Umzug in die Hauptstadt Berlin - Deutscher Frauenrat

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19.10.2013 Aufrufe

Gleichstellungsgesetz für die Wirtschaft Gemäß Beschlusslage der Mitgliederversammlung 2000 beschäftigte den Vorstand und die Geschäftsstelle in der ersten Hälfte des Jahres auch das von der Regierung angekündigte, in einem Entwurf bereits ausgearbeitete und dann doch in die Schublade versenkte Gleichstellungsgesetz für die Privatwirtschaft. Um noch einmal Druck zugunsten dieses oder eines modifizierten Gesetzes aufzubauen, lud der Vorstand am 24. April 2001 Vertreterinnen aus Parteien, Gewerkschaften, Frauenverbänden und -vertretungen zu einer Informationsveranstaltung nach Berlin ein. Prof. Dr. Heide Pfarr, Juristin und Geschäftsführerin des WSI in der Hans-Böckler-Stiftung, die federführend am Entwurf für ein solches Gesetz mitgewirkt hat, entkräftete die Kritik, die von den Arbeitgeberverbänden gegen das Vorhaben vorgebracht wird. Marianne Pfister, Leiterin des Marketing der Firma Comet Computer, erläuterte am Beispiel ihres mehrfach preisgekrönten Betriebes (60 MitarbeiterInnen), wie sich familien- und frauenfreundliche Arbeitsbedingungen und flache Hierarchien nicht nur positiv auf das Betriebsklima, sondern vor allem auf die Unternehmensbilanz auswirken können. Traudel Klitzke, Leiterin der Frauenförderung in der VW-Konzernzentrale, wies nach, dass nicht die gesamte Wirtschaft das Gesetz ablehnt. Die rund 70 Teilnehmerinnen regten eine Aktion des DEUT- SCHEN FRAUENRAT an. In den Tagen nach der Veranstaltung wurde unter dem Motto „Wir wollen das Gleichstellungsgesetz in der Wirtschaft JETZT“ ein Musterbrief über die diversen E-Mail-Verteiler, über das Internet und Xtranet, per Fax und per Post an potentielle Unterstützerinnen geschickt. An dieser Aktion beteiligten sich viele Institutionen und Organisationen. Der Vorstand hat das Gesetzesvorhaben der Bundesministerin Dr. Christine Bergmann aktiv unterstützt und wird sich weiterhin für eine gesetzliche Regelung einsetzen. Gesundheitspolitik Anhörung im BT zur Frauengesundheit Im zeitlichen Zusammenhang mit dem Internationalen Frauentag fand auf Einladung der beiden Bundestags-Ausschüsse Gesundheit und Familie, Senioren, Frauen und Jugend eine Anhörung im März zu folgenden Anträgen statt: • Frauenspezifische Gesundheitsversorgung (SPD/GRÜNE) - Qualitätsverbesserung in der Gesundheitsversorgung unter geschlechtsdifferenzierten Aspekten – Aufzählung aktueller Forschungsprojekte und weitergehende Forderungen • Konkrete Gesundheitspolitik für Frauen (CDU/CSU). Ausgewählte Handlungsfelder der gesundheitspolitisch Verantwortlichen Der DEUTSCHE FRAUENRAT hat in seiner schriftlichen Stellungnahme (FrauenRat 4/2001) die Initiative der AntragstellerInnen 10 MV 2001 GESCHÄFTSBERICHT und die Anhörung im Deutschen Bundestag mit der Begründung begrüßt, jede öffentliche Diskussion von Frauengesundheitsfragen könne dazu beitragen das Thema in der gebotenen Weise öffentlich zu machen. In der Anhörung wurde diese Stellungnahme von der Stellvertretenden Vorsitzenden Dr. Ursula Hansen vertreten. Die Forderung des DEUTSCHEN FRAUENRATES, vor Vergabe neuer Forschungsaufträge zunächst die bereits vorhandenen Ergebnisse nach Überprüfung auf ihre Praxisrelevanz in die medizinische Diagnostik und Therapie zu übernehmen, wurde von der großen Mehrheit der Sachverständigen geteilt. Dies gilt auch für die Forderung, bei Vergabe neuer Forschungsaufträge darauf zu achten, dass sowohl die Forschungsinhalte genderspezifisch erhoben und aufbereitet werden als auch die Sicherstellung einer adäquate Beteiligung von Forscherinnen. Runder Tisch/BMG Der von Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt am 7. Mai 2001 einberufene „Runde Tisch“ zur Zukunft des Gesundheitswesens kann als eine Bewährungsprobe angesehen werden für die tatsächliche Umsetzung der Gender-Mainstreaming-Strategie der Bundesregierung im wichtigen Politikfeld „Gesundheit“. Die Antragsteller und Antragstellerinnen der o.g. Anhörung hatten einmütig festgestellt, dass die Bedeutung einer frauenspezifischen Gesundheitsversorgung von den Akteuren im Gesundheitswesen bisher weitgehend unterschätzt und wenig beachtet wurde. Der DEUTSCHE FRAUENRAT ist in der Arbeitsgruppe „Prävention“ des Runden Tisches durch das Vorstandsmitglied Brigitte Pathe vertreten. Bereits die Zusammensetzung der Arbeitsgruppe lässt keine hohe Wertschätzung frauenspezifischer Anliegen erkennen. Der Zwischenbericht konnte durch die Stellungnahme des DEUT- SCHEN FRAUENRATES in einigen Punkten frauenspezifisch verbessert werden. Weiterhin hat der Vorstand in FrauenRat 9/2001 zum Bericht über die gesundheitliche Lage der Frauen in Deutschland, herausgegeben von der Bundesregierung im Mai 2001, Stellung genommen. Die Gesundheitspolitik wird in der nächsten Zeit ein wichtiger Punkt auf der Agenda bleiben, zumal sich abzeichnet, dass die gesetzliche Krankenversicherung, ähnlich wie die Rentenversicherung, in Teilen in die private Verantwortung übergeben werden soll. Zu beachten ist bei allen Vergleichen, dass schon jetzt ZahlerInnen hoher Beiträge mit geringen Risiken in die Privatversicherungen abgewandert sind. Weitere Privatisierungstendenzen aber werden sich überwiegend zu Lasten von Frauen, insbesondere der Alleinerziehenden, auswirken. Mutterschutzgesetz In Umsetzung der EU-Mutterschutz-Richtlinie von 1992, die einen Anspruch von mindestens 14 Wochen Mutterschaftsurlaub ohne Unterbrechung festschreibt, und einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes aus dem Jahr 1999, welche klarstellt, dass Zeiten des Mutterschutzes Beschäftigungszeiten gleichzusetzen

sind, hat die Bundesregierung einen Entwurf zur Änderung des Mutterschutzgesetzes vorgelegt. Der DEUTSCHE FRAUENRAT hat diesen Entwurf in einer schriftlichen Stellungnahme auf Anfrage des federführenden BMFSFJ grundsätzlich begrüßt und in der Frage der Urlaubsregelung eine Klarstellung angeregt. SGB III Reform Die SGB III-Reform beschäftigte den Vorstand in der Berichtszeit intensiv. In der Vorstandssitzung im Juni wurden die als erstes vorgelegten Eckpunkte anhand einer kommentierenden und mit den Positionen des DEUTSCHEN FRAUENRATES vergleichenden Vorlage diskutiert. Aufgrund dieser Beratungen und weiterer Informationen konnte der Vorstand bereits im Vorfeld des Gesetzgebungsverfahren in Gesprächen mit MdBs und dem BMFSFJ bzw. in Briefen die inhaltlichen Forderungen in den Diskussionsprozess einbringen. Von besonderer Bedeutung waren dabei folgende Punkte: • Erziehungszeiten sollen – wie von der Regierung geplant – Pflichtbeitragszeiten für die Arbeitslosenversicherung sein. Dabei soll als Bemessensgrundlage das vor dem Mutterschutz erzielte Einkommen festgeschrieben werden. • Zeiten der Pflege von Angehörigen müssen ebenfalls in die Versicherungspflicht aufgenommen werden. Zumindest aber ist die Rahmenfristerweiterung zu erhalten und sind die Erlöschungsfristen anzupassen. • Ausdrücklich begrüßt der Vorstand, dass künftig bis zu 10% der nicht im Leistungsbezug stehenden Arbeitslosen in die Förderung der aktiven Arbeitsmarktpolitik einbezogen werden sollen, und unterstützt Bemühungen, diesen Prozentsatz weiter zu erhöhen. • Um Versicherungslücken zu vermeiden, sind auch vollschulische Ausbildungszeiten, die überwiegend (Altenpflege, ErzieherInnen) von Frauen genutzt werden, in die Arbeitslosenversicherung einzubeziehen. Wenn dies im Rahmen der derzeitigen Reform nicht möglich ist, ist dieses Anliegen weiterhin aktiv zu verfolgen. • Begrüßt wird, dass ehrenamtliche Tätigkeit von mehr als 15 Stunden die Verfügbarkeit auf dem Arbeitsmarkt in Zukunft nicht mehr ausschließen soll.Allerdings hat der Vorstand dringend darum gebeten, die in diesem Zusammenhang angekündigte präzisierende Verordnung der BMA mit Trägern ehrenamtlicher Arbeit, auch außerhalb der fünf großen Wohlfahrtsverbände, erörtert wird. Anti-Gewalt-Gesetz Im März 2000 wurde der erste Referentenentwurf des BMJ vorgelegt. Der DEUTSCHE FRAUENRAT konnte aus Zeitgründen keine eigene umfassende Stellungnahme erarbeiten, schloss sich aber den Stellungnahmen des DBB und des djb an. Im Dezember 2000 wurde eine überarbeitete Fassung vorgelegt, die am 8. März 2001 (dem Internationalen Frauentag) in erster Lesung im Bundestag eingebracht wurde. Im Juni gab es eine Sachverständigenanhörung im Deutschen Bundestag, zu der der GESCHÄFTSBERICHT DEUTSCHE FRAUENRAT selbst nicht geladen war, da er bei der ersten Anhörung nicht Stellung genommen hatte. Die zweite und dritte Lesung des frauenpolitisch wichtigen Gesetzes lag nach Redaktionsschluss dieses Berichts Anfang November. Zuwanderungsgesetz Der umfangreiche Gesetzentwurf des Bundesinnenministers wurde am 3. August 2001, einen Monat nach Abgabe des ebenso umfangreichen Berichts der Zuwanderungskommission, vorgelegt. Die kritische Analyse dieser insgesamt ca. 700 Textseiten war bis zum Redaktionsschluss dieses Berichtes im DEUTSCHEN FRAUEN- RAT noch nicht so weit abgeschlossen, dass eine grundlegende Stellungnahme erarbeitet werden konnte. Bisher hat der DEUT- SCHE FRAUENRAT in einem „Offenen Brief“ an den Bundesinnenminister (FrauenRat 9/2001) die Einrichtung eines „Runden Tisches“ gefordert, welcher den in bisherigen Stellungnahmen der Kirchen, Menschenrechtsorganisationen und Flüchtlingsorganisationen geäußerten Befürchtungen und Verbesserungsvorschlägen angemessen Rechnung tragen soll. Bislang lässt der Entwurf keine Ansätze zu ihrer Umsetzung erkennen. In den Diskussionen wird der DEUTSCHE FRAUENRAT darauf hinweisen, dass bei den anstehenden Regelungen für Zuwanderung die Geschlechtergerechtigkeit angemessen berücksichtigt werden muss. Zentral ist dabei die auch schon in der Vergangenheit erhobene Forderung nach der Anerkennung geschlechtsspezifischer Fluchtgründe in den Asylverfahren. Geplant war für den 19. Oktober ein Gespräch mit der Staatssekretärin im BMI, Cornelie Sonntag-Wolgast, an dem auch Vertreterinnen einiger Mitgliedsverbände teilnahmen. Über Inhalte und Ergebnis des Gesprächs wurde bei der Mitgliederversammlung mündlich berichtet. 6.Vertretungen in weiteren Gremien Kuratorium Bundesstiftung „Mutter und Kind“ – Dr. Ursula Hansen NRO-Forum Menschenrechte – Sieglinde Reis Nationaler Beirat zum Internationalen Jahr der Freiwilligen – Gisela Breil Haus der Geschichte – Dr. Inge v. Bönninghausen Nationale Begleitausschüsse der Europäischen Strukturund Sozialfonds – Maria Kathmann AG Ehrenamt der SPD-Bundestagsfraktion – Dr. Ursula Sottong/Christel Riedel Wirtschafts- und Sozialrat der Vereinten Nationen (ECOSOC) – Dr. Inge von Bönninghausen und Mechthild Immenkötter Weltfreiwilligenkonferenz – Dr. Ursula Hansen MV 2001 11

Gleichstellungsgesetz für <strong>die</strong> Wirtschaft<br />

Gemäß Beschlusslage der Mitgliederversammlung 2000 beschäftigte<br />

den Vorstand und <strong>die</strong> Geschäftsstelle <strong>in</strong> der ersten<br />

Hälfte des Jahres auch das von der Regierung angekündigte,<br />

<strong>in</strong> e<strong>in</strong>em Entwurf bereits ausgearbeitete und dann doch <strong>in</strong> <strong>die</strong><br />

Schublade versenkte Gleichstellungsgesetz für <strong>die</strong> Privatwirtschaft.<br />

Um noch e<strong>in</strong>mal Druck zugunsten <strong>die</strong>ses oder e<strong>in</strong>es<br />

modifizierten Gesetzes aufzubauen, lud der Vorstand am 24.<br />

April 2001 Vertreter<strong>in</strong>nen aus Parteien, Gewerkschaften, Frauenverbänden<br />

und -vertretungen zu e<strong>in</strong>er Informationsveranstaltung<br />

nach Berl<strong>in</strong> e<strong>in</strong>. Prof. Dr. Heide Pfarr, Jurist<strong>in</strong> und Geschäftsführer<strong>in</strong><br />

des WSI <strong>in</strong> der Hans-Böckler-Stiftung, <strong>die</strong> federführend<br />

am Entwurf für e<strong>in</strong> solches Gesetz mitgewirkt hat,<br />

entkräftete <strong>die</strong> Kritik, <strong>die</strong> von den Arbeitgeberverbänden gegen<br />

das Vorhaben vorgebracht wird.<br />

Marianne Pfister, Leiter<strong>in</strong> des Market<strong>in</strong>g der Firma Comet<br />

Computer, erläuterte am Beispiel ihres mehrfach preisgekrönten<br />

Betriebes (60 MitarbeiterInnen), wie sich familien- und<br />

frauenfreundliche Arbeitsbed<strong>in</strong>gungen und flache Hierarchien<br />

nicht nur positiv auf das Betriebsklima, sondern vor allem auf<br />

<strong>die</strong> Unternehmensbilanz auswirken können. Traudel Klitzke,<br />

Leiter<strong>in</strong> der Frauenförderung <strong>in</strong> der VW-Konzernzentrale, wies<br />

nach, dass nicht <strong>die</strong> gesamte Wirtschaft das Gesetz ablehnt.<br />

Die rund 70 Teilnehmer<strong>in</strong>nen regten e<strong>in</strong>e Aktion des DEUT-<br />

SCHEN FRAUENRAT an. In den Tagen nach der Veranstaltung<br />

wurde unter dem Motto „Wir wollen das Gleichstellungsgesetz<br />

<strong>in</strong> der Wirtschaft JETZT“ e<strong>in</strong> Musterbrief über <strong>die</strong> diversen<br />

E-Mail-Verteiler, über das Internet und Xtranet, per Fax und<br />

per Post an potentielle Unterstützer<strong>in</strong>nen geschickt. An <strong>die</strong>ser<br />

Aktion beteiligten sich viele Institutionen und Organisationen.<br />

Der Vorstand hat das Gesetzesvorhaben der Bundesm<strong>in</strong>ister<strong>in</strong><br />

Dr. Christ<strong>in</strong>e Bergmann aktiv unterstützt und wird sich weiterh<strong>in</strong><br />

für e<strong>in</strong>e gesetzliche Regelung e<strong>in</strong>setzen.<br />

Gesundheitspolitik<br />

Anhörung im BT zur Frauengesundheit<br />

Im zeitlichen Zusammenhang mit dem Internationalen Frauentag<br />

fand auf E<strong>in</strong>ladung der beiden Bundestags-Ausschüsse<br />

Gesundheit und Familie, Senioren, Frauen und Jugend e<strong>in</strong>e Anhörung<br />

im März zu folgenden Anträgen statt:<br />

• Frauenspezifische Gesundheitsversorgung (SPD/GRÜNE) -<br />

Qualitätsverbesserung <strong>in</strong> der Gesundheitsversorgung unter<br />

geschlechtsdifferenzierten Aspekten – Aufzählung aktueller<br />

Forschungsprojekte und weitergehende Forderungen<br />

• Konkrete Gesundheitspolitik für Frauen (CDU/CSU). Ausgewählte<br />

Handlungsfelder der gesundheitspolitisch Verantwortlichen<br />

Der DEUTSCHE FRAUENRAT hat <strong>in</strong> se<strong>in</strong>er schriftlichen Stellungnahme<br />

(FrauenRat 4/2001) <strong>die</strong> Initiative der AntragstellerInnen<br />

10 MV 2001<br />

GESCHÄFTSBERICHT<br />

und <strong>die</strong> Anhörung im Deutschen Bundestag mit der Begründung<br />

begrüßt, jede öffentliche Diskussion von Frauengesundheitsfragen<br />

könne dazu beitragen das Thema <strong>in</strong> der gebotenen<br />

Weise öffentlich zu machen. In der Anhörung wurde <strong>die</strong>se Stellungnahme<br />

von der Stellvertretenden Vorsitzenden Dr. Ursula<br />

Hansen vertreten. Die Forderung des DEUTSCHEN FRAUENRATES,<br />

vor Vergabe neuer Forschungsaufträge zunächst <strong>die</strong> bereits vorhandenen<br />

Ergebnisse nach Überprüfung auf ihre Praxisrelevanz<br />

<strong>in</strong> <strong>die</strong> mediz<strong>in</strong>ische Diagnostik und Therapie zu übernehmen,<br />

wurde von der großen Mehrheit der Sachverständigen geteilt.<br />

Dies gilt auch für <strong>die</strong> Forderung, bei Vergabe neuer Forschungsaufträge<br />

darauf zu achten, dass sowohl <strong>die</strong> Forschungs<strong>in</strong>halte<br />

genderspezifisch erhoben und aufbereitet werden als auch <strong>die</strong><br />

Sicherstellung e<strong>in</strong>er adäquate Beteiligung von Forscher<strong>in</strong>nen.<br />

Runder Tisch/BMG<br />

Der von Bundesgesundheitsm<strong>in</strong>ister<strong>in</strong> Ulla Schmidt am 7. Mai 2001<br />

e<strong>in</strong>berufene „Runde Tisch“ zur Zukunft des Gesundheitswesens<br />

kann als e<strong>in</strong>e Bewährungsprobe angesehen werden für <strong>die</strong> tatsächliche<br />

Umsetzung der Gender-Ma<strong>in</strong>stream<strong>in</strong>g-Strategie der Bundesregierung<br />

im wichtigen Politikfeld „Gesundheit“. Die Antragsteller<br />

und Antragsteller<strong>in</strong>nen der o.g. Anhörung hatten e<strong>in</strong>mütig festgestellt,<br />

dass <strong>die</strong> Bedeutung e<strong>in</strong>er frauenspezifischen Gesundheitsversorgung<br />

von den Akteuren im Gesundheitswesen bisher weitgehend<br />

unterschätzt und wenig beachtet wurde.<br />

Der DEUTSCHE FRAUENRAT ist <strong>in</strong> der Arbeitsgruppe „Prävention“<br />

des Runden Tisches durch das Vorstandsmitglied Brigitte Pathe<br />

vertreten. Bereits <strong>die</strong> Zusammensetzung der Arbeitsgruppe lässt<br />

ke<strong>in</strong>e hohe Wertschätzung frauenspezifischer Anliegen erkennen.<br />

Der Zwischenbericht konnte durch <strong>die</strong> Stellungnahme des DEUT-<br />

SCHEN FRAUENRATES <strong>in</strong> e<strong>in</strong>igen Punkten frauenspezifisch verbessert<br />

werden. Weiterh<strong>in</strong> hat der Vorstand <strong>in</strong> FrauenRat 9/2001<br />

zum Bericht über <strong>die</strong> gesundheitliche Lage der Frauen <strong>in</strong> Deutschland,<br />

herausgegeben von der Bundesregierung im Mai 2001, Stellung<br />

genommen.<br />

Die Gesundheitspolitik wird <strong>in</strong> der nächsten Zeit e<strong>in</strong> wichtiger<br />

Punkt auf der Agenda bleiben, zumal sich abzeichnet, dass <strong>die</strong> gesetzliche<br />

Krankenversicherung, ähnlich wie <strong>die</strong> Rentenversicherung,<br />

<strong>in</strong> Teilen <strong>in</strong> <strong>die</strong> private Verantwortung übergeben werden soll. Zu<br />

beachten ist bei allen Vergleichen, dass schon jetzt ZahlerInnen hoher<br />

Beiträge mit ger<strong>in</strong>gen Risiken <strong>in</strong> <strong>die</strong> Privatversicherungen abgewandert<br />

s<strong>in</strong>d. Weitere Privatisierungstendenzen aber werden sich<br />

überwiegend zu Lasten von Frauen, <strong>in</strong>sbesondere der Alle<strong>in</strong>erziehenden,<br />

auswirken.<br />

Mutterschutzgesetz<br />

In Umsetzung der EU-Mutterschutz-Richtl<strong>in</strong>ie von 1992, <strong>die</strong> e<strong>in</strong>en<br />

Anspruch von m<strong>in</strong>destens 14 Wochen Mutterschaftsurlaub ohne<br />

Unterbrechung festschreibt, und e<strong>in</strong>er Entscheidung des Europäischen<br />

Gerichtshofes aus dem Jahr 1999, welche klarstellt, dass<br />

Zeiten des Mutterschutzes Beschäftigungszeiten gleichzusetzen

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