Urlaubsplaner 2013 - St. Peter-Ording
Urlaubsplaner 2013 - St. Peter-Ording
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Rechte & Pflichten<br />
Wenn Sie sich in neues Auto oder einen Fernseher<br />
kaufen, dann entsteht zwischen Ihnen und dem Verkäufer<br />
ein Vertragsverhältnis. Buchen Sie in einem<br />
Reisebüro oder privat eine Reise, dann geschieht dies<br />
zu den dort geltenden Reisebedingungen, es entsteht<br />
damit ein Vertragsverhältnis. Solche Verträge sind<br />
von beiden Vertragspartnern einzuhalten. Wenn Sie<br />
nun mit dem Vermieter eines Hotels, einer Pension<br />
oder einer Ferienwohnung vereinbaren, dass dieser<br />
Ihnen für die Dauer Ihres Urlaubs zu einem vereinbarten<br />
Preis ein Zimmer oder eine Ferienwohnung reserviert,<br />
dann ist dies ein Vertrag, der vom Vermieter<br />
und vom Gast einzuhalten ist.<br />
Sehr geehrter Gast,<br />
wir freuen uns, dass Sie sich für einen Aufenthalt bei<br />
uns in <strong>St</strong>. <strong>Peter</strong>-<strong>Ording</strong> entschieden haben.<br />
Die nachfolgenden Auszüge der Gastaufnahmebedingungen<br />
enthalten Regelungen für das Vertragsverhältnis<br />
zwischen Ihnen und dem Beher ber gung sbetrieb<br />
(folgend BHB abgekürzt). Beherbergungsverträge<br />
können durch eine Vermittlungsstelle als Vermittler<br />
oder mit dem Beherbergungsbetrieb direkt zustande<br />
kommen.<br />
Deshalb empfehlen wir vor Abschluss des<br />
Vertrages:<br />
Treffen Sie bitte klare Vereinbarungen und halten Sie<br />
diese schriftlich fest. Auch Telefongespräche sollten<br />
anschließend schriftlich bestätigt werden und im Mietvertrag<br />
enthalten sein.<br />
Beispiele aus den Gastaufenahmebedingungen:<br />
Lage: Ortsteil, Entfernungen des Hauses.<br />
Ausstattung des Hauses:<br />
Liegewiese, Aufenthaltsraum, Kinderspielplatz.<br />
Ausstattung der Unterkunft: Dusche und WC im<br />
Zimmer, getrennte Betten, Größe der Wohneinheit,<br />
abgeschlossene Wohneinheit, ruhige Lage.<br />
Aufenthaltszeit: von (Datum) bis (Datum), Anreisezeit:<br />
(Uhrzeit), Abreisezeit: (Uhrzeit).<br />
Preisvereinbarungen: Preis pro Person, pro Wohneinheit,<br />
Benutzung der Waschmaschine, <strong>St</strong>rom,<br />
Heizung (Nebenkosten) usw.<br />
Bezeichnungen wie „Ferienwohnung für 4 Personen“<br />
sind ohne weitere Angaben wenig aussagefähig.<br />
Die im Verzeichnis aufgeführten Unterkunftspreise beinhalten<br />
keine Kurabgabe.<br />
Nebenabreden: Mündlich vereinbarte Leistungen<br />
müssen im Mietvertrag stehen.<br />
Rücktritt des Gastes:<br />
- Der Abschluss des Beherbergungsvertrages verpflichtet<br />
beide Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages,<br />
gleichgültig, für welche Dauer der Vertrag<br />
abgeschlossen ist. Ein einseitiger, kostenfreier Rücktritt<br />
seitens des Gastes von einer verbindlichen<br />
Buchung ist grundsätzlich ausgeschlossen. Auch<br />
Krankheit, berufliche Gründe oder z.B. Autopannen<br />
entbinden den Gast nicht, den vereinbarten Übernachtungspreis<br />
zu zahlen.<br />
- Im Falle der Absage oder der sonstigen Nichtinanspruchnahme<br />
der gebuchten Unterkunft (ganz oder<br />
teilweise) bleibt der Anspruch des BHB auf Bezahlung<br />
des vereinbarten Beherbergungspreises einschließlich<br />
des Verpflegungsanteils, bestehen. Der<br />
BHB hat sich jedoch ersparte Aufwendungen auf<br />
den Erfüllungsanspruch, um die er sich nach Treu<br />
und Glauben zu bemühen hat, anrechnen zu lassen.<br />
- Nach den von der Rechtsprechung anerkannten Bemessung<br />
ersparter Aufwendungen, hat der Gast die<br />
folgenden anteiligen Kosten an den BHB zu bezahlen.<br />
Diese beziehen sich auf den gesamten Preis der<br />
Beherbergungsleistung, jedoch ohne Berücksichtigung<br />
gesondert vereinbarter Kosten gemäß Ziffer<br />
3.2. und betragen prozentual:<br />
Bei Übernachtung 90%<br />
Bei Übernachtung mit Frühstück 80%<br />
Bei Halbpension 70%<br />
Bei Vollpension 60%<br />
des vertraglich vereinbarten Preises.<br />
Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktritts -<br />
kosten-Versicherung<br />
Obliegenheiten des Gastes / Reklamationen<br />
Der Gast ist verpflichtet, dem BHB Mängel der Beherbergungsleistung<br />
oder der sonstigen vertraglichen<br />
Leistungen unverzüglich anzuzeigen. Die Mängelanzeige<br />
erfolgt bitte ausschließlich gegenüber dem<br />
BHB. Dieser wird bemüht sein, unverzüglich Abhilfe<br />
zu schaffen.<br />
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