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Gemeinde Hochwald Hobel aktuell 1 | 2013 - firma-web

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› amtliche mitteilungen<br />

Gemäss unserem Baureglement §7 rufen wir allen Einwohnenden folgende Vorgaben<br />

in Erinnerung (Auszug):<br />

• Bäume und Sträucher, deren Äste über die Grenze von <strong>Gemeinde</strong>strassen<br />

hinausreichen, sind vom Eigentümer bis auf die Höhe von 4.20 m auf zuschneiden.<br />

• Über Trottoirs/Fusswegen hat die lichte Höhe 2.50 m zu betragen.<br />

• Bei Kurven, Einmündungen sowie Ein- und Ausfahrten sind Bäume,<br />

Sträucher etc. unzulässig, wenn sie die Übersicht auf die öffentlichen<br />

Strassen beeinträchtigen.<br />

• Wenn Grundeigentümer ihrer Pflicht nicht nachkommen, wird die Arbeit auf<br />

Kosten des Grundeigentümers durch die Baukommission in Auftrag gegeben.<br />

• Einfriedungen jeglicher Art sind bewilligungspflichtig.<br />

• Feste Einfriedungen längs ausgebauter Strassen dürfen ab definitivem<br />

Strassenniveau die Höhe von 1.50 m nicht überschreiten (Lebhäge 2.00 m).<br />

Die <strong>Gemeinde</strong> kontrolliert den Rückschnitt und meldet Verstösse weiter.<br />

Hundesteuer <strong>2013</strong><br />

Steuerpflicht<br />

Vom 1.–30. April <strong>2013</strong> müssen die Hundemarken auf der <strong>Gemeinde</strong>verwaltung,<br />

Hauptstrasse 1 bezogen werden. Für den 1. Hund beträgt die Steuer CHF 100.-, ab dem<br />

2. CHF 125.- pro Hund.<br />

Die Hundesteuer ist für jeden gehaltenen Hund, der am 1. April <strong>2013</strong> älter als 3 Monate<br />

ist, zu bezahlen. Die Hundemarke gilt als Quittung für die bezahlte Hundesteuer und<br />

ist am Halsband des Hundes anzubringen. Anlässlich des Besuchs sind der<br />

<strong>Gemeinde</strong>verwaltung zur Führung des Bezugsregisters folgende Angaben zu machen:<br />

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