Umzug in die Hauptstadt Berlin - Deutscher Frauenrat

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Kampagne „Was sind dem Staat die Kinder wert?“ Auf Initiative des Verbandes alleinerziehender Mütter und Väter (VAMV) wurde Anfang des Jahres 2000 die Kampagne „Was sind dem Staat die Kinder wert?“ gestartet. DEUT- SCHER FRAUENRAT, Deutscher Kinderschutzbund (DKSB), Diakonisches Werk der Evangelischen Kirche in Deutschland, Pro Familia Bundesverband, Bundesarbeitsgemeinschaft kommunaler Frauenbüros, Bundesverband Neue Erziehung, Evangelische Aktionsgemeinschaft für Familienfragen und zahlreiche regionale Organisationen beteiligten sich daran. Hauptforderung der Unterschriftenaktion war ein einheitliches Kindergeld von 600 DM pro Kind. Über ein Jahr lang lief diese Aktion bundesweit. Abgeschlossen wurde sie am 31. Mai 2001 mit einer gemeinsamen Pressekonferenz von DEUTSCHER FRAUENRAT, VAMV und DKSB in Berlin. Ca. 20.000 Unterschriften wurden dabei präsentiert und im Anschluss mit einem Begleitschreiben an den Bundeskanzler geschickt. Die Pressekonferenz fiel genau zwischen die Präsentation des Referentenentwurfes eines zweiten Familienförderungsgesetzes und dessen Beratung im Bundestag, war also zeitlich richtig platziert. Sie fand dennoch kaum Resonanz in den Medien. Familienoffensive CDU/CSU Ebenfalls am 31.5.2001 nahm die Vorsitzende auf Einladung der CDU/CSU an einer Anhörung zur „Familienoffensive der CDU/CSU-BT-Fraktion“ teil, bei der sie die Positionen des DEUTSCHEN FRAUENRATES zu Fragen der Transferleistungen, der steuerlichen Entlastung von Familien, der Verbesserung von Rahmenbedingungen für die Vereinbarkeit von Erwerbsund Familienarbeit und zum Konzept des Familiengeldes der CDU/CSU-Bundestagsfraktion vorgetragen hat. Dieser Anhörung war eine schriftliche Beantwortung eines Fragenkatalogs vorausgegangen. Gesetzgebungsverfahren: Zweites Gesetz zur Familienförderung Am 30.5. 2001 hat der Bundesfinanzminister seinen Gesetzentwurf im Rahmen einer Pressekonferenz der Öffentlichkeit präsentiert. Der DEUTSCHE FRAUENRAT hat dazu am 15.6.2001 schriftlich Stellung genommen und diese Stellungnahme am 19.6.2001 in der parlamentarischen Anhörung, vertreten durch Dr. Inge von Bönninghausen, eingebracht. Der DEUTSCHE FRAUENRAT stand mit seiner Kritik des Gesetzentwurfs im Einklang mit den Bündnispartnern der Kampagne „Was sind dem Staat die Kinder wert?“ und vielen anderen Sachverständigen. Die zweite Stufe der Förderung wurde (wie bereits die erste Stufe) der Höhe nach für unzureichend gehalten. Der nicht vollzogene Übergang zur Individualbesteuerung bei gleichzeitiger Abschaffung des Haushaltsfreibetrages für 8 MV 2001 GESCHÄFTSBERICHT Pressekonferenz zum Abschluss der Kampagne. V.l.n.r.: Inge v. Bönninghausen (DF), Heinz Hilgers (DKSB), Peggy Liebisch (VAMV) Alleinerziehende wurde nicht nur vom DEUTSCHEN FRAUEN- RAT als verfassungswidrig eingeschätzt. Dennoch wurde das Gesetz in diesen Punkten unverändert am 28.6.2001 eingebracht und bereits am 6.7.2001 in zweiter und dritter Lesung vom Bundestag verabschiedet. Die Zustimmung des Bundesrates folgte am 13.7.2001. Familienpolitisches Fachgespräch Der Vorstand ist der Meinung, dass sich der DEUTSCHE FRAUENRAT auf ein grundlegendes familienpolitisches Konzept verständigen sollte. Gender Mainstreaming in der Familienpolitik ist schließlich mehr als die Summe gutgemeinter Einzelforderungen. Aus diesem Grund war für den 4. Oktober ein familienpolitisches Fachgespräch geplant.Auf der Grundlage der Ergebnisse sollte ein Positionspapier für die Mitgliederversammlung erarbeitet werden. Dieses Vorhaben konnte leider nicht realisiert werden, bleibt aber auf der Agenda. Bundesforum Familie Das Bundesforum Familie, „der Zusammenschluss bundesweit tätiger gesellschaftlicher Kräfte (z.Z. 75 Organisationen), die aktiv Verantwortung für eine familienfreundliche Gesellschaft übernehmen“, hat sich im Jahr 2000 entschieden, in den ersten zwei Jahren zum Thema Medien zu arbeiten. Die Arbeitsgruppe 1 hat das Leitthema „Veränderte Medienwelt – veränderte Familienwelt“, die Arbeitsgruppe 2 widmet sich dem Thema „Familie und Erwerbsarbeit in der Mediengesellschaft“. In dieser Arbeitsgruppe arbeitet für den DEUTSCHEN FRAUENRAT Helgard Ulshoefer mit. Die Ar-

eitsgruppe 3 befasst sich mit dem Thema „Herausforderungen für die medienpädagogische Praxis“. Über eine zentrale Steuerungsgruppe wird für die Abgrenzung und Zusammenarbeit der drei Gruppen Sorge getragen. Ende Mai 2002 sollen die Ergebnisse vorgestellt werden. Das nächste Arbeitsthema wird Migration sein. Rentenreform Die Debatte um die Rentenreform setzte auf der Basis von „Eckpunkten“ unmittelbar nach dem Regierungswechsel ein.Allgemein formuliert fand der DEUTSCHE FRAUENRAT dort seine Ziele noch wieder. Ein erster konkret ausformulierter Gesetzentwurf lag am 22. September 2000 vor. Ernüchtert mussten wir feststellen, dass zwar die Hinterbliebenenversorgung erheblich abgeschmolzen, jedoch unsere Forderung nach Ausbau der eigenständigen Alterssicherung durch Anerkennung von drei anwartschaftsbegründenden Erziehungsjahren auch für die vor 1992 geborenen Kinder nicht umgesetzt war. Sie galt als von vornherein als unfinanzierbar und wurde weder von den Regierungsverantwortlichen noch von der Opposition aufgegriffen. Auch das Rentensplitting nach Schweizer Vorbild, welches in den Wahlversprechen der SPD als zentrales Element beim Ausbau der eigenständigen Alterssicherung der Frauen galt, kam nur noch als Wahlmöglichkeit nach dem zweiten Rentenfall vor und war dadurch bis zur Wirkungslosigkeit begrenzt worden. Gegen die Einführung einer „ergänzenden“, tatsächlich die gesetzliche Rentenversicherung teilweise ersetzenden Privatvorsorge hat sich der DEUTSCHE FRAUENRAT von Beginn an nachdrücklich gewandt, weil ein Arbeitgeberanteil bei der Finanzierung nicht vorgesehen war und solidarische Umverteilung für Zeiten unverschuldeter Erwerbsunterbrechung (z.B. Kindererziehung) dort ohnehin systemfremd ist. Zum im November 2000 vorgelegten Gesetzentwurf wurde schriftlich und mündlich Stellung genommen. In der parlamentarischen Anhörung von 150 Verbänden – davon zwei Frauen- und vier Familienverbände, die einmütig, aber erfolglos drei anwartschaftsbegründende Erziehungsjahre für alle Kinder forderten – vertraten die Stellvertretende Vorsitzende Christa Seeliger und Christel Riedel den DEUTSCHEN FRAUENRAT. Unmittelbar vor der entscheidenden Bundestagsabstimmung am 26. Januar 2001 hatten die Regierungsfraktionen einen umfangreichen Änderungsantrag eingebracht, der u.a. das neue „Alters-Vorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz“, enthielt. Hier hätte als wesentliche Voraussetzung für die steuerliche Begünstigung der Privatvorsorge geschlechtergerechte (UniSex-)Tarif aufgenommen werden müssen. Da dieses Gesetz zustimmungspflichtig war, wandte sich der DEUTSCHE FRAUENRAT im Vorfeld des Verfahrens beim Bundesrat an die Ministerpräsidenten der Länder, um für diese Forderung hier eine Mehrheit zu gewinnen. Leider erfolglos. Allerdings konnte im folgenden Vermittlungsverfahren die Rücknahme einiger Verschlechterungen im zustimmungsfreien Teil des Gesetzes bei der Hinterbliebenenversorgung erreicht werden: Das Einfrieren der Anrechnungsfreibeträge wurde aufgehoben und die Absenkung der Hinterbliebenenrente wurde durch Kinderzuschlä- GESCHÄFTSBERICHT ge abgemildert. Diese (eher ungewöhnliche) Wiedereröffnung des am 26.1.2001 bereits abgeschlossenen Verfahrens kam auf Initiative der Oppositionsfraktionen, insbesondere eine Anhörung der Frauenverbände durch die CDU/CSU-Fraktion unter Leitung der Parteivorsitzenden, zustande. Auch hier hat der DEUTSCHE FRAU- ENRAT, vertreten durch Dr. Inge von Bönninghausen, Christa Seeliger und Christel Riedel teilgenommen. Das Reformgesetz brachte für Frauen keine nennenswerten Verbesserungen, bestenfalls konnte der Status Quo gerettet werden. Erstes Zukunftsforum: www.Wissen zwischen Ware und Wahrheit Wissen ist Macht. So dachten zumindest die Aufklärer. Heute scheint sich diese Behauptung in ihr Gegenteil zu verkehren. Die „Informationsgesellschaft” hat die Industriegesellschaft abgelöst. Aber viele Menschen fühlen sich ohnmächtig gegenüber einer Informationsflut aus allen Kanälen, haben Angst, in der Arbeit, im Privatleben, in der Politik den Anschluss zu verlieren. Ein guter Grund für den DEUTSCHEN FRAUENRAT, sich auf seinem ersten Zukunftsforum kritisch mit dem Thema auseinander zu setzen. Vom 22. bis 25. Februar 2001 erörterten in der Evangelischen Akademie Mülheim an der Ruhr rund 60 Teilnehmerinnen und einige Teilnehmer aus Wissenschaft, Politik, Medien, gesellschaftlichen und kirchlichen Verbänden die Genese, die Definition und die Anwendung von Wissen aus unterschiedlichsten Perspektiven. So sprach die Kulturwissenschaftlerin Christina von Braun über die rasanten Erfolge und soziokulturellen Folgen der Frauenbildung im zwanzigsten Jahrhundert. Uta Meier, Soziologin im Bereich Hauswirtschaftslehre und Verbraucherfragen, referierte über den Zusammenhang von Wissen und Ökonomie. Die Philosophin und „Matriarchatsforscherin” Heide Göttner-Abendroth ließ das „andere”, vergessene oder unterdrückte Erfahrungswissen matriarchaler Gesellschaften auferstehen. Der Physiker und Akademieleiter Hans-Jürgen Fischbeck spannte den Bogen vom Wissen zur Wahrheit, als „ethisch qualifiziertes Wissen”. In wechselnden kleineren Gruppen wurde breit und vor dem Hintergrund ganz verschiedener Arbeits- und Lebenserfahrungen über das komplexe Thema weiterdiskutiert. Gefragt wurde dabei immer wieder nach der Macht über und der Verantwortung für Wissen. Gefordert wurde unter anderem die Anerkennung und Stärkung „weiblichen” Wissens, emanzipatorische Ansätze in der Bildung und eine „Ökologie des Wissens“, das heißt eine bekömmliche, dem Menschen angemessene und integrierende Produktion und Reproduktion von Informationen - nicht zuletzt ein „Recht auf Nicht-Wissen”. Als ein Ergebnis forderten die Teilnehmerinnen am Ende der Tagung den DEUTSCHEN FRAUENRAT und seine Mitgliedsverbände auf, sich intensiver mit dem Thema Embryonen- bzw. Genforschung auseinander zu setzen und in die aktuelle gesellschaftliche Debatte einzumischen. Der Vorstand trug dieser Forderung Rechnung, indem er das Thema Bioethik ins Zentrum der diesjährigen Mitgliederversammlung gestellt hat. MV 2001 9

Kampagne „Was s<strong>in</strong>d dem Staat<br />

<strong>die</strong> K<strong>in</strong>der wert?“<br />

Auf Initiative des Verbandes alle<strong>in</strong>erziehender Mütter und<br />

Väter (VAMV) wurde Anfang des Jahres 2000 <strong>die</strong> Kampagne<br />

„Was s<strong>in</strong>d dem Staat <strong>die</strong> K<strong>in</strong>der wert?“ gestartet. DEUT-<br />

SCHER FRAUENRAT, <strong>Deutscher</strong> K<strong>in</strong>derschutzbund (DKSB),<br />

Diakonisches Werk der Evangelischen Kirche <strong>in</strong> Deutschland,<br />

Pro Familia Bundesverband, Bundesarbeitsgeme<strong>in</strong>schaft<br />

kommunaler Frauenbüros, Bundesverband Neue Erziehung,<br />

Evangelische Aktionsgeme<strong>in</strong>schaft für Familienfragen und<br />

zahlreiche regionale Organisationen beteiligten sich daran.<br />

Hauptforderung der Unterschriftenaktion war e<strong>in</strong> e<strong>in</strong>heitliches<br />

K<strong>in</strong>dergeld von 600 DM pro K<strong>in</strong>d. Über e<strong>in</strong> Jahr lang lief<br />

<strong>die</strong>se Aktion bundesweit. Abgeschlossen wurde sie am 31.<br />

Mai 2001 mit e<strong>in</strong>er geme<strong>in</strong>samen Pressekonferenz von<br />

DEUTSCHER FRAUENRAT, VAMV und DKSB <strong>in</strong> Berl<strong>in</strong>. Ca.<br />

20.000 Unterschriften wurden dabei präsentiert und im Anschluss<br />

mit e<strong>in</strong>em Begleitschreiben an den Bundeskanzler geschickt.<br />

Die Pressekonferenz fiel genau zwischen <strong>die</strong> Präsentation<br />

des Referentenentwurfes e<strong>in</strong>es zweiten Familienförderungsgesetzes<br />

und dessen Beratung im Bundestag, war also<br />

zeitlich richtig platziert. Sie fand dennoch kaum Resonanz <strong>in</strong><br />

den Me<strong>die</strong>n.<br />

Familienoffensive CDU/CSU<br />

Ebenfalls am 31.5.2001 nahm <strong>die</strong> Vorsitzende auf E<strong>in</strong>ladung<br />

der CDU/CSU an e<strong>in</strong>er Anhörung zur „Familienoffensive der<br />

CDU/CSU-BT-Fraktion“ teil, bei der sie <strong>die</strong> Positionen des<br />

DEUTSCHEN FRAUENRATES zu Fragen der Transferleistungen,<br />

der steuerlichen Entlastung von Familien, der Verbesserung<br />

von Rahmenbed<strong>in</strong>gungen für <strong>die</strong> Vere<strong>in</strong>barkeit von Erwerbsund<br />

Familienarbeit und zum Konzept des Familiengeldes der<br />

CDU/CSU-Bundestagsfraktion vorgetragen hat. Dieser Anhörung<br />

war e<strong>in</strong>e schriftliche Beantwortung e<strong>in</strong>es Fragenkatalogs<br />

vorausgegangen.<br />

Gesetzgebungsverfahren: Zweites Gesetz zur<br />

Familienförderung<br />

Am 30.5. 2001 hat der Bundesf<strong>in</strong>anzm<strong>in</strong>ister se<strong>in</strong>en Gesetzentwurf<br />

im Rahmen e<strong>in</strong>er Pressekonferenz der Öffentlichkeit<br />

präsentiert. Der DEUTSCHE FRAUENRAT hat dazu am<br />

15.6.2001 schriftlich Stellung genommen und <strong>die</strong>se Stellungnahme<br />

am 19.6.2001 <strong>in</strong> der parlamentarischen Anhörung,<br />

vertreten durch Dr. Inge von Bönn<strong>in</strong>ghausen, e<strong>in</strong>gebracht.<br />

Der DEUTSCHE FRAUENRAT stand mit se<strong>in</strong>er Kritik des Gesetzentwurfs<br />

im E<strong>in</strong>klang mit den Bündnispartnern der Kampagne<br />

„Was s<strong>in</strong>d dem Staat <strong>die</strong> K<strong>in</strong>der wert?“ und vielen anderen<br />

Sachverständigen. Die zweite Stufe der Förderung wurde (wie<br />

bereits <strong>die</strong> erste Stufe) der Höhe nach für unzureichend gehalten.<br />

Der nicht vollzogene Übergang zur Individualbesteuerung<br />

bei gleichzeitiger Abschaffung des Haushaltsfreibetrages für<br />

8 MV 2001<br />

GESCHÄFTSBERICHT<br />

Pressekonferenz zum Abschluss der Kampagne. V.l.n.r.: Inge v.<br />

Bönn<strong>in</strong>ghausen (DF), He<strong>in</strong>z Hilgers (DKSB), Peggy Liebisch (VAMV)<br />

Alle<strong>in</strong>erziehende wurde nicht nur vom DEUTSCHEN FRAUEN-<br />

RAT als verfassungswidrig e<strong>in</strong>geschätzt.<br />

Dennoch wurde das Gesetz <strong>in</strong> <strong>die</strong>sen Punkten unverändert am<br />

28.6.2001 e<strong>in</strong>gebracht und bereits am 6.7.2001 <strong>in</strong> zweiter<br />

und dritter Lesung vom Bundestag verabschiedet. Die Zustimmung<br />

des Bundesrates folgte am 13.7.2001.<br />

Familienpolitisches Fachgespräch<br />

Der Vorstand ist der Me<strong>in</strong>ung, dass sich der DEUTSCHE FRAUENRAT<br />

auf e<strong>in</strong> grundlegendes familienpolitisches Konzept verständigen<br />

sollte. Gender Ma<strong>in</strong>stream<strong>in</strong>g <strong>in</strong> der Familienpolitik ist schließlich<br />

mehr als <strong>die</strong> Summe gutgeme<strong>in</strong>ter E<strong>in</strong>zelforderungen. Aus <strong>die</strong>sem<br />

Grund war für den 4. Oktober e<strong>in</strong> familienpolitisches Fachgespräch<br />

geplant.Auf der Grundlage der Ergebnisse sollte e<strong>in</strong> Positionspapier<br />

für <strong>die</strong> Mitgliederversammlung erarbeitet werden. Dieses Vorhaben<br />

konnte leider nicht realisiert werden, bleibt aber auf der Agenda.<br />

Bundesforum Familie<br />

Das Bundesforum Familie, „der Zusammenschluss bundesweit tätiger<br />

gesellschaftlicher Kräfte (z.Z. 75 Organisationen), <strong>die</strong> aktiv Verantwortung<br />

für e<strong>in</strong>e familienfreundliche Gesellschaft übernehmen“,<br />

hat sich im Jahr 2000 entschieden, <strong>in</strong> den ersten zwei Jahren<br />

zum Thema Me<strong>die</strong>n zu arbeiten. Die Arbeitsgruppe 1 hat das Leitthema<br />

„Veränderte Me<strong>die</strong>nwelt – veränderte Familienwelt“, <strong>die</strong><br />

Arbeitsgruppe 2 widmet sich dem Thema „Familie und Erwerbsarbeit<br />

<strong>in</strong> der Me<strong>die</strong>ngesellschaft“. In <strong>die</strong>ser Arbeitsgruppe arbeitet<br />

für den DEUTSCHEN FRAUENRAT Helgard Ulshoefer mit. Die Ar-

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