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Okt. – Dez.2013

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AGBs<br />

Allgemeine Geschäftsbedingungen des Sayntal-Gastronomiebetriebsgesellschaft mbH & Co. KG<br />

nachfolgend „Hotel-Restaurant Villa Sayn“ genannt.<br />

1. Geltungsbereich der Geschäftsbedingungen<br />

1.1 Der Vertragsschluss erfolgt unter ausschließlicher Geltung unserer Allgemeiner Geschäftsbedingungen (im folgenden:<br />

AGB); entgegenstehende oder von unseren AGB abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn,<br />

wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere AGB gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis<br />

entgegenstehender oder von unseren AGB abweichender Bedingungen des Kunden unsere vertragliche Verpflichtung<br />

vorbehaltlos erfüllen.<br />

1.2 Alle Vereinbarungen, die zwischen uns und dem Kunden zur Änderung des Vertrags oder zwecks Ausführung dieses<br />

Vertrages getroffen werden, sind schriftlich niederzulegen. Dies gilt auch für Ergänzungen. Die Schriftformabrede kann nur<br />

schriftlich für den Einzelfall aufgehoben werden.<br />

2. Angebot und Vertragsabschluss<br />

Unser Angebot ist grundsätzlich bis spätestens 14 Tage vor dem geplanten Veranstaltungstermin schriftlich anzunehmen, es<br />

sei denn, eine kürzere oder längere Annahmefrist ist vereinbart. Ungeachtet dessen kommt ein Vertrag auch zustande, wenn<br />

der Kunde ein mündliches Angebot abgibt und wir dieses entweder schriftlich oder mündlich annehmen oder mit der Erfüllung<br />

unserer Leistungsfrist beginnen.<br />

3.Leistungsumfang<br />

3.1 Gegenstand und Umfang der Leistungsanbringung von Hotel-Restaurant Villa Sayn ergeben sich aus den individuellen<br />

Absprachen; zu unseren Leistungspflichten zählen grundsätzlich alle Sach- und Dienstleistungen, die zur Durchführung der in<br />

Auftrag gegebenen Veranstaltung erforderlich sind. Hotel-Restaurant Villa Sayn ist es gestattet, Subunternehmen die<br />

Ausführung des Auftrages zu übertragen.<br />

3.2 Um einen reibungslaufen Ablauf Ihrer Veranstaltung gewährleisten zu können, bitten wir generell um rechtzeitige<br />

Bekanntgabe der von Ihnen gewünschten Angebotsveränderungen sowie der endgültigen Personenzahl. Sollten einzelne Artikel<br />

vorübergehend, auch saisonbedingt nicht lieferbar sein, behalten wir uns einen Austausch gegen zumindest gleichwertige Ware<br />

vor.<br />

3.3 Die angebotenen Waren und Preise sind freibleibend. Die vereinbarten Preise gelten nur für den Gesamtauftrag und für die<br />

angebotene Personenzahl.<br />

4. Lieferzeit<br />

4.1 Die in der konkret getroffenen Vereinbarung angegebenen Liefer- und Leistungstermine sind grundsätzlich verbindlich.<br />

4.2 Hotel-Restaurant Villa Sayn wird jedoch von der von der Lieferverpflichtung frei, wenn Hotel-Restaurant Villa Sayn an der<br />

Erfüllung ihrer Verpflichtung durch den Eintritt von unvorhersehbaren, außergewöhnlichen Umständen gehindert wird, die sie<br />

trotz der nach den Umständen des Einzelfalles zumutbaren Sorgfalt nicht abwenden konnte, z.B. bei höherer Gewalt,<br />

Betriebsstörungen wie Streik oder Aussperrung, behördlichen Eingriffen, von uns nicht zu vertretender Verzögerung in der<br />

Anlieferung wesentlicher Rohstoffe usw. und wenn durch die oben angegebenen Umstände die Lieferung oder Leistung ganz<br />

oder teilweise unmöglich wird. Hierbei ist es unerheblich, ob die angegebenen Hinderungsgründe beim Auftraggeber oder bei<br />

Hotel-Restaurant Villa Sayn eintreten.<br />

4.3 Wird Hotel-Restaurant Villa Sayn gemäß Ziff. 4.2. von der Lieferverpflichtung frei, so entfallen etwaige hieraus hergeleitete<br />

Schadenersatzansprüche und Rücktrittsrechte des Auftraggebers.<br />

4.4 Der Auftraggeber ersetzt Hotel-Restaurant Villa Sayn alle zur Durchführung des Auftrages bis zum Zeitpunkt des Eintritts<br />

eines Ereignisses gemäß Ziff. 4.2 entstandenen erforderlichen Kosten.<br />

4.5 Sollte die Veranstaltung aus von den Auftraggeber zu vertretenen Gründen ausfallen oder von diesem storniert werden,<br />

bzw. sich die Personenzahl wesentlich (mehr als 10%) verringern, erhält Hotel-Restaurant Villa Sayn bei Bekanntgabe des<br />

Ausfalls<br />

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