Schlussbericht - Difu.de

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14.10.2013 Aufrufe

Modellvorhaben Fußgänger- und Fahrradfreundliche Stadt Kapitel 7 Beschreibung und Bewertung der Ergebnisse plan & rat / PGV 98 stand, fußverkehrsfreundliche, ebene Oberflächenbeläge und Sitzbänke an Hauptachsen und in Zielbereichen des Fußverkehrs. In der Regel zentrale, besonders aufenthaltsfreundliche Fußgängerbereiche, in Wohngebieten flächenhafte Verkehrsberuhigung mit Tempo 30-Zonen und Verkehrsberuhigten Bereichen bilden das Hauptgerüst kommunaler, fußverkehrsfreundlicher Infrastruktur. Fahrrad- und fußgängerfreundliche Städte weisen hinsichtlich Länge und Ausstattung zum Teil umfangreiche Wege- oder Routennetze auf, wie straßenbegleitende und selbstständige Fuß- und Radverkehrsanlagen, Fahrradstraßen oder Fußgängerzonen. Hinsichtlich Überquerungshilfen und Verkehrsberuhigung gelten im Wesentlichen die gleichen Anforderungen für den Fuß- und Radverkehr. Allgemein gültige Erkenntnisse über die Sicherheitswirkungen von auf der Fahrbahn markierten Radverkehrsanlagen (Radfahrstreifen, Schutzstreifen) im Vergleich zu baulichen Radwegen als Führungsform liegen nicht vor. Bei der Fahrbahnführung des Radverkehrs dominieren Unfälle im Längsverkehr und mit parkenden Fahrzeugen, bei der Führung auf Radwegen sind aufgrund fehlender Sichtbeziehungen Unfälle mit abbiegenden Kfz und an Einfahrten und Einmündungen dominant. Ebenfalls ergeben hier geringe Abstände zu Längsparkstreifen Gefahren durch geöffnete Autotüren. Aus den genannten Gründen wurden mit der StVO-Novelle von 1997 Führungsformen mit Wahlmöglichkeit geschaffen und die allgemeine "Radwegbenutzungspflicht" an bestimmte Kriterien geknüpft. Ob im Einzelfall die Fahrbahn, ein Radweg oder die Mitbenutzung eines Fußwegs der zweckmäßigere Fall aus Sicht des Radfahrers ist, hängt zum einen von den Verkehrsstärken und von den gefahrenen Geschwindigkeiten ab. Zum anderen haben individuelle persönliche Merkmale des Radfahrers wesentliche Bedeutung. Während von Senioren der baulich abgetrennte Radweg bevorzugt wird, ist es für den sportlichen Radfahrer eher die Fahrbahn. Dennoch ist festzustellen, dass ein Großteil der Bevölkerung (und der Meinungsbildner) „subjektiv“ die vom Kfz- Verkehr baulich getrennte Führung bevorzugt. Fahrrad-Abstellanlagen sind ein ganz wesentliches, zum Teil verpflichtendes Element kommunaler Radverkehrsförderung (u.a. Vorschriften der Landesbauordnungen). Fehlende diebstahlsichere, komfortabel nutzbare und zielnahe Abstellanlagen stellen ein großes Hemmnis für die Förderung des Radverkehrs dar. Maßnahmen mit Modellcharakter Kostengünstige Maßnahmen, die mit geringem Aufwand herstellbar und zu betreiben bzw. zu unterhalten sind, bieten Städten mit gering ausgeprägter Infrastruktur die Möglichkeit, auch in

Modellvorhaben Fußgänger- und Fahrradfreundliche Stadt Kapitel 7 Beschreibung und Bewertung der Ergebnisse plan & rat / PGV 99 einem vergleichsweise kurzen Zeitraum nutzergerechte Verkehrsanlagen und Ausstattungselemente zu realisieren. „Best-practise-Lösungen“ haben sich in der Praxis der Modellstädte (schnell) bewährt und können von anderen Kommunen in der Regel leicht übernommen werden. „Maßnahmen-Highlights“ können die Identifikation der Bürger und Akteure mit dem Modellvorhaben fördern und nach bisherigen Erfahrungen die Umsetzung, insbesondere auch die Finanzierung, erleichtern. Hier waren nicht bundesweit einmalige Maßnahmen gefragt, sondern solche, die für die jeweilige Stadt etwas Besonderes darstellen und deshalb auch von (finanziell) geringerem Umfang sein konnten. Maßnahmen-Highlights sollten im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit besonders gut „verkaufbar“ sein. Bewertung durch die Akteure Einschätzungen der Akteure der projektbegleitenden Beiräte zu Beginn (2001) und am Ende (2003) des Modellvorhabens anhand eines Fragenkatalogs erlauben erste Wirkungseinschätzungen aus Sicht der lokalen Akteure. Ausgewählte offene Aufgabenstellungen Was wurde nicht angepackt und nicht realisiert und hätte aus externer Sicht doch bearbeitet werden können bzw. müssen. Hier sollen beispielhaft Handlungsfelder und Maßnahmen angesprochen werden, die beschlossen, aber nicht oder nicht vollständig umgesetzt wurden. Erkennbare Gründe werden benannt. 1. Vorher-Situation Die Stadt Lingen hat eine ausgeprägte Fahrradtradition. Zu Beginn des Modellvorhabens bestand bereits eine weitgehend ausgereifte Infrastruktur des Radverkehrs. Entsprechend der radverkehrspolitischen Zielstellung hatte Lingen den Willen „noch besser“ zu werden. Das Ausgangsniveau der Radverkehrsinfrastruktur war am Anfang bereits hoch, ähnlich beim Fußverkehr. Handlungsbedarf bestand u.a. bei der Verbesserung der Überquerbarkeit von Hauptverkehrsstraßen und bei Verbesserungen im Detail (z.B. Wegeoberflächen) (vgl. Kap. 4.1). Das Fehlen jeglicher Infrastruktur des Radverkehrs war das wesentliche Defizit in Plauen. Dies erlaubte zu Beginn in Verbindung mit dem Wunsch nach schneller Realisierung vielfach nur einfache und kostengünstige Maßnahmen. Zugleich wurden aber erst mittel- bis langfristig vollständig realisierbare Projekte wie Elsterradweg und Hauptroutennetz 66 begonnen. Das Modell- 66 vgl. Baustein 2

Mo<strong>de</strong>llvorhaben Fußgänger- und Fahrradfreundliche Stadt<br />

Kapitel 7 Beschreibung und Bewertung <strong>de</strong>r Ergebnisse<br />

plan & rat / PGV<br />

98<br />

stand, fußverkehrsfreundliche, ebene Oberflächenbeläge und Sitzbänke an Hauptachsen und in<br />

Zielbereichen <strong>de</strong>s Fußverkehrs. In <strong>de</strong>r Regel zentrale, beson<strong>de</strong>rs aufenthaltsfreundliche Fußgängerbereiche,<br />

in Wohngebieten flächenhafte Verkehrsberuhigung mit Tempo 30-Zonen und<br />

Verkehrsberuhigten Bereichen bil<strong>de</strong>n das Hauptgerüst kommunaler, fußverkehrsfreundlicher<br />

Infrastruktur. Fahrrad- und fußgängerfreundliche Städte weisen hinsichtlich Länge und Ausstattung<br />

zum Teil umfangreiche Wege- o<strong>de</strong>r Routennetze auf, wie straßenbegleiten<strong>de</strong> und selbstständige<br />

Fuß- und Radverkehrsanlagen, Fahrradstraßen o<strong>de</strong>r Fußgängerzonen. Hinsichtlich<br />

Überquerungshilfen und Verkehrsberuhigung gelten im Wesentlichen die gleichen Anfor<strong>de</strong>rungen<br />

für <strong>de</strong>n Fuß- und Radverkehr.<br />

Allgemein gültige Erkenntnisse über die Sicherheitswirkungen von auf <strong>de</strong>r Fahrbahn markierten<br />

Radverkehrsanlagen (Radfahrstreifen, Schutzstreifen) im Vergleich zu baulichen Radwegen<br />

als Führungsform liegen nicht vor. Bei <strong>de</strong>r Fahrbahnführung <strong>de</strong>s Radverkehrs dominieren Unfälle<br />

im Längsverkehr und mit parken<strong>de</strong>n Fahrzeugen, bei <strong>de</strong>r Führung auf Radwegen sind aufgrund<br />

fehlen<strong>de</strong>r Sichtbeziehungen Unfälle mit abbiegen<strong>de</strong>n Kfz und an Einfahrten und Einmündungen<br />

dominant. Ebenfalls ergeben hier geringe Abstän<strong>de</strong> zu Längsparkstreifen Gefahren<br />

durch geöffnete Autotüren. Aus <strong>de</strong>n genannten Grün<strong>de</strong>n wur<strong>de</strong>n mit <strong>de</strong>r StVO-Novelle von<br />

1997 Führungsformen mit Wahlmöglichkeit geschaffen und die allgemeine "Radwegbenutzungspflicht"<br />

an bestimmte Kriterien geknüpft.<br />

Ob im Einzelfall die Fahrbahn, ein Radweg o<strong>de</strong>r die Mitbenutzung eines Fußwegs <strong>de</strong>r zweckmäßigere<br />

Fall aus Sicht <strong>de</strong>s Radfahrers ist, hängt zum einen von <strong>de</strong>n Verkehrsstärken und von<br />

<strong>de</strong>n gefahrenen Geschwindigkeiten ab. Zum an<strong>de</strong>ren haben individuelle persönliche Merkmale<br />

<strong>de</strong>s Radfahrers wesentliche Be<strong>de</strong>utung. Während von Senioren <strong>de</strong>r baulich abgetrennte Radweg<br />

bevorzugt wird, ist es für <strong>de</strong>n sportlichen Radfahrer eher die Fahrbahn. Dennoch ist festzustellen,<br />

dass ein Großteil <strong>de</strong>r Bevölkerung (und <strong>de</strong>r Meinungsbildner) „subjektiv“ die vom Kfz-<br />

Verkehr baulich getrennte Führung bevorzugt.<br />

Fahrrad-Abstellanlagen sind ein ganz wesentliches, zum Teil verpflichten<strong>de</strong>s Element kommunaler<br />

Radverkehrsför<strong>de</strong>rung (u.a. Vorschriften <strong>de</strong>r Lan<strong>de</strong>sbauordnungen). Fehlen<strong>de</strong> diebstahlsichere,<br />

komfortabel nutzbare und zielnahe Abstellanlagen stellen ein großes Hemmnis für die<br />

För<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>s Radverkehrs dar.<br />

Maßnahmen mit Mo<strong>de</strong>llcharakter<br />

Kostengünstige Maßnahmen, die mit geringem Aufwand herstellbar und zu betreiben bzw. zu<br />

unterhalten sind, bieten Städten mit gering ausgeprägter Infrastruktur die Möglichkeit, auch in

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