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212009 – 07.2010<br />

Kun<strong>de</strong>ninformationen und<br />

Versicherungsbedingungen<br />

Die Gothaer<br />

Haftpflichtversicherung für<br />

• Familien/Partner/Single<br />

• Tierhalter<br />

•Lehrer<br />

• Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst<br />

• Besitzer von Heizölbehältern<br />

Stand: AHB 01/08<br />

BBR 07/10


Sehr geehrte Kundin,<br />

sehr geehrter Kun<strong>de</strong>,<br />

Das Inhaltsverzeichnis<br />

Ihr Interesse an unseren Gothaer-Produkten freut uns sehr.<br />

Die Basis unseres gegenseitigen Vertrages bil<strong>de</strong>n die<br />

• Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Haftpflichtversicherung (AHB),<br />

• Beson<strong>de</strong>ren <strong>Bedingungen</strong> und Risikobeschreibungen und Zusatzbedingungen zur Gothaer Haftpflichtversicherung<br />

für Privatpersonen, private Tierhalter, Lehrer, Beamte und Angestellte im öffentlichen<br />

Dienst, Gewässerschä<strong>de</strong>n (BBR)<br />

• sowie gesetzliche Bestimmungen.<br />

Der vereinbarte Versicherungsschutz sowie die dazugehörigen Versicherungsbedingungen sind im<br />

Versicherungsschein beschrieben.<br />

Soweit wir in <strong>de</strong>n Versicherungsunterlagen die männliche Form <strong>de</strong>r Bezeichnung (z. B. Versicherungsnehmer,<br />

Ehegatte) verwen<strong>de</strong>n, ist dabei auch immer die weibliche Bezeichnung mit gemeint.<br />

Bei allen Fragen zum Produkt steht Ihnen auch Ihr Vermittler gerne zur Verfügung.<br />

Ihre<br />

Gothaer Allgemeine Versicherung AG<br />

Seite<br />

Produktinformationsblatt 3<br />

Allgemeine Kun<strong>de</strong>ninformationen 5<br />

Allgemeine Versicherungsbedingungen für die<br />

Haftpflichtversicherung (AHB) 7<br />

Beson<strong>de</strong>re <strong>Bedingungen</strong> und Risiko beschreibungen<br />

und Zusatzbedingungen (BBR) 18<br />

A Privat-Haftpflichtversicherung 18<br />

B Tierhalter-Haftpflichtversicherung 29<br />

C Berufs-Haftpflichtversicherung für Lehrer 32<br />

D Berufs-Haftpflichtversicherung für Beamte und<br />

Angestellte im öffentlichen Dienst (außer Lehrer) 34<br />

E Gemeinsames zu A bis D 34<br />

F Gewässerscha<strong>de</strong>n-Haftpflichtversicherung 36<br />

Klauseln 38<br />

Information zu Ihren Extra-Services 39<br />

Merkblatt zur Datenverarbeitung 40


Produktinformationsblatt zur<br />

Gothaer Haftpflichtversicherung für<br />

• Familien/Partner/Single<br />

• Tierhalter<br />

• Lehrer o<strong>de</strong>r Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst<br />

• Besitzer von Heizölbehältern<br />

Vorbemerkung<br />

Art <strong>de</strong>r Versicherung /<br />

Versicherte Risiken /<br />

Risikoausschlüsse<br />

• Privat-Haftpflichtversicherung<br />

für<br />

Familien/Partner/Single<br />

• Tierhalter-<br />

Haftpflichtversicherung<br />

• Berufs-Haftpflichtversicherung<br />

für Lehrer,<br />

Beamte und Angestellte<br />

im öffentlichen Dienst<br />

• Gewässerscha<strong>de</strong>n-<br />

Haftpflichtversicherung<br />

für Besitzer von Heizölbehältern<br />

• Risikoausschlüsse<br />

Beitrag, Fälligkeit und<br />

Zahlungszeitraum<br />

Mit <strong>de</strong>m Produktinformationsblatt erhalten Sie einen kurzen Überblick über die Gothaer Haftpflichtversicherung.<br />

Bitte beachten Sie: Diese Informationen sind nicht abschließend.<br />

Weitere wichtige Informationen entnehmen Sie <strong>de</strong>n nachfolgen<strong>de</strong>n Unterlagen<br />

• Vorschlag zur Gothaer Haftpflichtversicherung<br />

• Antrag zur Gothaer Haftpflichtversicherung<br />

• Allgemeine Kun<strong>de</strong>ninformationen<br />

• Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Haftpflichtversicherung (AHB), Stand 01/08<br />

• Beson<strong>de</strong>re <strong>Bedingungen</strong> und Risikobeschreibungen und Zusatzbedingungen (BBR), Stand 07/10<br />

• Merkblatt zur Datenverarbeitung.<br />

Bei diesem Versicherungsvertrag han<strong>de</strong>lt es sich um eine Haftpflichtversicherung.<br />

Mit <strong>de</strong>m Begriff Haftpflicht bezeichnet man die Verpflichtung zum Scha<strong>de</strong>nsersatz. Diese Verpflichtung ergibt sich<br />

aus einzelnen gesetzlichen Bestimmungen, in <strong>de</strong>nen geregelt ist, dass jemand, <strong>de</strong>r einem an<strong>de</strong>ren einen<br />

Scha<strong>de</strong>n zufügt, diesen entsprechend zu ersetzen hat.<br />

Aufgabe <strong>de</strong>r Haftpflichtversicherung ist es, Sie vor Scha<strong>de</strong>nsersatzansprüchen, die gegen Sie erhoben wer<strong>de</strong>n, zu<br />

schützen. Das heißt, die Haftpflichtversicherung erledigt für Sie, was in einem solchen Fall zu tun ist: die Prüfung<br />

<strong>de</strong>r Frage, ob und in welcher Höhe für Sie eine Verpflichtung zum Scha<strong>de</strong>nsersatz besteht;<br />

• wenn ja, die Wie<strong>de</strong>rgutmachung <strong>de</strong>s Scha<strong>de</strong>ns in Geld;<br />

• wenn nein, die Abwehr unberechtigter Scha<strong>de</strong>nsersatzansprüche.<br />

Kommt es dann zu Rechtsstreitigkeiten, führt die Gothaer für Sie als Ihr Haftpflichtversicherer <strong>de</strong>n Prozess und<br />

trägt die Kosten (siehe Ziffer 5 AHB).<br />

Hinweis: Lehnt die Gothaer die Zahlung unberechtigter Ansprüche ab, heißt es oft, die Versicherung will nicht<br />

bezahlen. Bitte be<strong>de</strong>nken Sie, dass Sie (und somit auch Ihre Haftpflichtversicherung) solche Scha<strong>de</strong>nsersatzfor<strong>de</strong>rungen<br />

nicht bezahlen müssen, weil dazu keine rechtliche Verpflichtung besteht.<br />

Deshalb empfehlen wir Ihnen, sich mit uns abzustimmen, bevor Sie gegenüber <strong>de</strong>m Anspruchsteller ein Schuldanerkenntnis<br />

abgeben o<strong>de</strong>r eine Zahlung leisten. Denn sollten wir bei <strong>de</strong>r Haftungsprüfung feststellen, dass Sie<br />

gesetzlich nicht zum Scha<strong>de</strong>nsersatz verpflichtet sind, wür<strong>de</strong> von uns keinen Ersatz geleistet (s. Ziffer 6.8 AHB).<br />

Es gibt verschie<strong>de</strong>ne Arten einer Haftpflichtversicherung, je nach<strong>de</strong>m, in welcher Eigenschaft o<strong>de</strong>r für welchen<br />

Zweck Sie <strong>de</strong>n Versicherungsschutz benötigen.<br />

Schützt Sie gegen begrün<strong>de</strong>te und unbegrün<strong>de</strong>te Scha<strong>de</strong>nsersatzansprüche aus <strong>de</strong>n Gefahren <strong>de</strong>s täglichen Lebens<br />

als Privatperson. Den genauen Umfang entnehmen Sie Abschnitt A „Privat-Haftpflichtversicherung“ <strong>de</strong>r BBR.<br />

Schützt Sie gegen begrün<strong>de</strong>te und unbegrün<strong>de</strong>te Scha<strong>de</strong>nsersatzansprüche als privater Halter von Tieren.<br />

Den genauen Umfang entnehmen Sie Abschnitt B „Tierhalter-Haftpflichtversicherung“ <strong>de</strong>r BBR.<br />

Schützt Sie gegen begrün<strong>de</strong>te und unbegrün<strong>de</strong>te Scha<strong>de</strong>nsersatzansprüche aus <strong>de</strong>r Tätigkeit als Lehrer, Beamter<br />

o<strong>de</strong>r Angestellter im öffentlichen Dienst. Den genauen Umfang entnehmen Sie Abschnitt C Berufs-Haftpflicht -<br />

versicherung für Lehrer bzw. D für Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst <strong>de</strong>r BBR.<br />

Schützt Sie gegen begrün<strong>de</strong>te und unbegrün<strong>de</strong>te Scha<strong>de</strong>nsersatzansprüche aus <strong>de</strong>r Lagerung und Verwendung von<br />

Heizöl. Den genauen Umfang entnehmen Sie Abschnitt F Gewässerscha<strong>de</strong>n-Haftpflichtversicherung <strong>de</strong>r BBR.<br />

Um welche Art <strong>de</strong>r Haftpflichtversicherung es sich in Ihrem konkreten Fall han<strong>de</strong>lt, entnehmen Sie <strong>de</strong>m Vorschlag/<br />

Antrag o<strong>de</strong>r Versicherungsschein.<br />

Risikoausschlüsse/-begrenzungen sind ebenfalls in <strong>de</strong>n jeweiligen Abschnitten <strong>de</strong>r AHB und BBR genannt. Hierzu<br />

einige Beispiele, für die kein Versicherungsschutz gewährt wird:<br />

• Haftpflichtansprüche, soweit sie auf Grund eines Vertrags o<strong>de</strong>r einer Zusage über <strong>de</strong>n Umfang <strong>de</strong>r gesetzlichen<br />

Haftpflicht hinausgehen (d.h. Schä<strong>de</strong>n, für die Sie nicht durch gesetzliche Vorschriften zum Scha<strong>de</strong>nsersatz verpflichtet<br />

sind)<br />

• Schä<strong>de</strong>n, die Sie in häuslicher Gemeinschaft mit Ihnen leben<strong>de</strong>n Angehörigen o<strong>de</strong>r im Versicherungsvertrag mitversicherten<br />

Personen zufügen (z. B. Ehegatte, Lebenspartner im Sinne <strong>de</strong>s Lebenspartnerschaftsgesetzes, Kin<strong>de</strong>r)<br />

• Geldstrafen und Bußgel<strong>de</strong>r (hierbei han<strong>de</strong>lt es sich nicht um Haftpflichtansprüche).<br />

• Zu zahlen<strong>de</strong>r Gesamt-Jahresbeitrag*<br />

• Zahlweise jährlich 1/2-jährlich 1/4-jährlich monatlich<br />

• Zu zahlen<strong>de</strong>r Gesamt-Jahresbeitrag gemäß Zahlweise*<br />

• Erstmals zum Versicherungsbeginn<br />

• Vertragsablauf<br />

* inkl. aller Zuschläge und Nachlässe sowie <strong>de</strong>r gesetzlichen Versicherungsteuer<br />

Die jeweiligen Fälligkeiten und <strong>de</strong>n Zahlungszeitraum entnehmen Sie ebenfalls <strong>de</strong>m Vorschlag. Weitere Einzelheiten<br />

entnehmen Sie <strong>de</strong>m Abschnitt Beginn <strong>de</strong>s Versicherungsschutzes / Beitragszahlung <strong>de</strong>r AHB.<br />

3


Beitragszahlung und<br />

Rechtsfolgen bei verspäteten<br />

o<strong>de</strong>r unterbliebenen<br />

Zahlungen<br />

Leistungsausschlüsse<br />

Pflichten<br />

(Obliegenheiten)<br />

• bei<br />

Vertragsabschluss<br />

• während <strong>de</strong>r<br />

Vertragslaufzeit<br />

• bei Eintritt <strong>de</strong>s<br />

Versicherungsfalls<br />

Beginn und En<strong>de</strong> <strong>de</strong>s<br />

Versicherungsschutzes<br />

Hinweis zur<br />

Beendigung <strong>de</strong>s Vertrags<br />

• Risikofortfall<br />

4<br />

Ihre Zahlung <strong>de</strong>s Erst- o<strong>de</strong>r Einmalbeitrages gilt als rechtzeitig, wenn sie unverzüglich nach Ablauf von zwei Wochen<br />

nach Zugang <strong>de</strong>s Versicherungsscheins erfolgt. Zahlungen von Folgebeiträgen gelten als rechtzeitig, wenn sie jeweils<br />

zu <strong>de</strong>n im Versicherungsschein genannten Fälligkeiten geleistet wer<strong>de</strong>n.<br />

Sofern Sie uns eine Einzugsermächtigung (Lastschriftverfahren) erteilen, gilt Ihre Zahlung jeweils als rechtzeitig,<br />

wenn <strong>de</strong>r Beitrag zum angegebenen Fälligkeitstag von uns eingezogen wer<strong>de</strong>n kann und Sie <strong>de</strong>r berechtigten Einziehung<br />

nicht wi<strong>de</strong>rsprechen.<br />

Nicht rechtzeitige Zahlung <strong>de</strong>s Erst- o<strong>de</strong>r Einmalbeitrages o<strong>de</strong>r eines Folgebeitrages kann zum Verlust <strong>de</strong>s Versicherungsschutzes<br />

führen.<br />

Weitere Einzelheiten entnehmen Sie <strong>de</strong>m Abschnitt Beginn <strong>de</strong>s Versicherungsschutzes / Beitragszahlung <strong>de</strong>r AHB.<br />

Kein Versicherungsschutz besteht zum Beispiel bei Schä<strong>de</strong>n,<br />

• die Sie absichtlich herbeiführen (Vorsatz)<br />

• die Sie selbst erlei<strong>de</strong>n (Eigenschä<strong>de</strong>n)<br />

• die Sie durch <strong>de</strong>n Gebrauch eines Kraftfahrzeuges, bestimmter Luft - o<strong>de</strong>r Wasserfahrzeuge herbeiführen, weil es<br />

dafür spezielle Haftpflichtversicherungen gibt, z. B. die Kfz-Haftpflichtversicherung, die je<strong>de</strong>r Halter eines Kraftfahrzeuges<br />

abschließen muss.<br />

Weitere Einzelheiten entnehmen Sie Ziffer 7 Ausschlüsse <strong>de</strong>r AHB sowie <strong>de</strong>n jeweiligen BBR.<br />

Bei Abschluss <strong>de</strong>s Versicherungsvertrages, während <strong>de</strong>r Vertragslaufzeit und bei Eintritt <strong>de</strong>s<br />

Versicherungsfalles sind bestimmte Pflichten zu erfüllen.<br />

Fahrlässige, grob fahrlässige o<strong>de</strong>r vorsätzliche Pflichtverletzungen können uns, je nach<strong>de</strong>m berechtigen, vom Vertrag<br />

zurückzutreten, <strong>de</strong>n Vertrag zu kündigen, die Leistungen zu kürzen bzw. ganz zu versagen o<strong>de</strong>r die Vertragsbestimmungen<br />

bzw. <strong>de</strong>n Beitrag anzupassen.<br />

Einige Beispiele nennen wir Ihnen in diesem Produktinformationsblatt. Weitere Einzelheiten entnehmen Sie<br />

Abschnitt Obliegenheiten <strong>de</strong>s Versicherungsnehmers <strong>de</strong>r AHB.<br />

Prüfen Sie genau, welchen Haftpflicht-Risiken Sie ausgesetzt sind. Lassen Sie sich dabei von uns beraten. Bei<br />

Abschluss <strong>de</strong>s Versicherungsvertrages erfragen wir schriftlich o<strong>de</strong>r in Textform Gefahrenumstän<strong>de</strong>, die für uns erheblich<br />

sind. Unsere Fragen sind wahrheitsgemäß und vollständig zu beantworten.<br />

Mel<strong>de</strong>n Sie uns neue Risiken, die nach Vertragsabschluss entstan<strong>de</strong>n sind, z. B. Än<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>s Familienstan<strong>de</strong>s,<br />

Anschaffung eines Hun<strong>de</strong>s o<strong>de</strong>r Pfer<strong>de</strong>s, Bau eines Hauses, Eröffnung eines Betriebes.<br />

Bei Eintritt <strong>de</strong>s Versicherungsfalls sind insbeson<strong>de</strong>re Sie verpflichtet, uns <strong>de</strong>n Eintritt <strong>de</strong>s Versicherungsfalls, nach<strong>de</strong>m<br />

Sie bzw. <strong>de</strong>r Dritte vom Versicherungsfall Kenntnis erlangt haben, unverzüglich anzuzeigen, uns alle zur Prüfung<br />

<strong>de</strong>s Scha<strong>de</strong>n- / Leistungsfalles notwendigen Auskünfte zu erteilen und Unterlagen zu überlassen.<br />

Beispiele für weitere Pflichten:<br />

Erheben Sie sofort Wi<strong>de</strong>rspruch gegen einen gegen Sie beantragten gerichtlichen Mahnbescheid. Informieren Sie uns<br />

unverzüglich von einer gegen Sie erhobenen Klage und reichen Sie alle gerichtlich zugehen<strong>de</strong>n Schriftstücke schnellstens<br />

ein. Zeigen Sie uns auch sofort an, wenn gegen Sie ein Anspruch gerichtlich geltend gemacht, die Prozesskostenhilfe<br />

beantragt o<strong>de</strong>r Ihnen gerichtlich <strong>de</strong>r Streit verkün<strong>de</strong>t wird. Das gleiche gilt im Falle eines Arrestes, einer<br />

einstweiligen Verfügung o<strong>de</strong>r eines Beweissicherungsverfahrens.<br />

Übrigens: Ihre erste Scha<strong>de</strong>nmeldung können Sie schnell und einfach telefonisch vornehmen. Über das Gothaer<br />

Scha<strong>de</strong>n-Service-Telefon 030 5508-81508 sind wir für Sie 7 Tage die Woche und 24 Stun<strong>de</strong>n täglich erreichbar.<br />

Der Versicherungsschutz beginnt mit Einlösung <strong>de</strong>s Versicherungsscheines durch Zahlung <strong>de</strong>s Beitrags, jedoch nicht<br />

vor <strong>de</strong>m vereinbarten Zeitpunkt. Beachten Sie hierzu auch <strong>de</strong>n Abschnitt „Beitragszahlung und Rechtsfolgen bei verspäteten<br />

o<strong>de</strong>r unterbliebenen Zahlungen“.<br />

Der Versicherungsschutz en<strong>de</strong>t mit Beendigung <strong>de</strong>s Versicherungsvertrags und in an<strong>de</strong>ren vertraglich o<strong>de</strong>r gesetzlich<br />

genannten Fällen.<br />

Weitere Einzelheiten entnehmen Sie Abschnitt Dauer und En<strong>de</strong> <strong>de</strong>s Vertrags / Kündigung <strong>de</strong>r AHB.<br />

Der Vertrag en<strong>de</strong>t durch Kündigung o<strong>de</strong>r Risikofortfall und in weiteren vertraglich o<strong>de</strong>r gesetzlich genannten Fällen.<br />

Weitere Einzelheiten entnehmen Sie Abschnitt Dauer und En<strong>de</strong> <strong>de</strong>s Vertrags / Kündigung <strong>de</strong>r AHB.<br />

Bei Verträgen mit festem Vertragsablauf ohne Verlängerungsvereinbarung en<strong>de</strong>t <strong>de</strong>r Vertrag automatisch zum vereinbarten<br />

Zeitpunkt. Eine Kündigung ist nicht erfor<strong>de</strong>rlich.<br />

Grundsätzlich erlischt <strong>de</strong>r Versicherungsschutz bei vollständigem und dauern<strong>de</strong>m Wegfall <strong>de</strong>s versicherten Risikos.<br />

Dies ist z.B. beim Verkauf eines Hauses bezüglich <strong>de</strong>r Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht-Versicherung o<strong>de</strong>r beim<br />

Verkauf sämtlicher Tiere bei einer Tierhalter-Haftpflichtversicherung <strong>de</strong>r Fall (siehe Ziffer 17 AHB).<br />

Für die Privat-Haftpflichtversicherung besteht nach <strong>de</strong>m Tod <strong>de</strong>s Versicherungsnehmers <strong>de</strong>r Versicherungsschutz für<br />

<strong>de</strong>n mitversicherten Ehegatten o<strong>de</strong>r Partner sowie mitversicherte Kin<strong>de</strong>r bis zur nächsten Beitragsfälligkeit unverän<strong>de</strong>rt<br />

fort. Zahlt <strong>de</strong>r überleben<strong>de</strong> Ehegatte o<strong>de</strong>r Partner <strong>de</strong>n nächsten Beitrag, wird dieser automatisch Vertragspartner<br />

und führt die Versicherung weiter (siehe BBR A II. 3. und A V. 1.).<br />

Haben Sie im Rahmen einer Privat-Haftpflichtversicherung auch eine Berufs-Haftpflichtversicherung (z. B. Lehrer-<br />

Haftpflicht) abgeschlossen und Sie geben diesen Beruf auf, wird nur die Berufs-Haftpflicht aus <strong>de</strong>m Vertrag ausgeschlossen.<br />

Die Privat-Haftpflichtversicherung bleibt weiter bestehen.


Allgemeine Kun<strong>de</strong>ninformationen<br />

Informationen zum Versicherer<br />

• Gesellschaftsangaben<br />

(In<strong>de</strong>ntität <strong>de</strong>s Versicherers)<br />

• Ladungsfähige Anschrift<br />

• Nie<strong>de</strong>rlassungen im<br />

Inland<br />

• Nie<strong>de</strong>rlassungen im<br />

EU-Gebiet und<br />

dortige Vertreter<br />

• Hauptgeschäftstätigkeit<br />

Aufsichtsbehör<strong>de</strong><br />

Ansprechpartner zur außergerichtlichen<br />

Schlichtung<br />

• Beauftragter für die Anliegen<br />

<strong>de</strong>r Mitglie<strong>de</strong>r<br />

• Versicherungsombudsmann<br />

Gothaer Allgemeine Versicherung AG<br />

Rechtsform Aktiengesellschaft<br />

Registergericht und Registernummer Amtsgericht Köln, HRB 21433<br />

Steuernummer 215 / 5887 / 0021<br />

Vorsitzen<strong>de</strong>r <strong>de</strong>s Aufsichtsrats Dr. Roland Schulz<br />

Vorstand Thomas Leicht, Vorsitzen<strong>de</strong>r<br />

Dr. Werner Görg<br />

Dr. Helmut Hofmeier<br />

Michael Kurtenbach<br />

Jürgen Meisch<br />

Dr. Hartmut Nickel-Waninger<br />

Oliver Schoeller<br />

Postanschrift 50598 Köln<br />

Hausanschrift Gothaer Allee 1<br />

50969 Köln<br />

Gothaer Allgemeine Versicherung AG Katharinenstr. 23 - 25 20457 Hamburg<br />

Gothaer Allgemeine Versicherung AG Gothaer Allee 1 50969 Köln<br />

Gothaer Allgemeine Versicherung AG Johannesstr. 39 - 45 70176 Stuttgart<br />

Frankreich<br />

Gothaer Allgemeine Versicherung AG 1 bis, rue <strong>de</strong> Bouxwiller F-67000 Strasbourg<br />

Hauptbevollmächtigter Clau<strong>de</strong> Ketterle<br />

Spanien<br />

Gothaer Allgemeine Versicherung AG Avenidas <strong>de</strong> Burgos, 109 E-28050 Madrid<br />

Hauptbevollmächtigter Michael Giesen<br />

Direkter und indirekter Betrieb <strong>de</strong>r Scha<strong>de</strong>n- und Unfallversicherung in allen Versicherungszweigen.<br />

Bun<strong>de</strong>sanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)<br />

Bereich Versicherungen<br />

Graurheindorfer Straße 108<br />

53117 Bonn<br />

Ihre individuelle, persönliche und kompetente Beratung ist unser Ziel.<br />

Sollten Sie <strong>de</strong>nnoch einmal nicht zufrie<strong>de</strong>n sein, wen<strong>de</strong>n Sie sich bitte an<br />

Gothaer<br />

Beauftragter für die Anliegen <strong>de</strong>r Mitglie<strong>de</strong>r (BAM)<br />

50598 Köln<br />

o<strong>de</strong>r an die gesetzlich vorgesehene Schlichtungsstelle zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten:<br />

Versicherungsombudsmann e.V.<br />

Postfach 08 06 32<br />

10006 Berlin<br />

Internet: www.versicherungsombudsmann.<strong>de</strong><br />

Ihr Recht, unmittelbar <strong>de</strong>n Rechtsweg zu beschreiten, wird durch diese Einrichtungen nicht berührt.<br />

5


Informationen zur<br />

Versicherungsleistung<br />

und zum Gesamtbeitrag<br />

Informationen zum Vertrag<br />

• Gültigkeitsdauer von<br />

Vorschlägen und sonstigen<br />

vorvertraglichen Angaben<br />

• Bin<strong>de</strong>frist<br />

• Zustan<strong>de</strong>kommen <strong>de</strong>s<br />

Vertrages<br />

• Wi<strong>de</strong>rrufsrecht<br />

6<br />

Die wesentlichen Merkmale <strong>de</strong>r Versicherungsleistung, wie Art, Umfang, Fälligkeit und Erfüllung <strong>de</strong>r Versicherungsleistungen<br />

sowie <strong>de</strong>n Gesamtbeitrag (Gesamtpreis und eingerechnete Kosten) haben wir Ihnen<br />

bereits im Produktinformationsblatt bzw. Vorschlag zur Gothaer Haftpflichtversicherung genannt.<br />

Grundsätzlich haben die Ihnen für <strong>de</strong>n Abschluss eines Versicherungsvertrages zur Verfügung gestellten<br />

Informationen eine befristete Gültigkeitsdauer. Dies gilt sowohl bei unverbindlichen Werbemaßnahmen<br />

(Broschüren, Annoncen, etc.) als auch bei Vorschlägen und sonstigen Preisangaben.<br />

Sofern in <strong>de</strong>n Unterlagen keine Gültigkeitsdauer angegeben ist, halten wir uns an die gemachten Angaben<br />

vier Wochen gebun<strong>de</strong>n. Danach unterbreiten wir Ihnen gerne einen neuen Vorschlag.<br />

Sie sind an Ihren Antrag auf Abschluss eines Versicherungsvertrages einen Monat gebun<strong>de</strong>n.<br />

Grundsätzlich kommt <strong>de</strong>r Versicherungsvertrag durch Ihre und unsere inhaltlich übereinstimmen<strong>de</strong>n Vertragserklärungen<br />

(Willenserklärungen) zustan<strong>de</strong>, wenn Sie Ihre Vertragserklärung nicht innerhalb von zwei<br />

Wochen wi<strong>de</strong>rrufen.<br />

Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Grün<strong>de</strong>n in Textform (z. B. Brief,<br />

Telefax, E-Mail) wi<strong>de</strong>rrufen. Die Frist beginnt, nach<strong>de</strong>m Sie <strong>de</strong>n Versicherungsschein, die Vertragsbestimmungen<br />

einschließlich <strong>de</strong>r Allgemeinen Versicherungsbedingungen, die weiteren Informationen nach § 7 Abs. 1<br />

und 2 <strong>de</strong>s Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) in Verbindung mit <strong>de</strong>n §§ 1 bis 4 <strong>de</strong>r VVG-Informationspflichtenverordnung<br />

und diese Belehrung jeweils in Textform erhalten haben. Zur Wahrung <strong>de</strong>r Wi<strong>de</strong>rrufsfrist<br />

genügt die rechtzeitige Absendung <strong>de</strong>s Wi<strong>de</strong>rrufs. Der Wi<strong>de</strong>rruf ist zu richten an:<br />

Gothaer Allgemeine Versicherung AG, Gothaer Allee 1, 50969 Köln.<br />

– Wi<strong>de</strong>rrufsfolgen Im Falle eines wirksamen Wi<strong>de</strong>rrufs en<strong>de</strong>t <strong>de</strong>r Versicherungsschutz, und wir erstatten Ihnen <strong>de</strong>n auf die Zeit<br />

nach Zugang <strong>de</strong>s Wi<strong>de</strong>rrufs entfallen<strong>de</strong>n Teil <strong>de</strong>r Beiträge, wenn Sie zugestimmt haben, dass <strong>de</strong>r Versicherungsschutz<br />

vor <strong>de</strong>m En<strong>de</strong> <strong>de</strong>r Wi<strong>de</strong>rrufsfrist beginnt. Den Teil <strong>de</strong>s Beitrags, <strong>de</strong>r auf die Zeit bis zum Zugang<br />

<strong>de</strong>s Wi<strong>de</strong>rrufs entfällt, dürfen wir in diesem Fall einbehalten; dabei han<strong>de</strong>lt es sich pro Tag um einen Betrag<br />

in Höhe von 1/360 <strong>de</strong>s von Ihnen für ein Jahr zu zahlen<strong>de</strong>n Beitrags.<br />

Die Erstattung zurückzuzahlen<strong>de</strong>r Beiträge erfolgt unverzüglich, spätestens 30 Tage nach Zugang <strong>de</strong>s Wi<strong>de</strong>rrufs.<br />

Beginnt <strong>de</strong>r Versicherungsschutz nicht vor <strong>de</strong>m En<strong>de</strong> <strong>de</strong>r Wi<strong>de</strong>rrufsfrist, hat <strong>de</strong>r wirksame Wi<strong>de</strong>rruf zur Folge,<br />

dass empfangene Leistungen und gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben sind.<br />

– Beson<strong>de</strong>re Hinweise Ihr Wi<strong>de</strong>rrufsrecht erlischt, wenn <strong>de</strong>r Vertrag auf Ihren ausdrücklichen Wunsch sowohl von Ihnen als auch<br />

von uns vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Wi<strong>de</strong>rrufsrecht ausgeübt haben. Das Wi<strong>de</strong>rrufsrecht besteht<br />

nicht bei Verträgen mit einer Laufzeit von weniger als einem Monat. Soweit eine vorläufige Deckung erteilt<br />

wur<strong>de</strong>, en<strong>de</strong>t diese mit <strong>de</strong>m Zugang <strong>de</strong>s Wi<strong>de</strong>rrufs bei uns.<br />

• Laufzeit <strong>de</strong>s Vertrages<br />

• Beendigung <strong>de</strong>s Vertrages<br />

• Vertragssprache<br />

• Anwendbares Recht<br />

• Gerichtsstand<br />

Die Vertragsdauer entnehmen Sie <strong>de</strong>m Produktinformationsblatt bzw. Vorschlag.<br />

Einzelheiten entnehmen Sie <strong>de</strong>m Produktinformationsblatt und <strong>de</strong>n Versicherungsbedingungen.<br />

Sämtliche das Vertragsverhältnis betreffen<strong>de</strong> Informationen und Kommunikation fin<strong>de</strong>n in <strong>de</strong>utscher Sprache<br />

statt. Im Einzelfall können an<strong>de</strong>re Vereinbarungen getroffen wer<strong>de</strong>n.<br />

Es gilt das Recht <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>srepublik Deutschland.<br />

Ansprüche gegen uns als Versicherer können Sie vor <strong>de</strong>m Gericht an Ihrem Wohnort bzw. gewöhnlichen Aufenthaltsort<br />

o<strong>de</strong>r vor <strong>de</strong>m Landgericht in Köln (Sitz <strong>de</strong>r Gesellschaft) geltend machen.


Allgemeine Versicherungsbedingungen<br />

für die Haftpflichtversicherung (AHB)<br />

(A 100 – Stand 01/08)<br />

Umfang <strong>de</strong>s Versicherungsschutzes Seite<br />

1. Gegenstand <strong>de</strong>r Versicherung, Versicherungsfall 8<br />

2. Vermögensschä<strong>de</strong>n, Abhan<strong>de</strong>nkommen von Sachen 8<br />

3. Versichertes Risiko 8<br />

4. Vorsorgeversicherung 8<br />

5. Leistungen <strong>de</strong>r Versicherung 9<br />

6. Begrenzung <strong>de</strong>r Leistungen 9<br />

7. Ausschlüsse 9<br />

Beginn <strong>de</strong>s Versicherungsschutzes / Beitragszahlung<br />

8. Beginn <strong>de</strong>s Versicherungsschutzes 12<br />

9. Zahlung und Folgen verspäteter Zahlung / erster o<strong>de</strong>r einmaliger Beitrag 12<br />

10. Zahlung und Folgen verspäteter Zahlung / Folgebeitrag 12<br />

11. Rechtzeitigkeit <strong>de</strong>r Zahlung bei Lastschriftermächtigung 12<br />

12. Teilzahlung und Folgen bei verspäteter Zahlung 12<br />

13. Beitragsregulierung 13<br />

14. Beitrag bei vorzeitiger Vertragsbeendigung 13<br />

15. Beitragsangleichung 13<br />

Dauer und En<strong>de</strong> <strong>de</strong>s Vertrages / Kündigung<br />

16. Dauer und En<strong>de</strong> <strong>de</strong>s Vertrages 13<br />

17. Wegfall <strong>de</strong>s versicherten Risikos 14<br />

18. Kündigung nach Beitragsangleichung 14<br />

19. Kündigung nach Versicherungsfall 14<br />

20. Kündigung nach Veräußerung versicherter Unternehmen 14<br />

21. Kündigung nach Risikoerhöhung aufgrund Än<strong>de</strong>rung o<strong>de</strong>r Erlass von Rechtsvorschriften 14<br />

22. Mehrfachversicherung 15<br />

Obliegenheiten <strong>de</strong>s Versicherungsnehmers<br />

23. Vorvertragliche Anzeigepflichten <strong>de</strong>s Versicherungsnehmers 15<br />

24. Obliegenheiten vor Eintritt <strong>de</strong>s Versicherungsfalles 16<br />

25. Obliegenheiten nach Eintritt <strong>de</strong>s Versicherungsfalles 16<br />

26. Rechtsfolgen bei Verletzung von Obliegenheiten 16<br />

Weitere Bestimmungen<br />

27. Mitversicherte Personen 16<br />

28. Abtretungsverbot 17<br />

29. Anzeigen, Willenserklärungen, Anschriftenän<strong>de</strong>rung 17<br />

30. Verjährung 17<br />

31. Zuständiges Gericht 17<br />

32. Anzuwen<strong>de</strong>n<strong>de</strong>s Recht 17<br />

7


Umfang <strong>de</strong>s Versicherungsschutzes<br />

1.<br />

Gegenstand <strong>de</strong>r Versicherung,<br />

Versicherungsfall<br />

2.<br />

Vermögensscha<strong>de</strong>n, Abhan<strong>de</strong>nkommen<br />

von Sachen<br />

3.<br />

Versichertes Risiko<br />

4.<br />

Vorsorgeversicherung<br />

8<br />

1.1 Versicherungsschutz besteht im Rahmen <strong>de</strong>s versicherten Risikos für <strong>de</strong>n Fall, dass <strong>de</strong>r Versicherungsnehmer<br />

wegen eines während <strong>de</strong>r Wirksamkeit <strong>de</strong>r Versicherung eingetretenen Scha<strong>de</strong>nereignisses<br />

(Versicherungsfall), das einen Personen-, Sach- o<strong>de</strong>r sich daraus ergeben<strong>de</strong>n Vermögensscha<strong>de</strong>n<br />

zur Folge hatte, aufgrund<br />

gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen<br />

privatrechtlichen Inhalts<br />

von einem Dritten auf Scha<strong>de</strong>nsersatz in Anspruch genommen wird.<br />

Scha<strong>de</strong>nereignis ist das Ereignis, als <strong>de</strong>ssen Folge die Schädigung <strong>de</strong>s Dritten unmittelbar entstan<strong>de</strong>n<br />

ist. Auf <strong>de</strong>n Zeitpunkt <strong>de</strong>r Scha<strong>de</strong>nverursachung, die zum Scha<strong>de</strong>nereignis geführt hat, kommt<br />

es nicht an.<br />

1.2 Kein Versicherungsschutz besteht für Ansprüche, auch wenn es sich um gesetzliche Ansprüche han<strong>de</strong>lt,<br />

(1) auf Erfüllung von Verträgen, Nacherfüllung, aus Selbstvornahme, Rücktritt, Min<strong>de</strong>rung, auf Scha<strong>de</strong>nsersatz<br />

statt <strong>de</strong>r Leistung;<br />

(2) wegen Schä<strong>de</strong>n, die verursacht wer<strong>de</strong>n, um die Nacherfüllung durchführen zu können;<br />

(3) wegen <strong>de</strong>s Ausfalls <strong>de</strong>r Nutzung <strong>de</strong>s Vertragsgegenstan<strong>de</strong>s o<strong>de</strong>r wegen <strong>de</strong>s Ausbleibens <strong>de</strong>s mit<br />

<strong>de</strong>r Vertragsleistung geschul<strong>de</strong>ten Erfolges;<br />

(4) auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen im Vertrauen auf ordnungsgemäße Vertragserfüllung;<br />

(5) auf Ersatz von Vermögensschä<strong>de</strong>n wegen Verzögerung <strong>de</strong>r Leistung;<br />

(6) wegen an<strong>de</strong>rer an die Stelle <strong>de</strong>r Erfüllung treten<strong>de</strong>r Ersatzleistungen.<br />

Dieser Versicherungsschutz kann durch beson<strong>de</strong>re Vereinbarung erweitert wer<strong>de</strong>n auf die gesetzliche<br />

Haftpflicht privatrechtlichen Inhalts <strong>de</strong>s Versicherungsnehmers wegen<br />

2.1 Vermögensschä<strong>de</strong>n, die we<strong>de</strong>r durch Personen- noch durch Sachschä<strong>de</strong>n entstan<strong>de</strong>n sind;<br />

2.2 Schä<strong>de</strong>n durch Abhan<strong>de</strong>nkommen von Sachen; hierauf fin<strong>de</strong>n dann die Bestimmungen über Sachschä<strong>de</strong>n<br />

Anwendung.<br />

3.1 Der Versicherungsschutz umfasst die gesetzliche Haftpflicht<br />

(1) aus <strong>de</strong>n im Versicherungsschein und seinen Nachträgen angegebenen Risiken <strong>de</strong>s Versicherungsnehmers,<br />

(2) aus Erhöhungen o<strong>de</strong>r Erweiterungen <strong>de</strong>r im Versicherungsschein und seinen Nachträgen angegebenen<br />

Risiken. Dies gilt nicht für Risiken aus <strong>de</strong>m Halten o<strong>de</strong>r Gebrauch von versicherungspflichtigen<br />

Kraft-, Luft- o<strong>de</strong>r Wasserfahrzeugen sowie für sonstige Risiken, die <strong>de</strong>r Versicherungs-<br />

o<strong>de</strong>r Deckungsvorsorgepflicht unterliegen,<br />

(3) aus Risiken, die für <strong>de</strong>n Versicherungsnehmer nach Abschluss <strong>de</strong>r Versicherung neu entstehen<br />

(Vorsorgeversicherung) und die in Ziffer 4 näher geregelt sind.<br />

3.2 Der Versicherungsschutz erstreckt sich auch auf Erhöhungen <strong>de</strong>s versicherten Risikos durch Än<strong>de</strong>rung<br />

bestehen<strong>de</strong>r o<strong>de</strong>r Erlass neuer Rechtsvorschriften. Der Versicherer kann <strong>de</strong>n Vertrag jedoch<br />

unter <strong>de</strong>n Voraussetzungen von Ziffer 21 kündigen.<br />

4.1 Risiken, die nach Abschluss <strong>de</strong>s Versicherungsvertrages neu entstehen, sind im Rahmen <strong>de</strong>s bestehen<strong>de</strong>n<br />

Vertrages sofort versichert.<br />

(1) Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, nach Auffor<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>s Versicherers je<strong>de</strong>s neue Risiko<br />

innerhalb eines Monats anzuzeigen. Die Auffor<strong>de</strong>rung kann auch mit <strong>de</strong>r Beitragsrechnung<br />

erfolgen. Unterlässt <strong>de</strong>r Versicherungsnehmer die rechtzeitige Anzeige, entfällt <strong>de</strong>r Versicherungsschutz<br />

für das neue Risiko rückwirkend ab <strong>de</strong>ssen Entstehung.<br />

Tritt <strong>de</strong>r Versicherungsfall ein, bevor das neue Risiko angezeigt wur<strong>de</strong>, so hat <strong>de</strong>r Versicherungsnehmer<br />

zu beweisen, dass das neue Risiko erst nach Abschluss <strong>de</strong>r Versicherung und zu einem<br />

Zeitpunkt hinzugekommen ist, zu <strong>de</strong>m die Anzeigefrist noch nicht verstrichen war.<br />

(2) Der Versicherer ist berechtigt, für das neue Risiko einen angemessenen Beitrag zu verlangen.<br />

Kommt eine Einigung über die Höhe dieses Beitrages innerhalb eines Monats nach Eingang <strong>de</strong>r<br />

Anzeige nicht zustan<strong>de</strong>, entfällt <strong>de</strong>r Versicherungsschutz für das neue Risiko rückwirkend ab<br />

<strong>de</strong>ssen Entstehung.<br />

4.2 Der Versicherungsschutz für neue Risiken ist von ihrer Entstehung bis zur Einigung im Sinne von<br />

Ziffer 4.1 (2) auf <strong>de</strong>n Betrag von 2.000.000 EUR für Personenschä<strong>de</strong>n und 1.000.000 EUR für Sachschä<strong>de</strong>n<br />

und – soweit vereinbart – 100.000 EUR für Vermögensschä<strong>de</strong>n begrenzt, sofern nicht im<br />

Versicherungsschein geringere Deckungssummen festgesetzt sind.<br />

4.3 Die Regelung <strong>de</strong>r Vorsorgeversicherung gilt nicht für Risiken<br />

(1) aus <strong>de</strong>m Eigentum, Besitz, Halten o<strong>de</strong>r Führen eines Kraft-, Luft- o<strong>de</strong>r Wasserfahrzeugs, soweit<br />

diese Fahrzeuge <strong>de</strong>r Zulassungs-, Führerschein- o<strong>de</strong>r Versicherungspflicht unterliegen;<br />

(2) aus <strong>de</strong>m Eigentum, Besitz, Betrieb o<strong>de</strong>r Führen von Bahnen;<br />

(3) die <strong>de</strong>r Versicherungs- o<strong>de</strong>r Deckungsvorsorgepflicht unterliegen;<br />

(4) die kürzer als ein Jahr bestehen wer<strong>de</strong>n und <strong>de</strong>shalb im Rahmen von kurzfristigen Versicherungsverträgen<br />

zu versichern sind.


5.<br />

Leistungen <strong>de</strong>r Versicherung<br />

6.<br />

Begrenzung <strong>de</strong>r Leistungen<br />

7.<br />

Ausschlüsse<br />

5.1 Der Versicherungsschutz umfasst die Prüfung <strong>de</strong>r Haftpflichtfrage, die Abwehr unberechtigter Scha<strong>de</strong>nsersatzansprüche<br />

und die Freistellung <strong>de</strong>s Versicherungsnehmers von berechtigten Scha<strong>de</strong>nsersatzverpflichtungen.<br />

Berechtigt sind Scha<strong>de</strong>nsersatzverpflichtungen dann, wenn <strong>de</strong>r Versicherungsnehmer aufgrund<br />

Gesetzes, rechtskräftigen Urteils, Anerkenntnisses o<strong>de</strong>r Vergleiches zur Entschädigung verpflichtet<br />

ist und <strong>de</strong>r Versicherer hierdurch gebun<strong>de</strong>n ist. Anerkenntnisse und Vergleiche, die vom Versicherungsnehmer<br />

ohne Zustimmung <strong>de</strong>s Versicherers abgegeben o<strong>de</strong>r geschlossen wor<strong>de</strong>n sind, bin<strong>de</strong>n<br />

<strong>de</strong>n Versicherer nur, soweit <strong>de</strong>r Anspruch auch ohne Anerkenntnis o<strong>de</strong>r Vergleich bestan<strong>de</strong>n hätte.<br />

Ist die Scha<strong>de</strong>nsersatzverpflichtung <strong>de</strong>s Versicherungsnehmers mit bin<strong>de</strong>n<strong>de</strong>r Wirkung für <strong>de</strong>n Versicherer<br />

festgestellt, hat <strong>de</strong>r Versicherer <strong>de</strong>n Versicherungsnehmer binnen zwei Wochen vom<br />

Anspruch <strong>de</strong>s Dritten freizustellen.<br />

5.2 Der Versicherer ist bevollmächtigt, alle ihm zur Abwicklung <strong>de</strong>s Scha<strong>de</strong>ns o<strong>de</strong>r Abwehr <strong>de</strong>r Scha<strong>de</strong>nsersatzansprüche<br />

zweckmäßig erscheinen<strong>de</strong>n Erklärungen im Namen <strong>de</strong>s Versicherungsnehmers<br />

abzugeben.<br />

Kommt es in einem Versicherungsfall zu einem Rechtsstreit über Scha<strong>de</strong>nsersatzansprüche gegen<br />

<strong>de</strong>n Versicherungsnehmer, ist <strong>de</strong>r Versicherer zur Prozessführung bevollmächtigt. Er führt <strong>de</strong>n<br />

Rechtsstreit im Namen <strong>de</strong>s Versicherungsnehmers auf seine Kosten.<br />

5.3 Wird in einem Strafverfahren wegen eines Scha<strong>de</strong>nsereignisses, das einen unter <strong>de</strong>n Versicherungsschutz<br />

fallen<strong>de</strong>n Haftpflichtanspruch zur Folge haben kann, die Bestellung eines Verteidigers für<br />

<strong>de</strong>n Versicherungsnehmer von <strong>de</strong>m Versicherer gewünscht o<strong>de</strong>r genehmigt, so trägt <strong>de</strong>r Versicherer<br />

die gebührenordnungsmäßigen o<strong>de</strong>r die mit ihm beson<strong>de</strong>rs vereinbarten höheren Kosten <strong>de</strong>s Verteidigers.<br />

5.4 Erlangt <strong>de</strong>r Versicherungsnehmer o<strong>de</strong>r ein Mitversicherter das Recht, die Aufhebung o<strong>de</strong>r Min<strong>de</strong>rung<br />

einer zu zahlen<strong>de</strong>n Rente zu for<strong>de</strong>rn, so ist <strong>de</strong>r Versicherer zur Ausübung dieses Rechts bevollmächtigt.<br />

6.1 Die Entschädigungsleistung <strong>de</strong>s Versicherers ist bei je<strong>de</strong>m Versicherungsfall auf die vereinbarten<br />

Deckungssummen begrenzt. Dies gilt auch dann, wenn sich <strong>de</strong>r Versicherungsschutz auf mehrere<br />

entschädigungspflichtige Personen erstreckt.<br />

6.2 Sofern nicht etwas an<strong>de</strong>res vereinbart wur<strong>de</strong>, sind die Entschädigungsleistungen <strong>de</strong>s Versicherers<br />

für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres auf das Einfache <strong>de</strong>r vereinbarten Deckungssummen<br />

begrenzt.<br />

6.3 Mehrere während <strong>de</strong>r Wirksamkeit <strong>de</strong>r Versicherung eintreten<strong>de</strong> Versicherungsfälle gelten als ein<br />

Versicherungsfall, <strong>de</strong>r im Zeitpunkt <strong>de</strong>s ersten dieser Versicherungsfälle eingetreten ist, wenn diese<br />

– auf <strong>de</strong>rselben Ursache,<br />

– auf gleichen Ursachen mit innerem, insbeson<strong>de</strong>re sachlichem und zeitlichem, Zusammenhang<br />

o<strong>de</strong>r<br />

– auf <strong>de</strong>r Lieferung von Waren mit gleichen Mängeln<br />

beruhen.<br />

6.4 Falls beson<strong>de</strong>rs vereinbart, beteiligt sich <strong>de</strong>r Versicherungsnehmer bei je<strong>de</strong>m Versicherungsfall mit<br />

einem im Versicherungsschein festgelegten Betrag an <strong>de</strong>r Scha<strong>de</strong>nsersatzleistung (Selbstbehalt).<br />

Soweit nicht etwas an<strong>de</strong>res vereinbart wur<strong>de</strong>, ist <strong>de</strong>r Versicherer auch in diesen Fällen zur Abwehr<br />

unberechtigter Scha<strong>de</strong>nsersatzansprüche verpflichtet.<br />

6.5 Die Aufwendungen <strong>de</strong>s Versicherers für Kosten wer<strong>de</strong>n nicht auf die Deckungssummen angerechnet.<br />

6.6 Übersteigen die begrün<strong>de</strong>ten Haftpflichtansprüche aus einem Versicherungsfall die Deckungssumme,<br />

trägt <strong>de</strong>r Versicherer die Prozesskosten im Verhältnis <strong>de</strong>r Deckungssumme zur Gesamthöhe dieser<br />

Ansprüche.<br />

6.7 Hat <strong>de</strong>r Versicherungsnehmer an <strong>de</strong>n Geschädigten Rentenzahlungen zu leisten und übersteigt <strong>de</strong>r<br />

Kapitalwert <strong>de</strong>r Rente die Deckungssumme o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>n nach Abzug etwaiger sonstiger Leistungen aus<br />

<strong>de</strong>m Versicherungsfall noch verbleiben<strong>de</strong>n Restbetrag <strong>de</strong>r Deckungssumme, so wird die zu leisten<strong>de</strong><br />

Rente nur im Verhältnis <strong>de</strong>r Deckungssumme bzw. ihres Restbetrages zum Kapitalwert <strong>de</strong>r Rente<br />

vom Versicherer erstattet.<br />

Für die Berechnung <strong>de</strong>s Rentenwertes gilt die entsprechen<strong>de</strong> Vorschrift <strong>de</strong>r Verordnung über <strong>de</strong>n<br />

Versicherungsschutz in <strong>de</strong>r Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung in <strong>de</strong>r jeweils gültigen Fassung<br />

zum Zeitpunkt <strong>de</strong>s Versicherungsfalles.<br />

Bei <strong>de</strong>r Berechnung <strong>de</strong>s Betrages, mit <strong>de</strong>m sich <strong>de</strong>r Versicherungsnehmer an laufen<strong>de</strong>n Rentenzahlungen<br />

beteiligen muss, wenn <strong>de</strong>r Kapitalwert <strong>de</strong>r Rente die Deckungssumme o<strong>de</strong>r die nach Abzug<br />

sonstiger Leistungen verbleiben<strong>de</strong> Rest<strong>de</strong>ckungssumme übersteigt, wer<strong>de</strong>n die sonstigen Leistungen<br />

mit ihrem vollen Betrag von <strong>de</strong>r Deckungssumme abgesetzt.<br />

6.8 Falls die von <strong>de</strong>m Versicherer verlangte Erledigung eines Haftpflichtanspruchs durch Anerkenntnis,<br />

Befriedigung o<strong>de</strong>r Vergleich am Verhalten <strong>de</strong>s Versicherungsnehmers scheitert, hat <strong>de</strong>r Versicherer<br />

für <strong>de</strong>n von <strong>de</strong>r Weigerung an entstehen<strong>de</strong>n Mehraufwand an Entschädigungsleistung, Zinsen und<br />

Kosten nicht aufzukommen.<br />

Falls im Versicherungsschein o<strong>de</strong>r seinen Nachträgen nicht ausdrücklich etwas an<strong>de</strong>res bestimmt<br />

ist, sind von <strong>de</strong>r Versicherung ausgeschlossen:<br />

7.1 Versicherungsansprüche aller Personen, die <strong>de</strong>n Scha<strong>de</strong>n vorsätzlich herbeigeführt haben.<br />

9


10<br />

7.2 Versicherungsansprüche aller Personen, die <strong>de</strong>n Scha<strong>de</strong>n dadurch verursacht haben, dass sie in<br />

Kenntnis von <strong>de</strong>ren Mangelhaftigkeit o<strong>de</strong>r Schädlichkeit<br />

– Erzeugnisse in <strong>de</strong>n Verkehr gebracht o<strong>de</strong>r<br />

– Arbeiten o<strong>de</strong>r sonstige Leistungen erbracht haben.<br />

7.3 Haftpflichtansprüche, soweit sie auf Grund Vertrags o<strong>de</strong>r Zusagen über <strong>de</strong>n Umfang <strong>de</strong>r gesetzlichen<br />

Haftpflicht <strong>de</strong>s Versicherungsnehmers hinausgehen.<br />

7.4 Haftpflichtansprüche<br />

(1) <strong>de</strong>s Versicherungsnehmers selbst o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r in Ziffer 7.5 benannten Personen gegen die Mitversicherten,<br />

(2) zwischen mehreren Versicherungsnehmern <strong>de</strong>sselben Versicherungsvertrages,<br />

(3) zwischen mehreren Mitversicherten <strong>de</strong>sselben Versicherungsvertrages.<br />

7.5 Haftpflichtansprüche gegen <strong>de</strong>n Versicherungsnehmer<br />

(1) aus Scha<strong>de</strong>nfällen seiner Angehörigen, die mit ihm in häuslicher Gemeinschaft leben o<strong>de</strong>r die<br />

zu <strong>de</strong>n im Versicherungsvertrag mitversicherten Personen gehören;<br />

Als Angehörige gelten Ehegatten, Lebenspartner im Sinne <strong>de</strong>s Lebenspartnerschaftsgesetzes<br />

o<strong>de</strong>r vergleichbarer Partnerschaften nach <strong>de</strong>m Recht an<strong>de</strong>rer Staaten, Eltern und Kin<strong>de</strong>r, Adop -<br />

tiv eltern und -kin<strong>de</strong>r, Schwiegereltern und -kin<strong>de</strong>r, Stiefeltern und -kin<strong>de</strong>r, Großeltern und Enkel,<br />

Geschwister sowie Pflegeeltern und -kin<strong>de</strong>r (Personen, die durch ein familienähnliches, auf längere<br />

Dauer angelegtes Verhältnis wie Eltern und Kin<strong>de</strong>r miteinan<strong>de</strong>r verbun<strong>de</strong>n sind).<br />

(2) von seinen gesetzlichen Vertretern o<strong>de</strong>r Betreuern, wenn <strong>de</strong>r Versicherungsnehmer eine<br />

geschäftsunfähige, beschränkt geschäftsfähige o<strong>de</strong>r betreute Person ist;<br />

(3) von seinen gesetzlichen Vertretern, wenn <strong>de</strong>r Versicherungsnehmer eine juristische Person <strong>de</strong>s<br />

privaten o<strong>de</strong>r öffentlichen Rechts o<strong>de</strong>r ein nicht rechtsfähiger Verein ist;<br />

(4) von seinen unbeschränkt persönlich haften<strong>de</strong>n Gesellschaftern, wenn <strong>de</strong>r Versicherungsnehmer<br />

eine Offene Han<strong>de</strong>lsgesellschaft, Kommanditgesellschaft o<strong>de</strong>r Gesellschaft bürgerlichen Rechts<br />

ist;<br />

(5) von seinen Partnern, wenn <strong>de</strong>r Versicherungsnehmer eine eingetragene Partnerschaftsgesellschaft<br />

ist;<br />

(6) von seinen Liquidatoren, Zwangs- und Insolvenzverwaltern;<br />

zu Ziffer 7.4 und Ziffer 7.5:<br />

Die Ausschlüsse unter Ziffer 7.4 und Ziffer 7.5 (2) bis (6) erstrecken sich auch auf Haftpflichtansprüche<br />

von Angehörigen <strong>de</strong>r dort genannten Personen, die mit diesen in häuslicher Gemeinschaft<br />

leben.<br />

7.6 Haftpflichtansprüche wegen Schä<strong>de</strong>n an frem<strong>de</strong>n Sachen und allen sich daraus ergeben<strong>de</strong>n Vermögensschä<strong>de</strong>n,<br />

wenn <strong>de</strong>r Versicherungsnehmer diese Sachen gemietet, geleast, gepachtet, geliehen,<br />

durch verbotene Eigenmacht erlangt hat o<strong>de</strong>r sie Gegenstand eines beson<strong>de</strong>ren Verwahrungsvertrages<br />

sind.<br />

7.7 Haftpflichtansprüche wegen Schä<strong>de</strong>n an frem<strong>de</strong>n Sachen und allen sich daraus ergeben<strong>de</strong>n Vermögensschä<strong>de</strong>n,<br />

wenn<br />

(1) die Schä<strong>de</strong>n durch eine gewerbliche o<strong>de</strong>r berufliche Tätigkeit <strong>de</strong>s Versicherungsnehmer an diesen<br />

Sachen (Bearbeitung, Reparatur, Beför<strong>de</strong>rung, Prüfung und dgl.) entstan<strong>de</strong>n sind; bei unbeweglichen<br />

Sachen gilt dieser Ausschluss nur insoweit, als diese Sachen o<strong>de</strong>r Teile von ihnen<br />

unmittelbar von <strong>de</strong>r Tätigkeit betroffen waren;<br />

(2) die Schä<strong>de</strong>n dadurch entstan<strong>de</strong>n sind, dass <strong>de</strong>r Versicherungsnehmer diese Sachen zur Durchführung<br />

seiner gewerblichen o<strong>de</strong>r beruflichen Tätigkeiten (als Werkzeug, Hilfsmittel, Materialablagefläche<br />

und dgl.) benutzt hat; bei unbeweglichen Sachen gilt dieser Ausschluss nur insoweit,<br />

als diese Sachen o<strong>de</strong>r Teile von ihnen unmittelbar von <strong>de</strong>r Benutzung betroffen waren;<br />

(3) die Schä<strong>de</strong>n durch eine gewerbliche o<strong>de</strong>r berufliche Tätigkeit <strong>de</strong>s Versicherungsnehmer entstan<strong>de</strong>n<br />

sind und sich diese Sachen o<strong>de</strong>r - sofern es sich um unbewegliche Sachen han<strong>de</strong>lt - <strong>de</strong>ren<br />

Teile im unmittelbaren Einwirkungsbereich <strong>de</strong>r Tätigkeit befun<strong>de</strong>n haben; dieser Ausschluss gilt<br />

nicht, wenn <strong>de</strong>r Versicherungsnehmer beweist, dass er zum Zeitpunkt <strong>de</strong>r Tätigkeit offensichtlich<br />

notwendige Schutzvorkehrungen zur Vermeidung von Schä<strong>de</strong>n getroffen hatte.<br />

zu Ziffer 7.6 und Ziffer 7.7:<br />

Sind die Voraussetzungen <strong>de</strong>r Ausschlüsse in Ziffer 7.6 und Ziffer 7.7 in <strong>de</strong>r Person von Angestellten,<br />

Arbeitern, Bediensteten, Bevollmächtigten o<strong>de</strong>r Beauftragten <strong>de</strong>s Versicherungsnehmers gegeben,<br />

so entfällt gleichfalls <strong>de</strong>r Versicherungsschutz, und zwar sowohl für <strong>de</strong>n Versicherungsnehmer<br />

als auch für die durch <strong>de</strong>n Versicherungsvertrag etwa mitversicherten Personen.<br />

7.8 Haftpflichtansprüche wegen Schä<strong>de</strong>n an vom Versicherungsnehmer hergestellten o<strong>de</strong>r gelieferten<br />

Sachen, Arbeiten o<strong>de</strong>r sonstigen Leistungen infolge einer in <strong>de</strong>r Herstellung, Lieferung o<strong>de</strong>r Leistung<br />

liegen<strong>de</strong>n Ursache und alle sich daraus ergeben<strong>de</strong>n Vermögensschä<strong>de</strong>n. Dies gilt auch dann, wenn<br />

die Scha<strong>de</strong>nursache in einem mangelhaften Einzelteil <strong>de</strong>r Sache o<strong>de</strong>r in einer mangelhaften Teilleis -<br />

tung liegt und zur Beschädigung o<strong>de</strong>r Vernichtung <strong>de</strong>r gesamten Sache o<strong>de</strong>r Leistung führt.<br />

Dieser Ausschluss fin<strong>de</strong>t auch dann Anwendung, wenn Dritte im Auftrag o<strong>de</strong>r für Rechnung <strong>de</strong>s Versicherungsnehmers<br />

die Herstellung o<strong>de</strong>r Lieferung <strong>de</strong>r Sachen o<strong>de</strong>r die Arbeiten o<strong>de</strong>r sonstigen<br />

Leistungen übernommen haben.


7.9 Haftpflichtansprüche aus im Ausland vorkommen<strong>de</strong>n Scha<strong>de</strong>nereignissen; Ansprüche aus § 110<br />

Sozialgesetzbuch VII sind jedoch mitversichert.<br />

7.10 a) Ansprüche, die gegen <strong>de</strong>n Versicherungsnehmer wegen Umweltschä<strong>de</strong>n gemäß Umweltscha<strong>de</strong>nsgesetz<br />

o<strong>de</strong>r an<strong>de</strong>rer auf <strong>de</strong>r EU-Umwelthaftungsrichtlinie (2004/35/EG) basieren<strong>de</strong>n nationalen<br />

Umsetzungsgesetzen geltend gemacht wer<strong>de</strong>n. Dies gilt auch dann, wenn <strong>de</strong>r Versicherungsnehmer<br />

von einem Dritten aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen<br />

Inhalts auf Erstattung <strong>de</strong>r durch solche Umweltschä<strong>de</strong>n entstan<strong>de</strong>nen Kosten in<br />

Anspruch genommen wird.<br />

Der Versicherungsschutz bleibt aber für solche Ansprüche erhalten, die auch ohne Bestehen <strong>de</strong>s<br />

Umweltscha<strong>de</strong>nsgesetzes o<strong>de</strong>r an<strong>de</strong>rer auf <strong>de</strong>r EU-Umwelthaftungsrichtlinie (2004/35/EG)<br />

basieren<strong>de</strong>r nationaler Umsetzungsgesetze bereits aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen<br />

privatrechtlichen Inhalts gegen <strong>de</strong>n Versicherungsnehmer geltend gemacht wer<strong>de</strong>n<br />

könnten.<br />

Dieser Ausschluss gilt nicht im Rahmen <strong>de</strong>r Versicherung privater Haftpflichtrisiken.<br />

7.10 b) Haftpflichtansprüche wegen Schä<strong>de</strong>n durch Umwelteinwirkung.<br />

Dieser Ausschluss gilt nicht<br />

(1) im Rahmen <strong>de</strong>r Versicherung privater Haftpflichtrisiken<br />

o<strong>de</strong>r<br />

(2) für Schä<strong>de</strong>n, die durch vom Versicherungsnehmer hergestellte o<strong>de</strong>r gelieferte Erzeugnisse (auch<br />

Abfälle), durch Arbeiten o<strong>de</strong>r sonstige Leistungen nach Ausführung <strong>de</strong>r Leistung o<strong>de</strong>r nach<br />

Abschluss <strong>de</strong>r Arbeiten entstehen (Produkthaftpflicht).<br />

Kein Versicherungsschutz besteht jedoch für Schä<strong>de</strong>n durch Umwelteinwirkung, die aus <strong>de</strong>r Planung,<br />

Herstellung, Lieferung, Montage, Demontage, Instandhaltung o<strong>de</strong>r Wartung von<br />

– Anlagen, die bestimmt sind, gewässerschädliche Stoffe herzustellen, zu verarbeiten, zu<br />

lagern, abzulagern, zu beför<strong>de</strong>rn o<strong>de</strong>r wegzuleiten (WHG-Anlagen);<br />

– Anlagen gem. Anhang 1 o<strong>de</strong>r 2 zum Umwelthaftungsgesetz (UmweltHG-Anlagen);<br />

– Anlagen, die nach <strong>de</strong>m Umweltschutz dienen<strong>de</strong>n Bestimmungen einer Genehmigungs- o<strong>de</strong>r<br />

Anzeigepflicht unterliegen;<br />

– Abwasseranlagen<br />

o<strong>de</strong>r Teilen resultieren, die ersichtlich für solche Anlagen bestimmt sind.<br />

7.11 Haftpflichtansprüche wegen Schä<strong>de</strong>n, die auf Asbest, asbesthaltige Substanzen o<strong>de</strong>r Erzeugnisse<br />

zurückzuführen sind.<br />

7.12 Haftpflichtansprüche wegen Schä<strong>de</strong>n, die in unmittelbarem o<strong>de</strong>r mittelbarem Zusammenhang stehen<br />

mit energiereichen ionisieren<strong>de</strong>n Strahlen (z.B. Strahlen von radioaktiven Stoffen o<strong>de</strong>r Röntgenstrahlen).<br />

7.13 Haftpflichtansprüche wegen Schä<strong>de</strong>n, die zurückzuführen sind auf<br />

(1) gentechnische Arbeiten,<br />

(2) gentechnisch verän<strong>de</strong>rte Organismen (GVO),<br />

(3) Erzeugnisse, die<br />

– Bestandteile aus GVO enthalten,<br />

– aus o<strong>de</strong>r mit Hilfe von GVO hergestellt wur<strong>de</strong>n.<br />

7.14 Haftpflichtansprüche aus Sachschä<strong>de</strong>n, welche entstehen durch<br />

(1) Abwässer, soweit es sich nicht um häusliche Abwässer han<strong>de</strong>lt,<br />

(2) Senkungen von Grundstücken o<strong>de</strong>r Erdrutschungen,<br />

(3) Überschwemmungen stehen<strong>de</strong>r o<strong>de</strong>r fließen<strong>de</strong>r Gewässer.<br />

7.15 Haftpflichtansprüche wegen Schä<strong>de</strong>n aus <strong>de</strong>m Austausch, <strong>de</strong>r Übermittlung und <strong>de</strong>r Bereitstellung<br />

elektronischer Daten, soweit es sich han<strong>de</strong>lt um Schä<strong>de</strong>n aus<br />

(1) Löschung, Unterdrückung, Unbrauchbarmachung o<strong>de</strong>r Verän<strong>de</strong>rung von Daten,<br />

(2) Nichterfassen o<strong>de</strong>r fehlerhaftem Speichern von Daten,<br />

(3) Störung <strong>de</strong>s Zugangs zum elektronischen Datenaustausch,<br />

(4) Übermittlung vertraulicher Daten o<strong>de</strong>r Informationen.<br />

7.16 Haftpflichtansprüche wegen Schä<strong>de</strong>n aus Persönlichkeits- o<strong>de</strong>r Namensrechtsverletzungen.<br />

7.17 Haftpflichtansprüche wegen Schä<strong>de</strong>n aus Anfeindung, Schikane, Belästigung, Ungleichbehandlung<br />

o<strong>de</strong>r sonstigen Diskriminierungen.<br />

7.18 Haftpflichtansprüche wegen Personenschä<strong>de</strong>n, die aus <strong>de</strong>r Übertragung einer Krankheit <strong>de</strong>s Versicherungsnehmers<br />

resultieren. Das Gleiche gilt für Sachschä<strong>de</strong>n, die durch Krankheit <strong>de</strong>r <strong>de</strong>m Versicherungsnehmer<br />

gehören<strong>de</strong>n, von ihm gehaltenen o<strong>de</strong>r veräußerten Tiere entstan<strong>de</strong>n sind. In bei<strong>de</strong>n<br />

Fällen besteht Versicherungsschutz, wenn <strong>de</strong>r Versicherungsnehmer beweist, dass er we<strong>de</strong>r vorsätzlich<br />

noch grob fahrlässig gehan<strong>de</strong>lt hat.<br />

11


Beginn <strong>de</strong>s Versicherungsschutzes / Beitragszahlung<br />

8.<br />

Beginn <strong>de</strong>s Versicherungs -<br />

schutzes<br />

9.<br />

Zahlung und Folgen verspäteter<br />

Zahlung / erster o<strong>de</strong>r einmaliger<br />

Beitrag<br />

10.<br />

Zahlung und Folgen verspäteter<br />

Zahlung / Folgebeitrag<br />

11.<br />

Rechtzeitigkeit <strong>de</strong>r Zahlung bei<br />

Lastschriftermächtigung<br />

12.<br />

Teilzahlung und Folgen bei<br />

verspäteter Zahlung<br />

12<br />

Der Versicherungsschutz beginnt zu <strong>de</strong>m im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt, wenn <strong>de</strong>r<br />

Versicherungsnehmer <strong>de</strong>n ersten o<strong>de</strong>r einmaligen Beitrag rechtzeitig im Sinne von Ziffer 9.1 zahlt.<br />

Der in Rechnung gestellte Beitrag enthält die Versicherungsteuer, die <strong>de</strong>r Versicherungsnehmer in<br />

<strong>de</strong>r jeweils vom Gesetz bestimmten Höhe zu entrichten hat.<br />

9.1 Der erste o<strong>de</strong>r einmalige Beitrag wird unverzüglich nach Ablauf von zwei Wochen nach Zugang <strong>de</strong>s<br />

Versicherungsscheins fällig.<br />

Ist die Zahlung <strong>de</strong>s Jahresbeitrags in Raten vereinbart, gilt als erster Beitrag nur die erste Rate <strong>de</strong>s<br />

ersten Jahresbeitrags.<br />

9.2 Zahlt <strong>de</strong>r Versicherungsnehmer <strong>de</strong>n ersten o<strong>de</strong>r einmaligen Beitrag nicht rechtzeitig, son<strong>de</strong>rn zu<br />

einem späteren Zeitpunkt, beginnt <strong>de</strong>r Versicherungsschutz erst ab diesem Zeitpunkt. Das gilt nicht,<br />

wenn <strong>de</strong>r Versicherungsnehmer nachweist, dass er die Nichtzahlung nicht zu vertreten hat. Für Ver -<br />

sicherungsfälle, die bis zur Zahlung <strong>de</strong>s Beitrags eintreten, ist <strong>de</strong>r Versicherer nur dann nicht zur<br />

Leistung verpflichtet, wenn er <strong>de</strong>n Versicherungsnehmer durch geson<strong>de</strong>rte Mitteilung in Textform<br />

o<strong>de</strong>r durch einen auffälligen Hinweis im Versicherungsschein auf diese Rechtsfolge <strong>de</strong>r Nichtzahlung<br />

<strong>de</strong>s Beitrags aufmerksam gemacht hat.<br />

9.3 Zahlt <strong>de</strong>r Versicherungsnehmer <strong>de</strong>n ersten o<strong>de</strong>r einmaligen Beitrag nicht rechtzeitig, kann <strong>de</strong>r Versicherer<br />

vom Vertrag zurücktreten, solange <strong>de</strong>r Beitrag nicht gezahlt ist. Der Versicherer kann nicht<br />

zurücktreten, wenn <strong>de</strong>r Versicherungsnehmer nachweist, dass er die Nichtzahlung nicht zu vertreten<br />

hat.<br />

10.1 Die Folgebeiträge sind, soweit nicht etwas an<strong>de</strong>res bestimmt ist, am Monatsersten <strong>de</strong>s vereinbarten<br />

Beitragszeitraums fällig.<br />

Die Zahlung gilt als rechtzeitig, wenn sie zu <strong>de</strong>m im Versicherungsschein o<strong>de</strong>r in <strong>de</strong>r Beitragsrechnung<br />

angegebenen Zeitpunkt erfolgt.<br />

10.2 Wird ein Folgebeitrag nicht rechtzeitig gezahlt, gerät <strong>de</strong>r Versicherungsnehmer ohne Mahnung in<br />

Verzug, es sei <strong>de</strong>nn, dass er die verspätete Zahlung nicht zu vertreten hat.<br />

Der Versicherer ist berechtigt, Ersatz <strong>de</strong>s ihm durch <strong>de</strong>n Verzug entstan<strong>de</strong>nen Scha<strong>de</strong>n zu verlangen.<br />

Wird ein Folgebeitrag nicht rechtzeitig gezahlt, kann <strong>de</strong>r Versicherer <strong>de</strong>m Versicherungsnehmer auf<br />

<strong>de</strong>ssen Kosten in Textform eine Zahlungsfrist bestimmen, die min<strong>de</strong>stens zwei Wochen betragen<br />

muss. Die Bestimmung ist nur wirksam, wenn sie die rückständigen Beträge <strong>de</strong>s Beitrags, Zinsen<br />

und Kosten im Einzelnen beziffert und die Rechtsfolgen angibt, die nach <strong>de</strong>n Ziff. 10.3 und 10.4 mit<br />

<strong>de</strong>m Fristablauf verbun<strong>de</strong>n sind.<br />

10.3 Ist <strong>de</strong>r Versicherungsnehmer nach Ablauf dieser Zahlungsfrist noch mit <strong>de</strong>r Zahlung in Verzug,<br />

besteht ab diesem Zeitpunkt bis zur Zahlung kein Versicherungsschutz, wenn er mit <strong>de</strong>r Zahlungsauffor<strong>de</strong>rung<br />

nach Ziffer 10.2 Abs. 3 darauf hingewiesen wur<strong>de</strong>.<br />

10.4 Ist <strong>de</strong>r Versicherungsnehmer nach Ablauf dieser Zahlungsfrist noch mit <strong>de</strong>r Zahlung in Verzug,<br />

kann <strong>de</strong>r Versicherer <strong>de</strong>n Vertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn er <strong>de</strong>n Versicherungsnehmer<br />

mit <strong>de</strong>r Zahlungsauffor<strong>de</strong>rung nach Ziffer 10.2 Abs. 3 darauf hingewiesen hat.<br />

Hat <strong>de</strong>r Versicherer gekündigt, und zahlt <strong>de</strong>r Versicherungsnehmer danach innerhalb eines Monats<br />

<strong>de</strong>n angemahnten Betrag, besteht <strong>de</strong>r Vertrag fort. Für Versicherungsfälle, die zwischen <strong>de</strong>m Zugang<br />

<strong>de</strong>r Kündigung und <strong>de</strong>r Zahlung eingetreten sind, besteht jedoch kein Versicherungsschutz.<br />

Ist die Einziehung <strong>de</strong>s Beitrags von einem Konto vereinbart, gilt die Zahlung als rechtzeitig, wenn<br />

<strong>de</strong>r Beitrag zum Fälligkeitstag eingezogen wer<strong>de</strong>n kann und <strong>de</strong>r Versicherungsnehmer einer berechtigten<br />

Einziehung nicht wi<strong>de</strong>rspricht.<br />

Konnte <strong>de</strong>r fällige Beitrag ohne Verschul<strong>de</strong>n <strong>de</strong>s Versicherungsnehmers vom Versicherer nicht eingezogen<br />

wer<strong>de</strong>n, ist die Zahlung auch dann noch rechtzeitig, wenn sie unverzüglich nach einer in Textform<br />

abgegebenen Zahlungsauffor<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>s Versicherers erfolgt.<br />

Kann <strong>de</strong>r fällige Beitrag nicht eingezogen wer<strong>de</strong>n, weil <strong>de</strong>r Versicherungsnehmer die Einzugsermächtigung<br />

wi<strong>de</strong>rrufen hat, o<strong>de</strong>r hat <strong>de</strong>r Versicherungsnehmer aus an<strong>de</strong>ren Grün<strong>de</strong>n zu vertreten, dass<br />

<strong>de</strong>r Beitrag nicht eingezogen wer<strong>de</strong>n kann, ist <strong>de</strong>r Versicherer berechtigt, künftig Zahlung außerhalb<br />

<strong>de</strong>s Lastschriftverfahrens zu verlangen. Der Versicherungsnehmer ist zur Übermittlung <strong>de</strong>s Beitrags<br />

erst verpflichtet, wenn er vom Versicherer hierzu in Textform aufgefor<strong>de</strong>rt wor<strong>de</strong>n ist.<br />

Ist die Zahlung <strong>de</strong>s Jahresbeitrags in Raten vereinbart, sind die noch ausstehen<strong>de</strong>n Raten sofort fällig,<br />

wenn <strong>de</strong>r Versicherungsnehmer mit <strong>de</strong>r Zahlung einer Rate im Verzug ist.<br />

Ferner kann <strong>de</strong>r Versicherer für die Zukunft jährliche Beitragszahlung verlangen.


13.<br />

Beitragsregulierung<br />

14.<br />

Beitrag bei vorzeitiger Vertragsbeendigung<br />

15.<br />

Beitragsangleichung<br />

Dauer und En<strong>de</strong> <strong>de</strong>s Vertrages / Kündigung<br />

16.<br />

Dauer und En<strong>de</strong> <strong>de</strong>s Vertrages<br />

13.1 Der Versicherungsnehmer hat nach Auffor<strong>de</strong>rung mitzuteilen, ob und welche Än<strong>de</strong>rungen <strong>de</strong>s versicherten<br />

Risikos gegenüber <strong>de</strong>n früheren Angaben eingetreten sind. Diese Auffor<strong>de</strong>rung kann auch<br />

durch einen Hinweis auf <strong>de</strong>r Beitragsrechnung erfolgen. Die Angaben sind innerhalb eines Monats<br />

nach Zugang <strong>de</strong>r Auffor<strong>de</strong>rung zu machen und auf Wunsch <strong>de</strong>s Versicherers nachzuweisen. Bei<br />

unrichtigen Angaben zum Nachteil <strong>de</strong>s Versicherers kann dieser vom Versicherungsnehmer eine Vertragsstrafe<br />

in dreifacher Höhe <strong>de</strong>s festgestellten Beitragsunterschie<strong>de</strong>s verlangen. Dies gilt nicht,<br />

wenn <strong>de</strong>r Versicherungsnehmer beweist, dass ihn an <strong>de</strong>r Unrichtigkeit <strong>de</strong>r Angaben kein Verschul<strong>de</strong>n<br />

trifft.<br />

13.2 Aufgrund <strong>de</strong>r Än<strong>de</strong>rungsmitteilung <strong>de</strong>s Versicherungsnehmers o<strong>de</strong>r sonstiger Feststellungen wird<br />

<strong>de</strong>r Beitrag ab <strong>de</strong>m Zeitpunkt <strong>de</strong>r Verän<strong>de</strong>rung berichtigt (Beitragsregulierung), beim Wegfall versicherter<br />

Risiken jedoch erst ab <strong>de</strong>m Zeitpunkt <strong>de</strong>s Eingangs <strong>de</strong>r Mitteilung beim Versicherer. Der vertraglich<br />

vereinbarte Min<strong>de</strong>stbeitrag darf dadurch nicht unterschritten wer<strong>de</strong>n. Alle entsprechend Ziffer<br />

15.1 nach <strong>de</strong>m Versicherungsabschluss eingetretenen Erhöhungen und Ermäßigungen <strong>de</strong>s Min<strong>de</strong>stbeitrags<br />

wer<strong>de</strong>n berücksichtigt.<br />

13.3 Unterlässt <strong>de</strong>r Versicherungsnehmer die rechtzeitige Mitteilung, kann <strong>de</strong>r Versicherer für <strong>de</strong>n Zeitraum,<br />

für <strong>de</strong>n die Angaben zu machen waren, eine Nachzahlung in Höhe <strong>de</strong>s für diesen Zeitraum<br />

bereits in Rechnung gestellten Beitrages verlangen. Wer<strong>de</strong>n die Angaben nachträglich gemacht, fin<strong>de</strong>t<br />

eine Beitragsregulierung statt. Ein vom Versicherungsnehmer zuviel gezahlter Beitrag wird nur<br />

zurückerstattet, wenn die Angaben innerhalb von zwei Monaten nach Zugang <strong>de</strong>r Mitteilung <strong>de</strong>s<br />

erhöhten Beitrages erfolgten.<br />

13.4 Die vorstehen<strong>de</strong>n Bestimmungen fin<strong>de</strong>n auch Anwendung auf Versicherungen mit Beitragsvorauszahlung<br />

für mehrere Jahre.<br />

Bei vorzeitiger Beendigung <strong>de</strong>s Vertrages hat <strong>de</strong>r Versicherer, soweit durch Gesetz nicht etwas an<strong>de</strong>res<br />

bestimmt ist, nur Anspruch auf <strong>de</strong>n Teil <strong>de</strong>s Beitrages, <strong>de</strong>r <strong>de</strong>m Zeitraum entspricht, in <strong>de</strong>m Versicherungsschutz<br />

bestan<strong>de</strong>n hat.<br />

15.1 Die Versicherungsbeiträge unterliegen <strong>de</strong>r Beitragsangleichung. Soweit die Beiträge nach Lohn-,<br />

Bau- o<strong>de</strong>r Umsatzsumme berechnet wer<strong>de</strong>n, fin<strong>de</strong>t keine Beitragsangleichung statt. Min<strong>de</strong>stbe i -<br />

träge unterliegen unabhängig von <strong>de</strong>r Art <strong>de</strong>r Beitragsberechnung <strong>de</strong>r Beitragsangleichung.<br />

15.2 Ein unabhängiger Treuhän<strong>de</strong>r ermittelt jährlich mit Wirkung für die ab <strong>de</strong>m 1. Juli fälligen Beiträge,<br />

um welchen Prozentsatz sich im vergangenen Kalen<strong>de</strong>rjahr <strong>de</strong>r Durchschnitt <strong>de</strong>r Scha<strong>de</strong>nzahlungen<br />

aller zum Betrieb <strong>de</strong>r Allgemeinen Haftpflichtversicherung zugelassenen Versicherer gegenüber <strong>de</strong>m<br />

vorvergangenen Jahr erhöht o<strong>de</strong>r vermin<strong>de</strong>rt hat. Den ermittelten Prozentsatz run<strong>de</strong>t er auf die<br />

nächst niedrigere, durch fünf teilbare ganze Zahl ab. Als Scha<strong>de</strong>nzahlungen gelten dabei auch die<br />

speziell durch <strong>de</strong>n einzelnen Scha<strong>de</strong>nfall veranlassten Ausgaben für die Ermittlung von Grund und<br />

Höhe <strong>de</strong>r Versicherungsleistungen.<br />

Durchschnitt <strong>de</strong>r Scha<strong>de</strong>nzahlungen eines Kalen<strong>de</strong>rjahres ist die Summe <strong>de</strong>r in diesem Jahr geleisteten<br />

Scha<strong>de</strong>nzahlungen geteilt durch die Anzahl <strong>de</strong>r im gleichen Zeitraum neu angemel<strong>de</strong>ten<br />

Scha<strong>de</strong>nfälle.<br />

15.3 Im Falle einer Erhöhung ist <strong>de</strong>r Versicherer berechtigt, im Falle einer Vermin<strong>de</strong>rung verpflichtet, <strong>de</strong>n<br />

Folgejahresbeitrag um <strong>de</strong>n sich aus Ziffer 15.2 ergeben<strong>de</strong>n Prozentsatz zu verän<strong>de</strong>rn (Beitragsangleichung).<br />

Der verän<strong>de</strong>rte Folgejahresbeitrag wird <strong>de</strong>m Versicherungsnehmer mit <strong>de</strong>r nächsten Beitragsrechnung<br />

bekannt gegeben.<br />

Hat sich <strong>de</strong>r Durchschnitt <strong>de</strong>r Scha<strong>de</strong>nzahlungen <strong>de</strong>s Versicherers in je<strong>de</strong>m <strong>de</strong>r letzten fünf Kalen<strong>de</strong>rjahre<br />

um einen geringeren Prozentsatz als <strong>de</strong>njenigen erhöht, <strong>de</strong>n <strong>de</strong>r Treuhän<strong>de</strong>r jeweils für diese<br />

Jahre nach Ziffer 15.2 ermittelt hat, so darf <strong>de</strong>r Versicherer <strong>de</strong>n Folgejahresbeitrag nur um <strong>de</strong>n<br />

Prozentsatz erhöhen, um <strong>de</strong>n sich <strong>de</strong>r Durchschnitt seiner Scha<strong>de</strong>nzahlungen nach seinen unternehmenseigenen<br />

Zahlen im letzten Kalen<strong>de</strong>rjahr erhöht hat; diese Erhöhung darf diejenige nicht<br />

überschreiten, die sich nach <strong>de</strong>m vorstehen<strong>de</strong>n Absatz ergeben wür<strong>de</strong>.<br />

15.4 Liegt die Verän<strong>de</strong>rung nach Ziffer 15.2 o<strong>de</strong>r 15.3 unter 5 Prozent, entfällt eine Beitragsangleichung.<br />

Diese Verän<strong>de</strong>rung ist jedoch in <strong>de</strong>n folgen<strong>de</strong>n Jahren zu berücksichtigen.<br />

16.1 Der Vertrag ist für die im Versicherungsschein angegebene Zeit abgeschlossen.<br />

16.2 Bei einer Vertragsdauer von min<strong>de</strong>stens einem Jahr verlängert sich <strong>de</strong>r Vertrag um jeweils ein Jahr,<br />

wenn nicht <strong>de</strong>m Vertragspartner spätestens drei Monate vor <strong>de</strong>m Ablauf <strong>de</strong>s jeweiligen Versicherungsjahres<br />

eine Kündigung zugegangen ist.<br />

16.3 Bei einer Vertragsdauer von weniger als einem Jahr en<strong>de</strong>t <strong>de</strong>r Vertrag, ohne dass es einer Kündigung<br />

bedarf, zum vorgesehenen Zeitpunkt.<br />

16.4 Bei einer Vertragsdauer von mehr als drei Jahren kann <strong>de</strong>r Vertrag schon zum Ablauf <strong>de</strong>s dritten<br />

Jahres o<strong>de</strong>r je<strong>de</strong>s darauffolgen<strong>de</strong>n Jahres gekündigt wer<strong>de</strong>n; die Kündigung muss <strong>de</strong>m Vertragspartner<br />

spätestens drei Monate vor <strong>de</strong>m Ablauf <strong>de</strong>s jeweiligen Versicherungsjahres zugegangen<br />

sein.<br />

13


17.<br />

Wegfall <strong>de</strong>s versicherten Risikos<br />

18.<br />

Kündigung nach Beitrags -<br />

angleichung<br />

19.<br />

Kündigung nach Versicherungsfall<br />

20.<br />

Kündigung nach Veräußerung<br />

versicherter Unternehmen<br />

21.<br />

Kündigung nach Risikoerhöhung<br />

aufgrund Än<strong>de</strong>rung o<strong>de</strong>r Erlass<br />

von Rechtsvorschriften<br />

14<br />

Wenn versicherte Risiken vollständig und dauerhaft wegfallen, so erlischt die Versicherung bezüglich<br />

dieser Risiken. Dem Versicherer steht <strong>de</strong>r Beitrag zu, <strong>de</strong>n er hätte erheben können, wenn die<br />

Versicherung dieser Risiken nur bis zu <strong>de</strong>m Zeitpunkt beantragt wor<strong>de</strong>n wäre, zu <strong>de</strong>m er vom Wegfall<br />

Kenntnis erlangt.<br />

Erhöht sich <strong>de</strong>r Beitrag aufgrund <strong>de</strong>r Beitragsangleichung gemäß Ziffer 15.3, ohne dass sich <strong>de</strong>r<br />

Umfang <strong>de</strong>s Versicherungsschutzes än<strong>de</strong>rt, kann <strong>de</strong>r Versicherungsnehmer <strong>de</strong>n Versicherungsvertrag<br />

innerhalb eines Monats nach Zugang <strong>de</strong>r Mitteilung <strong>de</strong>s Versicherers mit sofortiger Wirkung,<br />

frühestens jedoch zu <strong>de</strong>m Zeitpunkt kündigen, in <strong>de</strong>m die Beitragserhöhung wirksam wer<strong>de</strong>n sollte.<br />

Der Versicherer hat <strong>de</strong>n Versicherungsnehmer in <strong>de</strong>r Mitteilung auf das Kündigungsrecht hinzu -<br />

weisen. Die Mitteilung muss <strong>de</strong>m Versicherungsnehmer spätestens einen Monat vor <strong>de</strong>m Wirksamwer<strong>de</strong>n<br />

<strong>de</strong>r Beitragserhöhung zugehen.<br />

Eine Erhöhung <strong>de</strong>r Versicherungsteuer begrün<strong>de</strong>t kein Kündigungsrecht.<br />

19.1 Das Versicherungsverhältnis kann gekündigt wer<strong>de</strong>n, wenn<br />

– vom Versicherer eine Scha<strong>de</strong>nsersatzzahlung geleistet wur<strong>de</strong> o<strong>de</strong>r<br />

– <strong>de</strong>m Versicherungsnehmer eine Klage über einen unter <strong>de</strong>n Versicherungsschutz fallen<strong>de</strong>n<br />

Haftpflichtanspruch gerichtlich zugestellt wird.<br />

Die Kündigung muss <strong>de</strong>m Vertragspartner in Schriftform spätestens einen Monat nach <strong>de</strong>r Scha<strong>de</strong>nsersatzzahlung<br />

o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Zustellung <strong>de</strong>r Klage zugegangen sein.<br />

19.2 Kündigt <strong>de</strong>r Versicherungsnehmer, wird seine Kündigung sofort nach ihrem Zugang beim Versicherer<br />

wirksam. Der Versicherungsnehmer kann jedoch bestimmen, dass die Kündigung zu einem späteren<br />

Zeitpunkt, spätestens jedoch zum En<strong>de</strong> <strong>de</strong>r laufen<strong>de</strong>n Versicherungsperio<strong>de</strong>, wirksam wird.<br />

Eine Kündigung <strong>de</strong>s Versicherers wird einen Monat nach ihrem Zugang beim Versicherungsnehmer<br />

wirksam.<br />

20.1 Wird ein Unternehmen, für das eine Haftpflichtversicherung besteht, an einen Dritten veräußert, tritt<br />

dieser an Stelle <strong>de</strong>s Versicherungsnehmers in die während <strong>de</strong>r Dauer seines Eigentums sich aus<br />

<strong>de</strong>m Versicherungsverhältnis ergeben<strong>de</strong>n Rechte und Pflichten ein.<br />

Dies gilt auch, wenn ein Unternehmen aufgrund eines Nießbrauchs, eines Pachtvertrages o<strong>de</strong>r eines<br />

ähnlichen Verhältnisses von einem Dritten übernommen wird.<br />

20.2 Das Versicherungsverhältnis kann in diesem Falle<br />

– durch <strong>de</strong>n Versicherer <strong>de</strong>m Dritten gegenüber mit einer Frist von einem Monat,<br />

– durch <strong>de</strong>n Dritten <strong>de</strong>m Versicherer gegenüber mit sofortiger Wirkung o<strong>de</strong>r auf <strong>de</strong>n Schluss <strong>de</strong>r<br />

laufen<strong>de</strong>n Versicherungsperio<strong>de</strong><br />

in Schriftform gekündigt wer<strong>de</strong>n.<br />

20.3 Das Kündigungsrecht erlischt, wenn<br />

– <strong>de</strong>r Versicherer es nicht innerhalb eines Monats von <strong>de</strong>m Zeitpunkt an ausübt, in welchem er<br />

vom Übergang auf <strong>de</strong>n Dritten Kenntnis erlangt;<br />

– <strong>de</strong>r Dritte es nicht innerhalb eines Monats nach <strong>de</strong>m Übergang ausübt, wobei das Kündigungsrecht<br />

bis zum Ablauf eines Monats von <strong>de</strong>m Zeitpunkt an bestehen bleibt, in <strong>de</strong>m <strong>de</strong>r Dritte von<br />

<strong>de</strong>r Versicherung Kenntnis erlangt.<br />

20.4 Erfolgt <strong>de</strong>r Übergang auf <strong>de</strong>n Dritten während einer laufen<strong>de</strong>n Versicherungsperio<strong>de</strong> und wird das<br />

Versicherungsverhältnis nicht gekündigt, haften <strong>de</strong>r bisherige Versicherungsnehmer und <strong>de</strong>r Dritte<br />

für <strong>de</strong>n Versicherungsbeitrag dieser Perio<strong>de</strong> als Gesamtschuldner.<br />

20.5 Der Übergang eines Unternehmens ist <strong>de</strong>m Versicherer durch <strong>de</strong>n bisherigen Versicherungsnehmer<br />

o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>n Dritten unverzüglich anzuzeigen.<br />

Bei einer schuldhaften Verletzung <strong>de</strong>r Anzeigepflicht besteht kein Versicherungsschutz, wenn <strong>de</strong>r<br />

Versicherungsfall später als einen Monat nach <strong>de</strong>m Zeitpunkt eintritt, in <strong>de</strong>m die Anzeige <strong>de</strong>m Versicherer<br />

hätte zugehen müssen, und <strong>de</strong>r Versicherer <strong>de</strong>n mit <strong>de</strong>m Veräußerer bestehen<strong>de</strong>n Vertrag mit<br />

<strong>de</strong>m Erwerber nicht geschlossen hätte.<br />

Der Versicherungsschutz lebt wie<strong>de</strong>r auf und besteht für alle Versicherungsfälle, die frühestens<br />

einen Monat nach <strong>de</strong>m Zeitpunkt eintreten, in <strong>de</strong>m <strong>de</strong>r Versicherer von <strong>de</strong>r Veräußerung Kenntnis<br />

erlangt. Dies gilt nur, wenn <strong>de</strong>r Versicherer in diesem Monat von seinem Kündigungsrecht keinen<br />

Gebrauch gemacht hat.<br />

Der Versicherungsschutz fällt trotz Verletzung <strong>de</strong>r Anzeigepflicht nicht weg, wenn <strong>de</strong>m Versicherer<br />

die Veräußerung in <strong>de</strong>m Zeitpunkt bekannt war, in <strong>de</strong>m ihm die Anzeige hätte zugehen müssen.<br />

Bei Erhöhungen <strong>de</strong>s versicherten Risikos durch Än<strong>de</strong>rung bestehen<strong>de</strong>r o<strong>de</strong>r Erlass neuer Rechtsvorschriften<br />

ist <strong>de</strong>r Versicherer berechtigt, das Versicherungsverhältnis unter Einhaltung einer Frist<br />

von einem Monat zu kündigen. Das Kündigungsrecht erlischt, wenn es nicht innerhalb eines Monats<br />

von <strong>de</strong>m Zeitpunkt an ausgeübt wird, in welchem <strong>de</strong>r Versicherer von <strong>de</strong>r Erhöhung Kenntnis<br />

erlangt hat.


22.<br />

Mehrfachversicherung<br />

Obliegenheiten <strong>de</strong>s Versicherungsnehmers<br />

23.<br />

Vorvertragliche Anzeigepflichten<br />

<strong>de</strong>s Versicherungsnehmers<br />

22.1 Eine Mehrfachversicherung liegt vor, wenn das Risiko in mehreren Versicherungsverträgen versichert<br />

ist.<br />

22.2 Wenn die Mehrfachversicherung zustan<strong>de</strong> gekommen ist, ohne dass <strong>de</strong>r Versicherungsnehmer dies<br />

wusste, kann er die Aufhebung <strong>de</strong>s später geschlossenen Vertrages verlangen.<br />

22.3 Das Recht auf Aufhebung erlischt, wenn <strong>de</strong>r Versicherungsnehmer es nicht innerhalb eines Monats<br />

geltend macht, nach<strong>de</strong>m er von <strong>de</strong>r Mehrfachversicherung Kenntnis erlangt hat. Die Aufhebung wird<br />

zu <strong>de</strong>m Zeitpunkt wirksam, zu <strong>de</strong>m die Erklärung, mit <strong>de</strong>r sie verlangt wird, <strong>de</strong>m Versicherer zugeht.<br />

23.1 Vollständigkeit und Richtigkeit von Angaben über gefahrerhebliche Umstän<strong>de</strong><br />

Der Versicherungsnehmer hat bis zur Abgabe seiner Vertragserklärung <strong>de</strong>m Versicherer alle ihm<br />

bekannten Gefahrumstän<strong>de</strong> anzuzeigen, nach <strong>de</strong>nen <strong>de</strong>r Versicherer in Textform gefragt hat und die<br />

für <strong>de</strong>n Entschluss <strong>de</strong>s Versicherers erheblich sind, <strong>de</strong>n Vertrag mit <strong>de</strong>m vereinbarten Inhalt zu<br />

schließen. Der Versicherungsnehmer ist auch insoweit zur Anzeige verpflichtet, als nach seiner Vertragserklärung,<br />

aber vor Vertragsannahme <strong>de</strong>r Versicherer in Textform Fragen im Sinne <strong>de</strong>s Satzes 1<br />

stellt.<br />

Gefahrerheblich sind die Umstän<strong>de</strong>, die geeignet sind, auf <strong>de</strong>n Entschluss <strong>de</strong>s Versicherers Einfluss<br />

auszuüben, <strong>de</strong>n Vertrag überhaupt o<strong>de</strong>r mit <strong>de</strong>m vereinbarten Inhalt abzuschließen.<br />

Wird <strong>de</strong>r Vertrag von einem Vertreter <strong>de</strong>s Versicherungsnehmers geschlossen und kennt dieser <strong>de</strong>n<br />

gefahrerheblichen Umstand, muss sich <strong>de</strong>r Versicherungsnehmer so behan<strong>de</strong>ln lassen, als habe er<br />

selbst davon Kenntnis gehabt o<strong>de</strong>r dies arglistig verschwiegen.<br />

23.2 Rücktritt<br />

(1) Unvollständige und unrichtige Angaben zu <strong>de</strong>n gefahrerheblichen Umstän<strong>de</strong>n berechtigen <strong>de</strong>n<br />

Versicherer, vom Versicherungsvertrag zurückzutreten.<br />

(2) Der Versicherer hat kein Rücktrittsrecht, wenn <strong>de</strong>r Versicherungsnehmer nachweist, dass er<br />

o<strong>de</strong>r sein Vertreter die unrichtigen o<strong>de</strong>r unvollständigen Angaben we<strong>de</strong>r vorsätzlich noch grob<br />

fahrlässig gemacht hat.<br />

Das Rücktrittsrecht <strong>de</strong>s Versicherers wegen grob fahrlässiger Verletzung <strong>de</strong>r Anzeigepflicht besteht<br />

nicht, wenn <strong>de</strong>r Versicherungsnehmer nachweist, dass <strong>de</strong>r Versicherer <strong>de</strong>n Vertrag auch<br />

bei Kenntnis <strong>de</strong>r nicht angezeigten Umstän<strong>de</strong>, wenn auch zu an<strong>de</strong>ren <strong>Bedingungen</strong>, geschlossen<br />

hätte.<br />

(3) Im Fall <strong>de</strong>s Rücktritts besteht kein Versicherungsschutz.<br />

Tritt <strong>de</strong>r Versicherer nach Eintritt <strong>de</strong>s Versicherungsfalls zurück, darf er <strong>de</strong>n Versicherungsschutz<br />

nicht versagen, wenn <strong>de</strong>r Versicherungsnehmer nachweist, dass <strong>de</strong>r unvollständig o<strong>de</strong>r<br />

unrichtig angezeigte Umstand we<strong>de</strong>r für <strong>de</strong>n Eintritt <strong>de</strong>s Versicherungsfalls noch für die Feststellung<br />

o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>n Umfang <strong>de</strong>r Leistung ursächlich war. Auch in diesem Fall besteht aber kein<br />

Versicherungsschutz, wenn <strong>de</strong>r Versicherungsnehmer die Anzeigepflicht arglistig verletzt hat.<br />

Dem Versicherer steht <strong>de</strong>r Teil <strong>de</strong>s Beitrages zu, <strong>de</strong>r <strong>de</strong>r bis zum Wirksamwer<strong>de</strong>n <strong>de</strong>r Rücktrittserklärung<br />

abgelaufenen Vertragszeit entspricht.<br />

23.3 Beitragsän<strong>de</strong>rung o<strong>de</strong>r Kündigungsrecht<br />

Ist das Rücktrittsrecht <strong>de</strong>s Versicherers ausgeschlossen, weil die Verletzung einer Anzeigepflicht<br />

we<strong>de</strong>r auf Vorsatz noch auf grober Fahrlässigkeit beruhte, kann <strong>de</strong>r Versicherer <strong>de</strong>n Vertrag unter<br />

Einhaltung einer Frist von einem Monat in Schriftform kündigen.<br />

Das Kündigungsrecht ist ausgeschlossen, wenn <strong>de</strong>r Versicherungsnehmer nachweist, dass <strong>de</strong>r Versicherer<br />

<strong>de</strong>n Vertrag auch bei Kenntnis <strong>de</strong>r nicht angezeigten Umstän<strong>de</strong>, wenn auch zu an<strong>de</strong>ren<br />

<strong>Bedingungen</strong>, geschlossen hätte.<br />

Kann <strong>de</strong>r Versicherer nicht zurücktreten o<strong>de</strong>r kündigen, weil er <strong>de</strong>n Vertrag auch bei Kenntnis <strong>de</strong>r<br />

nicht angezeigten Umstän<strong>de</strong>, aber zu an<strong>de</strong>ren <strong>Bedingungen</strong>, geschlossen hätte, wer<strong>de</strong>n die an<strong>de</strong>ren<br />

<strong>Bedingungen</strong> auf Verlangen <strong>de</strong>s Versicherers rückwirkend Vertragsbestandteil. Hat <strong>de</strong>r Versicherungsnehmer<br />

die Pflichtverletzung nicht zu vertreten, wer<strong>de</strong>n die an<strong>de</strong>ren <strong>Bedingungen</strong> ab <strong>de</strong>r<br />

laufen<strong>de</strong>n Versicherungsperio<strong>de</strong> Vertragsbestandteil.<br />

Erhöht sich durch die Vertragsanpassung <strong>de</strong>r Beitrag um mehr als 10 % o<strong>de</strong>r schließt <strong>de</strong>r Versicherer<br />

die Gefahrabsicherung für <strong>de</strong>n nicht angezeigten Umstand aus, kann <strong>de</strong>r Versicherungsnehmer<br />

<strong>de</strong>n Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang <strong>de</strong>r Mitteilung <strong>de</strong>s Versicherers fristlos kündigen.<br />

Der Versicherer muss die ihm nach Ziff. 23.2 und 23.3 zustehen<strong>de</strong>n Rechte innerhalb eines Monats<br />

schriftlich geltend machen. Die Frist beginnt mit <strong>de</strong>m Zeitpunkt, zu <strong>de</strong>m er von <strong>de</strong>r Verletzung <strong>de</strong>r<br />

Anzeigepflicht, die das von ihm geltend gemachte Recht begrün<strong>de</strong>t, Kenntnis erlangt. Er hat die<br />

Umstän<strong>de</strong> anzugeben, auf die er seine Erklärung stützt; er darf nachträglich weitere Umstän<strong>de</strong> zur<br />

Begründung seiner Erklärung abgeben, wenn für diese Monatsfrist nicht verstrichen ist.<br />

15


24.<br />

Obliegenheiten vor Eintritt <strong>de</strong>s<br />

Versicherungsfalles<br />

25.<br />

Obliegenheiten nach Eintritt <strong>de</strong>s<br />

Versicherungsfalles<br />

26.<br />

Rechtsfolgen bei Verletzung von<br />

Obliegenheiten<br />

Weitere Bestimmungen<br />

27.<br />

Mitversicherte Personen<br />

16<br />

Dem Versicherer stehen die Rechte nach <strong>de</strong>n Ziff. 23.2 und 23.3 nur zu, wenn er <strong>de</strong>n Versicherungsnehmer<br />

durch geson<strong>de</strong>rte Mitteilung in Textform auf die Folgen einer Anzeigepflichtverletzung hingewiesen<br />

hat.<br />

Der Versicherer kann sich auf die in <strong>de</strong>n Ziff. 23.2 und 23.3 genannten Rechte nicht berufen, wenn<br />

er <strong>de</strong>n nicht angezeigten Gefahrumstand o<strong>de</strong>r die Unrichtigkeit <strong>de</strong>r Anzeige kannte.<br />

23.4 Anfechtung<br />

Das Recht <strong>de</strong>s Versicherers, <strong>de</strong>n Vertrag wegen arglistiger Täuschung anzufechten, bleibt unberührt.<br />

Im Fall <strong>de</strong>r Anfechtung steht <strong>de</strong>m Versicherer <strong>de</strong>r Teil <strong>de</strong>s Beitrages zu, <strong>de</strong>r <strong>de</strong>r bis zum Wirksamwer<strong>de</strong>n<br />

<strong>de</strong>r Anfechtungserklärung abgelaufenen Vertragszeit entspricht.<br />

Beson<strong>de</strong>rs gefahrdrohen<strong>de</strong> Umstän<strong>de</strong> hat <strong>de</strong>r Versicherungsnehmer auf Verlangen <strong>de</strong>s Versicherers<br />

innerhalb angemessener Frist zu beseitigen. Dies gilt nicht, soweit die Beseitigung unter Abwägung<br />

<strong>de</strong>r bei<strong>de</strong>rseitigen Interessen unzumutbar ist. Ein Umstand, <strong>de</strong>r zu einem Scha<strong>de</strong>n geführt hat, gilt<br />

ohne weiteres als beson<strong>de</strong>rs gefahrdrohend.<br />

25.1 Je<strong>de</strong>r Versicherungsfall ist <strong>de</strong>m Versicherer unverzüglich anzuzeigen, auch wenn noch keine Scha<strong>de</strong>nsersatzansprüche<br />

erhoben wur<strong>de</strong>n.<br />

25.2 Der Versicherungsnehmer muss nach Möglichkeit für die Abwendung und Min<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>s Scha<strong>de</strong>ns<br />

sorgen. Weisungen <strong>de</strong>s Versicherers sind dabei zu befolgen, soweit es für <strong>de</strong>n Versicherungsnehmer<br />

zumutbar ist. Er hat <strong>de</strong>m Versicherer ausführliche und wahrheitsgemäße Scha<strong>de</strong>nberichte zu erstatten<br />

und ihn bei <strong>de</strong>r Scha<strong>de</strong>nermittlung und -regulierung zu unterstützen. Alle Umstän<strong>de</strong>, die nach<br />

Ansicht <strong>de</strong>s Versicherers für die Bearbeitung <strong>de</strong>s Scha<strong>de</strong>ns wichtig sind, müssen mitgeteilt sowie<br />

alle dafür angefor<strong>de</strong>rten Schriftstücke übersandt wer<strong>de</strong>n.<br />

25.3 Wird gegen <strong>de</strong>n Versicherungsnehmer ein Haftpflichtanspruch erhoben, ein staatsanwaltschaftliches,<br />

behördliches o<strong>de</strong>r gerichtliches Verfahren eingeleitet, ein Mahnbescheid erlassen o<strong>de</strong>r ihm<br />

gerichtlich <strong>de</strong>r Streit verkün<strong>de</strong>t, hat er dies ebenfalls unverzüglich anzuzeigen.<br />

25.4 Gegen einen Mahnbescheid o<strong>de</strong>r eine Verfügung von Verwaltungsbehör<strong>de</strong>n auf Scha<strong>de</strong>nsersatz<br />

muss <strong>de</strong>r Versicherungsnehmer fristgemäß Wi<strong>de</strong>rspruch o<strong>de</strong>r die sonst erfor<strong>de</strong>rlichen Rechtsbehelfe<br />

einlegen. Einer Weisung <strong>de</strong>s Versicherers bedarf es nicht.<br />

25.5 Wird gegen <strong>de</strong>n Versicherungsnehmer ein Haftpflichtanspruch gerichtlich geltend gemacht, hat er<br />

die Führung <strong>de</strong>s Verfahrens <strong>de</strong>m Versicherer zu überlassen. Der Versicherer beauftragt im Namen<br />

<strong>de</strong>s Versicherungsnehmers einen Rechtsanwalt. Der Versicherungsnehmer muss <strong>de</strong>m Rechtsanwalt<br />

Vollmacht sowie alle erfor<strong>de</strong>rlichen Auskünfte erteilen und die angefor<strong>de</strong>rten Unterlagen zur Verfügung<br />

stellen.<br />

26.1 Verletzt <strong>de</strong>r Versicherungsnehmer eine Obliegenheit aus diesem Vertrag, die er vor Eintritt <strong>de</strong>s Versicherungsfalles<br />

zu erfüllen hat, kann <strong>de</strong>r Versicherer <strong>de</strong>n Vertrag innerhalb eines Monats ab<br />

Kenntnis von <strong>de</strong>r Obliegenheitsverletzung fristlos kündigen. Der Versicherer hat kein Kündigungsrecht,<br />

wenn <strong>de</strong>r Versicherungsnehmer nachweist, dass die Obliegenheitsverletzung we<strong>de</strong>r auf Vorsatz<br />

noch auf grober Fahrlässigkeit beruhte.<br />

26.2 Wird eine Obliegenheit aus diesem Vertrag vorsätzlich verletzt, verliert <strong>de</strong>r Versicherungsnehmer seinen<br />

Versicherungsschutz. Bei grob fahrlässiger Verletzung einer Obliegenheit ist <strong>de</strong>r Versicherer<br />

berechtigt, seine Leistung in einem <strong>de</strong>r Schwere <strong>de</strong>s Verschul<strong>de</strong>ns <strong>de</strong>s Versicherungsnehmers entsprechen<strong>de</strong>n<br />

Verhältnis zu kürzen.<br />

Der vollständige o<strong>de</strong>r teilweise Wegfall <strong>de</strong>s Versicherungsschutzes hat bei Verletzung einer nach Eintritt<br />

<strong>de</strong>s Versicherungsfalls bestehen<strong>de</strong>n Auskunfts- o<strong>de</strong>r Aufklärungsobliegenheit zur Voraussetzung,<br />

dass <strong>de</strong>r Versicherer <strong>de</strong>n Versicherungsnehmer durch geson<strong>de</strong>rte Mitteilung in Textform auf<br />

diese Rechtsfolge hingewiesen hat.<br />

Weist <strong>de</strong>r Versicherungsnehmer nach, dass er die Obliegenheit nicht grob fahrlässig verletzt hat,<br />

bleibt <strong>de</strong>r Versicherungsschutz bestehen.<br />

Der Versicherungsschutz bleibt auch bestehen, wenn <strong>de</strong>r Versicherungsnehmer nachweist, dass die<br />

Verletzung <strong>de</strong>r Obliegenheit we<strong>de</strong>r für <strong>de</strong>n Eintritt o<strong>de</strong>r die Feststellung <strong>de</strong>s Versicherungsfalls noch<br />

für die Feststellung o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>n Umfang <strong>de</strong>r <strong>de</strong>m Versicherer obliegen<strong>de</strong>n Leistung ursächlich war. Das<br />

gilt nicht, wenn <strong>de</strong>r Versicherungsnehmer die Obliegenheit arglistig verletzt hat.<br />

Die vorstehen<strong>de</strong>n Bestimmungen gelten unabhängig davon, ob <strong>de</strong>r Versicherer ein ihm nach<br />

Ziff. 26.1 zustehen<strong>de</strong>s Kündigungsrecht ausübt.<br />

27.1 Erstreckt sich die Versicherung auch auf Haftpflichtansprüche gegen an<strong>de</strong>re Personen als <strong>de</strong>n Versicherungsnehmer<br />

selbst, sind alle für ihn gelten<strong>de</strong>n Bestimmungen auf die Mitversicherten entsprechend<br />

anzuwen<strong>de</strong>n. Die Bestimmungen über die Vorsorgeversicherung (Ziffer 4.) gelten nicht, wenn<br />

das neue Risiko nur in <strong>de</strong>r Person eines Mitversicherten entsteht.<br />

27.2 Die Ausübung <strong>de</strong>r Rechte aus <strong>de</strong>m Versicherungsvertrag steht ausschließlich <strong>de</strong>m Versicherungsnehmer<br />

zu. Er ist neben <strong>de</strong>n Mitversicherten für die Erfüllung <strong>de</strong>r Obliegenheiten verantwortlich.


28.<br />

Abtretungsverbot<br />

29.<br />

Anzeigen, Willenserklärungen,<br />

Anschriftenän<strong>de</strong>rung<br />

30.<br />

Verjährung<br />

31.<br />

Zuständiges Gericht<br />

32.<br />

Anzuwen<strong>de</strong>n<strong>de</strong>s Recht<br />

Der Freiststellungsanspruch darf vor seiner endgültigen Feststellung ohne Zustimmung <strong>de</strong>s Versicherers<br />

we<strong>de</strong>r abgetreten noch verpfän<strong>de</strong>t wer<strong>de</strong>n. Eine Abtretung an <strong>de</strong>n geschädigten Dritten ist<br />

zulässig.<br />

29.1 Alle für <strong>de</strong>n Versicherer bestimmten Anzeigen und Erklärungen sollen an die Hauptverwaltung <strong>de</strong>s<br />

Versicherers o<strong>de</strong>r an die im Versicherungsschein o<strong>de</strong>r in <strong>de</strong>ssen Nachträgen als zuständig bezeichnete<br />

Geschäftsstelle gerichtet wer<strong>de</strong>n.<br />

29.2 Hat <strong>de</strong>r Versicherungsnehmer eine Än<strong>de</strong>rung seiner Anschrift <strong>de</strong>m Versicherer nicht mitgeteilt,<br />

genügt für eine Willenserklärung, die <strong>de</strong>m Versicherungsnehmer gegenüber abzugeben ist, die<br />

Absendung eines eingeschriebenen Briefes an die letzte <strong>de</strong>m Versicherer bekannte Anschrift. Die<br />

Erklärung gilt drei Tage nach <strong>de</strong>r Absendung <strong>de</strong>s Briefes als zugegangen. Dies gilt entsprechend für<br />

<strong>de</strong>n Fall einer Namensän<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>s Versicherungsnehmers.<br />

29.3 Hat <strong>de</strong>r Versicherungsnehmer die Versicherung für seinen Gewerbebetrieb abgeschlossen, fin<strong>de</strong>n<br />

bei einer Verlegung <strong>de</strong>r gewerblichen Nie<strong>de</strong>rlassung die Bestimmungen <strong>de</strong>r Ziffer 29.2 entsprechen<strong>de</strong><br />

Anwendung.<br />

30.1 Die Ansprüche aus <strong>de</strong>m Versicherungsvertrag verjähren in drei Jahren. Die Fristberechnung richtet<br />

sich nach <strong>de</strong>n allgemeinen Vorschriften <strong>de</strong>s Bürgerlichen Gesetzbuches.<br />

30.2 Ist ein Anspruch aus <strong>de</strong>m Versicherungsvertrag bei <strong>de</strong>m Versicherer angemel<strong>de</strong>t wor<strong>de</strong>n, ist die Verjährung<br />

von <strong>de</strong>r Anmeldung bis zu <strong>de</strong>m Zeitpunkt gehemmt, zu <strong>de</strong>m die Entscheidung <strong>de</strong>s Versicherers<br />

<strong>de</strong>m Anspruchsteller in Textform zugeht.<br />

31.1 Für Klagen aus <strong>de</strong>m Versicherungsvertrag gegen <strong>de</strong>n Versicherer bestimmt sich die gerichtliche<br />

Zuständigkeit nach <strong>de</strong>m Sitz <strong>de</strong>s Versicherers o<strong>de</strong>r seiner für <strong>de</strong>n Versicherungsvertrag zuständigen<br />

Nie<strong>de</strong>rlassung. Ist <strong>de</strong>r Versicherungsnehmer eine natürliche Person, ist auch das Gericht örtlich<br />

zuständig, in <strong>de</strong>ssen Bezirk <strong>de</strong>r Versicherungsnehmer zur Zeit <strong>de</strong>r Klageerhebung seinen Wohnsitz<br />

o<strong>de</strong>r, in Ermangelung eines solchen, seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.<br />

31.2 Ist <strong>de</strong>r Versicherungsnehmer eine natürliche Person, müssen Klagen aus <strong>de</strong>m Versicherungsvertrag<br />

gegen ihn bei <strong>de</strong>m Gericht erhoben wer<strong>de</strong>n, das für seinen Wohnsitz o<strong>de</strong>r, in Ermangelung eines<br />

solchen, <strong>de</strong>n Ort seines gewöhnlichen Aufenthalts zuständig ist. Ist <strong>de</strong>r Versicherungsnehmer eine<br />

juristische Person, bestimmt sich das zuständige Gericht auch nach <strong>de</strong>m Sitz o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Nie<strong>de</strong>rlassung<br />

<strong>de</strong>s Versicherungsnehmers. Das gleiche gilt, wenn <strong>de</strong>r Versicherungsnehmer eine Offene Han<strong>de</strong>lsgesellschaft,<br />

Kommanditgesellschaft, Gesellschaft bürgerlichen Rechts o<strong>de</strong>r eine eingetragene<br />

Partnerschaftgesellschaft ist.<br />

31.3 Sind <strong>de</strong>r Wohnsitz o<strong>de</strong>r gewöhnliche Aufenthalt im Zeitpunkt <strong>de</strong>r Klageerhebung nicht bekannt,<br />

bestimmt sich die gerichtliche Zuständigkeit für Klagen aus <strong>de</strong>m Versicherungsvertrag gegen <strong>de</strong>n<br />

Versicherungsnehmer nach <strong>de</strong>m Sitz <strong>de</strong>s Versicherers o<strong>de</strong>r seiner für <strong>de</strong>n Versicherungsvertrag<br />

zuständigen Nie<strong>de</strong>rlassung.<br />

Für diesen Vertrag gilt <strong>de</strong>utsches Recht.<br />

17


Beson<strong>de</strong>re <strong>Bedingungen</strong> und Risikobeschreibungen (BBR) zur Gothaer Privat-<br />

Haftpflichtversicherung (CIFX001 - Stand 07.2010)<br />

Abweichend zu <strong>de</strong>n Beson<strong>de</strong>re <strong>Bedingungen</strong> und Risikobeschreibungen (BBR) und <strong>de</strong>n Zusatzbedingungen zur<br />

Gothaer Haftpflichtversicherung für Privatpersonen, private Tierhalter, Lehrer, Beamte und Angestellte im öffentlichen<br />

Dienst, Gewässerschä<strong>de</strong>n (Stand 07/10) - Abschnitt A, Ziffer I bis V - gelten folgen<strong>de</strong> Bestimmungen:<br />

1. Mietsachschä<strong>de</strong>n<br />

abweichend zu A III.2.:<br />

2. Schlüsselverlust (privat und<br />

beruflich)<br />

Än<strong>de</strong>rung und Erweiterung zu<br />

A III. 3.:<br />

3. Schä<strong>de</strong>n durch<br />

<strong>de</strong>liktunfähige Kin<strong>de</strong>r /<br />

sonstige mitversicherte<br />

Personen<br />

abweichend zu A III. 4.:<br />

4. Gefälligkeitshandlungen<br />

abweichend zu A III. 7.:<br />

Bei gemieteten Ferienwohnungen und -häusern sowie Hotelzimmern ist die Beschädigung von beweglichen<br />

Einrichtungsgegenstän<strong>de</strong>n (z.B. Mobiliar, Gardinen, Geschirr) bis 5.000 EUR mitversichert. Je Scha<strong>de</strong>n gilt<br />

eine Selbstbeteiligung in Höhe von 150 EUR.<br />

Versichert ist – in Ergänzung von Ziffer 2.1 und 2.2 AHB und abweichend von Ziffer 7.6. AHB und A I. bzw.<br />

A IV. 1. a) – die gesetzliche Haftpflicht aus <strong>de</strong>m Abhan<strong>de</strong>nkommen von frem<strong>de</strong>n Schlüsseln, die zu privaten<br />

Zwecken o<strong>de</strong>r im Rahmen einer beruflichen Tätigkeit (vom Arbeitgeber o<strong>de</strong>r sonstigen Dritten) überlassen<br />

wur<strong>de</strong>n.<br />

Hierzu zählen insbeson<strong>de</strong>re:<br />

Private Haus- und Wohnungstürschlüssel inkl. Garagen-, Keller- und Nebenraumschlüssel zur<br />

Mietwohnung (auch General-/Hauptschlüssel für eine zentrale Schließanlage)<br />

Hotelschlüssel und -chipkarten<br />

Vereinsschlüssel<br />

Schlüssel, die im Zusammenhang mit einer gemäß A III. 8. versicherten ehrenamtlichen<br />

Tätigkeit/Freiwilligenarbeit überlassen wur<strong>de</strong>n<br />

Firmenschlüssel und -chipkarten <strong>de</strong>s Arbeitgebers zur Zutritt- o<strong>de</strong>r Zeiterfassung<br />

Frem<strong>de</strong> Haus- und Wohnungsschlüssel, die für die Ausübung <strong>de</strong>r beruflichen Tätigkeit als<br />

Angestellter überlassen wur<strong>de</strong>n<br />

Der Versicherungsschutz umfasst die Kosten für das notwendige Auswechseln von Schlössern sowie<br />

vorübergehen<strong>de</strong><br />

Sicherungsmaßnahmen (Notschloss) und – falls erfor<strong>de</strong>rlich – einen Objektschutz bis zu 14 Tagen,<br />

gerechnet ab <strong>de</strong>m Zeitpunkt, an welchem <strong>de</strong>r Verlust <strong>de</strong>s Schlüssels festgestellt wur<strong>de</strong>.<br />

Die Höchstersatzleistung je Versicherungsfall beträgt 25.000 EUR. Je Scha<strong>de</strong>n gilt eine Selbstbeteiligung in<br />

Höhe von 150 EUR.<br />

Ausgeschlossen bleiben:<br />

a) Folgeschä<strong>de</strong>n, die sich aus <strong>de</strong>m Schlüsselverlust ergeben (z.B. Diebstahl, Vandalismus).<br />

b) Bei Wohnungseigentümern die Kosten für das Auswechseln <strong>de</strong>r im Son<strong>de</strong>reigentum von<br />

versicherten Personen stehen<strong>de</strong>n Schlössern sowie Schä<strong>de</strong>n in Höhe <strong>de</strong>s Miteigentumsanteils an<br />

<strong>de</strong>m gemeinschaftlichen Eigentum (Eigenscha<strong>de</strong>n).<br />

c) Haftpflichtansprüche aus <strong>de</strong>m Verlust von Wertbehältnis-, Wertraum- und Kfz-Schlüsseln sowie<br />

sonstigen Schlüsseln zu beweglichen Sachen.<br />

d) Frem<strong>de</strong> Schlüssel, die versicherten Personen im Rahmen einer selbstständigen o<strong>de</strong>r freiberuflichen<br />

Tätigkeit überlassen wur<strong>de</strong>n. Dieser Ausschluss gilt nicht, sofern es sich um eine mitversicherte<br />

selbstständige nebenberufliche Tätigkeit gemäß Ziffer A III. 18. han<strong>de</strong>lt.<br />

Die Gothaer wird sich nicht auf eine Deliktunfähigkeit von mitversicherten Personen berufen, wenn <strong>de</strong>r VN<br />

es wünscht.<br />

Eine Leistung erfolgt- in teilweiser Abweichung <strong>de</strong>r Ziffern 1.1 und 5.1 AHB - auch ohne Vorliegen einer<br />

gesetzlichen Haftung.<br />

Ein Mitverschul<strong>de</strong>n <strong>de</strong>s Geschädigten wird bei <strong>de</strong>r Leistung berücksichtigt.<br />

Die Höchstersatzleistung je Versicherungsfall beträgt 5.000 EUR. Je Scha<strong>de</strong>n gilt eine Selbstbeteiligung in<br />

Höhe von 150 EUR.<br />

Die Gothaer wird sich nicht auf <strong>de</strong>n Einwand <strong>de</strong>r Gefälligkeit berufen, wenn <strong>de</strong>r VN es wünscht und<br />

an<strong>de</strong>rweitig kein Versicherungsschutz für <strong>de</strong>n Scha<strong>de</strong>n besteht.<br />

Eine Leistung erfolgt – in teilweiser Abweichung <strong>de</strong>r Ziffern 1.1 und 5.1 AHB – auch ohne Vorliegen einer<br />

gesetzlichen Haftung.<br />

Ein Mitverschul<strong>de</strong>n <strong>de</strong>s Geschädigten wird bei <strong>de</strong>r Leistung berücksichtigt.<br />

Die Höchstersatzleistung je Versicherungsfall beträgt 5.000 EUR. Je Scha<strong>de</strong>n gilt eine Selbstbeteiligung in<br />

Höhe von 150 EUR.<br />

Seite 1 von 2


Beson<strong>de</strong>re <strong>Bedingungen</strong> und Risikobeschreibungen (BBR) zur Gothaer Privat-<br />

Haftpflichtversicherung (CIFX001 - Stand 07.2010)<br />

5. For<strong>de</strong>rungsausfall<strong>de</strong>ckung<br />

1.<br />

Gegenstand <strong>de</strong>r Ausfall<strong>de</strong>ckung<br />

Die Gothaer bietet <strong>de</strong>m Versicherungsnehmer und <strong>de</strong>n in <strong>de</strong>r Privat-Haftpflichtversicherung<br />

mitversicherten Personen nach A II. 1 a) - c) Versicherungsschutz für <strong>de</strong>n Fall, dass eine versicherte<br />

Person während <strong>de</strong>r Wirksamkeit <strong>de</strong>r Versicherung von einem Dritten geschädigt wird und die<br />

daraus entstan<strong>de</strong>ne Scha<strong>de</strong>nersatzfor<strong>de</strong>rung gegen <strong>de</strong>n Schädiger nicht durchgesetzt wer<strong>de</strong>n kann.<br />

Inhalt und Umfang <strong>de</strong>r versicherten Scha<strong>de</strong>nersatzansprüche richten sich nach <strong>de</strong>m<br />

Deckungsumfang <strong>de</strong>r Privat-Haftpflichtversicherung dieses Vertrages.<br />

Darüber hinaus besteht Versicherungsschutz für Scha<strong>de</strong>nersatzansprüche, die aus <strong>de</strong>r Eigenschaft<br />

<strong>de</strong>s Schädigers als Tierhalter o<strong>de</strong>r -hüter entstan<strong>de</strong>n sind.<br />

Kein Versicherungsschutz besteht jedoch für<br />

a) Scha<strong>de</strong>nersatzansprüche, <strong>de</strong>nen ein vorsätzliches Han<strong>de</strong>ln <strong>de</strong>s Schädigers zugrun<strong>de</strong> liegt.<br />

b) Scha<strong>de</strong>nersatzfor<strong>de</strong>rungen unter 2.500 Euro.<br />

c) Schä<strong>de</strong>n an Kraft-, Luft- und Wasserfahrzeugen sowie an Immobilien und alle sich daraus<br />

ergeben<strong>de</strong>n Vermögensschä<strong>de</strong>n.<br />

d) Verzugszinsen, Vertragsstrafen, Kosten <strong>de</strong>r Rechtsverfolgung.<br />

e) For<strong>de</strong>rungen aufgrund eines gesetzlichen o<strong>de</strong>r vertraglichen For<strong>de</strong>rungsübergangs.<br />

f) Schä<strong>de</strong>n im Zusammenhang mit Verleih, Vermietung, Verpachtung, Verwahrung o<strong>de</strong>r Verkauf<br />

von Sachen o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Vereinbarung von zu erbringen<strong>de</strong>n Leistungen.<br />

g) Schä<strong>de</strong>n im ursächlichen Zusammenhang mit nuklear o<strong>de</strong>r genetischen Schä<strong>de</strong>n (soweit diese<br />

nicht auf eine medizinische Behandlung zurückzuführen sind), Krieg, Aufruhr, innerer Unruhen,<br />

Streik, Aussperrung o<strong>de</strong>r Erdbeben.<br />

2. Erfolglose Vollstreckung<br />

Voraussetzung für die Entschädigung ist, dass die versicherte Person einen rechtskräftigen<br />

vollstreckbaren Titel gegen <strong>de</strong>n Schädiger im streitigen Verfahren vor einem or<strong>de</strong>ntlichen Gericht<br />

eines Mitgliedstaates <strong>de</strong>r Europäischen Union, <strong>de</strong>r Schweiz, Lichtensteins o<strong>de</strong>r Norwegens erwirkt<br />

hat und je<strong>de</strong> sinnvolle Zwangsvollstreckung aus diesem Titel gegen <strong>de</strong>n Schädiger erfolglos<br />

geblieben ist.<br />

Vollstreckungsversuche gelten als erfolglos, wenn die versicherte Person nachweist, dass<br />

entwe<strong>de</strong>r eine Zwangsvollstreckung (Sach-, Immobiliar- o<strong>de</strong>r For<strong>de</strong>rungspfändung) nicht o<strong>de</strong>r<br />

nicht zur vollen Befriedigung geführt hat o<strong>de</strong>r<br />

eine selbst teilweise Befriedigung aussichtslos erscheint, z.B. weil <strong>de</strong>r Schädiger in <strong>de</strong>n letzten<br />

drei Jahren seit <strong>de</strong>r Scha<strong>de</strong>nmeldung bei <strong>de</strong>r Gothaer gerechnet die ei<strong>de</strong>sstattliche Versicherung<br />

abgegeben hat.<br />

3. Entschädigung<br />

Die Gothaer leistet Entschädigung in Höhe <strong>de</strong>s nach Sach- und Rechtslage begrün<strong>de</strong>ten<br />

Scha<strong>de</strong>nersatzanspruches.<br />

Die Entschädigung erfolgt maximal bis zur Höhe <strong>de</strong>s titulierten For<strong>de</strong>rungsbetrages im Rahmen <strong>de</strong>r<br />

über diese Privat-Haftpflichtversicherung vereinbarten Deckungssumme und Versicherungsbedingungen.<br />

Die Entschädigung wird nur geleistet gegen Aushändigung <strong>de</strong>s Originaltitels, <strong>de</strong>r Original-<br />

Vollstreckungsunterlagen und sonstiger Unterlagen, aus <strong>de</strong>nen sich ergibt, dass ein<br />

Versicherungsfall im Sinne dieser <strong>Bedingungen</strong> vorliegt.<br />

Die versicherten Personen sind verpflichtet, ihre Ansprüche an die Gothaer abzutreten.<br />

4. Subsidiarität<br />

Die Gothaer leistet keine Entschädigung, soweit für <strong>de</strong>n Scha<strong>de</strong>n eine Leistung aus einem an<strong>de</strong>ren<br />

Versicherungsvertrag <strong>de</strong>r versicherten Personen beansprucht wer<strong>de</strong>n kann o<strong>de</strong>r für <strong>de</strong>n ein Träger<br />

<strong>de</strong>r Sozialversicherung o<strong>de</strong>r Sozialhilfe leistungspflichtig ist.<br />

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Beson<strong>de</strong>re <strong>Bedingungen</strong> und Risikobeschreibungen (BBR) und Zusatzbedingungen<br />

zur Gothaer Haftpflichtversicherung für Privatpersonen, private Tierhalter, Lehrer,<br />

Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst, Gewässerschä<strong>de</strong>n<br />

(Stand 07/10)<br />

• Es gelten nur die nachfolgend aufgeführten Beson<strong>de</strong>ren <strong>Bedingungen</strong>, Risikobeschreibungen und Zusatzbedingungen, für die Versicherungsschutz<br />

vereinbart wur<strong>de</strong>.<br />

A<br />

Privat-Haftpflichtversicherung<br />

Gothaer Privathaftpflicht – Familienversicherung Seite<br />

I. Versichertes Risiko 19<br />

II. Mitversicherte Personen 19<br />

III. Was ist darüber hinaus versichert 20<br />

1. Immobilien 20<br />

2. Mietsachschä<strong>de</strong>n 20<br />

3. Schlüsselverlust (privat) 21<br />

4. Schä<strong>de</strong>n durch <strong>de</strong>liktunfähige Kin<strong>de</strong>r/sonstige mitversicherte Personen 21<br />

5. Betriebspraktikum 21<br />

6. Fachpraktischer Unterricht 21<br />

7. Gefälligkeitshandlungen 21<br />

8. Ehrenamtliche Tätigkeit / Freiwilligenarbeit 21<br />

9. Tätigkeit als Tagesmutter / Tagesvater o<strong>de</strong>r Babysitter 21<br />

10. Tätigkeit als Betreuer 22<br />

11. Tiere 22<br />

12. Fahrzeuge 22<br />

13. Waffenklausel 23<br />

14. Ausland 23<br />

15. Vermögensschä<strong>de</strong>n 23<br />

16. Elektronischer Datenaustausch / Internetnutzung 23<br />

17. Vorsorge-Versicherung 24<br />

18. Nebenberufliche Tätigkeiten 24<br />

19. Allmählichkeitsschä<strong>de</strong>n 24<br />

20. Persönlichkeits- und Namensrechtsverletzungen 24<br />

21. Anfeindung, Schikane, Belästigung, Ungleichbehandlung o<strong>de</strong>r sonstigen Diskriminierungen 24<br />

IV. Was ist nicht versichert 25<br />

V. Beson<strong>de</strong>re Vertragsformen (sofern vereinbart) 25<br />

1. Partnerversicherung 25<br />

2. Singleversicherung 25<br />

3. Selbstbeteiligung 25<br />

VI. Zusatzbedingungen zur Gothaer PrivathaftpflichtTop (sofern vereinbart) 26<br />

1. Versicherte Personen 26<br />

2. Immobilien 26<br />

3. Mietsachschä<strong>de</strong>n 26<br />

4. Beschädigung geliehener und gemieteter beweglicher Sachen 26<br />

5. Abhan<strong>de</strong>nkommen geliehener und gemieteter beweglicher Sachen 26<br />

6. Schlüsselverlust (privat und beruflich) 27<br />

7. Schä<strong>de</strong>n durch <strong>de</strong>liktunfähige Kin<strong>de</strong>r/sonstige mitversicherte Personen 27<br />

8. Gefälligkeitshandlungen 27<br />

9. Ausland 27<br />

10. Tiere (wil<strong>de</strong> Kleintiere) 27<br />

11. For<strong>de</strong>rungsausfall<strong>de</strong>ckung 27<br />

12. Nebenberufliche Tätigkeiten 28<br />

VII. PlusDeckung (sofern vereinbart) 28<br />

1. Mietsachschä<strong>de</strong>n an Mobilien von Ferienwohnungen, -häusern und Hotelzimmern 28<br />

2. Bauherrenhaftpflicht 28<br />

3. Beschädigung geliehener und gemieteter beweglicher Sachen 28<br />

4. Abhan<strong>de</strong>nkommen geliehener und gemieteter beweglicher Sachen 28<br />

5. Schä<strong>de</strong>n durch <strong>de</strong>liktunfähige Kin<strong>de</strong>r/sonstige mitversicherte Personen 28<br />

6. Gefälligkeitshandlungen 28<br />

7. For<strong>de</strong>rungsausfall<strong>de</strong>ckung 28<br />

8. Berufliche Tätigkeiten 29<br />

9. Personenschä<strong>de</strong>n <strong>de</strong>r Versicherten untereinan<strong>de</strong>r 29<br />

10. Be- und Entla<strong>de</strong>schä<strong>de</strong>n von Kfz 29<br />

18


I.<br />

Versichertes Risiko<br />

II.<br />

Mitversicherte Personen<br />

Versichert ist - im Umfang <strong>de</strong>r Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Haftpflichtversicherung (AHB)<br />

und <strong>de</strong>r nachstehen<strong>de</strong>n Beson<strong>de</strong>ren <strong>Bedingungen</strong> und Risikobeschreibungen (BBR),<br />

die gesetzliche Haftpflicht <strong>de</strong>s Versicherungsnehmers (VN) als Privatperson aus <strong>de</strong>n Gefahren <strong>de</strong>s täglichen<br />

Lebens.<br />

Auch als Familien- und Haushaltsvorstand o<strong>de</strong>r als Dienstherr <strong>de</strong>r im Haushalt tätigen Personen.<br />

1. Versichert ist die gleichartige gesetzliche Haftpflicht<br />

a) <strong>de</strong>s Ehegatten o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>s eingetragenen Lebenspartners*)<br />

b) ihrer unverheirateten und nicht in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft*) leben<strong>de</strong>n Kin<strong>de</strong>r (auch<br />

Stief-, Adoptiv- und Pflegekin<strong>de</strong>r).<br />

Bei volljährigen Kin<strong>de</strong>rn besteht Versicherungsschutz nur, solange sie sich noch in einer Schul- o<strong>de</strong>r<br />

sich daran unmittelbar anschließen<strong>de</strong>n Berufserstausbildung befin<strong>de</strong>n (berufliche Erstausbildung -<br />

Lehre und/o<strong>de</strong>r Studium, auch Bachelor und unmittelbar angeschlossener Masterstudiengang).<br />

Der Versicherungsschutz entfällt mit Aufnahme einer Zweitlehre, eines Zweitstudiums, <strong>de</strong>r Referendarzeit,<br />

einer Fortbildungsmaßnahme, eines berufsbegleiten<strong>de</strong>n Studiengangs o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>rgleichen.<br />

Unmittelbar und keine Unterbrechung im vorstehen<strong>de</strong>n Sinne ist ein Zeitraum von bis zu einem Jahr<br />

nach Abschluss <strong>de</strong>r Ausbildung, auch wenn in dieser Zeit eine Aushilfstätigkeit (so genanntes Jobben)<br />

ausgeübt wird.<br />

Gleiches gilt für eine Wartezeit im Anschluss an eine Ausbildungsmaßnahme bis zum Erhalt eines<br />

Ausbildungs-, Studien- o<strong>de</strong>r Arbeitsplatzes.<br />

Bei Ableistung <strong>de</strong>s Grundwehr- o<strong>de</strong>r Zivildienstes (einschließlich <strong>de</strong>s freiwilligen zusätzlichen Wehrdienstes)<br />

o<strong>de</strong>r eines freiwilligen sozialen o<strong>de</strong>r ökologischen Jahres nach <strong>de</strong>r Schule sowie vor, während<br />

o<strong>de</strong>r im Anschluss an die Berufserstausbildung bleibt <strong>de</strong>r Versicherungsschutz bestehen.<br />

Für volljährige, unverheiratete und nicht in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben<strong>de</strong>n Kin<strong>de</strong>r<br />

besteht Versicherungsschutz auch nach Beendigung <strong>de</strong>r Schul- o<strong>de</strong>r beruflichen Erstausbildung<br />

bei Arbeitslosigkeit in unmittelbarem Anschluss an diese Aus bildungsmaßnahmen bis zu einem Jahr<br />

nach <strong>de</strong>ren Abschluss.<br />

Für volljährige, unverheiratete und nicht in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben<strong>de</strong>n geis -<br />

tig und/o<strong>de</strong>r körperlich behin<strong>de</strong>rte Kin<strong>de</strong>r besteht zeitlich unbeschränkt weiter Versicherungsschutz.<br />

Dies gilt auch, wenn die Kin<strong>de</strong>r nicht im gemeinsamen Haushalt wohnen.<br />

Sofern mitversicherte Kin<strong>de</strong>r kraft Gesetz zur Aufsicht über eigene min<strong>de</strong>rjährige Kin<strong>de</strong>r verpflichtet<br />

sind, sind diese ebenfalls mitversichert.<br />

c) <strong>de</strong>r beim VN im gemeinsamen Haushalt leben<strong>de</strong>n und dort amtlich gemel<strong>de</strong>ten Eltern <strong>de</strong>s VN sowie<br />

<strong>de</strong>r Eltern <strong>de</strong>s Ehegatten o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>s eingetragenen Lebenspartners*).<br />

d) <strong>de</strong>r Personen, die vorübergehend – bis maximal ein Jahr – in <strong>de</strong>n Familienverbund <strong>de</strong>s VN eingeglie<strong>de</strong>rt<br />

sind (z.B. Austauschschüler, min<strong>de</strong>rjährige Enkelkin<strong>de</strong>r in Obhut).<br />

e) <strong>de</strong>r im Haushalt o<strong>de</strong>r sonstigen privaten Lebensbereichen <strong>de</strong>s VN beschäftigten Personen gegenüber<br />

Dritten aus dieser Tätigkeit. Das Gleiche gilt für Personen, die aus Arbeitsvertrag o<strong>de</strong>r gefälligkeitshalber<br />

Wohnung, Haus und Garten betreuen o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>n Streudienst versehen.<br />

Gegenüber diesen Personen gilt für <strong>de</strong>n VN als Dienstherr – in Ergänzung zu A I. – nicht <strong>de</strong>r Ausschluss<br />

nach Ziffer 7.17 AHB. Beschäftigte Personen sind auch Bewerberinnen und Bewerber für ein<br />

Beschäftigungsverhältnis sowie Personen, <strong>de</strong>ren Beschäftigungsverhältnis been<strong>de</strong>t ist.<br />

f) <strong>de</strong>r Personen, die in Notfallsituationen einer über <strong>de</strong>n Vertrag versicherten Person freiwillig Hilfe<br />

leis ten, wenn sich hieraus Scha<strong>de</strong>nersatzansprüche Dritter ergeben.<br />

Ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche aus Personenschä<strong>de</strong>n, bei <strong>de</strong>nen es sich um Arbeitsunfälle<br />

und Berufskrankheiten im Betrieb <strong>de</strong>s VN gemäß <strong>de</strong>m Sozialgesetzbuch VII han<strong>de</strong>lt.<br />

2. Gegenseitige Haftpflichtansprüche <strong>de</strong>r versicherten Personen untereinan<strong>de</strong>r sind entsprechend Ziffer<br />

7.4 und 7.5 AHB ausgeschlossen.<br />

Mitversichert sind jedoch gesetzliche Regressansprüche von Sozialversicherungsträgern, Sozialhilfeträgern,<br />

privaten Krankenversicherern und Arbeitgebern sowie gesetzliche Haftpflichtansprüche von mitversicherten<br />

Personen nach A II. 1. d), e) und f) gegen alle sonstigen versicherten Personen.<br />

3. Fortsetzung <strong>de</strong>r Privat-Haftpflichtversicherung nach <strong>de</strong>m Tod <strong>de</strong>s VN:<br />

Für die unter A II. 1. mitversicherten Personen besteht im To<strong>de</strong>sfall <strong>de</strong>s VN <strong>de</strong>r Versicherungsschutz bis<br />

zum nächsten Beitragsfälligkeitstermin fort.<br />

Wird die nächste Beitragsrechnung durch <strong>de</strong>n überleben<strong>de</strong>n Ehegatten o<strong>de</strong>r eingetragenen Lebenspartner*)<br />

eingelöst, wird dieser Versicherungsnehmer.<br />

4. Nachversicherung:<br />

Entfällt die Mitversicherung von <strong>de</strong>n in A II. 1. a) - c) genannten Personen weil z.B.<br />

• <strong>de</strong>r VN verstorben ist (siehe hierzu A II. 3.)<br />

• die Ehe rechtskräftig geschie<strong>de</strong>n, eine eingetragene Lebenspartnerschaft*) rechtskräftig aufgehoben<br />

o<strong>de</strong>r die häusliche Lebensgemeinschaft mit <strong>de</strong>m/<strong>de</strong>r nach A V. 1. mitversicherten Lebensgefährten/in<br />

been<strong>de</strong>t wur<strong>de</strong><br />

*) Eingetragener Lebenspartner ist <strong>de</strong>rjenige, <strong>de</strong>r in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft im Sinne <strong>de</strong>s Lebenspartnerschaftsgesetzes<br />

o<strong>de</strong>r einer vergleichbaren Partnerschaft nach <strong>de</strong>m Recht an<strong>de</strong>rer Staaten lebt. Als eingetragene Lebenspartnerschaft<br />

gelten auch die <strong>de</strong>n Partnerschaften im Sinne <strong>de</strong>s Lebenspartnerschaftsgesetzes vergleichbaren Partnerschaften<br />

nach <strong>de</strong>m Recht an<strong>de</strong>rer Staaten.<br />

19


III.<br />

Was ist darüber hinaus versichert<br />

1.<br />

Immobilien<br />

2.<br />

Mietsachschä<strong>de</strong>n<br />

20<br />

• die Kin<strong>de</strong>r nach <strong>de</strong>r Ausbildung berufstätig wer<strong>de</strong>n o<strong>de</strong>r geheiratet haben<br />

besteht <strong>de</strong>r Versicherungsschutz weiter bis zur nächsten Beitragshauptfälligkeit, höchstens aber für<br />

6 Monate nach Fortfall <strong>de</strong>r Mitversicherung.<br />

Wird von <strong>de</strong>n Personen bis dahin kein neuer Versicherungsschutz bei <strong>de</strong>r Gothaer beantragt, entfällt <strong>de</strong>r<br />

Versicherungsschutz rückwirkend.<br />

1.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht als Inhaber<br />

a) von Wohnungen (auch Ferienwohnungen) innerhalb Europas (nicht von kompletten Mehrfamilienhäusern).<br />

Bei Wohnungseigentum als Son<strong>de</strong>reigentümer sind versichert gesetzliche Haftpflichtansprüche <strong>de</strong>r<br />

Gemeinschaft <strong>de</strong>r Wohnungseigentümer wegen Beschädigung <strong>de</strong>s Gemeinschaftseigentums.<br />

Die Leistungspflicht erstreckt sich nicht auf <strong>de</strong>n Miteigentumsanteil an <strong>de</strong>m gemeinschaftlichen<br />

Eigentum und alle sich daraus ergebenen Vermögensschä<strong>de</strong>n.<br />

b) eines selbst bewohnten Einfamilienhauses in Deutschland.<br />

c) eines Wochenend- o<strong>de</strong>r Ferienhauses,<br />

eines auf Dauer fest abgestellten, nicht zugelassenen Wohnwagens (Dauercamping),<br />

eines Kleingartens einschließlich Laube,<br />

innerhalb Europas.<br />

d) von bis zu fünf separaten Garagen/Stellplätzen in Deutschland.<br />

Versichert sind zu a) bis c) auch dazugehörige Garagen/Stellplätze und Gärten, Swimmingpools o<strong>de</strong>r Teiche.<br />

1.2 Versichert ist bei <strong>de</strong>n in 1.1 genannten Immobilien und Grundstücken die gesetzliche Haftpflicht<br />

a) aus <strong>de</strong>r Verletzung von Verkehrssicherungspflichten die u. a. speziell entstehen können z. B. bei <strong>de</strong>r<br />

Treppenhausreinigung o<strong>de</strong>r im Winter durch Schnee und Eis (Räumen und Streuen).<br />

b) aus <strong>de</strong>r Vermietung <strong>de</strong>r in Deutschland gelegenen Wohnungen, Häusern, Garagen und Stellplätze.<br />

Mitversichert ist hier die Vermietung von Wohnräumen/Zimmern zur Untermiete und die Verpachtung<br />

einzelner Räume zur gewerblichen Nutzung.<br />

c) als Miteigentümer von Gemeinschaftsanlagen wie z.B. Spielplätze, gemeinschaftliche Zugänge zur<br />

öffentlichen Straße, Privatstraßen, Garagenhöfe, Abstellplätze für Abfallbehälter, Wäschetrockenplätze<br />

und <strong>de</strong>rgleichen.<br />

Nicht versichert ist die Haftpflicht <strong>de</strong>r übrigen Miteigentümer.<br />

d) als Bauherr von Baumaßnahmen (Neubauten, Umbauten, Anbauten, Reparaturen, Abbruch- und<br />

Grabearbeiten) inklusive Eigenleistungen, bis zu einer Gesamtbausumme von 50.000 EUR je Bauvorhaben.<br />

Zur Bausumme zählen alle tatsächlichen Aufwendungen für die Gesamtbaumaßnahme.<br />

Wird dieser Betrag überschritten, entfällt die Mitversicherung. Es gelten dann die Bestimmungen <strong>de</strong>r<br />

Vorsorge-Versicherung nach Ziffer 4 AHB.<br />

e) als früherer Besitzer aus § 836 Abs. 2 BGB, wenn die Versicherung bis zum Besitzwechsel bestan<strong>de</strong>n<br />

hat.<br />

f) <strong>de</strong>s Insolvenzverwalters in dieser Eigenschaft.<br />

g) wegen Schä<strong>de</strong>n, die durch häusliche Abwässer sowie aus <strong>de</strong>m Rückstau <strong>de</strong>s Straßenkanals auftreten.<br />

h) aus privatem Eigentum und Besitz von Flüssiggastanks (nicht Heizölbehältern) und Abwassergruben.<br />

i) aus privatem Eigentum und Besitz von Anlagen zur Erzeugung von z. B. Strom o<strong>de</strong>r Wärme durch<br />

Erneuerbare Energien o<strong>de</strong>r Kraft-Wärme-Kopplung, wie z. B. Photovoltaik-, Solar-, Luft-, Wasser- und<br />

Erdwärmeanlagen, Kleinwindanlagen und Mini-Blockheizkraftwerke, einschließlich <strong>de</strong>s Betriebs und<br />

<strong>de</strong>r Stromeinspeisung in das elektrische Versorgungsnetz (gilt auch bei einer Gewerbeanmeldung).<br />

Versichert ist – abweichend von Ziffer 7.6 AHB – die gesetzliche Haftpflicht aus <strong>de</strong>r Beschädigung von Wohnräumen<br />

und sonstigen zu privaten Zwecken gemieteten Räumen in Gebäu<strong>de</strong>n; auch an dazugehörigen<br />

außen am Gebäu<strong>de</strong> angebrachten Sachen, an Balkonen o<strong>de</strong>r Terrassen sowie an mit <strong>de</strong>m gemieteten Grundstück<br />

fest verbun<strong>de</strong>nen Sachen wie z. B. Zäune, Bäume, Swimmingpools und gemauerte Grillanlagen.<br />

Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht für Schä<strong>de</strong>n an vorübergehend (auch kostenfrei) genutzten o<strong>de</strong>r<br />

gemieteten im weltweiten Ausland gelegenen Zimmern, Wohnungen, Häusern und ähnlichen Unterkünften<br />

sowie <strong>de</strong>ren Einrichtung.<br />

Bei gemieteten Ferienwohnungen und -häusern sowie Hotelzimmern ist die Beschädigung von beweglichen<br />

Einrichtungsgegenstän<strong>de</strong>n (z.B. Mobiliar, Gardinen, Geschirr) bis 5.000 EUR mitversichert.<br />

Nicht versichert sind Haftpflichtansprüche wegen Schä<strong>de</strong>n<br />

a) durch Abnutzung, Verschleiß und übermäßiger Beanspruchung,<br />

b) an Heizungs-, Maschinen-, Kessel- und Warmwasserbereitungsanlagen, Elektro- und Gasgeräten,<br />

c) an Glas, soweit sich <strong>de</strong>r Versicherungsnehmer hiergegen beson<strong>de</strong>rs versichern kann<br />

(z.B. durch eine Hausrat-Glas-Versicherung),<br />

d) durch Schimmelbildung,<br />

sowie alle sich daraus ergeben<strong>de</strong>n Vermögensschä<strong>de</strong>n.


3.<br />

Schlüsselverlust<br />

(privat)<br />

4.<br />

Schä<strong>de</strong>n durch <strong>de</strong>liktunfähige<br />

Kin<strong>de</strong>r/sonstige mitversicherte<br />

Personen<br />

5.<br />

Betriebspraktikum<br />

6.<br />

Fachpraktischer Unterricht<br />

7.<br />

Gefälligkeitshandlungen<br />

8.<br />

Ehrenamtliche Tätigkeit /<br />

Freiwilligenarbeit<br />

9.<br />

Tätigkeit als Tagesmutter /<br />

Tagesvater o<strong>de</strong>r Babysitter<br />

Versichert ist – in Ergänzung von Ziffer 2.1 und 2.2 AHB und abweichend von Ziffer 7.6. AHB – die gesetzliche<br />

Haftpflicht aus <strong>de</strong>m Abhan<strong>de</strong>nkommen von frem<strong>de</strong>n, zu privaten Zwecken überlassenen Schlüsseln.<br />

Hierzu zählen insbeson<strong>de</strong>re:<br />

– Private Haus- und Wohnungstürschlüssel inkl. Garagen-, Keller- und Nebenraumschlüssel zur Mietwohnung<br />

(auch General-/Hauptschlüssel für eine zentrale Schließanlage)<br />

– Hotelschlüssel und -chipkarten<br />

– Vereinsschlüssel<br />

– Schlüssel, die im Zusammenhang mit einer gemäß A III. 8. ehrenamtlichen Tätigkeit/Freiwilligenarbeit<br />

überlassen wur<strong>de</strong>n<br />

Der Versicherungsschutz umfasst die Kosten für das notwendige Auswechseln von Schlössern sowie vorübergehen<strong>de</strong><br />

Sicherungsmaßnahmen (Notschloss) und – falls erfor<strong>de</strong>rlich – einen Objektschutz bis zu 14 Tagen,<br />

gerechnet ab <strong>de</strong>m Zeitpunkt, an welchem <strong>de</strong>r Verlust <strong>de</strong>s Schlüssels festgestellt wur<strong>de</strong>.<br />

Die Höchstersatzleistung je Versicherungsfall beträgt 25.000 EUR.<br />

Ausgeschlossen bleiben:<br />

a) Folgeschä<strong>de</strong>n, die sich aus <strong>de</strong>m Schlüsselverlust ergeben (z.B. Diebstahl, Vandalismus).<br />

b) Bei Wohnungseigentümern die Kosten für das Auswechseln <strong>de</strong>r im Son<strong>de</strong>reigentum von versicherten<br />

Personen stehen<strong>de</strong>n Schlössern sowie Schä<strong>de</strong>n in Höhe <strong>de</strong>s Miteigentumsanteils an <strong>de</strong>m gemeinschaftlichen<br />

Eigentum (Eigenscha<strong>de</strong>n).<br />

c) Haftpflichtansprüche aus <strong>de</strong>m Verlust von Wertbehältnis-, Wertraum-, Kfz-Schlüsseln sowie sonstigen<br />

Schlüsseln zu beweglichen Sachen.<br />

d) Haftpflichtansprüche aus <strong>de</strong>m Abhan<strong>de</strong>nkommen von berufsbezogen überlassener Schlüssel jeglicher Art.<br />

Die Gothaer wird sich nicht auf eine Deliktunfähigkeit von mitversicherten Personen berufen, wenn <strong>de</strong>r VN es<br />

wünscht.<br />

Eine Leistung erfolgt – in teilweiser Abweichung <strong>de</strong>r Ziffern 1.1 und 5.1 AHB – auch ohne Vorliegen einer<br />

gesetzlichen Haftung.<br />

Ein Mitverschul<strong>de</strong>n <strong>de</strong>s Geschädigten wird bei <strong>de</strong>r Leistung berücksichtigt.<br />

Die Höchstersatzleistung je Versicherungsfall beträgt 5.000 EUR.<br />

Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht mitversicherter Personen bei <strong>de</strong>r Teilnahme an einem Betriebspraktikum.<br />

Mitversichert ist hierbei auch die Beschädigung von Lehrgeräten o<strong>de</strong>r Maschinen.<br />

Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht mitversicherter Personen bei <strong>de</strong>r Teilnahme an einem fachpraktischen<br />

Unterricht (z. B. an Fach-, Gesamt- und Hochschulen o<strong>de</strong>r einer Universität).<br />

Mitversichert ist hierbei auch die Beschädigung von Lehrgeräten o<strong>de</strong>r Maschinen.<br />

Die Gothaer wird sich nicht auf <strong>de</strong>n Einwand <strong>de</strong>r Gefälligkeit berufen, wenn <strong>de</strong>r VN es wünscht und an<strong>de</strong>rweitig<br />

kein Versicherungsschutz für <strong>de</strong>n Scha<strong>de</strong>n besteht.<br />

Eine Leistung erfolgt – in teilweiser Abweichung <strong>de</strong>r Ziffern 1.1 und 5.1 AHB – auch ohne Vorliegen einer<br />

gesetzlichen Haftung.<br />

Ein Mitverschul<strong>de</strong>n <strong>de</strong>s Geschädigten wird bei <strong>de</strong>r Leistung berücksichtigt.<br />

Die Höchstersatzleistung je Versicherungsfall beträgt 5.000 EUR.<br />

Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht aus einer nicht hoheitlichen ehrenamtlichen Tätigkeit o<strong>de</strong>r unentgeltlichen<br />

Freiwilligenarbeit aufgrund eines sozialen Engagements.<br />

Hierunter fallen z. B. die Mitarbeit<br />

• in <strong>de</strong>r Kranken- und Altenpflege; <strong>de</strong>r Behin<strong>de</strong>rten-, Kirchen- und Jugendarbeit<br />

• in Vereinen, Bürgerinitiativen, Parteien und Interessenverbän<strong>de</strong>n<br />

• bei <strong>de</strong>r Freizeitgestaltung in Sportvereinigungen, Musikgruppen, bei Pfadfin<strong>de</strong>rn o<strong>de</strong>r gleichartig organisierten<br />

Gruppen<br />

Erlangt <strong>de</strong>r Versicherte Versicherungsschutz aus einem an<strong>de</strong>ren Haftpflichtversicherungsvertrag (z. B. Vereins-<br />

o<strong>de</strong>r Betriebs-Haftpflichtversicherung), entfällt <strong>de</strong>r Versicherungsschutz aus diesem Vertrag.<br />

Nicht versichert sind die Gefahren aus <strong>de</strong>r Ausübung von<br />

a) öffentlichen/hoheitlichen Ehrenämtern wie z.B. als<br />

Bürgermeister, Gemein<strong>de</strong>ratsmitglied, Schöffe, Laienrichter, Prüfer für Kammern, Angehöriger <strong>de</strong>r Freiwilligen<br />

Feuerwehr.<br />

b) wirtschaftlichen/sozialen Ehrenämtern mit beruflichem Charakter wie z. B. als<br />

Betriebs- und Personalrat, Versichertenältester, Vertrauensperson nach §40 SGB IV, beruflicher Betreuer<br />

nach §1897 (6) BGB.<br />

Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht aus <strong>de</strong>r Tätigkeit als Tagesmutter / Tagesvater o<strong>de</strong>r Babysitter,<br />

insbeson<strong>de</strong>re <strong>de</strong>r sich daraus ergeben<strong>de</strong>n Aufsichtspflicht für frem<strong>de</strong> Kin<strong>de</strong>r im eigenen o<strong>de</strong>r frem<strong>de</strong>n Haushalt,<br />

auch außerhalb <strong>de</strong>r Wohnung, z. B. beim Einkaufen, auf Spielplätzen o<strong>de</strong>r bei Ausflügen.<br />

Versicherungsschutz besteht – abweichend von A I. und Ziffer 7.7 AHB – auch wenn diese Tätigkeit beruflich<br />

ausgeübt wird. Eine Verdiensthöchstgrenze besteht nicht.<br />

21


10.<br />

Tätigkeit als Betreuer<br />

11.<br />

Tiere<br />

12.<br />

Fahrzeuge<br />

22<br />

Nicht versichert ist die Ausübung <strong>de</strong>r Tätigkeit für Betriebe und Institutionen, wie z.B. Kin<strong>de</strong>rgärten, Kin<strong>de</strong>rtagesstätten<br />

o<strong>de</strong>r Kin<strong>de</strong>rhorte.<br />

Mitversichert ist die gleichartige gesetzliche Haftpflicht <strong>de</strong>r frem<strong>de</strong>n Kin<strong>de</strong>r während <strong>de</strong>r Obhut.<br />

Versichert sind auch – in teilweiser Abän<strong>de</strong>rung von A II. 2. und Ziffer 7.5 (1) AHB – Haftpflichtansprüche<br />

– <strong>de</strong>r Tageskin<strong>de</strong>r untereinan<strong>de</strong>r, sofern es sich nicht um Geschwister han<strong>de</strong>lt<br />

– <strong>de</strong>r Tageskin<strong>de</strong>r gegenüber <strong>de</strong>n durch diesen Vertrag versicherte Personen<br />

wegen Personenschä<strong>de</strong>n.<br />

Erlangt das Kind Versicherungsschutz aus einem an<strong>de</strong>ren Haftpflichtversicherungsvertrag, entfällt <strong>de</strong>r Versicherungsschutz<br />

aus diesem Vertrag.<br />

Versichert ist die persönliche gesetzliche Haftpflicht <strong>de</strong>s VN als vom Vormundschaftsgericht bestellter – nicht<br />

beruflicher – Betreuer/Vormund für die zu betreuen<strong>de</strong> Person.<br />

Für die Dauer <strong>de</strong>r Betreuung/Vormundschaft ist im Umfang dieser Vertragsbestimmungen die persönliche<br />

gesetzliche Haftpflicht für die betreute Person mitversichert.<br />

Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht als<br />

a) Halter o<strong>de</strong>r Hüter von<br />

– zahmen Haustieren, z.B. Katzen, Kaninchen, Tauben, Frettchen<br />

– gezähmten Kleintieren, z.B. Singvögel, Papageien, Hamster, Meerschweinchen, Frösche, Kröten,<br />

Schildkröten, Mäuse, Farbratten<br />

– Bienen<br />

Nicht versichert ist das Halten und Hüten von Hun<strong>de</strong>n (ausgenommen <strong>de</strong>s eigenen Assistenzhun<strong>de</strong>s,<br />

z.B. Blin<strong>de</strong>nführ-, Behin<strong>de</strong>rtenbegleit- o<strong>de</strong>r Signalhund), Rin<strong>de</strong>rn, Pfer<strong>de</strong>n, sonstigen Reit- und Zugtieren,<br />

wil<strong>de</strong>n Tieren sowie von Tieren, die zu gewerblichen o<strong>de</strong>r landwirtschaftlichen Zwecken gehalten wer<strong>de</strong>n,<br />

gleichgültig aufgrund welcher Rechtsnorm ein Anspruch geltend gemacht wird.<br />

b) Hüter frem<strong>de</strong>r Hun<strong>de</strong> – abweichend von A III. 11. a) –, jedoch nicht, wenn es sich um eine gewerbsmäßige<br />

Hütung han<strong>de</strong>lt o<strong>de</strong>r eine mitversicherte Person Halter ist.<br />

Erlangt <strong>de</strong>r Versicherte Versicherungsschutz aus einem an<strong>de</strong>ren Haftpflichtversicherungsvertrag, entfällt<br />

<strong>de</strong>r Versicherungsschutz aus diesem Vertrag.<br />

c) Reiter o<strong>de</strong>r Hüter frem<strong>de</strong>r Pfer<strong>de</strong> – abweichend von A III. 11. a) – und Benutzer frem<strong>de</strong>r Fuhrwerke zu privaten<br />

Zwecken, jedoch nicht, wenn eine mitversicherte Person Halter ist. An<strong>de</strong>re Reit- und Zugtiere sind<br />

hier gleichgestellt.<br />

Nicht versichert sind Haftpflichtansprüche <strong>de</strong>r Tierhalter, Tiereigentümer o<strong>de</strong>r Fuhrwerkseigentümer, es<br />

sei <strong>de</strong>nn, es han<strong>de</strong>lt sich um Personenschä<strong>de</strong>n.<br />

Erlangt <strong>de</strong>r Versicherte Versicherungsschutz aus einem an<strong>de</strong>ren Haftpflichtversicherungsvertrag, entfällt<br />

<strong>de</strong>r Versicherungsschutz aus diesem Vertrag.<br />

Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht durch <strong>de</strong>n Gebrauch folgen<strong>de</strong>r Fahrzeuge:<br />

a) Fahrrä<strong>de</strong>r (auch bei <strong>de</strong>r privaten Teilnahme an Radrennen, z. B. Straßenrundfahrten, Triathlon, Mountain -<br />

biking sowie Vorbereitungen hierzu (Training))<br />

und alle an<strong>de</strong>ren nicht selbst fahren<strong>de</strong>n nicht versicherungspflichtigen Landfahrzeuge z. B. Dreirä<strong>de</strong>r,<br />

Tretroller, Skate-, Kick- und Stick boards, Pe<strong>de</strong>lecs/Elektrorä<strong>de</strong>r.<br />

b) Kraftfahrzeuge (Kfz) mit nicht mehr als 6 km/h bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit.<br />

c) Kfz und Anhänger, die ausschließlich auf nicht-öffentlichen Wegen und Plätzen verkehren, ohne<br />

Beschränkung <strong>de</strong>r Höchstgeschwindigkeit.<br />

d) Motorbetriebene Rollstühle, Kin<strong>de</strong>rfahrzeuge, Golfwagen/-buggys, selbstfahren<strong>de</strong> Arbeitsmaschinen<br />

(z.B. Aufsitzrasenmäher und Schneeräumgeräte) sowie Hub- und Gabelstapler, mit nicht mehr als<br />

20 km/h und sofern für diese keine Versicherungspflicht besteht.<br />

e) nicht versicherungspflichtige Anhänger.<br />

f) Ferngelenkte Mo<strong>de</strong>llfahrzeuge ohne Stück- und Geschwindigkeitsbeschränkung (Land- und Wasserfahrzeugmo<strong>de</strong>lle).<br />

g) Luftfahrzeuge (z. B. Flugmo<strong>de</strong>lle, unbemannte Ballone, Spiel- und Sportlenkdrachen), die nicht <strong>de</strong>r Versicherungspflicht<br />

unterliegen. Mitversichert sind hierbei sogenannte Mini-Hubschrauber und -Flugzeuge<br />

als elektromotorisierte Spielgeräte mit einem Einzelgewicht bis maximal 50 Gramm.<br />

h) Wassersportfahrzeuge ohne Motor,<br />

z.B. Schlauch-, Pad<strong>de</strong>l und Ru<strong>de</strong>rboote, Kajaks, Kanus, Kanadier, Surfbretter, Windsurfbretter, Wakeboards.<br />

i) Segelboote (eigene und frem<strong>de</strong>) mit einer Segelfläche bis 15 m 2 , auch mit Hilfs- o<strong>de</strong>r Außenbordmotoren<br />

bis 5 PS/ 3,7kW.<br />

j) Wassersportfahrzeuge mit Motor<br />

– Eigene Wassersportfahrzeuge mit einer Motorstärke bis 5 PS/3,7kW<br />

– Frem<strong>de</strong> Wassersportfahrzeuge mit einer Motorstärke bis 80 PS/59 kW, die sich nicht im Eigentum<br />

von mitversicherten Personen befin<strong>de</strong>n<br />

Darüber hinaus mitversichert ist <strong>de</strong>r gelegentliche Gebrauch von frem<strong>de</strong>n Wassersportfahrzeugen mit<br />

Motoren höherer Leistung, soweit für das Führen keine behördliche Erlaubnis erfor<strong>de</strong>rlich ist.<br />

k) Kitesport-Geräte zu Wasser und an Land, wie z. B. Kite-Boards (Kitesurfen), Kite-Ski (Snowkiten) o<strong>de</strong>r<br />

Kite-Buggys (Kitesailing) sowie Strand- bzw. Landsegler.<br />

Nicht versichert sind Beschädigung, Vernichtung o<strong>de</strong>r Abhan<strong>de</strong>nkommen <strong>de</strong>r vorgenannten Fahrzeuge.<br />

Vom Versicherungsschutz weiterhin ausgeschlossen sind Kfz- und Motorboot-Rennen sowie Vorbereitungen<br />

hierzu (z. B. Training).


13.<br />

Waffenklausel<br />

14.<br />

Ausland<br />

15.<br />

Vermögensschä<strong>de</strong>n<br />

16.<br />

Elektronischer Datenaustausch /<br />

Internetnutzung<br />

Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht aus <strong>de</strong>m erlaubten Besitz und aus <strong>de</strong>m Gebrauch von Hieb-, Stoßund<br />

Schusswaffen sowie Munition und Geschossen, nicht jedoch zu Jagdzwecken o<strong>de</strong>r zu strafbaren Handlungen.<br />

Versichert ist – abweichend von Ziffer 7.9 AHB – die gesetzliche Haftpflicht von im Ausland vorkommen<strong>de</strong>n<br />

Scha<strong>de</strong>nereignissen.<br />

Versicherungsschutz besteht für zeitlich unbegrenzte Auslandsaufenthalte in Europa und sonstige vorübergehen<strong>de</strong><br />

außereuropäische Auslandsaufenthalte bis zu einer Dauer von drei Jahren.<br />

Die Leistungen <strong>de</strong>s Versicherers erfolgen in Euro.<br />

Soweit <strong>de</strong>r Zahlungsort außerhalb <strong>de</strong>r Staaten, die <strong>de</strong>r Europäischen Währungsunion angehören, liegt, gelten<br />

die Verpflichtungen <strong>de</strong>s Versicherers mit <strong>de</strong>m Zeitpunkt als erfüllt, mit <strong>de</strong>m <strong>de</strong>r Euro-Betrag bei einem in<br />

<strong>de</strong>r Europäischen Währungsunion gelegenen Geldinstitut angewiesen ist.<br />

Bei Versicherungsfällen in <strong>de</strong>n USA und Kanada wer<strong>de</strong>n – abweichend von Ziffer 6.5 AHB – die Aufwendungen<br />

<strong>de</strong>s Versicherers für Kosten als Leistungen auf die Deckungssumme angerechnet.<br />

Kosten sind:<br />

Anwalts-, Sachverständigen-, Zeugen und Gerichtskosten, Aufwendungen zur Abwendung o<strong>de</strong>r Min<strong>de</strong>rung<br />

<strong>de</strong>s Scha<strong>de</strong>ns bei o<strong>de</strong>r nach Eintritt <strong>de</strong>s Versicherungsfalles sowie Scha<strong>de</strong>nermittlungskosten, auch Reisekosten,<br />

die <strong>de</strong>m Versicherer nicht selbst entstehen. Das gilt auch dann, wenn die Kosten auf Weisung <strong>de</strong>s Versicherers<br />

entstan<strong>de</strong>n sind.<br />

Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen bleiben Ansprüche auf Entschädigung mit Strafcharakter, insbeson<strong>de</strong>re<br />

punitive o<strong>de</strong>r exemplary damages.<br />

1. Versichert ist im Rahmen <strong>de</strong>s Vertrages die gesetzliche Haftpflicht wegen Vermögensschä<strong>de</strong>n im Sinne<br />

<strong>de</strong>r Ziffer 2.1 AHB wegen Versicherungsfällen, die während <strong>de</strong>r Wirksamkeit <strong>de</strong>r Versicherung eingetreten<br />

sind.<br />

2. Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schä<strong>de</strong>n<br />

1. durch vom VN (o<strong>de</strong>r in seinem Auftrag o<strong>de</strong>r für seine Rechnung von Dritten) hergestellte o<strong>de</strong>r gelieferte<br />

Sachen, erbrachte Arbeiten o<strong>de</strong>r sonstige Leistungen;<br />

2. aus planen<strong>de</strong>r, beraten<strong>de</strong>r, bau- o<strong>de</strong>r montageleiten<strong>de</strong>r, prüfen<strong>de</strong>r o<strong>de</strong>r gutachterlicher Tätigkeit;<br />

3. aus Ratschlägen, Empfehlungen o<strong>de</strong>r Weisungen an wirtschaftlich verbun<strong>de</strong>ne Unternehmen;<br />

4. aus Vermittlungsgeschäften aller Art;<br />

5. aus Auskunftserteilung, Übersetzung sowie Reiseveranstaltung;<br />

6. aus Anlage-, Kredit-, Versicherungs-, Grundstücks-, Leasing- o<strong>de</strong>r ähnlichen wirtschaftlichen<br />

Geschäften, aus Zahlungsvorgängen aller Art, aus Kassenführung sowie Untreue o<strong>de</strong>r Unterschlagung;<br />

7. aus Rationalisierung und Automatisierung;<br />

8. <strong>de</strong>r Verletzung von gewerblichen Schutzrechten und Urheberrechten sowie <strong>de</strong>s Kartell- o<strong>de</strong>r Wettbewerbsrechts;<br />

9. aus <strong>de</strong>r Nichteinhaltung von Fristen, Terminen, Vor- und Kostenanschlägen;<br />

10. aus Pflichtverletzungen, die mit <strong>de</strong>r Tätigkeit als ehemalige o<strong>de</strong>r gegenwärtige Mitglie<strong>de</strong>r von Vorstand,<br />

Geschäftsführung, Aufsichtsrat, Beirat o<strong>de</strong>r an<strong>de</strong>rer vergleichbarer Leitungs- o<strong>de</strong>r Aufsichtsgremien/Organe<br />

im Zusammenhang stehen;<br />

11. aus bewusstem Abweichen von gesetzlichen o<strong>de</strong>r behördlichen Vorschriften, von Anweisungen o<strong>de</strong>r<br />

<strong>Bedingungen</strong> <strong>de</strong>s Auftraggebers o<strong>de</strong>r aus sonstiger bewusster Pflichtverletzung;<br />

12. aus <strong>de</strong>m Abhan<strong>de</strong>nkommen von Sachen, auch z. B. von Geld, Wertpapieren und Wertsachen. In teilweiser<br />

Abweichung gilt durch A III. 3 Schlüsselverlust versichert.<br />

13. aus Schä<strong>de</strong>n durch ständige Emissionen (z. B. Geräusche, Gerüche, Erschütterungen).<br />

1. Versichert ist – abweichend von Ziffer 7.15 AHB – die gesetzliche Haftpflicht <strong>de</strong>s Versicherungsnehmers<br />

wegen Schä<strong>de</strong>n aus <strong>de</strong>m Austausch, <strong>de</strong>r Übermittlung und <strong>de</strong>r Bereitstellung elektronischer Daten, z.B.<br />

im Internet, per E-Mail o<strong>de</strong>r mittels Datenträger, soweit es sich han<strong>de</strong>lt um<br />

(1) Löschung, Unterdrückung, Unbrauchbarmachung o<strong>de</strong>r Verän<strong>de</strong>rung von Daten (Datenverän<strong>de</strong>rung)<br />

bei Dritten durch Computer-Viren und/o<strong>de</strong>r an<strong>de</strong>re Schadprogramme;<br />

(2) Datenverän<strong>de</strong>rung aus sonstigen Grün<strong>de</strong>n sowie <strong>de</strong>r Nichterfassung und fehlerhaften Speicherung<br />

von Daten bei Dritten und zwar wegen<br />

• sich daraus ergeben<strong>de</strong>r Personen- und Sachschä<strong>de</strong>n, nicht jedoch weiterer Datenverän<strong>de</strong>rungen<br />

sowie<br />

• <strong>de</strong>r Kosten zur Wi<strong>de</strong>rherstellung <strong>de</strong>r verän<strong>de</strong>rten Daten bzw. Erfassung/korrekter Speicherung<br />

nicht o<strong>de</strong>r fehlerhaft erfasster Daten;<br />

(3) Störung <strong>de</strong>s Zugangs Dritter zum elektronischen Datenaustausch.<br />

Für Ziffer 16.1 (1) bis 16.1 (3) gilt:<br />

Dem Versicherungsnehmer obliegt es, dass seine auszutauschen<strong>de</strong>n, zu übermitteln<strong>de</strong>n, bereitgestellten<br />

Daten durch Sicherheitsmaßnahmen und/o<strong>de</strong>r -techniken (z.B. Virenscanner, Firewall) gesichert<br />

o<strong>de</strong>r geprüft wer<strong>de</strong>n bzw. wor<strong>de</strong>n sind, die <strong>de</strong>m Stand <strong>de</strong>r Technik entsprechen. Diese Maßnahmen können<br />

auch durch Dritte erfolgen.<br />

Verletzt <strong>de</strong>r Versicherungsnehmer diese Obliegenheit, richten sich die Rechtsfolgen <strong>de</strong>r Verletzung nach<br />

Ziffer 26 AHB.<br />

23


17.<br />

Vorsorge-Versicherung<br />

18.<br />

Nebenberufliche Tätigkeiten<br />

19.<br />

Allmählichkeitsschä<strong>de</strong>n<br />

20.<br />

Persönlichkeits- und<br />

Namensrechtsverletzungen<br />

21.<br />

Anfeindung, Schikane, Belästigung,<br />

Ungleichbehandlung o<strong>de</strong>r<br />

sonstigen Diskriminierungen<br />

24<br />

2. Abweichend von Ziffer 6.3 AHB gilt:<br />

Mehrere während <strong>de</strong>r Wirksamkeit <strong>de</strong>r Versicherung eintreten<strong>de</strong> Versicherungsfälle gelten als ein Versicherungsfall,<br />

<strong>de</strong>r im Zeitpunkt <strong>de</strong>s ersten dieser Versicherungsfälle eingetreten ist, wenn diese<br />

• auf <strong>de</strong>rselben Ursache,<br />

• auf gleichen Ursachen mit innerem, insbeson<strong>de</strong>re sachlichem und zeitlichem Zusammenhang o<strong>de</strong>r<br />

• auf <strong>de</strong>m Austausch, <strong>de</strong>r Übermittlung und Bereitstellung elektronischer Daten mit gleichen Mängeln<br />

beruhen.<br />

3. Versicherungsschutz besteht – abweichend von Ziffer 7.9 AHB – für Versicherungsfälle im Ausland.<br />

Dies gilt im Rahmen <strong>de</strong>r vereinbarten Deckungssumme soweit die versicherten Haftpflichtansprüche in<br />

europäischen Staaten und nach <strong>de</strong>m Recht europäischer Staaten geltend gemacht wer<strong>de</strong>n.<br />

Für Scha<strong>de</strong>nfälle außerhalb <strong>de</strong>r Staaten <strong>de</strong>r Europäischen Union, <strong>de</strong>r Schweiz, Norwegens, Islands und<br />

Lichtenstein beträgt die Gesamtleistung für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres<br />

5.000.000 EUR.<br />

4. Nicht versichert sind Ansprüche aus nachfolgend genannten Tätigkeiten und Leistungen:<br />

• Software-Erstellung, -Han<strong>de</strong>l, -Implementierung, -Pflege;<br />

• IT-Beratung, -Analyse, -Organisation, -Einweisung, -Schulung;<br />

• Netzwerkplanung, -installation, -integration, -betrieb, -wartung, - pflege;<br />

• Bereithaltung frem<strong>de</strong>r Inhalte, z.B. Access-, Host-, Full-Service-Providing;<br />

• Betrieb von Datenbanken.<br />

5. Ausgeschlossen vom Versicherungsschutz sind Ansprüche<br />

(1) wegen Schä<strong>de</strong>n, die dadurch entstehen, dass <strong>de</strong>r VN bewusst<br />

• unbefugt in frem<strong>de</strong> Datenverarbeitungssysteme/Datennetze eingreift<br />

(z.B. Hacker-Attacken, Denial of Service Attacks),<br />

• Software einsetzt, die geeignet ist, die Datenordnung zu zerstören o<strong>de</strong>r zu verän<strong>de</strong>rn<br />

(z.B. Software-Viren, Trojanische Pfer<strong>de</strong>);<br />

(2) die in engem Zusammenhang stehen mit<br />

• massenhaft versandten, vom Empfänger ungewollten elektronisch übertragenen Informationen<br />

(z.B. Spamming),<br />

• Dateien (z.B. Cookies), mit <strong>de</strong>nen wi<strong>de</strong>rrechtlich bestimmte Informationen über Internet-Nutzer<br />

gesammelt wer<strong>de</strong>n sollen;<br />

(3) gegen <strong>de</strong>n Versicherungsnehmer o<strong>de</strong>r je<strong>de</strong>n Mitversicherten, soweit diese <strong>de</strong>n Scha<strong>de</strong>n durch<br />

bewusstes Abweichen von gesetzlichen o<strong>de</strong>r behördlichen Vorschriften (z.B. Teilnahme an rechtswidrigen<br />

Online-Tauschbörsen) o<strong>de</strong>r durch sonstige bewusste Pflichtverletzungen herbeigeführt<br />

haben.<br />

Versicherungsschutz besteht – abweichend von Ziffer 4.2 AHB – bis zur Höhe <strong>de</strong>r vereinbarten Deckungssumme.<br />

Die Bestimmungen <strong>de</strong>r Vorsorge-Versicherung gelten für <strong>de</strong>n VN und für mitversicherte Personen nach A II. 1.<br />

a) – c).<br />

Abweichend von Ziffer 4.3 (3) AHB besteht Vorsorge-Versicherungsschutz für versicherungspflichtige Tiere.<br />

Versichert ist – abweichend von A I. und IV. 1. a) – die gesetzlicht Haftpflicht aus <strong>de</strong>r Ausübung einer selbstständigen<br />

nebenberuflichen Tätigkeit bis zu einem Gesamtjahresumsatz von 6.000 EUR.<br />

Mitversichert sind hierbei auch Tätigkeiten bei vorliegen<strong>de</strong>r Arbeitslosigkeit, während <strong>de</strong>r Schulausbildung<br />

o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>s Studiums, als Hausfrau o<strong>de</strong>r -mann.<br />

Übersteigt <strong>de</strong>r Gesamtjahresumsatz diesen Betrag entfällt die Mitversicherung. Nicht versichert sind handwerkliche,<br />

medizinisch/heilen<strong>de</strong> und planen<strong>de</strong>/bauleiten<strong>de</strong> Tätigkeiten o<strong>de</strong>r wenn Angestellte beschäftigt<br />

wer<strong>de</strong>n.<br />

Erlangt <strong>de</strong>r Versicherte Versicherungsschutz aus einem an<strong>de</strong>ren Haftpflichtversicherungsvertrag, entfällt <strong>de</strong>r<br />

Versicherungsschutz aus diesem Vertrag.<br />

Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht wegen Schä<strong>de</strong>n die durch allmähliche Einwirkungen <strong>de</strong>r Temperatur,<br />

von Gasen, Dämpfen, Feuchtigkeit o<strong>de</strong>r Nie<strong>de</strong>rschlägen (Rauch, Ruß, Staub und <strong>de</strong>rgleichen) entstehen.<br />

Eingeschlossen sind – abweichend von Ziffer 7.16 AHB – Haftpflichtansprüche wegen Schä<strong>de</strong>n aus Persönlichkeits-<br />

o<strong>de</strong>r Namensrechtsverletzungen. Vorsatz bleibt gemäß Ziffer 7.1 AHB ausgeschlossen.<br />

Eingeschlossen sind – abweichend von Ziffer 7.17 AHB – Haftpflichtansprüche wegen Anfeindung, Schikane,<br />

Belästigung, Ungleichbehandlung o<strong>de</strong>r sonstigen Diskriminierungen. Vorsatz bleibt gemäß Ziffer 7.1 AHB<br />

ausgeschlossen.


IV.<br />

Was ist nicht versichert<br />

V.<br />

Beson<strong>de</strong>re Vertragsformen<br />

(sofern vereinbart)<br />

Neben <strong>de</strong>n Ausschlüssen <strong>de</strong>r AHB und <strong>de</strong>n bei einzelnen Abschnitten dieser BBR beschriebenen Ausschlüssen<br />

ist nicht versichert die gesetzliche Haftpflicht<br />

1. a) aus <strong>de</strong>r Ausübung eines Betriebes, Berufes, Dienstes, Amtes (auch öffentlichen Ehrenamtes),<br />

b) aus einer verantwortlichen Betätigung in Vereinigungen aller Art,<br />

c) aus einer ungewöhnlichen und gefährlichen Handlung sowie aus einer jagdlichen Betätigung,<br />

soweit nicht in A. III. 8. o<strong>de</strong>r 9. etwas an<strong>de</strong>res vereinbart ist.<br />

2. als Haus- und Grundbesitzer o<strong>de</strong>r -eigentümer sowie als Bauherr o<strong>de</strong>r Unternehmer von Bauarbeiten,<br />

soweit nicht in A. III. 1. o<strong>de</strong>r 2. etwas an<strong>de</strong>res vereinbart ist.<br />

3. als Inhaber von Tankanlagen für Heizöl sowie sonstiger Anlagen zur Lagerung von gewässerschädlichen<br />

Stoffen und aus <strong>de</strong>r Verwendung dieser gelagerten Stoffe (siehe hierzu Abschnitt E).<br />

4. als Halter o<strong>de</strong>r Hüter von Tieren, gleichgültig aufgrund welcher Rechtsnorm ein Anspruch geltend gemacht<br />

wird,<br />

soweit nicht in A. III. 11. etwas an<strong>de</strong>res vereinbart ist.<br />

5. als Eigentümer, Besitzer, Halter o<strong>de</strong>r Führer eines Kraft-, Luft-, Wasserfahrzeugs o<strong>de</strong>r Kraftfahrzeugsanhängers<br />

wegen Schä<strong>de</strong>n, die durch <strong>de</strong>n Gebrauch <strong>de</strong>s Fahrzeugs o<strong>de</strong>r Anhängers verursacht wer<strong>de</strong>n,<br />

soweit nicht in A. III. 12. etwas an<strong>de</strong>res vereinbart ist.<br />

6. aus <strong>de</strong>m Eigentum, Besitz o<strong>de</strong>r Gebrauch von Waffen, Munition und Geschossen<br />

soweit nicht in A III. 13. etwas an<strong>de</strong>res vereinbart ist.<br />

1. Partnerversicherung:<br />

Abweichend von A II. 1. a) gilt:<br />

Versichert ist <strong>de</strong>r mit <strong>de</strong>m VN in häuslicher Gemeinschaft leben<strong>de</strong> Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft<br />

sowie <strong>de</strong>ssen Kin<strong>de</strong>r. Für die Kin<strong>de</strong>r gelten die Regelungen nach A II. 1. b).<br />

Voraussetzungen und Beson<strong>de</strong>re Vereinbarungen:<br />

• Der mitversicherte Partner ist durch Antrag benannt und muss am Wohnsitz <strong>de</strong>s VN behördlich gemel<strong>de</strong>t<br />

sein.<br />

• Ausgeschlossen sind alle wechselseitigen Ansprüche <strong>de</strong>r Partner und <strong>de</strong>ren mitversicherten Kin<strong>de</strong>r und<br />

Elternteile untereinan<strong>de</strong>r.<br />

Mitversichert sind jedoch etwaige übergangsfähige Regressansprüche von Sozialversicherungsträgern,<br />

Sozialhilfeträgern, privaten Krankenversicherungsträgern, öffentlichen und privaten Arbeitgebern wegen<br />

Personenschä<strong>de</strong>n.<br />

• Die Mitversicherung für <strong>de</strong>n Partner und <strong>de</strong>ssen Kin<strong>de</strong>r, die nicht auch Kin<strong>de</strong>r <strong>de</strong>s VN sind, en<strong>de</strong>t mit <strong>de</strong>r<br />

Aufhebung <strong>de</strong>r häuslichen Gemeinschaft zwischen <strong>de</strong>m VN und <strong>de</strong>m Partner.<br />

• Im Falle <strong>de</strong>s To<strong>de</strong>s VN gilt für <strong>de</strong>n überleben<strong>de</strong>n Partner und <strong>de</strong>ssen Kin<strong>de</strong>r die Fortsetzungsklausel A II. 3.<br />

sinngemäß<br />

2. Singleversicherung:<br />

Folgen<strong>de</strong> Vereinbarungen gemäß A II. entfallen:<br />

• Ziffer II. 1 a) – Mitversicherung <strong>de</strong>s Ehepartners o<strong>de</strong>r eingetragenen Lebenspartners<br />

• Ziffer II. 1 b) – Mitversicherung <strong>de</strong>r Kin<strong>de</strong>r<br />

• Ziffer II. 3 – Fortsetzungsklausel<br />

3. Selbstbeteiligung:<br />

Bei <strong>de</strong>r Vereinbarung einer Selbstbeteiligung je Scha<strong>de</strong>n gilt:<br />

Die Selbstbeteiligung<br />

a) richtet sich nach <strong>de</strong>r im Antrag festgelegten Höhe <strong>de</strong>r Selbstbeteiligung je Scha<strong>de</strong>n,<br />

b) wird bei je<strong>de</strong>m Scha<strong>de</strong>n nur einmal abgezogen,<br />

c) gilt nicht für Kosten für die Abwehr von unberechtigten Ansprüchen nach Ziffer 5.1 AHB.<br />

25


VI.<br />

Zusatzbedingungen zur<br />

Gothaer PrivathaftpflichtTop<br />

(sofern vereinbart)<br />

1.<br />

Versicherte Personen<br />

In Ergänzung zu A II 1. a):<br />

2.<br />

Immobilien<br />

2.1 In Erweiterung zu<br />

A III. 1.1:<br />

2.2 In Erweiterung zu<br />

A III. 1.1 a) – c):<br />

2.3 In Erweiterung zu<br />

A III. 1.1 b):<br />

2.4 In Erweiterung zu<br />

A III. 1.2 b):<br />

2.5 In Erweiterung zu<br />

A III. 1.1 b) bzw.1.2 b):<br />

2.6 In Erweiterung zu<br />

A III. 1.2 b):<br />

2.7 In Erweiterung zu<br />

A III. 1.2 d):<br />

3.<br />

Mietsachschä<strong>de</strong>n<br />

In Erweiterung zu A III. 2.:<br />

4.<br />

Beschädigung geliehener und<br />

gemieteter beweglicher Sachen<br />

5.<br />

Abhan<strong>de</strong>nkommen geliehener<br />

und gemieteter beweglicher<br />

Sachen<br />

26<br />

Sofern die Gothaer PrivathaftpflichtTop vereinbart ist, gilt Folgen<strong>de</strong>s zusätzlich:<br />

Versichert ist die gleichartige gesetzliche Haftpflicht <strong>de</strong>r im Haushalt <strong>de</strong>s VN leben<strong>de</strong>n dauernd pflegebedürftigen<br />

Personen (min<strong>de</strong>stens Pflegestufe 1).<br />

d) von unbebauten Grundstücken in Deutschland sowie eines Grundstückes in Europa, bis zu einer Gesamtfläche<br />

von maximal 5.000 m².<br />

Versicherungsschutz besteht bei einer privaten, land- o<strong>de</strong>r forstwirtschaftlichen Nutzung, sowie wenn sich<br />

kleinere Gebäu<strong>de</strong> o<strong>de</strong>r sonstige Bauten bis 15 m² Grundfläche auf <strong>de</strong>n Grundstücken befin<strong>de</strong>n, wie z. B. Geräteschuppen,<br />

Schutzhütten o<strong>de</strong>r Hochsitze. Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht aus <strong>de</strong>r Vermietung/Verpachtung<br />

dieser Grundstücke<br />

Versichert ist – abweichend von A IV. 3. – die gesetzliche Haftpflicht als Inhaber von Tankanlagen für Heizöl.<br />

Dies im Umfang <strong>de</strong>r Zusatzbedingungen für die Versicherung <strong>de</strong>r Haftpflicht aus Gewässerschä<strong>de</strong>n – Anlagenrisiko<br />

– (Abschnitt F).<br />

Abweichend von Abschnitt F Ziffer 1. (1) jedoch nur für über diese Privathaftpflichtversicherung versicherten<br />

Gebäu<strong>de</strong> und Grundstücke.<br />

eines selbst bewohnten Ein- o<strong>de</strong>r Zweifamilienhauses in Deutschland.<br />

aus <strong>de</strong>r Vermietung zu Wohnzwecken bei in Europa gelegenen Wohnungen und Häusern.<br />

Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht aus <strong>de</strong>r Vermietung einer Wohnung im selbst bewohnten Zweifamilienhaus.<br />

Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht aus <strong>de</strong>r Vermietung von Betten/Schlafstellen (für regulär maximal<br />

acht Personen) an Feriengäste im mitversicherten und selbst bewohnten Ein- o<strong>de</strong>r Zweifamilienhaus in<br />

Deutschland. Bei mehr als acht zu vermieten<strong>de</strong>n Betten/Schlafstellen entfällt <strong>de</strong>r Versicherungsschutz aus<br />

diesem Vertrag.<br />

als Bauherr von Baumaßnahmen (Neubauten, Umbauten, Anbauten, Reparaturen, Abbruch- und Grabearbeiten)<br />

inklusive Eigenleistungen, bis zu einer Gesamtbausumme von 100.000 EUR je Bauvorhaben.<br />

Bei gemieteten Ferienwohnungen und -häusern sowie Hotelzimmern ist die Beschädigung von beweglichen<br />

Einrichtungsgegenstän<strong>de</strong>n (z.B. Mobiliar, Gardinen, Geschirr) bis 20.000 EUR mitversichert.<br />

Versichert ist – abweichend von Ziffer 7.6 AHB und A III. 11. c) 2. – die gesetzliche Haftpflicht aus <strong>de</strong>r<br />

Beschädigung von frem<strong>de</strong>n beweglichen Sachen, die zu privaten Zwecken gemietet, geleast, gepachtet,<br />

geliehen wur<strong>de</strong>n o<strong>de</strong>r die Gegenstand eines beson<strong>de</strong>ren Verwahrungsvertrages waren.<br />

Die Höchstersatzleistung je Versicherungsfall beträgt 20.000 EUR.<br />

Nicht versichert sind Haftpflichtansprüche wegen Schä<strong>de</strong>n<br />

a) an Kraft-, Luft- und Wasserfahrzeugen,<br />

b) durch Abnutzung, Verschleiß und übermäßiger Beanspruchung,<br />

c) an Schmuck- und Wertsachen, auch Geld,<br />

sowie alle sich daraus ergeben<strong>de</strong>n Vermögensschä<strong>de</strong>n.<br />

Versichert ist – abweichend von Ziffer 2.2 AHB und A III. 11 c) – die gesetzliche Haftpflicht aus <strong>de</strong>m Abhan<strong>de</strong>nkommen<br />

frem<strong>de</strong>r Sachen, auch wenn diese zu privaten Zwecken gemietet, geleast, gepachtet, geliehen<br />

wur<strong>de</strong>n o<strong>de</strong>r Gegenstand eines beson<strong>de</strong>ren Verwahrungsvertrages waren.<br />

Die Höchstersatzleistung je Versicherungsfall beträgt 20.000 EUR.<br />

Nicht versichert sind Haftpflichtansprüche wegen Abhan<strong>de</strong>nkommen von<br />

a) Kraft-, Luft- und Wasserfahrzeugen sowie Fahrrä<strong>de</strong>rn,<br />

b) Schlüsseln (Versicherungsschutz besteht teilweise nach A III. 3.),<br />

c) Schmuck, Wertsachen, Geld und Wertpapieren,<br />

sowie alle sich daraus ergeben<strong>de</strong>n Vermögensschä<strong>de</strong>n.


6.<br />

Schlüsselverlust<br />

(privat und beruflich)<br />

Än<strong>de</strong>rung und Erweiterung<br />

zu A III. 3.:<br />

7.<br />

Schä<strong>de</strong>n durch <strong>de</strong>liktunfähige<br />

Kin<strong>de</strong>r/sonstige mitversicherte<br />

Personen<br />

In Erweiterung zu A III. 4.:<br />

8.<br />

Gefälligkeitshandlungen<br />

In Erweiterung zu A III. 7.:<br />

9.<br />

Ausland<br />

In Erweiterung zu A III. 14.:<br />

10.<br />

Tiere<br />

(wil<strong>de</strong> Kleintiere)<br />

Erweiterung zu A III. 11.:<br />

11.<br />

For<strong>de</strong>rungsausfall<strong>de</strong>ckung<br />

Versichert ist – in Ergänzung von Ziffer 2.1 und 2.2 AHB und abweichend von Ziffer 7.6. AHB und A I. bzw. A<br />

IV. 1. a) – die gesetzliche Haftpflicht aus <strong>de</strong>m Abhan<strong>de</strong>nkommen von frem<strong>de</strong>n Schlüsseln, die zu privaten<br />

Zwecken o<strong>de</strong>r im Rahmen einer beruflichen Tätigkeit (vom Arbeitgeber o<strong>de</strong>r sonstigen Dritten) überlassen<br />

wur<strong>de</strong>n.<br />

Hierzu zählen insbeson<strong>de</strong>re:<br />

– Private Haus- und Wohnungstürschlüssel inkl. Garagen-, Keller- und Nebenraumschlüssel zur Mietwohnung<br />

(auch General-/Hauptschlüssel für eine zentrale Schließanlage)<br />

– Hotelschlüssel und -chipkarten<br />

– Vereinsschlüssel<br />

– Schlüssel, die im Zusammenhang mit einer gemäß A III. 8. versicherten ehrenamtlichen Tätigkeit/Freiwilligenarbeit<br />

überlassen wur<strong>de</strong>n<br />

– Firmenschlüssel und -chipkarten <strong>de</strong>s Arbeitgebers zur Zutritt- o<strong>de</strong>r Zeiterfassung<br />

– Frem<strong>de</strong> Haus- und Wohnungsschlüssel, die für die Ausübung <strong>de</strong>r beruflichen Tätigkeit als Angestellter<br />

überlassen wur<strong>de</strong>n<br />

Der Versicherungsschutz umfasst die Kosten für das notwendige Auswechseln von Schlössern sowie vorübergehen<strong>de</strong><br />

Sicherungsmaßnahmen (Notschloss) und – falls erfor<strong>de</strong>rlich – einen Objektschutz bis zu 14 Tagen,<br />

gerechnet ab <strong>de</strong>m Zeitpunkt, an welchem <strong>de</strong>r Verlust <strong>de</strong>s Schlüssels festgestellt wur<strong>de</strong>.<br />

Die Höchstersatzleistung je Versicherungsfall beträgt 50.000 EUR.<br />

Ausgeschlossen bleiben:<br />

a) Folgeschä<strong>de</strong>n, die sich aus <strong>de</strong>m Schlüsselverlust ergeben (z.B. Diebstahl, Vandalismus).<br />

b) Bei Wohnungseigentümern die Kosten für das Auswechseln <strong>de</strong>r im Son<strong>de</strong>reigentum von versicherten<br />

Personen stehen<strong>de</strong>n Schlössern sowie Schä<strong>de</strong>n in Höhe <strong>de</strong>s Miteigentumsanteils an <strong>de</strong>m gemeinschaftlichen<br />

Eigentum (Eigenscha<strong>de</strong>n).<br />

c) Haftpflichtansprüche aus <strong>de</strong>m Verlust von Wertbehältnis-, Wertraum- und Kfz-Schlüsseln sowie sonstigen<br />

Schlüsseln zu beweglichen Sachen.<br />

d) Frem<strong>de</strong> Schlüssel, die versicherten Personen im Rahmen einer selbstständigen o<strong>de</strong>r freiberuflichen<br />

Tätigkeit überlassen wur<strong>de</strong>n. Dieser Ausschluss gilt nicht, sofern es sich um eine mitversicherte selbstständige<br />

nebenberufliche Tätigkeit gemäß Ziffer A III. 18. han<strong>de</strong>lt.<br />

Die Höchstersatzleistung je Versicherungsfall beträgt 20.000 EUR.<br />

Die Höchstersatzleistung je Versicherungsfall beträgt 20.000 EUR.<br />

Versicherungsschutz besteht für vorübergehen<strong>de</strong> außereuropäische Auslandsaufenthalte bis zu einer Dauer<br />

von fünf Jahren.<br />

Kautionsleistung:<br />

Hat <strong>de</strong>r Versicherungsnehmer bei einem Versicherungsfall innerhalb Europas durch behördliche Anordnung<br />

eine Kaution zur Sicherstellung von Leistungen aufgrund seiner gesetzlichen Haftpflicht zu hinterlegen, stellt<br />

<strong>de</strong>r Versicherer <strong>de</strong>m Versicherungsnehmer <strong>de</strong>n erfor<strong>de</strong>rlichen Betrag bis zu einer Höhe von 100.000 EUR zur<br />

Verfügung.<br />

Der Kautionsbetrag wird auf eine vom Versicherer zu leisten<strong>de</strong> Scha<strong>de</strong>nersatzzahlung angerechnet.<br />

Ist die Kaution höher als <strong>de</strong>r zu leisten<strong>de</strong> Scha<strong>de</strong>nersatz, ist <strong>de</strong>r Versicherungsnehmer verpflichtet, <strong>de</strong>n<br />

Differenzbetrag zurückzuzahlen.<br />

Eine Rückerstattungsverpflichtung gilt auch, wenn die Kaution als Strafe, Geldbuße o<strong>de</strong>r für die Durchsetzung<br />

nicht versicherter Scha<strong>de</strong>nersatzfor<strong>de</strong>rungen einbehalten wird o<strong>de</strong>r die Kaution verfallen ist.<br />

Mitversichert ist – abweichend von A III. 11. – die gesetzliche Haftpflicht aus <strong>de</strong>r privaten Haltung von<br />

wil<strong>de</strong>n Kleintieren im Haushalt, sofern die Haltung <strong>de</strong>n gesetzlichen/behördlichen Bestimmungen entspricht.<br />

Hierzu zählen unter an<strong>de</strong>rem (auch giftige) Spinnen, Skorpione, Schleichen, Ei<strong>de</strong>chsen, Chamäleons, Leguane,<br />

Geckos, Warane, Schlangen (auch Riesenschlangen) und Wan<strong>de</strong>rratten.<br />

Mitversichert ist <strong>de</strong>r Ersatz notwendiger Aufwendungen zur Gefahrenabwehr aufgrund behördlich veranlasster<br />

Maßnahmen (z. B. für einen Feuerwehreinsatz) zum Einfangen eines versehentlich entwichenen gefährlichen<br />

Tieres. Diese Aufwendungen sind auf 2.500 EUR je Versicherungsfall begrenzt.<br />

Erlangt <strong>de</strong>r Versicherte Versicherungsschutz aus einem an<strong>de</strong>ren Haftpflichtversicherungsvertrag, entfällt <strong>de</strong>r<br />

Versicherungsschutz aus diesem Vertrag<br />

1. Gegenstand <strong>de</strong>r Ausfall<strong>de</strong>ckung<br />

Die Gothaer bietet <strong>de</strong>m Versicherungsnehmer und <strong>de</strong>n in <strong>de</strong>r Privat-Haftpflichtversicherung mitversicherten<br />

Personen nach A II. 1 a) - c) Versicherungsschutz für <strong>de</strong>n Fall, dass eine versicherte Person während<br />

<strong>de</strong>r Wirksamkeit <strong>de</strong>r Versicherung von einem Dritten geschädigt wird und die daraus entstan<strong>de</strong>ne Scha<strong>de</strong>nersatzfor<strong>de</strong>rung<br />

gegen <strong>de</strong>n Schädiger nicht durchgesetzt wer<strong>de</strong>n kann.<br />

27


12.<br />

Nebenberufliche Tätigkeiten<br />

Än<strong>de</strong>rung zu A III. 18.<br />

VII.<br />

PlusDeckung<br />

(sofern vereinbart)<br />

– Klausel 196 –<br />

28<br />

Inhalt und Umfang <strong>de</strong>r versicherten Scha<strong>de</strong>nersatzansprüche richten sich nach <strong>de</strong>m Deckungsumfang<br />

<strong>de</strong>r Privat-Haftpflichtversicherung dieses Vertrages.<br />

Darüber hinaus besteht Versicherungsschutz für Scha<strong>de</strong>nersatzansprüche, die aus <strong>de</strong>r Eigenschaft <strong>de</strong>s<br />

Schädigers als Tierhalter o<strong>de</strong>r -hüter entstan<strong>de</strong>n sind.<br />

Kein Versicherungsschutz besteht jedoch für<br />

a) Scha<strong>de</strong>nersatzansprüche, <strong>de</strong>nen ein vorsätzliches Han<strong>de</strong>ln <strong>de</strong>s Schädigers zugrun<strong>de</strong> liegt.<br />

b) Scha<strong>de</strong>nersatzfor<strong>de</strong>rungen unter 1.000 Euro.<br />

c) Schä<strong>de</strong>n an Kraft-, Luft- und Wasserfahrzeugen sowie an Immobilien und alle sich daraus ergeben<strong>de</strong>n<br />

Vermögensschä<strong>de</strong>n.<br />

d) Verzugszinsen, Vertragsstrafen, Kosten <strong>de</strong>r Rechtsverfolgung.<br />

e) For<strong>de</strong>rungen aufgrund eines gesetzlichen o<strong>de</strong>r vertraglichen For<strong>de</strong>rungsübergangs.<br />

f) Schä<strong>de</strong>n im Zusammenhang mit Verleih, Vermietung, Verpachtung, Verwahrung o<strong>de</strong>r Verkauf von<br />

Sachen o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Vereinbarung von zu erbringen<strong>de</strong>n Leistungen.<br />

g) Schä<strong>de</strong>n im ursächlichen Zusammenhang mit nuklear o<strong>de</strong>r genetischen Schä<strong>de</strong>n (soweit diese nicht<br />

auf eine medizinische Behandlung zurückzuführen sind), Krieg, Aufruhr, innerer Unruhen, Streik,<br />

Aussperrung o<strong>de</strong>r Erdbeben.<br />

2. Erfolglose Vollstreckung<br />

Voraussetzung für die Entschädigung ist, dass die versicherte Person einen rechtskräftigen vollstreckbaren<br />

Titel gegen <strong>de</strong>n Schädiger im streitigen Verfahren vor einem or<strong>de</strong>ntlichen Gericht eines Mitgliedstaates<br />

<strong>de</strong>r Europäischen Union, <strong>de</strong>r Schweiz, Lichtensteins o<strong>de</strong>r Norwegens erwirkt hat und je<strong>de</strong> sinnvolle<br />

Zwangsvollstreckung aus diesem Titel gegen <strong>de</strong>n Schädiger erfolglos geblieben ist.<br />

Vollstreckungsversuche gelten als erfolglos, wenn die versicherte Person nachweist, dass<br />

• entwe<strong>de</strong>r eine Zwangsvollstreckung (Sach-, Immobiliar- o<strong>de</strong>r For<strong>de</strong>rungspfändung) nicht o<strong>de</strong>r nicht<br />

zur vollen Befriedigung geführt hat o<strong>de</strong>r<br />

• eine selbst teilweise Befriedigung aussichtslos erscheint, z.B. weil <strong>de</strong>r Schädiger in <strong>de</strong>n letzten drei<br />

Jahren seit <strong>de</strong>r Scha<strong>de</strong>nmeldung bei <strong>de</strong>r Gothaer gerechnet die ei<strong>de</strong>sstattliche Versicherung abgegeben<br />

hat.<br />

3. Entschädigung<br />

Die Gothaer leistet Entschädigung in Höhe <strong>de</strong>s nach Sach- und Rechtslage begrün<strong>de</strong>ten Scha<strong>de</strong>nersatzanspruches.<br />

Die Entschädigung erfolgt maximal bis zur Höhe <strong>de</strong>s titulierten For<strong>de</strong>rungsbetrages im Rahmen<br />

<strong>de</strong>r über diese Privat-Haftpflichtversicherung vereinbarten Deckungssumme und Versicherungs -<br />

bedingungen.<br />

Die Entschädigung wird nur geleistet gegen Aushändigung <strong>de</strong>s Originaltitels, <strong>de</strong>r Original-Vollstreckungsunterlagen<br />

und sonstiger Unterlagen, aus <strong>de</strong>nen sich ergibt, dass ein Versicherungsfall im Sinne dieser<br />

<strong>Bedingungen</strong> vorliegt.<br />

Die versicherten Personen sind verpflichtet, ihre Ansprüche an die Gothaer abzutreten.<br />

4. Subsidiarität<br />

Die Gothaer leistet keine Entschädigung, soweit für <strong>de</strong>n Scha<strong>de</strong>n eine Leistung aus einem an<strong>de</strong>ren Versicherungsvertrag<br />

<strong>de</strong>r versicherten Personen beansprucht wer<strong>de</strong>n kann o<strong>de</strong>r für <strong>de</strong>n ein Träger <strong>de</strong>r<br />

Sozialversicherung o<strong>de</strong>r Sozialhilfe leistungspflichtig ist.<br />

Mitversichert sind selbstständige nebenberufliche Tätigkeiten bis zu einem Gesamtjahresumsatz von<br />

12.000 EUR.<br />

Sofern zur Gothaer PrivathaftpflichtTop die PlusDeckung vereinbart ist, gilt Folgen<strong>de</strong>s zusätzlich:<br />

1. Mietsachschä<strong>de</strong>n an Mobilien von Ferienwohnungen, -häusern und Hotelzimmern<br />

Än<strong>de</strong>rung zu A III. 2. bzw. VI. 3.:<br />

Bei gemieteten Ferienwohnungen und -häusern sowie Hotelzimmern ist die Beschädigung von beweglichen<br />

Einrichtungsgegenstän<strong>de</strong>n (z.B. Mobiliar, Gardinen, Geschirr) im Rahmen <strong>de</strong>r vereinbarten<br />

Deckungssumme mitversichert.<br />

2. Bauherrenhaftpflicht<br />

Än<strong>de</strong>rung zu A VI. 2.7:<br />

als Bauherr von Baumaßnahmen (Neubauten, Umbauten, Anbauten, Reparaturen, Abbruch- und Grabearbeiten)<br />

inklusive Eigenleistungen, bis zu einer Gesamtbausumme von 150.000 EUR je Bauvorhaben.<br />

3. Beschädigung geliehener und gemieteter beweglicher Sachen<br />

Än<strong>de</strong>rung zu A VI. 4.:<br />

Die Höchstersatzleistung je Versicherungsfall beträgt 50.000 EUR.<br />

4. Abhan<strong>de</strong>nkommen geliehener und gemieteter beweglicher Sachen<br />

Än<strong>de</strong>rung zu A VI. 5.:<br />

Die Höchstersatzleistung je Versicherungsfall beträgt 50.000 EUR.<br />

5. Schä<strong>de</strong>n durch <strong>de</strong>liktunfähige Kin<strong>de</strong>r/sonstige mitversicherte Personen<br />

Än<strong>de</strong>rung zu A VI. 7.:<br />

Die Höchstersatzleistung je Versicherungsfall beträgt 50.000 EUR.<br />

6. Gefälligkeitshandlungen<br />

Än<strong>de</strong>rung zu A VI. 8.:<br />

Als Höchstersatzleistung je Versicherungsfall gilt die vereinbarte Deckungssumme.<br />

7. For<strong>de</strong>rungsausfall<strong>de</strong>ckung<br />

Än<strong>de</strong>rung zu A VI. 11.:<br />

Die Min<strong>de</strong>stscha<strong>de</strong>nhöhe nach A VI. 11.1. b) von 1.000 EUR gilt gestrichen.


B<br />

Tierhalter-<br />

Haftpflichtversicherung<br />

(private Tierhaltung)<br />

8. Berufliche Tätigkeiten<br />

Versichert ist – abweichend von Ziffer 7.7 AHB und A I. bzw. IV. 1. a) BBR – die gesetzliche Haftpflicht<br />

aus einer nicht selbstständigen Tätigkeit wegen Sachschä<strong>de</strong>n gegenüber <strong>de</strong>m Arbeitgeber, Arbeitskollegen<br />

und sonstiger frem<strong>de</strong>n Dritten und allen sich daraus ergebenen Vermögensschä<strong>de</strong>n aufgrund<br />

betrieblich und arbeitsvertraglich veranlasster Tätigkeiten. Gegenüber sonstigen frem<strong>de</strong>n Dritten gilt<br />

dies auch für Personenschä<strong>de</strong>n.<br />

Besteht für <strong>de</strong>n Versicherten Versicherungsschutz über einen an<strong>de</strong>ren Vertrag (z. B. eine Betriebs-Haftpflichtversicherung)<br />

entfällt <strong>de</strong>r Versicherungsschutz aus diesem Vertrag.<br />

Die Höchstersatzleistung je Versicherungsfall beträgt 2.500 EUR.<br />

9. Personenschä<strong>de</strong>n <strong>de</strong>r Versicherten untereinan<strong>de</strong>r<br />

Versichert ist – abweichend von Ziffer 7.4 und 7.5 (1) AHB sowie A II. 2. BBR – die gesetzliche Haftpflicht<br />

gegenseitiger Haftpflichtansprüche <strong>de</strong>r versicherten Personen nach A I. und II. 1. a)–f) für<br />

a) Personenschä<strong>de</strong>n<br />

b) übergangsfähige gesetzliche Rückgriffsansprüche aus Personen- und Sachschä<strong>de</strong>n von z. B. Arbeitgebern<br />

und Versicherern.<br />

Erlangt <strong>de</strong>r Mitversicherte Versicherungsschutz aus einem an<strong>de</strong>ren Haftpflichtversicherungsvertrag entfällt<br />

<strong>de</strong>r Versicherungsschutz aus diesem Vertrag.<br />

10. Be- und Entla<strong>de</strong>schä<strong>de</strong>n von Kfz<br />

Versichert ist - abweichend von A IV. 5. - die gesetzliche Haftpflicht als privater Eigentümer, Besitzer, Halter,<br />

Führer eines Kfz o<strong>de</strong>r Anhängers wegen Schä<strong>de</strong>n, die Dritten beim Be- o<strong>de</strong>r Entla<strong>de</strong>n <strong>de</strong>s Pkws o<strong>de</strong>r<br />

Anhängers zugefügt wer<strong>de</strong>n. Gleiches gilt für manuelle Reinigungs- und Pflegearbeiten.<br />

Schä<strong>de</strong>n am selbst gebrauchten Kfz o<strong>de</strong>r Anhänger bleiben ausgeschlossen. Dem VN steht es frei einen<br />

Scha<strong>de</strong>n von <strong>de</strong>r zuständigen Kfz-Haftpflichtversicherung regulieren zu lassen. In diesem Fall entfällt <strong>de</strong>r<br />

Versicherungsschutz aus diesem Vertrag.<br />

Die Höchstersatzleistung je Versicherungsfall beträgt 2.500 EUR.<br />

1.1 Versichert ist – im Umfang <strong>de</strong>r Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Haftpflichtversicherung<br />

(AHB) und <strong>de</strong>r nachstehen<strong>de</strong>n Beson<strong>de</strong>ren <strong>Bedingungen</strong> und Risikobeschreibungen – die gesetzliche<br />

Haftpflicht <strong>de</strong>s Versicherungsnehmers (VN) als Tierhalter.<br />

1.2 Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht<br />

a) <strong>de</strong>s Ehegatten o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>s eingetragenen Lebenspartners *)<br />

b) ihrer unverheirateten und nicht in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft *) leben<strong>de</strong>n Kin<strong>de</strong>r<br />

(auch Stief-, Adoptiv- und Pflegekin<strong>de</strong>r).<br />

Bei volljährigen Kin<strong>de</strong>rn besteht Versicherungsschutz nur, solange sie sich noch in einer Schul- o<strong>de</strong>r<br />

sich daran unmittelbar anschließen<strong>de</strong>n Berufserstausbildung befin<strong>de</strong>n (berufliche Erstausbildung –<br />

Lehre und/o<strong>de</strong>r Studium, auch Bachelor und unmittelbar angeschlossener Master). Es gelten alle<br />

weiteren Regelungen <strong>de</strong>r Mitversicherung von Kin<strong>de</strong>rn aus Abschnitt A II. 1. b) <strong>de</strong>r Beson<strong>de</strong>ren<br />

<strong>Bedingungen</strong> zur Privat-Haftpflichtversicherung (siehe Seite 19).<br />

c) <strong>de</strong>r beim VN im gemeinsamen Haushalt leben<strong>de</strong>n und dort amtlich gemel<strong>de</strong>ten Eltern <strong>de</strong>s VN sowie<br />

<strong>de</strong>r Eltern <strong>de</strong>s Ehegatten o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>s eingetragenen Lebenspartners *).<br />

d) <strong>de</strong>r Personen, die vorübergehend – bis maximal ein Jahr – in <strong>de</strong>n Familienverbund <strong>de</strong>s VN einge -<br />

glie<strong>de</strong>rt sind (z. B. Au-pair-Mädchen, Austauschschüler).<br />

2. Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht <strong>de</strong>s Tierhüters, sofern er nicht gewerbsmäßig tätig ist.<br />

Eingeschlossen sind gesetzliche Haftpflichtansprüche dieser Personen gegen <strong>de</strong>n Versicherungsnehmer<br />

o<strong>de</strong>r – abweichend von Ziffer 7.4 (3) AHB – gegen die Mitversicherten <strong>de</strong>s Vertrages.<br />

Die sonstigen Ausschlussvereinbarungen <strong>de</strong>r Ziffern 7.4 und 7.5 (1) AHB bleiben bestehen.<br />

3. Mitversichert ist – abweichend von Ziffer 7.9 AHB – die gesetzliche Haftpflicht von im Ausland vorkommen<strong>de</strong>n<br />

Scha<strong>de</strong>nereignissen.<br />

Versicherungsschutz besteht für zeitlich unbegrenzte Auslandsaufenthalte in Europa und sonstige vorübergehen<strong>de</strong><br />

außereuropäische Auslan<strong>de</strong>saufenthalte bis zu einer Dauer von drei Jahren.<br />

Besteht bei <strong>de</strong>r Gothaer gleichzeitig eine Privat-Haftpflichtversicherung und dort ist ein längerer Zeit -<br />

raum für <strong>de</strong>n vorübergehen<strong>de</strong>n Auslandsaufenthalt vereinbart, gilt dieser entsprechend auch für die<br />

Tierhalter-Haftpflichtversicherung.<br />

Die Leistungen <strong>de</strong>s Versicherers erfolgen in Euro.<br />

Soweit <strong>de</strong>r Zahlungsort außerhalb <strong>de</strong>r Staaten, die <strong>de</strong>r Europäischen Währungsunion angehören, liegt,<br />

gelten die Verpflichtungen <strong>de</strong>s Versicherers mit <strong>de</strong>m Zeitpunkt als erfüllt, in <strong>de</strong>m <strong>de</strong>r Euro-Betrag bei<br />

einem in <strong>de</strong>r Europäischen Währungsunion gelegenen Geldinstitut angewiesen ist.<br />

Bei Versicherungsfällen in <strong>de</strong>n USA und Kanada wer<strong>de</strong>n – abweichend von Ziffer 6.5 AHB – die Aufwendungen<br />

<strong>de</strong>s Versicheres für Kosten als Leistungen auf die Deckungssumme angerechnet.<br />

Kosten sind:<br />

Anwalts-, Sachverständigen-, Zeugen- und Gerichtskosten, Aufwendungen zur Abwendung o<strong>de</strong>r Min<strong>de</strong>rung<br />

<strong>de</strong>s Scha<strong>de</strong>ns bei o<strong>de</strong>r nach Eintritt <strong>de</strong>s Versicherungsfalles sowie Scha<strong>de</strong>nmin<strong>de</strong>rungskosten,<br />

*) Eingetragener Lebenspartner ist <strong>de</strong>rjenige, <strong>de</strong>r in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft im Sinne <strong>de</strong>s Lebenspartnerschaftsgesetzes<br />

o<strong>de</strong>r einer vergleichbaren Partnerschaft nach <strong>de</strong>m Recht an<strong>de</strong>rer Staaten lebt. Als eingetragene Lebenspartnerschaft<br />

gelten auch die <strong>de</strong>n Partnerschaften im Sinne <strong>de</strong>s Lebenspartnerschaftsgesetzes vergleichbaren Partnerschaften<br />

nach <strong>de</strong>m Recht an<strong>de</strong>rer Staaten.<br />

29


30<br />

auch Reisekosten, die <strong>de</strong>m Versicherer nicht selbst entstehen. Dies gilt auch dann, wenn die Kosten auf<br />

Weisung <strong>de</strong>s Versicherers entstan<strong>de</strong>n sind.<br />

Kautionsleistung:<br />

Hat <strong>de</strong>r Versicherungsnehmer bei einem Versicherungsfall innerhalb Europas durch behördliche Anordnung<br />

eine Kaution zur Sicherstellung von Leistungen aufgrund seiner gesetzlichen Haftpflicht zu hinterlegen,<br />

stellt <strong>de</strong>r Versicherer <strong>de</strong>m Versicherungsnehmer <strong>de</strong>n erfor<strong>de</strong>rlichen Betrag bis zu einer Höhe von<br />

100.000 EUR zur Verfügung.<br />

Der Kautionsbetrag wird auf eine vom Versicherer zu leisten<strong>de</strong> Scha<strong>de</strong>nersatzzahlung angerechnet.<br />

Ist die Kaution höher als <strong>de</strong>r zu leisten<strong>de</strong> Scha<strong>de</strong>nersatz, ist <strong>de</strong>r Versicherungsnehmer verpflichtet, <strong>de</strong>n<br />

Differenzbetrag zurückzuzahlen.<br />

Eine Rückerstattungsverpflichtung gilt auch, wenn die Kaution als Strafe, Geldbuße o<strong>de</strong>r für die Durchsetzung<br />

nicht versicherter Scha<strong>de</strong>nersatzfor<strong>de</strong>rungen einbehalten wird o<strong>de</strong>r die Kaution verfallen ist.<br />

Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen bleiben Ansprüche auf Entschädigung mit Strafcharakter, insbeson<strong>de</strong>re<br />

punitive o<strong>de</strong>r exemplary damages.<br />

4. Vermögensschä<strong>de</strong>n:<br />

(1) Mitversichert ist im Rahmen <strong>de</strong>s Vertrages die gesetzliche Haftpflicht wegen Vermögensschä<strong>de</strong>n im<br />

Sinne <strong>de</strong>r Ziffer 2.1 AHB aus Scha<strong>de</strong>nereignissen, die während <strong>de</strong>r Wirksamkeit <strong>de</strong>r Versicherung<br />

eingetreten sind.<br />

(2) Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schä<strong>de</strong>n<br />

1. durch vom VN (o<strong>de</strong>r in seinem Auftrag o<strong>de</strong>r für seine Rechnung von Dritten) hergestellte o<strong>de</strong>r<br />

gelieferte Sachen, erbrachte Arbeiten o<strong>de</strong>r sonstige Leistungen;<br />

2. aus planen<strong>de</strong>r, beraten<strong>de</strong>r, bau- o<strong>de</strong>r montageleiten<strong>de</strong>r, prüfen<strong>de</strong>r o<strong>de</strong>r gutachterlicher Tätigkeit;<br />

3. aus Ratschlägen, Empfehlungen o<strong>de</strong>r Weisungen an wirtschaftlich verbun<strong>de</strong>ne Unternehmen;<br />

4. aus Vermittlungsgeschäften aller Art;<br />

5. aus Auskunftserteilung, Übersetzung sowie Reiseveranstaltung;<br />

6. aus Anlage-, Kredit-, Versicherungs-, Grundstücks-, Leasing- o<strong>de</strong>r ähnlichen wirtschaftlichen<br />

Geschäften, aus Zahlungsvorgängen aller Art, aus Kassenführung sowie aus Untreue und Unterschlagung;<br />

7. aus Rationalisierung und Automatisierung;<br />

8. aus Verletzung von gewerblichen Schutzrechten und Urheberrechten sowie <strong>de</strong>s Kartell- o<strong>de</strong>r<br />

Wettbewerbsrechts;<br />

9. aus <strong>de</strong>r Nichteinhaltung von Fristen, Terminen, Vor- und Kostenvoranschlägen;<br />

10. aus Pflichtverletzungen, die mit <strong>de</strong>r Tätigkeit als ehemalige o<strong>de</strong>r gegenwärtige Mitglie<strong>de</strong>r von<br />

Vorstand, Geschäftsführung, Aufsichtsrat, Beirat o<strong>de</strong>r an<strong>de</strong>rer vergleichbarer Leitungs- o<strong>de</strong>r Aufsichtsgremien/Organe<br />

im Zusammenhang stehen;<br />

11. aus bewusstem Abweichen von gesetzlichen o<strong>de</strong>r behördlichen Vorschriften, von Anweisungen<br />

o<strong>de</strong>r <strong>Bedingungen</strong> <strong>de</strong>s Auftraggebers o<strong>de</strong>r aus sonstiger bewusster Pflichtverletzung;<br />

12. aus <strong>de</strong>m Abhan<strong>de</strong>nkommen von Sachen, auch z.B. von Geld, Wertpapieren und Wertsachen;<br />

13. aus Schä<strong>de</strong>n durch ständige Emmissionen (z.B. Geräusche, Gerüche, Erschütterungen).<br />

5. Außer<strong>de</strong>m gilt Folgen<strong>de</strong>s:<br />

5.1 Gewerbliche o<strong>de</strong>r betriebliche Verwendung <strong>de</strong>r Tiere ist nicht versichert und nur in Verbindung mit<br />

<strong>de</strong>m Betriebsrisiko versicherbar.<br />

5.2 Sämtliche vorhan<strong>de</strong>nen Tiere <strong>de</strong>rselben Gattung müssen zur Beitragsberechnung angegeben wer<strong>de</strong>n,<br />

ausgenommen Jagdhun<strong>de</strong>, für die Versicherungsschutz durch eine Jagd-Haftpflicht-Versicherung<br />

besteht.<br />

5.3 Bei <strong>de</strong>r Haltung von Hun<strong>de</strong>n gilt beson<strong>de</strong>rs:<br />

(1) Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht <strong>de</strong>s VN als Tierhalter von Welpen <strong>de</strong>s versicherten<br />

Hun<strong>de</strong>s bis zu einem Alter von 12 Monaten. Voraussetzung ist, dass sich die Tiere bis dahin im<br />

Besitz <strong>de</strong>s Versicherungsnehmers befin<strong>de</strong>n.<br />

(2) Mitversichert ist die Teilnahme an Hun<strong>de</strong>schauen, Turnieren und Rennen (z.B. Agility) sowie <strong>de</strong>n<br />

Vorbereitungen hierzu (Training).<br />

(3) Eingeschlossen ist – abweichend von Ziffer 7.6 AHB – die gesetzliche Haftpflicht aus <strong>de</strong>r<br />

Beschädigung von Wohnräumen und sonstige zu privaten Zwecken gemieteten Räumen in<br />

Gebäu<strong>de</strong>n und alle sich daraus ergeben<strong>de</strong>n Vermögensschä<strong>de</strong>n.<br />

Ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche wegen<br />

– Abnutzung, Verschleiss und übermäßiger Beanspruchung,<br />

– Glasschä<strong>de</strong>n, soweit sich <strong>de</strong>r VN hiergegen beson<strong>de</strong>rs versichern kann,<br />

– Schä<strong>de</strong>n, infolge von Schimmelbildung,<br />

sowie alle sich daraus ergebenen Vermögensschä<strong>de</strong>n.<br />

(4) Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht aus Schä<strong>de</strong>n durch gewollten o<strong>de</strong>r ungewollten<br />

Deckakt.<br />

(5) Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht auch beim Führen ohne Leine o<strong>de</strong>r ohne Maulkorb/schlaufe


5.4 Bei <strong>de</strong>r Haltung von Pfer<strong>de</strong>n gilt beson<strong>de</strong>rs:<br />

(1) Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht <strong>de</strong>s berechtigten Reiters sowie von Reitbeteiligten<br />

(sog. Reitbeteiligungen), sofern sie nicht (Mit-)Eigentümer <strong>de</strong>s Tieres sind.<br />

Eingeschlossen sind gesetzliche Haftpflichtansprüche dieser Personen gegen <strong>de</strong>n Versicherungsnehmer<br />

o<strong>de</strong>r – abweichend von Ziffer 7.4 (3) AHB – gegen die Mitversicherten <strong>de</strong>s Vertrages.<br />

Die sonstigen Ausschlussvereinbarungen <strong>de</strong>r Ziffern 7.4 und 7.5 (1) AHB bleiben bestehen.<br />

Definition Reitbeteiligung: Reitbeteiligungen sind auf eine bestimmte Dauer angelegte Rechtsverhältnisse<br />

über die Benutzung <strong>de</strong>s Tieres gegen finanzielle Beteiligung an <strong>de</strong>n Unterhaltskosten<br />

<strong>de</strong>s Tieres.<br />

(2) Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht aus <strong>de</strong>r Teilnahme an Turnieren und Rennen sowie<br />

<strong>de</strong>n Vorbereitungen hierzu (Training).<br />

(3) Mitversichert sind private Fahrten mit Fuhrwerken (z. B. Kutschen, Schlitten) einschließlich <strong>de</strong>r<br />

gelegentlichen ent- o<strong>de</strong>r unentgeltlichen Beför<strong>de</strong>rung von Gästen.<br />

Wird ein Gespann durch frem<strong>de</strong> Tiere ergänzt, ist die gleichartige gesetzliche Haftpflicht <strong>de</strong>s<br />

Tierhalters <strong>de</strong>s frem<strong>de</strong>n Tieres mitversichert. Erlangt <strong>de</strong>r frem<strong>de</strong> Tierhalter Versicherungsschutz<br />

aus einem an<strong>de</strong>ren Haftpflichtversicherungsvertrag, so entfällt <strong>de</strong>r Versicherungsschutz aus<br />

diesem Vertrag.<br />

(4) Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht <strong>de</strong>s VN als Tierhalter von Fohlen <strong>de</strong>s versicherten<br />

Tieres bis zu einem Alter von 12 Monaten. Voraussetzung ist, dass sich die Tiere bis dahin im<br />

Besitz <strong>de</strong>s Versicherungsnehmers befin<strong>de</strong>n.<br />

(5) Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht aus Flur schä<strong>de</strong>n.<br />

(6) Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht aus Schä<strong>de</strong>n durch gewollten o<strong>de</strong>r ungewollten<br />

Deckakt.<br />

(7) Mitversichert ist - abweichend von Ziffer 7.6 AHB - die gesetzliche Haftpflicht wegen Schä<strong>de</strong>n an<br />

als privater Tierhalter zu privaten Zwecken<br />

a) gemieteten Immobilien, wie z. B. Stallungen, Reithallen, Wei<strong>de</strong>n und Zäunen, Paddocks,<br />

Führ- und Longieranlagen, Laufbahnen o<strong>de</strong>r Pfer<strong>de</strong>solarien, bis 25.000 EUR<br />

b) gemieteten o<strong>de</strong>r geliehenen Pfer<strong>de</strong>anhängern bis 2.500 EUR<br />

c) gemieteten o<strong>de</strong>r geliehenen beweglichen Reitutensilien, wie z.B. Sattel, Helm, Gerte,<br />

Trense, bis 500 EUR.<br />

Ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche wegen Schä<strong>de</strong>n durch Abnutzung, Verschleiß,<br />

übermäßiger Beanspruchung und absehbarer, regelmäßig wie<strong>de</strong>rkehren<strong>de</strong>r Belastung<br />

sowie alle sich daraus ergebenen Vermögensschä<strong>de</strong>n.<br />

(8) Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht aus <strong>de</strong>r gelegentlichen ent- o<strong>de</strong>r unentgeltlichen<br />

privaten Tätigkeit als Reitlehrer.<br />

(9) Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht auch beim Reiten o<strong>de</strong>r Führen ohne Zaumzeug,<br />

ohne Trense und/o<strong>de</strong>r ohne Sattel.<br />

Dies gilt auch für die Haltung von Eseln o<strong>de</strong>r Maultieren.<br />

5.5 Nicht versichert ist die gesetzliche Haftpflicht <strong>de</strong>s Eigentümers, Besitzers, Halters o<strong>de</strong>r Führers eines<br />

Kraft-, Luft-, Wasserfahrzeugs o<strong>de</strong>r Kraftfahrzeugsanhängers wegen Schä<strong>de</strong>n, die durch <strong>de</strong>n<br />

Gebrauch <strong>de</strong>s Fahrzeugs verursacht wer<strong>de</strong>n.<br />

5.6 For<strong>de</strong>rungsausfall<strong>de</strong>ckung<br />

Die Gothaer bietet <strong>de</strong>m Versicherungsnehmer und <strong>de</strong>n in <strong>de</strong>r Tierhalter-Haftpflichtversicherung mitversicherten<br />

Personen nach B 1.2 Versicherungsschutz für <strong>de</strong>n Fall, dass eine versicherte Person<br />

während <strong>de</strong>r Wirksamkeit <strong>de</strong>r Versicherung von einem Dritten geschädigt wird und die daraus entstan<strong>de</strong>ne<br />

Scha<strong>de</strong>nersatzfor<strong>de</strong>rung gegen <strong>de</strong>n Schädiger nicht durchgesetzt wer<strong>de</strong>n kann.<br />

Inhalt und Umfang <strong>de</strong>r versicherten Scha<strong>de</strong>nersatzansprüche richten sich nach <strong>de</strong>m Deckungsumfang<br />

<strong>de</strong>r Tierhalter-Haftpflichtversicherung dieses Vertrages.<br />

Kein Versicherungsschutz besteht jedoch für<br />

a) Scha<strong>de</strong>nersatzansprüche, <strong>de</strong>nen ein vorsätzliches Han<strong>de</strong>ln <strong>de</strong>s Schädigers zugrun<strong>de</strong> liegt.<br />

b) Scha<strong>de</strong>nersatzfor<strong>de</strong>rungen unter 2.500 Euro.<br />

c) Schä<strong>de</strong>n an Kraft-, Luft- und Wasserfahrzeugen sowie an Immobilien und alle sich daraus ergeben<strong>de</strong>n<br />

Vermögensschä<strong>de</strong>n.<br />

d) Verzugszinsen, Vertragsstrafen, Kosten <strong>de</strong>r Rechtsverfolgung.<br />

e) For<strong>de</strong>rungen aufgrund eines gesetzlichen o<strong>de</strong>r vertraglichen For<strong>de</strong>rungsübergangs.<br />

f) Schä<strong>de</strong>n im Zusammenhang mit Verleih, Vermietung, Verpachtung, Verwahrung o<strong>de</strong>r Verkauf<br />

von Sachen o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Vereinbarung von zu erbringen<strong>de</strong>n Leistungen.<br />

g) Schä<strong>de</strong>n durch eigene Tiere <strong>de</strong>s Versicherungsnehmers o<strong>de</strong>r mitversicherter Personen.<br />

Voraussetzung für die Entschädigung ist, dass die versicherte Person einen rechtskräftigen vollstrekkbaren<br />

Titel gegen <strong>de</strong>n Schädiger im streitigen Verfahren vor einem or<strong>de</strong>ntlichen Gericht eines Mitgliedstaates<br />

<strong>de</strong>r Europäischen Union, <strong>de</strong>r Schweiz, Lichtensteins o<strong>de</strong>r Norwegens erwirkt hat und<br />

je<strong>de</strong> sinnvolle Zwangsvollstreckung aus <strong>de</strong>m Titel gegen <strong>de</strong>n Schädiger erfolglos geblieben ist.<br />

31


C<br />

Berufs-Haftpflichtversicherung<br />

für Lehrer<br />

32<br />

Vollstreckungsversuche gelten als erfolglos, wenn die versicherte Person nachweist, dass<br />

• entwe<strong>de</strong>r eine Zwangsvollstreckung (Sach-, Immobiliar- o<strong>de</strong>r For<strong>de</strong>rungspfändung) nicht o<strong>de</strong>r<br />

nicht zur vollen Befriedigung geführt hat, o<strong>de</strong>r<br />

• eine selbst teilweise Befriedigung aussichtslos erscheint, z.B. weil <strong>de</strong>r Schädiger in <strong>de</strong>n letzten<br />

drei Jahren seit <strong>de</strong>r Scha<strong>de</strong>nmeldung bei <strong>de</strong>r Gothaer gerechnet die ei<strong>de</strong>sstattliche Versicherung<br />

abgegeben hat.<br />

Die Gothaer leistet Entschädigung in Höhe <strong>de</strong>s nach Sach- und Rechtslage begrün<strong>de</strong>ten Scha<strong>de</strong>nersatzanspruches.<br />

Die Entschädigung erfolgt maximal bis zur Höhe <strong>de</strong>s titulierten For<strong>de</strong>rungsbetrages<br />

im Rahmen <strong>de</strong>r über diese Tierhalter-Haftpflichtversicherung vereinbarten Deckungssumme und Versicherungsbedingungen.<br />

Die Entschädigung wird nur geleistet gegen Aushändigung <strong>de</strong>s Originaltitels, <strong>de</strong>r Original-Vollstreckungsunterlagen<br />

und sonstiger Unterlagen, aus <strong>de</strong>nen sich ergibt, dass ein Versicherungsfall<br />

im Sinne dieser <strong>Bedingungen</strong> vorliegt.<br />

Die versicherten Personen sind verpflichtet, ihre Ansprüche an die Gothaer abzutreten.<br />

Die Gothaer leistet keine Entschädigung, soweit für <strong>de</strong>n Scha<strong>de</strong>n eine Leistung aus einem an<strong>de</strong>ren<br />

Versicherungsvertrag <strong>de</strong>r versicherten Personen beansprucht wer<strong>de</strong>n kann o<strong>de</strong>r für <strong>de</strong>n ein Träger<br />

<strong>de</strong>r Sozialversicherung o<strong>de</strong>r Sozialhilfe leistungspflichtig ist.<br />

6. Selbstbeteiligung<br />

Bei <strong>de</strong>r Vereinbarung einer Selbstbeteiligung je Scha<strong>de</strong>n gilt:<br />

Die Selbstbeteiligung<br />

a) richtet sich nach <strong>de</strong>r im Antrag festgelegten Höhe <strong>de</strong>r Selbstbeteiligung je Scha<strong>de</strong>n,<br />

b) wird bei je<strong>de</strong>m Scha<strong>de</strong>n nur einmal abgezogen,<br />

c) gilt nicht für Kosten für die Abwehr von unberechtigten Ansprüchen nach Ziffer 5.1 AHB.<br />

I. Versichert ist – im Umfang <strong>de</strong>r Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Haftpflichtversicherung<br />

(AHB) und <strong>de</strong>r nachstehen<strong>de</strong>n Beson<strong>de</strong>ren <strong>Bedingungen</strong> und Risikobeschreibungen – die gesetzliche<br />

Haftpflicht <strong>de</strong>s Versicherungsnehmers (VN) aus <strong>de</strong>r im Antrag näher beschriebenen Tätigkeit als Lehrer.<br />

II. Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht aus<br />

a) <strong>de</strong>r Erteilung von Experimentalunterricht (auch mit radioaktiven Stoffen);<br />

b) Leitung und/o<strong>de</strong>r Beaufsichtigung von Schüler- o<strong>de</strong>r Klassenreisen sowie Schulausflügen und damit<br />

verbun<strong>de</strong>nen Aufenthalten in Herbergen und Heimen, auch bei vorübergehen<strong>de</strong>m Auslandsaufenthalt<br />

bis zu einem Jahr, gemäß folgen<strong>de</strong>r Beson<strong>de</strong>ren Bedingung:<br />

Eingeschlossen ist – abweichend von Ziffer 7.9 – die gesetzliche Haftpflicht aus im Ausland vorkommen<strong>de</strong>n<br />

Scha<strong>de</strong>nereignissen.<br />

Die Leistungen <strong>de</strong>s Versicherers erfolgen in Euro.<br />

Soweit <strong>de</strong>r Zahlungsort außerhalb <strong>de</strong>r Staaten, die <strong>de</strong>r Europäischen Währungsunion angehören,<br />

liegt, gelten die Verpflichtungen <strong>de</strong>s Versicherers mit <strong>de</strong>m Zeitpunkt als erfüllt, in <strong>de</strong>m <strong>de</strong>r Euro-<br />

Betrag bei einem in <strong>de</strong>r Europäischen Währungsunion gelegenen Geldinstitut angewiesen ist.<br />

Bei Versicherungsfällen in <strong>de</strong>n USA und Kanada wer<strong>de</strong>n – abweichend von Ziffer 6.5 AHB – die Aufwendungen<br />

<strong>de</strong>s Versicherers für Kosten als Leistungen auf die Deckungssumme angerechnet.<br />

Kosten sind:<br />

Anwalts-, Sachverständigen-, Zeugen- und Gerichtskosten, Aufwendungen zur Abwendung o<strong>de</strong>r Min<strong>de</strong>rung<br />

<strong>de</strong>s Scha<strong>de</strong>ns bei o<strong>de</strong>r nach Eintritt <strong>de</strong>s Versicherungsfalles sowie Scha<strong>de</strong>nmin<strong>de</strong>rungskos -<br />

ten, auch Reisekosten, die <strong>de</strong>m Versicherer nicht selbst entstehen. Dies gilt auch dann, wenn die<br />

Kosten auf Weisung <strong>de</strong>s Versicherers entstan<strong>de</strong>n sind.<br />

Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen bleiben Ansprüche auf Entschädigung mit Strafcharakter,<br />

insbeson<strong>de</strong>re punitive o<strong>de</strong>r exemplary damages.<br />

c) <strong>de</strong>r Erteilung von Nachhilfestun<strong>de</strong>n;<br />

d) <strong>de</strong>r Tätigkeit als Kantor und/o<strong>de</strong>r Organist;<br />

e) <strong>de</strong>r Tätigkeit als Schulleiter;<br />

f) Sportmassage (nicht Heilmassage) bei Sportlehrern;<br />

g) <strong>de</strong>r Verwendung von Ballwurfmaschinen.<br />

III. Vermögensschä<strong>de</strong>n:<br />

(1) Mitversichert ist im Rahmen <strong>de</strong>s Vertrages die gesetzliche Haftpflicht wegen Vermögensschä<strong>de</strong>n im<br />

Sinne <strong>de</strong>r Ziffer 2.1 AHB aus Scha<strong>de</strong>nereignissen, die während <strong>de</strong>r Wirksamkeit <strong>de</strong>r Versicherung<br />

eingetreten sind.<br />

(2) Ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche aus<br />

1. durch vom VN (o<strong>de</strong>r in seinem Auftrag o<strong>de</strong>r für seine Rechnung von Dritten) hergestellte o<strong>de</strong>r<br />

gelieferte Sachen, erbrachte Arbeiten o<strong>de</strong>r sonstige Leistungen;<br />

2. aus planen<strong>de</strong>r, beraten<strong>de</strong>r, bau- o<strong>de</strong>r montageleiten<strong>de</strong>r, prüfen<strong>de</strong>r o<strong>de</strong>r gutachterlicher Tätigkeit;


3. aus Ratschlägen, Empfehlungen o<strong>de</strong>r Weisungen an wirtschaftlich verbun<strong>de</strong>ne Unternehmen;<br />

4. aus Vermittlungsgeschäften aller Art;<br />

5. aus Auskunftserteilung, Übersetzung sowie Reiseveranstaltung;<br />

6. aus Anlage-, Kredit-, Versicherungs-, Grundstücks-, Leasing- o<strong>de</strong>r ähnlichen wirtschaftlichen<br />

Geschäften, aus Zahlungsvorgängen aller Art, aus Kassenführung sowie aus Untreue und Unterschlagung;<br />

7. aus Rationalisierung und Automatisierung;<br />

8. aus Verletzung von gewerblichen Schutzrechten und Urheberrechten sowie <strong>de</strong>s Kartell- o<strong>de</strong>r<br />

Wettbewerbsrechts;<br />

9. aus <strong>de</strong>r Nichteinhaltung von Fristen, Terminen, Vor- und Kostenvoranschlägen;<br />

10. aus Pflichtverletzungen, die mit <strong>de</strong>r Tätigkeit als ehemalige o<strong>de</strong>r gegenwärtige Mitglie<strong>de</strong>r von<br />

Vorstand, Geschäftsführung, Aufsichtsrat, Beirat o<strong>de</strong>r an<strong>de</strong>rer vergleichbarer Leitungs- o<strong>de</strong>r Aufsichtsgremien/Organe<br />

im Zusammenhang stehen;<br />

11. aus bewusstem Abweichen von gesetzlichen o<strong>de</strong>r behördlichen Vorschriften, von Anweisungen<br />

o<strong>de</strong>r <strong>Bedingungen</strong> <strong>de</strong>s Auftraggebers o<strong>de</strong>r aus sonstiger bewusster Pflichtverletzung;<br />

12. aus <strong>de</strong>m Abhan<strong>de</strong>nkommen von Sachen, auch z.B. von Geld, Wertpapieren und Wertsachen;<br />

13. aus Schä<strong>de</strong>n durch ständige Emmissionen (z.B. Geräusche, Gerüche, Erschütterungen).<br />

IV. Nicht versichert ist die Haftpflicht<br />

1. aus Forschungs- o<strong>de</strong>r Gutachtertätigkeit;<br />

2. <strong>de</strong>s Eigentümers, Besitzers, Halters o<strong>de</strong>r Führers eines Kraft-, Luft-, Wasserfahrzeugs o<strong>de</strong>r Kraftfahrzeuganhängers<br />

wegen Schä<strong>de</strong>n, die durch <strong>de</strong>n Gebrauch <strong>de</strong>s Fahrzeugs verursacht wer<strong>de</strong>n.<br />

Versichert ist jedoch die Haftpflicht wegen Schä<strong>de</strong>n, die verursacht wer<strong>de</strong>n durch <strong>de</strong>n Gebrauch von<br />

a) Luftfahrzeugen (z. B. Flugmo<strong>de</strong>llen, unbemannten Ballonen und Drachen), die nicht <strong>de</strong>r Ver -<br />

sicherungspflicht unterliegen.<br />

b) Wassersportfahrzeugen (auch Windsurfbretter), ausgenommen eigene Segelboote und eigene<br />

o<strong>de</strong>r frem<strong>de</strong> Wassersportfahrzeuge mit Motoren (auch Hilfs- o<strong>de</strong>r Außenbordmotoren) o<strong>de</strong>r<br />

Treibsätzen.<br />

c) ferngelenkten Land- und Wasser-Mo<strong>de</strong>llfahrzeugen.<br />

V. Außer<strong>de</strong>m gilt Folgen<strong>de</strong>s:<br />

(1) Mitversichert ist das Schlüsselverlustrisiko im Umfang <strong>de</strong>r nachfolgen<strong>de</strong>n Bestimmungen:<br />

a) Eingeschlossen ist – in Ergänzung von Ziffer 2.1 und 2.2 AHB und abweichend von Ziffer 7.6<br />

AHB – die gesetzliche Haftpflicht <strong>de</strong>s Versicherungsnehmers aus <strong>de</strong>m Abhan<strong>de</strong>nkommen von<br />

Türschlüsseln, die er im Rahmen seiner dienstlichen Tätigkeit erhält.<br />

b) Der Versicherungsschutz umfasst die Kosten für die notwendige Auswechslung von Schlössern<br />

sowie vorübergehen<strong>de</strong> Sicherungsmaßnahmen (Notschloss) und – falls erfor<strong>de</strong>rlich – einen<br />

Objektschutz bis zu 14 Tagen, gerechnet ab <strong>de</strong>m Zeitpunkt, an welchem <strong>de</strong>r Verlust <strong>de</strong>s Schlüssels<br />

festgelegt wur<strong>de</strong>.<br />

c) Ausgeschlossen bleiben<br />

• die Haftung aus <strong>de</strong>m Verlust von Wertbehältnis-, Wertraum- und Möbelschlüsseln sowie sonstigen<br />

Schlüsseln zu beweglichen Sachen;<br />

• die Folgeschä<strong>de</strong>n, die sich aus einem Schlüsselverlust ergeben (z.B. Diebstahl).<br />

Die Höchstersatzleistung je Versicherungsfall beträgt 50.000 EUR.<br />

(2) Ausgeschlossen sind<br />

a) Schä<strong>de</strong>n am Eigentum <strong>de</strong>r Schule o<strong>de</strong>r Dienststelle o<strong>de</strong>r an von Dritten für <strong>de</strong>n Schulbetrieb zur<br />

Verfügung gestellten Sachen – mit Ausnahme <strong>de</strong>s Schlüsselverlustrisikos vorgenannter Ziffer (1)<br />

b) Personenschä<strong>de</strong>n, bei <strong>de</strong>nen es sich um Dienst- o<strong>de</strong>r Arbeitsunfälle im Betrieb <strong>de</strong>r Schule o<strong>de</strong>r<br />

Dienststelle gemäß <strong>de</strong>n beamtenrechtlichen Bestimmungen o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>m Sozialgesetzbuch VII han<strong>de</strong>lt.<br />

VI. Selbstbeteiligung<br />

Eingeschlossen ist jedoch die Haftpflicht wegen Personenschä<strong>de</strong>n aus Arbeitsunfällen von Kin<strong>de</strong>rn,<br />

Schülern, Lernen<strong>de</strong>n und Studieren<strong>de</strong>n.<br />

Bei <strong>de</strong>r Vereinbarung einer Selbstbeteiligung je Scha<strong>de</strong>n gilt:<br />

Die Selbstbeteiligung<br />

a) richtet sich nach <strong>de</strong>r im Antrag festgelegten Höhe <strong>de</strong>r Selbstbeteiligung je Scha<strong>de</strong>n,<br />

b) wird bei je<strong>de</strong>m Scha<strong>de</strong>n nur einmal abgezogen,<br />

c) gilt nicht für Kosten für die Abwehr von unberechtigten Ansprüchen nach Ziffer 5.1 AHB.<br />

33


D<br />

Berufs-Haftpflichtversicherung<br />

für Beamte und Angestellte im<br />

öffentlichen Dienst<br />

(außer Lehrer, diese siehe<br />

Abschnitt C)<br />

E<br />

Gemeinsames zu A bis D<br />

34<br />

Versichert ist – im Umfang <strong>de</strong>r Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Haftpflichtversicherung (AHB)<br />

und <strong>de</strong>r nachstehen<strong>de</strong>n Beson<strong>de</strong>ren <strong>Bedingungen</strong> und Risikobeschreibungen – die gesetzliche Haftpflicht<br />

<strong>de</strong>s Versicherungsnehmers (VN) aus <strong>de</strong>r im Antrag näher beschriebenen Tätigkeit als Beamter o<strong>de</strong>r Angestellter<br />

im öffentlichen Dienst.<br />

I. Der Versicherungs-Schutz umfasst:<br />

1. Die Befriedigung begrün<strong>de</strong>ter Ansprüche aus Schä<strong>de</strong>n, für die <strong>de</strong>r Versicherte aufgrund gesetzlicher<br />

Haftpflichtbestimmungen öffentlich-rechtlichen Inhalts einzustehen hat, insbeson<strong>de</strong>re etwaiger<br />

Rück griffsansprüche <strong>de</strong>s Dienst herrn, auch aus <strong>de</strong>m dienstlichen Gebrauch von Hieb-, Stoß- und<br />

Schusswaffen;<br />

2. die Abwehr unbegrün<strong>de</strong>ter Ansprüche;<br />

3. die Kosten einer von <strong>de</strong>r Gesellschaft verlangten o<strong>de</strong>r von ihr genehmigten Strafverteidigung<br />

(vgl. Ziffer 5.3 <strong>de</strong>r AHB);<br />

4. das Schlüsselverlustrisiko im Umfang <strong>de</strong>r nachfolgen<strong>de</strong>n Bestimmungen:<br />

(1) Eingeschlossen ist – in Ergänzung von Ziffer 2.1 und 2.2 AHB und abweichend von Ziffer 7.6<br />

AHB – die gesetzliche Haftpflicht <strong>de</strong>s Versicherungsnehmers aus <strong>de</strong>m Abhan<strong>de</strong>nkommen von<br />

Türschlüsseln, die er im Rahmen seiner dienstlichen Tätigkeit erhält.<br />

(2) Der Versicherungsschutz umfasst die Kosten für die notwendige Auswechslung von Schlössern<br />

sowie vorübergehen<strong>de</strong> Sicherungsmaßnahmen (Notschloss) und – falls erfor<strong>de</strong>rlich – einen<br />

Objektschutz bis zu 14 Tagen, gerechnet ab <strong>de</strong>m Zeitpunkt, an welchem <strong>de</strong>r Verlust <strong>de</strong>s Schlüssels<br />

festgestellt wur<strong>de</strong>.<br />

(3) Ausgeschlossen bleiben<br />

a) die Haftung aus <strong>de</strong>m Verlust von Wertbehältnis-, Wertraum- und Möbelschlüsseln sowie<br />

sonstigen Schlüsseln zu beweglichen Sachen;<br />

b) die Folgeschä<strong>de</strong>n, die sich aus einem Schlüsselverlust ergeben (z.B. Diebstahl).<br />

Die Höchstersatzleistung je Versicherungsfall beträgt 50.000 EUR.<br />

II. Ausgeschlossen vom Versicherungsschutz bleiben Haftpflichtansprüche<br />

1. wegen Schä<strong>de</strong>n am Eigentum <strong>de</strong>r Dienststelle o<strong>de</strong>r an von Dritten <strong>de</strong>r Dienststelle o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>m Ver -<br />

sicherungsnehmer anvertrauten Sachen o<strong>de</strong>r wegen Schä<strong>de</strong>n an frem<strong>de</strong>n Sachen anlä<strong>ssl</strong>ich seiner<br />

Tätigkeit (s. Ziffer 7.6 und 7.7 <strong>de</strong>r AHB), mit Ausnahme <strong>de</strong>s Schlüsselverlustrisikos gem. vorgenannter<br />

Ziffer I 4;<br />

2. aus <strong>de</strong>m Halten von Hun<strong>de</strong>n o<strong>de</strong>r Pfer<strong>de</strong>n (die Versicherung erfor<strong>de</strong>rt eine beson<strong>de</strong>re Vereinbarung);<br />

3. aus <strong>de</strong>r Verwendung von Kraft-, Luft-, Wasser- und Schienenfahrzeugen sowie Kraftfahrzeuganhängern;<br />

4. aus handwerklicher Berufstätigkeit, z.B. auf <strong>de</strong>m Gebiet <strong>de</strong>s Kraftfahrzeug- o<strong>de</strong>r Nachrichtenwesens<br />

o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Waffenverwaltung;<br />

5. aus Personenschä<strong>de</strong>n, bei <strong>de</strong>nen es sich um Arbeitsunfälle im Betrieb <strong>de</strong>s Versicherungsnehmers<br />

gemäß <strong>de</strong>m Sozialgesetzbuch VII han<strong>de</strong>lt. Das Gleiche gilt für solche Dienstunfälle gemäß <strong>de</strong>n<br />

beamtenrechtlichen Vorschriften, die in Ausübung o<strong>de</strong>r infolge <strong>de</strong>s Dienstes Angehörigen <strong>de</strong>rselben<br />

Dienststelle zugefügt wer<strong>de</strong>n.<br />

6. aus Vermögensschä<strong>de</strong>n (Ziffer 2.1 AHB).<br />

Die im Versicherungsschein o<strong>de</strong>r Nachtrag ausgewiesene Deckungssumme für Vermögensschä<strong>de</strong>n<br />

gilt nicht für diesen Abschnitt.<br />

III. Selbstbeteiligung<br />

Bei <strong>de</strong>r Vereinbarung einer Selbstbeteiligung je Scha<strong>de</strong>n gilt:<br />

Die Selbstbeteiligung<br />

a) richtet sich nach <strong>de</strong>r im Antrag festgelegten Höhe <strong>de</strong>r Selbstbeteiligung je Scha<strong>de</strong>n,<br />

b) wird bei je<strong>de</strong>m Scha<strong>de</strong>n nur einmal abgezogen,<br />

c) gilt nicht für Kosten für die Abwehr von unberechtigten Ansprüchen nach Ziffer 5.1 AHB<br />

I. Beson<strong>de</strong>re <strong>Bedingungen</strong> für die Versicherung <strong>de</strong>r Haftpflicht aus Gewässerschä<strong>de</strong>n (Restrisiko)<br />

– außer Anlagen risiko –<br />

1. Gegenstand <strong>de</strong>r Versicherung<br />

Versichert ist im Umfang <strong>de</strong>s Vertrages, wobei Vermögensschä<strong>de</strong>n wie Sachschä<strong>de</strong>n behan<strong>de</strong>lt wer<strong>de</strong>n,<br />

die gesetzliche Haftpflicht <strong>de</strong>s Versicherungsnehmers für unmittelbare o<strong>de</strong>r mittelbare Folgen<br />

von Verän<strong>de</strong>rungen <strong>de</strong>r physikalischen, chemischen o<strong>de</strong>r biologischen Beschaffenheit eines Gewässers,<br />

einschließlich <strong>de</strong>s Grundwassers (Gewässerschä<strong>de</strong>n),<br />

mit Ausnahme <strong>de</strong>r Haftpflicht als Inhaber von Anlagen zur Lagerung von gewässerschädlichen Stoffen<br />

und aus Verwendung dieser gelagerten Stoffe.<br />

(Versicherungsschutz hierfür wird ausschließlich durch beson<strong>de</strong>ren Vertrag gewährt)<br />

2. Rettungskosten<br />

Aufwendungen, auch erfolglose, die <strong>de</strong>r Versicherungsnehmer im Versicherungsfall zur Abwendung<br />

o<strong>de</strong>r Min<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>s Scha<strong>de</strong>ns für geboten halten durfte (Rettungskosten) sowie außergerichtliche<br />

Gutachterkosten wer<strong>de</strong>n vom Versicherer insoweit übernommen, als sie zusammen mit <strong>de</strong>r Entschä-


digungsleistung die Versicherungssumme für Sachschä<strong>de</strong>n nicht übersteigen. Für Gerichts- und<br />

Anwaltskosten bleibt es bei <strong>de</strong>r Regelung <strong>de</strong>r Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Haftpflichtversicherung<br />

(AHB).<br />

Auf Weisung <strong>de</strong>s Versicherers aufgewen<strong>de</strong>te Rettungs- und außergerichtliche Gutachterkosten sind<br />

auch insoweit zu ersetzen, als sie zusammen mit <strong>de</strong>r Entschädigung die Versicherungssumme für<br />

Sachschä<strong>de</strong>n übersteigen. Eine Billigung <strong>de</strong>s Versicherers von Maßnahmen <strong>de</strong>s Versicherungs -<br />

nehmers o<strong>de</strong>r Dritter zur Abwendung o<strong>de</strong>r Min<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>s Scha<strong>de</strong>ns gilt nicht als Weisung <strong>de</strong>s Ver -<br />

sicherers.<br />

3. Ausschlüsse<br />

3.1 Ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche gegen die Personen (Versicherungsnehmer o<strong>de</strong>r<br />

je<strong>de</strong>n Mitversicherten), die <strong>de</strong>n Scha<strong>de</strong>n durch vorsätzliches Abweichen von <strong>de</strong>m Gewässerschutz<br />

dienen<strong>de</strong>n Gesetzen, Verordnungen, an <strong>de</strong>n Versicherungsnehmer gerichteten behördlichen<br />

Anordnungen o<strong>de</strong>r Verfügungen herbeigeführt haben.<br />

3.2 Ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche wegen Schä<strong>de</strong>n, die mittelbar o<strong>de</strong>r unmittelbar auf<br />

Kriegs ereignissen, an<strong>de</strong>ren feindseligen Handlungen, Aufruhr, inneren Unruhen, Generalstreik<br />

(in <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>srepublik o<strong>de</strong>r in einem Bun<strong>de</strong>sland) o<strong>de</strong>r unmittelbar auf Verfügungen o<strong>de</strong>r Maßnahmen<br />

von hoher Hand beruhen. Das Gleiche gilt für Schä<strong>de</strong>n durch höhere Gewalt, soweit<br />

sich elementare Naturkräfte ausgewirkt haben.<br />

4. Kleingebin<strong>de</strong><br />

Mitversichert ist – abweichend von Ziffer 1. – die gesetzliche Haftpflicht als Inhaber von Behältnissen<br />

(auch Anlagen) zur Lagerung gewässerschädlicher Stoffe und aus <strong>de</strong>r Verwendung dieser gelagerten<br />

Stoffe mit einem einzelnen Fassungsvermögen bis zu 100 l/kg und einer Gesamtmenge bis<br />

1.000 l/kg.<br />

II. Beson<strong>de</strong>re <strong>Bedingungen</strong> für öffentlich-rechtliche Pflichten o<strong>de</strong>r Ansprüche zur Sanierung von Umweltschä<strong>de</strong>n<br />

gemäß Umweltscha<strong>de</strong>nsgesetz (USchadG)<br />

1. Mitversichert sind abweichend von Ziffer 1.1 AHB öffentlich-rechtliche Pflichten o<strong>de</strong>r Ansprüche zur<br />

Sanierung von Umweltschä<strong>de</strong>n gemäß Umweltscha<strong>de</strong>nsgesetz (USchadG), soweit während <strong>de</strong>r Wirksamkeit<br />

<strong>de</strong>s Versicherungsvertrages<br />

• die scha<strong>de</strong>nverursachen<strong>de</strong>n Emissionen plötzlich, unfallartig und bestimmungswidrig in die<br />

Umwelt gelangt sind o<strong>de</strong>r<br />

• die sonstige Scha<strong>de</strong>nverursachung plötzlich, unauffällig und bestimmungswidrig erfolgt ist.<br />

Auch ohne Vorliegen einer solchen Scha<strong>de</strong>nverursachung besteht Versicherungsschutz für Umweltschä<strong>de</strong>n<br />

durch Lagerung, Verwendung o<strong>de</strong>r an<strong>de</strong>ren Umgang von o<strong>de</strong>r mit Erzeugnissen Dritter einschließlich<br />

dann, wenn <strong>de</strong>r Umweltscha<strong>de</strong>n auf einen Konstruktions-, Produktions- o<strong>de</strong>r Instruktionsfehler<br />

dieser Erzeugnisse zurückzuführen ist. Jedoch besteht kein Versicherungsschutz, wenn<br />

<strong>de</strong>r Fehler im Zeitpunkt <strong>de</strong>s Inverkehrbringens <strong>de</strong>r Erzeugnisse nach <strong>de</strong>m Stand von Wissenschaft<br />

und Technik nicht hätte erkannt wer<strong>de</strong>n können (Entwicklungsrisiko).<br />

Umweltscha<strong>de</strong>n ist eine Schädigung<br />

• von geschützten Arten und natürlichen Lebensräumen,<br />

• <strong>de</strong>r Gewässer einschließlich Grundwasser,<br />

• <strong>de</strong>s Bo<strong>de</strong>ns.<br />

Mitversichert sind, teilweise abweichend von Ziffer 7.6 AHB, Pflichten o<strong>de</strong>r Ansprüche wegen<br />

Umweltschä<strong>de</strong>n an eigenen, gemieteten, geleasten, gepachteten o<strong>de</strong>r geliehenen Grundstücken,<br />

soweit diese Grundstücke vom Versicherungsschutz dieses Vertrages erfasst sind.<br />

2. Nicht versichert sind<br />

(1) Pflichten o<strong>de</strong>r Ansprüche soweit sich diese gegen die Personen (Versicherungsnehmer o<strong>de</strong>r ein<br />

Mitversicherter) richten, die <strong>de</strong>n Scha<strong>de</strong>n dadurch verursacht haben, dass sie bewusst von<br />

Gesetzen, Verordnungen o<strong>de</strong>r an <strong>de</strong>n Versicherungsnehmer gerichteten behördlichen Anordnungen<br />

o<strong>de</strong>r Verfügungen, die <strong>de</strong>n Umweltschutz dienen, abweichen.<br />

(2) Pflichten o<strong>de</strong>r Ansprüche wegen Schä<strong>de</strong>n<br />

3. Ausland<br />

a) die durch unvermeidbare, notwendige o<strong>de</strong>r in Kauf genommene Einwirkungen auf die<br />

Umwelt entstehen<br />

b) für die <strong>de</strong>r Versicherungsnehmer aus einem an<strong>de</strong>ren Versicherungsvertrag (z. B. Gewässerscha<strong>de</strong>n-Haftpflichtversicherung)<br />

Versicherungsschutz hat o<strong>de</strong>r hätte erlangen können.<br />

Versichert sind – abweichend von Ziffer 7.9 AHB und A III. 14. bzw. VI. 9. BBR – im Umfang dieses<br />

Versicherungsvertrages im Geltungsbereich <strong>de</strong>r EU-Umwelthaftungsrichtlinie (2004/35/EG) eingetretene<br />

Versicherungsfälle.<br />

Versicherungsschutz besteht insoweit abweichend von Ziffer 7.9 AHB auch für Pflichten o<strong>de</strong>r<br />

Ansprüche gemäß nationalen Umsetzungsgesetzen an<strong>de</strong>rer EU-Mitgliedsstaaten, sofern diese<br />

Pflichten o<strong>de</strong>r Ansprüche <strong>de</strong>n Umfang <strong>de</strong>r oben genannten EU-Richtlinie nicht überschreiten.<br />

35


F<br />

Gewässerscha<strong>de</strong>n-<br />

Haftpflicht versicherung<br />

1.<br />

Gegenstand <strong>de</strong>r Versicherung<br />

2.<br />

Versicherungsleistungen<br />

3.<br />

Rettungskosten<br />

4.<br />

Vorsätzliche Verstöße<br />

5.<br />

Vorsorgeversicherung<br />

6.<br />

Gemeingefahren<br />

7.<br />

Eingeschlossene Schä<strong>de</strong>n<br />

Erläuterungen zu F<br />

36<br />

Zusatzbedingungen für die Versicherung <strong>de</strong>r Haftpflicht aus Gewässerschä<strong>de</strong>n – Anlagenrisiko –<br />

(1) Versichert ist die Haftpflicht <strong>de</strong>s Versicherungsnehmers als Inhaber <strong>de</strong>r im Versicherungsschein o<strong>de</strong>r seinen<br />

Nachträgen angegebenen Anlagen zur Lagerung von gewässerschädlichen Stoffen und aus <strong>de</strong>r Verwendung<br />

dieser gelagerten Stoffe für unmittelbare o<strong>de</strong>r mittelbare Folgen (Personen-, Sach- und Vermögensschä<strong>de</strong>n)<br />

von Verän<strong>de</strong>rungen <strong>de</strong>r physikalischen, chemischen o<strong>de</strong>r biologischen Beschaffenheit<br />

eines Gewässers einschließlich <strong>de</strong>s Grundwassers (Gewässerscha<strong>de</strong>n).<br />

Die Ausschlussbestimmung von Ziffer 7.10 AHB gilt nicht.<br />

Mitversichert ist – abweichend von Ziffer 1.1 AHB – die gesetzliche Pflicht öffentlich-rechtlichen Inhalts<br />

zur Sanierung von Umweltschä<strong>de</strong>n gemäß Umweltscha<strong>de</strong>nsgesetz. Der Versicherungsschutz hierzu<br />

ergibt sich aus Abschnitt E II.<br />

(2) Soweit im Versicherungsschein und seinen Nachträgen sowie im Folgen<strong>de</strong>n nichts an<strong>de</strong>res bestimmt ist,<br />

fin<strong>de</strong>n die Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Haftpflichtversicherung (AHB) Anwendung.<br />

(3) Mitversichert sind die Personen, die <strong>de</strong>r Versicherungsnehmer durch Arbeitsvertrag mit <strong>de</strong>r Verwaltung,<br />

Reinigung, Beleuchtung und sonstigen Betreuung <strong>de</strong>r Grundstücke beauftragt hat für <strong>de</strong>n Fall, dass sie<br />

aus Anlass dieser Verrichtungen in Anspruch genommen wer<strong>de</strong>n. Ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche<br />

aus Personenschä<strong>de</strong>n, bei <strong>de</strong>nen es sich um Arbeitsunfälle im Betrieb <strong>de</strong>s Versicherungsnehmers<br />

gemäß <strong>de</strong>m Sozialgesetzbuch VII han<strong>de</strong>lt. Das Gleiche gilt für solche Dienstunfälle gemäß <strong>de</strong>n<br />

beamtenrechtlichen Vorschriften, die in Ausübung o<strong>de</strong>r infolge <strong>de</strong>s Dienstes Angehörigen <strong>de</strong>rselben<br />

Dienststelle zugefügt wer<strong>de</strong>n.<br />

Der Versicherungsschutz wird im Rahmen <strong>de</strong>r beantragten Einheits<strong>de</strong>ckungssumme (gleichgültig, ob Personen-,<br />

Sach- o<strong>de</strong>r Vermögensschä<strong>de</strong>n) je Scha<strong>de</strong>nereignis gewährt.<br />

Die Gesamtleistung für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres (Personen-, Sach- und Vermögensschä<strong>de</strong>n)<br />

beträgt das Vierfache dieser Einheits<strong>de</strong>ckungssumme.<br />

(1) Aufwendungen, auch erfolglose, die <strong>de</strong>r Versicherungsnehmer im Versicherungsfall zur Abwendung o<strong>de</strong>r<br />

Min<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>s Scha<strong>de</strong>ns für geboten halten durfte (Rettungskosten) sowie außergerichtliche Gutachterkosten<br />

wer<strong>de</strong>n vom Versicherer insoweit übernommen, als sie zusammen mit <strong>de</strong>r Entschädigungsleis -<br />

tung die Einheits<strong>de</strong>ckungssumme nicht übersteigen. Für Gerichts- und Anwaltskosten bleibt es bei <strong>de</strong>r<br />

Regelung <strong>de</strong>r Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Haftpflichtversicherung.<br />

(2) Auf Weisung <strong>de</strong>s Versicherers aufgewen<strong>de</strong>te Rettungs- und außergerichtliche Gutachterkosten sind auch<br />

insoweit zu ersetzen, als sie zusammen mit <strong>de</strong>r Entschädigung die Einheits<strong>de</strong>ckungssumme übersteigen.<br />

Eine Billigung <strong>de</strong>s Versicherers von Maßnahmen <strong>de</strong>s Versicherungsnehmers o<strong>de</strong>r Dritter zur Abwendung<br />

o<strong>de</strong>r Min<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>s Scha<strong>de</strong>ns gilt nicht als Weisung <strong>de</strong>s Versicherers.<br />

Ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche gegen die Personen (Versicherungsnehmer o<strong>de</strong>r je<strong>de</strong>n Mitver -<br />

sicherten), die <strong>de</strong>n Scha<strong>de</strong>n durch vorsätzliches Abweichen von <strong>de</strong>m Gewässerschutz dienen<strong>de</strong>n Gesetzen,<br />

Verordnungen, an <strong>de</strong>n Versicherungsnehmer gerichteten behördlichen Anordnungen o<strong>de</strong>r Verfügungen herbeigeführt<br />

haben.<br />

Die Bestimmungen <strong>de</strong>r Ziffer 3.1 (3) und 4 AHB – Vorsorgeversicherung – fin<strong>de</strong>n keine Anwendung.<br />

Ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche wegen Schä<strong>de</strong>n, die unmittelbar o<strong>de</strong>r mittelbar auf Kriegsereignissen,<br />

an<strong>de</strong>ren feindseligen Handlungen, Aufruhr, inneren Unruhen, Generalstreik (in <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>srepublik<br />

o<strong>de</strong>r in einem Bun<strong>de</strong>sland) o<strong>de</strong>r unmittelbar auf Verfügungen o<strong>de</strong>r Maßnahmen von hoher Hand beruhen.<br />

Das Gleiche gilt für Schä<strong>de</strong>n durch höhere Gewalt, soweit sich elementare Naturkräfte ausgewirkt haben.<br />

Eingeschlossen sind abweichend von Ziffer 1.1 AHB – auch ohne dass ein Gewässerscha<strong>de</strong>n droht o<strong>de</strong>r eintritt<br />

– Schä<strong>de</strong>n an unbeweglichen Sachen <strong>de</strong>s Versicherungsnehmers, die dadurch verursacht wer<strong>de</strong>n, dass<br />

die gewässerschädlichen Stoffe bestimmungswidrig aus <strong>de</strong>r Anlage (gemäß Ziffer 1 Abs. (1) <strong>de</strong>r Zusatzbedingungen)<br />

ausgetreten sind. Dies gilt auch bei allmählichem Eindringen <strong>de</strong>r Stoffe in die Sachen. Der Versicherer<br />

ersetzt die Aufwendungen zur Wie<strong>de</strong>rherstellung <strong>de</strong>s Zustands, wie er vor Eintritt <strong>de</strong>s Scha<strong>de</strong>ns<br />

bestand. Eintreten<strong>de</strong> Wertverbesserungen sind abzuziehen.<br />

Ausgeschlossen bleiben Schä<strong>de</strong>n an <strong>de</strong>r Anlage (gemäß Ziffer 1 Abs. (1) <strong>de</strong>r Zusatzbedingungen) selbst.<br />

Von je<strong>de</strong>m Scha<strong>de</strong>n hat <strong>de</strong>r Versicherungsnehmer 250 EUR selbst zu tragen.<br />

1. Die Gewässerscha<strong>de</strong>nversicherung im Umfang <strong>de</strong>r Zusatzbedingungen bezieht sich nicht nur auf die<br />

Haftpflicht aus § 22 <strong>de</strong>s Wasserhaushaltsgesetzes, son<strong>de</strong>rn auch auf alle an<strong>de</strong>ren gesetzlichen Haftpflichtbestimmungen<br />

privatrechtlichen Inhalts.<br />

2. Nicht zum versicherten Risiko gehört, was nicht nach <strong>de</strong>m Antrag ausdrücklich in Versicherung gegeben<br />

o<strong>de</strong>r nach Beson<strong>de</strong>ren <strong>Bedingungen</strong> beitragsfrei eingeschlossen ist. Insbeson<strong>de</strong>re gilt:


Kraft- und Wasserfahrzeuge<br />

a) Nicht versichert ist die Haftpflicht wegen Schä<strong>de</strong>n, die <strong>de</strong>r Versicherungsnehmer, ein Mitversicherter<br />

o<strong>de</strong>r eine von ihnen bestellte o<strong>de</strong>r beauftragte Person durch <strong>de</strong>n Gebrauch eines Kraftfahrzeuges<br />

o<strong>de</strong>r Kraftfahrzeuganhängers verursachen.<br />

b) Nicht versichert ist die Haftpflicht wegen Schä<strong>de</strong>n, die <strong>de</strong>r Versicherungsnehmer, ein Mitversicherter<br />

o<strong>de</strong>r eine von ihnen bestellte o<strong>de</strong>r beauftragte Person durch <strong>de</strong>n Gebrauch eines Wasserfahrzeuges<br />

verursachen o<strong>de</strong>r für die sie als Halter o<strong>de</strong>r Besitzer eines Wasserfahrzeuges in Anspruch genommen<br />

wer<strong>de</strong>n.<br />

c) Besteht nach diesen Bestimmungen für einen Versicherten (Versicherungsnehmer o<strong>de</strong>r Mitversicherten)<br />

kein Versicherungsschutz, so gilt das auch für alle an<strong>de</strong>ren Versicherten.<br />

d) Eine Tätigkeit <strong>de</strong>r in a) und b) genannten Personen an einem Kraftfahrzeug, Kraftfahrzeuganhänger<br />

und Wasserfahrzeug ist kein Gebrauch im Sinne dieser Bestimmung, wenn keine dieser Personen<br />

Halter o<strong>de</strong>r Besitzer <strong>de</strong>s Fahrzeuges ist und wenn das Fahrzeug hierbei nicht in Betrieb gesetzt wird.<br />

Luftfahrzeuge<br />

a) Nicht versichert ist die Haftpflicht wegen Schä<strong>de</strong>n, die <strong>de</strong>r Versicherungsnehmer, ein Mitversicherter<br />

o<strong>de</strong>r eine von ihnen bestellte o<strong>de</strong>r beauftragte Person durch <strong>de</strong>n Gebrauch eines Luftfahrzeuges<br />

verursachen o<strong>de</strong>r für die sie als Halter o<strong>de</strong>r Besitzer eines Luftfahrzeuges in Anspruch genommen<br />

wer<strong>de</strong>n.<br />

b) Besteht nach diesen Bestimmungen für einen Versicherten (Versicherungsnehmer o<strong>de</strong>r Mitversicherten)<br />

kein Versicherungsschutz, so gilt das auch für alle an<strong>de</strong>ren Versicherten.<br />

c) Nicht versichert ist die Haftpflicht aus<br />

aa) <strong>de</strong>r Planung o<strong>de</strong>r Konstruktion, Herstellung o<strong>de</strong>r Lieferung von Luftfahrzeugen o<strong>de</strong>r Teilen für<br />

Luftfahrzeuge, soweit die Teile ersichtlich für <strong>de</strong>n Bau von Luftfahrzeugen o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>n Einbau in<br />

Luftfahrzeuge bestimmt waren.<br />

bb) Tätigkeiten (z.B. Montage, Wartung, Inspektion, Überholung, Reparatur, Beför<strong>de</strong>rung) an Luftfahrzeugen<br />

o<strong>de</strong>r Luftfahrzeugteilen, und zwar wegen Schä<strong>de</strong>n an Luftfahrzeugen, <strong>de</strong>r mit diesen<br />

beför<strong>de</strong>rten Sachen, <strong>de</strong>r Insassen sowie wegen sonstiger Schä<strong>de</strong>n durch Luftfahrzeuge.<br />

3. Nach <strong>de</strong>n Zusatzbedingungen ist auch die Haftpflicht aus Gewässerschä<strong>de</strong>n mitversichert, die dadurch<br />

entstehen, dass aus <strong>de</strong>n versicherten Behältern gewässerschädliche Stoffe in Abwässer und mit diesen<br />

in Gewässer gelangen.<br />

4. Rettungskosten im Sinne von Ziffer 3 <strong>de</strong>r Zusatzbedingungen entstehen bereits dann, wenn <strong>de</strong>r Eintritt<br />

<strong>de</strong>s Scha<strong>de</strong>nereignisses ohne Einleitung von Rettungsmaßnahmen als unvermeidbar angesehen wer<strong>de</strong>n<br />

durfte. Für die Erstattung von Rettungskosten ist es unerheblich, aus welchem Rechtsgrund (öffentlichrechtlich<br />

o<strong>de</strong>r privatrechtlich) <strong>de</strong>r Versicherungsnehmer zur Zahlung dieser Kosten verpflichtet ist.<br />

Rettungskosten sind auch Aufwendungen zur Wie<strong>de</strong>rherstellung <strong>de</strong>s Zustands von Grundstücks- und<br />

Gebäu<strong>de</strong>teilen – auch <strong>de</strong>s Versicherungsnehmers –, wie er vor Beginn <strong>de</strong>r Rettungsmaßnahmen<br />

bestand. Eintreten<strong>de</strong> Wertverbesserungen o<strong>de</strong>r Kosten, die zur Erhaltung, Reparatur o<strong>de</strong>r Erneuerung<br />

<strong>de</strong>r Anlage selbst ohnehin entstan<strong>de</strong>n wären, sind abzuziehen.<br />

37


Klauseln zur Haftpflichtversicherung<br />

• Es gelten nur die nachfolgend aufgeführten Klauseln, für die Versicherungsschutz vereinbart wur<strong>de</strong>.<br />

A. Zur Privat-Haftpflichtversicherung<br />

Verlängerter Auslandsaufenthalt<br />

– Klausel 005 –<br />

Mitversicherung weiterer<br />

Personen in häuslicher<br />

Gemeinschaft<br />

– Klausel 014 –<br />

Mitversicherung weiterer<br />

Personen<br />

– Klausel 109 –<br />

Mallorca-Deckung<br />

– Klausel 193 –<br />

Verlust<br />

beruflicher Schlüssel<br />

– Klausel 195 –<br />

PlusDeckung<br />

– Klausel 196 –<br />

B. Zur Tierhalter-Haftpflichtversicherung<br />

Versicherungsschutz für Tiere,<br />

die im Käfig gehalten wer<strong>de</strong>n<br />

– Klausel 030 –<br />

Versicherungsschutz für Tiere,<br />

die im Terrarium gehalten<br />

wer<strong>de</strong>n<br />

– Klausel 031 –<br />

Versicherungsschutz für Hun<strong>de</strong>,<br />

die einen Maulkorb tragen<br />

– Klausel 032 –<br />

38<br />

Abweichend von Abschnitt A III. 14. <strong>de</strong>r Beson<strong>de</strong>ren <strong>Bedingungen</strong> und Risikobeschreibungen und Zusatzbe -<br />

dingungen gilt <strong>de</strong>r Versicherungsschutz für einen Auslandsaufenthalt bis zum vereinbarten Zeitpunkt.<br />

Mitversichert im Umfang <strong>de</strong>r Vertragsbestimmungen ist die persönliche gesetzliche Haftpflicht für namentlich<br />

genannte Personen.<br />

Voraussetzung für diese Versicherungsschutzerweiterung ist, dass die genannten Personen mit <strong>de</strong>m Versicherungsnehmer<br />

in häuslicher Gemeinschaft leben. Gegenseitige Ansprüche sind vom Versicherungsschutz<br />

ausgeschlossen.<br />

Mitversichert im Umfang <strong>de</strong>r Vertragsbestimmungen ist die persönliche gesetzliche Haftpflicht für namentlich<br />

genannte Personen.<br />

Gegenseitige Ansprüche zwischen <strong>de</strong>m Versicherungsnehmer und mitversicherten Personen sind vom Ver -<br />

sicherungsschutz ausgeschlossen.<br />

(1) Mitversichert ist – abweichend von Abschnitt A III.12. und A IV.5. <strong>de</strong>r Beson<strong>de</strong>ren <strong>Bedingungen</strong> und Risikobeschreibungen<br />

und Zusatzbedingungen – die gesetzliche Haftpflicht als Führer eines frem<strong>de</strong>n versicherungspflichtigen<br />

Kraftfahrzeuges im Sinne <strong>de</strong>r folgen<strong>de</strong>n Ziffer (2) wegen Schä<strong>de</strong>n, die auf einer Reise<br />

im euro päischen Ausland (einschließlich Kanarische Inseln) o<strong>de</strong>r in Anliegerstaaten <strong>de</strong>s Mittelmeeres<br />

ent stehen, soweit nicht o<strong>de</strong>r nicht ausreichend aus einer für das Fahrzeug abgeschlossenen Haftpflichtversicherung<br />

Deckung besteht.<br />

(2) Kraftfahrzeuge im Sinne <strong>de</strong>r vorstehen<strong>de</strong>n Ziffer (1) sind<br />

a) Personenkraftwagen,<br />

b) Krafträ<strong>de</strong>r,<br />

c) Wohnmobile bis 4 t zulässiges Gesamtgewicht,<br />

soweit sie nach ihrer Bauart und Ausstattung zur Beför<strong>de</strong>rung von nicht mehr als 9 Personen (einschließlich<br />

Führer) bestimmt sind.<br />

Der Versicherungsschutz erstreckt sich auch auf die gesetzliche Haftpflicht aus <strong>de</strong>m Mitführen von<br />

Wohnwagen-, Gepäck- o<strong>de</strong>r Bootsanhängern.<br />

(3) Für diese Kfz gelten nicht die Ausschlüsse in Ziffer 3.1 (2) AHB und in Ziffer 4.3 (1) AHB. Der Versicherer<br />

ist von <strong>de</strong>r Verpflichtung zur Leistung frei, wenn <strong>de</strong>r Fahrer eines Kfz beim Eintritt <strong>de</strong>s Versicherungs -<br />

falles<br />

• das Fahrzeug unberechtigt geführt hat,<br />

• nicht die behördlich vorgeschriebene Fahrerlaubnis hatte<br />

• o<strong>de</strong>r er infolge Genusses alkoholischer Getränke o<strong>de</strong>r an<strong>de</strong>rer berauschen<strong>de</strong>r Mittel nicht in <strong>de</strong>r Lage<br />

war, das Fahrzeug sicher zu führen.<br />

(4) Erlangt <strong>de</strong>r Versicherte Versicherungsschutz aus einem bestehen<strong>de</strong>m Kfz-Haftpflichtversicherungsvertrag<br />

o<strong>de</strong>r einem an<strong>de</strong>ren Versicherungsvertrag, so gilt <strong>de</strong>r Versicherungsschutz dieser Versicherung nur im<br />

Anschluss an die an<strong>de</strong>re Versicherung.<br />

Versichert ist – in Erweiterung zu Abschnitt A VI. 6. <strong>de</strong>r vereinbarten Gothaer PrivathaftpflichtTop und gültig<br />

für mitversicherte berufliche Schlüssel – eine Höchstersatzleistung je Versicherungsfall von 100.000 EUR.<br />

siehe hierzu Seite 28, Abschnitt A VII.<br />

Versicherungsschutz besteht nur, wenn das versicherte Tier im Käfig gehalten wird.<br />

Versicherungsschutz besteht nur, wenn das versicherte Tier im Terrarium gehalten wird.<br />

Versicherungsschutz besteht nur, wenn das versicherte Tier außerhalb <strong>de</strong>r Wohnung/<strong>de</strong>s Grundstückes <strong>de</strong>s<br />

Versicherungsnehmers einen Maulkorb trägt.


Information zu Ihren Extra-Services<br />

Als Kun<strong>de</strong> <strong>de</strong>r Gothaer profitieren Sie von zahlreichen Informations- und Soforthilfeleistungen rund um die Themen Auto, Reise sowie Haus und<br />

Wohnung. Das Gothaer Service-Telefon 0800 4464000 steht Ihnen hierfür an allen Tagen <strong>de</strong>s Jahres rund um die Uhr zur Verfügung.<br />

Die im Folgen<strong>de</strong>n aufgeführten Extra-Services für unterwegs und für Ihr Zuhause sind kostenfrei für Sie.<br />

Extra-Services<br />

für unterwegs<br />

Extra-Services<br />

für Ihr Zuhause<br />

Unterwegs und auf Reisen kann viel passieren. Und das nicht nur mit <strong>de</strong>m Auto. So individuell, wie es Ihre<br />

Situation erfor<strong>de</strong>rt, versuchen wir auch, Ihnen zu helfen – schnell und zuverlässig. Hier einige Beispiele:<br />

Services bei Fahrzeug-Ausfall<br />

Damit Sie weiter kommen, wenn Sie einmal liegen bleiben – wir helfen Ihnen:<br />

• Vermitteln von Pannenhilfs-, Abschlepp- und Bergungsdiensten<br />

• Nennen von KFZ-Werkstätten<br />

• Organisieren <strong>de</strong>s KFZ-Rücktransports (inkl. Pick-up-Service)<br />

Traveller-Services<br />

Damit Sie Ihre schönsten Wochen im Jahr sicher genießen können – wir helfen Ihnen:<br />

• Telefonische Dolmetscherdienste<br />

• Telefonische Reiseberatung (Impf-, Gesundheits-, Devisen- und Aufenthaltsbestimmungen)<br />

• Nennen und Vermitteln von Hotelunterkünften, Mietwagenstationen, Dolmetschern und Rechtsanwälten<br />

im In- und Ausland<br />

• Organisieren einer (vorzeitigen Heim- bzw. verspäteten An-)Reise<br />

• Nennen und Einschalten von Botschaften und Konsulaten bei Notfällen im Ausland<br />

• Hilfe bei <strong>de</strong>r Ersatzbeschaffung von Pässen, Führerschein etc. und bei <strong>de</strong>r Kreditkartensperrung<br />

Gesundheits-Services<br />

Damit Sie gut versorgt sind – wir helfen Ihnen:<br />

• Nennen von qualifizierten Ärzten und Krankenhäusern im In- und Ausland, Rehakliniken etc.<br />

• Gespräche vermitteln zwischen behan<strong>de</strong>ln<strong>de</strong>m Arzt und Hausarzt<br />

• Besorgen und Versen<strong>de</strong>n von lebenswichtigen Medikamenten, Brillen und medizinischen Hilfsmitteln<br />

• Organisieren von Überführungen und Bestattungen, inkl. Abwickeln aller Formalitäten im Ausland<br />

Die Kosten für die vermittelten Leistungen wie z. B. Medikamente o<strong>de</strong>r Bahnfahrkarten wer<strong>de</strong>n nicht übernommen.<br />

Sie haben sich ausgesperrt? O<strong>de</strong>r brauchen Sie einfach für eine Renovierung einen Handwerker?<br />

Es gibt viele Situationen, bei <strong>de</strong>nen wir Sie unterstützen können – schnell und qualifiziert.<br />

Handwerker-Services<br />

Wir vermitteln Ihnen:<br />

• Dach<strong>de</strong>cker<br />

• Elektro-, Gas- und Wasserinstallateur<br />

• Gebäu<strong>de</strong>reiniger<br />

• Glaser<br />

• Maler<br />

• Maurer<br />

• Rundfunk- und Fernsehtechniker<br />

• Raumausstatter<br />

• Tischler<br />

Dienstleister-Services<br />

Wir vermitteln Ihnen:<br />

• Brand- und Wasserreinigung<br />

• Experten für Alarmanlagen und Stahlschränke<br />

• Haushüter<br />

• Hotel<br />

• Reinigung/Reparatur von Orientteppichen, Gemäl<strong>de</strong>n und Antiquitäten<br />

• Sachverständige<br />

• Schlüsseldienst<br />

• Spedition und Möbelpacker<br />

• Wach- und Sicherheitsdienst<br />

Die Kostenfür die jeweiligen Handwerker und Dienstleister wer<strong>de</strong>n übernommen, wenn ein Anspruch auf<br />

Leistungen im Scha<strong>de</strong>nfall besteht.<br />

39


Merkblatt zur Datenverarbeitung<br />

Vorbemerkung<br />

Einwilligungserklärung<br />

Schweigepflicht -<br />

entbindungserklärung<br />

Beispiele für die Daten -<br />

verarbeitung und -nutzung<br />

1.<br />

Datenspeicherung bei Ihrem<br />

Versicherer<br />

2.<br />

Datenübermittlung an<br />

Rückversicherer<br />

3.<br />

Datenübermittlung an an<strong>de</strong>re<br />

Versicherer<br />

4.<br />

Zentrale Hinweissysteme <strong>de</strong>r<br />

Fachverbän<strong>de</strong><br />

40<br />

Versicherungen können heute ihre Aufgaben nur noch mit Hilfe <strong>de</strong>r elektronischen Datenverarbeitung (EDV)<br />

erfüllen. Nur so lassen sich Vertragsverhältnisse korrekt, schnell und wirtschaftlich abwickeln; auch bietet<br />

die EDV einen besseren Schutz <strong>de</strong>r Versichertengemeinschaft vor missbräuchlichen Handlungen als die bisherigen<br />

manuellen Verfahren. Die Verarbeitung <strong>de</strong>r uns bekannt gegebenen Daten zu Ihrer Person wur<strong>de</strong><br />

durch das Bun<strong>de</strong>sdatenschutzgesetz (BDSG) geregelt. Danach ist die Datenverarbeitung und -nutzung zulässig,<br />

wenn das BDSG o<strong>de</strong>r eine an<strong>de</strong>re Rechtsvorschrift sie erlaubt o<strong>de</strong>r wenn <strong>de</strong>r Betroffene eingewilligt hat.<br />

Das BDSG erlaubt die Datenverarbeitung und -nutzung stets, wenn dies im Rahmen <strong>de</strong>r Zweckbestimmung<br />

eines Vertragsverhältnisses o<strong>de</strong>r vertragsähnlichen Vertrauensverhältnisses geschieht o<strong>de</strong>r soweit es zur<br />

Wahrung berechtigter Interessen <strong>de</strong>r speichern<strong>de</strong>n Stelle erfor<strong>de</strong>rlich ist und kein Grund zu <strong>de</strong>r Annahme<br />

besteht, dass das schutzwürdige Interesse <strong>de</strong>s Betroffenen an <strong>de</strong>m Ausschluss <strong>de</strong>r Verarbeitung o<strong>de</strong>r Nutzung<br />

überwiegt.<br />

Unabhängig von dieser im Einzelfall vorzunehmen<strong>de</strong>n Interessenabwägung und im Hinblick auf eine sichere<br />

Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung ist in Ihren Versicherungsantrag eine Einwilligungserklärung nach<br />

<strong>de</strong>m BDSG aufgenommen wor<strong>de</strong>n. Diese gilt über die Beendigung <strong>de</strong>s Versicherungsvertrages hinaus, en<strong>de</strong>t<br />

jedoch – außer in <strong>de</strong>r Lebens-, Kranken- und Unfallversicherung – schon mit Ablehnung <strong>de</strong>s Antrags o<strong>de</strong>r<br />

durch Ihren je<strong>de</strong>rzeit möglichen Wi<strong>de</strong>rruf.<br />

Wird die Einwilligungserklärung bei Antragstellung ganz o<strong>de</strong>r teilweise gestrichen, kommt es u.U. nicht zu<br />

einem Vertragsabschluss. Trotz Wi<strong>de</strong>rrufs o<strong>de</strong>r ganz bzw. teilweise gestrichener Einwilligungserklärung kann<br />

eine Datenverarbeitung und -nutzung in <strong>de</strong>m begrenzten gesetzlich zulässigen Rahmen wie in <strong>de</strong>r Vorbemerkung<br />

beschrieben erfolgen.<br />

Daneben setzt auch die Übermittlung von Daten, die wie beispielsweise bei einem Arzt, einem Berufsgeheimnis<br />

unterliegen, eine spezielle Erlaubnis <strong>de</strong>s Betroffenen (Schweigepflichtentbindung) voraus. In <strong>de</strong>r<br />

Lebens-, Kranken- und Unfallversicherung (Personenversicherung) ist daher im Antrag auch eine Schweigepflichtentbindungsklausel<br />

enthalten.<br />

Im Folgen<strong>de</strong>n wollen wir Ihnen einige wesentliche Beispiele für die Datenverarbeitung und Datennutzung<br />

nennen.<br />

Wir speichern Daten, die für <strong>de</strong>n Versicherungsvertrag notwendig sind.<br />

Das sind zunächst Ihre Angaben im Antrag (Antragsdaten). Weiter wer<strong>de</strong>n zum Vertrag versicherungstechnische<br />

Daten wie z.B. Versicherungsnummer (Partnernummer), Versicherungssumme, Versicherungsdauer, Beitrag,<br />

Bankverbindung sowie erfor<strong>de</strong>rlichenfalls die Angaben eines Dritten, z.B. eines Vermittlers, eines Sachverständigen<br />

o<strong>de</strong>r eines Arztes, geführt (Vertragsdaten).<br />

Bei einem Versicherungsfall speichern wir entsprechend <strong>de</strong>r Vertragsart Angaben zum Scha<strong>de</strong>n und ggf.<br />

auch Angaben von Dritten, wie z.B. <strong>de</strong>n vom Arzt ermittelten Grad <strong>de</strong>r Berufsunfähigkeit, die Feststellung<br />

Ihrer Reparaturwerkstatt über einen Kfz-Totalscha<strong>de</strong>n o<strong>de</strong>r bei Ablauf einer Lebensversicherung <strong>de</strong>n Auszahlungsbetrag<br />

(Leistungsdaten).<br />

Im Interesse unserer Versicherungsnehmer achten wir wie alle Versicherer stets auf einen Ausgleich <strong>de</strong>r von<br />

uns übernommenen Risiken. Deshalb geben wir in vielen Fällen einen Teil <strong>de</strong>r Risiken an Rückversicherer im<br />

In- und Ausland ab. Diese Rückversicherer benötigen ebenfalls entsprechen<strong>de</strong> versicherungstechnische<br />

Angaben von uns, wie Versicherungsnummer, Beitrag, Art <strong>de</strong>s Versicherungsschutzes und <strong>de</strong>s Risikos und<br />

Risikozuschlags sowie im Einzelfall auch Ihre Personalien. Soweit Rückversicherer bei <strong>de</strong>r Risiko- und Scha<strong>de</strong>nbeurteilung<br />

mitwirken, wer<strong>de</strong>n ihnen auch die dafür erfor<strong>de</strong>rlichen Unterlagen zur Verfügung gestellt.<br />

In einigen Fällen bedienen sich die Rückversicherer weiterer Rückversicherer, <strong>de</strong>nen ebenfalls entsprechen<strong>de</strong><br />

Daten übergeben wer<strong>de</strong>n.<br />

Nach <strong>de</strong>m Versicherungsvertragsgesetz (VVG) hat <strong>de</strong>r Versicherte bei Antragstellung, je<strong>de</strong>r Vertragsän<strong>de</strong>rung<br />

und im Scha<strong>de</strong>nfall <strong>de</strong>m Versicherer alle für die Einschätzung <strong>de</strong>s Wagnisses und für die Scha<strong>de</strong>nabwicklung<br />

wichtigen Umstän<strong>de</strong> anzugeben. Hierzu gehören z.B. frühere Krankheiten und Versicherungsfälle o<strong>de</strong>r Mitteilungen<br />

über gleichartige an<strong>de</strong>re Versicherungen (beantragte, bestehen<strong>de</strong>, abgelehnte o<strong>de</strong>r gekündigte).<br />

Um Versicherungsmissbrauch zu verhin<strong>de</strong>rn, eventuelle Wi<strong>de</strong>rsprüche in <strong>de</strong>n Angaben <strong>de</strong>s Versicherten aufzuklären<br />

o<strong>de</strong>r um Lücken bei <strong>de</strong>n Feststellungen zum entstan<strong>de</strong>nen Scha<strong>de</strong>n zu schließen, kann es erfor<strong>de</strong>rlich<br />

sein, an<strong>de</strong>re Versicherer um Auskunft zu bitten o<strong>de</strong>r entsprechen<strong>de</strong> Auskünfte auf Anfragen zu erteilen.<br />

Auch sonst bedarf es in bestimmten Fällen (§ 78 VVG Haftung bei Mehrfachversicherung, § 86 VVG Übergang<br />

von Ersatzansprüchen sowie bei Teilungsabkommen) eines Austausches von personenbezogenen Daten<br />

unter <strong>de</strong>n Versicherern. Dabei wer<strong>de</strong>n Daten <strong>de</strong>s Betroffenen weitergegeben, wie z.B. Name und Anschrift,<br />

Kfz-Kenn zeichen, Art <strong>de</strong>s Versicherungsschutzes und <strong>de</strong>s Risikos o<strong>de</strong>r Angaben zum Scha<strong>de</strong>n, wie Scha<strong>de</strong>nhöhe<br />

und Scha<strong>de</strong>ntag.<br />

Bei Prüfung eines Antrags o<strong>de</strong>r eines Scha<strong>de</strong>ns kann es notwendig sein, zur Risikobeurteilung, zur weiteren<br />

Aufklärung <strong>de</strong>s Sachverhalts o<strong>de</strong>r zur Verhin<strong>de</strong>rung von Versicherungsmissbrauch Anfragen an <strong>de</strong>n zuständigen<br />

Fachverband bzw. an an<strong>de</strong>re Versicherer zu richten o<strong>de</strong>r auch entsprechen<strong>de</strong> Anfragen an<strong>de</strong>rer Versicherer<br />

zu beantworten.<br />

Dazu bestehen bei <strong>de</strong>n Fachverbän<strong>de</strong>n zentrale Hinweissysteme bzw. wer<strong>de</strong>n zentrale Datensammlungen<br />

geführt.


5.<br />

Datenverarbeitung inner- und<br />

außerhalb <strong>de</strong>r Unternehmensgruppe<br />

Solche Hinweissysteme gibt es z.B. beim Gesamtverband <strong>de</strong>r Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. und<br />

<strong>de</strong>m Verband <strong>de</strong>r privaten Krankenversicherung e.V. Die Aufnahme in diese Hinweissysteme und <strong>de</strong>ren Nutzung<br />

erfolgen lediglich zu Zwecken, die mit <strong>de</strong>m jeweiligen System verfolgt wer<strong>de</strong>n dürfen, also nur soweit<br />

bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.<br />

Beispiele:<br />

Kfz-Versicherer:<br />

Registrierung von auffälligen Scha<strong>de</strong>nfällen, Kfz-Diebstählen sowie von Personen, bei <strong>de</strong>nen <strong>de</strong>r Verdacht<br />

<strong>de</strong>s Versicherungsmissbrauchs besteht.<br />

Zweck: Risikoprüfung, Scha<strong>de</strong>naufklärung und -verhütung.<br />

Lebensversicherer/Krankenversicherer:<br />

Aufnahme von Son<strong>de</strong>rrisiken, z.B. Ablehnung <strong>de</strong>s Risikos bzw. Annahme mit Beitragszuschlag<br />

• aus versicherungsmedizinischen Grün<strong>de</strong>n,<br />

• auf Grund <strong>de</strong>r Auskünfte an<strong>de</strong>rer Versicherer,<br />

• wegen verweigerter Nachuntersuchung.<br />

Aufhebung <strong>de</strong>s Vertrages durch Rücktritt o<strong>de</strong>r Anfechtung seitens <strong>de</strong>s Versicherers, Ablehnung <strong>de</strong>s Vertrages<br />

seitens <strong>de</strong>s Versicherungsnehmers wegen gefor<strong>de</strong>rter Beitragszuschläge.<br />

Zweck: Risikoprüfung.<br />

Unfallversicherer:<br />

Meldung bei<br />

• erheblicher Verletzung <strong>de</strong>r vorvertraglichen Anzeigepflicht,<br />

• Leistungsablehnung wegen vorsätzlicher Obliegenheitsverletzung im Scha<strong>de</strong>nfall, wegen Vortäuschung<br />

eines Unfalls o<strong>de</strong>r von Unfallfolgen,<br />

• außeror<strong>de</strong>ntlicher Kündigung durch <strong>de</strong>n Versicherer nach Leistungserbringung o<strong>de</strong>r Klageerhebung auf<br />

Leis tung.<br />

Zweck: Risikoprüfung und Auf<strong>de</strong>ckung von Versicherungsmissbrauch.<br />

Sachversicherer:<br />

Aufnahme von Schä<strong>de</strong>n und Personen, wenn Brandstiftung vorliegt o<strong>de</strong>r wenn auf Grund <strong>de</strong>s Verdachts <strong>de</strong>s<br />

Versicherungsmissbrauchs <strong>de</strong>r Vertrag gekündigt wird und bestimmte Scha<strong>de</strong>nsummen erreicht sind.<br />

Zweck: Risikoprüfung, Scha<strong>de</strong>naufklärung, Verhin<strong>de</strong>rung weiteren Missbrauchs.<br />

Transportversicherer:<br />

Aufnahme von auffälligen (Verdacht <strong>de</strong>s Versicherungsmissbrauchs) Scha<strong>de</strong>nfällen, insbeson<strong>de</strong>re in <strong>de</strong>r<br />

Reisegepäck-Versicherung.<br />

Zweck: Scha<strong>de</strong>naufklärung und Verhin<strong>de</strong>rung von Versicherungsmissbrauch.<br />

Zum Schutz <strong>de</strong>r Versicherten wer<strong>de</strong>n einzelne Versicherungsbranchen (z.B. Kranken-, Lebens- und Sachversicherung)<br />

durch rechtlich selbstständige Unternehmen betrieben.<br />

Um <strong>de</strong>n Kun<strong>de</strong>n einen umfassen<strong>de</strong>n Versicherungsschutz anbieten zu können, arbeiten die Unternehmen<br />

häufig in Unternehmensgruppen zusammen. Zur Kostenersparnis wer<strong>de</strong>n dabei einzelne Bereiche zentralisiert,<br />

wie das Inkasso o<strong>de</strong>r die Datenverarbeitung. So wird z.B. Ihre Adresse nur einmal gespeichert, auch<br />

wenn Sie Verträge mit verschie<strong>de</strong>nen Unternehmen <strong>de</strong>r Gruppe abschließen; auch Ihre Versicherungsnummer,<br />

die Art <strong>de</strong>r Verträge, ggf. Ihr Geburtsdatum, Kontonummer und Bankleitzahl, d.h. Ihre allgemeinen<br />

Antrags-, Vertrags- und Leistungsdaten, wer<strong>de</strong>n in einer zentralen Datensammlung geführt.<br />

Dabei sind die sog. Partnerdaten (z.B. Name, Adresse, Kun<strong>de</strong>nnummer, Kontonummer, Bankleitzahl, bestehen<strong>de</strong><br />

Verträge) von allen Unternehmen <strong>de</strong>r Gruppe abfragbar. Auf diese Weise kann eingehen<strong>de</strong> Post<br />

immer richtig zugeordnet und bei telefonischen Anfragen sofort <strong>de</strong>r zuständige Partner genannt wer<strong>de</strong>n.<br />

Auch Gel<strong>de</strong>ingänge können so in Zweifelsfällen ohne Rückfragen korrekt verbucht wer<strong>de</strong>n. Im Rahmen <strong>de</strong>r<br />

<strong>de</strong>m Bun<strong>de</strong>saufsichtsamt für das Finanzwesen vorgelegten o<strong>de</strong>r von ihm genehmigten Funktionsausglie<strong>de</strong>rungen<br />

kann diese zentrale Datensammlung auch durch beson<strong>de</strong>rs auf die Einhaltung <strong>de</strong>r Schweigepflicht<br />

und <strong>de</strong>s Datenschutzes verpflichtete Dritte erfolgen.<br />

Die übrigen allgemeinen Antrags-, Vertrags- und Leistungsdaten sind dagegen nur von <strong>de</strong>n Versicherungsunternehmen<br />

<strong>de</strong>r Gruppe abfragbar.<br />

Obwohl alle diese Daten nur zur Beratung und Betreuung <strong>de</strong>s jeweiligen Kun<strong>de</strong>n durch die einzelnen Unternehmen<br />

verwen<strong>de</strong>t wer<strong>de</strong>n, spricht das Gesetz auch hier von „Datenübermittlung“, bei <strong>de</strong>r die Vorschriften<br />

<strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>sdatenschutzgesetzes zu beachten sind. Branchenspezifische Daten – wie z.B. Gesundheits- o<strong>de</strong>r<br />

Bonitätsdaten – bleiben dagegen unter ausschließlicher Verfügung <strong>de</strong>s jeweiligen Unternehmens.<br />

Unserem Konzern gehören <strong>de</strong>rzeit folgen<strong>de</strong> Unternehmen an:<br />

• Gothaer Versicherungsbank VVaG, Köln<br />

• Gothaer Allgemeine Versicherung AG, Köln<br />

• Gothaer Lebensversicherung AG, Köln<br />

• Gothaer Krankenversicherung AG, Köln<br />

• Gothaer Asset Management AG, Köln<br />

• Asstel Lebensversicherung AG, Köln<br />

• Asstel ProKun<strong>de</strong> Versicherungskonzepte GmbH, Köln<br />

• Asstel Sachversicherung AG, Köln<br />

41


6.<br />

Betreuung durch<br />

Versicherungsvermittler<br />

7.<br />

Weitere Auskünfte und<br />

Erläuterungen über Ihre Rechte<br />

42<br />

• CG Car Garantie Versicherungs-AG, Freiburg<br />

• GSC – Gothaer Scha<strong>de</strong>n-Service-Center GmbH, Berlin<br />

• GKC – Gothaer Kun<strong>de</strong>n-Service-Center GmbH, Köln<br />

Daneben arbeiten unsere Versicherungsunternehmen und Vermittler zur umfassen<strong>de</strong>n Beratung und Betreuung<br />

<strong>de</strong>r Kun<strong>de</strong>n im Bereich Finanzdienstleistungen (z.B. Kredite, Bausparverträge, Kapitalanlagen, Immobilien)<br />

auch mit Kreditinstituten, Bausparkassen, Kapitalanlage- und Immobiliengesellschaften außerhalb <strong>de</strong>r<br />

Gruppe zusammen, wobei die Zusammenarbeit in <strong>de</strong>r gegenseitigen Vermittlung <strong>de</strong>r jeweiligen Produkte<br />

und <strong>de</strong>r weiteren Betreuung <strong>de</strong>r so gewonnenen Kun<strong>de</strong>n besteht. Zurzeit kooperieren wir mit:<br />

• Aachener Bausparkasse AG, Aachen<br />

• Lan<strong>de</strong>sbank Berlin AG, Berlin<br />

• ROLAND Rechtsschutz-Versicherungs-AG, Köln<br />

In Ihren Versicherungsangelegenheiten (sowie im Rahmen <strong>de</strong>s sonstigen Dienstleistungsangebots unserer<br />

Unternehmensgruppe bzw. unserer Kooperationspartner) wer<strong>de</strong>n Sie durch einen unserer Vermittler betreut,<br />

<strong>de</strong>r Sie mit Ihrer Einwilligung auch in sonstigen Finanzdienstleistungen berät. Vermittler in diesem Sinne<br />

sind neben Einzelpersonen auch Vermittlungsgesellschaften (sowie im Rahmen <strong>de</strong>r Zusammenarbeit bei<br />

Finanzdienstleistungen auch Kreditinstitute, Bausparkassen, Kapitalanlage- und Immobiliengesellschaften<br />

u.a.).<br />

Um seine Aufgaben ordnungsgemäß erfüllen zu können, erhält <strong>de</strong>r Vermittler von uns die für Ihre Betreuung<br />

und Beratung notwendigen Angaben aus Ihren Antrags-, Vertrags- und Leistungsdaten. Das sind beispielsweise<br />

Versicherungsnummer, Beiträge, Art <strong>de</strong>s Versicherungsschutzes und <strong>de</strong>s Risikos, Zahl <strong>de</strong>r Versicherungsfälle<br />

und Höhe von Versicherungsleistungen (sowie von unseren Partnerunternehmen Angaben über<br />

an<strong>de</strong>re Finanzdienstleistungen wie z.B. Abschluss und Stand Ihres Bausparvertrages). In <strong>de</strong>r Personenversicherung<br />

können ausschließlich zum Zweck von Vertragsanpassungen an <strong>de</strong>n zuständigen Vermittler auch<br />

Gesundheitsdaten übermittelt wer<strong>de</strong>n.<br />

Unsere Vermittler verarbeiten und nutzen diese personenbezogenen Daten im Rahmen <strong>de</strong>r genannten Beratung<br />

und Betreuung unserer Kun<strong>de</strong>n. Wir informieren unsere Vermittler über Än<strong>de</strong>rungen von kun<strong>de</strong>nrelevanten<br />

Daten. Je<strong>de</strong>r Vermittler ist vertraglich und gesetzlich dazu verpflichtet, die Bestimmungen <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>sdatenschutzgesetzes<br />

und seine beson<strong>de</strong>re Schweigepflicht (z.B. Berufsgeheimnis und Datengeheimnis) zu<br />

beachten.<br />

Wir teilen Ihnen <strong>de</strong>n Vermittler, <strong>de</strong>r für Ihre Betreuung zuständig ist, mit. Wenn seine Tätigkeit für uns en<strong>de</strong>t,<br />

regeln wir Ihre Betreuung neu und informieren Sie darüber.<br />

Sie haben als Betroffener nach <strong>de</strong>m Bun<strong>de</strong>sdatenschutzgesetz neben <strong>de</strong>m eingangs erwähnten Wi<strong>de</strong>rspruchsrecht<br />

ein Recht auf Auskunft sowie unter bestimmten Voraussetzungen ein Recht auf Berichtigung,<br />

Sperrung o<strong>de</strong>r Löschung Ihrer gespeicherten Daten.<br />

Wegen eventueller weiterer Auskünfte o<strong>de</strong>r Erläuterungen wen<strong>de</strong>n Sie sich bitte an <strong>de</strong>n betrieblichen Datenschutzbeauftragten<br />

Ihres Versicherers. Richten Sie auch ein etwaiges Verlangen auf Auskunft, Berichtigung,<br />

Sperrung o<strong>de</strong>r Löschung wegen <strong>de</strong>r beim Rückversicherer gespeicherten Daten stets an uns.


Gothaer<br />

Allgemeine Versicherung AG<br />

Hauptverwaltung<br />

Gothaer Allee 1<br />

50969 Köln<br />

Telefon 0221 308-00<br />

www.gothaer.<strong>de</strong>

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