Umzug in die Hauptstadt Berlin - Deutscher Frauenrat
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Initiativantrag<br />
Die Mitgliederversammlung 2001 hat als Initiativantrag e<strong>in</strong>en<br />
„Offenen Brief“ an Bundeskanzler Gerhard Schröder beschlossen,<br />
der sich gegen <strong>die</strong> Beteiligung deutscher Truppen am Krieg<br />
<strong>in</strong> Afghanistan ausspricht (Wortlauf des Briefes vgl. S. 20).<br />
Arbeitswelt/Struktur -<br />
und Wirtschaftspolitik<br />
1. Gleichstellungsgesetz für <strong>die</strong> Privatwirtschaft<br />
bleibt auf der Tagesordnung<br />
Die Mitgliederversammlung des DEUTSCHEN FRAUENRATES<br />
hält an ihrer Forderung nach e<strong>in</strong>em Gleichstellungsgesetz fest.<br />
Die Gleichstellung von Frauen und Männern ist e<strong>in</strong> Grundrecht,<br />
dessen Durchsetzung nicht an e<strong>in</strong>e Interessengruppe delegiert<br />
werden kann. Wir brauchen an Stelle der von der Bundesregierung<br />
mit den Spitzenverbänden der deutschen Wirtschaft vere<strong>in</strong>barten<br />
freiwilligen Regelung zur Förderung der Chancengleichheit<br />
von Frauen und Männern <strong>in</strong> der Privatwirtschaft e<strong>in</strong>e gesetzlich<br />
geregelte Handlungsverpflichtung für <strong>die</strong> betrieblichen<br />
Akteure und M<strong>in</strong>destbed<strong>in</strong>gungen für Konzepte zur Erreichung<br />
der Gleichstellung. Sie müssen mitbestimmungspflichtig se<strong>in</strong>.<br />
• Die öffentliche Auftrags- und Subventionsvergabe ist an <strong>die</strong> überprüfbare<br />
Umsetzung von Gleichstellungsmaßnahmen zu b<strong>in</strong>den.<br />
• Das arbeitsrechtliche Diskrim<strong>in</strong>ierungsverbot des §611a BGB ist<br />
entsprechend der bevorstehenden Änderung der EU-Gleichbehandlungsrichtl<strong>in</strong>ie<br />
(76/201 EWG) europarechtskonform auszugestalten.<br />
Dazu gehört <strong>die</strong> Aufnahme der Def<strong>in</strong>ition der mittelbaren<br />
und unmittelbaren Diskrim<strong>in</strong>ierung (wobei sexuelle Belästigung<br />
am Arbeitsplatz als Diskrim<strong>in</strong>ierung gilt). Der Anspruch auf<br />
Schadensersatz darf nicht gesetzlich <strong>in</strong> der Höhe begrenzt se<strong>in</strong>.<br />
• Zur erleichterten Durchsetzung des arbeitsrechtlichen Diskrim<strong>in</strong>ierungsverbotes<br />
ist <strong>die</strong> Möglichkeit e<strong>in</strong>er Verbandsklage<br />
zu schaffen.<br />
Die am 2. Juli 2001 unterzeichnete "Vere<strong>in</strong>barung zwischen der<br />
Bundesregierung und den Spitzenverbänden der deutschen Wirtschaft<br />
zur Förderung der Chancengleichheit von Frauen und Männern<br />
<strong>in</strong> der Privatwirtschaft" ist ke<strong>in</strong> Ersatz für e<strong>in</strong> Gesetz. Zweifelsohne<br />
ist anzuerkennen, dass <strong>die</strong> Arbeitgeberverbände ihre<br />
Herausforderung sehen, mehr für <strong>die</strong> Chancengleichheit von<br />
Frauen und Männern zu unternehmen. Die re<strong>in</strong>e Empfehlung von<br />
Maßnahmen bleibt aber völlig unverb<strong>in</strong>dlich. Wir befürchten,<br />
dass sich nur <strong>die</strong>jenigen Betriebe durch <strong>die</strong> Vere<strong>in</strong>barung angesprochen<br />
fühlen, <strong>die</strong> ohneh<strong>in</strong> schon an der Umsetzung von Chancengleichheitsmaßnahmen<br />
arbeiten. Der DEUTSCHE FRAUENRAT<br />
BESCHLÜSSE<br />
fordert darüber h<strong>in</strong>aus <strong>die</strong> Bundesregierung und <strong>die</strong> Wirtschaftsverbände<br />
auf, klar zu def<strong>in</strong>ieren, an welchen Kriterien <strong>die</strong> „erfolgreiche<br />
Umsetzung“ der Vere<strong>in</strong>barung (Punkt V der Vere<strong>in</strong>barung)<br />
gemessen werden soll und darüber Transparenz herzustellen.<br />
2. Betreuungszeiten <strong>in</strong> K<strong>in</strong>dergärten<br />
und Horte<strong>in</strong>richtungen<br />
Die Mitgliederversammlung möge beschließen: Das Thema<br />
„Ausweitung der Betreuung für alle K<strong>in</strong>der“ bleibt Thema der<br />
Arbeit des DEUTSCHEN FRAUENRATES im Jahr 2002.<br />
3. Bundesweiter Aktionstag am 1. Juni 2002<br />
zu K<strong>in</strong>derbetreuungse<strong>in</strong>richtungen<br />
Der DEUTSCHE FRAUENRAT bittet se<strong>in</strong>e Mitgliedsverbände, e<strong>in</strong>en<br />
bundesweiten Aktionstag zur Forderung nach flächendeckenden<br />
Ganztagse<strong>in</strong>richtungen für K<strong>in</strong>der aller Altersstufen (Krippe, Kita,<br />
Hort, Schule etc.) zu veranstalten. Er sucht dazu auch <strong>die</strong> Kooperation<br />
mit den Landesfrauenräten, der BAG der kommunalen Gleichstellungsbeauftragten<br />
sowie weiteren möglichen Organisationen.<br />
Sozialpolitik/<br />
Sozialrecht<br />
4. SGB III Reform (Job-AQTIV-Gesetz)<br />
Die Bundesregierung wird aufgefordert, darzulegen, wie hoch<br />
• e<strong>in</strong>erseits <strong>die</strong> Kosten des Bundes für <strong>die</strong> E<strong>in</strong>beziehung von<br />
Erziehungszeiten <strong>in</strong> <strong>die</strong> Beitragspflicht der gesetzlichen Arbeitslosenversicherung<br />
s<strong>in</strong>d und<br />
• andererseits wie hoch <strong>die</strong> zusätzlichen Ausgaben der Bundesanstalt<br />
für Arbeit bei Lohnersatzleistungen, beruflichen<br />
Bildungsmaßnahmen und E<strong>in</strong>gliederungsbeihilfen für den<br />
e<strong>in</strong>bezogenen Personenkreis im Verhältnis zum bisherigen<br />
Recht und dem Arbeitsförderungs-Gesetz <strong>in</strong> der zuletzt geltenden<br />
Fassung se<strong>in</strong> werden.<br />
Auf Dauer muss gewährleistet werden, dass für Frauen gedachte<br />
Maßnahmen tatsächlich <strong>die</strong>ser Zielgruppe zugute kommen.<br />
Dazu ist <strong>die</strong> Veröffentlichung der o.g. Zahlen erforderlich.<br />
5. Gender-Ansatz bei der Gesundheitsstrukturreform<br />
Die Bundesregierung wird aufgefordert, <strong>die</strong> nächste Stufe der<br />
Gesundheitsstrukturreform mit dem klaren Ziel e<strong>in</strong>er<br />
MV 2001<br />
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