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Okt. – Dez.2013

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8.2 Soweit sich aus den nachstehenden Absätzen nichts Abweichendes ergibt, sind weitergehende Ansprüche des<br />

Auftraggebers ausgeschlossen. Hotel-Restaurant Villa Sayn haftet daher nicht für Schäden, die nicht am Leistungsgegenstand<br />

selber entstanden sind. Insbesondere haftet Hotel-Restaurant Villa Sayn nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige<br />

Vermögensschäden des Bestellers.<br />

8.3 Sofern die Schadensursache Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit ist oder es um Schäden an Leben, Leib und Gesundheit<br />

geht, haftet Hotel-Restaurant Villa Sayn nach den gesetzlichen Bestimmungen. Dies gilt auch, wenn der Auftraggeber wegen<br />

des Fehlens einer garantierten Beschaffenheit des Liefergegenstandes Schadensersatz statt der Leistung verlangt.<br />

8.4 Sofern Hotel-Restaurant Villa Sayn schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzt, ist die Haftung auf den<br />

vertragstypischen Schaden begrenzt; im übrigen ist sie gemäß Ziff. 8.2. ausgeschlossen. Eine vertragstypische Pflicht ist dann<br />

gegeben, wenn solche Pflichten schuldhaft von Hotel-Restaurant Villa Sayn verletzt werden, auf deren ordnungsgemäßer<br />

Erfüllung der Auftraggeber vertrauen darf, weil sie den Vertrag prägen.<br />

8.5 Der Auftraggeber steht gegenüber Hotel-Restaurant Villa Sayn ein, dass etwa zur Verfügung gestellte Räumlichkeiten den<br />

öffentlich-rechtlichen und sonstigen Vorschriften über Gefahrenabwehr und Unfallverhütung entsprechen. Der Auftraggeber<br />

stellt Hotel-Restaurant Villa Sayn von der Inanspruchnahme für Kosten etwaiger Gefahrenabwehrmaßnahmen (Polizei,<br />

Feuerwehr-, Rettungsdienste) frei, es sei denn, Hotel-Restaurant Villa Sayn habe etwaige Einsätze schuldhaft (8.3.) verursacht.<br />

9. Teilunwirksamkeit<br />

Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.<br />

Anstelle einer unwirksamen individual-vertraglichen Bestimmung verpflichten sich die Vertragsparteien, diese unverzüglich im<br />

Wege ergänzender Vereinbarung durch eine solche schriftliche Abrede zu ersetzen, die dem Ergebnis der unwirksamen<br />

Bestimmung wirtschaftlich am nächsten kommt.<br />

10. Erfüllungsort, Gerichtsstand<br />

10.1 Erfüllung- und Zahlungsort ist der Geschäftssitz des Hotel-Restaurant Villa Sayn.<br />

10.2 Unter Kaufleuten gilt für alle aus dem Vertragsverhältnis sowie über ein Entstehen und seine Wirksamkeit entstehenden<br />

Rechtsstreitigkeiten ausschließlich der Gerichtsstand Koblenz.<br />

11. Anwendbares Recht<br />

Das Vertragsverhältnis unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Kollisionsrechts sowie des<br />

vereinfachten UN-Kaufrechts (CISG).<br />

Ich habe die AGBs gelesen und akzeptiert.<br />

Datum Unterschrift<br />

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