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§ 1 Geltungsbereich des Tarifes<br />
Abschnitt 2<br />
Allgemeine Tarifbestimmungen<br />
1. Abgesehen von den unter Punkt 3 aufgelisteten Ausnahmen gilt dieser Tarif für Sendungen<br />
des "Harmonisierten Güterverzeichnisses (NHM) der UIC", die zwischen den in den DIUM AT<br />
und DIUM HU des <strong>In</strong>ternationalen Entfernungszeigers enthaltenen Bahnhöfen der<br />
österreichischen und der ungarischen Eisenbahnen als Frachtgutwagenladung aufgegeben<br />
werden.<br />
2. Darüber hinaus gilt dieser Tarif auch für die Beförderung von leeren Güterwagen als<br />
Beförderungsmittel gemäß den einheitlichen Rechtsvorschriften CUV (Anhang D der COTIF)<br />
und den Bestimmungen unter § 5.<br />
3. Dieser Tarif gilt darüber hinaus im Transit durch Ungarn von und nach Rumänien und<br />
Bulgarien auch dann, wenn für die RCA- und RCH-Strecken die Frachten nach diesem Tarif<br />
berechnet werden.<br />
4. Der Tarif gilt mit besonderen Bedingungen, entsprechend den Binnentarifen,<br />
Verkaufsbedingungen und Preislisten der jeweiligen Beförderer:<br />
• für die im RID (Anlage C zu COTIF) unter den Klassen 1, 2, 4.2, 5.2, 6.2 7 und 8<br />
aufgeführten Stoffen und Gegenständen,<br />
• für die Gegenstände, deren Verladung oder Beförderung wegen ihres Umfanges, ihrer<br />
Masse oder ihrer Beschaffenheit mit Rücksicht auf die Anlagen oder Betriebsmittel auch<br />
nur einer der beteiligten Beförderer besondere Schwierigkeiten verursacht (z.B.<br />
Sendungen mit Lademaßüberschreitungen),<br />
• für Gegenstände von außergewöhnlicher Länge, Verwendung von mehreren Wagen oder<br />
Schutzwagen<br />
• für Sendungen auf Tiefladewagen sowie für leere Tiefladewagen,<br />
• für Güter des NHM-Codes 8702, 8703, 8704 und 8706<br />
• für leere doppelstöckige Privatwagen, leere doppelstöckige Privatwageneinheiten, private<br />
Flachwagen für mehr als zwei Achsen, die für die Beförderung von Kraftwagen<br />
eingerichtet sind.<br />
• für Güter auf Wageneinheiten ab 27m Ladelänge<br />
• für Schaustellerwagen,<br />
• für Sendungen mit lebenden Tieren,<br />
• für Schienenfahrzeuge auf eigenen Rädern (NHM 8601-8606),<br />
• für Militärsendungen<br />
Dieser Tarif gilt nicht für:<br />
• für Sendungen, bei denen der Absender im Frachtbrief einen in diesem Tarif nicht vorgesehenen<br />
Beförderungsweg oder die Anwendung eines anderen Tarifs vorgesehen hat,<br />
• für nur einen Teil der Sendung oder für eine Teilstrecke,<br />
• für Sendungen im kombinierten Verkehr (KLV),<br />
• für Sendungen die auf ungarischen Bahnhöfen von oder nach Drittländern neu<br />
aufgegeben (reexpediert) werden,<br />
• für Leichen.<br />
ÖUT 2012 7300.00 8/25