht kein dahingehender Anspruch.

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