Okt. â Dez.2013
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8.2 Soweit sich aus den nachstehenden Absätzen nichts Abweichendes ergibt, sind weitergehende Ansprüche des<br />
Auftraggebers ausgeschlossen. Hotel-Restaurant Villa Sayn haftet daher nicht für Schäden, die nicht am Leistungsgegenstand<br />
selber entstanden sind. Insbesondere haftet Hotel-Restaurant Villa Sayn nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige<br />
Vermögensschäden des Bestellers.<br />
8.3 Sofern die Schadensursache Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit ist oder es um Schäden an Leben, Leib und Gesundheit<br />
geht, haftet Hotel-Restaurant Villa Sayn nach den gesetzlichen Bestimmungen. Dies gilt auch, wenn der Auftraggeber wegen<br />
des Fehlens einer garantierten Beschaffenheit des Liefergegenstandes Schadensersatz statt der Leistung verlangt.<br />
8.4 Sofern Hotel-Restaurant Villa Sayn schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzt, ist die Haftung auf den<br />
vertragstypischen Schaden begrenzt; im übrigen ist sie gemäß Ziff. 8.2. ausgeschlossen. Eine vertragstypische Pflicht ist dann<br />
gegeben, wenn solche Pflichten schuldhaft von Hotel-Restaurant Villa Sayn verletzt werden, auf deren ordnungsgemäßer<br />
Erfüllung der Auftraggeber vertrauen darf, weil sie den Vertrag prägen.<br />
8.5 Der Auftraggeber steht gegenüber Hotel-Restaurant Villa Sayn ein, dass etwa zur Verfügung gestellte Räumlichkeiten den<br />
öffentlich-rechtlichen und sonstigen Vorschriften über Gefahrenabwehr und Unfallverhütung entsprechen. Der Auftraggeber<br />
stellt Hotel-Restaurant Villa Sayn von der Inanspruchnahme für Kosten etwaiger Gefahrenabwehrmaßnahmen (Polizei,<br />
Feuerwehr-, Rettungsdienste) frei, es sei denn, Hotel-Restaurant Villa Sayn habe etwaige Einsätze schuldhaft (8.3.) verursacht.<br />
9. Teilunwirksamkeit<br />
Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.<br />
Anstelle einer unwirksamen individual-vertraglichen Bestimmung verpflichten sich die Vertragsparteien, diese unverzüglich im<br />
Wege ergänzender Vereinbarung durch eine solche schriftliche Abrede zu ersetzen, die dem Ergebnis der unwirksamen<br />
Bestimmung wirtschaftlich am nächsten kommt.<br />
10. Erfüllungsort, Gerichtsstand<br />
10.1 Erfüllung- und Zahlungsort ist der Geschäftssitz des Hotel-Restaurant Villa Sayn.<br />
10.2 Unter Kaufleuten gilt für alle aus dem Vertragsverhältnis sowie über ein Entstehen und seine Wirksamkeit entstehenden<br />
Rechtsstreitigkeiten ausschließlich der Gerichtsstand Koblenz.<br />
11. Anwendbares Recht<br />
Das Vertragsverhältnis unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Kollisionsrechts sowie des<br />
vereinfachten UN-Kaufrechts (CISG).<br />
Ich habe die AGBs gelesen und akzeptiert.<br />
Datum Unterschrift<br />
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