Okt. â Dez.2013
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AGBs<br />
Allgemeine Geschäftsbedingungen des Sayntal-Gastronomiebetriebsgesellschaft mbH & Co. KG<br />
nachfolgend „Hotel-Restaurant Villa Sayn“ genannt.<br />
1. Geltungsbereich der Geschäftsbedingungen<br />
1.1 Der Vertragsschluss erfolgt unter ausschließlicher Geltung unserer Allgemeiner Geschäftsbedingungen (im folgenden:<br />
AGB); entgegenstehende oder von unseren AGB abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn,<br />
wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere AGB gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis<br />
entgegenstehender oder von unseren AGB abweichender Bedingungen des Kunden unsere vertragliche Verpflichtung<br />
vorbehaltlos erfüllen.<br />
1.2 Alle Vereinbarungen, die zwischen uns und dem Kunden zur Änderung des Vertrags oder zwecks Ausführung dieses<br />
Vertrages getroffen werden, sind schriftlich niederzulegen. Dies gilt auch für Ergänzungen. Die Schriftformabrede kann nur<br />
schriftlich für den Einzelfall aufgehoben werden.<br />
2. Angebot und Vertragsabschluss<br />
Unser Angebot ist grundsätzlich bis spätestens 14 Tage vor dem geplanten Veranstaltungstermin schriftlich anzunehmen, es<br />
sei denn, eine kürzere oder längere Annahmefrist ist vereinbart. Ungeachtet dessen kommt ein Vertrag auch zustande, wenn<br />
der Kunde ein mündliches Angebot abgibt und wir dieses entweder schriftlich oder mündlich annehmen oder mit der Erfüllung<br />
unserer Leistungsfrist beginnen.<br />
3.Leistungsumfang<br />
3.1 Gegenstand und Umfang der Leistungsanbringung von Hotel-Restaurant Villa Sayn ergeben sich aus den individuellen<br />
Absprachen; zu unseren Leistungspflichten zählen grundsätzlich alle Sach- und Dienstleistungen, die zur Durchführung der in<br />
Auftrag gegebenen Veranstaltung erforderlich sind. Hotel-Restaurant Villa Sayn ist es gestattet, Subunternehmen die<br />
Ausführung des Auftrages zu übertragen.<br />
3.2 Um einen reibungslaufen Ablauf Ihrer Veranstaltung gewährleisten zu können, bitten wir generell um rechtzeitige<br />
Bekanntgabe der von Ihnen gewünschten Angebotsveränderungen sowie der endgültigen Personenzahl. Sollten einzelne Artikel<br />
vorübergehend, auch saisonbedingt nicht lieferbar sein, behalten wir uns einen Austausch gegen zumindest gleichwertige Ware<br />
vor.<br />
3.3 Die angebotenen Waren und Preise sind freibleibend. Die vereinbarten Preise gelten nur für den Gesamtauftrag und für die<br />
angebotene Personenzahl.<br />
4. Lieferzeit<br />
4.1 Die in der konkret getroffenen Vereinbarung angegebenen Liefer- und Leistungstermine sind grundsätzlich verbindlich.<br />
4.2 Hotel-Restaurant Villa Sayn wird jedoch von der von der Lieferverpflichtung frei, wenn Hotel-Restaurant Villa Sayn an der<br />
Erfüllung ihrer Verpflichtung durch den Eintritt von unvorhersehbaren, außergewöhnlichen Umständen gehindert wird, die sie<br />
trotz der nach den Umständen des Einzelfalles zumutbaren Sorgfalt nicht abwenden konnte, z.B. bei höherer Gewalt,<br />
Betriebsstörungen wie Streik oder Aussperrung, behördlichen Eingriffen, von uns nicht zu vertretender Verzögerung in der<br />
Anlieferung wesentlicher Rohstoffe usw. und wenn durch die oben angegebenen Umstände die Lieferung oder Leistung ganz<br />
oder teilweise unmöglich wird. Hierbei ist es unerheblich, ob die angegebenen Hinderungsgründe beim Auftraggeber oder bei<br />
Hotel-Restaurant Villa Sayn eintreten.<br />
4.3 Wird Hotel-Restaurant Villa Sayn gemäß Ziff. 4.2. von der Lieferverpflichtung frei, so entfallen etwaige hieraus hergeleitete<br />
Schadenersatzansprüche und Rücktrittsrechte des Auftraggebers.<br />
4.4 Der Auftraggeber ersetzt Hotel-Restaurant Villa Sayn alle zur Durchführung des Auftrages bis zum Zeitpunkt des Eintritts<br />
eines Ereignisses gemäß Ziff. 4.2 entstandenen erforderlichen Kosten.<br />
4.5 Sollte die Veranstaltung aus von den Auftraggeber zu vertretenen Gründen ausfallen oder von diesem storniert werden,<br />
bzw. sich die Personenzahl wesentlich (mehr als 10%) verringern, erhält Hotel-Restaurant Villa Sayn bei Bekanntgabe des<br />
Ausfalls<br />
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