Leitfaden zum Vertrag - Gewerbliches Bildungszentrum Weinfelden

Leitfaden zum Vertrag - Gewerbliches Bildungszentrum Weinfelden Leitfaden zum Vertrag - Gewerbliches Bildungszentrum Weinfelden

21.10.2013 Aufrufe

Materialgeld Im Brückenangebot Thurgau werden Materialgelder bis Fr. 1'000.- erhoben. Da die BA-Schüler zum Teil in der Schule verpflegt werden, beträgt das Materialgeld für 1 bzw. 2 Schultage zwischen Fr. 700.- und Fr. 1'000.-. Dieser Betrag muss vom gesetzlichen Vertreter beglichen werden. 8. Anstellungsbedingungen Dauer Der Vertrag wird für die Dauer des jeweiligen Praktikums ausgestellt. Arbeitszeit Die Arbeitszeit beträgt höchstens 9 Stunden (Jugendschutzverordnung). Präsenzzeit Im Familienhaushalt kann zur Arbeitszeit noch eine Präsenzzeit geregelt werden. Darunter sind die Essenszeiten zu verstehen. Werden alle Mahlzeiten am Praktikums-Ort eingenommen, können zusätzlich höchstens 1.5 Stunden zur Arbeitszeit gerechnet werden. Wird die Praktikantin/der Praktikant nur am Mittag verpflegt, wird in der Regel 0.5 Stunden Präsenzzeit gerechnet. Mittagstunde Ruhezeiten gelten nicht als Arbeitszeit. Die Schülerin/der Schüler hat freie Zeit und soll nicht zu Dienstleistungen (z.B. Kinderhüten) verpflichtet werden. Entschädigung Pro geleisteten Arbeitstag wird eine Entschädigung von Fr. 20.- ausbezahlt. An den Schultagen oder bei Krankheit besteht kein Anspruch auf Entschädigung. Es ist eine Spesenentschädigung. Eine Lohnzahlung darf aus versicherungstechnischen Gründen nicht erfolgen. Unfallversicherung Für die Versicherung bei Unfällen sorgt der Kanton. Krankenkasse Für die Krankenversicherung ist der gesetzliche Vertreter verantwortlich. Ferien Während der Vertragsdauer der Brückenangebote (Schuljahresbeginn - Schuljahresschluss) sind 7 Wochen Schulferien eingeplant. Die Schülerin/der Schüler hat Anrecht auf mindestens 5 Wochen Ferien. Die restlichen 2 Wochen können für Schnuppertage oder Kompensation von Schnuppertagen verwendet werden. Leitfaden zum Vertrag angepasst 2012 Erstelldatum Dezember 2007 Seite 2 von 2

Materialgeld Im Brückenangebot Thurgau werden Materialgelder bis Fr. 1'000.-<br />

erhoben. Da die BA-Schüler <strong>zum</strong> Teil in der Schule verpflegt werden,<br />

beträgt das Materialgeld für 1 bzw. 2 Schultage zwischen<br />

Fr. 700.- und Fr. 1'000.-. Dieser Betrag muss vom gesetzlichen Vertreter<br />

beglichen werden.<br />

8. Anstellungsbedingungen<br />

Dauer Der <strong>Vertrag</strong> wird für die Dauer des jeweiligen Praktikums ausgestellt.<br />

Arbeitszeit Die Arbeitszeit beträgt höchstens 9 Stunden (Jugendschutzverordnung).<br />

Präsenzzeit Im Familienhaushalt kann zur Arbeitszeit noch eine Präsenzzeit geregelt<br />

werden. Darunter sind die Essenszeiten zu verstehen. Werden<br />

alle Mahlzeiten am Praktikums-Ort eingenommen, können zusätzlich<br />

höchstens 1.5 Stunden zur Arbeitszeit gerechnet werden.<br />

Wird die Praktikantin/der Praktikant nur am Mittag verpflegt, wird in<br />

der Regel 0.5 Stunden Präsenzzeit gerechnet.<br />

Mittagstunde Ruhezeiten gelten nicht als Arbeitszeit. Die Schülerin/der Schüler<br />

hat freie Zeit und soll nicht zu Dienstleistungen (z.B. Kinderhüten)<br />

verpflichtet werden.<br />

Entschädigung Pro geleisteten Arbeitstag wird eine Entschädigung von Fr. 20.-<br />

ausbezahlt. An den Schultagen oder bei Krankheit besteht kein Anspruch<br />

auf Entschädigung. Es ist eine Spesenentschädigung. Eine<br />

Lohnzahlung darf aus versicherungstechnischen Gründen nicht erfolgen.<br />

Unfallversicherung Für die Versicherung bei Unfällen sorgt der Kanton.<br />

Krankenkasse Für die Krankenversicherung ist der gesetzliche Vertreter verantwortlich.<br />

Ferien Während der <strong>Vertrag</strong>sdauer der Brückenangebote (Schuljahresbeginn<br />

- Schuljahresschluss) sind 7 Wochen Schulferien eingeplant.<br />

Die Schülerin/der Schüler hat Anrecht auf mindestens 5 Wochen<br />

Ferien. Die restlichen 2 Wochen können für Schnuppertage oder<br />

Kompensation von Schnuppertagen verwendet werden.<br />

<strong>Leitfaden</strong> <strong>zum</strong> <strong>Vertrag</strong> angepasst 2012 Erstelldatum Dezember 2007 Seite 2 von 2

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