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Vorstandsarbeit im Kleingartenwesen mit Verantwortung und ...

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Landesverband Niedersächsischer Gartenfre<strong>und</strong>e e.V.<br />

<strong>Vorstandsarbeit</strong> <strong>im</strong> <strong>Kleingartenwesen</strong> -Mit <strong>Verantwortung</strong> <strong>und</strong> Augenmaß<br />

auswertung, sofern er gültig zustande gekommen<br />

ist.<br />

Bei unklarem Abst<strong>im</strong>mungsergebnis muss die<br />

Wahl wiederholt werden.<br />

Ist eine Abst<strong>im</strong>mung durchgeführt, so ist der<br />

Tagesordnungspunkt erledigt <strong>und</strong> für diese<br />

Mitgliederversammlung erschöpft. Für eine<br />

erneute Beschlussfassung müsste noch eine<br />

entsprechende Dispositionsbefugnis der Mitgliederversammlung<br />

bestehen. Sie besteht<br />

nicht, wenn z. B. bei Wahlen der Gewählte<br />

das Amt bereits angenommen hat.<br />

Feststellung des<br />

Abst<strong>im</strong>mungsergebnisses<br />

Im Regelfall werden <strong>im</strong> Additionsverfahren<br />

die Ja- <strong>und</strong> Nein- St<strong>im</strong>men gezählt. St<strong>im</strong>menthaltungen<br />

oder ungültige St<strong>im</strong>men sind<br />

ohne Bedeutung. Dieses ist auch in Ziffer<br />

10.5.3 der Mustersatzung so geregelt. Diese<br />

St<strong>im</strong>men sind zwar festzustellen, aber nicht<br />

zu zählen.<br />

Bekanntgabe des<br />

Abst<strong>im</strong>mungsergebnisses<br />

Dieses ist zwar gesetzlich nicht vorgeschrieben,<br />

es ist aber üblich <strong>und</strong> zweckmäßig.<br />

Die Vereinssatzung kann anordnen, dass die<br />

Verkündung (d. h. Feststellung) oder Protokollierung<br />

Wirksamkeitsvoraussetzung für einen<br />

Beschluss oder eine Wahl ist. Die Mustersatzung<br />

schweigt dazu.<br />

Ein solches Abst<strong>im</strong>mungsergebnis ist solange<br />

verbindlich, wie es nicht <strong>mit</strong> der Feststellungsklage<br />

angefochten wird.<br />

3. Schließung der Versammlung<br />

Sind alle Tagesordnungspunkte erledigt, so<br />

wird <strong>mit</strong> der Erklärung über die Schließung<br />

der Versammlung das Organ Mitgliederversammlung<br />

aufgelöst.<br />

Sie ist ein unverzichtbarer <strong>und</strong> wesentlicher<br />

Vorgang.<br />

Verlässt der Versammlungsleiter die Mitgliederversammlung<br />

ohne entsprechende ausdrückliche<br />

Erklärung, ergibt sich dies daraus<br />

konkludent.<br />

Danach können keine gültigen Beschlüsse<br />

mehr gefasst werden.<br />

Erklärt der Versammlungsleiter die Versammlung<br />

für geschlossen, obwohl noch nicht alle<br />

Tagesordnungspunkte behandelt sind, gebietet<br />

die Rechtssicherheit, dass auch dann die<br />

Mitgliederversammlung als beendet angesehen<br />

wird.<br />

LNG – Schriftenreihe Heft 21 - 26 -<br />

4. Protokoll<br />

Gemäß § 58 Ziffer 4 BGB soll die Satzung Best<strong>im</strong>mungen<br />

über die Beurk<strong>und</strong>ung der Beschlüsse<br />

der Mitgliederversammlung enthalten.<br />

Die Mustersatzung regelt dies in Ziffer 10.6.<br />

Nach 10.6.1 ist über die Sitzungen der Vereinsorgane<br />

eine Niederschrift zu führen.<br />

Beurk<strong>und</strong>ung <strong>im</strong> Sinne des Gesetzes bedeutet,<br />

dass ein schriftliches Protokoll zu erstellen<br />

ist.<br />

Die Satzung kann anordnen, ob es sich um<br />

ein<br />

Ergebnis oder Ablaufprotokoll<br />

handeln soll.<br />

Die Mustersatzung schweigt hier. Dann legt<br />

der Versammlungsleiter fest, welche Art von<br />

Protokoll zu führen ist.<br />

Ergebnisprotokoll: Es werden nur die Beschlussanträge<br />

<strong>und</strong> die gefassten oder abgelehnten<br />

Beschlüsse festgehalten,<br />

Ablaufprotokoll: Der Ablauf der Mitgliederversammlung<br />

wird <strong>im</strong> Einzelnen festgehalten.<br />

Das Protokoll muss unterschrieben sein.<br />

Gemäß Ziffer 10.6.1 der Mustersatzung sind<br />

die Niederschriften vom 1. Schriftführer oder<br />

vom 2. Schriftführer zu unterzeichnen. Die<br />

Beschlussfassung durch das jeweilige Vereinsorgan<br />

wird vom 1. Vorsitzenden oder 2.<br />

Vorsitzenden durch dessen Unterschrift bestätigt.<br />

Für eine nachträgliche Änderung des Protokolls<br />

ist die Zust<strong>im</strong>mung aller Unterzeichner<br />

erforderlich.<br />

Die Niederschriften müssen dauerhaft aufbewahrt<br />

werden, da<strong>mit</strong> sich auch noch nach<br />

Jahren ein dann mutmaßlich neuer Vereinsvorstand<br />

darüber vergewissern kann, welche<br />

Entscheidungen die Mitgliederversammlung in<br />

der Vergangenheit getroffen hat.<br />

Das Ergebnisprotokoll kann folgenden Inhalt<br />

haben:<br />

- Angaben darüber, ob es sich um eine ordentliche<br />

oder eine außerordentliche Mitgliederversammlung<br />

des Vereins gehandelt<br />

hat,<br />

- Ort, Tag <strong>und</strong> St<strong>und</strong>e der Versammlung,<br />

- Namen des Versammlungsleiters <strong>und</strong> Protokollführers,<br />

- Zahl der erschienenen Mitglieder,<br />

- sind nachträglich Mitglieder erschienen,<br />

oder haben sich welche vor der Schlie-

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