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Gemeinde Hochwald Hobel aktuell 1 | 2013 - firma-web

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› amtliche mitteilungen<br />

Hunde, die ohne Bewilligung gehalten werden, müssen von der <strong>Gemeinde</strong> dem<br />

Veterinärdienst gemeldet werden und können bis zum Vorliegen eines Entscheides auf<br />

Kosten des Halters oder der Halterin vorsorglich entzogen werden.<br />

Sachkundenachweis<br />

Gem. Tierschutzverordnung müssen sich Tierhaltende aus- und weiterbilden. Für<br />

Hundehaltende gilt:<br />

• Vor dem Erwerb eines Hundes ist ein Sachkundenachweis über die<br />

20<br />

Hundehaltung zu erbringen (Art. 68 Abs. 1), es sei denn, es handelt sich<br />

nicht um den ersten selbstgehaltenen Hund.<br />

• Innerhalb eines Jahres nach Erwerb eines Hundes ist ein Sachkundenachweis<br />

zu erbringen, dass der Hund kontrolliert geführt werden kann (Art. 68 Abs. 2).<br />

Verhaltensregeln<br />

Die Hunde sind so zu halten, dass der Schutz der Oeffentlichkeit gewährleistet ist:<br />

• Es ist grundsätzlich verboten, Hunde unbeaufsichtigt („herrenlos“) frei laufen<br />

zu lassen. Hunde müssen ständig begleitet sein und so überwacht werden,<br />

dass sie niemanden belästigen. In Lebensmittelgeschäften, Kirchen,<br />

Krankenhäusern, öffentlichen Spiel-, Sport- und Schulanlagen und in<br />

Friedhöfen dürfen keine Hunde mitgeführt oder laufen gelassen werden.<br />

• In Wäldern, Parkanlagen, Wirtschaften und bestimmten Schutzzonen, auf<br />

verkehrsreichen Strassen sind Hunde anzuleinen.<br />

• Wege, Trottoirs, Parkanlagen, fremde Gärten, Kinderspielplätze sowie<br />

landwirtschaftliche Kulturen während der Vegetationszeit dürfen durch<br />

Hunde nicht verunreinigt werden.<br />

• Es ist untersagt, Hunde auf Menschen oder Tiere zu hetzen. Untersagt ist<br />

aber auch, die Hunde absichtlich zu reizen.<br />

• Bissige oder raufsüchtige Hunde sind mit einem Maulkorb „auszurüsten“.<br />

• Hunde sind so zu beaufsichtigen und unterzubringen, dass sie keine<br />

Personen oder Tiere durch fortwährendes Gebell, Geheul oder auf andere<br />

Weise belästigen.

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