Ausgabe 04/2009 - Gemeinde Friedberg
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<strong>Ausgabe</strong> 4/<strong>2009</strong> www.friedberg.at<br />
Es wirken mit:<br />
Die Stadtgemeinde <strong>Friedberg</strong><br />
lädt Sie herzlich ein zu<br />
Samstag, 9. Mai <strong>2009</strong><br />
Beginn: 19.00 Uhr<br />
im Mehrzwecksaal<br />
der Hauptschule <strong>Friedberg</strong><br />
• Volksschulen Ehrenschachen und <strong>Friedberg</strong><br />
• Hauptschule <strong>Friedberg</strong><br />
• Steirische Harmonika<br />
• Kirchenchor <strong>Friedberg</strong><br />
• Männergesangsverein <strong>Friedberg</strong><br />
• Stadtkapelle <strong>Friedberg</strong><br />
• Musikschüler<br />
• Schuhplattler Dechantskirchen<br />
• Fraiz<br />
• 9-VOICES<br />
Der Tourismusverband wird Blumenstöckchen verteilen.<br />
Ein Buffet der Elternvereine der Volksschulen <strong>Friedberg</strong> und Ehrenschachen, sowie eine Weinkost<br />
des Elternvereines der Hauptschule <strong>Friedberg</strong> sorgen für das leibliche Wohl. Der Reinerlös<br />
kommt den Kindern und Eltern in Form von Subventionen zugute.<br />
Die Veranstalter und Mitwirkenden freuen sich auf Ihren Besuch und laden herzlich ein!<br />
IMPRESSUM:<br />
<strong>Friedberg</strong>er <strong>Gemeinde</strong>nachrichten, Eigentümer, Herausgeber und Verleger: Stadtgemeinde <strong>Friedberg</strong><br />
Für den Inhalt verantwortlich: Bgm. Karl Mathä<br />
Gestaltung: Bürgermeister Karl Mathä, Helmut Riegler, Ewald Grill, Hermann Jahrmann, Bettina Luef, Renate Putz<br />
Druck: Europrint, Pinkafeld
<strong>Friedberg</strong>er <strong>Gemeinde</strong>nachrichten Nr. 4/<strong>2009</strong> - 27. April <strong>2009</strong> Seite 2<br />
Bosch Super plus Rallye 1. – 2. Mai <strong>2009</strong><br />
Die Stadtgemeinde <strong>Friedberg</strong> und die Marktgemeinde Pinggau ist von Freitag, den 1. Mai bis Samstag, den 2. Mai<br />
<strong>2009</strong> wieder Austragungsort der Bosch Super plus Rallye. Die voraussichtlichen Straßensperren, Halteverbote und<br />
den Streckenplan für die Sonderprüfungen 10 + 12 mit den Sperrzeiten finden Sie nachstehend.<br />
Die Bosch Super plus Rallye bringt wieder große wirtschaftliche Impulse für die <strong>Gemeinde</strong>n der Wechselregion, da<br />
wie jedes Jahr tausende Zuschauer erwartet werden.<br />
Freitag, 1. Mai <strong>2009</strong>:<br />
SP <strong>Friedberg</strong> – Haideggendorf<br />
13:00 Uhr bis 14:00 Uhr<br />
SP 1/3/5 Rohrbach - Rohrbach<br />
15:15 Uhr bis 21:30 Uhr<br />
SP 2/4 Pinggau - Pinggau<br />
16:30 Uhr bis 21:00 Uhr<br />
Samstag, 2. Mai <strong>2009</strong>:<br />
SP 6/8 Wiesenhöf - Tanzegg<br />
07:45 Uhr bis 12:30 Uhr<br />
SP 7/9 Puchegg – Steingraben - Stambach<br />
08:30 Uhr bis 13:15 Uhr<br />
SP 10/12 Haideggendorf - Oberwaldbauern<br />
13:30 Uhr bis 18:00 Uhr<br />
SP 11/13 Pinggau – Luefmina<br />
14:20 Uhr bis 18:45 Uhr<br />
Die abgesperrten Streckenabschnitte werden mittels<br />
Scherengitter und Ordnerdiensten gegenüber dem<br />
fließenden Verkehr abgesichert.<br />
Auf dem südlich des Springbrunnens gelegenen Teil<br />
des Hauptplatzes in <strong>Friedberg</strong> ist das Halten und<br />
Parken im Zeitraum 30.<strong>04</strong>.<strong>2009</strong>, 18:00 Uhr bis<br />
02.05.<strong>2009</strong>, 20:00 Uhr verboten.<br />
Das Befahren der Rathausgasse ist am 01.05.<strong>2009</strong><br />
von 13:00 bis 18:00 Uhr und am 02.05.<strong>2009</strong> von<br />
17:00 bis 20:00 Uhr verboten.<br />
Das Halten und Parken in der Anton-Bauer-Gasse<br />
ist vom 01.05.<strong>2009</strong> in der Zeit von 13:00 Uhr bis<br />
02.05.<strong>2009</strong> um 20:00 Uhr verboten.<br />
Wir bitten daher die Bevölkerung von <strong>Friedberg</strong>,<br />
Ehrenschachen und Oberwaldbauern wegen<br />
eventueller Behinderungen durch die Straßensperren<br />
um Verständnis und bitten Sie, im Interesse<br />
Ihrer eigenen Sicherheit, die Sperrzeiten<br />
unbedingt einzuhalten.
<strong>Friedberg</strong>er <strong>Gemeinde</strong>nachrichten Nr. 4/<strong>2009</strong> - 27. April <strong>2009</strong> Seite 3<br />
Saisonkindergarten<br />
Im Kindergarten <strong>Friedberg</strong> wird in der Zeit vom 13. Juli bis 07. August <strong>2009</strong> eine Sommerbetreuung angeboten. Die Öffnungszeiten<br />
sind von 7:00 Uhr bis 13:00 Uhr. Sollten Sie Interesse an einer Betreuung Ihres Kindes haben, geben Sie dies<br />
direkt im Kindergarten oder im Stadtamt <strong>Friedberg</strong> bekannt.<br />
Wenn Sie noch Fragen haben, erreichen Sie uns wie folgt:<br />
Kindergarten <strong>Friedberg</strong>: 03339/23550<br />
Stadtamt <strong>Friedberg</strong>: 03339/25110 oder stadtgemeinde@friedberg.at<br />
Tagesmutterbetreuung<br />
Im Kindergartenjahr <strong>2009</strong>/2010 wird wieder eine Nachmittagsbetreuung mittels Tagesmutter angeboten. Sollten Sie eine<br />
Betreuung für Ihr Kind benötigen, melden Sie sich unter der Telefonnummer 03339/25110 oder per E-Mail an<br />
stadtgemeinde@friedberg.at<br />
NEU - Sicherheitsreisepass mit Fingerprints - NEU<br />
Mit BGBl. I Nr. 6/<strong>2009</strong> vom 11. Februar <strong>2009</strong> ist das Passgesetz dahingehend geändert worden, dass künftighin nur mehr die<br />
neuen „Sicherheitspässe mit Fingerprints“ ausgestellt werden.<br />
Die Umstellung auf den neuen Reisepass mit Fingerprints erfolgte am 27. März <strong>2009</strong>, 13:00 Uhr. Ab diesem Zeitpunkt ist die<br />
Beantragung der herkömmlichen – bisherigen – Reisepässe nicht mehr möglich.<br />
Seit diesem Zeitpunkt ist es erforderlich, dass die Antragsteller persönlich zur Bezirkshauptmannschaft zwecks Erfassung der<br />
Fingerabdrücke kommen müssen.<br />
Wir weisen darauf hin, dass eine Beantragung der Reisepässe nach der Lieferung des Fingerprint-Scanners und einer Einschulung<br />
durch einen zuständigen Referenten der Bezirkshauptmannschaft Hartberg wieder im Stadtamt <strong>Friedberg</strong> erfolgen kann.<br />
Es werden immer wieder Beschwerden<br />
über freilaufende Hunde an die<br />
Stadtgemeinde <strong>Friedberg</strong> gerichtet.<br />
Wir möchten Sie deshalb nochmals<br />
auf die gesetzlichen Bestimmungen<br />
über das Führen von Hunden hinweisen:<br />
Das Führen von Hunden ist im § 13<br />
Steierm. Tierschutz- und Tierhaltegesetz<br />
LGBl. Nr. 35/2002 i.d.g.F. LGBl.<br />
geregelt und lautet wie folgt:<br />
1. An öffentlichen Orten, wie auf<br />
öffentlichen Straßen oder Plätzen,<br />
Gaststätten, Geschäftslokalen und<br />
dgl., sind Hunde entweder mit einem<br />
um den Fang geschlossenen Maulkorb<br />
zu versehen oder so an der<br />
Leine zu führen, dass eine jederzeitige<br />
Beherrschung des Tieres gewährleistet<br />
ist.<br />
2. In öffentlichen Parkanlagen,<br />
ausgenommen auf als Hundewiesen<br />
gekennzeichneten und eingezäunten<br />
Führen von Hunden in der Öffentlichkeit<br />
Flächen, sind Hunde jedenfalls an<br />
der Leine zu führen.<br />
3. Der Maulkorb muss so beschaffen<br />
sein, dass der Hund weder beißen<br />
noch den Maulkorb vom Kopf abstreifen<br />
kann.<br />
4. Der Maulkorb oder Leinenzwang<br />
gilt nicht für Jagd-, Dienst-, oder Rettungshunde,<br />
(z.B. der Bergrettung,<br />
Polizei oder befugter Wachdienste)<br />
während ihrer Ausbildung oder bestimmungsgemäßen<br />
Verwendung<br />
sowie für, an einer sicheren Laufvorrichtung<br />
gehaltene, Hunde.<br />
An alle Hundebesitzer ergeht daher<br />
der dringende Appell, die gesetzlichen<br />
Bestimmungen besser<br />
zu befolgen und Hunde nicht frei<br />
herumlaufen zu lassen!<br />
Hingewiesen wird darauf, dass<br />
1. bei Gesetzesübertretungen von der<br />
Bezirksverwaltungsbehörde Geldstrafen<br />
bis zu € 10.000,-- verhängt werden<br />
und nötigenfalls Hunde dem Besitzer<br />
auch entzogen werden können;<br />
2. die Polizei des Bezirkes Hartberg<br />
angewiesen wurde, Übertretungen des<br />
Tierschutz- und Tierhaltegesetzes<br />
konsequent zur Anzeige zu bringen.<br />
In straßenpolizeilicher Hinsicht wird<br />
darauf hingewiesen, dass gemäß § 92<br />
Abs. 2 StVO die Besitzer oder Verwahrer<br />
von Hunden dafür zu sorgen<br />
haben, dass diese Gehsteige<br />
und Gehwege sowie Fußgängerzonen<br />
und Wohnstraßen nicht verunreinigen.<br />
Wer dieser Gesetzesbestimmung zuwider<br />
handelt, begeht eine Verwaltungsübertretung<br />
und ist hiefür mit<br />
einer Geldstrafe bis zu € 73,-- zu bestrafen.<br />
Eben solches gilt, wenn durch<br />
das Mitführen von Hunden Fußgänger<br />
auf Gehsteigen oder Gehwegen<br />
behindert werden.<br />
Die Krebshilfe lädt recht herzlich zu einem Informationsabend über das<br />
Mobile Palliativteam Hartberg am Dienstag, 28. April <strong>2009</strong> – 19:00 Uhr im Gasthof Groller ein.<br />
Palliativbetreuung ist die umfassende und ganzheitliche Behandlung von Menschen, die an einer unheilbaren Erkrankung<br />
leiden.<br />
Eintritt frei! Die Krebshilfe <strong>Friedberg</strong>
<strong>Friedberg</strong>er <strong>Gemeinde</strong>nachrichten Nr. 4/<strong>2009</strong> - 27. April <strong>2009</strong> Seite 4<br />
INFORMATION BIOWÄRME FRIEDBERG<br />
Letzte Möglichkeit zum Anschluss an das<br />
Nahwärmenetz der Biowärme <strong>Friedberg</strong><br />
Da nach der Neuherstellung der Oberflächen im Stadtzentrum von <strong>Friedberg</strong> laut Förderungsvertrag 5 Jahre - also bis 2014 -<br />
keine Grabarbeiten durchgeführt werden dürfen, ergeht an alle noch an einem Nahwärme-Anschluss Interessierten die<br />
Bitte, dies bis spätestens Montag 4. Mai <strong>2009</strong> bei den Verantwortlichen der Biowärme <strong>Friedberg</strong> bekanntzugeben:<br />
Büro Ing. Leo Riebenbauer 03339 / 25 113<br />
0664 / 423 10 71<br />
Ing. Günter Glatz 0664 / 101 22 17<br />
Horst Groller 0664 / 845 11 01<br />
Auszahlung Jagdpachtschilling <strong>2009</strong><br />
Gemäß § 21 des Steiermärkischen Jagdgesetzes, LGBl. 23/1986 hat der <strong>Gemeinde</strong>rat den jährlichen Jagdpachtschilling an die<br />
Grundbesitzer des <strong>Gemeinde</strong>jagdgebietes <strong>Friedberg</strong>, bestehend aus der KG. <strong>Friedberg</strong> und Schwaighof, sowie des <strong>Gemeinde</strong>jagdgebietes<br />
Ehrenschachen, bestehend aus der KG. Ehrenschachen, auszuzahlen. Der Hektarsatz beträgt für die <strong>Gemeinde</strong>jagd<br />
<strong>Friedberg</strong> € 3,00 und für die <strong>Gemeinde</strong>jagd Ehrenschachen € 3,54.<br />
Die Beschlussfassung bezüglich der Aufteilungsentwürfe wird voraussichtlich in der <strong>Gemeinde</strong>ratssitzung im Mai <strong>2009</strong> erfolgen.<br />
Die Auszahlung kann wie in den vergangenen Jahren zu einem fixen Termin, 6 Wochen<br />
im Stadtamt <strong>Friedberg</strong>, 1. Stock, Zi.Nr. 106, beantragt werden.<br />
vom 2. Juni bis einschließlich 14. Juli <strong>2009</strong><br />
Der nicht beanspruchte Jagdpachtschilling verfällt nach Ablauf der sechswöchigen Auflagefrist zugunsten der <strong>Gemeinde</strong>kasse.<br />
Feuerbrand – Kontrolle im Garten notwendig!<br />
Eine schwer bekämpfbare Bakterienkrankheit gefährdet Obst- und Zierpflanzen, sowie Bäume des Waldes.<br />
Die wichtigsten Befallssymptome:<br />
● abgestorbene und verbrannte Blütenbüschel<br />
● nach unten gekrümmte Triebspitzen<br />
● das Absterben der Blätter beginnt über dem Blattstiel<br />
● Schleimtropfen besonders auf frisch befallenen Früchten – wegen Verschleppungsgefahr nicht berühren.<br />
Sollten Ihnen Befallssymptome in Ihrem Garten auffallen, melden Sie sich umgehend bei der Stadtgemeinde <strong>Friedberg</strong> – Tel.:<br />
03339 / 25110 oder stadtgemeinde@friedberg.at . In weiterer Folge wird ein Feuerbrandbeauftragter prüfen, ob sich der Verdachtsfall<br />
bestätigt.<br />
KUNDMACHUNG FEUERBESCHAU<br />
Die Stadtgemeinde <strong>Friedberg</strong> führt in der Zeit von<br />
15. bis 26. Juni <strong>2009</strong><br />
gemäß § 9 des Stmk. Feuerpolizeigesetzes 1985, LGBl. 49/1985 in der derzeit gültigen Fassung eine Feuerbeschau<br />
im <strong>Gemeinde</strong>gebiet durch.<br />
In diesem Jahr ist die Feuerbeschau für die Gebäude im Ortsteil Schwaighof sowie folgender Straßen vorgesehen:<br />
Hochstraße, Stadtfeldweg, Sonnenweg, Triftweg, Weidenweg