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Vorstandsarbeit im Kleingartenwesen mit Verantwortung und ...

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Landesverband Niedersächsischer Gartenfre<strong>und</strong>e e.V.<br />

<strong>Vorstandsarbeit</strong> <strong>im</strong> <strong>Kleingartenwesen</strong> -Mit <strong>Verantwortung</strong> <strong>und</strong> Augenmaß<br />

- Ordnungsmaßnahmen, wie Ordnungsruf,<br />

Wortentziehung <strong>und</strong> Saalverweis;<br />

- Leitung der Beratung <strong>und</strong> Abst<strong>im</strong>mung;<br />

- Evtl. Wiederholung der Abst<strong>im</strong>mung;<br />

- Feststellung <strong>und</strong> Verkündung des Abst<strong>im</strong>mungsergebnisses;<br />

- Bei Wahlen: Frage an den Gewählten, ob<br />

er das Amt ann<strong>im</strong>mt;<br />

- Überwachung der Protokollführung;<br />

- Schließung der Versammlung.<br />

Ablauf der Versammlung<br />

Die Versammlung beginnt <strong>mit</strong> der Bekanntgabe<br />

der Eröffnung derselben <strong>und</strong><br />

Feststellung <strong>und</strong> Bekanntgabe der erschienenen<br />

<strong>und</strong> st<strong>im</strong>mberechtigten Mitglieder (hier<br />

liegt geeigneterweise am Saaleingang eine<br />

Anwesenheitsliste aus, in die sich jedes erschienene<br />

Mitglied einträgt).<br />

Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung.<br />

Feststellung der Beschlussfähigkeit.<br />

Gemäß Ziffer 10.5.3 der Mustersatzung ist<br />

eine Mindestteilnehmerzahl nicht erforderlich,<br />

so dass Beschlussfähigkeit auch dann besteht,<br />

wenn nur ein einziges Mitglied zur Versammlung<br />

erscheint.<br />

Bekanntgabe der Tagesordnung <strong>und</strong> deren<br />

Genehmigung durch die Versammlung.<br />

Zulassung nicht teilnahmeberechtigter<br />

Personen.<br />

Hier stellt sich die Frage, ob ein Rechtsanwalt<br />

als Vertreter eines Mitgliedes zur Versammlung<br />

zuzulassen ist. Bei einem Vereinsausschussverfahren<br />

muss sich das Mitglied sachgerecht<br />

verteidigen können (d. h. ihm muss<br />

rechtliches Gehör gewährt werden). Wenn es<br />

also um schwerwiegende Vorwürfe geht <strong>und</strong><br />

<strong>mit</strong> einem Vereinsausschluss zu rechnen ist,<br />

muss ein Rechtsanwalt als Vertreter des Mitgliedes<br />

zugelassen werden.<br />

Über die Zulassung entscheidet die Mitgliederversammlung<br />

<strong>mit</strong> einfacher Mehrheit.<br />

Sachanträge <strong>und</strong> Verfahrensanträge in<br />

der Versammlung<br />

Jeder Tagesordnungspunkt als Antrag muss<br />

so formuliert sein, dass <strong>mit</strong> „ja“ oder „nein“<br />

darüber abgest<strong>im</strong>mt werden kann.<br />

Zu einem Antrag kann ein Gegenantrag sowie<br />

Zusatz- oder Unteranträge gestellt werden.<br />

Diese müssen dann aber in einem inneren<br />

Zusammenhang zu einem best<strong>im</strong>mten bekannt<br />

gemachten Tagesordnungspunkt stehen,<br />

ansonsten wäre ein dazu gefasster Be-<br />

LNG – Schriftenreihe Heft 21 - 22 -<br />

schluss von in der Mitgliederversammlung<br />

nicht erschienenen Mitgliedern anfechtbar.<br />

Verfahrensanträge<br />

Diese können in der Versammlung gestellt<br />

werden, ohne dass eine vorherige Ankündigung<br />

in der Tagesordnung erforderlich wäre.<br />

Es sind dies z. B.:<br />

- Anträge zur Tagesordnung,<br />

- Anträge zur Geschäftsordnung,<br />

- Anträge auf Einberufung einer außerordentlichen<br />

Mitgliederversammlung.<br />

Bericht des Vorstands<br />

Der ehrenamtlich tätige Vorstand ist verpflichtet,<br />

über seine Auftragstätigkeit Auskunft<br />

zu erteilen <strong>und</strong> über die Verwaltung der<br />

Einnahmen <strong>und</strong> Ausgaben Rechenschaft abzulegen.<br />

Der Bericht des Vorstandes ist stets der erste<br />

sachliche Beratungspunkt in einer Mitgliederversammlung.<br />

1.3. Mustersatzung<br />

In der Mustersatzung (hier nicht abgedruckt)<br />

sind folgende Regelungen zu beachten:<br />

Der Vorstand hat den Geschäftsbericht zu erstatten.<br />

Dieser hat den Verlauf der Vereinstätigkeit<br />

<strong>und</strong> die Lage des Vereins darzustellen.<br />

Er soll die Mitglieder über alle wichtigen Vorkommnisse<br />

<strong>im</strong> Berichtszeitraum unterrichten,<br />

wie z. B. Zu- <strong>und</strong> Abgang von Mitgliedern,<br />

Vereinsveranstaltungen, Teilnahme an Wettbewerben<br />

<strong>und</strong> Ergebnisse für den Verein,<br />

Werbemaßnahmen, Beziehung zu <strong>und</strong> Gewinnung<br />

von Sponsoren, Beziehungen zum<br />

übergeordneten Verein, Beschreibung laufender<br />

oder künftiger Projekte, Ausgang von<br />

Rechtsstreitigkeiten (auch von solchen der<br />

Mitglieder gegen den Verein), sonstige Ereignisse,<br />

die für das Vereinsleben von Bedeutung<br />

waren.<br />

Der Geschäftsbericht soll der Meinungsbildung<br />

der Mitglieder über die danach zu behandelnde<br />

Frage der Entlastung des Vorstandes<br />

dienen <strong>und</strong> muss daher hinreichend konkret<br />

abgefasst sein.<br />

1.4. Rechenschaftsbericht<br />

Gemäß § 259 BGB erstreckt sich der Umfang<br />

der Rechenschaftspflicht auf die ordentliche<br />

Aufzeichnung der Einnahmen <strong>und</strong> Ausgaben<br />

<strong>und</strong> das Vorhandensein entsprechender<br />

Belege.

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