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Ausgabe 04/2009 - Gemeinde Friedberg

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<strong>Ausgabe</strong> 4/<strong>2009</strong> www.friedberg.at<br />

Es wirken mit:<br />

Die Stadtgemeinde <strong>Friedberg</strong><br />

lädt Sie herzlich ein zu<br />

Samstag, 9. Mai <strong>2009</strong><br />

Beginn: 19.00 Uhr<br />

im Mehrzwecksaal<br />

der Hauptschule <strong>Friedberg</strong><br />

• Volksschulen Ehrenschachen und <strong>Friedberg</strong><br />

• Hauptschule <strong>Friedberg</strong><br />

• Steirische Harmonika<br />

• Kirchenchor <strong>Friedberg</strong><br />

• Männergesangsverein <strong>Friedberg</strong><br />

• Stadtkapelle <strong>Friedberg</strong><br />

• Musikschüler<br />

• Schuhplattler Dechantskirchen<br />

• Fraiz<br />

• 9-VOICES<br />

Der Tourismusverband wird Blumenstöckchen verteilen.<br />

Ein Buffet der Elternvereine der Volksschulen <strong>Friedberg</strong> und Ehrenschachen, sowie eine Weinkost<br />

des Elternvereines der Hauptschule <strong>Friedberg</strong> sorgen für das leibliche Wohl. Der Reinerlös<br />

kommt den Kindern und Eltern in Form von Subventionen zugute.<br />

Die Veranstalter und Mitwirkenden freuen sich auf Ihren Besuch und laden herzlich ein!<br />

IMPRESSUM:<br />

<strong>Friedberg</strong>er <strong>Gemeinde</strong>nachrichten, Eigentümer, Herausgeber und Verleger: Stadtgemeinde <strong>Friedberg</strong><br />

Für den Inhalt verantwortlich: Bgm. Karl Mathä<br />

Gestaltung: Bürgermeister Karl Mathä, Helmut Riegler, Ewald Grill, Hermann Jahrmann, Bettina Luef, Renate Putz<br />

Druck: Europrint, Pinkafeld


<strong>Friedberg</strong>er <strong>Gemeinde</strong>nachrichten Nr. 4/<strong>2009</strong> - 27. April <strong>2009</strong> Seite 2<br />

Bosch Super plus Rallye 1. – 2. Mai <strong>2009</strong><br />

Die Stadtgemeinde <strong>Friedberg</strong> und die Marktgemeinde Pinggau ist von Freitag, den 1. Mai bis Samstag, den 2. Mai<br />

<strong>2009</strong> wieder Austragungsort der Bosch Super plus Rallye. Die voraussichtlichen Straßensperren, Halteverbote und<br />

den Streckenplan für die Sonderprüfungen 10 + 12 mit den Sperrzeiten finden Sie nachstehend.<br />

Die Bosch Super plus Rallye bringt wieder große wirtschaftliche Impulse für die <strong>Gemeinde</strong>n der Wechselregion, da<br />

wie jedes Jahr tausende Zuschauer erwartet werden.<br />

Freitag, 1. Mai <strong>2009</strong>:<br />

SP <strong>Friedberg</strong> – Haideggendorf<br />

13:00 Uhr bis 14:00 Uhr<br />

SP 1/3/5 Rohrbach - Rohrbach<br />

15:15 Uhr bis 21:30 Uhr<br />

SP 2/4 Pinggau - Pinggau<br />

16:30 Uhr bis 21:00 Uhr<br />

Samstag, 2. Mai <strong>2009</strong>:<br />

SP 6/8 Wiesenhöf - Tanzegg<br />

07:45 Uhr bis 12:30 Uhr<br />

SP 7/9 Puchegg – Steingraben - Stambach<br />

08:30 Uhr bis 13:15 Uhr<br />

SP 10/12 Haideggendorf - Oberwaldbauern<br />

13:30 Uhr bis 18:00 Uhr<br />

SP 11/13 Pinggau – Luefmina<br />

14:20 Uhr bis 18:45 Uhr<br />

Die abgesperrten Streckenabschnitte werden mittels<br />

Scherengitter und Ordnerdiensten gegenüber dem<br />

fließenden Verkehr abgesichert.<br />

Auf dem südlich des Springbrunnens gelegenen Teil<br />

des Hauptplatzes in <strong>Friedberg</strong> ist das Halten und<br />

Parken im Zeitraum 30.<strong>04</strong>.<strong>2009</strong>, 18:00 Uhr bis<br />

02.05.<strong>2009</strong>, 20:00 Uhr verboten.<br />

Das Befahren der Rathausgasse ist am 01.05.<strong>2009</strong><br />

von 13:00 bis 18:00 Uhr und am 02.05.<strong>2009</strong> von<br />

17:00 bis 20:00 Uhr verboten.<br />

Das Halten und Parken in der Anton-Bauer-Gasse<br />

ist vom 01.05.<strong>2009</strong> in der Zeit von 13:00 Uhr bis<br />

02.05.<strong>2009</strong> um 20:00 Uhr verboten.<br />

Wir bitten daher die Bevölkerung von <strong>Friedberg</strong>,<br />

Ehrenschachen und Oberwaldbauern wegen<br />

eventueller Behinderungen durch die Straßensperren<br />

um Verständnis und bitten Sie, im Interesse<br />

Ihrer eigenen Sicherheit, die Sperrzeiten<br />

unbedingt einzuhalten.


<strong>Friedberg</strong>er <strong>Gemeinde</strong>nachrichten Nr. 4/<strong>2009</strong> - 27. April <strong>2009</strong> Seite 3<br />

Saisonkindergarten<br />

Im Kindergarten <strong>Friedberg</strong> wird in der Zeit vom 13. Juli bis 07. August <strong>2009</strong> eine Sommerbetreuung angeboten. Die Öffnungszeiten<br />

sind von 7:00 Uhr bis 13:00 Uhr. Sollten Sie Interesse an einer Betreuung Ihres Kindes haben, geben Sie dies<br />

direkt im Kindergarten oder im Stadtamt <strong>Friedberg</strong> bekannt.<br />

Wenn Sie noch Fragen haben, erreichen Sie uns wie folgt:<br />

Kindergarten <strong>Friedberg</strong>: 03339/23550<br />

Stadtamt <strong>Friedberg</strong>: 03339/25110 oder stadtgemeinde@friedberg.at<br />

Tagesmutterbetreuung<br />

Im Kindergartenjahr <strong>2009</strong>/2010 wird wieder eine Nachmittagsbetreuung mittels Tagesmutter angeboten. Sollten Sie eine<br />

Betreuung für Ihr Kind benötigen, melden Sie sich unter der Telefonnummer 03339/25110 oder per E-Mail an<br />

stadtgemeinde@friedberg.at<br />

NEU - Sicherheitsreisepass mit Fingerprints - NEU<br />

Mit BGBl. I Nr. 6/<strong>2009</strong> vom 11. Februar <strong>2009</strong> ist das Passgesetz dahingehend geändert worden, dass künftighin nur mehr die<br />

neuen „Sicherheitspässe mit Fingerprints“ ausgestellt werden.<br />

Die Umstellung auf den neuen Reisepass mit Fingerprints erfolgte am 27. März <strong>2009</strong>, 13:00 Uhr. Ab diesem Zeitpunkt ist die<br />

Beantragung der herkömmlichen – bisherigen – Reisepässe nicht mehr möglich.<br />

Seit diesem Zeitpunkt ist es erforderlich, dass die Antragsteller persönlich zur Bezirkshauptmannschaft zwecks Erfassung der<br />

Fingerabdrücke kommen müssen.<br />

Wir weisen darauf hin, dass eine Beantragung der Reisepässe nach der Lieferung des Fingerprint-Scanners und einer Einschulung<br />

durch einen zuständigen Referenten der Bezirkshauptmannschaft Hartberg wieder im Stadtamt <strong>Friedberg</strong> erfolgen kann.<br />

Es werden immer wieder Beschwerden<br />

über freilaufende Hunde an die<br />

Stadtgemeinde <strong>Friedberg</strong> gerichtet.<br />

Wir möchten Sie deshalb nochmals<br />

auf die gesetzlichen Bestimmungen<br />

über das Führen von Hunden hinweisen:<br />

Das Führen von Hunden ist im § 13<br />

Steierm. Tierschutz- und Tierhaltegesetz<br />

LGBl. Nr. 35/2002 i.d.g.F. LGBl.<br />

geregelt und lautet wie folgt:<br />

1. An öffentlichen Orten, wie auf<br />

öffentlichen Straßen oder Plätzen,<br />

Gaststätten, Geschäftslokalen und<br />

dgl., sind Hunde entweder mit einem<br />

um den Fang geschlossenen Maulkorb<br />

zu versehen oder so an der<br />

Leine zu führen, dass eine jederzeitige<br />

Beherrschung des Tieres gewährleistet<br />

ist.<br />

2. In öffentlichen Parkanlagen,<br />

ausgenommen auf als Hundewiesen<br />

gekennzeichneten und eingezäunten<br />

Führen von Hunden in der Öffentlichkeit<br />

Flächen, sind Hunde jedenfalls an<br />

der Leine zu führen.<br />

3. Der Maulkorb muss so beschaffen<br />

sein, dass der Hund weder beißen<br />

noch den Maulkorb vom Kopf abstreifen<br />

kann.<br />

4. Der Maulkorb oder Leinenzwang<br />

gilt nicht für Jagd-, Dienst-, oder Rettungshunde,<br />

(z.B. der Bergrettung,<br />

Polizei oder befugter Wachdienste)<br />

während ihrer Ausbildung oder bestimmungsgemäßen<br />

Verwendung<br />

sowie für, an einer sicheren Laufvorrichtung<br />

gehaltene, Hunde.<br />

An alle Hundebesitzer ergeht daher<br />

der dringende Appell, die gesetzlichen<br />

Bestimmungen besser<br />

zu befolgen und Hunde nicht frei<br />

herumlaufen zu lassen!<br />

Hingewiesen wird darauf, dass<br />

1. bei Gesetzesübertretungen von der<br />

Bezirksverwaltungsbehörde Geldstrafen<br />

bis zu € 10.000,-- verhängt werden<br />

und nötigenfalls Hunde dem Besitzer<br />

auch entzogen werden können;<br />

2. die Polizei des Bezirkes Hartberg<br />

angewiesen wurde, Übertretungen des<br />

Tierschutz- und Tierhaltegesetzes<br />

konsequent zur Anzeige zu bringen.<br />

In straßenpolizeilicher Hinsicht wird<br />

darauf hingewiesen, dass gemäß § 92<br />

Abs. 2 StVO die Besitzer oder Verwahrer<br />

von Hunden dafür zu sorgen<br />

haben, dass diese Gehsteige<br />

und Gehwege sowie Fußgängerzonen<br />

und Wohnstraßen nicht verunreinigen.<br />

Wer dieser Gesetzesbestimmung zuwider<br />

handelt, begeht eine Verwaltungsübertretung<br />

und ist hiefür mit<br />

einer Geldstrafe bis zu € 73,-- zu bestrafen.<br />

Eben solches gilt, wenn durch<br />

das Mitführen von Hunden Fußgänger<br />

auf Gehsteigen oder Gehwegen<br />

behindert werden.<br />

Die Krebshilfe lädt recht herzlich zu einem Informationsabend über das<br />

Mobile Palliativteam Hartberg am Dienstag, 28. April <strong>2009</strong> – 19:00 Uhr im Gasthof Groller ein.<br />

Palliativbetreuung ist die umfassende und ganzheitliche Behandlung von Menschen, die an einer unheilbaren Erkrankung<br />

leiden.<br />

Eintritt frei! Die Krebshilfe <strong>Friedberg</strong>


<strong>Friedberg</strong>er <strong>Gemeinde</strong>nachrichten Nr. 4/<strong>2009</strong> - 27. April <strong>2009</strong> Seite 4<br />

INFORMATION BIOWÄRME FRIEDBERG<br />

Letzte Möglichkeit zum Anschluss an das<br />

Nahwärmenetz der Biowärme <strong>Friedberg</strong><br />

Da nach der Neuherstellung der Oberflächen im Stadtzentrum von <strong>Friedberg</strong> laut Förderungsvertrag 5 Jahre - also bis 2014 -<br />

keine Grabarbeiten durchgeführt werden dürfen, ergeht an alle noch an einem Nahwärme-Anschluss Interessierten die<br />

Bitte, dies bis spätestens Montag 4. Mai <strong>2009</strong> bei den Verantwortlichen der Biowärme <strong>Friedberg</strong> bekanntzugeben:<br />

Büro Ing. Leo Riebenbauer 03339 / 25 113<br />

0664 / 423 10 71<br />

Ing. Günter Glatz 0664 / 101 22 17<br />

Horst Groller 0664 / 845 11 01<br />

Auszahlung Jagdpachtschilling <strong>2009</strong><br />

Gemäß § 21 des Steiermärkischen Jagdgesetzes, LGBl. 23/1986 hat der <strong>Gemeinde</strong>rat den jährlichen Jagdpachtschilling an die<br />

Grundbesitzer des <strong>Gemeinde</strong>jagdgebietes <strong>Friedberg</strong>, bestehend aus der KG. <strong>Friedberg</strong> und Schwaighof, sowie des <strong>Gemeinde</strong>jagdgebietes<br />

Ehrenschachen, bestehend aus der KG. Ehrenschachen, auszuzahlen. Der Hektarsatz beträgt für die <strong>Gemeinde</strong>jagd<br />

<strong>Friedberg</strong> € 3,00 und für die <strong>Gemeinde</strong>jagd Ehrenschachen € 3,54.<br />

Die Beschlussfassung bezüglich der Aufteilungsentwürfe wird voraussichtlich in der <strong>Gemeinde</strong>ratssitzung im Mai <strong>2009</strong> erfolgen.<br />

Die Auszahlung kann wie in den vergangenen Jahren zu einem fixen Termin, 6 Wochen<br />

im Stadtamt <strong>Friedberg</strong>, 1. Stock, Zi.Nr. 106, beantragt werden.<br />

vom 2. Juni bis einschließlich 14. Juli <strong>2009</strong><br />

Der nicht beanspruchte Jagdpachtschilling verfällt nach Ablauf der sechswöchigen Auflagefrist zugunsten der <strong>Gemeinde</strong>kasse.<br />

Feuerbrand – Kontrolle im Garten notwendig!<br />

Eine schwer bekämpfbare Bakterienkrankheit gefährdet Obst- und Zierpflanzen, sowie Bäume des Waldes.<br />

Die wichtigsten Befallssymptome:<br />

● abgestorbene und verbrannte Blütenbüschel<br />

● nach unten gekrümmte Triebspitzen<br />

● das Absterben der Blätter beginnt über dem Blattstiel<br />

● Schleimtropfen besonders auf frisch befallenen Früchten – wegen Verschleppungsgefahr nicht berühren.<br />

Sollten Ihnen Befallssymptome in Ihrem Garten auffallen, melden Sie sich umgehend bei der Stadtgemeinde <strong>Friedberg</strong> – Tel.:<br />

03339 / 25110 oder stadtgemeinde@friedberg.at . In weiterer Folge wird ein Feuerbrandbeauftragter prüfen, ob sich der Verdachtsfall<br />

bestätigt.<br />

KUNDMACHUNG FEUERBESCHAU<br />

Die Stadtgemeinde <strong>Friedberg</strong> führt in der Zeit von<br />

15. bis 26. Juni <strong>2009</strong><br />

gemäß § 9 des Stmk. Feuerpolizeigesetzes 1985, LGBl. 49/1985 in der derzeit gültigen Fassung eine Feuerbeschau<br />

im <strong>Gemeinde</strong>gebiet durch.<br />

In diesem Jahr ist die Feuerbeschau für die Gebäude im Ortsteil Schwaighof sowie folgender Straßen vorgesehen:<br />

Hochstraße, Stadtfeldweg, Sonnenweg, Triftweg, Weidenweg

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